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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Kochen mit Spül-Luftzuführung und Spül-Luftabsaugung
in vertikal unterhalb einer Kochfeldebene weisender Richtung, mit
den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
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Aus
dem Stand der Technik bekannte Vorrichtungen zum Kochen umfassen
oftmals eine oberhalb eines Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube
als Kochfeldabzugseinrichtung.
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Diese
aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum Kochen, welche
eine Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener
Dunstabzugshaube umfassen, sind in vielerlei Hinsicht nachteilig:
Ein
erster gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik bekannten
Vorrichtung zum Kochen mit einer Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung
ist darin zu sehen, dass bereits sehr geringe Küchenraumluft-Querströmungen,
welche beispielsweise durch Raum-Zugluft, gekippte Fenster, geöffnete Türen, Klimaanlagen
oder Wohnraumlüftungen
bedingt sind, zu einer seitlichen Verwehung der von dem Kochfeld
aufsteigenden Kochdünste führen.
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Diese
seitliche Ablenkung des Kochdunst-Abluftstromes führt dort
dazu, dass nicht mehr der vollständige
Kochdunst-Abluftstrom der Dunstabzugshaube zuströmt, sondern nur mehr der um
das Ausmaß der
Quer-Verwehung reduzierte Anteil des Kochdunst-Abluftstromes.
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Der
aufgrund der Quer-Verwehung für
die Dunstabzugshaube unerreichbare Anteil des Kochdunst-Abluftstromes
kondensiert dann unter Ausbildung feuchter, klebriger und unter
hygienischen Aspekten außerordentlich
bedenklicher Schichten auf den Unterseiten benachbarter Hängeschränke und/oder
auf der Raum-Decke und/oder belastet die Küchen-Raumluft.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen zum Kochen, welche
eine Kochfeldabzugseinrichtung mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener
Dunstabzugshaube umfassen, sind auch deswegen nachteilig, weil sie
eine mühsame,
zeitintensive und kostenintensive Montage der über-Kopf anzubringenden Dunstabzugshaube
und der Abluftkanäle
erfordern.
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Ein
weiterer gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik
bekannten Vorrichtung zum Kochen mit einer Dunstabzugshaube als
Kochfeldabzugseinrichtung ist ferner darin zu sehen, dass sie Öl- und Fettspritzer
sowie Kondenswasser an ihrer Unterseite ansammelt und aufgrund ihrer
Ausbildung als offenes System – insbesondere
nach Abschaltung des Lüftermotors – durch
Freisetzung von „Duftstoffen” aus den
an ihr anhaftenden Öl-,
Fett- oder Wasserpartikeln in Abhängigkeit von der Art der zuvor
zubereiteten Speisen eine ausgeprägte Geruchsentfaltung bewirkt.
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Ein
weiterer gravierender Nachteil dieser aus dem Stand der Technik
bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube
als Kochfeldabzugseinrichtung besteht darin, dass dort eine über das
Kochfeld gebeugt arbeitende Person – gegebenenfalls ganztags – mit den
beispielsweise aus Pfannen aufsteigenden, oftmals gesundheitsgefährdenden
und kanzerogenen Dämpfen
in Berührung
kommt und diese Dämpfe sogar
inhalieren muss. Darüber
hinaus reizen die gerade aus Pfannen aufsteigenden Dämpfe oftmals beißend die
Augen.
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Die
aus dem Kochgeschirr dort in Richtung der oberhalb des Kochfeldes
vorgesehenen Dunstabzugshaube aufsteigenden Dunstschwaden führen darüber hinaus
regelmäßig zu einem
Beschlagen der Brillengläser
der kochenden Person.
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Außerdem bewirken
diese aus dem Kochgeschirr nach oben aufsteigenden Dämpfe dort
häufig zumindest
in olfaktorischer Hinsicht eine Verunreinigung der Kleidung und
des Gesichtes der kochenden Person.
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Eventuell
erforderliche Schminkmaßnahmen können demnach
beim Einsatz der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des
Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube erst nach dem Kochvorgang
ergriffen werden, wodurch oftmals eine zeitliche Bedrängnis der
kochenden Person hervorgerufen wird und dann lediglich nicht-optimale Schminkergebnisse
erzielbar sind.
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Ein
weiterer wesentlicher Nachteil der aus dem Stand der Technik bekannten
Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube
besteht ferner darin, dass aus dem Kochgeschirr aufsteigende Dunstschwaden
dort häufig
die Sicht auf das Gargut nehmen oder zumindest erheblich einschränken.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannte Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb
des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung
ist ferner deswegen besonders nachteilig, weil sie einen erheblichen
Luftdurchsatz erfordert, das heißt, weil sie mit Heizenergie
teuer erwärmte
Luft durch die Dunstabzugshaube gegebenenfalls in das Freie bläst.
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Vor
dem Hintergrund, dass derartige bekannte Dunstabzugshauben über einen
stündlichen Luftdurchsatz
verfügen,
welcher etwa dem Zehn- bis Dreißigfachen
des Raumvolumens einer durchschnittlichen Küche entspricht, verwundert
es nicht, dass es in mit dieser bekannten Vorrichtung zum Kochen
mit o berhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube ausgestatteten
Küchen
gerade bei geringeren Außentemperaturen
stets zu kalt ist, weshalb dort sehr häufig die Aktivierung der Küchen-Heizung
erforderlich ist.
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Aufgrund
des soeben erwähnten,
hohen Luftdurchsatzes der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb
des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube ist dort der Einsatz
von besonders kräftigen
Lüftermotoren
mit hohem Stromverbrauch erforderlich, weshalb die Betriebskosten
dieser bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes
vorgesehener Dunstabzugshaube hoch liegen und die Geräuschentwicklung
während des
Betriebes erheblich ist.
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Diese
aufgrund der dort besonders großdimensionierten
Lüftermotoren
ausgeprägte
Geräuschentwicklung
ist im Falle der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des
Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube dramatisch störend, da sich
die Quelle dieses unangenehmen Lüftermotorengeräusches etwa
in der Höhe
der Ohren der kochenden Person befindet.
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Ein
weiterer wesentlicher Nachteil dieser aus dem Stand der Technik
bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des Kochfeldes vorgesehener Dunstabzugshaube
als Kochfeldabzugseinrichtung besteht in der Einschränkung der
Kopf-Bewegungsfreiheit einer dort kochenden Person durch die oberhalb
des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube sowie in der damit einhergehenden
Anstoß-
und Verletzungsgefahr.
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Durch
den meist geringen Abstand zwischen dem Kochfeld und der darüber vorgesehenen
Dunstabzugshaube kommt es bei der bekannten Vorrichtung zum Kochen
häufig
zu störenden
Einschränkungen
hinsichtlich des Hantierens mit oft schwerem Kochgeschirr.
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Darüber hinaus
führt der
meist geringe Abstand zwischen Kochfeld und der darüber vorgesehenen
Dunstabzugshaube bei den bekannten Vorrichtungen zum Kochen – gerade
bei normal- oder großwüchsigen
kochenden Personen – zu
einer Einschränkung
des Blickfeldes insbesondere im Hinblick auf das auf dem rückwärtigen Teil
des Kochfeldes abgestellte Kochgeschirr.
