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DE102007034569A1 - Elektrisches Gerät - Google Patents

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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Abstract

Elektrisches Gerät mit einem Rahmengehäuse, einem einsteckbaren Modulgehäuse, einer elektrischen Steckverbindung mit einem explosionssicheren Spalt und einer Gehäuseverriegelung, die einen quer zur Einsteckrichtung verlagerbaren Betätiger aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektrisches Gerät mit elektrischen Anschlüssen und elektrischen und/oder elektronischen Einbauten.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein elektrisches Gerät der eingangs beschriebenen Art dahingehend weiterzubilden, dass in extrem gefährdeten Bereichen und explosiver Atmosphäre ohne Abschaltung der elektrischen Betriebseinrichtung mit einfachen Mitteln ein gefahrloser, sicherer Wechsel der elektrischen und elektronischen Einbauten erzielt wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der Ansprüche 1 gelöst.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
  • Weitere Vorteile und wesentliche Einzelheiten der Erfindung sind der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmen, die in schematischer Darstellung bevorzugte Ausführungsformen als Beispiel zeigt. Es stellen dar:
  • 1 ein erfindungsgemäßes elektrisches Gerät mit einem Rahmengehäuse, einem Modulgehäuse und einem Betätigungsschieber in einer Sprengdarstellung,
  • 2 das Gerät der 1 in einer montierten Endstellung, teilweise geschnitten,
  • 3 das ein Teil des Rahmengehäuses, des Betätigungsschiebers und einer Führungskulisse,
  • 4 ein Teil des Gerätes ähnlich der 2 mit dem aus dem Rahmengehäuse teilweise hinausgeschobenen Modulgehäuse,
  • 5 eine vergrößerte Darstellung des entkuppelten Steckverbindungsbereichs der 4,
  • 6 der Teil des Gerätes gemäß der 4, jedoch mit dem aus dem Rahmengehäuse noch etwas weiter hinausgeschobenen Modulgehäuse,
  • 7 der Teil des Gerätes gemäß der 6, jedoch mit dem aus dem Rahmengehäuse noch weiter hinausgeschobenen Modulgehäuse.
  • Das erfindungsgemäße elektrische Gerät ist für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen und weist im Wesentlichen ein Rahmengehäuse 1, ein Modulgehäuse 2 und einen Betätiger 3 auf, der zu einer lösbaren Verriegelung des in das Rahmengehäuse 1 einsteckbaren Modulgehäuses 2 beiträgt.
  • Das bevorzugt annähernd als Rechteckkörper ausgeführte Rahmengehäuse 1 besitzt für das Modulgehäuse 2 einen Aufnahmeraum 4, der von einer in der Zeichnung unten befindlichen Grundwand 5, zwei einander gegenüberliegenden und annähernd parallel verlaufenden Breitseitenwänden 6, 7 und zwei ebenfalls einander gegenüberliegenden und annähernd parallelen Schmalseitenwänden 8, 9 begrenzt ist. Die Grund- und Seitenwände 5 bis 9 bestehen zweckmäßig aus einem elektrisch isolierenden Kunststoff. Die der Grundwand 5 gegenüberliegende Seite des Rahmengehäuses 1 weist eine Öffnung 10 auf, durch die das Modulgehäuse 2 in den Aufnahmeraum 4 eingeführt werden kann. An der Grundwand 5 kann zudem eine hier nicht dargestellte Befestigung vorgesehen sein, mittels der das Rahmengehäuse 1 zum Beispiel an einer Montageschiene oder dergleichen positioniert werden kann. Für die elektrische Versorgung des Gerätes können an dem Rahmengehäuse 1 außerdem hier nicht dargestellte Anschlüsse ausgebildet sein, an denen elektrische Zu-, Ab- und Verbindungsleitungen angeschlossen werden können.
  • Innerhalb des Aufnahmeraums 4 befindet sich eine Steckeraufnahme 11, die an der Grundwand 5 angeordnet ist und sich in Richtung der Öffnung 10 hin erstreckt. Die Steckeraufnahme 5 besitzt eine bevorzugt kreiszylindrische, aus vorzugsweise ebenfalls elektrisch isolierendem Kunststoff bestehende Ringwand 12, innerhalb der beim vorliegenden Ausführungsbeispiel vier elektrische Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16 angeordnet sind. Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, mehr oder weniger als vier Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16 innerhalb der Ringwand 12 vorzusehen. Die Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16 können mit den Leitungsanschlüssen elektrisch verbunden und in einem Isolierkörper 17 angeordnet sein, der axial ungefähr gleich oder etwas länger ist als die Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16, so dass die in der Zeichnung obere Stirnseite des Isolierkörpers 17 und die Enden der Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16 etwa eine gemeinsame Ebene bilden.
