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DE102007029645B4 - Flaschenverschluss mit Abdichthülse - Google Patents

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DE102007029645B4 DE200710029645 DE102007029645A DE102007029645B4 DE 102007029645 B4 DE102007029645 B4 DE 102007029645B4 DE 200710029645 DE200710029645 DE 200710029645 DE 102007029645 A DE102007029645 A DE 102007029645A DE 102007029645 B4 DE102007029645 B4 DE 102007029645B4
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Abstract

Verschluss zum Verschließen einer Flasche, umfassend:
– einen Verschlussdeckel (01);
– ein Mittel (04, 08, 09) zur Befestigung des Verschlusses an einem Hals (12) der Flasche; und
– eine Abdichthülse (03) zum Einführen in den Hals (12) der Flasche in einer Einführrichtung (14) und zur Abdichtung des Verschlusses gegenüber dem Innenraum der Flasche;
wobei die Abdichthülse (03) durch eine in Einführrichtung (14) auf sie ausgeübte Kraft verformt wird, sodass zumindest ein axialer Abschnitt (07) ihres äußeren Umfanges umlaufend nach außen gegen den Hals (12) der Flasche gedrängt ist, dadurch gekennzeichnet, dass dieser axiale Abschnitt (07) durch eine Materialschwächung auf der Innenseite der Abdichthülse (03) gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verschluss zum dichten Verschließen einer Flasche gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, bei welchem eine hohe Dichtigkeit durch eine Abdichthülse ermöglicht wird. Im Weiteren betrifft die Erfindung eine Flasche, die mit einem derartigen Verschluss verschlossen ist.
  • Aus der DE 80 24 272 U1 ist ein Verschluss aus Kunststoff für Flaschen bekannt, der eine den Flaschenhals formschlüssig umgreifende Kappe aufweist. Die Kappe weist eine Innenumfangswulst auf, die in eine entsprechende Umfangsnut am Flaschenhals einrastet, wenn der Verschluss auf die Flasche aufgedrückt wird. Gleichzeitig wird ein Hohlstopfen in die Öffnung der Flasche eingeführt. Die Ausgabe des Flascheninhaltes erfolgt durch den Hohlstopfen hindurch über einen schwenkbaren Auslass. Nachteilig an dieser Lösung ist die geringe Anpresskraft, mit welcher der Verschluss über die Rastverbindung an den Flaschenhals gepresst ist. Folglich kann zwischen der Abschlusskante des Verschlusses und der entsprechenden Aufnahmekante am Flaschenhals ein Spalt entstehen, der das Gesamterscheinungsbild der Flasche mindert und in welchem sich während der Nutzung der Flasche z. B. Schmutz absetzen kann. Weiterhin kann es infolge einer Materialermüdung dazu kommen, dass der Verschluss nicht mehr fest auf dem Flaschenhals sitzt, wodurch es insbesondere auch zur Undichtigkeit zwischen dem Hohlstopfen und dem Inneren des Flaschenhalses kommen kann.
  • Aus der DE 43 29 808 C2 ist ein selbstschließender Verschluss für einen Behälter oder eine Tube bekannt, der neben einem Zwischenbodenteil eine äußere Verschlusskappe aufweist. Die Verschlusskappe weist eine innere Randwulst auf, mit der die Verschlusskappe auf das Zwischenbodenteil aufgerastet ist. Diese Rastverbindung ermöglicht nur eine begrenzte Kraft, mit der die Verschlusskappe an den Flaschenhals gepresst ist.
  • Aus der DE 27 09 665 C2 ist ein Flaschenverschluss bekannt, der eine Schraubkappe mit einem darin befindlichen Gewindezylinder aufweist. Der Gewindezylinder greift in ein entsprechendes Gewinde am Flaschenhals ein, sodass der Verschluss auf den Flaschenhals aufgeschraubt werden kann. Während des Aufschraubens des Verschlusses wird ein konischer Stopfen in die Flaschenmündung eingeführt. Nachteilig an dieser Lösung ist der hohe Aufwand für die Befestigung des Verschlusses an der Flasche während der Herstellung durch ein Aufschrauben des Verschlusses.
