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DE102007047925A1 - Bett, Pflegebett oder dergleichen - Google Patents

Bett, Pflegebett oder dergleichen Download PDF

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DE102007047925A1
DE102007047925A1 DE102007047925A DE102007047925A DE102007047925A1 DE 102007047925 A1 DE102007047925 A1 DE 102007047925A1 DE 102007047925 A DE102007047925 A DE 102007047925A DE 102007047925 A DE102007047925 A DE 102007047925A DE 102007047925 A1 DE102007047925 A1 DE 102007047925A1
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bed
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Heinrich Varlemann
Tobias Varlemann
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Bett, Pflegebett (1) oder dergleichen mit einem Kopf- und einem Fußteil, wobei zur seitlichen Stützung zwischen Kopf- und Fußteil Seitengitter (2) in Form von Latten (3, 4) insbesondere an den Bettpfosten (5) und (6) verschiebbar angeordnet sind, und wobei jeweils in den Bettpfosten Gleitschienen (7) eingelassen sind, in denen Schlitten (8) mit schwenkbar gelagerten Halteelementen (10), die mit der Endseite der Latten (3, 4) zusammenwirken, vorgesehen sind. Dabei ist das schwenkbare Halteelement (10) für die Latte (3, 4) aus einem ersten Teil in Form einer Tasche (11) gebildet, sowie aus einem zweiten Teil, welches in Form einer Endkappe (12) auf das freie Ende der Latte (3, 4) aufsteckbar ist, und wobei Endkappe (12) und Tasche (11) eine Schwenkachse (13) derart bilden, dass die in der Tasche (11) eingesetzte Endkappe (12) schwenkbar gehalten ist.

Description

  • Technisches Umfeld
  • Die Erfindung betrifft ein Bett, Pflegebett oder dergleichen mit einem Kopf- und einem Fußteil, wobei zur seitlichen Stützung zwischen Kopf- und Fußteil Seitengitter in Form von Latten insbesondere an den Bettpfosten verschiebbar angeordnet sind, und wobei jeweils in den Bettpfosten Gleitschienen eingelassen sind, in denen Schlitten mit schwenkbar gelagerten Halteelementen, die mit der Endseite der Latten zusammenwirken, vorgesehen sind.
  • Stand der Technik
  • Aus dem Stand der Technik sind Pflegebetten bekannt, bei denen der Seitenbereich durch Seitengitter verschlossen gehalten werden kann, um auf diese Weise den Patienten vor einem ungewollten Herausfallen aus dem Bett zu schützen. Dabei sind diese Seitengitter an den Bettpfosten, die sich an dem Kopf- und dem Fußteil befinden, verschiebbar gelagert, so dass das Seitengitter nach unten abgesenkt werden kann, um den Patienten das Aussteigen aus dem Bett zu ermöglichen. Das aus Latten gebildete Seitengitter wird dabei in Führungsschlitten mit Fingern gehalten, so dass das Seitengitter derart verschoben werden kann, dass es beispielsweise nur am Kopfteil oder am Fußteil herunter gelassen werden kann, so dass die zueinander parallel verlaufenden Latten eine parallelogrammartige Verstellung oder Lage zueinander einnehmen können.
  • Bei dieser Art der Anordnung der Latten sind die bekannten Führungsschlitten derart ausgebildet, dass sie nur unter einer Distanz die Latten halten. Als besonders nachteilig bei dieser Anordnung wird es angesehen, dass insbesondere in den Stirnseiten der Latten Bohrungen vorgesehen werden müssen, um darin die Finger zu versenken. Zu dem ergeben sich insbesondere vergrößernde bzw. verengende Zwischenräume zwischen der Gleitschiene und der Endseite der Latten, so dass sich in diesen Bereichen Fingerquetsch-Zonen bilden. Weiterhin ergibt sich das Problem, dass beispielsweise, wenn die Patienten die lose gelagerten Latten berühren, dies zu störenden Geräuschen führt, da die Endseiten der Latten dann an die Gleitschiene bzw. die Gleitschienen stoßen.
  • Aufgabe
  • Hieraus ergibt sich die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe, ein Bett, Pflegebett und hier insbesondere ein Seitengitter für ein derartiges Bett so weiter zu bilden, welches Quetschzonen unterbindet und welches insbesondere den Latten eine stabile geräuschlose Halterung zwischen den Pfosten ermöglicht.
