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DE102007039635A1 - Dunstabzugshaube - Google Patents

Dunstabzugshaube Download PDF

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DE102007039635A1
DE102007039635A1 DE102007039635A DE102007039635A DE102007039635A1 DE 102007039635 A1 DE102007039635 A1 DE 102007039635A1 DE 102007039635 A DE102007039635 A DE 102007039635A DE 102007039635 A DE102007039635 A DE 102007039635A DE 102007039635 A1 DE102007039635 A1 DE 102007039635A1
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DE
Germany
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extractor hood
air
curved surface
hood
air outlet
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007039635A
Other languages
English (en)
Inventor
Volkmar Uebele
Matthias Barth
Holger Eich
Wilfried Rückert
Klara Gurkin
Abdullah Adar
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to CN2008800088886A priority Critical patent/CN101646904B/zh
Priority to US12/531,881 priority patent/US20100163012A1/en
Priority to EP08717171A priority patent/EP2137463A2/de
Priority to PCT/EP2008/052364 priority patent/WO2008113664A2/de
Publication of DE102007039635A1 publication Critical patent/DE102007039635A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2028Removing cooking fumes using an air curtain

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Ventilation (AREA)
  • Waste-Gas Treatment And Other Accessory Devices For Furnaces (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Dunstabzugshaube (1), die ein Gehäuse (2), mit einem darin angeordneten Gebläse (4) und eine Absaugöffnung (8) für den Eintritt von Dünsten in die Dunstabzugshaube (1) an der Unterseite (6) der Dunstabzugshaube (1) aufweist. Die Dunstabzugshaube (1) zeichnet sich dadurch aus, dass an der Oberseite (12) der Dunstabzugshaube (1) im Randbereich (10) der Dunstabzugshaube (1) zumindest ein Luftauslassspalt (11) vorgesehen ist, der an eine in Richtung auf die Unterseite (6) der Dunstabzugshaube (1) gekrümmte Fläche (14) angrenzt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Dunstabzugshaube, die ein Gehäuse, mit einem darin angeordneten Gebläse und eine Absaugöffnung für den Eintritt von Dünsten in die Dunstabzugshaube an der Unterseite der Dunstabzugshaube aufweist.
  • Beim Absaugen von Dünsten, die beispielsweise über einer Kochstelle auftreten, mit einer Dunstabzugshaube tritt das Phänomen auf, dass die Dünste, die im Folgenden auch als Wrasen bezeichnet werden, insbesondere im Randbereich der Dunstabzugshaube nicht hinreichend von dem durch das Gebläse in dem Dunstabzugsgehäuse erzeugten Unterdruck angesaugt werden können.
  • Um diesem Problem Rechnung zu tragen und insbesondere ein Vorbeistreichen von Kochdünsten an der Vorderseite der Dunstabzugshaube verhindern zu können, wird in der DE 41 14 329 A1 eine Dunstabzugshaube vorgeschlagen bei der im Randbereich ein Luftschleier erzeugt wird.
  • Zur Erzeugung des Luftschleiers kann die Umluft des Gebläses, das heißt die aus dem Gebläse abgegebenen Luft verwendet werden. Alternativ kann der Luftschleier aus der Umgebungsluft der Dunstabzugshaube erzeugt werden. Für den letztgenannten Fall besitzt die Dunstabzugshaube ein Zusatzgebläse an der Vorderseite der Dunstabzugshaube, das den Luftstrom erzeugt.
  • Ein Nachteil dieser Dunstabzugshaube besteht darin, dass für die Verwendung der Umluft des Gebläses ein relativ großer Volumenstrom von der Umluft abgezweigt werden muss. Bei Verwendung eines Zusatzgebläses steigt die Komplexität des Aufbaus der Dunstabzugshaube, da ein separates Zusatzgebläse notwendig ist, das zu erhöhtem Energieverbrauch und einer erhöhten Geräuscherzeugung führt.
  • Weiterhin ist aus der DE 196 13 513 A1 ein Verfahren zum Eingrenzen, Erfassen und Absaugen von Dunst, Staub oder dergleichen sowie eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens bekannt. Bei diesem Verfahren wird für die Anwendung bei Dunstabzugshauben vorgeschlagen, einen Luftstrom über eine gekrümmte Oberfläche zu leiten, wobei der Luftstrom durch Ausblaskanäle abgegeben wird, die in Richtung auf eine unterhalb der Dunstabzugshaube befindlichen Kochstelle gerichtet sind. Insbesondere sind die Ausblaskanäle an der Vorderseite der Dunstabzugshaube oder an deren Unterseite vorgesehen.
  • Ein Nachteil dieses bekannten Systems besteht darin, dass der Ausblaskanal und die gekrümmte Oberfläche gemeinsam die Höhe der Dunstabzugshaube im Bereich der Abgabe des Luftschleiers bestimmen.
