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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Bedienvorrichtung für ein elektrisches
Haushaltsgerät, wie
beispielsweise eine Spülmaschine,
eine Waschmaschine, einen Elektroherd, einen Mikrowellenherd oder
dergleichen, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Bedienvorrichtung ist zum Beispiel aus der
DE 200 02 947 U1 bekannt
und beispielhaft in
1 dargestellt.
Die Bedienvorrichtung
10 dient als Schnittstelle zwischen
einem Benutzer und einer Steuerung des Haushaltsgeräts; und
sie enthält
eine Leiterplatte
12, auf der verschiedene elektrische
Bedien-, Schalt- und/oder Anzeigeelemente
14, die mit der
Steuerung (nicht dargestellt) gekoppelt sind; mehrere mechanische
Betätigungselemente
16 in
Form zum Beispiel von Tastschaltern oder Drehgebern und optische
Anzeigeelemente (nicht dargestellt) in Form zum Beispiel von Siebensegmentanzeigen,
die jeweils den elektrischen Bedien-, Schalt- und/oder Anzeigeelementen
14 auf
der Leiterplatte
12 durch Stößel, Lichtleiter, usw. zugeordnet
sind; einen Träger
18 zum
Halten der mechanischen Betätigungselemente
16 und
optischen Anzeigeelemente; und eine Dekorblende
20 auf
der dem Benutzer zugewandten Seite des Trägers
18.
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Eine
weitere Bedienvorrichtung dieser Art ist in der
DE 102 58 563 B3 der Anmelderin
beschrieben. Bei dieser bekannten Bedienvorrichtung sind die mehreren
elektrischen Bedien-, Schalt- und/oder Anzeigeelementen, die mehreren
mechanischen Betätigungselemente
und/oder optischen Anzeigeelemente, und der Träger als eine Funktionseinheit
vorgesehen, die an der dem Benutzer zugewandten Frontseite designmäßig ausgebildet
ist, sodass die Dekorblende eine einzige große Öffnung für die Funktionseinheit aufweist.
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Den
herkömmlichen
Bedienvorrichtungen ist gemeinsam, dass sie eine Vielzahl von einzelnen Bauelementen
aufweisen, die je nach ihrer Größe und Ausführungsform
zum Teil sehr schwierig zu montieren sind, sodass die Montagekosten
solcher Bedienvorrichtungen relativ hoch sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Bedienvorrichtung
der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass sie eine
geringere Anzahl von Bauelementen aufweist, sodass die Montage vereinfacht
ist und die Montagekosten reduziert sind.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Bedienvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Bedienvorrichtung für
ein elektrisches Haushaltsgerät
enthält
eine Steuerung; mehrere elektrische Bedien-, Schalt- und/oder Anzeigeelemente,
die mit der Steuerung gekoppelt sind; mehrere mechanische Betätigungselemente
und/oder optische Anzeigeelemente, die durch einen Benutzer bedienbar
bzw. beobachtbar sind und die jeweils den elektrischen Bedien-,
Schalt- und/oder Anzeigeelementen zugeordnet sind; und einen Träger zum
Halten der mehreren mechanischen Betätigungselemente und/oder optischen
Anzeigeelemente. Gemäß der Erfindung
sind die mehreren mechanischen Betätigungselemente und/oder optischen
Anzeigeelemente und der Träger
als ein integrales Funktionsmodul ausgebildet sind, wobei der Träger aus
wenigstens einer Hartkomponente gebildet ist und die mehreren mechanischen
Betätigungselemente und/oder
optischen Anzeigeelemente aus wenigstens einer Weichkomponente gebildet
sind.
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Im
Gegensatz zu herkömmlichen
Bedienvorrichtungen sind somit nicht ein Träger und eine Vielzahl von mechanischen
Betätigungselementen und/oder
optischen Anzeigeelementen vorgesehen, die montiert werden müssen, sondern
nur noch das eine integrale Funktionsmodul. Den etwas höheren Fertigungskosten
des integralen Funktionsmoduls aufgrund der wenigstens zwei Materialkomponenten stehen
deutliche Einsparungen in Aufwand und Kosten bei der Lagerung und
der Montage gegenüber.