  • Lösung
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das erfindungsgemäße schwenkbare Halteelement für die Latte besteht aus einem ersten Teil in Form einer Tasche sowie aus einem zweiten Teil, welches in Form einer Endkappe auf das freie Ende der Latte aufsteckbar ist. Dabei bilden Endkappe und Tasche derart eine Schwenkachse, dass die in der Tasche eingesetzte Endkappe schwenkbar gehalten ist. Diese Ausbildung gewährleistet eine über den gesamten verschwenkten Bereich bzw. Verschiebebereich der Latten einen Quetschschutz, weil insbesondere die Tasche einerseits als auch die darin sitzende Endkappe die sich bildenden Zwischenräume zwischen Gleitschiene und der Endseite der Latte in überlappender Weise überbrücken.
  • In Weiterbildung der Erfindung weist die Endkappe zur Bildung einer Schwenkachse in der Tasche jeweils an den Seitenwänden eingeformte Zapfen auf, die in an der Innenseite der Tasche vorgesehene geformte Ausnehmungen greifen. Es versteht sich nun von selbst, dass insbesondere nach dem die Tasche angesetzt ist, die Latte mit der aufgesetzten Kappe sich einfach in die Tasche einfügen lässt, wobei sich die Schwenkachse in rastender Form ergibt. Um insbesondere dem Überlappungsbereich in der Verschwenkform hier gerecht zu werden, sind die die Stirnseiten bildenden Seitenwände der Endkappe bereichsweise überwölbt ausgebildet. Sie sind somit auf den Schwenkradius abgestellt, so dass die gewölbten Bereiche mit den Stirnwänden der Tasche formschlüssig korrespondieren. In Weiterbildung der Erfindung sind an dem Boden der Tasche Steckzapfen angeformt, die in die in der Gleitschiene eines Bettpfostens angeordneten Schlitten greifen.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung sind in der Gleitschiene wenigstens zwei zueinander verschiebbare Einzelschlitten angeordnet, wobei die Einzelschlitten über ein Kulissenelement miteinander verbunden bzw. aneinander gekoppelt sind. Dabei besteht das Kulissenelement aus einem stabförmigen Element, welches in zwei Teilbereiche unterteilt ist, wobei der eine Teilbereich zwei Durchdringungsöffnungen aufweist, durch die die Steckzapfen der ersten Tasche in fixierter Stellung greifen, und wobei der andere Teilbereich einen schlitzförmigen langen Spalt aufweist, durch den die Steckzapfen der zweiten Tasche in den zweiten Schlitz in verschiebbarer Lage greifen. Somit sind die beiden an den Schlitten festgelegten Taschen in ihrer Verschiebelage zueinander gekoppelt. Das als Stab ausgebildete Kulissenelement liegt im montierten Zustand auf der im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Gleitschiene des Pfostens auf. Um insbesondere dem Kulissenelement eine gute Führung zu verleihen, ist an der Unterseite des Kulissenelements und hier am Ende des Spaltes ein Führungselement angeordnet, welches in die Gleitschiene des Bettpfostens greift und in dieser geführt ist. Weiter sind an der Unterseite des Kulissenelements und hier unterhalb des Teilbereiches mit den zwei Durchdringungsöffnungen Führungs- bzw. Kulissensteine angeformt, die ebenfalls in die Gleitschiene des Bettpfostens greifen und in dieser geführt sind. Alle Teile, wie die Tasche, die Endkappe sowie das Kulissenelement sind hierbei aus Kunststoffgussteilen hergestellt.
  • Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Tasche aus einem halbkreisförmig geformten Aufnahmeelement gebildet, in das die Endkappe mit einem an einer halbkreisförmigen Ausformung angeformten Zapfen greift, so dass das Zapfenende in dem Aufnahmeelement eine Schwenkachse bildet. Diese Ausführungsform hat insbesondere den Vorteil, dass die Endkappe mit ihrer halbkreisförmigen Ausformung die halbkreisförmige Tasche quasi umgibt, so dass sich eine Art formschlüssiges Schwenkgelenk ergibt.
