DE102007009152A1 - Transportvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Bei einer Etikettiervorrichtung für Behälter, die wenigstens ein Transportelement zum Transportieren, Weiterleiten und Aufbringen von Etiketten umfaßt, wobei das Transportelement mindestens ein Kontaktelement mit mindestens einer Kontaktfläche aufweist, an welcher im bestimmungsgemäßen Betrieb mindestens je ein Etikett haftend gehalten wird, um dieses auf die Behälteroberfläche zu überführen, handelt es sich bei der Kontaktoberfläche um eine Oberfläche mit erhöhter Adhäsion.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Etikettiervorrichtung für Behälter, bei der die Transportelemente eine oder mehrere strukturierte Kontaktflächen mit erhöhter Adhäsion aufweisen und die Etiketten ausschließlich durch Adhäsionskräfte gehalten werden. Die strukturierte Oberfläche wird dabei aus einer Vielzahl von Vorsprüngen gebildet, die ein Fußteil und ein Kopfteil aufweisen, wobei der Kopfteil eine von der Oberfläche wegweisende Stirnfläche besitzt, wobei jeder Vorsprung eine Größe derart besitz, das alle Stirnflächen den gleichen senkrechten Abstand von der Oberfläche haben und eine adhärente, durch gegenseitige Abstände zwischen den Stirnflächen unterbrochene Kontaktfläche bilden, wobei die Fußteile gegenüber der Oberflächennormalen geneigt sind.
- Etikettiermaschinen sind im Stand der Technik weitreichend bekannt. Die von einem Vorratsspeicher kommenden Etiketten werden dabei von einem Band geschnitten, abgezogen oder von einem Stapel abgehoben oder abgestreift. Die
DE 20 2006 011 787 U1 offenbart eine derartige Etikettiermaschine, bei der die vom Band kommenden Etiketten unter anderem über eine Transportwalze geführt werden. Die Etiketten werden für den Transport mittels Vakuum auf der Oberfläche der Transportwalze gehalten. - Beispielsweise offenbart die
DE 197 19 420 A1 eine Etikettiermaschine, bei welcher die Etiketten als Stapel vorliegen und mittels unter Vakuum stehenden Einzelelementen abgehoben und an einen Saugbandförderer übergeben werden. In derDE 20 2005 007 470 U1 ist eine weitere Vorrichtung gezeigt, bei der Einzelblattetiketten entnommen werden. Hierbei werden Haftflächen einer Beleimungsvorrichtung mit einem Leimfilm versehen. Anschließend werden diese beleimte Haftflächen auf dem vordersten Etikett eines Etikettenstapel abgewälzt, wodurch das Etikett entnommen wird. Anschließend erfolgt die Weitergabe an einen z. B. mit Greifern versehenen Etikettierzylinder. - Diese Vorrichtungen sind im Prinzip geeignet und vielfältig im Einsatz, allerdings stellen Greifer Verschleißteile dar, die regelmäßig gewartet und/oder ersetzt werden müssen. Für den Vakuumbetrieb sind Vakuumpumpen und entsprechende Leitungen erforderlich, welche das Bauvolumen erhöhen und Betriebsmittel erfordern. Weiterhin sind Vakuumsysteme wartungsintensiv und durch die Luftansaugung werden Schmutzpartikel angesaugt und in den Bereich der Etikettiersysteme gebracht, was entsprechende Verschmutzung beziehungsweise Reinigungsaufwand zur Folge hat.
