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DE102012001723A1 - Etikettieraggregat, Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern mit einem solchen Etikettieraggregat sowie Verfahren zum Betrieb des Etikettieraggregates oder der Vorrichtung - Google Patents

Etikettieraggregat, Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern mit einem solchen Etikettieraggregat sowie Verfahren zum Betrieb des Etikettieraggregates oder der Vorrichtung Download PDF

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DE102012001723A1
DE102012001723A1 DE102012001723A DE102012001723A DE102012001723A1 DE 102012001723 A1 DE102012001723 A1 DE 102012001723A1 DE 102012001723 A DE102012001723 A DE 102012001723A DE 102012001723 A DE102012001723 A DE 102012001723A DE 102012001723 A1 DE102012001723 A1 DE 102012001723A1
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vacuum drum
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DE102012001723A
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English (en)
Inventor
Oliver KRESS
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KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
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Priority to US14/369,835 priority patent/US9809344B2/en
Priority to EP12809585.8A priority patent/EP2809583A1/de
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Abstract

Etikettieraggregat zum Aufbringen von Etiketten auf Behälter, mit wenigstens einer um eine Trommelachse umlaufend antreibbaren Vakuumtrommel zur Aufnahme der Etiketten an einer ersten Übergabeposition und zur Abgabe der Etiketten an einer zweiten Übergabeposition sowie mit einer auf dem Winkelbereich der Drehbewegung der Vakuumtrommel zwischen den Übergabepositionen angeordneten Beleimungsvorrichtung zum Beleimen der mit der Vakuumtrommel an der Beleimungsvorrichtung vorbei bewegten Etiketten.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Etikettieraggregat gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1, auf eine Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern (Etikettiervorrichtung- oder maschine) gemäß Oberbegriff Patentanspruch 10 sowie auf ein Verfahren zum Betrieb des Etikettieraggregates oder der Etikettiervorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 11.
  • Etikettieraggregate oder -maschinen zur Ausstattung von Behältern mit Etiketten, d. h. zum Etikettieren von Behältern sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt, insbesondere auch Etikettieraggregate oder Etikettiermaschinen mit Vakuumtrommel, mit denen die Übergabe beleimter Etiketten an die Behälter erfolgt. Bekannt ist hierbei speziell auch die Verwendung von Beleimungsvorrichtungen oder -stationen, mit denen die an der Vakuumtrommel gehaltenen Etiketten an ihren Rückseiten beleimt werden, beispielsweise mit Hilfe einer umlaufend angetriebenen Leimwalze ( US 5 538 575 , DE 102 30 336 A1 ).
  • Ein gewisses Problem besteht bisher bei Etikettieraggregaten mit Vakuumtrommel bzw. bei derartige Aggregate aufweisenden Etikettiermaschinen darin, dass dann, wenn ein Etikett und dabei insbesondere ein beleimtes Etikett von der Vakuumtrommel nicht ordnungsgemäß abgenommen bzw. nicht an einem Behälter übergeben wird, sondern zunächst auf der Vakuumtrommel verbleibt, sich dieses Etikett von der Vakuumtrommel löst, was zu unkontrollierten Verschmutzungen oder zu unkontrollierten Störungen nachfolgender Etikettiervorgänge führen kann.
  • Die fehlende Übergabe eines Etiketts an einem Behälter kann beispielsweise durch ein Fehlverhalten des Etikettieraggregates selbst bedingt sein. In der Regel ist dies aber dadurch bedingt, dass ein Behälter, an den das Etikett übertragen werden sollte, nicht vorhanden ist, d. h. beispielsweise Lücken im Behälterstrom bestehen, auf die die Steuerung des Etikettieraggregates in der Regel nur verzögert reagieren kann. In der Vergangenheit war es daher üblich, in Behältertransportrichtung vor jeder Etikettiermaschine einen Puffer- oder Speichertisch vorzusehen, auf welchem während des Betriebes ein gewisser Vorrat an zu etikettierenden Behältern angesammelt wurde. Dieser Vorrat diente dazu, die Etikettiermaschine kontinuierlich betreiben zu können. Die Arbeitsgeschwindigkeit oder Leistung der Etikettiermaschine wurde bei steigendem Behältervorrat auf dem Puffer- oder Speichertisch erhöht und bei abnehmenden Behaltervorrat auf dem Puffer- oder Speichertisch entsprechend reduziert, um so den unterbrechungsfreien Betrieb der Etikettiermaschine zu gewährleisten bzw. Lücken in dem der Etikettiermaschine zugeführten Behälterstrom zu vermeiden.
