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DE102008047941A1 - Bleichmittel-haltiges Reinigungsmittel - Google Patents

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DE102008047941A1
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Arnd Kessler
Indra BÖHM
Johannes Dr. Zipfel
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Henkel AG and Co KGaA
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Henkel AG and Co KGaA
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Abstract

Diese Anmeldung hat Reinigungsmittel mit einem Wassergehalt unterhalb 5 Gew.-%, umfassend a) 10 bis 45 Gew.-% Sauerstoffbleichmittel, b) 10 bis 89,5 Gew.-% organisches Lösungsmittel, c) 0,5 bis 5 Gew.-% Schwebemittel, sowie Geschirrspülverfahren unter Einsatz dieser Reinigungsmittel zum Gegenstand.

Description

  • Die vorliegende Anmeldung beschreibt Bleichmittel-haltige Reinigungsmittel.
  • An die Konfektions- und Angebotsformen von Wasch- und Reinigungsmittel werden sich kontinuierlich ändernde Anforderungen gestellt. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei seit geraumer Zeit auf der bequemen Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln durch den Verbraucher und der Vereinfachung der zur Durchführung eines Wasch- oder Reinigungsverfahren notwendigen Arbeitsschritte.
  • In diesem Zusammenhang sind in jüngster Zeit insbesondere Dosiersysteme zur Mehrfachdosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln in das Blickfeld der Produktentwickler geraten. Bei diesen Vorrichtungen kann zwischen in die Geschirrspülmaschine oder Textilwaschmaschine integrierten Dosiersystemen einerseits und eigenständigen, von der Geschirrspülmaschine oder Textilwaschmaschine unabhängigen und beweglichen Dosiersystemen andererseits unterschieden werden. Mittels dieser Dosiersysteme, welche die mehrfache der für die Durchführung eines einzelnen Reinigungsverfahrens notwendigen Reinigungsmittelmenge enthalten, werden Wasch- oder Reinigungsmittelportionen mittels eines Dosiergeräts aus einer Kartusche in automatischer oder halbautomatischer Weise im Verlauf mehrerer aufeinander folgender Reinigungsverfahren in den Innenraum der Reinigungsmaschine dosiert. Für den Verbraucher entfällt die Notwendigkeit der wiederholten manuellen Dosierung der Wasch- und Reinigungsmittel. Beispiele für derartige Vorrichtungen werden in der europäischen Patentanmeldung EP 1 759 624 A2 (Reckitt Benckiser) oder in der deutschen Patentanmeldung DE 10 2005 062 479 A1 (BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH) beschrieben.
  • Unabhängig von der exakten Bauart der im Innenraum von Geschirrspülmaschinen oder Textilwaschmaschinen eingesetzten Dosiersystemen sind die in diesen Vorrichtungen zur Mehrfachdosierung enthaltenen Wasch- oder Reinigungsmitteln über eine längere Zeitdauer insbesondere wechselnden Temperaturen ausgesetzt, wobei diese Temperaturen in etwa den zur Durchführung der Wasch- oder Reinigungsverfahren eingesetzten Wassertemperaturen gleichen. Diese Temperaturen können bis zu 95°C betragen, wobei im Bereich der maschinellen Geschirrreinigung üblicherweise nur Temperaturen zwischen 50 und 75°C erreicht werden. Ein in einem zur Mehrfachdosierung vorgesehenen Dosiersystem enthaltenes Wasch- oder Reinigungsmittel wird demnach im Verlaufe mehrerer Wasch- oder Reinigungsverfahren wiederholt auf Temperaturen deutlich oberhalb der zum Transport und zur Lagerung üblichen Temperaturen erwärmt, wobei insbesondere temperaturempfindliche Aktivsub stanzen in Mitleidenschaft gezogen werden können. Zur Gruppe dieser temperaturempfindlichen wasch- und reinigungsaktiven Substanzen zählen u. a. die Bleichmittel.
  • Der Einsatz von Bleichmitteln zur Steigerung der Wasch- und Reinigungsleistung von Wasch- und Reinigungsmitteln ist seit Jahrzehnten im Stand der Technik etabliert, wobei im Bereich der maschinellen Textil- und Geschirreinigung insbesondere Sauerstoffbleichmittel mit Perborate und Percarbonate Anwendung finden.
  • Die für den Endverbraucher entscheidende Reinigungswirkung der in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Bleichmittel wird außer durch das Bleichmittel selbst in wesentlichem Maße auch durch die Art der Konfektionierung dieser Bleichmittel und ihrer Stabilisierung gegen Umwelteinflüsse bestimmt.
  • Bleichmittel werden sowohl in fester als auch in flüssiger, beispielsweise dispergierter Form angeboten.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Anmeldung bestand in der Bereitstellung einer chemisch und physikalisch stabilen Bleichmitteldispersion, wobei insbesondere eine Stabilisierung der Bleichmitteldispersion gegen Phasentrennung/Aktivitätsverlust bei mehrfachen Temperaturschwankungen (10 bis 75°C) erreicht werden sollte. Entsprechende Bleichmittelzubereitungen sollten in einer im Innenraum einer Geschirrspülmaschine oder Textilwaschmaschine befindlichen Vorratsvorrichtung ohne signifikanten Aktivitätsverlust lagerfähig und über mehrere Spülgänge einsetzbar sein.
  • Es wurde gefunden, dass wasserarme bzw. wasserfreie Bleichmittelzubereitungen in einer Matrix aus organischen Lösungsmittel und Schwebemitteln stabilisiert werden können. Ein erster Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist daher ein Reinigungsmittel mit einem Wassergehalt unterhalb 5 Gew.-%, umfassend
    • a) 10 bis 45 Gew.-% Sauerstoffbleichmittel
    • b) 10 bis 89,5 Gew.-% organisches Lösungsmittel
    • c) 0,5 bis 5 Gew.-% Schwebemittel
  • Der Wassergehalt erfindungsgemäßer Reinigungsmittel beträgt vorzugsweise weniger als 4 Gew.-%, bevorzugt weniger als 2 Gew.-% und insbesondere weniger als 0,5 Gew.-%. Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel sind wasserfrei.
  • Erfindungsgemäße Bleichmittelzubereitungen enthalten als ersten wesentlichen Bestandteil ein oder mehrere Sauerstoffbleichmittel a). Unter den als Bleichmittel dienenden, in Wasser H2O2 liefernden Verbindungen haben das Natriumpercarbonat, das Natriumperborattetrahydrat und das Natriumperboratmonohydrat besondere Bedeutung. Weitere brauchbare Bleichmittel sind beispielsweise Peroxypyrophosphate, Citratperhydrate sowie H2O2 liefernde persaure Salze oder Persäuren, wie Perbenzoate, Peroxophthalate, Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure oder Diperdodecandisäure.
  • Weiterhin können auch Bleichmittel aus der Gruppe der organischen Bleichmittel eingesetzt werden. Typische organische Bleichmittel sind die Diacylperoxide, wie z. B. Dibenzoylperoxid. Weitere typische organische Bleichmittel sind die Peroxysäuren, wobei als Beispiele besonders die Alkylperoxysäuren und die Arylperoxysäuren genannt werden.
  • Bevorzugte Bleichmittelzubereitungen sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Sauerstoffbleichmittel a) um Natriumpercarbonat handelt.
  • Der Gewichtsanteil des Bleichmittels a) beträgt, bezogen auf das Gesamtgewicht der Bleichmittelzubereitung, in bevorzugten Ausführungsformen zwischen 15 und 40 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 18 und 35 Gew.-% und insbesondere zwischen 21 und 30 Gew.-%.
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel, nachfolgend auch als Bleichmittelzubereitungen bezeichnet, liegen in dispergierter Form vor. Für die erwünschte physikalische Stabilität der Bleichmittelzubereitung hat es sich dabei als vorteilhaft erwiesen, die Partikelgröße des in der Dispersion vorliegenden festen Sauerstoffbleichmittels zu kontrollieren und insbesondere auf Partikelgrößen unterhalb 1,0 mm zu begrenzen.
  • Besonders bevorzugte erfindungsgemäße Bleichmittelzubereitungen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Partikelgröße des Bleichmittels weniger als 100 μm, bevorzugt weniger als 50 μm und weiter bevorzugt weniger als 20 μm beträgt, wobei Partikelgrößen zwischen 0,1 und 100 μm, vorzugsweise 0,1 und 80 μm und insbesondere 0,1 und 50 μm bevorzugt werden.
  • Einige beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt:
    Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] Org. Lösungsmittel [Gew.-%] Schwebemittel [Gew.-%]
    Rezeptur 1a 10 bis 40 10 bis 89,5 0,5 bis 5
    Rezeptur 2a 10 bis 35 10 bis 89,5 0,5 bis 5
    Rezeptur 3a 10 bis 30 10 bis 89,5 0,5 bis 5
    Rezeptur 4a 10 bis 45 Natriumpercarbonat 10 bis 89,5 0,5 bis 5
    Rezeptur 5a 10 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 89,5 0,5 bis 5
    Rezeptur 6a 10 bis 35 Natriumpercarbonat 10 bis 89,5 0,5 bis 5
    Rezeptur 7a 10 bis 30 Natriumpercarbonat 10 bis 89,5 0,5 bis 5
  • Als zweiten wesentlichen Bestandteil enthalten erfindungsgemäße Bleichmittelzusammensetzungen ein oder mehrere organische Lösungsmittel b).
