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DE102008051193A1 - Verfahren zum Herstellen von Behältern sowie Behälter - Google Patents

Verfahren zum Herstellen von Behältern sowie Behälter Download PDF

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DE102008051193A1 DE200810051193 DE102008051193A DE102008051193A1 DE 102008051193 A1 DE102008051193 A1 DE 102008051193A1 DE 200810051193 DE200810051193 DE 200810051193 DE 102008051193 A DE102008051193 A DE 102008051193A DE 102008051193 A1 DE102008051193 A1 DE 102008051193A1
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Abstract

Verfahren zum Herstellen eines Behälters (1) aus thermoplastischem Kunststoff mit wenigstens einer Behälterumfangswand (1.1) und einem Behälterboden (1.2), dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest in einem Behälterbereich (1.1) durch Formen eines ersten Behälterteils (3, 2) und durch An- oder Umspritzen dieses Behälterteils (3, 2) mit einem zweiten Behälterteil (3, 2) hergestellt wird, und zwar unter Einbetten oder Einspritzen wenigstens eines Ausstattungsträgers (6) zwischen den Behälterteilen (2, 3), und dass zumindest ein Behälterteil (2, 3) wenigstens im Bereich eines Ausstattungsmerkmals des Ausstattungsträgers (2) aus einem transparenten oder glasklaren Kunststoff geformt wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1 sowie auf einen Behälter gemäß Oberbegriff Patentanspruch 8.
  • Behälter aus Kunststoff und deren Herstellungsverfahren sind in unterschiedlichster Form bekannt. Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, welches es ermöglicht, optisch ansprechende und mit einer Ausstattung versehene Behälter rationell und preiswert zu fertigen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Ein Behälter ist Gegenstand des Patentanspruchs 8.
  • Die Herstellung des erfindungsgemäßen Behälters erfolgt unter Verwendung eines thermoplastischen Kunststoffs, und zwar in der Weise, dass zunächst ein erstes Behälterteil vorzugsweise durch Spritzgießen erzeugt wird, und dass an dieses erste, den Ausstattungsträger aufweisende Behälterteil dann das zweite Behälterteil angespritzt wird, und zwar derart, dass der Ausstattungsträger zwischen den innig miteinander verbundenen Behälterteilen vollständig im Kunststoff eingebettet ist. Zumindest dasjenige Behälterteil, welches an die mit dem wenigstens einen Ausstattungsmerkmal versehene Seite des Ausstattungsträgers anschließt, wird aus einem transparenten bzw. glasklaren Kunststoff gefertigt, so dass das Ausstattungsmerkmal durch dieses Behälterteil sichtbar ist. Bevorzugt erfolgt aber die Herstellung des Behälters insgesamt aus dem transparenten oder glasklaren thermoplastischen Kunststoff. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht der Behälter sowohl an seiner Behälterumfangswandung als auch an seinem Behälterboden aus den wenigstens zwei Behälterteilen, wobei bei der Herstellung vorzugsweise zunächst das innere Behälterteil mit dem an der Außenfläche dieses Behälterteils vorgesehenen Ausstattungsträger gespritzt und dann das innere Behälterteil und der Ausstattungsträger mit dem äußeren Behälterteil umspritzt werden. Dieses Verfahren ermöglicht eine besonders einfache Herstellung des Behälters in einer einzigen Spritzgießform in einem Zweifach-Spritzgießverfahren, ohne dass ein Öffnen der Spritzgießform erforderlich ist. Auch wenn zur besseren Erläuterung von „Behälterteilen” die Rede ist, bedeutet dies nicht, dass der Behälter mehrteilig ist, vielmehr ist der Behälter durch das An- oder Umspritzen nach seiner Herstellung ein einstückiger bzw. monolithisch aus dem Kunststoff gefertigter Behälter.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figur, die einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Behälter 1 zeigt, an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
  • Der bei der dargestellten Ausführungsform als Kosmetiktiegels ausgebildete Behälter 1 besteht im Wesentlichen aus einem äußeren napfartigen Behälterteil 2 und einem inneren napfartigen Behälterteil 3, welches mit dem Behälterteil 2 zu einem monolithischen und einstückigen Behälterkörper mit einer Behälterumfangswand 1.1 und einem Behälterboden 1.2 verbunden ist und einen Behälterinnenraum 4 definiert. An der Behälteröffnung ist das Behälterteil 2 mit einem außenliegenden Schraubgewinde 5 zum Aufschrauben eines nicht dargestellten Deckels versehen.
