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DE102007039973C5 - Strick- oder Kettenwirkmaschine zur Maschenstoffherstellung mit zugehörigen Schwinggliednadeln - Google Patents

Strick- oder Kettenwirkmaschine zur Maschenstoffherstellung mit zugehörigen Schwinggliednadeln Download PDF

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DE102007039973C5
DE102007039973C5 DE102007039973.3A DE102007039973A DE102007039973C5 DE 102007039973 C5 DE102007039973 C5 DE 102007039973C5 DE 102007039973 A DE102007039973 A DE 102007039973A DE 102007039973 C5 DE102007039973 C5 DE 102007039973C5
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Abstract

Strick- oder Kettenwirkmaschine mit einem Maschenbildungselement, zum maschinellen Maschenbilden mit mindestens einem kontinuierlichen Faden, der mittels des Nadelhakens (2) einer Nadel (1) jeweils durch die zuvor gebildete Masche zum Bilden der neuen Masche als Schleife hindurch bewegt wird, bei der die Nadel (1) unterhalb des Nadelhakens (2) in der Brust (3) einen Schlitz (4) aufweist, in den eine mittels Komplementärteil bewegbare Übertragungsspitze (12) eindringbar ist, deren relative Längsbewegung zur Nadel (1) durch Bremswirkung eines damit verbundenen Federteiles (20) im Nadelkanal oder durch steuerbare Einwirkung vom Schlosssystem her erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelkörper (1) ein mit diesem hin- und her bewegbares im wesentlichen planparallel strukturiertes, eine Übertragungsspitze (12) enthaltendes Schwingglied (11) enthält, das als ein kompaktes Minibauteil (Miniplatinenglied) ausgebildet ist, die Relativbewegung zur Nadel (1) begrenzt und durch einen zentralen Verbindungsbügel (8) mit der Nadel (1) eine Funktionseinheit bildet, und dass der Verbindungsbügel (8) sowohl die Relativbewegung des Schwinggliedes (11) zum Nadelkörper (1) als auch dessen seitliche Führung und Führung auf der Gleitfläche im Nadelkörper (1) sicherstellt.

Description

  • Einer der ältesten Grundlagen-Erfindungen der Menschheit ist die Stoffherstellung aus gesponnenen Fäden als Web- und Maschenware. Mit einem Webstuhl konnte bereits vor Tausenden von Jahren eine Vorstufe der maschinellen Stofferzeugung angewendet werden, weil die Konstruktion vorwiegend aus Holzteilen bestand. Die mechanisierte Maschenstoff-Erzeugung erfordertejedoch feine Elemente, an denen sich die zuletzt entstandenen Maschen weiterbilden. Diese Nadeln genannten Elemente konnten nur aus Metall hergestellt werden, so dass ihre Entwicklung als Stand der Technik in der Metallbearbeitung gesehen werden kann. So entstanden 1589 erstmals Hakennadeln, auch Spitzen- oder Wirknadeln genannt, die Zungennadel 1856 und die Schiebernadel Anfang des 20. Jahrhunderts.
  • Insbesondere war es die Zungennadel, welche sich für die massenhafte Erzeugung von Strickstoffen dominierend durchsetzte, die Voraussetzung dafür war härtbarer Stahl, der erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts in der benötigten Qualität herstellbar war. Bei dieser Technologie ist es ein Vorteil, dass der Faden bei der Maschenbildung zwangsläufig eine Steuerungsaufgabe durch die Bewegung der Zunge übernimmt und dadurch – von Musterungs-Effekten abgesehen – nur ein Steuerfuß an der Nadel vorgesehen sein muss. Außerdem ist die Zungennadel als einbaufertige Funktionseinheit ausgebildet, die sich vom Bedienungspersonal leicht in die Maschine einsetzen und austauschen lässt. Mit zunehmenden Steigerungen der Drehzahlen bei Rundstrickmaschinen und gleichzeitiger Vermehrung der Strick-Systeme erweist sich der beschriebene Vorteil jedoch als Schwachstelle für die Produktionssicherheit. Es wurden daher schon intensive Überlegungen angestellt, neue Wege zu finden, um die lagerungsbedingten Nachteile der Zunge auszuschalten. Dabei fand man als Alternative zur Zungennadeltechnologie zweiteilige Maschenbildungselemente, bei denen der Faden mittels des Hakenteils einer Strick- oder Wirknadel jeweils durch die an der Spitze des Komplementärelementes gehaltenen Masche als Schleife hindurch bewegt wird und eine neue Masche bildet, wobei die alte Masche über den Kopf der Nadel abgeworfen wird. So konnte sich für spezielle Anwendungen, bspw. bei Kettenwirkmaschinen mit den dort extrem kurzen Zykluszeiten dieser Nadeltyp bereits durchsetzen. Der Nachteil dieser Technologie bei Strickmaschinen besteht aber darin, dass für jedes Element eine besondere Steuerbahn für dessen Steuerfuß notwendig ist, die jeweils in den Schloßsystemen untergebracht sein muss. Für die doppelflächige Anwendung mit den dort beengten Schlosskonstruktionen liegt hier ein zusätzliches Problem.