- Aufgabe der Erfindung ist es somit, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die einen geringeren Wartungsaufwand hat, bei gleichzeitig hoher Prozesssicherheit. Dies ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich. Dabei handelt es sich um eine Etikettiervorrichtung für Behälter, umfassend wenigstens ein Transportelement zum Transportieren, Weiterleiten und Aufbringen von Etiketten, wobei das Transportelement mindestens eine Kontaktelement mit mindestens einer Kontaktfläche aufweist, an welcher im bestimmungsgemäßen Betrieb mindestens je ein Etikett haftend gehalten wird um dieses auf die Behälterfläche zu überführen, wobei die Kontaktfläche einen oder mehrer Oberflächen mit erhöhter Adhäsion aufweisen. Idealerweise sind die Oberflächen so gestaltet, dass die im Kontakt mit einer anliegenden Oberfläche erzeugbaren Adhäsionskräfte im Wesentlichen Van-der-Waal'sche Kräfte sind.
- In einer Ausgestaltung der strukturierten Oberfläche mit erhöhter Adhäsion weist diese eine Vielzahl von Vorsprüngen mit einem Fußteil und einem Kopfteil auf, wobei der Kopfteil eine von der Oberfläche wegweisende Stirnfläche besitzt, wobei jeder Vorsprung eine Größe derart besitzt, das alle Stirnflächen den gleichen senkrechten Abstand an der Oberfläche haben und eine adhärente, durch gegenseitige Abstände zwischen den Stirnflächen unterbrochene Kontaktfläche bilden, wobei die Fußteile gegenüber der Oberflächennormalen geneigt sind.
- Derartige Oberflächen sind in der
DE 102 23 234 B4 beschrieben. Diese Oberflächen sind in ihrer Art dem Haft- und Halteapparat des Geckos nachgebildet und haben den großen Vorteil, dass diese passiv wirken und keine zusätzlichen Betriebsmittel erforderlich sind. Idealerweise weisen dabei die Mehrzahl der benachbarten Stirnflächen einen Abstand zwischen 1 nm und 10 μm auf. Weiterhin kann die Vorrichtung dahingehend verbessert werden, dass die charakteristische Querschnittsgeometrie der Stirnflächen zwischen 1 nm und 5 μm liegt. Dabei wird unter charakteristischen Querschnittsgeometrie vorrangig die Kantenlänge oder der Radius verstanden. Bezüglich der Neigung der Fußteile ist es vorteilhaft, wenn diese eine Neigung gegenüber der Oberflächennormalen aufweisen die zwischen 20° und 40° liegt. - Es besteht somit ein besonderer Vorteil der Erfindung darin, dass je nach erforderlicher Transportaufgabe eine Haftfläche mit spezieller Adhäsionskraft eingesetzt werden kann. Die Veränderung der Adhäsionskraft kann durch die Variation eines oder mehrerer der nachstehenden Parameter erreicht werden:
- a) Neigungswinkel des Fußteils
- b) Mittlere Abstand der Stirnflächen untereinander
- c) Anzahl der Stirnflächen auf der Kontaktfläche
- d) Abstand der Stirnflächen von der Bodenfläche
- e) Mittlere charakteristische Querschnittsgeometrie
- Somit besteht eine verbesserte Ausgestaltung darin, das Transportelement mindestens aus einem Basiskörper und einem oder mehreren Trägerelementen zu bilden, wobei die Trägerelemente vom Basiskörper mechanisch leicht lösbar sind und auf diesen die vorgenannten Kontaktfläche angeordnet ist. So können die Trägerelemente schnell gewechselt und die Gesamtvorrichtung an die jeweiligen Transportausgaben angepasst werden.
- Weiterhin ist es von Vorteil, die Etikettiervorrichtung so auszuformen, dass in der Kontaktfläche mindestens ein Gasauslass angeordnet ist, der über geeignete Vorrichtungen mit einer Gasdruckleitung verbunden ist. Hierüber kann im Betrieb ein Gasstrom oder Gasstoß auf die anhaftenden Seite des transportierten Etiketts gegeben werden, um so den Ablösevorgang vom Trägerelement zu unterstützen. Zur gleichmäßigen Übergabe von einem ersten Trägerelement auf ein nachfolgendes zweites Trägerelement oder den Behälter kann es von Vorteil sein, eine Mehrzahl von Gasauslässen, zum Beispiel in einer Reihe nebeneinander oder untereinander, im Bereich der Haftfläche anzuordnen.
