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Die Erfindung betrifft ein Dämmelement gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
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Derartige Dämmelemente werden zur Schall- oder Wärmeisolierung verschiedener Bauelemente, insbesondere beim Gebäudeausbau oder bei der gebäudetechnischen Installation eingesetzt. So können die Dämmelemente zur Dämmung von Wandfassaden, Dachfassaden, Zwischenwände und -decken oder dergleichen verwendet werden. Zudem finden sie auch als Einlagen für Kühlraumwände bzw. -türen, Schall- oder Brandschutztüren oder als Isolierung von Wärmespeichern, Abgasschornsteinen oder Rohrleitungen Anwendung. Die Dämmelemente bestehen aus einem ein- oder mehrlagigen Dämmstoffteil aus einem porösen oder fasrigem Material, vorzugsweise aus Mineralwolle, der in Plattenform ausgebildet oder im Falle der Isolierung von Rohren auch als Rohrschalen geformt ist. Das Dämmstoffteil ist außerdem auf einer Oberseite mit einer Kaschierungsschicht, aus beispielsweise mit Glasvlies armierter Kunststofffolie oder aus gewebearmierter Alufolie versehen. Diese Kaschierung dient vornehmlich als äußerer Schutzmantel der Dämmelemente, die das Dämmstoffteil vor äußeren mechanischen Einwirkungen abschirmt und zugleich feuchtigkeitsabweisend ist. Außerdem fördert die Kaschierung der Stabilität des Dämmelementes, was deren Verarbeitung erleichtert.
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Die Dämmstoffteile in Plattenform oder als Rohrschalen werden beim Isoliervorgang mit ihren Stirnseiten auf Stoß aneinandergefügt, um die zu isolierenden Bauelemente vollflächig abzudecken. In zahlreichen Anwendungsfällen, wie zum Beispiel bei der Dachdämmung, ist die Kaschierungsschicht des Dämmelementes mit einem an einer oder zwei Stirnseiten des Dämmstoffteils überstehenden Überlappungssteg ausgebildet, der beim Aneinanderfügen der Dämmelemente die Stoßfugen der aneinandergrenzenden Dämmstoffteile überdeckt. Somit kann z. B. Feuchtigkeit von der geneigten Oberfläche der Dachdämmung ablaufen, ohne in die Stoßfugen einzudringen.
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Aus der Druckschrift
EP 1 099 032 B1 mit Prioritätsbezug auf die Druckschrift
DE 199 22 592 ist ein derartiges Dämmelement – hier bezeichnet als Dämmstoffelement – für die Dämmung von Flächen, insbesondere Dächern, bekannt. Das Dämmstoffelement gemäß
5 und
6 und der zugehörigen Beschreibung der genannten Druckschrift weist ein Plattenelement aus u. a. einem Dämmteil auf, welches vorzugsweise aus Mineralwolle besteht. Das Dämmstoffelement weist außerdem eine Kaschierungsbahn auf, welche auf zwei Seiten über das Plattenelement übersteht. Die Kaschierungsbahn, bestehend aus beispielsweise Polyester-Spinnvlies, ist diffusionsoffen, jedoch gleichzeitig auch wasserabweisend und trittfest ausgebildet. Sie ist mittels eines Klebers punktuell oder streifig auf dem Plattenelement aufgeklebt. Die Kaschierungsbahn steht über ein vorbestimmtes Maß über den Stirnseiten des Plattenelementes über, so dass winkelseitig so genannte Überlappungsränder entstehen, welche die Stoßfugen aneinandergrenzender Dämmstoffelemente überdecken. Eine flächendeckende Dämmlage aus mehreren Dämmstoffelementen ist in
6 auf einem Steildach angeordnet. Hierbei weisen die Überlappungsränder der Dämmstoffelemente jeweils vertikal in Richtung der Dachtraufe, so dass Regenwasser in Richtung der Traufe ablaufen kann. Ferner können die überstehenden Überlappungsränder der Kaschierung auf der dem benachbarten Dämmstoffelement zugewandten Seite mit Klebstoff beschichtet sein, der bei der Montage der Dämmstoffelemente aktivierbar ist, wobei die Aktivierungsmöglichkeit des Klebstoffes nicht offenbart ist.
