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DE102007031334A1 - Innenausbauteil für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Innenausbauteil für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Innenausbauteil (11), insbesondere ein Innenverkleidungsteil, für ein Kraftfahrzeug (1), das einen Verkleidungskörper (19) umfasst, der eine nach außen abschließende Dekorschicht (23) umfasst, die mittels Befestigungsmittel auf einem Formträger (20) angebracht ist. Um die Herstellung eines gattungsgemäßen Innenausbauteils zu verbessern, wird einerseits vorgeschlagen, den Randbereich der Dekorschicht umgreifend um den Rand des Formträgers (20) anzuordnen und auf der Stirn- oder Rückseite des Formträgers (20) zu befestigen, insbesondere zu verkleben. Andererseits wird vorgeschlagen, auf der Außenseite der Dekorschicht (23) Leisten (43) anzuordnen, die rückseitig von sowohl den Formträger (20) als auch die Dekorschicht (23) durchsetzende Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben, zu befestigen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Innenausbauteil, insbesondere ein Innenverkleidungsteil, für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein Innenausbauteil ist aus der EP 443 664 A2 bekannt. Es umfasst einen geschäumten Grundkörper, in dem ein geschäumtes Verstärkungseinsatzteil angeordnet ist, das eine gegenüber dem Grundkörper höhere Dichte aufweist. Das örtlich vorgesehene Verstärkungseinsatzteil dient als Befestigungsstelle für Schrauben bzw. Beschläge. Zusätzlich wird auf den Grundkörper noch eine faserverstärkte Deckschicht aufgebracht, die dem Innenausbauteil eine gewisse Steifigkeit verleiht.
  • Ein weiteres Innenausbauteil ist aus der DE 10 2005 050 242 B3 bekannt. Hier umfasst das Innenausbauteil einen Grundkörper, der mit einem Verkleidungskörper versehen ist. Der Verkleidungskörper umfasst eine nach außen abschließende Dekorschicht, die auf einem Formträger großflächig verklebt ist.
  • Zur Kaschierung eines Formträgers mit einer Dekorschicht gibt es im Stand der Technik viele Lösungen. So zeigt beispielsweise die DE 198 15 115 C2 , dass eine Dekorschicht mittels einer Klebeverbindungsschicht auf einen Formträger aufgebracht werden kann.
  • Ein mehrschichtiges Gebilde geht aus der EP 0 850 806 B1 hervor. Auch hier ist die Dekorschicht über ein Abstandsgewirke mittels einer Klebeschicht auf einen Formträger verbunden.
  • Da das großflächige Verkleben der einzelnen Schichten einen erheblichen Arbeitsaufwand darstellt, besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein Innenausbauteil für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, bei dem unter Beibehaltung der einwandfreien Oberflächenformhaltigkeit der Dekorschicht die Herstellung vereinfacht ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche 1 und 2 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
  • Ein erfindungsgemäßes Innenausbauteil umfasst einen Verkleidungskörper, der eine nach außen hin abschließende Dekorschicht umfasst. Ein den Rand des Formträgers umgreifender Randbereich der Dekorschicht ist entweder auf der Stirn- oder auf der Rückseite des Formträgers befestigt, insbesondere verklebt. Dadurch wird die Dekorschicht quasi auf dem Formträger verspannt, ohne dass eine großflächige Verklebung notwendig wäre.
  • Eine zweite Möglichkeit, die Aufgabe der Erfindung zu lösen, besteht darin, dass auf der Außenseite der Dekorschicht Leisten befestigt sind, und zwar von sowohl den Formträger als auch die Dekorschicht rückseitig durchsetzenden Befestigungsmitteln. Zwischen den Leisten liegt die Dekorschicht sozusagen frei beweglich auf.
  • Beide Lösungen bewirken eine so genannte schwimmende Lagerung der Dekorschicht auf dem Formträger.
  • Eine haltbarere Befestigung der Randbereich ergibt sich, wenn ein rahmenförmiger Keder eben diese Randbereiche zusätzlich umgreift.