- In der verbesserten Variante weist die Haftfläche einen Adhäsionsgradienten auf, der zum Beispiel in Förderrichtung des Etiketts vorne geringer ist, um somit im ersten Übertragungs- und Anheftungsbereiches auf eine nachfolgende Oberfläche besser gelöst werden zu können. Eine derartige Variante kann zum Beispiel auf einer Schneidesalze von Vorteil sein. Grundsätzlich wird eine maximale Anhaftung eines Etiketts besonders auf einer Scheidesalze angestrebt, da die mechanische Einwirkung des Trennwerkzeugs das Etikett aus der optimalen Position verschieben oder einfalten kann. Eine maximale adhäsive Anhaftung erschwert aber die Übertragung auf ein nachfolgendes Transportelement. Daher besteht die Variante darin, links und rechts von der Schneidlinie die Oberflächen so auszuformen, dass dieses unterschiedliche Haftkräfte aufweisen. Im bestimmungsgemäßen Betrieb wird somit idealerweise das hintere Ende es abzutrennenden Etiketts mit möglichst hoher Adhäsionskraft auf der Schneidesalze fixiert, wobei das nachfolgende, ungeschnittene Etikett, welches das Bandende bildet, in dem an die Schneidkante angrenzenden Bereich mit einer etwas geringeren Adhäsionskraft gehalten wird.
- Dieser Teil des Etiketts, welcher in dem Bereich geringerer Adhäsion anhaftet, wird im weiteren Verfahren zuerst auf ein sich anschließendes Transportelement oder Behälter übergeben. Eine Übergabe auf ein Transportelement mit höherer Adhäsion wird auf diese Weise erleichtert.
- Von der Erfindung ist auch ein Verfahren zum Etikettieren von Behältern umfasst, bei welchem eine Vorrichtung nach einer der vorstehenden Ausführungsformen verwendet wird, wobei das Etikett beim Transport, Förderung oder Bearbeitung durch Adhäsionskräfte in einer geeigneten Position gehalten wird. Idealerweise sind die wirksamen Adhäsionskräfte ausschließlich oder im Wesentlichen Van-der-Waal'sche Kräfte. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden dabei zumindest die nachfolgenden Schritte durchlaufen werden:
- a) In Kontakt bringen der Kontaktfläche mit einer Fläche eines in einer Vorlagevorrichtung befindlichen Etiketts.
- b) Abheben oder Entnahme des Etiketts von der Vorlagevorrichtung.
- c) Heranführen des auf der Kontaktfläche haftenden Etiketts an die Behälteroberfläche.
- d) In Kontaktbringen und Anheften mindestens einer ersten Teilfläche des Etiketts an die Behälteroberfläche.
- e) Vollständiges Trennen von Kontaktfläche und Etikett.
- Dabei kann das Etikett nach dem Schritt b) und vor der Auftragung auf den Behälter auf die Oberfläche eines Werkzeuges übergeben werden, an welchem eine Bearbeitung des Etiketts erfolgt, wie zum Beispiel das Scheiden an einem rotierenden Messer. Die anschließende Weitergabe erfolgt in analoger Art und Weise. In einer Ausgestaltung des Verfahrens wird vor dem Schritt d) ein Kleber auf mindestens einen Teilbereich einer Etikettenseite aufgebracht.
- Zur verbesserten Übergabe des Etiketts auf eine benachbarte Oberfläche, kann gleichzeitig oder zeitlich unmittelbar nach dem ersten in Kontaktbringen des Etiketts mit dieser nachfolgenden Oberfläche ein Gasstrom oder Gasdruckstoß auf die anhaftende Seite des Etiketts gegeben werden. Somit besteht eine erfindungsgemäße Verwendung darin, das vorgenannte Verfahren oder die Vorrichtung in einer Ausgestaltung zu verwendet, um Behältern, genommen aus der Gruppe der Flaschen, Beutel, Dosen oder dergleichen mit Etiketten zu belegen oder Etikettieren auf kastenförmige Behälter mit im wesentlichen ebenflächigen Seitenwänden aufzubringen.
