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Die
Erfindung betrifft einen Falzaufbau einer Rollendruckmaschine nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung
ein Verfahren zum Betreiben einer Rollendruckmaschine nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 6 und ein Druckprodukt nach dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
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Eine
Rollendruckmaschine verfügt über einen Rollenwechsler,
eine Druckeinheit, einen Falzaufbau und einem dem Falzaufbau nachgeordneten Falzapparat,
wobei der Falzaufbau einer Rollendruckmaschine typischerweise mehrere
Falztrichter umfasst.
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So
ist aus der
DE
10 2005 042 345 A1 ein Falzaufbau einer Rollendruckmaschine
bekannt, der drei nebeneinander positionierte Falztrichter umfasst,
wobei die beiden äußeren Falztrichter seitlich und
damit quer zu einer Trichterneigung derselben verschiebbar sind,
nämlich symmetrisch zur Maschinenmitte. Hiermit kann sichergestellt
werden, dass der Falzaufbau an unterschiedliche Bahnbreiten angepasst
werden kann.
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Aus
der
DE 36 24 990 A1 ist
ein Falztrichter bekannt, der entlang der Trichterneigung bzw. in Richtung
seines Neigungswinkels verschiebbar ist, wodurch eine Trichternase
des Falztrichters in horizontaler Richtung verlagert werden kann.
Hiermit kann sichergestellt werden, dass bei einer Trichterverschiebung
der Winkel, mit dem eine über den Falztrichter zu führende
Bedruckstoffbahn bzw. Teilbahn eine dem Falztrichter vorgeschaltete
Trichtereinlaufwalze umschlingt, konstant bleibt.
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Aus
der
DE 10 2005
006 066 A1 ist ein Falztrichter eines Falzaufbaus einer
Rollendruckmaschine bekannt, bei welchem ein Trichterneigungswinkel und
ein Trichterspreizungswinkel veränderbar sind, nämlich
derart, dass zur Ausrichtung von Außenkanten von im Falztrichter
zu falzenden Büchern die beiden Winkel in Abhängigkeit
von einer Seitenzahl der zu falzenden Bücher einstellbar
sind.
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Obwohl
aus dem Stand der Technik bereits diverse Möglichkeiten
bekannt sind, Falztrichter eines Falzaufbaus zur Steigerung der
Produktvielfalt zu verstellen, besteht immer das Bedürfnis,
die Vielfalt produzierbarer Druckprodukte zu steigern. Es besteht
daher Bedarf an einem Falzaufbau einer Rollendruckmaschine, mithilfe
dessen ein neuartiges Druckprodukt hergestellt werden kann. Weiterhin
besteht Bedarf an einem Verfahren zum Betreiben einer Rollendruckmaschine
mit einem solchen Falzaufbau und an einem entsprechenden neuartigen
Druckprodukt.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen neuartigen Falzaufbau, ein Verfahren zum Betreiben einer Rollendruckmaschine
und ein neuartiges Druckprodukt zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Falzaufbau gemäß Anspruch
1 gelöst. Erfindungsgemäß umfasst der
Falzaufbau mindestens drei Falztrichter, die unabhängig
voneinander entlang einer Trichterneigung der Falztrichter derart
verschiebbar sind, dass Trichternasen der mindestens drei Falztrichter
beliebig zueinander ausrichtbar sind.
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Im
Sinne der hier vorliegenden Erfindung umfasst der Falzaufbau einer
Rollendruckmaschine mindestens drei Falztrichter, die jeweils unabhängig voneinander
entlang einer Trichterneigung der Falztrichter verschiebbar sind,
sodass Trichternasen der mindestens drei Falztrichter beliebig zueinander
ausgerichtet werden können. Hierdurch kann die Vielfalt der
herstellbaren Druckprodukte gesteigert werden. Ferner ist ein völlig
neuartiges Druckprodukt im Sinne eines Doppel-Deserting-Druckprodukts
herstellbar.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum Betreiben einer
Rollendruckmaschine ist in Anspruch 6 und das erfindungsgemäße
Druckprodukt ist in Anspruch 10 definiert.
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Bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung. Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird, ohne hierauf beschränkt zu sein, an
Hand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigt:
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1:
einen schematisierten Ausschnitt aus einer Rollendruckmaschine im
Bereich eines erfindungsgemäßen Falzaufbaus in
einem ersten Zustand desselben zusammen mit einem herstellbaren Druckprodukt;
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2:
den Ausschnitt der 1 in einem zweiten Zustand zusammen
mit einem herstellbaren Druckprodukt;
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3:
den Ausschnitt der 1 in einem dritten Zustand zusammen
mit einem herstellbaren Druckprodukt;
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4:
den Ausschnitt der 1 in einem vierten Zustand zusammen
mit einem herstellbaren Druckprodukt;
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5:
den Ausschnitt der 1 in einem fünften
Zustand zusammen mit einem herstellbaren Druckprodukt;
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6:
den Ausschnitt der 1 in einem sechsten Zustand
zusammen mit einem herstellbaren Druckprodukt; und
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7:
den Ausschnitt der 1 in einem siebten Zustand zusammen
mit einem herstellbaren Druckprodukt.
