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DE102008050723A1 - Vorrichtung zum Kochen mit Spül-Luftzuführung und Spül-Luftabsaugung - Google Patents

Vorrichtung zum Kochen mit Spül-Luftzuführung und Spül-Luftabsaugung Download PDF

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DE102008050723A1
DE102008050723A1 DE200810050723 DE102008050723A DE102008050723A1 DE 102008050723 A1 DE102008050723 A1 DE 102008050723A1 DE 200810050723 DE200810050723 DE 200810050723 DE 102008050723 A DE102008050723 A DE 102008050723A DE 102008050723 A1 DE102008050723 A1 DE 102008050723A1
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cooking
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DE200810050723
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Inventor
Wilhelm Bruckbauer
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2042Devices for removing cooking fumes structurally associated with a cooking range e.g. downdraft

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Abstract

Vorrichtung zum Kochen mit zwei, drei, vier, fünf oder mehreren Kochfeldern (1), welche eine Kochfeld-Einheit (24) bilden, wobei jeweils zwischen zwei Kochfeldern (1) und/oder in den äußeren seitlichen und/oder rückwärtigen und/oder frontwärtigen Randbereichen (3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils ein oder mehrere Einrichtungen (2) zur Absaugung von Kochdünsten in vertikal nach unten gerichteter Richtung vorgesehen sind und wobei in dem oder den der Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten gegenüberliegenden, äußeren seitlichen und/oder rückwärtigen und/oder frontwärtigen Randbereichen (3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils ein oder mehrere Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft als Spülmedium vorgesehen sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kochen mit Spül-Luftzuführung und Spül-Luftabsaugung in vertikal unterhalb einer Kochfeldebene weisender Richtung, mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
  • Aus dem Stand der Technik bekannte Vorrichtungen zum Kochen umfassen oftmals eine oberhalb eines Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung.
  • Diese aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum Kochen, welche eine Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube umfassen, sind in vielerlei Hinsicht nachteilig:
    Ein erster gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung zum Kochen mit einer Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung ist darin zu sehen, dass bereits sehr geringe Küchenraumluft-Querströmungen, welche beispielsweise durch Raum-Zugluft, gekippte Fenster, geöffnete Türen, Klimaanlagen oder Wohnraumlüftungen bedingt sind, zu einer seitlichen Verwehung der von dem Kochfeld aufsteigenden Kochdünste führen.
  • Diese seitliche Ablenkung des Kochdunst-Abluftstromes führt dort dazu, dass nicht mehr der vollständige Kochdunst-Abluftstrom der Dunstabzugshaube zuströmt, sondern nur mehr der um das Ausmaß der Quer-Verwehung reduzierte Anteil des Kochdunst-Abluftstromes.
  • Der aufgrund der Quer-Verwehung für die Dunstabzugshaube unerreichbare Anteil des Kochdunst-Abluftstromes kondensiert dann unter Ausbildung feuchter, klebriger und unter hygienischen Aspekten außerordentlich bedenklicher Schichten auf den Unterseiten benachbarter Hängeschränke und/oder auf der Raum-Decke und/oder belastet die Küchen-Raumluft.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum Kochen, welche eine Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube umfassen, sind auch deswegen nachteilig, weil sie eine mühsame, zeitintensive und kostenintensive Montage der über-Kopf anzubringenden Dunstabzugshaube und der Abluftkanäle erfordern.
  • Ein weiterer gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung zum Kochen mit einer Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung ist ferner darin zu sehen, dass sie Öl- und Fettspritzer sowie Kondenswasser an ihrer Unterseite ansammelt und aufgrund ihrer Ausbildung als offenes System – insbesondere nach Abschaltung des Lüftermotors – durch Freisetzung von „Duftstoffen” aus den an ihr anhaftenden Öl-, Fett- oder Wasserpartikeln in Abhängigkeit von der Art der zuvor zubereiteten Speisen eine ausgeprägte Geruchsentfaltung bewirkt.
  • Ein weiterer gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung besteht darin, dass dort eine über das Kochfeld gebeugt arbeitende Person – gegebenenfalls ganztags – mit den beispielsweise aus Pfannen aufsteigenden, oftmals gesundheitsgefährdenden und kanzerogenen Dämpfen in Berührung kommt und diese Dämpfe sogar inhalieren muss. Darüber hinaus reizen die gerade aus Pfannen aufsteigenden Dämpfe oftmals beißend die Augen.
  • Die aus dem Kochgeschirr dort in Richtung der oberhalb des Kochfeldes vorgesehenen Dunstabzugshaube aufsteigenden Dunstschwaden führen darüber hinaus regelmäßig zu einem Beschlagen der Brillengläser der kochenden Person.
  • Außerdem bewirken diese aus dem Kochgeschirr nach oben aufsteigenden Dämpfe dort häufig zumindest in olfaktorischer Hinsicht eine Verunreinigung der Kleidung und des Gesichtes der kochenden Person.
  • Eventuell erforderliche Schminkmaßnahmen können demnach beim Einsatz der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube erst nach dem Kochvorgang ergriffen werden, wodurch oftmals eine zeitliche Bedrängnis der kochenden Person hervorgerufen wird und dann lediglich nicht-optimale Schminkergebnisse erzielbar sind.
  • Ein weiterer wesentlicher Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube besteht ferner darin, dass aus dem Kochgeschirr aufsteigende Dunstschwaden dort häufig die Sicht auf das Gargut nehmen oder zumindest erheblich einschränken.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannte Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung ist ferner deswegen besonders nachteilig, weil sie einen erheblichen Luftdurchsatz erfordert, das heißt, weil sie mit Heizenergie teuer erwärmte Luft durch die Dunstabzugshaube gegebenenfalls in das Freie bläst.
  • Vor dem Hintergrund, dass derartige bekannte Dunstabzugshauben über einen stündlichen Luftdurchsatz verfügen, welcher etwa dem Zehn- bis Dreißigfachen des Raumvolumens einer durchschnittlichen Küche entspricht, verwundert es nicht, dass es in mit dieser bekannten Vorrichtung zum Kochen mit o berhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube ausgestatteten Küchen gerade bei geringeren Außentemperaturen stets zu kalt ist, weshalb dort sehr häufig die Aktivierung der Küchen-Heizung erforderlich ist.
  • Aufgrund des soeben erwähnten, hohen Luftdurchsatzes der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube ist dort der Einsatz von besonders kräftigen Lüftermotoren mit hohem Stromverbrauch erforderlich, weshalb die Betriebskosten dieser bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube hoch liegen und die Geräuschentwicklung während des Betriebes erheblich ist.
  • Diese aufgrund der dort besonders großdimensionierten Lüftermotoren ausgeprägte Geräuschentwicklung ist im Falle der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube dramatisch störend, da sich die Quelle dieses unangenehmen Lüftermotorengeräusches etwa in der Höhe der Ohren der kochenden Person befindet.
  • Ein weiterer wesentlicher Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung besteht in der Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit einer dort kochenden Person durch die oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube sowie in der damit einhergehenden Anstoß- und Verletzungsgefahr.
  • Durch den meist geringen Abstand zwischen dem Kochfeld und der darüber vorgesehenen Dunstabzugshaube kommt es bei der bekannten Vorrichtung zum Kochen häufig zu störenden Einschränkungen hinsichtlich des Hantierens mit oft schwerem Kochgeschirr.
  • Darüber hinaus führt der meist geringe Abstand zwischen Kochfeld und der darüber vorgesehenen Dunstabzugshaube bei den bekannten Vorrichtungen zum Kochen – gerade bei normal- oder großwüchsigen kochenden Personen – zu einer Einschränkung des Blickfeldes insbesondere im Hinblick auf das auf dem rückwärtigen Teil des Kochfeldes abgestellte Kochgeschirr.