  • Dabei lässt sich die Endkappe in einfacher Weise durch einfaches Einstecken mit ihrem Zapfen leicht in Wirkverbindung mit dem Aufnahmeelement bringen. Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist hierbei insbesondere das halbkreisförmig geformte Aufnahmeelement am Schlitten trennbar angeordnet. Somit lässt sich eine einfache und leichte Abnahme des Aufnahmeelementes mit der Endkappe und dem eingesetzten Bettpfosten von dem schienengeführten Schlitten vornehmen. Dies wird dadurch ermöglicht, dass das halbkreisförmig geformte Aufnahmeelement mittels eines Riegelelementes am Schlitten befestigt ist. Somit lässt sich das Aufnahmeelement durch einen Rie gel am Schlitten entriegeln, so dass das Aufnahmeelement vom Schlitten getrennt werden kann. Auf diese Weise wird eine lösbare Steckverbindung zwischen dem Bettpfosten und der Latte mit Halteelement geschaffen, die eine einfache und leichte Möglichkeit schafft das Gitter als Ganzes oder aber nur eine Latte vom Bett zu trennen, ohne Montagen an der Führung vorzunehmen.
  • In Weiterbildung der Erfindung, um insbesondere eine einfache Montage von Aufnahmeelement und Endkappe zu ermöglichen, weist der angeformte Zapfen endseitig einen Querbolzensteg auf, der in eingeformte Lageraugen des Aufnahmeelementes greift.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der nachstehenden 1 bis 5 näher erläutert; dabei zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Bettgestells der Latten in einer ersten Stellung gemäß dem Stand der Technik;
  • 2 eine weitere Darstellung gemäß der 1 mit den Latten in einer zweiten Stellung ebenfalls gemäß dem Stand der Technik;
  • 3 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen schwenkbaren Halteelementes in Wirkverbindung mit einer Kulissenkupplung;
  • 4 eine Stirnansicht gemäß der 3;
  • 5 eine Draufsicht gemäß der 3;
  • 6 eine weitere Ausführungsform der Erfindung in der isolierten Darstellung eines schwenkbaren Haltelementes; und
  • 7 eine explosionsartige Darstellung des Halteelementes gemäß der 6.
  • Ausführungsbeispiele
  • 1 und 2 zeigen in der Seitenansicht ein Bett bzw. ein Pflegebett 1, wie es Stand der Technik ist. Das Bett 1 verfügt über ein Kopfteil und ein Fußteil. Dabei ist zur seitlichen Stützung zwischen dem Kopf- und dem Fußteil ein Gitter 2 angeordnet, welches in Form von Latten 3 und 4 insbesondere an dem Bettpfosten 5 und 6 verschiebbar angeordnet ist. Dies ergibt sich in der Zusammenschau der 1 und 2, wobei hier die Latten 3 und 4 in unterschiedlichen Positionen dargestellt sind. Dabei sind jeweils in den Bettpfosten 5 und 6 Gleitschienen 7 eingelassen in denen jeweils Schlitten 8 mit schwenkbar gelagerten Fingern 9 vorgesehen sind. Dabei greifen die Finger 9 in stirnseitig angeordnete Bohrungen in der Endseite der Latten 3 und 4 ein. Insbesondere diese nach dem Stand der Technik bekannte Ausführungsform unterbindet nicht die Quetschsicherheit im Bereich zwischen Pfosten 5, 6 und Endseite der Latten 3, 4.
  • Gemäß der 3, 4 und 5 ergibt sich die erfindungsgemäße Lösung für ein schwenkbares Halteelemente 10 für die Latte 3, 4, wobei das schwenkbare Halteelement 10 aus einem ersten Teil 11 in Form einer Tasche gebildet ist sowie aus einem zweiten Teil 12, welches in Form einer Endkappe auf das freie Ende der Latte 3 bzw. 4 aufsteckbar ist. Dabei bilden Endkappe 12 und Tasche 11 derart eine Schwenkachse 13, dass die in der Tasche 11 eingesetzte Endkappe 12 schwenkbar gehalten wird. Dies ergibt sich insbesondere aus der Zusammenschau der 3 und 5, wobei deutlich zu erkennen ist, dass die Endkappe 12 in der Tasche 11 um einen Betrag verschwenkt angeordnet ist. Zur Bildung der Schwenkachse 13 weist die Endkappe 12 jeweils an ihren Seitenwänden 14 und 15 angeformte Zapfen 16 und 17 auf, die in an der Innenseite der Tasche 11 vorgesehenen geformten Ausnehmungen 18 und 19 greifen. Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn die Tasche 11 am Pfosten 5, 6 angesetzt ist, in einfacher Weise durch einfaches Aufstecken der Endkappe 12 auf die Latte 3, 4, die Latte mit der Endkappe 12 einfach in die offene Tasche 11 eingesetzt wird, so dass die angeformten Zapfen 16 und 17 in die Ausnehmungen 18 und 19 der Tasche 11 rastend greifen. Somit ist die Latte 3, 4 in der Tasche 11 festgelegt.