  • Durch die Verwendung eines Puffer- oder Speichertisches und die Überwachung des Behältervorrats auf diesem Tisch war es insbesondere auch möglich, auf größere, also länger andauernde Unterbrechungen des dem Puffer- und Speichertisch zugeführten Behälterstrom durch entsprechende Steuerung des Etikettieraggregates zu reagieren. Beispielsweise kann so auf eine längere Unterbrechung des Behälterstromes damit reagiert werden, dass die, innerhalb des Etikettieraggregates vorgesehene Beleimungsvorrichtung aus seiner Arbeitsposition in unmittelbarer Nähe der Vakuumtrommel in eine Ruheposition mit größerem Abstand von der Vakuumtrommel bewegt wird, um ein Verschmutzen der Vakuumtrommel und des Etikettieraggregates durch Leim und/oder beleimte aber nicht an Behälter übertragene Etiketten sicher zu vermeiden.
  • Im Rahmen der allgemeinen Leistungssteigerung von Anlagen zum Behandeln von Behältern, beispielsweise zum Bereitstellen, Füllen, Verschließen, Etikettieren, Verpacken usw. von Behältern sowie auch im Rahmen einer zunehmend kompakteren Ausbildung solcher Anlagen werden deren Behälterbehandlungsmaschinen oder Behälterbehandlungsaggregate zunehmend miteinander verblockt, und zwar in der Weise, dass die Behälter teilungsgenau, d. h. direkt und ohne Puffer und damit ohne die Möglichkeit eventuelle Lücken im Behälterstrom ausgleichen zu können, durch Transportsterne von einer Behälterbehandlungsmaschine zu einer nachfolgenden Behälterbehandlungsmaschine transportiert werden.
  • In den einzelnen Behälterbehandlungsmaschinen kann daher nicht mehr individuell auf Schwankungen im Behälterstrom durch Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit dieser Behältermaschinen reagiert werden. Insbesondere bei den Etikettiermaschinen stellt sich das Problem, dass diese dennoch auch bei Lücken im Behälterstrom, d. h. bei fehlenden Behältern in angemessener Weise reagieren müssten. Insbesondere bei Behälterbehandlungsanlagen mit hoher Leistung (Anzahl der behandelten Behälter je Zeiteinheit), beispielsweise bei Behalterbehandlungsanlagen, in denen mehr als 40 000 Behälter pro Stunde verarbeitet werden, beträgt der zeitliche Abstand zwischen zwei Behältern weniger als 0,09 Sekunden. Auch wenn es grundsätzlich möglich wäre, innerhalb eines sehr kurzen Zeitintervalls die Bereitstellung eines Etiketts für einen „fehlenden” Behälter zu unterbinden, ist es keinesfalls möglich, die Beleimungseinrichtung an der Vakuumtrommel aufgrund ihrer relativ hohen Masse so zu steuern, dass bei „fehlendem” Etikett kein Leimauftrag auf die Vakuumtrommel und damit keine Verschmutzung der Vakuumtrommel durch Leim erfolgen. Aus diesem Grunde wäre es zweckmäßig, zumindest bei kurzzeitigen Unterbrechungen im Behälterstrom Etiketten auch für nicht vorhandene Behälter an der Vakuumtrommel bereit zu stellen, um einen Leimauftrag direkt auf die Vakuumtrommel und damit ein Verschmutzen der Vakuumtrommel zu vermeiden, und zwar unter Inkaufnahme der Gefahr einer Verschmutzung des Etikettieraggregates und einer möglichen Störung des weiteren Etikettierbetriebes durch an Behälter nicht übertragene und von der Vakuumtrommel abfallende Etiketten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Etikettieraggregat aufzuzeigen, welches bei hoher Betriebssicherheit die Nachteile bekannter Etikettieraggregate und insbesondere eine unkontrollierte Verschmutzung des Etikettieraggregates und damit unkontrollierbare Störungen durch von der Vakuumtrommel nicht ordnungsgemäß abgenommene bzw. an Behälter übertragene Etiketten vermeidet.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Etikettieraggregat entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Etikettiermaschine oder -Vorrichtung ist Gegenstand des Patentanspruchs 10. Ein Verfahren zum Betrieb eines Etikettieraggregates oder einer Etikettiermaschine ist Gegenstand des Patentanspruchs 11.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Etikettieraggregat werden die an einer Übergabeposition nicht ordnungsgemäß von der Vakuumtrommel abgenommen, beispielsweise die nicht an einen dort vorbei bewegten Behälter übergebenen Etiketten, nach dem Passieren dieser Übergabeposition durch die Etikettenablöseeinrichtung von der Vakuumtrommel entfernt, bevorzugt durch mechanisches Ablösen oder geführtes Abheben, so dass diese Etiketten nicht zu einer Beeinträchtigung des Etikettierbetriebes führen können, vielmehr bevorzugt in eine Etikettenaufnahme oder in einen entsprechenden Behälter gefördert werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Etikettenablöseeinrichtung so ausgeführt, dass diese auch die Weitergabe der Etiketten an der Übergabeposition beispielsweise an die dort vorbei bewegten Behälter unterstützt.
