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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Ratschenschlüssel
und insbesondere einen Ratschenschlüssel mit drei Betätigungsstellungen.
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Aus
dem Dokument
US 7,278,339 ist
ein umschaltbarer Ratschenschlüssel mit einem Kopf bekannt,
in welchem ein Antriebsrad drehbar aufgenommen ist. In dem Kopf
ist eine Klinke zwischen zwei Positionen gleitend verschiebbar aufgenommen und
mit dem Antriebsrad in lösbarem Eingriff. Um einen Endabschnitt
des Antriebsrads ist ein Ring angeordnet, der einen vorstehenden
Abschnitt aufweist, in dem ein Schlitz ausgebildet ist. An dem Endabschnitt des
Antriebsrads ist eine Umschaltplatte drehbar angebracht, die zum
Drehen mit dem Ring eine Wirkverbindung mit dem Ring aufweist. In
einem Aufnahmeloch des Kopfes ist ein Schaltelement drehbar aufgenommen,
das einen Vorsprung aufweist, der in den Schlitz des vorstehenden
Abschnitts des Rings eingreift, so dass das Schaltelement gedreht
wird, wenn der Ring gedreht wird. Das Schaltelement weist eine Aufnahme
auf, in der ein Federelement und ein Drückteil aufgenommen
sind, welches von dem Federelement vorgespannt wird, so dass es
gegen die Klinke gedrückt wird. Zum Bewegen der Klinke
zwischen zwei Positionen und damit zum Umschalten der Antriebsrichtung
des Ratschenschlüssels kann die Umschaltplatte zwischen
zwei Betätigungsstellungen gedreht werden. Jedoch ist die
Drehachse des Rings, die koaxial zur Drehachse des Antriebsrads
ist, nicht koaxial zur Drehachse des Schaltelements, das koaxial
mit dem Aufnahmeloch ist. Demzufolge ist die Bewegung zwischen dem
Ring und dem Schaltelement zum Umschalten der Antriebsrichtung des
Ratschenschlüssels kompliziert, und die Antriebsrichtungs-Umschaltungsbetätigung
kann unzuverlässig sein. Darüber hinaus muss die
Bewegung des Vorsprungs des Schaltelements zum Bewegen des Drückteils
das Federelement zusammendrücken, um eine Bewegungsbeeinträchtigung
der Klinke zu vermeiden. Als Resultat davon ist die Antriebsrichtungs-Umschaltungsbetätigung
möglicherweise nicht problemlos. Ferner würde
das Schaltelement zusätzlichen Raum in dem Kopf erfordern, wenn
eine dritte Betätigungsstellung benötigt wird, was
zu einer Konstruktionseinschränkung des Ratschenschlüssels
führen würde.
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Demzufolge
besteht ein Bedarf an einem Ratschenschlüssel mit drei
Betätigungsstellungen, der wenig Bestandteile aufweist
und eine problemlose, zuverlässige Antriebsrichtungs-Umschaltungsbetätigung
ermöglicht.
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Gemäß der
Erfindung ist ein Ratschenschlüssel bereitgestellt, der
eine zuverlässige Antriebsrichtungs-Umschaltungsbetätigung
ermöglicht. Der Raschenschlüssel gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist einen Kopf
und einen an den Kopf angeschlossenen Handgriff auf. Der Kopf weist
eine erste Seite und mit Abstand von der ersten Seite eine zweite
Seite auf. Der Kopf weist ferner einen Aufnahmeraum auf, der zwischen
der ersten Seite und der zweiten Seite ausgebildet ist. Der Aufnahmeraum
weist einen ersten Aufnahmeraumabschnitt und einen zweiten Aufnahmeraumabschnitt
auf. In der ersten Seite ist eine Öffnung ausgebildet,
die zu dem Aufnahmeraum hin offen ist. In dem ersten Aufnahmeraumabschnitt
des Aufnahmeraums ist ein Antriebsrad drehbar aufgenommen, das an
einem mittleren Abschnitt einen Kupplungsabschnitt aufweist. Der
Kupplungsabschnitt kann an seiner Außenumfangsfläche
eine Verzahnung mit einer Mehrzahl von Zähnen aufweisen.
Von einem Ende des Kupplungsabschnitts erstreckt sich ein Eingriffsabschnitt,
der mit einem Teilabschnitt aus der Öffnung heraus über
den Kopf hinaus vorsteht. Von dem anderen Ende des Kupplungsabschnitts
kann sich ein Antriebszapfen erstrecken, der durch die zweite Seite
hindurch bis über den Kopf hinaus vorsteht.
