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DE102008030563B4 - Kraftfahrzeug - Google Patents

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DE102008030563B4
DE102008030563B4 DE102008030563.4A DE102008030563A DE102008030563B4 DE 102008030563 B4 DE102008030563 B4 DE 102008030563B4 DE 102008030563 A DE102008030563 A DE 102008030563A DE 102008030563 B4 DE102008030563 B4 DE 102008030563B4
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navigation system
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Karsten Meindl
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Bayerische Motoren Werke AG
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    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
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    • G01C21/34Route searching; Route guidance
    • G01C21/3407Route searching; Route guidance specially adapted for specific applications
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Abstract

Kraftfahrzeug- mit einer Vorrichtung zur Ermittlung einer Rest-Reichweite und- mit einem Navigationssystem, das derart eingerichtet ist,- dass durch das Navigationssystem automatisch Zielorte ermittelt werden, wobei die Zielorte jeweils dadurch bestimmt sind, dass basierend auf der Rest-Reichweite eine Fahrt zu dem entsprechenden Zielort und zurück zu dem aktuellen Aufenthaltsort oder zu einem Startort durchführbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Navigationssystem.
  • Mit Navigationssystemen ist es möglich, eine Route zwischen einem Startpunkt und einem Zielpunkt zu berechnen.
  • Aus der DE 10 2005 016 006 A1 ist ein Verfahren zum Liefern von Tankstelleninformationen für ein Kraftfahrzeug basierend auf einer Restreichweite bekannt. Es ist dabei ein Navigationssystem vorgesehen zum Bestimmen der augenblicklichen Position des Kraftfahrzeuges, der Entfernung des Kraftfahrzeuges zu einem Zielort, der Fahrtroute zu dem Zielort und der Positionen von Tankstellen zumindest in einem vorbestimmten Umgebungsbereich der augenblicklichen Position des Kraftfahrzeuges. Eine Preisinformationseinrichtung liefert aktuelle Kraftstoff-Preisinformationen zumindest bezüglich der durch das Navigationssystem bestimmten Tankstellen. Eine Kraftstoffmengen-Erfassungseinrichtung erfasst die in dem Kraftfahrzeug vorhandene Kraftstoffmenge. Eine Kraftstoffverbrauch-Erfassungseinrichtung erfasst den durchschnittlichen und/oder augenblicklichen Kraftstoffverbrauchs des Kraftfahrzeuges. Ein mit dem Navigationssystem, der Preisinformationseinrichtung, der Kraftstoffmengen-Erfassungseinrichtung und der Kraftstoffverbrauch-Erfassungseinrichtung datenverbundener Bordcomputer bestimmt eine Restreichweite, welche das Kraftfahrzeug unter Berücksichtigung der erfassten vorhandenen Kraftstoffmenge sowie des erfassten Kraftstoffverbrauchs maximal noch zurücklegen kann.
  • Aus der US 5 539 399 A ist ein Elektrofahrzeug bekannt.
  • Für Wasserstoffkraftfahrzeuge oder Elektrofahrzeuge ist ein flächendeckendes „Tankstellennetz“ noch nicht vorhanden. Es wird daher zumindest für eine Übergangsphase häufig erforderlich sein, nach einer „Betankung“ des Wasserstoffkraftfahrzeuges oder Elektrofahrzeuges an einer „Tankstelle“ (Wasserstoff-Tankstelle oder Elektrospeicher-Auflade/Austauschstelle) zur nächsten „Betankung“ wieder an diese „Tankstelle“ zu kommen.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes Kraftfahrzeug anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
  • Die Erfindung beruht demnach auch auf dem Gedanken, einen Fahrer, insbesondere nach einer Betankung oder Aufladung des Energiespeichers seines Kraftfahrzeuges, darüber zu informieren, welche Ziele er mit dem aktuellen Energieeinhalt seines Energiespeichers erreichen kann unter der Bedingung, wieder zum aktuellen Aufenthaltsort zurückkehren zu können.
  • Ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug, das vorzugsweise elektromotorisch und/oder verbrennungsmotorisch angetrieben wird, weist eine Vorrichtung zur Ermittlung einer Rest-Reichweite auf. Die Restreichweite kann dabei insbesondere basierend auf dem aktuellen Energieeinhalt eines Energiespeichers des Kraftfahrzeuges ermittelt werden. Ein Navigationssystem ist derart eingerichtet, dass durch das Navigationssystem automatisch Zielorte ermittelt werden, die dadurch bestimmt sind, dass basierend auf der Rest-Reichweite eine Fahrt zu dem entsprechenden Zielort und zurück zu dem aktuellen Aufenthaltsort oder zu einem Startort, beispielsweise Tankort, durchführbar ist.
  • Durch die Erfindung wird erreicht, dass ein Fahrer bereits vor Fahrtantritt oder während der Fahrt darüber informiert wird, welche Ziele erreichbar sind mit der Maßgabe basierend auf der ermittelten Rest-Reichweite nach Anfahrt des Zieles auch wieder die Rückfahrt von dem Ziel zum aktuellen Aufenthaltsort durchführen zu können.
  • Dadurch wird beispielsweise nach dem Aufladen eines Energiespeichers mit elektrischer Energie an einem speziellen Stromanschluss am Wohnort des Fahrers, beispielsweise in der Garage des Fahrers, der Fahrer über die Zielorte informiert, die nun für ihn erreichbar sind unter der Vorraussetzung, dass er den Energiespeicher seines Kraftfahrzeuges beim nächsten Mal wieder an dem speziellen Stromanschluss an seinem Wohnort laden kann.
  • Vorzugsweise bestimmen die ermittelten Zielorte einen geografischen Bereich, dessen Grenzen insbesondere durch die in verschiedene Richtungen jeweils am weitesten entfernten Zielorte bestimmt ist.
  • Besonders leicht erfassbar kann ein Fahrer dadurch über die ermittelten Zielorte informiert werden, dass die ermittelten Zielorte und/oder der geografische Bereich auf einer Anzeigeeinrichtung hervorgehoben dargestellt werden.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die hervorgehobene Darstellung des geografischen Bereichs, dadurch erfolgt, dass in der Darstellung der elektronischen Straßenkarte ein Kreis (Kreislinie und/oder Kreisinhalt), dessen Radius der ermittelten halben Restreichweite entspricht, um den aktuellen Aufenthaltsort oder um einen Startort, hervorgehoben dargestellt wird.
  • Dies ermöglicht einem Fahrer eine besonders schnelle Erfassung der noch erreichbaren Zielorte.
  • Eine andere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass ausgehend von dem aktuellen Aufenthaltsort oder von einem Startort alle Straßenabschnitte bestimmt werden, die innerhalb der ermittelten halben Restreichweite liegen, und dass die hervorgehobene Darstellung des geografischen Bereichs, dadurch erfolgt, dass in der Darstellung der elektronischen Straßenkarte die Straßenabschnitte, die innerhalb der ermittelten halben Restreichweite liegen, hervorgehoben dargestellt werden. Die anderen Straßenabschnitte werden nicht hervorgehoben dargestellt.
  • Dies ermöglicht einem Fahrer eine besonders genaue Erfassung der noch erreichbaren Zielorte.