  • Die DE 87 08 695 U1 zeigt eine Flasche mit einem Flaschenhals und einer darauf aufsetzbaren Kappe mit einem Ausgabeverschluss. Die Kappe wird mit Schnappverschlüssen in Form von zusammenwirkenden Rastvorsprüngen an der Flasche befestigt. Während des Aufsetzens der Kappe wird ein Dichtkonus in den Flaschenhals eingeführt. Auch diese Lösung ermöglicht nur eine begrenzte Kraft, mit welcher die Kappe auf den Flaschenhals gepresst wird. Bereits geringe Fertigungstoleranzen führen dazu, dass zwischen der Abschlusskante der Kappe und der entsprechenden Aufsitzkante am Flaschenhals ein Spalt entsteht oder die Rastvorsprünge nicht vollständig einrasten können. Gleichzeitig ist hierdurch die Dichtigkeit des Dichtkonus im Flaschenhals beeinträchtigt.
  • Die DE 10 2004 025 466 A1 betrifft eine Verschlusskappe zum Aufschrauben und/oder Aufdrücken auf einen Ausgießstutzen eines Behälters. Die Verschlusskappe weist eine im Boden der Kappe befestigte ringförmige koaxiale Dichtlippe 6 auf, die bei aufgesetzter Kappe in den Stutzen hineinreicht. Die Dichtlippe ist gewölbt und/oder geknickt, sodass sie sich bei einem Stauchen in axialer Richtung nach außen wölbt. Dadurch wird die Außenseite der Dichtlippe gegen die Innenwand des Stutzens gedrückt, was zu einem abdichtenden Verschließen des Behältnisses führt. Die Dichtlippe ist an einer Befestigungsstelle mit dem Boden verbunden. Die Befestigungsstelle kann eine Materialschwächung aufweisen, um hierdurch eine Gelenkfunktion zu ermöglichen.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht ausgehend von der DE 10 2004 025 466 A1 darin, einen Flaschenverschluss mit einer dauerhaft gewährleisteten, verbesserten Dichtigkeit und eine Flasche mit einem solchen Verschluss bereitzustellen. Die erhöhte Dichtigkeit soll weder einen erhöhten Aufwand in der Herstellung des Verschlusses noch eine umständliche Handhabung beim Öffnen und Schließen der Flasche erfordern. Eine Teilaufgabe besteht außerdem darin, trotz Gasdichtheit des Verschlusses eine Überdrucksicherheit zu gewährleisten, durch welche ein eventuell auftretender übermäßiger Flascheninnendruck gezielt abgebaut werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Verschluss gemäß dem beigefügten Anspruch 1 und durch eine Flasche mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Verschluss zum Verschließen einer Flasche weist zunächst einen Verschlussdeckel auf, mit welchem die Öffnung an einem Hals der Flasche überdeckt werden kann. Der Verschlussdeckel kann die Form einer Scheibe, eines Kegels oder eine beliebige andere Form aufweisen. Der Verschluss deckel kann auch in der Weise ausgeführt sein, dass er mit anderen Komponenten des Verschlusses eine Einheit bildet. Weiterhin weist der Verschluss ein Mittel zur Befestigung des Versschlusses am Hals der Flasche auf. Dieses Mittel kann durch ein Schraubgewinde, durch Rastelemente, durch einen Bügel, durch ein verformbares Element oder durch eine andere Einrichtung, welche die Befestigung des Verschlusses am Hals der Flasche ermöglicht, gebildet sein. Schließlich weist der erfindungsgemäße Verschluss eine Abdichthülse auf, die während des Verschließens der Flasche in den Hals der Flasche in einer Einführrichtung eingeführt wird und dort eine Abdichtung des Verschlusses gegenüber dem Innenraum der Flasche ermöglicht. Gemäß der Erfindung ist die Abdichthülse in Material und Wandstärke so ausgebildet, dass durch eine in die Einführrichtung gerichtete Kraft auf die Abdichthülse zumindest ein axialer Abschnitt des äußeren Umfanges der Abdichthülse umlaufend nach außen gedrängt wird. Die Verformung der Abdichthülse erfolgt dabei entweder plastisch oder elastisch, vorzugsweise aber mit einer elastischen Komponente. Eine solche Kraft tritt insbesondere dann auf, wenn der Verschluss mit seiner Abdichthülse in den Hals der Flasche eingeführt wird und dabei das offene Ende der Abdichthülse gegen einen entsprechenden Anschlag im Flaschenhals gepresst wird. Der hierdurch nach außen gedrängte Abschnitt des äußeren Umfanges der Abdichthülse wird umlaufend auf die Innenseite des Halses der Flasche gedrängt, wodurch der Verschluss gegenüber dem Innenraum der Flasche abgedichtet ist.