  • Aus der DE 22 41 769 A sind zweiteilige Maschenbildungselemente bekannt, die sowohl das phasenweise Anhalten des Schiebers durch einen Haltenocken als auch das Anhalten durch Bremswirkung im Nadelkanal vorsehen. Für die Verwirklichung ist aber eine beträchtliche Baulänge des Schieberteiles notwendig, um die Anschläge für die Relativbewegung des Schiebers zur Nadel unterzubringen. Auch die Handhabung in der Praxis zum Einsetzen des Schiebers in die Maschine erfordert eine handhabbare Länge dieses Bauteiles. Die zweiteilige Lösung war für die allgemeine Anwendung zu kompliziert und konnte sich deshalb in den vielen Jahrzehnten gegen die Zungennadel nicht durchsetzen.
  • Die in der DE 22 45 731 A beschriebene Ausführung kommt zwar ohne Haltenocken am Schieberteil aus, die durch erstere Veröffentlichung bereits vorweggenommen war, diese Lösung kommt jedoch wegen der Nachteile durch die Erwärmung infolge der Bremswirkung des Schiebers für Hochleistungsmaschinen nicht in Betracht.
  • Die verbreitete Technologie der Maschenbildung mit Zungennadeln baut auf einem über hundertjährigen Entwicklungszeitraum mit einer Vielzahl verschiedener Maschinenbauarten auf. Um den Vorteil zungenloser Maschenbildungselemente für die vielfältigen Anwendungen mit Hochleistungsmaschinen nutzen zu können, steht nicht so viel Entwicklungszeit mit entsprechend großem Konstruktionsaufwand wie früher zur Verfügung. Die dementsprechend kurze Entwicklungszeit erschwert die schnelle Einführung dieser Technik auf breiter Grundlage.
  • Die Aufgabe der in den Ansprüchen gekennzeichneten Erfindungen besteht darin, eine Strick- oder Kettenwirkmaschine anzugeben, bei der die Vorteile der Zungennadeltechnik als Funktionseinheit mit den Vorteilen der Schiebernadeln ausnutzbar sind. Dabei soll der Nachteil eines extra gesteuerten Komplementärelementes in bedienungstauglicher Baugröße in die Maschine einsetzen zu müssen vermieden werden.
  • Die Aufgabe wird durch eine Strick- oder Kettenwirkmaschine gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Gemäß Erfindung nach Anspruch 1 entsteht eine als Schwinggliednadel zu bezeichnende vierte Nadelkategorie, in welcher der lange Schaft des Schieberelementes sich in ein innerhalb der Nadel hin- und herschwingendes Mini-Platinenglied verwandelt. Dieses wird phasenweise einerseits zusammen mit der Nadel bewegt und andererseits von der Maschine gesteuert, phasenweise angehalten. Vom Standpunkt der Verwirklichung betrachtet ist die Längsführung immer aufwändiger wie die Drehpunktlagerung eines Bauteiles. Mit üblichen Konstruktionsvorbildern wäre dies auch hier so: die Platine müsste einen Führungsansatz aufweisen und mit Nut und Federausführung seitlich gegen Herausfallen aus dem Nadelschaft leichtgängig gesichert sein, was neben diesen Schwierigkeiten in der Massenproduktion die Feinheit der Ausführung begrenzt. Je kleiner die Platine sein soll umso komplexer ist eine massenproduktionstaugliche Lösung zu finden. Wünschenswert wäre aber wegen der Angleichung der Bewegung vom Haltezustand zur Bewegungsphase eine annähernd masselose Ausführung des Schwingelementes. Die Erfindung vereinfacht die problembehaftete Längslagerung bei kleinster Baugröße dadurch, dass zwischen dem Schwingglied und dem Nadelkörper ein zentraler Verbindungsbügel vorgesehen ist, der sowohl die Relativbewegung des Schwinggliedes zum Nadelkörper als auch seine seitliche Führung, sowie die auf der Gleitfläche in der Nadel, sicherstellt. Auf diesem Wege wird analog zur auf- und zuschwenkenden Zunge ein in der Nadel hin- und herschwingendes Mini-Platinenglied verwirklicht mit dem wichtigen Unterschied, nicht vom Faden, sondern von der Maschine gesteuert zu werden. Die Präzision der Ausführung verlangt nicht höchste Ansprüche, da die in der Maschine vorhandene Genauigkeit nach dem Einsetzen der Nadel in diese von den Nadelkanälen und vom Schlosssystem gegeben ist. Daraus lässt sich eine neue Technologie der Nadelherstellung mit neuen Möglichkeiten der Maschinenkonstruktionen ableiten, die erlaubt, mit weniger spezialisierter Technologie die erforderliche Präzision zu erreichen. Im Vergleich zur Herstellung und Montage der Zunge bei Zungennadeln vereinfacht sich diese drastisch, weil anstelle der komplizierten Gestaltung der Zunge mit verschiedenen Zonen und dem Obergang vom flachen Stängel zum löffelartigen Zungenkopf ein nur einfach strukturiertes Schwingglied tritt. Dabei entspricht der Verbindungsbügel in seiner Funktion der Achse bei einer Zungennadel, um die Schwenkbewegung der Zunge in eine geradlinige Schwingbewegung des Minigliedes zu verwandeln. Komplexe Arbeitsgänge fallen weg und die Montage zur Funktionseinheit lässt die Hochtechnologie aufwändiger Fertigungs- und Montageautomaten durch viel günstigere Vorrichtungs- bzw. Handarbeitsgänge mit der notwendigen Präzision ersetzen. Die erfindungsgemäße Konzeption der Schwinggliednadel lässt Maschinenkonstruktionen auf der Basis von Zungennadeln mit nur einer Schlossbahn zu, wobei die Relativbewegung des Schwinggliedes zur Nadel als Go- und Stop-Funktion mittels zweier Haltebalkone auf einen Stopzahn am Schwingglied wirkend oder durch Bremswirkung in den Nadelkanälen auf das Schwingglied erfolgt. Die bisher koordinierte zweite Steuerbahn entfällt. Hier ist sogar eine der Nadelbewegung entsprechende Selbststeuerung des Schwinggliedes möglich. In Kettenwirkmaschinen, bei denen die Komplementärteile in einem zweiten Barren in Hochgeschwindigkeit phasengenau bewegt werden müssen, wird dieser Vorteil besonders deutlich.
