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DE102008042674A1 - Hausgerätvorrichtung - Google Patents

Hausgerätvorrichtung Download PDF

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DE102008042674A1
DE102008042674A1 DE102008042674A DE102008042674A DE102008042674A1 DE 102008042674 A1 DE102008042674 A1 DE 102008042674A1 DE 102008042674 A DE102008042674 A DE 102008042674A DE 102008042674 A DE102008042674 A DE 102008042674A DE 102008042674 A1 DE102008042674 A1 DE 102008042674A1
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carrier unit
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Ernst Huber
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C7/00Stoves or ranges heated by electric energy
    • F24C7/08Arrangement or mounting of control or safety devices
    • F24C7/082Arrangement or mounting of control or safety devices on ranges, e.g. control panels, illumination
    • F24C7/085Arrangement or mounting of control or safety devices on ranges, e.g. control panels, illumination on baking ovens
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B33/00Electroluminescent light sources
    • H05B33/12Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces
    • H05B33/20Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces characterised by the chemical or physical composition or the arrangement of the material in which the electroluminescent material is embedded

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Electroluminescent Light Sources (AREA)

Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Hausgerätvorrichtung mit wenigstens einer Lichtemissionseinheit (10; 10a) und zumindest einer Trägereinheit (12; 12a), welche eine Gewichtskraft der Lichtemissionseinheit (10; 10a) zumindest teilweise aufnimmt. Um eine flexible Herstellbarkeit zu erreichen, wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit (12; 12a) an die Lichtemissionseinheit (10; 10a) zumindest teilweise angespritzt ist.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einer Hausgerätvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der Druckschrift DE 20 2006 005 350 U1 ist ein Haushaltsgerät mit einem Trägergehäuse und einer Anzeigevorrichtung bekannt, welche eine Elektrolumineszenzfolie aufweist. Das Trägergehäuse und die Elektrolumineszenzfolie sind durch ein Zwei-Komponenten-Spritzgussverfahren flüssigkeitsdicht miteinander verbunden.
  • Aus der Druckschrift DE 100 62 363 A1 ist ein Hausgerät mit einem Mikroprozessor und einer Elektrolumineszenzfolie bekannt. Der Mikroprozessor erzeugt bei einem Betriebsvorgang ein logisches Signal, welches in eine Speisespannung für die Elektrolumineszenzfolie umgesetzt wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer flexiblen Herstellbarkeit bereitzustellen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 und die Merkmale der Nebenansprüche gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
  • Die Erfindung geht aus von einer Hausgerätvorrichtung mit wenigstens einer Lichtemissionseinheit und zumindest einer Trägereinheit, welche eine Gewichtskraft der Lichtemissionseinheit zumindest teilweise aufnimmt.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit an die Lichtemissionseinheit zumindest teilweise angespritzt ist. Darunter, dass die Trägereinheit an die Lichtemissionseinheit ”angespritzt” ist, soll insbesondere verstanden werden, dass die Trägereinheit an wenigstens einem bereits hergestellten und insbesondere vollständig hergestellten Teilbereich der Lichtemissionseinheit durch einen Spritzvorgang befestigt wird und insbesondere dass die Trägereinheit bei dem Spritzvorgang wenigstens teilweise hergestellt wird. Mit einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann eine flexible Herstellbarkeit erreicht wer den. Insbesondere können die Trägereinheit und die Lichtemissionseinheit zu verschiedenen Zeiten und insbesondere von verschiedenen Herstellern hergestellt werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit durch Spritzgießen an der Lichtemissionseinheit befestigt ist. Darunter, dass die Trägereinheit ”durch Spritzgießen an der Lichtemissionseinheit befestigt” ist, soll insbesondere verstanden werden, dass die Trägereinheit an wenigstens einem bereits hergestellten und insbesondere vollständig hergestellten Teilbereich der Lichtemissionseinheit durch einen Spritzgießvorgang befestigt wird und insbesondere dass die Trägereinheit bei dem Spritzgießvorgang wenigstens teilweise hergestellt wird. Hierdurch kann eine einfache Herstellbarkeit erreicht werden.
