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DE102008044982A1 - Lagenstruktur mit einer Barrierelage, Bekleidungsstück mit einer solchen Lagenstruktur sowie Verfahren zur Herstellung einer solchen Lagenstruktur - Google Patents

Lagenstruktur mit einer Barrierelage, Bekleidungsstück mit einer solchen Lagenstruktur sowie Verfahren zur Herstellung einer solchen Lagenstruktur Download PDF

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DE102008044982A1
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Holger Zoudlik
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WL Gore and Associates GmbH
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Abstract

Eine Lagenstruktur (1), insbesondere zur Herstellung von Bekleidung (50, 70) wie einen Handschuh oder Kopfbedeckung, umfasst wenigstens eine erste Lage (10) und eine zweite Lage (20, 22), wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage (20) aufweist, sowie eine Verbindungssubstanz (30), welche partiell zwischen der Barrierelage (20) und der ersten Lage (10) angeordnet ist, zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage. Die Verbindungssubstanz (30) weist wenigstens eine Komponente (32) auf, die niedrigviskos ausgebildet ist, derart, dass sie eine Kraft (F) zwischen der ersten und zweiten Lage (10, 20), die an einer Krafteinwirkungsfläche (A1) auf wenigstens eine der Lagen (10, 20) einwirkt, durch ein plastisches Fließen auf eine Fläche (A2) verteilt, die größer ist als die Krafteinwirkungsfläche (A1). Insbesondere weist die Verbindungssubstanz (30) wenigstens eine Komponente (32) auf, die derart ausgebildet ist, dass sie bei 25°C einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 3 x 105 Pa gemäß dem Dahlquist-Kriterium aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lagenstruktur, insbesondere zur Herstellung von Bekleidung, mit wenigstens einer ersten Lage und einer zweiten Lage, wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage aufweist, und mit einer Verbindungssubstanz, welche zwischen der Barrierelage und der ersten Lage angeordnet ist zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Bekleidungsstück, inbesondere einen Handschuh, mit einer derartigen Lagenstruktur. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Lagenstruktur.
  • Die Herstellung von wasserdichter Bekleidung, insbesondere von wasserdichten Handschuhen, ist im Stand der Technik in verschieden Varianten bereits beschrieben worden. Beispielsweise wird dies erreicht mit Hilfe eines wasserdichten Futters oder eines wasserdichten, in das Obermaterial des Handschuhs eingesetzten Innenteils oder Innenhandschuhs. In der Regel wird zur Gewährleistung zusätzlichen Tragekomforts ein wasserdichtes und gleichzeitig wasserdampfdurchlässiges, d. h. atmungsaktives, Innenmaterial verwendet. Dieses wasserdichte Innenmaterial wird im allgemeinen auch als Barrierelage, Funktionsschicht oder Funktionsmaterial bezeichnet. Es kann z. B. aus der Barrierelage allein oder aus einem mehrlagigen Laminat mit einem Barrierematerial und mindestens einer textilen Lage gefertigt sein. Zur Erhöhung des Tragekomforts auf der Haut wird das Innere des Handschuhs in der Regel mit einem Futter ausgekleidet, oder die innere textile Lage des Laminats besteht aus einem solchen Futterstoff.
  • Üblicherweise wird unter dem Aspekt einer einfachen und kostengünstigen Herstellung dieses Innenteil aus zwei gleichen, flachen Gegenstücken aus dem Barrierematerial oder dem Laminat gebildet, die am Umfangsrand entlang wasserdicht verbunden werden. Das so erhaltene Innenteil hat üblicherweise die zweidimensionale Form einer Hand mit einer gewissen Zugabe zu deren Abmessungen.
  • Die Herstellung von mit einer solchen wasserdichten und wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht ausgestatteten Handschuhen ist beispielsweise in US 5 442 818 A beschrieben. Hierbei wird durch eine vollflächige jedoch semipermeable Verklebung der Barrierelage mit dem Außenmaterial des Handschuhs ein taktiler Handschuh erreicht. Allerdings resultiert durch das vollflächige Verkleben zum Außenmaterial eine gewisse Steifigkeit des Handschuhs.
  • In US 2006/0156451 wird die Herstellung eines Handschuhs beschrieben, bei dem partiell eine gleithemmende Substanz, ein sogenanntes ”Anti-Slip Tape”, zwischen die Lagen des Außenmaterials und des Innenteils angeordnet wird, ohne die Lagen miteinander zu verkleben. Dennoch wird ein Verschieben der Lagen zueinander verhindert, wenn beim Gebrauch des Handschuhs auf eine der Lagen eine Normalkraft (z. B. durch beim Tragen entstehenden Druck) ausgeübt wird, welche auf die gleithemmende Substanz wirkt. Durch die somit erhöhte Haftreibung zwischen den Lagen beim Tragen des Handschuhs wird ein Verschieben der Lagen zueinander verhindert. Der Vorteil hierbei ist, dass die Flexibilität des Handschuhs erhöht bzw. dessen Steifigkeit deutlich reduziert wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lagenstruktur der eingangs genannten Art insbesondere für Bekleidung und ein Bekleidungsstück anzugeben, die sich durch vergleichsweise hohe Flexibilität bei gleichzeitig guter Taktilität und Fixierung der Lagen untereinander auszeichnen.
  • Die Erfindung betrifft eine Lagenstruktur gemäß den Merkmalen der Patentansprüche 1 und 2. Weiterhin betrifft die Erfindung einen Handschuh gemäß den Merkmalen der Patentansprüche 19 und 20. Außerdem betrifft die Erfindung ein Bekleidungsstück gemäß den Merkmalen des Patentanspuchs 28. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer Lagenstruktur gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 32.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung umfasst die Erfindung eine Lagenstruktur, insbesondere zur Herstellung von Bekleidung, mit wenigstens einer ersten Lage und einer zweiten Lage, wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage aufweist, sowie eine Verbindungssubstanz, welche partiell zwi schen der Barrierelage und der ersten Lage angeordnet ist, zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage. Die Verbindungssubstanz weist wenigstens eine Komponente auf, die niedrigviskos ausgebildet ist derart, dass sie eine Kraft, insbesondere eine Scherkraft, zwischen der ersten und zweiten Lage, die an einer Krafteinwirkungsfläche auf wenigstens eine der Lagen einwirkt, durch ein plastisches Fließen auf eine Fläche verteilt, die größer ist als die Krafteinwirkungsfläche.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst diese eine Lagenstruktur, insbesondere zur Herstellung von Bekleidung, mit wenigstens einer ersten Lage und einer zweiten Lage, wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage aufweist, sowie eine Verbindungssubstanz, welche partiell zwischen der Barrierelage und der ersten Lage angeordnet ist, zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage. Die Verbindungssubstanz weist wenigstens eine Komponente auf, die derart ausgebildet ist, dass sie bei 25°C einen Schubmodul von im wesentlichen gleich oder kleiner als 3 × 105 Pa gemäß dem Dahlquist Kriterium aufweist.
  • In einer Ausführungsform weist die wenigstens eine Komponente einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 105 Pa auf.
  • Diese niedrigviskose Komponente der Verbindungssubstanz mit dem vergleichsweise geringen Schubmodul ermöglicht es, einen dauerhaft haltbaren Verbund zwischen der ersten und zweiten Lage zu realisieren, da beim Gebrauch auftretende Kräfte zwischen der ersten Lage und der Barrierelage der Lagenstruktur von der Klebekante weg auf eine größere Fläche verteilt werden. Insbesondere ist eine Eigenschaft der niedrigviskosen Komponente der Verbindungssubstanz die Schaffung eines ausreichenden kohäsiven Zusammenhalts der Lagen, um eine gute Fixierung der Lagen zu erreichen. Gleichzeitig besitzt die niedrigviskose Komponente die Eigenschaft, Belastungen, die beim Gebrauch auftreten, über ein plastisches Fließen zu absorbieren und somit eine Beschädigung der Barrierelage an der Klebekante (so dass die Barrierefunktion nicht mehr gewährleistet werden kann, wie z. B. durch Ausreißen der Barrierelage an der Klebekante) zu vermeiden. Durch nur partielles Vorsehen der Verbindungssubstanz wird gleichzeitig die Steifigkeit der Lagenstruktur im Vergleich zu einer vollflächigen Verklebung reduziert. Insbesondere ist die zäh viskose Eigenschaft der Verbindungssubstanz so gewählt, dass die zur Verformung nötige Kraft unterhalb der Bruchkraft der anhaftenden Barrierelage liegt.
  • Der Begriff „partiell” bedeutet im Zusammenhang mit dieser Erfindung, dass die Verbindungssubstanz nicht die gesamte Oberfläche der ersten und/oder zweiten Lage bedeckt. Die Verbindungssubstanz ist nur an bestimmten Stellen auf der Oberfläche der ersten und/oder zweiten Lage platziert.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist die Verbindungssubstanz neben der wenigstens einen Komponente eine weitere Komponente auf, die eine zur wenigstens einen Komponente unterschiedliche Adhäsionseigenschaft aufweist. Damit kann, wie im folgenden noch näher erläutert, die Herstellung eines Bekleidungsstücks vereinfacht werden. Insbesondere ist es möglich, mit der weiteren Komponente, die zumindest während der Herstellung nicht oder nur gering haftend wirkt, die niedrigviskose Komponente während der Herstellung hinsichtlich ihrer Adhäsionseigenschaft zunächst zu deaktivieren, damit beispielsweise ein Außenhandschuh nicht invertiert werden muss, wenn die Lage des Außenhandschuhs über die Barrierelage gestülpt wird. Mit Deaktivieren der niedrigviskosen Komponente während der Herstellung eines Bekleidungsstückes ist es möglich, dass der Außenhandschuh beim Überstülpen nicht an der Barrierelage hängenbleibt oder festklebt.
