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DE102008006489A1 - Spannelement - Google Patents

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DE102008006489A1
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clamping
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shaft section
outer ring
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Klaus Nohr
Kay Steinmann
Christian Müller
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Dr Ing HCF Porsche AG
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Abstract

Vorgestellt wird ein Spannelement (2) zum kraftschlüssigen drehfesten Verspannen mit einem Wellenabschnitt (6), das zwei Halbschalen aufweist, die unter Einschluss des Wellenabschnitts (6) gegeneinander und gegen den Wellenabschnitt (6) verspannbar sind. Das Spannelement (2) zeichnet sich dadurch aus, dass es einen zwei erste Halbschalen (14) aufweisenden Innenring (8) und einen den Innenring (8) umgreifenden und mittels Spannmitteln (10) mit dem Innenring (8) verspannbaren sowie diesen gegen den Wellenabschnitt (6) verspannenden, zwei zweite Halbschalen aufweisenden Außenring (12) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Spannelement zum kraftschlüssigen drehfesten Verspannen mit einem Wellenabschnitt, das zwei Halbschalen aufweist, die unter Einschluss des Wellenabschnitts gegeneinander und gegen den Wellenabschnitt verspannbar sind.
  • Ein derartiges Spannelement ist aus der DE 100 59 917 A1 bekannt und dient dazu, Messwertaufnehmer für Drehmomentmessungen an den Wellenabschnitt anzukoppeln. Bei dem bekannten Spannelement weist jede Halbschale eine zylindrische Aufnahme auf, deren Form ein Negativ für das Positiv eines zylindrischen Wellenabschnitts darstellt. Bei der Montage werden die beiden Halbschalen an den Wellenabschnitt angelegt und mit zwei Schraubverbindungen unter Einschluss des Wellenabschnitts gegeneinander und gegen den Wellenabschnitt verspannt. Dabei sind Spannrichtungen der Schraubverbindungen parallel zueinander und parallel zu Tangenten des Wellenabschnitts ausgerichtet.
  • Es hat sich gezeigt, dass ein solches Spannelement, das nach der DE 100 59 917 A1 für Drehmoment- und Biegemomentmessungen an Wellen eingesetzt werden soll, Schwächen bei der schlupffreien Übertragung von Drehmomenten aufweist, wie sie an Antriebswellen von leistungsstarken Personenkraftfahrzeugen auftreten. Werte solcher Drehmomente liegen in Abhängigkeit von dem Drehmoment des Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs, der in seinem Triebstrang eingestellten Übersetzung und in Abhängigkeit von im Fahrbetrieb auftretenden dynamischen Einflüssen zwischen 100 Nm und 5000 Nm. Eine schlupffreie Übertragung ist insbesondere für Drehmomentmessungen wichtig.
  • Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der Erfindung in der Angabe eines Spannelements der eingangs genannten Art, das bei vergleichbaren Abmessungen eine verbesserte Schlupffreiheit zeigt und damit eine schlupffreie Übertragung von Drehmomenten in der genannten Größenordnung mit Abmessungen ermöglicht, die eine Montage und Demontage des Spannelements an Antriebswellen von Kraftfahrzeugen ohne eine aufwendige Demontage der Antriebswellen erlauben.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Durch die Verwendung zweier Ringe wird eine kraftschlüssige Welle-Nabe-Verbindung hergestellt, die sich durch eine vergleichsweise homogene Verteilung der zwischen Innenring und Wellenabschnitt wirkenden Anpresskraft auszeichnet.
  • Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass die aus der DE 100 59 917 A1 bekannte Geometrie zu einer inhomogenen Flächenpressung führt, die für eine Maximierung der Drehmomentübertragung nachteilig ist. Die inhomogene Flächenpressung ergibt sich als Folge der tangentialen Ausrichtung der aus dem Anziehen der Schraubverbindungen resultierenden Spannkräfte in Verbindung mit den beiden Halbschalen. Die Flächenpressung ist dort maximal, wo die Flächennormale der Kontaktfläche zwischen Spannelement und Wellenabschnitt parallel zu den Schraubverbindungen steht. Dagegen ist sie dort minimal, wo die Flächennormale orthogonal zu den Schraubverbindungen steht.
