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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft ein Halbleiterlasermodul mit einem Substrat und
mit mindestens einem auf dem Substrat angeordneten Halbleiterlaser,
wobei das Substrat einen Schichtaufbau aufweist bestehend aus mindestens
einer ersten Primärschicht,
die einen thermischen Kontakt zu dem Halbleiterlaser realisiert.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein Herstellungsverfahren für ein derartiges
Halbleiterlasermodul.
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Offenbarung der Erfindung
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Halbleiterlasermodul
und ein Herstellungsverfahren der eingangs genannten Art dahingehend
zu verbessern, dass mit einem kostengünstigen Aufbau eine effektive
Kühlung
des Halbleiterlasers bei einem Pulsbetrieb gegeben ist.
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Diese
Aufgabe wird bei dem Halbleiterlasermodul der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Halbleiterlaser so ausgebildet ist, dass er Wärmepulse
mit einer minimalen spezifischen Wärmemenge von etwa 3 Millijoule
(mJ) je Quadratmillimeter (mm2) abgibt,
vorzugsweise etwa 5 mJ/mm2, und mit einer
Pulsdauer von etwa 100 Mikrosekunden (μs) bis etwa 2000 μs, und dass
die Primärschicht
eine Schichtdicke aufweist, die zwischen etwa 200 Mikrometer (μm) und etwa
2000 μm
beträgt,
vorzugsweise zwischen etwa 400 μm
und etwa 2000 μm.
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Untersuchungen
der Anmelderin zufolge ist bei einer derartigen Abstimmung zwischen
dem Halbleiterlaser und der zu seiner Kühlung vorgesehenen Primärschicht
eine optimale Ableitung der während
des gepulsten Betriebs des Halbleiterlasers freiwerdenden Wärmeenergie
gegeben. Insbesondere ist aufgrund der erfindungsgemäß gewählten Schichtdicke
der Primärschicht
sichergestellt, dass zumindest ein überwiegender Anteil eines von
dem Halbleiterlaser abgegebenen Wärmepulses von der Primärschicht
aufgenommen werden kann, so dass eine effiziente und gleichzeitig
kostengünstige
Kühlung
des Halbleiterlasers bei seinem Pulsbetrieb möglich ist. Insbesondere erfordert
das erfindungsgemäße Prinzip
im Gegensatz zu herkömmlichen Systemen
keine Schichtdicken für
die Primärschicht, die
wesentlich mehr als zwei Millimeter betragen, so dass das erfindungsgemäße Halbleiterlasermodul kostengünstig gefertigt
werden kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls
ist die Pulsfrequenz der Wärmepulse
kleiner etwa 400 Hertz (Hz), vorzugsweise kleiner etwa 100 Hz, so dass
in den Pulspausen die in der Primärschicht „zwischengespeicherte” Wärme abgeleitet
werden kann an einen Kühlkörper. Damit
wird die Primärschicht vorteilhaft
abgekühlt
und ist anschließend
wieder bereit zur schnellen Aufnahme eines von dem Halbleiterlaser
erzeugten Wärmepulses.
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Pulsdauern
und Pulspausen der vorstehend genannten Größe treten insbesondere bei
einer Verwendung des Halbleiterlasers zum optischen Pumpen anderer
Lasersysteme auf, speziell von passiv gütegeschalteten Lasersystemen,
die z. B. in Laserzündkerzen
von Brennkraftmaschinen zur Erzeugung von Laserzündimpulsen verwendet werden. Daher
eignet sich das erfindungsgemäße Halbleiterlasermodul
in besonderer Weise als Pumplichtquelle für laserbasierte Zündsysteme
von Brennkraftmaschinen, insbesondere von Kraftfahrzeugen oder auch
stationären
Großgasmotoren.
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Eine
noch weiter verbesserte Ableitung der von dem Halbleiterlaser erzeugten
Wärmepulse
ist einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung zufolge gegeben, wenn eine zweite Primärschicht vorgesehen
ist, die in thermischem Kontakt zu dem Halbleiterlaser steht, insbesondere
mit einer Oberfläche
des Halbleiterlasers, die von der ersten Primärschicht abgewandt ist.