  • Die Etikettenablöseeinrichtung ist beispielsweise von wenigstens einem bandförmigen Element gebildet, welches eine in sich geschlossene Schlaufe bildet, die mit einer Teillänge, d. h. mit einer ersten Schlaufenlänge die Vakuumtrommel auf einem Teil ihres Umfangs umschließt, und zwar vorzugsweise zumindest auf einen Winkelbereich zwischen einer ersten Übergabeposition, an der die Etiketten an die Vakuumtrommel übergeben werden, und einer zweiten Übergabeposition, an der die Etiketten von der Vakuumtrommel in normalen störungsfreien Etikettierbetrieb abgenommen, beispielsweise an die Behälter weitergeleitet bzw. übergeben werden. Auf einer sich an die zweite Übergabeposition in Drehrichtung der Vakuumtrommel anschließenden Teillänge verläuft das wenigstens eine bandförmige Element im Abstand von der Vakuumtrommel.
  • Das wenigstens eine bandförmige Element bzw. dessen Schlaufe sind vorzugsweise gleichsinnig mit der Vakuumtrommel umlaufend angetrieben, und zwar beispielsweise über die Vakuumtrommel z. B. durch Reibschluss oder aber durch einen eigenen Antrieb.
  • Bevorzugt sind wenigstens zwei oder aber mehr als zwei jeweils eine geschlossene Schlaufe bildende bandförmige Element vorgesehen, die bzw. deren Schlaufenebenen in Richtung der Drehachse der Vakuumtrommel gegeneinander versetzt und voneinander beabstandet sind.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung gestattet es, bei Unterbrechungen, insbesondere auch bei kurzfristigen Unterbrechungen des Behälterstroms das Etikettieraggregat weiter zu betreiben, und zwar ohne die Gefahr einer Verschmutzung der Vakuumtrommel durch Leimauftrag und ohne die Gefahr einer Verschmutzung des Etikettieraggregates durch Etiketten, welche zwar beleimt, aber nicht ordnungsgemäß von der Vakuumtrommel auf die Behälter überfragen wurden.
  • Der Ausdruck „im Wesentlichen” bedeutet im Sinne der Erfindung Abweichungen von jeweils exakten Wert um +/–10%, bevorzugt um +/–5% und/oder Abweichungen in Form von für die Funktion unbedeutenden Änderungen.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter schematischer Teildarstellung und in Draufsicht ein Etikettieraggregat gemäß der Erfindung zum Etikettieren von Behältern;
  • 2 in Teildarstellung eine Seitenansicht der Vakuumtrommel der 1 in einer in dieser Figur mit dem Pfeil A angedeuteten Blickrichtung;
  • 3 in vereinfachter Darstellung einen Teilschnitt durch die Vakuumtrommel des Etikettieraggregates der 1;
  • 4 in Seitenansicht einen mit einem Etikett versehenen Behälter in Form einer Flasche;
  • 5 in einer Darstellung wie 1 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Etikettieraggregates.
  • In der 1 ist 1 ein um eine vertikale Maschinenachse und in Richtung des Pfeils B umlaufend antreibbarer Rotor einer Etikettiermaschine zum Aufbringen von Etiketten 2 auf Behälter 3 in Form von Flaschen.
  • Zum Etikettieren werden die aufrecht stehenden, d. h. mit ihrer Behälterachse in vertikaler Richtung orientieren und an Behandlungspositionen des Rotors 1 angeordneten Behälter 3 an einem mit dem Rotor 1 nicht umlaufenden Etikettieraggregat 4 vorbei bewegt. Von dem Etikettieraggregat 4 sind in den Figuren im Wesentlichen nur eine um eine vertikale Achse synchron mit dem Rotor 1 in Richtung des Pfeils B umlaufend angetriebene Etikettenübergabetrommel oder Vakuumtrommel 5 und die unmittelbar mit dieser zusammenwirkenden Funktionselemente des Etikettieraggregates 4 dargestellt.