  • Die Adhäsionseigenschaft der jeweiligen Komponente zeigt sich insbesondere in der Anfangshaftung (sogeanntes „Tack” ist ein Maß für die Anfangshaftung). Es ist die Kraft, die benötigt wird, um ein kleberbeschichtetes Material von einem Substrat nach sehr kurzem Kontakt wieder abzuziehen. Weichere Haftkleber mit geringerem Schubmodul benetzen das Substrat schneller und haben eine höhere Anfangshaftung. Umgekehrt haben Haftkleber mit höherem Schubmodul eine niedrigere Anfangshaftung. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weist die weitere Komponente eine niedrigere Anfangsfestigkeit (Tack) auf als die niedrigviskose Komponente. Oder anders ausgedrückt, ist der Schubmodul der weiteren Komponente gemäß einer Ausführungsform der Erfindung höher als der der niedrigviskosen Komponente (weist insbesondere einen Schubmodul von größer als 3 × 105 Pa gemäß dem Dahlquist Kriterium auf).
  • In einer Weiterbildung der Erfindung sind die Adhäsionseigenschaften der wenigstens einen Komponente und der weiteren Komponente unter Einwirkung von unterschiedlichen Aktivierungsenergien aktivierbar. So kann beispielsweise die weitere Komponente durch Druck und/oder Wärme aktiviert werden, während die niedrigviskose Komponente durch Druck aktivierbar ist. Mit aktivierbar ist hierbei gemeint, dass bei der niedrigviskosen Komponente die Adhäsionswirkung aktiviert wird, während bei der weiteren Komponente damit zweierlei gemeint sein kann: In einem ersten Aspekt wird die weitere Komponente aktiviert, damit diese ihre Konsistenz verändert und beispielsweise in die erste Lage und/oder in die niedrigviskose Komponente der Verbindungssubstanz penetriert. Damit wirkt die niedrigviskose Komponente hinsichtlich ihrer Kohäsionswirkung funktional auch zur anderen Seite auf die erste Lage. In einem zweiten Aspekt wird mit der Aktivierung der weiteren Komponente die Adhäsionswirkung dieser Komponente zur ersten Lage hin aktiviert. Somit wirkt die niedrigviskose Komponente klebend auf Seiten der Barrierlage, während die weitere Komponente auf Seiten der ersten Lage klebend wirkt.
  • Beispielsweise ist die niedrigviskose Komponente der Verbindungssubstanz eine drucksensitive Haftkomponente. Die drucksensitive Haftkomponente kann z. B. einen Acrylatklebstoff enthalten.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die weitere Komponente wärmeaktivierbar, enthält insbesondere eine wärmeaktivierbare Schmelzklebekomponente, und ist auf einer der Barrierelage abgewandten Seite der Verbindungssubstanz aufgebracht. Die weitere Komponente kann im weitestgehenden Sinne eine Substanz darstellen, die mittels Aktivierungsenergie aktivierbare Flüssigkeiten, Pulver, Filme, Strukturen enthält. Beispielsweise enthält oder ist die weitere Komponente ein Schmelzklebstoff oder Wachs und kann in verschiedenen Formen aufgebracht sein, wie in pulverartiger, filmartiger und/oder flüssiger Form.
  • In einer Ausführungsform bildet die Barrierelage eine der ersten Lage zugewandte Außenschicht der zweiten Lage. Insbesondere ist in diesem Fall die niedrigviskose Komponente unmittelbar oder direkt auf die Barrierelage aufgebracht.
  • Unter Barrierelage ist insbesondere ein Film, eine Membrane oder Beschichtung zu verstehen, welche eine Barriere mindestens gegen Luftdurchlass durch diese Lage bildet, idealerweise auch gegenüber weiterer Gase wie beispielsweise chemische giftige Gase. Die Barrierelage ist wasserdampfdurchlässig jedoch luftundurchlässig und/oder gasundurchlässig. Die Barrierelage wird als luftundurchlässig bezeichnet, wenn sie eine Luftdurchlässigkeit von weniger als 25 l/m2 aufweist, in besonderen Ausführungsformen eine Luftdurchlässigkeit von weniger als 5 l/m2 (EN ISO 9237, 1995).
  • In einer weiteren Ausführungsform weist die Barrierelage zusätzlich mindestens eine Barrierefunktion gegen Wasserdurchtritt auf, idealerweise auch gegen weitere Flüssigkeiten. Die Barrierelage ist flüssigkeitsundurchlässig, wenn sie den Durchtritt von Wasser bei einem Druck von mindestens 0.13 bar verhindert (ISO 811).
  • Die Barrierelage weist in einer Ausführungsfrom mindestens eine wasserdampfdurchlässige und luftundurchlässige Membrane auf. In einer weiteren Ausführungsform ist die Membrane auch flüssigkeitsundurchlässig, zumindest wasserundurchlässig.
  • Eine für die vorliegende Erfindung geeignete wasserundurchlässige und wasserdampfdurchlässige flexible Membrane ist in US 3,953,566 A beschrieben, welches ein poröses gerecktes Polytetrafluorethylen (PTFE) Material beschreibt. Das gereckte poröse PTFE Material hat eine charakteristische Mikrostruktur von miteinander verbundenen Knoten und Fibrillen. Die Wasserundurchlässigkeit der Membrane kann verbessert werden, indem das gereckte PTFE Material mit einem hydrophoben und/oder oleophoben Beschichtungsmaterial beschichtet ist.
  • Die wasserundurchlässige und wasserdampfdurchlässige Membrane kann auch aus einem mikroporösen Material wie beispielsweise Polyethylen oder Polypropylen, mikroporöses Polyurethan oder Polyester, oder ein hydrophiles monolytisches Polymer wie zum Beispiel Polyurethan, aufgebaut sein.
  • Geeignete Materialien für eine wasserdichte, wasserdampfdurchlässige Barrierelage sind insbesondere Polyurethan, Polypropylen und Polyester, einschließlich Polyetherester und deren Laminate, wie sie in den Druckschriften US-A-4,725,481 und US-A-4,493,870 beschrieben sind. Besonders bevorzugt wird jedoch gerecktes mikroporöses Polytetrafluorethylen (ePTFE), wie es beispielsweise in den Druckschriften US-A-3,953,566 sowie US-A-4,187,390 beschrieben ist, und gerecktes Polytetrafluorethylen, welches mit hydrophilen Imprägniermitteln und/oder hydrophilen Schichten versehen ist; siehe beispielsweise die Druckschrift US-A-4,194,041 . Unter einer mikroporösen Barrierelage wird eine Barrierelage verstanden, deren durchschnittliche Porengröße zwischen etwa 0,2 μm und etwa 0,3 μm liegt.
  • Die Porengröße kann mit dem Coulter Porometer (Markenname) gemessen werden, das von der Coulter Electronics, Inc., Hialeath, Florida, USA, hergestellt wird.
  • Als ”wasserdampfdurchlässig” wird eine Barrierelage dann angesehen, wenn sie eine Wasserdampfdurchlässigkeitszahl Ret von unter 150 m2 × Pa × W–1 aufweist. Die Wasserdampfdurchlässigkeit wird nach dem Hohenstein-Hautmodell getestet. Diese Testmethode wird in der DIN EN 31092 (02/94) bzw. ISO 11092 (1993) beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Lagenstruktur ist insbesondere zur Herstellung eines Handschuhs geeignet. In diesem Fall können die vorteilhaften Eigenschaften der Lagenstruktur besonders gut eingesetzt werden, da eine gute Lagenfixierung, z. B. zwischen Außenhandschuh und Innenhandschuh mit dem Membranmaterial der Barrierelage, bei dennoch geringer Steifigkeit infolge der partiellen Lagenfixierung besonders vorteilhaft ist, um eine hohe Taktilität eines wasserdichten Handschuhs herzustellen.
  • Zum Beispiel bildet die erste Lage eine Außenlage und die zweite Lage eine Innenauskleidung des Handschuhs. Andererseits kann auch die erste Lage eine Innenauskleidungslage und die zweite Lage eine Außenlage des Handschuhs bilden. In wiederum einer anderen Ausführungsform ist es möglich, dass die erste Lage und die zweite Lage jeweils Teil einer Innenauskleidung des Handschuhs sind.
  • In einem Ausführungsbeispiel bildet die erste Lage eine Außenlage, insbesondere aus Leder, und die zweite Lage bildet eine Innenauskleidung des Handschuhs. In einer weiteren Ausführungsform weist die zweite Lage neben der Barrierelage eine Innenfutterschicht auf, und die Barrierelage ist auf der der Außenlage abgewandten Seite wasserdampfdurchlässig (diskontinuierlich) mit der Innenfutterschicht verbunden, in der Regel über ihre gesamten Oberfläche.
