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Technisches Umfeld
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Die
Erfindung betrifft ein Bett, Pflegebett oder dergleichen mit einem
Kopf- und einem Fußteil, wobei
zur seitlichen Stützung
zwischen Kopf- und Fußteil
Seitengitter in Form von Latten insbesondere an den Bettpfosten
verschiebbar angeordnet sind, und wobei jeweils in den Bettpfosten
Gleitschienen eingelassen sind, in denen Schlitten mit schwenkbar gelagerten
Halteelementen, die mit der Endseite der Latten zusammenwirken,
vorgesehen sind.
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Stand der Technik
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Aus
dem Stand der Technik sind Pflegebetten bekannt, bei denen der Seitenbereich
durch Seitengitter verschlossen gehalten werden kann, um auf diese
Weise den Patienten vor einem ungewollten Herausfallen aus dem Bett
zu schützen.
Dabei sind diese Seitengitter an den Bettpfosten, die sich an dem
Kopf- und dem Fußteil
befinden, verschiebbar gelagert, so dass das Seitengitter nach unten
abgesenkt werden kann, um den Patienten das Aussteigen aus dem Bett
zu ermöglichen.
Das aus Latten gebildete Seitengitter wird dabei in Führungsschlitten mit
Fingern gehalten, so dass das Seitengitter derart verschoben werden
kann, dass es beispielsweise nur am Kopfteil oder am Fußteil herunter
gelassen werden kann, so dass die zueinander parallel verlaufenden
Latten eine parallelogrammartige Verstellung oder Lage zueinander
einnehmen können.
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Bei
dieser Art der Anordnung der Latten sind die bekannten Führungsschlitten
derart ausgebildet, dass sie nur unter einer Distanz die Latten
halten. Als besonders nachteilig bei dieser Anordnung wird es angesehen,
dass insbesondere in den Stirnseiten der Latten Bohrungen vorgesehen
werden müssen,
um darin die Finger zu versenken. Zu dem ergeben sich insbesondere
vergrößernde bzw.
verengende Zwischenräume
zwischen der Gleitschiene und der Endseite der Latten, so dass sich
in diesen Bereichen Fingerquetsch-Zonen bilden. Weiterhin ergibt
sich das Problem, dass beispielsweise, wenn die Patienten die lose
gelagerten Latten berühren,
dies zu störenden
Geräuschen
führt,
da die Endseiten der Latten dann an die Gleitschiene bzw. die Gleitschienen stoßen.
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Aufgabe
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Hieraus
ergibt sich die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, ein Bett,
Pflegebett und hier insbesondere ein Seitengitter für ein derartiges
Bett so weiter zu bilden, welches Quetschzonen unterbindet und welches
insbesondere den Latten eine stabile geräuschlose Halterung zwischen
den Pfosten ermöglicht.
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Lösung
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst,
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Das
erfindungsgemäße schwenkbare
Halteelement für
die Latte besteht aus einem ersten Teil in Form einer Tasche sowie
aus einem zweiten Teil, welches in Form einer Endkappe auf das freie
Ende der Latte aufsteckbar ist. Dabei bilden Endkappe und Tasche
derart eine Schwenkachse, dass die in der Tasche eingesetzte Endkappe
schwenkbar gehalten ist. Diese Ausbildung gewährleistet eine über den
gesamten verschwenkten Bereich bzw. Verschiebebereich der Latten
einen Quetschschutz, weil insbesondere die Tasche einerseits als
auch die darin sitzende Endkappe die sich bildenden Zwischenräume zwischen
Gleitschiene und der Endseite der Latte in überlappender Weise überbrücken.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist die Endkappe zur Bildung einer
Schwenkachse in der Tasche jeweils an den Seitenwänden eingeformte
Zapfen auf, die in an der Innenseite der Tasche vorgesehene geformte
Ausnehmungen greifen. Es versteht sich nun von selbst, dass insbesondere
nach dem die Tasche angesetzt ist, die Latte mit der aufgesetzten Kappe
sich einfach in die Tasche einfügen
lässt,
wobei sich die Schwenkachse in rastender Form ergibt. Um insbesondere
dem Überlappungsbereich
in der Verschwenkform hier gerecht zu werden, sind die die Stirnseiten
bildenden Seitenwände
der Endkappe bereichsweise überwölbt ausgebildet.
