DE102007046555A1 - Verfahren und eine Einrichtung zum Verwerten von Informationen über ein Behandlungsmittel in einer Wäschebehandlungsmaschine - Google Patents
Verfahren und eine Einrichtung zum Verwerten von Informationen über ein Behandlungsmittel in einer Wäschebehandlungsmaschine Download PDFInfo
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Abstract
Das Verfahren und die Einrichtung zum Verwerten von Informationen über ein Behandlungsmittel, das in einem in eine Wäschebehandlungsmaschine einsetzbaren Transport- oder Vorratsbehälter 22, 23, 24 zum portionsweisen Dosieren bereitgehalten wird, wobei diese Informationen in einer maschinenlesbaren Weise in einem Informationsträger 26, 27, 28 enthalten sind, der mit dem Transport- oder Vorratsbehälter verbunden ist, benutzt eine integrierte Leseeinrichtung 18, welche die Informationen des Informationsträgers im Falle seiner räumlichen Nähe zur Leseeinrichtung aus dem Informationsträger entnimmt und an eine Steuereinrichtung 12 weiterleitet, die in geeigneter Weise und zu geeigneten Zeitpunkten eines Wäschebehandlungsprogramms individuell bemessene Portionen des Behandlungsmittels in den Behandlungsprozess einführt. Damit die von Seiten des Behandlungsmittels übertragenen Informationen ergänzt werden durch solche Informationen, die bei der Verwendung dieses Behandlungsmittels gewonnen werden und aufgrund von Erfahrungen mit diesem Behandlungsmittel entstehen, werden während des Behandlungsprozesses bei der Verwendung des Behandlungsmittels gewonnene Erfahrungen in Form von Erfahrungsinformationen abgespeichert und für spätere Anwendungen dieses Behandlungsmittels bereitgehalten.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum Verwerten von Informationen über ein Behandlungsmittel, das in einem in eine Wäschebehandlungsmaschine einsetzbaren Transport- oder Vorratsbehälter zum portionsweisen Dosieren bereitgehalten wird, wobei diese Informationen in einer maschinenlesbaren Weise in einem Informationsträger enthalten sind, der mit dem Transport- oder Vorratsbehälter verbunden ist, und die Wäschebehandlungsmaschine eine Leseeinrichtung enthält, welche die Informationen des Informationsträger im Falle seiner räumlichen Nähe zur Leseeinrichtung aus dem Informationsträger entnimmt und an eine Steuereinrichtung weiterleitet, die in geeigneter Weise und zu geeigneten Zeitpunkten eines Wäschebehandlungsprogramms individuell bemessene Portionen des Behandlungsmittels in den Behandlungsprozess einführt.
- In der
DE 33 03 292 A1 wird ein Verfahren und eine Einrichtung zum Eingeben von Daten in eine elektronische Steuereinrichtung über flüssige, in Transportbehältern gehaltene Wasch- oder Spülmittel beschrieben. Darin haben die Transportbehälter Datenbeschriftungen, in denen Angaben über die Art und/oder die Konzentration des Wasch- oder Spülmittels enthalten sind. Der Inhalt dieser Beschriftung wird mittels einer Leseeinrichtung in die Steuereinrichtung des Dosiergerätes eingelesen. Das bekannte Verfahren geht davon aus, dass Transportbehälter mit einem aufgeklebten oder mechanisch mit dem Behälter verbundenen Teil versehen sind, in dem mit dem Auge möglicherweise nicht lesbare, aber maschinell lesbare Informationen mit einem oben benannten Inhalt gespeichert sind. Hierbei kann es sich um magnetisch, optisch oder elektrisch lesbare Informationen handeln. Ursprünglich waren solche Informationen in einer Bar-Code-Darstellung enthalten, später wurden auch Vorschläge gemacht, solche Informationen in mechanisch codierten Steckkarten oder solchen mit Bereichen zu in tegrieren, die magnetisch, optisch oder elektrisch lesbar sind. Beispielsweise –DE 100 39 408 A1 [0013], [0014] – können solche Informationen auch als elektrisch selektiv lesbare Frequenzanteile eines so genannten RFID oder Transponders gespeichert sein, die von einer Transponder-Leseeienrichtung abgefragt werden. - Die bekannten Verfahren, Einrichtungen und Maßnahmen zur Übertragung von Informationen über das zu verwendende Wasch- oder Spülmittel sind nicht geeignet, im Sinne einer Interaktion mit der Steuereinrichtung des betreffenden Gerätes zur Anwendung des Wasch- oder Spülmittels auch Informationen über Spezifika bei der Verwendung des Wasch- oder Spülmittels zu verwerten.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Einrichtung der eingangs angegebenen Art so auszubilden, dass die vonseiten des Behandlungsmittels übertragenen Informationen ergänzt werden durch solche Informationen, die bei der Verwendung dieses Behandlungsmittels gewonnen werden und aufgrund von Erfahrungen mit diesem Behandlungsmittel entstehen.
