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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer
Doppeldrahtzwirn- oder Kabliermaschine gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine Doppeldrahtzwirn- oder Kabliermaschine
gemäß Anspruch 5.
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Aus
der Druckschrift
DE
27 26 603 A1 ist ein Verfahren zum Betreiben einer Kabliermaschine
der eingangs genannten Art bekannt. Die aus der
DE 27 26 603 A1 bekannte
Kabliermaschine weist eine Mehrzahl von Arbeitsstellen auf, die
in Maschinenlängsrichtung nebeneinander angeordnet sind.
Die Arbeitsstellen umfassen jeweils eine Spindel, auf die eine Vorlagespule
aufgesteckt wird, sowie eine am Maschinengestell angeordnete Aufsteckvorrichtung,
die der Aufnahme einer zweiten Vorlagespule dient. Der von der Vorlagespule auf
der Aufsteckvorrichtung abgezogene Faden wird zu einem oberhalb
der Spindel angeordneten Fadenführer geführt,
wo er mit dem von der auf der Spindel aufgesteckten Vorlagespule über
Kopf abgezogenen Faden vereinigt wird. Der durch diesen Ablauf hergestellte
Zwirn wird auf eine Auflaufspule vorgegebenen Gewichts aufgespult.
Die bei diesem Herstellungsprozess üblicherweise verwendeten
Vorlagespulen weisen stets das gleiche Gewicht auf, deren Gesamtgewicht
oberhalb des Gewichtes liegt, welches die fertig gestellte Auflaufspule
aufweist. Bei der Herstellung verbleibt somit auf der Vorlagespule,
die auf der Spindel aufgesteckt ist, eine nicht unerhebliche Garnmenge,
die jedoch nicht ausreicht, um nach dem Auswechseln der fertig gestellten
Auflaufspule durch eine Leerhülse diese erneut zu einer
Auflaufspule mit dem erforderlichen Gewicht aufzuspulen. Daher wird
die auf der Spindel befindliche Restvorlagespule aus dem Spindeltopf entnommen
und auf die Aufsteckvorrichtung aufgesteckt. Der Garnanfang wird
mit dem Garnende der bereits dort befindlichen Restvorlagespule
derart verbunden, so dass beide Vorlagespulen nacheinander unterbrechungsfrei
abspulbar sind. Ist die Restgarnmenge der beiden Vorlagespulen nicht
ausreichend, um eine weitere Auflaufspule mit der gewünschten
Garnmenge zu füllen, wird eine weitere Vorlagespule auf
die Aufsteckvorrichtung aufgesteckt beziehungsweise die zuerst leer
gelaufene Restvorlagespule an der Aufsteckvorrichtung durch eine
neue Vorlagespule ersetzt.
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Als
nachteilig an dieser Verfahrensweise erweist sich, dass einerseits
eine Vielzahl von Bedienschritten erforderlich sind, um eine Auflaufspule
vorgegebenen Gewichts aufzuspulen und andererseits Restvorlagespulen übrig
bleiben, deren Garnmaterial nach Beendigung einer Partie verworfen
wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Betreiben Doppeldrahtzwirn-
oder Kabliermaschine dahingehend zu verbessern, dass der Bedienungsaufwand
reduziert wird und die Zahl der Restvorlagespulen minimiert wird
sowie eine Doppeldrahtzwirn- oder Kabliermaschine, die einen geringeren
Energiebedarf aufweist.
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Diese
Aufgaben werden durch die kennzeichnenden Merkmale des Verfahrensanspruches
1 sowie durch die kennzeichnenden Merkmale des Vorrichtungsanspruches
4 gelöst.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
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Gemäß Anspruch
1 wird vorgeschlagen, dass auf die Spindel eine Vorlagespule aufgesteckt
wird, die das halbe Gewicht der herzustellenden Auflaufspule aufweist.
