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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Dunstabzugshaube, die ein Gehäuse,
mit einem darin angeordneten Gebläse und eine Absaugöffnung
für den Eintritt von Dünsten in die Dunstabzugshaube
an der Unterseite der Dunstabzugshaube aufweist.
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Beim
Absaugen von Dünsten, die beispielsweise über
einer Kochstelle auftreten, mit einer Dunstabzugshaube tritt das
Phänomen auf, dass die Dünste, die im Folgenden
auch als Wrasen bezeichnet werden, insbesondere im Randbereich der Dunstabzugshaube
nicht hinreichend von dem durch das Gebläse in dem Dunstabzugsgehäuse
erzeugten Unterdruck angesaugt werden können.
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Um
diesem Problem Rechnung zu tragen und insbesondere ein Vorbeistreichen
von Kochdünsten an der Vorderseite der Dunstabzugshaube verhindern
zu können, wird in der
DE 41 14 329 A1 eine Dunstabzugshaube vorgeschlagen
bei der im Randbereich ein Luftschleier erzeugt wird.
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Zur
Erzeugung des Luftschleiers kann die Umluft des Gebläses,
das heißt die aus dem Gebläse abgegebenen Luft
verwendet werden. Alternativ kann der Luftschleier aus der Umgebungsluft
der Dunstabzugshaube erzeugt werden. Für den letztgenannten
Fall besitzt die Dunstabzugshaube ein Zusatzgebläse an
der Vorderseite der Dunstabzugshaube, das den Luftstrom erzeugt.
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Ein
Nachteil dieser Dunstabzugshaube besteht darin, dass für
die Verwendung der Umluft des Gebläses ein relativ großer
Volumenstrom von der Umluft abgezweigt werden muss. Bei Verwendung eines
Zusatzgebläses steigt die Komplexität des Aufbaus
der Dunstabzugshaube, da ein separates Zusatzgebläse notwendig
ist, das zu erhöhtem Energieverbrauch und einer erhöhten
Geräuscherzeugung führt.
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Weiterhin
ist aus der
DE 196
13 513 A1 ein Verfahren zum Eingrenzen, Erfassen und Absaugen von
Dunst, Staub oder dergleichen sowie eine Einrichtung zur Durchführung
des Verfahrens bekannt. Bei diesem Verfahren wird für die
Anwendung bei Dunstabzugshauben vorgeschlagen, einen Luftstrom über
eine gekrümmte Oberfläche zu leiten, wobei der Luftstrom
durch Ausblaskanäle abgegeben wird, die in Richtung auf
eine unterhalb der Dunstabzugshaube befindlichen Kochstelle gerichtet
sind. Insbesondere sind die Ausblaskanäle an der Vorderseite
der Dunstabzugshaube oder an deren Unterseite vorgesehen.
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Ein
Nachteil dieses bekannten Systems besteht darin, dass der Ausblaskanal
und die gekrümmte Oberfläche gemeinsam die Höhe
der Dunstabzugshaube im Bereich der Abgabe des Luftschleiers bestimmen.
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Schließlich
ist in der
EP 1 757
865 A2 eine Dunstabzugshaube beschrieben, bei der eine
Düseneinheit an der Vorderseite des Hauptkörpers
der Dunstabzugshaube vorgesehen ist, die mit einem gekrümmten
Bereich und einer Düse ausgestattet ist. Die Düse
ist hierbei an der Oberseite des gekrümmten Bereichs vorgesehen,
um in horizontaler Richtung Luft zu der Vorderseite des gekrümmten
Bereiches auszugeben.
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Ein
Nachteil dieser Dunstabzugshaube besteht darin, dass es durch die
horizontale Abgabe von Luft aus der Düse zum einen zu einer
Belästigung des Benutzers der Dunstabzugshaube führen kann.
Zum anderen kann, was bei der Dunstabzugshaube des Standes der Technik
gewünscht ist, der an dem gekrümmten Bereich geführte
Luftstrom unmittelbar nach dem Verlassen des gekrümmten
Bereiches in die Absaugöffnung der Dunstabzugshaube eingesaugt
werden. Unterhalb des gekrümmten Bereiches nach außen
strömender Wrasen kann durch diese Dunstabzugshaube hingegen
nicht zuverlässig eingesaugt werden.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde eine Dunstabzugshaube
zu schaffen, die bei einem einfachen Aufbau ein zuverlässiges
Absaugen von Dünsten ermöglicht.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass diese Aufgabe gelöst
werden kann, indem ein Luftschleier von der Oberseite des Wrasenschirms aus
erzeugt wird.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Dunstabzugshaube, die ein Gehäuse mit einem darin
angeordneten Gebläse und eine Absaugöffnung für
den Eintritt von Dünsten oder Wrasen in die Dunstabzugshaube
an der Unterseite der Dunstabzugshaube aufweist. Die Dunstabzugshaube
ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Oberseite der Dunstabzugshaube
in zumindest einem Teil des Randbereiches der Dunstabzugshaube zumindest ein
Luftauslassspalt vorgesehen ist, der an eine in Richtung auf die
Unterseite der Dunstabzugshaube gekrümmte Fläche
angrenzt.