  • In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Handschuhs weist der Handschuh einen Fingerbereich und einen Daumenbereich auf, wobei die Verbindungssubstanz zumindest in dem Fingerbereich und/oder in dem Daumenbereich, insbesondere in einem Bereich einer oder mehrerer Fingerspitzen bzw. der Daumenspitze angeordnet ist.
  • In wenigstens einem weiteren Bereich des Handschuhs kann gemäß einem weiteren Aspekt eine gleithemmende Substanz zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage angeordnet sein, wie in Bezug auf die Figurenbeschreibung noch näher erläutert. Die Verbindungssubstanz kann weiterhin in einem Handflächenbereich, insbesondere im Bereich des Fingeransatzes, angeordnet und insbesondere streifenförmig ausgebildet sein.
  • Beispielsweise ist die Verbindungssubstanz zumindest in dem Fingerbereich und/oder in dem Daumenbereich streifenförmig quer zu einer Biegelinie des Handschuhs angeordnet. Die Verbindungssubstanz kann diskontinuierlich, beispielsweise punktförmig über den Handschuh verteilt sein, insbesondere eine Fläche von weniger als die Hälfte der Handschuhinnenfläche oder Handschuhaußenfläche einnehmen.
  • Die oben in Bezug auf einen Handschuh beschriebenen Ausführungsformen sind analog auch allgemein auf ein Bekleidungsstück, wie z. B. eine Kopfbedeckung, Schuhe, Hosen oder Oberbekleidung, anwendbar.
  • Insbesondere kann die zweite Lage neben der Barrierelage eine weitere Schicht, wie etwa ein Innenfutter, aufweisen, wobei die Barrierelage mit der weiteren Schicht im wesentlichen vollflächig jedoch wasserdampfdurchlässig verklebt ist. In diesem Fall kann die erste Lage z. B. eine Außenlage und die weitere Schicht Teil einer Innenlage des Bekleidungsstücks sein.
  • In einer Ausführungsform, in welcher das Bekleidungsstück als Kopfbedeckung ausgebildet ist, ist die Verbindungssubstanz in einem Scheitelbereich der Kopfbedeckung punktförmig angeordnet. Es ist aber zur Verbesserung der Fixierung auch möglich, dass die Verbindungssubstanz streifenförmig in mehreren Streifen am Umfang der Kopfbedeckung verteilt, insbesondere in einer Draufsicht auf die Kopfbedeckung sternförmig am Umfang verteilt, angeordnet ist. Alle weiteren Formen der Fixierung sind ebenso möglich.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung weist ein Verfahren zur Herstellung einer Lagenstruktur, insbesondere zur Herstellung von Bekleidung, die folgenden Schritte auf: Bereitstellen einer ersten Lage und einer zweiten Lage, wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage aufweist, sowie Bereitstellen einer Verbindungssubstanz mit wenigstens einer ersten Komponente an einer ersten Seite der Verbindungssubstanz und einer zweiten Komponente an einer der ersten Seite gegenüberliegenden zweiten Seite der Verbindungssubstanz, wobei die erste Komponente derart ausgebildet ist, dass sie bei 25°C einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 3 × 105 Pa gemäß dem Dahlquist Kriterium aufweist. In einem weiteren Schritt wird die Verbindungssubstanz an ihrer ersten Seite auf die zweite Lage partiell aufgebracht, und es wird mindestens eine erste Aktivierungsenergie ausgeübt, damit die erste Komponente an der ersten Seite der Verbindungssubstanz mit der zweiten Lage eine Verbindung eingeht. In einem weiteren Schritt werden die erste Lage und die zweite Lage in ihre jeweilige Endposition zusammengeführt, wobei die Verbindungssubstanz zwischen der ersten und zweiten Lage angeordnet ist. In einem weiteren Schritt wird mindestens eine zweite Aktivierungsenergie auf die zweite Seite der Verbindungssubstanz ausgeübt, damit die zweite Komponente in die erste Lage und/oder in die Verbindungssubstanz penetriert, so dass die erste Komponente an der zweiten Seite der Verbindungssubstanz mit der ersten Lage eine Verbindung eingeht. Alternativ kann die mindestens zweite Aktivierungsenergie auf die zweite Seite der Verbindungssubstanz derart ausgeübt werden, dass die zweite Komponente mit der ersten Lage eine Verbindung eingeht.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass die zweite Komponente eine Kohäsionswirkung der ersten Komponente auf der zweiten Seite der Verbindungssubstanz vor dem Ausüben der zweiten Aktivierungsenergie aufhebt oder zumindest reduziert, um die erste Lage und die zweite Lage einfacher zusammenzuführen.
  • Beispielsweise ist die erste Komponente eine drucksensitive Haftkomponente, wobei der Schritt des Ausübens von erster Aktivierungsenergie ein Ausüben von Druck auf die Verbindungssubstanz beinhaltet, damit die drucksensitive Haftkomponente an der ersten Seite der Verbindungssubstanz mit der zweiten Lage eine Verbindung eingeht.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die zweite Komponente eine wärmesensitive Komponente, insbesondere eine wärmeaktivierbare Schmelzklebekomponente, wobei das Ausüben von der mindestens einen zweiten Aktivierungsenergie das Ausüben von Wärme (z. B. verbunden mit Druck) auf die wärmesensitive Komponente beinhaltet.
  • Die zweite Komponente, beispielsweise in Form eines Schmelzklebstoffes, ist vor dem Ausüben der zweiten Aktivierungsenergie zumindest teilweise in pulverartiger, filmartiger und/oder flüssiger Form auf der zweiten Seite der Verbindungssubstanz angeordnet. Mit Aktivierung der zweiten Komponente penetriert der Schmelzklebstoff in die niedrigviskose Komponente und/oder in die erste Lage oder bricht in seiner Konsistenz auf, so dass die niedrigviskose Komponente auch zur ersten Lage hin eine Verbindung eingeht, wenn die Lagen zusammengeführt sind. Damit ist ein umständliches Invertieren beispielsweise eines Außenhandschuhs, der die erste Lage umfasst, nicht mehr notwendig.
  • Weitere Aus- und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Figuren der Zeichnung näher erläutert.
  • 1 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer Lagenstruktur gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 zeigt eine schematische Querschnittsansicht der Lagenstruktur gemäß 1 unter Einfluss einer Kraft zwischen den Lagen,
  • 3 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform einer Verbindungssubstanz, die gemäß 1 und 2 zwischen den Lagen angeordnet ist,
  • 4 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine Ausführungsform eines Innenhandschuhs, der partiell die Verbindungssubstanz gemäß 3 aufweist,
  • 5 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführungsform einer Lage der erfindungsgemäßen Lagenstruktur, die eine Barrierelage aufweist,
  • 6 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform einer Lage der erfindungsgemäßen Lagenstruktur, die eine Barrierelage aufweist,
  • 7 zeigt in jeweiligen schematischen Querschnittsansichten die Funktion und Wirkungsweise einer Verbindungssubstanz, die zwischen zwei Lagen einer erfindungsgemäßen Lagenstruktur angeordnet ist,
  • 8 zeigt in mehreren schematischen Ansichten verschiedene Herstellungsschritte bei einem Herstellungsverfahren nach einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 9 zeigt eine schematische Ansicht bezüglich mehrerer Herstellungsschritte bei der Herstellung eines Handschuhs gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 10 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines Innenhandschuhs gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 11 zeigt mehrere schematische Draufsichten auf weitere Ausführungsformen eines Innenhandschuhs gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 12 zeigt eine schematische Drauf- und Seitenansicht einer Ausführungsform einer Kopfbedeckung, die eine erfindungsgemäße Lagenstruktur aufweist.
  • In 1 ist eine schematische Querschnittsansicht einer Lagenstruktur gemäß einer Ausführungsform der Erfindung gezeigt, die beispielsweise zur Herstellung eines Bekleidungsstücks etwa in Form eines Handschuhs verwendet werden kann. Die Lagenstruktur 1 weist in der vorliegenden Ausführungsform eine erste Lage 10 und eine zweite Lage auf, wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage 20 umfasst oder durch diese gebildet ist. Im vorliegenden Fall ist als zweite Lage nur die Barrierelage 20 in Form einer Membrane (z. B. einer ePTFE-Membrane) oder in Form eines Mehrschichtlaminats mit einer Membrane gezeigt, die je nach Anforderung und Anwendung mit mindestens einer weiteren Schicht, etwa einer Textilschicht, vollflächig oder partiell verbunden sein kein. Dementsprechend kann die zweite Lage nur eine Barrierelage 20 umfassen oder einen Schichtenverbund mit mehreren Schichten, wobei eine dieser Schichten die Barrierelage 20 bildet und eine andere dieser Schichten beispielsweise eine Textilschicht, die z. B. auf der Rückseite der Barrierelage aufgebracht ist. Die erste Lage 10 kann beispielsweise eine Außenlage, etwa in Form eines Leders oder einer Textillage, umfassen. Sie kann als Lage mit einer einzelnen Schicht oder als mehrschichtige Lage ausgebildet sein. Sie kann einstückig oder mehrstückig sein. Beispielsweise bildet die Außenlage 10 die äußere Lage bzw. das Obermaterial eines Handschuhs, während die Barrierelage 20 gegebenenfalls mit beispielsweise einer inneren Textilschicht ein Innenmaterial oder eine Innenauskleidung des Handschuhs bildet.