  • Zwischen den beiden Behälterteilen 2 und 3 ist ein Ausstattungsträger 6 eingespritzt, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform im Bereich des der Behälterumfangswand 1.1. Der Ausstattungsträger 6 besteht im Wesentlichen aus einem geeigneten Flachmaterial, beispielsweise aus Papier und/oder aus einer Kunststoff- und/oder Metallfolie, wobei der Ausstattungsträger selbstverständlich auch mehrlagig aus verschiedenen Materialien hergestellt sein kann, z. B. aus beschichtetem Papier, beispielsweise kunststoff- und/oder metallbeschichtetem Papier oder aus einer beschichteten Kunststofffolie oder Metallfolie usw. An wenigstens einer Oberflächenseite, beispielsweise an der der Behälteraußenfläche zugewandten und/oder an der dem Behälterinnenraum 4 zugewandten Oberflächenseite ist der Ausstattungsträger 6 mit wenigstens einem Ausstattungsmerkmal versehen, und zwar beispielsweise in Form einer speziellen Oberflächengestaltung und/oder Oberflächenstrukturierung und/oder Oberflächenfarbgebung und/oder in Form zumindest eines ein- oder mehrfarbigen Aufdrucks mit Bildbestandteilen und/oder Schriftzeichen versehen, beispielsweise auch in Form der Wiedergabe einer Marke, eines Emblems, eines Hologramms usw.
  • Wenigstens ein Behälterteil 2 bzw. 3, welches sich an die mit dem wenigstens einen Ausstattungsmerkmal versehene Oberflächenseite des zwischen den Behälterteilen 2 und 3 angeordneten Ausstattungsträgers 6 anschließt, besteht zumindest im Bereich dieses Ausstattungsmerkmals aus einem transparenten bzw. glasklaren thermoplastischen Kunststoff, beispielsweise aus PET oder PP, so dass dieses wenigstens eine Ausstattungsmerkmal durch das betreffende Behälterteil 2 bzw. 3 sichtbar ist. In der Regel ist das äußere Behälterteil 2 aus dem transparenten oder glasklaren Kunststoff gefertigt, bevorzugt aber beide Behälterteile 2 und 3, so dass der Behälter 1 außerhalb des Ausstattungsträgers 6 oder aber außerhalb des wenigstens einen Ausstattungsmerkmals vollständig transparent oder glasklar ist.
  • Die Besonderheit des Behälters 1 besteht darin, dass zunächst eines der beiden Behälterteile 3 bzw. 2 durch Spritzgießen hergestellt und das andere Behälterteil 2 bzw. 3 dann angespritzt wird, und zwar derart, dass der Ausstattungsträger 6 zwischen den beiden Behälterteilen 2 und 3 vollständig eingebettet oder eingespritzt ist und die Behälterteile 2 und 3 nicht nur im Bereich des Behälterbodens 1.2, sondern auch in anderen den Ausstattungsträger nicht aufweisenden Bereichen, z. B. im Bereich der Behälteröffnung bzw. des dortigen Schraubgewindes 5 dicht und fest miteinander zu dem monolithischen Behälter 1 verbunden sind und das Behälterteil 2 den dortigen Übergang zwischen den Behälterteilen 2 und 3 mit einem Abschnitt 7 überlappt.
  • Bevorzugt erfolgt die Herstellung des Behälters 1 in einer einzigen Spritzgießform im Mehrfachspritzgießverfahren. Hierbei wird zunächst in den Formraum der Spritzgießform, der zum Spritzen des inneren Behälterteils 3 dient, der Ausstattungsträger 6 eingelegt, dass dieser an der Umfangsfläche des Formraums dicht anliegt. Die Spritzgießform wird dann geschlossen und es erfolgt das Spritzen des inneren Behälterteils 3. Anschließend wird ein weiterer Formraum freigegeben und in diesem durch Umspritzen des inneren Behälterteils 3 und des Austattungsträgers 6 das äußere Behälterteil 2 erzeugt, so dass es außerhalb des Ausstattungsträgers 6 unmittelbar und innig an das umspritzte innere Behälterteil 3 anschließt.
  • Bevorzugt wird für den Ausstattungsträger 6 ein Flachmaterial verwendet, aus welchem beim Umspritzen mit dem heißen thermoplastischen Kunststoff keine dampf- und/oder gasförmigen Komponenten, die zu einer unerwünschten Blasenbildung in der Wandung des Behälters 1 führen könnten oder aber allenfalls nur vernachlässigbare Mengen eines gas- und/oder dampfförmigen Mediums freigesetzt werden. In diesem Sinne ist der Ausstattungsträger 6 bevorzugt ein Flachmaterial, welches vor der Verwendung erhitzt bzw. getrocknet wurde.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • Vorstehend wurde die Erfindung am Beispiel des als Kosmetikartikel ausgebildeten Behälters 1 beschrieben. Es versteht sich, dass die Erfindung nicht auf derartige Kosmetikartigel beschränkt ist, sondern Behälter beliebiger Art einschließt.
  • 1
    Behälter
    1.1
    Behälterwandung
    1.2
    Behälterboden
    2, 3
    Behälterteil
    4
    Behälterinnenraum
    5
    Schraubgewinde
    6
    Ausstattungsträger
    7
    Überlappung

