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Die
Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugtür mit einem einen Türhohlraum
zur Aufnahme von der Kraftfahrzeugtür zugeordneten Türsystemen
aufweisenden Türkörper, dessen
eine Seite die Außenseite der
Tür bildet
und dessen in das Innere des Kraftfahrzeugs weisende Seite eine
durch einen an den Türkörper angeschlossenen
Geräteträger verschlossene Öffnung aufweist.
Ferner betrifft die Erfindung einen Geräteträger für eine solche Kraftfahrzeugtür.
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Türen für Kraftfahrzeuge
(Kraftfahrzeugtüren)
umfassen einen aus Stahlblech geformten Türkörper, dessen eine Seite die
Außenseite
der Kraftfahrzeugtür
bildet. Der Türkörper schließt einen
Türhohlraum
zur Aufnahme von der Kraftfahrzeugtür zugeordneten Türsystemen
ein. Bei derartigen Türsystemen
handelt es sich typischerweise um Führungsschienen und Antriebsmechanismen
für eine
Seitenscheibe. Darüber
hinaus können
auch weitere Systeme elektrischer/elektronischer Art in einen solchen Türhohlraum
integriert sein wie mechanische Systeme, wobei der Türöffnungsmechanismus
zu den typischerweise zumindest auch mechanischen Systemen zu zählen ist.
Angeordnet werden in einem solchen Türhohlraum ebenfalls Lautsprecher,
elektrische Taster, beispielsweise für die Bedienung der Seitenscheibe
und dergleichen. Zur Verkabelung der einzelnen Aggregate und für den Anschluss
an das Bordsystem befindet sich in dem Türhohlraum auch ein entsprechender
Kabelbaum.
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Der
Türhohlraum
selbst weist eine in Richtung zum Fahrzeuginnern weisende Öffnung zur
Zugänglichmachung
des Hohlraums auf. Verschlossen ist diese Öffnung typischerweise durch
einen Geräteträger. Der
Geräteträger selbst
dient zum Tragen eines oder mehrer in den Türhohlraum anzuordnender Aggregate.
Der Geräteträger wird
zum Verschließen der Öffnung des
Türkörpers an
demselben mit seiner Bestückung
angeschlossen. Ein solcher Geräteträger kann
beidseitig bestückt
sein. In Richtung zum Fahrzeuginneren befindet sich die Türinnenverkleidung.
Diese besteht aus einem Kunststoffträger, auf dem die die innere
Anmutung der Türinnenverkleidung
ausmachende Schicht, beispielsweise eine Kunststofffolie, ein Gewebe
oder auch Leder ggf. unter Zwischenschaltung einer Schaumschicht
aufgebracht ist. Für
den Fall, dass die Tür
mit einer Armlehne ausgestattet ist, was die Regel sein dürfte, ist
diese ebenfalls an dem die Türinnenverkleidung
tragenden Trägersubstrat
befestigt.
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Vor
dem Hintergrund, den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen zu
reduzieren, ist man bestrebt, das Gewicht des Kraftfahrzeuges zu
reduzieren. Dieses gilt auch für
eine Kraftfahrzeugtür.
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Ausgehend
von dem vorstehend gewürdigten
Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
eingangs genannte Kraftfahrzeugtür dergestalt
weiterzubilden, dass diese grundsätzlich mit einem geringeren
Gewicht konzipiert werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe erfindungsgemäß durch
eine eingangs genannte, gattungsgemäße Kraftfahrzeugtüre, bei
der dem Geräteträger wenigstens
ein kastenartiges, sich über
die Spannweite der Öffnung
hinweg erstreckendes und an bezüglich
der Öffnung
gegenüberliegende
Randbereiche des Türkörpers angeschlossenes
Versteifungselement als Teil desselben zugeordnet ist.
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Ferner
wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch
einen Geräteträger mit
den vorgenannten Merkmalen gelöst.
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Der
Geräteträger einer
solchermaßen
konzipierten Kraftfahrzeugtür
verfügt über zumindest
ein kastenartiges Versteifungselement. Dieses erstreckt sich über die
lichte Weite – der
Spannweite – der
in den Türkörper eingebrachten Öffnung und
ist an dem Türkörper befestigt.