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Nachteilig
ist im Falle der bekannten Vorrichtung zum Kochen mit oberhalb des
Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube als Kochfeldabzugseinrichtung
ferner, dass dort der Reinigungsvorgang der hochliegenden Dunstabzugshaube
aufgrund ihrer Positionierung in Deckennähe sehr mühsam und zeitaufwändig ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer Vorrichtung
zum Kochen, die eine Kochfeldabzugsvorrichtung aufweist, welche im
wesentlichen ohne nachteilige Beeinflussung durch seitliche Küchenraumluft-Querströmungen eine
sichere und vollständige
Absaugung der von dem Kochfeld aufsteigenden Kochdünste gewährleistet,
welche sowohl im Hinblick auf ihre Montage als auch im Hinblick
auf die Montage der zugehörigen Luftkanäle lediglich
einen besonders geringen, einfachen, bequemen, zeitsparenden und
kostengünstigen
Aufwand erfordert, bei welcher selbst über das Kochfeld gebeugte Personen
nicht mit aus dem Kochgeschirr aufsteigenden, gegebenenfalls gesundheitsgefährdenden
und die Augen reizenden, die Brille sichthindernd beschlagenden
und zumindest olfaktorisch verunreinigend auf die Kleidung und das
Gesicht der kochenden Person wirkenden Dämpfen in Berührung kommen
oder diese gar inhalieren müssen,
welche der kochenden Person schon vor dem Kochvorgang ohne zeitliche
Bedrängnis
nötigenfalls
die Durchführung
von Schminkmaßnahmen erlaubt,
deren Luftdurchsatz deutlich geringer ist als der Luftdurchsatz
bei Kochfeldabzugseinrichtungen mit oberhalb des Kochfeldes angeordneten
Dunstabzugshauben oder in das Kochfeld integrierten Vertiefungsdunstabzugseinrichtungen
und welche selbst bei tiefe ren Außentemperaturen nicht eine
ständige Aktivierung
der Küchen-Heizung
erfordert, deren Betriebskosten und Geräuschentwicklung wegen der ausreichenden
kleineren Lüftermotoren
deutlich niedriger liegen als bei Kochfeldabzugseinrichtungen mit
oberhalb des Kochfeldes angeordneter Dunstabzugshaube oder mit in
das Kochfeld oder zwischen Kochfelder integrierter Vertiefungs-Dunstabzugseinrichtung,
deren Lüftermotor
nicht in Ohrenhöhe
der kochenden Person vorgesehen ist und folglich kaum störend wahrgenommen
wird, welche die Gefahr einer Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit
der kochenden Person und eine damit einhergehende Anstoß- und Verletzungsgefahr
durch eine oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube
sicher ausschließt,
welche das Problem einer störenden
Einschränkung
hinsichtlich des Hantierens mit Kochgeschirr oder einer Verhinderung
der Sicht auf auf dem rückwärtigen Teil
eines Kochfeldes abgestelltes Kochgeschirr wegen eines geringen
Abstandes zwischen Kochfeld und darüber vorgesehener Dunstabzugshaube
nicht kennt, welche eine Verhinderung oder Einschränkung der
Sicht auf das Gargut wegen aus dem Kochgeschirr aufsteigender Dunstschwaden
sicher ausschließt
und welche eine besonders einfache, schnelle und mühelose Reinigung
gestattet.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung
durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit
einer Kochfeld-Einheit, welche zwei Kochfelder umfasst, zwischen
welchen eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen
ist, wobei in dem oder den beiden seitli chen Randbereichen neben
der Kochfeldeinheit jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung
vorgesehen ist;
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2 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit
einer Kochfeldeinheit, welche drei Kochfelder umfasst, wobei links
und rechts von dem mittleren Kochfeld zwei in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtungen
vorgesehen sind und wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben
der Kochfeldeinheit jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung
vorgesehen ist;
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3 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit
einer Kochfeldeinheit, welche vier Kochfelder umfasst, wobei zwischen
den beiden seitlich außenliegenden Kochfeldern
einerseits und den beiden innenliegenden Kochfeldern andererseits
sowie zwischen den beiden innenliegenden Kochfeldern insgesamt drei
in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtungen
vorgesehen sind und wobei in den beiden seitlichen Randbereichen
neben jeder Kochfeldeinheit jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung
vorgesehen ist;
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4 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit
einer Kochfeld-Einheit, welche zwei zumindest etwas voneinander
beabstandete Untereinheiten von jeweils zwei Kochfeldern umfasst,
wobei zwischen den beiden Kochfeldern jeder Kochfeld-Untereinheit
eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Kochdunst-Absaugungseinrichtung
vorgesehen ist und wobei in den beiden seitlichen Randbereichen
neben jeder Kochfeld-Untereinheit
jeweils eine in der Draufsicht längsschlitzförmige Luftzufuhreinrichtung
vorgesehen ist;
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5 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit
einer größeren, durchgehenden
Kochfeldeinheit, wobei im frontwärtigen
Randbereich vor dieser Kochfeldeinheit eine sich über die
gesamte Breite der Kochfeldeinheit erstreckende, längliche
Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei im rückwärtigen Randbereich
hinter der Kochfeldeinheit eine sich über die gesamte Breite der
Kochfeldeinheit erstreckende, längliche
Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist;
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6 eine
schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit
einer größeren, durchgehenden
Kochfeldeinheit, wobei im rückwärtigen Randbereich
hinter dieser Kochfeldeinheit eine sich über die gesamte Breite der Kochfeldeinheit
erstreckende, längliche
Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei im frontwärtigen Randbereich
vor der Kochfeldeinheit eine sich über die gesamte Breite der
Kochfeldeinheit erstreckende, längliche
Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist;
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7 eine
schematische Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen
eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in den
beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine
Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen
ein die Horizontal-Ebene der Kochfeldeinheit knapp nach oben überragendes
Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen dem
oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft
in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen
Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter Einschließung eines
spitzen Winkels α zwischen
der Strömungsrichtung
der zugeführten
Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt
und wobei die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung im wesentlichen
bündig
mit der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit abschließt;
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8 eine
schematische, teilweise geschnittene Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit aus zwei Kochfeldern, zwischen
welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in
den beiden neben der Kochfeld-Einheit befindlichen, seitlichen Randbereichen
jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist, wobei sowohl
jede der beiden randwärtigen
Luftzufuhreinrichtungen als auch die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung mit
der Horizontal-Ebene der Kochfeld-Einheit im wesentlichen bündig abschließen und
wobei jede randwärtige
Luftzufuhreinrichtung ein mit der Horizontal-Ebene der Kochfelder
bündig
abschließendes Luftleitelement
umfasst, welches die über
die Luftzufuhreinrichtungen dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen
Raum zuströmende
Zuluft in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern
gelegenen Kochdunst-Absaugungseinrichtung unter Einschließung eines
Winkels α lenkt;
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9 eine
schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit
aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung
vorgesehen ist, wobei in den beiden außenliegenden, seitlichen Randbereichen
neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen
ist, wobei die über
die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung abgesogene
Luft in einem Umluft-Kreislauf den beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen über eine ein-
oder mehrstufige Filtereinrichtung zuführbar ist;
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10 eine
schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit
aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung
vorgesehen ist, wobei in den beiden außenliegenden, seitlichen Randbereichen
neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen
ist, wobei sowohl jede der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen
als auch die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung mit der Horizontal-Ebene
der Kochfeld-Einheit im wesentlichen bündig abschlie ßen und die über die
mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung abgesaugte Luft eine Abführung über eine
Abluft-Leitung nach Außen
erfährt
und eine Zuführung frischer
Zuluft von Außen über Zuluft-Leitungen
zu den randwärtigen
Luftzufuhreinrichtungen erfolgt, wobei der Abluft-Strom über eine
Abluftstrom-Steuereinrichtung
einerseits einem Wärmetauscher
zur Erwärmung
der Zuluft oder andererseits einem Abluft-Leitungsabschnitt, welcher
den Wärmetauscher zur
Erwärmung
