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DE102004054336B4 - Anordnung und Verfahren zum Verbinden von rohrförmigen Elementen - Google Patents

Anordnung und Verfahren zum Verbinden von rohrförmigen Elementen Download PDF

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DE102004054336B4
DE102004054336B4 DE200410054336 DE102004054336A DE102004054336B4 DE 102004054336 B4 DE102004054336 B4 DE 102004054336B4 DE 200410054336 DE200410054336 DE 200410054336 DE 102004054336 A DE102004054336 A DE 102004054336A DE 102004054336 B4 DE102004054336 B4 DE 102004054336B4
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Abstract

Anordnung zum Verbinden von rohrförmigen Elementen (1, 2), mit:
einem Spannband (3), das vorgesehen ist, um die rohrförmigen Elemente (1, 2) umfangsseitig zumindest abschnittsweise zu umgeben, und
einem Verbindungsmittel (4), durch welches zwei Abschnitte des Spannbands (3) verbindbar sind, so dass die Anordnung die rohrförmigen Elemente (1, 2) in Umfangsrichtung umgibt, wobei das Verbindungsmittel (4) derart verschweißbar, vernietbar und/oder verformbar ist, dass zwischen dem Verbindungsmittel (4) und dem Spannband (3) eine nicht-lösbare Verbindung entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) als Federeinrichtung (9) ausgebildet ist, oder dass dem Verbindungsmittel (4) eine Federeinrichtung (9) zugeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Verbinden von rohrförmigen Elementen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Der Stand der Technik stellt in dieser Art eine Vielzahl verschiedener Anordnungen bereit.
  • Eine gattungsgemäße Anordnung ist aus der GB 21 23 477 A1 bekannt.
  • Die DE 100 26 020 A1 zeigt beispielsweise eine gattungsgemäße Anordnung, umfassend eine Schneckengewindeschelle mit einem Spannband, einem Gehäuse und einer Spannschraube mit Gewindeschaft. Der radial äußere zweier sich überlappender Endabschnitte des Spannbandes hat Gewindeelemente, in die der Gewindeschaft zum Schließen der Schneckengewindeschelle eingreift.
  • Die DE 197 50 010 C1 zeigt beispielsweise eine weitere gattungsgemäße Anordnung, umfassend eine Schelle aus einem Federstahlband. An den sich überlappenden Endabschnitten des Federstahlbands sind erste und zweite Verschlussteile und erste und zweite Spannbacken ausgebildet, wobei die Verschlussteile bei geschlossener Schelle miteinander in Eingriff stehen.
  • Derartige Spannanordnungen weisen jeweils eine Vielzahl von Bestandteilen auf, die deren Herstellungskosten erheblich erhöhen. So muss das Spannband der bekannten Schneckengewindeschelle mit einem Gewinde und einem Spannschraubengehäuse, bzw. das bekannte Federstahlband mit speziellen Verschlussteilen versehen werden. Da bei derartigen herkömmlichen Spannvorrichtungen jeweils ein Verschlussteil an einem Endabschnitt des Spannbandes mit einem anderen Verschlussteil an dem anderen Endabschnitt des Spannbandes in Eingriff gebracht wird, sind bei unterschiedlichen Rohrdurchmessern zusätzlich auch unterschiedliche Ausführungen notwendig. Die bekannte Schneckengewin deschelle kann jedenfalls nur innerhalb eines bestimmten Gewindebereichs verstellt werden, und das Federstahlband erlaubt ebenso nur einen begrenzten Verstellungsspielraum.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zum Verbinden von rohrförmigen Elemente der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass deren Herstellungskosten erheblich gesenkt werden können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe stellt die Erfindung die Anordnung gemäß Anspruch 1 bereit.
  • Gemäß der ersten Alternative der Erfindung ist das Verbindungsmittel als Federeinrichtung ausgebildet. Dabei erfüllt das Verbindungsmittel zugleich die Funktion, das Spannband zu spannen, insbesondere nachdem sich die nicht-lösbare Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel und dem Spannband gesetzt hat bzw. die unterhalb des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente sich gesetzt haben. Dadurch kann auch nach geraumer Zeit eine hohe Spannung des Spannbandes gewährleistet werden.
  • Gemäß der zweiten Alternative der Erfindung ist dem Verbindungsmittel eine Federeinrichtung zugeordnet. Die Federeinrichtung dient der Erzeugung der Federkraft zum Spannen des Spannbandes, insbesondere dann, wenn sich die nicht-lösbare Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel und dem Spannband gesetzt hat bzw. wenn die unterhalb des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente sich gesetzt haben.
  • Am Spannband müssen keine besonderen Verschlusselemente vorgesehen sein, um ein umfangsseitiges Schließen der Anordnung zu ermöglichen. Das zum umfangsseitigen Schließen der Anordnung notwendige Verschlusselement wird in Gestalt des verformbaren Verbindungsmittels bereitgestellt, das eine nicht-lösbare und damit dauerfeste Verbindung der beiden Enden des Spannbandes herstellen kann. Es ist nicht erforderlich, das Spannband für den spezifischen Anwendungszweck vorab zu bearbeiten. Dies wiederum ermöglicht es, ein beliebiges Spannband zu verwenden, welches beispielsweise aufgewickelt auf einer Vorratsrolle oder in einem kontinuierlichen Verfahren (z. B. Extrusion) bereitgestellt wird. Überdies ist es möglich, dieselbe Anordnung praktisch in gleicher Weise für jeden beliebigen Rohrdurchmesser zu verwenden. Lediglich die Länge des Spannbandes muss dem spezifischen Anwendungszweck angepasst werden und kann dazu von der Versorgungsrolle beliebig abgetrennt werden. Da die wesentlichen Bestandteile der erfindungsgemäßen Anordnung unabhängig vom Verwendungszweck an sich jedoch stets unverändert bleiben, können die Kosten für die Herstellung der erfindungsgemäßen Anordnung sowie für das zugehörige Verfahren unter Anwendung dieser Anordnung der im Vergleich zum Stand der Technik erheblich gesenkt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführung weist das Verbindungsmittel zumindest einen verformbaren Eingriffsabschnitt auf, durch dessen Verformung die nicht-lösbare Verbindung des Verbindungsmittels mit dem Spannband herstellbar ist. Dieser Eingriffsabschnitt ist dabei vorzugsweise ein Abschnitt des Verbindungsmittels, bevorzugt eine Lasche, die mit dem Spannband in Eingriff gebracht werden kann. Durch eine gezielte Verformung dieses kleinen Abschnitts des Verbindungsmittels kann bereits die nicht-lösbare Verbindung des Verbindungsmittels mit dem Spannband entstehen, beispielsweise eine Klemmverbindung, bei der das Spannband zwischen dem Eingriffsabschnitt und einem anderen Abschnitt des Verbindungsmittels festgeklemmt wird.
