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DE102008054746B4 - Scheibenwischvorrichtung, insbesondere für eine Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Scheibenwischvorrichtung, insbesondere für eine Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102008054746B4
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Abstract

Scheibenwischvorrichtung (10), insbesondere für eine Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs, mit einem Getriebe (23), das mit mindestens einem Antriebsmittel (12) verbunden ist, das eine Schubstange (20) aufweist, die zumindest einen Ritzelabschnitt (24) aufweist, der mit einem Abtriebs-Ritzel (26) korrespondiert, das auf einer Achse (28) gelagert ist, die im Betrieb mit einem Pendelwinkel hin- und herzupendeln vermag, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Abtriebs-Ritzels (26) zumindest in einer Ebene senkrecht zur Achse (28) zur Festlegung des Pendelwinkels einstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Scheibenwischvorrichtung, insbesondere für eine Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs, nach der Gattung der unabhängigen Ansprüche.
  • Aus der DE 10 2006 062 588 A1 ist bereits eine Scheibenwischvorrichtung für Heckscheiben von Kraftfahrzeugen bekannt, die ein Getriebe aufweist, das mit einem Antriebsmittel verbunden ist. Diese Scheibenwischvorrichtung weist weiterhin eine Schubstange auf, an der ein Ritzelabschnitt angeordnet ist, der mit einem Abtriebsritzel korrespondiert. Das Abtriebsritzel ist auf einer Achse, der Wischerwelle, gelagert. Im eingebauten Zustand ist an der Wischerwelle einer Scheibenwischerarm befestigt, der hin und her über die Scheibe pendelt.
  • Weiterer Stand der Technik ist aus der JP 2002-173 005 A aus der DE 44 19 769 A1 , aus der DE 602 25 302 T2 , aus der DE 26 30 067 C2 , sowie aus der DE 42 19 480 A1 und der JP H08-310 350 A .
  • In der Serienfertigung ist es hierbei häufig problematisch, den Pendelwinkel des Scheibenwischers bzw. den Pendelwinkel des Abtriebsritzels genau festzulegen, bzw. einzuhalten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine einfachere Scheibenwischvorrichtung aufzuzeigen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Scheibenwischvorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs.
  • Die erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat den Vorteil, dass durch eine einfache Anordnung der Getriebeelemente und somit in einfachster Weise eine kostengünstige Möglichkeit der Einstellung des Pendelwinkels gegeben ist.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen ergeben sich vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Merkmale.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Scheibenwischvorrichtung ein Schneckengetriebe und ein Umsetzgetriebe aufweist. So lässt sich die Drehbewegung des Antriebs in einfachster Weise in eine Pendelbewegung umwandeln.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich, wenn das Schneckengetriebe eine Schnecke umfasst, die ein Schneckenrad kämmt.
  • Greift das Umsetzgetriebe exzentrisch am Schneckenrad an, so ergeben sich weitere Vorteile, insbesondere eine einfache Umsetzung der Dreh- in die erforderliche Pendelbewegung.
  • Eine besonders genaue Ausführung wird erzielt, wenn das Umsetzgetriebe mindestens einen, auf das Abtriebsritzel und den Ritzelabschnitt abgestimmten Führungssteg aufweist.
  • Insbesondere erweist sich eine Abtriebswelle als vorteilhaft, die drehfest mit dem Abtriebsritzel verbunden ist, oder einstückig mit diesem ausgebildet ist. Dies ist in der Serienfertigung besonders vorteilhaft, da eine hohe Reproduzierbarkeit und Maßhaltigkeit gewährleistet ist.
  • Eine besonders einfache Einstellmöglichkeit des Pendelwinkels ist gegeben, wenn die Position des Abtriebsritzels durch eine Exzenterbuchse einstellbar ist. Derartige Exzenterbuchsen sind als Standardteile kostengünstig erhältlich.
