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DE102007004315B4 - Kettenwirkmaschine nach Art einer Raschelmaschine - Google Patents

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DE102007004315B4
DE102007004315B4 DE200710004315 DE102007004315A DE102007004315B4 DE 102007004315 B4 DE102007004315 B4 DE 102007004315B4 DE 200710004315 DE200710004315 DE 200710004315 DE 102007004315 A DE102007004315 A DE 102007004315A DE 102007004315 B4 DE102007004315 B4 DE 102007004315B4
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Abstract

Kettenwirkmaschine nach Art einer Raschelmaschine, bei der die folgenden Merkmale vorgesehen sind:
a) zu den Wirkwerkzeugen gehören stationär angeordnete Abschlagplatinen (3), die mit Schiebernadeln (1) zusammenwirken, wobei die Schussfäden in der Stellung ihres Verwirkens (10) auf den Oberkanten (3a) der Abschlagplatinen (3) aufliegen;
b) es sind zwei im Abstand voneinander angeordnete angetriebene Förderketten (42) vorgesehen, welche die Arbeitsbreite AB der Kettenwirkmaschine bestimmen und auf denen die Schussfäden (11 bis 14) im Abstand voneinander mit einer bestimmten Teilung t abgelegt und vorübergehend befestigt sind und den Abschlagplatinen (3) zugeführt werden;
c) die Förderketten (42) bilden eine ebene, waagerechte Bewegungsbahn, die mit den Oberkanten (3a) der Abschlagplatinen (3) richtungsgleich ist, so dass die Schussfäden (11 bis 14) in der Abschlaghöhe auf die Oberkanten (3a) auflaufen;
d) in der Bewegungsrichtung der Förderketten (42) vor den Abschlagplatinen (3) sind Vorbringer-Platinen (7, 47, 48) unterhalb der Schussfäden (11 bis 14) angeordnet,...

Description

  • Die Erfindung betrifft gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 eine Kettenwirkmaschine nach Art einer Raschelmaschine, bei der die folgenden Merkmale vorgesehen sind:
    • a) zu den Wirkwerkzeugen gehören stationär angeordnete Abschlagplatinen, die mit Schiebernadeln zusammenwirken, wobei die Schussfäden auf den Oberkanten der Abschlagplatinen aufliegen;
    • b) es sind zwei im Abstand voneinander angeordnete angetriebene Förderketten vorgesehen, welche die Arbeitsbreite AB der Kettenwirkmaschine bestimmen und auf denen die Schussfäden im Abstand voneinander mit einer bestimmten Teilung t abgelegt und vorübergehend befestigt sind und den Abschlagplatinen zugeführt werden;
    • c) die Förderketten bilden eine ebene, waagerechte Bewegungsbahn, die mit den Oberkanten der Abschlagplatinen richtungsgleich ist, so dass die Schussfäden in der Abschlaghöhe auf die Oberkanten auflaufen;
    • d) in der Bewegungsrichtung der Förderketten vor den Abschlagplatinen sind Vorbringer-Platinen unterhalb der Schussfäden angeordnet, welche den jeweils ersten Schussfaden von den Förderketten übernehmen und zu der Stelle seines Verwirkens auf den Abschlagplatinen vorbringen.
  • Kettenwirkmaschinen dieser Bauart sind mit ihren wesentlichen Merkmalen aus der DE 22 44 096 C3 bekannt. Wesentlich ist dabei besonders, dass die Oberkanten der feststehenden Abschlagplatinen mit der Bewegungsbahn der Förderketten eine gemeinsame Ebene bilden, wobei der Begriff der „Ebene" nicht im strengen geometrischen Sinn zu verstehen ist, sondern auch geringen Versatz nach oben oder unten umfassen kann, wie das bei technischen Gebilden üblich ist. Zum Überführen der Schussfäden von den Förderketten auf die Oberkanten der Abschlagplatinen dienen die Schussfaden-Vorbringer-Platinen, abkürzend „Vorbringer-Platinen" genannt.