der Zuluft bypassartig umgeht, zuführbar ist;
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11 eine
schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit,
die zwei Kochfelder umfasst, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen
ist, wobei in den beiden außenliegenden,
seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine
Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist, und wobei – in Abhängigkeit von der Stellung einer
ersten Abluftstrom-Steuereinrichtung – die Abluft entweder in einem
Umluftverfahren nach der Passage einer Filtereinrichtung den beiden
Luftzufuhreinrichtungen zuführbar
ist oder einer in das Freie führenden
Abluft-Leitung zuführbar
ist wobei dann eine Zuführung
frischer Zuluft von Außen über Zuluftleitungen
zu den randwärtigen
Luftzufuhreinrichtungen erfolgt und wobei dann der Abluft-Strom über eine
weitere Abluftstrom-Steuereinrichtung einerseits einem Wärmetauscher
zur Erwärmung
der Zuluft oder andererseits einem Abluft-Leitungsabschnitt, welcher den Wärmetauscher
zur Erwärmung der
Zuluft bypassartig umgeht, zuführbar
ist;
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12 eine
schematische, teilweise geschnittene perspektivische Ansicht von
schräg
links oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen mit
einer Kochfeld-Einheit, wobei im frontwärtigen Randbereich vor dieser
Kochfeld-Einheit eine sich über
die gesamte Breite der Kochfeld-Einheit erstreckende, längliche
Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist und wobei im rückwärtigen Randbereich
hinter der Kochfeld-Einheit eine sich über die gesamte Breite der
Kochfeldeinheit erstreckende, längliche
Luftzufuhreinrich tung vorgesehen ist, wobei die über die frontwärtige Kochdunst-Absaugungseinrichtung
abgesogene Luft in einem Umluft-Kreislauf der rückwärtigen Luftzufuhreinrichtung über eine
ein- oder mehrstufige Filtereinrichtung zuführbar ist;
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13 eine
schematische, teilweise geschnittene Vorderansicht der in 7 dargestellten erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen
eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen
ist, wobei in den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit
jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede der
beiden randwärtigen
Luftzufuhreinrichtungen ein die Horizontal-Ebene der Kochfeldeinheit
knapp nach oben überragendes
Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen
dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft
in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen
Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter
Einschließung
eines spitzen Winkels α zwischen
der Strömungsrichtung der
zugeführten
Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt
und wobei die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung
im wesentlichen bündig
mit der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit abschließt;
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14 eine
schematische, perspektivische und teilweise geschnittene Ansicht
von schräg
vorne auf eine in 7 dargestellte, erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen
welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei in
den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit jeweils
eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede der beiden
randwärtigen
Luftzufuhreinrichtungen ein die Horizontal-Ebene der Kochfeldeinheit
knapp nach oben überragendes
Luftleitelement umfasst, welches die über die Luftzufuhreinrichtungen
dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen Raum zuströmende Zuluft
in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern gelegenen
Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter Einschließung eines
spitzen Winkels α zwischen
der Strömungsrichtung
der zugeführten
Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt
und wobei die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung im wesentlichen
bündig
mit der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit abschließt, wobei
die Kochdunst-Abluft über
eine Abluft-Leitung in das Freie abführbar und die Zuluft über eine
Zuluft-Leitung aus
dem Freien zuführbar
ist;
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15 eine
schematische, perspektivische Ansicht von schräg rechts vorne auf die in 8 dargestellte
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeldeinheit aus zwei Kochfeldern, zwischen
welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung vorgesehen ist, wobei
in den beiden seitlichen Randbereichen neben der Kochfeld-Einheit
jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen ist und wobei jede
der beiden randwärtigen
Luftzufuhreinrichtungen und die mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung
mit der Horizontal-Ebene
der Kochfeldeinheit im wesentlichen bündig abschließen und
jede randwärtige
Luftzufuhreinrichtung in ihrem Inneren ein Luftleitelement umfasst,
welches die über
die Luftzufuhreinrichtungen dem oberhalb der Kochfeld-Einheit befindlichen
Raum zuströmende
Zuluft in Richtung der mittigen, zwischen den beiden Kochfeldern
gelegenen Kochdunst-Absaugungseinrichtung – unter Einschließung eines
spitzen Winkels α zwischen
der Strömungsrichtung
der zugeführten
Zuluft und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit – lenkt
und wobei die Kochdunst-Abluft über
eine Abluft-Leitung in das Freie abführbar und die Zuluft über eine
Zuluft-Leitung aus dem Freien zuführbar ist;
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16 einen
schematischen Querschnitt durch eine Absaugungseinrichtung einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen mit einer trockenlegbaren und/oder herausnehmbaren Flüssigkeits-Auffangschale,
welche unterhalb des darüber befindlichen Öffnungsbereiches
der Absaugungseinrichtung für
den Kochdunst-Eintritt vorgesehen ist, wobei diese Absaugungseinrichtung – zur Umlenkung
des abgesaugten Kochdunst-Stromes sowie zum Verschließen der obenliegenden
Kochdunst-Eintrittsöffnung
nach dem Gebrauch der Absaugungseinrichtung – ein schwenkbares, gewölbtes Luftleitelement
umfasst;
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17 einen
schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Luftzufuhreinrichtung, welche
ein im Querschnitt gewölbtes,
schwenkbares Luftleitelement umfasst, das derart ausrichtbar ist, dass
die durch die Luftzufuhreinrichtung strömende Luft unter Einschließung eines
spitzen Winkels α schräg in den
Raum oberhalb des zugehörigen
Kochfeldes eintritt, wobei dieses schwenkbare und gewölbte Luftleitelement
nicht nur zur Umlenkung des zugeführten Zuluft-Stromes, sondern
auch zum Verschließen
der obenliegenden Luft-Austrittsöffnung der
Luftzufuhreinrichtung nach deren Gebrauch, dient und wobei diese
Luftzufuhreinrichtung eine trockenlegbare und/oder herausnehmbare
Flüssigkeits-Auffangschale
umfasst, die unterhalb des darüber
befindlichen Öffnungsbereiches
der Luftzufuhreinrichtung für
den Zuluft-Austritt
vorgesehen ist;
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18 einen
schematischen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Wärmetauscher zum
Wärmetausch
zwischen einer wärmeren
Abluft-Leitung und einer kälteren
Zuluft-Leitung, welcher derart aufgebaut ist, dass beide Leitungen – nach Aufteilung
oder ungeteilt – in
einem Haupt-Strömungskanal
im Gegenstrom zueinander geführt
sind, wobei dieser Haupt-Strömungskanal
im Querschnitt übereinander
und/oder nebeneinander angeordnete und durch dünne Trennwände voneinander abgetrennte
Unter-Strömungskanäle umfasst,
wobei vorzugsweise auf mindestens zwei Seiten jedes kälteren Zuluft-Stromes
wärmere
Abluft-Ströme
fließen;
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19 einen
schematischen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Wärmetauscher zum
Wärmetausch
zwischen einer meist wärmeren Abluft-Leitung und einer
meist kälteren
Zuluft-Leitung welcher derart aufgebaut ist, dass beide Leitungen
in einem nach außen
wärmeisolierten
Außen-Rohr – im Gegenstrom
zueinander – geführt sind,
wobei in dem Außenrohr
ein Innen- Rohr zur
Führung
der kälteren Zu-Luft
vorgesehen ist, dessen Oberfläche
zur Vergrößerung der
für einen
Wärmeaustausch
zur Verfügung
stehenden Oberfläche
gefaltet ist und wobei in dem Zwischenraum zwischen dem Außen-Rohr
und dem Innen-Rohr die wärmere
Ab-Luft geführt
ist;
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20 eine
schematische perspektivische Ansicht von schräg rechts oben auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen mit einer Kochfeld-Einheit
aus zwei Kochfeldern, zwischen welchen eine Kochdunst-Absaugungseinrichtung
vorgesehen ist, wobei in den beiden außenliegenden, seitlichen Randbereichen
neben der Kochfeld-Einheit jeweils eine Luftzufuhreinrichtung vorgesehen
ist, wobei die Luftleitelemente der beiden randwärtigen Luftzufuhreinrichtungen
die horizontale Ebene der Kochfeld-Einheit zumindest etwas nach
oben überragen, während die
mittige Kochdunst-Absaugungseinrichtung
mit der Horizontal-Ebene der Kochfeld-Einheit im wesentlichen bündig abschließt und die über die mittige
Kochdunst-Absaugungseinrichtung
abgesaugte Luft eine Abführung über eine
Abluft-Leitung nach
Außen
erfährt
und eine Zuführung
frischer Zuluft von Außen über Zuluft-Leitungen
zu den randwärtigen
Luftzufuhreinrichtungen erfolgt, wobei der Abluft-Strom über eine
Abluftstrom-Steuereinrichtung entweder einem Wärmetauscher zur Erwärmung der Zuluft
oder einem Abluft-Leitungsabschnitt zuführbar ist, welcher den Wärmetauscher
zur Erwärmung
der Zuluft bypassartig umgeht.
