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DE102008000500A1 - Schallabsorbereinheit - Google Patents

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DE102008000500A1
DE102008000500A1 DE200810000500 DE102008000500A DE102008000500A1 DE 102008000500 A1 DE102008000500 A1 DE 102008000500A1 DE 200810000500 DE200810000500 DE 200810000500 DE 102008000500 A DE102008000500 A DE 102008000500A DE 102008000500 A1 DE102008000500 A1 DE 102008000500A1
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Germany
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sound
airborne
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sound absorbing
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Withdrawn
Application number
DE200810000500
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English (en)
Inventor
Harald Graf-Müller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
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Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
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Priority to EP09152542A priority patent/EP2098652A3/de
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Abstract

Eine an einer Wand oder Decke eines Raums, insbesondere Papiermaschinenhalle, anbringbare Schallabsorbereinheit umfasst wenigstens eine von der betreffenden Wand bzw. Decke abgehängte Luftschall absorbierende selbsttragende Platte, die zumindest teilweise von einem Luftschall durchlässigen, insbesondere folienartigen, Überzug umgeben ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schallabsorbereinheit, die an einer Wand oder Decke eines Raums, insbesondere Papiermaschinenhalle, anbringbar ist. Sie betrifft ferner ein Verfahren zur Reduzierung der Schalldruckpegel in einem Raum, insbesondere Papiermaschinenhalle, unter Verwendung von solchen Schallabsorbereinheiten.
  • In einer Papiermaschinenhalle und insbesondere im Bereich des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie sowie Teilen der Trockenpartie der Papiermaschine werden infolge der dort angewandten Technologien üblicherweise hohe Schalldruckpegel emittiert. Bisher war man bestrebt, diese hohen Schalldruckpegel durch eine konstruktive Optimierung einzelner Maschinenkomponenten und Baugruppen schrittweise zu reduzieren. Gegenwärtig liegen die Schalldruckpegel in den betreffenden Bereichen wie insbesondere in den Bereichen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie, sowie Teilen der Trockenpartie jedoch oftmals noch über den örtlich vorgeschriebenen Grenzwerten bezüglich der Tragepflicht eines Gehörschutzes.
  • Um den Lärm auf der Bedienerebene insbesondere in Schall reflektierenden Hallen zu reduzieren, können Schall absorbierende Elemente an der Hallendecke und an den Hallenwänden montiert werden. Durch die Erhöhung des mittleren Schallabsorptionsgrades bzw. die Reduzierung der reflektierten Schallwellen in der Halle wird dann eine Reduktion der Schallemissionen auf der Bedienerebene erreicht.
  • Die Installation von Schall absorbierenden Elementen an der Decke und an den Wänden in den Bereichen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie sowie Teilen der Trockenpartie in einer Papiermaschinenhalle, d. h. in der Umgebung von feuchten bzw. nassen Lärmbereichen, ist jedoch aufgrund der Empfindlichkeit vieler akustischer oder Schallabsorptionsmaterialien gegenüber Feuchtigkeit, Wasser und Dampf nur beschränkt möglich. So ist deren Schallabsorptionsgrad in feuchter Umgebung in den meisten Fällen deutlich geringer als in trockener Umgebung.
  • Aus der DE 20 2006 000 201 U1 ist ein als Schichtkörper ausgebildetes, an Decken oder Wänden befestigbares Raumelement bekannt, das eine außen liegende Tragschale in Form einer Bauplatte sowie eine als Funktionsschicht dienende Einlage aus Schadstoff reduzierendem Material umfasst. Dabei ist zwischen der Tragschale und der Funktionsschicht eine Luft durchlässige Schicht vorgesehen, die mit einem Schall absorbierenden Dämmstoff versehen ist.
  • In der DE 43 30 407 C1 und der DE 44 42 053 C1 ist jeweils eine durch Kleben und/oder Dübeln an den Wanden oder der Decke einer Schwimmhalle angebrachte Isolierverkleidung in Form von Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum beschrieben, auf die raumseitig eine als Dampfsperre dienende Aluminiumfolie aufkaschiert ist.
  • Aus der EP 1 820 915 A1 ist eine akustische Wand- oder Deckenpaneele bekannt, die eine durch eine Holzspan- oder Holzfaserplatte gebildete Tragstruktur aufweist, die mit einer porösen Deckschicht kaschiert ist, bei der es sich um eine mit einer Mikroperforation versehene Kunststofffolie handeln kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Schallabsorbereinheit sowie ein verbessertes Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, mit denen eine effektivere Reduktion der in dem Raum bzw. der Papiermaschinenhalle auftretenden Schalldruckpegel gewährleistet ist. Dabei soll insbesondere eine Reduktion der Schalldruckpegel in der Umgebung von Papiermaschinen, insbesondere auf Bedienerebene in der Umgebung des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie sowie Teilen der Trockenpartie durch die Installation entsprechender, insbesondere gegen Feuchtigkeit, Wasser und Dampf unempfindlicher Schallabsorbereinheiten möglich sein. Zudem sollen die Schallabsorbereinheiten möglichst kostengünstig, einfach zu montieren, leichtgewichtig und gut manipulierbar, einfach zu reinigen, hygienisch beständig und z. B. für Kondenswasser Wasser ableitend sein.