  • Die Barrierelage 20 weist insbesondere eine luftundurchlässige wasserdampfdurchlässige Membrane auf oder bildet eine solche luftundurchlässige wasserdampfdurchlässige Membrane. In einer weiteren Ausführungsform ist die luftundurchlässige wasserdampfdurchlässige Membrane ebenfalls wasserdicht.
  • Mit Vorsehen der Barrierelage 20 lässt sich eine erweiterte Schutzfunktion der Lagenstruktur 1 erreichen, so dass unter Verwendung der Lagenstruktur eine beispielsweise wasserdichte Bekleidung erzielbar ist, die dennoch aufgrund der Wasserdampfdurchlässigkeit einen hohen Tragekomfort aufweist.
  • Zwischen der ersten Lage 10 und der Barrierelage ist eine Verbindungssubstanz 30 angeordnet, welche nur partiell zwischen der Barrierelage 20 und der ersten Lage 10 vorgesehen ist, mithin nicht vollflächig an der ersten Lage 10 und der Barrierelage 20 angeordnet ist.
  • Vollflächig angeordnet bedeutet in vorliegendem Zusammenhang insbesondere, dass eine Verbindungssubstanz über die gesamte oder nahezu gesamte Oberfläche angeordnet ist. Dies kann zum Beispiel beinhalten, dass eine (ggf. wasserdampfdurchlässige) Verbindungssubstanz kontinuierlich über die gesamte oder nahezu gesamte Oberfläche angeordnet ist. Gemäß einer anderen Ausführungsform beinhaltet dies, dass eine Verbindungssubstanz (z. B. in relativ kleinen Punkten) diskontinuierlich (wasserdampfdurchlässig), jedoch im wesentlichen gleichmäßig und engmaschig über die gesamte oder nahezu gesamte Oberfläche verteilt angeordnet ist.
  • Partiell bedeutet in vorliegendem Zusammenhang hingegen, dass die Verbindungssubstanz nur an konzentrierten, diskreten Stellen der Oberfläche angeordnet ist. Umgekehrt bedeutet dies, dass andere, insbesondere größerflächige, zusammenhängende Bereiche der Oberfläche nicht mit der Verbindungssubstanz bedeckt sind. Die Verbindungssubstanz ist insbesondere punktförmig (in relativ großen Punkten) oder in anderer Form aufgebracht, so dass die Verbindungssubstanz nicht vollflächig die Oberfläche der ersten und/oder zweiten Lage bedeckt. Die Verbindungssubstanz ist nur an bestimmten, insbesondere strategischen Stellen auf der Oberfläche der ersten und/oder zweiten Lage platziert. Beispielsweise kann sie weniger als die Hälfte der gesamten Oberfläche bedecken.
  • Die Verbindungssubstanz 30 dient zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage 20 und der ersten Lage 10 an partiellen Stellen der Lagenstruktur, insbesondere zur partiellen Verklebung der Barrierelage 20 und der ersten Lage 10. Die Verbindungssubstanz 30 weist eine niedrigviskose Komponente auf, die in einer ersten Ausführungsform gemäß 3 als niedrigviskose Klebstoff-Komponente 32 ausgebildet ist und der Barrierelage 20 zugewandt ist. Dieser niedrigviskose Klebstoff 32 ermöglicht es, einen dauerhaft haltbaren Verbund zu realisieren, da beim Gebrauch auftretende Kräfte zwischen der ersten Lage 10 und der Barrierelage 20 der Lagenstruktur 1 von der Klebekante weg auf eine größere Fläche verteilt werden. Insbesondere ist eine Eigenschaft des niedrigviskosen Klebstoffs 32 die Schaffung eines ausreichenden kohäsiven Zusammenhalts, um eine Verbindung der fixierten Lagen aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig besitzt der Klebstoff 32 die Eigenschaft, Belastungen, die beim Gebrauch auftreten, über ein plastisches Fließen zu absorbieren und somit einen Bruch an der Klebekante zu vermeiden.
  • In 2 ist beispielhaft dargestellt, wie eine Kraft F (Scherkraft F) auf die Barrierelage 20 und die Lage 10 einwirkt, wie sie beispielsweise beim Tragen des Handschuhs auftreten kann. So kann es etwa vorkommen, dass eine Hand beim Hineinschlüpfen in den Handschuh an einzelnen Stellen mit den Fingern an der Barrierelage hängen bleibt bzw. anstößt, so dass in diesem Fall eine Kraft F auf die Barrierelage 20 einwirkt, welche dazu führt, dass diese von der Lage 10 wegbewegt wird.
  • In 7 ist ein vergleichbarer Fall gezeigt, in dem versucht wird, die Lage 10 von der Barrierelage 20 zu lösen. Gemäß 7A sind die Lage 10 und die Barrierelage 20 über die Verbindungssubstanz 30 miteinander verbunden, insbesondere miteinander verklebt. Wie anhand von 7B dargestellt, wird in dem Fall, dass eine Kraft F auf die Lage 10 einwirkt, diese teilweise von der Barrierelage 20 gelöst. Die Verbindungssubstanz 30 besitzt jedoch die Eigenschaft, die durch die Kraft F auftretende Belastung an der Lage 10 über ein plastisches Fließen zu absorbieren und somit eine Beschädigung an der Klebekante zu vermeiden. Im vorliegenden Fall wirkt die Kraft F auf die Lage 10 an einer vergleichsweise geringen Krafteinwirkungsfläche A1 ein, wie sie beispielsweise durch Belastung beim Hineinschlüpfen in einen Handschuh auftreten kann. Der niedrigviskose Klebstoff 32 besitzt jedoch die Eigenschaft, dass die Kraft F zwischen der Lage 10 und der Barrierelage 20, die an der Krafteinwirkungsfläche A1 auf die Lage 10 einwirkt, durch ein plastisches Fließen des Klebstoffs 32 auf eine Fläche A2 verteilt wird, die größer ist als die Krafteinwirkungsfläche A1. Somit wird eine Beschädigung wie beispielsweise ein Zerreißen der Barriere tage 20 oder ein Ablösen des Klebstoffs vermieden. Zudem wird durch die plastische Verformung Energie absorbiert, was zu einer Entlastung der Barrierelage führt.
  • Demgegenüber können auftretende Kräfte zwischen den Lagen bei Verwendung eines hochviskosen Klebstoffs zu einer direkten Krafteinleitung an der Klebekante und folglich zu einer Beschädigung bzw. zu einem Zerreißen der Barrierelage 20 oder zum Ablösen des Klebstoffs führen, vor allem bei nur partieller Verklebung der Lage 10 mit der Barrierelage 20. Beim vollflächigen Verkleben hingegen werden diese Kräfte auf eine größere Fläche verteilt und somit minimiert. Allerdings erhöht sich mit vollflächiger Verklebung der Lage 10 mit der Barrierelage 20 die Steifigkeit der Lagenstruktur beträchtlich, was zu einem verminderten Tragekomfort des Handschuhs führt.
  • Erfindungsgemäß wird also mit nur partieller Verklebung die Steifigkeit der Lagenstruktur signifikant vermindert, andererseits wird jedoch durch Verwendung eines niedrigviskosen Klebstoffs zwischen den Lagen bei nur partieller Verklebung der Lagen ein dauerhaft haltbarer Verbund erzeugt und eine Beschädigung wie beispielsweise ein Zerreißen der Barrierelage beim Gebrauch verhindert. Damit kann insbesondere ein flexibler, hochtaktiler Handschuh hergestellt werden.
  • Um die beschriebenen Eigenschaften zu erreichen, weist die niedrigviskose Komponente der Verbindungssubstanz bei 25°C einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 3 × 105 Pa gemäß dem Dahlquist Kriterium auf. In einer Ausführungsform weist die niedrigviskose Komponente einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 105 Pa auf. Eine Eigenschaft der Substanz, die sich in diesem Schubmodul ausdrückt, ist ausreichender kohäsiver Zusammenhalt, um eine Verbindung der fixierten Lagen aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig besitzt die Substanz die Eigenschaft, Kraftspitzen, die durch Belastungen beim Gebrauch auftreten, über ein plastisches Fließen und Kavitation auf eine Deformation hin zu absorbieren. Die niedrigviskose Komponente kann in einer Ausführungsform als Klebstoff ausgeführt sein, und gewährleistet einen ausreichenden kohäsiven Zusammenhalt, um die Lagen eines Bekleidungsstücks im angestrebten Temperaturbereich bei der jeweiligen Nutzung und den damit verbundenen Belastungen, insbesondere bei Auftreten von Scherkräften zwischen den Lagen, dau erhaft zu verbinden. Gleichzeitig ist der verwendete Klebstoff geeignet, um bei den der jeweiligen Nutzung entsprechenden auftretenden Kräften im auftretenden Temperaturbereich Belastungen, die zwischen den Lagen vornehmlich durch Scherkräfte auftreten, zu absorbieren. Zu diesem Zweck verfügt der Klebstoff durch seinen geringen Schubmodul über die Eigenschaft des plastischen Fließens, welches die bei Belastung eingeleiteten Kräfte auf eine oder beide Lagen absorbiert und auf eine größere Fläche überträgt. Dadurch kann eine eventuell auftretende Beschädigung der Barrierelage und eine Delamination der Lagen dauerhaft vermieden werden. Das Dahlquist Kriterium besagt insbesondere, dass ein Material mit einem Schubmodul von gleich oder unter 3 × 105 Pa die speziellen beschriebenen Eigenschaften aufweist.
