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Die
Erfindung betrifft eine Anordnung zum Verbinden von rohrförmigen Elementen
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Der
Stand der Technik stellt in dieser Art eine Vielzahl verschiedener
Anordnungen bereit.
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Eine
gattungsgemäße Anordnung
ist aus der
GB 21 23
477 A1 bekannt.
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Die
DE 100 26 020 A1 zeigt
beispielsweise eine gattungsgemäße Anordnung,
umfassend eine Schneckengewindeschelle mit einem Spannband, einem
Gehäuse
und einer Spannschraube mit Gewindeschaft. Der radial äußere zweier
sich überlappender
Endabschnitte des Spannbandes hat Gewindeelemente, in die der Gewindeschaft
zum Schließen
der Schneckengewindeschelle eingreift.
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Die
DE 197 50 010 C1 zeigt
beispielsweise eine weitere gattungsgemäße Anordnung, umfassend eine
Schelle aus einem Federstahlband. An den sich überlappenden Endabschnitten
des Federstahlbands sind erste und zweite Verschlussteile und erste
und zweite Spannbacken ausgebildet, wobei die Verschlussteile bei
geschlossener Schelle miteinander in Eingriff stehen.
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Derartige
Spannanordnungen weisen jeweils eine Vielzahl von Bestandteilen
auf, die deren Herstellungskosten erheblich erhöhen. So muss das Spannband
der bekannten Schneckengewindeschelle mit einem Gewinde und einem
Spannschraubengehäuse,
bzw. das bekannte Federstahlband mit speziellen Verschlussteilen
versehen werden. Da bei derartigen herkömmlichen Spannvorrichtungen
jeweils ein Verschlussteil an einem Endabschnitt des Spannbandes
mit einem anderen Verschlussteil an dem anderen Endabschnitt des
Spannbandes in Eingriff gebracht wird, sind bei unterschiedlichen
Rohrdurchmessern zusätzlich
auch unterschiedliche Ausführungen
notwendig. Die bekannte Schneckengewin deschelle kann jedenfalls
nur innerhalb eines bestimmten Gewindebereichs verstellt werden,
und das Federstahlband erlaubt ebenso nur einen begrenzten Verstellungsspielraum.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zum Verbinden
von rohrförmigen
Elemente der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass deren
Herstellungskosten erheblich gesenkt werden können.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe stellt die Erfindung die Anordnung gemäß Anspruch
1 bereit.
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Gemäß der ersten
Alternative der Erfindung ist das Verbindungsmittel als Federeinrichtung
ausgebildet. Dabei erfüllt
das Verbindungsmittel zugleich die Funktion, das Spannband zu spannen,
insbesondere nachdem sich die nicht-lösbare Verbindung zwischen dem
Verbindungsmittel und dem Spannband gesetzt hat bzw. die unterhalb
des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente sich gesetzt
haben. Dadurch kann auch nach geraumer Zeit eine hohe Spannung des
Spannbandes gewährleistet
werden.
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Gemäß der zweiten
Alternative der Erfindung ist dem Verbindungsmittel eine Federeinrichtung
zugeordnet. Die Federeinrichtung dient der Erzeugung der Federkraft
zum Spannen des Spannbandes, insbesondere dann, wenn sich die nicht-lösbare Verbindung
zwischen dem Verbindungsmittel und dem Spannband gesetzt hat bzw.
wenn die unterhalb des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente
sich gesetzt haben.
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Am
Spannband müssen
keine besonderen Verschlusselemente vorgesehen sein, um ein umfangsseitiges
Schließen
der Anordnung zu ermöglichen.
Das zum umfangsseitigen Schließen
der Anordnung notwendige Verschlusselement wird in Gestalt des verformbaren
Verbindungsmittels bereitgestellt, das eine nicht-lösbare und
damit dauerfeste Verbindung der beiden Enden des Spannbandes herstellen
kann. Es ist nicht erforderlich, das Spannband für den spezifischen Anwendungszweck
vorab zu bearbeiten. Dies wiederum ermöglicht es, ein beliebiges Spannband
zu verwenden, welches beispielsweise aufgewickelt auf einer Vorratsrolle
oder in einem kontinuierlichen Verfahren (z. B. Extrusion) bereitgestellt
wird. Überdies
ist es möglich,
dieselbe Anordnung praktisch in gleicher Weise für jeden beliebigen Rohrdurchmesser
zu verwenden. Lediglich die Länge
des Spannbandes muss dem spezifischen Anwendungszweck angepasst
werden und kann dazu von der Versorgungsrolle beliebig abgetrennt
werden. Da die wesentlichen Bestandteile der erfindungsgemäßen Anordnung
unabhängig
vom Verwendungszweck an sich jedoch stets unverändert bleiben, können die
Kosten für
die Herstellung der erfindungsgemäßen Anordnung sowie für das zugehörige Verfahren
unter Anwendung dieser Anordnung der im Vergleich zum Stand der
Technik erheblich gesenkt werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
weist das Verbindungsmittel zumindest einen verformbaren Eingriffsabschnitt
auf, durch dessen Verformung die nicht-lösbare Verbindung des Verbindungsmittels
mit dem Spannband herstellbar ist. Dieser Eingriffsabschnitt ist
dabei vorzugsweise ein Abschnitt des Verbindungsmittels, bevorzugt
eine Lasche, die mit dem Spannband in Eingriff gebracht werden kann.
Durch eine gezielte Verformung dieses kleinen Abschnitts des Verbindungsmittels
kann bereits die nicht-lösbare
Verbindung des Verbindungsmittels mit dem Spannband entstehen, beispielsweise
eine Klemmverbindung, bei der das Spannband zwischen dem Eingriffsabschnitt
und einem anderen Abschnitt des Verbindungsmittels festgeklemmt
wird.
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Es
erweist sich als hilfreich, wenn das Verbindungsmittel einen länglichen
Aufnahmeabschnitt zur Aufnahme des Spannbandes umfasst, wobei der Eingriffsabschnitt
längsrandseitig
von dem länglichen Aufnahmeabschnitt
absteht. Durch die Aufnahme des Spannbandes im Aufnahmeabschnitt
folgt das Verbindungsmittel dem Verlauf des Spannbandes in Umfangsrichtung
der rohrförmigen
Elemente und wird relativ zum Spannband ausgerichtet. Eine Verdrehung
oder Verschiebung des Verbindungsmittels relativ zum Spannband wird
so verhindert. Üblicherweise
ist der längliche
Aufnahmeabschnitt radial innerhalb des Spannbandes angeordnet. Weil
der Eingriffsabschnitt längsrandseitig
von dem länglichen Aufnahmeabschnitt
absteht, kann der Eingriffsabschnitt – entsprechend verformt – eine Längsrandseite
des Spannbandes umgreifen und so von der Außenseite eine Druckkraft auf
das Spannband ausüben
und selbiges am länglichen
Aufnahmeabschnitt festklemmen.
