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DE202011002963U1 - Absorbermodul und Rauminstallation - Google Patents

Absorbermodul und Rauminstallation Download PDF

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DE202011002963U1
DE202011002963U1 DE202011002963U DE202011002963U DE202011002963U1 DE 202011002963 U1 DE202011002963 U1 DE 202011002963U1 DE 202011002963 U DE202011002963 U DE 202011002963U DE 202011002963 U DE202011002963 U DE 202011002963U DE 202011002963 U1 DE202011002963 U1 DE 202011002963U1
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Abstract

Absorbermodul (3) für eine Installation als Schallabsorptionseinrichtung in einem Raum, insbesondere einem Wohn- oder Büroraum, mit einem durch eine formstabile Frontfläche (30) und mindestens eine formstabile Seitenfläche (31) begrenzten Absorptionsraum (32) und mit wenigstens einer, in dem Absorptionsraum angeordneten Dämmplatte (33, 34) aus einem Mineralfasermaterial, dadurch gekennzeichnet, dass ein die wenigstens eine Dämmplatte (33, 34) umhüllendes Akustikvlies (35) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Absorbermodul für eine Installation als Schallabsorptionseinrichtung in einem Raum, insbesondere einem Wohn- oder Büroraum. Die Erfindung betrifft weiter eine Rauminstallation.
  • Absorbermodule, auch als Absorptionsmodule bezeichnet, werden in Räumen eingesetzt, in denen aufgrund der dort vorgesehenen Einrichtungsgegenstände und der sonstigen Raumausstattung nur eine geringe Schallabsorption vorliegt. Dies kann beispielsweise in Büroräumen oder in öffentlichen Gebäuden der Fall sein, die über eine Vielzahl an schallharten Flächen, Böden, Decken, Wände und Fassade verfügen und daher im Wesentlichen von schallharten, glatten Oberflächen geprägt sind. Um auch in derartigen Räumen eine Lärmbelastung auf einem dauerhaft annehmbaren Niveau zu halten, werden Absorbermodule eingesetzt, die einen erheblichen Teil der auftretenden Schallwellen absorbieren und somit zu einer Reduktion der Lärmbelastung führen. Solche Absorbermodule können in Wandbereichen oder frei im Raum als Raumteiler installiert werden und stellen somit in optisch ansprechender Weise eine vorgebbare Schallabsorption sicher.
  • Ein Absorbermodul ist beispielsweise aus DE 10 2005 045 702 A1 bekannt, wobei ein Absorptionsmaterial in einem vollständig durch formstabile Flächenelemente begrenzten Absorptionsraum angeordnet ist.
  • Weiter ist aus DE 102 13 107 A1 ein Verbund-Platten-Resonator mit einer Schwingplatte aus einem festen Material ohne Lochung und mit einer dahinter angeordneten Platte aus Mineralfasern, welche in einem Rieselschutz angeordnet ist und mit der Schwingplatte verbunden ist, bekannt.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Absorbermodul und einem Rauminstallation mit breitbandig hohen Absorptionswerten zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Absorbermodul für eine Installation als Schallabsorptionseinrichtung in einem Raum, insbesondere einem Wohn- oder Büroraum, mit einem durch eine formstabile Frontfläche und mindestens eine formstabile Seitenfläche begrenzten Absorptionsraum und mit wenigstens einer, in dem Absorptionsraum angeordneten Dämmplatte aus einem Mineralfasermaterial, wobei ein die wenigstens eine Dämmplatte umhüllendes Akustikvlies vorgesehen ist.
  • Eine Form des Absorbermoduls ist beliebig gestaltbar. Üblicherweise werden Absorbermodule geschaffen, welche eine große Grundfläche jedoch nur eine geringe Tiefe aufweisen, um bei einer Anbringung an einer Wand eine großflächige Absorption bei geringem Raumbedarf in der Tiefe zu erzielen. Aufgrund der einfachen Bauweise werden üblicherweise quaderförmige Absorbermodule geschaffen. Es ist jedoch auch denkbar, eine mehreckige, ovale oder beliebig anders gestaltete Form für die Grundfläche vorzusehen. Die Frontfläche und die wenigstens eine Seitenfläche sind in einer Ausgestaltung zumindest teilweise als gemeinsames Bauteil gestaltet. Bei einer Anbringung an einer Wand wird in vorteilhaften Ausgestaltungen auf eine Rückwand des Absorbermoduls verzichtet. Bei einem freistehenden Absorbermodul ist zusätzlich eine Rückwand notwendig. Eine derartige Rückwand kann auch bei einer Anbringung des Absorbermoduls an einer Wand vorgesehen sein. Die Rückwand ist als geschlossene Fläche oder als perforierte Fläche ausgebildet.