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Als
Absaugöffnung wird im Sinne dieser Erfindung die Eintrittsöffnung
bezeichnet, über die Dünste in die Dunstabzugshaube
eintreten. Als Oberseite der Dunstabzugshaube wird im Sinne der Erfindung
die Seite der Dunstabzugshaube und insbesondere eines Wrasen- oder
Sichtschirms einer Dunstabzugshaube bezeichnet, die der Seite der Dunstabzugshaube,
an der die Absaugöffnung vorgesehen ist, gegenüber
liegt.
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Vorzugsweise
ist der Luftauslassspalt so ausgelegt, dass durch diesen ein Luftstrom
in einer Richtung ausgegeben wird, die eine vertikale Richtungskomponente
aufweist, die größer als Null ist. Mit anderen
Worten weist der Luftstrom eine nach oben gerichtete Richtungskomponente
auf. Der Luftauslassspalt kann zu diesem Zweck an einer geeigneten Stelle
an der Dunstabzugshaube vorgesehen sein. Alternativ oder zusätzlich,
kann ein solcher gerichteter Luftstrom durch eine geeignete Geometrie
des Luftauslassspaltes und/oder eines zu diesem führenden
Luftkanals realisiert werden. Somit unterscheidet sich der mit der
vorliegenden Erfindung erzeugbare Luftstrom von Luftströmen,
die in horizontaler Richtung auf eine gekrümmte Fläche
aufgebracht werden. Insbesondere kann mit der erfindungsgemäßen Anordnung
und/oder Ausgestaltung des Luftauslassspaltes ein Luftstrom erzeugt
werden, der an der Vorderseite oder an der Unterseite der gekrümmten
Fläche eine Abrisskante bildet, das heißt sich
an dieser Stelle von der gekrümmten Fläche abtrennt.
Es ist somit möglich einen auf eine unterhalb der Dunstabzugshaube
angeordnete Kochstelle oder Arbeitsfläche gerichteten Luftschleier
zu erzeugen und ein unmittelbares Eintreten des Luftstrahls von
der gekrümmten Fläche in die Absaugöffnung
der Dunstabzugshaube kann vermieden werden.
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Vorzugsweise
liegt die Oberseite, in der der Luftauslassspalt vorgesehen ist,
in einer horizontalen Ebene, die in der oder parallel versetzt unterhalb
der Ebene liegt, in der sich die höchste Stelle der gekrümmten
Fläche befindet. Durch diese Anordnung des Luftauslassspaltes
wird die gezielte Führung des Luftstroms entlang der gekrümmten
Fläche über die gewünschte Strecke zuverlässig
erzielt. Der Luftstrom wird bei dieser Ausgestaltung beim Auftreffen auf
die gekrümmte Fläche oder unmittelbar vor dem Auftreffen
auf die gekrümmte Fläche aus einem in der Regel
horizontal verlaufenden Luftkanal innerhalb der Dunstabzugshaube
umgelenkt. Durch diese Umlenkung wird der Luftstrom an der gekrümmten Fläche
entlang geführt und ein verfrühtes Abreißen des
Luftstroms von der gekrümmten Fläche kann verhindert
werden.
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Durch
den Luftauslassspalt wird erfindungsgemäß in Zusammenwirkung
mit der daran angrenzenden gekrümmten Fläche ein
Luftstrom erzeugt, der von der Oberseite der Dunstabzugshaube zu
der Unterseite der Dunstabzugshaube verläuft. Der Luftstrom
erzeugt von der Unterseite der Dunstabzugshaube ausgehend einen
Luftschleier um Wrasen, der von einer unterhalb der Dunstabzugshaube
befindlichen Kochstelle aufsteigt. Das seitliche Entweichen des
Wrasens kann dadurch verhindert werden.
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Die
gekrümmte Fläche ist erfindungsgemäß vorgesehen,
um den an der Oberseite der Dunstabzugshaube austretenden Luftstrom
zu der Vorderseite oder Unterseite der Dunstabzugshaube zu leiten, von
der der Luftstrom in Form eines Luftschleiers auf eine unterhalb
der Dunstabzugshaube angeordnete Kochstelle oder auf einen Umgebungsbereich
um die Kochstelle gerichtet wird. Mit der Leitung des Luftstroms
an die Vorderseite oder Unterseite der Dunstabzugshaube ist insbesondere
nicht ein unmittelbares Einleiten des Luftstroms in die Ansaugöffnung
der Dunstabzugshaube gemeint. Vielmehr trennt sich der Luftstrom
von der gekrümmten Fläche und bildet einen Schleier
aus, der im Wesentlichen vertikal nach unten verläuft.