  • Das Etikettieraggregat 4 ist beispielsweise zur Verarbeitung von Etikettenbandmaterial ausgebildet, von dem die jeweiligen Etiketten 2 in einer Schneideinrichtung abgetrennt und dann über eine beispielsweise ebenfalls als Vakuumtrommel ausgebildete Transporttrommel 6 an die Vakuumtrommel 5 übergeben werden. Die Transporttrommel 6, die um eine vertikale Achse ebenfalls synchron mit dem Rotor 1 in Richtung des Pfeils D umlaufend angetrieben ist, ist z. B. Bestandteil der ansonsten nicht näher dargestellten Schneideinrichtung. Die Übergabe der Etiketten 2 an die Vakuumtrommel 5 erfolgt beispielsweise derart, dass jedes Etikett 2 mit einer ersten Etikettenschmalseite 2.1 bezogen auf die Drehrichtung C der Vakuumtrommel 5 vorauseilend, mit einer zweiten Etikettenschmalseite 2.1 nacheilend sowie mit Etikettenlängsseiten 2.3 in Drehrichtung C orientiert am Umfang der Vakuumtrommel 5 gehalten ist.
  • Weiterhin ist das Etikettieraggregat 4 beispielsweise für eine Rundum-Etikettierung der Behälter 3 ausgebildet, und zwar derart, dass jedes Etikett 2 den betreffenden Behälter umschließt und die Etikettenschmalseiten 2.1 und 2.2 einander überlappen (4).
  • Die Drehrichtung C der Vakuumtrommel 5 ist gegenläufig zur Drehrichtung B des Rotors 1. Die Drehrichtung D der Transporttrommel 6 ist gegenläufig zur Drehrichtung C der Vakuumtrommel 5.
  • Die Umfangsfläche der Vakuumtrommel 5 ist u. a. von mehreren Segmenten 7 gebildet, die in Drehrichtung C aufeinander folgen und von einander beabstandet sind. Jedes Segmenten 7 dient beispielsweise zur Aufnahme eines Etiketts 2, und zwar in der Weise, dass das Etikett 2 mit seiner nach dem Aufbringen auf den betreffenden Behälter 3 sichtbaren Vorderseite gegen die Außenfläche 8 des Segmentes 7 anliegt und dort mit Unterdruck bzw. Vakuum gehalten ist. Hierfür ist an jeder Außenfläche 8, die Teil einer Kreiszylinderfläche ist, eine Vielzahl von Vakuumöffnungen 9 vorgesehen, die gesteuert bzw. zumindest auf dem Winkelbereich zwischen der Übergabe der Etiketten 2 an die Vakuumtrommel 5 (Übergabeposition 10) bis zur Übergabe der Etiketten 2 an die Behälter 3 (Tangentenpunkt bzw. Übergabeposition 11) mit einem Unterdruck beaufschlagt werden.
  • Auf dem Winkelbereich der Drehbewegung der Vakuumtrommel 5 zwischen den Übergabepositionen 10 und 11 ist eine Beleimungsstation oder Beleimungsvorrichtung 12 vorgesehen, mit der auf der Rückseite des jeweiligen, mit der Vakuumtrommel 5 vorbei bewegten Etiketts 2 ein Leimauftrag erfolgt, und zwar zumindest im Bereich der beiden Etikettenschmalseiten 2.1 und 2.2. Jedes beleimte Etikett 2 wird dann an der Übergabeposition 11 mit seinem Leimauftrag an dem bezogen auf die Drehrichtung C der Vakuumtrommel 5 vorauseilenden Etikettenschmalseite 2.1 an den Umfang des dort bereitstehenden Behälters 3 angedrückt und dann durch Auf- oder Umwickeln, d. h. durch Drehen des Behälters 3 um seine vertikale Behälterachse (Pfeil E) vollständig auf den Behälter 3 aufgebracht. Dieses Drehen der Behälter 3 (Pfeil E) erfolgt dabei gegenläufig zur Drehrichtung der Vakuumtrommel 5 (Pfeil C).
  • Um zu vermeiden, dass es durch Etiketten 2, welche nicht an einem Behälter 3 übergeben wurden und somit zunächst an der Vakuumtrommel 5 verbleiben und erst später unkontrolliert von der Vakuumtrommel 5 abfallen, zu Betriebsstörungen insbesondere durch Verschmutzung der Vakuumtrommel 5 und/oder des Etikettieraggregates 4 mit Etiketten und/oder Leim kommt, ist die Vakuumtrommel 5 mit einer Etikettenablöseeinrichtung 13 zum Entfernen von verbliebenen Etiketten 2 ausgerüstet.
  • Die Etikettenentfernungs- oder Etikettenablöseeinrichtung 13 besteht bei der dargestellten Ausführungsform aus mehreren, d. h. aus insgesamt vier bandförmigen Elementen 14, die jeweils eine geschlossene, mit der Vakuumtrommel 5 gleichsinnig umlaufende Schlaufe bilden, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform jeweils mit einer Schlaufenebene SE1–SE4, die senkrecht zur Drehachse der Vakuumtrommel 5 orientiert ist. Die Schlafenebenen SE1–SE4 sind in Richtung der Drehachse der Vakuumtrommel 5 gegeneinander versetzt und voneinander beabstandet.