  • Schließlich ist in der EP 1 757 865 A2 eine Dunstabzugshaube beschrieben, bei der eine Düseneinheit an der Vorderseite des Hauptkörpers der Dunstabzugshaube vorgesehen ist, die mit einem gekrümmten Bereich und einer Düse ausgestattet ist. Die Düse ist hierbei an der Oberseite des gekrümmten Bereichs vorgesehen, um in horizontaler Richtung Luft zu der Vorderseite des gekrümmten Bereiches auszugeben.
  • Ein Nachteil dieser Dunstabzugshaube besteht darin, dass es durch die horizontale Abgabe von Luft aus der Düse zum einen zu einer Belästigung des Benutzers der Dunstabzugshaube führen kann. Zum anderen kann, was bei der Dunstabzugshaube des Standes der Technik gewünscht ist, der an dem gekrümmten Bereich geführte Luftstrom unmittelbar nach dem Verlassen des gekrümmten Bereiches in die Absaugöffnung der Dunstabzugshaube eingesaugt werden. Unterhalb des gekrümmten Bereiches nach außen strömender Wrasen kann durch diese Dunstabzugshaube hingegen nicht zuverlässig eingesaugt werden.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde eine Dunstabzugshaube zu schaffen, die bei einem einfachen Aufbau ein zuverlässiges Absaugen von Dünsten ermöglicht.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst werden kann, indem ein Luftschleier von der Oberseite des Wrasenschirms aus erzeugt wird.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Dunstabzugshaube, die ein Gehäuse mit einem darin angeordneten Gebläse und eine Absaugöffnung für den Eintritt von Dünsten oder Wrasen in die Dunstabzugshaube an der Unterseite der Dunstabzugshaube aufweist. Die Dunstabzugshaube ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Oberseite der Dunstabzugshaube in zumindest einem Teil des Randbereiches der Dunstabzugshaube zumindest ein Luftauslassspalt vorgesehen ist, der an eine in Richtung auf die Unterseite der Dunstabzugshaube gekrümmte Fläche angrenzt.
  • Als Absaugöffnung wird im Sinne dieser Erfindung die Eintrittsöffnung bezeichnet, über die Dünste in die Dunstabzugshaube eintreten. Als Oberseite der Dunstabzugshaube wird im Sinne der Erfindung die Seite der Dunstabzugshaube und insbesondere eines Wrasen- oder Sichtschirms einer Dunstabzugshaube bezeichnet, die der Seite der Dunstabzugshaube, an der die Absaugöffnung vorgesehen ist, gegenüber liegt.
  • Vorzugsweise ist der Luftauslassspalt so ausgelegt, dass durch diesen ein Luftstrom in einer Richtung ausgegeben wird, die eine vertikale Richtungskomponente aufweist, die größer als Null ist. Mit anderen Worten weist der Luftstrom eine nach oben gerichtete Richtungskomponente auf. Der Luftauslassspalt kann zu diesem Zweck an einer geeigneten Stelle an der Dunstabzugshaube vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich, kann ein solcher gerichteter Luftstrom durch eine geeignete Geometrie des Luftauslassspaltes und/oder eines zu diesem führenden Luftkanals realisiert werden. Somit unterscheidet sich der mit der vorliegenden Erfindung erzeugbare Luftstrom von Luftströmen, die in horizontaler Richtung auf eine gekrümmte Fläche aufgebracht werden. Insbesondere kann mit der erfindungsgemäßen Anordnung und/oder Ausgestaltung des Luftauslassspaltes ein Luftstrom erzeugt werden, der an der Vorderseite oder an der Unterseite der gekrümmten Fläche eine Abrisskante bildet, das heißt sich an dieser Stelle von der gekrümmten Fläche abtrennt. Es ist somit möglich einen auf eine unterhalb der Dunstabzugshaube angeordnete Kochstelle oder Arbeitsfläche gerichteten Luftschleier zu erzeugen und ein unmittelbares Eintreten des Luftstrahls von der gekrümmten Fläche in die Absaugöffnung der Dunstabzugshaube kann vermieden werden.
  • Vorzugsweise liegt die Oberseite, in der der Luftauslassspalt vorgesehen ist, in einer horizontalen Ebene, die in der oder parallel versetzt unterhalb der Ebene liegt, in der sich die höchste Stelle der gekrümmten Fläche befindet. Durch diese Anordnung des Luftauslassspaltes wird die gezielte Führung des Luftstroms entlang der gekrümmten Fläche über die gewünschte Strecke zuverlässig erzielt. Der Luftstrom wird bei dieser Ausgestaltung beim Auftreffen auf die gekrümmte Fläche oder unmittelbar vor dem Auftreffen auf die gekrümmte Fläche aus einem in der Regel horizontal verlaufenden Luftkanal innerhalb der Dunstabzugshaube umgelenkt. Durch diese Umlenkung wird der Luftstrom an der gekrümmten Fläche entlang geführt und ein verfrühtes Abreißen des Luftstroms von der gekrümmten Fläche kann verhindert werden.
  • Durch den Luftauslassspalt wird erfindungsgemäß in Zusammenwirkung mit der daran angrenzenden gekrümmten Fläche ein Luftstrom erzeugt, der von der Oberseite der Dunstabzugshaube zu der Unterseite der Dunstabzugshaube verläuft. Der Luftstrom erzeugt von der Unterseite der Dunstabzugshaube ausgehend einen Luftschleier um Wrasen, der von einer unterhalb der Dunstabzugshaube befindlichen Kochstelle aufsteigt. Das seitliche Entweichen des Wrasens kann dadurch verhindert werden.