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Indem
der Luftauslassspalt an der Oberseite der Dunstabzugshaube vorgesehen
ist und der Luftstrom sich in Richtung auf die Unterseite und gegebenenfalls
bis zu der Unterseite der Dunstabzugshaube erstreckt, wird zudem
die Länge des Luftstroms an der gekrümmten Fläche
vergrößert. Durch die vergrößerte
Länge des Luftstroms an der Oberfläche der gekrümmten
Fläche kann der zur Erzeugung des Luftschleiers, der von
der Dunstabzugshaube abgegeben wird, erforderliche ursprüngliche
Volumenstrom aus dem Luftauslassspalt minimiert werden.
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Zudem
ist der an der Oberseite der Dunstabzugshaube vorgesehene Luftauslassspalt
für den Benutzer nicht sichtbar, wodurch sich das optische Erscheinungsbild
der Dunstabzugshaube verbessert. Auch ein um die gekrümmte
Fläche geführter Kanal, der zu einer vergrößerten
Höhe der Dunstabzugshaube zumindest im Bereich des Luftauslassspaltes, insbesondere
im Randbereich der Dunstabzugshaube führt, ist bei der
vorliegenden Erfindung nicht erforderlich. Somit kann die Gesamthöhe
der Dunstabzugshaube verringert werden. Auch eine Belästigung des
Benutzers der Dunstabzugshaube ist bei einem nach oben aus der Oberseite
der Dunstabzugshaube austretenden Luftstrahl, der sich an eine gekrümmte Fläche
anschmiegt, nicht zu befürchten.
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Der
Luftauslassspalt ist vorzugsweise an einem Luftführungskanal
vorgesehen, der von dem Gebläse der Dunstabzugshaube zu
zumindest einem Randbereich der Dunstabzugshaube verläuft.
Durch diese Ausgestaltung kann die durch das Gebläse in die
Dunstabzugshaube eingesaugte und aufbereitete, insbesondere gefilterte,
Luft zur Ausbildung des Luftschleiers verwendet werden. Ein Zusatzgebläse ist
hierbei nicht notwendig. Neben dem einfacheren Aufbau, weist die
erfindungsgemäße Dunstabzugshaube bei dieser Ausführungsform
den zusätzlichen Vorteil auf, dass eine Geräuschentwicklung,
wie diese bei der Verwendung eines Zusatzgebläses auftritt, entfällt.
Die Verwendung von aufbereiteter Luft zur Erzeugung des Luftschleiers
ist bei der vorliegenden Erfindung möglich, da nur ein
geringer Volumenstrom benötigt wird und die dazu verwendete
Luft die Umgebungsbedingungen der Dunstabzugshaube nicht nachteilig
beeinflusst. Insbesondere wird die kontrollierte Wohnungslüftung
und somit der Wärmebedarf im Küchenumfeld durch
den Luftschleier nicht beeinflusst. Der Luftführungskanal
kann unmittelbar mit dem Gebläse beziehungsweise dem dieses
umgebenden Gebläsegehäuse verbunden sein. Alternativ kann
der Luftführungskanal auch mit einem Abluftkanal, in dem
Luft aus dem Gebläsegehäuse abtransportiert wird,
verbunden sein und so einen Teil der durch das Gebläse
angesaugten Luft zu dem Luftauslassspalt leiten.
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Vorzugsweise
ist die gekrümmte Fläche, die an den Luftauslassspalt
angrenzt, eine seitliche Außenfläche der Dunstabzugshaube,
insbesondere der äußeren Rand der Dunstabzugshaube,
insbesondere eines Wrasenschirms der Dunstabzugshaube.
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Durch
Verwendung einer Außenfläche der Dunstabzugshaube
als gekrümmte Fläche zur Führung des
Luftstroms, kommt die Umgebungsluft mit der gekrümmten
Oberfläche an der der Luftstrom geleitet wird, in Kontakt.
