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Die
Erfindung betrifft eine hydraulische Kolbenmaschine gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Aus
der
DE 10 2004
060 954 A1 ist beispielsweise eine Doppeltaumelscheibenmaschine
bekannt, bei der in einer feststehenden Trommel eine Vielzahl von
Kolben aufgenommen sind, die jeweils paarweise gegenläufig
in der Trommel geführt sind und einen gemeinsamen Arbeitsraum
begrenzen. Die Axialverschiebung der gegenläufigen Kolben
erfolgt über zwei beidseitig der Trommel angeordnete Taumelscheiben,
die drehfest mit einer Antriebswelle verbunden sind. Jeder Kolben
ist über einen mit einer Durchgangsbohrung versehenen Gleitschuh
an der ihm zugeordneten Taumelscheibe abgestützt, wobei die
Kolben von einem Kapillarrohr durchsetzt sind, über das
Druckmittel zur Gleitfläche des Gleitschuhs geführt
ist, so dass dieser hydrostatisch abgestützt wird. Bei
dieser bekannten Lösung sind die Kolben über jeweils
an den Gleitschuhen angreifende federvorgespannte Rückzugplatten
gegen die Schräg- oder Taumelscheibe vorgespannt, so dass
die Gleitschuhe während des Saughubs nicht von der zugeordneten
Taumelscheibe abheben. Die Druckmittelzufuhr zu den Arbeitsräumen
erfolgt jeweils durch ein in arbeitsraumseitigen Endabschnitten
der Kolben aufgenommenes Saugventil, das jeweils einen Druckraum
begrenzt, der über in den Kolbenfuß eingebrachte
Schrägbohrungen mit Sauganschlüssen der Axialkolbenmaschine
verbunden ist. Zur Druckmittelabfuhr sind zwischen dem Arbeitsraum
und einem Druckanschluss radial oder axial in der Kolbentrommel
angeordnete Druckventile vorgesehen. Nachteilig bei derartigen Kolbenmaschinen
ist, dass die Kolben ein relativ großes Totvolumen aufweisen, das
zu einem verschlechterten volumetrischen Wirkungsgrad und erheblichen
Geräuschpegel der Axialkolbenmaschine führen kann.
Des Weiteren nachteilig ist, dass derartige Kolbenmaschinen aufgrund der
federvorgespannten Rückzugplatten fertigungstechnisch äußerst
aufwendig sind. Die federvorgespannten Rückzugplatten sind
erforderlich, um die Gleitschuhe gegen die Taumelscheiben vorzuspannen
und bei einem Saughub der Kolben ein Abheben von den Taumelscheiben
zu verhindern.
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Zur
Verringerung des Totvolumens ist es aus der
WO 96/01946 A1 bekannt,
Kolbeneinsätze in den Kolben anzuordnen, die an ihrem Außenumfang
mit einem schraubenförmig ausgebildeten Druckmittelkanal
zur Druckmittelversorgung der Gleitschuhe versehen sind. Bei dieser
bekannten Lösung erfolgt die Druckmittelzufuhr und Druckmittelabfuhr über
als Schieber ausgeführte Saug- und Druckventile, deren Schieberhülsen
an Außenumfang der Kolben im Zylinder oder in der Kolbentrommel
geführt sind. Derartige Kolbenmaschinen sind aufgrund der
federvorgespannten Rückzugplatten ebenfalls fertigungstechnisch
aufwendig.
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Demgegenüber
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine hydraulische Kolbenmaschine zu
schaffen, bei der die hydraulischen Verluste bei minimalem vorrichtungstechnischen
Aufwand minimiert sind.
