-
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Aus der
EP 1 584 517 ist bereits ein gattungsbildendes Kraftfahrzeug bekannt. Bei diesem Kraftfahrzeug ist an einem Fensterrahmen einer Fahrzeugtür eine Säulenblende angeordnet. Die bekannte Säulenblende weist einen U-förmigen Aufnahmeabschnitt auf, in dem ein Flanschabschnitt des Fensterrahmens angeordnet ist. In einem Anwendungsfall, bei dem zwei Säulenblenden benachbart zueinander an jeweils einem Türrahmen einer vorderen Fahrzeugtür und einer hinteren Fahrzeugtür angeordnet sind, ist an dem U-förmigen Aufnahmeabschnitt der Säulenblende eine Fugendichtung befestigt. Bei diesem Anwendungsfall verdecken die Säulenblenden eine hinter der jeweiligen Säulenblende befindliche Karosseriesäule.
-
Aus der
DE 198 51 234 A1 ist bereits eine Dichtungsanordnung an einem Fahrzeug für eine Tür, Klappe oder dergleichen bekannt, bei der im Bereich der Anlagefläche der Dichtlippe an der Gegenfläche der Karosserie eine hochdämpfende Beschichtung vorgesehen ist, deren Oberfläche strukturiert sein kann. Durch diesen Aufbau werden Knarzgeräusche, die im Bereich der Anlagefläche der Dichtlippe an der Gegenfläche der Karosserie durch den abrupten Übergang von der Haftreibung in die Gleitreibung entstehen können, vom Fahrzeuginneren fern gehalten.
-
Aus der
DE 198 51 238 A1 ist ein Bauteil mit einem elastischen Oberflächenbereich bekannt, das mit der Gegenfläche eines weiteren Bauteils in Kontakt steht und an diesem anliegt. Um bei geringeren Relativbewegungen des einen Bauteils gegenüber dem anderen Bauteil parallel zur Bauteiloberfläche einem Quietschen oder Knarzen entgegenzuwirken, weist der elastische Oberflächenbereich eine erste gummielastische Schicht und wenigstens eine darunter liegende, zweite gummielastische Schicht auf. Die beiden Schichten haben unterschiedliche Elastizitäten und in die äußere Schicht sind Körper aus einem härteren Werkstoff eingebettet. Auf diese Weise ist der elastische Oberflächenbereich des Bauteils, das ein Ausstattungsteil oder auch eine Türdichtung sein kann, als Feder-Dämpfer-System ausgebildet. Durch dieses Feder-Dämpfer-System kann Geräuschen entgegengewirkt werden, die durch den sogenannten Stick-Slip-Effekt ausgelöst werden.
-
Aus der
DE 198 51 237 A1 ist bereits eine gummielastische Dichtung, insbesondere für Türen, Hauben oder Klappen von Kraftfahrzeugen, bekannt. Diese gummielastische Dichtung ist zumindest auf ihrer mit einer Gegenfläche zusammenwirkenden Oberfläche mit gleichmäßig verteilten geringen Erhebungen versehen. Dem Dichtungsmaterial sind Partikel beigemischt, die härter als das Dichtungsmaterial sind. Die Erhebungen sind von den nahe der Oberfläche liegenden Partikeln gebildet. Durch diese Oberfläche wird ein Stick-Slip-Effekt vermieden, der ein störendes Knarzen verursachen kann.
-
Aus der
DE 198 34 688 A1 ist bereits ein Dichtungsprofil bekannt, bei dem zur Vermeidung des Stick-Slip-Effektes und den dabei auftretenden Knarzgeräuschen bzw. Quietschgeräuschen eine Oberflächen-Strukturierung unter Verwendung beispielsweise eines Laserstrahls erfolgt. Die Oberflächen-Strukturierung kann beispielsweise ein Fischschuppen-Muster sein. In einer anderen Ausführungsform werden Erhebungen mit einer kreisförmigen Oberseite herausgearbeitet oder pyramidenförmige Erhebungen erzeugt oder Querrillen in die Dichtfläche eingearbeitet.
-
Aus der
DE 196 44 463 A1 ist bereits ein Dichtungsprofil zur Vermeidung eines Stick-Slip-Effektes bekannt. Bei dem Dichtungsprofil ist an einer Außenoberfläche, die zumindest bereichsweise in Kontakt mit einer Gegenoberfläche bringbar ist, eine in Erhebungen zergliederte Kontur ausgebildet. Die Erhebungen und/oder Vertiefungen sind unmittelbar im Dichtungsprofil ausgebildet. Ferner ist die mit der Gegenoberfläche in Kontakt kommende Oberfläche des Dichtungsprofils mit einer dünnen Schicht aus einem Gleitlack überzogen.