  • Die Absorbermodule weisen in vorteilhaften Ausgestaltungen eine Tiefe zwischen ca. 40 mm und ca. 200 mm, insbesondere zwischen ca. 60 mm und ca. 150 mm auf. Bei diesen Tiefen wird eine gute Schallabsorption erzielt, wobei ein Raumbedarf aufgrund der Tiefe vergleichsweise gering ist.
  • Als Akustikvlies wird ein Vliesstoffteil zur Schallisolierung bezeichnet, welches vorzugsweise eine geringe Dicke von ca. 0,2 mm bis ca. 1 mm, vorzugsweise von ca. 0,2 bis ca. 0,4 mm aufweist. Durch das Akustikvlies in Kombination mit der Dämmplatte wird aufgrund der unterschiedlichen Strömungswiderstände eine hohe Schallabsorption erzielt. Gleichzeitig dient das Akustikvlies auch als Schutzhülle und verhindert so einen Faserflug aus der Dämmplatte. Als Umhüllung wird im Zusammenhang der Anmeldung eine die Dämmplatte zumindest bereichsweise umgebende Anordnung eines Akustikvlieses bezeichnet. Die Umhüllung ist dabei in einer Ausgestaltung bereichsweise unterbrochen. In vorteilhaften Ausgestaltungen ist eine der Dämmplatte zugewandte Innenseite der Frontfläche und der Seitenflächen mit dem Akustikvlies ausgelegt oder kaschiert, sodass durch die Wandung des Akustikraums eine Umhüllung der Dämmplatte erzielt wird.
  • Fasern des Vliesstoffteils sind beispielsweise Glasfasern, Polyesterfasern und/oder Fasern aus einem Recyclingmaterial. In vorteilhaften Ausgestaltungen umfassen die Fasern des Akustikvlieses Zellulosefasern und Glasfasern, welche vorzugsweise durch ein Kunstharz verfestigt sind. Dadurch kann ein dünnes Akustikvlies mit geringem Gewicht und guten Absorptionseigenschaften bereitgestellt werden.
  • Als Mineralfasermaterial wird vorzugsweise ein künstliches Materialfasermaterial eingesetzt. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist wenigstens eine Dämmplatte als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte ausgebildet ist. Ein derartiges Material ist beispielsweise unter dem Markennamen Termarock® bekannt und wird in verschiedenen Dicken und mit unterschiedlichen Mindestrohdichten angeboten. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist als Material für die wenigstens eine Dämmplatte eine Platte des Typs Termarock® 50 mit einer Mindestrohdichte von 50 kg/m^3 eingesetzt. Die Dicke der Dämmplatte ist geeignet wählbar. Sofern nur eine Dämmplatte in dem Absorptionsraum vorgesehen ist, haben sich Dämmplatten mit Dicken von 90 mm oder 100 mm als vorteilhaft herausgestellt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung sind mindestens zwei Dämmplatten aus Mineralfasermaterial mit unterschiedlichen Materialeigenschaften und/oder mit unterschiedlicher Materialdicke vorgesehen. In anderen Ausgestaltungen sind mindestens zwei Dämmplatten aus Mineralfasermaterial mit übereinstimmenden Materialeigenschaften und/oder mit übereinstimmender Materialdicke vorgesehen. Damit kann in dem Absorptionsraum ein Schichtaufbau aus gleichartigen oder unterschiedlichen Absorptionsmaterialien verwirklicht werden, sodass eine Anpassung an unterschiedliche Absorptionsanforderungen durch Kombination unterschiedlicher Absorptionsschichten verwirklicht werden kann. Dabei sind in vorteilhaften Ausgestaltungen die mehreren Dämmplatten gemeinsam durch das Akustikvlies umhüllt. Es ergibt sich so in einer Schnittansicht ein Schichtaufbau wie folgt: Akustikvlies, erste Dämmplatte, zweite Dämmplatte, ..., Akustikvlies.