  • Ein Testverfahren zur Bestimmung des Schubmoduls umfasst die folgenden Komponenten und Umgebungseinflüsse:
    • Gerät: TA Instrument ARES LS-2, Modell # 4X517212 (TA Instruments, New Castle, Delaware (USA), www.tainstruments.com)
    • Verfahren: 8 mm Scheiben werden aus Klebstoffschichten ausgestanzt. Für den Gerband-Klebstoff wurde der Klebstoff von dem Streifen oder Tape ent nommen, um eine Kontamination von dem verstärkenden Element zu vermeiden.
  • Parallele Platten
    • Durchmesser = 8,0 mm
  • Dynamische Temperaturrampe
  • Frequenz = 10,0 rad/s
  • Anfangstemperatur = 25°C
  • Endtemperatur = –100,0°C
  • Rampen-Rate = 5,0°C/min
  • Belastung = 0,1%
  • Auto-Spannungs-Einstellung = Ein
  • Modus = Anwenden einer konstanten statischen Kraft
  • Auto-Spannungs-Richtung = Kompression
  • Anfängliche statische Kraft = 1,0 g
  • Auto-Spannungs-Empfindlichkeit = 10,0 g
  • Wenn Abtast-Modul <= 1,00e+06 Pa
  • Auto-Belastung = Ein
  • Max. angewandte Spannung = 20,0%
  • Max. erlaubtes Moment = 1000,0 g-cm
  • Min. erlaubtes Moment = 1,0 g-cm
  • Belastungs-Einstellung = 20,0% von gegenwärtiger Belastung
  • Insbesondere können die folgenden Klebstoffe mit niedrigem Schubmodul als niedrigviskose Komponente der Verbindungssubstanz eingesetzt werden (Tabelle 1):
    Bezeichnung Art Dicke [mm] Basis Schubmodul [Pa] Einsatzbereich laut Datenblatt [°C]
    –20°C 0°C 25°C
    Peka 500 Streifen (Tape) 0,25 SIS (Synthesekautschuk) 1,57 × 107 5,25 × 105 8,20 × 104 –20 bis 60
    3M 950 Streifen (Tape) 0,13 Modifiziertes Acrylat 1,82 × 108 1,16 × 106 6,51 × 104 /
    Gerband 970 Streifen (Tape) 0,25 Disper sions Acrylat 1,50 × 107 2,60 × 105 4,24 × 104 –30 bis 100
  • Mithin kann in einer Ausführungsform der Erfindung eine drucksensitive Haftkomponente (Komponente 32 in der Verbindungssubstanz 30 gemäß 3) eingesetzt werden, die zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage 20 und der Lage 10 beiträgt. Hierzu ist beispielsweise ein drucksensitiver Klebstoff geeignet. Insbesondere enthält die drucksensitive Haftkomponente einen Acrylatklebstoff.
  • 4 zeigt eine schematische Draufsicht auf eine Ausführungsform eines Innenhandschuhs 51, der eine Barrierelage 20 aufweist und einen Teil eines Handschuhs bildet, wie anhand von 9 noch näher erläutert. Zur Herstel lung eines Handschuhs (in 4 nicht dargestellt) wird eine Außenlage bzw. ein Außenhandschuh beispielsweise aus Leder über den gezeigten Innenhandschuh gezogen.
  • In 5 ist eine beispielhafte Innenauskleidung mit der Barrierelage 20 schematisch in einem Querschnitt dargestellt. Die Barrierelage 20 ist zwischen zwei textilen Lagen 22, 24 eingebettet und verbunden zur Ausbildung eines Mehrlagenlaminats. Eine textile Lage 22 bildet dabei die Innenfutterschicht und die weiteren textile Lage 24 eine Schutzschicht für die Barrierelage, insbesondere für den Fall, dass die Barrierelage eine Membrane ist.
  • In 6 ist eine weitere Ausführung einer beispielhaften Innenauskleidung mit der Barrierelage 20 schematisch in einem Querschnitt dargestellt. Hierbei ist die Barrierelage 20 Teil eines Laminates und mit der Textilschicht 22 wasserdampfdurchlässig verbunden, beispielsweise verklebt. Die Textilschicht 22 bildet eine Innenfutterschicht des Handschuhs und ist gegebenenfalls mit einer zusätzlichen Isolierung ausgestattet oder verbunden.
  • In einer anderen Ausführungsform bildet die erste Lage 10 hingegen eine Innenauskleidungslage und eine zweite Lage mit der Barrierelage 20 bildet eine Außenlage des Handschuhs. In diesem Fall ist die Barrierelage 20 nach innen mit der Lage 10 verbunden. Die zweite Lage kann wiederum einen Aufbau gemäß 5 oder 6 aufweisen. Eine mit der Barrierelage 20 z. B. vollflächig verklebte Textilschicht 22 oder Schicht 22 aus Leder kann das Obermaterial des Handschuhs bilden.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform sind die erste Lage 10 und die zweite Lage mit der Barrierelage 20 und gegebenenfalls mindestens einer Textilschicht 22 jeweils Teil einer Innenauskleidung des Handschuhs.
  • Wie schematisch in 4 dargestellt, weist der Innenhandschuh 51 einen Fingerbereich 52 und einen Daumenbereich 54 auf. Die Verbindungssubstanz 30 ist dabei zumindest in dem Fingerbereich 52 und/oder in dem Daumenbereich 54, insbesondere in einem Bereich einer oder mehrerer Fingerspitzen bzw. der Daumenspitze angeordnet. Damit kann ein Handschuh hergestellt werden, bei dem die Innenauskleidung mit der Barrierelage 20 ausreichend in der Außenlage 10 fixiert ist, bei gleichzeitig guter Taktilität und weitgehend reduzierter Steifigkeit des Handschuhs. Weitere für die jeweilige Anwendung entscheidende Stellen können je nach Anwendungsfall ebenfalls mit der Verbindungssubstanz 30 gemäß der Erfindung versehen werden, um die Außenlage 10 mit der Barrierelage 20 der Innenauskleidung zu verbinden.
  • In einer anderen Ausführungsform ist es, wie in 4 dargestellt, vorgesehen, nur die Fingerspitzen des Handschuhs mit der Verbindungssubstanz 30 auszurüsten, andere Bereiche jedoch mit einer gleithemmenden Substanz 40, die zwischen der Außenlage 10 und der Innenauskleidung mit der Barrierelage 20 angeordnet ist. Die gleithemmende Substanz ist beispielsweise mit einer der Schichten verklebt oder anderweitig verbunden. Diese gleit- oder rutschhemmende Substanz weist beispielsweise eine Zusammensetzung und Eigenschaften auf, wie in US 2006/0156451 A1 beschrieben. Die gleithemmende Substanz verklebt die beiden aneinander angrenzenden Schichten nicht miteinander, sondern erhöht im wesentlichen nur die Haftreibung zwischen beiden Schichten, wenn die Schichten aneinander gedrückt werden (z. B. durch Ausübung einer Normalkraft auf eine der Schichten beim Tragen des Handschuhs). Wenn die gleithemmende Substanz zwischen der Außenlage 10 und der Barrierelage 20 angeordnet ist, kann so die Relativbewegung zwischen diesen Lagen beim Tragen des Handschuhs reduziert oder verhindert werden, was die Taktilität des Handschuhs erhöht. Insbesondere können hierzu Materialien verwendet werden, wie in den Tabellen 1 bis 5 der US 2006/0156451 A1 beschrieben. Insgesamt kann ein Handschuh mit einem Innenhandschuh 51, der gemäß 4 beispielsweise in einem Handflächenbereich 56 mit einem Streifen 40 aus gleithemmendem Material ausgestattet ist, eine gute Taktilität bei weitgehend reduzierter Steifigkeit des Handschuhs aufweisen.
  • Im folgenden wird anhand von 8 ein Verfahren zur Herstellung einer Lagenstruktur 1 beschrieben. In Verbindung mit 9 wird beschrieben, wie das Verfahren insbesondere zur Herstellung eines Handschuhs 50 angewandt werden kann.
  • Bei der Verarbeitung einer mit der Verbindungssubstanz versehenen Lagenstruktur ist es vorteilhaft, auf die niedrigviskose Komponente 32 der Verbindungssubstanz eine weitere Komponente 34 aufzubringen, wie in 3 schematisch in einem Querschnitt und in 8A in einer perspektivischen Ansicht dargestellt. Gemäß der 8A ist die niedrigviskose Komponente 32 als drucksensitiver Klebstoff (PSA) ausgeführt und auf einer ersten Seite 301 der Verbindungssubstanz 30 angeordnet, während die weitere Komponente 34 als Schmelzklebstoff (HMA) auf einer zweiten Seite 302 der Verbindungssubstanz 30 aufgebracht ist, die der ersten Seite 301 gegenüberliegt.