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Alternativ zur der in der
EP 1 099 032 B1 beschriebenen Klebstoffbeschichtung der Überlappungsränder ist auch die Verwendung eines zweiseitig klebenden Klebebandes bekannt, welches als Montagezubehör bereitgestellt und bei der Montage vor Ort auf den gattungsgemäßen Überlappungssteg aufgebracht wird. Das Klebeband ist beidseitig mit einem Abziehstreifen versehen, der die Klebeflächen vor der Verarbeitung schützend abdeckt. Bei der Montage der Dämmelemente vor Ort wird zunächst einer der beiden Abziehstreifen entfernt und das Klebeband mit der Klebefläche auf der dem benachbarten Dämmelement zugewandten Unterseite des Überlappungssteges aufgeklebt. Anschließend wird der andere Abziehstreifen entfernt und der Überlappungssteg mit der freigelegten Klebefläche des Klebebandes auf das benachbarte Dämmelement angedrückt.
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Bei dieser vorbeschriebenen Montageweise der Dämmelemente ist das Entfernen der auf dem Klebeband anhaftenden Abziehstreifen problematisch. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass das Montagepersonal, nicht zuletzt wegen des Umganges mit der hautreizenden Mineralwolle, überwiegend mit Handschuhen arbeitet, was das Abziehen der Abziehstreifen zu einer besonders unhandlichen Angelegenheit werden lässt, die häufig zu ungenauen Verklebungen oder zu einer Beschädigung des Klebebandes führen kann. Im Ergebnis kann die Verklebung des Überlappungssteges mit dem benachbarten Dämmelement unerwünscht undicht werden oder sich gänzlich lösen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, das Dämmelement der gattungsgemäßen Art so zu verbessern, dass eine leichtere und zuverlässige Montage des Dämmelementes ermöglicht wird.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Dämmelementes ergeben sich aus den Unteransprüchen. Die erfindungsgemäße Lösung, bei der ein Klebeband mit beidseitigen Klebeflächen auf der Unterseite des Überlappungssteges vorgesehen ist, die einen Abziehstreifen mit einem Griffelement aufweist, erleichtert nachhaltig die Verarbeitung der auf diese Weise vorkonfektionierten Dämmelemente am bestimmungsgemäßen Montageort. Von der bereits vorhandenen Klebfläche auf der Unterseite des Überlappungssteges braucht am Montageort lediglich der erfindungsgemäße Abziehstreifen, der die Klebefläche abdeckt, abgezogen werden, um die Klebefläche zu aktivieren, wobei das vorgesehene Griffelement des Abziehstreifens es ermöglicht, den Abziehstreifen auch unter schwierigen Montagebedingungen leicht von Hand – und zwar auch mit einem Handschuh – zu fassen und sicher von der Klebefläche abzuziehen, ohne dass die Klebefläche des Überlappungssteges dabei kontaktiert wird und mithin beschädigt wird. Der Überlappungssteg des Dämmelementes kann anschließend sorgfältig mit der Oberfläche eines benachbart verlegten Dämmelementes – bzw. bei der Verwendung von Rohrschalen – mit der Oberfläche desselben, um das Rohr umlaufenden Dämmelementes verklebt werden. Somit sind die Montagearbeiten an den Dämmelementen schneller und zuverlässiger ausführbar. Erfindungsgemäß ist hierbei eine Klebefläche auch auf der Oberfläche vorgesehen, die für eine Verklebung mit dem Überlappungssteg eines korrespondierenden Dämmelementes vorgesehen ist.
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Der Abziehstreifen steht über der Klebefläche über. Der hierbei gebildete laschenartige Überstand des Abziehstreifens über die Klebefläche hinaus, ermöglicht ein leichtes Erfassen des losen Bereiches des Abziehstreifens von Hand mit einem Handschuh. Das Griffelement des Abziehstreifens wird hierbei nicht nur optisch, sondern auch räumlich hervorgehoben und ist dadurch eher erkennbar und noch besser greifbar.