  • Es erweist sich als hilfreich, wenn das Verbindungsmittel einen länglichen Aufnahmeabschnitt zur Aufnahme des Spannbandes umfasst, wobei der Eingriffsabschnitt längsrandseitig von dem länglichen Aufnahmeabschnitt absteht. Durch die Aufnahme des Spannbandes im Aufnahmeabschnitt folgt das Verbindungsmittel dem Verlauf des Spannbandes in Umfangsrichtung der rohrförmigen Elemente und wird relativ zum Spannband ausgerichtet. Eine Verdrehung oder Verschiebung des Verbindungsmittels relativ zum Spannband wird so verhindert. Üblicherweise ist der längliche Aufnahmeabschnitt radial innerhalb des Spannbandes angeordnet. Weil der Eingriffsabschnitt längsrandseitig von dem länglichen Aufnahmeabschnitt absteht, kann der Eingriffsabschnitt – entsprechend verformt – eine Längsrandseite des Spannbandes umgreifen und so von der Außenseite eine Druckkraft auf das Spannband ausüben und selbiges am länglichen Aufnahmeabschnitt festklemmen.
  • Wenn das Verbindungsmittel mehrere Eingriffsabschnitte aufweist, die in Längsrichtung des Verbindungsmittels voneinander beabstandet sind, können in vorteilhafter Weise mehrere Abschnitte des Spannbandes in gleicher Weise nicht-lösbar mit dem Verbindungsmittel verbunden werden.
  • Das Verbindungsmittel kann besser geführt und ausgerichtet werden, wenn es auch vor dem Verformen in Anlage am Spannband gehalten wird. Dazu ist es hilfreich, wenn das Verbindungsmittel einen Hohlkörper umfasst, der vom Spannband durchsetzbar ist.
  • Darüber hinaus erweist es sich von Vorteil, wenn das Verbindungsmittel einen länglichen Hohlkörper umfasst, der in Längsrichtung vom Spannband durchsetzbar ist, wobei zumin dest ein verformbarer Eingriffsabschnitt zur Herstellung der nicht-lösbaren Verbindung in das Innere des Hohlkörpers biegbar ist. So kann das Verbindungsmittel auch vor seiner Verformung in Anlage an dem Spannband gehalten werden, wodurch eine ideale Führung gewährleistet wird. Die nicht-lösbare Verbindung zwischen dem Spannband und dem Verbindungsmittel ist auf besonders einfache Weise herstellbar, indem der verformbare Eingriffsabschnitt in das Innere des Hohlkörpers biegbar ist. Ein einfaches Eindrücken des Eingriffsabschnitts reicht aus, um das Spannband z. B. an der radial innerhalb des Spannbandes gelegenen Hohlkörperwand festzuklemmen und um die nicht-lösbare Verbindung herbeizuführen. Auch wird durch diese Ausführung die Gefahr reduziert, dass die Klemmverbindung bei Kontakt mit einem umliegenden Gegenstand gelockert wird.
  • Eine besonders kostengünstige Ausführung der Anordnung lässt sich dadurch verwirklichen, dass das Spannband zumindest abschnittsweise aus Metall, Kunststoff oder Textil besteht, und/oder dass das Verbindungsmittel zumindest abschnittsweise aus Metall oder Kunststoff besteht. Derartige Materialien können sehr kostengünstig beschafft und bearbeitet werden.
  • Die Federkraft lässt sich in besonders einfacher Weise erzeugen, wenn das Verbindungsmittel gekrümmt ist. Wird das Verbindungsmittel durch die Spannung des Spannbandes entgegen seiner Krümmung belastet, so bewirkt die Rückstellkraft des gekrümmten Verbindungsmittels das Spannen des Spannbandes auch beim Setzen der nicht-lösbaren Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel und dem Spannband bzw. nach dem Setzen der sich unterhalb des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente.
  • Die Federkraft des gekrümmten Verbindungsmittels lässt sich insbesondere dann vorteilhaft zum Spannen des Spannbandes einsetzen, wenn das Verbindungsmittel in Längsrichtung gekrümmt ist.
  • Ferner erweist es sich von Vorteil, wenn die Anordnung ein Übertragungselement aufweist, das einer Krümmung der rohrförmigen Elemente anpassbar ist, mit dem eine radial wirkende Kraft flächig auf zumindest einen Teil des Umfangs zumindest eines der rohrförmigen Elemente übertragbar ist. So wird verhindert, dass die Kraft lokal gebündelt auf den Umfang eines der rohrförmigen Elemente übertragen wird und in unvorteilhafter Weise eine Quetschung oder sonstige Verformung des Querschnitts des rohrförmigen Elements verursacht.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführung lässt sich dadurch verwirklichen, dass das Verbindungsmittel und das Übertragungselement kraftschlüssig verbindbar sind. Im Einbauzustand wird das Verbindungsmittel durch eine radial wirkende Kraft auf das Übertragungselement gedrückt und mit dem Übertragungselement kraftschlüssig verbunden. Das Verbindungsmittel und das Übertragungselement sind bevorzugt gesonderte, verhältnismäßig einfache Bauteile, die in großen Stückzahlen gefertigt werden. Dieses Merkmal ermöglicht, dass beide Bauteile bei der Anwendung der Anordnung einfach übereinander gelegt werden können, ohne dass ein komplexer Verbindungsmechanismus zum Verbinden beider Bauteile erforderlich ist. Weil die Anordnung dadurch zusätzlich vereinfacht wird, können weitere Kosten eingespart werden.
  • Wenn das Verbindungsmittel und das Übertragungselement entgegengesetzt gekrümmt sind, kann das als Federeinrichtung ausgebildete Verbindungsmittel in idealer Weise die Federkraft zum Spannen des Spannbandes erzeugen, insbesondere dann, wenn sich die nicht-lösbare Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel und dem Spannband gesetzt hat bzw. wenn die unterhalb des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente sich gesetzt haben.
  • Wenn die Federeinrichtung dabei Standardbauteile wie eine Wellfeder, vorzugsweise eine U-förmige oder W-förmige Wellfeder umfasst, lassen sich die Herstellungskosten für die Anordnung weiter senken.
  • Der Bauraum der Anordnung lässt sich in vorteilhafter Weise verringern, wenn die Wellfeder so angeordnet ist, dass eine Dehnungsrichtung der Wellfeder im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Verbindungsmittels verläuft.
  • Die von der Wellfeder erzeugte Federkraft lässt sich besonders vorteilhaft auf das Übertragungselement übertragen, wenn das Übertragungselement Stützmittel umfasst, um die Federeinrichtung in Dehnungsrichtung endseitig abzustützen. Insbesondere kann dabei zugleich auf einfache Weise eine kraftschlüssige Verbindung zwischen der Federeinrichtung und dem Übertragungselement verwirklicht werden.