  • Die niedrigviskose Komponente 32 weist eine Konsistenz und Eigenschaften auf, wie vorstehend in Bezug auf 1 bis 6 beschrieben. Wie in 86 dargestellt, wird die Verbindungssubstanz 30 partiell an ihrer ersten Seite 301 auf die Barrierelage 20 aufgebracht. Die Barrierelage kann beispielsweise eine ePTFE-Membrane oder ein Mehrschichtlaminat mit einer ePTFE-Membrane aufweisen. Weitere mögliche Ausführungsformen von Barrierelagen sind im folgenden noch näher beschrieben. In vorliegenden Beispiel wird die Verbindungssubstanz 30 direkt mit dem niedrigviskosen Klebstoff 32 auf die Membrane 20 aufgebracht. Hierzu wird mindesten eine erste Aktivierungsenergie ausgeübt, damit der Klebstoff 32 an der ersten Seite 301 der Verbindungssubstanz 30 mit der Membrane 20 eine Verbindung eingeht. Im Falle der Verwendung eines drucksensitiven Klebstoffs 32 wird insbesondere Druck 91 auf den Klebstoff 32 ausgeübt, damit dieser mit der Membrane 20 verklebt.
  • Die zweite Komponente der Verbindungssubstanz in Form des Schmelzklebstoffs 34 ist derart ausgeführt, dass sie eine Klebewirkung des niedrigviskosen Klebstoffs 32 auf der zweiten Seite 302 der Verbindungssubstanz 30 zunächst aufhebt oder zumindest reduziert (Klebewirkung wird blockiert). Dies ermöglicht ein vergleichsweise einfaches Zusammenführen der Lage 10 und der Barrierelage 20 mit bereits aufgebrachter Verbindungssubstanz 30. Mit anderen Worten wird eine vereinfachte Verarbeitung durch einen auf den niedrigviskosen Klebstoff aufgebrachte zweite Komponente ermöglicht, die verhindert, dass der niedrigviskose Klebstoff 32 beim Überziehen der Lage 10, beispielsweise in Form eines Außenhandschuhs, über die Barrierelage 20 an ungeeigneter Position mit der Lage 10 verklebt.
  • Diese zweite Komponente kann auf verschiedene Weise aufgebracht werden (z. B. in schichtartiger Form) und verschiedene Materialien beinhalten, wie etwa Schmelzklebstoff oder Wachs. Weiterhin kann die Komponente 34 verschie dene Formen haben. Beispielsweise ist die zweite Komponente 34 zumindest teilweise in pulverartiger, filmartiger und/oder flüssiger Form auf der zweiten Seite 302 der Verbindungssubstanz 30 angeordnet. Bevorzugt wird ein sehr feinkörniges Pulver verwendet, das dünn auf die klebrige Oberfläche des niedrigviskosen Klebstoffs 32 aufgebracht wird. Damit wird eine Klebewirkung des niedrigviskosen Klebstoffs 32 auf der zweiten Seite 302 der Verbindungssubstanz 30 zunächst aufgehoben oder zumindest deutlich reduziert. Eine an der Seite 302 vorbeigeführte Lage bleibt somit nicht an der Verbindungssubstanz hängen oder kleben.
  • In einem nachfolgenden Herstellungsschritt gemäß 8C werden die Lage 10 und die Barrierelage 20 in ihre jeweilige Endposition zueinander mit der dazwischen angeordneten und mit der Barrierelage 20 verklebten Verbindungssubstanz 30 gebracht. Sodann wird mindestens eine zweite Aktivierungsenergie auf die zweite Seite 302 der Verbindungssubstanz 30 ausgeübt. Im Falle der Verwendung eines wärmeaktivierbaren Schmelzklebstoffs als zweite Komponente 34 wird Wärme und Druck 92 auf die Verbindungssubstanz 30 ausgeübt. Aufgrund der Wärme 92 wird der Schmelzklebstoff 34 aktiviert. Die Folge davon ist, dass der Schmelzklebstoff 34 in die erste Lage 10 und/oder in die Verbindungssubstanz 30, mithin in den niedrigviskosen Klebstoff 32 penetriert, so dass der niedrigviskose Klebstoff 32 auch an der zweiten Seite 302 der Verbindungssubstanz 30 mit der Lage 10 eine Verbindung eingeht. Mit anderen Worten ist die zweite Komponente 34 in diesem Fall ein Verfahrenshilfsstoff, um die Lage 10 mit der Barrierelage 20 zusammenzuführen und nach der Aktivierung (Ausüben von Wärme und Druck) der zweiten Komponente 34 mit dem niedrigviskosen Klebstoff 32 zu verkleben.
  • Insbesondere wird durch geeignete Aktivierung der Verfahrenshilfsstoff in seiner Konsistenz so verändert (der Schmelzklebstoff verflüssigt sich), um ein Verbinden der Lage 10 mit der Barrierelage 20 zu ermöglichen. Das dazu verwendete Pulver ist bevorzugt ein Schmelzklebstoff mit einer geringen Schmelztemperatur. Durch Erwärmen sinkt die Viskosität des Pulvers und penetriert nun in die Lage 10 und/oder wird vom niedrigviskosen Klebstoff 32 teilweise aufgenommen. Das Einbringen von Druck in die Klebefuge dient dazu, den niedrigviskosen Klebstoff 32 in die Lage 10 zu penetrieren. Nach der Ak tivierung ist nur noch der niedrigviskose Klebstoff 32 funktional an der Verklebung beteiligt.
  • Mögliche Verfahrenshilfsstoffe, um Klebstoffe wie den niedrigviskosen Klebstoff 32 kurzzeitig nicht klebrig zu machen, können sein (Tabelle 2):
    Bezeichnung Art Basis Dicke/Korngröße [μm] Schmelzpunkt, Schmelzbereich [°C]
    Peka 23877 Film Polyolefin 60 150
    Peka Hotmelt Film EVA / 80
    abifor 1646 Pulver TPU-Basis Polycaprolacton 0–125 62–68
  • In einer anderen Ausführungsform kann auch eine Komponente 34 eingesetzt werden, die statt in die Lage 10 zu penetrieren eine Verbindung zur Lage 10 eingeht. Dementsprechend werden bei Verwendung eines geeigneten Schmelzklebefilms Druck und Wärme 92 auf die zweite Seite 302 der Verbindungssubstanz 30 derart ausgeübt, damit diese Ausführungsform des Schmelzklebefilms 34 mit der Lage 10 eine Verbindung eingeht. Der niedrigviskose Klebstoff 32 verklebt in diesem Fall nur auf der Seite 301 zur Barrierelage 20.
  • In 9 ist ein beispielhaftes Herstellungsverfahren zur Herstellung eines Handschuhs 50 gezeigt. Die Barrierelage 20 bildet hierbei zusammen mit einer Innenfutterschicht 22, die im Gebrauch der Hand zugewandt ist, eine Innenauskleidung des Handschuhs (Innenhandschuh 51, beispielsweise in Form des Innenhandschuhs gemäß 4), während die Lage 10 eine Außenlage des Handschuhs (Außenhandschuh) bildet. Der Innenhandschuh ist zunächst auf einer Handform 200 angeordnet (alternativ kann auch eine Hand einer Person in den Innenhandschuh eingeführt werden), wobei an partiellen Stellen die Verbindungssubstanz 30 auf die Barrierelage 20 aufgebracht ist. Beispielsweise kann in diesem Verfahrensstadium der Schmelzklebstoff 34 in Pulverform auf den niedrigviskosen Klebstoff 32 der Verbindungssubstanz 30 zum Ausschalten (Blockieren) von dessen Klebrigkeit aufgebracht werden. Da der Schmelzklebstoff 34 noch nicht aktiviert ist, kann der Außenhandschuh problemlos über den Innenhandschuh gestülpt werden, ohne dass der Außenhandschuh mit dem Innenhandschuh an unerwünschten Stellen verklebt. Ein umständliches und zeitaufwendiges Invertieren des Außenhandschuhs ist hierbei nicht notwendig. Sind der Außenhandschuh und der Innenhandschuh in ihrer jeweiligen Endposition zueinander angeordnet, kann mit Hilfe einer Heizeinrichtung (z. B. Heizpresse) 210 der Schmelzklebstoff 34 aktiviert werden, so dass der Innenhandschuh mit dem Außenhandschuh an den Stellen, an denen die Verbindungssubstanz 30 angeordnet ist, verklebt. Ein so hergestellter Handschuh 50 kann dann von der Handform 200 entnommen werden.
  • In 10 und 11 sind verschiedene, mögliche Ausführungsformen von Innenhandschuhen für verschiedene Anwendungen gezeigt. Ziel ist es dabei, einen Handschuh bereitzustellen, der die bestmöglichen Eigenschaften in der jeweiligen Anwendung erzielt. Hierfür werden die Verbindungssubstanzen 30 an strategisch günstigen Stellen angebracht, um ein Verschieben der Lagen bei der Anwendung zu minimieren. Hierbei wird versucht, so wenig wie möglich zu verkleben, um keine Steifigkeit zu addieren.