  • Der Aufbau des erfindungsgemäßen Spannelements aus einem zwei erste Halbschalen aufweisenden Innenring und einem den Innenring umgreifenden und mittels Spannmitteln mit dem Innenring verspannbaren sowie diesen gegen den Wellenabschnitt verspannenden, zwei zweite Halbschalen aufweisenden Außenring verteilt dagegen zunächst auf den Außenring einwirkende Spannkräfte homogener auf den Innenring, so dass die Flächenpressung zwischen dem Innenring und dem Wellenabschnitt insgesamt gleichmäßiger wird als beim Stand der Technik.
  • Dieser Vorteil kann noch dadurch verstärkt werden, dass die Halbschalen des Außenrings in ihrer Winkellage verdreht gegenüber den Innenschalen des Innenrings angeordnet werden. Bei einer solchen Anordnung treten die Minima der Flächenpressung zwischen Außenring und Innenring bei einer anderen Winkelposition als die Minima der Flächenpressung zwischen Innenring und Wellenabschnitt auf.
  • Die sich aus der bekannten Halbschalenbauweise ergebenden Vorteile bleiben bei sämtlichen hier vorgestellten Ausgestaltungen der Erfindung erhalten. Das neue Spannelement lässt sich insbesondere kraftschlüssig und drehfest mit einem Wellenabschnitt verspannen, dessen Durchmesser kleiner ist als der Durchmesser benachbarter Wellenabschnitte. Dadurch lässt sich das neue Spannelement zum Beispiel auch mit Abschnitten von Antriebswellen verspannen, die in Kraftfahrzeugen montiert sind. Wellenabschnitte solcher Antriebswellen liegen in der Regel zwischen Flanschen und/oder zwischen Gelenkkörben homokinetischer Gelenke, die einen wesentlich größeren Durchmesser besitzen als der Wellenabschnitt.
  • Die Halbschalenbauweise erlaubt auch in diesen Fällen eine schnelle Montage des Spannelements auf einer eingebauten Welle. Ein Ausbau der Welle oder von Teilen der Welle ist nicht mehr notwendig. Darüber hinaus lässt sich das erfindungsgemäße Spannelement, sofern es im Zuge des weiteren Betriebs des Wellenabschnitts keine weitere Verwendung findet, ohne Weiteres wieder vom zylindrischen Wellenabschnitt entfernen.
  • Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Spannelements sieht vor, dass der Innenring eine konisch geformte Außenfläche und der Außenring eine zu der genannten Außenfläche passende, konisch geformte Innenfläche aufweist.
  • Dadurch wird gewährleistet, dass der Außenring mit dem Innenring durch eine Konuspresspassung verspannbar ist. Dabei wirkt die konisch geformte Innenfläche des Außenrings keilartig mit der konisch geformten Außenfläche des Innenrings zusammen. Als Folge ergibt sich ein besonders hoher Kraftschluss der beiden Ringe miteinander, was für die schlupffreie Übertragung hoher Drehmomentwerte äußerst vorteilhaft ist.
  • Zur Montage werden die zwei Innenringschalen auf der Antriebswelle aufgesetzt. Ihre konischen Außenflächen weisen dann nach außen. Die konischen Außenringhalbschalen werden dann auf den Innenring gesetzt und mittels einer Schraubverbindung auf den Innenring gezogen. Durch die konische Anlage wird eine optimale kraftschlüssige Verbindung zwischen Spannelement und der Antriebswelle erreicht. Durch die konische Ausgestaltung der Flächen zwischen Innenring und Außenring baut sich eine Klemmung zwischen dem Innenring und der Welle auf. Diese Presspassung ist dabei proportional zum Weg, mit welchem der Außenring auf den Innenring gespannt wird. Durch das gegenseitige Verspannen von Außenring und Innenring verringert sich zugleich der Innendurchmesser des Innenrings sowie der Innendurchmesser des Außenrings, wodurch der Kraftschluss mit dem zylindrischen Wellenabschnitt hergestellt wird.