  • Die bandförmigen Elemente 14 sind jeweils über einen Winkelbereich der Umfangsfläche der Vakuumtrommel 5 geführt, der (Winkelbereich) etwas größer ist als der Winkelbereich der Drehbewegung der Vakuumtrommel 5 zwischen den Übergabepositionen 10 und 11, d. h. jedes bandförmige Element 14 liegt mit einer Schlaufenlänge 14.1 gegen den Umfang der Vakuumtrommel 5 bereits vor oder unmittelbar vor der Übergabeposition 10 an und ist an der Übergabeposition 11 oder unmittelbar danach an seiner Schlaufenlänge 14.2 vom Umfang der Vakuumtrommel 5 nach außen weggeführt, und zwar jeweils bezogen auf die Drehrichtung der Vakuumtrommel 5 (Pfeil C) oder die Umlaufrichtung (Pfeil C') der bandförmigen Elemente 14.
  • Hierfür ist die Vakuumtrommel 5 entsprechend den 2 und 3 zumindest an den Segmenten 7 mit radial offenen Nuten 15 ausgebildet, die sich in Drehrichtung der Vakuumtrommel (Pfeil C) erstrecken. Die Querschnittsabmessungen der Nuten 15, die entsprechend den Schlaufenebenen SE1–SE4 in Richtung der Drehachse der Vakuumtrommel 5 gegeneinander versetzt und voneinander beabstandet sind, sind an den Querschnitt der bandförmigen Elemente 14 derart angepasst, dass jedes bandförmige Element 14 an seiner um die Vakuumtrommel 5 geführten Schlaufenlänge 14.1 vollständig in den zugehörigen Nuten 15 der Segmente 7 aufgenommen ist, sodass ein vollflächiges Anliegen der Etiketten 2 an den Außenflächen 8 gewährleistet ist. Vorzugsweise sind den Nuten 15 entsprechende Nuten 15.1 auch an Umfangsflächenbereichen der Vakuumtrommel 5 zwischen den Segmenten 7 vorgesehen, beispielsweise an dortigen Halteleisten 7.1 für die Segmente 7.
  • Bezogen auf die Umlaufrichtung C' der bandförmigen Elemente 14 sind diese nach dem Verlassen der Vakuumtrommel 5 bzw. nach der Übergabeposition 11, d. h. auf der Schlaufenlänge 14.2 über mehrere Umlenkungen 16, 17 und 18 geführt, und zwar derart, dass jedes bandförmige Element 14 mit seiner Schlaufenlänge 14.2, mit der es nicht gegen die Vakuumtrommel 5 anliegt, von dieser radial beabstandet ist.
  • Die Umlenkungen 16, 17 und 18 sind beispielsweise von um Achsen parallel zur Drehachse der Vakuumtrommel 5 frei drehbar gelagerten Rollen gebildet. Weiterhin sind die Umlenkungen 17 und 18 vorzugsweise Bestandteil einer Spanneinrichtung, die die erforderliche Spannung und damit den erforderlichen Anpressdruck jeder Schlaufenlänge 14.1 an der Vakuumtrommel 5 sicherstellt, sodass die bandförmigen Elemente 14 bzw. deren Schlaufen ohne eigenen Antrieb allein durch die umlaufende Vakuumtrommel 5 durch Reibschluss in Richtung des Pfeils C' umlaufend angetrieben werden. Bezogen auf die Umlaufrichtung (Pfeil C') der bandförmigen Elemente 14 ist vor der Umlenkung 17 eine Abstreifeinrichtung 19 zum Entfernen solcher Etiketten 2 vorgesehen, die nicht an einen Behälter 3 übertragen wurden und noch an dem bandförmigen Elementen 14 haften. Die Abstreifeinrichtung 19 besteht bei der dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen aus einem Abstreifblech 20, welches mit seinen Oberflächenseiten in vertikalen Ebenen, d. h. in Ebenen parallel oder im Wesentlichen parallel zur Drehachse der Vakuumtrommel 5 angeordnet ist, und zwar schräg zur Umlaufrichtung (Pfeil C') der bandförmigen Elemente 14 derart, dass verbliebene Etiketten oder Etikettenrest von den bandförmigen Elementen 14 abgehoben bzw. abgeschält werden. Das Abstreifblech 20 ist kammartig mit mehreren randseitig offenen Ausnehmungen 21 ausgebildet, durch die jeweils ein bandförmiges Elemente 14 hindurchgeführt ist.