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Die Klebefläche erstreckt sich über die Länge des Überlappungssteges, wobei der Abziehstreifen über mindestens einen der beiden längserstreckten Seitenränder der Klebefläche übersteht und über seine gesamte Länge breiter als die Breite der längserstreckten Klebefläche ausgeführt ist, was zum einen eine technologische Vereinfachung bei der Herstellung des Abziehstreifens darstellt, zum anderen aber auch eine Griffmöglichkeit an beliebiger Stelle entlang des Überlappungssteges bietet.
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Vorzugsweise besteht der Abziehstreifen aus einer Kunststofffolie, insbesondere aus Polyester, Polypropylen oder PVC. Hierdurch ist der Abziehstreifen stabiler und reißfester als bei der Verwendung von üblichen, gegebenenfalls silikonisierten Kraftpapier. Darüber hinaus sind Kunststofffolien aus Polyester, Polypropylen oder PVC schlecht verklebbar, weshalb sie sich auch deshalb besonders gut für die Verwendung als Abziehstreifen eignen.
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Durch die zur Klebefläche korrespondierend angeordnete Gegenklebefläche, welche beispielsweise auf einer mit dem Überlappungssteg zu verklebenden Oberfläche eines benachbarten Dämmelementes angeordnet ist, können Fehlstellen in der jeweiligen Klebefläche oder erfindungsgemäß vorgesehene klebeinaktive Ausnehmungen in der Klebefläche wechselseitig überdeckt werden und somit eine vollflächige Verklebung zur Erhöhung der Dichtigkeit des verklebten Überlappungssteges gewährleistet werden.
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Das erfindungsgemäße Dämmelement wird nachfolgend an mehreren Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die zugehörigen schematischen Zeichnungen zeigen in
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1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Dämmelementes nach einer ersten Ausführungsform,
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2 eine Draufsicht zweier erfindungsgemäßer Dämmelemente nach 1 in einer Anwendung als Dachdämmung,
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3 eine Schnittdarstellung einer Verbindungsstelle der Dämmelemente im Detail X nach 2,
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4 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Dämmelementes nach einer zweiten Ausführungsform in einer Anwendung als Rohrschale,
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5a eine Draufsicht auf einen Abschnitt eines Klebebandes mit zwei Abziehstreifen in einer ersten Ausführungsform für das Dämmelement nach 1 oder 4,
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5b eine Schnittansicht des Klebebandes mit Abziehstreifen nach 5a,
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6a eine ausschnittsweise Draufsicht auf die Unterseite des Überlappungssteges des Dämmelementes nach 1 oder 4 mit einer Klebefläche mit Abziehstreifen in einer zweiten Ausführungsform,
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6b eine Schnittansicht des Überlappungssteges mit Abziehstreifen nach 6a,
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7 eine Draufsicht auf einen Abschnitt einer Klebefläche mit Abziehstreifen in einer dritten Ausführungsform für das Dämmelement nach 1 oder 4,
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8 eine Draufsicht auf einen Abschnitt einer Klebefläche mit Abziehstreifen in einer vierten Ausführungsform für das Dämmelement nach 1 oder 4,
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9a eine ausschnittsweise Draufsicht auf die Unterseite des Überlappungssteges des Dämmelementes nach 1 oder 4 mit einer Klebefläche mit Abziehstreifen in einer fünften Ausführungsform,
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9b eine Schnittansicht des Überlappungssteges mit Abziehstreifen nach 9a,
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10 eine Seitenansicht einer Verbindungsstelle zweier Dämmelemente nach 1 und 2 mit einer Klebefläche und einer Gegenklebefläche.