- Die Erfindung löst diese Aufgabe durch ein in im Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenes Verfahren, wonach während des Behandlungsprozesses bei der Verwendung des Behandlungsmittels gewonnene Erfahrungen in Form von Erfahrungsinformationen abgespeichert und für spätere Anwendungen dieses Behandlungsmittels bereit gehalten werden. Ein derartiges Verfahren kann die Benutzung einer Wäschebehandlungsmaschine in der Weise komfortabel machen, dass die Maschine in lernender Weise sich auf die verwendeten Behandlungsmittel einstellt und die Behandlungsprogramme selbsttätig an Spezifika der Behandlungsmittel anpasst. Dadurch werden Eingriffe einer Benutzungsperson der Wäschebehandlungsmaschine aufgrund von eigenen, mühselig erworbenen Erfahrungen in Form von Anpassungen der Behandlungsprogramme obsolet.
- Zwar können die Erfahrungsinformationen in der Steuereinrichtung des Wäschebehandlungsgerätes gespeichert und von dort beim Erkennen des wieder verwendeten Behandlungsmittels zur weiteren Verarbeitung abgerufen werden; sinnvoller hingegen erscheint es, die Erfahrungsinformationen gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Zwecke des Abspeicherns an den Informationsträger zu übertragen. Die Wiedererkennung eines vermeintlich bereits ver wendeten Behandlungsmittels kann nämlich fehlerhaft sein. Dann werden die gespeicherten Erfahrungsinformationen einem anderen Behandlungsmittel zugeordnet, und die darauf beruhende Variation des folgenden Behandlungsprozesses ist falsch und führt zu mangelhaften Ergebnissen der Behandlung. Ist jedoch die Erfahrungsinformation gemäß vorteilhafter Weiterbildung an den Informationsträger zurück übertragen und dort gespeichert worden, dann ist sie unwiderruflich und zweifelsfrei dem zutreffenden Behandlungsmittel zugeordnet.
- Weiterhin vorteilhaft ist, wenn die Erfahrungsinformationen übertragen werden, sobald ein Informationsträger in räumlicher Nähe der Leseeinrichtung mit Informationen des die Erfahrungsinformationen betreffenden Behandlungsmittels erkannt worden ist. Dann können Erfahrungsinformationen ohne besondere Aufmerksamkeit der Bedienungsperson automatisch zugeordnet werden.