  • Für das Einpassen des Innenausbauteils in die zu verschließende Öffnung kann der Keder ein Formschlusselement aufweisen, das in eine Ausnehmung eines benachbarten Verkleidungsteil passt.
  • Die Randbereiche von dem Formträger und der Dekorschicht lassen sich in einfacher Weise durch ein nach oben offenes U-förmiges Profil des Keders umschließen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann in den U-förmigen Querschnitt des Keders eine Verstärkung eingesetzt werden, die den Randbereich von Formträger und Dekorschicht miteinander verclincht.
  • Eine besonders schonende Lagerung der Dekorschicht wird erreicht, wenn ein Abstandsgewirke zwischen der Dekorschicht und dem Formträger vorgesehen ist.
  • Das Abstandsgewirke kann großflächig auf dem Formträger verklebt sein, um Faltenbildungen der schwimmend gelagerten Dekorschicht zu vermeiden.
  • Sofern als Befestigungsmittel Leisten mit entsprechenden Schrauben vorgesehen sind, können die Leisten einen Kunststoffträger umfassen, der wahlweise mit einer Folie überzogen sein kann.
  • In den Kunststoffträger kann rückseitig ein Gewindeeinsatz eingelassen sein, in den die Schrauben eingeschraubt werden können.
  • Um die Eignung des Innenausbauteils für eine Hutablage zu verbessern, können Zierleisten, insbesondere aus rutschhemmendem Material, in die sichtbare Oberseite des Kunststoffkörpers verclipst sein.
  • Besonders vorteilhaft ist der Gegenstand der Erfindung, wenn die Dekorschicht eine Lederschicht ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Heckansicht eines Kraftfahrzeugs mit einem Innenausbauteil,
  • 2 das Innenausbauteil gemäß 1 in einer Explosionsdarstellung,
  • 3 einen Längsschnitt gemäß Linie III-III in 1 sowie
  • 4 einen Querschnitt gemäß Linie IV-IV in 2.
  • 1 zeigt ausschnittsweise ein Kraftfahrzeug 1, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einem Fahrzeugaufbau 2, der von einem, hier nicht näher dargestellten Fahrwerk mit Rädern 3 getragen wird. Der Fahrzeugaufbau 2 umfasst eine Karosserie 4 mit Anbauteilen, wie beispielsweise eine Heckklappe 5, die an der Karosserie schwenkbar befestigt ist und eine Karosserieöffnung 6 verschließt oder – wie in 1 dargestellt – freigibt. Die Karosserie 4 umgibt einen durchgehenden Fahrzeuginnenraum 7, der hier einen Fahrgastraum 8 mit nicht dargestellten Sitzen und einen Gepäckraum 9 umfasst, der über die Karosserieöffnung 6 zugänglich ist. Der Gepäckraum 9 wird unter anderem von einem verkleideten Gepäckraumboden 10 begrenzt, der Bestandteil der Karosserie 4 ist und der den Gepäckraum 9 von einem Motorraum M trennt, indem die Antriebseinheit A, umfassend einen Motor und ein Getriebe, des Kraftfahrzeugs 1 untergebracht ist. Die Antriebseinheit A ist bei diesem Kraftfahrzeug 1 in so genannter Mittelmotoranordnung vorgesehen; alternativ wäre eine Heckmotoranordnung möglich. Damit – beispielsweise für Wartungsarbeiten – der Motorraum M von oben her zugänglich ist, weist der Gepäckraumboden 10 ein abnehmbares Innenausbauteil 11 auf, das die Öffnung oberhalb des Motorraums M verschließt. Das Innenausbauteil 11 ist mit einem vorderen Randabschnitt seines Umfangrandes 22 unmittelbar an den Fahrgastraum 8 angrenzend angeordnet, so dass somit eine Hutablage gebildet werden kann. Das Innenausbauteil 11 kann wie im gezeigten Beispiel als Abdeckung in eine Ausnehmung bzw. Öffnung der Karosserie 4 eingesetzt sein oder als alternative Ausführung eine Karosseriewand, verkleiden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel bildet das Innenausbauteil 11 ein Innenverkleidungsteil des Fahrzeuginnenraums 7, insbesondere des Gepäckraums 9. In Richtung Fahrzeugheck 13 gesehen, schließt sich über eine abfallende Stufe 14 ein weiterer Abschnitt 15 des Gepäckraumbodens 10 an, wobei sich der Abschnitt 15 bis in den Heckbereich 13 erstrecken kann. Angrenzend an das Innenausbauteil 11 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel weitere Innenverkleidungsteile 16, 17 einer Innenausstattung im Fahrzeuginnenraum 7 zugeordnet. Das Innenausbauteil 11 ist an der Karosserie 4 und/oder an der Innenausstattung, d. h. an zumindest einem Innenverkleidungsteil 16 oder 17 lösbar befestigt.