  • Bezüglich der Schallabsorbereinheit wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass diese wenigstens eine von der betreffenden Wand bzw. Decke abgehängte Luftschall absorbierende selbsttragende Platte umfasst, die zumindest teilweise von einem Luftschall durchlässigen, insbesondere folienartigen Überzug umgeben ist. Dabei ist die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte bevorzugt mit einer Luftschall durchlässigen, Wasser- und/oder dampfdichten, insbesondere reißfesten Folie überzogen.
  • Solche Schallabsorbereinheiten können beispielsweise an der Decke und den Wänden in der Nähe von Lärm emittierenden Bereichen beispielsweise einer Papiermaschine, insbesondere in der Nähe des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie sowie Teilen der Trockenpartie der Papiermaschine installiert werden. Durch die flächenhaften Elemente werden die Luftschallemissionen aus den Lärm emittierenden Bereichen absorbiert, bzw. die Luftschallreflexionen an den Raumbegrenzungen an deren Aus breitung in den Raum bzw. die Papiermaschinenhalle gehindert. Dabei wird eine wesentliche Eigenschaft dieser flächenhaften Elemente oder Schallabsorbereinheiten durch den akustischen Parameter Schallabsorption bzw. Schallabsorptionsgrad oder ”Schallschluckgrad” beschrieben.
  • Während die bisher üblichen akustisch wirksamen Elemente in feuchten und nassen Maschinenbereichen lediglich als akustisch vor allem reflektierende Elemente aus Metall, Kunststoff usw. aufgebaut wurden, da Nässe, Feuchte und Dampf eine Einschränkung des Absorptionsgrades der herkömmlichen Schallabsorptionsmaterialien wie z. B. Fasern, Schaumstoffen, Stoffgeweben usw. bewirkten, kann die erfindungsgemäße Schallabsorbereinheit, deren Luftschall absorbierende selbsttragende Platte selbst durchaus wasserempfindlich sein kann, in Verbindung mit einer Wasser- und/oder dampfdichten Folie als Überzug praktisch ohne Beeinträchtigung der Schallabsorption insbesondere auch in solchen feuchten und nassen Bereichen eingesetzt werden. Zur Erhöhung der mechanischen Beanspruchbarkeit sollte die Folie zweckmäßigerweise reißfest sein.
  • Zweckmäßigerweise ist am äußeren Rand der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte zumindest bereichsweise ein Rahmen angebracht und der Überzug bzw. die Folie vorzugsweise über diesen Rahmen gezogen. Dieser Rahmen kann beispielsweise mit abgerundeten Kanten versehen sein. Ein solcher Rahmen dient nicht nur der Verbesserung der Optik, er bringt auch eine Reduzierung der Gefahr von Rissen in dem Überzug bzw. der Folie um die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte mit sich.
  • Zwischen der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte und dem insbesondere folienartigen Überzug kann weiteres, insbesondere weicheres Luftschall absorbierendes Material eingebracht sein.
  • Dabei kann das weitere Luftschall absorbierende Material beispielsweise in Form eines Schaumstoffs, eines Faserwerkstoffs, eines Gewebes und/oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Der Schaumstoff kann beispielsweise wenigstens einen PUR-Schaum umfassen.
  • Der Faserwerkstoff umfasst bevorzugt Steinwolle, Glaswolle, Holzwolle, Flachswolle, Hanfwolle und/oder dergleichen.
  • In bestimmten Fällen kann es auch von Vorteil sein, wenn das weitere Luftschall absorbierende Material wenigstens einen Webstoff umfasst.
  • Die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte kann insbesondere aus einem Faserwerkstoff und bevorzugt zumindest teilweise aus Holzwolle, Steinwolle oder Glaswolle bestehen.
  • Die akustischen Eigenschaften des Luftschall absorbierenden, selbsttragenden Plattenwerkstoffs können insbesondere so gewählt sein, dass der Plattenwerkstoff einen möglichst hohen Schallabsorptionsgrad über den jeweiligen relevanten Frequenzbereich oder über bestimmte Frequenzbereiche aufweist. Es sind insbesondere auch Kombinationen verschiedener Luftschall absorbierender, auch weicherer Materialien mit dem selbsttragenden Plattenwerkstoff möglich. So können zwischen dem Luftschall durchlässigen Überzug bzw. Folie und dem Plattenwerkstoff zur Veränderung bzw. Erhöhung und Optimierung des Schallabsorptionsgrades weitere akustisch absorbierende Werkstoffe, beispielsweise Schäume, Faserwerkstoffe usw. eingelegt sein. Die beispielsweise weicheren weiteren Luftschall absorbierenden Materialien können entweder an der der Lärmquelle zugewandten Seite oder an der von der Lärmquelle abgewandten Seite oder an beiden Seiten der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte vorgesehen sein. Wie bereits erwähnt, können hier beispielsweise Fasern wie z. B. Steinwolle, Glaswolle, Holzwolle, Flachswolle, Hanfwolle usw., Schäume wie z. B. PUR-Schäume oder Gewebearten, wie z. B. Webstoffe, verwendet werden.