  • Bevorzugte organische Lösungsmittel stammen aus der Gruppe ein- oder mehrwertigen Alkohole, Alkanolamine oder Glykolether. Vorzugsweise werden die Lösungsmittel ausgewählt aus Ethanol, n- oder i-Propanol, Butanol, Glykol, Propan- oder Butandiol, Glycerin, Diglykol, Propyl- oder Butyldiglykol, Hexylenglycol, Ethylenglykolmethylether, Ethylenglykolethylether, Ethylenglykolpropylether, Etheylenglykolmono-n-butylether, Diethylenglykolmethylether, Di-ethylenglykolethylether, Propylenglykolmethyl, -ethyl- oder -propylether, Dipropylenglykolmethyl-, oder -ethylether, Methoxy-, Ethoxy- oder Butoxytriglykol, 1-Butoxyethoxy-2-propanol, 3-Methyl-3-methoxybutanol, Propylen-glykol-t-butylether sowie Mischungen dieser Lösungsmittel.
  • Als besonders vorteilhaft für die chemische und physikalische Stabilität der Bleichmittelzusammensetzungen bei Lagerung bei Temperaturen oberhalb 20°C hat sich das 1,3 Propandiol erwiesen.
  • Erfindungsgemäße Reinigungsmittel, welche als organisches Lösungsmittel 1,3 Propandiol enthalten, werden aus diesem Grunde besonders bevorzugt.
  • Der Gewichtsanteil des in den erfindungsgemäßen Bleichmittelzusammensetzungen eingesetzten organischen Lösungsmittels beträgt, bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittels, vorzugsweise b) zwischen 30 und 86 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 50 und 82 Gew.-% und insbesondere zwischen 70 und 80 Gew.-%.
  • Einige beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind in der nachfolgenden Tabelle 2 aufgeführt:
    Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] Org. Lösungsmittel [Gew.-%] Schwebemittel [Gew.-%]
    Rezeptur 1b 10 bis 45 10 bis 89,5 0,5 bis 5
    Rezeptur 2b 13,5 bis 40 30 bis 86 0,5 bis 5
    Rezeptur 3b 17,5 bis 35 50 bis 82 0,5 bis 5
    Rezeptur 4b 19,5 bis 30 70 bis 80 0,5 bis 5
    Rezeptur 5b 10 bis 45 10 bis 89,5 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
    Rezeptur 6b 13,5 bis 40 30 bis 86 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
    Rezeptur 7b 17,5 bis 35 50 bis 82 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
    Rezeptur 8b 19,5 bis 30 70 bis 80 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
    Rezeptur 9b 10 bis 45 Natriumpercarbonat 10 bis 89,5 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
    Rezeptur 10b 13,5 bis 40 Natriumpercarbonat 30 bis 86 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
    Rezeptur 11b 17,5 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
    Rezeptur 12b 19,5 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,3 Propandiol 0,5 bis 5
  • Als dritten wesentlichen Bestandteil enthalten die erfindungsgemäßen Bleichmittelzusammensetzungen Schwebemittel. Das eingesetzte Schwebemittel ermöglicht nicht allein die Einstellung der Viskosität erfindungsgemäßer Bleichmittelzubereitungen sondern trägt überraschenderweise zusätzlich auch zur chemischen Stabilität der Zubereitungen bei, wobei eine Erhöhung der Bleichmittelstabilität insbesondere bei Schwebemittelmengen von 1,1 Gew.-% und darüber beobachtet wurde.
  • Der Gewichtsanteile des Schwebemittels c) am Gesamtgewicht des Reinigungsmittels beträgt vorzugsweise zwischen 1,1 und 4 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 1,1 und 3 Gew.-% und insbesondere zwischen 1, 1 und 2,5 Gew.-%.
  • Einige beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind in der nachfolgenden Tabelle 3 aufgeführt:
    Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] Org. Lösungsmittel [Gew.-%] Schwebemittel [Gew.-%]
    Rezeptur 1c 12,9 bis 40 10 bis 86 1,1 bis 4
    Rezeptur 2c 16,9 bis 35 50 bis 82 1,1 bis 3
    Rezeptur 3c 18,9 bis 30 70 bis 80 1,1 bis 2,5
    Rezeptur 4c 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,1 bis 4
    Rezeptur 5c 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,1 bis 3
    Rezeptur 6c 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,1 bis 2,5
    Rezeptur 7c 12,9 bis 40 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4
    Rezeptur 8c 16,9 bis 35 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3
    Rezeptur 9c 18,9 bis 30 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5
    Rezeptur 10c 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4
    Rezeptur 11c 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3
    Rezeptur 12c 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5
  • Als Schwebemittel c) eignen sich insbesondere Schichtsilikate (beispielsweise Montmorillonite), Ricinusöl-Derivate, Sojalecithin, Ethylcellulose, niedrigmolekulare Polyamide, Kieselsäure (beispielsweise hydrophobierte und/oder amorphe Kieselsäure), Polyacrylate, Polyvinylpyrrolidon, Cellulose Derivate, Polyharnstoffe, Polyurethane sowie Polysaccharide.
  • Bevorzugte Reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Schwebemittel c) um ein saccharadisches Schwebemittel oder um einen Kieselsäure-Schwebemittel oder um eine Mischung eines saccharidisches Schwebemittels mit einem Kieselsäure-Schwebemittel handelt.
  • Besonders bevorzugte Reinigungsmittel umfassen
    • a) 15 bis 40 Gew.-% Natriumpercarbonat
    • b) 50 bis 82 Gew.-% 1,3-Propandiol
    • c) 1,1 bis 5 Gew.-% Schwebemittel aus der Gruppe der saccharidischen Schwebemittel und der Kieselsäure-Schwebemittel, wobei
  • Reinigungsmittel umfassend
    • a) 15 bis 40 Gew.-% Natriumpercarbonat
    • b) 50 bis 82 Gew.-% 1,3-Propandiol
    • c) 1,1 bis 5 Gew.-% Hydroxyethylcellulose bzw.
  • Reinigungsmittel umfassend
    • a) 15 bis 40 Gew.-% Natriumpercarbonat
    • b) 50 bis 82 Gew.-% 1,3-Propandiol
    • c) 1,1 bis 5 Gew.-% Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure ganz besonders bevorzugt sind.
  • Einige weitere beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind in den nachfolgenden Tabellen 4, 5 und 6 aufgeführt:
    Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] Org. Lösungsmittel [Gew.-%] Schwebemittel [Gew.-%]
    Rezeptur 1d 12,9 bis 40 10 bis 86 1,1 bis 4 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 2d 16,9 bis 35 50 bis 82 1,1 bis 3 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 3d 18,9 bis 30 70 bis 80 1,1 bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 4d 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,1 bis 4 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 5d 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,1 bis 3 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 6d 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,1 bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 7d 12,9 bis 40 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 8d 16,9 bis 35 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 9d 18,9 bis 30 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 10d 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 11d 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3 saccharidisches Schwebemittel
    Rezeptur 12d 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel
    Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] Org. Lösungsmittel [Gew.-%] Schwebemittel [Gew.-%]
    Rezeptur 1e 12,9 bis 40 10 bis 86 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 2e 16,9 bis 35 50 bis 82 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 3e 18,9 bis 30 70 bis 80 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 4e 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 5e 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 6e 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 7e 12,9 bis 40 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 8e 16,9 bis 35 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 9e 18,9 bis 30 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 10e 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 11e 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose
    Rezeptur 12e 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose
    Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] Org. Lösungsmittel [Gew.-%] Schwebemittel [Gew.-%]
    Rezeptur 1f 12,9 bis 40 10 bis 86 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 2f 16,9 bis 35 50 bis 82 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 3f 18,9 bis 30 70 bis 80 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 4f 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 5f 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 6f 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 7f 12,9 bis 40 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 8f 16,9 bis 35 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 9f 18,9 bis 30 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 10f 12,9 bis 40 Natriumpercarbonat 10 bis 86 1,3 Propandiol 1,1 bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 11f 16,9 bis 35 Natriumpercarbonat 50 bis 82 1,3 Propandiol 1,1 bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
    Rezeptur 12f 18,9 bis 30 Natriumpercarbonat 70 bis 80 1,3 Propandiol 1,1 bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel zeichnen sich trotz ihrer hohen physikalischen wie chemischen Stabilität durch eine geringe rezepturelle Komplexität aus. Dieser geringe Grad an Komplexität vereinfacht die Herstellung der Reinigungsmittel und verringert damit die bei der Bereitstellung dieser Reinigungsmittel auftretenden Kosten. Bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel sind aus diesem Grund dadurch gekennzeichnet, dass sie neben den wesentlichen Bestandteilen a), b) und c) höchstens drei, vorzugsweise höchsten zwei, besonders bevorzugt höchstens einen und insbesondere keine weiteren Bestandteile ausweisen. Der Gewichtsanteil weiterer Bestandteile beträgt vor zugsweise weniger als 10 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 5 Gew.-%, besonders bevorzugt weniger als 2 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt weniger als 0,1 Gew.-%. Ganz besonders bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel bestehen aus den in den Tabellen 1 bis 6 angeführten Bestandteilen.
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel werden in einer weiteren Ausführungsform mit einer oder mehreren weiteren Reinigungsmitteln kombiniert.
  • Reinigungsmittelkombination, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A;
    • b) mindestens ein, vorzugsweise mindestens zwei weitere von A verschiedene Reinigungsmittel
  • Bei den mit dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel kombinierten weiteren Reinigungsmitteln handelt es sich vorzugsweise um Enzym- und/oder Tensid- und/oder Gerüststoff-haltige Reinigungsmittel.