  • Der axiale Abschnitt der Abdichthülse ist durch eine Materialschwächung auf der Innenseite der Abdichthülse gebildet. Hierdurch ist eine einstückige Ausführung der Abdichthülse ermöglicht. Alternativ kann die Abdichthülse mehrstückig ausgeführt werden, indem beispielsweise ein axialer Abschnitt aus einem anderen Material in die Abdichthülse eingebracht ist.
  • Die Materialschwächung im axialen Abschnitt der Abdichthülse kann beispielsweise dadurch erzielt werden, dass das Material der Abdichthülse in diesem Abschnitt dünner als in den anderen Abschnitten der Abdichthülse ausgeführt ist. Dies wird bevorzugt dadurch erzielt, dass die Innenfläche des axialen Abschnittes als eine nach außen gerichtete Hohlwölbung ausgeführt ist. Diese Hohlwölbung führt dazu, dass beim Einwirken einer in die Einführrichtung gerichteten Kraft sich der axiale Abschnitt der Abdichthülse derart verformt, dass eine nach außen gerichtete Wölbung ausgebildet ist. Diese Wölbung wirkt wie ein Dichtring auf der Abdichthülse.
  • Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verschlusses besteht darin, dass durch eine einfach zu realisierende Lösung eine erhöhte Dichtigkeit zwischen dem Verschluss und dem Innenraum der Flasche erzielt wird, ohne hierfür erhöhte Kräfte zur Befestigung des Verschlusses am Hals der Flasche aufbringen zu müssen. Die erfindungsgemäße Lösung kann unabhängig vom Mittel zur Befestigung des Verschlusses am Hals der Flasche verwendet werden. Dies ist insbesondere bei Verschlüssen von Vorteil, die durch ein einfaches Aufstecken und Einrasten am Hals der Flasche befestigt werden, da bereits im Moment des Aufsteckens die erhöhte Dichtigkeit erzielt wird, ohne hierfür spürbar erhöhte Kräfte aufbringen zu müssen. Weiterhin ist es von Vorteil, dass für das Einführen der Abdichthülse in den Hals der Flasche keine erhöhte Genauigkeit erforderlich ist, was insbesondere für die maschinelle Massenproduktion von Bedeutung ist. Gesonderte Dichtringe oder dergleichen werden nicht benötigt, wodurch sich der Montageaufwand reduziert.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses wird die Elastizität der Abdichthülse durch einen elastisch ausgeführten axialen Abschnitt der Abdichthülse erzielt. Wirkt eine in die Einführrichtung gerichtete Kraft auf die Abdichthülse ein, so wird dieser axiale Abschnitt umlaufend nach außen gedrängt. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, dass die elastische Verformung der Abdichthülse sehr genau vorherbestimmt werden kann. Beispielsweise kann die Abdichthülse über den größten Teil ihrer axialen Länge unelastisch ausgeführt werden, während nur ein kleiner axialer Abschnitt elastisch verformbar ist. Somit kann die Position im Hals der Flasche, an welcher die Abdichthülse gegen das Innere des Halses der Flasche gedrängt wird, sehr genau vorherbestimmt werden. Weiterhin ist die Verformung des axialen Abschnittes sehr genau bestimmbar, sodass eine willkürliche Verformung von größeren Abschnitten der Abdichthülse vermieden werden kann.