  • Die waagerechte Anordnung der durch die Förderketten gebildeten Bewegungsbahn erleichtert die Endlos-Ablage der Schussfäden auf den Förderketten, so dass diese mit einer verhältnismäßig engen Teilung t kontinuierlich auf den Förderketten abgelegt, vorübergehend befestigt und den Wirkwerkzeugen zugeführt werden können. Für diese Art der Schussfaden-Zufuhr sind denn auch Bezeichnungen wie „Schussfaden-Magazin" oder „Schussfaden-Eintragungsautomat" fachüblich. Die Förderketten sind derzeit ein besonders bevorzugtes Mittel, um die Schussfäden in regelmäßiger Teilung t den Wirkwerkzeugen zuzuführen. Es könnten aber auch Riemen oder Förderbänder demselben Zweck dienen. Wesentlich ist stets, dass die Schussfäden in endloser Ablage mit einer gewissen Zugspannung sicher befestigt sind und den Wirkwerkzeugen zugeführt werden, wobei die Zugspannung bis zum Augenblick des Verwirkens aufrechterhalten werden soll.
  • Das Lösen der abgelegten Schussfäden von den Förderketten erfolgt, indem die um Haken herumgelegten Schussfaden-Abschnitte an ihren Enden abgeschnitten werden oder indem Klemmvorrichtungen gelöst werden, mit denen Schussfäden auf den Förderketten gehalten werden.
  • Die Kettenwirkmaschinen nach dem Prinzip gemäß der DE 22 44 096 C3 arbeiten somit mit stationären (starren) Abschlagplatinen und bewegten Vorbringer-Platinen und haben eine waagerechte Bewegungsbahn der Schussfäden, die richtungsgleich mit der Oberkante der Abschlagplatinen ist. Sie sind als Raschelmaschinen bekannt und besonders für das Verarbeiten von hochfesten Garnen im Stehschuss, also technische Textilien, besonders Gittertextilien wie Geogitter bestens geeignet.
  • Kettenwirkmaschinen der Patentinhaberin nach dem Prinzip der DE 22 44 096 C3 werden in der Praxis bei glatten und guten Schussgarnen mit einer Schussfaden-Teilung t von ein drittel Zoll (8,46 mm) ausgeführt. Dabei können im Magazin gleichzeitig 18, 24 oder 30 Schussfäden vorgelegt werden, und es werden Arbeitsbreiten von 245 Zoll (6223 mm) und Geschwindigkeiten von bis zu 1350 U.p.m. verwirklicht. Diese Maschinen arbeiten zuverlässig und haben sich bewährt. Es besteht aber ein Bedarf nach weiterer Leistungssteigerung.
  • Der Grund dafür besteht einmal darin, dass die abzutrennenden Schussfaden-Enden, besonders die in Längsrichtung der Förderketten verlaufenden Abschnitte von diesen, eine erhebliche Menge an Abfall bedeuten. Beispielsweise macht das bei einer Arbeitsbreite von 245 Zoll, bei einer Schussfaden-Zahl von 30 im Magazin und bei einer Schussfaden-Teilung t zwischen einem drittel und einem halben Zoll einen Anteil an Abfall von Schussfaden-Material zwischen etwa 4 und 6 Prozent aus. Zum anderen muss wegen des internationalen Wettbewerbs und wegen der Einbindung des Wirkvorganges in größere Produktionsabläufe ständig an einer Beschleunigung des Herstellvorgangs gearbeitet werden. Beispielsweise besteht die Notwendigkeit, technische Wirkwaren „online" zu beschichten, wobei die Beschichtungsstation jetzt schneller arbeitet als die Wirkmaschine.
  • Aus der DE 30 29 061 C2 ist eine Kettenwirkmaschine bekannt, bei der die an zwei Längsförderern befestigten Schussfäden den Wirkwerkzeugen in einer Bewegungsbahn zugeführt werden, die schräg abwärts verläuft. Zu den Wirkwerkzeugen gehören Schiebernadeln und bewegliche Einschluss-Abschlagplatinen, die eine Umlaufbahn durchlaufen. Die Wirknadelbarre, welche die Schiebernadeln trägt, ist mit Schussfaden-Trennern versehen, welche sich außerhalb der Breite der entstehenden Warenbahn befinden. Da in diesem Fall zwei zusammenhängende Warenbahnen gleichzeitig nebeneinander hergestellt werden, ist auch in der Mitte der Maschinen-Arbeitsbreite ein weiterer Schussfaden-Trenner angeordnet. Die Schussfaden-Trenner haben eine hakenartige Form; sie hintergreifen bei der Auf- und Abwärtsbewegung der Wirknadelbarre den jeweils ersten der herangeführten Schussfäden und ziehen ihn abwärts in die Kehle von Schussfaden-Vorbringern. Sobald sich die Einschluss-Abschlagplatinen zurückbewegt haben und die Schiebernadeln fallen, wird der zuletzt eingelegte Schussfaden eingewirkt. Die Schiebernadeln sind in Abschlagstellung, die Einschluss-Abschlagplatinen bewegen sich wieder nach vorne und schließen fertige Ware ein. Etwa gleichzeitig bewegen sich die Schussfaden-Vorbringer mit dem aufgenommenen nächsten Schussfaden über den Einschluss- Abschlagplatinen nach vorne und bringen den nächsten Schussfaden auf die Unterlegungsseite der Schiebernadel, die jetzt wieder von ihrer Abschlagstellung nach oben steigt. Der jeweils erste Schussfaden legt einen verhältnismäßig weiten Weg von den Längsförderern bis zu den Abschlagplatinen zurück und wird auf diesem Weg auch noch mehrmals umgelenkt.