  • Eine besonders effiziente Bearbeitungsweise zum Herstellen der nicht-lösbaren Verbindung zwischen Verbindungsmittel und Spannband ist das Vercrimpen. Vorzugsweise ist das Verbindungsmittel dazu vercrimpt. Dabei wird ein Abschnitt des Spannbandes mit dem Verbindungsmittel in Anlage gebracht. Beispielsweise wird das als kastenförmige Blechhülse ausgebildete Verbindungsmittel vom Spannband durchschlauft bzw. durchsetzt, und anschließend unter Einwirkung eines Werkzeugs vercrimpt. Zu diesem Zweck geeignete Werkzeuge sind allgemein bekannt, so dass eine ausführliche Beschreibung an dieser Stelle nicht erforderlich ist. So wird zumindest ein Eingriffsabschnitt der Blechhülse derart verformt, dass das Spannband in der Hülse festgeklemmt wird. Wird die vom Spannband durchsetzte Blechhülse dabei so stark verformt, dass das Spannband zusätzlich zur Klemmung durch Formschluss mit der Blechhülse verbunden ist, kann die Festigkeit der Verbindung weiter erhöht werden. Das Verbindungsmittel ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen und die (plastische) Verformung des Verbindungsmittels ist nicht rückführbar. Folglich ist die durch die Verformung des Verbindungsmittels bewirkte Verbindung des Verbindungsmittels mit dem Spannband durch Klemmung bzw. Formschluss nicht lösbar. Zum Öffnen der Anordnung, z. B. um die verbundenen Rohrelemente zu trennen, kann das Spannband durchtrennt werden.
  • Werden mehrere Abschnitte des Spannbandes durch das Verbindungsmittel verbunden, so können an den anderen Verbindungsstellen durchaus auch andere Verbindungstechniken zum Einsatz kommen. Bei der Verwendung von Verbindungsmitteln und Spannbändern des gleichen Werkstoffs empfiehlt sich eine stoffschlüssige Verbindung. Vorzugsweise ist das Verbindungsmittel mit dem Spannband dazu verschweißt.
  • Wird das Verbindungsmittel mit dem Spannband zumindest in Umfangsrichtung formschlüssig verbunden, so lässt sich eine besonders feste und beständige Anordnung verwirklichen.
  • Gerade bei der Verwendung eines Spannbandes aus Textil eignet sich eine Nietverbindung. Vorzugsweise ist das Verbindungsmittel mit dem Spannband dazu vernietet. Diese Verbindungstechnik ist vergleichsweise kostengünstig in der Herstellung und erfordert einen geringen Arbeitsaufwand. Darüber hinaus ist die Nietverbindung bei Textilmaterialien überaus fest.
  • Die wesentlichen Merkmale und vorteilhaften Ausgestaltungen der Erfindung werden nachstehend mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen:
  • 1a zeigt eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel, wobei das Verbindungsmittel als längliches Blechstück ausgebildet ist.
  • 1b zeigt ein Verbindungsmittel gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel im unverformten Zustand, ausgebildet als einfaches Blechstück mit einem länglichen Aufnahmeabschnitt und längsrandseitig abstehenden Eingriffsabschnitten.
  • 2a zeigt eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel, das zwei Abschnitte des Spannbandes verbindet, wobei das Verbindungsmittel als längliche Blechhülse ausgestaltet ist.
  • 2b zeigt ein Verbindungsmittel gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel im unverformten Zustand, ausgebildet als längliche Blechhülse mit längsrandseitig freigeschnittenen, in das Innere der Blechhülse hineinragenden Eingriffsabschnitten.
  • 3a zeigt eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß einer ersten Alternative der Erfindung, wobei das Verbindungsmittel als Federeinrichtung ausgebildet ist.
  • 3b zeigt ein Verbindungsmittel gemäß der ersten Alternative der Erfindung im unverformten Zustand, ausgebildet als gekrümmte, längliche Blechhülse mit längsrandseitig freigeschnittenen, in das Hülseninnere ragenden Eingriffsabschnitten, und ein kraftschlüssig mit dem Verbindungsmittel verbindbares Übertragungselement.
  • 4a zeigt eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß der zweiten Alternative der Erfindung, wobei dem Verbindungsmittel eine Federeinrichtung und ein Übertragungselement zugeordnet sind.
  • 4b zeigt ein Verbindungsmittel gemäß der zweiten Alternative der Erfindung im unverformten Zustand, ausgebildet als längliche Blechhülse mit längsrandseitig freigeschnitten, in das Hülseninnere ragenden Eingriffsabschnitten und eine zugeordnete Federeinrichtung und ein zugeordnetes Übertragungselement.
  • 5a zeigt die Anordnung der 2a mit dem Verbindungsmittel gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel beim Durchschlaufen des Verbindungsmittels mit dem Spannband und beim Spannen des Spannbandes nach einer ersten Methode.
  • 5b zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der 5a.
  • 6a zeigt die Anordnung der 2a mit dem Verbindungsmittel gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel beim Durchschlaufen des Verbindungsmittels mit dem Spannband und beim Spannen des Spannbandes nach einer zweiten Methode.
  • 6b zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der 6a.
  • 7a zeigt die Anordnung der 2a mit dem Verbindungsmittel gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel beim Durchschlaufen des Verbindungsmittels mit dem Spannband und beim Spannen des Spannbandes nach einer dritten Methode.
  • 7b zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Abschnitts der 7a.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen:
  • Nachstehend werden zunächst die für alle Beispiele und Ausführungsformen der Erfindung gemeinsamen Merkmale beschrieben, bevor die den einzelnen Beispielen und Ausführungsbeispielen eigenen Gestaltungsmerkmale gesondert dargelegt werden.
  • Die Erfindung ist hauptsächlich dafür bestimmt, mehrere koaxial angeordnete, radial übereinanderliegende Rohre 1, 2 (bzw. Rohr und Rohrstutzen) zu verbinden. In den Zeichnungen 1a, 2a, 3a und 4a sind zwei koaxial angeordnete, radial übereinanderliegende Rohre 1, 2 dargestellt. Die Erfindung ist jedoch in gleicher Weise anwendbar auf mehrere übereinanderliegende rohrförmige Elemente, z. B. die Verbindung zwischen Schlauch und Stutzen, etc. Die rohrförmigen Elemente können theoretisch jeden beliebigen Durchmesser aufweisen. Die Erfindung ist also nicht auf bestimmte Größenverhältnisse beschränkt.
