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Die
vorliegende Anmeldung beschreibt Bleichmittel-haltige Reinigungsmittel.
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An
die Konfektions- und Angebotsformen von Wasch- und Reinigungsmittel
werden sich kontinuierlich ändernde Anforderungen gestellt.
Ein Hauptaugenmerk liegt dabei seit geraumer Zeit auf der bequemen
Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln durch den Verbraucher
und der Vereinfachung der zur Durchführung eines Wasch-
oder Reinigungsverfahren notwendigen Arbeitsschritte.
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In
diesem Zusammenhang sind in jüngster Zeit insbesondere
Dosiersysteme zur Mehrfachdosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln
in das Blickfeld der Produktentwickler geraten. Bei diesen Vorrichtungen kann
zwischen in die Geschirrspülmaschine oder Textilwaschmaschine
integrierten Dosiersystemen einerseits und eigenständigen,
von der Geschirrspülmaschine oder Textilwaschmaschine unabhängigen
und beweglichen Dosiersystemen andererseits unterschieden werden.
Mittels dieser Dosiersysteme, welche die mehrfache der für
die Durchführung eines einzelnen Reinigungsverfahrens notwendigen
Reinigungsmittelmenge enthalten, werden Wasch- oder Reinigungsmittelportionen
mittels eines Dosiergeräts aus einer Kartusche in automatischer
oder halbautomatischer Weise im Verlauf mehrerer aufeinander folgender
Reinigungsverfahren in den Innenraum der Reinigungsmaschine dosiert.
Für den Verbraucher entfällt die Notwendigkeit
der wiederholten manuellen Dosierung der Wasch- und Reinigungsmittel.
Beispiele für derartige Vorrichtungen werden in der europäischen
Patentanmeldung
EP
1 759 624 A2 (Reckitt Benckiser) oder in der deutschen
Patentanmeldung
DE
10 2005 062 479 A1 (BSH Bosch und Siemens Hausgeräte
GmbH) beschrieben.
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Unabhängig
von der exakten Bauart der im Innenraum von Geschirrspülmaschinen
oder Textilwaschmaschinen eingesetzten Dosiersystemen sind die in
diesen Vorrichtungen zur Mehrfachdosierung enthaltenen Wasch- oder
Reinigungsmitteln über eine längere Zeitdauer
insbesondere wechselnden Temperaturen ausgesetzt, wobei diese Temperaturen
in etwa den zur Durchführung der Wasch- oder Reinigungsverfahren
eingesetzten Wassertemperaturen gleichen. Diese Temperaturen können
bis zu 95°C betragen, wobei im Bereich der maschinellen
Geschirrreinigung üblicherweise nur Temperaturen zwischen
50 und 75°C erreicht werden. Ein in einem zur Mehrfachdosierung
vorgesehenen Dosiersystem enthaltenes Wasch- oder Reinigungsmittel wird
demnach im Verlaufe mehrerer Wasch- oder Reinigungsverfahren wiederholt
auf Temperaturen deutlich oberhalb der zum Transport und zur Lagerung üblichen
Temperaturen erwärmt, wobei insbesondere temperaturempfindliche
Aktivsub stanzen in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Zur Gruppe dieser temperaturempfindlichen wasch- und reinigungsaktiven
Substanzen zählen u. a. die Bleichmittel.
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Der
Einsatz von Bleichmitteln zur Steigerung der Wasch- und Reinigungsleistung
von Wasch- und Reinigungsmitteln ist seit Jahrzehnten im Stand der
Technik etabliert, wobei im Bereich der maschinellen Textil- und
Geschirreinigung insbesondere Sauerstoffbleichmittel mit Perborate
und Percarbonate Anwendung finden.
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Die
für den Endverbraucher entscheidende Reinigungswirkung
der in Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Bleichmittel wird
außer durch das Bleichmittel selbst in wesentlichem Maße
auch durch die Art der Konfektionierung dieser Bleichmittel und
ihrer Stabilisierung gegen Umwelteinflüsse bestimmt.
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Bleichmittel
werden sowohl in fester als auch in flüssiger, beispielsweise
dispergierter Form angeboten.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Anmeldung bestand in der Bereitstellung
einer chemisch und physikalisch stabilen Bleichmitteldispersion,
wobei insbesondere eine Stabilisierung der Bleichmitteldispersion
gegen Phasentrennung/Aktivitätsverlust bei mehrfachen Temperaturschwankungen
(10 bis 75°C) erreicht werden sollte. Entsprechende Bleichmittelzubereitungen
sollten in einer im Innenraum einer Geschirrspülmaschine oder
Textilwaschmaschine befindlichen Vorratsvorrichtung ohne signifikanten
Aktivitätsverlust lagerfähig und über
mehrere Spülgänge einsetzbar sein.
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Es
wurde gefunden, dass wasserarme bzw. wasserfreie Bleichmittelzubereitungen
in einer Matrix aus organischen Lösungsmittel und Schwebemitteln
stabilisiert werden können. Ein erster Gegenstand der vorliegenden
Anmeldung ist daher ein Reinigungsmittel mit einem Wassergehalt
unterhalb 5 Gew.-%, umfassend
- a) 10 bis 45
Gew.-% Sauerstoffbleichmittel
- b) 10 bis 89,5 Gew.-% organisches Lösungsmittel
- c) 0,5 bis 5 Gew.-% Schwebemittel
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Der
Wassergehalt erfindungsgemäßer Reinigungsmittel
beträgt vorzugsweise weniger als 4 Gew.-%, bevorzugt weniger
als 2 Gew.-% und insbesondere weniger als 0,5 Gew.-%. Besonders
bevorzugte erfindungsgemäße Reinigungsmittel sind
wasserfrei.
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Erfindungsgemäße
Bleichmittelzubereitungen enthalten als ersten wesentlichen Bestandteil
ein oder mehrere Sauerstoffbleichmittel a). Unter den als Bleichmittel
dienenden, in Wasser H2O2 liefernden
Verbindungen haben das Natriumpercarbonat, das Natriumperborattetrahydrat
und das Natriumperboratmonohydrat besondere Bedeutung. Weitere brauchbare
Bleichmittel sind beispielsweise Peroxypyrophosphate, Citratperhydrate
sowie H2O2 liefernde
persaure Salze oder Persäuren, wie Perbenzoate, Peroxophthalate,
Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure oder Diperdodecandisäure.
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Weiterhin
können auch Bleichmittel aus der Gruppe der organischen
Bleichmittel eingesetzt werden. Typische organische Bleichmittel
sind die Diacylperoxide, wie z. B. Dibenzoylperoxid. Weitere typische
organische Bleichmittel sind die Peroxysäuren, wobei als
Beispiele besonders die Alkylperoxysäuren und die Arylperoxysäuren
genannt werden.
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Bevorzugte
Bleichmittelzubereitungen sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich
bei dem Sauerstoffbleichmittel a) um Natriumpercarbonat handelt.
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Der
Gewichtsanteil des Bleichmittels a) beträgt, bezogen auf
das Gesamtgewicht der Bleichmittelzubereitung, in bevorzugten Ausführungsformen
zwischen 15 und 40 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 18 und 35 Gew.-%
und insbesondere zwischen 21 und 30 Gew.-%.
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Die
erfindungsgemäßen Reinigungsmittel, nachfolgend
auch als Bleichmittelzubereitungen bezeichnet, liegen in dispergierter
Form vor. Für die erwünschte physikalische Stabilität
der Bleichmittelzubereitung hat es sich dabei als vorteilhaft erwiesen,
die Partikelgröße des in der Dispersion vorliegenden
festen Sauerstoffbleichmittels zu kontrollieren und insbesondere
auf Partikelgrößen unterhalb 1,0 mm zu begrenzen.
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Besonders
bevorzugte erfindungsgemäße Bleichmittelzubereitungen
sind dadurch gekennzeichnet, dass die Partikelgröße
des Bleichmittels weniger als 100 μm, bevorzugt weniger
als 50 μm und weiter bevorzugt weniger als 20 μm
beträgt, wobei Partikelgrößen zwischen
0,1 und 100 μm, vorzugsweise 0,1 und 80 μm und
insbesondere 0,1 und 50 μm bevorzugt werden.
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Einige
beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen
Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind
in der nachfolgenden Tabelle 1 aufgeführt:
| Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] | Org.
Lösungsmittel [Gew.-%] | Schwebemittel
[Gew.-%] |
Rezeptur
1a | 10
bis 40 | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
2a | 10
bis 35 | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
3a | 10
bis 30 | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
4a | 10
bis 45 Natriumpercarbonat | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
5a | 10
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
6a | 10
bis 35 Natriumpercarbonat | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
7a | 10
bis 30 Natriumpercarbonat | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
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Als
zweiten wesentlichen Bestandteil enthalten erfindungsgemäße
Bleichmittelzusammensetzungen ein oder mehrere organische Lösungsmittel
b).
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Bevorzugte
organische Lösungsmittel stammen aus der Gruppe ein- oder
mehrwertigen Alkohole, Alkanolamine oder Glykolether. Vorzugsweise
werden die Lösungsmittel ausgewählt aus Ethanol,
n- oder i-Propanol, Butanol, Glykol, Propan- oder Butandiol, Glycerin,
Diglykol, Propyl- oder Butyldiglykol, Hexylenglycol, Ethylenglykolmethylether,
Ethylenglykolethylether, Ethylenglykolpropylether, Etheylenglykolmono-n-butylether,
Diethylenglykolmethylether, Di-ethylenglykolethylether, Propylenglykolmethyl,
-ethyl- oder -propylether, Dipropylenglykolmethyl-, oder -ethylether,
Methoxy-, Ethoxy- oder Butoxytriglykol, 1-Butoxyethoxy-2-propanol, 3-Methyl-3-methoxybutanol,
Propylen-glykol-t-butylether sowie Mischungen dieser Lösungsmittel.
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Als
besonders vorteilhaft für die chemische und physikalische
Stabilität der Bleichmittelzusammensetzungen bei Lagerung
bei Temperaturen oberhalb 20°C hat sich das 1,3 Propandiol
erwiesen.
