-
Die
Erfindung betrifft einen Verschluss zum dichten Verschließen einer
Flasche gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, bei welchem eine hohe Dichtigkeit durch eine Abdichthülse ermöglicht wird. Im
Weiteren betrifft die Erfindung eine Flasche, die mit einem derartigen
Verschluss verschlossen ist.
-
Aus
der
DE 80 24 272 U1 ist
ein Verschluss aus Kunststoff für
Flaschen bekannt, der eine den Flaschenhals formschlüssig umgreifende
Kappe aufweist. Die Kappe weist eine Innenumfangswulst auf, die
in eine entsprechende Umfangsnut am Flaschenhals einrastet, wenn
der Verschluss auf die Flasche aufgedrückt wird. Gleichzeitig wird
ein Hohlstopfen in die Öffnung
der Flasche eingeführt.
Die Ausgabe des Flascheninhaltes erfolgt durch den Hohlstopfen hindurch über einen
schwenkbaren Auslass. Nachteilig an dieser Lösung ist die geringe Anpresskraft,
mit welcher der Verschluss über
die Rastverbindung an den Flaschenhals gepresst ist. Folglich kann
zwischen der Abschlusskante des Verschlusses und der entsprechenden
Aufnahmekante am Flaschenhals ein Spalt entstehen, der das Gesamterscheinungsbild
der Flasche mindert und in welchem sich während der Nutzung der Flasche
z. B. Schmutz absetzen kann. Weiterhin kann es infolge einer Materialermüdung dazu
kommen, dass der Verschluss nicht mehr fest auf dem Flaschenhals
sitzt, wodurch es insbesondere auch zur Undichtigkeit zwischen dem Hohlstopfen
und dem Inneren des Flaschenhalses kommen kann.
-
Aus
der
DE 43 29 808 C2 ist
ein selbstschließender
Verschluss für
einen Behälter
oder eine Tube bekannt, der neben einem Zwischenbodenteil eine äußere Verschlusskappe
aufweist. Die Verschlusskappe weist eine innere Randwulst auf, mit
der die Verschlusskappe auf das Zwischenbodenteil aufgerastet ist.
Diese Rastverbindung ermöglicht
nur eine begrenzte Kraft, mit der die Verschlusskappe an den Flaschenhals
gepresst ist.
-
Aus
der
DE 27 09 665 C2 ist
ein Flaschenverschluss bekannt, der eine Schraubkappe mit einem
darin befindlichen Gewindezylinder aufweist. Der Gewindezylinder
greift in ein entsprechendes Gewinde am Flaschenhals ein, sodass
der Verschluss auf den Flaschenhals aufgeschraubt werden kann. Während des
Aufschraubens des Verschlusses wird ein konischer Stopfen in die
Flaschenmündung
eingeführt.
Nachteilig an dieser Lösung
ist der hohe Aufwand für
die Befestigung des Verschlusses an der Flasche während der
Herstellung durch ein Aufschrauben des Verschlusses.
-
Die
DE 87 08 695 U1 zeigt
eine Flasche mit einem Flaschenhals und einer darauf aufsetzbaren Kappe
mit einem Ausgabeverschluss. Die Kappe wird mit Schnappverschlüssen in
Form von zusammenwirkenden Rastvorsprüngen an der Flasche befestigt.
Während
des Aufsetzens der Kappe wird ein Dichtkonus in den Flaschenhals
eingeführt.
Auch diese Lösung
ermöglicht
nur eine begrenzte Kraft, mit welcher die Kappe auf den Flaschenhals
gepresst wird. Bereits geringe Fertigungstoleranzen führen dazu,
dass zwischen der Abschlusskante der Kappe und der entsprechenden
Aufsitzkante am Flaschenhals ein Spalt entsteht oder die Rastvorsprünge nicht vollständig einrasten
können.
Gleichzeitig ist hierdurch die Dichtigkeit des Dichtkonus im Flaschenhals beeinträchtigt.
-
Die
DE 10 2004 025 466
A1 betrifft eine Verschlusskappe zum Aufschrauben und/oder
Aufdrücken
auf einen Ausgießstutzen
eines Behälters.