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Die
mechanischen Betätigungselemente
des Funktionsmoduls umfassen zum Beispiel Tastschalter, die optischen
Anzeigeelemente des Funktionsmoduls umfassen zum Beispiel Betriebsanzeigen, Funktionsanzeigen,
Siebensegmentanzeigen und/oder Symbolanzeigen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die mechanischen
Betätigungselemente des
Funktionsmoduls auf der dem Benutzer zugewandten Seite jeweils mit
Dekorkappen versehen, welche bevorzugt aus einer Hartkomponente
und integral mit dem Funktionsmodul ausgebildet sind. Hierdurch
ergibt sich eine weitere Reduzierung der Bauteile und der Montagekosten
gegenüber
herkömmlichen
Bedienvorrichtungen mit solchen Dekorkappen.
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Außerdem kann
auf der dem Benutzer zugewandten Seite des Funktionsmoduls eine
Dekorblende mit entsprechenden Aussparungen für die mechanischen Betätigungselemente
und/oder optischen Anzeigeelemente vorgesehen sein. Alternativ ist
das Funktionsmodul selbst auf seiner dem Benutzer zugewandten Seite
mit einem Dekordesign ausgebildet, sodass eine separate Dekorblende
entfallen kann, was zu einer weiteren Vereinfachung der Montage
und Kosteneinsparung führt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Funktionsmodul
zum Beispiel an seiner dem Benutzer abgewandten Seite und/oder im
Randbereich ferner mit einer Dichtung versehen, um die elektronischen
Komponenten der Bedienvorrichtung abzudichten. Diese Dichtung ist
vorzugsweise ebenfalls aus einer Weichkomponente und integral mit dem
Funktionsmodul ausgebildet, sodass weitere Vereinfachung bei Montage
und Lagerung der Bedienvorrichtung entstehen.
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In
einer Ausgestaltung der Erfindung sind die mehreren elektrischen
Bedien-, Schalt- und/oder
Anzeigeelemente der Bedienvorrichtung in einem Gehäuse angeordnet,
und das Funktionsmodul ist mit diesem Gehäuse verbunden.
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In
einer noch weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Funktionsmodul
ferner mit einem Dämpfungselement
zur mechanischen Dämpfung bzw.
Pufferung zwischen dem Funktionsmodul und einer benachbarten Komponente
(z.B. Dekorblende oder Gehäuse)
der Bedienvorrichtung versehen. Dieses Dämpfungselement ist vorzugsweise
ebenfalls aus einer Weichkomponente und integral mit dem Funktionsmodul
ausgebildet, sodass weitere Vereinfachung bei Montage und Lagerung
der Bedienvorrichtung entstehen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind der Träger
und die mehreren mechanischen Betätigungselemente und/oder optischen Anzeigeelemente
durch integrales Spritzgießen
gebildet. Dabei ist die wenigstens eine Hartkomponente ein Gehäusekunststoff,
wie beispielsweise ABS, PA, PA66, PBT, PCABS oder dergleichen, und
die wenigstens eine Weichkomponente ist ein thermoplastisches oder
ein duroplastisches Elastomer.
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Obige
sowie weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der
nachfolgenden Beschreibung bevorzugter, nicht-einschränkender
Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen besser verständlich.
Darin zeigen:
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1 eine
Querschnittsansicht einer herkömmlichen
Bedienvorrichtung;
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2 eine
Perspektivansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels eines Funktionsmoduls einer
Bedienvorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung von oben;
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3 eine
Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels
eines als Weichkomponente ausgeführten
Teils des Funktionsmoduls von 2;
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4A eine
Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels
eines ersten als Hartkomponente ausgeführten Teils des Funktionsmoduls
von 2;
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4B eine
Perspektivansicht eines Ausführungsbeispiels
eines zweiten als Hartkomponente ausgeführten Teils des Funktionsmoduls
von 2;
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4C eine
Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
eines Verstärkungselements
des als Hartkomponente ausgeführten
Teils von 4A; und
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5 eine
Perspektivansicht des Funktionsmoduls von 2 von unten.
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Anhand
der 2 bis 5 wird nachfolgend ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel
eines Funktionsmoduls für
eine erfindungsgemäße Bedienvorrichtung
näher erläutert. Dabei
zeigen die 2 und 5 jeweils
das gesamte Funktionsmodul in Perspektivansicht, während 3 und 4 einzelne Teile dieses Funktionsmoduls
näher darstellen.