  • Vorzugsweise weist die Lichtemissionseinheit wenigstens ein Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel auf. Hierdurch kann eine großflächige Ausleuchtung erreicht werden. Insbesondere kann ein großflächiger Lichtemissionsbereich erreicht werden.
  • Mit Vorteil weist das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel eine Folie auf. Hiermit kann eine kompakte Bauweise erreicht werden. Insbesondere kann ein besonders großflächiger Lichtemissionsbereich erreicht werden.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit zumindest teilweise ein Betätigungsmittel bildet. Unter einem ”Betätigungsmittel” soll insbesondere ein Mittel verstanden werden, auf welches ein Bediener bei wenigstens einem Bedienvorgang eine Kraft ausgübt. Hierdurch können Bauteile eingespart werden.
  • Vorzugsweise ist die Trägereinheit zumindest teilweise lichtdurchlässig. Darunter, dass die Trägereinheit ”zumindest teilweise lichtdurchlässig” ist, soll insbesondere verstanden werden, dass die Trägereinheit wenigstens einen Teilbereich aufweist, welcher für Licht, dessen Wellenlänge in wenigstens einem Wellenlängenbereich liegt, der in einem von Menschen sichtbaren Wellenlängenbereich liegt, durchlässig ist. Auf diese Weise kann ein hoher Benutzungskomfort erreicht werden.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit zumindest teilweise aus Polycarbonat gebildet ist. Hierdurch kann eine kostengünstige Bauweise erreicht werden.
  • Vorzugsweise bildet die Lichtemissionseinheit wenigstens ein Steckverbindungsmittel zumindest teilweise. Damit kann eine konstruktiv einfache Befestigung, insbesondere eines Stromanschlusses, erreicht werden.
  • Mit Vorteil bildet die Lichtemissionseinheit eine Beleuchtungseinheit, welche in wenigstens einem Betriebsvorgang zumindest ein Bediensymbol beleuchtet. Hierdurch kann ein hoher Bedienkomfort erreicht werden.
  • Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Trägereinheit wenigstens ein Befestigungsmittel aufweist, welches in wenigstens einem Betriebszustand zumindest einen Teil der Trägereinheit formschlüssig und/oder kraftschlüssig befestigt. Auf diese Weise kann eine einfache Montage erreicht werden.
  • Vorzugsweise ist die Lichtemissionseinheit zumindest teilweise aus Polycarbonat gebildet. Hierdurch kann eine kostengünstige Bauweise erreicht werden.
  • Ferner wird ein Hausgerätvorrichtungsherstellungsverfahren vorgeschlagen, bei welchem die Lichtemissionseinheit in ein Kunststoffspritzwerkzeug eingelegt wird und danach die Trägereinheit an die Lichtemissionseinheit angespritzt wird. Hierdurch kann eine einfache Herstellbarkeit erreicht werden.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine dreidimensionale Ansicht einer erfindungsgemäßen Hausgerätvorrichtung, bei welcher eine Oberseite, eine Frontseite und eine weitere Seite sichtbar sind,
  • 2 ein alternatives Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Hausgerätvorrichtung und
  • 3 ein als Backofen ausgebildetes Hausgerät mit dem alternativen Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Hausgerätvorrichtung.
  • 1 zeigt eine dreidimensionale Ansicht einer erfindungsgemäßen Hausgerätvorrichtung, welche eine Lichtemissionseinheit 10 und eine Trägereinheit 12 aufweist. Die Trägereinheit 12 nimmt eine gesamte Gewichtskraft der Lichtemissionseinheit 10 auf. Ferner ist die Trägereinheit 12 an die Lichtemissionseinheit 10 durch Spritzgießen angespritzt.