  • In einer Ausgestaltung sind dabei zwei Dämmplatten des Typs Termarock® 50 mit einer Mindestrohdichte von 50 kg/m^3 eingesetzt, wobei jede Dämmplatte eine Dicke von ca. 40 mm oder ca. 50 mm aufweist.
  • Alternativ oder zusätzlich zu einer zweiten Dämmplatte des gleichen Typs ist in einer anderen Ausgestaltung wenigstens eine weitere Dämmplatte vorgesehen, welche als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte, vorzugsweise mit einer einseitigen Glasvliesbeschichtung ausgebildet ist. Derartige Dämmplatten werden beispielsweise unter den Produktnamen RAF und RAF-SE durch die Fa. Rockwool® vertrieben. Dabei werden die Dämmplatten mit unterschiedlicher Dicke angeboten.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind zwei Dämmplatten des Typs Termarock® 50 mit einer Mindestrohdichte von 50 kg/m^3 eingesetzt, wobei jede Dämmplatte eine Dicke von ca. 40 mm aufweist und anschließend an die Dämmplatten eine weitere Dämmplatte des Typs RAF-SE mit einer Dicke von ca. 20 mm eingesetzt ist. In einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung ist eine Dämmplatte des Typs Termarock® 50 mit einer Mindestrohdichte von 50 kg/m^3 und einer Dicke von ca. 50 mm zusammen mit einer Dämmplatte des Typs RAF-SE mit einer Dicke von ca. 30 mm eingesetzt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung weisen die Frontfläche und/oder die Seitenflächen eine Perforation auf. Die Perforation erlaubt ein Eindringen des Schalls in den Absorptionsraum. Dabei ist in einer Ausgestaltung eine Mikroperforation mit Durchbrüchen geringen Durchmessers vorgesehen. In anderen Ausgestaltungen ist eine Lochung mit einem Querschnitt von beispielsweise 1,5 × 4,0 mm oder einem Querschnitt von 2,5 × 5,5 mm vorgesehen. In wieder anderen Ausgestaltungen sind Lochungen mit kreisförmigen Querschnitt vorgesehen.
  • In einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass ein offener Querschnitt der Frontfläche aufgrund der Perforation einen Flächenanteil zwischen ca. 4% und ca. 38%, bevorzugt zwischen ca. 11% und ca. 25% einnimmt. Die Perforation beeinflusst dabei sowohl die Akustik, als auch die Optik, da bei einer stärkeren Perforation ein Akustikvlies deutlicher sichtbar wird. Das Akustikvlies ist in einigen Ausgestaltungen für eine Anpassung an einen Raum entsprechend eingefärbt.
  • Die Frontfläche und/oder die Seitenflächen sind aus einem schallharten Material wie Metall, Holz, Kunststoff oder aus Verbundmaterialien wie Faserverbundwerkstoffen hergestellt. Vorzugsweise sind die Frontfläche und/oder die Seitenflächen als Stahlbleche, insbesondere als gebogene oder abgekantete Stahlbleche ausgebildet. Durch ein geeignetes Biegeverfahren und/oder ein Tiefziehverfahren wird das Stahlblech unter Bildung einer Frontfläche und Seitenflächen zu einem Rahmen geformt. Die Stahlbleche sind vorzugsweise für eine hohe Ästhetik geeignet an der Oberfläche behandelt. Die Stahlbleche werden an ihrer Innenseite mit einem Akustikvlies kaschiert. Die Kaschierung bildet einen Teil der Umhüllung der Dämmplatte oder der Dämmplatten, welche in dem durch das Stahlblech begrenzten Absorptionsraum aufgenommen sind. Der Absorptionsraum ist an einer Seite offen, wodurch die Dämmplatte(n) auf einfache Weise in dem Absorptionsraum angeordnet werden kann. Eine der offenen Seite des Absorptionsraums zugeordnete Fläche einer Dämmplatte ist in vorteilhaften Ausgestaltungen mit einem Akustikvlies kaschiert. Alternativ oder zusätzlich ist die offene Seite durch eine Rückwand geschlossen. Die Rückwand ist in einer Ausgestaltung mit einem Akustikvlies kaschiert. Die Rückwand ist dabei in einer Ausgestaltung ebenfalls aus Stahlblech gefertigt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das Stahlblech eine Materialstärke von ca. 0.5 mm bis ca. 2.0 mm, vorzugsweise ca. 0.7 mm bis ca. 1.5 mm auf. Dadurch ist eine ausreichende Steifigkeit bei verbleibenden Schwingungseigenschaften gegeben.