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In
dem zweiten Aufnahmeraumabschnitt sind eine erste Klinke und eine
zweite Klinke gleitend verschiebbar aufgenommen. Jede Klinke weist
eine Fläche mit Zähnen (mit anderen Worten eine
verzahnte Fläche oder auch Verzahnung) auf, die mit dem
Kupplungsabschnitt des Antriebsrads in lösbarem Eingriff
sein kann. Zwischen den Klinken ist ein Federelement angeordnet,
von welchem die beiden Klinken voneinander weggedrückt
werden, so dass die mit Zähnen versehenen Flächen
der Klinken mit dem Kupplungsabschnitt des Antriebsrads in Eingriff gedrückt
werden im Zusammenwirken mit der Wand des zweiten Aufnahmeraumabschnittes.
Die erste Klinke weist ein erstes Kupplungsteil und die zweite Klinke
weist ein zweites Kupplungsteil auf.
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In
dem Aufnahmeraum ist ein Ring aufgenommen und um den Eingriffsabschnitt
des Antriebsrads herum um eine Drehachse drehbar gelagert. Der Ring
weist eine Lasche auf, die in Richtung zu dem zweiten Aufnahmeraumabschnitt
vorsteht. Die Lasche weist einen ersten Betätigungsabschnitt
und einen zweiten Betätigungsabschnitt auf, welche jeweils
mit dem ersten Kupplungsteil bzw. dem zweiten Kupplungsteil der
zwei Klinken lösbar in Eingriff stehen können.
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Eine
Umschaltplatte ist an der Außenseite des Kopfes um einen
Abschnitt des Eingriffsabschnitts herum angeordnet und zwischen
einer ersten Betätigungsstellung, einer zweiten Betätigungsstellung
und einer dritten Betätigungsstellung um eine Drehachse
drehbar. Die Umschaltplatte weist zum manuellen Drehen der Umschaltplatte
ein Daumenteil auf. In dem Daumenteil ist eine Rückhaltevorrichtung
aufgenommen, von der die Umschaltplatte in der ersten Betätigungsstellung,
der zweiten Betätigungsstellung oder der dritten Betätigungsstellung gehalten
wird, von der jedoch die Bewegung der Umschaltplatte zwischen der
ersten Betätigungsstellung, der zweiten Betätigungsstellung
und der dritten Betätigungsstellung zugelassen wird.
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Wenn
die Umschaltplatte in der ersten Betätigungsstellung ist,
ist die verzahnte Fläche der zweiten Klinke mit dem Kupplungsabschnitt
des Antriebsrads in Eingriff und ist der erste Betätigungsabschnitt des
Rings mit dem ersten Kupplungsteil der ersten Klinke in Eingriff,
so dass die verzahnte Fläche der ersten Klinke aus dem
Eingriff mit dem Kupplungsabschnitt des Antriebsrads ausgerückt
ist und das Antriebsrad und der Handgriff in eine erste Richtung
gedreht werden können zum Antreiben eines Befestigungselements
in die erste Richtung, und der Handgriff relativ zum Antriebsrad
in eine zweite, zu der ersten Richtung entgegengesetzte, Richtung
frei gedreht werden kann, ohne das Befestigungselement anzutreiben.
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Wenn
die Umschaltplatte in der zweiten Betätigungsstellung ist,
ist die verzahnte Fläche der ersten Klinke mit dem Kupplungsabschnitt
des Antriebsrads in Eingriff und ist der zweite Betätigungsabschnitt
des Rings mit dem zweiten Kupplungsteil der zweiten Klinke in Eingriff,
so dass die verzahnte Fläche der zweiten Klinke aus dem
Eingriff mit dem Kupplungsabschnitt des Antriebsrads ausgerückt
ist und das Antriebsrad und der Handgriff in die zweite Richtung
gedreht werden können zum Antreiben eines Befestigungselements
in die zweite Richtung, und der Handgriff relativ zum Antriebsrad
in die erste Richtung frei gedreht werden kann, ohne das Befestigungselement
anzutreiben.
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Wenn
die Umschaltplatte in der dritten Betätigungsstellung ist,
sind die verzahnten Flächen der ersten Klinke und der zweiten
Klinke mit dem Kupplungsabschnitt des Antriebsrads in Eingriff,
so dass das Antriebsrad und der Handgriff gemeinsam in beide Richtungen
gedreht werden können zum Antreiben eines Befestigungselements
sowohl in die eine als auch die andere Richtung, und der Handgriff
relativ zum Antriebsrad in keine Richtung frei gedreht werden kann,
ohne das Befestigungselement anzutreiben.
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Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
anhand von beispielgebenden Ausführungsformen beschrieben.