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Das
in den 2 bis 5 veranschaulichte integrale
Funktionsmodul 22 ist in einer Bedienvorrichtung 10 für ein elektrisches
Haushaltsgerät
einsetzbar, deren Aufbau zum Beispiel dem von 1 entspricht.
Dabei ist die Bedienvorrichtung 10 zum Beispiel für Spülmaschinen,
Waschmaschinen, Elektroherde, Mikrowellenherde und dergleichen verwendbar.
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Das
integrale Funktionsmodul 22 von 2 bis 5 verbindet
die Komponenten 16-18 der Bedienvorrichtung 10 von 1 in
einem Bauteil, sodass eine deutliche Reduzierung der Bauteile erzielt wird,
was zu einer einfacheren und kostengünstigeren Montage und Lagerung
der Bedienvorrichtung führt.
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Insbesondere
weist das integrale Funktionsmodul 22 einen Träger 18 auf,
der aus einer Hartkomponente gebildet ist. Wie in 4A und 4B dargestellt,
ist der Träger 18 mit
mehreren Aussparungen 27 für mechanische Betätigungselemente 16 und
mehreren Aussparungen 28 für optische Anzeigeelemente 17 ausgebildet.
In diesen Aussparungen 27, 28 sind die entsprechenden
mechanischen Betätigungselemente 16 und
die optischen Anzeigeelemente 17 angeordnet, welche aus
wenigstens einer Weichkomponente gebildet sind.
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In
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel enthält das Funktionsmodul 22 insgesamt
sechs als Tastschalter ausgebildete mechanische Betätigungselemente 16,
ein als Siebensegmentanzeige ausgebildetes optisches Anzeigeelement 17,
fünf als
Betriebsanzeigen ausgebildete und jeweils einem Tastschalter 16 zugeordnete
optische Anzeigeelemente 17, und drei als Funktions- oder
Symbolanzeigen ausgebildete optische Anzeigeelemente 17.
Die vorliegende Erfindung ist aber selbstverständlich nicht nur auf dieses
spezielle Ausführungsbeispiel
beschränkt.
Insbesondere können
auch Funktionsmodule 22 mit einer anderen Anzahl und/oder
Anordnung von mechanischen Betätigungselementen 16, mit
einer anderen Anzahl und/oder Anordnung von optischen Anzeigeelementen 17,
ausschließlich
mit mechanischen Betätigungselementen 16,
ausschließlich
mit optischen Anzeigeelementen 17, mit anderen Arten und/oder
Größen von
mechanischen Betätigungselementen 16,
mit anderen Arten und/oder Größen von
optischen Anzeigelementen 17, und dergleichen im Rahmen
der vorliegenden Erfindung in einer Bedienvorrichtung 10 für ein elektrisches
Haushaltsgerät
verwendet werden.
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Die
optischen Anzeigelemente 17 aus der Weichkomponente bilden
jeweils einen Lichtleiter oder ein Reflektorfeld zum Leiten der
von einem elektrischen Anzeigeelement 14 auf der Platine 12 Strahlung
zu der dem Benutzer zugewandten Seite der Bedienvorrichtung 10 und
können
außerdem
mit Streuscheiben oder Symboldarstellungen kombiniert sein. Die
mechanischen Betätigungselemente 16 dienen der
mechanischen Betätigung
eines elektrischen Bedien- oder Schaltelements 14 auf der
Platine 12 mit oder ohne Zwischensetzen eines Stößels. Die
als Tastschalter ausgebildeten Betätigungselemente 16 sind
bevorzugt elastisch mit einer Rückstellkraft
ausgebildet. Falls die durch das Material und den Aufbau des Betätigungselements 16 vorgesehene
Rückstellkraft
nicht ausreicht, kann optional ein zusätzliches Verstärkungselement 26 vorgesehen
sein (siehe 4C), das integral mit dem Träger 18 aus
der Hartkomponente gebildet ist und die Rückstellung des Betätigungselements 16 aus
der Weichkomponente in seine Ausgangsstellung unterstützt.
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Das
integrale Funktionsmodul 22 wird bevorzugt durch Spritzgießen hergestellt.