  • Für das Etikettieraggregat 4 ergibt sich somit folgende Arbeitsweise:
    Während des normalen, störungsfreien Betriebes werden die rückseitig beleimten Etiketten 2 jeweils auf einen an der Übergabeposition 11 vorbei bewegten Behälter 3 aufgebracht. Erfolgt aufgrund einer Störung diese Übergabe eines beleimten Etikettes 2 von der Vakuumtrommel 5 an einen Behälter 3 nicht, so wird das betreffende Etikett 2 mit der umlaufenden Vakuumtrommel 5 zunächst über die Übergabeposition 11 hinaus mitgeführt und dann von den bandförmigen Elementen 14, die am Beginn der Schlaufenlänge 14.2 aus der Umfangsfläche der Vakuumtrommel 5 heraustreten, übernommen und geführt sowie an der Etikettenvorderseite unterstützt und somit von der Vakuumtrommel 5 abgehoben, sodass das betreffende Etikett 2 dann beispielsweise nach dem Passieren der Umlenkung 16 von dem bandförmigen Elementen 14 abfällt, und zwar aufgrund der dortigen Richtungsänderung des Verlaufs der Schlaufenlänge 14.2. Spätestens wird aber ein mit den bandförmigen Elementen 14 mitgeführtes Etikett 2 an der Abstreifeinrichtung 19 von den bandförmigen Elementen 14 entfernt. Kein Etikett 2, welches aufgrund einer Störung nicht an einem Behälter 3 übertragen wurde, aber auch keine Etiketten- und/oder Leimreste verbleiben somit an der Vakuumtrommel 5.
  • Störungen hinsichtlich der Übergabe von Etiketten 2 an Behälter 3 können unterschiedliche Ursachen haben. Beispielsweise kann ein Etikett 2 wegen einer unzureichenden Beleimung und/oder eines unzureichenden Anhaftens an einem an der Übergabeposition 11 vorbei bewegten Behälter 3 nicht an diesen übertragen werden. Weiterhin können Etiketten 2 am Behälter 3 auch dann nicht übertragen werden, wenn beispielsweise an der Übergabeposition 11 kein Behälter 3 zur Aufnahme eines Etiketts 2 bereitsteht, und zwar bedingt durch Lücken im Behälterstrom, beispielsweise durch Störungen in der Etikettiermaschine selbst oder in vorausgehenden Maschinen oder Aggregaten einer Behälterbehandlungsstrecke.
  • Ein besonderer Vorteil besteht auch darin, dass die bandförmigen Elemente 14 mit der Vakuumtrommel 5 gleichsinnig und synchron oder im Wesentlichen synchron mitbewegt werden, für das Entfernen von nicht an Behälter 3 übertragenen Etiketten 2 also keine am Umfang der Vakuumtrommel 5 anliegende oder schleifend anliegende Elemente erforderlich sind, die zu einem erhöhten Verschleiß sowie zu Betriebsstörungen führen könnten. Das Etikettieraggregat 4 und dabei insbesondere auch die Vakuumtrommel 5 mit ihrer Etikettenablöseeinrichtung 13 weisen somit eine hohe Betriebssicherheit auf. Durch die bandförmigen Elemente 14, insbesondere auch bei einem entsprechenden Verlauf dieser Elemente bzw. der Schlaufenlänge 14.2 an der Übergabeposition 11, können die Übergabe und/oder das Andrücken der Etiketten 2 gegen den jeweils dort bereitstehenden Behälter 3 unterstützt werden. Dies ist von besonderem Vorteil dann, wenn die Etikettiermaschine mit hoher Leistung (Anzahl der etikettierten Behälter je Zeiteinheit) arbeitet und für die Übergabe der Etiketten 2 an den jeweiligen Behälter 3 nur eine extrem kurze Zeit zur Verfügung steht.
  • Die 5 zeigt in einer Darstellung ähnlich 1 als weitere Ausführungsform ein Etikettieraggregat 4a, welches sich von den Etikettieraggregat 4 der 13 lediglich dadurch unterscheidet, dass die Umlenkung 17 für die bandförmigen Elemente 14 einen im Vergleich zum Etikettieraggregat 4 vergrößerten radialen Abstand von deren Drehachse der Vakuumtrommel 5 aufweist und hierdurch diese Umlenkung und die Abstreifeinrichtung 19, die wiederum bezogen auf die Umlaufrichtung (Pfeil C') der bandförmigen Elemente 14 unmittelbar vor der Umlenkung 17 angeordnet ist, sich weit außerhalb des empfindlichen Bereichs des Etikettieraggregates 4a bzw. der Vakuumtrommel 5 befinden. Während bei dem Etikettieraggregat 4 der radiale Abstand der Umlenkung 17 bzw. der Abstreifeinrichtung 19 von der Außenfläche der Vakuumtrommel 5 kleiner ist als der halbe Durchmesser dieser Trommel, ist bei dem Etikettieraggregat 4a dieser radiale Abstand etwa gleich oder größer dem halben Durchmesser der Vakuumtrommel 5 oder geringfügig kleiner und beträgt beispielsweise 30% bis 200% des Durchmessers der Vakuumtrommel 5.