  • Die gekrümmte Fläche ist erfindungsgemäß vorgesehen, um den an der Oberseite der Dunstabzugshaube austretenden Luftstrom zu der Vorderseite oder Unterseite der Dunstabzugshaube zu leiten, von der der Luftstrom in Form eines Luftschleiers auf eine unterhalb der Dunstabzugshaube angeordnete Kochstelle oder auf einen Umgebungsbereich um die Kochstelle gerichtet wird. Mit der Leitung des Luftstroms an die Vorderseite oder Unterseite der Dunstabzugshaube ist insbesondere nicht ein unmittelbares Einleiten des Luftstroms in die Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube gemeint. Vielmehr trennt sich der Luftstrom von der gekrümmten Fläche und bildet einen Schleier aus, der im Wesentlichen vertikal nach unten verläuft.
  • Indem der Luftauslassspalt an der Oberseite der Dunstabzugshaube vorgesehen ist und der Luftstrom sich in Richtung auf die Unterseite und gegebenenfalls bis zu der Unterseite der Dunstabzugshaube erstreckt, wird zudem die Länge des Luftstroms an der gekrümmten Fläche vergrößert. Durch die vergrößerte Länge des Luftstroms an der Oberfläche der gekrümmten Fläche kann der zur Erzeugung des Luftschleiers, der von der Dunstabzugshaube abgegeben wird, erforderliche ursprüngliche Volumenstrom aus dem Luftauslassspalt minimiert werden.
  • Zudem ist der an der Oberseite der Dunstabzugshaube vorgesehene Luftauslassspalt für den Benutzer nicht sichtbar, wodurch sich das optische Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube verbessert. Auch ein um die gekrümmte Fläche geführter Kanal, der zu einer vergrößerten Höhe der Dunstabzugshaube zumindest im Bereich des Luftauslassspaltes, insbesondere im Randbereich der Dunstabzugshaube führt, ist bei der vorliegenden Erfindung nicht erforderlich. Somit kann die Gesamthöhe der Dunstabzugshaube verringert werden. Auch eine Belästigung des Benutzers der Dunstabzugshaube ist bei einem nach oben aus der Oberseite der Dunstabzugshaube austretenden Luftstrahl, der sich an eine gekrümmte Fläche anschmiegt, nicht zu befürchten.
  • Der Luftauslassspalt ist vorzugsweise an einem Luftführungskanal vorgesehen, der von dem Gebläse der Dunstabzugshaube zu zumindest einem Randbereich der Dunstabzugshaube verläuft. Durch diese Ausgestaltung kann die durch das Gebläse in die Dunstabzugshaube eingesaugte und aufbereitete, insbesondere gefilterte, Luft zur Ausbildung des Luftschleiers verwendet werden. Ein Zusatzgebläse ist hierbei nicht notwendig. Neben dem einfacheren Aufbau, weist die erfindungsgemäße Dunstabzugshaube bei dieser Ausführungsform den zusätzlichen Vorteil auf, dass eine Geräuschentwicklung, wie diese bei der Verwendung eines Zusatzgebläses auftritt, entfällt. Die Verwendung von aufbereiteter Luft zur Erzeugung des Luftschleiers ist bei der vorliegenden Erfindung möglich, da nur ein geringer Volumenstrom benötigt wird und die dazu verwendete Luft die Umgebungsbedingungen der Dunstabzugshaube nicht nachteilig beeinflusst. Insbesondere wird die kontrollierte Wohnungslüftung und somit der Wärmebedarf im Küchenumfeld durch den Luftschleier nicht beeinflusst. Der Luftführungskanal kann unmittelbar mit dem Gebläse beziehungsweise dem dieses umgebenden Gebläsegehäuse verbunden sein. Alternativ kann der Luftführungskanal auch mit einem Abluftkanal, in dem Luft aus dem Gebläsegehäuse abtransportiert wird, verbunden sein und so einen Teil der durch das Gebläse angesaugten Luft zu dem Luftauslassspalt leiten.
  • Vorzugsweise ist die gekrümmte Fläche, die an den Luftauslassspalt angrenzt, eine seitliche Außenfläche der Dunstabzugshaube, insbesondere der äußeren Rand der Dunstabzugshaube, insbesondere eines Wrasenschirms der Dunstabzugshaube.