  • Bei dieser Art des Schussfaden-Vorbringens bleibt die Arbeitsgeschwindigkeit der Kettenwirkmaschine beschränkt. Ebenso bestehen Grenzen für eine Verringerung der Teilung, mit der sich die Schussfäden auf den Längsförderern befinden. Die Maschine gemäß der DE 30 29 061 C2 ist als Kettenstuhl oder Trikot-Maschine in erster Linie zur Herstellung von Oberbekleidung und Heimtextilien geeignet. Auch weil die Schussfäden beim Vorbringen erheblich gedehnt werden müssen, ist das Verarbeiten von technischen, stärkeren und hochfesten Garnen damit nicht gut möglich.
  • Bei der Wirkmaschine nach der DE 37 20 348 C1 soll mit geringem mechanischen Aufwand erreicht werden, dass die an Längsförderern befindlichen Schussfäden in der Mitte der Arbeitsbreite nicht nach- oder durchhängen, wenn sie dem Arbeitsbereich der Wirkwerkzeuge zugeführt werden. Hierzu sind vor dem Arbeitsbereich und über die Arbeitsbreite der Wirkmaschine verteilt mehrere platinenförmige Stützelemente angebracht, die schräg abwärts gerichtet sind. Sie werden nach der Art eines Schwingförderers in eine Schwingbewegung versetzt. Die Frequenz der Schwingbewegung ist größer als die Arbeitsfrequenz der Wirkmaschine. Die Schussfäden erhalten durch die platinenförmigen Schwingelemente einen zusätzlichen Vorwärtsantrieb und werden zudem ständig nach oben geworfen; ihre Reibung an den platinenförmigen Stützelementen ist dadurch stark verringert, und ein Durchhängen oder Nachlaufen der Schussfäden wird vermieden. Die Zufuhr der Schussfäden zu dem Arbeitsbereich der Wirkwerkzeuge erfolgt kontinuierlich mit konstanter Geschwindigkeit.
  • Die DE 31 14 405 C2 befasst sich mit einer Nähwirkmaschine, bei der ein Faservlies mit Schussfäden belegt und zu einer Wirkware verbunden wird. Es soll erreicht werden, dass die Schussfäden stabil, d. h. mit gleichbleibendem Abstand und parallel verlaufend dem Arbeitsbereich der Wirkwerkzeuge zugeführt werden. Hierbei ist eine Abschlagplatinenbarre vorgesehen, die parallel zur abgezogenen Ware hin und her bewegt wird und Abschlagplatinen trägt, die sich jeweils zwischen zwei Wirknadeln erstrecken. Zumindest einige der Abschlagplatinen besitzen im Anschluss an ihre Abschlagfläche einen Greifer in der Form eines hakenförmigen Fortsatzes. Im Zusammenwirken mit zusätzlichen Fadengreifern übernehmen die an den Abschlagplatinen befindlichen Greifer den jeweils ersten herangeführten Schussfaden und überführen ihn an eine genau definierte Stelle im Arbeitsbereich der Wirkwerkzeuge. Auf diese Weise ist es möglich, die Schussfäden so zuzuführen, dass ein absolut gleichmäßiger Eintrag gewährleistet ist. Die Dichte der eingebundenen Schussfäden in der Ware ist größer als der Schussfaden-Abstand auf den Transportketten, aber es wird keine Leistungssteigerung, d. h. keine Beschleunigung des Herstellprozesses erzielt. Außerdem erfährt die zu fertigende Ware eine zusätzliche Reibungswirkung durch den bewegten Platinensteg der Abschlagplatinenbarre.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einer Kettenwirkmaschine der eingangs zuerst genannten Art die Leistung zu steigern, indem die Herstellgeschwindigkeit der Wirkware erhöht und/oder die Abfallmenge an Schussfaden-Material verringert wird.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit der Gesamtheit der Merkmale des Anspruchs 1, indem bei einer Kettenwirkmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß die Merkmale seines kennzeichnenden Teils vorgesehen werden, also die folgenden Merkmale:
