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DE202009011028U1 - Kraftfahrzeugtür sowie Geräteträger dafür - Google Patents

Kraftfahrzeugtür sowie Geräteträger dafür Download PDF

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DE202009011028U1 DE200920011028 DE202009011028U DE202009011028U1 DE 202009011028 U1 DE202009011028 U1 DE 202009011028U1 DE 200920011028 DE200920011028 DE 200920011028 DE 202009011028 U DE202009011028 U DE 202009011028U DE 202009011028 U1 DE202009011028 U1 DE 202009011028U1
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
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    • B60J5/042Reinforcement elements
    • B60J5/0422Elongated type elements, e.g. beams, cables, belts or wires
    • B60J5/0423Elongated type elements, e.g. beams, cables, belts or wires characterised by position in the lower door structure
    • B60J5/0425Elongated type elements, e.g. beams, cables, belts or wires characterised by position in the lower door structure the elements being arranged essentially horizontal in the centre of the lower door structure

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Abstract

Kraftfahrzeugtür mit einem einen Türhohlraum (3) zur Aufnahme von der Kraftfahrzeugtür (1) zugeordneten Türsystemen aufweisenden Türkörper (2), dessen eine Seite die Außenseite der Tür (1) bildet und dessen in das Innere des Kraftfahrzeugs weisende Seite eine durch einen an den Türkörper (2) angeschlossenen Geräteträger (5) verschlossene Öffnung (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Geräteträger (5) wenigstens ein kastenartiges, sich über die Spannweite der Öffnung (4) hinweg erstreckendes und an bezüglich der Öffnung (4) gegenüberliegende Randbereiche des Türkörpers (2) angeschlossenes Versteifungselement (7) als Teil desselben zugeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugtür mit einem einen Türhohlraum zur Aufnahme von der Kraftfahrzeugtür zugeordneten Türsystemen aufweisenden Türkörper, dessen eine Seite die Außenseite der Tür bildet und dessen in das Innere des Kraftfahrzeugs weisende Seite eine durch einen an den Türkörper angeschlossenen Geräteträger verschlossene Öffnung aufweist. Ferner betrifft die Erfindung einen Geräteträger für eine solche Kraftfahrzeugtür.
  • Türen für Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeugtüren) umfassen einen aus Stahlblech geformten Türkörper, dessen eine Seite die Außenseite der Kraftfahrzeugtür bildet. Der Türkörper schließt einen Türhohlraum zur Aufnahme von der Kraftfahrzeugtür zugeordneten Türsystemen ein. Bei derartigen Türsystemen handelt es sich typischerweise um Führungsschienen und Antriebsmechanismen für eine Seitenscheibe. Darüber hinaus können auch weitere Systeme elektrischer/elektronischer Art in einen solchen Türhohlraum integriert sein wie mechanische Systeme, wobei der Türöffnungsmechanismus zu den typischerweise zumindest auch mechanischen Systemen zu zählen ist. Angeordnet werden in einem solchen Türhohlraum ebenfalls Lautsprecher, elektrische Taster, beispielsweise für die Bedienung der Seitenscheibe und dergleichen. Zur Verkabelung der einzelnen Aggregate und für den Anschluss an das Bordsystem befindet sich in dem Türhohlraum auch ein entsprechender Kabelbaum.
  • Der Türhohlraum selbst weist eine in Richtung zum Fahrzeuginnern weisende Öffnung zur Zugänglichmachung des Hohlraums auf. Verschlossen ist diese Öffnung typischerweise durch einen Geräteträger. Der Geräteträger selbst dient zum Tragen eines oder mehrer in den Türhohlraum anzuordnender Aggregate. Der Geräteträger wird zum Verschließen der Öffnung des Türkörpers an demselben mit seiner Bestückung angeschlossen. Ein solcher Geräteträger kann beidseitig bestückt sein. In Richtung zum Fahrzeuginneren befindet sich die Türinnenverkleidung. Diese besteht aus einem Kunststoffträger, auf dem die die innere Anmutung der Türinnenverkleidung ausmachende Schicht, beispielsweise eine Kunststofffolie, ein Gewebe oder auch Leder ggf. unter Zwischenschaltung einer Schaumschicht aufgebracht ist. Für den Fall, dass die Tür mit einer Armlehne ausgestattet ist, was die Regel sein dürfte, ist diese ebenfalls an dem die Türinnenverkleidung tragenden Trägersubstrat befestigt.