Die Zeichnung zeigt in:
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1 eine
perspektivische Teilansicht eines Ratschenschlüssels gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
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2 eine
perspektivische Explosionsansicht des Ratschenschlüssels
gemäß 1;
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3 eine
Teil-Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels gemäß 1 entlang
der Schnittlinie 3-3 in 1;
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4 eine
Teil-Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels gemäß 1 entlang
der Schnittlinie 4-4 in 3, wobei sich die Umschaltplatte
des Ratschenschlüssels in einer dritten Betätigungsstellung
befindet;
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5 eine
Teil-Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels gemäß 1 entlang
der Schnittlinie 5-5 in 3, wobei der Ratschenschlüssel
geeignet ist, ein Befestigungselement entweder im Urzeigersinn oder
entgegen dem Uhrzeigersinn zu drehen;
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6 eine
Teil-Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels ähnlich
jener der 4, wobei sich die Umschaltplatte
in der ersten Betätigungsstellung befindet;
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7 eine
Teil-Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels ähnlich
jener der 5, wobei der Ratschenschlüssel
geeignet ist, ein Befestigungselement im Uhrzeigersinn zu drehen;
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8 eine
Teil-Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels ähnlich
jener der 4, wobei sich die Umschaltplatte
in der zweiten Betätigungsstellung befindet;
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9 eine
Teil-Querschnittsansicht des Ratschenschlüssels ähnlich
jener der 5, wobei der Ratschenschlüssel
geeignet ist, ein Befestigungselement entgegen dem Uhrzeigersinn
zu drehen.
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Ein
Ratschenschlüssel gemäß der bevorzugten
Ausführungsformen der Erfindung ist in den 1 bis 9 gezeigt
und insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Gemäß der
dargestellten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist
der Ratschenschlüssel 10 einen Handgriff 11 und
einen Kopf 12 auf, der an den Handgriff 11 angeschlossen
ist. Der Kopf 12 weist eine erste Seite 121 und
eine zweite Seite 122 auf, die in Dickenrichtung des Schlüsselkopfes
mit Abstand voneinander angeordnet sind. Zwischen der ersten Seite 121 und
der zweiten Seite 122 ist ein Aufnahmeraum 13 ausgebildet,
der im Abstand von der ersten Seite 121 angeordnet ist,
so dass zwischen dieser und dem Aufnahmeraum 13 eine Wand
vorgesehen ist (3). Gemäß der
bevorzugten Ausführungsform weist der Aufnahmeraum 13 einen
großen ersten Aufnahmeraumabschnitt 131 auf, dessen
Längsachse sich in Dickenrichtung des Schlüsselkopfes
erstreckt und der einen im Wesentlichen kreisrunden Querschnitt aufweist.
Der Aufnahmeraum 13 weist ferner einen kleineren zweiten
Aufnahmeraumabschnitt 132 auf, der in die Umgrenzungswand
des ersten Aufnahmeraumabschnitts 131 eingeformt ist. Der
zweite Aufnahmeraumabschnitt 132 weist einen im Wesentlichen
kreissichelförmigen Querschnitt auf, wie aus 5 ersichtlich
ist. In die erste Seite 121 ist eine Öffnung 14 eingeformt,
die zu dem ersten Aufnahmeraumabschnitt 131 hin offen ist
(2). Die Öffnung 14 weist einen
kreisrunden ersten Öffnungsabschnitt 141 auf,
der koaxial zur Längsachse des ersten Aufnahmeraumabschnitts 131 ausgebildet
ist. Ferner weist die Öffnung 14 einen zweiten Öffnungsabschnitt 142 auf,
der sich in Richtung zu dem Handgriff 11 hin erstreckt.
Der zweite Öffnungsabschnitt 142 weist einen im
Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf (2). Benachbart
zu dem zweiten Öffnungsabschnitt 142 erstreckt
sich ein Stiftloch 16 in die erste Seite 121 hinein.
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Gemäß der
dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist in dem ersten
Aufnahmeraumabschnitt 131 des Kopfes 12 ein Antriebsrad 20 um
eine Drehachse, die koaxial zu der Längsachse des ersten
Aufnahmeraumabschnitt 131 ist, drehbar aufgenommen. Das
Antriebsrad 20 weist in seiner Längsmitte einen
Kupplungsabschnitt 21 auf. Der Kupplungsabschnitt 21 weist
an seiner Außenumfangsfläche eine Verzahnung mit
einer Mehrzahl von Zähnen 28 auf. Von einem Ende
des Kupplungsabschnitts 21 erstreckt sich ein Eingriffsabschnitt 22 durch
die Öffnung 14 hindurch und steht von dem Kopf 12 vor.
