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DE102009021820B4 - Vorrichtung und Verfahren zur Vernichtung von Munition oder dergleichen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Vernichtung von Munition oder dergleichen Download PDF

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Abstract

Neutralisierungskörper (10), bestehend aus – wenigstens einem ersten, inneren Körper (1) sowie – einem zweiten, um den ersten Körper (1) befindlichen äußeren Körper (4), wobei – im inneren Körper (1) eine Wirkladung (2) eingebunden ist und – in beiden Körpern (1, 4) wenigstens eine schlitzförmige Öffnung (11, 12) seitlich eingebracht ist, wodurch – nach Initiierung der Wirkmasse (2) durch einen in diese hineinragenden Zünder (6) ein linienförmiger Austritt der Wirkmasse (2) seitlich des Neutralisierungskörpers (10) erfolgen kann, – wobei durch Verdrehen des äußeren Körper (1) zum inneren Körper (4) der schlitz- oder linienförmige Austritt eingestellt bzw. geschaffen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zum Räumen von Minen, Munition, speziell mittelkalibrigen Formats, sowie pyrotechnischer Munition oder Gegenstände.
  • Die Munitionsvernichtung etc. erfolgt in der bekanntesten Art und Weise durch Initiierung selbiger. Diese erfolgt meistens durch Schneid- oder Hohlladungen. Pyrotechnische Munition oder offen zugängliche Sprengstoffe werden mit sogenannten EOD(Explosive Ordnance Disposal)-Anzündern angezündet. Diese Anzündung ist dabei häufig zu wenig zielgerichtet, zu schwach und zu undefiniert, um eine sichere Anzündung und Umsetzung zu gewährleisten. Dies ist der Grund, dass auf derartige Anzünder verzichtet und die Munition etc. doch eher durch Schneidladungen in die Luft gesprengt werden.
  • Ein derartiges Verfahren ist aus der DE 36 19 332 C2 bekannt. Mit Anlegen einer Schlag- oder Hohlladung wird der Sprengstoff des Sprengkörpers durch Zündübertragung und/oder über die Zündkette gezündet. Diese Methode wird häufig auch dann angewendet, wenn wenig Zeit zur Verfügung steht und keine ausreichenden Informationen über den Sprengkörper und insbesondere das Zündsystem vorhanden sind.
  • In der DE 689 10 454 T2 ( EP 0 360 234 B1 ) wird ein mit explosivem Material befüllter Schlauch in den Bereich von möglichen Minen gebracht, um so einen sicheren Weg durch ein Minenfeld zu schaffen. Durch die Detonation des Materials wird eine Druckwelle erzeugt, die zum Auslösen des Sprengstoffes in den Minen dient. Das explosive Material ist ein zerstäubbarer Brennstoff, der dann oberhalb des Minenfeldes zur Detonation gebracht wird.
  • Die DE 103 07 639 B3 beschreibt ein Verfahren und eine Einrichtung zur in-situ-Beseitigung nicht umgesetzter Munition. Dabei wird der Mantel der Munition zunächst mittels eines ersten Gasstrahls angeschmolzen oder angebrannt. Anschließend wird der Mantel mittels eines zweiten, an oxidierenden Stoffen reichen Gasstrahl perforiert, die Munitionsladung zum Abbrand gebracht. Beide Strahlen werden durch einen Wirkladungssatz erzeugt.
  • Die DE 10 2007 018 137 B3 geht einen ähnlichen Weg, wobei auch hier zur Neutralisierung von Sprengkörpern ein Verbrennen des Sprengkörpers angestrebt wird. Dabei erfolgt ein punktuelles Positionieren und Ausrichten einer, eine hohe Temperatur erzeugenden, als fernbedienbare Düse ausgebildeten Quelle, sodass der Sprengstoff sicher getroffen wird, sich der Zünder jedoch nicht in unmittelbarer Nähe befindet. Dadurch wird der Sprengkörper selbst durch die Hitze verbrannt, der Zünder findet seinerseits kein Sprengmittel mehr. Die hohe Temperatur wird durch eine Gasflamme erzeugt.
  • In der Praxis haben sich auch diese neuen Wege als praktikabel gezeigt, wobei jedoch bei der Umsetzung ein hoher Hardwareaufwand vorzusehen ist.
  • Die GB 2 312 864 A1 offenbart eine Vorrichtung zum Schneiden relativ harter und widerstandsfähiger Materialien, wie Metalle, unter Verwendung einer Thermit-Zusammensetzung. Die Schneidvorrichtung wird durch einen Behälter gebildet, wobei der Behälter die Form des Schnittes, der vorgenommen werden soll, entlang einer Seite des Behälters umfasst. Diesem Schnitt ist eine Abdeckung zugeordnet, die bei Betätigung der Vorrichtung durch die innerhalb des Behälters befindliche Thermit-Ladung aufreißt. Die Thermit-Ladung wird ihrerseits gezündet.