  • Vor dem Hintergrund, den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen zu reduzieren, ist man bestrebt, das Gewicht des Kraftfahrzeuges zu reduzieren. Dieses gilt auch für eine Kraftfahrzeugtür.
  • Ausgehend von dem vorstehend gewürdigten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Kraftfahrzeugtür dergestalt weiterzubilden, dass diese grundsätzlich mit einem geringeren Gewicht konzipiert werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch eine eingangs genannte, gattungsgemäße Kraftfahrzeugtüre, bei der dem Geräteträger wenigstens ein kastenartiges, sich über die Spannweite der Öffnung hinweg erstreckendes und an bezüglich der Öffnung gegenüberliegende Randbereiche des Türkörpers angeschlossenes Versteifungselement als Teil desselben zugeordnet ist.
  • Ferner wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch einen Geräteträger mit den vorgenannten Merkmalen gelöst.
  • Der Geräteträger einer solchermaßen konzipierten Kraftfahrzeugtür verfügt über zumindest ein kastenartiges Versteifungselement. Dieses erstreckt sich über die lichte Weite – der Spannweite – der in den Türkörper eingebrachten Öffnung und ist an dem Türkörper befestigt. Das Versteifungselement ist kastenartig konzipiert, vorzugsweise mit einem U-förmigen Querschnittsprofil, um dem Geräteträger die notwendige Steifigkeit zu verleihen. Das Versteifungselement bildet bei dieser Konzeption einen zumindest in den maßgeblichen Richtungen formstabilen Träger, an den der Geräteträger als solcher angeschlossen ist. Das Versteifungselement erstreckt sich typischerweise mit seiner Längserstreckung in Fahrtrichtung oder in etwa in Fahrtrichtung und erstreckt sich somit über die längere Achse der Öffnung des Türhohlraumes, was typischerweise auch die längere Achse des Geräteträgers ist. Da für die Formstabilität des Geräteträgers maßgeblich das Versteifungselement verantwortlich ist, kann der Geräteträger selbst mit einem geringeren Materialeinsatz und somit leichter bauend hergestellt werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Geräteträger selbst umfänglich an dem Türkörper befestigt ist. Als Geräteträger können beispielsweise Stahlbleche, Stahlblechkonstruktionen oder auch Kunststoffkonstruktionen einschließlich Kunststoffsandwichkonstruktionen dienen. Als Versteifungselement wird dagegen typischerweise ein Kunststoffelement eingesetzt werden, so dass das Gewicht des Geräteträgers nebst Versteifungselement gering gehalten werden kann. Selbstverständlich kann ein solches Versteifungselement auch aus einem anderen Material, beispielsweise Metall, insbesondere Stahlblech oder einem Verbundmaterial gefertigt sein. Da das Versteifungselement an den Geräteträger angeschlossen ist, kann der Geräteträger zudem in demjenigen Bereich, der von dem Versteifungselement verblendet ist, einen entsprechenden Ausschnitt aufweisen. Dieses hat eine weitere Gewichtsreduktion des Geräteträgers zum Vorteil.
  • Bei dieser Konzeption ist somit das zumindest eine Versteifungselement das tragende Element des Geräteträgers. Je nach Konzeption des oder der Versteifungselemente können diese bei entsprechender Ausbildung auch sicherheitsrelevante Funktionen der Kraftfahrzeugtür übernehmen. Dieses ist möglich, da das oder die Versteifungselemente unmittelbar an den Türkörper angeschlossen sind. Entsprechende ansonsten typischerweise vorgesehene, in den Türhohlraum integrierte Streben können somit mitunter durch ein oder mehrere derartige Versteifungselemente ersetzt werden.
  • Ein solches Versteifungselement kann auch selbst Geräteträger sein, so dass bei einer solchen Ausgestaltung der eigentliche Geräteträger selbst nur eine geringere Stabilität aufweisen muss und aus diesem Grunde sehr gewichtssparend konzipiert werden kann.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Geräteträger nicht nur zum Tragen von einzelnen Türsystemaggregaten, wenn gewünscht, dient, sondern zudem seine in das Fahrzeuginnere weisende Seite zumindest teilweise die Sichtoberfläche der Kraftfahrzeugtüre bildet. Mithin ist die in das Fahrzeuginnere weisende Oberfläche zumindest anteilig nicht von zusätzlichen Innenverkleidungselementen bedeckt. Bei die sem Konzept wird Gewicht dadurch gespart, dass nur noch ein Träger verwendet wird und, wenn überhaupt, ein oder mehrere Türinnenverkleidungselemente nur einen Teil des Geräteträgers verblenden und mithin das oder diese Elemente in der Summe ein geringeres Gewicht aufweisen als eine den gesamten Geräteträger verblendende Türinnenverkleidung.