    • e) Jeder Förderkette ist in ihrem den Wirkwerkzeugen zugewandten Endbereich je ein angetriebener Randvorbringer zugeordnet, der sich zwischen dem Arbeitsbereich AB der Kettenwirkmaschine und den Förderketten befindet;
    • f) die beiden Randvorbringer sind zum taktweisen Zusammenwirken mit den Enden des jeweils ersten zwischen den Förderketten befindlichen und auf die Abschlagplatinen auflaufenden Schussfadens ausgebildet, dem sie richtungsgleich mit der Bewegungsbahn der Förderketten eine beschleunigte Bewegung erteilen;
    • g) die beiden Randvorbringer sind derart angetrieben und gesteuert, dass der in der Stellung seines Verwirkens auf den Abschlagplatinen befindliche und von den Förderketten getrennte erste Schussfaden von dem ihm folgenden nächsten Schussfaden einen Abstand a aufweist, der größer ist als die Teilung t der auf den Förderketten befindlichen Schussfäden.
  • Bei der erfindungsgemäß ausgebildeten Kettenwirkmaschine ergreifen die beiden Randvorbringer zwar nur die Enden des jeweils ersten, von den Förderketten herangeführten Schussfadens und schieben diese Enden beschleunigt vor, so dass sich – von oben gesehen – kurzzeitig eine gekrümmte Form des ersten Schussfadens ergibt, wobei dessen Mitte hinter seinen Rändern in der Vorbringrichtung zurückbleibt. Wegen der Zugspannung, unter der die endlos abgelegten Schussfäden immer stehen müssen, gleicht sich diese Verformung aber schnell wieder aus, und der Schussfaden erhält seine gestreckte, geradlinige Form.
  • Die Vorbringer-Platinen unterstützen diesen Vorgang und sichern den Schussfaden in seiner Verwirkstellung; denn Stehfäden und ggf. vorhandene Wirkfäden üben Kräfte auf den Schussfaden aus, die seine Verwirkstellung mit Anlage auf den Oberkanten der Abschlagplatinen und an den Schiebernadeln gefährden.
  • Bei der erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine ist in vorteilhafter Weise erreicht, dass der jeweils erste, von den Förderketten herangeführte Schussfaden an der Stelle seines Verwirkens einen gegenüber der Teilung t vergrößerten Abstand a von dem nächsten ihm folgenden Schussfaden hat. Der Wirkvorgang kann daher zuverlässig erfolgen, ohne dass er von dem nächsten herangeführten Schussfaden gestört wird. Der erste Schussfaden kann eine wirksame Beschleunigung gegenüber der Geschwindigkeit der Förderketten erhalten, weil das Vorbringen in der durch die Förderketten definierten Bewegungsbahn, also ohne Umlenkungen erfolgt. Zudem ist auch die durch die Randvorbringer ausgeübte Bewegung grundsätzlich einfach, nämlich eine annähernd lineare Vorschubbewegung in nur einer Richtung. Das kurzzeitige Beschleunigen nur eines einzelnen Schussfadens ist somit bei der erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine verhältnismäßig leicht zu bewerkstelligen.
  • Dadurch können die bei den Wirkwerkzeugen bestehenden Möglichkeiten zur Geschwindigkeitssteigerung ausgenutzt werden, indem die Schussfäden mit gegenüber dem Stand der Technik verringerter Teilung t, also deutlich kleiner als ein drittel Zoll (8,46 mm), vorteilhaft ein viertel Zoll (6,35 mm), auf den Förderketten abgelegt und herangeführt werden. Auf diese Weise kann der Abfall an Schussfaden-Material merklich verringert werden, weil die Anteile der in der Längsrichtung der Förderketten verlaufenden Schussfaden-Abschnitte kleiner sind als beim Stand der Technik.
  • Die erfindungsgemäße Kettenwirkmaschine ermöglicht aber auch eine Erhöhung der Produktionsleistung, also das Bilden von mehr Maschen pro Zeiteinheit.