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In 1 ist ein erfindungsgemäßes Dämmelement 1 nach einer ersten Ausführungsform als plattenartig verlegbares Dachdämmelement 1 dargestellt. Das Dämmelement 1 weist ein plattenförmiges Dämmstoffteil 2 aus Mineralwolle und eine auf einer Oberfläche des Dämmstoffteils 2 aufgeklebte Kaschierungsbahn 3 auf, die beispielsweise aus einer mit Glasvlies armierter Kunststofffolie besteht. Die Kaschierungsbahn 3 steht an zwei Stirnseiten 4, 5 des Dämmstoffteils 2 über und bildet somit jeweils einen Überlappungssteg 6, 7 der Kaschierungsbahn 3. Zur Verdeutlichung ist das Dämmelement 1 in einer rückseitigen Ansicht dargestellt, so dass hierbei die Unterseiten 8, 9 des jeweiligen Überlappungssteges 6, 7 gut ersichtlich sind. Zur Vorkonfektionierung des Dämmelementes 1 für die Montage vor Ort an ein in 1 nicht ersichtliches Bauelement ist auf der Unterseite 8, 9 der Überlappungsstege 6, 7 eine streifenformige Klebefläche 10 vorgefertigt. Alternativ ist die Klebefläche 10 auf einem Klebeband 11 ausgebildet, welches in Vorfertigung auf der Unterseite 8, 9 der Überlappungsstege 6, 7 befestigt ist. Zum Schutz der Klebefläche 10 ist diese mit einem leicht haftenden Abziehstreifen 12 aus beispielsweise Polyester-Kunststofffolie mit einer Dicke von etwa 30 μm abgedeckt, der ein im Folgenden noch näher beschriebenes Griffelement 13 aufweist.
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In 2 zeigt die Anwendung der Dämmplatte 1 aus Glaswolle oder Steinwolle nach 1 als Dachdämmung auf einer auszugsweise dargestellten, geneigten Dachfläche 14 als das zu dämmende Bauelement, wobei zwei benachbarte Dämmelemente 1', 1'' mit der Stirnseite 4' des Dämmstoffteils 2' und einer zur Stirnseite 4'' gegenüberliegende Stirnseite des Dämmstoffteils 2'' auf Stoß aneinander verlegt sind. Dadurch überlappt der überstehende Überlappungssteg 6' des Dämmelementes 1' die Kaschierungsbahn 3'' des Dämmelementes 1'' von oben und überdeckt den Stoßbereich der aneinander verlegten Dämmelemente 1', 1''. Zur Endmontage der Dämmelemente 1', 1'' auf der Dachfläche 14 wird der Überlappungssteg 6' des Dämmelementes 1' mit der Kaschierungsbahn 3'' des Dämmelementes 1'' verklebt. Vor Ort kann das Montagepersonal die Verklebung durchführen, indem der Abziehstreifen 12 der auf dem Überlappungssteg 6' vorkonfektionierten Klebefläche 10 bzw. des auf dem Überlappungssteg 6' vorgefertigten Klebebandes 11 entfernt wird, so dass die Klebefläche 10 aktiviert ist und der Überlappungssteg 6' fest mit der Kaschierungsbahn 3'' verbunden werden kann. Zur Erleichterung des Abziehvorganges ist, wie aus 1 und 3 gut ersichtlich, ein Griffelement 13 am Abziehstreifen 12 in der Weise ausgebildet, dass der Abziehstreifen 12 über einen oder beide längserstreckten Seitenränder 15, 16 der Klebefläche 10 bzw. des Klebebandes 11 übersteht, wobei der Abziehstreifen 12 einseitig außerdem über dem Überlappungssteg 6' übersteht. Dieses Griffelement 13, hier in Form von längserstreckten Laschen des Abziehstreifens 12 gestaltet, kann gut von Hand gefasst werden und ermöglicht so eine einfache Handhabung der Verklebung des Überlappungssteges 6' auch beim montagebedingten Tragen von Handschuhen. Selbst in der Endmontageposition des Dämmelementes 1', bei dem sich die Klebefläche 10 verdeckt unter dem flach auf der zu verklebenden Kaschierungsbahn 3'' aufliegendem Überlappungssteg 6' befindet, kann der über dem Überlappungssteg 6' überstehende Abziehstreifen 12 gut gesehen und zum Abziehen gefasst werden (vgl. 2 und 3). Analog der Verklebung dieses Überlappungssteges 6' erfolgt natürlich die Verklebung der Überlappungsstege 6'', 7' und 7'' mit weiteren benachbarten, in 2 nicht dargestellten Dämmelementen.