Der Eingriffsabschnitt 22 weist an seinem Außenumfang
eine Ringnut 221 auf. Von dem anderen Ende des Kupplungsabschnitts 22 erstreckt sich
bei der dargestellten Ausführungsform ein Antriebszapfen 23 durch
die zweite Seite 122 des Kopfes 12 hindurch und
steht von dem Kopf vor. Gemäß der dargestellten
bevorzugten Ausführungsform weist der Antriebszapfen 23 ein
Loch auf, in dem eine Kugel 24 aufgenommen ist. Das Antriebsrad 20 weist ferner
ein zentrales Durchgangsloch auf, das sich vom Eingriffsabschnitt 22 durch
den Antriebszapfen 23 erstreckt und mit dem Loch des Antriebszapfens 23 verbunden
ist. Durch das zentrale Durchgangsloch erstreckt sich ein Drückstift 25,
von dem die Kugel 24 nach außen gedrückt
wird und dadurch verriegelt wird und der gedrückt werden
kann, so dass die Kugel 24 entriegelt wird und zum Lösen
des Antriebszapfens 23 von zum Beispiel einem Steckschlüsseleinsatz
die Kugel 24 in dem Loch zurückbewegt werden kann.
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Gemäß der
dargestellten bevorzugten Ausführungsform sind die erste
Klinke 31 und die zweite Klinke 32 in dem zweiten
Aufnahmeraumabschnitt 132 des Kopfes 12 verschiebbar
aufgenommen. Sowohl die erste Klinke 31 als auch die zweite
Klinke 32 weist eine Innenseite mit einer verzahnten Fläche 311 und 321 auf,
die mit den Zähnen 28, das heißt mit der
Verzahnung, des Antriebsrads 20 in Eingriff stehen kann.
Sowohl die erste Klinke 31 als auch die zweite Klinke 32 weist
eine Oberseite 37 auf, die quer zu der jeweiligen verzahnten
Fläche 311, 321 verläuft. Wie
beispielsweise aus 2 ersichtlich, ist an einem
inneren Ende der Oberseite 37 der ersten Klinke 31 ein
erstes Kupplungsteil 313 angeordnet, das gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ein Zapfen sein kann. An einem
inneren Ende der Oberseite 37 der zweiten Klinke 32 ist
ein zweites Kupplungsteil 323 angeordnet, das gemäß der
bevorzugten Ausführungsform ein Zapfen sein kann. Sowohl
die erste Klinke 31 als auch die zweite Klinke 32 weist
jeweils eine Außenseite 312, 322 auf,
die der Seite mit der verzahnten Fläche 311, 321 abgewandt ist.
Die Außenseite 312, 322 der ersten Klinke 31 und
der zweiten Klinke 31 liegt jeweils verschiebbar an der
den zweiten Aufnahmeraumabschnitt 132 begrenzenden bogenförmigen
Umfangswand an. Die erste Klinke 31 und die zweite Klinke 32 weist
jeweils eine Endseite (auch Endfläche) 38 auf,
die sich quer zur Oberseite 32 und quer zu der verzahnten
Fläche 311, 321 erstreckt. Ein Federelement 33,
das gemäß der bevorzugten Ausführungsform
eine Schraubenfeder ist, ist zwischen den einander zugewandten inneren
Endflächen 38 der ersten Klinke 31 und
der zweiten Klinke 32 montiert. Von dem Federelement 33 werden
die erste Klinke 31 und die zweite Klinke 32 voneinander weg
vorgespannt, so dass die Zähne der verzahnten Flächen 311, 321 der
Klinken 31, 32 mit den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 im Zusammenwirken mit der bogenförmigen
Begrenzungswand des zweiten Aufnahmeraumabschnitts 132 in
Eingriff gebracht werden.
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Gemäß der
bevorzugten Ausführungsform ist in dem Aufnahmeraum 13 des
Kopfes 12 ein Ring 40 aufgenommen. Der Ring 40 weist
ein zentrales Durchgangsloch 41 auf, mittels dessen der
Ring 40 um den Eingriffsabschnitt 22 des Antriebsrads 20 um eine
Drehachse, die koaxial zur Drehachse des Antriebsrads 20 ist,
drehbar angeordnet ist. Das zentrale Durchgangsloch 41 weist
eine Innenumfangswand auf, in die eine Kerbe 411 eingeformt
ist. Die Umfangsweite der Kerbe 411 ist schmaler als die
Umfangsweite des zweiten Öffnungsabschnitts 142.
Der Ring 40 weist eine Lasche 42 auf, die in Richtung
zu dem zweiten Aufnahmeraumabschnitt 132 hin vorsteht.