Die Verwendung von Vorlagespulen, die das halbe Gewicht einer fertig
gestellten Auflaufspule aufweisen, reduziert das Anfallen von Restvorlagespulen,
da die Vorlagespule im Zeitpunkt der Fertigstellung der Auflaufspule
vollständig abgespult und gemeinsam mit der fertig gestellten
Auflaufspule ausgetauscht wird. Darüber hinaus wird auf
diese Weise die Anzahl der Bedienschritte verringert, da jeweils
nur die Auflaufspule und die Vorlagespule auf der Spindel durch
eine leere Auflaufspulenhülse beziehungsweise durch eine
neue Vorlagespule ersetzt werden müssen. Der im Stand der Technik
zusätzlich erforderliche Schritt, die Restvorlagespule
in die Aufsteckvorrichtung einzubringen, entfällt dabei.
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Vorzugsweise
sollte die Aufsteckvorrichtung mit mindestens einer Vorlagespule
bestückt werden, deren Gesamtgewicht dem der herzustellenden
Auflaufspule entspricht oder dieses übersteigt.
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Vorteilhafterweise
kann die Aufsteckvorrichtung mit mindestens einer Vorlagespule bestückt
werden, deren Gesamtgewicht ein ganzzahliges Vielfaches des Gewichts
der Vorlagespule auf der Spindel beträgt. Somit lässt
sich auf einfache Weise die Zahl der Bedienschritte weiter reduzieren,
da beispielsweise bei dem doppelten Gewicht der Vorlagespule, mit
der die Aufsteckvorrichtung bestückt wird, lediglich nach
jeder vierten fertig gestellten Auflaufspule eine neue Vorlagespule
aufzustecken ist. Zudem lässt sich auf diese Weise das
Entstehen von Restspulen an der Aufsteckvorrichtung vermeiden.
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Insbesondere
die gezielte Anpassung des Gewichtes der Vorlagespulen, die auf
die Spindel sowie die Aufsteckvorrichtung aufgesteckt werden, an
das Gewicht der herzustellenden Auflaufspule reduziert die Anzahl
der Betriebsschritte und der Restgarnmenge innerhalb einer Partie.
Darüber hinaus sinkt die Anzahl der Verbindungsstellen
in dem von der Vorlagespule an der Aufsteckvorrichtung abgespulten
Garnes.
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Gemäß Anspruch
4 ist vorgesehen, dass die Abmessung der Spindel an den Durchmesser
der reduzierten Vorlagespule angepasst ist. Durch die Reduzierung
des Durchmessers des Spulentopfes verringert sich der erforderliche
Platzbedarf für eine Arbeitsstelle, so dass die Doppeldrahtzwirn-
oder Kabliermaschine entweder mit mehr Arbeitsstellen ausgestattet
werden kann oder bei gleicher Produktivität einen geringeren Raumbedarf
aufweist. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die Energieeinsparung,
die durch die Durchmesserreduzierung erzielt wird. Darüber
hinaus wird durch die Verringerung des Gewichts der Vorlagespule
eine Erhöhung der Lebensdauer der mechanisch beanspruchten
Teile der Spindel erreicht.
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Insbesondere
kann der Außendurchmesser des Spulentopfes etwa 235 mm
und die auf die Spindel aufgesteckte Vorlagespule einen Durchmesser
von etwa 220 mm aufweisen.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Darstellungen in den
Figuren erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematisierte Querschnittansicht einer Kabliermaschine mit einer
Bestückung mit Vorlagespulen gemäß dem
Stand der Technik;
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2 eine
schematisierte Querschnittansicht einer Kabliermaschine mit erfindungsgemäßer
Bestückung mit Vorlagespulen.
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In 1 ist
eine schematische Querschnittansicht einer Kabliermaschine 1 dargestellt,
die eine Vielzahl von in Maschinenlängsrichtung nebeneinander
angeordneten Arbeitsstellen 2 aufweist. Die Arbeitsstellen 2 umfassen
jeweils eine Kablierspindel 3 mit einem Spindeltopf 8 sowie
einer unterhalb des Spindeltopfes 8 angeordneten, antreibbaren
Fadenspeicherscheibe 9. Oberhalb der Kablierspindel 3 sind
eine Fadenbremse 4 und ein Ballonführer 5 angeordnet.
Der Spindeltopf 8 dient der Aufnahme einer ersten Vorlagespule 6,
von der ein Faden 7 über Kopf abgezogen wird.