  • Auf diesem Wege lässt sich der Konstruktionsaufwand für die Vielzahl der Anwendungen bedeutend verringern. Es können dieselben Schlosskonzeptionen mit kleineren Wegen wie bei den zahlreichen Zungennadel-Strickmaschinen zugrunde gelegt werden. Die Anwendung für die zweiflächige Stoffherstellung mit zusätzlicher Rippscheibe bietet sich wegen der geringen Baulänge ebenfalls an.
  • Es sind zwar aus der DE 29 50 147 A1 zweiteilige Maschenbildungselemente beschrieben, die senkrecht zu den Nadeln bewegbar und parallel dazu kippbar sind. Diese müssen aber in einem besonderen äußeren Ring um den Nadelzylinder in zugeordneten Schlitzen angeordnet und jeweils zu jeder Nadel eingesetzt sein. Auf diesem Wege ist es nicht möglich, Funktionseinheiten die aus Nadel und Übertragungselement bestehen, zu verwirklichen.
  • Auch bei der DE 44 46 952 A1 handelt es sich um eine Schiebernadel, mit dem Ziel, die dabei von der Nadel getrennte Steuerung des Schiebers, wie bei einer Zungennadel mittels des Fadens auszuführen. Der Aufbau dieser komplizierten Einheit ist aber mit den vorgesehenen Langlöchern in den Seitenwänden und den Führungsstiften darin unstabil und für feine Ausführungen nicht fertigungstauglich. Außerdem sollte bei Hochleistungsmaschinen vermieden sein, das Garn für Steuerungsaufgaben bei der Maschenbildung zu beanspruchen, d. h., diese Aufgaben sollten von der Maschine übernommen werden.
  • Wesentlich für die Lösung der Aufgabe gemäß Erfindung sind jedoch Maschenbildungselemente, in die jeweils ein von der Maschine steuerbares Miniplatinenglied integriert ist.
  • Die Erfindungen sind grundsätzlich für alle Maschinenvarianten vorteilhaft anwendbar. Sie bieten insbesondere auch für feinste Teilungen und niederste Maschenhöhen mit dem Ziel fester Maschenstoffe vielseitige Musterungsmöglichkeiten.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung nach Anspruch 1 sind in den Unteransprüchen 2 bis 18 angegeben:
    Die Weiterbildung nach Anspruch 2 betrifft die Einwirkung der Maschine auf das Element durch das phasenweise Anhalten des Schwinggliedes (11) mittels eines Stopzahnes (14) von Haltebalkonen (26) der Schlosssysteme.
  • Mit der Weiterbildung nach Anspruch 3 wird eine Bremswirkung auf das Schwingglied (11) erreicht.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 4 verwirklicht eine andersartige Bremswirkung auf das Schwingglied.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 5 betrifft die Anordnung der Haltebalkone im Stricksystem.
  • Bei der Weiterbildung nach Anspruch 17 ist eine Trennungsnut (18) im Schwingglied (11) vorgesehen, welche die im Schlitz (4) geführte vordere Sektion mit der Übertragungsspitze (12) von der hinteren Sektion mit Anschlagkante (19) und der Befestigungslücke (15) abgrenzt.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 8 betrifft die Gestaltung des Schwinggliedes (11) in zwei grundsätzlich verschiedenen Ausführungen.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 9 beschreibt die Befestigung des Verbindungsbügels (8), und zwar entweder mit seinem Kopf im Schwingglied oder mit seinen offenen Schenkeln im Nadelkörper.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 10 ist ein Alternativvorschlag zum Verbindungsbügel (8), der den mit dem Schwingglied fest verbundenen Führungsfinger (28) aufnimmt.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 11 ist eine Prägeführung des Führungsfingers (28) im Nadelkörper (1) der Ausführung nach Anspruch 10.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 12 betrifft die Gestaltung der Übertragungsspitze (12) und des Nadelschlitzes (4), die aufeinander abgestimmt sein müssen.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 13 betrifft den Fadenübergang von der Übertragungsspitze zum Nadelhaken.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 14 betrifft den Platzbedarf des Fadens beim Kuliervorgang.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 15 ist eine spezielle Ausbildung des Leitfensters (13), die eine Querbewegung der Übertragungsspitze (12) beim Vorbewegen des Schwinggliedes ermöglicht.