Dies ist von Vorteil, da somit über eine aufgrund der Anordnung
des Luftauslassspaltes an der Oberseite der Dunstabzugshaube große
Länge des Luftstroms, mehr Umgebungsluft in den Luftstrom
aufgenommen werden kann. Hierdurch vergrößert
sich der als Luftschleier um oder auf die Kochstelle abzugebende
Massenstrom und verbessert die Abschirmungswirkung des Wrasen beziehungsweise
die Leitung des Wrasens von der Kochstelle zu der Ansaugöffnung
der Dunstabzugshaube.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist bei der erfindungsgemäßen
Dunstabzugshaube an der gekrümmten Fläche zumindest
ein Bedienelement zum Bedienen der Dunstabzugshaube vorgesehen.
Diese Anordnung des mindestens einen Bedienelementes kann bei der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung der Dunstabzugshaube
realisiert werden, da an der Vorderseite der Dunstabzugshaube und
insbesondere des Wrasenschirms, an der die Bedienelemente in der
Regel angebracht werden, eine Abrisskante eines über die
gekrümmte Fläche geführten Luftstroms beabsichtigt
oder zumindest akzeptabel ist. Von dieser Position aus kann der
Luftstrom mit Umgebungsluft als Luftschleier nach unten gerichtet
weiter verlaufen. Bei einer Dunstabzugshaube, bei der ein unmittelbares
Einleiten eines über die gekrümmte Fläche
geführten Luftstroms in die Absaugöffnung der Dunstabzugshaube
beabsichtigt ist, ist eine Anordnung von Bedienelementen an der
gekrümmten Fläche nicht möglich.
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Bei
der Dunstabzugshaube ist vorzugsweise die Spaltbreite des Luftauslassspaltes
in Abhängigkeit des Krümmungsradius der gekrümmten
Fläche eingestellt. Durch das Verhältnis der Spaltbreite
und des Krümmungsradius der gekrümmten Fläche
kann zum einen die Abrisskante des Luftstroms von der gekrümmten
Fläche festgelegt werden. Diese Abrisskante wird vorzugsweise
an einer Position eingestellt, die von der untersten Stelle der
gekrümmten Fläche beabstandet ist. Diese Position
ist der Absaugöffnung der Dunstabzugshaube abgewandt, so dass
ein unmittelbares Einleiten des erzeugten Luftstroms in die Ansaugöffnung
der Dunstabzugshaube vermieden werden kann. Weiterhin kann durch
die Einstellung der Spaltbreite des Luftauslassspaltes in Abhängigkeit
des Krümmungsradius der gekrümmten Fläche
ein an der gekrümmten Fläche in der Nähe
des Luftauslassspaltes entstehender Unterdruck eingestellt werden. Über
diesen Unterdruck wird zu dem reinen Mitreißen von Umgebungsluft durch
den auf der gekrümmten Oberfläche geführten Luftstrom
ein zusätzliches Einsaugen von Umgebungsluft in den Luftstrom
verursacht. Hierdurch wird der den Luftschleier unterhalb der Dunstabzugshaube
bildende Massenstrom zusätzlich vergrößert
beziehungsweise die zur Erzeugung des Massenstroms durch den Luftauslassspalt
benötigte Volumenmenge von aufbereiteter Luft wird verringert.
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Gemäß einer
Ausführungsform weist die Dunstabzugshaube ein Randelement,
insbesondere ein rohrförmiges Randelement auf, das die
gekrümmte Fläche, an der der Luftstrom aus dem
Luftauslassspalt geleitet wird, bildet. Durch Verwendung eines Randelementes,
das von den weiteren Bestandteilen der Dunstabzugshaube separat
gefertigt sein kann, wird es möglich dieses Randelement
in dem für optische oder andere Zwecke erforderlichen Material
herzustellen. Durch die Ausbildung des Randelementes als Rohr kann
dieses zum einen das Gesamtgewicht der Dunstabzugshaube gegenüber
der Verwendung eines Vollzylinders verringern. Zum anderen kann
das Randelement zur Aufnahme weiterer Komponenten, wie beispielsweise
von Beleuchtungselementen oder der Betätigungseinrichtungen für
die oben erwähnten Bedienelemente dienen.
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Der
Luftauslassspalt wird gemäß einer Ausführungsform
von der gekrümmten Fläche und einer Abdeckung
der Oberseite der Dunstabzugshaube begrenzt, wobei die Abdeckung
der Oberseite der Dunstabzugshaube in der Ebene der höchsten
Stelle der gekrümmten Fläche oder unterhalb der
Ebene der höchsten Stelle der gekrümmten Fläche
liegt.