  • Ist die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte steif genug, so kann die Schallabsorbereinheit ohne aufwendige Rahmen- oder Stützkonstruktionen insbesondere auch senkrecht an der betreffenden Wand und auch waagrecht von der Decke abgehängt werden. Als Plattenwerkstoff eignet sich Faserwerkstoff und hierbei insbesondere Holzwolle, Steinwolle oder Glaswolle, wobei z. B. eine Heraklith-Platte denkbar ist. Die weiteren, insbesondere weicheren Luftschall absorbierenden Materialien können zur akustischen Wirkung der flächenhaften Elemente bzw. Schallabsorbereinheiten beitragen, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Von Vorteil ist insbesondere auch, wenn die zumindest teilweise von einem Luftschall durchlässigen, insbesondere folienartigen Überzug umgebene Luftschall absorbierende selbsttragende Platte bezüglich der betreffenden Wand schräg gestellt bzw. schräg von der betreffenden Decke abgehängt ist.
  • Damit kann beispielsweise an sehr feuchten, Dampf emittierenden Bereichen, in denen an dem Überzug bzw. der Folie Wasser anfällt bzw. Dampf kondensiert oder der Überzug beschlägt, das auf dem Überzug anfallende Wasser abfließen und beispielsweise in eine oder mehrere das Wasser führende bzw. ableitende Rinnen abtropfen.
  • Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schallabsorbereinheit ist die Frequenzcharakteristik des Schallabsorptionsgrades der Schallabsorbereinheit über den Werkstoff der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte, den oder die Werkstoffe des weiteren Luftschall absorbierenden Materials, den Abhängeabstand von der betreffenden Wand bzw. Decke und/oder die Schrägstellung bezüglich der betreffenden Wand bzw. Decke an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des benachbarten Schall emittierenden Bereichs, beispielsweise an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie oder wenigstens eines Teils der Trockenpartie einer Papiermaschine angepasst. Im Frequenzbereich der maximalen Schalldruckemissionen der betreffenden Schall emittierenden Bereiche, beispielsweise einer Papiermaschine, sollte also der Schallabsorptionsgrad der flächenhaften Schallabsorbereinheiten möglichst hoch sein.
  • Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schallabsorbereinheit steht die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte in direktem Kontakt mit dem insbesondere folienartigen Überzug.
  • Dabei kann die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte ohne feste Verbindung mit dem insbesondere folienartigen Überzug in diesen eingelegt oder auch vorzugsweise durch Klebung fest mit dem insbesondere folienartigen Überzug verbunden sein.
  • Die Schallabsorbereinheit kann also insbesondere auch so aufgebaut sein, dass der Luftschall absorbierende selbsttragende Plattenwerkstoff in direktem Kontakt mit dem Überzug bzw. der Folie steht. Dieser Kontakt entsteht bei unebenen bzw. rauen Oberflächen des Plattenwerkstoffs, z. B. bei Faserwerkstoffen oder Schäumen als Plattenmaterial, an mehreren Punkten, d. h. an Berührungspunkten der Folie mit dem Plattenwerkstoff. Bei ebenen bzw. glatten Oberflächen des Plattenwerkstoffs ergibt sich demgegenüber ein vollflächiger Kontakt.
  • Ergibt sich die Verbindung zwischen dem Plattenwerkstoff und der Folie durch bloßes Einlegen des Plattenwerkstoffs in die Folie, so entsteht die Kontaktbildung durch die Erdanziehungskraft, sofern die jeweilige Schallabsorbereinheit nicht vertikal ausgerichtet ist. Eine dauerhafte Verbindung des Plattenwerkstoffs mit der Folie kann insbesondere durch Klebung, beispielsweise mittels eines Klebstoffs oder durch Erhitzung, hergestellt werden.
  • Die Vorteile eines solchen Aufbaus bestehen unter anderem in Folgendem:
    • – Sehr hoher Schallabsorptionsgrad im tieffrequenten Bereich durch Ausbildung einer gedämpften, tieffrequenten Plattenresonanz des selbsttragenden Plattenwerkstoffs, generiert durch den Platte-Folie-Verbund.
    • – Weitere Erhöhung des mittel- und hochfrequenten Schallabsorptionsgrades durch die akustisch offenen, vergleichsweise großen Seitenflächen des selbsttragenden Plattenwerkstoffs.
    • – Geringeres Gesamtgewicht der erfindungsgemäßen Elemente.
  • Eine zweckmäßige praktische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schallabsorbereinheit zeichnet sich dadurch aus, dass der insbesondere folienartige Überzug die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte flächig berührt.
  • Dabei kann die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte über den insbesondere folienartigen Überzug aufgehängt sein, so dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte in dem gespannten insbesondere folienartigen Überzug liegt.
  • Die Kombination des insbesondere faserartigen Plattenwerkstoffs mit der Folie führt zu einer akustischen Synergie der beiden Materialien über einen sehr weiten Frequenzbereich.