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Wenn
das Verbindungsmittel mehrere Eingriffsabschnitte aufweist, die
in Längsrichtung
des Verbindungsmittels voneinander beabstandet sind, können in
vorteilhafter Weise mehrere Abschnitte des Spannbandes in gleicher
Weise nicht-lösbar
mit dem Verbindungsmittel verbunden werden.
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Das
Verbindungsmittel kann besser geführt und ausgerichtet werden,
wenn es auch vor dem Verformen in Anlage am Spannband gehalten wird.
Dazu ist es hilfreich, wenn das Verbindungsmittel einen Hohlkörper umfasst,
der vom Spannband durchsetzbar ist.
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Darüber hinaus
erweist es sich von Vorteil, wenn das Verbindungsmittel einen länglichen
Hohlkörper
umfasst, der in Längsrichtung
vom Spannband durchsetzbar ist, wobei zumin dest ein verformbarer
Eingriffsabschnitt zur Herstellung der nicht-lösbaren Verbindung in das Innere
des Hohlkörpers biegbar
ist. So kann das Verbindungsmittel auch vor seiner Verformung in
Anlage an dem Spannband gehalten werden, wodurch eine ideale Führung gewährleistet
wird. Die nicht-lösbare
Verbindung zwischen dem Spannband und dem Verbindungsmittel ist
auf besonders einfache Weise herstellbar, indem der verformbare
Eingriffsabschnitt in das Innere des Hohlkörpers biegbar ist. Ein einfaches
Eindrücken
des Eingriffsabschnitts reicht aus, um das Spannband z. B. an der
radial innerhalb des Spannbandes gelegenen Hohlkörperwand festzuklemmen und
um die nicht-lösbare
Verbindung herbeizuführen.
Auch wird durch diese Ausführung
die Gefahr reduziert, dass die Klemmverbindung bei Kontakt mit einem
umliegenden Gegenstand gelockert wird.
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Eine
besonders kostengünstige
Ausführung der
Anordnung lässt
sich dadurch verwirklichen, dass das Spannband zumindest abschnittsweise
aus Metall, Kunststoff oder Textil besteht, und/oder dass das Verbindungsmittel
zumindest abschnittsweise aus Metall oder Kunststoff besteht. Derartige
Materialien können
sehr kostengünstig
beschafft und bearbeitet werden.
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Die
Federkraft lässt
sich in besonders einfacher Weise erzeugen, wenn das Verbindungsmittel gekrümmt ist.
Wird das Verbindungsmittel durch die Spannung des Spannbandes entgegen
seiner Krümmung
belastet, so bewirkt die Rückstellkraft
des gekrümmten
Verbindungsmittels das Spannen des Spannbandes auch beim Setzen
der nicht-lösbaren Verbindung
zwischen dem Verbindungsmittel und dem Spannband bzw. nach dem Setzen
der sich unterhalb des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente.
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Die
Federkraft des gekrümmten
Verbindungsmittels lässt
sich insbesondere dann vorteilhaft zum Spannen des Spannbandes einsetzen,
wenn das Verbindungsmittel in Längsrichtung
gekrümmt ist.
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Ferner
erweist es sich von Vorteil, wenn die Anordnung ein Übertragungselement
aufweist, das einer Krümmung
der rohrförmigen
Elemente anpassbar ist, mit dem eine radial wirkende Kraft flächig auf zumindest
einen Teil des Umfangs zumindest eines der rohrförmigen Elemente übertragbar
ist. So wird verhindert, dass die Kraft lokal gebündelt auf
den Umfang eines der rohrförmigen
Elemente übertragen wird
und in unvorteilhafter Weise eine Quetschung oder sonstige Verformung
des Querschnitts des rohrförmigen
Elements verursacht.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführung
lässt sich
dadurch verwirklichen, dass das Verbindungsmittel und das Übertragungselement
kraftschlüssig verbindbar
sind. Im Einbauzustand wird das Verbindungsmittel durch eine radial
wirkende Kraft auf das Übertragungselement
gedrückt
und mit dem Übertragungselement
kraftschlüssig
verbunden. Das Verbindungsmittel und das Übertragungselement sind bevorzugt
gesonderte, verhältnismäßig einfache
Bauteile, die in großen
Stückzahlen
gefertigt werden. Dieses Merkmal ermöglicht, dass beide Bauteile
bei der Anwendung der Anordnung einfach übereinander gelegt werden können, ohne
dass ein komplexer Verbindungsmechanismus zum Verbinden beider Bauteile
erforderlich ist. Weil die Anordnung dadurch zusätzlich vereinfacht wird, können weitere
Kosten eingespart werden.
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Wenn
das Verbindungsmittel und das Übertragungselement
entgegengesetzt gekrümmt
sind, kann das als Federeinrichtung ausgebildete Verbindungsmittel
in idealer Weise die Federkraft zum Spannen des Spannbandes erzeugen,
insbesondere dann, wenn sich die nicht-lösbare Verbindung zwischen dem
Verbindungsmittel und dem Spannband gesetzt hat bzw. wenn die unterhalb
des Spannbandes befindlichen rohrförmigen Elemente sich gesetzt haben.
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Wenn
die Federeinrichtung dabei Standardbauteile wie eine Wellfeder,
vorzugsweise eine U-förmige
oder W-förmige
Wellfeder umfasst, lassen sich die Herstellungskosten für die Anordnung
weiter senken.
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Der
Bauraum der Anordnung lässt
sich in vorteilhafter Weise verringern, wenn die Wellfeder so angeordnet
ist, dass eine Dehnungsrichtung der Wellfeder im Wesentlichen parallel
zur Längsrichtung des
Verbindungsmittels verläuft.
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Die
von der Wellfeder erzeugte Federkraft lässt sich besonders vorteilhaft
auf das Übertragungselement übertragen,
wenn das Übertragungselement
Stützmittel
umfasst, um die Federeinrichtung in Dehnungsrichtung endseitig abzustützen. Insbesondere
kann dabei zugleich auf einfache Weise eine kraftschlüssige Verbindung
zwischen der Federeinrichtung und dem Übertragungselement verwirklicht werden.