Der Faden 7 der Vorlagespule 6 wird über
die Fadenbremse 4 zum Ballonführer 5 geführt.
Jede Arbeitsstelle 2 weist eine außerhalb des
Spindeltopfes 8 befindliche Aufsteckvorrichtung für
Vorlagespulen, ein so genanntes Spulengatter 12, auf, welches
zur Aufnahme mindestens einer zweiten Vorlagespule 13 eingerichtet
ist.
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Hierzu
weist das Spulengatter 12 mehrere Dorne 14 auf.
Von einer auf dem Spulengatter 12 befindlichen zweiten
Vorlagespule 13 wird ein Faden 15 abgezogen, der
von unten axial durch die Hohlachse der Kablierspindel 3 geführt
wird. Der von der zweiten Vorlagespule 13 kommende Faden 15 wird
in radialer Richtung umgelenkt und tritt an der Fadenspeicherscheibe 9 unterhalb
der ersten Vorlagespule 6 aus der Hohlachse der Kablierspindel 3 aus.
Die Fadenspeicherscheibe 9 wird über die Kablierspindel 3 in
Drehung versetzt. Der aus der Fadenspeicherscheibe 9 austretende
Faden 15 wird zwischen dem Spindeltopf 8 und einem
diesen umgebenden Ballonbegrenzer 10 nach oben und durch
den Ballonführer 5 hindurch geführt.
Die im Ballonführer 5 vereinigten Fäden 7 und 15 bilden
einen kablierten Doppelfaden, indem der von der zweiten Vorlagespule 13 kommende
Faden 15 den von der ersten Vorlagespule 6 abgezogenen
Faden 7 umwindet. Der so entstandene Doppelfaden wird einer
Aufwickelvorrichtung 11 zugeführt und zu einer
Auflaufspule 16 aufgespult.
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Zunächst
wird anhand der 1 das Verfahren zum Betreiben
der Kabliermaschine 1 gemäß dem Stand
der Technik beschrieben. Zur Herstellung einer Auflaufspule 16 mit
einem Gewicht von 16 lbs (7,2 kg) werden üblicherweise
mindestens zwei Vorlagespulen 6, 13 mit einem
Gewicht von 11 lbs (4,5 kg) verwendet. Die erste Vorlagespule 6 wird
in den Spindeltopf 8 eingebracht, die zweite Vorlagespule 13 wird
auf einen Dorn 14 des Spulengatters 12 aufgesteckt.
Der Abspulvorgang der beiden Vorlagespulen 6 und 13 endet
mit dem Erreichen des Fertigstellungsgewichtes der Auflaufspule 16.
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Zum
Zeitpunkt der Fertigstellung sind von den beiden Vorlagespulen 6 und 13 zu
gleichen Teilen insgesamt 16 lbs Garn abgezogen worden, so dass
zwei Restvorlagespulen 6.1, 13.1 mit einem Gewicht
von rund 3 lbs (0,9 kg) übrig bleiben. Da die verbleibende
Garnmenge auf den beiden Restvorlagespulen 6.1, 13.1 für die
Fertigstellung einer weiteren Auflaufspule 16 nicht ausreicht,
wird die Restvorlagespule 6.1 im Spindeltopf 8 durch
eine neue Vorlagespule 6 mit vollem Gewicht ersetzt, während
die Restvorlagespule 6.1 auf einen Dorn 14 des
Gatters 12 aufgesteckt wird. Zusätzlich wird eine
weitere Vorlagespule 13 auf einen Dorn 14 im Gatter 12 aufgesteckt,
um der Auflaufspule 16 die notwendige Garnmenge von 8 lbs
zuführen zu können. Dabei ist es bekannt, die
Fadenenden und Fadenanfänge der einzelnen im Spulengatter 12 befindlichen
Restvorlagespulen 6.1 sowie 13.1 und der neuen
Vorlagespule 13 miteinander zu verbinden, um diese ohne
zusätzlichen Bedienereingriff abspulen zu können.