  • Die Lichtemissionseinheit 10 weist ein Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 auf, welches als Folie ausgebildet ist. Bei einem Betriebsvorgang, bei welchem eine Spannung an das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 angelegt ist, fluoresziert das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14. Die Spannung ist eine Wechselspannung mit einer Frequenz von vierhundert Herz und weist eine Amplitude von einhundertdreißig Volt auf. Auf das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 sind elektrische Kontaktflächen 28 aufgedruckt, welche als Metallflächen ausgebildet sind. Das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 ist teilweise aus Polycarbonat gebildet. Prinzipiell ist auch denkbar, dass das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 zu einem Großteil aus Polycarbonat gebildet ist.
  • Die Trägereinheit 12 ist aus Polycarbonat gebildet und somit für Licht aus einem für Menschen sichtbaren Wellenlängenbereich durchlässig. Die Trägereinheit 12 und die Lichtemissionseinheit 10 bilden zusammen ein Steckverbindungsmittel 20, welches in einem Betriebszustand in eine Buchse (nicht dargstellt) gesteckt ist. Die Buchse ist ein Standardbauteil und kostengünstig. Das Steckverbindungsmittel 20 weist die Kontaktflächen 28 auf.
  • Die Trägereinheit 12 weist ein als Rasthaken ausgebildetes Befestigungsmittel 26 auf, mittels welchem die Trägereinheit 12 in einem eingebauten Zustand an einer weiteren Trägereinheit (nicht dargstellt) befestigt ist. Ferner ist die Trägereinheit 12 einstückig ausgebildet.
  • Bei einer Herstellung der Hausgerätvorrichtung wird in einem Arbeitsschritt das vollständig hergestellte Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 in ein Kunststoffspritzwerkzeug (nicht dargestellt) eingelegt. Bei dem Einlegen wird das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 von einer Ansaugeinheit angesaugt, so dass eine sehr genaue Positionierung des Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 erreicht wird. Nach dem Einlegen des Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 wird ein fließfähiger Stoff in das Kunststoffspritzwerkzeug eingespritzt. Der Stoff füllt das Kunststoffspritzwerkzeug. Nachfolgend verhärtet der Stoff, wodurch die Trägereinheit 12 an die Lichtemissionseinheit 10 angegossen ist. Der Stoff ist Polycarbonat.
  • Das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 weist einen ebenen Teilbereich 30 auf, welcher mit einem ebenen Teilbereich 32, welcher von dem Steckverbindungsmittel 20 gebildet ist, einen Winkel von neunzig Grad einschließt. Prinzipiell kann der Winkel auch im Wesentlichen neunzig Grad betragen. Der Teilbereich 30 weist in einer Frontalansicht eine rechteckförmige Kontur auf. Ferner ist der Teilbereich 30 an einer Frontseite 34 der Trägereinheit 12 befestigt. In einem eingebauten Zustand ist der Teilbereich 30 hinter einer Blende aus milchigem Glas angeordnet, auf welche ein Bediensymbol aufgedruckt ist (nicht dargstellt). Das Bediensymbol ist mittels der Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14 beleuchtbar.
  • In den 2 und 3 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Hausgerätvorrichtung dargestellt. Im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist jedoch den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den 2 und 3 der Buchstabe ”a” hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel in 1, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels in 1 verwiesen werden kann.
  • Die in 2 dargestellte Hausgerätvorrichtung weist eine Trägereinheit 12a auf, welche baugleich mit der Trägereinheit 12a in 1 ist. Eine Frontseite 34a der Trägereinheit 12a (3), eine Unterseite 36a (2) und eine Oberseite 38a der Trägereinheit 12a bilden einen Aufnahmebereich, in welchem ein Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14a angeordnet ist.