  • Das Spannband 3 besteht vorzugsweise aus Metall, Kunststoff und/oder Textil und wird vorzugsweise aufgerollt auf einer Vorratsrolle oder im kontinuierlichen Verfahren (z. B. durch Extrusion) bereitgestellt. Auch Kombinationen verschiedener Materialien sind vorstellbar. Das Spannband 3 weist die notwendige Flexibilität auf, um sich dem jeweiligen Anwendungszweck (z. B. Krümmung eines Rohres) anzupassen. Das Spannband 3 kann theoretisch jede beliebige Breite oder Dicke aufweisen und aus einem oder mehreren Teilen bestehen. In den vorliegenden Ausführungsbeispielen weist das Spannband 3 jeweils eine konstante Breite und Dicke, d.h. einen konstanten Querschnitt auf. Das Spannband 3 kann auch selbst ein federndes Element aufweisen oder als federndes Element ausgebildet sein und eine Federkraft erzeugen. Als Spannband 3 eignet sich dazu ein mehrlagiges Band (z. B. auf Textilbasis), dass in 3–5 Lagen aufgewickelt wird, um die erforderlichen Federkräfte aufzubringen.
  • Das Verbindungsmittel 4 besteht vorzugsweise aus Kunststoff und/oder Metall. Im ersten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel ist das Verbindungsmittel 4 als flaches Blechstück ausgebildet. In dem zweiten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel und in den alternativen Ausführungsformen der Erfindung ist das Verbindungsmittel 4 als kastenförmige Blechhülse mit Krümmung in Längsrichtung oder ohne Krümmung ausgebildet. Die Blechhülse 4 ist dabei ein länglicher Hohlkörper, der vom Spannband 3 in Längsrichtung durchsetzbar ist. Der Innenraum der Blechhülse 4 hat im unverformten Zustand eine entsprechende Größe, um das Spannband 3 zumindest in zwei Lagen übereinander liegend aufzunehmen. Die Durchgangsöffnung der Blechhülse 4 einschließlich der endseitigen Aufnahmeöffnungen ist daher geringfügig breiter als das Spannband 3 sowie geringfügig höher als die doppelte Dicke des Spannbandes 3.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung kann sich in Abhängigkeit davon unterscheiden, ob eine Dichtfunktion, bei der die Anordnung die zwei verbundenen Rohrelemente 1, 2 abdichten soll, oder nur eine Haltefunktion, bei der die Anordnung die zwei verbundenen Rohrelemente 1, 2 vorwiegend zusammenhalten soll, ausgeübt werden soll. Bei auszuübender Dichtfunktion der Anordnung wird die vollumfängliche Pressung als Regelfall vorgegeben. Über das Spannband 3 und das Verbindungsmittel 4 wird dabei die Pressung über den gesamten Umfang in das Außenrohr 2 eingebracht. Bei einer Haltefunktion der Anordnung können Lücken akzeptiert werden, beispielsweise im Bereich der Stellen, an denen das Spannband 3 aus dem Verbindungsmittel 4 austritt, oder im Bereich der Endabschnitte des Übertragungselements 10. In den 1a, 2a, 3a und 4a werden Anordnungen dargestellt, die jeweils eine Dichtfunktion ausüben und die beiden verbundenen Rohrelemente 1, 2 gegeneinander abdichten. Zur Erzielung einer dichtenden Wirkung liegt zwischen dem Verbindungsmittel 4 bzw. dem Übertragungselement 10 und dem Spannband 3 keine Lücke frei. Die Anpressung erfolgt über den vollen Umfang des Außenrohres 2.
  • Weiterhin weist die Anordnung wahlweise eine Federeinrichtung 9 auf oder der Anordnung ist eine Federeinrichtung zugeordnet. Eine radial wirkende Federkraft zum Erzeugen des Anpressdrucks kann z. B. durch das Spannband 3 erzeugt werden. Eine Anordnung, die eine Federeinrichtung 9 aufweist, wird im Zusammenhang mit der zweiten Alternative der Erfindung beschrieben. Alternativ kann das Verbindungsmittel 4 als Federeinrichtung ausgebildet sein. Eine derartige Anordnung wird im Zusammenhang mit der ersten Alternative der Erfindung beschrieben. Die eingesetzte Feder kann eine Blattfeder oder Wellfeder sein. Die Gestaltung als Blattfeder kann bei der angestrebten Dichtfunktion der Anordnung eine lückenlose Pressung über den vol len Umfang des Außenrohrs 2 ermöglichen. Mit diesem Blattfederprinzip verbunden ist die Gestaltung der Feder an sich. Denkbar ist es, bestimmte Bereiche der Feder weich auszuführen, was eine Art Anschmiegen ermöglicht, und andere Bereiche sehr stabil, um in letzteren Bereichen eine elastische Verpressung zu erreichen.
  • 1a zeigt den verspannten Zustand der Anordnung gemäß einem nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel. Dargestellt ist eine Sicht auf die aus dem Spannband 3 und dem Verbindungsmittel 4 bestehende Anordnung im Schnitt senkrecht zur Längsachse des Innenrohrs 1, die gleichzeitig die Längsachse des Außenrohres 2 ist. Das Außenrohr 2 ist demnach koaxial zu dem Innenrohr 1 angeordnet. Der Außenumfang des Innenrohres 1 grenzt an den Innenumfang des Außenrohres 2 an.
  • Im ersten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel ist das in 1b dargestellte Verbindungsmittel 4 im unverformten Zustand ein aus einem ebenen Blechmaterial herausgeschnittenes, flaches Blechstück mit einem länglichen Aufnahmeabschnitt 5 und vier längsrandseitig von dem länglichen Aufnahmeabschnitt 5 abstehenden Eingriffsabschnitten 6. Das Blechstück 4 weist in etwa die Form eines H auf, dessen Mittelstrich beidseitig verlängert ist. Das Blechstück 4 ist flexibel und ist zur Anpassung an die Rohrkrümmung des Außenrohres 2 entsprechend gekrümmt. Das Blechstück 4 ist dabei so angeordnet, dass es sich der Längsrichtung nach in Umfangsrichtung des Außenrohres 2 erstreckt. Die Breite des länglichen Aufnahmeabschnittes 5 ist der Breite des Spannbandes 3 angepasst. Die längsrandseitig vom länglichen Aufnahmeabschnitt 5 abstehenden Eingriffsabschnitte 6 stehen soweit hervor, dass sie entlang der Kontaktstellen mit dem länglichen Aufnahmeabschnitt 5 umgebogen werden können, um das Spannband 3 auf beiden Seiten längsrandseitig zu umgreifen. Jeweils zwei Eingriffsabschnitte 6 befinden sich an einer Längsrandseite des länglichen Aufnahmeabschnitts 5 und sind in Längsrichtung beabstandet. In dem in 1a gezeigten verspannten Zustand klemmen je zwei in Längsrichtung des Aufnahmeabschnitts 5 gegenüberliegende Eingriffsabschnitte 6 einen Abschnitt des Spannbandes 3 fest. Der jeweils festgeklemmte Abschnitt des Spannbandes 3 wird dabei von den zwei gegenüberliegenden Eingriffsabschnitten 6 gegen einen darunter liegenden, anderen Abschnitt des Spannbandes 3 oder unmittelbar gegen den länglichen Aufnahmeabschnitt 5 des Verbindungsmittels 4 gedrückt. Die Eingriffsabschnitte 6 umgreifen dabei die Längsränder des Spannbandes 3 auf beiden Seiten. Das Blechstück 4 wird dabei in Anlage an das Spannband 3 gehalten und gegen Verdrehung und Verschiebung gesichert.