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Zur
Reduktion von thermomechanischen Spannungen während des Betriebs des Halbleiterlasers
kann einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform zufolge vorgesehen
sein, dass die Primärschicht
und eine mit der Primärschicht
verbundene Sekundärschicht
des Substrats so ausgebildet, insbesondere aufeinander abgestimmt,
sind, dass ein resultierender thermischer Ausdehnungskoeffizient der
beiden Schichten im Bereich einer dem Halbleiterlaser zugewandten
Oberfläche
etwa mit dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Halbleiterlasers übereinstimmt.
Besonders bevorzugt beträgt
die Abweichung der betreffenden thermischen Ausdehnungskoeffizienten
voneinander maximal etwa 20 Prozent, vorzugsweise etwa 10 Prozent.
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Besonders
bevorzugt weist die Primärschicht
Kupfer und/oder Gold und/oder Silber und/oder weitere Materialien
mit vergleichbarer Wärmekapazität und vergleichbarer
Wärmeleitfähigkeit auf.
Bevorzugt werden duktile Materialien zur Ausbildung der Primärschicht
verwendet, um eine effiziente Mikrostrukturierung der dem Halbleiterlaser
zugewandten Oberfläche
mit dem Ziel zu ermöglichen, plastisch
verformbare Mikrostrukturen auf der Oberfläche zu erzeugen, die bei dem
Zusammenfügen
der Komponenten einen verbesserten Formschluss und damit auch einen
geringeren Wärmewiderstand
bewirken.
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Als
eine weitere Lösung
der Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren gemäß Patentanspruch
7 angegeben. Das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Halbleiterlasermoduls mit einem Substrat und
mit mindestens einem auf dem Substrat angeordneten Halbleiterlaser,
wobei das Substrat einen Schichtaufbau aufweist, bestehend aus mindestens
einer ersten Primärschicht,
die einen thermischen Kontakt zu dem Halbleiterlaser realisiert,
ist durch die folgenden Schritte gekennzeichnet:
- – Herstellen
einer Primärschicht
mit einer Schichtdicke, die zwischen etwa 200 μm und etwa 2000 μm beträgt, vorzugsweise
zwischen etwa 400 μm und
etwa 2000 μm,
- – Verbinden
des Halbleiterlasers mit der Primärschicht.
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Um
einen möglichst
wärmewiderstandsarmen
formschlüssigen Übergang
einer Epitaxieseite des Halbleiterlasers zu der Primärschicht
zu gewährleisten,
ist bei einer weiteren Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
vorgeschlagen, dass der Schritt des Verbindens des Halbleiterlasers
mit der Primärschicht
erfolgt durch:
- – Hart- oder Weichlöten mit
einer Lotschichtdicke, die kleiner ist als etwa 40 μm, bevorzugt
etwa 10 μm,
- – Zusammenlegieren
der Komponenten unter Verwendung einer Flüssigmetallschicht, insbesondere
eines Gallium-Indium-Zinn-Eutektikums,
- – Reibschweißen,
- – Bonden
mittels Ultraschall,
- – thermisches
Bonden,
- – Klemmen,
insbesondere unter Einfügen
einer Flüssigmetallschicht,
insbesondere eines Gallium-Indium-Zinn-Eutektikums, zwischen den Komponenten.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgesehen, dass vordem Schritt des Verbindens mindestens eine
Oberfläche
der beiden zu verbindenden Komponenten einer Mikrostrukturierung
unterzogen wird, die regelmäßige und/oder
statistisch verteilte, vorzugsweise plastisch verformbare, Mikrostrukturen
auf der Oberfläche
erzeugt. Dadurch ist vorteilhaft die Möglichkeit gegeben, einen Toleranzausgleich
bezüglich
des Formschlusses der zusammenzufügenden Oberflächen zu
realisieren, weil die plastisch verformbaren Mikrostrukturen bei
dem Verbinden des Halbleiterlasers mit der Primärschicht plastisch verformt
werden und dadurch Unregelmäßigkeiten
der beteiligten Oberflächen
ausgleichen können.
Hierdurch ergibt sich ein optimierter Formschluss und damit ein
geringerer Wärmewiderstand der
Verbindung zwischen dem Halbleiterlaser und der Primärschicht.