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Bei
dieser Ausführungsform kann die Gesamthöhe der
Dunstabzugshaube im Randbereich, insbesondere im Randbereich des
Wrasenschirms beziehungsweise der Sichthaube, minimal sein. Die Gesamthöhe
ist hierbei ausschließlich durch den Radius der gekrümmten
Fläche festgelegt. Insbesondere bei der Ausführungsform,
bei der die Abdeckung in der gleichen Ebene mit der höchsten
Stelle der gekrümmten Fläche liegt, kann der Dunstabzugshaube zudem
ein einheitliches Erscheinungsbild verliehen werden, das heißt
bei geringer Gesamthöhe sind an der Oberseite der Dunstabzugshaube
im Randbereich keine Absätze vorgesehen.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist die Abdeckung der Dunstabzugshaube,
die zusammen mit der gekrümmten Oberfläche den
Luftauslassspalt bildet, die Abdeckung eines Wrasenschirms beziehungsweise
der Sichthaube einer Dunstabzugshaube. Eine solche Abdeckung ist
bei Dunstabzugshauben, insbesondere bei Essen als Blech vorgesehen. Durch
Verwendung dieser Abdeckung der Dunstabzugshaube zur Bildung des
Luftauslassspaltes, kann das zusätzliche Vorsehen weiterer
Komponenten an der Dunstabzugshaube, insbesondere der Außenseite
der Dunstabzugshaube vermieden werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist die Absaugöffnung
der Dunstabzugshaube gegenüber der Unterseite der gekrümmten
Fläche nach oben versetzt. Durch diese Anordnung kann zum
einen auf einfache Weise vermieden werden, dass der an der gekrümmten
Fläche geführte Luftstrom unmittelbar in die Absaugöffnung
eingesaugt wird. Zum anderen kann durch den Versatz der Absaugöffnung
zu der Unterseite eine gezielte Zuführung von aufsteigendem
Wrasen zu der Absaugöffnung realisiert werden. Vorzugsweise
wird bei dieser Ausführungsform die unterste Stelle der
gekrümmten Fläche mit dem Rand der versetzt angeordneten
Absaugöffnung über ein schräg angeordnetes
Blech oder eine schräg angeordnete Platte verbunden. Hierdurch kann
die Wrasenführung zu der Absaugöffnung weiter
verbessert werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist die Dunstabzugshaube zumindest
ein Seitenprofil auf, dessen unteres Ende in der gleichen Ebene liegt,
wie die Unterseite der gekrümmten Fläche. Durch
diese Ausgestaltung kann der Dunstabzugshaube ein einheitliches
Erscheinungsbild verliehen werden. Zudem kann die seitliche Begrenzung
des Raums unterhalb der Absaugöffnung die Zuleitung von
Wrasen zu der Absaugöffnung verbessern. Das Seitenprofil
kann als Blech ausgestaltet sein oder eine weitere gekrümmte
Fläche darstellen.
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Gemäß einer
Ausführungsform ist an dem Luftauslassspalt mindestens
ein Luftleitelement in dem Luftführungskanal von dem Gebläse
zu dem Randbereich vorgesehen. Das Luftleitelement dient insbesondere
dazu die Luft in dem Luftführungskanal so auszurichten,
dass der den Luftauslassspalt verlassende Luftstrom sicher an der
gekrümmten Fläche geführt wird. Indem
das Luftleitelement in dem Luftführungskanal vorgesehen
ist, beeinflusst dieses die äußere Form der Dunstabzugshaube
und damit deren Erscheinungsbild und Abmessungen nicht. Das Luftleitelement
kann insbesondere am Ausgang des Luftführungskanals, das
heißt in unmittelbarer Nähe des Luftauslassspaltes
vorgesehen sein.
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Das
Luftleitelement ist besonders bevorzugt so ausgestaltet, dass dieses
den Querschnitt des Luftführungskanals am Austritt des
Luftführungskanals verringert. Hierdurch kann das Ausbilden
eines Luftstroms auch bei geringer Strömungsgeschwindigkeit
in dem Luftführungskanal gewährleistet werden.
Zudem dient das Luftleitelement zusätzlich zu der Anordnung
des Luftauslassspaltes dazu den aus dem Luftauslassspalt austretenden
Luftstrom in eine Richtung zu lenken, die zumindest eine vertikale Richtungskomponente
aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Dunstabzugshaube kann eine wandmontierte
Dunstabzugshaube, eine Wandesse oder eine Inselesse darstellen.
Je nach Bauform sind an einem oder mehreren Randbereichen Luftauslassspalte
vorgesehen. Bei einer wandmontierten Dunstabzugshaube, insbesondere
für den Einbau in oder zwischen Küchenoberschränke, wird
vorzugsweise an der Vorderseite im Randbereich an der Oberseite
der Dunstabzugshaube ein Luftauslassspalt vorgesehen. Bei einer
Wandesse können an den drei freien Seiten, das heißt
an den Seiten, an denen die Esse nicht an der Wand befestigt ist,
oder ebenfalls nur an der Vorderseite der Wandesse an der Oberseite,
Luftauslassspalte vorgesehen sein. Bei einer Inselesse werden schließlich vorzugsweise
an allen vier Randbereichen in der Oberseite der Dunstabzugshaube,
insbesondere des Wrasenschirmes der Dunstabzugshaube Luftauslassspalte
vorgesehen.