Die Verschlusskappe weist eine im Boden der Kappe befestigte ringförmige koaxiale
Dichtlippe
6 auf, die bei aufgesetzter Kappe in den Stutzen
hineinreicht. Die Dichtlippe ist gewölbt und/oder geknickt, sodass
sie sich bei einem Stauchen in axialer Richtung nach außen wölbt. Dadurch
wird die Außenseite
der Dichtlippe gegen die Innenwand des Stutzens gedrückt, was zu
einem abdichtenden Verschließen
des Behältnisses
führt.
Die Dichtlippe ist an einer Befestigungsstelle mit dem Boden verbunden.
Die Befestigungsstelle kann eine Materialschwächung aufweisen, um hierdurch
eine Gelenkfunktion zu ermöglichen.
-
Die
Aufgabe der Erfindung besteht ausgehend von der
DE 10 2004 025 466 A1 darin,
einen Flaschenverschluss mit einer dauerhaft gewährleisteten, verbesserten Dichtigkeit
und eine Flasche mit einem solchen Verschluss bereitzustellen. Die
erhöhte
Dichtigkeit soll weder einen erhöhten
Aufwand in der Herstellung des Verschlusses noch eine umständliche
Handhabung beim Öffnen
und Schließen der
Flasche erfordern. Eine Teilaufgabe besteht außerdem darin, trotz Gasdichtheit
des Verschlusses eine Überdrucksicherheit
zu gewährleisten,
durch welche ein eventuell auftretender übermäßiger Flascheninnendruck gezielt
abgebaut werden kann.
-
Diese
Aufgabe wird durch einen Verschluss gemäß dem beigefügten Anspruch
1 und durch eine Flasche mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst.
-
Der
erfindungsgemäße Verschluss
zum Verschließen
einer Flasche weist zunächst
einen Verschlussdeckel auf, mit welchem die Öffnung an einem Hals der Flasche überdeckt
werden kann. Der Verschlussdeckel kann die Form einer Scheibe, eines
Kegels oder eine beliebige andere Form aufweisen. Der Verschluss
deckel kann auch in der Weise ausgeführt sein, dass er mit anderen
Komponenten des Verschlusses eine Einheit bildet. Weiterhin weist der
Verschluss ein Mittel zur Befestigung des Versschlusses am Hals
der Flasche auf. Dieses Mittel kann durch ein Schraubgewinde, durch
Rastelemente, durch einen Bügel,
durch ein verformbares Element oder durch eine andere Einrichtung,
welche die Befestigung des Verschlusses am Hals der Flasche ermöglicht,
gebildet sein. Schließlich
weist der erfindungsgemäße Verschluss
eine Abdichthülse
auf, die während
des Verschließens
der Flasche in den Hals der Flasche in einer Einführrichtung
eingeführt
wird und dort eine Abdichtung des Verschlusses gegenüber dem
Innenraum der Flasche ermöglicht.
Gemäß der Erfindung
ist die Abdichthülse
in Material und Wandstärke
so ausgebildet, dass durch eine in die Einführrichtung gerichtete Kraft
auf die Abdichthülse zumindest
ein axialer Abschnitt des äußeren Umfanges
der Abdichthülse
umlaufend nach außen gedrängt wird.
Die Verformung der Abdichthülse
erfolgt dabei entweder plastisch oder elastisch, vorzugsweise aber
mit einer elastischen Komponente. Eine solche Kraft tritt insbesondere
dann auf, wenn der Verschluss mit seiner Abdichthülse in den
Hals der Flasche eingeführt
wird und dabei das offene Ende der Abdichthülse gegen einen entsprechenden
Anschlag im Flaschenhals gepresst wird. Der hierdurch nach außen gedrängte Abschnitt
des äußeren Umfanges der
Abdichthülse
wird umlaufend auf die Innenseite des Halses der Flasche gedrängt, wodurch
der Verschluss gegenüber
dem Innenraum der Flasche abgedichtet ist.
-
Der
axiale Abschnitt der Abdichthülse
ist durch eine Materialschwächung
auf der Innenseite der Abdichthülse
gebildet. Hierdurch ist eine einstückige Ausführung der Abdichthülse ermöglicht.