  • Durch Verwendung einer Außenfläche der Dunstabzugshaube als gekrümmte Fläche zur Führung des Luftstroms, kommt die Umgebungsluft mit der gekrümmten Oberfläche an der der Luftstrom geleitet wird, in Kontakt. Dies ist von Vorteil, da somit über eine aufgrund der Anordnung des Luftauslassspaltes an der Oberseite der Dunstabzugshaube große Länge des Luftstroms, mehr Umgebungsluft in den Luftstrom aufgenommen werden kann. Hierdurch vergrößert sich der als Luftschleier um oder auf die Kochstelle abzugebende Massenstrom und verbessert die Abschirmungswirkung des Wrasen beziehungsweise die Leitung des Wrasens von der Kochstelle zu der Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube an der gekrümmten Fläche zumindest ein Bedienelement zum Bedienen der Dunstabzugshaube vorgesehen. Diese Anordnung des mindestens einen Bedienelementes kann bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Dunstabzugshaube realisiert werden, da an der Vorderseite der Dunstabzugshaube und insbesondere des Wrasenschirms, an der die Bedienelemente in der Regel angebracht werden, eine Abrisskante eines über die gekrümmte Fläche geführten Luftstroms beabsichtigt oder zumindest akzeptabel ist. Von dieser Position aus kann der Luftstrom mit Umgebungsluft als Luftschleier nach unten gerichtet weiter verlaufen. Bei einer Dunstabzugshaube, bei der ein unmittelbares Einleiten eines über die gekrümmte Fläche geführten Luftstroms in die Absaugöffnung der Dunstabzugshaube beabsichtigt ist, ist eine Anordnung von Bedienelementen an der gekrümmten Fläche nicht möglich.
  • Bei der Dunstabzugshaube ist vorzugsweise die Spaltbreite des Luftauslassspaltes in Abhängigkeit des Krümmungsradius der gekrümmten Fläche eingestellt. Durch das Verhältnis der Spaltbreite und des Krümmungsradius der gekrümmten Fläche kann zum einen die Abrisskante des Luftstroms von der gekrümmten Fläche festgelegt werden. Diese Abrisskante wird vorzugsweise an einer Position eingestellt, die von der untersten Stelle der gekrümmten Fläche beabstandet ist. Diese Position ist der Absaugöffnung der Dunstabzugshaube abgewandt, so dass ein unmittelbares Einleiten des erzeugten Luftstroms in die Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube vermieden werden kann. Weiterhin kann durch die Einstellung der Spaltbreite des Luftauslassspaltes in Abhängigkeit des Krümmungsradius der gekrümmten Fläche ein an der gekrümmten Fläche in der Nähe des Luftauslassspaltes entstehender Unterdruck eingestellt werden. Über diesen Unterdruck wird zu dem reinen Mitreißen von Umgebungsluft durch den auf der gekrümmten Oberfläche geführten Luftstrom ein zusätzliches Einsaugen von Umgebungsluft in den Luftstrom verursacht. Hierdurch wird der den Luftschleier unterhalb der Dunstabzugshaube bildende Massenstrom zusätzlich vergrößert beziehungsweise die zur Erzeugung des Massenstroms durch den Luftauslassspalt benötigte Volumenmenge von aufbereiteter Luft wird verringert.
  • Gemäß einer Ausführungsform weist die Dunstabzugshaube ein Randelement, insbesondere ein rohrförmiges Randelement auf, das die gekrümmte Fläche, an der der Luftstrom aus dem Luftauslassspalt geleitet wird, bildet. Durch Verwendung eines Randelementes, das von den weiteren Bestandteilen der Dunstabzugshaube separat gefertigt sein kann, wird es möglich dieses Randelement in dem für optische oder andere Zwecke erforderlichen Material herzustellen. Durch die Ausbildung des Randelementes als Rohr kann dieses zum einen das Gesamtgewicht der Dunstabzugshaube gegenüber der Verwendung eines Vollzylinders verringern. Zum anderen kann das Randelement zur Aufnahme weiterer Komponenten, wie beispielsweise von Beleuchtungselementen oder der Betätigungseinrichtungen für die oben erwähnten Bedienelemente dienen.
  • Der Luftauslassspalt wird gemäß einer Ausführungsform von der gekrümmten Fläche und einer Abdeckung der Oberseite der Dunstabzugshaube begrenzt, wobei die Abdeckung der Oberseite der Dunstabzugshaube in der Ebene der höchsten Stelle der gekrümmten Fläche oder unterhalb der Ebene der höchsten Stelle der gekrümmten Fläche liegt.