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Eine
Rollendruckmaschine verfügt über mindestens einen
Rollenwechsler, mindestens eine dem jeweiligen Rollenwechsler nachgeordnete
Druckeinheit, mindestens einen Falzaufbau und mindestens einen Falzapparat.
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Ein
Falzaufbau einer Rollendruckmaschine verfügt über
mehrere Falztrichter, wobei in jedem Falztrichter mindestens eine
Bedruckstoffbahn bzw. mindestens eine Teilbahn mindestens einer
Bedruckstoffbahn mit einem Längsfalz versehen werden kann.
In einem Falztrichter gemeinsam längs gefalzte Bedruckstoffbahnen
bzw. Teilbahnen definieren eine Einheit im Druckprodukt, die auch
als Buch bezeichnet wird.
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Typischerweise
ist mehreren Falztrichtern ein gemeinsamer Falzapparat zugeordnet, über
den die in den einzelnen Falztrichtern längs gefalzten
Bücher nach Querschneiden gemeinsam unter Ausbildung mindestens
eines Querfalzes zur Bereitstellung eines Druckprodukts geführt
werden.
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1 zeigt
einen Ausschnitt aus einer Rollendruckmaschine im Bereich eines
erfindungsgemäßen Falzaufbaus 10, der
im gezeigten Ausführungsbeispiel drei Falztrichter 11, 12 und 13 umfasst,
die nebeneinander angeordnet sind. Zwischen zwei äußeren
Falztrichtern 11, 12 ist dabei ein mittlerer Falztrichter 13 positioniert.
Es können auch mehr als drei Falztrichter vorhanden sein.
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Den
Falztrichtern 11, 12 und 13 ist eine
Einlaufwalze 14 für die Falztrichter 11, 12 und 13 vorgelagert.
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Im
Zustand der 1 sind die drei Falztrichter 11, 12 und 13,
die nebeneinander angeordnet sind, derart zueinander ausgerichtet,
dass Trichternasen 15, 16 und 17 der
Falztrichter 11, 12 und 13 in Richtung
einer Trichterneigung derselben gesehen nicht zueinander versetzt
sind, sondern vielmehr auf einer Geraden 18 liegen.
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Die
in den drei Falztrichtern 11, 12 und 13 mit einem
Längsfalz versehenen Bedruckstoffbahnen bzw. Teilbahnen
werden stromabwärts der Falztrichter 11, 12 und 13 übereinander
gelegt und einer nicht gezeigten Querschneideeinrichtung zugeführt,
wobei in 1 unmittelbar unterhalb der
Falztrichter 11, 12 und 13 drei durch
Querschneiden erzeugte, übereinander positionierte Bücher 19, 20 und 21 gezeigt sind,
wobei jedes der Bücher 19, 20 und 21 durch Längsfalzen
in einem der Falztrichter 11, 12 und 13 und
anschließendes Querschneiden erzeugt wurde.
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Die
durch Querschneiden erzeugten, übereinander positionierten
Bücher 19, 20 und 21 werden einem
gemeinsamen, nicht gezeigten Falzapparat zugeführt, in
welchem durch Querfalzen an den Büchern 19, 20 und 21 ein
Querfalz 22 ausgebildet wird. Diese Einheit aus den Büchern 19, 20 und 21,
die mit einem Querfalz 22 versehen ist, soll als Druckprodukt DP
bezeichnet werden und ist in 1 ganz unten gezeigt,
unterhalb der noch nicht quer gefalzten Bücher 18, 19 und 20.
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Im
Sinne der hier vorliegenden Erfindung sind die drei Falztrichter 11, 12 und 13 des
Falzaufbaus 10 entlang einer Trichterneigung derselben
derart verschiebbar, dass die Trichternasen 15, 16 und 17 der
drei Falztrichter 11, 12 und 13 beliebig
zueinander und unabhängig voneinander ausgerichtet werden
können.