  • Lässt man nämlich bei verringerter Teilung t die Umlaufgeschwindigkeit der Förderketten bei den bisher üblichen Werten, so werden den Wirkwerkzeugen in der Zeiteinheit mehr Schussfäden als bisher zugeführt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn statt bisher 30 Schussfäden mit ein drittel Zoll (8,46 mm) Teilung nunmehr 40 Schussfäden mit ein viertel Zoll (6,35 mm) Teilung abgelegt und den Wirkwerkzeugen zugeführt werden. Es ergibt sich eine Produktionssteigerung im Verhältnis von ein drittel zu ein viertel Zoll. Dabei gewährleisten die erfindungsgemäß vorgesehenen Randvorbringer dennoch einen einwandfreien Ablauf des Wirkvorganges.
  • Eine erhöhte Produktionsleistung ergibt sich aber auch dann, wenn man bei der erfindungsgemäß ausgebildeten Kettenwirkmaschine die bisher üblichen Werte der Teilung t für die Schussfäden auf den Förderketten von beispielsweise ein drittel Zoll (8,46 mm) beibehält und stattdessen die Umlaufgeschwindigkeit der Förderketten erhöht. Auch dabei wird den Wirkwerkzeugen in der Zeiteinheit eine größere Anzahl von Schussfäden als bisher zugeführt und einwandfrei eingewirkt.
  • Die Grenze für die mögliche Produktionssteigerung ist durch den Schussleger gegeben. Die derzeit bekannten Techniken des Schusslegens lassen es nicht zu, die Schusslegedichte zu vergrößern und zugleich die Geschwindigkeit der Förderketten zu erhöhen. Man muss also die Produktionssteigerung möglichst mit ungeänderter Geschwindigkeit des Schusswagens erreichen.
  • Die Vorteile der erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine wirken sich besonders bei der Herstellung von technischen Textilien mit hochfesten Garnen aus, also Gitterware und Geo-Textilien.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine sind in den rückbezogenen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird anschließend anhand von Figuren noch näher erläutert. In den Figuren ist das Folgende dargestellt:
  • 1 ist ein Querschnitt durch einen Teilbereich einer erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine.
  • 2 zeigt Einzelheiten des Antriebs eines Randvorbringers an der Kettenwirkmaschine nach 1 in einer Ansicht senkrecht zum Verlauf des Querschnitts.
  • 3 ist eine Ansicht von oben auf einen Ausschnitt aus der Kettenwirkmaschine nach den 1 und 2.
  • 4 gibt einen ergänzten Ausschnitt aus der 2 wieder.
  • 5 ist ein vergrößerter Schnitt durch den Wirkbereich der in den 1 bis 4 ausschnittsweise dargestellten Kettenwirkmaschine.
  • Die 6 bis 9 stellen den Bewegungsablauf beim Betrieb der Randvorbringer in einer ersten Variante dar.
  • 10 zeigt einen veränderten Ablauf des anhand der 6 bis 9 erklärten Bewegungsablaufes.
  • 11 zeigt eine zweite Ausführungsform eines Randvorbringers in einer den 5 bis 9 entsprechenden Darstellung.
  • 12 ist eine den 5 bis 11 entsprechende Darstellung einer dritten Ausführungsform eines Randvorbringers an der erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine.
  • Der Aufbau und der Antrieb der Randvorbringer an einer erfindungsgemäßen Kettenwirkmaschine gehen aus den 1 bis 4 hervor. Die Kettenwirkmaschine hat die üblichen Wirkwerkzeuge, nämlich eine Schiebernadel 1 mit Schieber 2, eine ortsfeste Abschlagplatine 3, eine Stehfaden-Platine 4 sowie eine Legebarre 46 mit den Lochnadeln 6 für Wirkfäden 15. Ein Stechkamm ist nicht erforderlich.
  • Mit den Bezugsziffern 10 bis 14 sind Schussfäden bezeichnet. Hiervon sind bereits eingewirkte Schussfäden mit der Bezugsziffer 10 versehen, während die herangeführten, noch einzuwirkenden Schussfäden die Bezugsziffern 11 bis 14 haben.