  • Anhand von 2 wird das Innenausbauteil 11 aus 1 nachfolgend näher erläutert. Gemäß 2 weist das Innenausbauteil 11 einen Grundkörper 18, auch Dämmung genannt, auf, der aus Schaumstoff aus einem Weichschaum hergestellt ist, wofür vorzugsweise ein Polyurethanschaum, kurz Pur-Schaum, vorgesehen ist, der beispielsweise eine Dichte von 60 + 10/–5 kg pro Kubikmeter aufweist. Der Grundkörper 18 kann an seiner Unterseite 31, die dem Motorraum M zugewandt liegt, an die Kontur der Antriebseinheit A zumindest bereichsweise und annäherungsweise angepasst sein. An seiner Oberseite 32, die dem Fahrzeuginnenraum 7 zugewandt liegt, ist der Grundkörper 18 vorzugsweise vollflächig mit einem Verkleidungskörper 19 versehen, der auf den Grundkörper aufgeklebt sein kann.
  • Auf einen starren Formträger 20, beispielsweise aus faserverstärktem Kunststoff, wird zunächst ein Abstandsgewirke 22 aufgeklebt. Darauf wird eine Dekorschicht 23 aufgebracht, die aus einem Rahmenteil 24 und einem Mittelteil 25 zusammengesetzt ist. Das Rahmenteil 24 weist einen inneren Ausschnitt 26 auf. Der innere Ausschnitt 26 wird von dem beispielsweise aus einer anderen Lederqualität, wie Dickleder, hergestellten Mittelteil 25 abgedeckt. Dabei ist das Mittelteil 25 mit dem Rahmenteil 24 vernäht. Das Rahmenteil 24 wird lediglich an seinem unteren, unter den Formträger 20 geklappten Rand 27 mit dem Formträger 20 verklebt. Alternativ ist als Befestigung auch Verkrimpen möglich. Ansonsten ist die Dekorschicht 23 auf der Oberfläche 28 des Formträgers 20 schwimmend angeordnet, also nicht mit dem darunter liegenden Abstandsgewirk 22 bzw. dem Formträger 20 flächig verklebt.
  • Ein das Rahmenteil 24 umrandender Keder 30 ist in besonderer Ausführung in 3 dargestellt. Er umgreift den abgewinkelten Rand des Formträgers 20 sowie den umgeklappten Rand 27 der Dekorschicht 23 U-förmig und ist mit einer ebenfalls U-förmigen Verstärkung 33 ausgestattet. Der Keder 30 weist ferner ein flexibles Formschlusselement 34 auf, welches in Einbaulage des Innenausbauteils 11 in eine Ausnehmung des benachbarten Verkleidungsteils 17 eingreift.
  • Wie aus der rechten Darstellung in 2 zu erkennen, sind auf der Oberfläche 35 des Innenausbauteils 11 noch in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Leisten 36 angeordnet. Die Befestigung und der Aufbau der Leisten 36 geht aus 4 hervor.