  • Das Versteifungselement kann an der in das Fahrzeuginnere weisenden Seite des Geräteträgers an diesen angeschlossen sein. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der Geräteträger einen Ausschnitt, wie vorbeschrieben, aufweist. Das Versteifungselement wird man bei einer solchen Konzeption vorzugsweise als Armlehne ausgestalten. Dann kommt dem Versteifungselement eine Doppelfunktion zu. Insbesondere ist es bei dieser Ausgestaltung nicht notwendig, eine zusätzliche Armlehne als eigenständiges Element an dem Geräteträger befestigen zu müssen.
  • Das Versteifungselement ist gemäß einem Ausführungsbeispiel insgesamt geschlossen. Dieses erlaubt die Verwendung des Versteifungselementes als so genannte Soundbox eines Audio-Systems.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist vorgesehen, das Versteifungselement aus zwei Versteifungselementteilen zusammenzusetzen, und zwar vorzugsweise dergestalt, dass zwischen diesen der Geräteträger angeordnet ist. Somit ragt aus der Ebene des Geräteträgers ein Versteifungselementteil in Richtung zur Außenseite der Kraftfahrzeugtüre und das andere Versteifungselementteil in das Innere des Kraftfahrzeugs weisend ab. Beide Versteifungselementteile sind typischerweise aus Kunststoff zur Gewichtsersparnis hergestellt. Ein solchermaßen konzipiertes Versteifungselement ist unter Zwischenschaltung des Geräteträgers nicht nur in Längs- und Querrichtung formstabil, sondern auch verwindungssteif und verfügt zudem, wenn beide Versteifungselementteile an ihrer zu dem Geräteträger weisenden Seite offen sind, über einen relativ großen Hohlraum. Insbesondere wenn dieser abgeschlossen ist, eignet sich dieser zur Verwendung als Soundbox im Rahmen eines Audio-Systems.
  • Die Konzeption des Versteifungselementes, welches sich über die Spannweite der Öffnung der Tür hinweg erstreckt und somit im Wesentlichen dieselbe Länge in dieser Richtung aufweist wie der Geräteträger selbst, erlaubt eine Ausgestaltung des Geräteträgers, bei der dieser aus zwei (oder auch mehr) Geräteträgerteilen zusammengesetzt, wobei die Trennlinie der Geräteträgerteile durch das Versteifungselement oder durch ein Versteifungselementteil desselben verblendet ist. Dieses kann Vorteile in der Herstellung der einzelnen Geräteträgerteile, verglichen mit der Herstellung eines einzigen Geräteträgers haben.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht einer Kraftfahrzeugtür mit einem der Kraftfahrzeugtür zugeordneten Geräteträger nach Art einer Explosionsdarstellung,
  • 2: in einer perspektivischen Darstellung nach Art einer Explosionsdarstellung den Geräteträger der 1 mit einem diesem zugeordneten Versteifungselement,
  • 3: eine vergrößerte Darstellung des Geräteträgers mit dem Versteifungselement in einer Anordnung zum Anschließen an die Kraftfahrzeugtür,
  • 4: einen vergrößerten Querschnitt durch einen Ausschnitt des aus Geräteträger und dem Versteifungselement gebildeten Verbund,
  • 5: die Kraftfahrzeugtür der 1 mit dem daran montierten Geräteträger,
  • 6: eine perspektivische Ansicht des Geräteträgers nebst Versteifungselement der 2 zusammen mit einem zusätzlichen Innenverkleidungsteil und
  • 7: die Tür der 5 mit montiertem Geräteträger und montiertem Innenverkleidungsteil.