  • Bei dieser Ausführungsform kann die Gesamthöhe der Dunstabzugshaube im Randbereich, insbesondere im Randbereich des Wrasenschirms beziehungsweise der Sichthaube, minimal sein. Die Gesamthöhe ist hierbei ausschließlich durch den Radius der gekrümmten Fläche festgelegt. Insbesondere bei der Ausführungsform, bei der die Abdeckung in der gleichen Ebene mit der höchsten Stelle der gekrümmten Fläche liegt, kann der Dunstabzugshaube zudem ein einheitliches Erscheinungsbild verliehen werden, das heißt bei geringer Gesamthöhe sind an der Oberseite der Dunstabzugshaube im Randbereich keine Absätze vorgesehen.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist die Abdeckung der Dunstabzugshaube, die zusammen mit der gekrümmten Oberfläche den Luftauslassspalt bildet, die Abdeckung eines Wrasenschirms beziehungsweise der Sichthaube einer Dunstabzugshaube. Eine solche Abdeckung ist bei Dunstabzugshauben, insbesondere bei Essen als Blech vorgesehen. Durch Verwendung dieser Abdeckung der Dunstabzugshaube zur Bildung des Luftauslassspaltes, kann das zusätzliche Vorsehen weiterer Komponenten an der Dunstabzugshaube, insbesondere der Außenseite der Dunstabzugshaube vermieden werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist die Absaugöffnung der Dunstabzugshaube gegenüber der Unterseite der gekrümmten Fläche nach oben versetzt. Durch diese Anordnung kann zum einen auf einfache Weise vermieden werden, dass der an der gekrümmten Fläche geführte Luftstrom unmittelbar in die Absaugöffnung eingesaugt wird. Zum anderen kann durch den Versatz der Absaugöffnung zu der Unterseite eine gezielte Zuführung von aufsteigendem Wrasen zu der Absaugöffnung realisiert werden. Vorzugsweise wird bei dieser Ausführungsform die unterste Stelle der gekrümmten Fläche mit dem Rand der versetzt angeordneten Absaugöffnung über ein schräg angeordnetes Blech oder eine schräg angeordnete Platte verbunden. Hierdurch kann die Wrasenführung zu der Absaugöffnung weiter verbessert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist die Dunstabzugshaube zumindest ein Seitenprofil auf, dessen unteres Ende in der gleichen Ebene liegt, wie die Unterseite der gekrümmten Fläche. Durch diese Ausgestaltung kann der Dunstabzugshaube ein einheitliches Erscheinungsbild verliehen werden. Zudem kann die seitliche Begrenzung des Raums unterhalb der Absaugöffnung die Zuleitung von Wrasen zu der Absaugöffnung verbessern. Das Seitenprofil kann als Blech ausgestaltet sein oder eine weitere gekrümmte Fläche darstellen.
  • Gemäß einer Ausführungsform ist an dem Luftauslassspalt mindestens ein Luftleitelement in dem Luftführungskanal von dem Gebläse zu dem Randbereich vorgesehen. Das Luftleitelement dient insbesondere dazu die Luft in dem Luftführungskanal so auszurichten, dass der den Luftauslassspalt verlassende Luftstrom sicher an der gekrümmten Fläche geführt wird. Indem das Luftleitelement in dem Luftführungskanal vorgesehen ist, beeinflusst dieses die äußere Form der Dunstabzugshaube und damit deren Erscheinungsbild und Abmessungen nicht. Das Luftleitelement kann insbesondere am Ausgang des Luftführungskanals, das heißt in unmittelbarer Nähe des Luftauslassspaltes vorgesehen sein.
  • Das Luftleitelement ist besonders bevorzugt so ausgestaltet, dass dieses den Querschnitt des Luftführungskanals am Austritt des Luftführungskanals verringert. Hierdurch kann das Ausbilden eines Luftstroms auch bei geringer Strömungsgeschwindigkeit in dem Luftführungskanal gewährleistet werden. Zudem dient das Luftleitelement zusätzlich zu der Anordnung des Luftauslassspaltes dazu den aus dem Luftauslassspalt austretenden Luftstrom in eine Richtung zu lenken, die zumindest eine vertikale Richtungskomponente aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Dunstabzugshaube kann eine wandmontierte Dunstabzugshaube, eine Wandesse oder eine Inselesse darstellen. Je nach Bauform sind an einem oder mehreren Randbereichen Luftauslassspalte vorgesehen. Bei einer wandmontierten Dunstabzugshaube, insbesondere für den Einbau in oder zwischen Küchenoberschränke, wird vorzugsweise an der Vorderseite im Randbereich an der Oberseite der Dunstabzugshaube ein Luftauslassspalt vorgesehen. Bei einer Wandesse können an den drei freien Seiten, das heißt an den Seiten, an denen die Esse nicht an der Wand befestigt ist, oder ebenfalls nur an der Vorderseite der Wandesse an der Oberseite, Luftauslassspalte vorgesehen sein. Bei einer Inselesse werden schließlich vorzugsweise an allen vier Randbereichen in der Oberseite der Dunstabzugshaube, insbesondere des Wrasenschirmes der Dunstabzugshaube Luftauslassspalte vorgesehen.
  • Die Erfindung wird anhand der beiliegenden Figuren erneut erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
  • 2: eine schematische Detaildarstellung des Luftauslassspaltes der Dunstabzugshaube;
  • 3: eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
  • 4: eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube; und
  • 5: eine schematische Draufsicht auf die Ausführungsform der Dunstabzugshaube nach 3.
  • Gemäß einer ersten, in 1 gezeigten, Ausführungsform weist die Dunstabzugshaube 1 ein Gehäuse 2 auf. In dem Gehäuse 2 ist ein Gebläse 3 vorgesehen, über das ein Unterdruck erzeugt wird.