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Diese
Aufgabe wird durch eine hydraulische Kolbenmaschine mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Kolbenmaschine hat zumindest
eine Schräg- oder Taumelscheibe, an der eine Vielzahl von
Kolben abgestützt sind, die jeweils über einen
Gleitschuh gegen die Schräg- oder Taumelscheibe vorgespannt
sind. Erfindungsgemäß sind die Kolben durch die
Kraft zumindest einer abschnittsweise innerhalb der Kolben geführten
Spannfeder gegen die Schräg- oder Taumelscheibe vorgespannt,
wobei ein Endabschnitt der Spannfeder an zumindest einer Anlageschulter
eines in dem Kolben angeordneten Kolben einsatzes abgestützt
ist und diesen zumindest abschnittsweise umgreift. Bei dieser Lösung
kann aufgrund der innerhalb der Kolben geführten Spannfeder
auf federvorgespannte Rückzugplatten zur Vorspannung der
Gleitschuhe gegen die Schräg- oder Taumelscheibe verzichtet
werden. Die Kolbeneinsätze reduzieren jeweils den Kolbeninnenraum
der Kolben und füllen den Innenraum der Spannfeder zumindest
abschnittsweise aus, so dass das Totvolumen minimiert ist.
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Die
Kolbenmaschine hat bei einer erfindungsgemäßen
Ausführung gegenläufig bewegbare, einen gemeinsamen
Arbeitsraum begrenzende Kolben, die über zumindest eine
gemeinsame Spannfeder jeweils mit einem Gleitschuh gegen eine Schräg- oder
Taumelscheibe vorgespannt sind, wobei die Endabschnitte der Spannfeder
jeweils an einer Anlageschulter eines Kolbeneinsatzes der Kolben
abgestützt sind. Beispielsweise ist die Kolbenmaschine als
Doppeltaumelscheibenmaschine oder Doppelschrägkolbenmaschine
ausgebildet, die vorteilhafterweise in beide Drehrichtungen betrieben
werden kann.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Anlageschulter
jeweils an einem Radialbund des Kolbeneinsatzes ausgebildet, der
eine der Anlageschulter gegenüberliegende Stützschulter aufweist,
an der ein Endabschnitt jeweils einer zweiten Spannfeder mit gegenüber
der ersten Spannfeder verringerter Federkonstante abgestützt
ist. Die mittig angeordnete Spannfeder mit der größeren
Federkonstante ist für einen ersten Teilhub der Kolben, vorzugsweise
im Bereich von etwa 30 bis 50% der Gesamthublänge, wirksam
und dann im Wesentlichen entspannt. Die beiden äußeren
Spannfedern mit verringerter Federkonstante zentrieren jeweils die Kolbeneinsätze
und spannen die Kolben im Bereich des äußeren
Totpunkts mit verhältnismäßig geringer Kraft
gegen die Schräg- oder Taumelscheibe vor. Die gegenüber
der mittleren Spannfeder geringere Kraft der äußeren
Spannfedern ist ausreichend, da bei Erreichen des äußeren
Totpunkts keine weitere Beschleunigung der Kolben erforderlich ist
(v = 0 bei Erreichen des äußeren Tot punkts). Die
schwächere Feder ist vorzugsweise erst ab einer Hublänge
von 30 bis 50% des Gesamthubs wirksam. Vorteilhaft bei dieser Variante
ist, dass ein Abheben der Kolben von den Schräg- oder Taumelscheiben
durch die stärkere Spannfeder verhindert wird, wobei der
Federdurchmesser aufgrund der begrenzten Wirklänge der Spannfeder
mit großer Federkonstante gegenüber einer die
Kolben über die gesamte Hublänge vorspannenden
starken Feder verringert ist.
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Der
Radialbund des Kolbeneinsatzes ist bei einem erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiel durch die Kraft der mittleren Spannfeder
mit größerer Federkonstante mit einem Anschlag
des Kolbens in Anlage bringbar. Der Anschlag des Kolbens ist vorzugsweise
durch einen radial erweiterten Bereich der Innenwandung des Kolbens
als Anschlagschulter ausgebildet.
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Das
Gewicht der Kolbenmaschine lässt sich verringern, wenn
zumindest die Kolbeneinsätze, die Kolben und/oder die Gleitschuhe
aus verschleißfestem Kunststoff, beispielsweise kohlefaserverstärktem
Kunststoff, hergestellt sind. Aufgrund der durch die Gewichtsoptimierung
reduzierten Massenträgheit ist der Wirkungsgrad der Kolbenmaschine
verbessert. Bei einem abschnittsweise hohlgebohrten metallischen
Kolben verringern die Kunststoffeinsätze das Totvolumen,
ohne dass das Gewicht so groß ist, wie bei einem Vollkolben
oder weniger tief gebohrten Kolben.