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Erfindungsgemäße
Reinigungsmittel, welche als organisches Lösungsmittel
1,3 Propandiol enthalten, werden aus diesem Grunde besonders bevorzugt.
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Der
Gewichtsanteil des in den erfindungsgemäßen Bleichmittelzusammensetzungen
eingesetzten organischen Lösungsmittels beträgt,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Reinigungsmittels, vorzugsweise
b) zwischen 30 und 86 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 50 und 82 Gew.-%
und insbesondere zwischen 70 und 80 Gew.-%.
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Einige
beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen
Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind
in der nachfolgenden Tabelle 2 aufgeführt:
| Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] | Org.
Lösungsmittel [Gew.-%] | Schwebemittel
[Gew.-%] |
Rezeptur
1b | 10
bis 45 | 10
bis 89,5 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
2b | 13,5
bis 40 | 30
bis 86 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
3b | 17,5
bis 35 | 50
bis 82 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
4b | 19,5
bis 30 | 70
bis 80 | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
5b | 10
bis 45 | 10
bis 89,5
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
6b | 13,5
bis 40 | 30
bis 86
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
7b | 17,5
bis 35 | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
8b | 19,5
bis 30 | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
9b | 10
bis 45 Natriumpercarbonat | 10
bis 89,5
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
10b | 13,5
bis 40 Natriumpercarbonat | 30
bis 86
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
11b | 17,5
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
Rezeptur
12b | 19,5
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 0,5
bis 5 |
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Als
dritten wesentlichen Bestandteil enthalten die erfindungsgemäßen
Bleichmittelzusammensetzungen Schwebemittel. Das eingesetzte Schwebemittel
ermöglicht nicht allein die Einstellung der Viskosität
erfindungsgemäßer Bleichmittelzubereitungen sondern
trägt überraschenderweise zusätzlich
auch zur chemischen Stabilität der Zubereitungen bei, wobei
eine Erhöhung der Bleichmittelstabilität insbesondere
bei Schwebemittelmengen von 1,1 Gew.-% und darüber beobachtet
wurde.
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Der
Gewichtsanteile des Schwebemittels c) am Gesamtgewicht des Reinigungsmittels
beträgt vorzugsweise zwischen 1,1 und 4 Gew.-%, vorzugsweise
zwischen 1,1 und 3 Gew.-% und insbesondere zwischen 1, 1 und 2,5
Gew.-%.
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Einige
beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen
Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind
in der nachfolgenden Tabelle 3 aufgeführt:
| Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] | Org.
Lösungsmittel [Gew.-%] | Schwebemittel
[Gew.-%] |
Rezeptur
1c | 12,9
bis 40 | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 |
Rezeptur
2c | 16,9
bis 35 | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 |
Rezeptur
3c | 18,9
bis 30 | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 |
Rezeptur
4c | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 |
Rezeptur
5c | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 |
Rezeptur
6c | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 |
Rezeptur
7c | 12,9
bis 40 | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 |
Rezeptur
8c | 16,9
bis 35 | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 |
Rezeptur
9c | 18,9
bis 30 | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 |
Rezeptur
10c | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 |
Rezeptur
11c | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 |
Rezeptur
12c | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 |
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Als
Schwebemittel c) eignen sich insbesondere Schichtsilikate (beispielsweise
Montmorillonite), Ricinusöl-Derivate, Sojalecithin, Ethylcellulose,
niedrigmolekulare Polyamide, Kieselsäure (beispielsweise
hydrophobierte und/oder amorphe Kieselsäure), Polyacrylate,
Polyvinylpyrrolidon, Cellulose Derivate, Polyharnstoffe, Polyurethane
sowie Polysaccharide.
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Bevorzugte
Reinigungsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem
Schwebemittel c) um ein saccharadisches Schwebemittel oder um einen
Kieselsäure-Schwebemittel oder um eine Mischung eines saccharidisches
Schwebemittels mit einem Kieselsäure-Schwebemittel handelt.
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Besonders
bevorzugte Reinigungsmittel umfassen
- a) 15
bis 40 Gew.-% Natriumpercarbonat
- b) 50 bis 82 Gew.-% 1,3-Propandiol
- c) 1,1 bis 5 Gew.-% Schwebemittel aus der Gruppe der saccharidischen
Schwebemittel und der Kieselsäure-Schwebemittel, wobei
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Reinigungsmittel
umfassend
- a) 15 bis 40 Gew.-% Natriumpercarbonat
- b) 50 bis 82 Gew.-% 1,3-Propandiol
- c) 1,1 bis 5 Gew.-% Hydroxyethylcellulose
bzw.
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Reinigungsmittel
umfassend
- a) 15 bis 40 Gew.-% Natriumpercarbonat
- b) 50 bis 82 Gew.-% 1,3-Propandiol
- c) 1,1 bis 5 Gew.-% Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure
ganz
besonders bevorzugt sind.
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Einige
weitere beispielhafte und hinsichtlich ihrer chemischen und physikalischen
Stabilität vorteilhafte Bleichmittelzubereitungen sind
in den nachfolgenden Tabellen 4, 5 und 6 aufgeführt:
| Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] | Org.
Lösungsmittel [Gew.-%] | Schwebemittel
[Gew.-%] |
Rezeptur
1d | 12,9
bis 40 | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
2d | 16,9
bis 35 | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
3d | 18,9
bis 30 | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
4d | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
5d | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
6d | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
7d | 12,9
bis 40 | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
8d | 16,9
bis 35 | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
9d | 18,9
bis 30 | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
10d | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
11d | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 saccharidisches Schwebemittel |
Rezeptur
12d | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 saccharidisches Schwebemittel |
|
| Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] | Org.
Lösungsmittel [Gew.-%] | Schwebemittel
[Gew.-%] |
Rezeptur
1e | 12,9
bis 40 | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
2e | 16,9
bis 35 | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
3e | 18,9
bis 30 | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
4e | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
5e | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
6e | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
7e | 12,9
bis 40 | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
8e | 16,9
bis 35 | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
9e | 18,9
bis 30 | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
10e | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
11e | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose |
Rezeptur
12e | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose |
|
| Sauerstoffbleichmittel [Gew.-%] | Org.
Lösungsmittel [Gew.-%] | Schwebemittel
[Gew.-%] |
Rezeptur
1f | 12,9
bis 40 | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
2f | 16,9
bis 35 | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
3f | 18,9
bis 30 | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
4f | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86 | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
5f | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82 | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
6f | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80 | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
7f | 12,9
bis 40 | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
8f | 16,9
bis 35 | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
9f | 18,9
bis 30 | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
10f | 12,9
bis 40 Natriumpercarbonat | 10
bis 86
1,3 Propandiol | 1,1
bis 4 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
11f | 16,9
bis 35 Natriumpercarbonat | 50
bis 82
1,3 Propandiol | 1,1
bis 3 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
Rezeptur
12f | 18,9
bis 30 Natriumpercarbonat | 70
bis 80
1,3 Propandiol | 1,1
bis 2,5 Hydroxyethylcellulose und Kieselsäure |
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Die
erfindungsgemäßen Reinigungsmittel zeichnen sich
trotz ihrer hohen physikalischen wie chemischen Stabilität
durch eine geringe rezepturelle Komplexität aus. Dieser
geringe Grad an Komplexität vereinfacht die Herstellung
der Reinigungsmittel und verringert damit die bei der Bereitstellung
dieser Reinigungsmittel auftretenden Kosten. Bevorzugte erfindungsgemäße
Reinigungsmittel sind aus diesem Grund dadurch gekennzeichnet, dass
sie neben den wesentlichen Bestandteilen a), b) und c) höchstens
drei, vorzugsweise höchsten zwei, besonders bevorzugt höchstens
einen und insbesondere keine weiteren Bestandteile ausweisen. Der
Gewichtsanteil weiterer Bestandteile beträgt vor zugsweise
weniger als 10 Gew.-%, vorzugsweise weniger als 5 Gew.-%, besonders
bevorzugt weniger als 2 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt weniger
als 0,1 Gew.-%. Ganz besonders bevorzugte erfindungsgemäße
Reinigungsmittel bestehen aus den in den Tabellen 1 bis 6 angeführten
Bestandteilen.
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Die
erfindungsgemäßen Reinigungsmittel werden in einer
weiteren Ausführungsform mit einer oder mehreren weiteren
Reinigungsmitteln kombiniert.
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Reinigungsmittelkombination,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A;
- b) mindestens ein, vorzugsweise mindestens zwei weitere von
A verschiedene Reinigungsmittel
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Bei
den mit dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel
kombinierten weiteren Reinigungsmitteln handelt es sich vorzugsweise
um Enzym- und/oder Tensid- und/oder Gerüststoff-haltige
Reinigungsmittel.
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In
den Tabellen 1 bis 6 wurde einige hinsichtlich ihrer chemischen
und physikalischen Stabilität vorteilhafte erfindungsgemäße
Reinigungsmittel beschrieben. Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen
aus zwei oder drei voneinander verschiedenen Reinigungsmitteln,
die sich hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit und als besonders
vorteilhaft erwiesen haben, sind den nachfolgenden Tabellen 7 und
8 zu entnehmen:
Lfd.
Nummer | Reinigungsmittel
A | Reinigungsmittel
B, enthaltend |
1 | Rezeptur
1a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym |
2 | Rezeptur
4a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym |
3 | Rezeptur
6b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym |
4 | Rezeptur
10b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym |
5 | Rezeptur
1d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym |
6 | Rezeptur
4d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym |
7 | Rezeptur
7d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym |
8 | Rezeptur
10d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym |
9 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym |
10 | Rezeptur
4e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym |
11 | Rezeptur
7e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym |
12 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym |
13 | Rezeptur
1f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym |
14 | Rezeptur
4f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym |
15 | Rezeptur
7f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym |
16 | Rezeptur
10f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym |
17 | Rezeptur
1a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
18 | Rezeptur
4a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
19 | Rezeptur
6b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
20 | Rezeptur
10b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
21 | Rezeptur
1d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
22 | Rezeptur
4d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
23 | Rezeptur
7d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
24 | Rezeptur
10d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
25 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
26 | Rezeptur
4e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
27 | Rezeptur
7e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
28 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
29 | Rezeptur
1f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
30 | Rezeptur
4f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
31 | Rezeptur
7f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
32 | Rezeptur
10f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid |
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform sind die in der vorstehenden
Tabelle 7 aufgeführten Reinigungsmittel A und B fließfähig
(20°C).