  • Am Grund der Steckeraufnahme 11 ist eine kreisförmige Ringnut 18 ausgebildet, deren Nutbreite etwa dem Abstand zwischen der Umfangsfläche des Isolierkörpers 17 und der Innenfläche der Ringwand 12 entspricht. Die Ringwand 12 ist so ausgeführt, dass sie in axialer Richtung deutlich länger ist als der Isolierkörper 17 und die Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Ringwand 12 etwa doppelt so lang wie die Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16 und der Isolierkörper 17.
  • Das vorzugsweise als Rechteckkörper ausgebildete Modulgehäuse 2, in dem unterschiedliche elektrische und/oder elektronische Bauteile angeordnet sein können, besitzt eine Bodenwand 19, zwei einander gegenüberliegende, bevorzugt parallele Breitseitenflächen 20, 21, zwei einander ebenfalls gegenüberliegende und bevorzugt parallele Schmalseitenflächen 22, 23 sowie eine Deckwand 24.
  • An der Bodenwand 19 ist ein Stecker 25 angeordnet, der sich in der Zeichnung in Richtung nach unten hin erstreckt. Der Stecker 25 besitzt eine bevorzugt kreiszylindrische, aus vorzugsweise elektrisch isolierendem Kunststoff bestehende Ringhülse 26, innerhalb der beim vorliegenden Ausführungsbeispiel vier elektrische Kontaktstifte 27, 28, 29, 30 angeordnet sind. Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, mehr oder weniger als vier Kontaktstifte 27, 28, 29, 30 innerhalb der Ringhülse 26 vorzusehen. Die Kontaktstifte 27, 28, 29, 30 können mit den im Modulgehäuse 2 angeordneten elektrischen und/oder elektronischen Bauteilen elektrisch verbunden und in einem Isolierstück 31 angeordnet sein, das axial kürzer ist als die Kontaktstifte 27, 28, 29, 30, so dass letztere aus dem Isolierstück 31 herausragen. Die Ringhülse 26 ist so ausgeführt, dass sie das Isolierstück 31 und die Kontaktstifte 27, 28, 29, 30 in axialer Richtung deutlich überragt. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Ringhülse 26 etwa doppelt so lang wie die aus dem Isolierstück 31 herausragenden Kontaktstifte 27, 28, 29, 30.
  • Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Ringhülse 26 des Steckers 25 ist so ausgeführt, dass ihre axiale Länge ungefähr gleich der axialen Länge des Isolierkörpers 17 der Steckeraufnahme 11 ist. Der Innendurchmesser der Ringhülse 26 ist nur geringfügig größer als der Durchmesser des Isolierkörpers 17 und der Außendurchmesser der Ringhülse 26 ist nur etwas kleiner als der Innendurchmesser der Ringwand 12 der Steckeraufnahme 11. Die Wanddicke der Ringhülse 26 ist nur ein wenig kleiner als der Abstand zwischen der Innenfläche der Ringwand 12 und der Umfangsfläche des Isolierkörpers 17 und entspricht annähernd der radialen Breite der Ringnut 18.
  • Damit ist gewährleistet, dass beim Einführen des Modulgehäuses 2 in das Rahmengehäuse 1 und somit auch beim Einführen des Steckers 25 in die Steckeraufnahme 11 eine präzise und weitgehend spielfreie Steckverbindung gegeben ist, wobei die Ringwand 12 die Ringhülse 26 formschlüssig übergreift, die Kontaktstifte 27, 28, 29, 30 in die Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16 eingreifen und zwischen der Außenfläche der Ringhülse 26 und der Innenfläche der Ringwand 12 ein ringförmiger, den Anforderungen der DIN EN 50014, DIN EN 50018 sowie DIN EN 60079 entsprechender zünddurchschlagsicherer Spalt 32 besteht. Es liegt selbstverständlich auch im Rahmen der Erfindung, die Steckverbindung so auszuführen, dass die Ringhülse 26 des Steckers 25 im Durchmesser größer ist als die der Steckeraufnahme 11 zugehörige Ringwand 12 und letztere somit formschlüssig übergreift. In diesem Falle befindet sich der zünddurchschlagsichere Ringspalt 32 zwischen der Außenfläche der Ringwand 12 und der Innenfläche der Ringhülse 26.