  • Die Konusverbindung hat den besonderen Vorteil, dass die axiale Spannkraft an der Konusfläche eine radial nach innen wirkende Flächenpressungskomponente erzeugt. Da dies für jeden Punkt der Kontaktflächen von Innenring und Außenring gilt, ergibt sich eine sehr gleichmäßige Flächenpressung zwischen Außenring und Innenring, die sich in einer ebenfalls sehr gleichmäßigen Flächenpressung zwischen Innenring und Wellenabschnitt abbildet. Dadurch können insbesondere die eingangs genannten hohen Drehmomentwerte ausreichend schlupffrei übertragen werden. Weiter ist von Vorteil, dass durch die radial einwärts gerichteten Kräfte Rundungsfehler der Welle ausgeglichen werden.
  • Die beiden ersten Halbschalen weisen bevorzugt eine an die Form des Wellenabschnitts angepasste Innenfläche auf. Beide erste Halbschalen können sich im kraftschlüssig drehfest verspannten Zustand zu einem annähernd vollständigen Ring ergänzen. Bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel, bei dem die beiden ersten Halbschalen jeweils aus einem Ringsegment zwischen 160° und 180°, bevorzugt 165° bis 179°, besonders bevorzugt 170° bis 178°, gebildet sind. Die zwei ersten Halbschalen zeichnen sich in einer Ausgestaltung durch einen identischen Aufbau aus. Bei einer weiteren Ausgestaltung weichen die zwei ersten Halbschalen in ihrem Aufbau voneinander ab, sind aber so ausgestaltet, dass sie sich funktional ergänzen. Dieses gilt in gleicher Weise für die zweiten Halbschalen des Außenrings.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung schließen die konisch geformte Außenfläche des Innenrings und die konisch geformte Innenfläche des Außenrings einen Winkel α von bis zu 17° mit der Längsachse oder der Mantelfläche des Wellenabschnitts ein. Bei einem Winkel α, der größer als 17° ist, besteht die Gefahr einer unerwünschten Selbsthemmung zwischen Innenring und Außenring durch Passungsrosten. Dabei wird hier unter dem Passungsrosten eine plastische Verformung der Halbschalen verstanden, bei der sich die Halbschalen eines Ringes in die Halbschalen des anderen Ringes einarbeiten.
  • Bevorzugt wird ein Spannelement, bei dem die konisch geformte Außenfläche und die konisch geformte Innenfläche mit einer Mantelfläche eines mit dem Spannelement verspannten zylindrischen Wellenabschnitts einen Winkel von 0,5° bis 17°, bevorzugt einen Winkel von 1° bis 10°, insbesondere bevorzugt einen Winkel von 3° bis 6°, einschließen.
  • Über die Wahl des Winkels der konischen Flächen ist die Kraft, die beim drehfesten Verspannen auf die einzelnen Bauteile wirkt, einstellbar. Die Länge des Konus ist so gewählt, dass sich die Verbindung selbstständig zentrieren kann und die Gefahr eines Verkantens zwischen Außenring und Innenring gering ist.