Lfd.
Nummer | Reinigungsmittel
A | Reinigungsmittel
B, enthaltend | Reinigungsmittel oder
Klarspülmittels C, enthaltend |
1 | Rezeptur
1a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym | Gerüststoff |
2 | Rezeptur
4a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym | Gerüststoff |
3 | Rezeptur
6b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym | Gerüststoff |
4 | Rezeptur
10b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym | Gerüststoff |
5 | Rezeptur
1d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | Gerüststoff |
6 | Rezeptur
4d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | Gerüststoff |
7 | Rezeptur
7d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | Gerüststoff |
8 | Rezeptur
10d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | Gerüststoff |
9 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | Gerüststoff |
10 | Rezeptur
4e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | Gerüststoff |
11 | Rezeptur
7e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | Gerüststoff |
12 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | Gerüststoff |
13 | Rezeptur
1f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | Gerüststoff |
14 | Rezeptur
4f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | Gerüststoff |
15 | Rezeptur
7f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | Gerüststoff |
16 | Rezeptur
10f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | Gerüststoff |
17 | Rezeptur
1a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
18 | Rezeptur
4a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
19 | Rezeptur
6b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
20 | Rezeptur
10b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
21 | Rezeptur
1d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
22 | Rezeptur
4d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
23 | Rezeptur
7d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
24 | Rezeptur
10d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
25 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
26 | Rezeptur
4e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
27 | Rezeptur
7e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
28 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
29 | Rezeptur
1f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
30 | Rezeptur
4f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
31 | Rezeptur
7f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
32 | Rezeptur
10f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | Gerüststoff |
33 | Rezeptur
1a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
34 | Rezeptur
4a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
35 | Rezeptur
6b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
36 | Rezeptur
10b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
37 | Rezeptur
1d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
38 | Rezeptur
4d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
39 | Rezeptur
7d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
40 | Rezeptur
10d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
41 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
42 | Rezeptur
4e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
43 | Rezeptur
7e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
44 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
45 | Rezeptur
1f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
46 | Rezeptur
4f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
47 | Rezeptur
7f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
48 | Rezeptur
10f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym | nichtionisches
Tensid |
49 | Rezeptur
1a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
50 | Rezeptur
4a
(gemäß Tabelle 1 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
51 | Rezeptur
6b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
52 | Rezeptur
10b
(gemäß Tabelle 2 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
53 | Rezeptur
1d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
54 | Rezeptur
4d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
55 | Rezeptur
7d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
56 | Rezeptur
10d
(gemäß Tabelle 4 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
57 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
58 | Rezeptur
4e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
59 | Rezeptur
7e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
60 | Rezeptur
1e
(gemäß Tabelle 5 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
61 | Rezeptur
1f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
62 | Rezeptur
4f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
63 | Rezeptur
7f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
64 | Rezeptur
10f
(gemäß Tabelle 6 oben) | Enzym,
org. Lösungsmittel und Niotensid | nichtionisches
Tensid |
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform sind die in der vorstehenden
Tabelle 8 aufgeführten Reinigungsmittel A, B und C fließfähig
(20°C).
-
Die
Konfektionierung der zuvor beschriebenen Kombination von Reinigungsmitteln
erfolgt in Form voneinander getrennter Aufnahmekammern, wobei jede
dieser Aufnahmekammern eines der miteinander kombinierten Reinigungsmittel
enthält. Beispiele für derartige Konfektionsformen
sind Kartuschen mit zwei, drei, vier oder mehr voneinander getrennten
Aufnahmekammern, beispielsweise Zwei-, Drei-, Vier- oder Mehrkammerflaschen.
Durch die Trennung der Reinigungsmittel unterschiedlicher Zusammensetzung
können unerwünschte Reaktionen aufgrund chemischer
Unverträglichkeit ausgeschlossen werden.
-
Ein
Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist weiterhin eine Reinigungsmittelangebotsform,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen
finden sich in den Tabellen 1 bis 6 oben.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Reinigungsmittelangebotsform,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B,
in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen
finden sich in der Tabelle 7 oben.
-
Beansprucht
wird weiterhin eine Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel
C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und
C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für den Einsatz in derartigen
Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 8 oben.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Reinigungsmitteldosiersystem,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A;
- c) ein mit der Kartusche verbundenes oder verbindbares Dosiergerät.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform werden die zuvor beschriebenen
Kartuschen der Reinigungsmittelangebotsformen mit einer von der
Kartusche lösbaren Dosiergerät versehen. Eine
solches Dosiergerät kann mit der Kartusche beispielsweise
mittels einer Haft-, Rast-, Schnapp- oder Steckverbindung verbunden sein.
Durch die Trennung von Kartusche und Dosiergerät wird beispielsweise
die Befüllung der Kartusche vereinfacht. Alternativ ermöglich
die lösbare Verbindung von Kartusche und Dosiergerät
den Austausch der Kartuschen an dem Dosiergerät. Ein solcher
Austausch kann beispielsweise bei einer Änderung des Reinigungsprogramms
oder nach der vollständigen Leerung der Kartusche angezeigt
sein.
-
Ein
Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist weiterhin eine Reinigungsmitteldosiersystem,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A;
- c) ein mit der Kartusche lösbar verbundenes Dosiergerät.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen
finden sich in den Tabellen 1 bis 6 oben.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B,
in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen;
- d) ein mit der Kartusche lösbar verbundenes Dosiergerät.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen
finden sich in der Tabelle 7 oben.
-
Ein
besonders bevorzugter Gegenstand dieser Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel
C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und
C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen;
- e) ein mit der Kartusche lösbar verbundenes Dosiergerät.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für den Einsatz in derartigen
Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 8 oben.
-
Selbstverständlich
sind auch Reinigungsmittelangebotsformen denkbar, bei denen die
Kartusche und das Dosiergerät unlösbar miteinander
verbunden sind.
-
Ein
Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist weiterhin eine Reinigungsmitteldosiersystem,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A;
- c) ein mit der Kartusche unlösbar verbundenes Dosiergerät.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen
finden sich in den Tabellen 1 bis 6 oben.
-
Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B,
in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen;
- d) ein mit der Kartusche unlösbar verbundenes Dosiergerät.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige Reinigungsmittelangebotsformen
finden sich in der Tabelle 7 oben.
-
Ein
besonders bevorzugter Gegenstand dieser Anmeldung ist eine Reinigungsmitteldosiersystem, umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel
C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und
C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen;
- e) ein mit der Kartusche unlösbar verbundenes Dosiergerät.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für den Einsatz in derartigen
Reinigungsmittelangebotsformen finden sich in der Tabelle 8 oben.
-
Die
vorgenanten Reinigungsmitteldosiersysteme, umfassend eine erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel (sowie optional ein oder zwei weitere, von dem
erfindungsgemäßen Reinigungsmittel verschiedene
Reinigungsmitte), eine Kartusche und ein lösbar mit der
Kartusche verbundenes Dosiergerät liegen in einer bevorzugten
Ausführungsform in einer gemeinsamen Umverpackung vor,
wobei die befüllte Kartusche und das Dosiergerät
besonders bevorzugt getrennt voneinander in der Umverpackung enthalten
sind. Die Umverpackung dient der Lagerung, dem Transport und der
Präsentation der erfindungsgemäßen Reinigungsmitteangebotsform
und schütz diese vor Verschmutzung, Schlag und Stoß.
Insbesondere zum Zweck der Präsentation sollte die Umverpackung
wenigstens anteilsweise transparent ausgestaltet sein.
-
Alternativ
oder in Ergänzung zu einer Umverpackung besteht selbstverständlich
die Möglichkeit, die erfindungsgemäßen
Reinigungsmittel, Reinigungsmittelkombinationen oder Reinigungsmittelangebotsformen in
Verbindung mit einer Geschirrspülmaschine zu vermarkten.
Eine solche Kombination ist insbesondere in den Fällen
vorteilhaft, in denen der Verlauf des maschinellen Geschirrspülverfahrens
(z. B. Dauer, Temperaturverlauf, Wasserzufuhr) und die Reinigungsmittelrezeptur
bzw. die Steuerelektronik des Dosiergeräts aufeinander
abgestimmt sind.
-
Das
erfindungsgemäße Dosiersystem besteht aus den
Grundbauelementen einer mit dem erfindungsgemäßen
Reinigungsmittel befüllten Kartusche und einem mit der
Kartusche kuppelbarem Dosiergerät, welches wiederum aus
weiteren Baugruppen, wie beispielsweise Bauelementträger,
Aktuator, Verschlusselement, Sensor, Energiequelle und/oder Steuereinheit,
gebildet ist.
-
Es
ist bevorzugt, dass das erfindungsgemäße Dosiersystem
beweglich ist. Beweglich im Sinne dieser Anmeldung bedeutet, dass
das Dosiersystem nicht unlösbar mit einer wasserführenden
Vorrichtung wie beispielsweise einer Geschirrspülmaschine,
Waschmaschine, Wäschetrockner oder dergleichen verbunden
ist, sondern beispielsweise aus einer Geschirrspülmaschine
durch den Benutzer entnehmbar oder in einer Geschirrspülmaschine
positionierbar, also eigenständig handhabbar, ist
-
Gemäß einer
alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist es auch denkbar, dass
das Dosiergerät für den Benutzer nicht lösbar
mit einer wasserführenden Vorrichtung wie beispielsweise
einer Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Wäschetrockner
oder dergleichen verbunden ist und lediglich die Kartusche beweglich
ist.