  • 2a zeigt den verspannten Zustand der Anordnung des zweiten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiels. Die Ansicht auf die Anordnung des zweiten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiels gleicht der Ansicht auf die Anordnung des ersten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiels. Die Unterschiede der ersten und zweiten Anordnung beschränken sich allein auf die Merkmale des Verbindungsmittels 4.
  • Das in 2b gezeigte Verbindungsmittel 4 des zweiten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiels besitzt im unverformten Zustand in etwa dieselben Abmessungen in Länge und Breite wie das Verbindungsmittel 4 des ersten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiels. Es ist dabei jedoch als kastenförmige und längliche, hohle Blechhülse mit in etwa rechteckigem Querschnitt ausgebildet, die in Längsrichtung vom Spannband 3 durchsetzt wird. Die Durchgangsöffnung sowie die längsrandseitigen Aufnahmeöffnungen der Blechhülse 5 sind der Größe nach so bemessen, um das Spannband 3 zweilagig darin aufzunehmen. Weil die Blechhülse 5 das Spannband 3 vollständig umgibt, ist die Blechhülse 5 gegen Verdrehung und Verschiebung gesichert. Die Blechhülse 5 ist flexibel und zur Anpassung an die Rohrkrümmung des Außenrohrs 2 entsprechend gekrümmt. Gegebenenfalls können Querschlitze oder Längsschlitze am Hülsenkörper angebracht werden, um die Flexibilität der Blechhülse 5 zu erhöhen. Im Prinzip wird dadurch das Widerstandsmoment gegen Biegung der Blechhülse 5 reduziert. An den obenliegenden Längskanten der Blechhülse 5 sind beiderseits jeweils zwei in Längsrichtung beabstandete Eingriffsabschnitte 6 vorgesehen. Die Eingriffsabschnitte 6 können in Form, Anordnung, Anzahl und Größe beliebig gestaltet werden. Die Eingriffsabschnitte 6 sind in das Innere der Blechhülse 5 biegbar, um das die Blechhülse 5 durchsetzende Spannband 3 festzuklemmen. Zur Herstellung der nicht-lösbaren Verbindung zwischen der Blechhülse 5 und dem Spannband 3 werden die Eingriffsabschnitte 6 in das Innere des Hülsenkörpers gebogen. In dem in 2a gezeigten verspannten Zustand klemmen je zwei in Längsrichtung der Blechhülse 5 auf gegenüberliegenden Seiten angeordnete Eingriffsabschnitte 6 einen Abschnitt des Spannbandes 3 fest. Der jeweils festgeklemmte Abschnitt des Spannbandes 3 wird dabei von den zwei gegenüberliegenden Eingriffsabschnitten 6 gegen einen darunter liegenden, anderen Abschnitt des Spannbandes 3 oder unmittelbar gegen den radial innerhalb des Spannbandes 3 liegenden Unterteil der Blechhülse 5 gedrückt. Zusätzlich kann das Spannband 3 auch durch Formschluss am Verbindungsmittel 4 gesichert sein, was sich durch entsprechende Verformung der Blechhülse 5 bewerkstelligen lässt. Beispielsweise wird das Spannband 3 abschnittsweise in eine Ausnehmung der Blechhülse 5 im Bereich der Eingriffsabschnitte 6 hineingezogen, und dient als eine Art „Zunge". Die Blechhülse 5 ist so angeordnet, dass die Eingriffsabschnitte 6 erreichbar sind und von oben (radial außen) auf das Spannband 3 gedrückt werden können. Die Eingriffsabschnitte 6 können auch erst durch das Verformen, beispielsweise Vercrimpen, der Blechhülse 5 entstehen.
  • Mit Bezug auf die 3a und 3b wird eine erste Alternative der Erfindung beschrieben. 3a zeigt den verspannten Zustand der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß der ersten Alternative. Die Ansicht auf die Anordnung gemäß der ersten Alternative gleicht der Ansicht auf die Anordnungen der ersten beiden nicht zur Erfindung gehörigen Beispiele. Der wesentliche Unterschied zu den ersten beiden nicht zur Erfindung gehörigen Beispielen besteht darin, dass das Verbindungsmittel 4 als Federeinrichtung ausgebildet ist. Ferner ist der Anordnung ein als Druckblech ausgestaltetes Übertragungselement 10 zugeordnet, dass sich der Rohrkrümmung des Außenrohres 2 anpasst, um eine radial wirkende Kraft flächig auf den Außenumfang des Außenrohres 2 zu übertragen.