  • Weitere Vorteile ergeben sich durch eine beliebige Einstellbarkeit der Exzenterbuchse durch Rotation um die Achse. So kann der Pendelwinkel mit hoher Genauigkeit, in einfacher Weise eingestellt werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn der Abstand zwischen Abtriebsritzel und Schneckenrad zumindest in einer Ebene senkrecht zur Achse einstellbar ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Querschnitt durch eine Erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung und
  • 2 einen Schnitt sowie eine Draufsicht auf eine Exzenterbuchse einer erfindungsgemäßen Scheibenwischvorrichtung.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt in einer schematischen Schnittansicht eine erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung 10 für die Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs. Diese umfasst außer einem Gehäuse 32 ein Antriebsmittel 12, ein Schneckengetriebe 18 und ein Umlenkgetriebe 22. Das Schneckengetriebe 18 und das Umlenkgetriebe 22 bilden das Getriebe 23. Das Antriebsmittel 12 kann als Elektromotor ausgebildet sein und umfasst eine Welle 9, die mit einer Schnecke 14 drehfest verbunden ist. Idealerweise ist die Schnecke 14 auf die Welle 9 direkt aufrolliert. Die Schnecke 14 kämmt ein Schneckenrad 16, das drehgelenkig auf einer Radachse 13 gelagert ist und je nach Motorsteuerung eine Dreh- oder Pendelbewegung ausführen kann. Das Schneckenrad 16 kann vorzugsweise aus Kunststoff oder Metall gefertigt sein. Auch ein Kunststoffrad mit Metallverstärkung ist hier möglich.
  • Auf dem Schneckenrad 16 ist exzentrisch zur Radachse 13 eine Schubstange 20 angelenkt, die im Betrieb die rotatorische Bewegung des Schneckenrades 16 in eine Schubbewegung umwandelt. Die Schubstange 20 ist somit einenends exzentrisch am Schneckenrad 16 angelenkt und weist andernends einen Ritzelabschnitt 24 auf, der einstückig mit der Schubstange 20 ausgebildet sein kann. In einer Variation der Erfindung kann der Ritzelabschnitt 24 aber auch separat auf der Schubstange 20 angebracht sein. Beispielsweise kann der Ritzelabschnitt 24 aus Kunststoff ausgebildet sein, wodurch das Betriebsgeräusch vermindert werden kann.
  • Der Ritzelabschnitt 24 kämmt ein Abtriebsritzel 26, das drehfest mit einer Achse 28, vorzugsweise der Wischerwelle, drehfest verbunden ist. In einer Variation der Erfindung können hier natürlich auch noch weitere Getriebeelemente, beispielsweise ein Planetengetriebe oder ähnliches zwischengeschaltet sein.
  • Zwischen dem Zentrum des Ritzelabschnitts 27 und der Achse 28 ist so ein Abstand 27 gegeben. Um diesen Abstand 27 des Ritzelabschnitts 24 zu dem Abtriebsritzel 26 konstant zu halten, werden diese mit Hilfe eines Schenkels als Führungssteg 23, der entlang seiner Längserstreckung einenends an der Achse 28, mithin der Wischerwelle gelagert ist und andernends an einen Punkt 25 drehgelenkig mit der Schubstange 20 verbunden ist, relativ zueinander drehgelenkig fixiert. Der Punkt 25 ist hierbei der Punkt, der das Zentrum des Ritzelabschnitts 24 bildet. Auf diese Weise ist der Abstand zwischen dem Abtriebsritzel 26 und dem Ritzelabschnitt 24 genau eingestellt.
  • Weiterhin umfasst die Scheibenwischvorrichtung 10 eine Exzenterbuchse 30, in der die das Abtriebsritzel 26 lagernde Achse 28 gelagert ist, so dass die Position des Abtriebsritzels 26 verstellt werden kann. Dadurch ergibt sich ein Einstellabstand 40, der dem geometrischen Abstand des Zentrums der Achse 28 und der Radachse 13 entspricht.
  • Die Exzenterbuchse 30 ist hierbei in das Gehäuse 32 eingepresst, so dass eine einmal eingestellte Position während des Betriebs erhalten bleibt. Die Achse 28 ist durch das Gehäuse 32 nach außen geführt und trägt den hier nicht näher dargestellten Wischerarm. Sowohl das Schneckengetriebe 18 als auch das Umlenkgetriebe 22 sind am Gehäuse 32 gelagert.