  • Bei einer Ausgestaltung des Spannelements ist vorgesehen, dass das Spannmittel durch mindestens eine erste Schraubverbindung gebildet ist. Bei der Ausgestaltung des Spannelementes mit den konischen Flächen ist die Schraubverbindung bevorzugt parallel zu einer Längsachse des Wellenabschnitts, beziehungsweise senkrecht oder nahezu senkrecht zu der durch die Halbschalen gebildeten Ringfläche ausgerichtet. Dadurch wird der Außenring beim Anziehen der Schraubverbindung auf den Innenring gezogen, wodurch die Spannwirkung mittels der konisch geformten Flächen erzielt wird. Die Schraubverbindung kann aber auch senkrecht zur Achse angeordnet sein und beispielsweise durch eine Schraube-Mutter-Verbindung der Kraftschluss zwischen Außenring und Innenring hergestellt werden.
  • Eine Weiterbildung des Spannelements sieht vor, dass der Innenring einen in radialer Richtung über seine konische Außenfläche hervorstehenden Kragenbereich aufweist. Dabei steht der Kragenbereich mindestens so weit vor, dass er den Außenring zumindest teilweise abdeckt. In einer bevorzugten Ausgestaltung überragt der Kragenbereich des Innenrings den Außenring in radialer Richtung.
  • Dadurch wird zwischen dem Innenring und dem Außenring ein Anschlag gebildet, was eine Begrenzung des maximalen Kraftschluss erlaubt und damit einer Zerstörung des Spannelements oder einer Verformung der Welle vorbeugt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass durch den radial nach Außen vorstehenden Kragenbereich eine Möglichkeit bereitgestellt wird, Messmittel oder Haltemittel an dem Spannelement anzubringen. Ein erfindungsgemäßes Spannelement findet beispielsweise Verwendung für Drehmomentmessungen von Antriebswellen. Ein Messadapter wird durch das Spannelement kraftschlüssig mit der Antriebswelle verbunden, so dass sich ein Verdrehen der Welle auf den Messadapter überträgt und beispielsweise mittels Messstreifen im Messadapter gemessen werden kann. Darüber hinaus kann neben dem Messelement auch ein Gelenkwellenüberträger zum Abgreifen der Daten auf der Antriebswelle angebracht werden.
  • Bei einer Weiterbildung des letztgenannten Ausführungsbeispiels ist an dem Kragenbereich mindestens eine Aufnahme ausgebildet. Die Aufnahme wird in einer konkreten Ausgestaltung durch sich parallel zur Achse erstreckende Durchgangsbohrungen oder durch sich radial erstreckende Schlitze gebildet.
  • Darüber hinaus wird eine Ausgestaltung des Spannelements bevorzugt, bei der der Außenring Haltemittel aufweist, die die zweiten Halbschalen zumindest in radialer Richtung relativ zueinander fixieren. Durch die radiale Fixierung der beiden Halbschalen des Außenrings wird erreicht, dass diese beim axialen Verspannen der Konusflächen nicht radial ausweichen können. Dadurch wird eine gleichmäßige Kraftübertragung erzielt, was zu einer, über den Umfang gesehen, homogenen Kraftverteilung in der Spannverbindung führt.
  • Schließlich sieht eine Weiterbildung letztgenannten Gedankens vor, dass die Haltemittel durch mindestens eine zweite Schraubverbindung gebildet sind. Durch die Schraubverbindung ist der Außenring bei einer späteren Demontage ohne Weiteres abnehmbar.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und der zeichnerischen Darstellung sowie der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Spannelements im kraftschlüssig drehfest mit einem zylindrischen Wellenabschnitt verspannten Zustand;
  • 2 eine perspektivische Darstellung einer ersten Halbschale eines Innenrings und einer zweiten Halbschale eines Außenrings eines Spannelements; und
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Spannelements im zusammengebauten Zustand.