-
Da
die zu dosierenden Zubereitungen je nach beabsichtigtem Verwendungszweck
einen pH-Wert zwischen 2 und 12 aufweisen können, sollten
alle Komponenten des Dosiersystems, die in Kontakt mit den Zubereitungen
kommen, eine entsprechende Säure- und/oder Alkaliresistenz
aufweisen. Ferner sollten die diese Komponenten durch eine geeignete
Materialauswahl weitestgehend chemisch inert, beispielsweise gegen nichtionische
Tenside, Enzyme und/oder Duftstoffe sein.
-
Kartusche
-
Unter
einer Kartusche im Sinne dieser Anmeldung wird ein Packmittel verstanden,
das dazu geeignet ist, fließfähige oder streufähige
Zubereitungen zu umhüllen oder zusammenzuhalten und das
zur Abgabe der Zubereitung an ein Dosiergerät koppelbar
ist.
-
Insbesondere
kann eine Kartusche auch mehrere Kammern umfassen, die mit voneinander
verschiedenen Zusammensetzungen befüllbar sind. Auch ist
es denkbar, dass eine Behältermehrzahl zu einer Kartuscheneinheit
angeordnet wird.
-
Es
ist vorteilhaft, dass die Kartusche wenigstens eine Auslassöffnung
aufweist, die derart angeordnet ist, dass eine schwerkraftbewirkte
Zubereitungsfreisetzung aus dem Behälter in der Gebrauchsstellung
des Dosiergeräts bewirkt werden kann. Hierdurch werden
keine weiteren Fördermittel zur Freisetzung von Zubereitung
aus dem Behälter benötigt, wodurch der Aufbau
des Dosiergeräts einfach und die Herstellungskosten niedrig
gehalten werden können.
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist wenigstens
eine zweite Kammer zur Aufnahme wenigstens einer zweiten fließ-
oder streufähigen Zubereitung vorgesehen, wobei die zweite
Kammer wenigstens eine Auslassöffnung aufweist, die derart
angeordnet ist, dass eine schwerkraftbewirkte Produktfreisetzung
aus der zweiten Kammer in der Gebrauchsstellung des Dosiergeräts
bewirkt ist. Die Anordnung einer zweiten Kammer ist insbesondere
dann vorteilhaft, wenn in den voneinander getrennten Behältern
Zubereitungen bevorratet sind, die üblicherweise nicht
miteinander lagerstabil sind, wie beispielsweise Bleichmittel und
Enzyme.
-
Des
Weiteren ist es vorstellbar, dass mehr als zwei, insbesondere drei
bis vier Kammern in bzw. an einer Kartusche vorgesehen sind. Insbesondere
kann einer der Kammern zur Abgabe von flüchtigen Zubereitungen
wie etwa eines Duftstoffs an die Umgebung ausgestaltet sein.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Kartusche einstückig
ausgebildet. Hierdurch lassen sich die Kartuschen, insbesondere
durch geeignete Blasformverfahren, kostengünstig in einem
Herstellungsschritt ausbilden. Die Kammern einer Kartusche können
hierbei beispielsweise durch Stege oder Materialbrücken
voneinander separiert sein.
-
Die
Kartusche kann auch mehrstückig durch im Spritzguss hergestellte
und anschließend zusammengefügte Bauteile gebildet
sein.
-
Ferner
ist es denkbar, dass die Kartusche in derart mehrstückig
ausgeformt ist, dass wenigstens eine Kammer, vorzugsweise alle Kammern,
einzeln aus dem Dosiergerät entnehmbar oder in das Dosiergerät
einsetzbar sind. Hierdurch ist es möglich, bei einem unterschiedlich
starken Verbrauch einer Zubereitung aus einer Kammer, eine bereits
entleerte Kammer auszutauschen, während die übrigen,
die noch mit Zubereitung befüllt sein können,
in dem Dosiergerät verbleiben. Somit kann ein gezieltes
und bedarfsgerechtes Nachfüllen der einzelnen Kammern bzw.
deren Zubereitungen erreicht werden.
-
Die
Kammern einer Kartusche können durch geeignete Verbindungsmethoden
aneinander fixiert sein, so dass eine Behältereinheit gebildet
ist. Die Kammern können durch eine geeignete formschlüssige,
kraftschlüssige oder stoffschlüssige Verbindung
lösbar oder unlösbar gegeneinander fixiert sein.
Insbesondere kann die Fixierung durch eine oder mehrere der Verbindungsarten
aus der Gruppe der Snap-In Verbindungen, Klettverbindungen, Pressverbindungen,
Schmelzverbindungen, Klebverbindungen, Schweißverbindungen, Lötverbindungen,
Schraubverbindungen, Keilverbindungen, Klemmverbindungen oder Prellverbindungen
erfolgen. Insbesondere kann die Fixierung auch durch einen Schrumpfschlauch
(sog. Sleeve) ausgebildet sein, der in einem erwärmten
Zustand über die gesamte oder Abschnitte der Kartusche
gezogen wird und die Kammern bzw. die Kartusche im abgekühlten
Zustand fest umschließt.
-
Um
vorteilhafte Restentleerungseigenschaften der Kammern bereitzustellen,
kann der Boden der Kammern trichterförmig zur Abgabeöffnung
hin geneigt sein. Des Weiteren kann die Innenwand einer Kammer durch
geeignete Materialwahl und/oder Oberflächenausgestaltung
in derart ausgebildet sein, dass eine geringe Materialanhaftung
der Zubereitung an der inneren Kammerwand realisiert ist. Auch durch
diese Maßnahme lässt sich die Restentleerbarkeit
einer Kammer weiter optimieren.
-
Die
Kammern einer Kartusche können gleiche oder voneinander
verschiedene Füllvolumina aufweisen. Bei einer Konfiguration
mit zwei Kammern beträgt das Verhältnis der Behältervolumina
bevorzugt 5:1, bei einer Konfiguration mit drei Kammern bevorzugt
4:1:1, wobei diese Konfigurationen insbesondere zur Verwendung in
Geschirrspülmaschinen geeignet sind.
-
Wie
oben erwähnt, besitzt die Kartusche vorzugsweise 3 Kammern.
Für den Einsatz einer derartigen Kartusche in einer Geschirrspülmaschine
ist es insbesondere bevorzugt, dass die erste Kammer eine alkalische
Reinigungszubereitung, die zweite Kammer eine enzymatische Zubereitung
und die dritte Kammer einen Klarspüler beinhaltet, wobei
das Volumenverhältnis der Kammern in etwa 4:1:1 beträgt.
-
In
oder an einer Kammer kann eine Dosierkammer, in Fließrichtung
der Zubereitung vor der Auslassöffnung ausgebildet sein.
Durch die Dosierkammer wird die Zubereitungsmenge, die bei der Freisetzung
von Zubereitung aus der Kammer an die Umgebung abgegeben werden
soll, festgelegt. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das
Verschlusselement des Dosiergeräts, das die Zubereitungsabgabe
aus einer Kammer an die Umgebung bewirkt, nur in einen Abgabe- und
einen Verschlusszustand ohne Kontrolle der Abgabemenge versetzt
werden kann. Durch die Dosierkammer wird dann gewährleistet,
dass ohne eine unmittelbare Rückkopplung der abgegebenen
Zubereitungsmenge eine vordefinierte Menge an Zubereitung freigesetzt
wird. Die Dosierkammern können einstückig oder
mehrstückig ausgeformt sein.
-
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung weist eine
oder weisen mehrere Kammern neben einer Auslassöffnung
jeweils eine flüssigkeitsdicht verschließbare
Kammeröffnung auf. Durch diese Kammeröffnung ist
es beispielsweise ermöglicht, in dieser Kammer aufbewahrte
Zubereitung nachzufüllen.
-
Zur
Belüftung der Kartuschenkammern können insbesondere
im Kopfbereich der Kartusche Belüftungsmöglichkeiten
vorgesehen sein, um einen Druckausgleich bei fallendem Befüllstand
der Kammern zwischen dem Inneren der Kartuschenkammern und der Umgebung
zu gewährleisten. Diese Belüftungsmöglichkeiten
können beispielsweise als Ventil, insbesondere Silikonventil,
Micro-Öffnungen in der Kartuschenwand oder dergleichen
ausgebildet sein.
-
Sollte
gemäß einer weiteren Ausgestaltung nicht die Kartuschenkammern
direkt belüftet werden, sondern über das Dosiergerät
oder keine Belüftung, z. B. bei der Verwendung flexibler
Behältnisse, wie beispielsweise Beutel, vorgesehen sein,
so hat dies den Vorteil, dass bei erhöhten Temperaturen
im Laufe eines Spülzyklus eines Geschirrspülers
durch die Erwärmung des Kammerinhalts ein Druck aufgebaut
wird, der die zu dosierenden Zubereitungen in Richtung der Auslassöffnungen
drückt, so dass hierdurch eine gute Restentleerbarkeit
der Kartusche erreichbar ist. Ferner besteht bei einer derartigen,
luftfreien Verpackung nicht die Gefahr einer Oxidation von Substanzen
der Zubereitung, was eine Beutelverpackung oder auch Bag-In-Bottle-Verpackung
insbesondere für oxidationsempfindliche Zubereitungen zweckmäßig
erscheinen lässt.
-
Die
Kartusche weist üblicherweise ein Füllvolumen
von < 5.000 ml,
insbesondere < 1.000
ml, bevorzugt < 500
ml, besonders bevorzugt < 250
ml, ganz besonders bevorzugt < 50
ml auf.
-
Die
Kartusche kann jede beliebige Raumform annehmen. Sie kann beispielsweise
würfelartig, kugelförmig oder plattenartig ausgebildet
sein.
-
Die
Kartusche und das Dosiergerät können insbesondere
derart bezüglich ihrer Raumform ausgestaltet sein, dass
sie einen möglichst geringen Nutzvolumenverlust insbesondere
in einer Geschirrspülmaschine gewährleisten.