Dabei wird zunächst
der Träger 18 aus
der Hartkomponente spritzgegossen, und anschließend werden die mechanischen
Betätigungselemente 16 und
die optischen Anzeigeelemente 17 aus der wenigstens einen Weichkomponente
in den bereits bestehenden Träger 18 spritzgegossen,
sodass sich ein integraler Verbund aus den Hart- und Weichkomponenten
bildet. Dieser Verbund kann bekanntermaßen durch mechanische Verankerungen
zwischen den beiden Materialkomponenten verstärkt werden. Das integrale Funktionsmodul 22 aus
mindestens zwei unterschiedlichen Materialkomponenten kann so rationell gefertigt
werden.
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Vorzugsweise
wird nur eine Weichkomponente sowohl für die mechanischen Betätigungselemente 16 als
auch für
die optischen Anzeigeelemente 17 des Funktionsmoduls 22 verwendet,
da dies die Herstellung vereinfacht und verbilligt. Hierzu muss ein
Kompromiss zwischen den Lichtleitereigenschaften und den mechanischen
Eigenschaften der Weichkomponente getroffen werden. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ist es aber ebenso möglich, mehrere
verschiedene Weichkomponenten und auch mehrere verschiedene Hartkomponenten
einzusetzen, was zwar die Fertigungskosten erhöht, aber andererseits eine
optimale Abstimmung auf die verschiedenen Funktionsbereiche des
Funktionsmoduls 22 erlaubt.
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Verschiedene
Varianten des Funktionsmoduls 22 mit unterschiedlichen
optischen Anzeigeelementen 17 und mechanischen Betätigungselementen 16 können auf
einfache Weise beim Spritzgießen durch
Wechseleinsätze
in dem variablen Bereich realisiert werden.
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Sofern
jeweils nur eine Weichkomponente für die verschiedenen Funktionskomponenten
des Funktionsmoduls 22 verwendet wird, kann bevorzugt jeweils
nur ein Anspritzpunkt für
die drei optischen Anzeigeelemente 17 oben rechts in 2 und
für die fünf einander
zugeordneten Tastschalter 16 und Lichtleiter 17 (siehe 3)
benutzt werden.
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Die
Hartkomponente für
den Träger 18 ist
bevorzugt ein Gehäusekunststoff,
wie zum Beispiel ABS, PA, PA66, PBT, PCABS, etc.. Als Weichkomponente
für die
mechanischen Betätigungselemente 16 und
die optischen Anzeigeelemente 17 sind zum Beispiel thermoplastische
Elastomere auf Polyethylen-, Polyurethan-, Polypropylenbasis und
dergleichen oder duroplastische Elastomere, wie zum Beispiel ein
selbsthaftendes Flüssigsilikon
mit einem Platinkatalysator zum Ausvulkanisieren.
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Zur
einfachen Montage des Funktionsmoduls 22 weist dieses zum
Beispiel an seiner dem Benutzer abgewandten Seite mehrere Rasthaken 24 auf,
wie in 5 dargestellt, die in entsprechende Ausnehmungen
an einem Gehäuse
(nicht dargestellt) für
die Elektronikkomponenten der Bedienvorrichtung 10 einschnappen
können.
Die Rasthaken 24 sind bevorzugt aus einer Hartkomponente
und integral mit dem Träger 18 des
Funktionsmoduls 22 ausgebildet.
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Es
ist in diesem Zusammenhang ebenfalls denkbar, dass der Träger 18 des
Funktionsmoduls 22 eine erste Gehäuseschale bildet, die über ein
Filmscharnier, bevorzugt aus einer Weichkomponente, mit einer zweiten
Gehäuseschale
aus einer Hartkomponente verbunden ist. Nach Einsetzen der Leiterplatte 12 mit
den elektrischen Bedien-, Schalt- und/oder Anzeigeelementen 14 in
die zweite Gehäuseschale
kann das Funktionsmodul 22 als Deckel auf die zweite Gehäuseschale
gesetzt und die Elektronikkomponenten der Bedienvorrichtung 10 somit
in ein Gehäuse
integriert werden. Die Verbindung der Leiterplatte 12 mit
der Steuerung des Haushaltsgeräts
erfolgt zum Beispiel über
einen geeigneten Steckeranschluss an der zweiten Gehäuseschale.