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses ist weiterhin ein Dichtring auf der Außenseite der Abdichthülse angeordnet. Wird aufgrund einer in die Einführrichtung gerichtete Kraft die Abdichthülse umfänglich nach außen gedrängt, so wird insbesondere der Dichtring zwischen der Innenseite des Halses der Flasche und der Abdichthülse eingeklemmt, wodurch eine hohe Dichtwirkung erzielt wird. Alternativ kann die Wirkung des Dichtringes durch eine veränderte Oberflächeneigenschaft der Abdichthülse erzielt werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses ist eine in die Einführrichtung gerichtete umlaufende Kante der Abdichthülse als eine Dichtlippe ausgeführt. Beim Einführen der Abdichthülse in den Hals der Flasche setzt die Abdichthülse mit ihrer Dichtlippe auf einen Anschlag im Hals der Flasche auf, wobei die Dichtlippe nach dem Verschließen der Flasche permanent gegen den Anschlag im Hals der Flasche gepresst ist. Diese Anpresskraft wird insbesondere durch die Elastizität der Abdichthülse und die Federwirkung der zur Verschlussbefestigung dienenden Federscheibe gewährleistet. Die auf den umlaufenden Anschlag im Hals der Flasche gepresste Dichtlippe bewirkt eine weitere Abdichtung der Abdichthülse gegenüber dem Flascheninneren. Die Dichtlippe kann beispielsweise durch eine umlaufende Kante mit erhöhter Elastizität gebildet sein. Alternativ kann die Dichtlippe durch eine besonders ebene, weitgehend starre Kante der Abdichthülse gebildet sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses weist der Verschlussdeckel bzw. dessen Anbringung an der Flasche eine Elastizität entgegen der Einführrichtung auf, die jedoch geringer als die Elastizität der Abdichthülse in die Einführrichtung ausgeführt ist. Mit dieser Ausführungsform kann ein Sicherheitsmerkmal realisiert werden. Kommt es im Inneren der Flasche zu einem erhöhtem Druck, beispielsweise bei einem kohlensäurehaltigen Getränk wirkt der erhöhte Druck auf die Innenseite des Verschlussdeckels, woraufhin dieser sich wegen seiner Elastizität nach außen wölbt oder/und aufgrund der Nachgiebigkeit der Federscheibe entgegen der Einführrichtung des Verschlusses geringfügig verlagert wird. Dies führt wiederum dazu, dass die unter dem Verschlussdeckel angeordnete Abdichthülse mit einer geringeren Kraft in den Hals der Flasche gepresst ist. Die Verformung der Abdichthülse bildet sich zurück, sodass die Abdichtung der Abdichthülse gegenüber dem Hals der Flasche nachlässt. Somit kann sich der erhöhte Druck im Inneren der Flasche abbauen, wodurch eine Explosion der Flasche verhindert ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ist sowohl für Verschlüsse geeignet, bei denen die Ausgabe des in der Flasche befindlichen Mediums nur durch ein Entfernen des Verschlusses möglich ist, als auch für Verschlüsse, bei denen im Verschlussdeckel eine Ausgabeöffnung zur wahlweisen Ausgabe des in der Flasche befindlichen Mediums vorhanden ist. Dies können beispielsweise Flaschen für kosmetische Produkte aber auch Flaschen für Getränke sein.
  • Der erfindungsgemäße Verschluss ist bevorzugt mit einem Spritzgießverfahren herzustellen, wobei der gesamte Verschluss in einem einzigen Schritt hergestellt wird. Als Material für den erfindungsgemäßen Verschluss kommen u. a. viele Arten von Kunststoffen in Betracht, wie beispielsweise PE, PET, PVC, PA oder PC.
