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Die
Erfindung betrifft eine Rohrschelle mit einer Spannschraube und
zwei Schellenbügeln, die gelenkig miteinander verbunden
sind, an ihrem dem Gelenk abgewandten Ende jeweils einen Spannsteg aufweisen
und die mit Hilfe der Spannschraube gegeneinander verspannbar sind,
wobei der eine Spannsteg eine Aufnahme für den Kopf der
Spannschraube aufweist und der andere Spannsteg mit einem Loch für
den Schaft der Spannschraube versehen ist, und eine Platte vorgesehen
ist, die federnd an einem Schellenbügel befestigt ist,
nach dem Gegenstand der Patentanmeldung Nr. 10 2008 010 902.9.
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Rohrschellen
der eingangs genannten Art dienen der Befestigung von Rohren an
Wänden oder Decken. Die Schelle nimmt das Rohr auf und
umschließt dieses nach der Montage vollständig.
Die Schellen sind auf ihrer Innenseite in der Regel mit Gummierungen
versehen, um einen sicheren Halt des Rohres und eine optimale Anpassung
der Schelle an die Kontur des Rohres zu gewährleisten.
Die Schellen können einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein.
Die mehrteilige Ausbildung findet jedoch überwiegend Anwendung,
da hierdurch eine Aufspreizung der Schelle möglich ist,
um die Montage zu erleichtern. Der größte Teil
der Schellen der hier betrachteten Art sind deckenhängend
montiert. Eine Vielzahl weiterer Rohrschellen ist in großen
Höhen – bspw. bei der Befestigung von Dachrinnen – montiert. Die
Bedienbarkeit der Schelle bei der Montage hat daher wesentlichen
Einfluss auf ihren Erfolg.
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Schellen
der eingangs genannten Art sind in vielfältiger Weise bekannt.
So ist bspw. bei der
DE
43 27 859 C1 eine Montageerleichterung durch Verwendung
eines Federbandes hervorgerufen, welches den Spannsteg sowie die
Platte auf ihrer dem Schellenbügel zugewandten Seite umgibt.
Bei der
DE 196 38
598 C1 findet eine Federklammer Verwendung, die eine Öffnung
in einem Schellenbügel durchsetzt. In montiertem Zustand
stützt sich der Federbügel mit seinem einen Ende
an einem Befestigungsflansch eines Bügels ab und mit seinem
anderen Ende auf der Platte. In beiden Fällen ist dadurch
eine Beweglichkeit der Platte hervorgerufen, die ein Schwenken der Spannschraube
ermöglicht, so dass bei der Montage der Rohrschelle nach
Einlegen des Rohres die Schelle lediglich zusammengedrückt
werden muss. Dabei hat die Schraube die Möglichkeit, beim
Anstoßen des Schraubenkopfes an den gegenüberliegenden Spannsteg
auszuweichen und nach Passieren des Spannsteges unter Wirkung des
Spannbandes bzw. der Federklammer in ihre ursprüngliche
Position zurückzufahren.
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Die
bekannten Rohrschellen erfüllen die gewünschten
Anforderungen. Aufgrund der Scharfkantigkeit der Platte sowie des
Spannsteges ist jedoch unter den jeweiligen Umwelteinflüssen
eine Ermüdung des Spannbandes möglich, was zuletzt
zur Zerstörung des Bandes und damit zum Verlust der geforderten
einfachen Bedienbarkeit führen kann. Bei Verwendung der
Federklammer besteht die Gefahr, dass diese bei der Montage versehentlich
verloren geht.
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Diese
Probleme werden durch die
DE
10 2008 010 902.9 gelöst, in der eine Rohrschelle
offenbart ist, bei der die Platte aus federndem Material ausgebildet
ist.
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Zwar
sind hierdurch die für eine einfache Montage vorteilhaften
Eigenschaften einer federnden Beweglichkeit der Spannschraube ermöglicht.