Alternativ kann die Abdichthülse
mehrstückig
ausgeführt werden,
indem beispielsweise ein axialer Abschnitt aus einem anderen Material
in die Abdichthülse
eingebracht ist.
-
Die
Materialschwächung
im axialen Abschnitt der Abdichthülse kann beispielsweise dadurch
erzielt werden, dass das Material der Abdichthülse in diesem Abschnitt dünner als
in den anderen Abschnitten der Abdichthülse ausgeführt ist. Dies wird bevorzugt
dadurch erzielt, dass die Innenfläche des axialen Abschnittes
als eine nach außen
gerichtete Hohlwölbung
ausgeführt
ist. Diese Hohlwölbung führt dazu,
dass beim Einwirken einer in die Einführrichtung gerichteten Kraft
sich der axiale Abschnitt der Abdichthülse derart verformt, dass eine
nach außen
gerichtete Wölbung
ausgebildet ist. Diese Wölbung
wirkt wie ein Dichtring auf der Abdichthülse.
-
Ein
besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verschlusses besteht darin,
dass durch eine einfach zu realisierende Lösung eine erhöhte Dichtigkeit zwischen
dem Verschluss und dem Innenraum der Flasche erzielt wird, ohne
hierfür
erhöhte
Kräfte
zur Befestigung des Verschlusses am Hals der Flasche aufbringen
zu müssen.
Die erfindungsgemäße Lösung kann
unabhängig
vom Mittel zur Befestigung des Verschlusses am Hals der Flasche
verwendet werden. Dies ist insbesondere bei Verschlüssen von Vorteil,
die durch ein einfaches Aufstecken und Einrasten am Hals der Flasche
befestigt werden, da bereits im Moment des Aufsteckens die erhöhte Dichtigkeit
erzielt wird, ohne hierfür
spürbar
erhöhte
Kräfte aufbringen
zu müssen.
Weiterhin ist es von Vorteil, dass für das Einführen der Abdichthülse in den
Hals der Flasche keine erhöhte
Genauigkeit erforderlich ist, was insbesondere für die maschinelle Massenproduktion
von Bedeutung ist. Gesonderte Dichtringe oder dergleichen werden
nicht benötigt,
wodurch sich der Montageaufwand reduziert.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verschlusses
wird die Elastizität der
Abdichthülse
durch einen elastisch ausgeführten axialen
Abschnitt der Abdichthülse
erzielt. Wirkt eine in die Einführrichtung
gerichtete Kraft auf die Abdichthülse ein, so wird dieser axiale
Abschnitt umlaufend nach außen
gedrängt.
Der Vorteil dieser Ausführungsform
besteht darin, dass die elastische Verformung der Abdichthülse sehr
genau vorherbestimmt werden kann. Beispielsweise kann die Abdichthülse über den
größten Teil
ihrer axialen Länge
unelastisch ausgeführt
werden, während
nur ein kleiner axialer Abschnitt elastisch verformbar ist. Somit
kann die Position im Hals der Flasche, an welcher die Abdichthülse gegen
das Innere des Halses der Flasche gedrängt wird, sehr genau vorherbestimmt
werden. Weiterhin ist die Verformung des axialen Abschnittes sehr
genau bestimmbar, sodass eine willkürliche Verformung von größeren Abschnitten
der Abdichthülse vermieden
werden kann.
-
Bei
einer besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verschlusses
ist weiterhin ein Dichtring auf der Außenseite der Abdichthülse angeordnet.
Wird aufgrund einer in die Einführrichtung
gerichtete Kraft die Abdichthülse
umfänglich
nach außen
gedrängt,
so wird insbesondere der Dichtring zwischen der Innenseite des Halses
der Flasche und der Abdichthülse
eingeklemmt, wodurch eine hohe Dichtwirkung erzielt wird. Alternativ
kann die Wirkung des Dichtringes durch eine veränderte Oberflächeneigenschaft
der Abdichthülse
erzielt werden.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verschlusses
ist eine in die Einführrichtung
gerichtete umlaufende Kante der Abdichthülse als eine Dichtlippe ausgeführt. Beim
Einführen
der Abdichthülse
in den Hals der Flasche setzt die Abdichthülse mit ihrer Dichtlippe auf
einen Anschlag im Hals der Flasche auf, wobei die Dichtlippe nach
dem Verschließen
der Flasche permanent gegen den Anschlag im Hals der Flasche gepresst
ist. Diese Anpresskraft wird insbesondere durch die Elastizität der Abdichthülse und
die Federwirkung der zur Verschlussbefestigung dienenden Federscheibe gewährleistet.