  • So transmittiert Luftschall in Abhängigkeit von der Foliendicke, die beispielsweise in einem Bereich von etwa 2 μm bis etwa 5 mm liegen kann, frequenzabhängig durch die Folie und wird ab einer Frequenz von etwa 200 Hz gut vom innen liegenden Fasermaterial der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte absorbiert. Zusätzlich bildet die Folie in Kombination mit der Faserplatte einen Plattenschwinger, der dem umgebenden Schallfeld Energie im tiefen Frequenzbereich unter 200 Hz Energie entzieht.
  • Dabei zeigen Fasermaterialien üblicherweise abhängig von ihrer Dicke gute Absorptionsgrade im mittel- und hochfrequenten Bereich. Dieser Effekt beruht einerseits auf den viskosen Reibungskräften der in den Poren zwischen den Fasern oszillierenden Luftmoleküle. Andererseits erfahren die bewegten Luftmoleküle Impulsverluste in den Umlenkungen und Verengungen oder Erweiterungen zwischen den Fasern.
  • Zudem wird im Wechselfeld der Schallwelle die Luft auch abwechselnd komprimiert und dilatiert. Durch den guten Wärmekontakt zwischen den Fasern und der Luft und der damit vor allem bei tiefen und mittleren Frequenzen anstatt der üblichen adiabatischen Kompression gegebenen iso thermen Kompression der Luft entstehen thermische Verluste, die dem umgebenden Schallfeld Energie entziehen.
  • Zusätzlich zu diesen Mechanismen, durch die Energie aus einem Schallfeld entzogen und das Schallfeld entsprechend gedämpft wird, entstehen durch die erfindungsgemäße Folien-Faserplatten-Kombination deutliche Verstärkungen der so genannten Skelettschwingungen des Fasermaterials. Die Folie überträgt also die tieffrequenten Anteile des Geräuschspektrums an die sie berührende Faserplatte, die dadurch ihrerseits zu Biegeschwingungen angeregt wird. Ohne Folie wäre diese Anregung der Faserplatte sehr viel kleiner. Die Folie wirkt also als Membranverstärker. Die Biegeschwingungen der Faserplatte führen zu Reibungsverlusten der aneinander reibenden Fasern, was einen Energieabbau im Schallfeld mit sich bringt, vor allem im tieffrequenten Bereich unterhalb von 200 Hz.
  • Von besonderem Vorteil ist in diesem Zusammenhang, wenn die Folie die Faserplatte flächig berührt, was beispielsweise dadurch erreicht wird, dass die Konstruktion an der Folie aufgehängt wird, die Faserplatte also in der gespannten Folie liegt.
  • Insbesondere für eine solche Folien-Platten-Kombination ist die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte also vorzugsweise durch eine Faserstoffplatte gebildet.
  • Der Überzug kann durch eine aus Kunststoff bestehende Folie, zweckmäßigerweise jedoch auch durch eine aus Metall oder einem ähnlichen Material bestehende Folie gebildet sind.
  • Sind die Anforderungen bezüglich der Wasserfestigkeit bzw. der hygienischen Beständigkeit geringer oder nicht gegeben, bestehen dafür jedoch beispielsweise auch ästhetische Ansprüche, so kann der Luftschall durchlässige Überzug zumindest teilweise auch aus luftdurchlässigem Material wie insbesondere Stoff oder Gewebe bestehen. Es kann in diesem Fall also beispielsweise auch ein optisch ansprechenderes luftdurchlässiges Material für den Luftschall durchlässigen Überzug gewählt werden. Dies ist beispielsweise in den Warten von Papierherstellungsanlagen sinnvoll, in denen die Luftfeuchtigkeit im für offenporige Absorptionsmaterialien normalen Bereich liegt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schallabsorbereinheit umfasst diese wenigstens zwei Luftschall absorbierende selbsttragende Platten, die sandwichartig übereinander angeordnet und voneinander beabstandet sind.
  • Dabei können die Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten zumindest teilweise von einem gemeinsamen Luftschall durchlässigen, insbesondere folienartigen Überzug umgeben sein.
  • Zwischen den Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten kann weiteres, insbesondere weicheres Luftschall absorbierendes Material eingebracht sein oder auch nicht.
  • Bevorzugt beträgt der Abstand zwischen den beiden übereinander angeordneten Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten maximal etwa 300 mm, wobei er vorzugsweise kleiner als 200 mm ist. Bevorzugt bleibt jedoch stets ein Abstand zwischen den Platten bestehen.
  • Am äußeren Rand der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten kann zumindest bereichsweise ein diesen gemeinsamer Rahmen ange bracht sein. Dabei ist der Überzug oder die Folie zweckmäßigerweise über den gemeinsamen Rahmen gezogen.
  • Gemäß einer alternativen zweckmäßigen Ausführungsform sind im Bereich der Ecken der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten Eckstücke vorgesehen, die den Abstand zwischen den Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten, gegebenenfalls den Abstand zwischen dazwischen angeordneten weiteren Luftschall absorbierenden Materialien und/oder die jeweiligen Abstände zwischen den Platten und den Überzug definieren.