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Als
fertigungstechnisch besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen,
wenn die Kunststoffbauteile der Kolbenmaschine durch Spritzgießen
hergestellt sind. Dadurch ist die mechanische Nacharbeit der Bauteile auf
ein Minimum reduziert oder kann entfallen, so dass eine kostengünstige
Herstellung der Kolbenmaschine ermöglicht ist.
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Gemäß einem
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel überdecken
sich die in den gegenläufig verschiebbaren Kolben angeordneten
Kolbeneinsätze zumindest abschnittsweise und sind ineinander
axialverschiebbar. Als besonders vorteilhaft hat es sich hierbei
erwiesen, wenn die Kolbeneinsätze gleitend ineinander geführte
Stützvorsprünge (Stützschenkel) aufweisen,
die sich zu einem im Wesentlichen zylinderförmigen, die
Spannfeder durchsetzenden gemeinsamen Stützabschnitt ergänzen. Das
heißt, die Kolbeneinsätze führen bei
einer Doppelpumpe die Spannfedern auf ihrer ganzen Länge, wobei
die Spannfeder durch die Axialverschiebbarkeit der Kolbeneinsätze über
die gesamte Hublänge der Kolben geführt ist.
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Die
Kolbeneinsätze erstrecken sich abschnittsweise in den Arbeitsraum
hinein, so dass die Spannfeder auch in diesem Bereich durch die
Kolbeneinsätze abgestützt und ein Ausknicken der Spannfeder
verhindern ist.
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Die
Stützvorsprünge weisen vorzugsweise jeweils einen
im Wesentlichen kreisausschnittförmigen (kreissektorförmigen)
Querschnitt auf. Bei einer bevorzugten Ausführung der Kolbenmaschine
sind die Kolbeneinsätze mit jeweils drei um etwa 120° zueinander
versetzt angeordneten Stützvorsprüngen versehen.
Die Anlageschultern sind vorzugsweise im Bereich der Stützvorsprünge
ausgebildet.
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Die
Kolbeneinsätze weisen vorzugsweise zumindest eine Ausnehmung,
insbesondere eine Durchgangsbohrung auf, die einerseits im Arbeitsraum
und andererseits in einer Gleitfläche des Gleitschuhs mündet
und eine Druckmittelverbindung ausbildet. Über die Ausnehmung
ist Druckmittel zur Gleitfläche des Gleitschuhs geführt,
so dass dieser hydrostatisch an der Schräg- oder Taumelscheibe abgestützt
ist.
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Sonstige
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand weiterer
Unteransprüche.
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Im
Folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Teildarstellung einer als Doppeltaumelscheibenpumpe ausgebildeten
Kolbenmaschine gemäß eines ersten erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiels;
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2 eine
Einzeldarstellung eines Kolbeneinsatzes aus 1;
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3 eine
Draufsicht des Kolbeneinsatzes aus 2;
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4 einen
Längsschnitt des Kolbeneinsatzes aus 2 und
-
5 eine
Teildarstellung einer als Doppeltaumelscheibenpumpe ausgebildeten
Kolbenmaschine gemäß eines weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels.
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In 1 ist
eine Teildarstellung einer als Doppeltaumelscheibenpumpe 1 ausgebildeten
Kolbenmaschine dargestellt. Eine derartige Pumpe 1 besteht
im Wesentlichen aus einer in einem nicht dargestellten Gehäuse
angeordnete Kolbentrommel 2, die von einer Vielzahl von
auf einem gemeinsamen Teilkreis liegenden achsparallelen Zylinderbohrungen 4 durchsetzt
ist, die jeweils in den Stirnflächen 6, 8 der Kolbentrommel 2 münden
und jeweils zwei gegenläufig bewegbare Kolben 10, 12 aufnehmen.
Diese ragen mit einem Kolbenfuß 14, 16 aus
der jeweiligen Stirnfläche 6, 8 der Kolbentrommel 2 heraus.