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Die
Erfindung wird anhand der beiliegenden Figuren erneut erläutert.
Es zeigen:
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1:
eine schematische Schnittansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
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2:
eine schematische Detaildarstellung des Luftauslassspaltes der Dunstabzugshaube;
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3:
eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
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4:
eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube; und
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5:
eine schematische Draufsicht auf die Ausführungsform der
Dunstabzugshaube nach 3.
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Gemäß einer
ersten, in 1 gezeigten, Ausführungsform
weist die Dunstabzugshaube 1 ein Gehäuse 2 auf.
In dem Gehäuse 2 ist ein Gebläse 3 vorgesehen, über
das ein Unterdruck erzeugt wird.
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An
der Unterseite des Gehäuses 2 ist ein Wrasenschirm
beziehungsweise eine Sichthaube 4 vorgesehen. Über
den Innenraum 5 des Wrasenschirm 4 kann angesaugte
Luft zu dem Gebläse 3 in dem Gehäuse 2 gelangen.
In der Unterseite 6 des Wrasenschirms 4 befindet
sich eine Absaugöffnung 7. Über diese
Absaugöffnung 7, in der in der dargestellten Ausführungsform
ein Filterelement 8 vorgesehen ist, werden Dünste
von unterhalb der Dunstabzugshaube 1 in den Innenraum 5 des
Wrasenschirms 4 und darüber zu dem Gebläse 3 der
Dunstabzugshaube 1 geleitet.
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An
dem Gebläse 3 beziehungsweise an dem das eigentliche
Gebläse 3 umgebenden Gebläsegehäuse
oder Lüftergehäuse ist ein Abluftkanal 9' vorgesehen, über
den Luft, die von dem Gebläse 3 angesaugt wurde,
beispielsweise über ein Abluftrohr nach Außen
abgegeben werden kann. Weiterhin ist das Gebläse 3 mit
Luftkanälen 9 verbunden, die Luft von dem Gebläse 3 über
den Wrasenschirm 4 bis zu dem Randbereich 10 der
Dunstabzugshaube 1, insbesondere des Wrasenschirms 4 transportieren.
Die Luftkanäle 9 können an dem Gebläse 3 beziehungsweise
dessen Gebläsegehäuse selber oder an dem Abluftkanal 9' vorgesehen
sein. Das Ende der Luftkanäle 9, das im Randbereich 10 des
Wrasenschirms 4 liegt, wird durch einen Luftauslassspalt 11 gebildet. Der
Luftauslassspalt 11 ist an der Oberseite 12 des Wrasenschirms
beziehungsweise der Sichthaube 4 angeordnet. Dieser Luftauslassspalt 11 ist
an der dem Gehäuse 2 zugewandten Seite durch ein
die Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 im Wesentlichen abdeckendes
Blech 13 begrenzt. Die dem Rand 10 des Wrasenschirms 4 zugewandte
Seite des Luftauslassspaltes 11 wird durch die Mantelfläche 14 eines im
Wesentlichen rohrförmigen Randelementes 15 gebildet.
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Der
Aufbau des Luftauslassspaltes 11 und des Randbereiches 10 der
Dunstabzugshaube 1 ist in 2 in schematischer
Detailansicht gezeigt.
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Wie
sich aus 2 ergibt, ist die höchste Stelle 141 der
Mantelfläche 14 in der gleichen Ebene angeordnet,
wie das Blech 13, das die Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 definiert.
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Die über
den Luftkanal 9 zu dem Luftauslassspalt 11 transportierte,
aufbereitete Luft wird durch den Luftauslassspalt 11 aus
der Dunstabzugshaube 1 entlassen. Der Luftstrom 16 ist
hierbei an dem Luftauslassspalt 11 aus der Horizontalen
heraus nach oben gerichtet. Indem der aus dem Luftauslassspalt 11 austretende
Luftstrom 16 auf die Mantelfläche 14 des
Randelementes 15 gerichtet ist, legt sich der Luftstrom 16 an
die Manteloberfläche 14 an. Der Luftstrom 16 bleibt
aufgrund des so genannten Coanda-Effekts an der Manteloberfläche 14 und
löst sich erst an einer Abrisskante 17 von der
Manteloberfläche 14 ab. Die Abrisskante 17 liegt
in der dargestellten Ausführungsform zu der Mitte des Randelementes 15 nach
außen versetzt.