  • In den Tabellen 1 bis 6 wurde einige hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen Stabilität vorteilhafte erfindungsgemäße Reinigungsmittel beschrieben. Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen aus zwei oder drei voneinander verschiedenen Reinigungsmitteln, die sich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und als besonders vorteilhaft erwiesen haben, sind den nachfolgenden Tabellen 7 und 8 zu entnehmen:
    Lfd. Nummer Reinigungsmittel A Reinigungsmittel B, enthaltend
    1 Rezeptur 1a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym
    2 Rezeptur 4a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym
    3 Rezeptur 6b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym
    4 Rezeptur 10b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym
    5 Rezeptur 1d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym
    6 Rezeptur 4d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym
    7 Rezeptur 7d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym
    8 Rezeptur 10d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym
    9 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym
    10 Rezeptur 4e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym
    11 Rezeptur 7e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym
    12 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym
    13 Rezeptur 1f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym
    14 Rezeptur 4f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym
    15 Rezeptur 7f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym
    16 Rezeptur 10f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym
    17 Rezeptur 1a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    18 Rezeptur 4a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    19 Rezeptur 6b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    20 Rezeptur 10b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    21 Rezeptur 1d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    22 Rezeptur 4d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    23 Rezeptur 7d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    24 Rezeptur 10d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    25 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    26 Rezeptur 4e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    27 Rezeptur 7e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    28 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    29 Rezeptur 1f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    30 Rezeptur 4f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    31 Rezeptur 7f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
    32 Rezeptur 10f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die in der vorstehenden Tabelle 7 aufgeführten Reinigungsmittel A und B fließfähig (20°C).
    Lfd. Nummer Reinigungsmittel A Reinigungsmittel B, enthaltend Reinigungsmittel oder Klarspülmittels C, enthaltend
    1 Rezeptur 1a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym Gerüststoff
    2 Rezeptur 4a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym Gerüststoff
    3 Rezeptur 6b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym Gerüststoff
    4 Rezeptur 10b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym Gerüststoff
    5 Rezeptur 1d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym Gerüststoff
    6 Rezeptur 4d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym Gerüststoff
    7 Rezeptur 7d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym Gerüststoff
    8 Rezeptur 10d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym Gerüststoff
    9 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym Gerüststoff
    10 Rezeptur 4e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym Gerüststoff
    11 Rezeptur 7e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym Gerüststoff
    12 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym Gerüststoff
    13 Rezeptur 1f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym Gerüststoff
    14 Rezeptur 4f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym Gerüststoff
    15 Rezeptur 7f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym Gerüststoff
    16 Rezeptur 10f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym Gerüststoff
    17 Rezeptur 1a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    18 Rezeptur 4a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    19 Rezeptur 6b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    20 Rezeptur 10b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    21 Rezeptur 1d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    22 Rezeptur 4d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    23 Rezeptur 7d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    24 Rezeptur 10d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    25 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    26 Rezeptur 4e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    27 Rezeptur 7e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    28 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    29 Rezeptur 1f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    30 Rezeptur 4f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    31 Rezeptur 7f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    32 Rezeptur 10f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid Gerüststoff
    33 Rezeptur 1a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    34 Rezeptur 4a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    35 Rezeptur 6b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    36 Rezeptur 10b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    37 Rezeptur 1d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    38 Rezeptur 4d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    39 Rezeptur 7d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    40 Rezeptur 10d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    41 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    42 Rezeptur 4e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    43 Rezeptur 7e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    44 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    45 Rezeptur 1f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    46 Rezeptur 4f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    47 Rezeptur 7f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    48 Rezeptur 10f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym nichtionisches Tensid
    49 Rezeptur 1a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    50 Rezeptur 4a (gemäß Tabelle 1 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    51 Rezeptur 6b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    52 Rezeptur 10b (gemäß Tabelle 2 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    53 Rezeptur 1d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    54 Rezeptur 4d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    55 Rezeptur 7d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    56 Rezeptur 10d (gemäß Tabelle 4 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    57 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    58 Rezeptur 4e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    59 Rezeptur 7e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    60 Rezeptur 1e (gemäß Tabelle 5 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    61 Rezeptur 1f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    62 Rezeptur 4f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    63 Rezeptur 7f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
    64 Rezeptur 10f (gemäß Tabelle 6 oben) Enzym, org. Lösungsmittel und Niotensid nichtionisches Tensid
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die in der vorstehenden Tabelle 8 aufgeführten Reinigungsmittel A, B und C fließfähig (20°C).
  • Die Konfektionierung der zuvor beschriebenen Kombination von Reinigungsmitteln erfolgt in Form voneinander getrennter Aufnahmekammern, wobei jede dieser Aufnahmekammern eines der miteinander kombinierten Reinigungsmittel enthält. Beispiele für derartige Konfektionsformen sind Kartuschen mit zwei, drei, vier oder mehr voneinander getrennten Aufnahmekammern, beispielsweise Zwei-, Drei-, Vier- oder Mehrkammerflaschen. Durch die Trennung der Reinigungsmittel unterschiedlicher Zusammensetzung können unerwünschte Reaktionen aufgrund chemischer Unverträglichkeit ausgeschlossen werden.
  • Ein Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist weiterhin eine Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in den Tabellen 1 bis 6 oben.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B, in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 7 oben.
  • Beansprucht wird weiterhin eine Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für den Einsatz in derartigen Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 8 oben.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A;
    • c) ein mit der Kartusche verbundenes oder verbindbares Dosiergerät.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform werden die zuvor beschriebenen Kartuschen der Reinigungsmittelangebotsformen mit einer von der Kartusche lösbaren Dosiergerät versehen. Eine solches Dosiergerät kann mit der Kartusche beispielsweise mittels einer Haft-, Rast-, Schnapp- oder Steckverbindung verbunden sein. Durch die Trennung von Kartusche und Dosiergerät wird beispielsweise die Befüllung der Kartusche vereinfacht. Alternativ ermöglich die lösbare Verbindung von Kartusche und Dosiergerät den Austausch der Kartuschen an dem Dosiergerät. Ein solcher Austausch kann beispielsweise bei einer Änderung des Reinigungsprogramms oder nach der vollständigen Leerung der Kartusche angezeigt sein.
  • Ein Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist weiterhin eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A;
    • c) ein mit der Kartusche lösbar verbundenes Dosiergerät.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in den Tabellen 1 bis 6 oben.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B, in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen;
    • d) ein mit der Kartusche lösbar verbundenes Dosiergerät.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 7 oben.
  • Ein besonders bevorzugter Gegenstand dieser Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen;
    • e) ein mit der Kartusche lösbar verbundenes Dosiergerät.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für den Einsatz in derartigen Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 8 oben.
  • Selbstverständlich sind auch Reinigungsmittelangebotsformen denkbar, bei denen die Kartusche und das Dosiergerät unlösbar miteinander verbunden sind.
  • Ein Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist weiterhin eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A;
    • c) ein mit der Kartusche unlösbar verbundenes Dosiergerät.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in den Tabellen 1 bis 6 oben.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B, in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen;
    • d) ein mit der Kartusche unlösbar verbundenes Dosiergerät.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 7 oben.
  • Ein besonders bevorzugter Gegenstand dieser Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen;
    • e) ein mit der Kartusche unlösbar verbundenes Dosiergerät.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für den Einsatz in derartigen Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 8 oben.
  • Die vorgenanten Reinigungsmitteldosiersysteme, umfassend eine erfindungsgemäßes Reinigungsmittel (sowie optional ein oder zwei weitere, von dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel verschiedene Reinigungsmitte), eine Kartusche und ein lösbar mit der Kartusche verbundenes Dosiergerät liegen in einer bevorzugten Ausführungsform in einer gemeinsamen Umverpackung vor, wobei die befüllte Kartusche und das Dosiergerät besonders bevorzugt getrennt voneinander in der Umverpackung enthalten sind. Die Umverpackung dient der Lagerung, dem Transport und der Präsentation der erfindungsgemäßen Reinigungsmitteangebotsform und schütz diese vor Verschmutzung, Schlag und Stoß. Insbesondere zum Zweck der Präsentation sollte die Umverpackung wenigstens anteilsweise transparent ausgestaltet sein.
  • Alternativ oder in Ergänzung zu einer Umverpackung besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel, Reinigungsmittelkombinationen oder Reinigungsmittelangebotsformen in Verbindung mit einer Geschirrspülmaschine zu vermarkten. Eine solche Kombination ist insbesondere in den Fällen vorteilhaft, in denen der Verlauf des maschinellen Geschirrspülverfahrens (z. B. Dauer, Temperaturverlauf, Wasserzufuhr) und die Reinigungsmittelrezeptur bzw. die Steuerelektronik des Dosiergeräts aufeinander abgestimmt sind.
  • Das erfindungsgemäße Dosiersystem besteht aus den Grundbauelementen einer mit dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel befüllten Kartusche und einem mit der Kartusche kuppelbarem Dosiergerät, welches wiederum aus weiteren Baugruppen, wie beispielsweise Bauelementträger, Aktuator, Verschlusselement, Sensor, Energiequelle und/oder Steuereinheit, gebildet ist.
  • Es ist bevorzugt, dass das erfindungsgemäße Dosiersystem beweglich ist. Beweglich im Sinne dieser Anmeldung bedeutet, dass das Dosiersystem nicht unlösbar mit einer wasserführenden Vorrichtung wie beispielsweise einer Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner oder dergleichen verbunden ist, sondern beispielsweise aus einer Geschirrspülmaschine durch den Benutzer entnehmbar oder in einer Geschirrspülmaschine positionierbar, also eigenständig handhabbar, ist
  • Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist es auch denkbar, dass das Dosiergerät für den Benutzer nicht lösbar mit einer wasserführenden Vorrichtung wie beispielsweise einer Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner oder dergleichen verbunden ist und lediglich die Kartusche beweglich ist.