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Eine
besonders effiziente Bearbeitungsweise zum Herstellen der nicht-lösbaren Verbindung zwischen
Verbindungsmittel und Spannband ist das Vercrimpen. Vorzugsweise
ist das Verbindungsmittel dazu vercrimpt. Dabei wird ein Abschnitt
des Spannbandes mit dem Verbindungsmittel in Anlage gebracht. Beispielsweise
wird das als kastenförmige Blechhülse ausgebildete
Verbindungsmittel vom Spannband durchschlauft bzw. durchsetzt, und
anschließend
unter Einwirkung eines Werkzeugs vercrimpt. Zu diesem Zweck geeignete
Werkzeuge sind allgemein bekannt, so dass eine ausführliche
Beschreibung an dieser Stelle nicht erforderlich ist. So wird zumindest
ein Eingriffsabschnitt der Blechhülse derart verformt, dass das
Spannband in der Hülse festgeklemmt
wird. Wird die vom Spannband durchsetzte Blechhülse dabei so stark verformt,
dass das Spannband zusätzlich
zur Klemmung durch Formschluss mit der Blechhülse verbunden ist, kann die Festigkeit
der Verbindung weiter erhöht
werden. Das Verbindungsmittel ist zur einmaligen Verwendung vorgesehen
und die (plastische) Verformung des Verbindungsmittels ist nicht
rückführbar. Folglich
ist die durch die Verformung des Verbindungsmittels bewirkte Verbindung
des Verbindungsmittels mit dem Spannband durch Klemmung bzw. Formschluss
nicht lösbar.
Zum Öffnen
der Anordnung, z. B. um die verbundenen Rohrelemente zu trennen,
kann das Spannband durchtrennt werden.
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Werden
mehrere Abschnitte des Spannbandes durch das Verbindungsmittel verbunden,
so können
an den anderen Verbindungsstellen durchaus auch andere Verbindungstechniken zum
Einsatz kommen. Bei der Verwendung von Verbindungsmitteln und Spannbändern des
gleichen Werkstoffs empfiehlt sich eine stoffschlüssige Verbindung.
Vorzugsweise ist das Verbindungsmittel mit dem Spannband dazu verschweißt.
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Wird
das Verbindungsmittel mit dem Spannband zumindest in Umfangsrichtung
formschlüssig verbunden,
so lässt
sich eine besonders feste und beständige Anordnung verwirklichen.
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Gerade
bei der Verwendung eines Spannbandes aus Textil eignet sich eine
Nietverbindung. Vorzugsweise ist das Verbindungsmittel mit dem Spannband
dazu vernietet. Diese Verbindungstechnik ist vergleichsweise kostengünstig in
der Herstellung und erfordert einen geringen Arbeitsaufwand. Darüber hinaus
ist die Nietverbindung bei Textilmaterialien überaus fest.
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Die
wesentlichen Merkmale und vorteilhaften Ausgestaltungen der Erfindung
werden nachstehend mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen:
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1a zeigt
eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre
im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß einem
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel, wobei das Verbindungsmittel als längliches Blechstück ausgebildet
ist.
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1b zeigt
ein Verbindungsmittel gemäß einem
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel im unverformten Zustand, ausgebildet als einfaches Blechstück mit einem
länglichen
Aufnahmeabschnitt und längsrandseitig
abstehenden Eingriffsabschnitten.
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2a zeigt
eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre
im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß einem
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel, das zwei Abschnitte des Spannbandes verbindet, wobei das
Verbindungsmittel als längliche
Blechhülse
ausgestaltet ist.
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2b zeigt
ein Verbindungsmittel gemäß einem
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel im unverformten Zustand, ausgebildet als längliche
Blechhülse
mit längsrandseitig
freigeschnittenen, in das Innere der Blechhülse hineinragenden Eingriffsabschnitten.
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3a zeigt
eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre
im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß einer
ersten Alternative der Erfindung, wobei das Verbindungsmittel als
Federeinrichtung ausgebildet ist.
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3b zeigt
ein Verbindungsmittel gemäß der ersten
Alternative der Erfindung im unverformten Zustand, ausgebildet als
gekrümmte,
längliche Blechhülse mit
längsrandseitig
freigeschnittenen, in das Hülseninnere
ragenden Eingriffsabschnitten, und ein kraftschlüssig mit dem Verbindungsmittel
verbindbares Übertragungselement.
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4a zeigt
eine Anordnung zum Verbinden zweier koaxialer, übereinanderliegender Rohre
im verspannten Zustand mit einem Verbindungsmittel gemäß der zweiten
Alternative der Erfindung, wobei dem Verbindungsmittel eine Federeinrichtung
und ein Übertragungselement
zugeordnet sind.
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4b zeigt
ein Verbindungsmittel gemäß der zweiten
Alternative der Erfindung im unverformten Zustand, ausgebildet als
längliche
Blechhülse
mit längsrandseitig
freigeschnitten, in das Hülseninnere ragenden
Eingriffsabschnitten und eine zugeordnete Federeinrichtung und ein
zugeordnetes Übertragungselement.
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5a zeigt
die Anordnung der 2a mit dem Verbindungsmittel
gemäß einem
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel beim Durchschlaufen des Verbindungsmittels mit dem Spannband
und beim Spannen des Spannbandes nach einer ersten Methode.
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5b zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der 5a.
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6a zeigt
die Anordnung der 2a mit dem Verbindungsmittel
gemäß einem
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel beim Durchschlaufen des Verbindungsmittels mit dem Spannband
und beim Spannen des Spannbandes nach einer zweiten Methode.
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6b zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der 6a.
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7a zeigt
die Anordnung der 2a mit dem Verbindungsmittel
gemäß einem
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel beim Durchschlaufen des Verbindungsmittels mit dem Spannband
und beim Spannen des Spannbandes nach einer dritten Methode.
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7b zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der 7a.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen:
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Nachstehend
werden zunächst
die für
alle Beispiele und Ausführungsformen
der Erfindung gemeinsamen Merkmale beschrieben, bevor die den einzelnen
Beispielen und Ausführungsbeispielen
eigenen Gestaltungsmerkmale gesondert dargelegt werden.
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Die
Erfindung ist hauptsächlich
dafür bestimmt,
mehrere koaxial angeordnete, radial übereinanderliegende Rohre 1, 2 (bzw.
Rohr und Rohrstutzen) zu verbinden. In den Zeichnungen 1a, 2a, 3a und 4a sind
zwei koaxial angeordnete, radial übereinanderliegende Rohre 1, 2 dargestellt.