Die beiden Gehäuseschalen
und das Filmscharnier sind bevorzugt integral spritzgegossen.
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Wie
ebenfalls in 5 veranschaulicht, kann das
Funktionsmodul 22 an seiner dem Benutzer abgewandten Seite
ferner eine Dichtung 30 aufweisen, die die elektrischen
Komponenten der Bedienvorrichtung 10 insbesondere gegen
Flüssigkeiten
abdichten soll. Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Funktionsmoduls 22 kann
auch diese Dichtung 30 aus einer Weichkomponente gemacht
sein, die ebenfalls integral mit dem Funktionsmodul 22 ausgebildet wird.
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Obwohl
nicht dargestellt, kann das integrale Funktionsmodul 22 der
erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung 10 ferner
wenigstens ein Dämpfungs- oder
Pufferelement aufweisen, das eine insbesondere mechanische Dämpfung des
Funktionsmoduls 22 gegenüber benachbarten Komponenten
der Bedienvorrichtung 10, wie zum Beispiel der Dekorblende 20 oder
dem Gehäuse
der Elektronikkomponenten, bewirken soll. Auch dieses Dämpfungselement
ist bevorzugt aus einer Weichkomponente gemacht, die ebenfalls integral
mit dem Funktionsmodul 22 gefertigt wird.
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Die
Dichtung 30 und das Dämpfungselement können auch
aus einer weicheren Weichkomponente als die mechanische Betätigungselemente 16 und die
optischen Anzeigeelemente 17 gemacht sein.
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Die
mechanischen Betätigungselemente 17 des
Funktionsmoduls 22 können
auf der dem Benutzer zugewandten Seite ferner mit Dekorkappen versehen
sein. Diese Dekorkappen sind vorzugsweise aus einer Hartkomponente
gebildet und können
daher vorteilhafterweise ebenfalls integral mit dem Funktionsmodul 22 gefertigt
werden, falls erwünscht.
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Ferner
sind die Bedienvorrichtungen
10 üblicherweise auf der dem Benutzer
zugewandten Seite mit einer Dekorblende
20 versehen, die
entsprechende Ausnehmungen für
die mechanischen Betätigungselemente
16 und
die optischen Anzeigeelemente
17 der Bedienvorrichtung
10 enthält. Im Fall der
erfindungsgemäßen Bedienvorrichtung
10 ist
es in diesem Zusammenhang möglich,
die dem Benutzer zugewandte Seite des integralen Funktionsmoduls
22 mit
einem Dekordesign auszubilden, sodass die Dekorblende in diesem
Bereich entfallen kann und lediglich einen Rahmen mit einer einzigen
großen Öffnung aufweisen
muss. Ein derartiger Aufbau der Bedienvorrichtung
10 ist
insbesondere auch deshalb möglich,
da das Funktionsmodul
22 durch eine geeignete Wahl der
Materialkomponenten auch hervorragende Isolationseigenschaften besitzen
kann. Dieser Aufbau einer Bedienvorrichtung
10 ist in ähnlicher
Weise bereits in der
DE
102 58 563 B3 der Anmelderin offenbart.
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Wie
oben beschrieben, zeichnet sich die Bedienvorrichtung 10 der
Erfindung durch ein integrales Funktionsmodul 22 aus, das
eine Vielzahl von Bauteilen und Funktionen der Bedienvorrichtung,
wie optische Anzeigeelemente, mechanische Betätigungselemente, Dichtungen,
Dämpfungselemente
und dergleichen über
einen Träger
vereinen kann. Als ein integrales Bauteil ist die Montage gegenüber herkömmlichen
Bedienvorrichtungen mit einer Vielzahl einzelner Bauelemente wesentlich
vereinfacht.
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- 10
- Bedienvorrichtung
- 12
- Leiterplatte
- 14
- elektrische
Bedien-, Schalt- und/oder Anzeigeelemente auf 12
- 16
- mechanische
Betätigungselemente
- 17
- optische
Anzeigeelemente
- 18
- Träger
- 20
- Dekorblende
- 22
- Funktionsmodul
- 24
- Rasthaken
- 26
- Verstärkungselement
- 28
- Aussparung
- 30
- Dichtung