Das Versteifungselement ist kastenartig konzipiert, vorzugsweise
mit einem U-förmigen Querschnittsprofil,
um dem Geräteträger die
notwendige Steifigkeit zu verleihen. Das Versteifungselement bildet
bei dieser Konzeption einen zumindest in den maßgeblichen Richtungen formstabilen
Träger,
an den der Geräteträger als
solcher angeschlossen ist. Das Versteifungselement erstreckt sich
typischerweise mit seiner Längserstreckung
in Fahrtrichtung oder in etwa in Fahrtrichtung und erstreckt sich somit über die
längere
Achse der Öffnung
des Türhohlraumes,
was typischerweise auch die längere Achse
des Geräteträgers ist.
Da für
die Formstabilität des
Geräteträgers maßgeblich
das Versteifungselement verantwortlich ist, kann der Geräteträger selbst mit
einem geringeren Materialeinsatz und somit leichter bauend hergestellt
werden. Zu berücksichtigen
ist hierbei, dass der Geräteträger selbst
umfänglich
an dem Türkörper befestigt
ist. Als Geräteträger können beispielsweise
Stahlbleche, Stahlblechkonstruktionen oder auch Kunststoffkonstruktionen
einschließlich
Kunststoffsandwichkonstruktionen dienen. Als Versteifungselement
wird dagegen typischerweise ein Kunststoffelement eingesetzt werden,
so dass das Gewicht des Geräteträgers nebst Versteifungselement
gering gehalten werden kann. Selbstverständlich kann ein solches Versteifungselement
auch aus einem anderen Material, beispielsweise Metall, insbesondere
Stahlblech oder einem Verbundmaterial gefertigt sein. Da das Versteifungselement
an den Geräteträger angeschlossen
ist, kann der Geräteträger zudem
in demjenigen Bereich, der von dem Versteifungselement verblendet
ist, einen entsprechenden Ausschnitt aufweisen. Dieses hat eine
weitere Gewichtsreduktion des Geräteträgers zum Vorteil.
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Bei
dieser Konzeption ist somit das zumindest eine Versteifungselement
das tragende Element des Geräteträgers. Je
nach Konzeption des oder der Versteifungselemente können diese
bei entsprechender Ausbildung auch sicherheitsrelevante Funktionen
der Kraftfahrzeugtür übernehmen.
Dieses ist möglich,
da das oder die Versteifungselemente unmittelbar an den Türkörper angeschlossen
sind. Entsprechende ansonsten typischerweise vorgesehene, in den
Türhohlraum
integrierte Streben können
somit mitunter durch ein oder mehrere derartige Versteifungselemente
ersetzt werden.
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Ein
solches Versteifungselement kann auch selbst Geräteträger sein, so dass bei einer
solchen Ausgestaltung der eigentliche Geräteträger selbst nur eine geringere
Stabilität
aufweisen muss und aus diesem Grunde sehr gewichtssparend konzipiert werden
kann.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, dass der Geräteträger nicht
nur zum Tragen von einzelnen Türsystemaggregaten,
wenn gewünscht,
dient, sondern zudem seine in das Fahrzeuginnere weisende Seite
zumindest teilweise die Sichtoberfläche der Kraftfahrzeugtüre bildet.
Mithin ist die in das Fahrzeuginnere weisende Oberfläche zumindest
anteilig nicht von zusätzlichen
Innenverkleidungselementen bedeckt. Bei die sem Konzept wird Gewicht
dadurch gespart, dass nur noch ein Träger verwendet wird und, wenn überhaupt,
ein oder mehrere Türinnenverkleidungselemente
nur einen Teil des Geräteträgers verblenden
und mithin das oder diese Elemente in der Summe ein geringeres Gewicht
aufweisen als eine den gesamten Geräteträger verblendende Türinnenverkleidung.
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Das
Versteifungselement kann an der in das Fahrzeuginnere weisenden
Seite des Geräteträgers an
diesen angeschlossen sein. Dieses gilt insbesondere dann, wenn der
Geräteträger einen
Ausschnitt, wie vorbeschrieben, aufweist. Das Versteifungselement
wird man bei einer solchen Konzeption vorzugsweise als Armlehne
ausgestalten. Dann kommt dem Versteifungselement eine Doppelfunktion
zu. Insbesondere ist es bei dieser Ausgestaltung nicht notwendig,
eine zusätzliche
Armlehne als eigenständiges
Element an dem Geräteträger befestigen
zu müssen.
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Das
Versteifungselement ist gemäß einem Ausführungsbeispiel
insgesamt geschlossen. Dieses erlaubt die Verwendung des Versteifungselementes als
so genannte Soundbox eines Audio-Systems.