Die Lasche 42 weist an ihrem freien Ende einen radial vorstehenden
ersten Betätigungsabschnitt 43 und einen radial
vorstehenden zweiten Betätigungsabschnitt 44 auf,
zwischen welchen ein freier Raum 45 in Form einer Aussparung
gebildet ist. Der erste Betätigungsabschnitt 43 weist
an seinem von der Drehachse des Rings 40 entfernten freien
(distalen) Ende einen ersten Haken 431 auf. Der erste Haken 431 steht
zu dem zweiten Betätigungsabschnitt 44 hin vor.
Der zweite Betätigungsabschnitt 44 weist an seinem
von der Drehachse des Rings 40 entfernten freien (distalen)
Ende einen zweiten Haken 441 auf. Der zweite Haken 441 steht
zu dem ersten Betätigungsabschnitt 43 hin vor.
Der Ring 40 kann in eine Richtung gedreht werden, so dass
der erste Betätigungsabschnitt 43 mit dem ersten
Kupplungsteil 313 der ersten Klinke 31 für
ein Ausrücken der Zähne der verzahnten Fläche 311 der
ersten Klinke 31 aus den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 in Eingriff gelangt. Der Ring 40 kann
ferner in eine dazu entgegengesetzte Richtung gedreht werden, so
dass der zweite Betätigungsabschnitt 44 mit dem
zweiten Kupplungsteil 323 der zweiten Klinke 32 für
ein Ausrücken der Zähne der verzahnten Fläche 321 der
zweiten Klinke 32 aus den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 in Eingriff gelangt. Das erste Kupplungsteil 313 und
das zweite Kupplungsteil 321 der ersten und der zweiten
Klinke 31, 32 sind innerhalb des Freiraums 45 bewegbar aufgenommen
und werden von den Haken 431, 441 zurückgehalten,
so dass die erste Klinke 31 und die zweite Klinke 31 zuverlässig
in entsprechender Position gehalten werden. Mit anderen Worten verhindern die
Haken 431, 441, dass die Kupplungsteile 313, 323 aus
dem Freiraum 45 hinausgelangen und dadurch die Klinken 31, 32 in
eine unbrauchbare Position verschoben werden.
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Gemäß der
bevorzugten Ausführungsform weist der Ratschenschlüssel 10 ferner
eine Umschaltplatte 50 mit einem Durchgangsloch 51 auf,
so dass die Umschaltplatte um einen Abschnitt des Eingriffsabschnitts 22 des
Antriebsrads 20 über dem bzw. auf dem Kopf 12 drehbar
angeordnet ist. Die Umschaltplatte 50 ist zwischen einer
ersten Betätigungsstellung, einer zweiten Betätigungsstellung und
einer dritten Betätigungsstellung um eine Drehachse, die koaxial
zur Drehachse des Antriebelements 20 ist, drehbar. Die
Umschaltplatte 50 weist ferner einen Positionierzapfen 53 auf,
der sich von der Innenseite, angrenzend an das Durchgangsloch, nach
unten in Richtung zu dem Kopf 12 erstreckt (3).
Die Umfangsbreite des Positionierzapfens 53 ist kleiner
als die Umfangsweite des zweiten Öffnungsabschnitts 142.
Der Positionierzapfen 53 ragt durch den zweiten Öffnungsabschnitt 142 bis
in die Kerbe 411 des Rings 40 hinein, so dass
die Umschaltplatte 50 und der Ring 40 um die gleiche
Drehachse zusammenwirkend gedreht werden.
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Gemäß der
dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist die Umschaltplatte 50 mittels
eines Halterings 54 um den Eingriffsabschnitt 22 des
Antriebsrads 20 durch die Umfangsweite des zweiten Öffnungsabschnitts 142 drehbar
begrenzt angebracht, welcher Haltering 54 in eine Ringnut 221 des Eingriffsabschnitts 22 über
der ersten Seite 121 des Kopfes eingreift. Die Umschaltplatte 50 weist
ferner einen Daumenteil 52 auf, der sich von ihrem Außenumfang
radial nach außen erstreckt. Wie beispielsweise aus 6 ersichtlich
ist, weist das Daumenteil 52 an seiner Unterseite eine
kreisbogenförmig gekrümmte Aussparung 55 auf,
die sich in Umfangsrichtung und mit einem Abstand von der Drehachse der
Umschaltplatte 50 konzentrisch zu der Drehachse erstreckt.
Die Unterseite des Daumenteils 52 weist ferner eine Aufnahmekammer 56 auf
(6), die zu der bogenförmig gekrümmten
Aussparung 55 hin offen ist. Die Aufnahmekammer 56 weist
an der der Aussparung 55 abgewandten Seite ferner eine
rückseitige Öffnung auf. Darüber hinaus
weist das Daumenteil 52 eine Zunge 561 (z. B. 2)
auf, die sich in der rückseitigen Öffnung in diese
erstreckt und diese in zwei Teilöffnungen unterteilt.