  • Nachteilig ist im Falle der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung ferner, dass dort der Reinigungsvorgang der hochliegenden Dunstabzugshaube aufgrund ihrer Positionierung in Deckennähe sehr mühsam und zeitaufwändig ist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung zum Kochen, die eine Kochfeldabzugsvorrichtung aufweist, welche im wesentlichen ohne nachteilige Beeinflussung durch seitliche Küchenraumluft-Querströmungen eine sichere und vollständige Absaugung der von dem Kochfeld aufsteigenden Kochdünste gewährleistet, welche sowohl im Hinblick auf ihre Montage als auch im Hinblick auf die Montage der zugehörigen Luftkanäle lediglich einen besonders geringen, einfachen, bequemen, zeitsparenden und kostengünstigen Aufwand erfordert, bei welcher selbst über das Kochfeld gebeugte Personen nicht mit aus dem Kochgeschirr aufsteigenden, gegebenenfalls gesundheitsgefährdenden und die Augen reizenden, die Brille sichthindernd beschlagenden und zumindest olfaktorisch verunreinigend auf die Kleidung und das Gesicht der kochenden Person wirkenden Dämpfen in Berührung kommen oder diese gar inhalieren müssen, welche der kochenden Person schon vor dem Kochvorgang ohne zeitliche Bedrängnis nötigenfalls die Durchführung von Schminkmaßnahmen erlaubt, deren Luftdurchsatz deutlich geringer ist als der Luftdurchsatz bei Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneten Dunstabzugshauben oder in das Kochfeld integrierten Vertiefungsdunstabzugseinrichtungen und welche selbst bei tiefe ren Außentemperaturen nicht eine ständige Aktivierung der Küchen-Heizung erfordert, deren Betriebskosten und Geräuschentwicklung wegen der ausreichenden kleineren Lüftermotoren deutlich niedriger liegen als bei Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube oder mit in das Kochfeld oder zwischen Kochfelder integrierter Vertiefungs-Dunstabzugseinrichtung, deren Lüftermotor nicht in Ohrenhöhe der kochenden Person vorgesehen ist und folglich kaum störend wahrgenommen wird, welche die Gefahr einer Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit der kochenden Person und eine damit einhergehende Anstoß- und Verletzungsgefahr durch eine oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube sicher ausschließt, welche das Problem einer störenden Einschränkung hinsichtlich des Hantierens mit Kochgeschirr oder einer Verhinderung der Sicht auf auf dem rückwärtigen Teil eines Kochfeldes abgestelltes Kochgeschirr wegen eines geringen Abstandes zwischen Kochfeld und darüber vorgesehener Dunstabzugshaube nicht kennt, welche eine Verhinderung oder Einschränkung der Sicht auf das Gargut wegen aus dem Kochgeschirr aufsteigender Dunstschwaden sicher ausschließt und welche eine besonders einfache, schnelle und mühelose Reinigung gestattet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit, welche zwei Kochfelder umfasst, zwischen welchen eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in dem oder den beiden seitli chen Randbereichen neben der Kochfeldeinheit jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist;
  • 2 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit, welche drei Kochfelder umfasst, wobei links und rechts von dem mittleren Kochfeld zwei in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtungen vorgesehen sind und wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeldeinheit jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist;
  • 3 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit, welche vier Kochfelder umfasst, wobei zwischen den beiden seitlich außenliegenden Kochfeldern einerseits und den beiden innenliegenden Kochfeldern andererseits sowie zwischen den beiden innenliegenden Kochfeldern insgesamt drei in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtungen vorgesehen sind und wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben jeder Kochfeldeinheit jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist;
  • 4 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit, welche zwei zumindest etwas voneinander beabstandete Untereinheiten von jeweils zwei Kochfeldern umfasst, wobei zwischen den beiden Kochfeldern jeder Kochfeld-Untereinheit eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist und wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben jeder Kochfeld-Untereinheit jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist;
  • 5 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer größeren, durchgehenden Kochfeldeinheit, wobei im frontwärtigen Randbereich vor dieser Kochfeldeinheit eine sich über die gesamte Breite der Kochfeldeinheit erstreckende, längliche Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei im rückwärtigen Randbereich hinter der Kochfeldeinheit eine sich über die gesamte Breite der Kochfeldeinheit erstreckende, längliche Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist;
  • 6 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer größeren, durchgehenden Kochfeldeinheit, wobei im rückwärtigen Randbereich hinter dieser Kochfeldeinheit eine sich über die gesamte Breite der Kochfeldeinheit erstreckende, längliche Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei im frontwärtigen Randbereich vor der Kochfeldeinheit eine sich über die gesamte Breite der Kochfeldeinheit erstreckende, längliche Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist;
  • 7 eine schematische Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen ein die Horizontal-Ebene der Kochfeldeinheit knapp nach oben überragendes Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter Einschließung eines spitzen Winkels α zwischen der Strömungsrichtung der zugeführten Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt und wobei die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung im wesentlichen bündig mit der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit abschließt;
  • 8 eine schematische, teilweise geschnittene Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden neben der Kochfeld-Einheit befindlichen, seitlichen Randbereichen jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist, wobei sowohl jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen als auch die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung mit der Horizontal-Ebene der Kochfeld-Einheit im wesentlichen bündig abschließen und wobei jede randwärtige Luftzufuhreinrichtung ein mit der Horizontal-Ebene der Kochfelder bündig abschließendes Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen Kochdunst-Absaugungseinrichtung unter Einschließung eines Winkels α lenkt;
  • 9 eine schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden außenliegenden, seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist, wobei die über die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung abgesogene Luft in einem Umluft-Kreislauf den beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen über eine ein- oder mehrstufige Filtereinrichtung zuführbar ist;
  • 10 eine schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden außenliegenden, seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist, wobei sowohl jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen als auch die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung mit der Horizontal-Ebene der Kochfeld-Einheit im wesentlichen bündig abschlie ßen und die über die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung abgesaugte Luft eine Abführung über eine Abluft-Leitung nach Außen erfährt und eine Zuführung frischer Zuluft von Außen über Zuluft-Leitungen zu den randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen erfolgt, wobei der Abluft-Strom über eine Abluftstrom-Steuereinrichtung einerseits einem Wärmetauscher zur Erwärmung der Zuluft oder andererseits einem Abluft-Leitungsabschnitt, welcher den Wärmetauscher zur Erwärmung der Zuluft bypassartig umgeht, zuführbar ist;
  • 11 eine schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit, die zwei Kochfelder umfasst, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden außenliegenden, seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist, und wobei – in Abhängigkeit von der Stellung einer ersten Abluftstrom-Steuereinrichtung – die Abluft entweder in einem Umluftverfahren nach der Passage einer Filtereinrichtung den beiden Luftzufuhreinrichtungen zuführbar ist oder einer in das Freie führenden Abluft-Leitung zuführbar ist wobei dann eine Zuführung frischer Zuluft von Außen über Zuluftleitungen zu den randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen erfolgt und wobei dann der Abluft-Strom über eine weitere Abluftstrom-Steuereinrichtung einerseits einem Wärmetauscher zur Erwärmung der Zuluft oder andererseits einem Abluft-Leitungsabschnitt, welcher den Wärmetauscher zur Erwärmung der Zuluft bypassartig umgeht, zuführbar ist;
  • 12 eine schematische, teilweise geschnittene perspektivische Ansicht von schräg links oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit, wobei im frontwärtigen Randbereich vor dieser Kochfeld-Einheit eine sich über die gesamte Breite der Kochfeld-Einheit erstreckende, längliche Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist und wobei im rückwärtigen Randbereich hinter der Kochfeld-Einheit eine sich über die gesamte Breite der Kochfeldeinheit erstreckende, längliche Luftzufuhreinrich tung vorgesehen ist, wobei die über die frontwärtige Kochdunst-Absaugungseinrichtung abgesogene Luft in einem Umluft-Kreislauf der rückwärtigen Luftzufuhreinrichtung über eine ein- oder mehrstufige Filtereinrichtung zuführbar ist;