  • Da die zu dosierenden Zubereitungen je nach beabsichtigtem Verwendungszweck einen pH-Wert zwischen 2 und 12 aufweisen können, sollten alle Komponenten des Dosiersystems, die in Kontakt mit den Zubereitungen kommen, eine entsprechende Säure- und/oder Alkaliresistenz aufweisen. Ferner sollten die diese Komponenten durch eine geeignete Materialauswahl weitestgehend chemisch inert, beispielsweise gegen nichtionische Tenside, Enzyme und/oder Duftstoffe sein.
  • Kartusche
  • Unter einer Kartusche im Sinne dieser Anmeldung wird ein Packmittel verstanden, das dazu geeignet ist, fließfähige oder streufähige Zubereitungen zu umhüllen oder zusammenzuhalten und das zur Abgabe der Zubereitung an ein Dosiergerät koppelbar ist.
  • Insbesondere kann eine Kartusche auch mehrere Kammern umfassen, die mit voneinander verschiedenen Zusammensetzungen befüllbar sind. Auch ist es denkbar, dass eine Behältermehrzahl zu einer Kartuscheneinheit angeordnet wird.
  • Es ist vorteilhaft, dass die Kartusche wenigstens eine Auslassöffnung aufweist, die derart angeordnet ist, dass eine schwerkraftbewirkte Zubereitungsfreisetzung aus dem Behälter in der Gebrauchsstellung des Dosiergeräts bewirkt werden kann. Hierdurch werden keine weiteren Fördermittel zur Freisetzung von Zubereitung aus dem Behälter benötigt, wodurch der Aufbau des Dosiergeräts einfach und die Herstellungskosten niedrig gehalten werden können.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist wenigstens eine zweite Kammer zur Aufnahme wenigstens einer zweiten fließ- oder streufähigen Zubereitung vorgesehen, wobei die zweite Kammer wenigstens eine Auslassöffnung aufweist, die derart angeordnet ist, dass eine schwerkraftbewirkte Produktfreisetzung aus der zweiten Kammer in der Gebrauchsstellung des Dosiergeräts bewirkt ist. Die Anordnung einer zweiten Kammer ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn in den voneinander getrennten Behältern Zubereitungen bevorratet sind, die üblicherweise nicht miteinander lagerstabil sind, wie beispielsweise Bleichmittel und Enzyme.
  • Des Weiteren ist es vorstellbar, dass mehr als zwei, insbesondere drei bis vier Kammern in bzw. an einer Kartusche vorgesehen sind. Insbesondere kann einer der Kammern zur Abgabe von flüchtigen Zubereitungen wie etwa eines Duftstoffs an die Umgebung ausgestaltet sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Kartusche einstückig ausgebildet. Hierdurch lassen sich die Kartuschen, insbesondere durch geeignete Blasformverfahren, kostengünstig in einem Herstellungsschritt ausbilden. Die Kammern einer Kartusche können hierbei beispielsweise durch Stege oder Materialbrücken voneinander separiert sein.
  • Die Kartusche kann auch mehrstückig durch im Spritzguss hergestellte und anschließend zusammengefügte Bauteile gebildet sein.
  • Ferner ist es denkbar, dass die Kartusche in derart mehrstückig ausgeformt ist, dass wenigstens eine Kammer, vorzugsweise alle Kammern, einzeln aus dem Dosiergerät entnehmbar oder in das Dosiergerät einsetzbar sind. Hierdurch ist es möglich, bei einem unterschiedlich starken Verbrauch einer Zubereitung aus einer Kammer, eine bereits entleerte Kammer auszutauschen, während die übrigen, die noch mit Zubereitung befüllt sein können, in dem Dosiergerät verbleiben. Somit kann ein gezieltes und bedarfsgerechtes Nachfüllen der einzelnen Kammern bzw. deren Zubereitungen erreicht werden.
  • Die Kammern einer Kartusche können durch geeignete Verbindungsmethoden aneinander fixiert sein, so dass eine Behältereinheit gebildet ist. Die Kammern können durch eine geeignete formschlüssige, kraftschlüssige oder stoffschlüssige Verbindung lösbar oder unlösbar gegeneinander fixiert sein. Insbesondere kann die Fixierung durch eine oder mehrere der Verbindungsarten aus der Gruppe der Snap-In Verbindungen, Klettverbindungen, Pressverbindungen, Schmelzverbindungen, Klebverbindungen, Schweißverbindungen, Lötverbindungen, Schraubverbindungen, Keilverbindungen, Klemmverbindungen oder Prellverbindungen erfolgen. Insbesondere kann die Fixierung auch durch einen Schrumpfschlauch (sog. Sleeve) ausgebildet sein, der in einem erwärmten Zustand über die gesamte oder Abschnitte der Kartusche gezogen wird und die Kammern bzw. die Kartusche im abgekühlten Zustand fest umschließt.
  • Um vorteilhafte Restentleerungseigenschaften der Kammern bereitzustellen, kann der Boden der Kammern trichterförmig zur Abgabeöffnung hin geneigt sein. Des Weiteren kann die Innenwand einer Kammer durch geeignete Materialwahl und/oder Oberflächenausgestaltung in derart ausgebildet sein, dass eine geringe Materialanhaftung der Zubereitung an der inneren Kammerwand realisiert ist. Auch durch diese Maßnahme lässt sich die Restentleerbarkeit einer Kammer weiter optimieren.
  • Die Kammern einer Kartusche können gleiche oder voneinander verschiedene Füllvolumina aufweisen. Bei einer Konfiguration mit zwei Kammern beträgt das Verhältnis der Behältervolumina bevorzugt 5:1, bei einer Konfiguration mit drei Kammern bevorzugt 4:1:1, wobei diese Konfigurationen insbesondere zur Verwendung in Geschirrspülmaschinen geeignet sind.
  • Wie oben erwähnt, besitzt die Kartusche vorzugsweise 3 Kammern. Für den Einsatz einer derartigen Kartusche in einer Geschirrspülmaschine ist es insbesondere bevorzugt, dass die erste Kammer eine alkalische Reinigungszubereitung, die zweite Kammer eine enzymatische Zubereitung und die dritte Kammer einen Klarspüler beinhaltet, wobei das Volumenverhältnis der Kammern in etwa 4:1:1 beträgt.
  • In oder an einer Kammer kann eine Dosierkammer, in Fließrichtung der Zubereitung vor der Auslassöffnung ausgebildet sein. Durch die Dosierkammer wird die Zubereitungsmenge, die bei der Freisetzung von Zubereitung aus der Kammer an die Umgebung abgegeben werden soll, festgelegt. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Verschlusselement des Dosiergeräts, das die Zubereitungsabgabe aus einer Kammer an die Umgebung bewirkt, nur in einen Abgabe- und einen Verschlusszustand ohne Kontrolle der Abgabemenge versetzt werden kann. Durch die Dosierkammer wird dann gewährleistet, dass ohne eine unmittelbare Rückkopplung der abgegebenen Zubereitungsmenge eine vordefinierte Menge an Zubereitung freigesetzt wird. Die Dosierkammern können einstückig oder mehrstückig ausgeformt sein.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung weist eine oder weisen mehrere Kammern neben einer Auslassöffnung jeweils eine flüssigkeitsdicht verschließbare Kammeröffnung auf. Durch diese Kammeröffnung ist es beispielsweise ermöglicht, in dieser Kammer aufbewahrte Zubereitung nachzufüllen.
  • Zur Belüftung der Kartuschenkammern können insbesondere im Kopfbereich der Kartusche Belüftungsmöglichkeiten vorgesehen sein, um einen Druckausgleich bei fallendem Befüllstand der Kammern zwischen dem Inneren der Kartuschenkammern und der Umgebung zu gewährleisten. Diese Belüftungsmöglichkeiten können beispielsweise als Ventil, insbesondere Silikonventil, Micro-Öffnungen in der Kartuschenwand oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Sollte gemäß einer weiteren Ausgestaltung nicht die Kartuschenkammern direkt belüftet werden, sondern über das Dosiergerät oder keine Belüftung, z. B. bei der Verwendung flexibler Behältnisse, wie beispielsweise Beutel, vorgesehen sein, so hat dies den Vorteil, dass bei erhöhten Temperaturen im Laufe eines Spülzyklus eines Geschirrspülers durch die Erwärmung des Kammerinhalts ein Druck aufgebaut wird, der die zu dosierenden Zubereitungen in Richtung der Auslassöffnungen drückt, so dass hierdurch eine gute Restentleerbarkeit der Kartusche erreichbar ist. Ferner besteht bei einer derartigen, luftfreien Verpackung nicht die Gefahr einer Oxidation von Substanzen der Zubereitung, was eine Beutelverpackung oder auch Bag-In-Bottle-Verpackung insbesondere für oxidationsempfindliche Zubereitungen zweckmäßig erscheinen lässt.
  • Die Kartusche weist üblicherweise ein Füllvolumen von < 5.000 ml, insbesondere < 1.000 ml, bevorzugt < 500 ml, besonders bevorzugt < 250 ml, ganz besonders bevorzugt < 50 ml auf.
  • Die Kartusche kann jede beliebige Raumform annehmen. Sie kann beispielsweise würfelartig, kugelförmig oder plattenartig ausgebildet sein.
  • Die Kartusche und das Dosiergerät können insbesondere derart bezüglich ihrer Raumform ausgestaltet sein, dass sie einen möglichst geringen Nutzvolumenverlust insbesondere in einer Geschirrspülmaschine gewährleisten.