Die Kolbenfüße 14, 16 sind kugelig
ausgebildet und tragen jeweils einen Gleitschuh 18, 20. Über
die Gleitschuhe 18 sind die in 1 aus der
linken Stirnfläche 6 der Kolbentrommel 2 vorstehenden
Kolben 10 an einer ersten Taumelscheibe 22 und über
die Gleitschuhe 20 die aus der rechten Stirnfläche 8 vorstehenden Kolben 12 an
einer zweiten Taumelscheibe 24 abgestützt. Die
Taumelscheiben 22, 24 sind drehfest mit einer
nicht dargestellten Antriebswelle der Pumpe 1 verbunden,
die über Axial-/Radiallagerungen im Gehäuse gelagert
ist. Bei einer derartigen Konstruktion mit symmetrisch angeordneten
Taumelscheiben 22, 24 werden die auftretenden
Axialkräfte symmetrisch in die Antriebswelle eingeleitet
und von dieser getragen, so dass das Gehäuse und die Lagerung
der beweglichen Teile entlastet sind und somit kleiner ausgelegt
werden können als es bei einer einfachen Taumelscheibenpumpe
mit nur einer Taumelscheibe der Fall ist. Von den einander zuweisenden
Endabschnitten der jeweils in einer Zylinderbohrung 4 aufgenommenen
Kolben, wobei diese im Bereich ihres inneren Totpunkts dargestellt
sind, wird ein sich durch die gegenläufige Kolbenbewegung
während des Saughubs vergrößernder und
während des Druckhubs verkleinernder Arbeitsraum 28 in
Axialrichtung begrenzt, in den Druckmittel über einen Sauganschluss
zuführbar und aus dem Druckmittel über einen Druckanschluss abführbar
ist (nicht dargestellt). Jeder Kolben 10, 12 hat
einen etwa zylinderförmigen Kolbenmantel 26, 30,
der über eine Einschnürung 32, 34 in
den kugelförmigen Kolbenfuß 14, 16 übergeht.
Dieser steht in kugelgelenkartigem Eingriff mit dem zugeordneten Gleitschuh 18, 20,
der seinerseits mit seiner Gleitfläche 36, 38 an
einer Stirnfläche 40, 42 der Taumelscheibe 22, 24 anliegt.
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Die
Kolben 10, 12 sind durch die Kraft einer abschnittsweise
innerhalb der Kolben 10, 12 geführten
Spannfeder 44 gegen die Taumelscheiben 22, 24 vorgespannt,
so dass die Gleitschuhe 18, 20 während
des Saughubs nicht von der zugeordneten Taumelscheibe 22, 24 abheben,
wobei Endabschnitte 46, 48 der Spannfeder 44 an
Anlageschultern 50, 52 eines jeweils in den Kolben 10, 12 angeordneten
Kolbeneinsatzes 54, 56 abgestützt sind
und diesen abschnittsweise umgreifen. Die Kolbeneinsätze 54, 56 reduzieren
den Kolbeninnenraum der Kolben 10, 12 und füllen
den Innenraum der Spannfeder 44 aus, so dass das Totvolumen
minimiert und eine erhebliche Wirkungsgradverbesserung und Geräuschreduzierung
erreicht wird. Aufgrund der Spannfeder 44 kann auf federvorgespannte
Rückzugplatten zur Vorspannung der Gleitschuhe 18, 20 gegen
die Taumelscheiben 22, 24 verzichtet werden. Dadurch
vereinfacht sich der Aufbau der Pumpe 1, wobei die Gleitschuhe 18, 20 frei
gestaltet werden können. Die Kolbeneinsätze 54, 56 sind
mit einer eine Druckmittelverbindung ausbildenden Durchgangsbohrung 58 versehen,
die einerseits im Arbeitsraum 28 und andererseits über
eine Verbindungsbohrung 60, eine trichterförmige
Erweiterung 62 der Kolben 10, 12 und
eine Kapillar bohrung 63 des Gleitschuhs 18, 20 in
der Gleitfläche 36, 38 des Gleitschuhs 18, 20 mündet. Die
trichterförmige Erweiterung 62 ist erforderlich,
um die Druckmittelverbindung zur Gleitfläche 36, 38 auch
während einer Relativverschwenkung zwischen Gleitschuh 18, 20 und
Kolben 10, 12 aufrechtzuerhalten. Über
die Druckmittelverbindung ist Druckmittel zur Gleitfläche 36, 38 des
Gleitschuhs 18, 20 geführt, so dass dieser
hydrostatisch an der Taumelscheibe 22, 24 abgestützt
ist.