  • 13 eine schematische, teilweise geschnittene Vorderansicht der in 7 dargestellten erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen ein die Horizontal-Ebene der Kochfeldeinheit knapp nach oben überragendes Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter Einschließung eines spitzen Winkels α zwischen der Strömungsrichtung der zugeführten Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt und wobei die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung im wesentlichen bündig mit der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit abschließt;
  • 14 eine schematische, perspektivische und teilweise geschnittene Ansicht von schräg vorne auf eine in 7 dargestellte, erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen ein die Horizontal-Ebene der Kochfeldeinheit knapp nach oben überragendes Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter Einschließung eines spitzen Winkels α zwischen der Strömungsrichtung der zugeführten Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt und wobei die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung im wesentlichen bündig mit der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit abschließt, wobei die Kochdunst-Abluft über eine Abluft-Leitung in das Freie abführbar und die Zuluft über eine Zuluft-Leitung aus dem Freien zuführbar ist;
  • 15 eine schematische, perspektivische Ansicht von schräg rechts vorne auf die in 8 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen und die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung mit der Horizontal-Ebene der Kochfeldeinheit im wesentlichen bündig abschließen und jede randwärtige Luftzufuhreinrichtung in ihrem Inneren ein Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter Einschließung eines spitzen Winkels α zwischen der Strömungsrichtung der zugeführten Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt und wobei die Kochdunst-Abluft über eine Abluft-Leitung in das Freie abführbar und die Zuluft über eine Zuluft-Leitung aus dem Freien zuführbar ist;
  • 16 einen schematischen Querschnitt durch eine Absaugungseinrichtung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen mit einer trockenlegbaren und/oder herausnehmbaren Flüssigkeits-Auffangschale, welche unterhalb des darüber befindlichen Öffnungsbereiches der Absaugungseinrichtung für den Kochdunst-Eintritt vorgesehen ist, wobei diese Absaugungseinrichtung – zur Umlenkung des abgesaugten Kochdunst-Stromes sowie zum Verschließen der obenliegenden Kochdunst-Eintrittsöffnung nach dem Gebrauch der Absaugungseinrichtung – ein schwenkbares, gewölbtes Luftleitelement umfasst;
  • 17 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Luftzufuhreinrichtung, welche ein im Querschnitt gewölbtes, schwenkbares Luftleitelement umfasst, das derart ausrichtbar ist, dass die durch die Luftzufuhreinrichtung strömende Luft unter Einschließung eines spitzen Winkels α schräg in den Raum oberhalb des zugehörigen Kochfeldes eintritt, wobei dieses schwenkbare und gewölbte Luftleitelement nicht nur zur Umlenkung des zugeführten Zuluft-Stromes, sondern auch zum Verschließen der obenliegenden Luft-Austrittsöffnung der Luftzufuhreinrichtung nach deren Gebrauch, dient und wobei diese Luftzufuhreinrichtung eine trockenlegbare und/oder herausnehmbare Flüssigkeits-Auffangschale umfasst, die unterhalb des darüber befindlichen Öffnungsbereiches der Luftzufuhreinrichtung für den Zuluft-Austritt vorgesehen ist;
  • 18 einen schematischen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Wärmetauscher zum Wärmetausch zwischen einer wärmeren Abluft-Leitung und einer kälteren Zuluft-Leitung, welcher derart aufgebaut ist, dass beide Leitungen – nach Aufteilung oder ungeteilt – in einem Haupt-Strömungskanal im Gegenstrom zueinander geführt sind, wobei dieser Haupt-Strömungskanal im Querschnitt übereinander und/oder nebeneinander angeordnete und durch dünne Trennwände voneinander abgetrennte Unter-Strömungskanäle umfasst, wobei vorzugsweise auf mindestens zwei Seiten jedes kälteren Zuluft-Stromes wärmere Abluft-Ströme fließen;
  • 19 einen schematischen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Wärmetauscher zum Wärmetausch zwischen einer meist wärmeren Abluft-Leitung und einer meist kälteren Zuluft-Leitung welcher derart aufgebaut ist, dass beide Leitungen in einem nach außen wärmeisolierten Außen-Rohr – im Gegenstrom zueinander – geführt sind, wobei in dem Außenrohr ein Innen- Rohr zur Führung der kälteren Zu-Luft vorgesehen ist, dessen Oberfläche zur Vergrößerung der für einen Wärmeaustausch zur Verfügung stehenden Oberfläche gefaltet ist und wobei in dem Zwischenraum zwischen dem Außen-Rohr und dem Innen-Rohr die wärmere Ab-Luft geführt ist;
  • 20 eine schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den beiden außenliegenden, seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist, wobei die Luftleitelemente der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen die horizontale Ebene der Kochfeld-Einheit zumindest etwas nach oben überragen, während die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung mit der Horizontal-Ebene der Kochfeld-Einheit im wesentlichen bündig abschließt und die über die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung abgesaugte Luft eine Abführung über eine Abluft-Leitung nach Außen erfährt und eine Zuführung frischer Zuluft von Außen über Zuluft-Leitungen zu den randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen erfolgt, wobei der Abluft-Strom über eine Abluftstrom-Steuereinrichtung entweder einem Wärmetauscher zur Erwärmung der Zuluft oder einem Abluft-Leitungsabschnitt zuführbar ist, welcher den Wärmetauscher zur Erwärmung der Zuluft bypassartig umgeht.
  • In der Regel umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen zwei, drei, vier, fünf oder mehrere Kochfelder (1), welche eine Kochfeld-Einheit (24) bilden.
  • Im Allgemeinen können jeweils zwischen zwei Kochfeldern (1) und/oder in den äußeren seitlichen und/oder rückwärtigen und/oder frontwärtigen Randbereichen (3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils ein oder mehrere Einrichtungen (2) zur Absaugung von Kochdünsten in vertikal nach unten gerichteter Richtung vorgesehen sein.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen können in den der Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten gegenüberliegenden, äußeren seitlichen und/oder rückwärtigen und/oder frontwärtigen Randbereichen (3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils ein oder mehrere Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft als Spülmedium vorgesehen sein.
  • Wie insbesondere aus den 1 bis 6 hervorgeht, sind die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten und die Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft (5) in der Draufsicht jeweils vorzugsweise länglich, spaltförmig oder in der Form von Längsschlitzen ausgebildet.
  • Aus den 7, 8, 13 und 17 geht hervor, dass in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen, die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5) die Spül-Luft (5) in einer Strömungsrichtung dem Bereich oberhalb des Kochfeldes (1) und/oder oberhalb der Kochfeld-Einheit (24) zuführt, welche mit der Ebene des zu spülenden Kochfeldes (1) einen Winkel α einschließt, der im Bereich von 70° bis 0°, vorzugsweise im Bereich von 60° bis 10°, insbesondere im Bereich von 50° bis 20°, liegt.
  • Die 8 bis 12 und 15 bis 17 zeigen, dass die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5) und die Einrichtung (2) zur Absaugung von Luft (5) jeweils bündig mit der horizontalen Ebene der Kochfelder (1) abschließen können oder dieser gegenüber im Bereich von 3,0 cm bis 1,0 mm, vorzugsweise im Bereich von 2,0 cm bis 2,0 mm, insbesondere im Bereich von 1,0 cm bis 2,5 mm, erhaben sein können.
  • Insbesondere den 16 und 17 ist zu entnehmen, dass sowohl die Einrichtung (2) zur Absaugung von Luft (5) als auch die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5) – jeweils in ihrem vertikal unterhalb der auf der Kochfeldebene liegenden Aus- oder Eintrittsöffnung befindlichen Bereich – eine trockenlegbare und/oder herausnehmbare Auffangschale (6) für übergelaufene oder auf der Kochfeldebene (1) verschüttete Flüssigkeiten aufweisen können.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen können stromabwärts von und/oder vollständig oder teilweise integriert in der Vorrichtung (2) zur Absaugung von Kochdunst-Luft (5) eine oder mehrere, jeweils ein- oder mehrstufige Filtereinrichtungen (10) vorgesehen sein.
  • Eine derartige Filtereinrichtung (10) kann beispielsweise als stromaufwärtige Fett-Vor-Filterung einen Metall-Fett-Filter mit Pralltöpfen und/oder Drahtgestrick und/oder Strickmetall umfassen.
  • Stromabwärts hiervon kann als Fett-Nach-Filterung beispielsweise ein Fein-Vlies und/oder Grob-Vlies vorgesehen sein.
  • Gegebenenfalls kann stromabwärts hiervon als Geruchs-Filter ein Aktivkohle-Filter, ein beschichteter oder unbeschichteter Keramik-Filter, ein UV-Filter oder ein auf biologisch aktiven Adsorbentien beruhender Filter, vorgesehen sein.
  • Die 10, 11 und 20 zeigen, dass auch im Falle der gegebenenfalls ausgebildeten Zuluft-Leitung (13) eine Filtereinrichtung (10) vorgesehen sein kann, insbesondere im Bereich der Ansaugung der Zuluft, welche beispielsweise in der Form eines Staub- und/oder Pollenfilters ausgebildet ist.
  • Insbesondere aus den 9 und 12 geht hervor, dass die von der Kochdunst-Abzugseinrichtung (2) vertikal nach unten abgesogene Luft (5) – nach der Passage einer oder mehrerer stromabwärtiger Filtereinrichtungen (10) – den Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft (5) unter Zwischenschaltung eines oder mehrerer Lüfter (7) zuführbar sein kann, so dass die Luft (5) dann eine umluftartige, kreislaufförmige Führung – unter Ausbildung einer sich über die Kochfeld-Einheit (24) erstreckenden glockenförmigen Strömung – erfährt.