  • Zwischen den Dämmplatten ist in einer Ausgestaltung eine zusätzliche Schwingplatte angeordnet. In vorteilhaften Ausgestaltungen ist der Absorptionsraum jedoch im Wesentlichen frei von schallharten Werkstoffen ausgeführt. Versuche der Erfinder haben gezeigt, dass bei einer derartigen Ausgestaltung eine besonders gute Schallabsorption erzielt werden kann.
  • Die Aufgabe wird weiter gelöst durch eine Rauminstallation umfassend eine Wand und wenigstens ein an einer Vorder- oder einer Rückseite der Wand angeordnetes, erfindungsgemäßes Absorbermodul. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Wand als Glaswand ausgebildet, wobei an der Vorder- und der Rückseite der Wand im Wesentlichen deckungsgleiche Absorbermodule angeordnet sind. Dadurch wird eine ästhetisch ansprechende Lösung mit hervorragenden Schallabsorptionseigenschaften geschaffen. So wurde in Versuchen ein Absorptionsgrad von 0,95 bei einer Frequenz von 100 Hz, zwischen 1,05 und 1,2 bei Frequenzen zwischen 125 Hz und 500 Hz und ca. 1 bei Frequenzen ab ca. 500 Hz erreicht. Die Bestimmung des Schallabsorptionsgrad erfolgte nach DIN EN ISO 354. Das Absorbermodul ist somit sowohl in mittleren und hohen, als auch in tiefen Frequenzen hochwirksam.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in den Zeichnungen schematisch dargestellt sind. Für gleiche oder ähnliche Bauteile werden in den Zeichnungen einheitliche Bezugszeichen verwendet. Als Teil eines Ausführungsbeispiels beschriebene oder dargestellte Merkmale können ebenso in einem anderen Ausführungsbeispiel verwendet werden, um eine weitere Ausführungsform der Erfindung zu erhalten.
  • Die Zeichnungen zeigen schematisch:
  • 1: einen Vertikalschnitt einer Rauminstallation umfassend eine Wand und zwei Absorbermodule;
  • 2: einen Vertikalschnitt einer Rauminstallation ähnlich 1 umfassend ein Absorbermodul;
  • 3: eine Schnittansicht eines Absorbermoduls ähnlich 1 und 2 bei Anbringung an einem Hallraumboden;
  • 4: einen Vertikalschnitt durch zwei Absorbermodule gemäß einer zweiten Ausführungsform und
  • 5: eine Schnittansicht eines Absorbermoduls ähnlich 4 bei Anbringung an einem Hallraumboden.
  • 1 zeigt einen Vertikalschnitt einer Rauminstallation 1 umfassend eine Wand 2 und zwei an einer Vorderseite und einer Rückseite der Wand angeordnete Absorbermodule 3. 2 zeigt einen Vertikalschnitt einer Rauminstallation 1 ähnlich 1 umfassend eine Wand 2 und nur ein, an einer Vorderseite der Wand angeordnetes Absorbermodul 3. 3 zeigt eine Schnittansicht eines Absorbermoduls 3 ähnlich den 1 und 2 bei Anbringung an einem Hallraumboden 4.