  • Zur Verwendung des Dosiergeräts in Geschirrspülmaschinen ist es besonders vorteilhaft, das Gerät in Anlehnung an in Geschirrspülmaschinen zu reinigendem Geschirr auszuformen. So kann dieses beispielsweise plattenförmig, in etwa in den Abmessungen eines Tellers, ausgebildet sein. Hierdurch kann das Dosiergerät platzsparend z. B. im Unterkorb des Geschirrspülers positioniert werden. Ferner erschließt sich die richtige Positionierung der Dosiereinheit dem Benutzer unmittelbar intuitiv durch die tellerartige Formgebung. Bevorzugt weist die Kartusche ein Verhältnis von Höhe:Breite:Tiefe zwischen 5:5:1 und 50:50:1, insbesondere bevorzugt von etwa 10:10:1 auf. Durch die „schlanke” Ausbildung des Dosiergeräts und der Kartusche ist es insbesondere möglich, das Gerät in dem unteren Besteckkorb einer Geschirrspülmaschine in den für Teller vorgesehenen Aufnahmen zu positionieren. Dies hat den Vorteil, dass die aus dem Dosiergerät abgegeben Zubereitungen direkt in die Waschflotte gelangen und nicht an anderem Spülgut anhaften können.
  • Üblicherweise sind handelsübliche Haushaltsgeschirrspülmaschinen in derart konzipiert, dass die Anordnung von größerem Spülgut, wie etwa Pfannen oder große Teller, im unteren Korb der Geschirrspülmaschine vorgesehen ist. Um eine nicht optimale Positionierung des Dosiersystems durch den Benutzer im oberen Korb zu vermeiden, ist in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung das Dosiersystem derart dimensioniert, dass eine Positionierung des Dosiersystems lediglich in den dafür vorgesehenen Aufnahmen des unteren Korbes ermöglicht ist. Hierzu können die Breite und die Höhe des Dosiersystems insbesondere zwischen 150 mm und 300 mm, besonders bevorzugt zwischen 175 mm und 250 mm gewählt sein.
  • Es ist jedoch auch denkbar, die Dosiereinheit in Becherform mit einer im Wesentlichen kreisrunden oder quadratischen Grundfläche auszubilden.
  • Um hitzeempfindliche Bestandteile einer in einer Kartusche befindlichen Zubereitung vor Wärmeeinwirkung zu schützen, ist es von Vorteil, die Kartusche aus einem Material mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit herzustellen.
  • Eine weitere Möglichkeit zur Verminderung des Hitzeeinflusses auf eine Zubereitung in einer Kammer der Kartusche ist es, die Kammer durch geeignete Maßnahmen zu isolieren z. B. durch die Verwendung von Wärmedämmmaterialien wie etwa Styropor, die die Kammer oder die Kartusche in geeigneter Weise ganz oder teilweise umschließen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, weist die Kartusche ein RFID-Etikett auf, dass zumindest Informationen über den Inhalt der Kartusche beinhaltet und das durch die Sensoreinheit auslesbar ist.
  • Diese Informationen können verwendet werden, um ein in der Steuereinheit gespeichertes Dosierprogramm auszuwählen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass stets ein für eine bestimmte Zubereitung optimales Dosierprogramm verwendet wird. Es kann auch vorgesehen sein, dass bei nicht Vorhandensein eines RFID-Labels oder bei einem RFID-Label mit einer falschen oder fehlerhaften Kennung, keine Dosierung durch das Dosiergerät erfolgt und statt dessen ein optisches oder akustisches Signal erzeugt wird, dass den Benutzer auf den vorliegenden Fehler hinweist.
  • Um einen Fehlgebrauch der Kartusche auszuschließen, können die Kartuschen auch strukturelle Elemente aufweisen, die mit korrespondierenden Elementen des Dosiergeräts nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip zusammenwirken, so dass beispielsweise nur Kartuschen eines bestimmten Typs an das Dosiergerät koppelbar sind. Ferner ist es durch diese Ausgestaltung möglich, dass Informationen über die an das Dosiergerät gekoppelten Kartusche an die Steuereinheit übertragen werden, wodurch eine auf den Inhalt des dementsprechenden Behälters abgestimmte Steuerung des Dosiergeräts erfolgen kann.
  • Die Kartusche ist insbesondere zur Aufnahme von fließfähigen Wasch- oder Reinigungsmittel ausgebildet. Besonders bevorzugt weist eine derartige Kartusche eine Mehrzahl von Kammern zur räumlich separierten Aufnahme jeweils voneinander verschiedener Zubereitungen eines Wasch- oder Reinigungsmittels auf. Exemplarisch – aber nicht abschließend – sind in den Tabellen 1 bis 8 weiter oben in der Beschreibung einige Kombinationsmöglichkeiten der Befüllung der Kammern mit unterschiedlichen Zubereitungen aufgelistet.
  • Die Kartusche kann so ausgebildet sein, dass sie lösbar oder fest in oder an der Geschirrspülmaschine angeordnet werden kann.
  • Dosiergerät
  • In dem Dosiergerät sind die zum Betrieb notwendige Steuereinheit, Sensoreinheit sowie wenigstens ein Aktuator integriert. Bevorzugt ist ebenfalls eine Energiequelle in dem Dosiergerät angeordnet.
  • Vorzugsweise besteht das Dosiergerät aus einem spritzwassergeschütztem Gehäuse, dass das Eindringen von Spritzwasser, wie es beispielsweise bei der Verwendung in einer Geschirrspülmaschine auftreten kann, in das Innere des Dosiergeräts verhindert.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass das Dosiergerät wenigstens eine erste Schnittstelle umfasst, welche in oder an einem wasserführendem Gerät wie insbesondere ein wasserführendes Haushaltsgerät, bevorzugt eine Geschirrspül- oder Waschmaschine ausgebildeten korrespondierenden Schnittstelle in derart zusammenwirkt, dass eine Übertragung von elektrischer Energie von dem wasserführenden Gerät zum Dosiergerät verwirklicht ist.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Schnittstellen durch Steckverbinder ausgebildet. In einer weiteren Ausgestaltung können die Schnittellen in derart ausgebildet sein, dass eine drahtlose Übertragung von elektrischer Energie bewirkt ist.
  • In einer vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung ist jeweils eine zweite Schnittstelle am Dosiergerät und dem wasserführenden Gerät, wie etwa einer Geschirrspülmaschine, zur Übertragung von elektromagnetischen Signalen, welche insbesondere Betriebszustands-, Mess- und/oder Steuerinformationen des Dosiergeräts und/oder des wasserführenden Geräts wie einer Geschirrspülmaschine repräsentieren, ausgebildet.
  • Adapter
  • Durch einen Adapter kann eine einfache Kopplung des Dosiersystems mit einem wasserführendem Haushaltsgerät realisiert. Der Adapter dient der mechanischen und/oder elektrischen Verbindung des Dosiersystems mit dem wasserführenden Haushaltsgerät.
  • Der Adapter ist, bevorzugt fest, mit einer wasserführenden Leitung des Haushaltsgeräts verbunden. Es ist jedoch auch denkbar, den Adapter für eine Positionierung im oder am Haushaltsgerät vorzusehen, in der der Adapter vom Wasserfluss und/oder Sprühstrahl des Haushaltsgeräts erfasst ist.
  • Durch den Adapter wird es möglich ein Dosiersystem sowohl für eine autarke als auch „build-in” Version auszuführen. Auch ist es möglich, den Adapter als eine Art Aufladestation für das Dosier system auszubilden, in der beispielsweise die Energiequelle des Dosiergeräts aufgeladen wird oder Daten zwischen dem Dosiergerät und dem Adapter ausgetauscht werden.
  • Der Adapter kann in einer Geschirrspülmaschine an einer der inneren Wände der Spülkammer, insbesondere an der inneren Seite der Geschirrspülmaschinentür, angeordnet sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Adapter als solches nicht zugänglich für den Benutzer im wasserführenden Haushaltsgerät positioniert ist, so dass das Dosiergerät beispielsweise während der Montage mit des Haushaltsgeräts in den Adapter eingesetzt wird, wobei der Adapter, das Dosiergerät und das Haushaltsgerät in derart ausgebildet sind, dass eine Kartusche vom Benutzer mit dem Dosiergerät gekoppelt werden kann.
  • 1 Autarkes Dosiergerät mit Zwei-Kammer-Kartusche im separierten und zusammengebauten Zustand
  • 2 Autarkes Dosiergerät mit Zwei-Kammer-Kartusche angeordnet in einer Schublade einer Geschirrspülmaschine
  • 3 Zwei-Kammer-Kartusche im separierten Zustand zu einem autarken und internen maschinen-integrierten Dosiergerät
  • 4 Zwei-Kammer-Kartusche im zusammengebauten Zustand mit einem internen maschinen-integrierten Dosiergerät
  • 5 Zwei-Kammer-Kartusche im separierten Zustand zu einem autarken und externen maschinen-integrierten Dosiergerät
  • 6 Zwei-Kammer-Kartusche im zusammengebauten Zustand mit einem externen maschinen-integrierten Dosiergerät
  • 7 Zwei-Kammer-Kartusche im separierten und zusammengebauten Zustand zu einem autarken, maschinen-integrierbarem Dosiergerät
  • 8 Zwei-Kammer-Kartusche im zusammengebauten Zustand zu einem autarken, maschinen-integriertem Dosiergerät
  • 9 Autarkes Dosiergerät mit nachfüllbarem Zwei-Kammer-Kartusche und Nachfülleinheit
  • 1 zeigt ein autarkes Dosiergerät 2 mit einer Zwei-Kammer-Kartusche 1 im separierten und zusammengebauten Zustand.