  • Gegebenenfalls kann in dem Umluft-Kreislauf eine Einrichtung zur Trocknung der Umluft vorgesehen sein, welche vorzugsweise eine automatische Trocknung bei feuchtigkeitsabhängiger Steuerung bewirkt. Der Kondenswasserablauf dieser Einrichtung zur Trocknung der Umluft kann beispielsweise in einen entleerbaren Kondenswasserbehälter oder in einen Schlauchanschluss für die Kanalisation münden.
  • Insbesondere die 9 bis 12, 14 und 15 sowie 20 zeigen, dass zwischen der oder den Einrichtungen (2) zur Absaugung von Kochdünsten und dem oder den Lüftern (7) ein oder mehrere Schalldämpfer (8) zur Schall-Entkoppelung vorgesehen sein können.
  • Ebenfalls aus den 9 bis 12, 14 und 15 sowie 20 geht hervor, dass zwischen der oder den Einrichtungen (4) zur Zuführung von Luft (5) und dem oder den Lüftern (7) ein oder mehrere Schalldämpfer (8) zur Schall-Entkoppelung vorgesehen sein können.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen kann die Strömungsgeschwindigkeit der Luft (5) innerhalb der Einrichtung (2) zur Absaugung von Luft (5) beispielsweise im Bereich von 1,0 m/sec. bis 10,0 m/sec., vorzugsweise im Bereich von 1,5 m/sec. bis 8,0 m/sec., insbesondere im Bereich von 2,0 m/sec. bis 6,0 m/sec., liegen.
  • Insbesondere den 10, 11, 14, 15 und 20 ist zu entnehmen, dass den Einrichtungen (4) zur Zuführung von Luft (5) außerhalb eines Hauses entnommene, frische Außenluft über eine oder mehrere Zuluft-Leitungen (13) zuführbar sein kann, während die von der Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene Luft (5) über eine oder mehrere Abluft-Leitungen (12) nach außen an die Umgebung abführbar sein kann.
  • Die 14 und 15 zeigen, dass die die über die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene Luft (5) führende Abluft-Leitung (12) und die die über die Luftzufuhreinrichtungen (4) dem Kochfeld (1) zuströmende Luft (5) führenden Zuluft-Leitungen (13) in wärmeübertragender und/oder wärmeleitender Hinsicht voneinander entkoppelt sein können.
  • Wie insbesondere den 10, 11 und 18 bis 20 zu entnehmen ist, können jedoch in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen die die über die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene, erwärmte Luft (5) führende Abluft-Leitung (12) und die die über die Luftzufuhreinrichtungen (4) dem Kochfeld (1) zuströmende kalte Luft (5) führenden Zuluft-Leitungen (13) in wärmeübertragender und/oder wärmeleitender Hinsicht beispielsweise über einen oder mehrere Wärmetauscher oder unmittelbar miteinander in Verbindung stehen.
  • In einer in 11 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen können stromabwärts der Absaugeinrichtung (2) eine oder mehrere, beispielsweise umschaltklappenartige Abluftstrom-Steuereinheiten (28) vorgesehen sein, welche in einer bei kalten Außentemperaturen zu wählenden Kalt-Stellung den abgesaugten warmen Kochdunst-Luftstrom (5) umluftartig – nach der Passage einer Filtereinrichtung (10) – den Luftzufuhreinrichtungen (4) zuführen.
  • Bei dieser Ausführungsform können im Falle der Umluft-Führung gegebenenfalls Zuluftstrom-Steuereinrichtungen – zur Aufrechterhaltung des Umluft-Kreislaufes – die mit den Luftzufuhreinrichtungen (4) in Verbindung stehenden Zuluft-Leitungen (13) verschließen.
  • Bei der soeben beschriebenen Ausführungsform kann die Abluftstrom-Steuereinheit (28) – alternativ zur Kalt-Stellung – in eine Warm-Stellung gebracht werden, welche bei warmen Außentemperaturen zu wählen ist, und in welcher der abgesaugte Kochdunst-Luftstrom (5) direkt einer in das Freie führenden Abluft-Leitung (12) zugeführt wird.
  • Bei warmen Außentemperaturen kann bei dieser Ausführungsform eine Öffnung der zwischen den Zufuhrleitungen (13) und den Luftzufuhreinrichtungen (4) gegebenenfalls vorgesehenen Zuluftstrom-Steuereinheiten stattfinden, damit den Luftzufuhreinrichtungen (4) über eine oder mehrere Zuluftleitungen (13) warme, frische Außen-Luft zuführbar ist.
  • In der Regel stehen die eine oder die mehreren Abluft-Leitungen (12) und die eine oder die mehreren Zuluft-Leitungen (13) über einen oder mehrere Wärmetauscher (14) miteinander in Verbindung, wobei die Zu-Luft und die Ab-Luft vorzugsweise im Gegenstrom zueinander geführt sind.
  • Wie in 18 dargestellt, kann der Wärmetauscher (14) zum Wärmetausch zwischen der Abluft-Leitung (12) und der Zuluft-Leitung (13) beispielsweise derart aufgebaut sein, dass beide Leitungen (12, 13) – nach Aufteilung oder ungeteilt – in einem Haupt-Strömungskanal (17) vorzugsweise im Gegenstrom zueinander geführt sind, wobei dieser Haupt-Strömungskanal (17) im Querschnitt übereinander und/oder nebeneinander angeordnete und durch dünne Trennwände (18) voneinander abgetrennte, Unter-Strömungskanäle (19) umfasst, wobei vorzugsweise auf mindestens zwei Seiten jedes kälteren Zuluft-Stromes (13) wärmere Abluft-Ströme (12) fließen.
  • 19 zeigt, dass der Wärmetauscher (14) zum Wärmetausch zwischen der meist wärmeren Abluft-Leitung (12) und der meist kälteren Zuluft-Leitung (13) alternativ hierzu beispielsweise derart aufgebaut sein kann, dass beide Leitungen (12, 13) in einem nach außen wärmeisolierten (22) Außen-Rohr (20) – vorzugsweise im Gegenstrom zueinander – geführt sind, wobei in dem Außenrohr (20) ein Innen-Rohr (21) zur Führung der kälteren Zu-Luft (13) vorgesehen ist, dessen Oberfläche zur Vergrößerung der für einen Wärmeaustausch zur Verfügung stehenden Oberfläche gefaltet (25) ist und wobei in dem Zwischenraum zwischen dem Außen-Rohr (20) und dem Innen-Rohr (21) die wärmere Ab-Luft (12) geführt ist.
  • Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, in dem Innen-Rohr (21) die wärmere Ab-Luft (12) und in dem Zwischenraum zwischen dem Innen-Rohr (21) und dem Außen-Rohr (20) die kältere Zu-Luft (13) – vorzugsweise im Gegenstrom zueinander – zu führen.
  • Alternativ oder zusätzlich hierzu ist es möglich, den Wärmetauscher (14) zum Wärmetausch zwischen der wärmeren Abluft-Leitung (12) und der kälteren Zuluft-Leitung (13) in der Form eines Rohrbündel-Wärmetauschers auszubilden.
  • Insbesondere den 10, 11 und 20 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen zu entnehmen, bei welcher die Zuluft-Leitung (13) und die Abluft-Leitung (12) über einen oder mehrere Wärmetauscher (14) miteinander in Verbindung stehen.
  • Wie insbesondere diesen 10, 11, 20 zu entnehmen ist, kann in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen dann mittels einer stromaufwärts von dem Wärmeaustauscher (14) vorgesehenen, beispielsweise umschaltklappenartigen, weiteren Abluftstrom-Steuereinrichtung (15) dort der warme Abluftstrom (12) in der bei kalten Außentemperaturen zu wählenden Kalt-Stellung der Abluftstrom-Steuereinrichutng (15) dem Wärmetauscher (14) zur Abgabe seiner Wärme an den kalten Zuluftstrom (13) zugeführt werden.
  • Demgegenüber ist dort der Abluftstrom (12) in der bei warmen Außentemperaturen zu wählenden Warm-Stellung der Abluftstrom-Steuereinrichtung (15) einem den Wärmetauscher (14) umgehenden und in die Abluft-Leitung (12) stromabwärts einmündenden Sommer-Bypass (23) zuführbar.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen können der oder die elektromotorischen Lüfter (7) der Abluft-Leitung (12) und der oder die elektromotorischen Lüfter (7) der Zuluft-Leitungen (13) miteinander über eine gemeinsame Lüfter-Steuereinrichtung in Verbindung stehen.