  • Die in den 1 bis 3 dargestellten Absorbermodule 3 umfassen jeweils einen durch eine formstabile Frontfläche 30 und formstabile Seitenflächen 31 begrenzten Absorptionsraum 32. Die Frontfläche 30 und formstabilen Seitenflächen 31 sind als gemeinsames Bauteil, insbesondere als gebogenes Stahlblech ausgebildet. Eine der Frontfläche 30 gegenüberliegende Seite des Absorptionsraums 32 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel offen. In dem Absorptionsraum 32 sind zwei Dämmplatten 33, 34 aus Mineralfasermaterial angeordnet.
  • Die Dämmplatten 33, 34 sind zusammen teilweise von einem Akustikvlies 35 umhüllt. Die Frontfläche 30 und die Seitenflächen 31 weisen eine Perforation auf, über welche ein Schall in den Absorptionsraum 32 eindringen kann. Das Akustikvlies 35 dient als Schutzhülle und verhindert so einen Faserflug aus den Dämmplatten 33, 34 über die Perforation in die durch die Wand 2 voneinander getrennten Räume.
  • Das Akustikvlies 35 ist sehr dünn und weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Dicke von ca. 0,2 bis ca. 0,3 mm auf, sodass das Akustikvlies 35 in den Figuren nur undeutlich erkennbar ist.
  • Durch die Kombination des Akustikvlieses 35 mit den Dämmplatten 33, 34 wird aufgrund der unterschiedlichen Strömungswiderstände eine hohe Schallabsorption erzielt. Dabei ist in vorteilhaften Ausgestaltungen eine der Dämmplatte zugewandte Innenseite der Frontfläche 30 und der Seitenflächen 31 mit dem Akustikvlies 35 ausgelegt oder kaschiert, sodass durch die Wandung des Akustikraums 32 eine Umhüllung der Dämmplatten 33, 34 erzielt wird. Durch die Kaschierung der Front- und Seitenflächen 30, 31 wird somit eine gemeinsame Umhüllung der Dämmplatten 33, 34 geschaffen.
  • Die zwei Dämmplatten 33, 34 weisen unterschiedliche Materialeigenschaften und unterschiedliche Materialdicke auf. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist in dem Absorptionsraum 32 zunächst eine als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte mit einer Mindestrohdichte von 50 kg/m^3 ausgebildete Dämmplatte 33 aufgenommen. Eine derartige Dämmplatte ist beispielsweise unter dem Markennamen Termarock® 50 bekannt und wird in verschiedenen Dicken angeboten. In der dargestellten Ausgestaltung ist eine Dämmplatte mit einer Dicke von ca. 50 mm vorgesehen.
  • Der Schichtaufbau in dem Absorptionsraum 32 umfasst weiter eine zweite Dämmplatte 34, wobei auf schallharte Elemente, wie beispielsweise eine Schwingplatte, zwischen den Dämmplatten 33, 34 verzichtet wird und die Dämmplatten 33, 34 unmittelbar aneinander anschließend angeordnet sind.
  • Die zweite Dämmplatte 34 ist als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte ausgebildet und weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine einseitige Glasvliesbeschichtung auf. Derartige Dämmplatten werden beispielsweise unter den Produktnamen RAF-SE durch die Fa. Rockwool® vertrieben. In der dargestellten Ausgestaltung weist die zweite Dämmplatte 34 eine Dicke von ca. 30 mm auf.
  • Selbstverständlich ist eine Kombination derartiger Dämmplatten 33, 34 mit abweichenden Dicken der Dämmplatten 33, 34 ebenfalls denkbar.
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Wand 2 ist als Glaswand ausgebildet. Wie in den 1 und 2 erkennbar ist, erfolgt dabei keine direkte Anbringung der Absorbermodule 3 an der Glaswand. Vielmehr sind die Wand 2 und die Absorbermodule 3 in Zargen 5 gelagert, wobei ein Spalt 6 zwischen der Wand 2 und den Absorbermodulen 3 verbleibt. Die Zarge 5 ist schalltechnisch von dem Absorbermodul 3 durch Dämpfungselemente 50 entkoppelt. Da der Spalt 6 gegenüber den durch die Wand 2 getrennten Räumen abgedichtet ist, kann die Umhüllung mit dem Akustikvlies 35 an der der Wand 2 zugewandten offenen Seite der Absorptionsraums 32 unterbrochen sein. In anderen Ausgestaltungen ist, wie schematisch in 2 dargestellt, an der offenen Seite des Absorptionsraums 32 ebenfalls ein Akustikvlies 35 vorgesehen.