  • In dem in der Zeichnung oberen Teil des Rahmengehäuses 1 ist der Betätiger 3 angeordnet, mittels dem eine Ver- und Entriegelung des in das Rahmengehäuse 1 eingesteckten Modulgehäuses 2 erzielt werden kann. Der Betätiger 3 weist zwei einander beabstandete, im Wesentlichen parallele Führungsstege 34, 35 auf, die sich in dem Rahmengehäuse 1 etwa parallel zu den Breitseitenwänden 6, 7 erstrecken und über einen Griffteil 36 verbunden sind, so dass der Betätiger 3 ungefähr U-förmig gestaltet ist. Der vorzugsweise bogenförmig gestaltete Griffteil 36 ragt an der Schmalseitenwand 8 des Rahmengehäuses 1 heraus. An den einander zugewandten Innenseiten der Führungsstege 34, 35 ist je ein vorstehender Nocken 37, 38 angeordnet. Der Betätiger 3 ist in Längsrichtung der Führungsstege 34, 35 quer zur Einsteckrichtung des Modulgehäuses 2 verschiebbar gelagert, wofür die Führungsstege 34, 35 im Bereich der Breitseitenflächen 20, 21 formschlüssig zwangsgeführt sind, so dass eine dauerhaft spielfreie Schiebefunktion gegeben ist.
  • Die Nocken 37, 38 des Betätigers 3 greifen in zwei zu einer Gehäuseschnittebene spiegelbildliche Führungskulissen 39 ein, von denen je eine an den einander gegenüberliegenden Breitseitenflächen 20, 21 des Modulgehäuses 2 ausgebildet ist. Die Führungskulissen 39 sind als im Querschnitt bevorzugt rechteckförmige Nut ausgebildet, die an der Bodenwand 19 beginnt und hier eine Einfuhröffnung 40 besitzt. Ausgehend von der Einfuhröffnung 40 erstreckt sich in Richtung zur Deckwand 24 ein Geradteil 41 der nutförmigen Führungskulisse 39. Von diesem Geradteil 41 aus strebt in einem stumpfen Winkel von ungefähr 100° bis 130°, vorzugsweise etwa 110°, ein erster Schrägteil 42 ab in Richtung zum Griffteil 36 des Betätigers 3. Von diesem Schrägteil 42 aus strebt in einem spitzen Winkel von ungefähr 20° bis 80°, vorzugsweise etwa 40°, ein zweiter Schrägteil 43 ab in Richtung zu dem Ende des Betätigers 3, das vom Griffteil 36 entfernt ist. Somit bilden die den spitzen Winkel einschließenden beiden Schrägteile 42, 43 der Führungskulisse 39 ein V. Am Ende des zweiten Schrägteils 43 kann zur Arretierung des Nockens 37, 38 eine Rastsicke 44 ausgebildet sein.
  • Beim Einsetzen des Modulgehäuses 2 in das Rahmengehäuse 1 ist der Betätiger 3 ganz eingeschoben, so dass nur noch der Griffteil 36 herausragt, und die Breit- und Schmalseitenflächen 20 bis 23 des Modulgehäuses 2 werden von den Breit- und Schmalseitenwänden 6 bis 9 des Rahmengehäuses 1 und/oder den Führungsstegen 34, 35 des Betätigers 3 eng umschlossen. Die Nocken 37, 38 gleiten durch die Einfuhröffnung 40 in den Geradteil 41 der Führungskulisse 39 hinein, bis sie zu dem Abzweig des ersten Schrägteils 42 gelangen (7).
  • Durch Herausziehen des Betätigers 3 wird das Modulgehäuse 2, bedingt durch die formschlüssige Gleitlagerung der Nocken 37, 38 in der Führungskulisse 39, mittels des ersten Schrägteils 42 weiter in den Aufnahmeraum 4 des Rahmengehäuses 1 hineingezogen (6).
  • Wird der Betätiger 3 anschließend wieder in seine Ausgangsstellung zurückgeschoben, wird das Modulgehäuse 2 durch das Verschieben der Nocken 37, 38 in dem zweiten Schrägteil 43 noch tiefer in das Rahmengehäuse 1 hingezogen bzw. -geschoben, bis die Nocken 37, 38 am Ende des Schrägteils 43 in die Rastsicke 44 eingreifen (2). In dieser Endstellung befindet sich auch der Stecker 25 vollständig in der Steckeraufnahme 11 und das elektrische Gerät ist funktionsbereit.