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Der
Bedienaufwand, der auf die konventionelle Art des Betreibens der
Kabliermaschine
1 zurückzuführen ist,
wird nachfolgend anhand der Tabellen 1a und 1b erläutert,
in der die Anzahl von Bedienschritten exemplarisch für
das Aufspulen einer Partie mit einer Anzahl von sechs Auflaufspulen
16 und
einem Gesamtgewicht von 96 lbs (57,6 kg) an einer Arbeitsstelle
2 der
Kabliermaschine
1 wiedergegeben wird. Tabelle 1a:
Bedienschritt | Gewicht
der Spule im Spindeltopf [lbs] | Gewicht
der Restspule im Gatter [lbs] | Gewicht
der zweiten Vorlagespule im Gatter [lbs] | Gewicht
der zusätzlichen Vorlagespule im Gatter [lbs] |
Bestückung
1 | 11 | 3 | 11 | 0 |
Abzug
1 | 3 | 0 | 6 | 0 |
Bestückung
2 | 11 | 3 | 6 | 0 |
Abzug
2 | 3 | 1 | 0 | 0 |
Bestückung
3 | 11 | 1 | 3 | 11 |
Abzug
3 | 3 | 0 | 0 | 7 |
Bestückung
4 | 11 | 3 | 0 | 7 |
Abzug
4 | 3 | 2 | 0 | 0 |
Bestückung
5 | 11 | 2 | 3 | 11 |
Abzug
5 | 3 | 0 | 0 | 8 |
Bestückung
6 | 11 | 3 | 0 | 8 |
Abzug
6 | 3 | 3 | 0 | 0 |
Summe | 11 | 3 | 3 | 11 |
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Die
Tabelle 1a gibt einen Überblick über die abwechselnd
durchgeführten Schritte Bestückung und Abzug an
einer einzelnen Arbeitsstelle 2. Im ersten, als "Bestückung
1" bezeichneten Schritt wird die Bestückung der Kablierspindel 3 und
des Spulengatters 12 beschrieben, die die Ausgangssituation
der Herstellung von sechs Auflaufspulen 16 darstellt. Hierzu
befindet sich im Spindeltopf 8 eine Vorlagespule 6 mit
einem Gewicht von 11 lbs, während auf die Dorne 14 im
Spulengatter 12 eine Restvorlagespule 6.1 mit
einem Gewicht von 3 lbs, die sich zuvor als Vorlagespule 6 im
Spindeltopf 8 befunden hat, und eine zweite Vorlagespule 13 mit
einem Gewicht von 11 lbs aufgesteckt werden. Der zweite, als "Abzug
1" bezeichnete Schritt gibt den Abschluss der Fertigstellung der
ersten von sechs Auflaufspule 16 sowie die verbleibenden
Restmengen auf der Vorlagespule 6 im Spindeltopf 8 beziehungsweise
den Vorlagespulen 6.1, 13 im Spulengatter 12 wieder.
Zur Fertigstellung der Ablaufspule 16 werden jeweils zu
gleichen Teilen 8 lbs von der Vorlagespule 6 sowie
weitere 8 lbs von den Vorlagespulen 6.1 und 13 im
Spulengatter 12 abgezogen. Nach der Fertigstellung der
Auflaufspule 16 wird im dritten Schritt "Bestückung
2" die unvollständig abgespulte Vorlagespule 6 aus
dem Spindeltopf 8 entnommen und als Restvorlagespule 6.1 auf
das Spulengatter 12 aufgesteckt sowie eine neue Vorlagespule 6 in
den Spindeltopf 8 eingesetzt. Im vierten Schritt "Abzug
2" verbleibt auf der Restvorlagespule 6.1 eine Garnmenge
von 1 lbs. Mit dem fünften Schritt "Bestückung
3" werden die im Spindeltopf 8 befindliche Restvorlagespule 6.1 sowie
eine weitere Vorlagespule 13 auf das Spulengatter 12 aufgesteckt,
um für die Fertigstellung einer weiteren Auflaufspule 16 eine
ausreichende Garnmenge von den Vorlagespulen 6.1, 13.1, 13 im
Spulengatter 12 abziehen zu können.
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Nach
dem letzten Schritt "Abzug 6" sind insgesamt 96 lbs kablierten Garnes,
verteilt auf sechs Auflaufspulen 16, fertig gestellt worden.