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In
der Regel umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen zwei,
drei, vier, fünf
oder mehrere Kochfelder (1), welche eine Kochfeld-Einheit
(24) bilden.
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Im
Allgemeinen können
jeweils zwischen zwei Kochfeldern (1) und/oder in den äußeren seitlichen
und/oder rückwärtigen und/oder
frontwärtigen Randbereichen
(3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils ein oder
mehrere Einrichtungen (2) zur Absaugung von Kochdünsten in
vertikal nach unten gerichteter Richtung vorgesehen sein.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen können
in den der Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten gegenüberliegenden, äußeren seitlichen
und/oder rückwärtigen und/oder
frontwärtigen
Randbereichen (3) der Kochfeld-Einheit (24) jeweils
ein oder mehrere Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft
als Spülmedium
vorgesehen sein.
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Wie
insbesondere aus den 1 bis 6 hervorgeht,
sind die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten und
die Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft (5)
in der Draufsicht jeweils vorzugsweise länglich, spaltförmig oder
in der Form von Längsschlitzen
ausgebildet.
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Aus
den 7, 8, 13 und 17 geht
hervor, dass in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Kochen, die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5)
die Spül-Luft
(5) in einer Strömungsrichtung
dem Bereich oberhalb des Kochfeldes (1) und/oder oberhalb
der Kochfeld-Einheit
(24) zuführt,
welche mit der Ebene des zu spülenden
Kochfeldes (1) einen Winkel α einschließt, der im Bereich von 70° bis 0°, vorzugsweise
im Bereich von 60° bis
10°, insbesondere
im Bereich von 50° bis
20°, liegt.
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Die 8 bis 12 und 15 bis 17 zeigen,
dass die Einrichtung (4) zur Zufuhr von Luft (5)
und die Einrichtung (2) zur Absaugung von Luft (5)
jeweils bündig
mit der horizontalen Ebene der Kochfelder (1) abschließen können oder
dieser gegenüber
im Bereich von 3,0 cm bis 1,0 mm, vorzugsweise im Bereich von 2,0
cm bis 2,0 mm, insbesondere im Bereich von 1,0 cm bis 2,5 mm, erhaben
sein können.
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Insbesondere
den 16 und 17 ist
zu entnehmen, dass sowohl die Einrichtung (2) zur Absaugung
von Luft (5) als auch die Einrichtung (4) zur Zufuhr
von Luft (5) – jeweils
in ihrem vertikal unterhalb der auf der Kochfeldebene liegenden
Aus- oder Eintrittsöffnung
befindlichen Bereich – eine
trockenlegbare und/oder herausnehmbare Auffangschale (6) für übergelaufene
oder auf der Kochfeldebene (1) verschüttete Flüssigkeiten aufweisen können.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen können
stromabwärts
von und/oder vollständig oder
teilweise integriert in der Vorrichtung (2) zur Absaugung
von Kochdunst-Luft (5) eine oder mehrere, jeweils ein-
oder mehrstufige Filtereinrichtungen (10) vorgesehen sein.
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Eine
derartige Filtereinrichtung (10) kann beispielsweise als
stromaufwärtige
Fett-Vor-Filterung einen Metall-Fett-Filter mit Pralltöpfen und/oder Drahtgestrick
und/oder Strickmetall umfassen.
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Stromabwärts hiervon
kann als Fett-Nach-Filterung beispielsweise ein Fein-Vlies und/oder Grob-Vlies
vorgesehen sein.
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Gegebenenfalls
kann stromabwärts
hiervon als Geruchs-Filter ein Aktivkohle-Filter, ein beschichteter oder unbeschichteter
Keramik-Filter, ein UV-Filter oder ein auf biologisch aktiven Adsorbentien
beruhender Filter, vorgesehen sein.
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Die 10, 11 und 20 zeigen,
dass auch im Falle der gegebenenfalls ausgebildeten Zuluft-Leitung
(13) eine Filtereinrichtung (10) vorgesehen sein
kann, insbesondere im Bereich der Ansaugung der Zuluft, welche beispielsweise
in der Form eines Staub- und/oder Pollenfilters ausgebildet ist.
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Insbesondere
aus den 9 und 12 geht
hervor, dass die von der Kochdunst-Abzugseinrichtung (2)
vertikal nach unten abgesogene Luft (5) – nach der
Passage einer oder mehrerer stromabwärtiger Filtereinrichtungen
(10) – den
Einrichtungen (4) zur Zufuhr von Luft (5) unter
Zwischenschaltung eines oder mehrerer Lüfter (7) zuführbar sein
kann, so dass die Luft (5) dann eine umluftartige, kreislaufförmige Führung – unter
Ausbildung einer sich über die
Kochfeld-Einheit (24) erstreckenden glockenförmigen Strömung – erfährt.
-
Gegebenenfalls
kann in dem Umluft-Kreislauf eine Einrichtung zur Trocknung der
Umluft vorgesehen sein, welche vorzugsweise eine automatische Trocknung
bei feuchtigkeitsabhängiger
Steuerung bewirkt. Der Kondenswasserablauf dieser Einrichtung zur
Trocknung der Umluft kann beispielsweise in einen entleerbaren Kondenswasserbehälter oder
in einen Schlauchanschluss für
die Kanalisation münden.
-
Insbesondere
die 9 bis 12, 14 und 15 sowie 20 zeigen,
dass zwischen der oder den Einrichtungen (2) zur Absaugung
von Kochdünsten
und dem oder den Lüftern
(7) ein oder mehrere Schalldämpfer (8) zur Schall-Entkoppelung vorgesehen
sein können.
-
Ebenfalls
aus den 9 bis 12, 14 und 15 sowie 20 geht
hervor, dass zwischen der oder den Einrichtungen (4) zur
Zuführung
von Luft (5) und dem oder den Lüftern (7) ein oder
mehrere Schalldämpfer
(8) zur Schall-Entkoppelung vorgesehen sein können.
-
In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen kann die Strömungsgeschwindigkeit
der Luft (5) innerhalb der Einrichtung (2) zur
Absaugung von Luft (5) beispielsweise im Bereich von 1,0
m/sec. bis 10,0 m/sec., vorzugsweise im Bereich von 1,5 m/sec. bis 8,0
m/sec., insbesondere im Bereich von 2,0 m/sec. bis 6,0 m/sec., liegen.