  • Wie aus der 3 weiter zu erkennen ist, sind die Stirnseiten 20, 21 der Endkappe 12 bereichsweise überwölbt ausgebildet. Somit ergibt sich ein formschlüssiger Fingerschutz beim Verschwenken der Endkappe 12 in der Tasche 11. In der Endkappe 12 kann dabei noch eine Aufnahme 22 vorgesehen sein, die insbesondere dazu bestimmt ist, hier eine nicht näher dargestellte Spiralfeder zu halten, so dass sich die Endkappe 12 gegenüber der Stirnseite der Latte 3, 4 abdrückt und es zu einem geräuscharmen Schwenk- bzw. Verschiebevorgang kommt. Denn die Spiralfeder drückt die Endkappe 12 in die Ausnehmungen 18 und 19, so dass die Formschlussverbindung unter Spannung steht.
  • Um insbesondere die Tasche 11 in dem Schlitten 8 festzulegen, sind an dem Boden der Tasche 11 Steckzapfen 23, 24 angeformt, die in die in der Gleitschiene 7 eines Bettpfostens 5, 6 angeordneten Schlitten 8 greifen. Wie aus der 3 und 5 ersichtlich ist, sind in der Gleitschiene 7 wenigstens zwei zueinander verschiebbare Einzelschlitten 8.1 und 8.2 angeordnet, und wobei diese Schlitten 8.1 und 8.2 über ein Kulissenelement 25 miteinander verbunden bzw. aneinander gekoppelt sind. Hierbei besteht das Kulissenelement 25 aus einem stabförmigen Element, welches in zwei Teilbereiche unterteilt ist, wobei der eine Teilbereich zwei Durchdringungsöffnungen 26 und 27 aufweist, durch die die Steckzapfen 23 und 24 der ersten Tasche 11 in fixierter Stellung greifen und wobei der andere Teilbereich einen schlitzförmigen langen Spalt 28 aufweist, durch den die Steckzapfen 23 und 24 der zweiten Tasche 11 in den zweiten Schlitten 8.2 in verschiebbarer Lage greifen. Um insbesondere ein verkantungsfreies Führen zu ermöglichen, liegt das als Stab ausgebildete Kulissenelement 25 im monierten Zustand auf der im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Gleitschiene 7 auf, wobei an der Unterseite des Kulissenelementes 25 und hier am Ende des Spaltes 28 ein Führungselement 29 angeordnet ist, welches in die Gleitschiene 7 des Bettpfostens 5, 6 greift und in dieser geführt ist. In Weiterbildung sind an der Unterseite des Kulissenelementes 25 und hier unterhalb des Teilbereiches mit den zwei Durchdringungsöffnungen 26 und 27 Führungs- bzw. Kulissensteine angeformt, die ebenfalls in die Gleitschiene 7 des Bettpfostens greifen und in dieser geführt sind.
  • In vorteilhafter Weiterbildung sind insbesondere die zusammenwirkenden Teile, wie Tasche 11, Endkappe 12 und Kulissenelement 25 aus Kunststoffspritzgussteilen hergestellt.
  • Die 6 zeigt hier insbesondere eine weitere Ausführungsform gemäß der Erfindung. In der isolierten Darstellung wird ein schwenkbares Halteelement 10 gezeigt, welches sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass hier die Tasche 11 aus einem halbkreisförmig geformten Aufnahmeelement 30 gebildet ist, in dass die Endkappe 12 mit einem an einer halbkreisförmigen Ausformung 31 angeformter Zapfen 32 greift. Somit bildet insbesondere das Zapfenende 33 hier in dem Aufnahmeelement 30, wie in der offenen Darstellung der 6 zu erkennen, die Schwenkachse 13. Dabei wird die Schwenkachse 13 begrenzt durch Winkelstege 34 und 35, die in dem Aufnahmeelement 30 eingeformt sind.