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Von
dieser Abrisskante 17 entfaltet der Luftstrom 16 aufgrund
von Wirbelbildungen einen Luftschleier 18. Der Luftschleier 18 ist
bei der in der 2 angedeuteten Abrisskante 17 auf
den Bereich unterhalb der Dunstabzugshaube 1 gerichtet.
Befindet sich die Abrisskante 17 weiter nach außen
versetzt, so kann die Ausrichtung des Luftschleiers 18 sich
der Vertikalen annähern. Über die Länge, über die
der Luftstrom 16, der aus dem Luftauslassspalt 11 ausgetreten
ist, an der Manteloberfläche 14 anliegt, wird
durch den Luftstrom 16 aus der Umgebung der Dunstabzugshaube 1 Luft
mitgerissen. Zusätzlich herrscht aufgrund des Austrittes
des Luftstroms 16 an der Mantelfläche 14,
das heißt wegen der Umlenkung des Luftstroms 16 an
dieser Fläche in der Nähe des Luftauslassspaltes 11 an
der Manteloberfläche 14 ein Unterdruck. Durch
diesen Unterdruck kommt es zu einem starken Impulsaustausch zwischen
dem Luftstrom 16 und der Umgebungsluft.
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Der
Luftschleier 18 wird von der Dunstabzugshaube 1 zu
der unterhalb der Dunstabzugshaube 1 befindlichen Kochstelle
oder in einen Bereich unmittelbar um die Kochstelle geleitet. Sobald
der Luftschleier 18 die Kochstelle erreicht, wird sich
dieser zusammen mit aufsteigendem Wrasen erwärmen und durch
diese Temperaturänderung die Beförderung des Dunstes
zu der Absaugöffnung 7 der Dunstabzugshaube 1 begünstigen.
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Wie
sich aus 2 entnehmen lässt,
ist die Kante 111 des Luftauslassspaltes 11, die
durch den Rand einer Abdeckung beziehungsweise eines Bleches 13,
das die Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 abdeckt,
gebildet wird, strömungstechnisch optimiert ausgestaltet.
Insbesondere ist an der Kante 111 ein Luftleitelement 19 vorgesehen.
Durch dieses Luftleitelement 19 kann die gezielte Ausrichtung
des die Dunstabzugshaube 1 verlassenden Luftstroms 16 auf
die Mantelfläche 14 optimiert werden. Das Luftleitelement 19 kann
durch Umbiegen des Endes des Bleches, das die Abdeckung 13 bildet,
in Richtung auf den Innenraum 5 des Wrasenschirms 4 beziehungsweise
in den Luftführungskanal 9 hinein gebildet werden.
Es ist aber auch möglich andere Luftleitelemente zu verwenden.
Durch ein Luftleitelement 19 wird am Ende des Luftführungskanals 9 eine
Zuführung zu dem Luftauslassspalt 11 geschaffen,
durch die der Luftstrom 16 gezielt ausgerichtet wird.
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Der
Luftführungskanal 9 beziehungsweise die Luftkanäle
können durch Einbringen eines Bleches 20 oder
einer anderen Begrenzungswand in den Innenraum 5 des Wrasenschirms 4 gebildet
werden. Alternativ ist es auch möglich die Luftkanäle 9 beziehungsweise
den Luftkanal durch eine Rohrkonstruktion zu bilden.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Dunstabzugshaube 1 gezeigt. Hierbei handelt es sich um
eine Wandesse. Die Dunstabzugshaube 1 besitzt im Wesentlichen
den gleichen Aufbau, wie die in 1 gezeigte
Dunstabzugshaube 1. Allerdings ist bei dieser Ausführungsform
nur an der Vorderkante 10 des Wrasenschirms 4 ein
Luftauslassspalt 11 in der Oberseite 12 des Wrasenschirms 4 vorgesehen.
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In 5 ist
eine schematische Draufsicht auf die Ausführungsform der
Dunstabzugshaube 1 aus 3 gezeigt.
In dieser Ansicht lässt sich erkennen, dass das Randelement 15 sich über
die gesamte Breite des Wrasenschirms 4 erstreckt. Das Blech 13, das
die Abdeckung des Wrasenschirms 4 bildet, liegt hierbei
an den Endbereichen 151 des Randelements 15 an.
Zwischen diesen Endbereichen 151 ist der Luftauslassspalt 11 gebildet.
Dieser kann durch Ausschneiden einer Aussparung an der Kante des
Bleches 12 oder durch Umbiegen des Bleches 13 in Richtung
auf das Innere 5 des Wrasenschirms 4 beziehungsweise
in den Luftführungskanal 9 gebildet werden.