-
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug zu schaffen, bei dem eine an einem Fensterrahmen einer Fahrzeugtür angeordnete Säulenblende in ihrem Aufbau und ihrer Funktion verbessert ist.
-
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
-
Ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug hat eine Karosserie, die beidseitig einen Seitenrahmen aufweist, der mit Türausschnittsöffnungen versehen ist. In der jeweiligen Türausschnittsöffnung ist eine Tür verschwenkbar angeordnet. Der jeweilige Seitenrahmen weist zwischen zwei Türen eine Karosseriesäule auf. An der jeweiligen Tür ist ein Fensterrahmen ausgebildet. An einem Fensterrahmenabschnitt der jeweiligen Tür, der von der zwischen den Türen befindlichen Karosseriesäule angeordnet ist, ist eine Säulenblende befestigt. Die beiden Säulenblenden zwischen einer vorderen Tür und einer hinteren Tür verdecken die dahinter liegende Karosseriesäule. An einem Außenrand einer Säulenblende ist eine Fugendichtung angeordnet, die eine Fuge zwischen den beiden Säulenblenden dichtend verschließt. Ein Außenrand der dazu gegenüberliegenden Säulenblende liegt an der Fugendichtung im geschlossenen Zustand der betreffenden Tür an. An einem Ende der jeweiligen Säulenblende ist ein durch Bleche gebildeter Flansch in einem U-förmigen Aufnahmeabschnitt angeordnet. Eine Außenfläche des U-förmigen Aufnahmeabschnittes liegt an einem Dichtungsabschnitt der Fugendichtung über eine vorbestimmte Anlagefläche an. Im Bereich der Anlagefläche der jeweiligen Außenfläche des jeweiligen U-förmigen Aufnahmeabschnittes der Säulenblenden mit der Außenfläche des Dichtungsabschnittes der Fugendichtung sind Unebenheiten ausgebildet. Die Unebenheiten sind so gestaltet, dass ein Stick-Slip-Effekt zwischen dem U-förmigen Aufnahmeabschnitt und der Außenfläche des Dichtungsabschnittes der Fugendichtung verhindert wird. An einer Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeabschnittes der Säulenblende sind voneinander beabstandete Auflagerippen ausgebildet. Auf den Auflagerippen liegen Außenränder der Bleche auf.
-
In einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Unebenheiten in Form einer Narbung, die tragende Abschnitte und Vertiefungen aufweist, ausgebildet.
-
Die Vertiefungen weisen vorteilhafterweise vorbestimmte Formen auf oder verlaufen beliebig.
-
Die jeweilige Auflagerippe erstreckt sich vorteilhafterweise teilweise oder vollständig über den Querschnitt der Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeabschnittes.
-
Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen beispielshalber beschrieben. Dabei zeigen:
-
1 eine Seitenansicht eines teilweise dargestellten aus der
EP 1 584 517 bekannten Kraftfahrzeuges, aus der die Anordnung jeweils einer Säulenblende an einer vorderen Fahrzeugtür und an einer hinteren Fahrzeugtür dargestellt ist,
-
2 eine Schnittansicht längs der Linie I-I in der
1, aus der die Anordnung der jeweiligen aus der im Prinzip aus der
EP 1 584 517 bekannten Säulenblende an der entsprechenden Fahrzeugtür vor einer Karosseriesäule hervorgeht,
-
3 eine Schnittansicht in einer vergrößerten Darstellung eines Bereiches der Schnittansicht der
2, an dem die U-förmigen Aufnahmeabschnitte der ersten, aus der im Prinzip aus der
EP 1 584 517 bekannten Säulenblende und der zweiten, aus der im Prinzip aus der
EP 1 584 517 bekannten Säulenblende über eine Fugendichtung voneinander beabstandet aneinander liegen;
-
4 eine Ansicht auf eine Innenseite einer ersten Säulenblende,
-
5 eine Ansicht auf eine Innenseite einer zweiten Säulenblende,
-
6 eine Schnittansicht entsprechend der 3 mit erfindungsgemäßen Säulenblenden, wobei die U-förmigen Aufnahmeabschnitte der erfindungsgemäßen Säulenblenden mit schmalen Stegen oder Vorsprüngen versehen sind, die zueinander beabstandet sind,
-
7a eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen, U-förmigen Aufnahmeabschnittes, bei dem U-förmige Stege an einer Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeabschnittes ausgebildet sind,
-
7b einen Längsschnitts längs der Linie VII-VII in der 7a, der eine Ansicht auf die Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeabschnittes der erfindungsgemäßen Säulenblende zeigt, aus der die Anordnung der in der 7a gezeigten Stege hervorgeht,
-
8a eine Querschnittsansicht des U-förmigen Aufnahmeabschnittes der erfindungsgemäßen Säulenblende mit einer weiteren Ausführungsform eines Steges, der in der 10a im Wesentlichen eine L-Form hat und
-
8b einen Längsschnitts längs der Linie VIII-VIII in der 8a, der eine Ansicht auf die Innenfläche des U-förmigen Aufnahmeabschnittes der erfindungsgemäßen Säulenblende zeigt, aus der die Anordnung der in der 8a gezeigten Stege hervorgeht.