  • Aus der 7, wo das Aufnahmeelement 30 und die Endkappe 12 in explosionsartiger Darstellung gezeigt sind, erkennt man, dass das halbkreisförmig geformte Aufnahmeelement 30 am Schlitten 8.1 bzw. 8.2 trennbar angeordnet ist. Der Schlitten weist hierzu einen T-förmigen Bereich 36 auf, der so gestaltet ist, dass er in Nuten 37 am Aufnahmeelement 30 greift. Unterhalb des T-förmigen Bereiches 36 bzw. unterhalb der Nuten 37 ist ein Riegelelement 38 vorgesehen, welches in einer Kulisse 39 am Aufnahmeelement 30 verschiebbar eingefasst ist.
  • Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn das Riegelelement 38 gemäß Pfeil zurückgeschoben ist, und in den Freibereich 40 der Kulisse 39 verfahren ist, der T-förmige Bereich 36 des Schlittens 8.1 bzw. 8.2 nach unten hin frei ist, so dass das Aufnahmeelement 30 von dem T-förmigen Bereich 36 geschoben werden kann. Auf diese Weise wird eine lösbare Steckverbindung zwischen dem Bettpfosten 5 und 6 und der Latte 3 bzw. 4 mit dem Halteelement 10 geschaffen, die eine einfache und leichte Möglichkeit schafft das Gitter 2 als Ganzes oder aber nur eine Latte 3 oder bzw. 4 vom Bett 1 zu trennen, ohne Montagen an der Führung vorzunehmen.
  • Wie insbesondere aus der 7 zu erkennen ist, weist der angeformte Zapfen 32 endseitig einen Querbolzensteg 41 auf, der in eingeformte Lageraugen 42 des Aufnahmeelementes 30 greift. Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn das Halteelement 10 zu montieren ist, dies zunächst an den T-förmigen Bereich 36 des Schlittens 8.1 bzw. 8.2 angesetzt wird, wobei dann das Riegelelement 38 in die Verschließstellung gebracht wird. Dann wird die Endkappe 12 mit ihrem angeformten Zapfen 32 sowie dessen Querbolzensteg 41 in das Lagerauge 42 eingesetzt, wobei dann zum Schluss zur Vervollständigung des schwenkbaren Halteelementes 10 noch eine nicht näher dargestellte Kappe ebenfalls in Halbkreisform abdeckend aufgesetzt wird, so dass das Halteelement 10 als solches geschlossen ist.
  • 1
    Bett
    2
    Gitter
    3
    Latte
    4
    Latte
    5
    Bettpfosten
    6
    Bettpfosten
    7
    Gleitschiene
    8
    Schlitten
    9
    Finger
    10
    Halteelement
    11
    erstes Teil Tasche
    12
    zweites Teil Endkappe
    13
    Schwenkachse
    14
    Seitenwand
    15
    Seitenwand
    16
    Zapfen
    17
    Zapfen
    18
    Ausnehmung
    19
    Ausnehmung
    20
    Stirnseite
    21
    Stirnseite
    22
    Aufnahme
    23
    Steckzapfen
    24
    Steckzapfen
    25
    Kulissenelement
    26
    Durchtrittsöffnung
    27
    Durchtrittsöffnung
    28
    Spalt
    29
    Führungselement
    30
    Aufnahmeelement
    31
    halbkreisförmige Ausformung
    32
    Zapfen
    33
    Zapfenende
    34
    begrenzender Steg
    35
    begrenzender Steg
    36
    T-förmiger Bereich
    37
    Nut
    38
    Riegelelement
    39
    Kulisse
    40
    Freibereich
    41
    Querbolzensteg
    42
    Lagerauge

Claims (14)

  1. Bett, Pflegebett oder dergleichen mit einem Kopf- und einem Fußteil, wobei zur seitlichen Stützung zwischen Kopf- und Fußteil Seitengitter in Form von Latten insbesondere an den Bettpfosten verschiebbar angeordnet sind, und wobei jeweils in den Bettpfosten Gleitschienen eingelassen sind, in denen Schlitten mit schwenkbar gelagerten Halteelementen, die mit der Endseite der Latten zusammenwirken, vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass das schwenkbare Halteelement (10) für die Latte (3, 4) aus einem ersten Teil in Form einer Tasche (11) gebildet ist, sowie aus einem zweiten Teil, welches in Form einer Endkappe (12) auf das freie Ende der Latte (3, 4) aufsteckbar ist, und wobei Endkappe (12) und Tasche (11) eine Schenkachse (13) derart bilden, dass die in der Tasche (11) eingesetzte Endkappe (12) schwenkbar gehalten ist.