- Vorteilhafterweise betreffen die Erfahrungsinformationen die jeweiligen Dosiermengen, gemessene Reaktionen aus dem Behandlungsprozess, Menge und Art der zu behandelnden Wäsche und die jeweils gewählten oder eingestellten Behandlungsprogramme selbst bzw. ihre messbaren Parameter. Dann können nämlich in vorteilhafter Weise die Erfahrungsinformationen bei jedem weiteren Behandlungsprozess bei der Wahl oder Einstellung desselben oder wenigsten eines vergleichbaren Behandlungsprogramms für die den Erfahrungen angepassten Dosiermengen und/oder -zeitpunkte oder sonstigen Variation des Behandlungsprogramms zur Verfügung stehen. Derartige Vorgänge laufen automatisch und ohne jede äußere Erkennbarkeit ab. Sie können jedoch auch durch geeignete optische und/oder akustische Mittel an der Wäschebehandlungsmaschine angezeigt werden.
- Die Erfahrungsinformationen können gemäß einer Fortbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens Programm bildend verarbeitet werden. Dann entsteht gewissermaßen eine neue Programmzusammenstellung, die auch zur Wiederverwendung mit demselben Behandlungsmittel zur Verfügung stehen sollte. Dazu wird ein aufgrund von Erfahrungsinformationen neu gebildetes Behandlungsprogramm als kundenspezifisches Programm wieder abrufbar abgespeichert. Immer dann, wenn dasselbe Behandlungsmittel wieder verwendet wird, z. B. auch bei automatischer Dosierung, kann dieses kundenspezifische Behandlungsprogramm zuerst zur Auswahl angeboten werden.
- Möglicherweise können Erfahrungsinformationen bei der erstmaligen Verwendung eines anderen aber gleichartigen Behandlungsmittels vergleichend und/oder Programm bildend verarbeitet werden. Dadurch werden die beiden vergleichbaren Behandlungsmittel sozusagen in dieselbe Gruppe eingeordnet, die aus immer denselben Erfahrungsinformationen das Programm bilden bzw. dasselbe gebildete Programm dem Behandlungsmittel zuordnen.
- In einer Einrichtung, die zum Durchführen des beschriebenen Verfahrens geeignet sein soll, enthält die Leseeinrichtung am Wäschebehandlungsgerät vorteilhafterweise eine Sendeeinrichtung zum Übertragen von Erfahrungsinformationen. An dieser Stelle hat die Wäschebehandlungsmaschine bislang nur eine Empfangseinrichtung für Informationen aus dem Informationsträger enthalten, z. B. aus einem Transponder, der die Informationen mit Radiofrequenzen übertragen hat. In gleicher Weise können aber auch die Erfahrungsinformationen aus der Wäschebehandlungsmaschine an den Transponder zurück übertragen werden. Die erforderliche Sendeeinrichtung sollte dazu in räumlicher Nähe zu dem Informationsträger des innerhalb der Wäschebehandlungsmaschine ordnungsgemäß eingesetzten Transport- oder Vorratsbehälters für das Behandlungsmittel angebracht sein. Dann können die Erfahrungsinformationen sofort und unmittelbar an den Informationsträger übertragen werden.
- In vorteilhafter Weise enthält der Informationsträger dazu einen Empfänger und einen Speicher für die übertragenen Erfahrungsinformationen. Diese Erfahrungsinformationen können in derselben oder einer unterscheidbaren Sprache wie die ursprünglichen Informationen über das Behandlungsmittel gespeichert werden. Bei Verwendung einer anderen Sprache können die unterschiedlichen Kategorien der Informationen leichter voneinander unterschieden werden. Sie werden dann auf unterschiedliche Weise angesprochen, um sie entsprechend unterscheidbar auszulesen.
- Zur Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungsinformationen kann die Steuereinrichtung Baugruppen enthalten, die zur Erkennung von informationsspezifischen Variationen eines gewählten oder eingestellten Behandlungsprogramms führen, und Speicher, die zum Abspeichern und Wiederbereitstellen von informationsspezifischen Variationen geeignet sind. Darin können auch Vergleichseinrichtungen enthalten sein, die zum Wiedererkennen eines vorher schon verwendeten Behandlungsmittels in der Lage sind und aus der Wiedererkennung die Zuordnung zu den informationsspezifischen Variationen treffen können.
- Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels ist die Erfindung als Verfahren und als eine Einrichtung dazu näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine Waschmaschine in einer seitlichen Ansicht, wobei die innerhalb ihres Gehäuses1 liegenden, wesentlichen Teile der leichteren Erkennbarkeit halber in Durchsicht gezeigt sind, mit einem Transport- oder Vorratsbehälter für ein Behandlungsmittel in Gegenüberstellung zu einer Leseeinrichtung, -
2 eine Frontansicht der Waschmaschine mit Darstellung von möglichen Positionen der erfindungsgemäßen Lese- und Sendeeinrichtung und -
3 eine Ansicht von oben auf eine Lagerschublade mit drei Positionen für in Transport- oder Vorratsbehältern gelagertes Behandlungsmittel für unterschiedliche Anwendungen. - Der Laugenbehälter
2 einer Wäschebehandlungsmaschine – hier einer Waschmaschine – ist innerhalb des Gehäuses1 in einer nicht näher dargestellten Weise schwingend gelagert. Er umschließt eine Wäschetrommel3 , die rückwärtig über einen Riementrieb4 von einem unten am Laugenbehälter2 hängend montierten Elektromotor5 angetrieben werden kann. An der Frontseite haben die Wäschetrommel3 und der Laugenbehälter2 miteinander fluchtende und etwa gleich große Beschickungsöffnungen6 , die über eine Gummimanschette7 mit einer Ladeöffnung9 im Gehäuse1 verbunden sind. Durch diese Öffnungen hindurch kann die Wäschetrommel3 mit Kleidung15 beladen und die Kleidung aus ihr entladen werden. Die Ladeöffnung9 ist für den Betrieb der Waschmaschine mit einer Tür8 verschließbar. - In einer aus dem Stand der Technik bekannten Ausführung einer Waschmaschine befindet sich oberhalb der Ladeöffnung
9 eine Leseeinrichtung10 , die vorzugsweise als eine Transponder (RFID-Tags) erkennende Leseeinrichtung ausgebildet ist. Mit einer solchen Leseeinrichtung können beispielsweise auch mit Transpondern versehene Wäschestücke erkannt werden, wie es inDE 197 47 150 A1 beschrieben ist. - Mit einer solchen Leseeinrichtung
10 können aber auch Transponder20 gelesen werden, die beispielsweise einem Transport- oder Vorratsbehälter19 für ein Behandlungsmittel beigegeben sind und Informationen über das beigeordnete Behandlungsmittel enthalten. - Die gelesenen Informationen können über eine Datenleitung
11 an eine Programmsteuereinrichtung12 weitergeleitet werden, die zur Annahme und Weiterverarbeitung von Eingaben durch den Kunden in Eingabeeinrichtungen13 und zur Steuerung des gesamten Behandlungsprozesses dient. In dieser Programmsteuereinrichtung12 werden auch die gelesenen Informationen in Abhängigkeit von Prozessparametern in Empfehlungen zur Wahl und zur Dosierung des Behandlungsmittels umgesetzt und an einem Anzeige-Display14 (2 ) lesbar wiedergegeben. - Hinter der in
2 abgebildeten Bedienblende16 ist die Steuerungseinrichtung12 angebracht. Sie kann durch die Eingabeelemente13 (Drehwähler und Tasten) vom Kunden mit Wunschparametern (Programm- und Zusatzparameter-Eingabe) versorgt werden. Daraus und aus weiteren in der Maschine gemessenen bzw. sensierten Werten über den Wäscheposten bzw. festen Vorgaben errechnet die Steuerungseinrichtung12 eine Programmzusammenstellung für den Behandlungsprozess und Empfehlungen für die Zugabe von Behandlungsmitteln, die der Kunde in Transport- oder Vorratsbehältern (3 ) bevorratet hat, die sich hinter der Blende17 im oberen Bereich des Maschinengehäuses1 befinden. - Voraussetzung für diese Empfehlungen ist, dass der Speicher (nicht gesondert dargestellt) der Steuereinrichtung