Die Erfindung ist jedoch in gleicher Weise anwendbar auf mehrere übereinanderliegende
rohrförmige
Elemente, z. B. die Verbindung zwischen Schlauch und Stutzen, etc.
Die rohrförmigen
Elemente können
theoretisch jeden beliebigen Durchmesser aufweisen. Die Erfindung
ist also nicht auf bestimmte Größenverhältnisse
beschränkt.
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Das
Spannband 3 besteht vorzugsweise aus Metall, Kunststoff
und/oder Textil und wird vorzugsweise aufgerollt auf einer Vorratsrolle
oder im kontinuierlichen Verfahren (z. B. durch Extrusion) bereitgestellt.
Auch Kombinationen verschiedener Materialien sind vorstellbar. Das
Spannband 3 weist die notwendige Flexibilität auf, um
sich dem jeweiligen Anwendungszweck (z. B. Krümmung eines Rohres) anzupassen.
Das Spannband 3 kann theoretisch jede beliebige Breite
oder Dicke aufweisen und aus einem oder mehreren Teilen bestehen.
In den vorliegenden Ausführungsbeispielen
weist das Spannband 3 jeweils eine konstante Breite und
Dicke, d.h. einen konstanten Querschnitt auf. Das Spannband 3 kann auch
selbst ein federndes Element aufweisen oder als federndes Element
ausgebildet sein und eine Federkraft erzeugen. Als Spannband 3 eignet
sich dazu ein mehrlagiges Band (z. B. auf Textilbasis), dass in 3–5 Lagen
aufgewickelt wird, um die erforderlichen Federkräfte aufzubringen.
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Das
Verbindungsmittel 4 besteht vorzugsweise aus Kunststoff
und/oder Metall. Im ersten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel
ist das Verbindungsmittel 4 als flaches Blechstück ausgebildet.
In dem zweiten nicht zur Erfindung gehörigen Beispiel und in den alternativen
Ausführungsformen
der Erfindung ist das Verbindungsmittel 4 als kastenförmige Blechhülse mit
Krümmung
in Längsrichtung
oder ohne Krümmung
ausgebildet. Die Blechhülse 4 ist dabei
ein länglicher
Hohlkörper,
der vom Spannband 3 in Längsrichtung durchsetzbar ist.
Der Innenraum der Blechhülse 4 hat
im unverformten Zustand eine entsprechende Größe, um das Spannband 3 zumindest
in zwei Lagen übereinander
liegend aufzunehmen. Die Durchgangsöffnung der Blechhülse 4 einschließlich der
endseitigen Aufnahmeöffnungen
ist daher geringfügig
breiter als das Spannband 3 sowie geringfügig höher als
die doppelte Dicke des Spannbandes 3.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung
kann sich in Abhängigkeit
davon unterscheiden, ob eine Dichtfunktion, bei der die Anordnung
die zwei verbundenen Rohrelemente 1, 2 abdichten
soll, oder nur eine Haltefunktion, bei der die Anordnung die zwei
verbundenen Rohrelemente 1, 2 vorwiegend zusammenhalten
soll, ausgeübt
werden soll. Bei auszuübender
Dichtfunktion der Anordnung wird die vollumfängliche Pressung als Regelfall
vorgegeben. Über das
Spannband 3 und das Verbindungsmittel 4 wird dabei
die Pressung über
den gesamten Umfang in das Außenrohr 2 eingebracht.
Bei einer Haltefunktion der Anordnung können Lücken akzeptiert werden, beispielsweise
im Bereich der Stellen, an denen das Spannband 3 aus dem
Verbindungsmittel 4 austritt, oder im Bereich der Endabschnitte
des Übertragungselements 10.
In den 1a, 2a, 3a und 4a werden
Anordnungen dargestellt, die jeweils eine Dichtfunktion ausüben und
die beiden verbundenen Rohrelemente 1, 2 gegeneinander
abdichten. Zur Erzielung einer dichtenden Wirkung liegt zwischen
dem Verbindungsmittel 4 bzw. dem Übertragungselement 10 und
dem Spannband 3 keine Lücke frei.
Die Anpressung erfolgt über
den vollen Umfang des Außenrohres 2.
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Weiterhin
weist die Anordnung wahlweise eine Federeinrichtung 9 auf
oder der Anordnung ist eine Federeinrichtung zugeordnet. Eine radial
wirkende Federkraft zum Erzeugen des Anpressdrucks kann z. B. durch
das Spannband 3 erzeugt werden. Eine Anordnung, die eine
Federeinrichtung 9 aufweist, wird im Zusammenhang mit der
zweiten Alternative der Erfindung beschrieben. Alternativ kann das
Verbindungsmittel 4 als Federeinrichtung ausgebildet sein.
Eine derartige Anordnung wird im Zusammenhang mit der ersten Alternative
der Erfindung beschrieben. Die eingesetzte Feder kann eine Blattfeder
oder Wellfeder sein. Die Gestaltung als Blattfeder kann bei der
angestrebten Dichtfunktion der Anordnung eine lückenlose Pressung über den
vol len Umfang des Außenrohrs 2 ermöglichen.
Mit diesem Blattfederprinzip verbunden ist die Gestaltung der Feder
an sich. Denkbar ist es, bestimmte Bereiche der Feder weich auszuführen, was
eine Art Anschmiegen ermöglicht,
und andere Bereiche sehr stabil, um in letzteren Bereichen eine
elastische Verpressung zu erreichen.
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1a zeigt
den verspannten Zustand der Anordnung gemäß einem nicht zur Erfindung
gehörigen
Beispiel. Dargestellt ist eine Sicht auf die aus dem Spannband 3 und
dem Verbindungsmittel 4 bestehende Anordnung im Schnitt
senkrecht zur Längsachse
des Innenrohrs 1, die gleichzeitig die Längsachse
des Außenrohres 2 ist.
Das Außenrohr 2 ist demnach
koaxial zu dem Innenrohr 1 angeordnet. Der Außenumfang
des Innenrohres 1 grenzt an den Innenumfang des Außenrohres 2 an.
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Im
ersten nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiel ist das in 1b dargestellte Verbindungsmittel 4 im
unverformten Zustand ein aus einem ebenen Blechmaterial herausgeschnittenes,
flaches Blechstück
mit einem länglichen
Aufnahmeabschnitt 5 und vier längsrandseitig von dem länglichen
Aufnahmeabschnitt 5 abstehenden Eingriffsabschnitten 6.