-
Insbesondere
den 10, 11, 14, 15 und 20 ist
zu entnehmen, dass den Einrichtungen (4) zur Zuführung von
Luft (5) außerhalb eines
Hauses entnommene, frische Außenluft über eine
oder mehrere Zuluft-Leitungen (13) zuführbar sein kann, während die
von der Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene
Luft (5) über
eine oder mehrere Abluft-Leitungen (12) nach außen an die
Umgebung abführbar
sein kann.
-
Die 14 und 15 zeigen,
dass die die über
die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene
Luft (5) führende
Abluft-Leitung (12) und die die über die Luftzufuhreinrichtungen
(4) dem Kochfeld (1) zuströmende Luft (5) führenden
Zuluft-Leitungen (13) in wärmeübertragender und/oder wärmeleitender
Hinsicht voneinander entkoppelt sein können.
-
Wie
insbesondere den 10, 11 und 18 bis 20 zu
entnehmen ist, können
jedoch in besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen die die über
die Einrichtung (2) zur Absaugung von Kochdünsten abgesogene,
erwärmte
Luft (5) führende
Abluft-Leitung (12) und die die über die Luftzufuhreinrichtungen
(4) dem Kochfeld (1) zuströmende kalte Luft (5)
führenden
Zuluft-Leitungen (13) in wärmeübertragender und/oder wärmeleitender
Hinsicht beispielsweise über
einen oder mehrere Wärmetauscher
oder unmittelbar miteinander in Verbindung stehen.
-
In
einer in 11 dargestellten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen können
stromabwärts
der Absaugeinrichtung (2) eine oder mehrere, beispielsweise
umschaltklappenartige Abluftstrom-Steuereinheiten (28) vorgesehen
sein, welche in einer bei kalten Außentemperaturen zu wählenden
Kalt-Stellung den abgesaugten warmen Kochdunst-Luftstrom (5) umluftartig – nach der
Passage einer Filtereinrichtung (10) – den Luftzufuhreinrichtungen
(4) zuführen.
-
Bei
dieser Ausführungsform
können
im Falle der Umluft-Führung
gegebenenfalls Zuluftstrom-Steuereinrichtungen – zur Aufrechterhaltung des
Umluft-Kreislaufes – die mit
den Luftzufuhreinrichtungen (4) in Verbindung stehenden
Zuluft-Leitungen (13) verschließen.
-
Bei
der soeben beschriebenen Ausführungsform
kann die Abluftstrom-Steuereinheit
(28) – alternativ
zur Kalt-Stellung – in
eine Warm-Stellung gebracht werden, welche bei warmen Außentemperaturen
zu wählen
ist, und in welcher der abgesaugte Kochdunst-Luftstrom (5)
direkt einer in das Freie führenden
Abluft-Leitung (12) zugeführt wird.
-
Bei
warmen Außentemperaturen
kann bei dieser Ausführungsform
eine Öffnung
der zwischen den Zufuhrleitungen (13) und den Luftzufuhreinrichtungen
(4) gegebenenfalls vorgesehenen Zuluftstrom-Steuereinheiten
stattfinden, damit den Luftzufuhreinrichtungen (4) über eine
oder mehrere Zuluftleitungen (13) warme, frische Außen-Luft
zuführbar ist.
-
In
der Regel stehen die eine oder die mehreren Abluft-Leitungen (12)
und die eine oder die mehreren Zuluft-Leitungen (13) über einen
oder mehrere Wärmetauscher
(14) miteinander in Verbindung, wobei die Zu-Luft und die
Ab-Luft vorzugsweise im Gegenstrom zueinander geführt sind.
-
Wie
in 18 dargestellt, kann der Wärmetauscher (14) zum
Wärmetausch
zwischen der Abluft-Leitung (12) und der Zuluft-Leitung
(13) beispielsweise derart aufgebaut sein, dass beide Leitungen (12, 13) – nach Aufteilung
oder ungeteilt – in
einem Haupt-Strömungskanal
(17) vorzugsweise im Gegenstrom zueinander geführt sind,
wobei dieser Haupt-Strömungskanal
(17) im Querschnitt übereinander
und/oder nebeneinander angeordnete und durch dünne Trennwände (18) voneinander
abgetrennte, Unter-Strömungskanäle (19)
umfasst, wobei vorzugsweise auf mindestens zwei Seiten jedes kälteren Zuluft-Stromes (13)
wärmere
Abluft-Ströme (12)
fließen.
-
19 zeigt,
dass der Wärmetauscher
(14) zum Wärmetausch
zwischen der meist wärmeren
Abluft-Leitung (12) und der meist kälteren Zuluft-Leitung (13)
alternativ hierzu beispielsweise derart aufgebaut sein kann, dass
beide Leitungen (12, 13) in einem nach außen wärmeisolierten
(22) Außen-Rohr
(20) – vorzugsweise
im Gegenstrom zueinander – geführt sind,
wobei in dem Außenrohr
(20) ein Innen-Rohr (21) zur Führung der kälteren Zu-Luft (13)
vorgesehen ist, dessen Oberfläche
zur Vergrößerung der
für einen
Wärmeaustausch
zur Verfügung
stehenden Oberfläche
gefaltet (25) ist und wobei in dem Zwischenraum zwischen
dem Außen-Rohr
(20) und dem Innen-Rohr (21) die wärmere Ab-Luft
(12) geführt
ist.
-
Selbstverständlich ist
es jedoch auch möglich,
in dem Innen-Rohr (21) die wärmere Ab-Luft (12) und
in dem Zwischenraum zwischen dem Innen-Rohr (21) und dem
Außen-Rohr
(20) die kältere
Zu-Luft (13) – vorzugsweise
im Gegenstrom zueinander – zu führen.
-
Alternativ
oder zusätzlich
hierzu ist es möglich,
den Wärmetauscher
(14) zum Wärmetausch zwischen
der wärmeren
Abluft-Leitung (12) und der kälteren Zuluft-Leitung (13)
in der Form eines Rohrbündel-Wärmetauschers
auszubilden.
-
Insbesondere
den 10, 11 und 20 ist
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen zu entnehmen, bei welcher die Zuluft-Leitung (13)
und die Abluft-Leitung (12) über einen oder mehrere Wärmetauscher
(14) miteinander in Verbindung stehen.
-
Wie
insbesondere diesen 10, 11, 20 zu
entnehmen ist, kann in besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen dann mittels einer stromaufwärts von dem Wärmeaustauscher
(14) vorgesehenen, beispielsweise umschaltklappenartigen,
weiteren Abluftstrom-Steuereinrichtung (15) dort der warme
Abluftstrom (12) in der bei kalten Außentemperaturen zu wählenden
Kalt-Stellung der Abluftstrom-Steuereinrichutng
(15) dem Wärmetauscher (14)
zur Abgabe seiner Wärme
an den kalten Zuluftstrom (13) zugeführt werden.
-
Demgegenüber ist
dort der Abluftstrom (12) in der bei warmen Außentemperaturen
zu wählenden Warm-Stellung
der Abluftstrom-Steuereinrichtung (15) einem den Wärmetauscher
(14) umgehenden und in die Abluft-Leitung (12)
stromabwärts
einmündenden
Sommer-Bypass (23) zuführbar.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen können
der oder die elektromotorischen Lüfter (7) der Abluft-Leitung
(12) und der oder die elektromotorischen Lüfter (7)
der Zuluft-Leitungen
(13) miteinander über
eine gemeinsame Lüfter-Steuereinrichtung
in Verbindung stehen.