  • Bei der Anordnung des Absorbermoduls 3 an einem Hallraumboden 4 – wie in 3 dargestellt – schließt das Absorbermodul 3 direkt an den Hallraumboden 4 an. Dabei ist in einer Ausgestaltung eine Umhüllung der Dämmplatten 33, 34 an der dem Hallraumboden 4 zugewandten Seite unterbrochen, da der Hallraumboden 4 selbst den Faserflug verhindert.
  • 4 zeigt einen Vertikalschnitt einer Rauminstallation 101 umfassend zwei Absorbermodule 103. 5 zeigt eine Schnittansicht eines Absorbermoduls 103 ähnlich 4 bei Anbringung an einem Hallraumboden 4. Die Absorbermodule 103 sind ähnlich der Absorbermodule 3 gemäß den 1 bis 3 und für gleiche oder ähnliche Bauteile werden einheitliche Bezugszeichen verwendet. Auf eine detaillierte Beschreibung bereits beschriebener Bauteile wird verzichtet.
  • Die in den 4 und 5 dargestellten Absorbermodule 103 umfassen jeweils einen durch eine formstabile Frontfläche 30 und formstabile Seitenflächen 31 begrenzten Absorptionsraum 32. Die Frontfläche 30 und formstabilen Seitenflächen 31 sind als gemeinsames Bauteil, insbesondere als geformtes Stahlblech ausgebildet.
  • Eine der Frontfläche 30 gegenüberliegende Seite des Absorptionsraums 32 ist in dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine Rückwand 36 geschlossen. Bei der Rauminstallation 101 gemäß 4 ist das Absorbermodul 103 mittels geeigneter Profile 7 an einer Decke, einem Boden und/oder Seitenwänden eines Raums gelagert. Die Profile 7 sind schalltechnisch von dem Absorbermodul 3 durch Dämpfungselemente 70 entkoppelt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 sind zwei einander an ihren Rückwänden 36 zugewandte Absorbermodule 103 vorgesehen. Die zwei Absorbermodule 103 dienen so als Trennwand. In anderen Ausgestaltungen ist nur ein Absorbermodul 103 vorgesehen.
  • Bei den in den 4 und 5 dargestellten Absorbermodulen 103 sind in dem Absorptionsraum 32 drei Dämmplatten 33, 34 aus Mineralfasermaterial angeordnet. Zwei der Dämmplatten 33 sind dabei baugleich ausgebildet. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatten mit einer Mindestrohdichte von 50 kg/m^3 ausgebildete Dämmplatten 33 vorgesehen, insbesondere zwei Dämmplatten 33 des Typs Termarock® 50. In der dargestellten Ausgestaltung weisen diese Dämmplatten 33 jeweils eine Dicke von 40 mm auf.
  • Die dritte Dämmplatte 34 ist als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte ausgebildet und weist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine einseitige Glasvliesbeschichtung auf, insbesondere handelt es sich dabei um eine Dämmplatte des Typs RAF-SE der Fa. Rockwool®. In der dargestellten Ausgestaltung weist die dritte Dämmplatte 34 eine Dicke von ca. 20 mm auf.
  • Die Frontfläche 30 und die Seitenflächen 31 sind an ihren dem Absorptionsraum 32 zugeordneten Innenseiten mit einem Akustikvlies 35 kaschiert, sodass eine Umhüllung für die drei Dämmplatten 33, 34 geschaffen wird.
  • In dem Absorptionsraum 32 wird auf schallharte Elemente, wie beispielsweise eine Schwingplatte zwischen den Dämmplatten 33, 34 verzichtet wird und die Dämmplatten 33, 34 sind unmittelbar aneinander anschließend angeordnet.