Im Spulengatter 12 verbleiben dabei zwei Restvorlagespulen 6.1, 13.1 mit einem
Gewicht von jeweils 3 lbs, die im ungünstigsten Fall nicht
weiter verwertbar sind, was hochgerechnet auf die Vielzahl von Arbeitsstellen 2 der
Kabliermaschine 1 eine nicht unwesentliche Garnmenge darstellt.
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In
der nachstehenden Tabelle 1b ist die sich ergebende Anzahl an Bedienschritten
aufgelistet, die zur Fertigstellung der sechs Auflaufspulen 16 mit
je 16 lbs Gesamtgewicht erforderlich sind.
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Die
Anzahl von sechs Bedienschritten am Spindeltopf
8 ist gleichzusetzen
mit der Anzahl der in den Spindeltopf
8 eingebrachten Vorlagespulen
6.
Die Anzahl der Bedienschritte am Spulengatter
12 beträgt
insgesamt neun, die auf das Umsetzten der Restvorlagespulen
6.1 sowie
die Bestückung mit einer weiteren Vorlagespule
13 zurückzuführen
ist. Tabelle 1b:
| Anzahl
Bedienschritte Spindeltopf | Anzahl
Bedienschritte Gatter | Gewicht
Auflaufspule (lbs) |
Bestückung
1 | 1 | 2 | |
Abzug
1 | | | 16 |
Bestückung
2 | 1 | 1 | |
Abzug
2 | | | 16 |
Bestückung
3 | 1 | 2 | |
Abzug
3 | | | 16 |
Bestückung
4 | 1 | 1 | |
Abzug
4 | | | 16 |
Bestückung
5 | 1 | 2 | |
Abzug
5 | | | 16 |
Bestückung
6 | 1 | 1 | |
Abzug
6 | | | 16 |
Summe | 6 | 8 | 96 |
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Ausgehend
von dieser exemplarischen Berechnung der Fertigstellung von sechs
Auflaufspulen 16 an einer Arbeitsstelle 2 soll
mit Bezug auf die Tabellen 2a und 2b der Erfindungsgedanke des Verfahrens
erläutert werden. Ziel der vorliegenden Erfindung ist es,
dass Verfahren zum Betreiben einer Doppeldrahtzwirn- oder Kabliermaschine
dahingehend zu verbessern, dass die Anzahl der Bedienschritte reduziert
und etwaige Restfadenmengen zum Abschluss der Verarbeitung einer Partie
vermieden werden können. Hierzu weist die jeweils auf die
Kablierspindel 3 aufzusteckende Vorlagespule 6 das
halbe Gewicht der herzustellenden Auflaufspule 16 auf.
Der sich daraus ergebende Vorteil, insbesondere ein verbessertes
Handling durch eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Bedienschritte,
wird nachstehend anhand der in den Tabellen 2a, 2b Zahlenangaben
verdeutlicht.
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Darüber
hinaus führt die Gewichtsreduzierung der Vorlagespule
6 auf
der Kablierspindel
3 und damit einhergehend eine Durchmesserreduzierung
der Vorlagespule
6 zu einer günstigeren Energiebilanz
der Arbeitsstellen
2 der Kabliermaschine
1, indem
die Spindeltöpfe
8 an den reduzierten Durchmesser
der Vorlagespule
6 angepasst werden. Tabelle 2a:
Bedienschritt | Gewicht
der Spule im Spindeltopf (lbs) | Gewicht
der Restspule im Gatter (lbs) | Gewicht
der ersten Vorlagespule im Gatter (lbs) | Gewicht
der zusätzlichen Vorlagespule im Gatter (lbs) |
Bestückung
1 | 8 | 0 | 16 | 0 |
Abzug
1 | 0 | 0 | 8 | 0 |
Bestückung
2 | 8 | 0 | 8 | 0 |
Abzug
2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bestückung
3 | 8 | 0 | 0 | 16 |
Abzug
3 | 0 | 0 | 0 | 8 |
Bestückung
4 | 8 | 0 | 0 | 8 |
Abzug
4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bestückung
5 | 8 | 0 | 16 | 0 |
Abzug
5 | 0 | 0 | 8 | 0 |
Bestückung
6 | 8 | 0 | 8 | 0 |
Abzug
6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bestückung