-
Die
1 zeigt eine Seitenansicht eines teilweise dargestellten Seitenrahmens
3 einer Karosserie
2 eines im Prinzip aus der
EP 1 584 517 bekannten Kraftfahrzeuges
1. In dem Seitenrahmen
3 sind zwei Türausschnittsöffnungen
4 und
5 ausgebildet, in denen jeweils eine vordere Tür
6 und eine hintere Tür
7 schwenkbar angeordnet sind.
-
Die Türen 6 und 7 weisen jeweils einen Fensterrahmen 8 und 9, eine in dem jeweiligen Fensterrahmen 8, 9 geführte Fensterscheibe 10 und 11 sowie einen Türkörper 12 und 13 auf. Jeweils ein Rahmenabschnitt 14, 15 des Fensterrahmens 8, 9 verläuft parallel zu einem Dachrahmen 16. Jeweils ein damit verbundener weiterer Rahmenabschnitt 17, 18 des jeweiligen Fensterrahmens 8, 9 verläuft parallel zu einer Karosseriesäule 19, die in der 2 dargestellt ist.
-
Die parallel zu der Karosseriesäule
19 verlaufenden Rahmenabschnitte
17,
18 werden nachfolgend Säulenrahmenabschnitte genannt. An dem jeweiligen Säulenrahmenabschnitt
17,
18 ist jeweils eine im Prinzip aus der
EP 1 584 517 bekannte Säulenblende
20,
21 so angeordnet, dass die dahinter befindliche Karosseriesäule
19 verdeckt ist.
-
Eine zwischen gegenüberliegenden Außenrändern 22, 23 der Säulenblenden 20, 21 ausgebildete Fuge 24 wird durch eine Fugendichtung 25 abgedeckt. Die Säulenblenden 20, 21 erstrecken sich in Fahrzeughochrichtung z gesehen, zwischen dem Dachrahmen 16 und einem oberen Rand 26, 27 des jeweiligen Türkörpers 12, 13. In dem jeweiligen Türkörper 12, 13 ist ein nicht dargestellter Hohlraum ausgebildet, in dem ein in den 4 und 5 gezeigtes unteres Ende 28, 29 der jeweiligen Säulenblende 20, 21 hineinragt und dort befestigt ist.
-
In der 2 ist eine Schnittansicht gezeigt, die längs der Linie I-I in der 1 verläuft. Der Säulenrahmenabschnitt 17 ist ein Profilteil, das in der gezeigten Ausführungsform aus zwei Blechen 30 und 31 gebildet ist. In der gezeigten Ausführungsform bilden die beiden Bleche 30, 31 jeweils einen Hohlraum 32, 33. Der Hohlraum 32 weist einen ebenen Abschnitt 34 auf, an dem eine Innenfläche 35 der Säulenblende 20 aufliegt. Im Anschluss an den ebenen Abschnitt 34 sind die beiden Bleche 30, 31 zu einem Flansch 36 miteinander verbunden.
-
Die Säulenblende 20 weist einen U-förmigen Aufnahmeabschnitt 37 auf. In dem Aufnahmeabschnitt 37 der Säulenblende 20 ist der Flansch 36 des Säulenrahmenabschnittes 17 angeordnet. An den U-förmigen Aufnahmeabschnitt 37 der Säulenblende 20 schließt sich ein von einem Fahrzeuginnenraum 38 abgewandter, sichtbarer Abschnitt 39 der Säulenblende 20 an.
-
An einem zur Fensterscheibe 10 zugewandten Außenrand 40 der Säulenblende 20 ist ein Flansch 41 an der Säulenblende 20 ausgebildet, der über Befestigungsmittel 42 an einem Abschnitt 43 des Hohlraums 33 des Säulenrahmenabschnittes 17 der vorderen Tür 6 befestigt ist. Der Hohlraum 33 ist von einer Innenraumverkleidung 44 umgeben.