  • Beispielsweise kann im Zeigefingerbereich, Mittelfingerbereich und Fingeransatzbereich je eine streifenförmige Verbindungssubstanz 30 angeordnet werden, während die Fingerspitzenbereiche der übrigen Finger und des Daumens nur punktförmig verklebt sind. Eine andere Ausführungsform sieht im Zeigefingerbereich quer angeordnete streifenförmige Verbindungssubstanzen 30 vor, während die Fingerspitzenbereiche der übrigen Finger und des Daumens nur punktförmig verklebt sind. Durch die Queranordnung im Finger- und/oder Daumenbereich parallel zu einer Biegelinie des Fingers bzw. Daumens wird die Steifigkeit beim Abwinkeln günstig beeinflusst. Wiederum eine andere Ausführungsform sieht vor, im Daumen- und Handflächenbereich streifenförmige Verbindungssubstanzen 30 quer- und/oder längsverlaufend vorzusehen, während die Fingerspitzenbereiche der übrigen Finger nur punktförmig verklebt sind.
  • In einer anderen Ausführungsform ist die Verbindungssubstanz 30 in dem Fingerbereich und dem Daumenbereich streifenförmig quer zu einer Biegelinie 62 des Handschuhs angeordnet. Insbesondere wird an der dargestellten bei spielhaften Biegelinie 62 der entsprechende Finger abgewinkelt. Durch diese Anordnung von Fixierungselementen kann die Flexibilität erhöht werden.
  • Beim einem anderen Handschuh wird die Verbindungssubstanz 30 in relativ großen Punkten diskontinuierlich über den Handschuh verteilt, wobei von der Verbindungssubstanz 30 eine Fläche von weniger als die Hälfte der Handschuhinnenfläche oder Handschuhaußenfläche eingenommen wird. Durch diese Anordnung in Verbindung mit den großen Abständen und der geringen Verklebungsfläche kann ein extremes Einlagengefühl bei guter Taktilität erreicht werden.
  • Beim Innenhandschuh 51 gemäß 10 ist beispielhaft dargestellt, wie verschiedene geometrische Ausführungsformen von Verbindungssubstanzen 30 kombiniert werden können, um bestimmte Eigenschaften zu erzielen und um ein Verschieben des Innenhandschuhs mit der Barrierelage zum Außenhandschuh zu unterbinden.
  • Gemäß der Erfindung ist es damit ermöglicht, auf das Anbringen von Verstärkungselementen an den Fingerspitzen der Membran, mit welchen die Fingerspitzen an dem Außenhandschuh durch Annähen fixiert werden, zu verzichten. Stattdessen können, wie in 11A und 11B dargestellt, die Fingerspitzen der Membran an dem Außenhandschuh mittels einer in relativ großen Punkten aufgebrachten Verbindungssubstanz verbunden werden, ohne dass ein Vernähen von Verstärkungselementen der Membran an dem Außenhandschuh bei invertiertem Außenhandschuh notwendig ist. Solche Verstärkungselemente (sog. ”Verstärkungstapes”) sind oftmals als Textilstreifen ausgeführt mit Schmelzklebstoff zur Membranseite, jedoch werden diese Textilstreifen nicht als beidseitig wirksame Klebestreifen verwendet, sondern dienen ausschließlich zum Annähen an dem Außenhandschuh und damit zur Fixierung der Membran durch Vernähen am Außenhandschuh.
  • Neben der Herstellung eines Handschuhs ist die vorliegende Erfindung auch zur Herstellung anderer Bekleidungsstücke verwendbar. Nicht abschließende Beispiele für erfindungsgemäß ausrüstbare Bekleidungstücke sind etwa Kopfbedeckung wie Mützen und Hüte; und Hosen, Jacken, Westen, Mäntel sowie Schuhwerk.
  • Bei einer Kopfbedeckung besteht die normale Verarbeitungsmethode darin, eine Innenauskleidung mit der Barrierelage einerseits an der Außenlage und andererseits an dem Innenfutter festzunähen. Hierfür müssen wiederum Verstärkungselemente eingesetzt werden. Erfindungsgemäß ist nun gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, die Innenauskleidung bestehend aus einem Laminat mit der Barrierelage und dem Innenfutter, zur Außenlage mittels der erfindungsgemäßen Verbindungssubstanz zu verbinden.
  • Die 12 zeigt eine schematische Drauf- und Seitenansicht einer Ausführungsform einer Kopfbedeckung, die eine erfindungsgemäße Lagenstruktur aufweist. Die Kopfbedeckung 70 in Form einer Mütze weist eine Außenlage 71 auf, an welcher die innere Barrierelage (nicht sichtbar) mittels der Verbindungssubstanz 30 in einem Scheitelbereich 82 der Kopfbedeckung 70 punktförmig befestigt ist, um eine minimale Fixierung zu erreichen.
  • Eine weitere Ausführungsform sieht vor, die Verbindungssubstanz 30 streifenförmig in mehreren Streifen am Umfang der Kopfbedeckung zu verteilen, insbesondere in einer Draufsicht auf die Kopfbedeckung sternförmig am Umfang zu verteilen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, eine weitere Lage oder ein weiteres Material, wie beispielsweise Schaummaterial oder Dämpfungsmaterial, zwischen der niedrigviskosen Komponente und der weiteren Komponente der Verbindungssubstanz zu integrieren. Dadurch kann das Wärme- oder Isolationsgefühl beim Greifen gesteigert werden, da das weitere Material als Abstandsschicht (sog. ”Spacer”) wirkt. Beim Greifen wird das weitere Material komprimiert und beeinträchtigt so nicht die Taktilität des Handschuhs.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5442818 A [0004]
    • - US 2006/0156451 [0005]
    • - US 3953566 A [0022, 0024]
    • - US 4725481 A [0024]
    • - US 4493870 A [0024]
    • - US 4187390 A [0024]
    • - US 4194041 A [0024]
    • - US 2006/0156451 A1 [0093, 0093]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - EN ISO 9237, 1995 [0019]
    • - ISO 811 [0020]
    • - DIN EN 31092 (02/94) [0026]
    • - ISO 11092 (1993) [0026]
    • - TA Instruments, New Castle, Delaware (USA), www.tainstruments.com [0067]

Claims (36)

  1. Lagenstruktur (1), insbesondere zur Herstellung von Bekleidung (50, 70), – mit wenigstens einer ersten Lage (10) und einer zweiten Lage (20, 22), wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage (20) aufweist, – mit einer Verbindungssubstanz (30), welche partiell zwischen der Barrierelage (20) und der ersten Lage (10) angeordnet ist, zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage, – wobei die Verbindungssubstanz (30) wenigstens eine Komponente (32) aufweist, die niedrigviskos ausgebildet ist derart, dass sie eine Kraft (F) zwischen der ersten und zweiten Lage (10, 20), die an einer Krafteinwirkungsfläche (A1) auf wenigstens eine der Lagen (10, 20) einwirkt, durch ein plastisches Fließen auf eine Fläche (A2) verteilt, die größer ist als die Krafteinwirkungsfläche (A1).
  2. Lagenstruktur (1), insbesondere zur Herstellung von Bekleidung (50, 70), – mit wenigstens einer ersten Lage (10) und einer zweiten Lage (20, 22), wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage (20) aufweist, – mit einer Verbindungssubstanz (30), welche partiell zwischen der Barrierelage (20) und der ersten Lage (10) angeordnet ist, zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage, – wobei die Verbindungssubstanz (30) wenigstens eine Komponente (32) aufweist, die derart ausgebildet ist, dass sie bei 25°C einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 3 × 105 Pa gemäß dem Dahlquist Kriterium aufweist.
  3. Lagenstruktur (1) nach Anspruch 2, bei der die wenigstens eine Komponente (32) derart ausgebildet ist, dass sie bei 25°C einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 105 Pa aufweist.
  4. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Verbindungssubstanz (30) neben der wenigstens einen Komponente (32) eine weitere Komponente (34) aufweist, die eine zur wenigstens einen Komponente (32) unterschiedliche Adhäsionseigenschaft aufweist.
  5. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Verbindungssubstanz (30) neben der wenigstens einen Komponente (32) eine weitere Komponente (34) aufweist, wobei Adhäsionseigenschaften der wenigstens einen Komponente (32) und der weiteren Komponente (34) unter Einwirkung von unterschiedlichen Aktivierungsenergien aktivierbar sind.
  6. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die wenigstens eine Komponente (32) der Verbindungssubstanz (30) eine drucksensitive Haftkomponente ist.
  7. Lagenstruktur nach Anspruch 6, bei der die drucksensitive Haftkomponente (32) einen Acrylatklebstoff enthält.
  8. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der die Verbindungssubstanz (30) eine weitere Komponente (34) aufweist, die wärmeaktivierbar ist, insbesondere eine wärmeaktivierbare Schmelzklebekomponente, die auf einer der Barrierelage (20) abgewandten Seite der Verbindungssubstanz (30) aufgebracht ist.