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So
zeigen 2 und 3 Zustände des Falzaufbaus 10,
in welchen die Trichternasen 15, 16 und 17 der
drei Falztrichter 11, 12 und 13 entlang
der Trichterneigung derselben jeweils derart zueinander verschoben
sind, dass die Trichternasen 15, 16 und 17 jeweils
auf unterschiedlichen Geraden liegen, wobei die Trichternase 16 eines äußeren
Falztrichters 12 in Richtung der Trichterneigung gesehen
zwischen den Trichternasen 15 und 17 der beiden
anderen Falztrichter 11 und 13, nämlich
des anderen äußeren Falztrichters 11 und
des mittleren Falztrichters 13, liegt.
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In
diesem Fall sind dann die einzelnen Bücher 19, 20 und 21,
wie in 2 gezeigt, zueinander versetzt, und zwar auch
im Druckprodukt DP nach Ausbildung eines Querfalzes 22 im
nicht gezeigten Falzapparat.
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Das
in 2 zeigte, hergestellte Druckprodukt DP soll als
Doppel-Deserting-Druckprodukt bezeichnet werden, wobei dieses Doppel-Deserting-Druckprodukt
drei Bücher 19, 20 und 21 umfasst, die
nach Ausbildung, des Querfalzes 22 derart zueinander positioniert
sind, dass das Buch 19 gegenüber den Büchern 20 und 21 nach
hinten und das Buch 21 gegenüber den Büchern 19 und 20 nach
vorne vorsteht. In einer Weiterverarbeitung kann das Buch 19 nach
hinten und das Buch 21 nach vorne entnommen bzw. herausgezogen
werden, sodass dann die drei Bücher 19, 20 und 21 zu
separaten Teildruckprodukten vereinzelt werden können.
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Zur
Herstellung eines solchen Doppel-Deserting-Druckprodukts wird mindestens
eine vollbreite Bedruckstoffbahn in drei Teilbahnen längs
geschnitten, wobei jede der drei Teilbahnen, die vorzugsweise gleiche
Teilbahnenbreiten aufweisen, über einen der Falztrichter 11, 12 und 13 geführt
wird. In jedem der Falztrichter 11, 12 und 13 wird
jede der Teilbahnen mit einem Längsfalz versehen, anschließend
werden die längs gefalzten Teilbahnen bedingt durch den
Versatz der Trichternasen mit Versatz übereinandergelegt,
quergeschnitten und dem Falzapparat zur Ausbildung mindestens eines
Querfalzes zugeführt.
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Unter
einer vollbreiten Bedruckstoffbahn soll eine Bedruckstoffbahn verstanden
werden, deren Breite der auf der Rollendruckmaschine maximal produzierbaren
Breite entspricht.
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3 zeigt
einen Zustand des Falzaufbaus 10 analog zu 2,
wobei der Unterschied zwischen dem Zustand der 3 und
dem Zustand der 2 darin gesehen werden kann,
dass in 3 die Relativposition der Falztrichter 11, 12 und 13 in
Richtung ihrer Trichterneigung dahingehend optimiert ist, dass die
einzelnen Bücher 19, 20 und 21 in
ihrer Relativlage im durch Querfalzen hergestellten Druckprodukt DP
eine optimale Lage aufweisen. Hiermit kann auch der Betrag des Versatzes
der Bücher 19, 20 und 21 im
Druckprodukt DP eingestellt werden, der vorzugsweise zwischen 50
mm und 60 mm beträgt.
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Im
Ausführungsbeispiel der 2 entspricht der
Abstand zwischen den Trichternasen 15 und 16 in
Richtung der Trichterneigung gesehen dem Abstand zwischen den Trichternasen 16 und 17.
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Der
Abstand der Trichternasen 15 und 16 kann jedoch
auch vom Abstand der Trichternasen 16 und 17 abweichen.
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3 zeigt
im Unterschied zu 2 eine Verschiebung aller drei
Falztrichter 11, 12 und 13 bzw. derer
Trichternasen 15, 16 und 17 gemeinsam nach
hinten, um die Teilbahnen im Falzwerk optimal zu positionieren.
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4 und 5 zeigen
weitere Zustände des Falzaufbaus 10, und zwar
solche, in welchen der mittlere Falztrichter 13 nach vorne
in eine inaktive Position verlagert ist. Im Zustand der 4 und 5 nehmen
lediglich die beiden äußeren Falztrichter 11, 12 an
der Herstellung eines Druckprodukts DP aus zwei Büchern 23 und 24 teil,
wobei im Zustand der 2 die Trichternasen 15 und 16 der beiden
aktiven Falztrichter 11, 12 nicht zueinander versetzt
sind, sondern vielmehr auf einer Linie liegen, sodass die Bücher 23 und 24 auch
nach Ausbildung eines Querfalzes 22 im nachgeordneten Falzapparat nicht
zueinander versetzt sind.