  • Dabei kann zumindest ein insbesondere wieder den Abstand zwischen den Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten, gegebenenfalls den Abstand, zwischen dazwischen angeordneten weiteren Luftschall absorbierenden Materialien und/oder die jeweiligen Abstände zwischen den Platten und dem Überzug definierendes Zwischenstück vorgesehen sein, das zwischen zwei Eckstücken angeordnet ist.
  • Der Rahmen muss also nicht durchgehend ausgeführt sein. Es können vielmehr an den Ecken der selbsttragenden Platten Eckstücke angebracht sein, die die Abstände zwischen den selbsttragenden Platten bzw. den verwendeten dazwischen liegenden insbesondere weichen Absorptionsmaterialien bzw. zur Folie bewerkstelligen. Insbesondere zur Stabilisierung bei größeren Längenabständen können Zwischenstücke eingebaut werden.
  • Die Vorteile dieser Eck- bzw. Zwischenstücke im Vergleich mit den durchgehenden Rahmenteilen im Seitenbereich bestehen primär in dem höheren Schallabsorptionsgrad infolge der offenen, insbesondere bei großen Plattenabständen vergleichsweise großen Seitenflächen und in dem geringeren Gewicht der Schallabsorbereinheiten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Reduzierung der Schalldruckpegel in einem Raum, insbesondere in einer Papiermaschinenhalle, zeichnet sich dadurch aus, dass unter Verwendung von wenigstens von einer Wand und/oder der Decke des Raums abgehängten erfindungsgemäßen Schallabsorbereinheiten die Frequenzcharakteristik des Schallabsorptionsgrads der Schallabsorbereinheiten jeweils über den Werkstoff der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte, gegebenenfalls den oder die Werkstoffe der weiteren Luftschall absorbierenden Materialien, den Abhängeabständen von der betreffenden Wand bzw. Decke und/oder die Schrägstellungen bezüglich der betreffenden Wand bzw. Decke an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des benachbarten Schall emittierenden Bereichs, insbesondere an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie oder eines Teils einer Trockenpartie einer Papiermaschine, angepasst wird.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schallabsorbereinheit.
  • 2 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Schallabsorbereinheit, bei der zwischen der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte und der Folie weiteres Luftschall absorbierendes Material eingebracht ist.
  • 3 eine schematische Darstellung einer schräg von einer Decke abgehängten Schallabsorbereinheit mit zugeordneter Rinne für abtropfendes Wasser.
  • 4 eine schematische Darstellung einer beispielhaften Anordnung von zwei an einer Decke abgehängten Schallabsorbereinheiten, von denen eine einen relativ kleineren und die andere einen relativ größeren Abstand von der Decke aufweist.
  • 5 eine schematische Darstellung einer beispielhaften Anordnung von Schallabsorbereinheiten, bei der zwei Schallabsorbereinheiten einmal in einem relativ kleineren Abstand und einmal in einem relativ größeren Abstand von einer Wand abgehängt sind.
  • 6 eine schematischen Darstellung einer beispielhaften Anordnung von Schallabsorbereinheiten, bei der eine Schallabsorbereinheit schräg von einer Decke und zwei Schallabsorbereinheiten jeweils schräg von einer angrenzenden Wand abgehängt sind,
  • 7 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Schallabsorbereinheit, bei der die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte in direktem Kontakt mit der Folie steht.
  • 8 eine Draufsicht der in der 7 gezeigten Schallabsorbereinheit.
  • 9 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Schallabsorbereinheit mit zwei sandwichartig übereinander angeordneten Luftschall absorbierenden Platten und
  • 10 eine Draufsicht der in der 9 gezeigten Schallabsorbereinheit.
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung eine beispielhafte Ausführungsform einer Schallabsorbereinheit 10, die über eine Abhängung 12 beispielsweise an einer Decke 14 oder einer Wand 16 (vgl. auch die 4 bis 6) angebracht sein kann. Im vorliegenden Fall ist diese Schallabsorbereinheit 10 an einer Decke abgehängt und waagerecht bzw. parallel zu dieser Decke positioniert. Dabei kann die Schallabsorbereinheit 10 insbesondere an einer Wand bzw. Decke einer Papiermaschinenhalle angebracht sein.
  • Die Schallabsorbereinheit 10 umfasst eine von der betreffenden Wand 16 bzw. Decke 14 abgehängte Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18, die zumindest teilweise, hier vollständig, von einem Luftschall durchlässigen Überzug (hier beispielsweise einer Folie 20) umgeben ist.
  • Dabei kann die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 insbesondere mit einer Luftschall durchlässigen, Wasser- und/oder dampfdichten, insbesondere reißfesten Folie 20 überzogen sein.
  • Der äußere Rand der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte 18 ist zumindest bereichsweise von einem Rahmen 22 umgeben, der an der Platte 18 befestigt ist. Wie anhand der 1 zu erkennen ist, ist die die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 umschließende Folie 20 auch über diesen Rahmen 22 gezogen.
  • Wie der 1 zudem entnommen werden kann, verbleibt zwischen der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte 18 und der Folie 20 sowohl auf der oberen als auch auf der unteren Breitseite jeweils ein Zwischenraum.