  • Mit 22 ist in der 5 eine unter der Abstreifeinrichtung 19 vorgesehene Etikettenaufnahme (beispielsweise Sammelbehälter) zum Aufnehmen oder Auffangen von abgestreiften Etiketten 2 oder Etikettenresten bezeichnet.
  • Für die bandförmigen Elemente 14 eignen sich beispielsweise Riemen oder Seile aus Kunststoff und/oder aus einem metallischen Material, Drähte, Ketten usw.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • Vorstehend wurde davon ausgegangen, dass die bandförmigen Elemente 14 bzw. die von diesen gebildeten Schlaufen gleichsinnig und synchron oder im Wesentlichen synchron mit der Vakuumtrommel 5 umlaufen und hierfür lediglich durch Reibschluss mit der Vakuumtrommel 5 angetrieben werden. Alternativ oder aber auch ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass die bandförmigen Elemente 14 durch einen eigenen Antrieb angetrieben werden, beispielsweise auch mit einer variablen Geschwindigkeit.
  • Vorstehend wurde ebenfalls davon ausgegangen, dass die Etiketten 2 durch eine Transporttrommel 6 an die Vakuumtrommel 5 übergeben werden. Selbstverständlich erstreckt sich die vorliegende Erfindung auch auf solche Ausgestaltungen, bei welchen auf eine Transporttrommel 6 verzichtet werden kann. Beispielsweise dadurch, dass die Etiketten direkt durch Ablängen auf der Vakuumtrommel erzeugt werden, oder beispielsweise dadurch, dass die Etiketten 2 nach dem Ablängen nicht durch eine Transporttrommel sondern durch bandförmige Elemente an die Vakuumtrommel 5 übergeben werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Rotor
    2
    Etikett
    2.1, 2.2
    Etikettenschmalseite
    2.3
    Etikettenlängsseite
    3
    Behälter oder Flasche
    4
    Etikettieraggregat
    5
    Vakuumtrommel
    6
    Transporttrommel
    7
    Segment
    7.1
    Halteleiste
    8
    Anlagefläche
    9
    Vakuumöffnung
    10, 11
    Übergabeposition
    12
    Beleimungsvorrichtung
    13
    Etikettenablöseeinrichtung
    14
    bandförmiges Element
    14.1, 14.2
    Schlaufe des bandförmigen Elementes 14
    15
    Nuten
    15.1
    Nut
    16, 17, 18
    Umlenkung
    19
    Abstreifeinrichtung
    20
    Abstreifblech
    21
    randseitige Aufnehmungen
    22
    Etikettenaufnahme oder -Etikettensammelbehälter
    A
    Blickrichtung
    B
    Drehrichtung des Rotors 1
    C
    Drehrichtung der Vakuumtrommel 5
    D
    Drehrichtung der Transporttrommel 6
    E
    Drehrichtung der Behälter beim Anrollen der Etiketten 2
    C
    Umlaufrichtung der bandförmigen Elemente 14
    SE1–SE4
    Schlaufenebene
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • US 5538575 [0002]
    • DE 10230336 A1 [0002]

Claims (13)

  1. Etikettieraggregat zum Aufbringen von Etiketten (2) auf Behälter (3), mit wenigstens einer um eine Trommelachse umlaufend antreibbaren Vakuumtrommel (5) zur Aufnahme der Etiketten (2) an einer ersten Übergabeposition (10) und zur Abgabe der Etiketten (2) an einer zweiten Übergabeposition (11) sowie mit einer auf dem Winkelbereich der Drehbewegung der Vakuumtrommel (5) zwischen den Übergabepositionen (10, 11) angeordneten Beleimungsvorrichtung (12) zum Beleimen der mit der Vakuumtrommel an der Beleimungsvorrichtung (12) vorbei bewegten Etiketten (2), gekennzeichnet durch eine Etikettenablöseeinrichtung (13) zum Entfernen von an der Vakuumtrommel (5) verbliebenen Etiketten oder Etikettenresten in einem auf die zweite Übergabeposition (11) folgenden Winkelbereichen der Drehbewegung der Vakuumtrommel (5).
  2. Etikettieraggregat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettenablöseeinrichtung (13) von wenigstens einem eine geschlossene Schlaufe bildenden bandförmigen Element (14) gebildet ist, welches die Vakuumtrommel (5) mit einer ersten Schlaufenlänge (14.1) auf einem Winkelbereich der Drehbewegung der Vakuumtrommel (5) zumindest zwischen der ersten Übergabeposition (10) bis an die zweite Übergabeposition (11) umschließt und wenigstens eine zweite an die zweite Übergabeposition (11) anschließende Schlaufenlänge (14.2) bildet, auf der das wenigstens eine bandförmige Element (14) vom Umfang der Vakuumtrommel (5) beabstandet ist.