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In 5 hingegen
sind die Trichternasen 15 und 16 durch Verlagern
der Falztrichter 11, 12 entlang ihrer Trichterneigung
zueinander versetzt, sodass die beiden Bücher 23 und 24 auch
im durch Querfalzen hergestellten Druckprodukt DP zueinander versetzt
sind, sodass die beiden Bücher 23 und 24 in
einer Nachbearbeitung vereinzelt werden können. Das in 5 gezeigte
Druckprodukt DP entspricht einem Einfach-Deserting-Druckprodukt.
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Bei
den Produktionsvarianten der 4 und 5 wird
mindestens eine vollbreite Bedruckstoffbahn mittig in zwei Teilbahnen
mit gleichen Teilbahnbreiten getrennt, wobei diese Teilbahnen über
jeweils einen der beiden äußeren Falztrichter 11, 12 des
Falzaufbaus 10 geführt werden. Wie bereits ausgeführt, ist
in den Varianten der 4 und 5 der mittlere Falztrichter 13 inaktiv.
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6 und 7 zeigen
weitere Zustände des Falzaufbaus 10 mit den drei
nebeneinander positionierten Falztrichtern 11, 12 und 13.
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Im
Zustand der 6 sind sowohl der Falztrichter 11 als
auch der Falztrichter 12 inaktiv und nur der Falztrichter 13 wird
für die Produktion eines Druckprodukts DP aus einem einzigen
Buch 25 verwendet.
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Hierzu
wird nicht eine vollbreite Bedruckstoffbahn sondern eine teilbreite
Bedruckstoffbahn bedruckt und in dem Falzaufbau 10 sowie
nachgeordneten Falzapparat verarbeitet.
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Im
Unterschied zu dem in 6 gezeigten Zustand ist es auch
möglich, dass der Falztrichter 11 aktiv ist und
die Falztrichter 12 und 13 inaktiv sind.
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7 zeigt
einen Zustand des Falzaufbaus 10, in welchem die äußeren
Falztrichter 11 und 12 aktiv sind und der mittlere
Falztrichter 13 inaktiv ist, und in welchem die beiden äußeren
Falztrichter 11 und 12 jeweils der Verarbeitung
einer teilbreiten Bedruckstoffbahn dienen. Hier wird wiederum eine
Druckprodukts DP aus zwei Büchern 26 und 27 hergestellt.
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Unter
einer teilbreiten Bedruckstoffbahn soll eine Bedruckstoffbahn verstanden
werden, deren Breite größer als die halbe Breite
der maximalen Bedruckstoffbahnbreite ist.
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In
den 1 bis 7 weisen die beiden äußeren
Falztrichter 11 und 12 jeweils eine erste Trichterbreite
und der mittlere Falztrichter 13 weist eine zweite, kleinere
Trichterbreite auf. Dies ist aus Bauraumgründen von Vorteil.
Des Weiteren ist es hierdurch möglich den Falzaufbau sowohl
zur einfachen Herstellung eines Doppel-Deserting-Druckprodukts gemäß 2 und 3,
mit Teilbahnen aus einer gedrittelten vollbreiten Bedruckstoffbahn,
und eines Einfach-Deserting-Druckprodukts gemäß 5,
mit Teilbahnen aus einer halbierten vollbreiten Bedruckstoffbahn,
zu nutzen. Im Unterscheid hierzu ist es auch möglich, dass
alle drei Falztrichter 11, 12 und 13 die
gleiche Trichterbreite aufweisen.
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Die
Teilbahnen können den entlang der Trichterneigung verschiebbaren
Falztrichtern 11, 12 und 13 über
Wendestangen bzw. Versatzstangen zugeführt werden.
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Dann,
wenn die Faltrichter 11, 12 und 13 zusätzlich
auch seitlich, also quer zur Trichterneigung derselben, verschiebbar
sind, kann auf die Wendestangen bzw. Versatzstangen verzichtet werden. Dabei
können alle drei Faltrichter 11, 12 und 13 oder auch
nur eine Teilmenge derselben seitlich verschiebbar sein.
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- 10
- Falzaufbau
- 11
- Falztrichter
- 12
- Falztrichter
- 13
- Falztrichter
- 14
- Einlaufwalze
- 15
- Trichternase
- 16
- Trichternase
- 17
- Trichternase
- 18
- Gerade
- 19
- Buch
- 20
- Buch
- 21
- Buch
- 22
- Querfalz
- 23
- Buch
- 24
- Buch
- 25
- Buch
- 26
- Buch
- 27
- Buch
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005042345
A1 [0003]
- - DE 3624990 A1 [0004]
- - DE 102005006066 A1 [0005]