Die auf den umlaufenden Anschlag im Hals der Flasche gepresste Dichtlippe
bewirkt eine weitere Abdichtung der Abdichthülse gegenüber dem Flascheninneren. Die
Dichtlippe kann beispielsweise durch eine umlaufende Kante mit erhöhter Elastizität gebildet
sein. Alternativ kann die Dichtlippe durch eine besonders ebene,
weitgehend starre Kante der Abdichthülse gebildet sein.
-
Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verschlusses
weist der Verschlussdeckel bzw. dessen Anbringung an der Flasche
eine Elastizität
entgegen der Einführrichtung auf,
die jedoch geringer als die Elastizität der Abdichthülse in die
Einführrichtung
ausgeführt
ist. Mit dieser Ausführungsform
kann ein Sicherheitsmerkmal realisiert werden. Kommt es im Inneren
der Flasche zu einem erhöhtem
Druck, beispielsweise bei einem kohlensäurehaltigen Getränk wirkt
der erhöhte Druck
auf die Innenseite des Verschlussdeckels, woraufhin dieser sich
wegen seiner Elastizität
nach außen
wölbt oder/und
aufgrund der Nachgiebigkeit der Federscheibe entgegen der Einführrichtung
des Verschlusses geringfügig
verlagert wird. Dies führt
wiederum dazu, dass die unter dem Verschlussdeckel angeordnete Abdichthülse mit
einer geringeren Kraft in den Hals der Flasche gepresst ist. Die
Verformung der Abdichthülse
bildet sich zurück,
sodass die Abdichtung der Abdichthülse gegenüber dem Hals der Flasche nachlässt. Somit
kann sich der erhöhte Druck
im Inneren der Flasche abbauen, wodurch eine Explosion der Flasche
verhindert ist.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung ist
sowohl für Verschlüsse geeignet,
bei denen die Ausgabe des in der Flasche befindlichen Mediums nur
durch ein Entfernen des Verschlusses möglich ist, als auch für Verschlüsse, bei
denen im Verschlussdeckel eine Ausgabeöffnung zur wahlweisen Ausgabe
des in der Flasche befindlichen Mediums vorhanden ist. Dies können beispielsweise
Flaschen für
kosmetische Produkte aber auch Flaschen für Getränke sein.
-
Der
erfindungsgemäße Verschluss
ist bevorzugt mit einem Spritzgießverfahren herzustellen, wobei
der gesamte Verschluss in einem einzigen Schritt hergestellt wird.
Als Material für
den erfindungsgemäßen Verschluss
kommen u. a. viele Arten von Kunststoffen in Betracht, wie beispielsweise
PE, PET, PVC, PA oder PC.
-
Gemäß der erfinderischen
Lösung
weist eine zu verschließende
Flasche eine Kante in ihrem Hals auf, auf die eine in die Einführrichtung
gerichtete Kante der Abdichthülse
beim Einführen
der Abdichthülse
in den Hals der Flasche aufsetzt. Ist der Verschluss vollständig auf
den Hals der Flasche aufgesetzt, ist zumindest ein axialer Abschnitt
des äußeren Umfanges
der Abdichthülse
umlaufend und elastisch an die Innenseite des Halses der Flasche
gedrängt. Hierfür ist der
Innenquerschnitt des Halses der Flasche beispielsweise so zu gestalten,
dass er einen geringfügig
größeren Durchmesser
als der Durchmesser der Abdichthülse
aufweist.
-
Weitere
Vorteile, Einzelheiten und Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen,
unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
-
1:
eine bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verschlusses
in einer Schnittansicht;
-
2:
den in 1 gezeigten Verschluss in einem Spritzzustand;
-
3:
den in 1 gezeigten Verschluss beim Aufstecken auf eine
Flasche in einem ersten Schritt;
-
4:
den Aufsteckvorgang in einem späteren
Schritt;
-
5:
den Verschluss, nachdem er vollständig auf die Flasche aufgesetzt
ist; und
-
6:
eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verschlusses
mit einem Klappdeckel.