  • In 2 sind ein Schnitt sowie eine Draufsicht auf eine Exzenterbuchse 30 gezeigt. Diese kann vorzugsweise aus Messing oder Kunststoff hergestellt sein. Die Exzenterbuchse 30 umfasst hierbei einen zylinderförmigen ersten Abschnitt 32, der einenends von einem Flansch 34 abgeschlossen wird. Exzentrisch zum zylindrischen Abschnitt 32 ist eine Bohrung 36 vorgesehen, die zur Lagerung der Achse 28 dient. Am Flansch 34 ist eine Abplattung 38 vorgesehen, die zum leichten Verdrehen der Exzenterbuchse 30 dient.
  • Im Folgenden soll die Funktion der erfindungsgemäßen Scheibenwischvorrichtung kurz erläutert werden. Das Antriebsmittel 12 treibt die Welle 9 an, auf der die Schnecke 14 gelagert ist. Die Schnecke 14 kämmt das Schneckenrad 16, so dass dieses in eine Drehbewegung versetzt wird. In einer Variation der Erfindung kann das Schneckenrad 16 auch lediglich eine Hin- und Herbewegung ausführen. Das auf der Radachse 13 gelagerte Schneckenrad 16 versetzt die Schubstange 20 durch seine Dreh- oder Pendelbewegung in eine periodische Schubbewegung. Diese Schubbewegung überträgt sich auf den Ritzelabschnitt 24, welcher mit dem Abtriebsritzel 26 in Eingriff steht. Da der Abstand zwischen dem Ritzelabschnitt 24 und dem Abtriebsritzel 26 durch den Führungssteg 23 stets konstant ist, wird das Abtriebsritzel 26 in eine pendelnde Bewegung gezwungen. Um den Pendelwinkel einzustellen, wird die Exzenterbuchse 30 verdreht, so dass der Bewegungsbereich des Abtriebsritzels 26 auf dem Ritzelabschnitt 24 verschoben wird. Damit kann die optimale Position eingestellt werden.

Claims (9)

  1. Scheibenwischvorrichtung (10), insbesondere für eine Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs, mit einem Getriebe (23), das mit mindestens einem Antriebsmittel (12) verbunden ist, das eine Schubstange (20) aufweist, die zumindest einen Ritzelabschnitt (24) aufweist, der mit einem Abtriebs-Ritzel (26) korrespondiert, das auf einer Achse (28) gelagert ist, die im Betrieb mit einem Pendelwinkel hin- und herzupendeln vermag, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Abtriebs-Ritzels (26) zumindest in einer Ebene senkrecht zur Achse (28) zur Festlegung des Pendelwinkels einstellbar ist.
  2. Scheibenwischvorrichtung (10) nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe (23) ein Schneckengetriebe (18) und ein Umlenkgetriebe (22) aufweist.
  3. Scheibenwischvorrichtung (10) nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass das Schneckengetriebe (18) mindestens eine Schnecke (14) umfasst, die mindestens ein Schneckenrad (16) kämmt, wobei insbesondere im Zentrum des Schneckenrads (16) eine Radachse (13) vorgesehen ist.
  4. Scheibenwischvorrichtung (10) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Umlenkgetriebe (22) exzentrisch am Schneckenrad (16) angreift.
  5. Scheibenwischvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Umlenkgetriebe (22) mindestens einen, auf das Abtriebs-Ritzel (26) und den Ritzelabschnitt (24) abgestimmten Führungssteg (23) aufweist.
  6. Scheibenwischvorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass eine Achse (28) vorgesehen ist, die drehfest mit dem Abtriebsritzel (26) verbunden, oder einstückig ausgebildet ist.
  7. Scheibenwischvorrichtung (10) nach einem der vorherigen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Abtriebs-Ritzels (26) durch eine Exzenterbuchse (30) einstellbar ist.
  8. Scheibenwischvorrichtung (10) nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Exzenterbuchse (30) durch Rotation um die Achse (28) beliebig einstellbar ist.
  9. Scheibenwischvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch den geometrischen Abstand zwischen der Achse (28) und der Radachse (13) ein Einstellabstand (40) gegeben ist, der zumindest in einer Ebene senkrecht zur Achse (28) einstellbar ist.
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