  • Gemäß der erfinderischen Lösung weist eine zu verschließende Flasche eine Kante in ihrem Hals auf, auf die eine in die Einführrichtung gerichtete Kante der Abdichthülse beim Einführen der Abdichthülse in den Hals der Flasche aufsetzt. Ist der Verschluss vollständig auf den Hals der Flasche aufgesetzt, ist zumindest ein axialer Abschnitt des äußeren Umfanges der Abdichthülse umlaufend und elastisch an die Innenseite des Halses der Flasche gedrängt. Hierfür ist der Innenquerschnitt des Halses der Flasche beispielsweise so zu gestalten, dass er einen geringfügig größeren Durchmesser als der Durchmesser der Abdichthülse aufweist.
  • Weitere Vorteile, Einzelheiten und Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
  • 1: eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses in einer Schnittansicht;
  • 2: den in 1 gezeigten Verschluss in einem Spritzzustand;
  • 3: den in 1 gezeigten Verschluss beim Aufstecken auf eine Flasche in einem ersten Schritt;
  • 4: den Aufsteckvorgang in einem späteren Schritt;
  • 5: den Verschluss, nachdem er vollständig auf die Flasche aufgesetzt ist; und
  • 6: eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses mit einem Klappdeckel.
  • 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses in einer teilweise geschnittenen Ansicht in einem Aufsetzzustand. Der Verschluss weist einen scheibenförmigen Verschlussdeckel 01 auf, in dessen Zentrum eine Ausgabeöffnung 02 angeordnet sein kann, die durch eine kleine durchgehende Öffnung angedeutet ist. Die Ausgabeöffnung 02 kann durch eine verschließbare Öffnung, einen verschließbaren Stutzen oder dergleichen gebildet sein. Der erfindungsgemäße Verschluss ist für alle Arten von Ausgabeöffnungen oder auch für Ausführungen von Verschlüssen ohne Ausgabeöffnung geeignet. An der Unterseite des Verschlussdeckels 01 ist konzentrisch eine Abdichthülse 03 angeordnet. Die Abdichthülse 03 hat weitgehend die Form eines dünnwandigen Hohlzylinders. Die Abdichthülse 03 ist mit ihrer oberen Stirnfläche am Verschlussdeckel 01 befestigt. Die untere Stirnfläche des Hohlzylinders der Abdichthülse 03 ist offen und wird beim Aufsetzen des Verschlusses auf eine Flasche in den Hals 12 der Flasche eingeführt.
  • An der Unterseite des Verschlussdeckels 01 ist eine Aufsteckhülse 04 angeordnet, welche die Abdichthülse 03 koaxial umgreift. Die Aufsteckhülse 04 weist im Wesentlichen die Form eines dünnwandigen Hohlzylinders auf. Die Aufsteckhülse 04 ist mit ihrer oberen Stirnfläche am Verschlussdeckel 01 befestigt. Der Verschluss weist weiterhin eine Griffhülse 06 auf. Die Griffhülse 06 hat ebenfalls die Form eines dünnwandigen Hohlzylinders und bildet gemeinsam mit dem Verschlussdeckel 01 die äußere Form des Verschlusses. Die Griffhülse 06 dient zum Greifen des Verschlusses durch den Nutzer und ist so gestaltet, dass der Verschluss an die Form der Flasche angepasst ist. Die Abdichthülse 03, die Aufsteckhülse 04 und die Griffhülse 06 sind koaxial angeordnet.
  • Die Form der Abdichthülse 03 unterscheidet sich von der eines Hohlzylinders lediglich dahingehend, dass die Abdichthülse 03 in einem mittleren axialen Abschnitt auf deren Innenseite eine Materialschwächung in Form einer nach außen gerichteten Hohlwölbung 07 aufweist. Die Außenfläche der Abdichthülse 03 gleicht der eines Hohlzylinders.