Das Blechstück 4 weist
in etwa die Form eines H auf, dessen Mittelstrich beidseitig verlängert ist.
Das Blechstück 4 ist
flexibel und ist zur Anpassung an die Rohrkrümmung des Außenrohres 2 entsprechend
gekrümmt.
Das Blechstück 4 ist
dabei so angeordnet, dass es sich der Längsrichtung nach in Umfangsrichtung
des Außenrohres 2 erstreckt.
Die Breite des länglichen
Aufnahmeabschnittes 5 ist der Breite des Spannbandes 3 angepasst.
Die längsrandseitig
vom länglichen
Aufnahmeabschnitt 5 abstehenden Eingriffsabschnitte 6 stehen
soweit hervor, dass sie entlang der Kontaktstellen mit dem länglichen
Aufnahmeabschnitt 5 umgebogen werden können, um das Spannband 3 auf
beiden Seiten längsrandseitig
zu umgreifen. Jeweils zwei Eingriffsabschnitte 6 befinden
sich an einer Längsrandseite
des länglichen
Aufnahmeabschnitts 5 und sind in Längsrichtung beabstandet. In
dem in 1a gezeigten verspannten Zustand
klemmen je zwei in Längsrichtung
des Aufnahmeabschnitts 5 gegenüberliegende Eingriffsabschnitte 6 einen
Abschnitt des Spannbandes 3 fest. Der jeweils festgeklemmte
Abschnitt des Spannbandes 3 wird dabei von den zwei gegenüberliegenden Eingriffsabschnitten 6 gegen
einen darunter liegenden, anderen Abschnitt des Spannbandes 3 oder
unmittelbar gegen den länglichen
Aufnahmeabschnitt 5 des Verbindungsmittels 4 gedrückt. Die
Eingriffsabschnitte 6 umgreifen dabei die Längsränder des Spannbandes 3 auf
beiden Seiten. Das Blechstück 4 wird
dabei in Anlage an das Spannband 3 gehalten und gegen Verdrehung
und Verschiebung gesichert.
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2a zeigt
den verspannten Zustand der Anordnung des zweiten nicht zur Erfindung
gehörigen
Beispiels. Die Ansicht auf die Anordnung des zweiten nicht zur Erfindung
gehörigen
Beispiels gleicht der Ansicht auf die Anordnung des ersten nicht
zur Erfindung gehörigen
Beispiels. Die Unterschiede der ersten und zweiten Anordnung beschränken sich
allein auf die Merkmale des Verbindungsmittels 4.
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Das
in 2b gezeigte Verbindungsmittel 4 des zweiten
nicht zur Erfindung gehörigen
Beispiels besitzt im unverformten Zustand in etwa dieselben Abmessungen
in Länge
und Breite wie das Verbindungsmittel 4 des ersten nicht
zur Erfindung gehörigen
Beispiels. Es ist dabei jedoch als kastenförmige und längliche, hohle Blechhülse mit
in etwa rechteckigem Querschnitt ausgebildet, die in Längsrichtung vom
Spannband 3 durchsetzt wird. Die Durchgangsöffnung sowie
die längsrandseitigen
Aufnahmeöffnungen
der Blechhülse 5 sind
der Größe nach
so bemessen, um das Spannband 3 zweilagig darin aufzunehmen.
Weil die Blechhülse 5 das
Spannband 3 vollständig
umgibt, ist die Blechhülse 5 gegen
Verdrehung und Verschiebung gesichert. Die Blechhülse 5 ist
flexibel und zur Anpassung an die Rohrkrümmung des Außenrohrs 2 entsprechend
gekrümmt. Gegebenenfalls
können
Querschlitze oder Längsschlitze
am Hülsenkörper angebracht
werden, um die Flexibilität
der Blechhülse 5 zu
erhöhen.
Im Prinzip wird dadurch das Widerstandsmoment gegen Biegung der
Blechhülse 5 reduziert.
An den obenliegenden Längskanten
der Blechhülse 5 sind
beiderseits jeweils zwei in Längsrichtung
beabstandete Eingriffsabschnitte 6 vorgesehen. Die Eingriffsabschnitte 6 können in
Form, Anordnung, Anzahl und Größe beliebig
gestaltet werden. Die Eingriffsabschnitte 6 sind in das
Innere der Blechhülse 5 biegbar,
um das die Blechhülse 5 durchsetzende
Spannband 3 festzuklemmen. Zur Herstellung der nicht-lösbaren Verbindung
zwischen der Blechhülse 5 und
dem Spannband 3 werden die Eingriffsabschnitte 6 in
das Innere des Hülsenkörpers gebogen.
In dem in 2a gezeigten verspannten Zustand
klemmen je zwei in Längsrichtung
der Blechhülse 5 auf
gegenüberliegenden
Seiten angeordnete Eingriffsabschnitte 6 einen Abschnitt
des Spannbandes 3 fest. Der jeweils festgeklemmte Abschnitt
des Spannbandes 3 wird dabei von den zwei gegenüberliegenden
Eingriffsabschnitten 6 gegen einen darunter liegenden,
anderen Abschnitt des Spannbandes 3 oder unmittelbar gegen
den radial innerhalb des Spannbandes 3 liegenden Unterteil
der Blechhülse 5 gedrückt. Zusätzlich kann
das Spannband 3 auch durch Formschluss am Verbindungsmittel 4 gesichert
sein, was sich durch entsprechende Verformung der Blechhülse 5 bewerkstelligen
lässt.
Beispielsweise wird das Spannband 3 abschnittsweise in
eine Ausnehmung der Blechhülse 5 im
Bereich der Eingriffsabschnitte 6 hineingezogen, und dient
als eine Art „Zunge". Die Blechhülse 5 ist
so angeordnet, dass die Eingriffsabschnitte 6 erreichbar
sind und von oben (radial außen)
auf das Spannband 3 gedrückt werden können. Die
Eingriffsabschnitte 6 können
auch erst durch das Verformen, beispielsweise Vercrimpen, der Blechhülse 5 entstehen.
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Mit
Bezug auf die 3a und 3b wird eine
erste Alternative der Erfindung beschrieben. 3a zeigt
den verspannten Zustand der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß der ersten
Alternative. Die Ansicht auf die Anordnung gemäß der ersten Alternative gleicht
der Ansicht auf die Anordnungen der ersten beiden nicht zur Erfindung
gehörigen
Beispiele. Der wesentliche Unterschied zu den ersten beiden nicht
zur Erfindung gehörigen
Beispielen besteht darin, dass das Verbindungsmittel 4 als Federeinrichtung
ausgebildet ist. Ferner ist der Anordnung ein als Druckblech ausgestaltetes Übertragungselement 10 zugeordnet,
dass sich der Rohrkrümmung
des Außenrohres 2 anpasst,
um eine radial wirkende Kraft flächig
auf den Außenumfang
des Außenrohres 2 zu übertragen.