  • Eine Kraftfahrzeugtür 1 verfügt über einen Türkörper 2, dessen nach außen weisende Seite die Außenseite der Kraftfahrzeugtür 1 bildet. Der Türkörper 2 fasst einen Türhohlraum 3 ein, der in Richtung zur Fahrzeuginnenseite hin über eine Öffnung 4 zugänglich ist. Die Öffnung 4 stellt somit einen Ausschnitt innerhalb der Innenwand des Türkörpers 3 dar. Die Kraftfahrzeugtür 1 verfügt des Weiteren über einen Geräteträger 5, dem wiederum ein aus zwei Versteifungselementteilen 6, 6.1 gebildetes Versteifungselement 7 zugeordnet ist (siehe auch 2). Die beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 sind, wie aus 2 erkennbar, kastenartig konzipiert und jeweils an ihrer zu dem Geräteträger 5 weisenden Seite offen. Die Versteifungselementteile 6, 6.1 des dargestellten Ausführungsbeispiels sind faserverstärkte Kunststoffteile, wobei als Fasern beispielsweise Glasfasern oder auch Basaltfasern verwendet werden können. Das Versteifungselementteil 6 ist an der in das Fahrzeuginnere weisenden Seite in Bezug auf den Geräteträger 5 angeordnet. Das Versteifungselementteil 6.1 ragt dagegen in den Türhohlraum 3 durch die Öffnung 4 hindurch. Der Geräteträger 5 ist aus zwei Geräteträgerteilen 8, 8.1 gebildet. Die Geräteträgerteile 8, 8.1 grenzen an der einen Seite auf Stoß aneinander. Der die Trennlinie der beiden Geräteträgerteile 8, 8.1 bildende Stoß ist in 2 mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichnet. in den aus den beiden Geräteträgerteilen 8, 8.1 gebildeten Geräteträger 5 ist ein Ausschnitt 10 ausgespart. Dieser bildet mithin eine Öffnung innerhalb des Geräteträgers 5. Der Ausschnitt 10 weist eine Größe auf, die geringfügig kleiner als der Außenumriss der beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 ist. Damit ist der Ausschnitt 10 bei an den Geräteträger 5 angeschlossenen Versteifungselementteilen 6, 6.1 nicht sichtbar.
  • Das Versteifungselementteil 6 ist, wie in 1 oder 2 erkennbar, als Armlehne konzipiert und dient zudem als Träger für ein Schaltermodul 11 und einen Lautsprecher 12 nebst Abdeckung.
  • Die Versteifungselementteile 6, 6.1 erstrecken sich über die Spannweite der Öffnung 4 des Türkörpers 2 in Längserstreckung der Kraftfahrzeugtüre 1 und sind mit ihren diesbezüglich gegenüberliegenden Enden, die als Befestigungsflansche 13, 13.1 ausgeführt sind, unter Zwischenschaltung des Geräteträgers 5 an den die Türöffnung 4 einfassenden Randbereich des Türkörpers 2 angeschlossen, beispielsweise mittels einer Schrauben- Mutter-Verbindung. Der Geräteträger 5 verfügt, wie in der Umrandung des Ausschnittes 10 erkennbar, über Befestigungsöffnungen 14, mit denen der Geräteträger 5 bzw. die beiden Befestigungselementteile 6, 6.1 an die das Versteifungselement 7 bildenden Versteifungselementteile 6, 6.1 angeschlossen sind. Aufgrund dieses Verbundes, gebildet aus dem Versteifungselement 7 und dem Geräteträger 5, ist dieser durch die Formstabilität des Versteifungselementes 7 selbst zumindest in Querrichtung zur Längserstreckung des Versteifungselementes 7 formstabil. Die Abschnitte des Geräteträgers 5 zwischen dem Versteifungselement 7 und dem oberen Rand bzw. dem unteren Rand des Geräteträgers 5 sind nicht besonders groß, so dass eine zusätzliche Aussteifung dieser Bereiche zumindest bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel nicht als notwendig angesehen wird. Der Geräteträger 5 verfügt an drei seiner Seiten über Befestigungsöffnungen 15, mit denen dieser zusätzlich zu seiner Befestigung an dem Türkörper 2 über die das Versteifungselement 7 haltenden Befestiger an dem Türkörper 2 befestigt ist.
  • Der Geräteträger 5 dient zum Tragen von einzelnen Aggregaten von einem oder mehreren Türsystemen, die in nicht näher dargestellter Art und Weise auf derjenigen Seite des Geräteträgers 5 angeordnet sind, auf der sich das Versteifungselementteil 6.1 befindet. Wenn gewünscht, können bestimmte Aggregate auch an das Versteifungselement 6.1 angeschlossen sein oder in diesem aufgenommen sein. Zur Aufnahme von Türsystemen kann auch der durch die Versteifungselementteile 6, 6.1 gebildete Hohlraum genutzt werden.