12 Informationen über Behandlungsmittel erhalten hat, die eine gemäß der Erfindung in räumlicher Nähe angeordnete Leseeinrichtung18 zu den eingesetzten Transport- oder Vorratsbehältern von deren Informationsträgern26 bis28 abgelesen hat. So sind durch Maßnahmen des Kunden bei eingeschalteter Waschmaschine Informationen über die bevorrateten Behandlungsmittel eingespeichert worden. Dazu ist hinter der Bedienblende16 der Waschmaschine gemäß gestrichelter Darstellung eine Leseeinrichtung18 in der Nähe der Lagerschublade21 angeordnet. An dieser Leseeinrichtung18 kann ein Informationsträger26 oder27 oder28 eines Behandlungsmittels ausgelesen werden. Seine Informationen enthalten Daten über das im Behälter22 oder23 oder24 vorgehaltene Behandlungsmittel; sie werden nun im Speicher der Steuereinrichtung abgelegt und für den gerade in Vorbereitung befindlichen Behandlungsprozess sowie auch für später vorzubereitende Behandlungsprozesse verwendet. Die im Speicher der Steuereinrichtung abgelegten Daten gelten solange, bis sie durch neue Daten für das jeweilige Behandlungsmittel ersetzt werden. - Die in
3 von oben abgebildete Lagerschublade21 ist aus ihrer Höhlung im Gehäuse1 der Waschmaschine vollständig entnommen und gibt den Blick auf die von oben eingesetzten Transport- oder Vorratsbehälter22 ,23 , und24 für die Bereitstellung einzelner Portionen von Behandlungsmitteln frei. Diese Behandlungsmittel sind unterschiedlich komponiert und für unterschiedliche Arten von Behandlungsprozessen vorgesehen. Die Transport- oder Vorratsbehälter enthalten jeder eine Dosiervorrichtung25 , die das jeweilige Behandlungsmittel dosiert und auf Anforderung der Steuereinrichtung zum Laugenbehälter2 hin transportiert. - Die Leseeinrichtung
18 selbst kann vorteilhafterweise eine Sendeeinrichtung enthalten, mittels der Erfahrungsinformationen an die Informationsträger26 bis28 der Transport- oder Vorratsbehälter22 bis24 übertragen werden können. Sofern diese Übertragung stattfinden soll, solange die Transport- oder Vorratsbehälter ordnungsgemäß in der Lagerschublade21 eingesetzt sind, um für den Betrieb der Dosierung und Zugabe des Behandlungsmittels in den Behandlungsprozess zur Verfügung zu stehen, muss die Sendeeinrichtung ein entsprechend starkes Sendesignal aussenden. Dieses Sendesignal muss dann außerdem eine Kennung für das zugehörige Behandlungsmittel haben, damit das Erfahrungssignal tatsächlich nur im zugeordneten Informationsträger aufgenommen wird. - Anstelle der Kombination von Lese- und Sendeeinrichtung ist aber auch eine in der Nähe der Informationsträger
26 bis28 der ordnungsgemäß eingesetzten Transport- oder Vorratsbehälter22 bis24 gesondert angeordnete Sendeeinrichtung29 (2 ) vorzuziehen, deren Sendesignal von erheblich geringerer Leistung sein darf. Wenn nicht für jeden Informationsträger26 bis28 eine eigene Sendeeinrichtung vorgesehen ist, muss allerdings das Sendesignal auch hierbei eine Kennung zur Unterscheidung des zugehörigen Behandlungsmittels haben. So tragen die eingesetzten Transport- oder Vorratsbehälter22 ,23 und24 auf ihrer Oberseite je einen Transponder26 ,27 und28 , der bei eingeschobener Lagerschublade21 einer oberhalb der Transport- oder Vorratsbehälter angeordneten Sendeeinrichtung18 nahe kommt. - Alternativ zu dieser getrennten Anordnung von Lese- und Sendeeinrichtungen