  • Die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 kann insbesondere aus einem Faserwerkstoff bestehen. Bevorzugt besteht sie zumindest teilweise aus Holzwolle, Steinwolle oder Glaswolle.
  • Die den Überzug bildende Folie 20 kann insbesondere aus Kunststoff oder auch aus Metall oder einem ähnlichen Material besteht.
  • Sind die Anforderungen bezüglich der Wasserfestigkeit bzw. hygienischen Beständigkeit nicht gegeben, so ist grundsätzlich auch ein Überzug 20 aus einem luftdurchlässigen Material wie insbesondere Stoff oder Gewebe denkbar, bei dem dann unter anderem insbesondere auch ästhetische Gesichtspunkte berücksichtigt werden können.
  • 2 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Schallabsorbereinheit 10. Im vorliegenden Fall ist zumindest auf einer Seite zwischen der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte 18 und der Folie 20 weiteres Luftschall absorbierendes Material 24 eingebracht.
  • Das weitere Luftschall absorbierende Material 24 kann beispielsweise in Form eines Schaumstoffs, eines Faserwerkstoffs, eines Gewebes und/oder dergleichen vorgesehen sein.
  • Enthält das weitere Luftschall absorbierende Material 24 Schaumstoff, so kann es sich dabei beispielsweise um einen PUR-Schaum handeln. Enthält es Faserwerkstoff, so kann es sich dabei beispielsweise um Steinwolle, Glaswolle, Holzwolle, Flachswolle, Hanfwolle und/oder dergleichen handeln. Alternativ oder zusätzlich kann das weitere Luftschall absorbierende Material 24 insbesondere auch wenigstens einen Webstoff oder dergleichen umfassen.
  • Im Übrigen kann die Schallabsorbereinheit 10 beispielsweise zumindest im Wesentlichen wieder den gleichen Aufbau wie die der 1 aufweisen.
  • 3 zeigt in schematischer Darstellung eine schräg von einer Decke abgehängte Schallabsorbereinheit 10 mit zugeordneter Rinne 26 für abtropfendes Wasser.
  • 4 zeigt in schematischer Darstellung eine beispielhafte Anordnung von Schallabsorbereinheiten, bei der die in der 4 linke Schallabsorbereinheit 10 einen größeren Abstand von der Decke 14 aufweist als die in der 4 rechte Schallabsorbereinheit 10. Aufgrund des größeren Abstandes von der Decke 14 ist die linke Schallabsorbereinheit 10 in einem tieffrequenteren Bereich wirksam, während die in einem kleineren Abstand von der Decke 14 abgehängte rechte Schallabsorbereinheit 10 in einem hochfrequenteren Frequenzbereich wirksam ist.
  • 5 zeigt in schematischer Darstellung eine beispielhafte Anordnung von Schallabsorbereinheiten, bei der zwei Schallabsorbereinheiten 10 einmal in einem relativ kleineren Abstand und einmal in einem relativ größeren Abstand von einer Wand 16 abgehängt sind. Dabei wirkt die im linken Teil der 5 dargestellte Anordnung, bei der die Schallabsorbereinheiten 10 einen relativ kleineren Abstand zur Wand 16 aufweisen, in einem hochfrequenteren Bereich, während die im rechten Teil der 5 dargestellte Anordnung, bei der die Schallabsorbereinheiten 10 einen relativ größeren Abstand zur Wand 16 aufweisen, in einem relativ tieffrequenteren Frequenzbereich wirkt.
  • 6 zeigt in schematischer Darstellung eine beispielhafte Anordnung von Schallabsorbereinheiten, bei der eine Schallabsorbereinheit 10 schräg von einer Decke 14 und zwei Schallabsorbereinheiten 10'' jeweils schräg von einer angrenzenden Wand 16 abgehängt sind. Da diese Schallabsorbereinheiten 10', 10'' bezüglich der Decke 14 bzw. der Wand 16 schräg gestellt sind, wirken sie in einem im Vergleich zu einer zur Decke 14 bzw. zur Wand 16 parallelen Schallabsorbereinheit in einem breitfrequenteren Frequenzbereich.
  • 7 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform einer Schallabsorbereinheit 10. Im vorliegenden Fall ist die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 in direktem Kontakt mit der Folie 20.
  • Dabei kann die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 ohne feste Verbindung mit der Folie 20 in diese eingelegt oder auch beispielsweise durch Klebung fest mit der Folie verbunden sein.
  • Die Folie 20 kann die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 insbesondere flächig berühren. Dabei kann die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 insbesondere über die Folie 20 aufgehängt sein, so dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 in der gespannten Folie 20 liegt.
  • Im vorliegenden Fall ist die von der Folie 20 umgebene Luftschall absorbierende selbsttragende Platte 18 beispielsweise wieder über eine Abhängung 12 an einer Decke abgehängt.
  • 8 zeigt eine Draufsicht der in der 7 wiedergegebenen Schallabsorbereinheit 10.
  • 9 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der Schallabsorbereinheit 10. Dabei sind im vorliegenden Fall zwei Luftschall absorbierende selbsttragende Platten 18 sandwichartig übereinander angeordnet und voneinander beabstandet.