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Gemäß der
bevorzugten Ausführungsform ragt in die bogenförmig
gekrümmte Aussparung 55 ein Stift 57 hinein,
der in dem Stiftloch 16 in der ersten Seite 121 des
Kopfes 12 festgelegt ist und eine Dicke hat, die kleiner
als die Umfangslänge der Aussparung 55 in Umfangsrichtung
der Umschaltplatte 50. Auf diese Weise kann die Umschaltplatte 50 relativ
zu dem Stift 57 um die Achse des Eingriffsabschnitts 22 und
daher des Antriebsrades 21 gedreht werden, wobei die bogenförmig
gekrümmte Aussparung 55 relativ zu dem Stift 57 entlang
der Innenseite der Aussparung 55 gleiten kann (4, 6 und 8).
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Gemäß der
bevorzugten Ausführungsform ist, wie insbesondere aus den 2, 4, 6, und 8 ersichtlich,
in der Aufnahmekammer 56 des Daumenteils 52 eine
Rückhaltevorrichtung 60 aufgenommen, die ein im
Wesentlichen U-förmiges Schiebeteil 61 und ein
Federelement 62 aufweist. Das Schiebeteil 61,
das einen U-förmigen Querschnitt hat, weist einen Steg 616 und
zwei Schenkel 614 auf, die sich in Richtung der Längsachse
des Schiebeteils 61 parallel erstrecken und zwischen sich einen
Raum 615 begrenzen. Der Steg 616 zwischen den
beiden Schenkeln 614 erstreckt sich quer zur Längsachse
des Schiebeteils 61. Der Steg 616 des Schiebeteils 61 weist
eine Außenseite auf, die der bogenförmig gekrümmten
Aussparung 55 zugewandt ist und eine erste Drückfläche 611,
eine zweite Drückfläche 612 und eine
dritte Drückfläche 613 aufweist. Das
Schiebeteil 61 ist in der Aufnahmekammer 56 gleitend
verschiebbar aufgenommen und ragt in die bogenförmig gekrümmte
Aussparung 55 hinein. In dem Raum 615 zwischen
den Schenkeln 614 ist ein Federelement 62 aufgenommen.
Das Federelement 62 liegt mit seinem einen Ende an der
zwischen die Schenkel 614 des Schiebeteils 61 ragenden
Zunge 561 der Aufnahmekammer 56 und mit seinem
anderen Ende an der Innenseite des Stegs 616 zwischen den
Schenkeln 614 an. Gemäß der dargestellten
bevorzugten Ausführungsform befindet sich, wie aus den 2, 4, 6,
und 8 ersichtlich, die dritte Drückfläche 613 zwischen
der ersten Drückfläche 611 und der zweiten
Drückfläche 612 und hat die Gestalt einer
bogenförmigen Vertiefung. Sowohl die erste Drückfläche 611 als
auch die zweite Drückfläche 612 ist eine
Schräge mit spitzem Winkel bezüglich der Längsachse
des Schiebeteils 61. Mit anderen Worten ist die links und
rechts neben der dritten Drückfläche 613 ausgebildete
erste und zweite Drückfläche 611, 612 des
Schiebeteils 61 jeweils von einer Fase gebildet, die sich
von der Außenseite des Steges 611 nach schräg
unten zur Außenseite eines jeweiligen Schenkels 614 hin
erstreckt.
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Nun,
nachdem die Basiskonstruktion des Ratschenschlüssels gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erläutert
wurde, können der Betrieb und einige der Vorteile des Ratschenschlüssels 10 dargelegt
und erkannt werden. Insbesondere wird zum Zwecke der Erläuterung
angenommen, dass sich die Umschaltplatte 50 in der dritten Betätigungsstellung
(4 und 5) befindet. Das Schiebeteil 61 ist
mittels des Federelements 62 in Richtung zu dem Stift 57 vorgespannt,
wobei ersichtlich ist, dass der Stift 57 in der die dritte
Drückfläche 613 bildenden bogenförmigen
Vertiefung aufgenommen ist. Zudem drückt die dritte Drückfläche 613 gegen
den Stift 57, so dass die Umschaltplatte 50 zuverlässig
in dieser Position gehalten wird. Da der Positionierzapfen 53 der
Umschaltplatte 50 mit der Kerbe 411 des Rings 40 in
sicherem Eingriff ist, wird auch der Ring 40 in seiner
mittleren Position gehalten. Darüber hinaus sind die Kupplungsteile 313 und 321 der
ersten und der zweiten Klinke 31, 32 in dem Raum 45 aufgenommen
und stehen außer Eingriff mit dem ersten und dem zweiten
Haken 431, 441. Ferner sind die Zähne
der verzahnten Flächen 311 und 321 der
ersten und der zweiten Klinke 31, 32 unter dem
Druck des Federelements im Zusammenwirken mit der Begrenzungswand
des zweiten Aufnahmeraumabschnitts 312 mit den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 in Eingriff, so dass der Handgriff 11 und das
Antriebelement 20 relativ zu dem Kopf 12 nicht gedreht
werden können. Daher kann der Handgriff 11 und
damit das Antriebsrad 20, je nach Bedarf, sowohl im Urzeigersinn
als auch entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht werden, um ein Befestigungselement
in jede der zwei Richtungen drehen zu können. Ein freies
Drehen des Handgriffs 11 relativ zu dem Antriebsrad 20 in
jede der beiden Richtungen ohne Antreiben des Befestigungselements
ist von der jeweiligen Klinke 31 oder 32 gesperrt.