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In
der 4 ist eine schematische Schnittansicht einer weiteren
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Dunstabzugshaube 1 gezeigt. In der 4 ist lediglich
der Randbereich 10, der insbesondere den vorderen Randbereich
des Wrasenschirms 4 der Dunstabzugshaube 1 darstellt,
gezeigt. In dieser Ausführungsform wird die gekrümmte
Fläche 14 des Randbereiches 10 des Wrasenschirms 4 durch
ein Randelement 15 gebildet, das sich an ein Mitteilteil 21 des
Wrasenschirms 4 anschließt. In dem Mittelteil 21 ist
der Innenraum 5 des Wrasenschirms 4 gebildet, über
den angesaugte Luft zu dem Gebläse 3 der Dunstabzugshaube 1 gelangen
kann. In der Unterseite des Mittelteils 21 ist die Ansaugöffnung 7 der Dunstabzugshaube 1 vorgesehen,
in der ein Filterelement 8 aufgenommen ist.
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Die
Höhe des Mittelteils 21 des Wrasenschirms 4 ist
gegenüber der Höhe des Randelementes 15 geringer.
Insbesondere, ist die Absaugöffnung 7 gegenüber
der untersten Stelle 142 der durch das Randelement 15 gebildeten
gekrümmten Fläche 14 nach oben versetzt.
Die Oberseite des Mittelteils 21 ist gegenüber
der höchsten stelle 141 der gekrümmten
Fläche 14 nach unten versetzt. Der Übergang zwischen
dem Mittelteil 21 und der gekrümmten Fläche 14 wird
durch Schrägen 22 und 23 gebildet. Die Schräge 22,
die die unterste Stelle 142 der gekrümmten Fläche
mit dem Mittelteil 21, insbesondere in der Nähe
der Ansaugöffnung 7 verbindet, dient zur Führung
von Wrasen zu der Ansaugöffnung. Der zwischen der Abdeckung
beziehungsweise dem Blech 13 und der Oberseite des Mittelteils 21 gebildete
Kanal 9 dient zur Luftführung zu dem Luftauslassspalt 11.
In dem Bereich der Schräge 23 verringert sich
die Höhe des Luftkanals 9.
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In
der 4 ist ein die Seite des Wrasenschirms 4 abdeckendes
Seitenprofil 26 schematisch angedeutet. Dieses weist eine
Höhe auf, die dem Abstand zwischen der obersten Stelle 141 und
der untersten Stelle 142 der gekrümmten Fläche 14 entspricht.
An dem Seitenprofil 26 kann in dem Bereich unterhalb der
Ansaugöffnung 7 eine Schräge entsprechend
der Schräge 22 vorgesehen sein und somit auf an
den Seiten Wrasen zuverlässig zu der Ansaugöffnung 7 geleitet
werden.
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An
dem Randelement 15 ist in der dargestellten Ausführungsform
zudem ein Bedienelement 24 vorgesehen. Dieses ist als Taste
gezeigt. Hinter der Taste sind in dem Randelement 15 Betätigungsvorrichtungen 25,
die für die Betätigung der Taste notwendig sind,
schematisch dargestellt. Die Betätigungsvorrichtung 25 kann über nicht
dargestellte Leitungen, die beispielsweise durch das Mittelteil 21 des Wrasenschirms 4 verlaufen
können, mit der Steuerung der Dunstabzugshaube 1,
die beispielsweise in dem Kamin vorgesehen sein kann, verbunden
sein.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen
beschränkt. Insbesondere kann statt des dargestellten rohrförmigen
Randelementes auch beispielsweise ein Randelement verwendet werden,
dass nur einen Ausschnitt der Mantelfläche eines Rohres
aufweist. Beispielsweise kann ein Halbrohr verwendet werden. Weiterhin
können auch Randelemente verwendet werden, die einen von
einem kreisrunden Querschnitt abweichenden Querschnitt aufweisen.
Beispielsweise kann ein ovales Rohr oder ein Abschnitt einer Mantelfläche
eines ovalen Rohres verwendet werden.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird ein energieeffizientes, kostengünstiges
und geräuscharmes Absaugen von Dünsten mittels
einer Dunstabzugshaube ermöglicht. Zudem ist der Einfluss
der Dunstabzugshaube auf eine kontrollierte Wohnlüftung
und somit auf den Wärmebedarf im Küchenumfeld
durch den geringen Volumenstrom, der zur Erzeugung des Luftstroms
notwendig ist, verringert. Schließlich ist der konstruktive
Aufwand der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube
gering und das optische Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube aufgrund
der realisierbaren geringeren Abmessungen des Wrasenschirms beziehungsweise
der Sichthaube verbessert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4114329
A1 [0003]
- - DE 19613513 A1 [0006]
- - EP 1757865 A2 [0008]