  • Bei dem Geräteträger 5 ist vorgesehen, dass große Teile seiner an das als Armlehne ausgebildete Versteifungselementteil 7 grenzenden Oberflächenabschnitte die sichtseitige innere Oberfläche der Kraftfahrzeugtüre 1 ausbilden. Typischerweise sind zumindest diese Teile des Geräteträgers 5 lackiert oder mit einer dekorativen Beschichtung ausgestattet.
  • Die Befestigungsflansche 13, 13.1, in 2 an dem Versteifungselementteil 6 kenntlich gemacht, verfügen über Befestigungsöffnungen 16, durch die Befestiger zum Anschließen des Versteifungselements 7 an den Türkörper 2 hindurchgeführt werden. Somit erfolgt im Bereich der Befestigungsflansche 13, 13.1 ein Anschließen der Versteifungselementteile 6, 6.1 und dem dazwischen befindlichen Geräteträger 5 mit ein und denselben Befestigern 3 am Türkörper 2, wie dieses in 3 anhand des Befestigungsflansches 13.1 des Versteifungselementes 7, den daran angrenzenden Geräteträgerteilen 8, 8.1 und eines die Türöffnung 4 einfassenden Randbereiches des Türkörpers 2 erkennbar ist.
  • 3 zeigt in einem ansichtseitigen Ausschnitt die Anordnung des Versteifungselementteils 6, wie dieses unter Zwischenschaltung der beiden Geräteträgerteile 8, 8.1 sowie dem Befestigungsflansch des Versteifungselementteils 6.1 (nicht erkennbar), mittels Befestiger B an den Türkörper 2 angeschlossen wird. Angeschlossen sind die beiden das Versteifungselement 7 bildenden Versteifungselementteile 6, 6.1 an einen die Türöffnung 4 einfassenden Randabschnitt des Türkörpers 2, wobei ein und dieselben Befestiger B in diesem Anschlussbereich zum Anschließen der genannten Elemente an den Türkörper 2 verwendet werden. Der Anschluss der beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 an dem gegenüberliegenden, in 3 nicht erkennbaren Randabschnitt des Türkörpers 2 erfolgt entsprechend.
  • In 4 ist in einer vergrößerten Ausschnittsdarstellung der Verbund, gebildet aus den beiden Versteifungselementteilen 6, 6.1 und den Geräteträgerteilen 8, 8.1, dargestellt. Erkennbar ist zum einen, dass durch die jeweils zum Geräteträger 5 weisende offene Seite der Versteifungselementteile 6, 6.1 und den Ausschnitt 10 des Geräteträgers 5 insgesamt ein relativ großer Hohlraum 17 gebildet ist. Dieser Hohlraum 17 ist abgeschlossen und wird bei der Kraftfahrzeugtüre 1 des beschriebenen Ausführungsbeispiels wie durch den in diesen integrierten Lautsprecher 12 erkennbar, als Soundbox für ein Audio-System genutzt. Verbunden sind die beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 unter Zwischenschaltung jeweils einer eine Befestigungsöffnung 14 des Geräteträgers 5 bildenden Flansches 18 mittels einer Schrauben-Mutter-Verbindung, bei der die Schraube von derjenigen Seite des Geräteträgers 5 in die gezeigte Verbindungsanordnung eingesetzt wird, auf der sich das Versteifungselementteil 6.1 befindet. Erkennbar ist aus der vergrößerten Darstellung der 4 ebenfalls, dass es sich bei dem Geräteträgerteil 8.1 um ein Hohlkammerteil handelt. Dieses ist aus einem Stahlblech hergestellt, bildet mithin ein profiliertes Stahlblechteil. Der Geräteträgerteil 8 ist ebenso aufgebaut wie der Geräteträgerteil 8.1.