  • An der Unterseite des Gehäuses 2 ist ein Wrasenschirm beziehungsweise eine Sichthaube 4 vorgesehen. Über den Innenraum 5 des Wrasenschirm 4 kann angesaugte Luft zu dem Gebläse 3 in dem Gehäuse 2 gelangen. In der Unterseite 6 des Wrasenschirms 4 befindet sich eine Absaugöffnung 7. Über diese Absaugöffnung 7, in der in der dargestellten Ausführungsform ein Filterelement 8 vorgesehen ist, werden Dünste von unterhalb der Dunstabzugshaube 1 in den Innenraum 5 des Wrasenschirms 4 und darüber zu dem Gebläse 3 der Dunstabzugshaube 1 geleitet.
  • An dem Gebläse 3 beziehungsweise an dem das eigentliche Gebläse 3 umgebenden Gebläsegehäuse oder Lüftergehäuse ist ein Abluftkanal 9' vorgesehen, über den Luft, die von dem Gebläse 3 angesaugt wurde, beispielsweise über ein Abluftrohr nach Außen abgegeben werden kann. Weiterhin ist das Gebläse 3 mit Luftkanälen 9 verbunden, die Luft von dem Gebläse 3 über den Wrasenschirm 4 bis zu dem Randbereich 10 der Dunstabzugshaube 1, insbesondere des Wrasenschirms 4 transportieren. Die Luftkanäle 9 können an dem Gebläse 3 beziehungsweise dessen Gebläsegehäuse selber oder an dem Abluftkanal 9' vorgesehen sein. Das Ende der Luftkanäle 9, das im Randbereich 10 des Wrasenschirms 4 liegt, wird durch einen Luftauslassspalt 11 gebildet. Der Luftauslassspalt 11 ist an der Oberseite 12 des Wrasenschirms beziehungsweise der Sichthaube 4 angeordnet. Dieser Luftauslassspalt 11 ist an der dem Gehäuse 2 zugewandten Seite durch ein die Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 im Wesentlichen abdeckendes Blech 13 begrenzt. Die dem Rand 10 des Wrasenschirms 4 zugewandte Seite des Luftauslassspaltes 11 wird durch die Mantelfläche 14 eines im Wesentlichen rohrförmigen Randelementes 15 gebildet.
  • Der Aufbau des Luftauslassspaltes 11 und des Randbereiches 10 der Dunstabzugshaube 1 ist in 2 in schematischer Detailansicht gezeigt.
  • Wie sich aus 2 ergibt, ist die höchste Stelle 141 der Mantelfläche 14 in der gleichen Ebene angeordnet, wie das Blech 13, das die Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 definiert.
  • Die über den Luftkanal 9 zu dem Luftauslassspalt 11 transportierte, aufbereitete Luft wird durch den Luftauslassspalt 11 aus der Dunstabzugshaube 1 entlassen. Der Luftstrom 16 ist hierbei an dem Luftauslassspalt 11 aus der Horizontalen heraus nach oben gerichtet. Indem der aus dem Luftauslassspalt 11 austretende Luftstrom 16 auf die Mantelfläche 14 des Randelementes 15 gerichtet ist, legt sich der Luftstrom 16 an die Manteloberfläche 14 an. Der Luftstrom 16 bleibt aufgrund des so genannten Coanda-Effekts an der Manteloberfläche 14 und löst sich erst an einer Abrisskante 17 von der Manteloberfläche 14 ab. Die Abrisskante 17 liegt in der dargestellten Ausführungsform zu der Mitte des Randelementes 15 nach außen versetzt.
  • Von dieser Abrisskante 17 entfaltet der Luftstrom 16 aufgrund von Wirbelbildungen einen Luftschleier 18. Der Luftschleier 18 ist bei der in der 2 angedeuteten Abrisskante 17 auf den Bereich unterhalb der Dunstabzugshaube 1 gerichtet. Befindet sich die Abrisskante 17 weiter nach außen versetzt, so kann die Ausrichtung des Luftschleiers 18 sich der Vertikalen annähern. Über die Länge, über die der Luftstrom 16, der aus dem Luftauslassspalt 11 ausgetreten ist, an der Manteloberfläche 14 anliegt, wird durch den Luftstrom 16 aus der Umgebung der Dunstabzugshaube 1 Luft mitgerissen. Zusätzlich herrscht aufgrund des Austrittes des Luftstroms 16 an der Mantelfläche 14, das heißt wegen der Umlenkung des Luftstroms 16 an dieser Fläche in der Nähe des Luftauslassspaltes 11 an der Manteloberfläche 14 ein Unterdruck. Durch diesen Unterdruck kommt es zu einem starken Impulsaustausch zwischen dem Luftstrom 16 und der Umgebungsluft.
  • Der Luftschleier 18 wird von der Dunstabzugshaube 1 zu der unterhalb der Dunstabzugshaube 1 befindlichen Kochstelle oder in einen Bereich unmittelbar um die Kochstelle geleitet. Sobald der Luftschleier 18 die Kochstelle erreicht, wird sich dieser zusammen mit aufsteigendem Wrasen erwärmen und durch diese Temperaturänderung die Beförderung des Dunstes zu der Absaugöffnung 7 der Dunstabzugshaube 1 begünstigen.