-
Zur
Verwendung des Dosiergeräts in Geschirrspülmaschinen
ist es besonders vorteilhaft, das Gerät in Anlehnung an
in Geschirrspülmaschinen zu reinigendem Geschirr auszuformen.
So kann dieses beispielsweise plattenförmig, in etwa in
den Abmessungen eines Tellers, ausgebildet sein. Hierdurch kann
das Dosiergerät platzsparend z. B. im Unterkorb des Geschirrspülers
positioniert werden. Ferner erschließt sich die richtige
Positionierung der Dosiereinheit dem Benutzer unmittelbar intuitiv
durch die tellerartige Formgebung. Bevorzugt weist die Kartusche
ein Verhältnis von Höhe:Breite:Tiefe zwischen
5:5:1 und 50:50:1, insbesondere bevorzugt von etwa 10:10:1 auf.
Durch die „schlanke” Ausbildung des Dosiergeräts
und der Kartusche ist es insbesondere möglich, das Gerät
in dem unteren Besteckkorb einer Geschirrspülmaschine in
den für Teller vorgesehenen Aufnahmen zu positionieren.
Dies hat den Vorteil, dass die aus dem Dosiergerät abgegeben
Zubereitungen direkt in die Waschflotte gelangen und nicht an anderem
Spülgut anhaften können.
-
Üblicherweise
sind handelsübliche Haushaltsgeschirrspülmaschinen
in derart konzipiert, dass die Anordnung von größerem
Spülgut, wie etwa Pfannen oder große Teller, im
unteren Korb der Geschirrspülmaschine vorgesehen ist. Um
eine nicht optimale Positionierung des Dosiersystems durch den Benutzer
im oberen Korb zu vermeiden, ist in einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung das Dosiersystem derart dimensioniert, dass eine Positionierung
des Dosiersystems lediglich in den dafür vorgesehenen Aufnahmen
des unteren Korbes ermöglicht ist. Hierzu können
die Breite und die Höhe des Dosiersystems insbesondere
zwischen 150 mm und 300 mm, besonders bevorzugt zwischen 175 mm
und 250 mm gewählt sein.
-
Es
ist jedoch auch denkbar, die Dosiereinheit in Becherform mit einer
im Wesentlichen kreisrunden oder quadratischen Grundfläche
auszubilden.
-
Um
hitzeempfindliche Bestandteile einer in einer Kartusche befindlichen
Zubereitung vor Wärmeeinwirkung zu schützen, ist
es von Vorteil, die Kartusche aus einem Material mit einer geringen
Wärmeleitfähigkeit herzustellen.
-
Eine
weitere Möglichkeit zur Verminderung des Hitzeeinflusses
auf eine Zubereitung in einer Kammer der Kartusche ist es, die Kammer
durch geeignete Maßnahmen zu isolieren z. B. durch die
Verwendung von Wärmedämmmaterialien wie etwa Styropor,
die die Kammer oder die Kartusche in geeigneter Weise ganz oder teilweise
umschließen.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, weist
die Kartusche ein RFID-Etikett auf, dass zumindest Informationen über
den Inhalt der Kartusche beinhaltet und das durch die Sensoreinheit
auslesbar ist.
-
Diese
Informationen können verwendet werden, um ein in der Steuereinheit
gespeichertes Dosierprogramm auszuwählen. Hierdurch kann
sichergestellt werden, dass stets ein für eine bestimmte
Zubereitung optimales Dosierprogramm verwendet wird. Es kann auch
vorgesehen sein, dass bei nicht Vorhandensein eines RFID-Labels
oder bei einem RFID-Label mit einer falschen oder fehlerhaften Kennung,
keine Dosierung durch das Dosiergerät erfolgt und statt
dessen ein optisches oder akustisches Signal erzeugt wird, dass
den Benutzer auf den vorliegenden Fehler hinweist.
-
Um
einen Fehlgebrauch der Kartusche auszuschließen, können
die Kartuschen auch strukturelle Elemente aufweisen, die mit korrespondierenden
Elementen des Dosiergeräts nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip
zusammenwirken, so dass beispielsweise nur Kartuschen eines bestimmten
Typs an das Dosiergerät koppelbar sind. Ferner ist es durch
diese Ausgestaltung möglich, dass Informationen über
die an das Dosiergerät gekoppelten Kartusche an die Steuereinheit übertragen
werden, wodurch eine auf den Inhalt des dementsprechenden Behälters
abgestimmte Steuerung des Dosiergeräts erfolgen kann.
-
Die
Kartusche ist insbesondere zur Aufnahme von fließfähigen
Wasch- oder Reinigungsmittel ausgebildet. Besonders bevorzugt weist
eine derartige Kartusche eine Mehrzahl von Kammern zur räumlich
separierten Aufnahme jeweils voneinander verschiedener Zubereitungen
eines Wasch- oder Reinigungsmittels auf. Exemplarisch – aber
nicht abschließend – sind in den Tabellen 1 bis
8 weiter oben in der Beschreibung einige Kombinationsmöglichkeiten
der Befüllung der Kammern mit unterschiedlichen Zubereitungen
aufgelistet.
-
Die
Kartusche kann so ausgebildet sein, dass sie lösbar oder
fest in oder an der Geschirrspülmaschine angeordnet werden
kann.
-
Dosiergerät
-
In
dem Dosiergerät sind die zum Betrieb notwendige Steuereinheit,
Sensoreinheit sowie wenigstens ein Aktuator integriert. Bevorzugt
ist ebenfalls eine Energiequelle in dem Dosiergerät angeordnet.
-
Vorzugsweise
besteht das Dosiergerät aus einem spritzwassergeschütztem
Gehäuse, dass das Eindringen von Spritzwasser, wie es beispielsweise
bei der Verwendung in einer Geschirrspülmaschine auftreten kann,
in das Innere des Dosiergeräts verhindert.
-
Es
ist besonders bevorzugt, dass das Dosiergerät wenigstens
eine erste Schnittstelle umfasst, welche in oder an einem wasserführendem
Gerät wie insbesondere ein wasserführendes Haushaltsgerät,
bevorzugt eine Geschirrspül- oder Waschmaschine ausgebildeten
korrespondierenden Schnittstelle in derart zusammenwirkt, dass eine Übertragung
von elektrischer Energie von dem wasserführenden Gerät
zum Dosiergerät verwirklicht ist.
-
In
einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Schnittstellen durch
Steckverbinder ausgebildet. In einer weiteren Ausgestaltung können
die Schnittellen in derart ausgebildet sein, dass eine drahtlose Übertragung von
elektrischer Energie bewirkt ist.
-
In
einer vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung ist jeweils
eine zweite Schnittstelle am Dosiergerät und dem wasserführenden
Gerät, wie etwa einer Geschirrspülmaschine, zur Übertragung
von elektromagnetischen Signalen, welche insbesondere Betriebszustands-,
Mess- und/oder Steuerinformationen des Dosiergeräts und/oder
des wasserführenden Geräts wie einer Geschirrspülmaschine
repräsentieren, ausgebildet.
-
Adapter
-
Durch
einen Adapter kann eine einfache Kopplung des Dosiersystems mit
einem wasserführendem Haushaltsgerät realisiert.
Der Adapter dient der mechanischen und/oder elektrischen Verbindung
des Dosiersystems mit dem wasserführenden Haushaltsgerät.
-
Der
Adapter ist, bevorzugt fest, mit einer wasserführenden
Leitung des Haushaltsgeräts verbunden. Es ist jedoch auch
denkbar, den Adapter für eine Positionierung im oder am
Haushaltsgerät vorzusehen, in der der Adapter vom Wasserfluss
und/oder Sprühstrahl des Haushaltsgeräts erfasst
ist.
-
Durch
den Adapter wird es möglich ein Dosiersystem sowohl für
eine autarke als auch „build-in” Version auszuführen.
Auch ist es möglich, den Adapter als eine Art Aufladestation
für das Dosier system auszubilden, in der beispielsweise
die Energiequelle des Dosiergeräts aufgeladen wird oder
Daten zwischen dem Dosiergerät und dem Adapter ausgetauscht
werden.
-
Der
Adapter kann in einer Geschirrspülmaschine an einer der
inneren Wände der Spülkammer, insbesondere an
der inneren Seite der Geschirrspülmaschinentür,
angeordnet sein. Es ist jedoch auch denkbar, dass der Adapter als
solches nicht zugänglich für den Benutzer im wasserführenden
Haushaltsgerät positioniert ist, so dass das Dosiergerät
beispielsweise während der Montage mit des Haushaltsgeräts
in den Adapter eingesetzt wird, wobei der Adapter, das Dosiergerät
und das Haushaltsgerät in derart ausgebildet sind, dass eine
Kartusche vom Benutzer mit dem Dosiergerät gekoppelt werden
kann.
-
1 Autarkes
Dosiergerät mit Zwei-Kammer-Kartusche im separierten und
zusammengebauten Zustand
-
2 Autarkes
Dosiergerät mit Zwei-Kammer-Kartusche angeordnet in einer
Schublade einer Geschirrspülmaschine
-
3 Zwei-Kammer-Kartusche
im separierten Zustand zu einem autarken und internen maschinen-integrierten
Dosiergerät
-
4 Zwei-Kammer-Kartusche
im zusammengebauten Zustand mit einem internen maschinen-integrierten
Dosiergerät
-
5 Zwei-Kammer-Kartusche
im separierten Zustand zu einem autarken und externen maschinen-integrierten
Dosiergerät
-
6 Zwei-Kammer-Kartusche
im zusammengebauten Zustand mit einem externen maschinen-integrierten
Dosiergerät
-
7 Zwei-Kammer-Kartusche
im separierten und zusammengebauten Zustand zu einem autarken, maschinen-integrierbarem
Dosiergerät
-
8 Zwei-Kammer-Kartusche
im zusammengebauten Zustand zu einem autarken, maschinen-integriertem
Dosiergerät
-
9 Autarkes
Dosiergerät mit nachfüllbarem Zwei-Kammer-Kartusche
und Nachfülleinheit
-
1 zeigt
ein autarkes Dosiergerät 2 mit einer Zwei-Kammer-Kartusche 1 im
separierten und zusammengebauten Zustand.