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 16 ist eine andere Lösung der Querbewegung der Übertragungsspitze (12) bei der Vorbewegung des Schwinggliedes (11).
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 17 ist eine zusätzliche Führung des Schwinggliedes (11) durch den Verbindungsbügel (8).
  • Die Weiterbildung nach Anspruch 18 betrifft eine spanlose Herstellung der Vertiefungen (7, 16) am Schwingglied (11) und am Nadelkörper (1).
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der 1 bis 32 erläutert. Diese sind, wenn nicht anders angegeben, alle im vergrößerten Maßstab ca. 5:1 ausgeführt. Es zeigen:
  • 1 bis 3 Prinzipdarstellungen der Komponenten der Funktionseinheit Schwinggliednadel, die in der Reihenfolge der bisherigen Maschenbildungselemente die vierte Fortsetzung sein soll. Sie bedeuten eine weniger spezialisierte, fortschrittliche Nadeltechnologie und erweiterte Möglichkeiten für die Konstruktion der Strick- und Wirkmaschinen in zusätzlichen Anwendungsgebieten, und zwar
  • 1 eine Seitenansicht und Draufsicht des Schwinggliedes (11) der Funktions-Einheit Schwinggliednadel von vorn in der ersten Ausführung;
  • 2 die Seitenansicht und Draufsicht von oben auf den zentralen Verbindungsbügel (8);
  • 3 die Vorderpartie des Nadelkörpers (1) in einer Seitenansicht;
  • 4 eine Darstellung in Seitenansicht und Draufsicht des Schwinggliedes (11) mit eingeklemmtem Verbindungsbügel (8) von oben;
  • 5 die fertig montierte Funktionseinheit;
  • 6 die Seitenansicht und die Draufsicht von oben auf einen Schnitt durch die Befestigungszone bzw. Gleitzone der Führungsvertiefungen (7);
  • 7 und 8 in Seitenansichten die Möglichkeit, die Führungsvertiefungen (7) am Nadelkörper (1) spanlos durch einen Prägevorgang herzustellen;
  • 9 bis 13 Prinzipdarstellungen der Maschenbildung in einem Schnitt durch den Nadelkanal;
  • 9 die Nadel in der Einlaufzone des Stricksystems;
  • 10 die weitere Drehung des Zylinders;
  • 11 einen Zustand, bei dem bei weiterem Rückzug der Nadel von 10 nach 11 kein Haltebalkon vorhanden war;
  • 12 den Zustand des angehaltenen Schwinggliedes (11) an der Unterseite des nächsten Balkons (26);
  • 13 die Schlussphase, also den Zustand von 12 nach 13, in dem kein Haltebalkon (26) mehr vorhanden ist;
  • 14 die Seitenansicht und von vorne den Nadelhaken (2), in 10-facher Vergrößerung;
  • 15 den Blick auf die inneren Funktionsteile des Stricksystems;
  • 16 in zehnfacher Vergrößerung die Beziehung der Haltebalkone (26) zur Anordnung des Stopzahnes (14) am Schwingglied (11);
  • 17 eine Ausführungsvariante kompakter Bauart für feinste Nadelstärken in einer Seitenansicht und Ansicht des Schwinggliedes (11) von oben;
  • 18 in denselben Ansichten den Verbindungsbügel (8);
  • 19 die Durchführung der Vormontage des Verbindungsbügels (8) in den Nadelkörper (1) in einer Seitenansicht;
  • 20 die Funktionseinheit Schwinggliednadel (11) in einer Seitenansicht;
  • 21 eine weitere Ausführungsvariante der Führung des Schwinggliedes in einer Seitenansicht;
  • 22 einen Schnitt durch das Schartenpaar;
  • 23 die Seitenansicht und Ansicht von vorn in 10-facher Vergrößerung, wie vom oberen Nadelhakendurchmesser bis zur Hälfte Material abgenommen wurde;
  • 24 die zweite Bauart der Funktionseinheit Schwinggliednadel in einem Nadelkanal;
  • 25 die Seitenansicht und Draufsicht auf den Nadelkörper (1) von oben;
  • 26 in gleichen Ansichten wie 25 eine alternative Befestigung des Verbindungsbügels (8);
  • 27 den Durchbruch (7) des Nadelkörpers (1);
  • 28 den längeren Durchbruch (7);
  • 29 die Ansichten auf das Schwingglied (11) von vorn, hinten und der Seite;
  • 30 die Seitenansichten des Schwinggliedes (11) und
  • 31 und 32 die Seitenansichten der Funktionseinheit Schwinggliednadel in den beiden Endstellungen des Schwinggliedes (11), und zwar zwei verschiedene Ausführungen.
  • Figurenbeschreibung
  • 1 zeigt eine Seitenansicht und Draufsicht des Schwinggliedes 11 der Funktions-Einheit Schwinggliednadel von vorn in der ersten Ausführung mit dem höchsten Rationalisierungs-Effekt und dem größten Anwendungsspektrum. Die vordere Übertragungssektion ist in ihrem Gleitbereich mit der Übertragungsspitze 12 dem Nadelschlitz 4 angepasst und wird durch eine Trennungsnut 18 mit Anschlagkante 19 von der hinteren Sektion abgegrenzt, welche mit einer Befestigungslücke 15 für den Kopf 10 des Verbindungsbügels 8 versehen ist. Die Anschlagkante 19 der Trennungsnut 18 dient für die Begrenzung der Relativbewegung des Schwingliedes im Nadelkörper 1 nach vorn. Dazu ist ein Stopzahn 14 am Schwingglied 11 vorgesehen.