  • 3 zeigt die Hausgerätvorrichtung in einem in ein Hausgerät, welches als Backofen ausgebildet ist, eingebauten Zustand. Das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel 14a bildet eine Beleuchtungseinheit 22a, welche in einem Betriebsvorgang ein Bediensymbol 24a beleuchtet. Das Bediensymbol 24a ist als Betriebszustandsanzeige ausgebildet. Das Bediensymbol 24a ist auf die Trägereinheit 12a aufgedruckt.
  • Die Trägereinheit 12a bildet ein Betätigungsmittel 18a, welches von einem Bediener betätigbar und berührbar ist. Ein Bediener kann mittels des Betätigungsmittels 18a das Hausgerät einschalten.
  • 10
    Lichtemissionseinheit
    12
    Trägereinheit
    14
    Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel
    16
    Folie
    18
    Betätigungsmittel
    20
    Steckverbindungsmittel
    22
    Beleuchtungseinheit
    24
    Bediensymbol
    26
    Befestigungsmittel
    28
    Kontaktfläche
    30
    Teilbereich
    32
    Teilbereich
    34
    Frontseite
    36
    Unterseite
    38
    Oberseite
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202006005350 U1 [0002]
    • - DE 10062363 A1 [0003]

Claims (15)

  1. Hausgerätvorrichtung mit wenigstens einer Lichtemissionseinheit (10; 10a) und zumindest einer Trägereinheit (12; 12a), welche eine Gewichtskraft der Lichtemissionseinheit (10; 10a) zumindest teilweise aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (12; 12a) an die Lichtemissionseinheit (10; 10a) zumindest teilweise angespritzt ist.
  2. Hausgerätvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (12; 12a) durch Spritzgießen an der Lichtemissionseinheit (10; 10a) befestigt ist.
  3. Hausgerätvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtemissionseinheit (10; 10a) wenigstens ein Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel (14; 14a) aufweist.
  4. Hausgerätvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Elektrolumineszenz-Lichtemissionsmittel (14; 14a) eine Folie (16; 16a) aufweist.
  5. Hausgerätvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (12a) zumindest teilweise ein Betätigungsmittel (18a) bildet.
  6. Hausgerätvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (12; 12a) zumindest teilweise lichtdurchlässig ist.
  7. Hausgerätvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (12; 12a) zumindest teilweise aus Polycarbonat gebildet ist.
  8. Hausgerätvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtemissionseinheit (10; 10a) wenigstens ein Steckverbindungsmittel (20; 20a) zumindest teilweise bildet.
  9. Hausgerätvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtemissionseinheit (10a) eine Beleuchtungseinheit (22a) bildet, welche in wenigstens einem Betriebsvorgang zumindest ein Bediensymbol (24a) beleuchtet.
  10. Hausgerätvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (12; 12a) wenigstens ein Befestigungsmittel (26; 26a) aufweist, welches in wenigstens einem Betriebszustand zumindest einen Teil der Trägereinheit (12; 12a) formschlüssig und/oder kraftschlüssig befestigt.
  11. Hausgerätvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtemissionseinheit (10; 10a) zumindest teilweise aus Polycarbonat gebildet ist.
  12. Hausgerät mit einer Hausgerätvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
  13. Hausgerätvorrichtungsherstellungsverfahren, insbesondere zur Herstellung einer Hausgerätvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei welchem zumindest eine Trägereinheit (12; 12a) an wenigstens eine Lichtemissionseinheit (10; 10a) zumindest teilweise angespritzt wird.
  14. Hausgerätvorrichtungsherstellungsverfahren nach Anspruch 13, wobei die Trägereinheit (12; 12a) durch Spritzgießen an der Lichtemissionseinheit (10; 10a) befestigt wird.
  15. Hausgerätvorrichtungsherstellungsverfahren nach einem der Ansprüche 13 oder 14, bei welchem die Lichtemissionseinheit (10; 10a) in ein Kunststoffspritzwerkzeug eingelegt wird und danach die Trägereinheit (12; 12a) an die Lichtemissionseinheit (10; 10a) zumindest teilweise angespritzt wird.
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