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Gemäß einer
Ausgestaltung ist vorgesehen, das Versteifungselement aus zwei Versteifungselementteilen
zusammenzusetzen, und zwar vorzugsweise dergestalt, dass zwischen
diesen der Geräteträger angeordnet
ist. Somit ragt aus der Ebene des Geräteträgers ein Versteifungselementteil
in Richtung zur Außenseite
der Kraftfahrzeugtüre
und das andere Versteifungselementteil in das Innere des Kraftfahrzeugs
weisend ab. Beide Versteifungselementteile sind typischerweise aus
Kunststoff zur Gewichtsersparnis hergestellt. Ein solchermaßen konzipiertes
Versteifungselement ist unter Zwischenschaltung des Geräteträgers nicht
nur in Längs-
und Querrichtung formstabil, sondern auch verwindungssteif und verfügt zudem,
wenn beide Versteifungselementteile an ihrer zu dem Geräteträger weisenden Seite
offen sind, über
einen relativ großen
Hohlraum. Insbesondere wenn dieser abgeschlossen ist, eignet sich
dieser zur Verwendung als Soundbox im Rahmen eines Audio-Systems.
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Die
Konzeption des Versteifungselementes, welches sich über die
Spannweite der Öffnung
der Tür
hinweg erstreckt und somit im Wesentlichen dieselbe Länge in dieser
Richtung aufweist wie der Geräteträger selbst,
erlaubt eine Ausgestaltung des Geräteträgers, bei der dieser aus zwei
(oder auch mehr) Geräteträgerteilen
zusammengesetzt, wobei die Trennlinie der Geräteträgerteile durch das Versteifungselement
oder durch ein Versteifungselementteil desselben verblendet ist.
Dieses kann Vorteile in der Herstellung der einzelnen Geräteträgerteile,
verglichen mit der Herstellung eines einzigen Geräteträgers haben.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Figuren. Es zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer Kraftfahrzeugtür mit einem
der Kraftfahrzeugtür
zugeordneten Geräteträger nach
Art einer Explosionsdarstellung,
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2:
in einer perspektivischen Darstellung nach Art einer Explosionsdarstellung
den Geräteträger der 1 mit
einem diesem zugeordneten Versteifungselement,
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3:
eine vergrößerte Darstellung
des Geräteträgers mit
dem Versteifungselement in einer Anordnung zum Anschließen an die
Kraftfahrzeugtür,
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4:
einen vergrößerten Querschnitt
durch einen Ausschnitt des aus Geräteträger und dem Versteifungselement
gebildeten Verbund,
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5:
die Kraftfahrzeugtür
der 1 mit dem daran montierten Geräteträger,
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6:
eine perspektivische Ansicht des Geräteträgers nebst Versteifungselement
der 2 zusammen mit einem zusätzlichen Innenverkleidungsteil
und
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7:
die Tür
der 5 mit montiertem Geräteträger und montiertem Innenverkleidungsteil.
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Eine
Kraftfahrzeugtür 1 verfügt über einen Türkörper 2,
dessen nach außen
weisende Seite die Außenseite
der Kraftfahrzeugtür 1 bildet.
Der Türkörper 2 fasst
einen Türhohlraum 3 ein,
der in Richtung zur Fahrzeuginnenseite hin über eine Öffnung 4 zugänglich ist.
Die Öffnung 4 stellt
somit einen Ausschnitt innerhalb der Innenwand des Türkörpers 3 dar.
Die Kraftfahrzeugtür 1 verfügt des Weiteren über einen
Geräteträger 5,
dem wiederum ein aus zwei Versteifungselementteilen 6, 6.1 gebildetes
Versteifungselement 7 zugeordnet ist (siehe auch 2). Die
beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 sind, wie aus 2 erkennbar,
kastenartig konzipiert und jeweils an ihrer zu dem Geräteträger 5 weisenden
Seite offen. Die Versteifungselementteile 6, 6.1 des
dargestellten Ausführungsbeispiels
sind faserverstärkte Kunststoffteile,
wobei als Fasern beispielsweise Glasfasern oder auch Basaltfasern
verwendet werden können.
Das Versteifungselementteil 6 ist an der in das Fahrzeuginnere
weisenden Seite in Bezug auf den Geräteträger 5 angeordnet.
Das Versteifungselementteil 6.1 ragt dagegen in den Türhohlraum 3 durch
die Öffnung 4 hindurch.
Der Geräteträger 5 ist aus
zwei Geräteträgerteilen 8, 8.1 gebildet.
Die Geräteträgerteile 8, 8.1 grenzen
an der einen Seite auf Stoß aneinander.