  • Das Dosiergerät 2 weist zwei Dosierkammereinlässe 21a, 21b zur wiederholt lösbaren Aufnahme der korrespondierenden Auslassöffnungen 5a, 5b der Kammern 3a, 3b der Kartusche 1 auf. An der Vorderseite befinden sich Anzeige- und Bedienelemente 37, die den Betriebszustand des Dosiergeräts 2 anzeigen bzw. auf diesen einwirken.
  • Die Dosierkammereinlässe 21a, 21b weisen ferner Mittel auf, die beim Aufstecken der Kartusche 1 auf das Dosiergerät 2 die Öffnung des Auslassöffnungen 5a, 5b der Kammern 3a, 3b bewirken, so dass das Innere der Kammern 3a, 3b kommunizierend mit den Dosierkammereinlässen 21a, 21b verbunden ist.
  • Die Kartusche 1 kann aus einer oder mehreren Kammern 3a, 3b bestehen. Die Kartusche 1 kann einstückig mit mehreren Kammern 3a, 3b oder mehrstückig ausgebildet sein, wobei dann die einzelnen Kammern 3a, 3b zu einer Kartusche 1 zusammengefügt werden, insbesondere durch stoffschlüssige, formschlüssige oder kraftschlüssige Verbindungsmethoden.
  • Insbesondere kann die Fixierung durch eine oder mehrere der Verbindungsarten aus der Gruppe der Snap-In Verbindungen, Pressverbindungen, Schmelzverbindungen, Klebverbindungen, Schweißverbindungen, Lötverbindungen, Schraubverbindungen, Keilverbindungen, Klemmverbindungen oder Prellverbindungen erfolgen. Insbesondere kann die Fixierung auch durch einen Schrumpfschlauch (sog. Sleeve) ausgebildet sein, der in einem erwärmten Zustand zumindest abschnittsweise über die Kartusche gezogen wird und die Kartusche im abgekühlten Zustand fest umschließt.
  • Um vorteilhafte Restentleerungseigenschaften der Kartusche 1 bereitzustellen, kann der Boden der Kartusche 1 trichterförmig zur Abgabeöffnung 5a, 5b hin geneigt sein. Des Weiteren kann die Innenwand der Kartusche 1 durch geeignete Materialwahl und/oder Oberflächenausgestaltung in derart ausgebildet sein, dass eine geringe Materialanhaftung des Produkts an der inneren Kartuschenwand realisiert ist. Auch durch diese Maßnahme lässt sich die Restentleerbarkeit der Kartusche 1 weiter optimieren.
  • Die Kammern 3a, 3b der Kartusche 1 können gleiche oder voneinander verschiedene Füllvolumina aufweisen. Bei einer Konfiguration mit zwei Kammern 3a, 3b beträgt das Verhältnis der Kammervolumina bevorzugt 5:1, bei einer Konfiguration mit drei Kammern bevorzugt 4:1:1, wobei diese Konfigurationen insbesondere zur Verwendung in Geschirrspülmaschinen geeignet sind. Eine Verbindungsmethode kann auch darin bestehen, dass die Kammern 3a, 3b in einen der korrespondierenden Dosierkammereinlässen 21a, 21b des Dosiergeräts 2 gesteckt und so gegeneinander fixiert werden.
  • Die Verbindung zwischen den Kammern 3a, 3b kann insbesondere lösbar ausgebildet sein, um ein separates Austauschen einer Kammer zu erlauben.
  • Die Kammern 3a, 3b beinhalten jeweils eine Zubereitung 40a, 40b. Die Zubereitung 40a, 40b können gleiche oder unterschiedliche Zusammensetzung aufweisen.
  • Vorteilhafter Weise sind die Kammern 3a, 3b aus einem transparenten Material gefertigt, so dass der Füllstand der Zubereitungen 40a, 40b von Außen durch den Benutzer sichtbar ist. Es kann jedoch auch von Vorteil sein, wenigstens eine der Kammern aus einem opaken Material zu fertigen, insbesondere dann, wenn die in dieser Kammer befindliche Zubereitung lichtsensitive Inhaltsstoffe enthält.
  • Die Auslassöffnungen 5a, 5b sind so ausgestaltet, dass sie mit den korrespondierenden Dosierkammereinlässen 21a, 21b eine form- und/oder kraftschlüssige, insbesondere flüssigkeitsdichte, Verbindung ausbilden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass jeder der Auslassöffnungen 5a, 5b so ausgebildet ist, dass er nur auf einen der Dosierkammereinlässe 21a, 21b passt, wodurch verhindert wird, dass eine Kammer versehentlich auf einen falschen Dosierkammereinlass gesteckt wird.
  • Die Kartusche 1 weist üblicherweise ein Füllvolumen von < 5.000 ml, insbesondere < 1.000 ml, bevorzugt < 500 ml, besonders bevorzugt < 250 ml, ganz besonders bevorzugt < 50 ml auf.
  • Die Dosiereinheit 2 und die Kartusche 1 können im zusammengefügten Zustand insbesondere den Geometrien der Geräte an oder in denen sie angewendet werden angepasst sein um einen möglichst geringen Nutzvolumenverlust zu gewährleisten. Zur Verwendung der Dosiereinheit 2 und der Kartusche 1 in Geschirrspülmaschinen ist es besonders vorteilhaft, die Dosiereinheit 2 und die Kartusche 1 in Anlehnung an in Geschirrspülmaschinen zu reinigendem Geschirr auszuformen. So kann die Dosiereinheit 2 und die Kartusche 1 beispielsweise plattenförmig, in etwa in den Abmessungen eines Tellers, ausgebildet sein. Hierdurch kann die Dosiereinheit Platz sparend im Unterkorb positioniert werden.
  • Um eine unmittelbare optische Füllstandskontrolle bereitzustellen, ist es von Vorteil, die Kartusche 1 zumindest abschnittsweise aus einem transparenten Material zu formen.
  • Um hitzeempfindliche Bestandteile eines in einer Kartusche befindlichen Produktes vor Wärmeeinwirkung zu schützen, ist es von Vorteil, die Kartusche 1 aus einem Material mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit herzustellen.
  • Die Auslassöffnungen 5a, 5b der Kartusche 1 sind bevorzugt auf einer Linie bzw. in einer Flucht angeordnet, wodurch eine schlanke, tellerförmige Ausbildung des Dosierspenders ermöglicht ist.
  • 2 zeigt ein autarkes Dosiergerät mit einer Zwei-Kammer-Kartusche 1 in der Geschirrschublade 11 bei geöffneter Geschirrspülmaschinentür 39 einer Geschirrspülmaschine 38.
  • 3 zeigt eine Zwei-Kammer-Kartusche 1 im separierten Zustand zu einem autarken Dosiergerät 2 und einem internen, Maschinen-integriertem Dosiergerät. Hierbei ist die Kartusche 1 in derart ausgebildet, dass sie sowohl mit dem autarken Dosiergerät 2 als auch mit dem Maschinen-integrierten Dosiergerät (nicht dargestellt) koppelbar ist, was durch die in 3 dargstellten Pfeile angedeutet ist.
  • Auf der ins Innere der Geschirrspülmaschine 38 gerichteten Seite der Geschirrspülmaschinentür 39 ist eine Vertiefung 43 ausgeformt, in die die Kartusche 1 eingesetzt werden kann, wobei durch das Einsetzten die Auslassöffnungen 5a, 5b der Kartusche 1 kommunizierend mit den Adapterstücken 42a, 42b verbunden sind. Die Adapterstücke 42a, 42b sind ihrerseits mit dem Maschinen-integrierten Dosiergerät gekoppelt.
  • Zur Fixierung der Kartusche 1 in der Vertiefung 43 können Halteelemente 44a, 44b an der Vertiefung 43 vorgesehen sein, die eine kraft- und/oder formschlüssige Fixierung der Kartusche in der Vertiefung 43 gewährleisten. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass entsprechende Halteelemente an der Kartusche 1 vorgesehen sind. Die Halteelemente 44a, 44b können bevorzugt ausgewählt sein aus der Gruppe der Schnappverbindungen, Rastverbindungen, Schnapp-Rast-Verbindungen, Klemmverbindungen oder Steckverbindungen.
  • Im Betrieb der Geschirrspülmaschine 38 wird durch das Maschinen-integrierte Dosiergerät Zubereitung 40a, 40b aus der Kartusche 1 durch die Adapterelemente 42a, 42b hindurch dem entsprechenden Spülzyklus zugegeben.
  • 4 zeigt die aus Figur bekannte Kartusche 1 im eingebauten Zustand in der Tür 39 einer Geschirrspülmaschine 38.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in 5 abgebildet. 5 zeigt die aus 3 bekannte Kartusche 1 mit einer am Kopf der Kartusche 1 angeordneten Kammer 45, welche in ihrer Mantelfläche eine Mehrzahl von Öffnungen 46 aufweist. Vorzugsweise ist die Kammer 45 mit einer Luftverbesserungszubereitung befüllt, welche durch die Öffnungen 46 an die Umgebung abgegeben wird. Die Luftverbesserungszubereitung kann insbesondere zumindest einen Duftstoff und/oder eine geruchsbekämpfende Substanz umfassen.
  • Anders als bei der aus 3 und 4 bekannten Anordnung der Kartusche 1 im Inneren einer Geschirrspülmaschine 38, ist es auch möglich, eine Vertiefung 43 mit Adapterelementen 42a, 42b zur Kopplung mit der Kartusche 1 an einer äußeren Oberfläche einer Geschirrspülmaschine 38 vorzusehen. Dies ist exemplarisch in 5 und 6 dargestellt.