  • Die Aufsteckhülse 04 dient der Befestigung des Verschlusses am Hals 12 der Flasche. Die Aufsteckhülse 04 weist in einem unteren axialen Abschnitt auf deren Innenseite mehrere umlaufende Rastkanten 08 auf, die eine Riffelung der Innenseite der Aufsteckhülse 04 ausbilden. An der offenen Stirnfläche der Aufsteckhülse 04 ist eine Federscheibe 09 angeordnet. Die Form der Federscheibe 09 ist vergleichbar mit einem Kreisring, der in Richtung seiner Achse konzentrisch um etwa 45° gestülpt wurde. Somit ist die Form der Federscheibe 09 mit einem Kegelstumpfmantel vergleichbar. Die Federscheibe 09 hat zunächst die Funktion einer konusförmigen Einführhilfe, die in dem gezeigten Zustand in Richtung der Abdichthülse 03 ausgerichtet ist.
  • 2 zeigt den in 1 gezeigten Verschluss in einem Spritzzustand, d. h. in einem Zustand unmittelbar nachdem der Verschluss aus einem Spritzgießwerkzeug entnommen wurde. Der Verschluss unterscheidet sich im Spritzzustand von dem in 1 gezeigten Zustand lediglich dahingehend, dass die Federscheibe 09 mit ihrer Konusform entgegen der Abdichthülse 03 ausgerichtet ist. Die Federscheibe 09 weist eine innere Spannung auf, wobei sie zwei stabile Zustände einnehmen kann, die den beiden in 1 und 2 gezeigten Zuständen entspre chen. Um den Verschluss vom Spritzzustand (2) in den Aufsetzzustand (1) zu überführen, wird die Federscheibe von dem ersten stabilen Zustand in den zweiten stabilen Zustand umgeklappt. Die Federscheibe 09 ist über eine Sollbruchstelle 11 an der Aufsteckhülse 04 befestigt. Die Sollbruchstelle 11 ist dadurch gebildet, dass das Material am Übergang von der Federscheibe 09 zur Aufsteckhülse 04 sehr dünn ausgeführt ist. Die Sollbruchstelle 11 kann auch perforiert oder durch nur wenige Verbindungsstege gebildet sein.
  • 3 zeigt den in 1 gezeigten Verschluss während eines Aufsteckvorganges auf einen Hals 12 der Flasche in einem ersten Schritt. Während dieses ersten Schrittes wird der Verschluss mit seiner Federscheibe 09 auf die Stirnfläche des Halses 12 der Flasche aufgesetzt. Während dieses Schrittes fungiert die Federscheibe 09 als Einführhilfe. Aufgrund der konischen Form der Federscheibe 09 richten sich der Verschluss und der Hals 12 der Flasche koaxial zueinander aus. Dies ist insbesondere beim maschinellen Verschließen von Flaschen vorteilhaft, wenn die Flaschen mit einer sehr hohen Geschwindigkeit verschlossen werden sollen, da in diesem Fall keine hohe Genauigkeit der Führung des Verschlusses durch die Maschine gewährleistet werden kann.
  • 4 zeigt den Aufsteckvorgang in einem Zustand, nachdem der Verschluss ein weiteres Stück in die Einführrichtung 14 bewegt wurde. Die Sollbruchstelle 11 ist nunmehr gerissen, nachdem sich die Federscheibe 09 nicht weiter auf die Flasche aufziehen ließ. Die Federscheibe 09 ist nun gegenüber dem restlichen Verschluss vereinzelt. Zuvor ist die Federscheibe 09 vollständig über den Rastkragen 13 am Hals 12 der Flasche geglitten und ist dadurch unter dem Rastkragen 13 eingerastet. Die Abdichthülse 03 befindet sich während dieses Schrittes bereits fast vollständig im Inneren des Halses 12 der Flasche, sodass eine Aufsetzkante 16 an der offenen Stirnfläche der Abdichthülse 03 einer Absatzkante 17 auf der Innenseite des Halses 12 der Flasche mit einem kleinen Abstand gegenübersteht. Weiterhin steht eine Abschlusskante 18 an der offenen Stirnseite der Griffhülse 06 einem Formabsatz 19 an der Flasche gegenüber.