Der die Trennlinie der beiden Geräteträgerteile 8, 8.1 bildende
Stoß ist
in 2 mit dem Bezugszeichen 9 gekennzeichnet.
in den aus den beiden Geräteträgerteilen 8, 8.1 gebildeten
Geräteträger 5 ist
ein Ausschnitt 10 ausgespart. Dieser bildet mithin eine Öffnung innerhalb
des Geräteträgers 5.
Der Ausschnitt 10 weist eine Größe auf, die geringfügig kleiner
als der Außenumriss
der beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 ist.
Damit ist der Ausschnitt 10 bei an den Geräteträger 5 angeschlossenen
Versteifungselementteilen 6, 6.1 nicht sichtbar.
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Das
Versteifungselementteil 6 ist, wie in 1 oder 2 erkennbar,
als Armlehne konzipiert und dient zudem als Träger für ein Schaltermodul 11 und
einen Lautsprecher 12 nebst Abdeckung.
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Die
Versteifungselementteile 6, 6.1 erstrecken sich über die
Spannweite der Öffnung 4 des Türkörpers 2 in
Längserstreckung
der Kraftfahrzeugtüre 1 und
sind mit ihren diesbezüglich
gegenüberliegenden
Enden, die als Befestigungsflansche 13, 13.1 ausgeführt sind,
unter Zwischenschaltung des Geräteträgers 5 an
den die Türöffnung 4 einfassenden Randbereich
des Türkörpers 2 angeschlossen,
beispielsweise mittels einer Schrauben- Mutter-Verbindung. Der Geräteträger 5 verfügt, wie
in der Umrandung des Ausschnittes 10 erkennbar, über Befestigungsöffnungen 14,
mit denen der Geräteträger 5 bzw.
die beiden Befestigungselementteile 6, 6.1 an die
das Versteifungselement 7 bildenden Versteifungselementteile 6, 6.1 angeschlossen
sind. Aufgrund dieses Verbundes, gebildet aus dem Versteifungselement 7 und
dem Geräteträger 5,
ist dieser durch die Formstabilität des Versteifungselementes 7 selbst
zumindest in Querrichtung zur Längserstreckung
des Versteifungselementes 7 formstabil. Die Abschnitte
des Geräteträgers 5 zwischen
dem Versteifungselement 7 und dem oberen Rand bzw. dem unteren
Rand des Geräteträgers 5 sind
nicht besonders groß,
so dass eine zusätzliche
Aussteifung dieser Bereiche zumindest bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
nicht als notwendig angesehen wird. Der Geräteträger 5 verfügt an drei
seiner Seiten über
Befestigungsöffnungen 15,
mit denen dieser zusätzlich
zu seiner Befestigung an dem Türkörper 2 über die
das Versteifungselement 7 haltenden Befestiger an dem Türkörper 2 befestigt
ist.
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Der
Geräteträger 5 dient
zum Tragen von einzelnen Aggregaten von einem oder mehreren Türsystemen,
die in nicht näher
dargestellter Art und Weise auf derjenigen Seite des Geräteträgers 5 angeordnet
sind, auf der sich das Versteifungselementteil 6.1 befindet.
Wenn gewünscht,
können
bestimmte Aggregate auch an das Versteifungselement 6.1 angeschlossen
sein oder in diesem aufgenommen sein. Zur Aufnahme von Türsystemen
kann auch der durch die Versteifungselementteile 6, 6.1 gebildete Hohlraum
genutzt werden.
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Bei
dem Geräteträger 5 ist
vorgesehen, dass große
Teile seiner an das als Armlehne ausgebildete Versteifungselementteil 7 grenzenden
Oberflächenabschnitte
die sichtseitige innere Oberfläche
der Kraftfahrzeugtüre 1 ausbilden.
Typischerweise sind zumindest diese Teile des Geräteträgers 5 lackiert oder
mit einer dekorativen Beschichtung ausgestattet.
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Die
Befestigungsflansche 13, 13.1, in 2 an
dem Versteifungselementteil 6 kenntlich gemacht, verfügen über Befestigungsöffnungen 16,
durch die Befestiger zum Anschließen des Versteifungselements 7 an
den Türkörper 2 hindurchgeführt werden. Somit
erfolgt im Bereich der Befestigungsflansche 13, 13.1 ein
Anschließen
der Versteifungselementteile 6, 6.1 und dem dazwischen
befindlichen Geräteträger 5 mit
ein und denselben Befestigern 3 am Türkörper 2, wie dieses
in 3 anhand des Befestigungsflansches 13.1 des
Versteifungselementes 7, den daran angrenzenden Geräteträgerteilen 8, 8.1 und
eines die Türöffnung 4 einfassenden
Randbereiches des Türkörpers 2 erkennbar
ist.