Nachteilig ist jedoch, dass die Federeigenschaften mit steigender
Materialstärke nachlassen. Größere Materialstärken
sind jedoch erforderlich, wenn mit den Rohrschellen Rohre großen
Durchmessers befestigt werden sollen, da in diesen Fällen
Schrauben größeren Durchmessers zur Anwendung
kommen. Mit der Verwendung von Schrauben größeren
Durchmessers steigt nach der Europäischen Norm
EN 20898-2 gleichzeitig die Anzahl der Gewindegänge,
die für eine zuverlässige Verschraubung erforderlich
ist. Somit ist bei Verwendung von Schrauben großen Durchmessers
eine erhöhte Materialstärke der Platte erforderlich,
um eine ausreichende Anzahl an Gewindegängen vorsehen zu
können. Mit zunehmender Materialstärke nehmen
jedoch die Federeigenschaften der Platte ab, sodass die Funktionsfähigkeit
der Rohrschelle bei der Montage nicht einwandfrei gewährleistet
ist.
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Hier
will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe
zugrunde, die aus
DE 10 2008
010 902.9 bekannte Rohrschelle derart weiter zu bilden,
dass die Auswahl der Platte unabhängig von der Materialstärke
der Platte erfolgen kann. Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass die Platte eine
Abkantung aufweist, an die sich ein Steg anschließt, der
in montiertem Zustand umgefalzt ist.
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Mit
der Erfindung ist eine Rohrschelle geschaffen, bei der die Auswahl
der Platte unabhängig von der Materialstärke der
Platte erfolgen kann. Durch die Umfalzung des an der Platte vorgesehenen
Stegs, sind im Bereich der Kanten der Platte Federstellen hervorgerufen,
die die Federeigenschaften der Platte auch bei großen Materialstärken
gewährleisten, wodurch die Funktionsfähigkeit
der Rohrschelle bei der Montage sichergestellt ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ragt der Steg der Platte durch einen
horizontal ausgerichteten Schlitz im Schellenbügel. Der
horizontale Schlitz ermöglicht ein einfaches Hindurchstecken
des Stegs durch die Rohrschelle, sodass die Platte sicher an der
Rohrschelle angeordnet ist.
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In
Ausgestaltung der Erfindung sind im Bereich der Kanten zwischen
Platte und Abkantung sowie Abkantung und Steg Löcher angeordnet.
Hierdurch ist eine Materialschwächung erzeugt, die die Federeigenschaften
zusätzlich erhöht.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist die Platte zweilagig ausgebildet.
Durch die zweilagige Ausbildung ist die Zahl der Gewindegänge
im Bereich der in der Platte vorgesehenen Bohrung erhöht,
so dass die Schraube einen besseren Halt hat.
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Andere
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen
Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend
im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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1 die
Ansicht einer Rohrschelle;
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2 die
abschnittsweise perspektivische Darstellung der in 1 dargestellten
Rohrschelle;
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3 die
perspektivische Darstellung einer Platte;
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4 die
perspektivische Darstellung einer Platte in anderer Ausbildung;
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5 die
perspektivische Darstellung der in 3 dargestellten
Platte mit Falzung und
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6 die
abschnittsweise perspektivische Darstellung einer Rohrschelle in
einer anderen Ausbildung.
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Die
als Ausführungsbeispiel gewählte Rohrschelle besteht
aus einem ersten Schellenbügel 1 und einem zweiten
Schellenbügel 2, die jeweils im Wesentlichen halbringförmig
geformt sind. Die Rohrschelle weist eine nicht näher erläuterte
gelenkige Verbindung 3 auf, die die Schellenbügel 1 und 2 miteinander
verbindet. Auf der der Verbindung 3 gegenüberliegenden
Seite ist der erste Schellenbügel 1 mit einem
Spannsteg 4, der Schellenbügel 2 mit
einem Spannsteg 5 versehen. Die Spannstege 4 und 5 sind zu
der Schraubschelle im Wesentlichen radial ausgerichtet und lassen
sich im Einbauzustand parallel zueinander ausrichten.