  9. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die wenigstens eine Komponente (32) der Verbindungssubstanz (30) eine drucksensitive Haftkomponente ist und die Verbindungssubstanz (30) eine weitere Komponente (34) aufweist, die eine wärmeaktivierbare Schmelzklebekomponente ist.
  10. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der die wenigstens eine Komponente (32) eine Verbindung mit der Barrierelage (20) eingeht, und die Verbindungssubstanz (30) neben der wenigstens einen Komponente (32) eine weitere Komponente (34) aufweist, die eine Verbindung mit der ersten Lage (10) eingeht.
  11. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der die wenigstens eine Komponente (32) eine Verbindung mit der Barrierelage (20) und der ersten Lage (10) eingeht, und die Verbindungssubstanz (30) neben der wenigstens einen Komponente (32) eine weitere Komponente (34) aufweist, die in die wenigstens eine Komponente (32) und/oder die erste Lage (10) penetriert ist.
  12. Lagenstruktur nach Anspruch 10 oder 11, bei der die weitere Komponente (34) ein Schmelzklebstoff oder Wachs enthält.
  13. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der die Barrierelage (20) eine der ersten Lage (10) zugewandte Außenschicht der zweiten Lage bildet.
  14. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der die wenigstens eine Barrierelage (20) wasserdampfdurchlässig ist.
  15. Lagenstruktur nach Anspruch 14, bei der die Barrierelage (20) gasundurchlässig ist.
  16. Lagenstruktur nach Anspruch 14, bei der die Barrierelage (20) luftundurchlässig ist.
  17. Lagenstruktur nach Anspruch 14, bei der die Barrierelage (20) flüssigkeitsundurchlässig ist.
  18. Lagenstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 17, bei der die Barrierelage (20) eine flüssigkeitsundurchlässige, luftundurchlässige und wasserdampfdurchlässige Membrane aufweist.
  19. Handschuh (50) – mit wenigstens einer ersten Lage (10) und einer zweiten Lage (20, 22), wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage (20) aufweist, – mit einer Verbindungssubstanz (30), welche partiell zwischen der Barrierelage (20) und der ersten Lage (10) angeordnet ist, zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage, – wobei die Verbindungssubstanz (30) wenigstens eine Komponente (32) aufweist, die niedrigviskos ausgebildet ist derart, dass sie eine Kraft zwischen der ersten und zweiten Lage (10, 20), die an einer Krafteinwirkungsfläche (A1) auf wenigstens eine der Lagen (10, 20) einwirkt, durch ein plastisches Fließen auf eine Fläche (A2) verteilt, die größer ist als die Krafteinwirkungsfläche (A1).
  20. Handschuh (50) – mit wenigstens einer ersten Lage (10) und einer zweiten Lage (20, 22), wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage (20) aufweist, – mit einer Verbindungssubstanz (30), welche partiell zwischen der Barrierelage (20) und der ersten Lage (10) angeordnet ist, zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Barrierelage und der ersten Lage, – wobei die Verbindungssubstanz (30) wenigstens eine Komponente (32) aufweist, die derart ausgebildet ist, dass sie bei 25°C einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 3 × 105 Pa gemäß dem Dahlquist Kriterium aufweist.
  21. Handschuh nach Anspruch 19 oder 20, bei dem die erste Lage (10) eine Außenlage und die zweite Lage (20, 22) eine Innenauskleidung des Handschuhs bildet.
  22. Handschuh nach Anspruch 19 oder 20, bei dem die erste Lage (10) eine Innenauskleidungslage und die zweite Lage (20, 22) eine Außenlage des Handschuhs bildet.
  23. Handschuh nach Anspruch 19 oder 20, bei dem die erste Lage (10) und die zweite Lage (20, 22) jeweils Teil einer Innenauskleidung des Handschuhs sind.
  24. Handschuh nach einem der Ansprüche 19 bis 23, bei dem der Handschuh (50) einen Fingerbereich (52) und einen Daumenbereich (54) aufweist und die Verbindungssubstanz (30) zumindest in dem Fingerbereich (52) und/oder in dem Daumenbereich (54), insbesondere in einem Bereich einer oder mehrerer Fingerspitzen bzw. der Daumenspitze, angeordnet ist.
  25. Handschuh nach Anspruch 24, bei dem in wenigstens einem weiteren Bereich (56) des Handschuhs eine gleithemmende Substanz (40) zwischen der ersten Lage (10) und der zweiten Lage (20, 22) angeordnet ist.
  26. Handschuh nach Anspruch 24 oder 25, bei dem die Verbindungssubstanz (30) weiterhin in einem Handflächenbereich (56), insbesondere im Bereich des Fingeransatzes (56), angeordnet ist und insbesondere streifenförmig ausgebildet ist.
  27. Handschuh nach einem der Ansprüche 19 bis 26, bei dem die Verbindungssubstanz (30) diskontinuierlich über den Handschuh (50) verteilt ist, insbesondere eine Fläche von weniger als die Hälfte der Handschuhinnenfläche oder Handschuhaußenfläche einnimmt.
  28. Bekleidungsstück (50, 70) mit einer Lagenstruktur (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18.
  29. Bekleidungsstück nach Anspruch 28, bei dem die erste Lage (10) eine Außenlage und die zweite Lage (20, 22) Teil einer Innenlage des Bekleidungsstücks ist.
  30. Bekleidungsstück nach Anspruch 28 oder 29, wobei das Bekleidungsstück als Handschuh (50), als Schuh, als Jacke, als Hose oder als Kopfbedeckung (70) ausgebildet ist.
  31. Bekleidungsstück nach Anspruch 30, bei dem die Verbindungssubstanz (30) in einem Scheitelbereich (82) der Kopfbedeckung (70) punktförmig angeordnet ist.
  32. Verfahren zur Herstellung einer Lagenstruktur (1), insbesondere zur Herstellung von Bekleidung (50, 70), mit folgenden Schritten – Bereitstellen einer ersten Lage (10) und einer zweiten Lage (20, 22), wobei die zweite Lage wenigstens eine Barrierelage (20) aufweist, – Bereitstellen einer Verbindungssubstanz (30) mit wenigstens einer ersten Komponente (32) an einer ersten Seite (301) der Verbindungssubstanz (30) und einer zweiten Komponente (34) an einer der ersten Seite (301) gegenüberliegenden zweiten Seite (302) der Verbindungssubstanz (30), wobei die erste Komponente (32) derart ausgebildet ist, dass sie bei 25°C einen Schubmodul von gleich oder kleiner als 3 × 105 Pa gemäß dem Dahlquist Kriterium aufweist, – partielles Aufbringen der Verbindungssubstanz (30) an ihrer ersten Seite (301) auf die zweite Lage (20) und Ausüben von mindestens einer ersten Aktivierungsenergie (91), damit die erste Komponente (32) an der ersten Seite (301) der Verbindungssubstanz (30) mit der zweiten Lage (20) eine Verbindung eingeht, – Zusammenführen der ersten Lage (10) und der zweiten Lage (20) in ihre jeweilige Endposition mit der Verbindungssubstanz (30) zwischen der ersten und zweiten Lage (10, 20), – Ausüben von mindestens einer zweiten Aktivierungsenergie (92) auf die zweite Seite (302) der Verbindungssubstanz (30), damit die zweite Komponente (34) in die erste Lage (10) und/oder in die Verbindungssubstanz (30, 32) penetriert, so dass die erste Komponente (32) an der zweiten Seite (302) der Verbindungssubstanz (30) mit der ersten Lage (10) eine Verbindung eingeht, oder Ausüben von mindestens einer zweiten Aktivierungsenergie (92) auf die zweite Seite (302) der Verbindungssubstanz (30), damit die zweite Komponente (34) mit der ersten Lage (10) eine Verbindung eingeht.
  33. Verfahren nach Anspruch 32, wobei die zweite Komponente (34) eine Klebewirkung der ersten Komponente (32) auf der zweiten Seite (302) der Verbindungssubstanz (30) vor dem Ausüben der zweiten Aktivierungsenergie (92) aufhebt oder zumindest reduziert, um die erste Lage (10) und die zweite Lage (20) zusammenzuführen.
  34. Verfahren nach Anspruch 32 oder 33, wobei die erste Komponente (32) eine drucksensitive Haftkomponente ist und der Schritt des Ausübens von erster Aktivierungsenergie ein Ausüben von Druck (91) auf die Verbindungssubstanz (30) beinhaltet, damit die drucksensitive Haftkomponente (32) an der ersten Seite (301) der Verbindungssubstanz (30) mit der zweiten Lage (20) eine Verbindung eingeht.
  35. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 34, wobei die zweite Komponente (34) eine wärmesensitive Komponente, insbesondere eine wärmeaktivierbare Schmelzklebekomponente, ist und das Ausüben von zweiter Aktivierungsenergie das Ausüben von Wärme (92) auf die wärmesensitive Komponente (34) beinhaltet.
  36. Verfahren nach einem der Ansprüche 32 bis 35, wobei die zweite Komponente (34) vor dem Ausüben von zweiter Aktivierungsenergie (92) zumindest teilweise in pulverartiger, filmartiger und/oder flüssiger Form auf der zweiten Seite (302) der Verbindungssubstanz (30) angeordnet ist.
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