  • Bei der Demontage und Montage des Modulgehäuses 2, beispielsweise im Falle einer notwendig werdenden Erneuerung, ist es auch in explosiver Atmosphäre nicht erforderlich, die elektrische Betriebseinrichtung vorher abzuschalten. Der Austausch kann bei Aufrechterhaltung der Betriebsspannung gefahrlos durchgeführt werden. Bei der Demontage wird der Betätiger 3 herausgezogen und die Nocken 37, 38 verlassen die Rastsicke 44 und gleiten in dem zweiten Schrägteil 43 in Richtung zur Winkelspitze der V-förmigen Führungskulisse 39. Dabei wird das Modulgehäuse 2 aus dem Rahmengehäuse 1 hinausgeschoben und gleichzeitig wird die stromführende Steckverbindung getrennt (5), so dass eine Mindestluftstrecke zwischen den freien Enden der Kontaktstifte 27, 28, 29, 30 und den Kontaktbuchsen 13, 14, 15, 16 gegeben ist. In dieser Position übergreift die Ringhülse 26 noch immer einen Teil des Isolierkörpers 17. Von besonderer Bedeutung ist aber, dass in dieser Position die Ringwand 12 noch immer einen großen Teil der Ringhülse 26 so weit übergreift, dass die normgemäße axiale Mindestspaltlänge für den Ringspalt 32 zuverlässig gegeben ist. Es ist zu erkennen, dass die axiale Länge des Ringspaltes 32 deutlich größer ist als die dargestellte Mindestluftstrecke. Somit ist in dieser Position innerhalb der Steckverbindung ein druckfester Raum gewährleistet. Sollte beim Trennen der Steckkontakte durch Funkenbildung eine Explosion in dem druckfesten Raum entstehen, kann dadurch kein Schaden entstehen, denn der zünddurchschlagsichere Ringspalt 32 verhindert eine Ausbreitung des Explosion. Und das Modulgehäuse 2 mit dem Stecker 25 kann durch den Explosionsdruck innerhalb der Steckverbindung nicht nach außen gedrückt werden, da die Rastnocken 37, 38 sich noch so im Spitzwinkelbereich der Führungskulisse 39 befinden, dass ein weiteres Hinausschieben des Modulgehäuses 2 verhindert bzw. gesperrt ist. Nur wenn der Betätiger 3 wieder in seine Ausgangsstellung zurückgeschoben wird, gleiten die Nocken 37, 38 in dem ersten Schrägteil 42 in Richtung zum Geradteil 41, wodurch das Modulgehäuse 2 weiter aus dem Rahmengehäuse 1 hinausgeschoben und die Steckverbindung weiter getrennt wird. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird somit sichergestellt, dass es beim Abnehmen und Einsetzen des Modulgehäuses 2 unter Betriebsspannung und in explosiver Atmosphäre nicht zu einer Entzündung der Umgebungsatmosphäre kommen kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN EN 50014 [0020]
    • - DIN EN 50018 [0020]
    • - DIN EN 60079 [0020]

Claims (24)

  1. Elektrisches Gerät, umfassend ein elektrische Anschlüsse aufweisendes Rahmengehäuse (1), in das ein Modulgehäuse (2) einsetzbar ist, das elektrische und/oder elektronische Einbauten aufweist, eine das Rahmengehäuse (1) und das Modulgehäuse (2) elektrisch kuppelnde Steckverbindung, die einen gemäß den Richtlinien des Explosionsschutzes nach DIN EN 50014, DIN EN 50018 sowie DIN EN 60079 ausgeführten explosionssicheren Ringspalt (32) aufweist, und eine die Gehäuse (1, 2) arretierende Verriegelung mit einem quer zur Einsteckrichtung des Modulgehäuses (2) verlagerbaren Betätiger (3).
  2. Gerät nach vorstehendem Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmengehäuse (1) einen von einer Grundwand (5) und von Seitenwänden (6, 7, 8, 9) begrenzten Aufnahmeraum (4) und eine der Grundwand (5) gegenüberliegende Öffnung (10) aufweist, in die das Modulgehäuse (2) einführbar ist.
  3. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (6, 7, 8, 9) des Rahmengehäuses (1) und/oder Führungsstege (34, 35) des Betätigers (3) die Seitenflächen (20, 21, 22, 23) des Modulgehäuses (2) eng umschließen.