-
Das
Dosiergerät 2 weist zwei Dosierkammereinlässe 21a, 21b zur
wiederholt lösbaren Aufnahme der korrespondierenden Auslassöffnungen 5a, 5b der
Kammern 3a, 3b der Kartusche 1 auf. An
der Vorderseite befinden sich Anzeige- und Bedienelemente 37,
die den Betriebszustand des Dosiergeräts 2 anzeigen
bzw. auf diesen einwirken.
-
Die
Dosierkammereinlässe 21a, 21b weisen
ferner Mittel auf, die beim Aufstecken der Kartusche 1 auf das
Dosiergerät 2 die Öffnung des Auslassöffnungen 5a, 5b der
Kammern 3a, 3b bewirken, so dass das Innere der
Kammern 3a, 3b kommunizierend mit den Dosierkammereinlässen 21a, 21b verbunden
ist.
-
Die
Kartusche 1 kann aus einer oder mehreren Kammern 3a, 3b bestehen.
Die Kartusche 1 kann einstückig mit mehreren Kammern 3a, 3b oder
mehrstückig ausgebildet sein, wobei dann die einzelnen
Kammern 3a, 3b zu einer Kartusche 1 zusammengefügt
werden, insbesondere durch stoffschlüssige, formschlüssige oder
kraftschlüssige Verbindungsmethoden.
-
Insbesondere
kann die Fixierung durch eine oder mehrere der Verbindungsarten
aus der Gruppe der Snap-In Verbindungen, Pressverbindungen, Schmelzverbindungen,
Klebverbindungen, Schweißverbindungen, Lötverbindungen,
Schraubverbindungen, Keilverbindungen, Klemmverbindungen oder Prellverbindungen
erfolgen. Insbesondere kann die Fixierung auch durch einen Schrumpfschlauch
(sog. Sleeve) ausgebildet sein, der in einem erwärmten
Zustand zumindest abschnittsweise über die Kartusche gezogen
wird und die Kartusche im abgekühlten Zustand fest umschließt.
-
Um
vorteilhafte Restentleerungseigenschaften der Kartusche 1 bereitzustellen,
kann der Boden der Kartusche 1 trichterförmig
zur Abgabeöffnung 5a, 5b hin geneigt
sein. Des Weiteren kann die Innenwand der Kartusche 1 durch
geeignete Materialwahl und/oder Oberflächenausgestaltung
in derart ausgebildet sein, dass eine geringe Materialanhaftung
des Produkts an der inneren Kartuschenwand realisiert ist. Auch
durch diese Maßnahme lässt sich die Restentleerbarkeit
der Kartusche 1 weiter optimieren.
-
Die
Kammern 3a, 3b der Kartusche 1 können
gleiche oder voneinander verschiedene Füllvolumina aufweisen.
Bei einer Konfiguration mit zwei Kammern 3a, 3b beträgt
das Verhältnis der Kammervolumina bevorzugt 5:1, bei einer
Konfiguration mit drei Kammern bevorzugt 4:1:1, wobei diese Konfigurationen
insbesondere zur Verwendung in Geschirrspülmaschinen geeignet
sind. Eine Verbindungsmethode kann auch darin bestehen, dass die
Kammern 3a, 3b in einen der korrespondierenden
Dosierkammereinlässen 21a, 21b des Dosiergeräts 2 gesteckt
und so gegeneinander fixiert werden.
-
Die
Verbindung zwischen den Kammern 3a, 3b kann insbesondere
lösbar ausgebildet sein, um ein separates Austauschen einer
Kammer zu erlauben.
-
Die
Kammern 3a, 3b beinhalten jeweils eine Zubereitung 40a, 40b.
Die Zubereitung 40a, 40b können gleiche
oder unterschiedliche Zusammensetzung aufweisen.
-
Vorteilhafter
Weise sind die Kammern 3a, 3b aus einem transparenten
Material gefertigt, so dass der Füllstand der Zubereitungen 40a, 40b von
Außen durch den Benutzer sichtbar ist. Es kann jedoch auch
von Vorteil sein, wenigstens eine der Kammern aus einem opaken Material
zu fertigen, insbesondere dann, wenn die in dieser Kammer befindliche
Zubereitung lichtsensitive Inhaltsstoffe enthält.
-
Die
Auslassöffnungen 5a, 5b sind so ausgestaltet,
dass sie mit den korrespondierenden Dosierkammereinlässen 21a, 21b eine
form- und/oder kraftschlüssige, insbesondere flüssigkeitsdichte,
Verbindung ausbilden.
-
Besonders
vorteilhaft ist es, dass jeder der Auslassöffnungen 5a, 5b so
ausgebildet ist, dass er nur auf einen der Dosierkammereinlässe 21a, 21b passt,
wodurch verhindert wird, dass eine Kammer versehentlich auf einen
falschen Dosierkammereinlass gesteckt wird.
-
Die
Kartusche 1 weist üblicherweise ein Füllvolumen
von < 5.000 ml,
insbesondere < 1.000
ml, bevorzugt < 500
ml, besonders bevorzugt < 250
ml, ganz besonders bevorzugt < 50
ml auf.
-
Die
Dosiereinheit 2 und die Kartusche 1 können
im zusammengefügten Zustand insbesondere den Geometrien
der Geräte an oder in denen sie angewendet werden angepasst
sein um einen möglichst geringen Nutzvolumenverlust zu
gewährleisten. Zur Verwendung der Dosiereinheit 2 und
der Kartusche 1 in Geschirrspülmaschinen ist es
besonders vorteilhaft, die Dosiereinheit 2 und die Kartusche 1 in
Anlehnung an in Geschirrspülmaschinen zu reinigendem Geschirr
auszuformen. So kann die Dosiereinheit 2 und die Kartusche 1 beispielsweise
plattenförmig, in etwa in den Abmessungen eines Tellers,
ausgebildet sein. Hierdurch kann die Dosiereinheit Platz sparend
im Unterkorb positioniert werden.
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Um
eine unmittelbare optische Füllstandskontrolle bereitzustellen,
ist es von Vorteil, die Kartusche 1 zumindest abschnittsweise
aus einem transparenten Material zu formen.
-
Um
hitzeempfindliche Bestandteile eines in einer Kartusche befindlichen
Produktes vor Wärmeeinwirkung zu schützen, ist
es von Vorteil, die Kartusche 1 aus einem Material mit
einer geringen Wärmeleitfähigkeit herzustellen.
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Die
Auslassöffnungen 5a, 5b der Kartusche 1 sind
bevorzugt auf einer Linie bzw. in einer Flucht angeordnet, wodurch
eine schlanke, tellerförmige Ausbildung des Dosierspenders
ermöglicht ist.
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2 zeigt
ein autarkes Dosiergerät mit einer Zwei-Kammer-Kartusche 1 in
der Geschirrschublade 11 bei geöffneter Geschirrspülmaschinentür 39 einer
Geschirrspülmaschine 38.
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3 zeigt
eine Zwei-Kammer-Kartusche 1 im separierten Zustand zu
einem autarken Dosiergerät 2 und einem internen,
Maschinen-integriertem Dosiergerät. Hierbei ist die Kartusche 1 in
derart ausgebildet, dass sie sowohl mit dem autarken Dosiergerät 2 als
auch mit dem Maschinen-integrierten Dosiergerät (nicht dargestellt)
koppelbar ist, was durch die in 3 dargstellten
Pfeile angedeutet ist.
-
Auf
der ins Innere der Geschirrspülmaschine 38 gerichteten
Seite der Geschirrspülmaschinentür 39 ist eine
Vertiefung 43 ausgeformt, in die die Kartusche 1 eingesetzt
werden kann, wobei durch das Einsetzten die Auslassöffnungen 5a, 5b der
Kartusche 1 kommunizierend mit den Adapterstücken 42a, 42b verbunden
sind. Die Adapterstücke 42a, 42b sind
ihrerseits mit dem Maschinen-integrierten Dosiergerät gekoppelt.
-
Zur
Fixierung der Kartusche 1 in der Vertiefung 43 können
Halteelemente 44a, 44b an der Vertiefung 43 vorgesehen
sein, die eine kraft- und/oder formschlüssige Fixierung
der Kartusche in der Vertiefung 43 gewährleisten.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass entsprechende
Halteelemente an der Kartusche 1 vorgesehen sind. Die Halteelemente 44a, 44b können
bevorzugt ausgewählt sein aus der Gruppe der Schnappverbindungen,
Rastverbindungen, Schnapp-Rast-Verbindungen, Klemmverbindungen oder
Steckverbindungen.
-
Im
Betrieb der Geschirrspülmaschine 38 wird durch
das Maschinen-integrierte Dosiergerät Zubereitung 40a, 40b aus
der Kartusche 1 durch die Adapterelemente 42a, 42b hindurch
dem entsprechenden Spülzyklus zugegeben.
-
4 zeigt
die aus Figur bekannte Kartusche 1 im eingebauten Zustand
in der Tür 39 einer Geschirrspülmaschine 38.
-
Eine
weitere Ausführungsform der Erfindung ist in 5 abgebildet. 5 zeigt
die aus 3 bekannte Kartusche 1 mit
einer am Kopf der Kartusche 1 angeordneten Kammer 45,
welche in ihrer Mantelfläche eine Mehrzahl von Öffnungen 46 aufweist.
Vorzugsweise ist die Kammer 45 mit einer Luftverbesserungszubereitung
befüllt, welche durch die Öffnungen 46 an
die Umgebung abgegeben wird. Die Luftverbesserungszubereitung kann
insbesondere zumindest einen Duftstoff und/oder eine geruchsbekämpfende
Substanz umfassen.
-
Anders
als bei der aus 3 und 4 bekannten
Anordnung der Kartusche 1 im Inneren einer Geschirrspülmaschine 38,
ist es auch möglich, eine Vertiefung 43 mit Adapterelementen 42a, 42b zur
Kopplung mit der Kartusche 1 an einer äußeren
Oberfläche einer Geschirrspülmaschine 38 vorzusehen.