Sie sind somit auf den Schwenkradius abgestellt, so dass die gewölbten Bereiche
mit den Stirnwänden
der Tasche formschlüssig
korrespondieren. In Weiterbildung der Erfindung sind an dem Boden
der Tasche Steckzapfen angeformt, die in die in der Gleitschiene
eines Bettpfostens angeordneten Schlitten greifen.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind in der Gleitschiene
wenigstens zwei zueinander verschiebbare Einzelschlitten angeordnet, wobei
die Einzelschlitten über
ein Kulissenelement miteinander verbunden bzw. aneinander gekoppelt
sind. Dabei besteht das Kulissenelement aus einem stabförmigen Element,
welches in zwei Teilbereiche unterteilt ist, wobei der eine Teilbereich
zwei Durchdringungsöffnungen
aufweist, durch die die Steckzapfen der ersten Tasche in fixierter
Stellung greifen, und wobei der andere Teilbereich einen schlitzförmigen langen Spalt
aufweist, durch den die Steckzapfen der zweiten Tasche in den zweiten
Schlitz in verschiebbarer Lage greifen. Somit sind die beiden an
den Schlitten festgelegten Taschen in ihrer Verschiebelage zueinander
gekoppelt. Das als Stab ausgebildete Kulissenelement liegt im montierten
Zustand auf der im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Gleitschiene des
Pfostens auf. Um insbesondere dem Kulissenelement eine gute Führung zu
verleihen, ist an der Unterseite des Kulissenelements und hier am
Ende des Spaltes ein Führungselement
angeordnet, welches in die Gleitschiene des Bettpfostens greift
und in dieser geführt
ist. Weiter sind an der Unterseite des Kulissenelements und hier
unterhalb des Teilbereiches mit den zwei Durchdringungsöffnungen
Führungs-
bzw. Kulissensteine angeformt, die ebenfalls in die Gleitschiene
des Bettpfostens greifen und in dieser geführt sind. Alle Teile, wie die
Tasche, die Endkappe sowie das Kulissenelement sind hierbei aus
Kunststoffgussteilen hergestellt.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Tasche aus
einem halbkreisförmig geformten
Aufnahmeelement gebildet, in das die Endkappe mit einem an einer
halbkreisförmigen
Ausformung angeformten Zapfen greift, so dass das Zapfenende in
dem Aufnahmeelement eine Schwenkachse bildet. Diese Ausführungsform
hat insbesondere den Vorteil, dass die Endkappe mit ihrer halbkreisförmigen Ausformung
die halbkreisförmige
Tasche quasi umgibt, so dass sich eine Art formschlüssiges Schwenkgelenk
ergibt.
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Dabei
lässt sich
die Endkappe in einfacher Weise durch einfaches Einstecken mit ihrem
Zapfen leicht in Wirkverbindung mit dem Aufnahmeelement bringen.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist
hierbei insbesondere das halbkreisförmig geformte Aufnahmeelement
am Schlitten trennbar angeordnet. Somit lässt sich eine einfache und
leichte Abnahme des Aufnahmeelementes mit der Endkappe und dem eingesetzten Bettpfosten
von dem schienengeführten
Schlitten vornehmen. Dies wird dadurch ermöglicht, dass das halbkreisförmig geformte
Aufnahmeelement mittels eines Riegelelementes am Schlitten befestigt
ist. Somit lässt
sich das Aufnahmeelement durch einen Rie gel am Schlitten entriegeln,
so dass das Aufnahmeelement vom Schlitten getrennt werden kann.
Auf diese Weise wird eine lösbare
Steckverbindung zwischen dem Bettpfosten und der Latte mit Halteelement
geschaffen, die eine einfache und leichte Möglichkeit schafft das Gitter
als Ganzes oder aber nur eine Latte vom Bett zu trennen, ohne Montagen
an der Führung
vorzunehmen.