  • Vorzugsweise steuert diese Lüfter-Steuereinrichtung die Lüfter (7) derart, dass die Menge (Liter pro Sekunde) der über die Absaugungseinrichtung (2) abgesaugten Kochdunst-Abluft im Bereich von 10,0% bis 0,05%, vorzugsweise im Bereich von 8,0% bis 0,1%, insbesondere im Bereich von 6,0% bis 0,15% – bezogen auf die Menge der abgesaugten Kochdunst-Abluft (Liter pro Sekunde) – größer als die Summe der über die Luftzufuhreinrichtungen (4) zugeführten Menge an Zuluft (Liter pro Sekunde) ist.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen können der über die Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) abgesaugte Luft-Volumenstrom und die Summe der über die Luftzufuhreinrichtungen (4) zugeführten Luft-Volumenströme einander exakt entsprechen.
  • Alternativ hierzu kann – beispielsweise über unterschiedlich einstellbare Leistungen der Lüfter (7) in der Abluft-Leitung (12) und der Zuluft-Leitung (13) – zwischen den abgesaugten und den zugeführten Luft-Volumenströmen eine Druckdifferenz bestehen, welche beispielsweise im Bereich von 7,0 Pascal bis 0,1 Pascal, vorzugsweise im Bereich von 6,0 Pascal bis 0,5 Pascal, insbesondere im Bereich von 4,0 Pascal bis 1,0 Pascal, liegt.
  • Insbesondere der 12 ist zu entnehmen, dass sowohl die Abluft-Leitung (12) als auch die Zuluft-Leitungen (13) vorzugsweise in Form von Flach-Kanälen ausgebildet sein können.
  • 17 zeigt, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen eine oder mehrere Luftzufuhreinrichtungen (4) aufweisen kann, welche jeweils ein im Querschnitt gewölbtes, schwenkbares Luftleitelement (27) umfassen, das derart ausrichtbar ist, dass die durch die Luftzufuhreinrichtung (4) strömende Luft unter Einschließung eines spitzen Winkels α schräg in den Raum oberhalb des zugehörigen Kochfeldes (1) eintritt.
  • In der Regel dient dieses schwenkbare und gewölbte Luftleitelement (27) nicht nur zur Umlenkung des zugeführten Zuluft-Stromes, sondern auch zum Verschließen der obenliegenden Luft-Austrittsöffnung der Luftzufuhreinrichtung (4) nach deren Gebrauch.
  • Vorzugsweise umfasst im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen also deren Absaugungseinrichtung (2) und/oder deren Luftzufuhreinrichtung (4) jeweils ein gewölbtes, um eine horizontale Schwenkachse (29) schwenkbares Luftleitelement (27), welches – in Bezug auf die horizontale Schwenkachse (29) und bei einer Betrachtung eines Querschnittes von der Seite her – in 3-Uhr-Position oder 9-Uhr-Position eine Umlenkung und/oder Ausrichtung der abgesaugten oder zugeführten Luft bewirkt und welches in der 12-Uhr-Position ein Verschließen der obenliegenden Luft-Austrittsöffnung der Luftzufuhreinrichtung (4) oder der Luft-Eintrittsöffnung der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) bewirkt.
  • Vorzugsweise umfasst die Luftzufuhreinrichtung (4) eine trockenlegbare und/oder herausnehmbare Flüssigkeits-Auffangschale (6), die unterhalb des darüber befindlichen Öffnungsbereiches der Luftzufuhreinrichtung (4) für den Zuluft-Austritt vorgesehen ist;
  • Wie 16 zu entnehmen ist, kann auch die Absaugungseinrichtung (2) einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen eine trockenlegbare und/oder herausnehmbare Flüssigkeits-Auffangschale (6) umfassen, welche unterhalb des darüber befindlichen Öffnungsbereiches der Absaugungseinrichtung (2) für den Kochdunst-Eintritt vorgesehen ist.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen kann diese Absaugungseinrichtung (2) – zur Umlenkung des abgesaugten Kochdunst-Stromes (5) sowie zum Verschließen der obenliegenden Kochdunst-Eintrittsöffnung nach dem Gebrauch der Absaugungseinrichtung (2) – ein schwenkbares, gewölbtes Luftleitelement (27) umfassen.
  • Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Vorrichtung zum Kochen bereitgestellt wird, welche – aufgrund der richtungsgebundenen, schiebenden Zufuhr von Spül-Luft und der gleichzeitigen, ziehenden Absaugung dieser mit Kochdünsten angereicherten Spül-Luft in gleiche Richtung – einen glockenförmigen, abgeschlossenen und gegenüber der umgebenden Raum-Luft exakt definierten Strömungs-Bereich oberhalb der Kochfeld-Einheit ausbildet und daher nicht nur eine teilweise, sondern sogar eine vollständige Absaugung von Kochdünsten – selbst während der Einwirkung von ausgeprägten Raumluft-Querströmungen – erlaubt.
  • Ein weiterer gravierender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen, die eine Kochfeldabzugseinrichtung aufweist, ist darin zu sehen, dass sowohl ihre Montage als auch die Montage der zugehörigen Luftkanäle ledig lich einen besonders geringen, einfachen, bequemen, zeitsparenden und kostengünstigen Aufwand erfordern, da die bei den Dunstabzugshauben des Standes der Technik gefürchteten Über-Kopf-Montagearbeiten bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen nicht erforderlich sind.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen ist auch deswegen vorteilhaft, weil sie sogar die von der deutschen Feuerstättenverordnung bezüglich des in einem Raume höchstenfalls zulässigen Unterdruckes vorgegebenen, besonders strengen Druckunterschied-Richtwerte mühelos einhält, indem sie entweder die abgesaugte Kochdunst-Luft nach Passage geeigneter Filter in einem Umluftverfahren wieder an die Raumluft abgibt oder der Raumluft die gleiche Menge an Frisch-Luft wieder zuführt, die als kochdunstbelastete Ab-Luft von ihr gegebenenfalls in das Freie geblasen wird.
  • Aufgrund dieses nur durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen einhaltbaren Gleichgewichtes zwischen dem aus dem Küchenraum-Volumen an die Umgebung abgeführten, kochdunstbelasteten Ab-Luft-Strom einerseits und dem von der Umgebung entnommenen und dem Küchenraum-Volumen zugeführten, frischen Zu-Luft-Strom andererseits, ist es erstmals möglich, eine Kochfeldabzugseinrichtung – selbst im Ab-Luft-Betrieb – ohne Öffnen eines Küchen-Fensters zu betätigen.
  • Dieser Verzicht auf das Öffnen eines Küchen-Fensters während der gesamten Betriebsdauer der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugseinrichtung macht sich insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen äußerst vorteilhaft bemerkbar.
  • Zumal die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen die beim Abluftbetrieb an die Umgebung abgegebene, kochdunstbelastete Ab-Luft durch das gleiche Volumen an zugeführter, frischer Zu-Luft ausgleicht, beobachtet man ferner nicht das bei bekannten Vorrichtungen zum Kochen im Abluftbetrieb ansonsten gefürchtete Erlöschen von Kachelöfen oder vergleichbaren Feuerstellen oder eine mit einem Verqualmen beispielsweise des Wohnzimmers oder der Küche einhergehende Umkehr der Rauchgas-Richtung.
  • Da die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen die frische Zu-Luft direkt im Randbereich neben der Kochfeldeinheit zuführt, findet das bei den bekannten Vorrichtungen zum Kochen mit Abluftbetrieb gefürchtete Anblasen der kochenden Person von hinten mit gegebenenfalls kalter Luft aus dem dort zu öffnenden Küchen-Fenster nicht statt.
  • Auf diese Weise wird eine zuluftbedingte Unterkühlung oder ein unangenehmes Frieren der kochenden Person sicher vermieden.
  • Aufgrund des dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen erstmals erreichbaren besonders geringen Luftdurchsatzes wird ferner die in einer Küche aufzubringende Heizenergie erheblich reduziert.