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An
dem Schellenbügel 1 ist ein Hülsenteil 11 vorgesehen,
das eine Sechskantaußenfläche und ein Innengewinde
aufweist. Das Hülsenteil 11 ermöglicht die
Verbindung mit einer Tragkonstruktion. In seinem dem Spannsteg 4 zugewandten
Bereich ist der Schellenbügel 1 mit einem im Wesentlichen
horizontal ausgerichteten Schlitz 12 versehen. Zudem können
an dem Schellenbügel 1 zwei horizontal ausgerichtete
Ausstanzungen 13 vorgesehen sein (6). Im Ausführungsbeispiel
umgibt ein ringförmiger Überzug 6 die
Schellenbügel 1 und 2 und dient zur schalldämmenden
Aufhängung des jeweiligen Rohres, das in dem Durchgang
der Rohrschelle Aufnahme findet.
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In
dem Spannsteg 4 ist ein Loch 41 ausgebildet. Das
Loch 41 ist im Ausführungsbeispiel nach Art eines
Langlochs ausgebildet, dessen Längsmittellinie in radialer
Richtung der Rohrschelle ausgerichtet ist. Das Loch 41 dient
dem Durchtritt einer Schraube 7.
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Die
Schraube 7 weist ein Gewinde 71 und einen Schaft 72 auf.
Mit seinem Schaft 72 tritt die Schraube 7 durch
das Loch 41 im Spannsteg 4. Ein Ende der Schraube 7 ist
im Ausführungsbeispiel nach 1 von einem
Schraubenkopf 73 gebildet. In Abwandlung kann die Schraube 7 auch
als Ringschraube ausgebildet sein.
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Der
Spannsteg 5 ist im Ausführungsbeispiel mit einem
radialen Schlitz 51 versehen, in den der Schaft 72 der
Schraube 7 eintreten kann. An seinem offenen Ende ist der
Schlitz 51 beiderseits mit Nasen 52 versehen.
Mithilfe der Nasen 52 ist gewährleistet, dass
nach einem Eintreten des Schafts 72 der Schraube 7 in
den Schlitz 51 der Schraubenkopf 73 gegen ein
selbsttätiges Ausschwenken aus dem Schlitz 51 gesichert
ist.
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An
dem Schellenbügel 1 ist eine Platte 8 befestigt.
Die Platte 8 weist an ihrem einen Ende eine Abkantung 81 auf,
die in montiertem Zustand an dem Schellenbügel 1 anliegt
und sich bis zum Schlitz 12 erstreckt. An die Abkantung 81 schließt
sich ein Steg 82 an, der bei der Montage im Wesentlichen
horizontal ausgerichtet ist (3 und 4).
In montiertem Zustand der Platte 8 an dem Schellenbügel 1 ist
der Steg 82 umgefalzt (1 und 5).
Die Platte 8 weist eine Gewindebohrung 83 auf,
die in montiertem Zustand mit dem Loch 41 im Spannsteg 4 fluchtet.
In die Gewindebohrung 83 der Platte 8 greift die Schraube 7 mit
ihrem Gewinde 71 ein. Im Ausführungsbeispiel nach 4 sind
im Bereich der Kanten zwischen Platte 8 und Abkantung 81 sowie
Abkantung 81 und Steg 82 zusätzlich Löcher 84 eingebracht.
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Im
Ausführungsbeispiel nach 4 ist die Platte 8 zweilagig
ausgebildet. Dies ist in einfacher Weise dadurch hervorgerufen,
dass die Platte 8 aus einem um die Querachse umgebogenen
Streifen gebildet ist. Aufgrund der zweilagigen Ausbildung ist eine
erhöhte Vorspannkraft hervorgerufen. Darüber hinaus
bietet die größere Materialstärke einen
verbesserten Gewindedurchzug des Gewindes 71 der Schraube 7.