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In 4 ist das erfindungsgemäße Dämmelement 1 nach einer zweiten Ausführungsform in Anwendung als Rohrschale dargestellt. Hierbei ist das plattenförmige Dämmstoffteil 2 aus Mineralwolle, welches mit der Kaschierungsbahn 3, hier zum Beispiel aus Aluminium, verbunden ist, um ein zu dämmendes Rohr 17 verlegt. Die Kaschierungsbahn 3 weist nur einen Überlappungssteg 6 in Verlängerung des Umfanges der Rohrschale auf. Die Verklebung des Überlappungssteges 6 erfolgt somit lediglich auf der Oberfläche der Kaschierungsbahn 3 desselben Dämmelementes 1, um eine gewisse Befestigungsspannung bei der Montage des Dämmelementes 1 auf dem Rohr 17 zu erzeugen. Die Verklebung des Überlappungssteges 6 mit der Oberfläche der Kaschierungsbahn 3 wird im Übrigen analog der Beschreibung nach 2 und 3 vorgenommen. Jedes weitere in 4 nicht ersichtliche Dämmelement 1 wird in gleicher Weise um das Rohr 17 verlegt und auf Stoß an das Dämmelement 1 angefügt.
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Die Klebefläche 10 des Dämmelementes 1 kann nach individuellem Montageerfordernis auch erst vor Ort vom Montagepersonal auf die hierfür bestimmte Unterseite 8, 9 des Überlappungssteges 6, 7 aufgebracht werden. Hierzu wird ein beidseitig klebewirksames Klebeband 11 nach 5a und 5b verwendet, welches auf einer Vorderseite 18 und auf einer Rückseite 19 eine Klebefläche 10 aufweist, die mit je einem erfindungsgemäß ausgebildeten Abziehstreifen 12 mit Griffelement 13 versehen ist. Das Griffelement 13 ist in der hier abgebildeten Ausführung analog der vorhergehenden Figuren, als längserstreckte Lasche des Abziehstreifens 12 beidseitig über die Seitenränder 15, 16 der Klebefläche 10 bzw. des Klebebandes 11 überstehend ausgebildet. Das Montagepersonal kann vor Ort zunächst den überstehenden Abziehstreifen 12 auf der Rückseite 19 des Klebebandes 11 von Hand leicht fassen und entfernen und das Klebeband 11 auf die entsprechende Unterseite 8, 9 des Überlappungssteges 6, 7 kleben. Nachfolgend kann der Abziehstreifen 12 auf der Vorderseite 18 des Klebebandes 11 ebenso leicht abgelöst werden und, wie bereits beschrieben, der Überlappungssteg 6, 7 fest auf die Kaschierungsbahn 3 aufgeklebt werden.
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6a und 6b zeigen eine Variante des am Abziehstreifen 12 ausgebildeten Griffelementes 13. Das Griffelement 13 ist hier in der Weise ausgebildet, dass der Abziehstreifen 12 in Verlängerung der auf der Unterseite 8 des Überlappungssteges 6 längserstreckt angeordneten Klebefläche 10 bzw. des Klebebandes 11 über einen Abschlussrand 20 der Klebefläche 10 übersteht, wobei der Abziehstreifen 12 auch über den Überlappungssteg 6 hinausragt. So kann der Abziehstreifen 12 auch in der Endmontageposition des Dämmelementes 1 mit flach auf der zu verklebenden Kaschierungsbahn 3 aufliegendem Überlappungssteg 6 gut gesehen und gefasst werden und in Längsrichtung der Klebefläche 10 bzw. des Klebebandes 11 abgezogen werden.
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7 und 8 zeigen weitere Varianten des am Abziehstreifen 12 ausgebildeten Griffelementes 13. In 7 steht der Abziehstreifen 12 abschnittsweise seitlich über einen Seitenrand 16 der Klebefläche 10 bzw. des Klebebandes 11 über, was sich entlang des Abziehstreifens 12 vorzugsweise gleichmäßig beabstandet über die gesamte Länge des jeweiligen Überlappungssteges 6, 7 wiederholt. Damit sind mehrere Griffelemente 13 als einzelne, entlang des Abziehstreifens 12 verteilte Laschen ausgebildet, die das Montagepersonal beim Verkleben des Überlappungssteges 6, 7 aus jeder Position heraus gut erreichen kann. In 8 ist das Griffelement 13 als eine separate Lasche 21 ausgebildet, gefertigt beispielsweise aus dem Material des Abziehstreifens 12 oder aus einem anderen Material. Diese Lasche 21 ist auf dem Abziehstreifen 12 an vorbestimmter Stelle mit einem Überstand über dem Abziehstreifen 12 bzw. über dem Seitenrand 15 der Klebefläche 10 aufgeklebt, was in Vorfertigung oder am Montageort erfolgen kann.