  • Außerdem wird das Wohlbefinden der sich in der Küche aufhaltenden Personen durch den verringerten Luftdurchsatz günstig beeinflusst, da gerade bei geringeren Außentemperaturen die Zufuhr von kühler Luft in die Küche deutlich reduziert wird.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen ist in ihrer – gegenüber den bekannten Vorrichtungen zum Kochen in erheblichem Ausmaße gegebenen – Effizienz-Steigerung zu sehen:
    So wird im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen der Wirkungsgrad der Lüfter (7) der Luftzufuhreinrichtung (4) und der Absaugungseinrichtung (2) dramatisch erhöht, indem die Luftzufuhreinrichtung (4) den Strahl von frischer Zu-Luft schon schräg in Richtung der Absaugungseinrichtung (2) abgibt beziehungsweise schiebt.
  • Aufgrund dieses synergistischen Effektes von gleichzeitigem Schieben und Ziehen des Spülmediums Luft in die gleiche Richtung der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) sind im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen lediglich besonders kleine Volumenströme zu bewegen.
  • Dies hat zur Folge, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen lediglich besonders kleine und damit leise und energiearme Lüfter-Motoren (7) benötigt.
  • Auch besonders geringe Abluft-Wärmeverluste gehen mit der Tatsache besonders kleiner, bewegter Volumenströme im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen einher.
  • Sofern die erfindungsgemäße Vorrichtung fakultativ mit den gewölbten, schwenkbaren und damit die jeweilige Luft-Eintritts- oder Luft-Austrittsöffnung verschließbaren Luftleitelementen (27) in der Absaugungseinrichtung (2) und in der Luftzufuhreinrichtung (4) ausgestattet ist, kennt sie das Problem einer von ihr ausgehenden Geruchsbelästigung selbst nach Abschaltung ihres Abluft-Lüftermotors nicht.
  • Denn in deaktiviertem Zustand, das heißt, nach Abschaltung des Abluft-Lüfters (7), kann das deckelartige Luftleitelement (27) in der Regel in eine die Lufteintrittsöffnung der Absaugungseinrichtung (2) dicht verschließende, obenliegende Stellung geschwenkt werden, so dass aus den möglicherweise im Inneren der Absaugungseinrichtung (2) oder der Abluft-Leitung (12) anhaftenden Öl- oder Fettspritzern keine „Duftstoffe” unter störender Geruchsentfaltung an die Raumluft der Küche abgegeben werden können.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen ist ferner darin zusehen, dass nun erstmals auch professionell arbeitende Personen gegebenenfalls ganztags an einer Vorrichtung zum Kochen arbeiten kön nen, ohne mit den aus dem Kochgeschirr aufsteigenden, oftmals gesundheitsgefährdenden und in den Augen beißenden Dämpfen in Berührung zu kommen oder diese Dämpfe gar inhalieren zu müssen.
  • Schließlich findet erfindungsgemäß eine Absaugung der aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dämpfe unmittelbar nach dem Aufsteigen aus dem Kochgeschirr – unterstützt durch die schräg zugeführte Spül-Luft – zur Seite hin statt, ohne dass diese Dämpfe nach einer Passage der Gesichtshöhe einer über das Kochfeld gebeugten Person zu einer oberhalb des Kochfeldes üblicherweise vorgesehenen Dunstabzugshaube aufsteigen.
  • Die kochende Person steht im Falle des Einsatzes der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen demnach voll in einem kochdunst-unbelasteten Luftbereich.
  • Auf diese Weise wird ein die Sicht auf das Kochgeschirr unterbindendes oder zumindest stark einschränkendes Beschlagen der Brillengläser der kochenden Person sicher vermieden.
  • Außerdem können die aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dunstschwaden aufgrund des unverzüglichen und vollständigen Abzugs zur Seite hin nicht mehr zu einer olfaktorischen Verunreinigung des Gesichts, der Haare und der Kleidung der kochenden Person führen.
  • Aufgrund dieser Tatsache können dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen nunmehr die gegebenenfalls erforderlichen Schminkmaßnahmen ohne zeitlichen Druck erstmals sogar vor dem Kochvorgang durchgeführt werden.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen ist in deren günstigen Betriebskosten zu sehen, welche insbesondere durch einen ge ringeren Stromverbrauch für kleiner dimensionierte Lüftermotore (7) erreichbar sind.
  • Die kleiner dimensionierten Lüftermotoren (7) der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen bewirken darüber hinaus auch eine geringere Geräuschentfaltung.
  • Das von der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen ausgehende Geräusch wir auch dadurch günstig beeinflusst, dass der oder die Lüfter (7) nicht – wie bei den Dunstabzugshauben des Standes der Technik – etwa in Ohrenhöhe der kochenden Person dröhnen, sondern deutlich unterhalb des Niveaus des Kochfeldes im Sockel, im „toten Eck”, im Keller, auf dem Speicher oder auf dem Dach, „versteckt” vorgesehen sind.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen kann darin bestehen, dass gegebenenfalls die Absaugeinrichtung (2) und die Luftzufuhreinrichtung (4) gegenüber der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit (24) zumindest etwas erhaben sind.
  • Aufgrund dieser Erhabenheit der Absaugeinrichtung (2) und der Luftzufuhreinrichtung (4) kann das bei Vertiefungslüftungen des Standes der Technik gefürchtete Eindringen von beispielsweise überkochender oder verschütteter Flüssigkeit (zum Beispiel Milch) in die dortige Dunstabzugseinrichtung oder gar in den Lüftermotor sicher vermieden werden.
  • Bei aus dem Stand der Technik bekannten Vertiefungsabzugsöffnungen dringt beispielsweise verschüttete oder überkochende Flüssigkeit in die unterhalb des Kochfeldes vorgesehene Vertiefungslüftungseinrichtung ein, zersetzt sich dort und führt dadurch regelmäßig zu einer störenden Geruchsentfaltung. Außerdem geht ein Eindringen von Flüssigkeit in die Vertiefungsabzugsöffnung dort meist mit einem erheblichen Reinigungsaufwand einher, welcher gegebe nenfalls eine Demontage des Abluftschlauches und/oder des Lüftermotors umfasst. In besonders ungünstig gelagerten Fällen kann das Eindringen von Flüssigkeit in die Vertiefungsabzugsöffnung bei aus dem Stand der Technik bekannten Vertiefungslüftungseinrichtungen sogar zu einer Zerstörung des Lüftermotors führen.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen besteht in der sicheren Vermeidung einer Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit und einer Reduzierung der damit einhergehenden Anstoß- und Verletzungsgefahr der dort kochenden Person durch eine oberhalb des Kochfeldes im Stand der Technik vorgesehene Dunstabzugshaube.
  • Des weiteren kennt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen nicht das Problem, dass es durch den meist geringen Abstand zwischen Kochfeld und einer darüber vorgesehenen Dunstabzugshaube zu störenden Einschränkungen hinsichtlich des Hantierens mit oft schwerem Kochgeschirr kommt.
  • In diesem Zusammenhange ist auch der gravierende Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen zu erwähnen, dass bei ihrem Einsatz auch für normal- und großwüchsige Personen der Blick selbst auf auf dem rückwärtigen Teil des Kochfeldes abgestelltes Kochgeschirr – frei von Sichtbehinderung durch eine oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube – erstmals uneingeschränkt möglich ist.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen ist darin zu sehen, dass dort aus dem Kochgeschirr aufsteigende Dunstschwaden wegen ihres unverzüglichen und vollständigen seitlichen Abziehens nicht die Sicht auf das Gargut nehmen oder einschränken können.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen ist in deren ausgeprägter Reinigungsfreundlichkeit gegeben.
  • Denn zur Reinigung muss nicht – wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Dunstabzugshauben – anstrengend über Kopf gearbeitet werden. Vielmehr ist ein Reinigen auf dem besonders bequem zugänglichen Niveau des Kochfeldes ausreichend.
  • Insbesondere aufgrund des fakultativ möglichen und in den Zeichnungen eingehend dargestellten Einsatzes von Flachkanälen für die Abluft-Leitung (12) und die Zuluft-Leitung (13) belässt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen trotz eines Abzuges der Küchendünste in vertikal unterhalb der horizontalen Ebene der Kochfelder (1) weisender Richtung den Innenraum des die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen aufnehmenden Küchenmöbels in vertikaler Hinsicht weitgehendst unverbaut und daher für Schubladen, Einbauten oder Abstellzwecke nutzbar.