  4. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung einen in eine Steckeraufnahme (11) einsteckbaren Stecker (25) aufweist.
  5. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckeraufnahme (11) im Aufnahmeraum (4) an der Grundwand (5) des Rahmengehäuses (1) angeordnet ist.
  6. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (25) an einer Bodenwand (19) des Modulgehäuses (2) angeordnet ist.
  7. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckeraufnahme (11) mindestens eine elektrische Kontaktbuchse (13, 14, 15, 16) und eine letztere im radialen Abstand kreisförmig umschließende Ringwand (12) aufweist, die die Kontaktbuchse (13, 14, 15, 16) axial überragt.
  8. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (25) mindestens einen in die Kontaktbuchse (13, 14, 15, 16) einsteckbaren elektrischen Kontaktstift (27, 28, 29, 30) und eine letzteren im radialen Abstand kreisförmig umschließende Ringhülse (26) aufweist, die den Kontaktstift (27, 28, 29, 30) axial überragt.
  9. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringwand (12) der Steckeraufnahme (11) im Durchmesser etwas größer ist als die Ringhülse (26) des Steckers (25) und diese übergreift oder dass die Ringhülse (26) des Steckers (25) im Durchmesser etwas größer ist als die Ringwand (12) der Steckeraufnahme (11) und diese übergreift.
  10. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zünddurchschlagsichere Ringspalt (32) zwischen der Ringwand (12) der Steckeraufnahme (11) und der Ringhülse (26) des Steckers (26) angeordnet und von diesen begrenzt ist.
  11. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zünddurchschlagsichere Ringspalt (32) in axialer Richtung um ein Mehrfaches länger ist als die Mindestluftstrecke zwischen dem Kontaktstift (27, 28, 29, 30) des Steckers (25) und der Kontaktbuchse (13, 14, 15, 16) der Steckeraufnahme (11) bei nur teilweise zusammengeführter Steckverbindung.
  12. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktstift (27, 28, 29, 30) des Steckers (25) den elektrischen oder elektronischen Einbauten des Modulgehäuses (2) zugeordnet ist.
  13. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktbuchse (13, 14, 15, 16) der Steckeraufnahme (11) dem elektrischen Anschluss des Rahmengehäuses (1) zugeordnet ist.
  14. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmengehäuse (1) an einer Montageschiene befestigbar ist.
  15. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätiger (3) der Verriegelung in dem Rahmengehäuse (1) verschiebbar gelagert ist.
  16. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätiger (3) der Verriegelung an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (6, 7) des Rahmengehäuses (1) formschlüssig zwangsgeführt ist.
  17. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätiger (3) der Verriegelung einen Griffteil (36) aufweist.
  18. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätiger (3) der Verriegelung mit zwei etwa parallelen Führungsstegen (34, 35) und dem diese verbindenden Griffteil (36) etwa U-förmig gestaltet ist.
  19. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätiger (3) der Verriegelung mindestens einen Nocken (37, 38) aufweist, der in eine Führungskulisse (39) des Modulgehäuses (2) eingreift.
  20. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskulisse (39) an mindestens einer Seitenfläche (20, 21) des Modulgehäuses (2) ausgebildet ist.
  21. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskulisse (39) eine der Bodenwand (19) des Modulgehäuses (2) zugewandte Einfuhröffnung (40) für den Nocken (37, 38) des Betätigers (3) aufweist.
  22. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskulisse (39) einen in Einsteckrichtung des Modulgehäuses (2) verlaufenden Geradteil (41), einen von dem Geradteil (41) in einem stumpfen Winkel abstrebenden ersten Schrägteil (42) und einen von diesem in einem spitzen Winkel abstrebenden zweiten Schrägteil (43) aufweist, wobei die beiden Schrägteile (42, 43) etwa V-förmig verlaufen.
  23. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende des zweiten Schrägteils (43) eine Rastsicke (44) für den Nocken (37, 38) ausgebildet ist.
  24. Gerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätiger (3) der Verriegelung an zwei gegenüberliegenden Führungsstegen (34, 35) je einen Nocken (37, 38) aufweist und dass an zwei gegenüberliegenden Seitenflächen (20, 21) des Modulgehäuses (2) je eine Führungskulisse (39) für die Nocken (37, 38) ausgebildet ist.
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