  • Aus dem dargestellten Ausführungsbeispiel, bei dem das Versteifungselement 7 aus den beiden Versteifungselementteilen 6, 6.1 unter Zwischenschaltung der Geräterträgerteile 6, 6.1 zusammengesetzt ist und bei dem in den Geräteträger 5 ein Ausschnitt 10 eingebracht ist, wird erkennbar, dass auf diese Weise zugleich ein hinreichend großer Hohlraum für eine Soundbox zur Verbesserung der Klangqualität eines Audio-Systems bereitgestellt werden kann. Bei der in dem Ausführungsbeispiel dargestellten Konzeption erstreckt sich die Soundbox zu beiden Seiten des Geräteträgers 5. Somit kann auf diese Weise eine Soundbox ausgeführt werden, die ein hinreichend großes Volumen aufweist und dennoch nicht übermäßig weit in den Türhohlraum eingreift. In den meisten Fällen ist die Eingriffstiefe in den Türhohlraum durch die darin einzufahrende Scheibe begrenzt. Somit ist es durch die vorbeschriebenen Versteifungselementteile 6, 6.1 und den in dem Geräteträger 5 befindlichen Ausschnitt 10 erstmals möglich, eine Soundbox mit hinreichendem Volumen unterzubringen. Als hinreichendes Volumen wird ein Mindestvolumen von etwa zehn Litern angesehen.
  • In 5 ist der an den Türkörper 2 der Kraftfahrzeugtüre 1 angeschlossene Geräteträger 5 mit dem Versteifungselement 7, von dem in dieser Darstellung lediglich das Versteifungselementteil 6 erkennbar ist, gezeigt.
  • Zur Verblendung der Befestigungsöffnungen 15, 16 des Geräteträgers 5 bzw. des Versteifungselementes 7 dient ein in 6 gezeigtes Innenverkleidungsteil 19. Das Innenverkleidungsteil 19 ist nach Art eines Rahmens konzipiert und verfügt im Bereich seines unteren Abschnittes über eine nach oben und in Richtung zu dem Geräteträger 5 offene Tasche 20. Das Innenverkleidungsteil 19 wird an der Innenseite der Kraftfahrzeugtüre 1 montiert, nachdem der Geräteträger 5 mit dem Versteifungselement 7 daran verschraubt worden ist. Die fertig montierte Kraftfahrzeugtüre 1 ist in 7 dargestellt. Deutlich erkennbar sind in dieser Darstellung die Oberflächenbereiche der Geräteträgerteile 8, 8.1, die nicht unbeträchtliche Anteile an der Sichtoberfläche der Innenseite der Kraftfahrzeugtüre 1 haben. Nach Montage des Innenverkleidungsteils 19 ist die von diesem bereitgestellte Tasche 20 rückseitig durch die Sichtseite des Geräteträgers 5 bzw. des Geräteträgerteils 8 geschlossen. Somit bildet der untere Abschnitt des Geräteträgerteils 8 gleichzeitig die Rückwand der Tasche 20, wodurch wiederum Gewicht durch Nichtverwenden einer dem Innenverkleidungsteile 19 zugeordneten Taschenrückwand eingespart ist.
  • Aus der Beschreibung der Erfindung, insbesondere anhand des dargestellten Ausführungsbeispiels wird deutlich, dass durch diese Konzeption des Aufteilens des Geräteträgers in Teile, die allein zum Tragen von Geräten, wenn notwendig, dienen und in einen Versteifungsteil, wobei diese Teile individuell voneinander hergestellt und anschließend miteinander verbunden werden, die Möglichkeit eröffnet, Öffnungen für die Zugänglichkeit eines Türhohlraumes relativ groß zu konzipieren. Schließlich kann ein solches typischerweise aus Kunststoff hergestelltes Versteifungselement die notwendige Steifigkeit des Geräteträgers auch über größere Türhohlraumöffnungsspannweiten bereitstellen. Bei einer Konzeption der Versteifungselemente aus Kunststoff kommt diesbezüglich unterstützend die große formgeberische Freiheit in der Herstellung derselben hinzu, so dass durch diese mit vertretbarem Aufwand auch komplizierte Versteifungselementstrukturen hergestellt werden können.
  • Der durch das oder die Versteifungselemente geschaffene Hohlraum kann, insbesondere für den Fall, dass dieser nicht als Soundbox im Rahmen eines Audio-Systems genutzt wird, selbst zum Träger von Türaggregaten verwendet werden. Genutzt wird bei einer solchen Ausgestaltung sodann die hohe Steifigkeit des oder der Versteifungselemente. Auch wenn ein solches Versteifungselement als geschlossenes Element als Soundbox verwendet wird, kann zumindest die Außenseite des Versteifungselementes, wenn dieses in den Türhohlraum hineinragend konzipiert ist, als Träger für eines oder mehrere Aggregate von Türsystemen genutzt werden.
  • Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert worden. Ohne den Umfang der Ansprüche zu verlassen, ergeben sich für einen Fachmann zahlreiche weitere Ausgestaltungen, die Erfindung verwirklichen zu können, ohne dass dieses im Einzelnen näher im Rahmen dieser Ausführungen dargelegt werden müsste.
  • 1
    Kraftfahrzeugtür
    2
    Türkörper
    3
    Türhohlraum
    4
    Öffnung
    5
    Geräteträger
    6, 6.1
    Versteifungselementteil
    7
    Versteifungselement
    8, 8.1
    Geräteträgerteil
    9
    Stoß
    10
    Ausschnitt
    11
    Schaltermodul
    12
    Lautsprecher
    13, 13.1
    Befestigungsflansch
    14
    Befestigungsöffnung
    15
    Befestigungsöffnung
    16
    Befestigungsöffnung
    17
    Hohlraum
    18
    Flansch
    19
    Innenverkleidungsteil
    20
    Tasche
    B
    Befestiger

Claims (13)

  1. Kraftfahrzeugtür mit einem einen Türhohlraum (3) zur Aufnahme von der Kraftfahrzeugtür (1) zugeordneten Türsystemen aufweisenden Türkörper (2), dessen eine Seite die Außenseite der Tür (1) bildet und dessen in das Innere des Kraftfahrzeugs weisende Seite eine durch einen an den Türkörper (2) angeschlossenen Geräteträger (5) verschlossene Öffnung (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Geräteträger (5) wenigstens ein kastenartiges, sich über die Spannweite der Öffnung (4) hinweg erstreckendes und an bezüglich der Öffnung (4) gegenüberliegende Randbereiche des Türkörpers (2) angeschlossenes Versteifungselement (7) als Teil desselben zugeordnet ist.
  2. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger (5) zumindest teilweise die in das Fahrzeuginnere weisende Sichtoberfläche der Kraftfahrzeugtür (1) bildet.
  3. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass für die Formstabilität des Geräteträgers (5) maßgeblich das zumindest eine Versteifungselement (7) verantwortlich ist.
  4. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das kastenartige Versteifungselement einen im Wesentlichen U-förmigen Versteifungsquerschnitt aufweist und mit seiner offenen Seite an den Geräteträger angeschlossen ist.
  5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Versteifungselement (7) zumindest anteilig von dem Geräteträger (5) in Richtung zum Fahrzeuginneren weisend abragend angeordnet ist.
  6. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Versteifungselement (7) zumindest anteilig als Armlehne ausgeführt ist.
  7. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Versteifungselement (7) aus zwei kastenartigen Versteifungselementteilen (6, 6.1) zusammengesetzt ist, welche Versteifungselementteile (6, 6.1) vorzugsweise mit denselben Befestigern (B) an den Türkörper (2) angeschlossen sind, wobei eines der beiden Versteifungselementteile (6) von der Ebene des Geräteträgers (5) in Richtung zum Fahrzeuginnenraum und das andere Versteifungselementteil (6.1) zur Türaußenseite weisend angeordnet sind.
  8. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger (5) in seinem zwischen den Versteifungselementteilen (6, 6.1) befindlichen Bereich einen Ausschnitt (10) aufweist und durch die beiden mit ihren Offenseiten zueinander weisenden Verbindungselementteile (6, 6.1) ein gemeinsamer Hohlraum (17) gebildet ist.
  9. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der von dem Versteifungselementteil (7) eingeschlossene Hohlraum (17) als Soundbox eines Audio-Systems ausgeführt ist.
  10. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger (5) aus zwei Trägerteilen (8, 8.1) zusammengesetzt ist, deren Trennlinie durch das zumindest eine Versteifungselement (7) verblendet ist.
  11. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Versteifungselemente (7) Kunststoffteile sind.
  12. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger (5) aus einem Stahlblech, insbesondere einem profiliertem Stahlblech hergestellt ist.
  13. Geräteträger für einen einen Türhohlraum (3) aufweisenden Türkörper (2) einer Kraftfahrzeugtüre (1), dessen in das Innere das Kraftfahrzeugs weisende Seite eine Öffnung (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Geräteträger (5) die Merkmale eines oder mehrerer der Ansprüche 1 bis 12 aufweist.
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Cited By (2)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102013207627A1 (de) * 2013-04-26 2014-10-30 Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Kraftfahrzeug
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