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Eine
weiter verbesserte Verbindung zwischen dem Halbleiterlaser und der
Primärschicht
ist erfindungsgemäß dadurch
gegeben, dass die miteinander zu verbindenden Oberflächen mit
einer Goldschicht oder einer Gold-Nickel-Schicht beschichtet werden.
Alternativ zu der Mikrostrukturierung der Primärschicht bzw. des Halbleiterlasers
selbst können deren
Oberflächen
auch mit einem geeigneten mikrostrukturierbaren Material wie z.
B. einer Goldschicht, überzogen
werden, und die erfindungsgemäße Mikrostruktur
wird in der Goldschicht erzeugt, beispielsweise durch elektronischen
Abtrag mit gepulstem Strom.
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Weitere
Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten
und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
der Erfindung, die in den Figuren der Zeichnung dargestellt sind.
Dabei bilden alle beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder
in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung
sowie unabhängig
von ihrer Formulierung beziehungsweise Darstellung in der Beschreibung
beziehungsweise in der Zeichnung.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1a eine
erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls
während
einer aktiven Phase des Pulsbetriebs des Halbleiterlasers,
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1b das
Halbleiterlasermodul gemäß 1a mit
einem deaktivierten Halbleiterlaser,
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2a, 2b eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls in
unterschiedlichen Betriebsarten,
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3a, 3b eine
weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls in
unterschiedlichen Betriebsarten,
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4 noch
eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls,
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5 schematisch
eine Seitenansicht einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls
vor dem Verbinden des Halbleiterlasers mit der ihn aufnehmenden
Primärschicht,
und
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6 ein
vereinfachtes Flussdiagramm einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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1a zeigt
schematisch eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls 100 in
einem ersten Betriebszustand. Das Halbleiterlasermodul 100 weist
einen Halbleiterlaser 120 auf, der mit einem Substrat 110 verbunden
ist. Der Halbleiterlaser 120 erzeugt in dem ersten Betriebszustand,
bevorzugt in einem Pulsbetrieb, Laserstrahlung 200, die
u. a. zum optischen Pumpen weiterer Lasersysteme (nicht gezeigt) verwendet
werden kann.
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Das
Substrat 110 dient neben der mechanischen Halterung des
Halbleiterlasers 120 primär der Temperierung, insbesondere
Kühlung,
des Halbleiterlasers 120.
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Das
Substrat 110 weist hierzu eine den Halbleiterlaser 120 aufnehmende
Primärschicht 111 auf, die
in gutem thermischem Kontakt zu dem Halbleiterlaser 120 steht.
Die Primärschicht 111 ist
auf ihrer dem Halbleiterlaser 120 abgewandten Oberfläche mit
einer Sekundärschicht 112 verbunden.
Die Sekundärschicht 112 ihrerseits
ist auf einer Wärmesenke 113 angeordnet,
die beispielsweise als Kühlkörper und/oder
als Peltierelement und/oder als Wärmerohr (”heat pipe”) ausgebildet ist.
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Die
Primärschicht 111 ist
bevorzugt aus Silber und/oder Gold und/oder Kupfer ausgebildet,
während
die Sekundärschicht 112 bevorzugt
aus einem keramischen Material wie z. B. Aluminiumnitrid, AlN, ausgebildet
ist oder auch Materialsysteme aus Kupfer und Diamant umfasst.
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Der
Halbleiterlaser 120 ist auf die Anwendung in einem Pulsbetrieb
optimiert, insbesondere auf einen Pulsbetrieb, wie er für das optische
Pumpen weiterer Lasereinrichtungen (nicht gezeigt) benötigt wird.
Beispielsweise kann der Halbleiterlaser 120 Pumplichtimpulse 200 abgeben,
mit denen Lasereinrichtungen mit passiver Güteschaltung optisch gepumpt
werden. Solche Systeme eignen sich bevorzugt zum Einsatz in laserbasierten
Zündsystemen von
Brennkraftmaschinen, beispielsweise von Kraftfahrzeugen.
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Erfindungsgemäß ist der
Halbleiterlaser 120 so ausgebildet, dass er Wärmepulse
mit einer minimalen spezifischen Wärmemenge von etwa 3 mJ je mm2 abgibt, vorzugsweise etwa 5 mJ je mm2, wobei die Pulsdauer von etwa 100 μs bis etwa
2000 μs
beträgt.