-
1 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verschlusses
in einer teilweise geschnittenen Ansicht in einem Aufsetzzustand.
Der Verschluss weist einen scheibenförmigen Verschlussdeckel 01 auf,
in dessen Zentrum eine Ausgabeöffnung 02 angeordnet
sein kann, die durch eine kleine durchgehende Öffnung angedeutet ist. Die
Ausgabeöffnung 02 kann
durch eine verschließbare Öffnung,
einen verschließbaren
Stutzen oder dergleichen gebildet sein. Der erfindungsgemäße Verschluss
ist für
alle Arten von Ausgabeöffnungen oder
auch für
Ausführungen
von Verschlüssen
ohne Ausgabeöffnung
geeignet. An der Unterseite des Verschlussdeckels 01 ist
konzentrisch eine Abdichthülse 03 angeordnet.
Die Abdichthülse 03 hat
weitgehend die Form eines dünnwandigen
Hohlzylinders. Die Abdichthülse 03 ist
mit ihrer oberen Stirnfläche am
Verschlussdeckel 01 befestigt. Die untere Stirnfläche des
Hohlzylinders der Abdichthülse 03 ist
offen und wird beim Aufsetzen des Verschlusses auf eine Flasche
in den Hals 12 der Flasche eingeführt.
-
An
der Unterseite des Verschlussdeckels 01 ist eine Aufsteckhülse 04 angeordnet,
welche die Abdichthülse 03 koaxial
umgreift. Die Aufsteckhülse 04 weist
im Wesentlichen die Form eines dünnwandigen Hohlzylinders
auf. Die Aufsteckhülse 04 ist
mit ihrer oberen Stirnfläche
am Verschlussdeckel 01 befestigt. Der Verschluss weist
weiterhin eine Griffhülse 06 auf. Die
Griffhülse 06 hat
ebenfalls die Form eines dünnwandigen
Hohlzylinders und bildet gemeinsam mit dem Verschlussdeckel 01 die äußere Form
des Verschlusses. Die Griffhülse 06 dient
zum Greifen des Verschlusses durch den Nutzer und ist so gestaltet, dass
der Verschluss an die Form der Flasche angepasst ist. Die Abdichthülse 03,
die Aufsteckhülse 04 und
die Griffhülse 06 sind
koaxial angeordnet.
-
Die
Form der Abdichthülse 03 unterscheidet sich
von der eines Hohlzylinders lediglich dahingehend, dass die Abdichthülse 03 in
einem mittleren axialen Abschnitt auf deren Innenseite eine Materialschwächung in
Form einer nach außen
gerichteten Hohlwölbung 07 aufweist.
Die Außenfläche der
Abdichthülse 03 gleicht
der eines Hohlzylinders.
-
Die
Aufsteckhülse 04 dient
der Befestigung des Verschlusses am Hals 12 der Flasche.
Die Aufsteckhülse 04 weist
in einem unteren axialen Abschnitt auf deren Innenseite mehrere
umlaufende Rastkanten 08 auf, die eine Riffelung der Innenseite der
Aufsteckhülse 04 ausbilden.
An der offenen Stirnfläche
der Aufsteckhülse 04 ist
eine Federscheibe 09 angeordnet. Die Form der Federscheibe 09 ist
vergleichbar mit einem Kreisring, der in Richtung seiner Achse konzentrisch
um etwa 45° gestülpt wurde.
Somit ist die Form der Federscheibe 09 mit einem Kegelstumpfmantel
vergleichbar. Die Federscheibe 09 hat zunächst die
Funktion einer konusförmigen
Einführhilfe,
die in dem gezeigten Zustand in Richtung der Abdichthülse 03 ausgerichtet
ist.