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1 zeigt beispielhaft und in schematischer Teildarstellung und in Draufsicht eine Etikettiermaschine zum Etikettieren der Behälter mit Rundum-Etiketten; - Die in der
1 allgemein mit1 bezeichnete Etikettiermaschine umlaufender Bauart dient zum Etikettieren von als Flaschen ausgebildeten Behältern2 mit Etiketten3 , und zwar bei der dargestellten Ausführungsform mit umlaufenden Etiketten. - Die Etikettiermaschine
1 besteht in der dem Fachmann bekannten Weise u. a. aus einem um eine vertikale Maschinenachse in Richtung des Pfeils A umlaufend angetriebenen Rotor4 , der an seinem Umfang eine Vielzahl von Behälterträgern5 in Form von Drehtellern aufweist, auf denen während des Etikettierbetriebes jeweils ein Behälter2 aufrecht stehend, d. h. mit seiner Behälterachse in vertikaler Richtung parallel zur Maschinenachse orientiert angeordnet ist. Die zu etikettierenden Behälter2 werden der Etikettiermaschine1 bzw. dem Rotor4 an einem nicht dargestellten Behältereinlauf zugeführt. Die etikettierten Behälter2 verlassen die Etikettiermaschine an einem ebenfalls nicht dargestellten Behälterauslauf. - Zum Etikettieren werden die auf den Drehtellern
5 angeordneten Behälter2 mit dem Rotor4 an wenigstens einem Etikettieraggregat6 vorbeibewegt, welche zur Verarbeitung eines von wenigstens einem Vorrat7 (Etikettenbandrolle) abgezogenen bandförmigen Etikettenmaterials ausgebildet ist, aus dem durch Abtrennen oder Abschneiden die einzelnen Etiketten3 erzeugt werden. Das Etikettieraggregat6 weist hierzu u. a. eine Schneidvorrichtung8 auf, die im Wesentlichen aus einem Haftzylinder9 und einem Messerträger10 besteht. Der Haftzylinder9 ist mit seiner Rotationsachse in vertikaler Richtung, d. h. parallel zur Maschinenachse des Rotors4 orientiert und weist an der Umfangsfläche des Haftzylinders9 mehrere leistenartige Schneidelemente oder Gegenmesser11 vorgesehen, die mit ihrer Längserstreckung parallel oder zumindest im Wesentlichen parallel zur Rotationsachse orientiert sind. Dabei ist die umlaufende Zylinderoberfläche mit der erfindungsgemäßen Haftfläche überzogen, so dass die Etiketten nach der Berührung mit dieser Oberfläche an dieser anhaften. - Bei der dargestellten Ausführungsform sind insgesamt vier Gegenmesser
11 in gleichmäßigen Winkelabständen, d. h. in einem Winkelabstand um die Achse des Haftzylinders9 versetzt vorgesehen. Der Messerträger10 ist beispielsweise an seinem Umfang mit zwei mit den Gegenmessern11 zusammenwirkenden und jeweils in vertikaler Richtung oder im Wesentlichen in vertikaler Richtung orientierten Schneidmessern12 ausgebildet, die um die Achse13 des Messerträgers10 um 180° gegeneinander versetzt vorgesehen sind und von dieser Achse jeweils den selben radialen Abstand aufweisen. - Der Haftzylinder
9 und der Messerträger10 bilden zwischen sich einen Schneidspalt15 , durch den das bandförmige Etikettiermaterial hindurchgeführt ist. Durch entsprechende Antriebe ist der Haftzylinder9 um seine Rotationsachse während des Etikettierens antreibbar, dass die Zylinderfläche in Richtung des Pfeils B umläuft. Durch einen steuerbaren Servoantrieb ist der Messerträger10 um seine Achse in Richtung des Pfeils C antreibbar, und zwar gegensinnig zum Haftzylinder9 in der Weise, dass sich im Bereich des Schneidspaltes14 die Gegenmesser11 und Scheidmesser12 jeweils in gleicher Richtung bewegen. Durch das Zusammenwirken der Schneidmesser12 mit jeweils einem Gegenmesser11 in der Schneidsituation bzw. zum Zeitpunkt des Schneidens wird von dem bandförmigen Etikettenmaterial die für ein Etikett3 benötigte Länge gesteuert abgetrennt. - Das so erhaltene und zunächst an der Zylinderoberfläche des Haftzylinders