  • In der Seitenansicht und Draufsicht gemäß 2 von oben auf den zentralen Verbindungsbügel 8 ist dieser mit seinen offenen Schenkeln 9 bei dieser Ausführung beweglich in seitlichen Führungsvertiefungen 7 mit dem Nadelkörper 1 verbunden. Sein Kopf 10 ist in einer Befestigungslücke 15 am Schwinglied 11 eingeklemmt.
  • Gemäß 3 enthält die Vorderpartie des Nadelkörpers 1 in einer Seitenansicht die nadeltypischen Merkmale Nadelhaken 2, Nadelbrust 3, Nadelschlitz 4 und als Besonderheit eine Absetzung mit Anschlagkanten 5 und 6 hinter der kurzen Nadelbrust. Außerdem sind die seitlichen Führungsvertiefungen 7 für die offenen Schenkel 9 des Verbindungsbügels 8 im Nadelschaft angedeutet.
  • In 4, einer Darstellung in Seitenansicht und Draufsicht des Schwinggliedes 11 mit eingeklemmtem Verbindungsbügel 8 in einer Vormontage von oben, ist der ganze vordere Abschnitt des Schwinggliedes auf die Schlitzweite 4 abgesetzt. Die Schenkel 9 weisen eine nach außen wirkende Federbiegung 20 auf, so dass beim Einsetzen der Funktionseinheit in den Nadelkanal eine Bremswirkung auf das Schwingglied 11 entsteht, welche die Go- und Stopfunktion ohne Stopzahn 14 ermöglicht.
  • Gemäß 5 wird das Schwingglied 11 mit dem vormontierten Verbindungsbügel 8 schräg von oben mit seinen etwas aufgespreizten Schenkelenden 9 über den Nadelschaft eingeführt und dann zurückbewegt, so dass die Schenkel in die Führungsvertiefungen 7 einspringen. Dabei wird der einfache Grundaufbau und die kinderleichte Montage der Funktionseinheit Schwinggliednadel demonstriert.
  • In 6 ist in Seitenansicht und Draufsicht von oben ein Schnitt durch die Befestigungszone bzw. Gleitzone der Führungsvertiefungen 7 gezeigt.
  • 7 und 8 zeigen in Seitenansichten die Möglichkeit, die Führungsvertiefungen 7 am Nadelkörper 1 spanlos durch einen Prägevorgang herzustellen. Dabei ist anstelle der Führungsvertiefungen 7 ein Spalt 17 mit anschließendem Durchbruch auf die Führungsbreite 7 vorgesehen, derart, dass mit zwei gegeneinander wirkenden Stempeln die seitlichen Führungsvertiefungen 7 eingeprägt werden, wobei sich der Spalt 17 durch die Materialverdrängung verkleinert, wie in 8 ersichtlich ist.
  • 9 bis 13 zeigen Prinzipdarstellungen der Maschenbildung in einem Schnitt durch den Nadelkanal unter zusätzlicher Einwirkung der Strickmaschine bei der Vor- und Zurückbewegung der Funktionseinheit Schwinggliednadel. Die in den Balkonfassungen 25 aufgenommenen Haltebalkone 26 ermöglichen die Go- und Stop-Funktion des Schwingliedes 11, dessen Stopzahn 14 in einer ringförmigen Ausnehmung 23 im Strickschloss Platz hat. Dabei ist mit Z ein Schnitt durch einen Nadelkanal mit der darin befindlichen Schwinggliednadel 1 und mit S der Schnitt eines der an der Zylindermantelfläche angereihten Stricksysteme bezeichnet. Beim Durchlauf einer Nadel durch das Stricksystem ergeben sich folgende Funktionen.
  • In 9 befindet sich die Nadel 1 in der Einlaufzone des Stricksystems. Die letzte Masche ist über der Nadelbrust 3 mit der darin befindlichen Übertragungsspitze 12 in Austriebsstellung gehalten, d. h. das Schwingglied 11 befindet sich in der hinteren Stellung und ein neuer Faden wird in den Nadelhaken 2 eingeführt. Der Haltebalkon 26 ist mit seiner Oberkante unterhalb und am Anfang in Drehrichtung des Stopzahnes 14.
  • Während der weiteren Drehung des Zylinders in 10 wurde die Nadel 1 zurückgezogen. Dabei wurde das Schwingglied 11 durch Entlanggleiten des Stopzahnes 14 an der Haltebalkonoberkante 26 angehalten, so dass in dieser Phase des Rückzuges die letzte Masche auf die Übertragungsspitze 12 gelangt und dabei der neue Faden eingeschlossen wird.
  • 11 zeigt einen Zustand, bei dem beim weiteren Rückzug der Nadel von 10 nach 11 kein Haltebalkon vorhanden war, so dass sich die Nadel 1 zusammen mit dem in vorderster Stellung befindlichen Schwingglied 11 in die Kulierstellung bewegt. Während diesem Vorgang wird die alte Masche von der Übertragungsspitze 12 abgeworfen, so dass jetzt eine neue Masche im Nadelhaken 2 hängt. Vor der Bewegungsumkehr nach vorne befindet sich der Stopzahn 14 bereits unterhalb des zweiten Haltebalkons 26 im Stricksystem.