7 | 8 | 0 | 0 | |
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Wie
aus der Tabelle 2a ersichtlich, fällt durch die Bestückung
des Spindeltopfes
8 mit einer Vorlagespule
6,
deren Gewicht der Hälfte des Gewichts der fertig zu stellenden
Auflaufspule
8 entspricht, keine Restvorlagespule
6.1 an,
die bei Neubestückung des Spindeltopfes
8 auf
das Gatter
12 umgesteckt werden müsste, um die
Restgarnmenge zu minimieren, wie es im Stand der Technik aufgrund
der einheitlichen Dimensionierung der Vorlagespulen gehandhabt werden
muss. Gegenüber dem Stand der Technik entfallen dadurch bereits
drei Bedienschritte. Erfolgt zudem die Bestückung des Gatters
12 mit
mindestens einer Vorlagespule
13, deren Gesamtgewicht dem
der herzustellenden Auflaufspule
16 entspricht oder dieses übersteigt,
lässt sich die Anzahl der Bedienschritte weiter verringern,
da frühestens nach jedem zweiten Abzug die Vorlagespule
13 im
Spulengatter
12 durch eine neue ersetzt werden muss. Insbesondere
wenn das Gesamtgewicht der Vorlagespule
13 im Gatter ein
ganzzahliges Vielfaches des Gewichts der Vorlagespule
6 im
Spindeltopf
8 der Kablierspindel
3 beträgt,
lässt sich das erfindungsgemäße Verfahren
weiter optimieren, wie aus Tabelle 2b ersichtlich ist. Tabelle 2b:
| Anzahl
Bedienschritte Spindeltopf | Anzahl
Bedienschritte Gatter | Gewicht
Auflaufspule (lbs) |
Bestückung
1 | 1 | 1 | |
Abzug
1 | | | 16 |
Bestückung
2 | 1 | 0 | |
Abzug
2 | | | 16 |
Bestückung
3 | 1 | 1 | |
Abzug
3 | | | 16 |
Bestückung
4 | 1 | 0 | |
Abzug
4 | | | 16 |
Bestückung
5 | 1 | 1 | |
Abzug
5 | | | 16 |
Bestückung
6 | 1 | 0 | |
Abzug
6 | | | 16 |
Summe | 6 | 3 | 96 |
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Wie
im direkten Vergleich anhand der Werte in den Tabellen 1b und 2b
ersichtlich, reduziert sich die Anzahl der Bedienschritte am Spulengatter 12 von
neun auf drei. In analoger Weise lässt sich das Verfahren selbstverständlich
auch für eine Auflaufspule mit einem anderen Gesamtgewicht
durchführen. Dabei besteht eine Abhängigkeit von
der zu verarbeitenden Materialart und dem daraus resultierenden
Durchmesser der Vorlagespule 6 im Spindeltopf 8.
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Die
Darstellung in 2 zeigt auf der linken Seite
der Kabliermaschine 1 die Bestückung gemäß dem ersten
Schritt "Bestückung 1" der Tabelle 2a. Anzumerken ist,
dass die Bestückung im Gatter 12 selbstverständlich
auch mit zwei Vorlagespulen 13 gleichen Gewichts erfolgen
kann, wie auf der rechten Seite der Kabliermaschine 1 in 2 dargestellt.
Dabei wird das Fadenende der zuerst abzuziehenden Vorlagespule 13 mit dem
Fadenanfang der anderen Vorlagespule verbunden.
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Einhergehend
mit der Reduzierung des Gewichts und des Durchmessers der Vorlagespule 6 im
Spindeltopf 8, wird der Durchmesser des Spindeltopfes 8 sowie
des Rotors ebenfalls reduziert. Als besonders vorteilhaft hat sich
eine Durchmesserreduzierung um etwa 30% gegenüber dem Stand
der Technik erwiesen, was einem Außendurchmesser des Spindeltopfes 8 von
etwa 235 mm beziehungsweise einem Innendurchmesser von etwa 225
mm entspricht, bei einem Spulendurchmesser von 220 mm.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2726603
A1 [0002, 0002]