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Das
in 3b dargestellte Verbindungsmittel 4 gemäß der ersten
Alternative ist als gekrümmte Blechhülse 5 ausgebildet.
Die Blechhülse 5 ist
ein länglicher
Hohlkörper,
der vom Spannband 3 durchsetzbar ist. Die Durchgangsöffnung und
die längsrandseitigen
Aufnahmeöffnungen
der Blechhülse 5 sind – wie oben
beschrieben – entsprechend
bemessen, um das Spannband 3 auch in mehreren Lagen übereinander
im Inneren aufzunehmen. Die Blechhülse 5 ist in Längsrichtung
gekrümmt,
und weist eine konkav gewölbte
Oberseite sowie eine konvex gewölbte
Unterseite auf. Vier Eingriffsabschnitte 6 sind an der
konkav gewölbte
Oberseite der Blechhülse 5 vorgesehen
und können
in das Hülseninnere
gebogen werden, um das die Blechhülse 5 durchsetzende Spannband 3 festzuklemmen.
So sind die Eingriffsabschnitte 6 jederzeit leicht zugänglich.
Form, Anordnung, Anzahl und Größe der Eingriffsabschnitte 6 sind
jedoch beliebig wählbar.
Zur Herstellung der nicht-lösbaren
Verbindung zwischen der Blechhülse 5 und
dem Spannband 3 werden die Eingriffsabschnitte 6 in
das Innere des Hülsenkörpers gebogen. Alternativ
wird die Blechhülse 5 z.
B. einfach zusammengezwickt, bis sich die Blechhülse 5 formschlüssig mit
dem Spannband 3 verbindet. In dem in 3a gezeigten
verspannten Zustand klemmen je zwei gegenüberliegende Eingriffsabschnitte 6 einen
Abschnitt des Spannbandes 3 fest. Der jeweils festgeklemmte
Abschnitt des Spannbandes 3 wird dabei von den zwei gegenüberliegenden
Eingriffsabschnitten 6 gegen einen darunter liegenden,
anderen Abschnitt des Spannbandes 3 oder unmit telbar gegen den
radial innerhalb des Spannbandes 3 liegenden, unteren Teil
der Blechhülse 5 gedrückt. Die
Blechhülse 5 ist
derart angeordnet, dass die Eingriffsabschnitte 6 erreichbar
sind und von radial außerhalb
des Spannbandes 3 auf das Spannband 3 gedrückt werden
können.
An der konvex gewölbten
Unterseite, im Bereich des Krümmungsscheites,
umfasst die Blechhülse 5 eine
konkave Mulde, die sich quer zur Längsrichtung über die
gesamte Breite der Blechhülse 5 erstreckt. Über diese
Mulde ist die Blechhülse 5 mit dem Übertragungselement 10 kraftschlüssig verbindbar.
In dem in 3a gezeigten verspannten Zustand
liegen die Blechhülse 5 und
das Übertragungselement 10 lose übereinander.
Das Übertragungselement 10 ist
ein flexibles Bauteil aus Metall oder Kunststoff, und ist in etwa
gleich breit wie die Blechhülse 5 und
damit geringfügig
breiter als das Spannband 3. Das Übertragungselement 10 ist
in Umfangsrichtung des Außenrohres 2 ausgerichtet
und liegt radial innerhalb des Spannbandes 3 am Außenumfang des
Außenrohres 2 an.
Der Vorsprung 11 befindet sich auf der konvex gewölbten Außenseite
im Bereich des Krümmungsscheitels,
in etwa auf halber Länge
des Übertragungselements 10,
und erstreckt sich quer zu dessen Längsrichtung über die
gesamte Breite des Übertragungselements 10.
Der Vorsprung 11 ist an die Größe und Kontur der Mulde an
der Unterseite der Blechhülse 5 angepasst.
Auch wenn die Blechhülse 5 und
das Übertragungselement 10 im verspannten
Zustand der Anordnung lose übereinander
liegen, kann ein Formschluss in Axialrichtung und/oder in Umfangsrichtung
vorgesehen werden. Beispielsweise könnte der Vorsprung 11 die
Gestalt eines Kreuzes aufweisen und die Mulde an der Unterseite
entsprechend gestaltet werden, um den Vorsprung 11 darin
aufzunehmen.
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3a zeigt
den verspannten Zustand der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß der ersten Alternative.
Die Blechhülse 5 ist
so angeordnet, dass die Krümmung
der Blechhülse 5 der
Krümmung
des Außenumfangs
des Außenrohrs 2 sowie
der Krümmung
des Übertragungselements 10 entgegengesetzt
ist. Durch die Spannkraft des Spannbandes 3 bzw. die Federkraft
der Blechhülse 5 wird
die konvex gewölbte
Unterseite der Blechhülse 5 auf
die konvex gewölbte
Oberseite des Übertragungselements 10 gepresst,
so dass die Blechhülse 5 und
das Übertragungselement 10 über Mulde
und Vorsprung 11 kraftschlüssig und zumindest in Umfangsrichtung
formschlüssig
verbunden sind. Die zum Spannen des Spannbands 3 erzeugte
Federkraft wirkt radial auf das Außenrohr 2. Über das
kraftschlüssig
mit der Blechhülse 5 verbundene Übertragungselement 10 wird
die radial wirkende Federkraft der Blechhülse 5 flächig auf
zumindest einen Teil des Außenumfangs des
Außenrohrs 2 übertragen.
Das als Federeinrichtung ausgebildete Verbindungsmittel 4 kann unabhängig von
der Art der Verbindung (z. B. Vercrimpung, stoffschlüssige Verbindung,
Nietverbindung, Verklebung) zwischen dem Verbindungsmittel 4 und dem
Spannband 3 verwendet werden.