9 an seiner nicht bedruckten Vorderseite gehaltene Etikett wird dann an die Zylinderoberfläche eines Beleimungszylinders15 übergeben. Auch der Beleimungszylinder15 ist erfindungsgemäß mit Haftflächen versehen, wobei die Haftkraft dieser Haftflächen von der Haftkraft der Oberfläche9 abweichen kann. Die Haftkraft der Zylinderoberfläche des Beleimungszylinders15 ist beispielsweise höher als die des ersten Haftzylinders9 , so dass eine automatische Überleitung von einem auf den anderen Zylinder erfolgt. - Das so an der Zylinderoberfläche des Beleimungszylinders
15 mit der bedruckten Etikettseite anhaftende Etikett3 wird auf dessen Rückseite in Teilbereichen mit Leim versehen, der über die Beleimungsstation16 in bekannter Weise linienhaft auf dem Etikettenrücken aufgetragen wird. Dieser Leim weist im Zusammenwirken mit der Behälteroberfläche eine höhere Haftkraft auf, als die Haftfläche der Zylinderoberfläche des Beleimungszylinders15 . Im bestimmungsgemäßen Betrieb wird ein am Etikettieraggregat vorbeibewegter Behälter2 durch vorgenannte Übergabe und Anrollen eines Etiketts3 etikettiert. - Am Haftzylinder
9 und am Beleimungszylinder15 sind nicht dargestellte Gasauslässe vorgesehen, mittels welcher im Übergabespalt16 , zwischen den Zylindern9 und15 , aber auch in dem Übergabespalt17 , zwischen dem Beleimungszylinder15 und dem Behälter2 , in bekannter Art und Weise ein Druckluftstoßes erfolgen kann, womit der Ablösevorgang des Etiketts vom einen Element und Anhaftung auf das jeweils nachfolgende Element unterstützt wird. - Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen im Bereich der Etikettiermaschinen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird. Dabei ist vorrangig die Substitution der üblichen Vakuumzylinder oder Vakuumhaftelemente durch geeignete, erfindungsgemäße Haftzylinder oder Haftelemente zu sehen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202005007470 U1 [0003]
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Claims (20)
- Etikettiervorrichtung für Behälter, umfassend wenigstens ein Transportelement zum Transportieren, Weiterleiten und Aufbringen von Etiketten, wobei das Transportelement mindestens ein Kontaktelement mit mindestens einer Kontaktfläche aufweist, an welcher im bestimmungsgemäßen Betrieb mindestens je ein Etikett haftend gehalten wird um dieses auf die Behälteroberfläche zu überführen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche eine Oberfläche mit erhöhter Adhäsion ist.
- Etikettiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche eine strukturierte Oberfläche mit erhöhter Adhäsion ist.
- Etikettiervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche eine strukturierte Oberfläche mit erhöhter Adhäsion ist, indem diese strukturierte Oberfläche eine Vielzahl von Vorsprüngen mit einem Fußteil und einem Kopfteil aufweist, wobei der Kopfteil eine von der Oberfläche wegweisende Stirnfläche besitzt, wobei jeder Vorsprung eine Größe derart besitz, das alle Stirnflächen den gleichen senkrechten Abstand an der Oberfläche haben und eine adhärente, durch gegenseitige Abstände zwischen den Stirnflächen unterbrochene Kontaktfläche bilden, wobei die Fußteile gegenüber der Oberflächennormalen geneigt sind.
- Etikettiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrzahl der benachbarten Stirnflächen einen Abstand zwischen 1 nm und 10 μm haben.
- Etikettiervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die charakteristische Querschnittsgeometrie der Stirnflächen zwischen 1 nm und 5 μm liegt.
- Etikettiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung des Fußteils gegenüber der Oberflächennormalen zwischen 20° und 40° liegt.
- Etikettiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erforderliche Adhäsionskraft im Hinblick auf die jeweilige Etikettenart durch die Variation eines oder mehrerer der nachstehenden Parameter eingestellt wird: a) Neigungswinkel des Fußteils b) Mittlere Abstand der Stirnflächen untereinander c) Anzahl der Stirnflächen auf der Kontaktfläche d) Abstand der Stirnflächen über der Bodenfläche e) Mittlere charakteristische Querschnittsgeometrie
- Etikettiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktelement mindestens einen Basiskörper und ein Trägerelement umfasst, wo bei das Trägerelement vom Basiskörper mechanisch leicht lösbar ist und auf diesem die Kontaktfläche angeordnet ist.
- Etikettiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Kontaktfläche mindestens ein Gasauslass angeordnet ist, welcher über geeignete Vorrichtungen mit einer Gaszuleitung verbunden ist, um zur Unterstützung des Ablösevorgangs mittels eines Gasstoßes oder Gasstromes auf das Etikett einzuwirken.
- Etikettiervorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass einen Mehrzahl von Gasauslässen in einer Reihe nebeneinander oder untereinander angeordnet sind.
- Etikettiervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass derart gestaltet ist, dass diese einen Adhäsionsgradienten aufweist.
- Etikettiervorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in Förderrichtung vorne die Adhäsion der Oberfläche im Auflagebereich eines Etiketts geringer ist als im sonstigen Auflagebereich des Etiketts.
- Etikettiervorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Schneidesalze umfasst, bei welcher die links und rechts von der Schneidlinie angrenzende Oberflächen so ausgeformt sind, dass dieses unterschiedliche Haftkräfte aufweisen.
- Verfahren zum Etikettieren von Behältern, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 13 verwendet wird, wobei das Etikett durch Adhäsionskräfte zwischen Etikett und Kontaktfläche auf dieser gehalten wird.
- Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Adhäsionskräfte Van-der-Waal'sche Kräfte sind.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die nachfolgenden Schritte durchlaufen werden: a) In Kontakt bringen der Kontaktfläche mit einer Seite eines in einer Vorlagevorrichtung befindlichem Etikett b) Abheben des Etiketts auf der Vorlagevorrichtung c) Heranführen des auf der Kontaktfläche haftenden Etiketts an die Behälteroberfläche d) In Kontaktbringen und Anheften mindestens einer ersten Teilfläche der Rückseite des Etiketts an die Behälteroberfläche. e) Ablösen der Kontaktfläche von der Bildseite des Etiketts.
- Verfahren zum Etikettieren von Behältern gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass vor Schritt d) ein Kleber auf mindestens einen Teilbereich des Etiketts aufgebracht wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Etikettiervorrichtung gemäß Anspruch 9 oder 10 verwendet wird und gleichzeitig oder zeitlich unmittelbar nach dem ersten in Kontaktbringen mit der nachfolgenden Oberfläche einen Gasstrom oder Gasdruckstoß auf das Etikett gegeben wird, um den Ablösevorgang zu unterstützen.
- Verwendung der Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 13 zum Etikettieren von Behältern, genommen aus der Gruppe der Flaschen, Beutel, Dosen oder dergleichen.
- Verwendung der Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 13 zum Etikettieren von kastenförmigen Behältern mit im Wesentlichen ebenflächigen Seitenwänden.
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