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Eine
Besonderheit der beschriebenen Lösung besteht darin, dass
zumindest die Kolbeneinsätze 54, 56,
die Kolben 10, 12 und auch die Gleitschuhe 18, 20 aus
verschleißfestem Kunststoff, beispielsweise kohlefaserverstärktem
PEEK oder POM, hergestellt sind, so dass die Doppeltaumelscheibenpumpe 1 mit
minimalem Gewicht und minimalen bewegten Massen ausgeführt
ist. Aufgrund der durch die Gewichtsoptimierung reduzierten Massenträgheit ist
der Wirkungsgrad der Kolbenmaschine 1 verbessert. Bei einer
Kolbenmaschine mit metallischen Kolben kann aufgrund der Kolbeneinsätze
aus Kunststoff ebenfalls eine erhebliche Gewichtsreduktion erreicht
werden. Als fertigungstechnisch besonders vorteilhaft hat es sich
erwiesen, wenn die Kunststoffbauteile der Kolbenmaschine 1 durch
Spritzgießen hergestellt werden. Dadurch ist die mechanische Nacharbeit
der Bauteile auf ein Minimum reduziert oder kann entfallen, so dass
eine kostengünstige Herstellung der Kolbenmaschine 1 ermöglicht
ist. Die in den gegenläufig verschiebbaren Kolben 10, 12 angeordneten
Kolbeneinsätze 54, 56 sind abschnittsweise
ineinander axialverschiebbar, so dass die Spannfedern 44 über
die gesamte Hublänge der Kolben 10, 12 geführt
sind. Als besonders vorteilhaft hat es sich hierbei erwiesen, wenn
die Kolbeneinsätze 54, 56 gleitend ineinander
geführte Stützvorsprünge 64, 66, 68 (siehe 2)
aufweisen, die sich zu einem im Wesentlichen zylinderförmigen,
die Spannfeder 44 durchsetzenden Stützabschnitt 70 ergänzen.
Die Spannfeder 44 ist entlang einer Innenwandung 72 des
Kolbenmantels 26, 30 der Kolben 10, 12 und dem
Stützabschnitt 70 der Kolbeneinsätze 54, 56 geführt.
Diese erstrecken sich in den Arbeitsraum 28 hinein, so
dass die Spannfeder 44 auch in diesem Bereich durch die
Kolbeneinsätze 54, 56 abgestützt
und ein Ausknicken der Spannfeder 44 verhindern ist.
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Gemäß 2,
die eine Einzeldarstellung des Kolbeneinsatzes 54 aus 1 zeigt,
weisen diese ein abschnittsweise zylinderförmiges Fußteil 74 auf,
das einen an die Kolbeninnenwandung 72 (siehe 1)
angepassten kegelförmigen Endabschnitt 76 hat.
Der Kolbeneinsatz 54 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
arbeitsraumseitig mit drei Stützvorsprüngen 64, 66, 68 versehen,
die sich gemäß 1 mit den
Stützvorsprüngen 64, 66, 68 des
gegenüberliegenden Kolbeneinsatzes 56 zu dem im Wesentlichen
zylinderförmigen Stützabschnitt 70 ergänzen.
Die Stützvorsprünge 64, 66, 68 sind
jeweils mit einer Anlageschulter 50 versehen, an der die Spannfeder 44 (siehe 1)
abgestützt ist (die Kolbeneinsätze 56 der
anderen Seite sind identisch aufgebaut, so dass auf eine eigene
Beschreibung verzichtet wird). Das heißt, die Kolbeneinsätze 54, 56 überdecken
einander abschnittsweise, so dass die Spannfeder 44 auf
ihrer gesamten Länge durch die Kolbeneinsätze 54, 56 abgestützt
und ein Ausknicken der Spannfeder 44 verhindern ist.