-
Zwischen der Innenraumverkleidung 44 und dem Außenrand 40 der Säulenblende 20 ist eine Dichtung 45 für die Fensterscheibe 10 angeordnet. Ferner ist zwischen einem Abschnitt 46 des Hohlraumes 33 und der Innenraumverkleidung 44 eine Dichtung 47 angeordnet. Die Dichtung 47 liegt im geschlossenen Zustand der vorderen Tür 6 an der Karosseriesäule 19 an.
-
Der Säulenrahmenabschnitt 18 der hinteren Tür 7 weist zwei miteinander verbundene Bleche 48 und 49 auf, die in der gezeigten Ausführungsform ein Profilteil mit zwei Hohlräumen 50 und 51 bilden. An einem ebenen Abschnitt 52 des Hohlraumes 50 liegt eine Innenfläche 53 der Säulenblende 21 an. Im Anschluss an den ebenen Abschnitt 52 des Hohlraumes 50 bilden die beiden Bleche 48, 49 einen Flansch 54.
-
Der Flansch 54 des Säulenrahmenabschnittes 18 ist in einem U-förmigen Aufnahmeabschnitt 55 der Säulenblende 21 angeordnet. An den U-förmigen Aufnahmeabschnitt 55 der Säulenblende 21 schließt sich ein sichtbarer Abschnitt 56 der Säulenblende 21 an, der vom Fahrzeuginnenraum 38 abgewandt ist.
-
An einem zur Fensterscheibe 11 gerichteten Außenrand 57 der Säulenblende 21 schließt sich ein in Richtung des Fahrzeuginnenraumes 38 verlaufender Flansch 58 an. Der Flansch 58 ist über Befestigungsmittel 59 an einem Abschnitt 60 des Hohlraumes 51 angeordnet. Der Hohlraum 51 des Säulenrahmenabschnittes 18 ist mit einer Innenraumverkleidung 61 versehen, die in den Fahrzeuginnenraum 38 zeigt.
-
Zwischen einem Abschnitt 62 des Hohlraumes 51 und einem Ende 61a der Innenraumverkleidung 61 ist eine Dichtung 63 angeordnet. Die Dichtung 63 liegt im geschlossenen Zustand der hinteren Tür 7 an einer Außenwand 64 der Karosseriesäule 19 an. Zwischen dem Außenrand 57 der Säulenblende 21 und dem sich daran anschließenden Flansch 58 der Säulenblende 21 und einem Ende 65 der Innenraumverkleidung 61 ist eine Dichtung 66 vorgesehen, die einen Außenrand 11a der Fensterscheibe 11 abdichtet.
-
In der gezeigten Ausführungsform weist die Blende 21 einen in Fahrzeugquerrichtung y verlaufenden Schenkel 67 zwischen dem sichtbaren Abschnitt 56 und dem U-förmigen Aufnahmeabschnitt 55 auf. Die Länge y67 des Schenkels 67 wird unter anderem durch einen Dichtungsabschnitt 68 der Fugendichtung 25 bestimmt. Ein Befestigungsabschnitt 69 der Fugendichtung 25 ist an einer Außenfläche 70 des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 55 der Säulenblende 21 angeordnet. Ein Ende 71 der Fugendichtung 25 liegt an dem Blech 49 des Säulenrahmenabschnittes 18 an.
-
Die
3 zeigt eine vergrößerte Darstellung eines Bereiches, bei dem ein als Anlagefläche
74 ausgebildeter Abschnitt einer Außenfläche
72 des U-förmigen Aufnahmeabschnittes
37 der Säulenblende
20 an einer Außenfläche
73 des Dichtungsabschnittes
68 anliegt. Ferner liegt ein als Anlagefläche
75 ausgebildeter Abschnitt einer Außenfläche
70 der Säulenblende
21 im Bereich zwischen dem Schenkel
67 und dem U-förmigen Aufnahmeabschnitt
55 an der Außenfläche
73 des Dichtungsabschnittes
68 der Fugendichtung
25 an. An der jeweiligen Anlagefläche
74 und der Anlagefläche
75 der Säulenblende
20,
21 ist jeweils eine Oberfläche ausgebildet, die im Unterschied zu dem aus der
EP 1 584 517 bekannten Stand der Technik Unebenheiten
76 aufweist.