  • Die US 3,109,369 A1 beschäftigt sich mit einer Vorrichtung zur Beseitigung von umhüllten Explosivstoffen. Diese umfasst einen Behälter zur Aufnahme einer Thermit-Ladung. Bodenseitig ist eine schmale Öffnung mit einer Kappe verschlossen, die zerstört wird, wenn die Ladung zündet.
  • Aus der US 6,805,832 B2 ist eine verbesserte Düse eines Thermit-Schneidbrenners zum Führen eines Lichtbogens gekannt. Durch diesen wird sichergestellt, dass der Brenner selbst zentrierend gegen das Werkstück gehalten wird.
  • Die DE 36 23 240 C1 verwendet eine Hohlladung zum Entschärfen von Munition unterschiedlicher Beschaffenheit, während die DE 102 01 191 B4 ein System zur Erzeugung der Reaktion einer Munition mit Hilfe unterschiedlicher Ladungen und einer diese initiierenden Hohlladung publiziert.
  • Die Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine einfache Variante aufzuzeigen, mit der eine zielgerichtete Vernichtung der Munition etc. stattfinden kann.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen aufgelistet.
  • Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, einen EOD-Anzünder so auszuführen, dass dieser gezielt die Anzündenergie auf den zu vernichtenden Gegenstand leiten kann. Dies kann sowohl punktförmig als auch linienförmig geschehen. Auch hierbei wird eine hohe Temperatur/Hitze erzeugt, die das Anzünden sicherstellen.
  • In Weiterführung der Erfindung ist vorgesehen, dass auch Munition oder Explosivstoffe, die nicht frei liegen und mit einer halbwegs dickwandigen Hülle umgeben sind, durch einen derartigen Anzünder vernichtet werden. Durch eine sichere Anzündung können diese dann abbrennen oder deflagrieren ohne detonativ umgesetzt zu werden.
  • Als Anzündmittel wird bevorzugt eine Thermitladung verwendet, die durch Zuschlagstoffe wie anorganische Oxide oder Schwefel besonders heiß und energiereich abbrennen. Die Ladung wird in einem Behälter aus Aluminium o. ä. beispielsweise eingepresst, der von einem Stahlbehälter umgeben ist. Altarnativ kann die Ladung aber auch direkt im Stahlbehälter untergebracht sein, beispielsweise auch hier durch Einpressung. Der Stahlbehälter verfügt in seiner Außenwand über eine schlitzartige Öffnung und bodenseitig über eine Bohrung oder eine schlitzartige Öffnung. Über diesen Stahlbehälter wird bevorzugt ein zweiter Stahlbehälter montiert, der ebenfalls über eine schlitzartige Öffnung in der Außenwandung und eine anders positionierte Bohrung oder schlitzartige Öffnung im Boden. Durch diese Konstruktion ist es auf einfacher Art und Weise möglich, mittels Verdrehen beider Behälter einen gemeinsamen Schlitz in der Außenwandung (linienförmiger Austritt) oder eine gemeinsame Öffnung im Boden (punktförmiger Austritt) herzustellen. Alternative Konstruktionen zum Erreichen dieser Funktion sind dem Fachmann hinlänglich bekannt.
  • Die Ladung selbst hat bevorzugt einen inneren Kanal, der gegebenenfalls auch exzentrisch angeordnet sein kann. Durch diesen Kanal kann die Energie zielgerichtet in den Bereich der bodenseitigen Ausblasöffnung geführt werden. Ebenso wird ein freier Zugang zum Außenspalt geschaffen.
  • Stirnseitig kann die Ladung mit einem Anzündsatz, beispielsweise aus Aluminium und Eisenoxid, versehen werden. Dieser erhält nach oben einen Anschluss für einen elektrischen Anzünder oder aber einen Zugang für eine Leitfeuerzündung. Der Bodenbereich und/oder der Deckelbereich sollten durch eine Keramik- oder Toneinlage oder dergleichen gegen die starke Hitze (Temperaturbereich < 2800°C) der Thermitladung geschützt werden, damit keine weiteren insbesondere ungewollten Ausblasöffnungen entstehen. Zudem sollte eine Verdreh- bzw. Wegrollsicherung eingebunden werden. Dies können boden- und/oder stirnseitig vorhandene Stifte oder Noppen an der (den) Behälteraußenfläche(n) sein, damit der Körper nicht aus der gewünschten Position wegrollen kann. Alternativ oder zusätzlich können Ösen zur Anbringung von Verzurrbändern o. ä. zur Verbindung des Anzünders mit dem zu vernichtenden Gegenstand vorgesehen werden.
  • Anhand eines Ausführungsbeispieles mit Zeichnung soll die Erfindung näher erläutert werden.