-
Vorzugsweise
steuert diese Lüfter-Steuereinrichtung
die Lüfter
(7) derart, dass die Menge (Liter pro Sekunde) der über die
Absaugungseinrichtung (2) abgesaugten Kochdunst-Abluft
im Bereich von 10,0% bis 0,05%, vorzugsweise im Bereich von 8,0%
bis 0,1%, insbesondere im Bereich von 6,0% bis 0,15% – bezogen
auf die Menge der abgesaugten Kochdunst-Abluft (Liter pro Sekunde) – größer als
die Summe der über
die Luftzufuhreinrichtungen (4) zugeführten Menge an Zuluft (Liter
pro Sekunde) ist.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen können
der über
die Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) abgesaugte Luft-Volumenstrom
und die Summe der über
die Luftzufuhreinrichtungen (4) zugeführten Luft-Volumenströme einander
exakt entsprechen.
-
Alternativ
hierzu kann – beispielsweise über unterschiedlich
einstellbare Leistungen der Lüfter
(7) in der Abluft-Leitung (12) und der Zuluft-Leitung
(13) – zwischen
den abgesaugten und den zugeführten Luft-Volumenströmen eine Druckdifferenz
bestehen, welche beispielsweise im Bereich von 7,0 Pascal bis 0,1
Pascal, vorzugsweise im Bereich von 6,0 Pascal bis 0,5 Pascal, insbesondere
im Bereich von 4,0 Pascal bis 1,0 Pascal, liegt.
-
Insbesondere
der 12 ist zu entnehmen, dass sowohl die Abluft-Leitung
(12) als auch die Zuluft-Leitungen (13) vorzugsweise
in Form von Flach-Kanälen ausgebildet
sein können.
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17 zeigt,
dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen eine oder mehrere Luftzufuhreinrichtungen (4)
aufweisen kann, welche jeweils ein im Querschnitt gewölbtes, schwenkbares
Luftleitelement (27) umfassen, das derart ausrichtbar ist, dass
die durch die Luftzufuhreinrichtung (4) strömende Luft
unter Einschließung
eines spitzen Winkels α schräg in den
Raum oberhalb des zugehörigen
Kochfeldes (1) eintritt.
-
In
der Regel dient dieses schwenkbare und gewölbte Luftleitelement (27)
nicht nur zur Umlenkung des zugeführten Zuluft-Stromes, sondern
auch zum Verschließen
der obenliegenden Luft-Austrittsöffnung
der Luftzufuhreinrichtung (4) nach deren Gebrauch.
-
Vorzugsweise
umfasst im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
also deren Absaugungseinrichtung (2) und/oder deren Luftzufuhreinrichtung
(4) jeweils ein gewölbtes,
um eine horizontale Schwenkachse (29) schwenkbares Luftleitelement
(27), welches – in
Bezug auf die horizontale Schwenkachse (29) und bei einer
Betrachtung eines Querschnittes von der Seite her – in 3-Uhr-Position oder
9-Uhr-Position eine Umlenkung und/oder Ausrichtung der abgesaugten
oder zugeführten
Luft bewirkt und welches in der 12-Uhr-Position ein Verschließen der
obenliegenden Luft-Austrittsöffnung der
Luftzufuhreinrichtung (4) oder der Luft-Eintrittsöffnung der
Kochdunst-Absaugungseinrichtung
(2) bewirkt.
-
Vorzugsweise
umfasst die Luftzufuhreinrichtung (4) eine trockenlegbare
und/oder herausnehmbare Flüssigkeits-Auffangschale
(6), die unterhalb des darüber befindlichen Öffnungsbereiches
der Luftzufuhreinrichtung (4) für den Zuluft-Austritt vorgesehen
ist;
-
Wie 16 zu
entnehmen ist, kann auch die Absaugungseinrichtung (2)
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen eine trockenlegbare und/oder herausnehmbare Flüssigkeits-Auffangschale
(6) umfassen, welche unterhalb des darüber befindlichen Öffnungsbereiches
der Absaugungseinrichtung (2) für den Kochdunst-Eintritt vorgesehen ist.
-
In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen kann diese Absaugungseinrichtung (2) – zur Umlenkung
des abgesaugten Kochdunst-Stromes (5) sowie zum Verschließen der
obenliegenden Kochdunst-Eintrittsöffnung nach dem Gebrauch der Absaugungseinrichtung
(2) – ein
schwenkbares, gewölbtes
Luftleitelement (27) umfassen.
-
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine
Vorrichtung zum Kochen bereitgestellt wird, welche – aufgrund der
richtungsgebundenen, schiebenden Zufuhr von Spül-Luft und der gleichzeitigen,
ziehenden Absaugung dieser mit Kochdünsten angereicherten Spül-Luft in
gleiche Richtung – einen
glockenförmigen,
abgeschlossenen und gegenüber
der umgebenden Raum-Luft exakt definierten Strömungs-Bereich oberhalb der
Kochfeld-Einheit ausbildet und daher nicht nur eine teilweise, sondern
sogar eine vollständige
Absaugung von Kochdünsten – selbst
während der
Einwirkung von ausgeprägten
Raumluft-Querströmungen – erlaubt.
-
Ein
weiterer gravierender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen,
die eine Kochfeldabzugseinrichtung aufweist, ist darin zu sehen,
dass sowohl ihre Montage als auch die Montage der zugehörigen Luftkanäle ledig lich
einen besonders geringen, einfachen, bequemen, zeitsparenden und
kostengünstigen
Aufwand erfordern, da die bei den Dunstabzugshauben des Standes
der Technik gefürchteten Über-Kopf-Montagearbeiten
bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen nicht erforderlich sind.
-
Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen ist auch deswegen vorteilhaft, weil sie sogar die von
der deutschen Feuerstättenverordnung
bezüglich
des in einem Raume höchstenfalls
zulässigen Unterdruckes
vorgegebenen, besonders strengen Druckunterschied-Richtwerte mühelos einhält, indem sie
entweder die abgesaugte Kochdunst-Luft nach Passage geeigneter Filter
in einem Umluftverfahren wieder an die Raumluft abgibt oder der
Raumluft die gleiche Menge an Frisch-Luft wieder zuführt, die
als kochdunstbelastete Ab-Luft von ihr gegebenenfalls in das Freie
geblasen wird.
-
Aufgrund
dieses nur durch die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen einhaltbaren
Gleichgewichtes zwischen dem aus dem Küchenraum-Volumen an die Umgebung
abgeführten,
kochdunstbelasteten Ab-Luft-Strom einerseits und dem von der Umgebung
entnommenen und dem Küchenraum-Volumen
zugeführten,
frischen Zu-Luft-Strom andererseits, ist es erstmals möglich, eine
Kochfeldabzugseinrichtung – selbst
im Ab-Luft-Betrieb – ohne Öffnen eines
Küchen-Fensters
zu betätigen.
-
Dieser
Verzicht auf das Öffnen
eines Küchen-Fensters
während
der gesamten Betriebsdauer der erfindungsgemäßen Kochfeldabzugseinrichtung macht
sich insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen äußerst vorteilhaft
bemerkbar.
-
Zumal
die erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Kochen die beim Abluftbetrieb an die Umgebung abgegebene, kochdunstbelastete
Ab-Luft durch das gleiche Volumen an zugeführter, frischer Zu-Luft ausgleicht,
beobachtet man ferner nicht das bei bekannten Vorrichtungen zum
Kochen im Abluftbetrieb ansonsten gefürchtete Erlöschen von Kachelöfen oder vergleichbaren
Feuerstellen oder eine mit einem Verqualmen beispielsweise des Wohnzimmers
oder der Küche
einhergehende Umkehr der Rauchgas-Richtung.
-
Da
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen die frische Zu-Luft direkt im Randbereich neben der Kochfeldeinheit
zuführt,
findet das bei den bekannten Vorrichtungen zum Kochen mit Abluftbetrieb
gefürchtete
Anblasen der kochenden Person von hinten mit gegebenenfalls kalter
Luft aus dem dort zu öffnenden
Küchen-Fenster
nicht statt.