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Eine
Dicke d1 der Primärschicht 111 ist
erfindungsgemäß zu etwa
200 μm bis
etwa 2000 μm,
vorzugsweise zwischen etwa 400 μm
und etwa 2000 μm gewählt.
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Bei
der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Konfiguration ergibt sich
Untersuchungen der Anmelderin zufolge eine optimierte Ableitung
der von dem Halbleiterlaser 120 während seines Pulsbetriebs erzeugten
Wärmepulse
in die Primärschicht 111,
vgl. die nicht näher
bezeichneten Pfeile in 1a. Insbesondere ist bei der
erfindungsgemäßen Wahl
der Schichtdicke d1 vorteilhaft sichergestellt, dass die Primärschicht 111 einen
kompletten von dem Halbleiterlaser 120 abgegebenen Wärmepuls
aufnehmen kann, bevor dieser die in 1a darunter
angeordnete Sekundärschicht 112 erreicht.
D. h., die erfindungsgemäße Primärschicht 111 arbeitet gleichsam
als lokaler Zwischenspeicher für
die von dem Halbleiterlaser 120 abzuführenden Wärmepulse.
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Bei
den verhältnismäßig langen
Pulspausen, die sich aus einer bevorzugten Pulsfrequenz der Wärmepulse
von weniger als etwa 400 Hz, vorzugsweise weniger als etwa 100 Hz,
ergeben, ist sichergestellt, dass die Wärme aus der Primärschicht 111 über die
Sekundärschicht 112 zu
der Wärmesenke 113 abgeführt werden
kann. Dieser Betriebszustand ist in 1b dargestellt,
vgl. die nicht näher
bezeichneten Pfeile, die den Wärmetransport
während
einer Pulspause aus der Primärschicht 111 zu
dem Kühlkörper 113 andeuten.
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Im
Vergleich zu herkömmlichen
Halbleiterlasermodulen, die üblicherweise
für Dauerstrich(cw)-Anwendungen
ausgelegt sind, weist das erfindungsgemäße Halbleiterlasermodul 100 eine besonders
kostengünstige
Konstruktion auf, da das erfindungsgemäße Prinzip eine Zwischenspeicherung
der von dem Halbleiterlaser 120 erzeugten Wärmepulse
in der Primärschicht 111 vorsieht,
verbunden mit einer nachfolgenden, während einer Pulspause erfolgenden,
Wärmeableitung 111 über die Sekundärschicht 112 zu
der Wärmesenke 113.
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Das
bedeutet, das erfindungsgemäße Halbleiterlasermodul 100 kann
mit verhältnismäßig großen Pulsleistungen
betrieben werden, ohne gleichzeitig eine wesentlich aufwändigere
Kühlung
durch eine entsprechende Ausbildung des Substrats 110 zu benötigen, wie
sie von herkömmlichen
Systemen bekannt ist.
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Dadurch
ist eine wirtschaftliche Herstellung des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls 100 möglich. Insbesondere
kann für
die Sekundärschicht 112 ein
Material gewählt
werden, das eine geringere Wärmeleitfähigkeit
aufweist als das Material der Primärschicht 111, weil
für die
Wärmeleitung
durch die Sekundärschicht 112,
die verhältnismäßig langen Pulspausen
genutzt werden.
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In
den 2a, 2b ist eine weitere Ausführungsform 100a des
erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls
abgebildet. Das Halbleiterlasermodul 100a verfügt über zwei
Primärschichten 111, 111', wodurch eine
im Vergleich zur Ausführungsform
gemäß 1a, 1b gesteigerte
Wärmespeicherfähigkeit
der Primärschichten 111, 111 gegeben
ist. Diese Erfindungsvariante ermöglicht einen Betrieb des Halbleiterlasers 120 mit
größeren Pulsleistungen.
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2a veranschaulicht
hierbei wiederum einen ersten Betriebszustand des Halbleiterlasermoduls 100a mit
einem aktiven Halbleiterlaser 120, der einen Laserimpuls 200 abstrahlt.