-
2 zeigt
den in 1 gezeigten Verschluss in einem Spritzzustand,
d. h. in einem Zustand unmittelbar nachdem der Verschluss aus einem
Spritzgießwerkzeug
entnommen wurde. Der Verschluss unterscheidet sich im Spritzzustand
von dem in 1 gezeigten Zustand lediglich
dahingehend, dass die Federscheibe 09 mit ihrer Konusform entgegen
der Abdichthülse 03 ausgerichtet
ist. Die Federscheibe 09 weist eine innere Spannung auf, wobei
sie zwei stabile Zustände
einnehmen kann, die den beiden in 1 und 2 gezeigten
Zuständen entspre chen.
Um den Verschluss vom Spritzzustand (2) in den
Aufsetzzustand (1) zu überführen, wird die Federscheibe
von dem ersten stabilen Zustand in den zweiten stabilen Zustand
umgeklappt. Die Federscheibe 09 ist über eine Sollbruchstelle 11 an
der Aufsteckhülse 04 befestigt.
Die Sollbruchstelle 11 ist dadurch gebildet, dass das Material
am Übergang
von der Federscheibe 09 zur Aufsteckhülse 04 sehr dünn ausgeführt ist.
Die Sollbruchstelle 11 kann auch perforiert oder durch
nur wenige Verbindungsstege gebildet sein.
-
3 zeigt
den in 1 gezeigten Verschluss während eines Aufsteckvorganges
auf einen Hals 12 der Flasche in einem ersten Schritt.
Während dieses
ersten Schrittes wird der Verschluss mit seiner Federscheibe 09 auf
die Stirnfläche
des Halses 12 der Flasche aufgesetzt. Während dieses Schrittes fungiert
die Federscheibe 09 als Einführhilfe. Aufgrund der konischen
Form der Federscheibe 09 richten sich der Verschluss und
der Hals 12 der Flasche koaxial zueinander aus. Dies ist
insbesondere beim maschinellen Verschließen von Flaschen vorteilhaft, wenn
die Flaschen mit einer sehr hohen Geschwindigkeit verschlossen werden
sollen, da in diesem Fall keine hohe Genauigkeit der Führung des
Verschlusses durch die Maschine gewährleistet werden kann.
-
4 zeigt
den Aufsteckvorgang in einem Zustand, nachdem der Verschluss ein
weiteres Stück in
die Einführrichtung 14 bewegt
wurde. Die Sollbruchstelle 11 ist nunmehr gerissen, nachdem
sich die Federscheibe 09 nicht weiter auf die Flasche aufziehen
ließ.
Die Federscheibe 09 ist nun gegenüber dem restlichen Verschluss
vereinzelt. Zuvor ist die Federscheibe 09 vollständig über den
Rastkragen 13 am Hals 12 der Flasche geglitten
und ist dadurch unter dem Rastkragen 13 eingerastet. Die
Abdichthülse 03 befindet
sich während
dieses Schrittes bereits fast vollständig im Inneren des Halses 12 der
Flasche, sodass eine Aufsetzkante 16 an der offenen Stirnfläche der
Abdichthülse 03 einer
Absatzkante 17 auf der Innenseite des Halses 12 der
Flasche mit einem kleinen Abstand gegenübersteht. Weiterhin steht eine Abschlusskante 18 an
der offenen Stirnseite der Griffhülse 06 einem Formabsatz 19 an
der Flasche gegenüber.
-
5 zeigt
den Aufsteckvorgang, nachdem dieser abgeschlossen ist. Die Aufsetzkante 16 der Abdichthülse 03 ist
vollständig
auf die Absatzkante 17 im Hals 12 der Flasche
aufgesetzt. Zum Zeitpunkt des Aufsetzens war die Abschlusskante 18 an
der Griffhülse 06 noch
nicht auf den Formabsatz 19 an der Flasche aufgesetzt,
sodass der Verschluss ein weiteres kleines Stück in die Einführrichtung 14 bewegt
werden konnte. Dabei kam es zu einer elastischen Verformung des
mit der Hohlwölbung 07 ausgeführten axialen
Abschnittes der Abdichthülse 03. Aufgrund
der Hohlwölbung 07 ist
die Abdichthülse 03 in
diesem axialen Abschnitt umlaufend nach außen an die Innenfläche des
Halses 12 der Flasche gedrängt. Hierdurch ist an der Berührungsfläche zwischen
der Abdichthülse 03 und
der Innenfläche
des Halses 12 der Flasche eine Abdichtung 21 ausgebildet,
die das Innere der Flasche gegenüber
der Abdichthülse 03 und
dem Verschlussdeckel 01 abdichtet. Die Abdichtung 21 entsteht
allein durch das Aufstecken des Verschlusses in die Einführrichtung 14 und
ist unabhängig
davon, wie der Verschluss am Hals 12 der Flasche befestigt
wird. Wird der Verschluss vom Hals 12 der Flasche abgezogen,
so baut sich die Abdichtung 21 wieder ab, da sich die Abdichthülse 03 elastisch
wieder in ihre Ausgangsform verformt. Somit wird durch die Abdichtung 21 ein
Abziehen des Verschlusses von der Flasche nicht behindert.