-
Auf
diese Weise wird eine zuluftbedingte Unterkühlung oder ein unangenehmes
Frieren der kochenden Person sicher vermieden.
-
Aufgrund
des dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen erstmals erreichbaren besonders geringen Luftdurchsatzes
wird ferner die in einer Küche
aufzubringende Heizenergie erheblich reduziert.
-
Außerdem wird
das Wohlbefinden der sich in der Küche aufhaltenden Personen durch
den verringerten Luftdurchsatz günstig
beeinflusst, da gerade bei geringeren Außentemperaturen die Zufuhr
von kühler
Luft in die Küche
deutlich reduziert wird.
-
Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
ist in ihrer – gegenüber den bekannten
Vorrichtungen zum Kochen in erheblichem Ausmaße gegebenen – Effizienz-Steigerung
zu sehen:
So wird im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Kochen der Wirkungsgrad der Lüfter
(7) der Luftzufuhreinrichtung (4) und der Absaugungseinrichtung
(2) dramatisch erhöht,
indem die Luftzufuhreinrichtung (4) den Strahl von frischer
Zu-Luft schon schräg
in Richtung der Absaugungseinrichtung (2) abgibt beziehungsweise
schiebt.
-
Aufgrund
dieses synergistischen Effektes von gleichzeitigem Schieben und
Ziehen des Spülmediums
Luft in die gleiche Richtung der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) sind
im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen lediglich besonders kleine Volumenströme zu bewegen.
-
Dies
hat zur Folge, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen lediglich
besonders kleine und damit leise und energiearme Lüfter-Motoren
(7) benötigt.
-
Auch
besonders geringe Abluft-Wärmeverluste
gehen mit der Tatsache besonders kleiner, bewegter Volumenströme im Falle
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen einher.
-
Sofern
die erfindungsgemäße Vorrichtung fakultativ
mit den gewölbten,
schwenkbaren und damit die jeweilige Luft-Eintritts- oder Luft-Austrittsöffnung verschließbaren Luftleitelementen
(27) in der Absaugungseinrichtung (2) und in der
Luftzufuhreinrichtung (4) ausgestattet ist, kennt sie das
Problem einer von ihr ausgehenden Geruchsbelästigung selbst nach Abschaltung
ihres Abluft-Lüftermotors nicht.
-
Denn
in deaktiviertem Zustand, das heißt, nach Abschaltung des Abluft-Lüfters (7),
kann das deckelartige Luftleitelement (27) in der Regel
in eine die Lufteintrittsöffnung
der Absaugungseinrichtung (2) dicht verschließende, obenliegende
Stellung geschwenkt werden, so dass aus den möglicherweise im Inneren der
Absaugungseinrichtung (2) oder der Abluft-Leitung (12)
anhaftenden Öl- oder Fettspritzern
keine „Duftstoffe” unter
störender
Geruchsentfaltung an die Raumluft der Küche abgegeben werden können.
-
Ein
besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
ist ferner darin zusehen, dass nun erstmals auch professionell arbeitende
Personen gegebenenfalls ganztags an einer Vorrichtung zum Kochen
arbeiten kön nen,
ohne mit den aus dem Kochgeschirr aufsteigenden, oftmals gesundheitsgefährdenden
und in den Augen beißenden Dämpfen in
Berührung
zu kommen oder diese Dämpfe
gar inhalieren zu müssen.
-
Schließlich findet
erfindungsgemäß eine Absaugung
der aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dämpfe unmittelbar nach dem Aufsteigen
aus dem Kochgeschirr – unterstützt durch
die schräg
zugeführte
Spül-Luft – zur Seite
hin statt, ohne dass diese Dämpfe
nach einer Passage der Gesichtshöhe
einer über
das Kochfeld gebeugten Person zu einer oberhalb des Kochfeldes üblicherweise
vorgesehenen Dunstabzugshaube aufsteigen.
-
Die
kochende Person steht im Falle des Einsatzes der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen demnach voll in einem kochdunst-unbelasteten Luftbereich.
-
Auf
diese Weise wird ein die Sicht auf das Kochgeschirr unterbindendes
oder zumindest stark einschränkendes
Beschlagen der Brillengläser
der kochenden Person sicher vermieden.
-
Außerdem können die
aus dem Kochgeschirr aufsteigenden Dunstschwaden aufgrund des unverzüglichen
und vollständigen
Abzugs zur Seite hin nicht mehr zu einer olfaktorischen Verunreinigung des
Gesichts, der Haare und der Kleidung der kochenden Person führen.
-
Aufgrund
dieser Tatsache können
dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen nunmehr die gegebenenfalls erforderlichen Schminkmaßnahmen
ohne zeitlichen Druck erstmals sogar vor dem Kochvorgang durchgeführt werden.
-
Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
ist in deren günstigen
Betriebskosten zu sehen, welche insbesondere durch einen ge ringeren
Stromverbrauch für
kleiner dimensionierte Lüftermotore
(7) erreichbar sind.
-
Die
kleiner dimensionierten Lüftermotoren (7)
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen bewirken darüber
hinaus auch eine geringere Geräuschentfaltung.
-
Das
von der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Kochen ausgehende Geräusch
wir auch dadurch günstig
beeinflusst, dass der oder die Lüfter
(7) nicht – wie
bei den Dunstabzugshauben des Standes der Technik – etwa in
Ohrenhöhe
der kochenden Person dröhnen,
sondern deutlich unterhalb des Niveaus des Kochfeldes im Sockel,
im „toten
Eck”,
im Keller, auf dem Speicher oder auf dem Dach, „versteckt” vorgesehen sind.
-
Ein
besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
kann darin bestehen, dass gegebenenfalls die Absaugeinrichtung (2)
und die Luftzufuhreinrichtung (4) gegenüber der horizontalen Ebene
der Kochfeld-Einheit (24) zumindest etwas erhaben sind.
-
Aufgrund
dieser Erhabenheit der Absaugeinrichtung (2) und der Luftzufuhreinrichtung
(4) kann das bei Vertiefungslüftungen des Standes der Technik
gefürchtete
Eindringen von beispielsweise überkochender
oder verschütteter
Flüssigkeit
(zum Beispiel Milch) in die dortige Dunstabzugseinrichtung oder
gar in den Lüftermotor
sicher vermieden werden.
-
Bei
aus dem Stand der Technik bekannten Vertiefungsabzugsöffnungen
dringt beispielsweise verschüttete
oder überkochende
Flüssigkeit
in die unterhalb des Kochfeldes vorgesehene Vertiefungslüftungseinrichtung
ein, zersetzt sich dort und führt dadurch
regelmäßig zu einer
störenden
Geruchsentfaltung. Außerdem
geht ein Eindringen von Flüssigkeit
in die Vertiefungsabzugsöffnung
dort meist mit einem erheblichen Reinigungsaufwand einher, welcher gegebe nenfalls
eine Demontage des Abluftschlauches und/oder des Lüftermotors
umfasst. In besonders ungünstig
gelagerten Fällen
kann das Eindringen von Flüssigkeit
in die Vertiefungsabzugsöffnung bei
aus dem Stand der Technik bekannten Vertiefungslüftungseinrichtungen sogar zu
einer Zerstörung
des Lüftermotors
führen.
-
Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
besteht in der sicheren Vermeidung einer Einschränkung der Kopf-Bewegungsfreiheit
und einer Reduzierung der damit einhergehenden Anstoß- und Verletzungsgefahr
der dort kochenden Person durch eine oberhalb des Kochfeldes im
Stand der Technik vorgesehene Dunstabzugshaube.