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In
Weiterbildung der Erfindung, um insbesondere eine einfache Montage
von Aufnahmeelement und Endkappe zu ermöglichen, weist der angeformte
Zapfen endseitig einen Querbolzensteg auf, der in eingeformte Lageraugen
des Aufnahmeelementes greift.
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Beschreibung der Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der nachstehenden 1 bis 5 näher erläutert; dabei
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Bettgestells der Latten in einer ersten Stellung
gemäß dem Stand der
Technik;
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2 eine
weitere Darstellung gemäß der 1 mit
den Latten in einer zweiten Stellung ebenfalls gemäß dem Stand
der Technik;
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3 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen schwenkbaren
Halteelementes in Wirkverbindung mit einer Kulissenkupplung;
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4 eine
Stirnansicht gemäß der 3;
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5 eine
Draufsicht gemäß der 3;
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6 eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung in der isolierten Darstellung eines schwenkbaren Haltelementes;
und
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7 eine
explosionsartige Darstellung des Halteelementes gemäß der 6.
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Ausführungsbeispiele
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1 und 2 zeigen
in der Seitenansicht ein Bett bzw. ein Pflegebett 1, wie
es Stand der Technik ist. Das Bett 1 verfügt über ein
Kopfteil und ein Fußteil.
Dabei ist zur seitlichen Stützung
zwischen dem Kopf- und dem Fußteil
ein Gitter 2 angeordnet, welches in Form von Latten 3 und 4 insbesondere
an dem Bettpfosten 5 und 6 verschiebbar angeordnet ist.
Dies ergibt sich in der Zusammenschau der 1 und 2,
wobei hier die Latten 3 und 4 in unterschiedlichen
Positionen dargestellt sind. Dabei sind jeweils in den Bettpfosten 5 und 6 Gleitschienen 7 eingelassen
in denen jeweils Schlitten 8 mit schwenkbar gelagerten
Fingern 9 vorgesehen sind. Dabei greifen die Finger 9 in
stirnseitig angeordnete Bohrungen in der Endseite der Latten 3 und 4 ein. Insbesondere
diese nach dem Stand der Technik bekannte Ausführungsform unterbindet nicht
die Quetschsicherheit im Bereich zwischen Pfosten 5, 6 und
Endseite der Latten 3, 4.
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Gemäß der 3, 4 und 5 ergibt sich
die erfindungsgemäße Lösung für ein schwenkbares
Halteelemente 10 für
die Latte 3, 4, wobei das schwenkbare Halteelement 10 aus
einem ersten Teil 11 in Form einer Tasche gebildet ist
sowie aus einem zweiten Teil 12, welches in Form einer
Endkappe auf das freie Ende der Latte 3 bzw. 4 aufsteckbar
ist. Dabei bilden Endkappe 12 und Tasche 11 derart
eine Schwenkachse 13, dass die in der Tasche 11 eingesetzte
Endkappe 12 schwenkbar gehalten wird. Dies ergibt sich
insbesondere aus der Zusammenschau der 3 und 5,
wobei deutlich zu erkennen ist, dass die Endkappe 12 in
der Tasche 11 um einen Betrag verschwenkt angeordnet ist.
Zur Bildung der Schwenkachse 13 weist die Endkappe 12 jeweils
an ihren Seitenwänden 14 und 15 angeformte
Zapfen 16 und 17 auf, die in an der Innenseite
der Tasche 11 vorgesehenen geformten Ausnehmungen 18 und 19 greifen.
Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn die Tasche 11 am
Pfosten 5, 6 angesetzt ist, in einfacher Weise
durch einfaches Aufstecken der Endkappe 12 auf die Latte 3, 4,
die Latte mit der Endkappe 12 einfach in die offene Tasche 11 eingesetzt
wird, so dass die angeformten Zapfen 16 und 17 in
die Ausnehmungen 18 und 19 der Tasche 11 rastend
greifen. Somit ist die Latte 3, 4 in der Tasche 11 festgelegt.