  • 5 zeigt den Aufsteckvorgang, nachdem dieser abgeschlossen ist. Die Aufsetzkante 16 der Abdichthülse 03 ist vollständig auf die Absatzkante 17 im Hals 12 der Flasche aufgesetzt. Zum Zeitpunkt des Aufsetzens war die Abschlusskante 18 an der Griffhülse 06 noch nicht auf den Formabsatz 19 an der Flasche aufgesetzt, sodass der Verschluss ein weiteres kleines Stück in die Einführrichtung 14 bewegt werden konnte. Dabei kam es zu einer elastischen Verformung des mit der Hohlwölbung 07 ausgeführten axialen Abschnittes der Abdichthülse 03. Aufgrund der Hohlwölbung 07 ist die Abdichthülse 03 in diesem axialen Abschnitt umlaufend nach außen an die Innenfläche des Halses 12 der Flasche gedrängt. Hierdurch ist an der Berührungsfläche zwischen der Abdichthülse 03 und der Innenfläche des Halses 12 der Flasche eine Abdichtung 21 ausgebildet, die das Innere der Flasche gegenüber der Abdichthülse 03 und dem Verschlussdeckel 01 abdichtet. Die Abdichtung 21 entsteht allein durch das Aufstecken des Verschlusses in die Einführrichtung 14 und ist unabhängig davon, wie der Verschluss am Hals 12 der Flasche befestigt wird. Wird der Verschluss vom Hals 12 der Flasche abgezogen, so baut sich die Abdichtung 21 wieder ab, da sich die Abdichthülse 03 elastisch wieder in ihre Ausgangsform verformt. Somit wird durch die Abdichtung 21 ein Abziehen des Verschlusses von der Flasche nicht behindert.
  • Die Aufsetzkante 16 der Abdichthülse 03 und die Absatzkante 17 im Hals 12 der Flasche sind jeweils eben ausgeführt, sodass sich in ihrer Berührungsfläche ebenfalls eine Dichtwirkung ergibt. Alternativ kann die Aufsetzkante 16 mit einer Dichtlippe versehen werden, um diese Dichtwirkung zu erhöhen. Eine weitere Alternative besteht darin, in der Aufsetzkante 16 beispielsweise Einschnitte vorzusehen, sodass eine Dichtwirkung zwischen der Aufsetzkante 16 der Abdichthülse 03 und der Absatzkante 17 im Hals 12 der Flasche bewusst nicht erzielt wird.
  • Der Verschlussdeckel 01 kann elastisch ausgeführt sein. Kommt es im Inneren der Flasche, beispielsweise bei einem kohlensäurehaltigen Getränk zu einem Überdruck, so wölbt sich der Verschlussdeckel 01 nach außen. Hierdurch verringert sich die auf die Abdichthülse 03 einwirkende axiale Kraft, so dass sich die Abdichthülse 03 wieder in ihre Ausgangsform verformt. Dadurch wird gleichzeitig die Abdichtung 21 abgebaut, woraufhin sich der erhöhte Druck im Inneren der Flasche abbauen kann. Das hierbei aus der Flasche austretende Medium gelangt zunächst in den Bereich zwischen der Aufsteckhülse 04 und dem Hals 12 der Flasche. Dadurch ist verhindert, dass das mit einem hohen Druck austretende Medium unmittelbar in den Außenbereich des Verschlusses gelangt und dort eine Gefährdung darstellt. Diese Überdrucksicherheit kann auch bei steifen Verschlussdeckeln erreicht werden, wenn die Befestigung des Verschlusses an der Flasche so gestaltet ist, dass ein geringfügiges Anheben des Verschlusses ermöglicht wird, wenn der Innendruck in der Flasche einen vorbestimmten Grenzwert übersteigt. Dies führt wiederum zur Aufhebung der Abdichtung 21.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verschlusses zum Verschließen einer Flasche. Die hier gezeigte Ausführungsform unterscheidet sich von der in den 1 bis 5 gezeigten Ausführungsform darin, dass sie einen Klappdeckel 34 aufweist, mit dem der Verschluss durch den Benutzer wahlweise verschlossen und geöffnet werden kann. In dem gezeigten Zustand ist der Verschluss geöffnet, sodass der Flascheninhalt austreten kann. Zum Verschließen des Verschlusses ist der Klappdeckel 34 umzuklappen, sodass er in eine im Verschlussdeckel 01 vorgesehene Aussparung einrastet.