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4a zeigt
den verspannten Zustand der erfindungsgemäßen Anordnung gemäß der zweiten Alternative
der Erfindung. Die Ansicht auf die Anordnung gemäß der zweiten Alternative der
Erfindung gleicht den Ansichten auf die Anordnungen der ersten beiden
Beispiele und der Anordnung gemäß der ersten
Alternative der Erfindung. In der Anordnung gemäß der zweiten Alternative der
Erfindung ist dem als längliche
Blechhülse 5 ausgestalteten
Verbindungsmittel 4 eine Federeinrichtung 9 zugeordnet. Wie
gemäß der ersten
Alternative ist der Anordnung gemäß der zweiten Alternative der
Erfindung auch ein als Druckblech ausgestaltetes Übertragungselement 10 zugeordnet,
dass sich der Rohrkrümmung des
Außenrohres 2 anpasst,
um die von der Federeinrichtung erzeugte, radial wirkende Federkraft
flächig
auf zumindest einen Teil des Außenumfangs
des Außenrohres 2 zu übertragen.
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4b zeigt
das Verbindungsmittel 4, die Federeinrichtung 9 und
das Übertragungselement 10 gemäß der zweiten
Alternative der Erfindung in unverformten Zustand. Die Blechhülse 5 entspricht
im Wesentlichen der im Zusammenhang mit dem zweiten nicht zur Erfindung
gehörigen
Beispiel beschriebenen Blechhülse 5,
ist jedoch nicht gekrümmt.
Die Blechhülse 5 ist
in gleicher Weise in Längsrichtung vom
Spannband mehrlagig durchsetzbar. Der Innenraum und die endseitigen
Aufnahmeöffnungen
der Blechhülse 5 sind
zu diesem Zweck entsprechend bemessen. Die an der Oberseite der
Blechhülse 5 vorgesehenen
Eingriffsabschnitte 6 können
ins Hülseninnere
gebogen werden, um das die Blechhülse 5 durchsetzende
Spannband 5 festzuklemmen. Form, Anordnung, Anzahl und
Größe der Eingriffsabschnitte 6 sind
beliebig wählbar.
Die Eingriffsabschnitte 6 können z. B. mittig an der Oberseite
angeordnet werden, oder entstehen überhaupt erst durch die Verformung
der Blechhülse 5,
beispielsweise beim Vercrimpen. Zusätzlich, bei entsprechender
Verformung der Blechhülse 5,
kann das Spannband 3 am Verbindungsmittel 4 auch
durch Formschluss gesichert werden. An der Unterseite der Blechhülse 5 sind Klammern 8 vorgesehen,
mit denen die Federeinrichtung 9 an der Blechhülse 5 befestigt
wird. Die Federeinrichtung 9 ist als zweiwellige Wellfeder
in W-Form ausgebildet. Die Wellfeder, die alternativ z. B. einwellig
und in U-Form ausgebildet sein kann, erstreckt sich in etwa in Längsrichtung
der Blechhülse 5 und weist
in etwa dieselbe Breite wie die Blechhülse 5 auf. Bei einer
Belastung der Wellfeder 9 in radialer Richtung dehnt sich
die Wellfeder 9 in Längsrichtung der
Blechhülse 5 aus.
Die Scheitel der Wellungen der Wellfeder 9 liegen dabei
unterseitig an der Blechhülse 5 an.
Das Übertra gungselement 10 ist
wie gemäß der ersten
Alternative als länglicher
Blechstreifen ausgebildet, dessen Breite in etwa der Breite des Spannbands 3 bzw.
der Blechhülse 5 und
der Federeinrichtung 9 entspricht. An den längsseitigen
Enden des Übertragungselements 10,
das alternativ aus Metall oder Kunststoff geformt sein kann, und
flexibel ist, um sich den jeweiligen spezifischen Anwendungszweck
der Gestalt nach anzupassen, sind oberseitig über die Breite des Übertragungselements 10 – quer zu
dessen Längsrichtung – Anschläge 12 vorgesehen,
an denen sich die verlängerten
Schenkel in Dehnungsrichtung der Wellfeder 9 abstützen können, so
dass die Blechhülse 5 bzw.
das ihr zugeordnete Federelement 9 kraftschlüssig und
zumindest in Umfangsrichtung formschlüssig mit dem Übertragungselement 10 verbunden
ist. Wie gemäß der ersten
Alternative kann zwischen dem Federelement 9 und dem Übertragungselement 10,
die im verspannten Zustand der Anordnung lose übereinander liegen, zusätzlich oder
alternativ ein Formschluss in Axialrichtung vorgesehen sein. Das
Verbindungsmittel 4 mit zugeordneter Federeinrichtung kann
unabhängig
von der Art der Verbindung (z. B. Vercrimpung, stoffschlüssige Verbindung,
Nietverbindung, Verklebung, etc.) zwischen dem Verbindungsmittel 4 und
dem Spannband 3 verwendet werden.
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Nachstehend
werden bevorzugte Anwendungen der beschriebenen Beispiele und Alternativen
mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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Ein
nicht zur Erfindung gehöriges
Verfahren zum Verbinden zweier Rohre 1, 2 ist
im Prinzip für alle
Ausführungsbeispiele
gleich und umfasst die folgenden Schritte: Ablängen des Spannbandes 3,
Verbinden eines Endabschnitts des Spannbands 3 mit dem
Verbindungsmittel 4, Umwickeln der rohrförmigen Elemente 1, 2 mit
dem Spannband 3, Spannen des Spannbands 3, und
Verformen, Verschweißen oder
Vernieten des Verbindungsmittels 4 mit dem Spannband 3,
so dass die zwei Abschnitte des Spannbandes 3 nicht-lösbar verbunden
sind.
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Vorzugsweise
wird durch dieses Verfahren ein Gummischlauch 2 auf einem
Metallstutzen 1 befestigt. Für Gummi-Metall Verbindungen
ist die erfindungsgemäße Anordnung
und insbesondere das Verfahren besonders gut geeignet. Dabei entsteht eine
Anordnung mit einem rohrförmigen
Metallelement 1, einem rohrförmigen Gummielement 2,
einem Spannband 3, dass das Metallelement 1 und
das Gummielement 2 umfangsseitig zumindest abschnittsweise
umgibt, und einem Verbindungsmittel 4, durch welches zwei Abschnitte
des Spannbands 3 verbunden sind, so dass die Anordnung
die rohrförmigen
Elemente 1, 2 in Umfangsrichtung umgibt, wobei
das Verbindungsmittel 4 derart verformt ist, dass zwischen
dem Verbindungsmittel 4 und dem Spannband 3 eine
nicht-lösbare
Verbindung besteht.
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Die
Bauteile der einzelnen Beispiele und Alternativen gemäß der Erfindung
werden dazu nacheinander in der in den 1a, 2a, 3a und 4a dargestellten
Reihenfolge radial übereinander
auf dem Außenumfang
des Außenrohres 2 angeordnet.