  • Selbstverständlich kann die in 5 und 6 abgebildete Kartusche 1 auch mit einer eine Luftverbesserungssubstanz enthaltenden Kammer 45 in einer entsprechend ausgebildeten Aufnahme im Inneren einer Geschirrspülmaschine 38 angeordnet sein.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist in 7 gezeigt. Das Dosiergerät 2 kann hierbei mit der Kartusche 1 gekoppelt werden, was durch den ersten, linken Pfeil in der Zeichnung entsprechend angedeutet ist. Anschließend werden Kartusche 1 und Dosiergerät 2 als eine Baugruppe über die Schnittstelle 47, 48 an den Geschirrspüler gekoppelt, was durch den rechten Pfeil angedeutet ist. Das Dosiergerät 2 weist eine Schnittstelle 47 auf, über welche Daten und/oder Energie zu und/oder vom Dosiergerät 2 übertragen werden. In der Tür 39 des Geschirrspülers 38 ist eine Vertiefung 43 zur Aufnahme des Dosiergeräts 2 vorgesehen. In der Vertiefung 43 ist eine zweite Schnittstelle 48 vorgesehen, die Daten und/oder Energie zu und/oder vom Dosiergerät 2 überträgt.
  • Bevorzugt werden Daten und/oder Energie kabellos zwischen der ersten Schnittstelle 47 am Dosiergerät 2 und der zweiten Schnittstelle 48 am Geschirrspüler 38 ausgetauscht. Es ist insbesondere bevorzugt, dass Energie von der Schnittstelle 48 des Geschirrspülers 38 kabellos über die Schnittstelle 47 an das Dosiergerät 2 übertragen wird. Dies kann beispielsweise induktiv und/oder kapazitiv geschehen.
  • Es ist ferner vorteilhaft, auch die Schnittstelle zur Übertragung von Daten kabellos auszubilden. Dies kann über die im Stand der Technik bekannten Methoden zur drahtlosen Übertragung von Daten realisiert werden, wie beispielsweise mittels Funkübertragung oder IR-Übertragung.
  • Alternativ können die Schnittstellen 47, 48 auch durch integrierte Steckverbindungen ausgebildet sein. Vorteilhafter Weise sind die Steckverbindungen in derart ausgebildet, dass sie vor dem Eintritt von Wasser oder Feuchtigkeit geschützt sind.
  • 9 zeigt eine Kartusche 1 deren Kammern 3a, 3b über die kopfseitigen Öffnungen 49a, 49b beispielsweise mittels einer Nachfüllkartusche 51 befüllbar ist. Die Öffnungen 49a, 49b der Kartusche 1 können beispielsweise als Silikonventile ausgebildet sein, welche sich beim Durchstoßen durch den Adapter 50a, 50b öffnen und beim Entfernen des Adapters 50a, 50b wieder schließen, so dass ein unbeabsichtigtes Auslaufen von Zubereitung aus der Kartusche verhindert ist.
  • Die Adapter 50a, 50b sind in derart ausgebildet, dass sie die Öffnungen 49a, 49b der Kartusche 1 durchstoßen können. Vorteilhafter Weise sind die Öffnungen 49a, 49b der Kartusche 1 sowie der Adapter 50a, 50b hinsichtlich ihrer Position und Größe in derart konfiguriert, dass der Adapter nur in einer vordefinierten Position in die Öffnungen 49a, 49b eingreifen kann. Hierdurch kann insbesondere eine Fehlbefüllung der Kartuschenkammern 3a, 3b verhindert werden und es ist sicher gestellt, dass die jeweils gleiche oder kompatible Zubereitung aus einer Kammer 52a, 52b der Nachfüllkartusche 51 in die korrespondierende Kammer 3a, 3b der Kartusche 1 gelangt.
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel, Reinigungsmittelkombinationen oder Reinigungsmittelangebotsformen eignen sich für den Einsatz in der Geschirrreinigung ebenso wie für die Textilreinigung, gleichwohl ist die Verwendung eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels, einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform zur Geschirrreinigung in einem maschinellen Geschirrspülverfahren bevorzugt.
  • Wie eingangs ausgeführt, zeichnen sich die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel durch eine besondere physikalische und chemische Stabilität, insbesondere gegenüber Temperaturschwankungen, aus. Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel eignen sich damit ausnehmend für die Dosierung mittels eines im Innenraum einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine befindlichen Dosiersystems. Ein derartiges Dosiersystem, das unbeweglich in den Innenraum der Wasch- oder Geschirrspülmaschine integriert sein kann (Maschinen-integriertes Dosiergerät) aber selbstverständlich auch als bewegliche Vorrichtung in den Innenraum eingebracht werden kann (autarkes Dosiergerät), enthält die mehrfache zur Durchführung eines maschinellen Reinigungsverfahrens benötigte Menge des Reinigungsmittels.
  • Beweglich im Sinne dieser Anmeldung bedeutet, dass das Abgabe- und Dosiersystem nicht unlösbar mit einer Vorrichtung wie beispielsweise einer Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Wäschtrockner oder dergleichen verbunden ist, sondern beispielsweise aus einer Geschirrspülmaschine entnehmbar oder in einer Geschirrspülmaschine positionierbar ist.
  • Die Verwendung eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination zur Befüllung
    • i) einer unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine integrierte Kartusche einer eines Dosiersystems oder
    • ii) einer für die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine vorgesehenen beweglichen Kartusche eines Dosiersystems
    mit einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge dieses Reinigungsmittels bzw. dieser Reinigungsmittelkombination sind ebenfalls Gegenstände dieser Anmeldung.
  • Bevorzugte Reinigungsmittel bzw. Reinigungsmittelkombinationen für derartige Verwendungen finden sich in den Tabelle 1 bis 8 oben.
  • Ein Beispiel für eine unbeweglich Kartusche ist ein unbeweglich in den Innenraum, beispielsweise in die Seitenwand oder die Innenverkleidung der Tür einer Geschirrspülmaschine integrierter Behälter.
  • Ein Beispiel für eine bewegliche Kartusche ist ein Behälter, der vom Verbraucher in den Innenraum der Geschirrspülmaschine eingebracht wird und dort während des gesamten Verlaufs eines Reinigungsgangs verbleibt. Eine solche Kartusche ist, beispielsweise durch einfaches Einstellen in den Besteck- oder Geschirrkorb, in den Innenraum integrierbar kann jedoch vom Verbraucher auch wieder aus dem Innenraum der Geschirrspülmaschine entnommen werden.
  • Die Dosierung des Reinigungsmittels bzw. der Reinigungsmittelkombination aus der Kartusche in den Innenraum der Geschirrspülmaschine erfolgt wie weiter oben beschrieben vorzugsweise mittels eines von der Kartusche lösbaren Dosiergeräts. Ein solches Dosiergerät kann mit der Kartusche mittels einer Haft-, Rast-, Schnapp- oder Steckverbindung verbunden sein. Kartuschen mit unlösbar verbundenem Dosiergerät sind jedoch selbstverständlich auch einsetzbar.
  • Die Verwendung einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A als Reinigungsmittelreservoir für i) ein unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine integriertes Dosiergerät oder ii) ein für die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine vorgesehenes bewegliches Dosiergerät
    sind ebenfalls Gegenstände dieser Anmeldung.
  • Bevorzugte Reinigungsmittel A für derartige Verwendungen finden sich in den Tabellen 1 bis 6 oben.
  • Die Verwendung eines erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems als Reinigungsmittelreservoir für eine Geschirrspülmaschine ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung.
  • Zwei weitere Gegenstände dieser Anmeldung sind die Verwendung einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B, in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen als Reinigungsmittelreservoir für i) ein unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine integriertes Dosiergerät oder ii) ein für die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine vorgesehenes bewegliches Dosiergerät.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen A und B für derartige Verwendungen finden sich in der Tabelle 7 oben.
  • Beansprucht wird weiterhin die Verwendung einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
    • a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge;
    • d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten Aufnahmekammern vorliegen als Reinigungsmittelreservoir für i) ein unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine integriertes Dosiergerät oder ii) ein für die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine vorgesehenes bewegliches Dosiergerät
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen A, B und C für derartige Verwendungen finden sich in der Tabelle 8 oben.
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel und Reinigungsmittelkombinationen werden, wie zuvor ausgeführt, vorzugsweise als maschinelle Geschirrspülmittel eingesetzt.
  • Erfindungsgemäße maschinelle Geschirrspülverfahren unter Einsatz eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels A sind dadurch gekennzeichnet, dass im Verlauf dieser Verfahren aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindliche Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels A in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, dadurch gekennzeichnet, dass diese Restmenge mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a entspricht.
  • In den erfindungsgemäßen Geschirrspülverfahren können selbstverständlich nicht nur die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel sondern auch die weiter oben beschriebenen erfindungsgemäßen Reinig ungsmittelkombinationen oder Reinigungsmittelangebotsform oder Reinigungsmitteldosiersysteme eingesetzt werden.
  • Ein Gegenstand dieser Anmeldung ist daher weiterhin ein maschinelles Geschirrspülverfahren unter Einsatz einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination, umfassend ein erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A sowie ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B, in dessen Verlauf aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels A sowie weiterhin eine Teilmenge b des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels B in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei Restmengen der Reinigungsmittel A und B bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleiben und die Restmenge des Reinigungsmittels A mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a entspricht und die Restmenge des Reinigungsmittels B mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge b entspricht.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige maschinelle Geschirrspülverfahren finden sich in der Tabelle 7 oben.
  • Ein Gegenstand dieser Anmeldung ist weiterhin ein maschinelles Geschirrspülverfahren unter Einsatz einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination, umfassend ein erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A sowie ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B und ein drittes von A und B verschiedenes Reinigungsmittel C, in dessen Verlauf aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels A sowie weiterhin eine Teilmenge b des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels B und zusätzlich eine Teilmenge c des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels C in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei Restmengen der Reinigungsmittel A, B und C bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleiben und die Restmenge des Reinigungsmittels A mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a entspricht, die Restmenge des Reinigungsmittels B mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge b entspricht und die Restmenge des Reinigungsmittels C mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge c entspricht.
  • Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige maschinelle Geschirrspülverfahren finden sich in der Tabelle 8 oben.
  • Werden in dem erfindungsgemäßen maschinellen Geschirrspülverfahren Reinigungsmittelkombinationen mit zwei, drei oder mehr unterschiedlichen Reinigungsmitteln eingesetzt, so erfolgt die Dosierung der unterschiedlichen Reinigungsmittel bevorzugt zu unterschiedlichen Zeiten der Reinigungsgangs.
  • Ein weiterer Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein maschinelles Geschirrspülverfahren unter Einsatz eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform oder eines erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems, in dessen Verlauf
    • a) zu einem Zeitpunkt t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen erfindungsgemäßen Reinigungsmittels A in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, welche der mindestens doppelten, vorzugsweise der mindestens vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a entspricht;
    • b) zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt t2 ≠ t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge b des in der zweiten Kartusche befindlichen von dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A unterschiedlichen Reinigungsmittels B in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in dieser Kartusche befindlichen Reinigungsmittels bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge b entspricht. Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige maschinelle Geschirrspülverfahren finden sich in der Tabelle 7 oben.
  • Diese Anmeldung beansprucht weiterhin ein maschinelles Geschirrspülverfahren unter Einsatz eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform oder eines erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems, in dessen Verlauf
    • a) zu einem Zeitpunkt t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen erfindungsgemäßen Reinigungsmittels A in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels A bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, welche der mindestens doppelten, vorzugsweise der mindestens vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a entspricht;
    • b) zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt t2 ≠ t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge b des in der zweiten Kartusche befindlichen von dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A unterschiedlichen Reinigungsmittels B in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in dieser Kartusche befindlichen Reinigungsmittels B bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge b entspricht;
    • c) zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt t3 ≠ t2 ≠ t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge c des in der dritten Kartusche befindlichen von dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A und dem Reinigungsmittel B unterschiedlichen Reinigungsmittels C in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in dieser Kartusche befindlichen Reinigungsmittels C bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge c entspricht. Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen für derartige maschinelle Geschirrspülverfahren finden sich in der Tabelle 8 oben.
  • In bevorzugten Ausführungsformen der zuvor beschriebenen maschinellen Geschirrspülverfahren mit zeitversetzter Dosierung der Reinigungsmittel A und B bzw. A, B und C liegt der Zeitpunkt t2 zeitlich mindestens 1 Minute, vorzugsweise mindestens 2 Minuten und insbesondere zwischen 3 und 20 Minuten vor oder nach dem Zeitpunkt t1 liegt.
  • Beispiele
  • Zum Nachweis der verbesserten physikalischen und chemischen Stabilität erfindungsgemäßer Reinigungsmittel wurden die folgenden neun Reinigungsmittelrezepturen bereitgestellt (Angaben in [Gew.-%]):
    1 2 3 4 5 6 7 8 9
    1,3 Propandiol 74 74 - - - - 74 - -
    1,2 Propandiol - - 74 74 - - - 74 -
    2-Amino-1-butanol - - - - 74 74 - - 74
    Natriumpercarbonat 24,5 24,0 24,5 24,0 24,5 24,0 25,0 25,0 25,0
    Hydroxyethylcellulose 1,5 1,0 1,5 1,0 1,5 1,0 1,0 1,0 1,0
    Kieselsäure - 1,0 - 1,0 - 1,0 - - -
  • Diese neun Reinigungsmittel wurden in verschlossenen und wasserdichten Gefäßen mit Druckausgleich
    • a) für die Dauer von 24 Stunden bei Raumtemperatur (20°C) gelagert bzw.
    • b) für die Dauer von zwanzig Reinigungsgängen (Intensiv 65°C) in eine kontinuierlich arbeitende Haushaltsgeschirrspülmaschine (Miele G1220 Konti) verbracht.
  • Anschließend wurden die Bleichmittel-haltigen Rezepturen hinsichtlich ihrer Sedimentationsstabilität beurteilt (ja = sedimentationsstabil; nein = nicht sedimentationsstabil):
    1 2 3 4 5 6 7 8 9
    Lagerung a) (20°) ja ja ja ja ja ja ja ja ja
    Lagerung b) (60°) ja ja nein nein nein nein nein nein nein
  • Dieser Testreihe ist zu entnehmen, dass durch die erfindungsgemäße Kombination eines Sauerstoffbleichmittels mit einem organischen Lösungsmittel und einen Schwebemittel eine bei Raumtemperatur sedimentationsstabile Reinigungsmittelzusammensetzung erhalten werden kann.
  • Der Testreihe ist weiterhin zu entnehmen, dass eine Stabilisierung des Bleichmittels bei Temperaturen oberhalb Raumtemperatur insbesondere durch eine Matrix auf Grundlage von 1,3 Propandiol gelingt, wenn dieser Matrix eine Schwebemittelmenge oberhalb 1,1 Gew.-% zugesetzt wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1759624 A2 [0003]
    • - DE 102005062479 A1 [0003]

Claims (16)

  1. Reinigungsmittel mit einem Wassergehalt unterhalb 5 Gew.-%, umfassend a) 10 bis 45 Gew.-% Sauerstoffbleichmittel b) 10 bis 89,5 Gew.-% organisches Lösungsmittel c) 0,5 bis 5 Gew.-% Schwebemittel
  2. Reinigungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Sauerstoffbleichmittel um Natriumpercarbonat handelt.
  3. Reinigungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewichtsanteil des Sauerstoffbleichmittels a) am Gesamtgewicht des Reinigungsmittels zwischen 15 und 40 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 18 und 35 Gew.-% und insbesondere zwischen 21 und 30 Gew.-% beträgt.
  4. Reinigungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als organisches Lösungsmittel 1,3 Propandiol eingesetzt wird.
  5. Reinigungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewichtsanteil des organischen Lösungsmittels b) am Gesamtgewicht des Reinigungsmittels zwischen 30 und 86 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 50 und 82 Gew.-% und insbesondere zwischen 70 und 80 Gew.-% beträgt.
  6. Reinigungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Schwebemittel c) um ein saccharadisches Schwebemittel oder um ein Kieselsäure-Schwebemittel oder um eine Mischung eines saccharidischen Schwebemittels mit einem Kieselsäure-Schwebemittel handelt.
  7. Reinigungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewichtsanteil des Schwebemittels c) am Gesamtgewicht des Reinigungsmittels zwischen 1,1 und 4 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 1,1 und 3 Gew.-% und insbesondere zwischen 1,1 und 2,5 Gew.-% beträgt.
  8. Reinigungsmittel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, umfassend a) 15 bis 40 Gew.-% Natriumpercarbonat b) 50 bis 82 Gew.-% 1,3-Propandiol c) 1,1 bis 5 Gew.-% Schwebemittel aus der Gruppe der saccharidischen Schwebemittel und der Kieselsäure-Schwebemittel
  9. Reinigungsmittelkombination, umfassend a) ein Reinigungsmittel A nach einem der vorherigen Ansprüche; b) mindestens ein, vorzugsweise mindestens zwei weitere von A verschiedene Reinigungsmittel
  10. Verwendung eines Reinigungsmittels oder einer Reinigungsmittelkombination nach einem der vorherigen Ansprüche zur Befüllung i) einer unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine integrierte Kartusche eines Dosiersystems oder ii) einer für die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine vorgesehenen beweglichen Kartusche eines Dosiersystems mit einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge dieses Reinigungsmittels bzw. dieser Reinigungsmittelkombination.
  11. Reinigungsmittelangebotsform, umfassend a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A nach einem der vorherigen Ansprüche in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge; b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A.
  12. Verwendung einer Reinigungsmittelangebotsform gemäß Anspruch 11 als Reinigungsmittelreservoir für i) ein unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine integriertes Dosiergerät oder ii) ein für die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine vorgesehenes bewegliches Dosiergerät.
  13. Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend a) ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A nach einem der vorherigen Ansprüche in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden Menge; b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A; c) ein mit der Kartusche verbundenes oder verbindbares Dosiergerät.
  14. Verwendung eines Reinigungsmittels, einer Reinigungsmittelkombination, einer Reinigungsmittelangebotsform oder eines Reinigungsmitteldosiersystems nach einem der vorherigen Ansprüche zur Geschirreinigung in einem maschinellen Geschirrspülverfahren.
  15. Maschinelles Geschirrspülverfahren unter Einsatz eines Reinigungsmittels oder einer Reinigungsmittelkombination oder einer Reinigungsmittelangebotsform oder eines Reinigungsmitteldosiersystems nach einem der vorherigen Ansprüche, in dessen Verlauf aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, dadurch gekennzeichnet, dass diese Restmenge mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a entspricht.
  16. Maschinelles Geschirrspülverfahren unter Einsatz eines Reinigungsmittels oder einer Reinigungsmittelkombination oder einer Reinigungsmittelangebotsform oder eines Reinigungsmitteldosiersystems nach einem der vorherigen Ansprüche, in dessen Verlauf a) zu einem Zeitpunkt t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels A nach einem der vorherigen Ansprüche in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels A bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a entspricht; b) zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt t2 ≠ t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen Kartusche eine Teilmenge b des in der zweiten Kartusche befindlichen von dem Reinigungsmittel A unterschiedlichen Reinigungsmittels B in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge des in dieser Kartusche befindlichen Reinigungsmittels bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge b entspricht.
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