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Wie 3 zu
entnehmen ist, die eine Draufsicht des Kolbeneinsatzes 54 aus 2 zeigt,
sind die Stützvorsprünge 64, 66, 68 bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel um jeweils etwa 120° zueinander
versetzt angeordnet und weisen einen etwa kreisausschnittförmigen
(kreissektorförmigen) Querschnitt auf. Der Öffnungswinkel α der
Stützvorsprünge 64, 66, 68 ist
hierbei etwas geringer gewählt als der Öffnungswinkel β benachbarter
Ausnehmungen 78, 80, 82, so dass die
Kolbeneinsätze 54, 56 mit geringem Spiel
gleitend ineinander axialverschiebbar sind.
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Gemäß 4,
die einen Längsschnitt des Kolbeneinsatzes 54 aus 2 zeigt,
sind die Anlageschultern 50 für die Spannfeder 44 im
Bereich der Stützvorsprünge 64, 66, 68 ausgebildet.
Um die Montage der Spannfeder 44 zu erleichtern, sind die
Stützvorsprünge 64, 66, 68 jeweils
mit einer außenliegenden Einführschräge 84 versehen.
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In 5 ist
eine Teildarstellung einer als Doppeltaumelscheibenpumpe ausgebildeten
Kolbenmaschine 1 gemäß eines weiteren
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
gezeigt. Dieses Ausführungsbeispiel unterscheidet sich
von dem vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel im Wesentlichen dadurch,
dass die Anlageschultern 50, 52 der Spannfeder 44 jeweils
an einem Radialbund 86 des Kolbeneinsatzes 88, 90 ausgebildet
ist, der jeweils eine den Anlageschultern 50, 52 gegenüberliegende
Stützschulter 92, 94 aufweist, an der
ein Endabschnitt 96, 98 jeweils einer zweiten
Spannfeder 100 mit gegenüber der ersten Spannfeder 44 wesentlich
verringerter Federkonstante abgestützt ist. Die beiden
Spannfedern 100 sind koaxial zu der mittigen Spannfeder 44 angeordnet
und greifen jeweils an dem Grund der Kolben 10, 12 an.
Der Radialbund 86 des Kolbeneinsatzes 88, 90 ist
im dargestellten Bereich des inneren Totpunkts der Kolben 10, 12 durch
die Kraft der Spannfeder 44 mit größerer
Federkonstante mit einem Anschlag 102 des Kolbens 10, 12 in
Anlage gebracht. Der Anschlag 102 des Kolbens 10, 12 ist durch
einen radial erweiterten Bereich der Innenwandung 72 des
Kolbens 10, 12 als Anschlagschulter ausgebildet.
Der Stützabschnitt 70 des Kolbeneinsatzes 88, 90 hat
einen im Bereich der stärkeren Spannfeder 44 entsprechend
größeren Außendurchmesser. Der Anschlag 102 ist
für die Funktion der erfindungsgemäße
Kolbenmaschine 1 jedoch nicht zwingend erforderlich. Die
mittig angeordnete Spannfeder 44 mit größerer
Federkonstante ist für einen ersten Teilhub der Kolben 10, 12 im
Bereich von etwa 30 bis 50% der Gesamthublänge wirksam
und dann entspannt. Die Spannfedern 100 mit verringerter
Federkonstante zentrieren jeweils die Kolbeneinsätze 88, 90 und
spannen die Kolben 10, 12 im Bereich des äußeren
Totpunkts mit verhältnismäßig geringer
Kraft gegen die Taumelscheiben 22, 24 vor. Die
gegenüber der Spannfeder 44 mit großer
Federkonstante geringere Kraft der Spannfedern 100 ist
ausreichend, da bei Erreichen des äußeren Totpunkts
keine weitere Beschleunigung der Kolben 10, 12 erforderlich
ist (v = 0 bei Erreichen des äußeren Totpunkts).
Die schwächeren Spannfedern 100 sind erst ab einer Hublänge
von 30 bis 50% des Gesamthubs bei entspannter Spannfeder 44 wirksam.