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3 zeigt
in einem ansichtseitigen Ausschnitt die Anordnung des Versteifungselementteils 6,
wie dieses unter Zwischenschaltung der beiden Geräteträgerteile 8, 8.1 sowie
dem Befestigungsflansch des Versteifungselementteils 6.1 (nicht
erkennbar), mittels Befestiger B an den Türkörper 2 angeschlossen
wird. Angeschlossen sind die beiden das Versteifungselement 7 bildenden
Versteifungselementteile 6, 6.1 an einen die Türöffnung 4 einfassenden
Randabschnitt des Türkörpers 2,
wobei ein und dieselben Befestiger B in diesem Anschlussbereich
zum Anschließen
der genannten Elemente an den Türkörper 2 verwendet
werden. Der Anschluss der beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 an
dem gegenüberliegenden,
in 3 nicht erkennbaren Randabschnitt des Türkörpers 2 erfolgt
entsprechend.
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In 4 ist
in einer vergrößerten Ausschnittsdarstellung
der Verbund, gebildet aus den beiden Versteifungselementteilen 6, 6.1 und
den Geräteträgerteilen 8, 8.1,
dargestellt. Erkennbar ist zum einen, dass durch die jeweils zum
Geräteträger 5 weisende
offene Seite der Versteifungselementteile 6, 6.1 und
den Ausschnitt 10 des Geräteträgers 5 insgesamt ein
relativ großer
Hohlraum 17 gebildet ist. Dieser Hohlraum 17 ist
abgeschlossen und wird bei der Kraftfahrzeugtüre 1 des beschriebenen
Ausführungsbeispiels
wie durch den in diesen integrierten Lautsprecher 12 erkennbar,
als Soundbox für
ein Audio-System genutzt. Verbunden sind die beiden Versteifungselementteile 6, 6.1 unter
Zwischenschaltung jeweils einer eine Befestigungsöffnung 14 des
Geräteträgers 5 bildenden
Flansches 18 mittels einer Schrauben-Mutter-Verbindung,
bei der die Schraube von derjenigen Seite des Geräteträgers 5 in
die gezeigte Verbindungsanordnung eingesetzt wird, auf der sich
das Versteifungselementteil 6.1 befindet. Erkennbar ist
aus der vergrößerten Darstellung
der 4 ebenfalls, dass es sich bei dem Geräteträgerteil 8.1 um
ein Hohlkammerteil handelt. Dieses ist aus einem Stahlblech hergestellt,
bildet mithin ein profiliertes Stahlblechteil. Der Geräteträgerteil 8 ist
ebenso aufgebaut wie der Geräteträgerteil 8.1.
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Aus
dem dargestellten Ausführungsbeispiel, bei
dem das Versteifungselement 7 aus den beiden Versteifungselementteilen 6, 6.1 unter
Zwischenschaltung der Geräterträgerteile 6, 6.1 zusammengesetzt
ist und bei dem in den Geräteträger 5 ein
Ausschnitt 10 eingebracht ist, wird erkennbar, dass auf diese
Weise zugleich ein hinreichend großer Hohlraum für eine Soundbox
zur Verbesserung der Klangqualität
eines Audio-Systems bereitgestellt werden kann. Bei der in dem Ausführungsbeispiel
dargestellten Konzeption erstreckt sich die Soundbox zu beiden Seiten
des Geräteträgers 5.
Somit kann auf diese Weise eine Soundbox ausgeführt werden, die ein hinreichend
großes
Volumen aufweist und dennoch nicht übermäßig weit in den Türhohlraum
eingreift. In den meisten Fällen
ist die Eingriffstiefe in den Türhohlraum
durch die darin einzufahrende Scheibe begrenzt. Somit ist es durch
die vorbeschriebenen Versteifungselementteile 6, 6.1 und
den in dem Geräteträger 5 befindlichen
Ausschnitt 10 erstmals möglich, eine Soundbox mit hinreichendem
Volumen unterzubringen. Als hinreichendes Volumen wird ein Mindestvolumen
von etwa zehn Litern angesehen.
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In 5 ist
der an den Türkörper 2 der
Kraftfahrzeugtüre 1 angeschlossene
Geräteträger 5 mit dem
Versteifungselement 7, von dem in dieser Darstellung lediglich
das Versteifungselementteil 6 erkennbar ist, gezeigt.