  • Wie anhand der 9 zu erkennen ist, ist die die beiden Platten 18 umfassende Anordnung von der Folie 20 umgeben.
  • Zwischen den beiden Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten 18 kann weiteres, insbesondere weicheres Luftschall absorbierendes Material 24 eingebracht sein.
  • Der Abstand d zwischen den beiden übereinander angeordneten Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten 18 beträgt vorzugsweise maximal etwa 300 mm, wobei er bevorzugt kleiner als 200 mm ist.
  • Am äußeren Rand der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten 18 kann zumindest bereichsweise ein diesen gemeinsamer Rahmen 28 angebracht sein. Dabei ist die Folie 20 zweckmäßigerweise über diesen gemeinsamen Rahmen 28 gezogen.
  • Es muss jedoch nicht in jedem Fall ein durchgehender Rahmen vorgesehen sein. Wie beispielsweise anhand der Draufsicht gemäß 10 zu erkennen ist, ist insbesondere auch eine solche Ausführung denkbar, bei der im Bereich der Ecken der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten 18 Eckstücke 30 vorgesehen sind. Über diese Eckstücke 30 können insbesondere der Abstand zwischen den Schall absorbierenden selbsttragenden Platten 18, gegebenenfalls der Abstand zwischen dazwischen angeordneten weiteren Luftschall absorbierenden Materialien 24 und/oder die jeweiligen Abstände zwischen den Platten 18 und der Folie 20 definiert sein.
  • Insbesondere an den Längsseiten können zwischen den Eckstücken 30 insbesondere auch Zwischenstücke 32 angeordnet sein. Auch diese Zwischenstücke 32 können insbesondere wieder dazu vorgesehen sein, den Abstand zwischen den Schall absorbierenden selbsttragenden Platten 18, gegebenenfalls den Abstand zwischen dazwischen angeordneten weiteren Luftschall absorbierenden Materialien 24 und/oder die jeweiligen Abstände zwischen den Platten 18 und der Folie 20 zu definieren.
  • Über den Werkstoff der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte 18, den oder die Werkstoffe des weiteren Luftschall absorbierenden Materials 24 bzw. Materialien (24), den Abhängeabstand von der betreffenden Wand 16 bzw. Decke 14 und/oder die Schrägstellung bezüglich der betreffenden Wand 16 bzw. Decke 14 kann die Frequenzcharakteristik des Schallabsorptionsgrades einer jeweiligen Schallabsorbereinheit 10 an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des benachbarten Schall emittierenden Bereichs, vorzugsweise an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie oder eines Teils der Trockenpartie einer Papiermaschine, angepasst werden.
  • Beispielsweise zur Reduzierung der Schalldruckpegel in einer Papiermaschinenhalle kann also unter Verwendung von an wenigstens einer Wand 16 und/oder der Decke 14 der Papiermaschinenhalle abgehängten erfindungsgemäßen Schallabsorbereinheiten die Frequenzcharakteristik des Schallabsorptionsgrades der Schallabsorbereinheiten 10 jeweils über den Werkstoff der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte 18, den oder die Werkstoffe des weiteren Luftschall absorbierenden Materials 24 bwz. Materialien (24), den Abhängeabstand von der betreffenden Wand 16 bzw. Decke 14 und/oder die Schrägstellung bezüglich der betreffenden Wand 16 bzw. Decke 14 an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie oder eines Teils der Trockenpartie der betreffenden Papiermaschine angepasst werden.
  • 10
    Schallabsorbereinheit
    10'
    Schallabsorbereinheit
    10''
    Schallabsorbereinheit
    12
    Abhängung
    14
    Decke
    16
    Wand
    18
    Luftschall absorbierende selbsttragende Platte
    20
    Überzug, Folie
    22
    Rahmen
    24
    weiteres Luftschall absorbierendes Material
    26
    Rinne
    28
    Rahmen
    30
    Eckstück
    32
    Zwischenstück
    d
    Abstand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • - EP 1820915 A1 [0007]

Claims (28)

  1. Schallabsorbereinheit (10), die an einer Wand (16) oder Decke (14) eines Raumes, insbesondere Papiermaschinenhalle, anbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine von der betreffenden Wand (16) bzw. Decke (14) abgehängte Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) umfasst, die zumindest teilweise von einem Luftschall durchlässigen, insbesondere folienartigen Überzug (20) umgeben ist.
  2. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) mit einer Luftschall durchlässigen, Wasser- und/oder dampfdichten, insbesondere reißfesten Folie (20) überzogen ist.
  3. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am äußeren Rand der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte (18) zumindest bereichsweise ein Rahmen (22) angebracht ist und der Überzug bzw. die Folie (20) vorzugsweise über diesen Rahmen (22) gezogen ist.
  4. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte (18) und dem insbesondere folienartigen Überzug (20) weiteres, insbesondere weicheres Luftschall absorbierendes Material (24) eingebracht ist.
  5. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Luftschall absorbierende Material (24) in Form eines Schaumstoffes, eines Faserwerkstoffes, eines Gewebes und/oder dergleichen vorgesehen ist.