  • Das in 3b dargestellte Verbindungsmittel 4 gemäß der ersten Alternative ist als gekrümmte Blechhülse 5 ausgebildet. Die Blechhülse 5 ist ein länglicher Hohlkörper, der vom Spannband 3 durchsetzbar ist. Die Durchgangsöffnung und die längsrandseitigen Aufnahmeöffnungen der Blechhülse 5 sind – wie oben beschrieben – entsprechend bemessen, um das Spannband 3 auch in mehreren Lagen übereinander im Inneren aufzunehmen. Die Blechhülse 5 ist in Längsrichtung gekrümmt, und weist eine konkav gewölbte Oberseite sowie eine konvex gewölbte Unterseite auf. Vier Eingriffsabschnitte 6 sind an der konkav gewölbte Oberseite der Blechhülse 5 vorgesehen und können in das Hülseninnere gebogen werden, um das die Blechhülse 5 durchsetzende Spannband 3 festzuklemmen. So sind die Eingriffsabschnitte 6 jederzeit leicht zugänglich. Form, Anordnung, Anzahl und Größe der Eingriffsabschnitte 6 sind jedoch beliebig wählbar. Zur Herstellung der nicht-lösbaren Verbindung zwischen der Blechhülse 5 und dem Spannband 3 werden die Eingriffsabschnitte 6 in das Innere des Hülsenkörpers gebogen. Alternativ wird die Blechhülse 5 z. B. einfach zusammengezwickt, bis sich die Blechhülse 5 formschlüssig mit dem Spannband 3 verbindet. In dem in 3a gezeigten verspannten Zustand klemmen je zwei gegenüberliegende Eingriffsabschnitte 6 einen Abschnitt des Spannbandes 3 fest. Der jeweils festgeklemmte Abschnitt des Spannbandes 3 wird dabei von den zwei gegenüberliegenden Eingriffsabschnitten 6 gegen einen darunter liegenden, anderen Abschnitt des Spannbandes 3 oder unmit telbar gegen den radial innerhalb des Spannbandes 3 liegenden, unteren Teil der Blechhülse 5 gedrückt. Die Blechhülse 5 ist derart angeordnet, dass die Eingriffsabschnitte 6 erreichbar sind und von radial außerhalb des Spannbandes 3 auf das Spannband 3 gedrückt werden können. An der konvex gewölbten Unterseite, im Bereich des Krümmungsscheites, umfasst die Blechhülse 5 eine konkave Mulde, die sich quer zur Längsrichtung über die gesamte Breite der Blechhülse 5 erstreckt. Über diese Mulde ist die Blechhülse 5 mit dem Übertragungselement 10 kraftschlüssig verbindbar. In dem in 3a gezeigten verspannten Zustand liegen die Blechhülse 5 und das Übertragungselement 10 lose übereinander. Das Übertragungselement 10 ist ein flexibles Bauteil aus Metall oder Kunststoff, und ist in etwa gleich breit wie die Blechhülse 5 und damit geringfügig breiter als das Spannband 3. Das Übertragungselement 10 ist in Umfangsrichtung des Außenrohres 2 ausgerichtet und liegt radial innerhalb des Spannbandes 3 am Außenumfang des Außenrohres 2 an. Der Vorsprung 11 befindet sich auf der konvex gewölbten Außenseite im Bereich des Krümmungsscheitels, in etwa auf halber Länge des Übertragungselements 10, und erstreckt sich quer zu dessen Längsrichtung über die gesamte Breite des Übertragungselements 10. Der Vorsprung 11 ist an die Größe und Kontur der Mulde an der Unterseite der Blechhülse 5 angepasst. Auch wenn die Blechhülse 5 und das Übertragungselement 10 im verspannten Zustand der Anordnung lose übereinander liegen, kann ein Formschluss in Axialrichtung und/oder in Umfangsrichtung vorgesehen werden. Beispielsweise könnte der Vorsprung 11 die Gestalt eines Kreuzes aufweisen und die Mulde an der Unterseite entsprechend gestaltet werden, um den Vorsprung 11 darin aufzunehmen.
  • 3a zeigt den verspannten Zustand der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß der ersten Alternative. Die Blechhülse 5 ist so angeordnet, dass die Krümmung der Blechhülse 5 der Krümmung des Außenumfangs des Außenrohrs 2 sowie der Krümmung des Übertragungselements 10 entgegengesetzt ist. Durch die Spannkraft des Spannbandes 3 bzw. die Federkraft der Blechhülse 5 wird die konvex gewölbte Unterseite der Blechhülse 5 auf die konvex gewölbte Oberseite des Übertragungselements 10 gepresst, so dass die Blechhülse 5 und das Übertragungselement 10 über Mulde und Vorsprung 11 kraftschlüssig und zumindest in Umfangsrichtung formschlüssig verbunden sind. Die zum Spannen des Spannbands 3 erzeugte Federkraft wirkt radial auf das Außenrohr 2. Über das kraftschlüssig mit der Blechhülse 5 verbundene Übertragungselement 10 wird die radial wirkende Federkraft der Blechhülse 5 flächig auf zumindest einen Teil des Außenumfangs des Außenrohrs 2 übertragen. Das als Federeinrichtung ausgebildete Verbindungsmittel 4 kann unabhängig von der Art der Verbindung (z. B. Vercrimpung, stoffschlüssige Verbindung, Nietverbindung, Verklebung) zwischen dem Verbindungsmittel 4 und dem Spannband 3 verwendet werden.
  • 4a zeigt den verspannten Zustand der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß der zweiten Alternative der Erfindung. Die Ansicht auf die Anordnung gemäß der zweiten Alternative der Erfindung gleicht den Ansichten auf die Anordnungen der ersten beiden Beispiele und der Anordnung gemäß der ersten Alternative der Erfindung. In der Anordnung gemäß der zweiten Alternative der Erfindung ist dem als längliche Blechhülse 5 ausgestalteten Verbindungsmittel 4 eine Federeinrichtung 9 zugeordnet. Wie gemäß der ersten Alternative ist der Anordnung gemäß der zweiten Alternative der Erfindung auch ein als Druckblech ausgestaltetes Übertragungselement 10 zugeordnet, dass sich der Rohrkrümmung des Außenrohres 2 anpasst, um die von der Federeinrichtung erzeugte, radial wirkende Federkraft flächig auf zumindest einen Teil des Außenumfangs des Außenrohres 2 zu übertragen.
  • 4b zeigt das Verbindungsmittel 4, die Federeinrichtung 9 und das Übertragungselement 10 gemäß der zweiten Alternative der Erfindung in unverformten Zustand. Die Blechhülse 5 entspricht im Wesentlichen der im Zusammenhang mit dem zweiten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel beschriebenen Blechhülse 5, ist jedoch nicht gekrümmt. Die Blechhülse 5 ist in gleicher Weise in Längsrichtung vom Spannband mehrlagig durchsetzbar. Der Innenraum und die endseitigen Aufnahmeöffnungen der Blechhülse 5 sind zu diesem Zweck entsprechend bemessen. Die an der Oberseite der Blechhülse 5 vorgesehenen Eingriffsabschnitte 6 können ins Hülseninnere gebogen werden, um das die Blechhülse 5 durchsetzende Spannband 5 festzuklemmen. Form, Anordnung, Anzahl und Größe der Eingriffsabschnitte 6 sind beliebig wählbar. Die Eingriffsabschnitte 6 können z. B. mittig an der Oberseite angeordnet werden, oder entstehen überhaupt erst durch die Verformung der Blechhülse 5, beispielsweise beim Vercrimpen. Zusätzlich, bei entsprechender Verformung der Blechhülse 5, kann das Spannband 3 am Verbindungsmittel 4 auch durch Formschluss gesichert werden. An der Unterseite der Blechhülse 5 sind Klammern 8 vorgesehen, mit denen die Federeinrichtung 9 an der Blechhülse 5 befestigt wird. Die Federeinrichtung 9 ist als zweiwellige Wellfeder in W-Form ausgebildet. Die Wellfeder, die alternativ z. B. einwellig und in U-Form ausgebildet sein kann, erstreckt sich in etwa in Längsrichtung der Blechhülse 5 und weist in etwa dieselbe Breite wie die Blechhülse 5 auf. Bei einer Belastung der Wellfeder 9 in radialer Richtung dehnt sich die Wellfeder 9 in Längsrichtung der Blechhülse 5 aus. Die Scheitel der Wellungen der Wellfeder 9 liegen dabei unterseitig an der Blechhülse 5 an. Das Übertra gungselement 10 ist wie gemäß der ersten Alternative als länglicher Blechstreifen ausgebildet, dessen Breite in etwa der Breite des Spannbands 3 bzw. der Blechhülse 5 und der Federeinrichtung 9 entspricht. An den längsseitigen Enden des Übertragungselements 10, das alternativ aus Metall oder Kunststoff geformt sein kann, und flexibel ist, um sich den jeweiligen spezifischen Anwendungszweck der Gestalt nach anzupassen, sind oberseitig über die Breite des Übertragungselements 10 – quer zu dessen Längsrichtung – Anschläge 12 vorgesehen, an denen sich die verlängerten Schenkel in Dehnungsrichtung der Wellfeder 9 abstützen können, so dass die Blechhülse 5 bzw. das ihr zugeordnete Federelement 9 kraftschlüssig und zumindest in Umfangsrichtung formschlüssig mit dem Übertragungselement 10 verbunden ist. Wie gemäß der ersten Alternative kann zwischen dem Federelement 9 und dem Übertragungselement 10, die im verspannten Zustand der Anordnung lose übereinander liegen, zusätzlich oder alternativ ein Formschluss in Axialrichtung vorgesehen sein. Das Verbindungsmittel 4 mit zugeordneter Federeinrichtung kann unabhängig von der Art der Verbindung (z. B. Vercrimpung, stoffschlüssige Verbindung, Nietverbindung, Verklebung, etc.) zwischen dem Verbindungsmittel 4 und dem Spannband 3 verwendet werden.