  • Im Einzelnen zeigt die 1 ein Spannelement 2 zum kraftschlüssigen drehfesten Verspannen mit einem eine Längsachse 4 aufweisenden zylindrischen Wellenabschnitt 6. Die Längsachse 4 ist parallel zur Mantelfläche des Wellenabschnitts 6. Das Spannelement 2 weist dabei einen Innenring 8 und einen den Innenring 8 umgreifenden und mittels Spannmitteln 10 mit dem Innenring 8 verspannbaren sowie diesen gegen den Wellenabschnitt 6 verspannenden Außenring 12 auf. Die Spannmittel 10 sind in der Darstellung der 1 durch erste Schrauben 24 realisiert. Eine oder mehrere zweite Schrauben 30 dienen zur Verbindung der äußeren Halbschalen 12 miteinander.
  • 2 zeigt eine erste Halbschale 14 des Innenrings 8 zusammen mit einer zweiten Halbschale 16 des Außenrings 12. Die zweite Halbschale 16 des Außenrings 12 weist dabei zur Achse 4 (in 2 nicht dargestellt) senkrechte Bohrungen 18 und 20 auf. Die Bohrung 18 ist dabei als Durchgangsbohrung ausgebildet. Die Bohrung 20 ist als Gewindebohrung ausgebildet. Darüber hinaus weist die zweite Halbschale 16 Gewindebohrungen 22 auf, die sich parallel zur Achse 4 erstrecken.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, greifen als erste Schrauben 24 realisierte Spannmittel 10 in die Gewindebohrung 22 ein. Beim Anziehen der ersten Schrauben 24 wird der Außenring 12 parallel zur Achse 4 auf den Innenring 8 gezogen.
  • Des Weiteren zeigt 2, dass der Innenring 8 eine konische Außenfläche 26 aufweist. Zusammen mit der konischen Innenfläche 28 des Außenrings 12 wird dadurch eine Keilwirkung beim Betätigen der Spannmittel 10 erreicht. Die Betätigung der Spannmittel 10 erfolgt in der Ausgestaltung der 1 und 2 durch Anziehen der ersten Schrauben 24. Im Ergebnis wird dadurch der Außenring 12 auf den Innenring 8 gezogen.
  • Die konische Innenfläche 28 und die konische Außenfläche 26 sind dabei bezüglich der Achse 4 um einen Konuswinkel α = 4° geneigt. Bei anderen Ausgestaltungen kann der Konuswinkel α auch andere Werte besitzen; er ist jedoch bevorzugt kleiner als 17°. Dadurch wird der Gefahr des Passungsrostens entgegengewirkt. Die Länge der Konusflächen 26, 28 ist dabei so gewählt, dass sich Außenring 12 und Innenring 8 selbstständig zentrieren können. Dies ist insbesondere für Konuslängen der Fall, die größer als der Radius des Wellenabschnitts sind. Durch eine solche Länge wird darüber hinaus die Gefahr eines Verkantens zwischen Außenring 12 und Innenring 8 reduziert.
  • Darüber hinaus zeigt 2, dass der Innenring 8 einen in radialer Richtung über seine konische Außenfläche 26 hervorstehenden Kragenbereich 40 besitzt. Der Kragenbereich 40 weist als Durchgangsbohrung 32 realisierte Aufnahmen 34 auf. Die Durchgangsbohrungen 32 können dabei unterschiedliche Bohrungsdurchmesser aufweisen.
  • 3 zeigt das Spannelement 2 im zusammengebauten Zustand. Der Außenring 12 wird dabei in radialer Richtung durch wenigstens eine zweite Schraube 30 zusammengehalten, die durch Durchgangsbohrungen 18 einer ersten Halbschale 14 gesteckt ist, und in eine Gewindebohrung der komplementären ersten Halbschale 14 des Außenrings 12 eingeschraubt ist. Die beiden zweiten Halbschalen 16 des Innenrings 8 ergänzen sich dabei nicht ganz zu einem vollständigen 360°-Ring. Zwischen beiden zweiten Halbschalen 16 des Außenrings 12 sind Spalte 36 ersichtlich, welche beim Verspannen des Außenrings 12 mit dem Innenring 8 reduziert werden, so dass sich der Abstand der Halbschalen 16 des Außenrings 12 verringert.