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Wie
aus der 3 weiter zu erkennen ist, sind
die Stirnseiten 20, 21 der Endkappe 12 bereichsweise überwölbt ausgebildet.
Somit ergibt sich ein formschlüssiger
Fingerschutz beim Verschwenken der Endkappe 12 in der Tasche 11.
In der Endkappe 12 kann dabei noch eine Aufnahme 22 vorgesehen sein,
die insbesondere dazu bestimmt ist, hier eine nicht näher dargestellte
Spiralfeder zu halten, so dass sich die Endkappe 12 gegenüber der
Stirnseite der Latte 3, 4 abdrückt und es zu einem geräuscharmen
Schwenk- bzw. Verschiebevorgang kommt. Denn die Spiralfeder drückt die
Endkappe 12 in die Ausnehmungen 18 und 19,
so dass die Formschlussverbindung unter Spannung steht.
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Um
insbesondere die Tasche 11 in dem Schlitten 8 festzulegen,
sind an dem Boden der Tasche 11 Steckzapfen 23, 24 angeformt,
die in die in der Gleitschiene 7 eines Bettpfostens 5, 6 angeordneten
Schlitten 8 greifen. Wie aus der 3 und 5 ersichtlich
ist, sind in der Gleitschiene 7 wenigstens zwei zueinander
verschiebbare Einzelschlitten 8.1 und 8.2 angeordnet,
und wobei diese Schlitten 8.1 und 8.2 über ein
Kulissenelement 25 miteinander verbunden bzw. aneinander
gekoppelt sind. Hierbei besteht das Kulissenelement 25 aus
einem stabförmigen
Element, welches in zwei Teilbereiche unterteilt ist, wobei der
eine Teilbereich zwei Durchdringungsöffnungen 26 und 27 aufweist,
durch die die Steckzapfen 23 und 24 der ersten
Tasche 11 in fixierter Stellung greifen und wobei der andere
Teilbereich einen schlitzförmigen
langen Spalt 28 aufweist, durch den die Steckzapfen 23 und 24 der
zweiten Tasche 11 in den zweiten Schlitten 8.2 in
verschiebbarer Lage greifen. Um insbesondere ein verkantungsfreies
Führen
zu ermöglichen,
liegt das als Stab ausgebildete Kulissenelement 25 im monierten
Zustand auf der im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Gleitschiene 7 auf,
wobei an der Unterseite des Kulissenelementes 25 und hier
am Ende des Spaltes 28 ein Führungselement 29 angeordnet
ist, welches in die Gleitschiene 7 des Bettpfostens 5, 6 greift
und in dieser geführt
ist. In Weiterbildung sind an der Unterseite des Kulissenelementes 25 und
hier unterhalb des Teilbereiches mit den zwei Durchdringungsöffnungen 26 und 27 Führungs-
bzw. Kulissensteine angeformt, die ebenfalls in die Gleitschiene 7 des
Bettpfostens greifen und in dieser geführt sind.
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In
vorteilhafter Weiterbildung sind insbesondere die zusammenwirkenden
Teile, wie Tasche 11, Endkappe 12 und Kulissenelement 25 aus
Kunststoffspritzgussteilen hergestellt.
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Die 6 zeigt
hier insbesondere eine weitere Ausführungsform gemäß der Erfindung.
In der isolierten Darstellung wird ein schwenkbares Halteelement 10 gezeigt,
welches sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass hier die Tasche 11 aus
einem halbkreisförmig
geformten Aufnahmeelement 30 gebildet ist, in dass die
Endkappe 12 mit einem an einer halbkreisförmigen Ausformung 31 angeformter Zapfen 32 greift.
Somit bildet insbesondere das Zapfenende 33 hier in dem
Aufnahmeelement 30, wie in der offenen Darstellung der 6 zu
erkennen, die Schwenkachse 13. Dabei wird die Schwenkachse 13 begrenzt
durch Winkelstege 34 und 35, die in dem Aufnahmeelement 30 eingeformt
sind.