Der hierbei entstehende Wärmepuls
ist durch die von dem Halbleiterlaser 120 in die Primärschichten 111, 111' ausgehenden
Pfeile veranschaulicht.
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2b zeigt
einen weiteren, einer Pulspause entsprechenden, Betriebszustand
des erfindungsgemäßen Halbleiterasermoduls 100a,
bei dem der Halbleiterlaser 120 deaktiviert ist und die
zuvor (2a) in die Primärschichten 111, 111' eingetragene
Wärme über den
Halbleiterlaser 120, die Sekundärschicht 112 und die
Wärmesenke 113 abtransportiert
wird.
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3a, 3b zeigt
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls,
bei dem beidseits des Halbleiterlasers 120 eine Kombination
aus einer Primärschicht 111, 111' und einer ihr
zugeordneten Sekundärschicht 112, 112' vorgesehen
ist.
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Die
Wärmesenke 113 ist
bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
an den in 3a links liegenden Stirnseiten
der Substratschichten 111, 112, 111', 112' angeordnet.
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3a gibt
wiederum einen Betriebszustand an, in dem ein von dem Halbleiterlaser 120 erzeugter Wärmepuls
in den Primärschichten 111, 111' gespeichert
wird, während 3b das
Ableiten des zuvor gespeicherten Wärmepulses aus den Primärschichten 111, 111' über die
Sekundärschichten 112, 112' zu der Wärmesenke 113 veranschaulicht.
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4 zeigt
eine weitere besonders vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls 100,
bei der die Primärschicht 111 und
die Sekundärschicht 112 Bestandteil
eines direct copper bonded, DCB-Substrats
sind, dessen Primärschicht 111 aus
Kupfer besteht und eine Schichtdicke von etwa 400 μm aufweist,
und dessen Sekundärschicht 112 aus
Aluminiumnitrid (AlN) besteht, das vorliegend eine Dicke von etwa
630 μm aufweist.
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Um
eine optimierte Anpassung des den Halbleiterlaser 120 aufnehmenden
Substrats zu erzielen, ist dem Schichtaufbau 111, 112 eine
weitere Schicht 114 zugeordnet, so dass sich eine bezüglich der
Sekundärschicht 112 symmetrische
Konfiguration 111, 112, 114 von Materialien
hinsichtlich ihres thermischen Ausdehnungskoeffizienten ergibt.
Der aus dem Schichtaufbau 111, 112, 114 resultierende thermische
Ausdehnungskoeffizient im Bereich der Kontaktfläche zu dem Halbleiterlaser 120 ist
bevorzugt an den thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Halbleiterlasers 120 angepasst,
um eine Beschädigung
des Halbleiterlasers 120 aufgrund von bei der Erwärmung auftretenden
thermomechanischen Spannungen zu vermeiden.
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Anstelle
der in 4 abgebildeten Substratvariante mit einem DCB-Substrat
kann auch ein DC40-Substrat verwendet werden, welches einen Schichtaufbau 111, 112, 114 bestehend
aus einer Kupferschicht 111, einer DC40 (Kupfer-Diamant)-Schicht 112 und
einer Kupferschicht 114 aufweist.
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Gegenüber der
DCB-Substratvariante hat dies den Vorteil, dass die DC40-Material aufweisende
Sekundärschicht 112 aufgrund
ihrer höheren
Wärmeleitfähigkeit
eine bessere Wärmespreizung
ermöglicht
als eine Aluminiumnitrid aufweisende Schicht. Die Kupferschichten 111, 114 können bevorzugt
auf das DC40-Material 112 gebondet, beispielsweise mittels
Thermokompressionsbonden, oder gelötet sein. Die DC40-Schicht 112 kann
beispielsweise eine Schichtdicke von etwa 400 μm aufweisen.
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5 zeigt
schematisch eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Halbleiterlasermoduls
vor dem Verbinden des Halbleiterlasers 120 mit der ihn aufnehmenden
Primärschicht 111.