Folglich kann der Ratschenschlüssel zum Durchführen
einer Feineinstellung bzw. einer Gering-Anzieh-Verstellung des Befestigungselements
verwendet werden, wenn die Umschaltplatte 50 in der dritten
Betätigungsstellung ist.
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Wenn
die Umschaltplatte 50 von der dritten Betätigungsstellung
in die erste Betätigungsstellung (6 und 7)
gedreht wird, wird der Ring 40 gemeinsam mit der Umschaltplatte 50 in
die gleiche Richtung gedreht. Wenn die Umschaltplatte 50 von der
dritten Betätigungsstellung bis in die erste Betätigungsstellung
(6 und 7) gedreht wurde, wird die erste
Drückfläche 611 des Schiebeteils 61 gegen den
Stift 57 gedrückt, wobei aufgrund der von dem Federelement 62 aufgebrachten
Federkraft die Umschaltplatte 50 und der Ring 40 zuverlässig
in der entsprechenden Position gehalten werden. Die Zähne
der verzahnten Fläche 321 der zweiten Klinke 32 sind
mit den Zähnen 28 des Antriebsrads 20 in
Eingriff, wobei die zweite Klinke an der Begrenzungswand des zweiten
Aufnahmeraumabschnitts 132 abgestützt ist. Wenn
die Umschaltplatte 50 von der dritten Betätigungsstellung
in die erste Betätigungsstellung gedreht wird, greift der
erste Betätigungsabschnitt 43 des Rings 40 an
dem ersten Kupplungsteil 313 der ersten Klinke 31 an
und verschiebt diese gegen die Kraft der Feder 33, wobei
die Außenseite 312 der ersten Klinke 31 entlang
der Begrenzungswand (Umfangswand) des zweiten Aufnahmeraumabschnitts 132 gleitet
und die Zähne der verzahnten Fläche 311 der
ersten Klinke 31 aus dem Zahneingriff mit den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 herausgezogen werden. Das Federelement 33 wird zusammengedrückt
und bringt auf die erste Klinke 31 eine Kraft auf, so dass
die erste Klinke 31 von der zweiten Klinke 32 weggedrückt
wird. Das erste Kupplungsteil 313 der ersten Klinke 31 wird
gegen den Haken 431 des ersten Betätigungsabschnitts 43 gedrückt,
so dass ein zuverlässiges Wegbewegen der ersten Klinke 31 von
dem Antriebsrad 20 ohne Beeinträchtigung sichergestellt
wird. Dabei ist das erste Kupplungsteil 313 der ersten
Klinke 31 mit dem Haken 431 in Eingriff und wird
von diesem in dem Raum 45 gehalten. In diesem Zustand können
der Handgriff 11 und das Antriebsrad im Uhrzeigersinn gedreht werden,
um ein Befestigungselement im Uhrzeigersinn anzutreiben. Ferner
kann der Handgriff 11 relativ zum Antriebsrad 20 ohne
Antreiben des Befestigungselements frei entgegen dem Uhrzeigersinn
gedreht werden, weil hierbei die Klinke 32 mit ihrer Außenseite 322 von
der Begrenzungswand des zweiten Aufnahmeraumabschnitts 132 freikommt
und daher ihre Zähne aus den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 abrutschen (ratschen).