  • Nachstehend werden bevorzugte Anwendungen der beschriebenen Beispiele und Alternativen mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • Ein nicht zur Erfindung gehöriges Verfahren zum Verbinden zweier Rohre 1, 2 ist im Prinzip für alle Ausführungsbeispiele gleich und umfasst die folgenden Schritte: Ablängen des Spannbandes 3, Verbinden eines Endabschnitts des Spannbands 3 mit dem Verbindungsmittel 4, Umwickeln der rohrförmigen Elemente 1, 2 mit dem Spannband 3, Spannen des Spannbands 3, und Verformen, Verschweißen oder Vernieten des Verbindungsmittels 4 mit dem Spannband 3, so dass die zwei Abschnitte des Spannbandes 3 nicht-lösbar verbunden sind.
  • Vorzugsweise wird durch dieses Verfahren ein Gummischlauch 2 auf einem Metallstutzen 1 befestigt. Für Gummi-Metall Verbindungen ist die erfindungsgemäße Anordnung und insbesondere das Verfahren besonders gut geeignet. Dabei entsteht eine Anordnung mit einem rohrförmigen Metallelement 1, einem rohrförmigen Gummielement 2, einem Spannband 3, dass das Metallelement 1 und das Gummielement 2 umfangsseitig zumindest abschnittsweise umgibt, und einem Verbindungsmittel 4, durch welches zwei Abschnitte des Spannbands 3 verbunden sind, so dass die Anordnung die rohrförmigen Elemente 1, 2 in Umfangsrichtung umgibt, wobei das Verbindungsmittel 4 derart verformt ist, dass zwischen dem Verbindungsmittel 4 und dem Spannband 3 eine nicht-lösbare Verbindung besteht.
  • Die Bauteile der einzelnen Beispiele und Alternativen gemäß der Erfindung werden dazu nacheinander in der in den 1a, 2a, 3a und 4a dargestellten Reihenfolge radial übereinander auf dem Außenumfang des Außenrohres 2 angeordnet. In den beiden Alternativen der Erfindung werden jeweils das Übertragungselement 10 und die Blechhülse 5 bzw. das Federelement 9 lose übereinander gelegt, d.h. das Übertragungselement 10 und die Blechhülse 5 bzw. das Federelement 9 sind im unverspannten Zustand der Anordnung nicht verbunden.
  • Mit Bezug auf die 5a bis 7b werden die dann nachfolgenden Schritte beschrieben, der Einfachheit halber jedoch nur im Zusammenhang mit der zweiten beispielhaften Anordnung, bei der das Verbindungsmittel 4 als Blechhülse ausgebildet ist. Diese Schritte können bei den Anordnungen mit den anderen Verbindungsmitteln im Prinzip identisch durchgeführt werden.
  • In einer ersten Methode wird das Spannband 3 abgelängt und mit einem Ende am Verbindungsmittel 4 befestigt, wie in den 5a und 5b symbolisch dargestellt ist. Vorzugsweise wird das Verbindungsmittel 4 zu diesem Zweck vercrimpt, so dass das Spannband 3 neben Klemmung zusätzlich durch Formschluss nicht-lösbar mit dem Verbindungsmittel 4 verbunden ist. Alternativ wird das Spannband 3 mit dem Verbindungsmittel 4 z. B. verschweißt, vernietet oder verklebt. Danach wird das Spannband 3 zum Kreis geformt, um die zu verbindenden rohrförmigen Elemente 1 und 2 in Umfangsrichtung zu umgeben. Dazu kann das Verbindungsmittel 4 theoretisch beliebig oft vom Spannband 3 durchsetzt werden. Bei der Verbindung eines Gummischlauchs 1 mit einem Metallstutzen 1 wird das zum Kreis geformte Spannband 3 beispielsweise in eine Vorrichtung eingelegt, danach wird der Schlauch mit Stutzen eingeführt, und das Verbindungsmittel 4 wird nach pneumatischem Ziehen mit einer Spannvorrichtung abschließend z. B. erneut gecrimpt, d.h. beide durch das Verbindungsmittel 4 verbundenen Endabschnitte des Spannbandes 3 werden durch Vercrimpen des Verbindungsmittels 4 mit dem Verbindungsmittel 4 nicht-lösbar verbunden. Zum Spannen des Spannbandes 3 wird das Verbindungsmittel 4 gegriffen. Unter das Verbindungsmittel 4 kann als Vorsichtsmaßnahme beim Vercrimpen zusätzlich noch ein Blech stück eingeschoben werden, das vor Beschädigungen der Schlauchdecke schützen soll. Das Blech wird anschließend allerdings entfernt.
  • Es kann z. B. einer der Endabschnitte des Spannbandes 3 z. B. durch Verformung des Verbindungsmittels 4 nicht-lösbar mit dem Verbindungsmittel 4 verbunden werden, während der andere der beiden Endabschnitte des Spannbandes 3 nach dem Verzurren beispielsweise durch Vernietung, Punktschweißen oder Verkleben arretiert wird, um die Anordnung in Umfangsrichtung zu schließen und eine nicht-lösbare Verbindung zwischen Verbindungsmittel 4 und Spannband 3 herbeizuführen.