In den beiden Alternativen der Erfindung werden jeweils das Übertragungselement 10 und
die Blechhülse 5 bzw.
das Federelement 9 lose übereinander gelegt, d.h. das Übertragungselement 10 und die
Blechhülse 5 bzw.
das Federelement 9 sind im unverspannten Zustand der Anordnung
nicht verbunden.
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Mit
Bezug auf die 5a bis 7b werden die
dann nachfolgenden Schritte beschrieben, der Einfachheit halber
jedoch nur im Zusammenhang mit der zweiten beispielhaften Anordnung,
bei der das Verbindungsmittel 4 als Blechhülse ausgebildet
ist. Diese Schritte können
bei den Anordnungen mit den anderen Verbindungsmitteln im Prinzip
identisch durchgeführt
werden.
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In
einer ersten Methode wird das Spannband 3 abgelängt und
mit einem Ende am Verbindungsmittel 4 befestigt, wie in
den 5a und 5b symbolisch
dargestellt ist. Vorzugsweise wird das Verbindungsmittel 4 zu
diesem Zweck vercrimpt, so dass das Spannband 3 neben Klemmung
zusätzlich
durch Formschluss nicht-lösbar
mit dem Verbindungsmittel 4 verbunden ist. Alternativ wird
das Spannband 3 mit dem Verbindungsmittel 4 z.
B. verschweißt,
vernietet oder verklebt. Danach wird das Spannband 3 zum Kreis
geformt, um die zu verbindenden rohrförmigen Elemente 1 und 2 in
Umfangsrichtung zu umgeben. Dazu kann das Verbindungsmittel 4 theoretisch
beliebig oft vom Spannband 3 durchsetzt werden. Bei der Verbindung
eines Gummischlauchs 1 mit einem Metallstutzen 1 wird
das zum Kreis geformte Spannband 3 beispielsweise in eine
Vorrichtung eingelegt, danach wird der Schlauch mit Stutzen eingeführt, und das
Verbindungsmittel 4 wird nach pneumatischem Ziehen mit
einer Spannvorrichtung abschließend
z. B. erneut gecrimpt, d.h. beide durch das Verbindungsmittel 4 verbundenen
Endabschnitte des Spannbandes 3 werden durch Vercrimpen
des Verbindungsmittels 4 mit dem Verbindungsmittel 4 nicht-lösbar verbunden.
Zum Spannen des Spannbandes 3 wird das Verbindungsmittel 4 gegriffen.
Unter das Verbindungsmittel 4 kann als Vorsichtsmaßnahme beim
Vercrimpen zusätzlich
noch ein Blech stück
eingeschoben werden, das vor Beschädigungen der Schlauchdecke
schützen
soll. Das Blech wird anschließend
allerdings entfernt.
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Es
kann z. B. einer der Endabschnitte des Spannbandes 3 z.
B. durch Verformung des Verbindungsmittels 4 nicht-lösbar mit
dem Verbindungsmittel 4 verbunden werden, während der
andere der beiden Endabschnitte des Spannbandes 3 nach
dem Verzurren beispielsweise durch Vernietung, Punktschweißen oder
Verkleben arretiert wird, um die Anordnung in Umfangsrichtung zu
schließen
und eine nicht-lösbare
Verbindung zwischen Verbindungsmittel 4 und Spannband 3 herbeizuführen.
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In
einer alternativen Ausführung
des Verfahrens wird das Spannband 3 nach dem erstmaligen Durchschlaufen
des Verbindungsmittels 4 umgebogen und radial innerhalb
des Verbindungsmittels 4, z. B. auf dem Umfang des äußeren zu
befestigenden, rohrförmigen
Elements 2 platziert. Der danach erhaltene Zustand wird
in den 6a und 6b gezeigt. Nach
dem vollständigen
Umwickeln der zu verbindenden rohrförmigen Elemente 1 und 2 mit
dem Spannband 3, wird das Verbindungsmittel 4 zumindest
ein zweites Mal vom Spannband 3 durchsetzt. Theoretisch
können
die zu verbindenden rohrförmigen
Elemente 1 und 2 mit dem Spannband 3 beliebig oft
umwickelt werden und das Verbindungsmittel 4 kann beliebig
oft vom Spannband 3 durchschlauft bzw. durchsetzt werden.
Das nicht umgebogene, freie Ende des Spannbandes 3 wird,
wie das Verbindungsmittel 4, zum Spannen des Spannbandes 3 von der
Vorrichtung (nicht gezeigt) gegriffen. Danach wird das Spannband 3 durch
Vercrimpen, Verschweißen oder
Vernieten am Verbindungsmittel 4 befestigt, so dass eine
nicht-lösbare
Verbindung zwischen dem Spannband 3 und dem Verbindungsmittel 4 entsteht.
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In
einem weiteren Beispiel wird das Verbindungsmittel 4 zunächst von
den zwei zu verbindenden Endabschnitten des Spannbandes 3 durchschlauft
bzw. durchsetzt, bevor die aus dem Verbindungsmittel 4 herausragenden
Endabschnitte des Spannbandes 3 in entgegengesetzten Richtungen gezogen
werden, um das Spannband 3 zu spannen, während das
Verbindungsmittel 4 verformt wird, um die nicht-lösbare Verbindung
zwischen dem Verbindungsmittel 4 und dem Spannband 3 herbeizuführen. Das
Verbindungsmittel 4 wird dabei lose mindestens zweimal
vom Spannband 3 durchschlauft bzw. durchsetzt. Dieser Zustand
wird in den 7a und 7b gezeigt.
Dann werden beide Enden des Spannbandes 3 in einer Vorrichtung
(nicht gezeigt) gegriffen und verzurrt. In einer vorteilhaften Ausführung sind dabei
z. B. Spannklammem 13, die nachträglich herausgezogen werden,
an den Enden des Spannbandes 3 angeordnet, um die maximale
Zugkraft zum Spannen des Spannbandes 3 zu erhöhen und
um das Spannband 3 beim Spannen nicht zu beschädigen. Das
Vercrimpen, Vernieten oder Verschweißen, etc. der Spannbandlagen
mit dem Verbindungsmittel 4 erfolgt auf einmal in der Vorrichtung.
Bei vielfachem Durchschlaufen des Verbindungsmittels 4 kann
das Vercrimpen, Vernieten, etc. ggf. auch nacheinander durchgeführt werden.
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Im
Rahmen desselben erfinderischen Gedankens sind weitere Methoden
zum Spannen des Spannbandes 3 vorstellbar.