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Wenn
die Umschaltplatte 50 von der dritten Betätigungsstellung
in die zweite Betätigungsstellung (8 und 9)
gedreht wird, wird der Ring 40 gemeinsam mit der Umschaltplatte 50 in
die gleiche Richtung gedreht. Wenn die Umschaltplatte 50 von der
dritten Betätigungsstellung bis in die zweite Betätigungsstellung
(8 und 9) gedreht wurde, wird die zweite
Drückfläche 612 des Schiebeteils 61 gegen
den Stift 57 gedrückt, wobei aufgrund der von dem
Federelement 62 aufgebrachten Federkraft die Umschaltplatte 50 und
der Ring 40 zuverlässig in der entsprechenden
Position gehalten werden. Die Zähne der verzahnten Fläche 311 der
ersten Klinke 31 sind mit den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 in Eingriff, wobei die erste Klinke 31 an
der Begrenzungswand des zweiten Aufnahmeraumabschnitts 132 abgestützt
ist. Wenn die Umschaltplatte 50 von der dritten Betätigungsstellung
in die zweite Betätigungsstellung gedreht wird, greift
der zweite Betätigungsabschnitt 44 des Rings 40 an
dem zweiten Kupplungsteil 323 der zweiten Klinke 32 an
und verschiebt diese, wobei die Außenseite 322 der
zweiten Klinke 32 entlang der Begrenzungswand (Umfangswand) des
zweiten Aufnahmeraumabschnitts 132 gleitet und die Zähne
der verzahnten Fläche 321 der zweiten Klinke 31 aus
dem Zahneingriff mit den Zähnen 28 des Antriebsrads 20 herausgezogen
werden. Das Federelement 33 wird zusammengedrückt
und bringt auf die zweite Klinke 32 eine Kraft auf, so
dass die zweite Klinke 31 von der ersten Klinke 31 weggedrückt
wird. Das zweite Kupplungsteil 323 der zweiten Klinke 32 wird
gegen den Haken 441 des zweiten Betätigungsabschnitts 44 gedrückt,
so dass ein zuverlässiges Wegbewegen der zweiten Klinke 32 von dem
Antriebsrad 20 ohne Beeinträchtigung sichergestellt
wird. Dabei ist das zweite Kupplungsteil 323 der zweiten
Klinke 32 mit dem Haken 441 in Eingriff und wird
von diesem in dem Raum 45 gehalten. In diesem Zustand können
der Handgriff 11 und das Antriebsrad entgegen dem Uhrzeigersinn
gedreht werden, um ein Befestigungselement entgegen dem Uhrzeigersinn
anzutreiben. Ferner kann der Handgriff 11 relativ zum Antriebsrad 20 ohne
Antreiben des Befestigungselements frei im Uhrzeigersinn gedreht
werden, weil hierbei die erste Klinke 31 mit ihrer Außenseite 312 von
der Begrenzungswand des zweiten Aufnahmeraumabschnitts 132 freikommt
und daher ihre Zähne aus den Zähnen 28 des
Antriebsrads 20 abrutschen (ratschen).
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Es
versteht sich, dass der Ring 40 und die erste Klinke 31 bzw.
die zweite Klinke 32 gleichmäßig in die
gleiche Richtung gleiten bzw. bewegt werden, während die
Umschaltplatte 50 zwischen einer ersten Betätigungsstellung,
einer zweiten Betätigungsstellung und einer dritten Betätigungsstellung
gedreht wird, so dass die Antriebsrichtungs-Umschaltungsbetätigung
zuverlässig erfolgen kann. Darüber hinaus sind
für den Ratschenschlüssel 10 gemäß den
bevorzugten Ausführungsformen weniger Bauteile erforderlich,
während eine zusätzliche Betätigungsstellung
und ein zuverlässiger Positionierungseffekt für
die erste, die zweite und die dritte Betätigungsstellung
bereitgestellt wird.
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Nun,
nachdem die grundlegenden Lehren der Erfindung erläutert
wurden, werden Durchschnittsfachleuten viele Abänderungen
und Variationen ersichtlich, die durchgeführt werden können.
Beispielsweise können das erste Kupplungsteil 313 und das
zweite Kupplungsteil 313 der ersten und der zweiten Klinke 31, 32 ausgesparte
Abschnitte oder Nuten sein. In diesem Fall können der erste
und der zweite Betätigungsabschnitt 43 und 44 jeweils
in Form eines Vorsprungs bereitgestellt sein, der sich in den ausgesparten
Abschnitt bzw. die Nut hinein erstreckt. Obwohl der Antriebszapfen 23 gemäß der dargestellten
Ausführungsformen von jenem Typ ist, der für einen
lösbaren Eingriff mit einem Steckschlüsseleinsatz
gestaltet ist, kann der Antriebszapfen 23 andere, innerhalb
des allgemeinen Fachwissens liegende, Formen aufweisen, die zum
direkten oder indirekten Antreiben eines Befestigungselements geeignet
sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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