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Aus
der 7, wo das Aufnahmeelement 30 und die
Endkappe 12 in explosionsartiger Darstellung gezeigt sind,
erkennt man, dass das halbkreisförmig
geformte Aufnahmeelement 30 am Schlitten 8.1 bzw. 8.2 trennbar
angeordnet ist. Der Schlitten weist hierzu einen T-förmigen Bereich 36 auf,
der so gestaltet ist, dass er in Nuten 37 am Aufnahmeelement 30 greift.
Unterhalb des T-förmigen
Bereiches 36 bzw. unterhalb der Nuten 37 ist ein
Riegelelement 38 vorgesehen, welches in einer Kulisse 39 am
Aufnahmeelement 30 verschiebbar eingefasst ist.
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Es
versteht sich nun von selbst, dass, wenn das Riegelelement 38 gemäß Pfeil
zurückgeschoben ist,
und in den Freibereich 40 der Kulisse 39 verfahren
ist, der T-förmige
Bereich 36 des Schlittens 8.1 bzw. 8.2 nach
unten hin frei ist, so dass das Aufnahmeelement 30 von
dem T-förmigen
Bereich 36 geschoben werden kann. Auf diese Weise wird
eine lösbare
Steckverbindung zwischen dem Bettpfosten 5 und 6 und
der Latte 3 bzw. 4 mit dem Halteelement 10 geschaffen,
die eine einfache und leichte Möglichkeit
schafft das Gitter 2 als Ganzes oder aber nur eine Latte 3 oder
bzw. 4 vom Bett 1 zu trennen, ohne Montagen an
der Führung
vorzunehmen.
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Wie
insbesondere aus der 7 zu erkennen ist, weist der
angeformte Zapfen 32 endseitig einen Querbolzensteg 41 auf,
der in eingeformte Lageraugen 42 des Aufnahmeelementes 30 greift.
Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn das Halteelement 10 zu
montieren ist, dies zunächst
an den T-förmigen
Bereich 36 des Schlittens 8.1 bzw. 8.2 angesetzt
wird, wobei dann das Riegelelement 38 in die Verschließstellung
gebracht wird. Dann wird die Endkappe 12 mit ihrem angeformten
Zapfen 32 sowie dessen Querbolzensteg 41 in das
Lagerauge 42 eingesetzt, wobei dann zum Schluss zur Vervollständigung
des schwenkbaren Halteelementes 10 noch eine nicht näher dargestellte
Kappe ebenfalls in Halbkreisform abdeckend aufgesetzt wird, so dass
das Halteelement 10 als solches geschlossen ist.
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- 1
- Bett
- 2
- Gitter
- 3
- Latte
- 4
- Latte
- 5
- Bettpfosten
- 6
- Bettpfosten
- 7
- Gleitschiene
- 8
- Schlitten
- 9
- Finger
- 10
- Halteelement
- 11
- erstes
Teil Tasche
- 12
- zweites
Teil Endkappe
- 13
- Schwenkachse
- 14
- Seitenwand
- 15
- Seitenwand
- 16
- Zapfen
- 17
- Zapfen
- 18
- Ausnehmung
- 19
- Ausnehmung
- 20
- Stirnseite
- 21
- Stirnseite
- 22
- Aufnahme
- 23
- Steckzapfen
- 24
- Steckzapfen
- 25
- Kulissenelement
- 26
- Durchtrittsöffnung
- 27
- Durchtrittsöffnung
- 28
- Spalt
- 29
- Führungselement
- 30
- Aufnahmeelement
- 31
- halbkreisförmige Ausformung
- 32
- Zapfen
- 33
- Zapfenende
- 34
- begrenzender
Steg
- 35
- begrenzender
Steg
- 36
- T-förmiger Bereich
- 37
- Nut
- 38
- Riegelelement
- 39
- Kulisse
- 40
- Freibereich
- 41
- Querbolzensteg
- 42
- Lagerauge