-
Durch die Unebenheiten 76, die beispielsweise als eine Narbung ausgebildet sein können, wird ein Stick-Slip-Effekt zwischen der jeweiligen Anlagefläche 74 der Säulenblende 20 bzw. der Anlagefläche 75 der Säulenblende 21 und der Außenfläche 73 des Dichtungsabschnittes 68 der Fugendichtung 25 vermieden. Dadurch, dass ein Ankleben zwischen der Anlagefläche 74 der Säulenblende 20 und der Anlagefläche 75 der Säulenblende 21 mit der Außenfläche des Dichtungsabschnittes 68 der Fugendichtung 25 durch die Vermeidung einer Flächenauflage nicht stattfindet, werden Geräusche, die durch das Losreißen aneinander klebender Flächen entstehen, verhindert bzw. verringert.
-
Die 4 zeigt die Säulenblende 20 in Richtung einer Innenfläche 35 der Säulenblende 20. Aus der 4 geht hervor, dass sich die Unebenheiten 76 über die gesamte Länge des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 37 im Bereich der Anlagefläche 74 erstrecken. Ferner ist aus der 4 das im Türkörper 12 der vorderen Tür 6 angeordnete untere Ende 28 der Säulenblende 20 erkennbar.
-
Die 5 zeigt die Säulenblende 21 in Richtung auf eine Innenfläche 53 der Säulenblende 21. Die Unebenheiten 76 sind über die gesamte Länge des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 55 im Bereich der Anlagefläche 75 ausgebildet. Ferner ist aus der 5 das untere Ende 29 der Säulenblende 21 erkennbar, das im Hohlraum des Türkörpers 13 der hinteren Tür 7 nicht sichtbar angeordnet ist. Die Säulenblenden 20 und 21 weisen ferner Versteifungsrippen 77 auf.
-
Die 6 zeigt in einer Schnittansicht entsprechend der 3 eine weitere Ausführungsform von Säulenblenden 20' und 21' bei denen im Unterschied zu Säulenblenden 20, 21 zusätzlich stegförmige Anlageflächen 78 vorgesehen sind. Die mit einem Apostroph versehenen Bezugszeichen und die gleichen Bezugszeichen ohne einen Apostroph für die Teile der Säulenblenden 20, 20' und 21, 21' betreffen im Prinzip die gleichen Teile.
-
Bei den Säulenblenden 20' und 21' weist der jeweilige U-förmige Aufnahmeabschnitt 37' und 55' an seiner jeweiligen Innenfläche 35' und 53' stegförmige Anlageflächen 78 auf, die in regelmäßigen Abständen zueinander an der jeweiligen Innenfläche 35, 53' des jeweiligen U-förmigen Aufnahmeabschnittes 37, 55' ausgebildet sind.
-
In der in der 6 gezeigten Ausführungsform sind die stegförmigen Anlageflächen 78 U-förmig ausgebildet. An den stegförmigen Anlageflächen 78 liegen die Außenränder 79, 80 der Bleche 30, 31 bzw. die Außenränder 81, 82 der Bleche 48 und 49 an. Durch die stegförmigen Anlageflächen 78 wird die Kontaktfläche zwischen den Außenrändern 79, 80 bzw. 81, 82 der Bleche 30, 31 bzw. 48, 49 minimiert. Dadurch wird auch entsprechend die Entstehung von Knarzgeräuschen verringert.
-
In der 7a ist eine Schnittansicht des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 37' der Säulenblende 20' gezeigt. An der Innenfläche 35' des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 37' ist eine U-förmige, stegförmige Anlagefläche bzw. eine U-förmige Auflagerippe 78 dargestellt. Die 7b zeigt einen Längsschnitt, der längs der Linie VII-VII in der 7a verläuft. Aus der 7b geht hervor, dass die Auflagerippen 78 in regelmäßigen Abständen an der Innenfläche 35' des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 37' ausgebildet sind.
-
Die 8a und 8b zeigen eine weitere Ausführungsform von Auflagerippen 78a, die an der Innenfläche 35' des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 37' ausgebildet sind. Aus der 8a geht hervor, dass sich die Auflagerippe 78a gegenüberliegend zu einem Ende 83 eines sichtbaren Bereiches 84 bis ungefähr in die Mitte des U-förmigen Aufnahmeabschnittes 37' erstreckt. Die 8b zeigt einen Längsschnitt längs der Linie VIII-VIII in der 8a. Aus der 8b geht hervor, dass die Auflagerippen 78a in regelmäßigen Abständen zueinander an der Innenfläche 35' der Säulenblende 20' einstückig ausgebildet sind.