  6. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoff wenigstens einen PUR-Schaum umfasst.
  7. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Faserwerkstoff Steinwolle, Glaswolle, Holzwolle, Flachswolle, Hanfwolle und/oder dergleichen umfasst.
  8. Schallabsorbereinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Luftschall absorbierende Material (24) wenigstens einen Werkstoff umfasst.
  9. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) aus einem Faserwerkstoff und bevorzugt zumindest teilweise aus Holzwolle, Steinwolle oder Glaswolle besteht.
  10. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest teilweise von einem Luftschall durchlässigen, insbesondere folienartigen Überzug (20) umgebene Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) bezüglich der betreffenden Wand (16) schräg gestellt bzw. schräg von der betreffenden Decke (14) abgehängt ist.
  11. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Frequenzcharakteristik ihres Schallabsorptionsgrades über den Werkstoff der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte (18), den oder die Werkstoffe des weiteren Luftschall absorbierenden Materials (24), den Abhängeabstand von der betreffenden Wand (16) bzw. Decke (14) und/oder die Schrägstellung bezüglich der betreffenden Wand (16) bzw. Decke (14) an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des benachbarten schallemittierenden Bereichs, insbesondere an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie oder eines Teils der Trockenpartie einer Papiermaschine, angepasst ist.
  12. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) in direktem Kontakt mit dem insbesondere folienartigen Überzug (20) steht.
  13. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) ohne feste Verbindung mit dem insbesondere folienartigen Überzug (20) in diesen eingelegt ist.
  14. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) vorzugsweise durch Klebung fest mit dem insbesondere folienartigen Überzug (20) verbunden ist.
  15. Schallabsorbereinheit nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der insbesondere folienartige Überzug (20) die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) flächig berührt.
  16. Schallabsorbereinheit nach Ansprüche bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) über den insbesondere folienartigen Überzug (20) aufgehängt ist, sodass die Luftschall absorbierende selbsttragende Platte (18) in dem gespannten insbesondere folienartigen Überzug (20) liegt.
  17. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (20) durch eine aus Kunststoff bestehende Folie gebildet ist.
  18. Schallabsorbereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug (20) durch eine aus Metall oder einem ähnlichen Material bestehende Folie gebildet ist.
  19. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftschall durchlässige Überzug (20) zumindest teilweise aus luftdurchlässigem Material wie insbesondere Stoff oder Gewebe besteht.
  20. Schallabsorbereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens zwei Luftschall absorbierende selbsttragende Platten (18) umfasst, die sandwichartig übereinander angeordnet und voneinander beabstandet sind.
  21. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten (18) zumindest teilweise von einem gemeinsamen Luftschall durchlässigen, insbesondere folienartigen Überzug (20) umgeben sind.
  22. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten (18) weiteres, insbesondere weicheres Luftschall absorbierendes Material (24) eingebracht ist.
  23. Schallabsorbereinheit nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (d) zwischen den beiden übereinander angeordneten Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten (18) maximal etwa 300 mm beträgt und vorzugsweise kleiner als 200 mm ist.
  24. Schallabsorbereinheit nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass am äußeren Rand der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten (18) zumindest bereichsweise ein diesen gemeinsamer Rahmen (28) angebracht ist.
  25. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Überzug bzw. die Folie (20) über den gemeinsamen Rahmen (28) gezogen ist.
  26. Schallabsorbereinheit nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Ecken der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten (18) Eckstücke vorgesehen sind, die den Abstand zwischen den Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten (18), ggf. den Abstand zwischen dazwischen angeordneten weiteren Luftschall absorbierenden Materialen (24) und/oder die jeweiligen Abstände zwischen den Platten (18) und dem Überzug (20) definieren.
  27. Schallabsorbereinheit nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein insbesondere wieder den Abstand zwischen den Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platten (18), ggf. den Abstand zwischen dazwischen angeordneten weiteren Luftschall absorbierenden Materialen (24) und/oder die jeweiligen Abstände zwischen den Platten (18) und dem Überzug (20) definiertes Zwischenstück (32) vorgesehen ist, das zwischen zwei Eckstücken (30) angeordnet ist.
  28. Verfahren zur Reduzierung der Schalldruckpegel in einem Raum, insbesondere in einer Papiermaschinenhalle, unter Verwendung von an wenigstens einer Wand (16) und/oder der Decke (14) des Raumes abgehängten Schallabsorbereinheiten (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Frequenzcharakteristik des Schallabsorptionsgrades der Schallabsorbereinheiten (10) jeweils über den Werkstoff der Luftschall absorbierenden selbsttragenden Platte (18), ggf. den oder die Werkstoffe des weiteren Luftschall absorbierenden Materials (24), den Abhängeabstand von der betreffenden Wand (16) bzw. Decke (14) und/oder die Schrägstellung bezüglich der betreffenden Wand (16) bzw. Decke (14) an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des benachbarten schallemittierenden Bereichs, insbesondere an die Frequenzcharakteristik der Schalldruckemissionen des Stoffauflaufs, der Siebpartie, der Pressenpartie oder eines Teils der Trockenpartie einer Papiermaschine, angepasst wird.
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