  • 12 zeigt den Zustand, bei dem bei der Vorwärtsbewegung der Nadel 1 von 11 nach 12 das Schwingglied 11 an der Unterseite des nächsten Balkons 26 mittels seines Stopzahnes 14 angehalten wurde und die Übertragungsspitze 12 den Nadelhaken 2 öffnete, d. h. diese gelangt wieder in die Nadelbrust 3.
  • 13 zeigt die Schlussphase, also den Zustand von 12 nach 13, in dem kein Haltebalkon 26 mehr vorhanden ist, d. h. Nadel 1 und Schwingglied 11 gelangen zusammen in die Austriebsstellung. Zwischen der Auslaufzone und der Einlaufzone in das nächste Stricksystem befindet sich kein Haltebalkon 26. Der Stopzahn 14 läuft in das nächste Stricksystem wieder oberhalb seines ersten Haltebalkons 26 ein.
  • Zwischen den Darstellungen gemäß 12 und 13 besteht auch mit derselben Auswahltechnik wie bei Zungennadeln die Möglichkeit, Fangmaschen zu bilden. Dazu wird ebenfalls eine bestimmte Nadel 1 nicht wie 9 zeigt voll, sondern nur soweit ausgetrieben, dass sich der Stopzahn 14 unterhalb des Haltebalkens 26 befindet. Bei der anschließenden Rückbewegung der Nadel 1 zusammen mit dem Schwingglied 11 bleibt die Übertragungsspitze 12 in der Nadelbrust 3, so dass die dort befindliche Masche wieder in den Nadelhaken 2 gelangt, in dem bereits ein neuer Faden eingefangen wurde.
  • In der Darstellung gemäß 14, die Seitenansicht und von vorn den Nadelhaken 2, hier in 10-facher Vergrößerung, wurde auf die übliche Rundreduzierung des Nadelhakens verzichtet, d. h. dieser weist die volle Schaftstärke der Nadel 1 auf, und die Übertragungsspitze 12 ist nicht wie üblich oberhalb, sondern im Nadelhaken 2 in einer Hakenkerbe 24 eingetaucht. Auf diesem Wege lassen sich um 0,3 mm niedrigere Maschenhöhen verwirklichen und Stoffe nahezu so fest wie Webware, herstellen. Um Platz für den Faden während des Kuliervorganges zu schaffen, kann man in der Mitte des Nadelhakens 2 halbmondförmige Einbuchtungen 27 vorsehen.
  • In 15 sind die inneren Funktionsteile des Stricksystems in etwa natürlichem Maßstab dargestellt. Darin sind die Balkonfassungen 25 auf gleicher Höhe vorgesehen, wenn die Haltebalkone 26 außermittig als schmales elastisches Bauteil in den Balkonfassungen 25 aufgenommen sind. In diesem Maßstab ist auch die Steuerbahn F für die Nadelfüße sichtbar.
  • 16 zeigt in zehnfacher Vergrößerung die Beziehung der Haltebalkone 26 zur Anordnung des Stopzahnes 14 am Schwingglied 11. Dabei ist die Relativbewegung des Schwinggliedes 11 zur Nadel 1 mit a bezeichnet, während die gemeinsame Bewegung der Nadel 1 mit dem Schwingglied 11 als b festgelegt wurde. Die Breite des Stopzahnes 14 ergibt sich damit mit b/2 und die Exzentrizität der Halteoberkante des Balkons 26 in der Balkonfassung 25 mit b/4.
  • Die Ausführungsvariante laut 17 zeigt in kompakter Bauart für feinste Nadelstärken das Schwingglied 11 in einer Seitenansicht und Ansicht von oben. Dabei geht das Schwingglied 11 mit seiner hinteren Begrenzung in einen Führungsfinger 28 über, welcher seitliche Absetzungen 29 in der Verbindungsbügelstärke aufweist. 18 zeigt in denselben Ansichten den Verbindungsbügel 8, der bei dieser Ausführung statt der Führungsvertiefungen 7 fest in einem Befestigungsdurchbruch 7 im Nadelkörper 1 eingeklemmt ist.
  • Die Vormontage des Verbindungsbügels 8 in den Nadelkörper 1 erfolgt gemäß 19.
  • Das Schwingglied 11 in 20 ist, wie früher beschrieben, in dieser Ausführungsvariante in den Nadelkörper 1 zur Funktionseinheit feinster Nadelstärken einmontiert und in die hinterste Stellung geschoben.
  • In 21 ist in einer nichterfindungsgemäßen Ausführungsform der Führungsbügel 8 für den Führungsfinger 28 durch punktförmige, in den Durchbruch 7 ragende Scharten 30 an den Außenseiten des Nadelkörpers 1 ersetzt. Ein schmaler Stempel, der mit seinen die Durchbruchöffnung etwas überstehenden Kanten auf den Nadelschaft drückt, bildet Mikrospäne zur unteren Schaftseite, die dort durch die Gegenhaltefläche zu punktförmigen Führungsscharten 30 werden. Die Darstellung zeigt zwei Schartenpaare auf der unteren und dazwischen ein Schartenpaar auf der oberen Schaftseite.