Vorteilhaft bei dieser Variante ist, dass ein Abheben der Kolben 10, 12 von
den Taumelscheiben 22, 24 durch die stärkere Spannfeder 44 verhindert
wird, wobei der Federdurchmesser aufgrund der begrenzten Wirklänge
der Spannfeder 44 mit großer Federkonstante gegenüber
einer die Kolben 10, 12 über die gesamte
Hublänge vorspannenden starken Feder verringert ist.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es ebenfalls
möglich, die Kolbeneinsätze 88, 90 derart
auszubilden, dass diese einander abschnittsweise überdecken,
so dass die Spannfeder 44 auf ihrer gesamten Länge
durch die Kolbeneinsätze 88, 90 abgestützt
und ein Ausknicken der Spannfeder 44 verhindern ist.
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Die
erfindungsgemäße Kolbenmaschine 1 ist nicht
auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt,
vielmehr kann die Arbeitsmaschine 1 als Einscheibentaumel-
oder Schrägscheibenpumpe ausgeführt werden, wobei
in der Kolbentrommel 2 nur die Kolben 10 axialverschiebbar
geführt sind und über die Gleitschuhe 18 an
der einzigen Taumel- oder Schrägscheibe 22 anliegen.
Bei einer derartigen Lösung wird das Gehäuse einseitig
mit Druckkräften beaufschlagt, Vorteil ist jedoch, dass
die Pumpe in Axialrichtung kürzer baut.
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Offenbart
ist eine hydraulische Kolbenmaschine 1 mit zumindest einer
Schräg- oder Taumelscheibe 22, 24, an
der eine Vielzahl von Kolben 10, 12 abgestützt
sind, die jeweils über einen Gleitschuh 18, 20 gegen
die Schräg- oder Taumelscheibe 22, 24 vorgespannt
sind. Erfindungsgemäß sind die Kolben 10, 12 durch
die Kraft zumindest einer abschnittsweise innerhalb der Kolben 10, 12 geführten
Spannfeder 44, 100 gegen die Schräg-
oder Taumelscheibe 22, 24 vorgespannt, wobei ein
Endabschnitt 46, 48 der Spannfeder 44 an
zumindest einer Anlageschulter 50, 52 eines in
dem Kolben 10, 12 angeordneten Kolbeneinsatzes 54, 56, 88, 90 abgestützt
ist und diesen zumindest abschnittsweise umgreift.
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- 1
- Kolbenmaschine
- 2
- Kolbentrommel
- 4
- Zylinderbohrung
- 6
- Stirnfläche
- 8
- Stirnfläche
- 10
- Kolben
- 12
- Kolben
- 14
- Kolbenfuß
- 16
- Kolbenfuß
- 18
- Gleitschuh
- 20
- Gleitschuh
- 22
- Taumelscheibe
- 24
- Taumelscheibe
- 26
- Kolbenmantel
- 28
- Arbeitsraum
- 30
- Kolbenmantel
- 32
- Einschnürung
- 34
- Einschnürung
- 36
- Gleitfläche
- 38
- Gleitfläche
- 40
- Stirnfläche
- 42
- Stirnfläche
- 44
- Spannfeder
- 46
- Endabschnitt
- 48
- Endabschnitt
- 50
- Anlageschulter
- 52
- Anlageschulter
- 54
- Kolbeneinsatz
- 56
- Kolbeneinsatz
- 58
- Durchgangsbohrung
- 60
- Verbindungsbohrung
- 62
- Erweiterung
- 63
- Kapillarbohrung
- 64
- Stützvorsprung
- 66
- Stützvorsprung
- 68
- Stützvorsprung
- 70
- Stützvorsprung
- 72
- Innenwandung
- 74
- Fußteil
- 76
- Endabschnitt
- 78
- Ausnehmung
- 80
- Ausnehmung
- 82
- Ausnehmung
- 84
- Einführschräge
- 86
- Radialbund
- 88
- Kolbeneinsatz
- 90
- Kolbeneinsatz
- 92
- Stützschulter
- 94
- Stützschulter
- 96
- Endabschnitt
- 98
- Endabschnitt
- 100
- Spannfeder
- 102
- Anschlag
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004060954
A1 [0002]
- - WO 96/01946 A1 [0003]