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Wie
aus 5 ersichtlich ist, weist die Primärschicht 111 an
ihrer dem Halbleiterlaser 120 zugewandten Oberfläche 111a eine
Mikrostrukturierung 111b auf, die beispielsweise aus regelmäßigen oder auch
statistisch verteilten Mikrostrukturen in Form von Gräben und/oder
Türmchen
und/oder schwammartigen Strukturen besteht. Die Mikrostrukturierung 111b umfasst
bevorzugt plastisch verformbare Mikrostrukturen, die bei dem Verbinden
des Halbleiterlasers 120 mit der Primärschicht 111 plastisch
verformt werden und dadurch einen optimierten Formschluss zwischen
den Kontaktoberflächen
der Komponenten 111, 120 sicherstellen, wodurch
sich vorteilhaft auch der Wärmewiderstand
dieser Verbindung reduziert.
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Bei
einer bevorzugten Erfindungsvariante weisen die Mikrostrukturen 111b Elemente
wie z. B. Türmchen
auf, deren größte Abmessung
senkrecht zu der Oberfläche 111a im
Bereich von etwa 5 μm
bis etwa 100 μm
liegt. Der Durchmesser der Türmchen beträgt bevorzugt
weniger als etwa 10 μm,
insbesondere weniger als etwa 2 μm,
und ein mittlerer Abstand zwischen benachbarten Türmchen sollte
weniger als etwa 4 μm,
vorzugsweise etwa 0,5 μm
betragen.
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6 zeigt
ein vereinfachtes Flussdiagramm einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
In einem ersten Schritt 300 wird die erfindungsgemäße Primärschicht 111 mit
einer Schichtdicke d1 (1a) von etwa 200 μm bis etwa 2000 μm, vorzugsweise
etwa 400 μm
bis etwa 2000 μm
hergestellt.
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In
einem nachfolgenden Schritt 305 wird die vorstehend bereits
unter Bezugnahme auf 5 beschriebene Mikrostrukturierung 111b auf
mindestens einer der Oberflächen 111a der
Verbindungspartner 111, 120 aufgebracht.
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Anschließend werden
der Halbleiterlaser 120 und die Primärschicht 111 miteinander
verbunden, was in Schritt 310 erfolgt und beispielsweise durch
Verklemmen der Komponenten 111, 120 realisiert
werden kann. Hierbei wird ein hinreichend hoher Druck ausgeübt, um die
plastisch verformbaren Mikrostrukturen 111b zu deformieren,
so dass gegebenenfalls vorhandene Oberflächenfehler der Verbindungspartner 111, 120 ausgeglichen
werden.
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Besonders
bevorzugt kann das Verbinden 310 des Halbleiterlasers 120 mit
der Primärschicht 111, 111' auch erfolgen
durch:
- – Hart-
oder Weichlöten
mit einer Lotschichtdicke, die kleiner ist als etwa 40 μm, bevorzugt
etwa 10 μm,
- – Zusammenlegieren
der Komponenten 111, 111', 120 unter Verwendung
einer Flüssigmetallschicht, insbesondere
eines Gallium-Indium-Zinn-Eutektikums,
- – Reibschweißen,
- – Bonden
mittels Ultraschall,
- – thermisches
Bonden,
- – Klemmen,
insbesondere unter Einfügen
einer Flüssigmetallschicht,
insbesondere eines Gallium-Indium-Zinn-Eutektikums, zwischen den Komponenten 111, 111', 120.
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Das
Legieren der Komponenten 111, 111', 120 erfolgt bevorzugt
bei Temperaturen von kleiner gleich etwa 150°C.
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Eine
weiter verbesserte Verbindung zwischen dem Halbleiterlaser 120 und
der Primärschicht 111 ist
dann gegeben, wenn die Oberfläche 111a (5)
der Primärschicht 111 mit
einer Goldschicht oder einer Gold-Nickel-Schicht oder dergleichen
beschichtet wird.
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Neben
der vorstehend beschriebenen Mikrostrukturierung 305 der
Oberfläche 111a (5)
der Primärschicht 111 kann
auch eine herkömmliche Oberflächenbearbeitung
mit dem Ziel einer möglichst geringen
Rauhtiefe erfolgen, beispielsweise durch Diamantfräsen oder
dergleichen. Die vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Maßnahmen
zur Verbindung der Oberflächen
beziehungsweise zur Verringerung der jeweiligen Wärmewiderstände können auch
auf die Schichten 111, 112, 113 untereinander
angewandt bzw. miteinander kombiniert werden.