Dies ist exemplarisch in 5 und 6 dargestellt.
-
Selbstverständlich
kann die in 5 und 6 abgebildete
Kartusche 1 auch mit einer eine Luftverbesserungssubstanz
enthaltenden Kammer 45 in einer entsprechend ausgebildeten
Aufnahme im Inneren einer Geschirrspülmaschine 38 angeordnet
sein.
-
Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung ist in 7 gezeigt.
Das Dosiergerät 2 kann hierbei mit der Kartusche 1 gekoppelt
werden, was durch den ersten, linken Pfeil in der Zeichnung entsprechend
angedeutet ist. Anschließend werden Kartusche 1 und
Dosiergerät 2 als eine Baugruppe über
die Schnittstelle 47, 48 an den Geschirrspüler
gekoppelt, was durch den rechten Pfeil angedeutet ist. Das Dosiergerät 2 weist
eine Schnittstelle 47 auf, über welche Daten und/oder
Energie zu und/oder vom Dosiergerät 2 übertragen
werden. In der Tür 39 des Geschirrspülers 38 ist
eine Vertiefung 43 zur Aufnahme des Dosiergeräts 2 vorgesehen.
In der Vertiefung 43 ist eine zweite Schnittstelle 48 vorgesehen,
die Daten und/oder Energie zu und/oder vom Dosiergerät 2 überträgt.
-
Bevorzugt
werden Daten und/oder Energie kabellos zwischen der ersten Schnittstelle 47 am
Dosiergerät 2 und der zweiten Schnittstelle 48 am
Geschirrspüler 38 ausgetauscht. Es ist insbesondere
bevorzugt, dass Energie von der Schnittstelle 48 des Geschirrspülers 38 kabellos über
die Schnittstelle 47 an das Dosiergerät 2 übertragen
wird. Dies kann beispielsweise induktiv und/oder kapazitiv geschehen.
-
Es
ist ferner vorteilhaft, auch die Schnittstelle zur Übertragung
von Daten kabellos auszubilden. Dies kann über die im Stand
der Technik bekannten Methoden zur drahtlosen Übertragung
von Daten realisiert werden, wie beispielsweise mittels Funkübertragung
oder IR-Übertragung.
-
Alternativ
können die Schnittstellen 47, 48 auch
durch integrierte Steckverbindungen ausgebildet sein. Vorteilhafter
Weise sind die Steckverbindungen in derart ausgebildet, dass sie
vor dem Eintritt von Wasser oder Feuchtigkeit geschützt
sind.
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9 zeigt
eine Kartusche 1 deren Kammern 3a, 3b über
die kopfseitigen Öffnungen 49a, 49b beispielsweise
mittels einer Nachfüllkartusche 51 befüllbar
ist. Die Öffnungen 49a, 49b der Kartusche 1 können beispielsweise
als Silikonventile ausgebildet sein, welche sich beim Durchstoßen
durch den Adapter 50a, 50b öffnen und
beim Entfernen des Adapters 50a, 50b wieder schließen,
so dass ein unbeabsichtigtes Auslaufen von Zubereitung aus der Kartusche
verhindert ist.
-
Die
Adapter 50a, 50b sind in derart ausgebildet, dass
sie die Öffnungen 49a, 49b der Kartusche 1 durchstoßen
können. Vorteilhafter Weise sind die Öffnungen 49a, 49b der
Kartusche 1 sowie der Adapter 50a, 50b hinsichtlich
ihrer Position und Größe in derart konfiguriert,
dass der Adapter nur in einer vordefinierten Position in die Öffnungen 49a, 49b eingreifen
kann. Hierdurch kann insbesondere eine Fehlbefüllung der
Kartuschenkammern 3a, 3b verhindert werden und
es ist sicher gestellt, dass die jeweils gleiche oder kompatible Zubereitung
aus einer Kammer 52a, 52b der Nachfüllkartusche 51 in
die korrespondierende Kammer 3a, 3b der Kartusche 1 gelangt.
-
Die
erfindungsgemäßen Reinigungsmittel, Reinigungsmittelkombinationen
oder Reinigungsmittelangebotsformen eignen sich für den
Einsatz in der Geschirrreinigung ebenso wie für die Textilreinigung,
gleichwohl ist die Verwendung eines erfindungsgemäßen
Reinigungsmittels, einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination
oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform
zur Geschirrreinigung in einem maschinellen Geschirrspülverfahren
bevorzugt.
-
Wie
eingangs ausgeführt, zeichnen sich die erfindungsgemäßen
Reinigungsmittel durch eine besondere physikalische und chemische
Stabilität, insbesondere gegenüber Temperaturschwankungen,
aus. Die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel eignen
sich damit ausnehmend für die Dosierung mittels eines im
Innenraum einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine befindlichen
Dosiersystems. Ein derartiges Dosiersystem, das unbeweglich in den
Innenraum der Wasch- oder Geschirrspülmaschine integriert
sein kann (Maschinen-integriertes Dosiergerät) aber selbstverständlich
auch als bewegliche Vorrichtung in den Innenraum eingebracht werden
kann (autarkes Dosiergerät), enthält die mehrfache
zur Durchführung eines maschinellen Reinigungsverfahrens
benötigte Menge des Reinigungsmittels.
-
Beweglich
im Sinne dieser Anmeldung bedeutet, dass das Abgabe- und Dosiersystem
nicht unlösbar mit einer Vorrichtung wie beispielsweise
einer Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Wäschtrockner
oder dergleichen verbunden ist, sondern beispielsweise aus einer
Geschirrspülmaschine entnehmbar oder in einer Geschirrspülmaschine
positionierbar ist.
-
Die
Verwendung eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels
oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination
zur Befüllung
- i) einer unbeweglich
in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine integrierte
Kartusche einer eines Dosiersystems oder
- ii) einer für die Positionierung im Innenraum einer
Geschirrspülmaschine vorgesehenen beweglichen Kartusche
eines Dosiersystems
mit einer für die mindestens
zweimalige, vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere
mindestens achtmalige Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge dieses Reinigungsmittels bzw. dieser Reinigungsmittelkombination
sind ebenfalls Gegenstände dieser Anmeldung.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittel bzw. Reinigungsmittelkombinationen für
derartige Verwendungen finden sich in den Tabelle 1 bis 8 oben.
-
Ein
Beispiel für eine unbeweglich Kartusche ist ein unbeweglich
in den Innenraum, beispielsweise in die Seitenwand oder die Innenverkleidung
der Tür einer Geschirrspülmaschine integrierter
Behälter.
-
Ein
Beispiel für eine bewegliche Kartusche ist ein Behälter,
der vom Verbraucher in den Innenraum der Geschirrspülmaschine
eingebracht wird und dort während des gesamten Verlaufs
eines Reinigungsgangs verbleibt. Eine solche Kartusche ist, beispielsweise
durch einfaches Einstellen in den Besteck- oder Geschirrkorb, in
den Innenraum integrierbar kann jedoch vom Verbraucher auch wieder
aus dem Innenraum der Geschirrspülmaschine entnommen werden.
-
Die
Dosierung des Reinigungsmittels bzw. der Reinigungsmittelkombination
aus der Kartusche in den Innenraum der Geschirrspülmaschine
erfolgt wie weiter oben beschrieben vorzugsweise mittels eines von
der Kartusche lösbaren Dosiergeräts. Ein solches
Dosiergerät kann mit der Kartusche mittels einer Haft-,
Rast-, Schnapp- oder Steckverbindung verbunden sein. Kartuschen
mit unlösbar verbundenem Dosiergerät sind jedoch
selbstverständlich auch einsetzbar.
-
Die
Verwendung einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) eine Kartusche für das Reinigungsmittel A als Reinigungsmittelreservoir
für
i) ein unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine
integriertes Dosiergerät oder
ii) ein für
die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine
vorgesehenes bewegliches Dosiergerät
sind ebenfalls
Gegenstände dieser Anmeldung.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittel A für derartige Verwendungen finden sich
in den Tabellen 1 bis 6 oben.
-
Die
Verwendung eines erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems
als Reinigungsmittelreservoir für eine Geschirrspülmaschine
ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Anmeldung.
-
Zwei
weitere Gegenstände dieser Anmeldung sind die Verwendung
einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform,
umfassend
- a) ein erfindungsgemäßes
Reinigungsmittel A in einer für die mindestens zweimalige,
vorzugsweise mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige
Durchführung eines maschinellen Geschirrspülverfahrens
ausreichenden Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A und B,
in welcher die Reinigungsmittel A und B in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen
als Reinigungsmittelreservoir für
i)
ein unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine
integriertes Dosiergerät oder
ii) ein für
die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine
vorgesehenes bewegliches Dosiergerät.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen A und B für derartige Verwendungen
finden sich in der Tabelle 7 oben.
-
Beansprucht
wird weiterhin die Verwendung einer erfindungsgemäßen
Reinigungsmittelangebotsform, umfassend
- a)
ein erfindungsgemäßes Reinigungsmittel A in einer
für die mindestens zweimalige, vorzugsweise mindestens
viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- b) mindestens ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- c) mindestens ein weiteres von A und B verschiedenes Reinigungsmittel
C in einer für die mindestens zweimalige, vorzugsweise
mindestens viermalige und insbesondere mindestens achtmalige Durchführung
eines maschinellen Geschirrspülverfahrens ausreichenden
Menge;
- d) eine Kartusche für die Reinigungsmittel A, B und
C, in welcher die Reinigungsmittel A, B und C in voneinander getrennten
Aufnahmekammern vorliegen
als Reinigungsmittelreservoir für
i)
ein unbeweglich in den Innenraum einer Geschirrspülmaschine
integriertes Dosiergerät oder
ii) ein für
die Positionierung im Innenraum einer Geschirrspülmaschine
vorgesehenes bewegliches Dosiergerät
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen A, B und C für derartige
Verwendungen finden sich in der Tabelle 8 oben.