18 und29 kann aber am Ort der Sendeeinrichtung29 auch eine kombinierte Lese- und Sendeeinrichtung angebracht sein, damit aus dieser Position heraus und ohne gesonderte Maßnahmen durch den Kunden die Informationsträger26 bis28 zu beliebigen Zeiten von der Steuereinrichtung12 über die Lese- und Sendeeinrichtung abgefragt bzw. Erfahrungsinformationen zu ihr zurück übertragen werden können. - Zum Einsetzen eines Transport- oder Vorratsbehälters
22 bis24 wird dieser zunächst an der Leseeinrichtung18 hinter der Bedienblende16 vorbei geführt, damit der Informationsträger20 (bzw.26 bis28 ) seine das Behandlungsmittel betreffenden Informationen zur Steuereinrichtung12 der Waschmaschine übertragen kann. Dort werden sie selektiv abgespeichert. Danach wird der Transport- oder Vorratsbehälter in das für ihn bestimmte Fach der Lagerschublade21 eingesetzt und dabei gleichzeitig hydraulisch mit dem Zugabesystem der Waschmaschine gekoppelt. - Alternativ dazu wird der Transport- oder Vorratsbehälter
22 bis24 ohne weitere Maßnahmen in die Lagerschublade21 eingesetzt und diese geschlossen. Danach wird automatisch eine Koppelung der Informationsträger26 bis28 mit der kombinierten Lese- und Sendeeinrichtung, die an der Stelle der Sendeeinrichtung18 angebracht ist, hergestellt. Nun können, solange der Transport- oder Vorratsbehälter sich in der Lagerschublade21 befindet, Informationen zwischen dem Informationsträger und der Lese- und Sendeeinrichtung ausgetauscht werden. - Nachdem eine dosierte Portion des Behandlungsmittels aus einem der Transport- oder Vorratsbehälter
22 bis24 entnommen und dem Behandlungsprozess zugeführt worden ist, kann dieses Behandlungsmittel gewisse messbare Parameter des Prozesses abweichend von einem zu erwartenden Mittelwert so beeinflussen, dass eine Anpassung des Behandlungsprozesses im Hinblick auf diese Parameterabweichung erforderlich ist. Dadurch ist bei der Anwendung dieses Behandlungsmittels eine Erfahrungsinformation entstanden. Nun sollte der nächste mit demselben Behandlungsmittel auszuführende Behandlungsprozess ebenfalls mit diesem neu gewonnenen Erfahrungswert durchgeführt werden, ohne dass die Informationen aus dem Informationsträ ger nochmals gesondert ausgelesen werden müssen. Dazu kann die Erfahrungsinformation in der Steuereinrichtung12 der Waschmaschine abgespeichert und den bereits abgespeicherten Informationen über dieses eine Behandlungsmittel zugeordnet werden. Wie oben erwähnt, ist es aber sicherer, diese Erfahrungsinformation dem Informationsträger zurück zu übertragen; denn dadurch ist die zutreffende Zuordnung automatisch gesichert. - Zur Rückübertragung der Erfahrungsinformation ist in der Waschmaschine eine Sendeeinrichtung vorhanden, die Bestandteil der Leseeinrichtung
18 sein kann, wenn das Sendesignal ausreichend stark ist, um den Transponder26 oder27 oder28 des in der Lagerschublade21 eingesetzten Transport- oder Vorratsbehälters zu erreichen. Eine sicherere Konstellation ist aber durch eine oder je eine Sendeeinrichtung29 für die Transponder26 bis28 in ihrer unmittelbaren Nähe, nämlich oberhalb der Transponder der eingesetzten Transport- oder Vorratsbehälter22 bis24 in der Waschmaschine, gegeben. Dann muss das Sendesignal nur mehr klein sein und stört auch keine anderen, in der Nähe der Waschmaschine befindlichen Signalempfänger. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3303292 A1 [0002]
- - DE 10039408 A1 [0002]
- - DE 19747150 A1 [0019]
Claims (12)
- Verfahren zum Verwerten von Informationen über ein Behandlungsmittel, das in einem in eine Wäschebehandlungsmaschine einsetzbaren Transport- oder Vorratsbehälter (