  • Es zeigt:
  • 1 einen Neutralisierungskörper in einer Vollsichtdarstellung,
  • 2 den Neutralisierungskörper aus 1 in einer Schnittdarstellung,
  • In 1 ist ein Neutralisierungskörper 10 dargestellt, der, wie 2 zeigt, durch zwei zusammensetzbare Körper, einer Art Dose 1 und einer Hülle 4, gebildet wird, wobei die Dose 1 in die Hülle 4 gesteckt ist.
  • Die Dose 1 umfasst am unteren Ende ein trichterförmiges Unterteil 3, dass den Raum für eine darüber befindliche Wirkmasse 2 begrenzt. Ein Zünder 5, der in die Wirkmasse 2 hineinreicht, ist in die Dose 1 vorzugsweise einschraubbar.
  • In der Hülle 4 als auch der Dose 1 sind vorzugsweise jeweils eine schlitzförmige Öffnung 11, 12 eingebracht, die in dieser Darstellung derart übereinander liegen, dass das Wirkmittel 2 nach Initiierung seitlich (längs oder quer, je nach Gestaltung der Öffnungen) austreten könnte. Entsprechend überdeckt die Hülle 4 in dieser Darstellung am Boden des Körpers 10 den Trichteraustritt 13, der für einen punktuellen Auslass der Wirkmasse 2 zu öffnen wäre. Für das Öffnen besitzt die Hülle 4 eine nicht näher dargestellte eigene Öffnung, die durch Verdrehen der Hülle 4 zur Dose 1 eine Öffnung zum Trichteraustritt 13 schaffen würde. Mit 6 sind Schrauben gekennzeichnet.
  • Als Wirkmasse 2 wird eine Thermitladung bevorzugt, die durch Zuschlagstoffe wie anorganische Oxide oder Schwefel besonders heiß und energiereich abbrennt.

Claims (8)

  1. Neutralisierungskörper (10), bestehend aus – wenigstens einem ersten, inneren Körper (1) sowie – einem zweiten, um den ersten Körper (1) befindlichen äußeren Körper (4), wobei – im inneren Körper (1) eine Wirkladung (2) eingebunden ist und – in beiden Körpern (1, 4) wenigstens eine schlitzförmige Öffnung (11, 12) seitlich eingebracht ist, wodurch – nach Initiierung der Wirkmasse (2) durch einen in diese hineinragenden Zünder (6) ein linienförmiger Austritt der Wirkmasse (2) seitlich des Neutralisierungskörpers (10) erfolgen kann, – wobei durch Verdrehen des äußeren Körper (1) zum inneren Körper (4) der schlitz- oder linienförmige Austritt eingestellt bzw. geschaffen wird.
  2. Neutralisierungskörper (10), bestehend aus – wenigstens einem ersten, inneren Körper (1) sowie – einem zweiten, um den ersten Körper (1) befindlichen äußeren Körper (4), wobei – im inneren Körper (1) eine Wirkladung (2) und ein sich daran anschließender Trichter (3) mit Austritt (13) eingebunden ist und – im äußeren Körper (4) wenigstens eine punktförmige Öffnung eingebracht ist, wodurch – nach Initiierung der Wirkmasse (2) durch einen in diese hineinragenden Zünder (6) ein punktförmiger Austritt der Wirkmasse (2) aus dem Boden des Neutralisierungskörpers (10) durch den Austritt (13) des ersten Körpers (1) sowie die Öffnung im zweiten Körper (4) erfolgen kann, – wobei durch Verdrehen des äußeren Körper (1) zum inneren Körper (4) der punktförmige Austritt eingestellt bzw. geschaffen wird.
  3. Neutralisierungskörper (10), bestehend aus einer Kombination der Ansprüche 1 und 2, wobei durch Verdrehen des äußeren Körpers (1) zum inneren Körper (4) der schlitz- oder linienförmige Austritt oder der punktförmige Austritt eingestellt bzw. geschaffen wird.
  4. Neutralisierungskörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Wirkmasse (2) eine Thermitladung bevorzugt wird, die durch Zuschlagstoffe wie anorganische Oxide oder Schwefel besonders heiß und energiereich abbrennt.
  5. Neutralisierungskörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenbereich und/oder der Deckelbereich durch eine Keramik- oder Toneinlage oder dergleichen gegen die starke Hitze der Wirkmasse (2) geschützt wird.
  6. Neutralisierungskörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verdreh- bzw. Wegrollsicherung eingebunden ist.
  7. Neutralisierungskörper nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherung boden- und/oder stirnseitig vorhandene Stifte oder Noppen an der (den) Behälteraußenfläche(n) sind.
  8. Neutralisierungskörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Ösen zur Anbringung von Verzurrbändern o. ä. zur Verbindung des Körpers (10) mit dem zu vernichtenden Gegenstand vorgesehen sind.
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