  • Ein weiterer gravierender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen liegt insbesondere aufgrund deren fakultativer Ausgestaltung der Abluft-Leitung (12) und der Zuluft-Leitung (13) in Form von Flach-Kanälen darin, dass die systeminternen Strömungswiderstände besonders gering sind und deshalb der vorteilhafte Einsatz von – im Vergleich zu den bei Kochdunst-Abzugseinrichtungen des Standes der Technik verwendeten leistungsstarken Lüftern – besonders kleinen Lüftern mit besonders geringer Leistungsaufnahme und Geräuschentwicklung erstmals möglich ist.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen kann seitlich außerhalb der vertikalen nach oben weisenden Luft-Eintritts- oder Luft-Austritts-Öffnung der Kochdunst-Absaugeinrichtung (2) und der Luftzufuhreinrichtung (4) umlaufend oder abschnittsweise ein ein- oder mehrteiliger Überlaufschutz beziehungsweise Einbaurahmen fest oder herausnehmbar vorgesehen sein. In der Regel ist der Randbereich des Überlaufschutzes oder des Einbaurahmens gegenüber der horizontalen Ebene der Kochfelder (1) zur Realisierung eines Überkochschutzes in vertikaler Hinsicht zumindest etwas erhaben.
  • Ein weiterer gravierender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen ist in der fakultativen Bündigkeit zwischen der Absaugungseinrichtung (2) und der Luftzufuhreinrichtung (4) einerseits und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit (24) andererseits zu sehen. Denn diese Bündigkeit erlaubt der an der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen kochenden Person zur Herbeiführung einer besonders schnellen Temperaturänderung in dem verwendeten Kochgeschirr dieses barrierefrei von dem Kochfeld (1) wegzuziehen oder darauf zu schieben.
  • Ein mühsames und gegebenenfalls verschüttungsträchtiges Abheben des unter Umständen schweren Kochgeschirres von dem Kochfeld (1) und Zur-Seite-Führen des angehobenen, schweren Kochgeschirres ist also im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen insbesondere dann zur Herbeiführung eines besonders schnellen Temperaturwechsels in dem Kochgeschirr nicht mehr erforderlich, wenn die Absaugungseinrichtung (2) und die Luftzufuhreinrichtung (4) im wesentlichen bündig mit der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit (24) abschließen.
  • Das im wesentlichen flächenbündige Abschließen mit der Oberfläche des Kochfeldes führt ferner zu dem gravierenden Vorteil, dass im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen die bei Abzugsvorrichtungen des Standes der Technik als besonders störend empfundene Einschränkung des Hantierungsraumes im Bereich des Kochfeldes durch das Kochfeld vertikal und/oder horizontal überragende Abzugsvorrichtungsbauteile selbst im Funktionszustand sicher unterbleibt.
  • Im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen kann die Luft sowohl in der Absaugungseinrichtung (2) und der Abluft-Leitung (12) als auch in der Luftzufuhreinrichtung (4) und der Zuluft-Leitung (13) im wesentlichen laminar geführt sein.
  • Die zur Verringerung des Strömungswiderstandes möglichst laminare, verwirbelungsfreie seitliche Umlenkung des in die Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) eintretenden Kochdunst-Stromes – beispielsweise durch ein gewölbtes und schwenkbares Luftleitelement (27) – in Richtung einer schräg an die Absaugungseinrichtung (2) ansetzenden Abluft-Leitung (12) führt insbesondere zu dem Vorteil, dass ein schwächerer und kleinerer Lüftungsmotor (7) ausreichend ist, dessen Leistungsaufnahme und Betriebsgeräuschentwicklung gering sind. Außerdem werden durch diese möglichst laminare Umlenkung die Strömungsgeräusche innerhalb der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen erheblich reduziert.
  • Im Allgemeinen können die vertikal nach oben ausgerichtete Luft-Eintritts-Öffnung der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) und die Luft-Austrittsöffnungen der Luftzufuhreinrichtung (4) jeweils durch ein um eine horizontale Drehachse drehbares und/oder schwenkbares und/oder klappbares Luftleitelement (27) reversibel verschließbar und öffenbar sein.
  • Wie insbesondere aus den Figuren hervorgeht, können im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen die vertikal nach oben weisende Eintrittsöffnung der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) und die vertikal nach oben weisende Zuluft-Austrittsöffnung der Luftzufuhreinrichtung (4) in der Draufsicht in der Form beispielsweise eines Rechteckes, eines Längsloches oder eines Schlitzes ausgebildet sein.
  • Insbesondere aufgrund des durch die laminare, verwirbelungsfreie Umlenkung bedingten geringen Strömungswiderstandes ist es im Falle der erfindungsge mäßen Vorrichtung zum Kochen möglich, die Lüftungsmotoren (7) in großer Entfernung von der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) und den Luftzufuhreinrichtungen (4) vorzusehen. Die Lüftungsmotoren (7) können daher problemlos außerhalb des die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen aufnehmenden Küchenmöbels positioniert werden, beispielsweise im Keller oder auf dem Speicher oder auf dem Dach eines Hauses, oder in dem Sockel oder in dem „toten Eck” des die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen aufnehmenden Küchenmöbels.

Claims (24)

  1. Vorrichtung zum Kochen, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei, drei, vier, fünf oder mehrere Kochfelder (1) umfasst, welche eine Kochfeld-Einheit (24) bilden, wobei jeweils zwischen zwei Kochfeldern (1) und/oder in den äußeren seitlichen und/oder rückwärtigen und/oder frontwärtigen Randbereichen (3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils ein oder mehrere Einrichtungen (2) zur Absaugung von Kochdünsten in vertikal nach unten gerichteter Richtung vorgesehen sind und wobei in dem oder den der Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten gegenüberliegenden, äußeren seitlichen und/oder rückwärtigen und/oder frontwärtigen Randbereichen (3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils ein oder mehrere Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft als Spülmedium vorgesehen sind.
  2. Vorrichtung zum Kochen, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten und die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5) in der Draufsicht jeweils länglich, spaltförmig oder in der Form von Längsschlitzen ausgebildet sind.
  3. Vorrichtung zum Kochen, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5) die Spül-Luft (5) in einer Strömungsrichtung dem Bereich oberhalb des Kochfeldes (1) und/oder oberhalb der Kochfeld-Einheit (24) zuführt, welche mit der Ebene des zu spülenden Kochfeldes (1) einen Winkel α einschließt, der im Bereich von 70° bis 0°, vorzugsweise im Bereich von 60° bis 10°, insbesondere im Bereich von 50° bis 20°, liegt.
  4. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5) und die Einrichtung (2) zur Absaugung von Luft (5) jeweils bündig mit der Ebene der Kochfelder (1) abschließen oder dieser gegenüber im Bereich von 3,0 cm bis 1,0 mm, vorzugsweise im Bereich von 2,0 cm bis 2,0 mm, insbesondere im Bereich von 1,0 cm bis 2,5 mm, erhaben sind.
  5. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Einrichtung (2) zur Absaugung von Luft (5) als auch die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5) – jeweils in ihrem vertikal unterhalb der auf der Kochfeldebene liegenden Aus- oder Eintrittsöffnung liegenden Bereich – eine trockenlegbare und/oder herausnehmbare Auffangschale (6) für übergelaufene oder auf der Kochfeldebene (1) verschüttete Flüssigkeiten aufweisen.
  6. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass stromabwärts von und/oder vollständig oder teilweise integriert in der Vorrichtung (2) zur Absaugung von Kochdunst-Luft (5) eine oder mehrere, jeweils ein- oder mehrstufige Filtereinrichtungen (10) vorgesehen sind und/oder dass im Falle der Ausbildung einer Zuluft-Leitung (13) in diese integriert eine Filtereinrichtung (10) vorgesehen ist.
  7. Vorrichtung zum Kochen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinrichtung (10) der Abluft-Leitung (12) und/oder der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) als stromaufwärtige Fett-Vor-Filterung einen Metall-Fett-Filter mit Pralltöpfen und/oder Drahtgestrick und/oder Strickmetall und stromabwärts hiervon als Fett-Nach-Filterung ein Fein-Vlies und/oder Grob-Vlies und stromabwärts hiervon als Geruchs-Filter einen Aktivkohle-Filter, einen beschichteten oder unbeschichteten Keramik-Filter, einen UV-Filter oder einen auf biologisch aktiven Adsorbentien beruhenden Filter, umfasst und dass im Falle der Ausbildung einer Zuluft-Leitung (13) die in diese integrierte oder in deren Ansaugungsbereich vorgesehene Filtereinrichtung (10) in der Form eines Staub- und/oder Pollenfilters ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von der Kochdunst-Abzugseinrichtung (2) vertikal nach unten abgezogene Luft (5) nach der Passage einer oder mehrerer stromabwärtiger Filtereinrichtungen (10) den Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft (5) unter Zwischenschaltung eines oder mehrerer Lüfter (7) zugeführt wird, so dass die Luft (5) eine umluftartige Führung erfährt.