  • Unter erneutem Bezug auf die 1 wird im Folgenden die Montage und Wirkungsweise des Spannelements 2 beschrieben. Die beiden zweiten Halbschalen 16 des Außenrings 12 werden zunächst an den zylindrischen Wellenabschnitt 6 angelegt und durch die zweiten Schrauben 30 miteinander verbunden. Dann werden die ersten Halbschalen 14 des Innenrings 8 um den Wellenabschnitt 6 gelegt. Durch ein Verschieben entlang der Achse 4 wird der Außenring 12 auf die beiden ersten Halbschalen 14 des Innenrings 8 aufgeschoben. Die ersten Schrauben 24 werden durch Bohrungen im Bereich des Innenrings 6 in die Gewindebohrung 22 des Außenrings 12 eingesetzt. Durch Anziehen der ersten Schrauben 24 wird der Außenring 12 auf den Innenring 8 gezogen. Als Folge verringert sich ein Innendurchmesser 38 des Innenrings 8, so dass die Spalten 36 kleiner werden. Dadurch kommt es zu einem kraftschlüssigen und drehfesten Verspannen des Spannelements 2 mit dem zylindrischen Wellenabschnitt 6. Zum Lösen der Verbindung werden die ersten Schrauben 24 gelöst und der Außenring 12 vom Innenring 8 geklopft. Anschließend werden die beiden Verbindungsschrauben des Außenrings 12 gelöst und die Halbschalenbauteile können von der Welle abgenommen werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10059917 A1 [0002, 0003, 0006]

Claims (10)

  1. Spannelement (2) zum kraftschlüssigen drehfesten Verspannen mit einem Wellenabschnitt (6), das zwei Halbschalen aufweist, die unter Einschluss des Wellenabschnitts (6) gegeneinander und gegen den Wellenabschnitt (6) verspannbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (2) einen zwei erste Halbschalen (14) aufweisenden Innenring (8) und einen den Innenring (8) umgreifenden und mittels Spannmitteln (10) mit dem Innenring (8) verspannbaren sowie diesen gegen den Wellenabschnitt (6) verspannenden, zwei zweite Halbschalen aufweisenden Außenring (12) aufweist.
  2. Spannelement (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenring (8) eine konisch geformte Außenfläche (26) und der Außenring (12) eine zu der genannten Außenfläche (26) passende, konisch geformte Innenfläche (28) aufweist.
  3. Spannelement (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die konisch geformte Außenfläche (26) und die konisch geformte Innenfläche (28) mit einer Mantelfläche des mit dem Spannelement (2) verspannten zylindrischen Wellenabschnitts (6) einen Winkel von 0,5° bis 17°, bevorzugt einen Winkel von 1° bis 10°, insbesondere bevorzugt einen Winkel von 3° bis 6° einschließen.
  4. Spannelement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannmittel (10) mindestens eine erste Schraubverbindung (24) aufweisen.
  5. Spannelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubverbindung (24) parallel zu einer Längsachse (4) des Wellenabschnitts (6) angeordnet ist, so dass der Außenring (12) beim Anziehen der Schraubverbindung (24) auf den Innenring (8) gezogen wird.
  6. Spannelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubverbindung (24) senkrecht zu einer Längsachse (4) des Wellenabschnitts (6) angeordnet ist.
  7. Spannelement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenring (8) einen in radialer Richtung über seine konische Außenfläche (26) hervorstehenden Kragenbereich (40) aufweist.
  8. Spannelement (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Kragenbereich (40) mindestens eine Aufnahme (34) ausgebildet ist.
  9. Spannelement (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenring (12) Haltemittel aufweist, die die zweiten Halbschalen (16) gegen radial nach außen wirkende Kräfte relativ zueinander festlegen.
  10. Spannelement (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel mindestens eine zweite Schraubverbindung (30) aufweisen.
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