  • 01
    Verschlussdeckel
    02
    Ausgabeöffnung
    03
    Abdichthülse
    04
    Aufsteckhülse
    05
    06
    Griffhülse
    07
    Hohlwölbung
    08
    Rastkanten
    09
    Federscheibe
    10
    11
    Sollbruchstelle
    12
    Hals der Flasche
    13
    Rastkragen
    14
    Einführrichtung
    15
    16
    Aufsetzkante
    17
    Absatzkante
    18
    Abschlusskante
    19
    Formabsatz
    20
    21
    Abdichtung
    34
    Klappdeckel

Claims (10)

  1. Verschluss zum Verschließen einer Flasche, umfassend: – einen Verschlussdeckel (01); – ein Mittel (04, 08, 09) zur Befestigung des Verschlusses an einem Hals (12) der Flasche; und – eine Abdichthülse (03) zum Einführen in den Hals (12) der Flasche in einer Einführrichtung (14) und zur Abdichtung des Verschlusses gegenüber dem Innenraum der Flasche; wobei die Abdichthülse (03) durch eine in Einführrichtung (14) auf sie ausgeübte Kraft verformt wird, sodass zumindest ein axialer Abschnitt (07) ihres äußeren Umfanges umlaufend nach außen gegen den Hals (12) der Flasche gedrängt ist, dadurch gekennzeichnet, dass dieser axiale Abschnitt (07) durch eine Materialschwächung auf der Innenseite der Abdichthülse (03) gebildet ist.
  2. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der axiale Abschnitt (07) der Abdichthülse (03) elastisch ausgeführt ist.
  3. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenfläche des axialen Abschnittes (07) der Abdichthülse (03) als eine nach außen gerichtete Hohlwölbung (07) ausgeführt ist.
  4. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine an der offenen Stirnfläche der Abdichthülse (03) angeordnete umlaufende Aufsetzkante (16) als eine Dichtlippe ausgeführt ist.
  5. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (01) eine Elastizität entgegen der Einführrichtung (14) aufweist, welche geringer als die Elastizität der Abdichthülse (03) in die Einführrichtung (14) ausgeführt ist.
  6. Verschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (01) durch eine elastische, flache Scheibe gebildet ist.
  7. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussdeckel (01) eine Ausgabeöffnung (02) zur Ausgabe des in der Flasche befindlichen Mediums aufweist.
  8. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss als einstückiges Spritzgießprodukt ausgeführt ist.
  9. Flasche, die mit einem Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 8 verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine an der offenen Stirnfläche der Abdichthülse (03) angeordnete Aufsetzkante (16) auf eine Absatzkante (17) in einem Hals (12) der Flasche aufgesetzt ist und zumindest der Abschnitt (07) des äußeren Umfanges der Abdichthülse (03) umlaufend und elastisch an die Innenseite des Halses (12) der Flasche gedrängt ist.
  10. Flasche nach Anspruch 9, die mit einem Verschluss nach Anspruch 4 oder einem auf diesen rückbezogenen Anspruch verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtlippe auf die umlaufende Absatzkante (17) im Hals (12) der Flasche abdichtend aufgesetzt ist.
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