  9. Vorrichtung zum Kochen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Umluft-Kreislauf eine oder mehrere Einrichtungen zur Trocknung der Umluft vorgesehen sind, welche eine automatische Trocknung der Umluft bei feuchtigkeitsabhängiger Steuerung bewirken, wobei die Kondenswasserabläufe dieser Einrichtungen zur Trocknung der Umluft in entleerbare Kondenswasserbehälter oder in Schlauchanschlüsse für die Kanalisation münden.
  10. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der oder den Einrichtungen (2) zur Absaugung von Kochdünsten und dem oder den Lüftern (7) ein oder mehrere Schalldämpfer (8) zur Schall-Entkoppelung vorgesehen sind.
  11. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der oder den Einrichtungen (4) zur Zuführung von Luft (5) und dem oder den Lüftern (7) ein oder mehrere Schalldämpfer (8) zur Schall-Entkoppelung vorgesehen sind.
  12. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strömungsgeschwindigkeit der Luft (5) innerhalb der Einrichtung (2) zur Absaugung von Luft (5) im Bereich von 1,0 m/sec. bis 10,0 m/sec., vorzugsweise im Bereich von 1,5 m/sec. bis 8,0 m/sec., insbesondere im Bereich von 2,0 m/sec. bis 6,0 m/sec., liegt.
  13. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den Einrichtungen (4) zur Zuführung von Luft (5) außerhalb eines Hauses entnommene, frische Außenluft über eine oder mehrere Zuluft-Leitungen (13) zuführbar ist, während die von der Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene Luft (5) über eine oder mehrere Abluft-Leitungen (12) nach außen an die Umgebung abführbar ist.
  14. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die über die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene Luft (5) führende Abluft-Leitung (12) und die die über die Luftzufuhreinrichtungen (4) dem Kochfeld (1) zuströmende Luft (5) führenden Zuluft-Leitungen (13) in wärmeübertragender und/oder wärmeleitender Hinsicht voneinander entkoppelt sind.
  15. Vorrichtung zum Kochen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie stromabwärts der Absaugeinrichtung (2) eine oder mehrere umschaltklappenartige Abluftstrom-Steuereinheiten (15) aufweist, welche in einer bei kalten Außentemperaturen zu wählenden Kalt-Stellung den abgesaugten Kochdunst-Luftstrom (5) umluftartig den Luftzufuhreinrichtungen (4) zuführen, wobei Zuluftstrom-Steuereinrichtungen dann – zur Aufrechterhaltung des Umluft-Kreislaufes – die mit den Luftzufuhreinrichtungen (4) in Verbindung stehenden Zuluft-Leitungen (13) verschließen und welche in einer bei warmen Außentemperaturen zu wählenden Warm-Stellung den abgesaugten Kochdunst-Luftstrom (5) direkt einer in das Freie führenden Abluft-Leitung (12) zuführt, wobei bei warmen Außentemperaturen – nach Öffnung der zwischen den Zufuhrleitungen (13) und den Luftzufuhreinrichtungen (4) vorgesehene Zuluftstrom-Steuereinheiten – den Luftzufuhreinrichtungen (4) über eine oder mehrere Zuluftleitungen (13) warme, frische Außen-Luft zuführbar ist.
  16. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder die mehreren Abluft-Leitungen (12) und die eine oder die mehreren Zuluft-Leitungen (13) über einen oder mehrere Wärmetauscher (14) miteinander in Verbindung stehen und die Zu-Luft und die Ab-Luft im Gegenstrom zueinander geführt sind.
  17. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (14) zum Wärmetausch zwischen der Abluft-Leitung (12) und der Zuluft-Leitung (13) derart aufgebaut ist, dass beide Leitungen (12, 13) – nach Aufteilung oder ungeteilt – in einem Haupt-Strömungskanal (17) im Gegenstrom zueinander geführt sind, wobei dieser Haupt-Strömungskanal (17) im Querschnitt übereinander oder nebeneinander angeordnete und durch dünne Trennwände (18) voneinander abgetrennte, Unter-Strömungskanäle (19) umfasst, wobei auf mindestens zwei Seiten jedes kälteren Zuluft-Stromes (13) wärmere Abluft-Ströme (12) fließen.
  18. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (14) zum Wärmetausch zwischen der Abluft-Leitung (12) und der Zuluft-Leitung (13) derart aufgebaut ist, dass beide Leitungen (12, 13) in einem nach außen wärmeisolierten (22) Außen-Rohr (20) – im Gegenstrom zueinander – geführt sind, wobei in dem Außenrohr (20) ein Innen-Rohr (21) zur Führung der kälteren Zu-Luft (13) vorgesehen ist, dessen Oberfläche zur Vergrößerung der für einen Wärmeaustausch zur Verfügung stehenden Oberfläche gefaltet (25) ist und wobei in dem Zwischenraum zwischen dem Außen-Rohr (20) und dem Innen-Rohr (21) die wärmere Ab-Luft (12) geführt ist.
  19. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher (14) zum Wärmetausch zwischen der wärmeren Abluft-Leitung (12) und der kälteren Zuluft-Leitung (13) in der Form eines Rohrbündel-Wärmetauschers ausgebildet ist.
  20. Vorrrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuluft-Leitung (13) und die Abluft-Leitung (12) über einen oder mehrere Wärmetauscher (14) miteinander in Verbindung stehen, wobei mittels einer stromaufwärts von dem Wärmeaustauscher (14) vorgesehenen, klappenartigen Abluftstrom-Steuereinrichtung (15) der Abluftstrom (12) in der bei kalten Außentemperaturen zu wählenden Kalt-Stellung der Abluftstrom-Steuereinrichutng (15) dem Wärmetauscher (14) zugeführt wird, während der Abluftstrom (12) in der bei warmen Außentemperaturen zu wählenden Warm-Stellung der Abluftstrom-Steuereinrichtung (15) einem den Wärmetauscher (14) umgehenden und in die Abluft-Leitung (12) stromabwärts einmündenden Sommer-Bypass (23) zuführbar ist.
  21. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die elektromotorischen Lüfter (7) der Abluft-Leitung (12) und der oder die elektromotorischen Lüfter (7) der Zuluft-Leitungen (13) miteinander über eine gemeinsame Lüfter-Steuereinrichtung in Verbindung stehen, welche derart die Lüfter (7) steuert, dass die Menge (Liter pro Sekunde) der über die Absaugungseinrichtung (2) abgesaugten Kochdunst-Abluft im Bereich von 10,0% bis 0,05%, vorzugsweise im Bereich von 8,0% bis 0,1%, insbesondere im Bereich von 6,0% bis 0,15% – bezogen auf die Menge der abgesaugten Kochdunst-Abluft (Liter pro Sekunde) – größer als die Summe der über die Luftzufuhreinrichtungen (4) zugeführten Menge an Zuluft (Liter pro Sekunde) ist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der über die Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) abgesaugte Luft-Volumenstrom der Summe der über die Luftzufuhreinrichtungen (4) zugeführten Luft-Volumenströme entspricht oder wobei zwischen den abgesaugten und den zugeführten Luft-Volumenströmen eine Druckdifferenz besteht, welche im Bereich von 7,0 Pascal bis 0,1 Pascal, vorzugsweise im Bereich von 6,0 Pascal bis 0,5 Pascal, insbesondere im Bereich von 4,0 Pascal bis 1,0 Pascal, liegt.
  23. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Abluft-Leitung (12) als auch die Zuluft-Leitungen (13) in Form von Flach-Kanälen ausgebildet sind.
  24. Vorrichtung zum Kochen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugungseinrichtung (2) und/oder die Luftzufuhreinrichtungen (4) jeweils ein gewölbtes, um eine horizontale Schwenkachse (29) schwenkbares Luftleitelement (27) umfassen, welches – in Bezug auf die horizontale Schwenkachse (29) und bei einer Betrachtung eines Querschnittes von der Seite her – in 3-Uhr-Position oder 9-Uhr-Position eine Umlenkung und/oder Ausrichtung der abgesaugten oder zugeführten Luft bewirkt und welches in der 12-Uhr-Position ein Verschließen der obenliegenden Luft-Austrittsöffnung der Luftzufuhreinrichtung (4) oder der Luft-Eintrittsöffnung der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) bewirkt.
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