22 bis24 ) zum portionsweisen Dosieren bereitgehalten wird, wobei diese Informationen in einer maschinenlesbaren Weise in einem Informationsträger (26 bis28 ) enthalten sind, der mit dem Transport- oder Vorratsbehälter (22 bis24 ) verbunden ist, und die Wäschebehandlungsmaschine eine Leseeinrichtung (18 ) enthält, welche die Informationen des Informationsträger (26 bis28 ) im Falle seiner räumlichen Nähe zur Leseeinrichtung (18 ) aus dem Informationsträger entnimmt und an eine Steuereinrichtung (12 ) weiterleitet, die in geeigneter Weise und zu geeigneten Zeitpunkten eines Wäschebehandlungsprogramms individuell bemessene Portionen des Behandlungsmittels in den Behandlungsprozess einführt, dadurch gekennzeichnet, dass während des Behandlungsprozesses bei der Verwendung des Behandlungsmittels gewonnene Erfahrungen in Form von Erfahrungsinformationen abgespeichert und für spätere Anwendungen dieses Behandlungsmittels bereit gehalten werden. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfahrungsinformationen zum Zwecke des Abspeicherns an den Informationsträger (
26 bis28 ) übertragen werden. - Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfahrungsinformationen übertragen werden, sobald ein Informationsträger (
26 bis28 ) in räumlicher Nähe der Leseeinrichtung (18 ) mit Informationen des die Erfahrungsinformationen betreffenden Behandlungsmittels erkannt worden ist. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfahrungsinformationen die jeweiligen Dosiermengen, gemessene Reaktionen aus dem Behandlungsprozess, Menge und Art der zu behandelnden Wäsche und die jeweils gewählten oder eingestellten Behandlungsprogramme selbst bzw. ihre messbaren Parameter betreffen.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfahrungsinformationen bei jedem weiteren Behandlungsprozess bei der Wahl oder Einstellung desselben oder wenigsten eines vergleichbaren Behandlungsprogramms für die den Erfahrungen angepassten Dosiermengen und/oder -zeitpunkten oder sonstigen Variation des Behandlungsprogramms zur Verfügung stehen.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfahrungsinformationen Programm bildend verarbeitet werden.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein aufgrund von Erfahrungsinformationen neu gebildetes Behandlungsprogramm als kundenspezifisches Programm wieder abrufbar abgespeichert wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Erfahrungsinformationen bei der erstmaligen Verwendung eines anderen aber gleichartigen Behandlungsmittels vergleichend und/oder Programm bildend verarbeitet werden.
- Einrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leseeinrichtung (
18 ) am Wäschebehandlungsgerät eine Sendeeinrichtung (29 ) zum Übertragen von Erfahrungsinformationen enthält. - Einrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sendeeinrichtung (
29 ) in räumlicher Nähe zu dem Informationsträger (26 bis28 ) des innerhalb der Wäschebehandlungsmaschine ordnungsgemäß eingesetzten Transport- oder Vorratsbehälters (22 bis24 ) für das Behandlungsmittel angebracht ist. - Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (
26 bis28 ) einen Empfänger und einen Speicher für die übertragenen Erfahrungsinformationen enthält. - Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (
12 ) Baugruppen enthält, die zur Erkennung von informationsspezifischen Variationen eines gewählten oder eingestellten Behandlungsprogramms führen, und Speicher, die zum Abspeichern und Wiederbereitstellen von informationsspezifischen Variationen geeignet sind.
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