Claims (13)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Behälters (1) aus thermoplastischem Kunststoff mit wenigstens einer Behälterumfangswand (1.1) und einem Behälterboden (1.2), dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest in einem Behälterbereich (1.1) durch Formen eines ersten Behälterteils (3, 2) und durch An- oder Umspritzen dieses Behälterteils (3, 2) mit einem zweiten Behälterteil (3, 2) hergestellt wird, und zwar unter Einbetten oder Einspritzen wenigstens eines Ausstattungsträgers (6) zwischen den Behälterteilen (2, 3), und dass zumindest ein Behälterteil (2, 3) wenigstens im Bereich eines Ausstattungsmerkmals des Ausstattungsträgers (2) aus einem transparenten oder glasklaren Kunststoff geformt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Herstellung des Behälters (1) PET oder PP verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Herstellung des Behälters (1) im Mehrfachspritzverfahren in einer einzigen Spritzgießform erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass in einen in der Spritzgießform zum Formen des inneren Behälterteils (3) zunächst der Ausstattungsträger (6) eingelegt, dass dann in einem ersten Spritzgießschritt das innere Behälterteil (3) geformt wird, und dass anschließend in einem weiteren Verfahrensschritt das Umspritzen des inneren Behälterteils (3) und des an diesem vorgesehenen Ausstattungsträgers (6) mit dem äußeren Behälterteil (2) erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der den wenigstens einen eingebetteten Ausstattungsträger aufweisende Behälterbereich an einer Behälterumfangswand (1.1) und/oder an einem Behälterboden (1.2) vorgesehen wird.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Behälterteile (2, 3) aus transparentem oder glasklarem Kunststoff bestehen.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Behälterteil (2, 3) seinerseits mehrschichtig hergestellt wird.
  8. Aus thermoplastischen Kunststoff gefertigter Behälter mit einer Behälterumfangswand (1.1) und einem Behälterboden (1.2), dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest in einem Teilbereich seiner Behälterumfangswand (1.1) und/oder seines Behälterbodens (1.2) aus wenigstens einem ersten Behälterteil (3, 2) sowie aus wenigstens einem angespritzten zweiten Behälterteil (2, 3) besteht, und dass zwischen diesen Behälterteilen ein mit wenigstens einem Ausstattungsmerkmal versehener Ausstattungsträger (6) angeordnet ist.
  9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausstattungsträger (6) von einem mit wenigstens einem Ausstattungsmerkmal versehenen Flachmaterial gebildet ist.
  10. Behältern ach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das den Ausstattungsträger (6) bildende Flachmaterial ein ein- oder ein mehrschichtiges Flachmaterial ist.
  11. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausstattungsträger (6) zur Bildung des wenigstens einen Ausstattungsmerkmals an wenigstens einer Oberflächenseite strukturiert und/oder mit einer das Ausstattungsmerkmal bildenden Farbgebung und/oder mit wenigstens einem das Ausstattungsmerkmal bildenden Aufdruck und/oder mit einem Hologramm versehen ist.
  12. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide den Ausstattungsträger (6) zwischen sich aufnehmende Behälterteile (2, 3) aus dem transparenten oder glasklaren Kunststoff gefertigt sind.
  13. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der den Ausstattungsträger (6) aufweisende Behälterbereich die Behälterumfangswand (1.1) und/oder der Behälterboden (1.2) ist.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
JP2012025402A (ja) * 2010-07-20 2012-02-09 Yashima Seiko:Kk 合成樹脂製多重容器とこの製造方法
EP3210742A1 (de) * 2016-02-26 2017-08-30 INOTECH Kunststofftechnik GmbH Verfahren zum herstellen eines mehrkomponenten-spritzguss-formteiles und mehrkomponenten-spritzguss-formteile
JP2021181202A (ja) * 2020-05-20 2021-11-25 ロート製薬株式会社 2色成形品
EP4155048A4 (de) * 2020-05-20 2024-05-22 M.F.V. Co., Ltd Einsatzformungsbehälter und herstellungsverfahren dafür

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