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Zur
Verblendung der Befestigungsöffnungen 15, 16 des
Geräteträgers 5 bzw.
des Versteifungselementes 7 dient ein in 6 gezeigtes
Innenverkleidungsteil 19. Das Innenverkleidungsteil 19 ist
nach Art eines Rahmens konzipiert und verfügt im Bereich seines unteren
Abschnittes über
eine nach oben und in Richtung zu dem Geräteträger 5 offene Tasche 20. Das
Innenverkleidungsteil 19 wird an der Innenseite der Kraftfahrzeugtüre 1 montiert,
nachdem der Geräteträger 5 mit
dem Versteifungselement 7 daran verschraubt worden ist.
Die fertig montierte Kraftfahrzeugtüre 1 ist in 7 dargestellt.
Deutlich erkennbar sind in dieser Darstellung die Oberflächenbereiche
der Geräteträgerteile 8, 8.1,
die nicht unbeträchtliche
Anteile an der Sichtoberfläche
der Innenseite der Kraftfahrzeugtüre 1 haben. Nach Montage
des Innenverkleidungsteils 19 ist die von diesem bereitgestellte
Tasche 20 rückseitig
durch die Sichtseite des Geräteträgers 5 bzw.
des Geräteträgerteils 8 geschlossen.
Somit bildet der untere Abschnitt des Geräteträgerteils 8 gleichzeitig
die Rückwand
der Tasche 20, wodurch wiederum Gewicht durch Nichtverwenden
einer dem Innenverkleidungsteile 19 zugeordneten Taschenrückwand eingespart
ist.
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Aus
der Beschreibung der Erfindung, insbesondere anhand des dargestellten
Ausführungsbeispiels
wird deutlich, dass durch diese Konzeption des Aufteilens des Geräteträgers in
Teile, die allein zum Tragen von Geräten, wenn notwendig, dienen
und in einen Versteifungsteil, wobei diese Teile individuell voneinander
hergestellt und anschließend
miteinander verbunden werden, die Möglichkeit eröffnet, Öffnungen
für die
Zugänglichkeit
eines Türhohlraumes relativ
groß zu
konzipieren. Schließlich
kann ein solches typischerweise aus Kunststoff hergestelltes Versteifungselement
die notwendige Steifigkeit des Geräteträgers auch über größere Türhohlraumöffnungsspannweiten bereitstellen.
Bei einer Konzeption der Versteifungselemente aus Kunststoff kommt
diesbezüglich
unterstützend
die große
formgeberische Freiheit in der Herstellung derselben hinzu, so dass durch
diese mit vertretbarem Aufwand auch komplizierte Versteifungselementstrukturen
hergestellt werden können.
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Der
durch das oder die Versteifungselemente geschaffene Hohlraum kann,
insbesondere für
den Fall, dass dieser nicht als Soundbox im Rahmen eines Audio-Systems
genutzt wird, selbst zum Träger von
Türaggregaten
verwendet werden. Genutzt wird bei einer solchen Ausgestaltung sodann
die hohe Steifigkeit des oder der Versteifungselemente. Auch wenn
ein solches Versteifungselement als geschlossenes Element als Soundbox
verwendet wird, kann zumindest die Außenseite des Versteifungselementes,
wenn dieses in den Türhohlraum
hineinragend konzipiert ist, als Träger für eines oder mehrere Aggregate
von Türsystemen
genutzt werden.
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Die
Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels
erläutert
worden. Ohne den Umfang der Ansprüche zu verlassen, ergeben sich
für einen
Fachmann zahlreiche weitere Ausgestaltungen, die Erfindung verwirklichen
zu können,
ohne dass dieses im Einzelnen näher
im Rahmen dieser Ausführungen dargelegt
werden müsste.
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- 1
- Kraftfahrzeugtür
- 2
- Türkörper
- 3
- Türhohlraum
- 4
- Öffnung
- 5
- Geräteträger
- 6,
6.1
- Versteifungselementteil
- 7
- Versteifungselement
- 8,
8.1
- Geräteträgerteil
- 9
- Stoß
- 10
- Ausschnitt
- 11
- Schaltermodul
- 12
- Lautsprecher
- 13,
13.1
- Befestigungsflansch
- 14
- Befestigungsöffnung
- 15
- Befestigungsöffnung
- 16
- Befestigungsöffnung
- 17
- Hohlraum
- 18
- Flansch
- 19
- Innenverkleidungsteil
- 20
- Tasche
- B
- Befestiger