  • Wie sich aus 2 entnehmen lässt, ist die Kante 111 des Luftauslassspaltes 11, die durch den Rand einer Abdeckung beziehungsweise eines Bleches 13, das die Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 abdeckt, gebildet wird, strömungstechnisch optimiert ausgestaltet. Insbesondere ist an der Kante 111 ein Luftleitelement 19 vorgesehen. Durch dieses Luftleitelement 19 kann die gezielte Ausrichtung des die Dunstabzugshaube 1 verlassenden Luftstroms 16 auf die Mantelfläche 14 optimiert werden. Das Luftleitelement 19 kann durch Umbiegen des Endes des Bleches, das die Abdeckung 13 bildet, in Richtung auf den Innenraum 5 des Wrasenschirms 4 beziehungsweise in den Luftführungskanal 9 hinein gebildet werden. Es ist aber auch möglich andere Luftleitelemente zu verwenden. Durch ein Luftleitelement 19 wird am Ende des Luftführungskanals 9 eine Zuführung zu dem Luftauslassspalt 11 geschaffen, durch die der Luftstrom 16 gezielt ausgerichtet wird.
  • Der Luftführungskanal 9 beziehungsweise die Luftkanäle können durch Einbringen eines Bleches 20 oder einer anderen Begrenzungswand in den Innenraum 5 des Wrasenschirms 4 gebildet werden. Alternativ ist es auch möglich die Luftkanäle 9 beziehungsweise den Luftkanal durch eine Rohrkonstruktion zu bilden.
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt. Hierbei handelt es sich um eine Wandesse. Die Dunstabzugshaube 1 besitzt im Wesentlichen den gleichen Aufbau, wie die in 1 gezeigte Dunstabzugshaube 1. Allerdings ist bei dieser Ausführungsform nur an der Vorderkante 10 des Wrasenschirms 4 ein Luftauslassspalt 11 in der Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 vorgesehen.
  • In 5 ist eine schematische Draufsicht auf die Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 aus 3 gezeigt. In dieser Ansicht lässt sich erkennen, dass das Randelement 15 sich über die gesamte Breite des Wrasenschirms 4 erstreckt. Das Blech 13, das die Abdeckung des Wrasenschirms 4 bildet, liegt hierbei an den Endbereichen 151 des Randelements 15 an. Zwischen diesen Endbereichen 151 ist der Luftauslassspalt 11 gebildet. Dieser kann durch Ausschneiden einer Aussparung an der Kante des Bleches 12 oder durch Umbiegen des Bleches 13 in Richtung auf das Innere 5 des Wrasenschirms 4 beziehungsweise in den Luftführungskanal 9 gebildet werden.
  • In der 4 ist eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt. In der 4 ist lediglich der Randbereich 10, der insbesondere den vorderen Randbereich des Wrasenschirms 4 der Dunstabzugshaube 1 darstellt, gezeigt. In dieser Ausführungsform wird die gekrümmte Fläche 14 des Randbereiches 10 des Wrasenschirms 4 durch ein Randelement 15 gebildet, das sich an ein Mitteilteil 21 des Wrasenschirms 4 anschließt. In dem Mittelteil 21 ist der Innenraum 5 des Wrasenschirms 4 gebildet, über den angesaugte Luft zu dem Gebläse 3 der Dunstabzugshaube 1 gelangen kann. In der Unterseite des Mittelteils 21 ist die Ansaugöffnung 7 der Dunstabzugshaube 1 vorgesehen, in der ein Filterelement 8 aufgenommen ist.
  • Die Höhe des Mittelteils 21 des Wrasenschirms 4 ist gegenüber der Höhe des Randelementes 15 geringer. Insbesondere, ist die Absaugöffnung 7 gegenüber der untersten Stelle 142 der durch das Randelement 15 gebildeten gekrümmten Fläche 14 nach oben versetzt. Die Oberseite des Mittelteils 21 ist gegenüber der höchsten stelle 141 der gekrümmten Fläche 14 nach unten versetzt. Der Übergang zwischen dem Mittelteil 21 und der gekrümmten Fläche 14 wird durch Schrägen 22 und 23 gebildet. Die Schräge 22, die die unterste Stelle 142 der gekrümmten Fläche mit dem Mittelteil 21, insbesondere in der Nähe der Ansaugöffnung 7 verbindet, dient zur Führung von Wrasen zu der Ansaugöffnung. Der zwischen der Abdeckung beziehungsweise dem Blech 13 und der Oberseite des Mittelteils 21 gebildete Kanal 9 dient zur Luftführung zu dem Luftauslassspalt 11. In dem Bereich der Schräge 23 verringert sich die Höhe des Luftkanals 9.
  • In der 4 ist ein die Seite des Wrasenschirms 4 abdeckendes Seitenprofil 26 schematisch angedeutet. Dieses weist eine Höhe auf, die dem Abstand zwischen der obersten Stelle 141 und der untersten Stelle 142 der gekrümmten Fläche 14 entspricht. An dem Seitenprofil 26 kann in dem Bereich unterhalb der Ansaugöffnung 7 eine Schräge entsprechend der Schräge 22 vorgesehen sein und somit auf an den Seiten Wrasen zuverlässig zu der Ansaugöffnung 7 geleitet werden.