-
Die
Aufsetzkante 16 der Abdichthülse 03 und die Absatzkante 17 im
Hals 12 der Flasche sind jeweils eben ausgeführt, sodass sich
in ihrer Berührungsfläche ebenfalls
eine Dichtwirkung ergibt. Alternativ kann die Aufsetzkante 16 mit
einer Dichtlippe versehen werden, um diese Dichtwirkung zu erhöhen. Eine
weitere Alternative besteht darin, in der Aufsetzkante 16 beispielsweise
Einschnitte vorzusehen, sodass eine Dichtwirkung zwischen der Aufsetzkante 16 der
Abdichthülse 03 und
der Absatzkante 17 im Hals 12 der Flasche bewusst
nicht erzielt wird.
-
Der
Verschlussdeckel 01 kann elastisch ausgeführt sein.
Kommt es im Inneren der Flasche, beispielsweise bei einem kohlensäurehaltigen
Getränk zu
einem Überdruck,
so wölbt
sich der Verschlussdeckel 01 nach außen. Hierdurch verringert sich
die auf die Abdichthülse 03 einwirkende
axiale Kraft, so dass sich die Abdichthülse 03 wieder in ihre
Ausgangsform verformt. Dadurch wird gleichzeitig die Abdichtung 21 abgebaut,
woraufhin sich der erhöhte
Druck im Inneren der Flasche abbauen kann. Das hierbei aus der Flasche
austretende Medium gelangt zunächst
in den Bereich zwischen der Aufsteckhülse 04 und dem Hals 12 der
Flasche. Dadurch ist verhindert, dass das mit einem hohen Druck
austretende Medium unmittelbar in den Außenbereich des Verschlusses
gelangt und dort eine Gefährdung
darstellt. Diese Überdrucksicherheit
kann auch bei steifen Verschlussdeckeln erreicht werden, wenn die
Befestigung des Verschlusses an der Flasche so gestaltet ist, dass
ein geringfügiges
Anheben des Verschlusses ermöglicht wird,
wenn der Innendruck in der Flasche einen vorbestimmten Grenzwert übersteigt.
Dies führt
wiederum zur Aufhebung der Abdichtung 21.
-
6 zeigt
eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verschlusses
zum Verschließen
einer Flasche. Die hier gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich
von der in den 1 bis 5 gezeigten
Ausführungsform
darin, dass sie einen Klappdeckel 34 aufweist, mit dem
der Verschluss durch den Benutzer wahlweise verschlossen und geöffnet werden
kann. In dem gezeigten Zustand ist der Verschluss geöffnet, sodass
der Flascheninhalt austreten kann. Zum Verschließen des Verschlusses ist der
Klappdeckel 34 umzuklappen, sodass er in eine im Verschlussdeckel 01 vorgesehene Aussparung
einrastet.
-
- 01
- Verschlussdeckel
- 02
- Ausgabeöffnung
- 03
- Abdichthülse
- 04
- Aufsteckhülse
- 05
-
- 06
- Griffhülse
- 07
- Hohlwölbung
- 08
- Rastkanten
- 09
- Federscheibe
- 10
-
- 11
- Sollbruchstelle
- 12
- Hals
der Flasche
- 13
- Rastkragen
- 14
- Einführrichtung
- 15
-
- 16
- Aufsetzkante
- 17
- Absatzkante
- 18
- Abschlusskante
- 19
- Formabsatz
- 20
-
- 21
- Abdichtung
- 34
- Klappdeckel