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In 9a und 9b ist eine Ausführungsform der Klebefläche 10 mit Abziehstreifen 12 dargestellt, bei der die Klebefläche 10 eine klebeinaktive Ausnehmung 22 aufweist und der Abziehstreifen 12 diese Ausnehmung 22 durchgehend überbrückt. Die Klebefläche 10 kann auch hier wiederum direkt auf der Unterseite 8 des beispielhaft gezeigten Überlappungssteges 6 oder auf einem auf dem Überlappungssteg 6 aufgebracht Klebeband 11 angeordnet sein. Die klebeinaktive Ausnehmung 22 haftet nicht an dem Abziehstreifen 12, so dass der Abziehstreifen 12 in diesem Bereich lose bleibt und bei leichter Biegung des Überlappungssteges 6 (gut ersichtlich in 9b) sich brückenartig von der Klebefläche 10 abhebt und von Hand untergefasst werden kann. Dieses derart gebildete Griffelement 13 des Abziehstreifens 12 wiederholt sich entlang der Klebefläche 10 bzw. des Klebebandes 11, vorzugsweise gleichmäßig beabstandet, womit die Griffelemente 13 aus jeder Montageposition heraus gut erreichbar sind.
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Um an einer Verbindungsstelle der Dämmelemente 1', 1'' trotz der klebeinaktiven Ausnehmungen 22 entlang der längserstreckten Klebefläche 10 eine in Längsrichtung der Klebefläche 10 durchgängig dichte Verklebung des Überlappungssteges 6' des Dämmelementes 1' mit der Kaschierungsbahn 3'' des Dämmelementes 1'' zu erzielen, kann beispielsweise eine mit der Klebefläche 10 des Klebebandes 11 korrespondierende Gegenklebefläche 23 auf einem Gegenklebeband 24 vorgesehen werden (vgl. 10). Das Gegenklebeband 24 ist dabei dem auf dem Überlappungssteg 6' angeordneten Klebeband 11 gegenüberliegend auf der zu verklebenden Kaschierungsbahn 3'' des Dämmelementes 1'' angebracht. Damit können die klebeinaktive Ausnehmungen 22 der Klebefläche 10 des Klebebandes 11 durch die Gegenklebefläche 23 überdeckt werden, oder, sofern auch die Gegenklebefläche 23 mit klebeinaktive Ausnehmungen 22 versehen ist, in Längsrichtung der längserstreckten Klebeflächen 10, 23 versetzt zueinander angeordnet werden, so das eine vollflächige und dichtende Verklebung des Überlappungssteges 6' des Dämmelementes 1' mit der Kaschierungsbahn 3'' des Dämmelementes 1'' erfolgt.
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Selbstverständlich können die zuvor beschriebenen Ausführungen ebenfalls optional eine Gegenklebefläche umfassen
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dämmelement
- 2
- Dämmstoffteil
- 3
- Kaschierungsbahn
- 4
- Stirnseite des Dämmstoffteil
- 5
- Stirnseite des Dämmstoffteil
- 6
- Überlappungssteg der Kaschierungsbahn
- 7
- Überlappungssteg der Kaschierungsbahn
- 8
- Unterseite des Überlappungssteges
- 9
- Unterseite des Überlappungssteges
- 10
- Klebefläche
- 11
- Klebeband
- 12
- Abziehstreifen
- 13
- Griffelement
- 14
- Dachfläche
- 15
- Seitenrand der Klebefläche
- 16
- Seitenrand der Klebefläche
- 17
- Rohr
- 18
- Vorderseite des Klebebandes
- 19
- Rückseite des Klebebandes
- 20
- Abschlussrand der Klebefläche
- 21
- Lasche
- 22
- klebeinaktive Ausnehmung der Klebefläche
- 23
- Gegenklebefläche
- 24
- Gegenklebeband