  • An dem Randelement 15 ist in der dargestellten Ausführungsform zudem ein Bedienelement 24 vorgesehen. Dieses ist als Taste gezeigt. Hinter der Taste sind in dem Randelement 15 Betätigungsvorrichtungen 25, die für die Betätigung der Taste notwendig sind, schematisch dargestellt. Die Betätigungsvorrichtung 25 kann über nicht dargestellte Leitungen, die beispielsweise durch das Mittelteil 21 des Wrasenschirms 4 verlaufen können, mit der Steuerung der Dunstabzugshaube 1, die beispielsweise in dem Kamin vorgesehen sein kann, verbunden sein.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Insbesondere kann statt des dargestellten rohrförmigen Randelementes auch beispielsweise ein Randelement verwendet werden, dass nur einen Ausschnitt der Mantelfläche eines Rohres aufweist. Beispielsweise kann ein Halbrohr verwendet werden. Weiterhin können auch Randelemente verwendet werden, die einen von einem kreisrunden Querschnitt abweichenden Querschnitt aufweisen. Beispielsweise kann ein ovales Rohr oder ein Abschnitt einer Mantelfläche eines ovalen Rohres verwendet werden.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird ein energieeffizientes, kostengünstiges und geräuscharmes Absaugen von Dünsten mittels einer Dunstabzugshaube ermöglicht. Zudem ist der Einfluss der Dunstabzugshaube auf eine kontrollierte Wohnlüftung und somit auf den Wärmebedarf im Küchenumfeld durch den geringen Volumenstrom, der zur Erzeugung des Luftstroms notwendig ist, verringert. Schließlich ist der konstruktive Aufwand der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube gering und das optische Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube aufgrund der realisierbaren geringeren Abmessungen des Wrasenschirms beziehungsweise der Sichthaube verbessert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - EP 1757865 A2 [0008]

Claims (13)

  1. Dunstabzugshaube, die ein Gehäuse (2), mit einem darin angeordneten Gebläse (3) und eine Absaugöffnung (7) für den Eintritt von Dünsten in die Dunstabzugshaube (1) an der Unterseite (6) der Dunstabzugshaube (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass in der Oberseite (12) der Dunstabzugshaube (1) in zumindest einem Teil des Randbereiches (10) der Dunstabzugshaube (1) zumindest ein Luftauslassspalt (11) vorgesehen ist, der an eine in Richtung auf die Unterseite (6) der Dunstabzugshaube (1) gekrümmte Fläche (14) angrenzt.
  2. Dunstabzugshaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftauslassspalt (11) so ausgelegt ist, dass durch diesen ein Luftstrom (16) in einer Richtung ausgegeben wird, die eine vertikale Richtungskomponente aufweist, die größer als Null ist.
  3. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (12) der Dunstabzugshaube (1) in der der Luftspalt (11) vorgesehen ist, in einer horizontalen Ebene liegt, die in der oder parallel versetzt unterhalb der Ebene liegt, in der sich die höchste Stelle (141) der gekrümmten Fläche (14) befindet.
  4. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftauslassspalt (11) an einem Luftführungskanal (9) vorgesehen ist, der von dem Gebläse (3) der Dunstabzugshaube (1) zu zumindest einem Randbereich (10) der Dunstabzugshaube (1) verläuft.
  5. Dunstabzugshaube nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmte Fläche (14) eine seitliche Außenfläche der Dunstabzugshaube (1), insbesondere den äußeren Rand (10) der Dunstabzugshaube (1) darstellt.
  6. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Spaltbreite des Luftauslassspaltes (11) in Abhängigkeit des Krümmungsradius der gekrümmten Fläche (14) eingestellt ist.
  7. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dunstabzugshaube (1) ein Randelement (15), insbesondere ein rohrförmiges Randelement aufweist, das die gekrümmte Fläche (14) bildet.
  8. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftauslassspalt (11) von der gekrümmten Fläche (14) und einer Abdeckung (13) der Oberseite (12) der Dunstabzugshaube (1) begrenzt wird und die Abdeckung (13) der Oberseite (12) der Dunstabzugshaube (1) in der Ebene der höchsten Stelle (141) der gekrümmten Fläche (14) oder unterhalb der Ebene der höchsten Stelle (141) der gekrümmten Fläche (14) liegt.
  9. Dunstabzugshaube nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (13) der Dunstabzugshaube (1) die Abdeckung eines Wrasenschirms (4) einer Dunstabzugshaube (1) darstellt.
  10. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugöffnung (7) der Dunstabzugshaube (1) gegenüber der Unterseite (142) der gekrümmten Fläche (14) nach oben versetzt angeordnet ist.
  11. Dunstabzugshaube nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dunstabzugshaube (1) zumindest ein Seitenprofil (26) aufweist, dessen Unterkante in der Ebene der Unterseite (142) der gekrümmten Fläche (14) liegt.
  12. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Luftauslassspalt (11) mindestens ein Luftleitelement (19) in dem Luftführungskanal (9) vorgesehen ist.
  13. Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der gekrümmten Fläche (14) zumindest ein Bedienelement (24) angeordnet ist.
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