-
Des
weiteren kennt die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen nicht das Problem, dass es durch den meist geringen Abstand
zwischen Kochfeld und einer darüber
vorgesehenen Dunstabzugshaube zu störenden Einschränkungen
hinsichtlich des Hantierens mit oft schwerem Kochgeschirr kommt.
-
In
diesem Zusammenhange ist auch der gravierende Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Kochen zu erwähnen,
dass bei ihrem Einsatz auch für
normal- und großwüchsige Personen
der Blick selbst auf auf dem rückwärtigen Teil
des Kochfeldes abgestelltes Kochgeschirr – frei von Sichtbehinderung
durch eine oberhalb des Kochfeldes vorgesehene Dunstabzugshaube – erstmals
uneingeschränkt
möglich
ist.
-
Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
ist darin zu sehen, dass dort aus dem Kochgeschirr aufsteigende Dunstschwaden
wegen ihres unverzüglichen
und vollständigen
seitlichen Abziehens nicht die Sicht auf das Gargut nehmen oder
einschränken
können.
-
Ein
weiterer wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
ist in deren ausgeprägter
Reinigungsfreundlichkeit gegeben.
-
Denn
zur Reinigung muss nicht – wie
bei den aus dem Stand der Technik bekannten Dunstabzugshauben – anstrengend über Kopf
gearbeitet werden. Vielmehr ist ein Reinigen auf dem besonders bequem
zugänglichen
Niveau des Kochfeldes ausreichend.
-
Insbesondere
aufgrund des fakultativ möglichen
und in den Zeichnungen eingehend dargestellten Einsatzes von Flachkanälen für die Abluft-Leitung (12)
und die Zuluft-Leitung (13) belässt die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen trotz eines Abzuges der Küchendünste in vertikal unterhalb
der horizontalen Ebene der Kochfelder (1) weisender Richtung
den Innenraum des die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kochen aufnehmenden
Küchenmöbels in
vertikaler Hinsicht weitgehendst unverbaut und daher für Schubladen,
Einbauten oder Abstellzwecke nutzbar.
-
Ein
weiterer gravierender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
liegt insbesondere aufgrund deren fakultativer Ausgestaltung der
Abluft-Leitung (12)
und der Zuluft-Leitung (13) in Form von Flach-Kanälen darin,
dass die systeminternen Strömungswiderstände besonders
gering sind und deshalb der vorteilhafte Einsatz von – im Vergleich
zu den bei Kochdunst-Abzugseinrichtungen des
Standes der Technik verwendeten leistungsstarken Lüftern – besonders
kleinen Lüftern
mit besonders geringer Leistungsaufnahme und Geräuschentwicklung erstmals möglich ist.
-
In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen kann seitlich außerhalb
der vertikalen nach oben weisenden Luft-Eintritts- oder Luft-Austritts-Öffnung der
Kochdunst-Absaugeinrichtung
(2) und der Luftzufuhreinrichtung (4) umlaufend
oder abschnittsweise ein ein- oder mehrteiliger Überlaufschutz beziehungsweise
Einbaurahmen fest oder herausnehmbar vorgesehen sein. In der Regel
ist der Randbereich des Überlaufschutzes
oder des Einbaurahmens gegenüber
der horizontalen Ebene der Kochfelder (1) zur Realisierung
eines Überkochschutzes in
vertikaler Hinsicht zumindest etwas erhaben.
-
Ein
weiterer gravierender Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
ist in der fakultativen Bündigkeit
zwischen der Absaugungseinrichtung (2) und der Luftzufuhreinrichtung
(4) einerseits und der horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit
(24) andererseits zu sehen. Denn diese Bündigkeit
erlaubt der an der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen kochenden Person zur Herbeiführung einer besonders schnellen
Temperaturänderung in
dem verwendeten Kochgeschirr dieses barrierefrei von dem Kochfeld
(1) wegzuziehen oder darauf zu schieben.
-
Ein
mühsames
und gegebenenfalls verschüttungsträchtiges
Abheben des unter Umständen schweren
Kochgeschirres von dem Kochfeld (1) und Zur-Seite-Führen des angehobenen, schweren Kochgeschirres
ist also im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Kochen
insbesondere dann zur Herbeiführung
eines besonders schnellen Temperaturwechsels in dem Kochgeschirr
nicht mehr erforderlich, wenn die Absaugungseinrichtung (2)
und die Luftzufuhreinrichtung (4) im wesentlichen bündig mit der
horizontalen Ebene der Kochfeld-Einheit (24) abschließen.
-
Das
im wesentlichen flächenbündige Abschließen mit
der Oberfläche
des Kochfeldes führt ferner
zu dem gravierenden Vorteil, dass im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen die bei Abzugsvorrichtungen des Standes der Technik als besonders
störend
empfundene Einschränkung
des Hantierungsraumes im Bereich des Kochfeldes durch das Kochfeld
vertikal und/oder horizontal überragende
Abzugsvorrichtungsbauteile selbst im Funktionszustand sicher unterbleibt.
-
Im
Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Kochen kann die Luft sowohl in der Absaugungseinrichtung (2)
und der Abluft-Leitung (12) als auch in der Luftzufuhreinrichtung
(4) und der Zuluft-Leitung (13) im wesentlichen
laminar geführt sein.
-
Die
zur Verringerung des Strömungswiderstandes
möglichst
laminare, verwirbelungsfreie seitliche Umlenkung des in die Kochdunst-Absaugungseinrichtung
(2) eintretenden Kochdunst-Stromes – beispielsweise durch ein
gewölbtes
und schwenkbares Luftleitelement (27) – in Richtung einer schräg an die
Absaugungseinrichtung (2) ansetzenden Abluft-Leitung (12)
führt insbesondere
zu dem Vorteil, dass ein schwächerer
und kleinerer Lüftungsmotor (7)
ausreichend ist, dessen Leistungsaufnahme und Betriebsgeräuschentwicklung
gering sind. Außerdem werden
durch diese möglichst
laminare Umlenkung die Strömungsgeräusche innerhalb
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen erheblich reduziert.
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Im
Allgemeinen können
die vertikal nach oben ausgerichtete Luft-Eintritts-Öffnung der Kochdunst-Absaugungseinrichtung
(2) und die Luft-Austrittsöffnungen
der Luftzufuhreinrichtung (4) jeweils durch ein um eine
horizontale Drehachse drehbares und/oder schwenkbares und/oder klappbares
Luftleitelement (27) reversibel verschließbar und öffenbar sein.
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Wie
insbesondere aus den Figuren hervorgeht, können im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Kochen die vertikal nach oben weisende Eintrittsöffnung der
Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2) und die vertikal nach
oben weisende Zuluft-Austrittsöffnung
der Luftzufuhreinrichtung (4) in der Draufsicht in der
Form beispielsweise eines Rechteckes, eines Längsloches oder eines Schlitzes ausgebildet
sein.
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Insbesondere
aufgrund des durch die laminare, verwirbelungsfreie Umlenkung bedingten
geringen Strömungswiderstandes
ist es im Falle der erfindungsge mäßen Vorrichtung zum Kochen
möglich, die
Lüftungsmotoren
(7) in großer
Entfernung von der Kochdunst-Absaugungseinrichtung (2)
und den Luftzufuhreinrichtungen (4) vorzusehen. Die Lüftungsmotoren
(7) können
daher problemlos außerhalb
des die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen aufnehmenden Küchenmöbels positioniert
werden, beispielsweise im Keller oder auf dem Speicher oder auf dem
Dach eines Hauses, oder in dem Sockel oder in dem „toten
Eck” des
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Kochen aufnehmenden Küchenmöbels.