  • Die Leisten 36 bestehen aus einer tiefgezogenen Edelstahlfolie 37, die auf einem Kunststoffträger 38 angeordnet ist. In dem Kunststoffträger 38 ist ein Gewindeeinsatz 39 eingegossen, in den die in 2 gezeigten Schrauben 40 eingedreht werden. Somit durchsetzen die Schrauben 40 sowohl den Formträger 20, das Abstandsgewirk 22 als auch die Dekorschicht 23. In Längsrichtung der Leiste 36 gesehen, können mehrere Schrauben verwendet werden. An seiner Oberseite 41 besitzt der Kunststoffträger 38 eine Nut 42, in die eine Zierleiste 43 eingesetzt ist. Die Zierleiste 43 kann sich über die gesamte Länge der Kufe erstrecken. Die Zierleiste 43 besitzt einen pilsförmigen Querschnitt und weist an ihrem Fußteil 44 Rastvorsprünge 45 auf, die die sich in die Nut 42 hineinstreckende, und etwa im oberen Drittel der Nut 42 endende Edelstahlfolienenden 46 hintergreifen. Vorzugsweise kann die Zierleiste 43 aus rutschhemmendem Material, wie beispielsweise EPDM, sein, um ein übermäßiges Verrutschen von Ladegut beim Be- und Entschleunigen des Fahrzeugs zu verhindern.
  • Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind beide erfindungsgemäße Lösungen verwirklicht. Selbstverständlich kann das Befestigen der Randbereiche 27 auf dem Formträger 20 allein als Befestigungsmittel für die Dekorschicht 23 dienen. Alternativ kann die Dekorschicht 23 auch nur mittels der geschraubten Leisten 36 schwimmend auf dem Formträger 20 gelagert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 443664 A2 [0002]
    • - DE 102005050242 B3 [0003]
    • - DE 19815115 C2 [0004]
    • - EP 0850806 B1 [0005]

Claims (13)

  1. Innenausbauteil (11), insbesondere Innenverkleidungsteil, für ein Kraftfahrzeug (1), das einen Verkleidungskörper (19) umfasst, der eine nach außen abschließende Dekorschicht (23) umfasst, die mittels Befestigungsmittel auf einem Formträger (20) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein den Rand des Formträgers (20) umgreifender Randbereich der Dekorschicht (23) auf der Stirn- oder Rückseite des Formträgers (20) befestigt, insbesondere verklebt, ist.
  2. Innenausbauteil (11), insbesondere Innenverkleidungsteil, für ein Kraftfahrzeug (1), das einen Verkleidungskörper (19) umfasst, der eine nach außen abschließende Dekorschicht (23) umfasst, die mittels Befestigungsmittel auf einem Formträger (20) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Außenseite der Dekorschicht (23) Leisten (43) rückseitig von den sowohl den Formträger (20) als auch die Dekorschicht (23) durchsetzende Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben (40), befestigt sind.
  3. Innenausbauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein rahmenförmiger Keder (30) vorgesehen ist, der den Randbereich von Dekorschicht (23) und Formträger umgreift.
  4. Innenausbauteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Keder (30) ein Formschlusselement (34) aufweist, das in einer Ausnehmung eines benachbarten Verkleidungsteils (16, 17) passt.
  5. Innenausbauteil nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Keder (30) einen nach oben offenen U-förmigen Querschnitt aufweist.
  6. Innenausbauteil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in den U-förmigen Querschnitt eine Verstärkung (33) eingesetzt ist.
  7. Innenausbauteil nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Dekorschicht (23) und dem Formträger (20) ein Abstandsgewirk (22) vorgesehen ist.
  8. Innenausbauteil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstandsgewirk großflächig auf dem Formträger (20) verklebt ist.
  9. Innenausbauteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leisten (43) einen Kunststoffträger (38) umfassen.
  10. Innenausbauteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffträger (38) mit einer Folie (27) überzogen ist.
  11. Innenausbauteil nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffträger (38) mit einem Gewindeeinsatz (39) versehen ist, in den die Schraube (40) eingeschraubt ist.
  12. Innenausbauteil nach einem der Ansprüche 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass Zierleisten, insbesondere aus rutschhemmendem Material, in die Oberseite des Kunststoffträgers (38) verclipt ist.
  13. Innenausbauteil nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorschicht (23) aus Leder besteht.
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