  • Zur Prüfung, ob ein Straßenabschnitt oder ein Zielort innerhalb einer halben Restreichweite liegt, werden beispielsweise durch das Navigationssystem ausgehend vom aktuellen Aufenthaltsort oder von einem Startort Routen zu allen erreichbaren Straßenabschnitten oder Zielorten berechnet. Die Stra-ßenabschnitte oder Zielorte, die auf einer Route, die kürzer ist als die halbe Restreichweite, erreichbar sind, werden dann vorzugsweise als innerhalb der halben Restreichweite liegend betrachtet. Die Routen zu den Straßenabschnitten oder Zielorten können dabei unter Berücksichtigung zumindest eines ausgewählten oder vorgegebenen Routenkriteriums, wie „Autobahnen bevorzugen“, „kurze Route“, „schnelle Route“, etc. bestimmt werden.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Ermittlung der Zielorte, insbesondere die Ermittlung der Restreichweite, auf Eigenschaften der entsprechenden Routen zu den Zielorten basiert. Beispielsweise wird bei der Ermittlung der Zielorte, insbesondere bei der Ermittlung der Restreichweite, neben dem aktuellen Energiespeicherinhalt berücksichtigt,
    • - auf welchen Straßentypen (Autobahn, Landstraße, ...) der entsprechende Zielort erreicht wird,
    • - mit welcher angenommenen Geschwindigkeit der Weg zum Zielort zurückgelegt wird,
    • - welche topografischen Eigenschaften das zu durchfahrende Gebiet aufweist,
    • - welche Fahrgewohnheiten der Fahrer hat, und/oder
    • - welchen Durchschnittsverbrauch das Kraftfahrzeug aufweist.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen näher erläutert:
    • Es wird von einem Kraftfahrzeug mit Wasserstoff-Verbrennungsmotor ausgegangen. Es wird davon ausgegangen, dass es in ganz Deutschland nur eine Wasserstoff-Tankstelle gibt, die in München lokalisiert ist.
  • Nach dem Volltanken des Wasserstofftanks wird durch eine Füllstandsermittlungseinrichtung der Füllstand des Wasserstofftanks ermittelt.
  • Basierend auf diesem Füllstand wird beispielsweise auch unter Berücksichtigung des Durchschnitts-Wasserstoffverbrauchs eine Restreichweite des Kraftfahrzeuges ermittelt. Diese Restreichweite wird halbiert. Dann werden durch das Navigationssystem automatisch mehrere Zielorte ermittelt, die sich gerade innerhalb der halben Restreichweite befinden. Diese Zielorte oder ein geografischer Bereich, der durch diese Zielorte begrenzt wird, werden hervorgehoben, beispielsweise farbig markiert, dargestellt. Diese Zielorte oder dieser Bereich kann während der Fahrt konstant bleiben oder während der Fahrt in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Rest-Reichweite oder dem aktuellen Durchschnittsverbrauch derart angepasst werden, dass nach Anfahrend er Zielorte eine Rückkehr zu der Wasserstoff-Tankstelle möglich ist.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante wird bei der Ermittlung der Zielorte von einer modifizierten oder präzisierten Restreichweite ausgegangen, die beispielsweise unter Berücksichtigung der Straßenarten der entsprechenden Route zu einem Zielort, des Höhenprofils der entsprechenden Route zu einem Zielort und/oder der Fahrgewohnheiten des Fahrers ermittelt wird. Es können auch weitere Korrekturen oder Sicherheitsabschläge an der Restreichweite vorgenommen werden.
  • Im Rahmen der Erfindung liegt selbstverständlich auch die Übertragung dieses Ausführungsbeispiels auf ein Kraftfahrzeug mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor und/oder mit einem Elektromotor.

Claims (4)

  1. Kraftfahrzeug - mit einer Vorrichtung zur Ermittlung einer Rest-Reichweite und - mit einem Navigationssystem, das derart eingerichtet ist, - dass durch das Navigationssystem automatisch Zielorte ermittelt werden, wobei die Zielorte jeweils dadurch bestimmt sind, dass basierend auf der Rest-Reichweite eine Fahrt zu dem entsprechenden Zielort und zurück zu dem aktuellen Aufenthaltsort oder zu einem Startort durchführbar ist.
  2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, bei dem die ermittelten Zielorte einen geografischen Bereich bestimmen.
  3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, mit einer Anzeigeeinrichtung, bei dem die ermittelten Zielorte und/oder der geografische Bereich auf der Anzeigeeinrichtung hervorgehoben dargestellt werden.
  4. Kraftfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Ermittlung der Zielorte, insbesondere die Ermittlung der Restreichweite, auf Eigenschaften entsprechender Routen zu den Zielorten basiert.
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