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Bei
Benutzung der erfindungsgemäßen Rohrschelle wird
zunächst die Platte 8 mit ihrer Abkantung 81 an
den Schellenbügel 1 herangeführt. Dabei
tritt der Steg 82 durch den Schlitz 12 des Schellenbügels 1 hindurch.
Die Platte 8 hat ihre endgültige Lage eingenommen,
sobald die Abkantung 81 an der Außenseite des
Schellenbügels 1 anliegt. Sodann wird ein Druck
auf den Steg 82 aus geübt, der zu einem Umfalzen
führt. Der Umfalz-Vorgang ist abgeschlossen, sobald der
Steg 82 an der Innenseite des Schellenbügels 1 anliegt.
Der Schellenbügel 1 ist dann bereichsweise zwischen
der Abkantung 81 und dem umgefalzten Steg 82 geklemmt
(1). Die Platte 8 ist auf diese Weise
an dem Schellenbügel 1 gesichert, so dass ein
Verlieren und Verdrehen bei der Montage vermieden ist. Durch die
Kante zwischen Platte 8 und Abkantung 81 sowie
Abkantung 81 und Steg 82 sind zwei Federstellen
geschaffen, die auch bei großer Materialstärke
der Platte 8 ausreichende Federeigenschaften bereitstellen.
Durch die Löcher 84 sind die Federeigenschaften
der Platte 8 zusätzlich verbessert. Bei Verwendung
der Rohrschelle nach 6 wird nach Einführen
der Abkantung 81 unter die Ausstanzungen 13 von
außen ein Druck auf die Ausstanzungen ausgeübt,
sodass die Abkantung 81 unter den Ausstanzungen 13 eingeklemmt
ist.
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Im
Anschluss an die Montage der Platte 8 wird die Schraube 7 durch
das Loch 41 im Spannsteg 4 hindurchgeführt
und in die Gewindebohrung 83 der Platte 8 eingeschraubt.
Sodann ist die erfindungsgemäße Rohrschelle montagebereit.
Nach Einführen des zu befestigenden Rohres in die Rohrschelle
erfolgt die Befestigung durch Zusammendrücken der Rohrschelle.
Dabei tritt der Schraubenkopf 73 in Berührung
mit dem Spannsteg 5. Aufgrund der zwischen Platte 8 und
Abkantung 81 sowie Abkantung 81 und Steg 82 gebildeten
Federstellen führt das Zusammendrücken zu einer
Schwenkbewegung der Schraube 7 mit der Platte 8 um
die zwischen Platte 8 und Abkantung 81 sowie Abkantung 81 und
Steg 82 gebildeten Schwenkachsen, wie dies in 1 gestrichelt
dargestellt ist. Aufgrund der Ausführung des Lochs 41 im
Spannsteg 4 als Langloch ist diese Bewegung nicht behindert.
Ein Herausrutschen des Schaftes 72 aus dem Schlitz 51 ist
durch die Nasen 52 verhindert; die Schraube ist gefangen
gehalten. Eine endgültige Befestigung der Rohrschelle erfolgt dann
durch Festschrauben der Schraube 7 an der Platte 8.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung ist die Montage
der Rohrschelle auch bei großer Materialstärke
der Platte
8 vergleichbar zur
DE 10 2008 010 902.9 möglich,
obwohl das Material, aus dem die Platte
8 hergestellt ist,
selbst aufgrund der erforderlichen Materialstärke keine
Federeigenschaften aufweist. Vielmehr sind durch die Kanten, die
durch die Umfalzung hervorgerufen sind, Federstellen geschaffen,
die ein Verschwenken der Schraube
7 bei Berührung
des Schraubenkopfes
73 mit dem Steg
5 ermöglicht.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4327859
C1 [0003]
- - DE 19638598 C1 [0003]
- - DE 102008010902 [0005, 0007, 0028]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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