  2. Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, die Endkappe (12) zur Bildung einer Schwenkachse (13) in der Tasche (11) jeweils an den Seitenwänden (14) und (15) angeformte Zapfen (16) und (17) aufweist, die in an der Innenseite der Tasche (11) vorgesehene geformte Ausnehmungen (18) und (19) greifen.
  3. Bett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die Stirnseiten (20) und (21) bildenden Seitenwände der Endkappe (12) bereichsweise überwölbt ausgebildet sind.
  4. Bett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Innenbodenbereich der Endkappe (12) eine Aufnahme (22) zur Halterung einer Spiralfeder angeordnet ist.
  5. Bett nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Boden der Tasche (11) Steckzapfen (23) und (24) angeformt sind, die in die in der Gleitschiene (7) eines Bettpfostens (5.6) angeordneten Schlitten (8) greifen.
  6. Bett nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Gleitschiene (7) wenigstens zwei zueinander verschiebbare Einzelschlitten (8.1) und (8.2) angeordnet sind, und die Einzelschlitten (8.1) und (8.2) über ein Kulissenelement (25) miteinander verbunden bzw. aneinander gekoppelt sind.
  7. Bett nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kulissenelement (25) aus einem stabförmigen Element besteht, welches in zwei Teilbereiche unterteilt ist, wobei der eine Teilbereich zwei Durchdringungsöffnungen (26) und (27) aufweist, durch die Steckzapfen (23) und (24) der ersten Tasche (11) in fixierter Stellung greifen, und wobei der andere Teilbereich einen schlitzförmigen langen Spalt (28) aufweist, durch den die Steckzapfen (23) und (24) der zweiten Tasche (11) in den zweiten Schlitten (8.2) in verschiebbarer Lage greifen.
  8. Bett nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das als Stab ausgebildete Kulissenelement (25) im montierten Zustand auf der im Wesentlichen U-förmig ausgebildeten Gleitschiene (7) des Bettpfostens aufliegt.
  9. Bett nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Kulissenelements (25) und hier am Ende des Spaltes (28) ein Führungselement (29) angeordnet ist, welches in die Gleitschiene (7) des Bettpfostens (5, 6) greift und in dieser geführt ist.
  10. Bett nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (11), die Endkappe (12) sowie das Kulissenelement (25) aus Kunststoffspritzgussteilen hergestellt sind.
  11. Bett nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (11) aus einem halbkreisförmig geformten Aufnahmeelement (30) gebildet ist, in das die Endkappe (12) mit einem an einer halbkreisförmigen Ausformung (31) angeformten Zapfen (32) greift, so dass das Zapfenende (33) in dem Aufnehmelement (30) eine Schwenkachse (13) bildet.
  12. Bett nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das halbkreisförmig geformte Aufnehmelement (30) am Schlitten (8.1) bzw. (8.2) trennbar angeordnet ist.
  13. Bett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das halbkreisförmig geformte Aufnehmelement (30) mittels eines Riegelelementes (38) vom Schlitten (8.1) bzw. (8.2) trennbar ist.
  14. Bett nach Anspruch 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der angeformte Zapfen (32) endseitig einen Querbolzensteg (41) aufweist, der in eingeformte Lageraugen (42) des Aufnahmeelementes (30) greift.
DE102007047925A 2006-12-19 2007-12-13 Bett, Pflegebett oder dergleichen Withdrawn DE102007047925A1 (de)

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DE102007047925A DE102007047925A1 (de) 2006-12-19 2007-12-13 Bett, Pflegebett oder dergleichen

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP3639806A1 (de) 2018-10-19 2020-04-22 Völker GmbH Ausziehbares seitengitter für ein bett

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