  • 22 zeigt einen Schnitt durch das Schartenpaar, das sich auf der linken Nadelseite gebildet hat. Auf der rechten Nadelseite ist die Ansicht des weiter hinten auf der anderen Seite befindlichen Schartenpaares zu erkennen.
  • In 23 ist in Seitenansicht und Ansicht von vorn in 10-facher Vergrößerung gezeigt, wie vom oberen Nadelhakendurchmesser bis zur Hälfte Material abgenommen wurde, um auch bei dieser Ausführung möglichst niedere Maschenhöhen zu ermöglichen. Durch die niedere Schlitztiefe kann zum selben Ziel am Rücken des Nadelkörpers 1 eine Ausnehmung vorgesehen sein.
  • 24 zeigt die zweite Bauart der Funktionseinheit Schwinggliednadel in einem Nadelkanal, bei welcher der Verbindungsbügel 8 mit seinen offenen Schenkeln 9 in Führungsvertiefungen 7 des Nadelkörpers 1 befestigt ist, wobei der geschlossene Bügelkopf 10 in ein Leitfenster 13 des Schwinggliedes 11 führend eingreift. Außerdem ist im Strickschloss anstelle des Haltebalkons 26 und des Stopzahnes 14 eine Magnetleiste 22 vorgesehen, die auf einen die Nadelkanäle überstehenden Kamm des Schwinggliedes 11 wirkt, d. h. durch Bremswirkung dessen Relativbewegung zum Nadelkörper 1 ermöglicht. Durch die zusätzliche seitliche Führung des Schwingliedes 11 im Nadelkörper 1 ist diese Bauart auch für außerhalb von Kanälen benutzte Nadeln, z. B. in Kettenwirkmaschinen, vorteilhaft.
  • Gemäß 25 sind die offenen Schenkel 9 des Verbindungsbügels 8 z. B. mittels eines Laserschweißpunktes in den seitlichen Führungsvertiefingen 7 im Nadelkörper 1 befestigt.
  • 26 zeigt wie 25 eine alternative Befestigung des Verbindungsbügels 8, bei dem ein Schenkel 9 kürzer als der andere abgewinkelt ist, so dass nach dem Einsetzen der Abbiegungen in den in einer Seitenansicht gemäß 27 dargestellten Durchbruch 7 des Nadelkörpers 1, eine Fixierung in Längsrichtung eintritt. Der längere Durchbruch 7 in 28 dient dazu, die Relativbewegung des Schwinggliedes 11 zum Nadelkörper 1 auszuführen, so dass auch die zuerst beschriebene Bauart mit befestigtem Kopf 10 des Verbindungsbügels 8 im Schwingglied 11 möglich ist.
  • In 29 ist das Schwingglied 11 von vorn und hinten dargestellt, dazwischen die Seitenansicht mit Leitfenster 13 und den, analog zum Nadelkörper, in der hinteren Begrenzung beiderseits angebrachten Führungsvertiefungen 16.
  • Beim Schwingglied 11 in 30 werden die Führungsvertiefungen 16 spanlos hergestellt. Zu diesem Ziel ist in der hinteren Begrenzung des Schwinggliedes 11 ein Spalt 17 vorgesehen, so dass mittels zweier gegeneinander wirkender Stempel die Vertiefungen 16 eingeprägt werden können, wobei sich durch Materialverdrängung der Spalt 17 verkleinert.
  • In den beiden Endstellungen des Schwingliedes 11 im Nadelkörper 1 gemäß 31 ist das Leitfenster 13 im Schwingglied 11 geringfügig abgewinkelt, und die Auflagefläche verläuft dazu parallel, derart, dass beim Vorbewegen des Schwinggliedes 11 der Verbindungsbügel 8 dieses vorne geringfügig anhebt, wodurch die Übertragungsspitze 12 eine kleine Querbewegung ausführt. Für diese Ausführung kann es zweckmäßig sein, im Kopf 10 des Verbindungsbügels 8 einen Verschleißeinsatz V vorzusehen.
  • Nach 32 (Seitenansichten der Funktionseinheit Schwinggliednadel) ist in den beiden Endstellungen des Schwinggliedes 11 ebenfalls eine kleine Querbewegung der Übertragungsspitze 12 bei der Vorbewegung des Schwinggliedes 11 vorgesehen. Dabei befindet sich eine Erhöhung an der Gleitfläche des Schwinggliedes in der hinteren Stellung in einer Raststelle 21 der Absetzung 5. Beim Vorbewegen des Schwinggliedes 11 gelangt die Erhöhung aus der Raststelle 21, wodurch die Übertragungsspitze 12 etwas angehoben wird, wobei das Leitfenster 13 durch eine Abwinklung der Neigebewegung folgt.