  • Die in den 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispiele sind lediglich beispielhaft. Selbstverständlich sind zahlreiche Variationen und Kombinationen der einzelnen Ausführungsbeispiele denkbar, beispielsweise sind an einer Wand 2 gemäß 1 zwei unterschiedliche Absorbermodule 3, 103 anbringbar und/oder zwei Absorbermodule 103 gemäß 4. Ebenso sind zwei Absorbermodule 3 gemäß 1 bis 3 als Trennwand einsetzbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102005045702 A1 [0003]
    • DE 10213107 A1 [0004]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN EN ISO 354 [0021]

Claims (15)

  1. Absorbermodul (3) für eine Installation als Schallabsorptionseinrichtung in einem Raum, insbesondere einem Wohn- oder Büroraum, mit einem durch eine formstabile Frontfläche (30) und mindestens eine formstabile Seitenfläche (31) begrenzten Absorptionsraum (32) und mit wenigstens einer, in dem Absorptionsraum angeordneten Dämmplatte (33, 34) aus einem Mineralfasermaterial, dadurch gekennzeichnet, dass ein die wenigstens eine Dämmplatte (33, 34) umhüllendes Akustikvlies (35) vorgesehen ist.
  2. Absorbermodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern des Akustikvlieses (35) Zellulosefasern und Glasfasern, welche vorzugsweise durch ein Kunstharz verfestigt sind, umfassen.
  3. Absorbermodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Dämmplatte (33) als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte ausgebildet ist.
  4. Absorbermodul nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Dämmplatten (33, 34) aus Mineralfasermaterial mit unterschiedlichen Materialeigenschaften und/oder mit unterschiedlicher Materialdicke vorgesehen sind.
  5. Absorbermodul nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine zweite Dämmplatte (34) vorgesehen ist, welche als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte mit einer einseitigen Glasvliesbeschichtung ausgebildet ist.
  6. Absorbermodul nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Dämmplatten (33, 34) vorgesehen sind, wobei eine erste Dämmplatte (33) als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte mit einer Dicke von ca. 50 mm ausgebildet ist und eine zweite Dämmplatte (34) vorgesehen ist, welche als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte mit einer einseitigen Glasvliesbeschichtung mit einer Dicke von ca. 30 mm ausgebildet ist.
  7. Absorbermodul nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Dämmplatten (33) aus Mineralfasermaterial mit übereinstimmenden Materialeigenschaften und/oder mit übereinstimmender Materialdicke vorgesehen sind.
  8. Absorbermodul nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens drei Dämmplatten (33, 34) vorgesehen sind, wobei zwei Dämmplatten (33) als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatten mit einer Dicke von ca. 40 mm ausgebildet sind und eine Dämmplatte (34) vorgesehen ist, welche als vorgepresste, kunstharzgebundene Steinwoll-Dämmplatte mit einer einseitigen Glasvliesbeschichtung mit einer Dicke von ca. 20 mm ausgebildet ist.
  9. Absorbermodul nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontfläche (30) und/oder die wenigstens eine Seitenfläche (31) eine Perforation aufweisen.
  10. Absorbermodul nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein offener Querschnitt der Frontfläche (30) aufgrund der Perforation einen Flächenanteil zwischen ca. 4% und ca. 38%, bevorzugt zwischen ca. 11% und ca. 25% einnimmt.
  11. Absorbermodul nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontfläche (30) und/oder die mindestens eine Seitenfläche (31) als Stahlbleche, insbesondere als ein abgekantetes Stahlblech ausgebildet sind.
  12. Absorbermodul nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Stahlblech eine Materialstärke von ca. 0.5 mm bis ca. 2.0 mm, vorzugsweise ca. 0.7 mm bis ca. 1.5 mm aufweist.
  13. Absorbermodul nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Absorptionsraum (32) im Wesentlichen frei von schallharten Werkstoffen ausgeführt ist.
  14. Rauminstallation umfassend eine Wand (2) und wenigstens ein an einer Vorder- oder einer Rückseite der Wand (2) angeordnetes Absorbermodul (3, 103) nach Anspruch einem der Ansprüche 1 bis 13.
  15. Rauminstallation nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (2) als Glaswand ausgebildet ist, wobei an der Vorder- und der Rückseite der Wand im Wesentlichen deckungsgleiche Absorbermodule (3) angeordnet sind.
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