  • In einer alternativen Ausführung des Verfahrens wird das Spannband 3 nach dem erstmaligen Durchschlaufen des Verbindungsmittels 4 umgebogen und radial innerhalb des Verbindungsmittels 4, z. B. auf dem Umfang des äußeren zu befestigenden, rohrförmigen Elements 2 platziert. Der danach erhaltene Zustand wird in den 6a und 6b gezeigt. Nach dem vollständigen Umwickeln der zu verbindenden rohrförmigen Elemente 1 und 2 mit dem Spannband 3, wird das Verbindungsmittel 4 zumindest ein zweites Mal vom Spannband 3 durchsetzt. Theoretisch können die zu verbindenden rohrförmigen Elemente 1 und 2 mit dem Spannband 3 beliebig oft umwickelt werden und das Verbindungsmittel 4 kann beliebig oft vom Spannband 3 durchschlauft bzw. durchsetzt werden. Das nicht umgebogene, freie Ende des Spannbandes 3 wird, wie das Verbindungsmittel 4, zum Spannen des Spannbandes 3 von der Vorrichtung (nicht gezeigt) gegriffen. Danach wird das Spannband 3 durch Vercrimpen, Verschweißen oder Vernieten am Verbindungsmittel 4 befestigt, so dass eine nicht-lösbare Verbindung zwischen dem Spannband 3 und dem Verbindungsmittel 4 entsteht.
  • In einem weiteren Beispiel wird das Verbindungsmittel 4 zunächst von den zwei zu verbindenden Endabschnitten des Spannbandes 3 durchschlauft bzw. durchsetzt, bevor die aus dem Verbindungsmittel 4 herausragenden Endabschnitte des Spannbandes 3 in entgegengesetzten Richtungen gezogen werden, um das Spannband 3 zu spannen, während das Verbindungsmittel 4 verformt wird, um die nicht-lösbare Verbindung zwischen dem Verbindungsmittel 4 und dem Spannband 3 herbeizuführen. Das Verbindungsmittel 4 wird dabei lose mindestens zweimal vom Spannband 3 durchschlauft bzw. durchsetzt. Dieser Zustand wird in den 7a und 7b gezeigt. Dann werden beide Enden des Spannbandes 3 in einer Vorrichtung (nicht gezeigt) gegriffen und verzurrt. In einer vorteilhaften Ausführung sind dabei z. B. Spannklammem 13, die nachträglich herausgezogen werden, an den Enden des Spannbandes 3 angeordnet, um die maximale Zugkraft zum Spannen des Spannbandes 3 zu erhöhen und um das Spannband 3 beim Spannen nicht zu beschädigen. Das Vercrimpen, Vernieten oder Verschweißen, etc. der Spannbandlagen mit dem Verbindungsmittel 4 erfolgt auf einmal in der Vorrichtung. Bei vielfachem Durchschlaufen des Verbindungsmittels 4 kann das Vercrimpen, Vernieten, etc. ggf. auch nacheinander durchgeführt werden.
  • Im Rahmen desselben erfinderischen Gedankens sind weitere Methoden zum Spannen des Spannbandes 3 vorstellbar.

Claims (22)

  1. Anordnung zum Verbinden von rohrförmigen Elementen (1, 2), mit: einem Spannband (3), das vorgesehen ist, um die rohrförmigen Elemente (1, 2) umfangsseitig zumindest abschnittsweise zu umgeben, und einem Verbindungsmittel (4), durch welches zwei Abschnitte des Spannbands (3) verbindbar sind, so dass die Anordnung die rohrförmigen Elemente (1, 2) in Umfangsrichtung umgibt, wobei das Verbindungsmittel (4) derart verschweißbar, vernietbar und/oder verformbar ist, dass zwischen dem Verbindungsmittel (4) und dem Spannband (3) eine nicht-lösbare Verbindung entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) als Federeinrichtung (9) ausgebildet ist, oder dass dem Verbindungsmittel (4) eine Federeinrichtung (9) zugeordnet ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) zumindest einen verformbaren Eingriffsabschnitt (6) aufweist, durch dessen Verformung die nicht-lösbare Verbindung des Verbindungsmittels (4) mit dem Spannband (3) herstellbar ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) einen länglichen Aufnahmeabschnitt (5) zur Aufnahme des Spannbandes (3) umfasst, wobei der Eingriffsabschnitt (6) längsrandseitig vom länglichen Aufnahmeabschnitt (5) absteht.
  4. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) mehrere verformbare Eingriffsabschnitte (6) aufweist, die in Längsrichtung des Verbindungsmittels (4) voneinander beabstandet sind.
  5. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) einen Hohlkörper (5) umfasst, der vom Spannband (3) durchsetzbar ist.
  6. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) einen länglichen Hohlkörper (5) umfasst, der in Längsrichtung vom Spannband durchsetzbar ist, wobei zumindest ein verformbarer Eingriffsabschnitt (6) zur Herstellung der nicht-lösbaren Verbindung in das Innere des Hohlkörpers (5) biegbar ist.
  7. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Spannband (3) zumindest abschnittsweise aus Metall, Kunststoff oder Textil besteht.
  8. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) zumindest abschnittsweise aus Metall oder Kunststoff besteht.
  9. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) eine Krümmung aufweist.
  10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) in Längsrichtung gekrümmt ist.
  11. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriffsabschnitt (6) auf einer Oberseite des Verbindungsmittels (4) angeordnet ist.
  12. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung ein Übertragungselement (10) aufweist, das einer Krümmung der rohrförmigen Elemente (1, 2) anpassbar ist, mit dem eine radial wirkende Kraft flächig auf zumindest einen Teil des Umfangs zumindest eines der rohrförmigen Elemente (1, 2) übertragbar ist.
  13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) und das Übertragungselement (10) kraftschlüssig verbindbar sind.
  14. Anordnung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) und das Übertragungselement (10) entgegengesetzt gekrümmt sind.
  15. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (9) eine Wellfeder, vorzugsweise eine U-förmige oder W-förmige Wellfeder, umfasst.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellfeder (9) so angeordnet ist, dass eine Dehnungsrichtung der Wellfeder (9) im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Verbindungsmittels (4) verläuft.
  17. Anordnung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement (10) Stützmittel (12) umfasst, um die Federeinrichtung (9) in Dehnungsrichtung endseitig abzustützen.
  18. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) mit dem Spannband (3) stoffschlüssig verbunden ist.
  19. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) mit dem Spannband (3) zumindest in Umfangsrichtung formschlüssig verbunden ist.
  20. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) mit dem Spannband (3) vernietet ist.
  21. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (4) vercrimpt ist.
  22. Anordnung nach wenigstens einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannband (3) ein federndes Element umfasst.
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