  3. Etikettieraggregat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Etikettenablöseeinrichtung (13) wenigstens zwei jeweils eine geschlossene Schlaufe bildende bandförmige Elemente (14), vorzugsweise mehr als zwei jeweils eine geschlossene Schlaufe bildende bandförmige Elemente (14) aufweist, die bzw. deren Schlaufenebenen (SE1–SE4) in Richtung der Drehachse der Vakuumtrommel (5) gegeneinander versetzt und voneinander beabstandet sind.
  4. Etikettieraggregat nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet dass das wenigstens eine bandförmige Element (14) oder die von diesem gebildete Schlaufe gleichsinnig mit der Drehbewegung der Vakuumtrommel (5) umlaufend angetrieben ist, beispielsweise durch die Vakuumtrommel (5), z. B. durch Reibschluss, oder dass für das wenigstens eine bandförmige Element (14) oder die von diesem gebildete Schlaufe ein gesonderter Antrieb vorgesehen ist.
  5. Etikettieraggregat nach einem der Ansprüche 2–4, dadurch gekennzeichnet, dass es für eine Relativbewegung zwischen der Vakuumtrommel (5) und den wenigstens einen bandförmigen Element (14) ausgebildet ist.
  6. Etikettieraggregat nach einem der Ansprüche 2–5, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine bandförmige Elemente (14) an seiner zweiten Schlaufenlänge (14.2) über wenigstens eine Umlenkung (16, 17, 18) und/oder über wenigstens eine Spanneinrichtung geführt ist, und zwar vorzugsweise derart, dass der maximale Abstand der zweiten Schlaufenlänge (14.2) von der Vakuumtrommel (5) oder deren Umfang wenigstens gleich 25% des Durchmessers der Vakuumtrommel (5), beispielsweise wenigstens gleich 30% bis 200% des Durchmessers der Vakuumtrommel (5) ist.
  7. Etikettieraggregat nach einem der Ansprüche 2–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vakuumtrommel (5) zumindest an Anlageflächen für die Etiketten (2) bildenden Flächen (8) mit sich in Umfangsrichtung der Vakuumtrommel (5) erstreckenden Nuten (15) zur Aufnahme des wenigstens einen bandförmigen Elementes (14) im Bereich der ersten Schlaufenlänge (14.1) versehen ist, wobei der Querschnitt der Nuten (15) an den Querschnitt des bandförmigen Elementes (14) derart angepasst ist, dass das bandförmige Element (14) vollständig in den Nuten (15) aufgenommen ist.
  8. Etikettieraggregat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass an den Anlageflächen für die Etiketten (2) bildenden Flächen (8) gegenüber den Nuten (15) versetzt Vakuumöffnungen (9) zum Halten der Etiketten (2) mit Vakuum vorgesehen sind.
  9. Etikettieraggregat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Übergabeposition (11) für eine Übergabe der Etiketten (2) an die Behälter (3) ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern (3) mit einem eine Vielzahl von Behandlungspositionen aufweisenden, umlaufend antreibbaren Transportelement, beispielsweise mit einem die Behandlungspositionen aufweisenden und um eine vertikale Maschinenachse umlaufend antreibbaren Rotor (1), sowie mit wenigstens einem Etikettieraggregat (4, 4a), dadurch gekennzeichnet, dass das Etikettieraggregat (4, 4a) nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
  11. Verfahren zum Betrieb eines Etikettieraggregates oder einer dieses Etikettieraggregat (4, 4a) aufweisenden Vorrichtung zum Etikettieren von Behältern (3), unter Verwendung einer Vakuumtrommel (5), dadurch gekennzeichnet, dass an der Vakuumtrommel (5) verbliebene, nicht an einen Behälter (3) übertragene Etiketten (2) von einer Etikettenablöseeinrichtung (13) übernommen oder von der Vakuumtrommel (5) entfernt werden.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass Etiketten auch im Falle von Fehlflaschen bereitgestellt und beleimt werden.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der Vakuumtrommel (5) verbliebene Etiketten (2) von wenigstens einem bandförmigen Element (14) übernommen werden, welches mit einer einen Teil seiner Schlaufe bildenden Schlaufenlänge (14.1) die Vakuumtrommel (5) teilweise umschließt und mit einer einen weiteren Teil seiner Schlaufe bildenden zweiten Schlaufenlänge (14.2) von der Vakuumtrommel (5) beabstandet ist.
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