Claims (18)

  1. Strick- oder Kettenwirkmaschine mit einem Maschenbildungselement, zum maschinellen Maschenbilden mit mindestens einem kontinuierlichen Faden, der mittels des Nadelhakens (2) einer Nadel (1) jeweils durch die zuvor gebildete Masche zum Bilden der neuen Masche als Schleife hindurch bewegt wird, bei der die Nadel (1) unterhalb des Nadelhakens (2) in der Brust (3) einen Schlitz (4) aufweist, in den eine mittels Komplementärteil bewegbare Übertragungsspitze (12) eindringbar ist, deren relative Längsbewegung zur Nadel (1) durch Bremswirkung eines damit verbundenen Federteiles (20) im Nadelkanal oder durch steuerbare Einwirkung vom Schlosssystem her erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelkörper (1) ein mit diesem hin- und her bewegbares im wesentlichen planparallel strukturiertes, eine Übertragungsspitze (12) enthaltendes Schwingglied (11) enthält, das als ein kompaktes Minibauteil (Miniplatinenglied) ausgebildet ist, die Relativbewegung zur Nadel (1) begrenzt und durch einen zentralen Verbindungsbügel (8) mit der Nadel (1) eine Funktionseinheit bildet, und dass der Verbindungsbügel (8) sowohl die Relativbewegung des Schwinggliedes (11) zum Nadelkörper (1) als auch dessen seitliche Führung und Führung auf der Gleitfläche im Nadelkörper (1) sicherstellt.
  2. Maschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch im Nadelschloss angeordnete Haltebalkone (26), die mit einem Stopzahn (14) des Schwinggliedes (11) zyklusweise korrespondieren.
  3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch am Schwingglied (11) als Feder (20) ausgebildete Schenkel (9) des Verbindungsbügels (8).
  4. Maschine nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremswirkung durch einen im Schlosssystem angeordneten Permanent- oder elektromechanischen Magneten auf den die Oberkante des Nadelkanals überstehenden Schwinggliedschaft während der Stopphase erfolgt.
  5. Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die als elastischer Einsatz ausgebildeten Haltebalkone (26) in zylindrischen Balkonfassungen (25) außermittig angeordnet sind und in Bohrungen gleicher Höhe im Stricksystem drehbar angeordnet sind.
  6. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass hinter der Nadelbrust (3) eine Absetzung mit sie begrenzenden Anschlagkanten (5) und (6) vorgesehen ist.
  7. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterkante des Schwinggliedes (11) eine Trennungsnut (18) mit Anschlagkante (19) vorgesehen ist, welche das Vorderteil mit der Übertragungsspitze (12) vom hinteren Teil mit der Befestigungslücke (15) abgrenzt.
  8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwingglied (11) entweder mit einer Befestigungslücke (15) zur Befestigung des Verbindungsbügels (8) oder mit einem Leitfenster (13) für seine Führung im Nadelkörper (1) ausgeführt ist.
  9. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbügel (8) entweder mit seinem Kopf (10) in einer Befestigungslücke (15) des Schwingliedes (11) eingepresst ist und seine offenen Schenkel (9) in Führungsvertiefungen (7) des Nadelkörpers (1) gleitend geführt sind, oder dass seine offenen Schenkel (9) z. B. durch einen Laserschweißpunkt in Fixierungsvertiefungen (7) befestigt sind und der Kopf (10) im Leitfenster (13) des Schwinggliedes (11) seitlich geführt und längsbewegbar begrenzt das Schwingglied (11) auf der Gleitfläche der Absetzung (5) leitet.
  10. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwingglied (11) mit seiner hinteren Begrenzung in einen Führungsfinger (28) mit seitlichen Absetzungen (29) übergeht, welche auf das Innenmaß des im Durchbruch (7) der Nadel (1) befestigten Verbindungsbügels (8) abgestimmt ist.
  11. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch im Durchbruch (7) an den Außenseiten des Nadelkörpers (1) in den Durchbruch (7) ragende, punktförmige dünne Führungsscharten (30), innerhalb denen die Absetzung (29) gleitend geführt ist.
  12. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite der Übertragungsspitze (12) dem Nadelschlitz angepasst konisch verjüngt und der Nadelschlitz (4) nach oben konisch erweitert sind.
  13. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelhaken (2) seitlich die volle Nadelstärke aufweist und zur Aufnahme der Übertragungsspitze (12) eine Hakenkerbe (24) vorgesehen ist.
  14. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass im Nadelhaken (2) seitlich halbmondförmige Einbuchtungen (27) vorgesehen sind.
  15. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitfenster (13) am Schwingglied (11) geringfügig derart abgewinkelt ist und die Auflagefläche dazu parallel verläuft, derart, dass beim Vorbewegen das Schwingglied (11) durch den Verbindungsbügel (8) vorne geringfügig anhebbar ist.
  16. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitfläche des mit einem Leitfenster (13) ausgeführten Schwinggliedes (11) eine Raststelle (21) aufweist, bestehend aus einer Erhöhung der Gleitfläche und einer Lücke in der Absetzung (5) der Nadel (1), derart, dass beim Vorbewegen des Schwinggliedes (11) die Übertragungsspitze (12) etwas angehoben wird und das Leitfenster (13) durch eine Abwinklung der Neigebewegung folgt.
  17. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die hintere Begrenzung des Leitfensters (13) beiderseits Vertiefungen (16) aufweist, die an die Stärke der Schenkel (9) des Verbindungsbügels (8) angepasst sind.
  18. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zur spanlosen Herstellung der seitlichen Vertiefungen (7, 16) im Nadelkörper (1) oder am Schwingglied (11) ein Spalt (17) vorgesehen ist und dass mittels zweier gegenseitiger Stempel schmale Vertiefungen (7, 16) eindrückbar sind.
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