-
Die
erfindungsgemäßen Reinigungsmittel und Reinigungsmittelkombinationen
werden, wie zuvor ausgeführt, vorzugsweise als maschinelle
Geschirrspülmittel eingesetzt.
-
Erfindungsgemäße
maschinelle Geschirrspülverfahren unter Einsatz eines erfindungsgemäßen
Reinigungsmittels A sind dadurch gekennzeichnet, dass im Verlauf
dieser Verfahren aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine
befindliche Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen
Reinigungsmittels A in den Innenraum der Geschirrspülmaschine
dosiert wird, wobei eine Restmenge des in der Kartusche befindlichen
Reinigungsmittels bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens
in der Kartusche verbleibt, dadurch gekennzeichnet, dass diese Restmenge
mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen
und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a
entspricht.
-
In
den erfindungsgemäßen Geschirrspülverfahren
können selbstverständlich nicht nur die erfindungsgemäßen
Reinigungsmittel sondern auch die weiter oben beschriebenen erfindungsgemäßen
Reinig ungsmittelkombinationen oder Reinigungsmittelangebotsform
oder Reinigungsmitteldosiersysteme eingesetzt werden.
-
Ein
Gegenstand dieser Anmeldung ist daher weiterhin ein maschinelles
Geschirrspülverfahren unter Einsatz einer erfindungsgemäßen
Reinigungsmittelkombination, umfassend ein erfindungsgemäßen
Reinigungsmittel A sowie ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel
B, in dessen Verlauf aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine
befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen
Reinigungsmittels A sowie weiterhin eine Teilmenge b des in der
Kartusche befindlichen Reinigungsmittels B in den Innenraum der
Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei Restmengen der
Reinigungsmittel A und B bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens
in der Kartusche verbleiben und die Restmenge des Reinigungsmittels
A mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen
und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a
entspricht und die Restmenge des Reinigungsmittels B mindestens
der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere
mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge b entspricht.
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Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige maschinelle
Geschirrspülverfahren finden sich in der Tabelle 7 oben.
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Ein
Gegenstand dieser Anmeldung ist weiterhin ein maschinelles Geschirrspülverfahren
unter Einsatz einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination,
umfassend ein erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A
sowie ein weiteres von A verschiedenes Reinigungsmittel B und ein
drittes von A und B verschiedenes Reinigungsmittel C, in dessen
Verlauf aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine
befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen
Reinigungsmittels A sowie weiterhin eine Teilmenge b des in der
Kartusche befindlichen Reinigungsmittels B und zusätzlich
eine Teilmenge c des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels
C in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird,
wobei Restmengen der Reinigungsmittel A, B und C bis zum Ende des
Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleiben und die
Restmenge des Reinigungsmittels A mindestens der doppelten, vorzugsweise
mindestens der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen
Menge der Teilmenge a entspricht, die Restmenge des Reinigungsmittels
B mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen
und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge b
entspricht und die Restmenge des Reinigungsmittels C mindestens
der doppelten, vorzugsweise mindestens der vierfachen und insbesondere
mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge c entspricht.
-
Bevorzugte
Reinigungsmittelkombinationen für derartige maschinelle
Geschirrspülverfahren finden sich in der Tabelle 8 oben.
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Werden
in dem erfindungsgemäßen maschinellen Geschirrspülverfahren
Reinigungsmittelkombinationen mit zwei, drei oder mehr unterschiedlichen
Reinigungsmitteln eingesetzt, so erfolgt die Dosierung der unterschiedlichen
Reinigungsmittel bevorzugt zu unterschiedlichen Zeiten der Reinigungsgangs.
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Ein
weiterer Gegenstand dieser Anmeldung ist daher ein maschinelles
Geschirrspülverfahren unter Einsatz eines erfindungsgemäßen
Reinigungsmittels oder einer erfindungsgemäßen
Reinigungsmittelkombination oder einer erfindungsgemäßen
Reinigungsmittelangebotsform oder eines erfindungsgemäßen
Reinigungsmitteldosiersystems, in dessen Verlauf
- a)
zu einem Zeitpunkt t1 aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine
befindlichen Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen
erfindungsgemäßen Reinigungsmittels A in den Innenraum der
Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei eine Restmenge
des in der Kartusche befindlichen Reinigungsmittels bis zum Ende
des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche verbleibt,
welche der mindestens doppelten, vorzugsweise der mindestens vierfachen
und insbesondere mindestens der achtfachen Menge der Teilmenge a
entspricht;
- b) zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt t2 ≠ t1 aus
einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen
Kartusche eine Teilmenge b des in der zweiten Kartusche befindlichen
von dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A unterschiedlichen
Reinigungsmittels B in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert
wird, wobei eine Restmenge des in dieser Kartusche befindlichen
Reinigungsmittels bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens
in der Kartusche verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens
der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge
der Teilmenge b entspricht. Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen
für derartige maschinelle Geschirrspülverfahren
finden sich in der Tabelle 7 oben.
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Diese
Anmeldung beansprucht weiterhin ein maschinelles Geschirrspülverfahren
unter Einsatz eines erfindungsgemäßen Reinigungsmittels
oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelkombination
oder einer erfindungsgemäßen Reinigungsmittelangebotsform
oder eines erfindungsgemäßen Reinigungsmitteldosiersystems,
in dessen Verlauf
- a) zu einem Zeitpunkt t1
aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen
Kartusche eine Teilmenge a des in der Kartusche befindlichen erfindungsgemäßen
Reinigungsmittels A in den Innenraum der Geschirrspülmaschine
dosiert wird, wobei eine Restmenge des in der Kartusche befindlichen
Reinigungsmittels A bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens
in der Kartusche verbleibt, welche der mindestens doppelten, vorzugsweise
der mindestens vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge
der Teilmenge a entspricht;
- b) zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt t2 ≠ t1 aus
einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen
Kartusche eine Teilmenge b des in der zweiten Kartusche befindlichen
von dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A unterschiedlichen
Reinigungsmittels B in den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert
wird, wobei eine Restmenge des in dieser Kartusche befindlichen
Reinigungsmittels B bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens
in der Kartusche verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens
der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge
der Teilmenge b entspricht;
- c) zu mindestens einem weiteren Zeitpunkt t3 ≠ t2 ≠ t1
aus einer im Innenraum der Geschirrspülmaschine befindlichen
Kartusche eine Teilmenge c des in der dritten Kartusche befindlichen
von dem erfindungsgemäßen Reinigungsmittel A und
dem Reinigungsmittel B unterschiedlichen Reinigungsmittels C in
den Innenraum der Geschirrspülmaschine dosiert wird, wobei
eine Restmenge des in dieser Kartusche befindlichen Reinigungsmittels
C bis zum Ende des Geschirrspülverfahrens in der Kartusche
verbleibt, welche mindestens der doppelten, vorzugsweise mindestens
der vierfachen und insbesondere mindestens der achtfachen Menge
der Teilmenge c entspricht. Bevorzugte Reinigungsmittelkombinationen
für derartige maschinelle Geschirrspülverfahren
finden sich in der Tabelle 8 oben.
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In
bevorzugten Ausführungsformen der zuvor beschriebenen maschinellen
Geschirrspülverfahren mit zeitversetzter Dosierung der
Reinigungsmittel A und B bzw. A, B und C liegt der Zeitpunkt t2
zeitlich mindestens 1 Minute, vorzugsweise mindestens 2 Minuten
und insbesondere zwischen 3 und 20 Minuten vor oder nach dem Zeitpunkt
t1 liegt.
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Beispiele
-
Zum
Nachweis der verbesserten physikalischen und chemischen Stabilität
erfindungsgemäßer Reinigungsmittel wurden die
folgenden neun Reinigungsmittelrezepturen bereitgestellt (Angaben
in [Gew.-%]):
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
1,3
Propandiol | 74 | 74 | - | - | - | - | 74 | - | - |
1,2
Propandiol | - | - | 74 | 74 | - | - | - | 74 | - |
2-Amino-1-butanol | - | - | - | - | 74 | 74 | - | - | 74 |
Natriumpercarbonat | 24,5 | 24,0 | 24,5 | 24,0 | 24,5 | 24,0 | 25,0 | 25,0 | 25,0 |
Hydroxyethylcellulose | 1,5 | 1,0 | 1,5 | 1,0 | 1,5 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
Kieselsäure | - | 1,0 | - | 1,0 | - | 1,0 | - | - | - |
-
Diese
neun Reinigungsmittel wurden in verschlossenen und wasserdichten
Gefäßen mit Druckausgleich
- a)
für die Dauer von 24 Stunden bei Raumtemperatur (20°C)
gelagert bzw.
- b) für die Dauer von zwanzig Reinigungsgängen
(Intensiv 65°C) in eine kontinuierlich arbeitende Haushaltsgeschirrspülmaschine
(Miele G1220 Konti) verbracht.
-
Anschließend
wurden die Bleichmittel-haltigen Rezepturen hinsichtlich ihrer Sedimentationsstabilität beurteilt
(ja = sedimentationsstabil; nein = nicht sedimentationsstabil):
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
Lagerung
a) (20°) | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Lagerung
b) (60°) | ja | ja | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
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Dieser
Testreihe ist zu entnehmen, dass durch die erfindungsgemäße
Kombination eines Sauerstoffbleichmittels mit einem organischen
Lösungsmittel und einen Schwebemittel eine bei Raumtemperatur
sedimentationsstabile Reinigungsmittelzusammensetzung erhalten werden
kann.
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Der
Testreihe ist weiterhin zu entnehmen, dass eine Stabilisierung des
Bleichmittels bei Temperaturen oberhalb Raumtemperatur insbesondere
durch eine Matrix auf Grundlage von 1,3 Propandiol gelingt, wenn dieser
Matrix eine Schwebemittelmenge oberhalb 1,1 Gew.-% zugesetzt wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1759624
A2 [0003]
- - DE 102005062479 A1 [0003]