  • Von besonderer Bedeutung sind die Schussfaden-Randvorbringer 5 und die Schussfaden-Vorbringer-Platinen 7. Da beide ausschließlich zum Einwirken auf die herangeführten Schussfäden 11 bis 14 bestimmt sind, werden für sie im Folgenden die abkürzenden Bezeichnungen „Randvorbringer 5" und „Vorbringer-Platine 7" verwendet. Für den Fachmann wäre es auch gut verständlich, den Randvorbringer 5 als „Spacer-Vorbringer" zu bezeichnen. Noch deutlicher sind die Einzelheiten der Wirkwerkzeuge in den 5 bis 12 dargestellt. Während die Vorbringer-Platinen 7 über die gesamte Arbeitsbreite AB der Wirkmaschine im Wechsel mit den Schiebernadeln 1 angeordnet sind, gibt es nur zwei Randvorbringer 5, von denen je einer rechts und links außerhalb der Arbeitsbreite AB angeordnet ist, vgl. 3.
  • Die Wirkwerkzeuge und ihr Antrieb befinden sich zwischen einem ortsfesten Maschinenbett 34 und einem gleichfalls ortsfesten Längsträger 20. An dem ortsfesten Längsträger 20 befinden sich hängende Konsolen 19, in denen eine Vorbringerwelle 17 und eine Einschließerwelle 18 drehbar gelagert sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind sämtliche Antriebe von einer Hauptwelle 31 abgeleitet, die sich in dem Maschinenbett 34 befindet. Diese treibt über einen gemeinsamen Exzenter 32 das Einschließer- und das Vorbringergetriebe an, von denen die sichtbaren Teile in den 1 und 2 dargestellt sind. Aus einer gemeinsamen Traverse 33 treten die Vorbringer-Antriebsstange 40 und die Einschließer-Antriebsstange 41 aus, die beide auf und ab bewegt werden. Über den Vorbringer-Antriebshebel 29 wirkt die Vorbringer-Antriebsstange 40 auf die Vorbringerwelle 17 ein und versetzt dadurch den Führungshebel 25 mit den zwei Kugelbüchsen 26 (vgl. 2) in eine oszillierende Schwenkbewegung mit der Vorbringerwelle 17 als der Schwenkachse. In jeder Kugelbüchse 26 ist längsverschieblich ein Führungsbolzen 27 angeordnet. Die Führungsbolzen 27 sind unterhalb der Kugelbüchsen 26 durch eine Halterung 38 miteinander verbunden, die ihrerseits mit einem Barrenstück 22 verschraubt ist. Auf das Barrenstück 22 ist der Randvorbringer 5 aufgeschraubt.
  • Die den Kugelbüchsen 26 erteilte kreisförmige Schwenkbewegung wird durch die längsverschieblichen Führungsbolzen 27 variiert. Hierzu erteilt die Einschließer-Antriebsstange 41 über den Einschließer-Antriebshebel 30 der Einschließerwelle 18 eine oszillierende Schwenkbewegung, die in Form einer Auf- und Abwärtsbewegung über die Zwischenhebel 28, die als Doppelgelenk wirkenden Koppelglieder 24 und die Lagerböcke 23 auf das Barrenstück 22 übertragen wird. Da die Führungsbolzen 27 in den Kugelbüchsen 26 längsverschieblich sind, kann das Barrenstück 22 die Auf- und Abwärtsbewegung zusätzlich zu der hin- und hergehenden Schwenkbewegung ausführen, die ihm von den Kugelbüchsen 26 auferlegt ist.
  • Die Bewegungen der Vorbringerwelle 17 und der Einschließerwelle 18 sind derart gesteuert und aufeinander abgestimmt, dass der mit dem Barrenstück 22 verschraubte Randvorbringer 5 bei seiner Vorwärtsbewegung, die in 1 nach links gerichtet ist, eine abgesenkte Stellung einnimmt und bei seiner Rückwärtsbewegung (in 1 nach rechts gerichtet) eine angehobene Stellung. Zum genauen Einstellen der Arbeitsbreite AB kann der Randvorbringer 5 in unterschiedlichen Stellungen, die in einer Richtung parallel zu der Richtung der Vorbringerwelle 17 und der Einschließerwelle 18 zueinander versetzt sind, an dem Barrenstück 22 befestigt werden. Das ist in 2 durch unterschiedliche Befestigungslöcher 22a an dem Barrenstück 22 und ein Langloch 5b an dem Randvorbringer 5 angedeutet. An dem Randvorbringer 5 ist ein Sporn 5a ausgebildet, vgl. die 6 bis 8, mit dem er von oben in die Schar der herangeführten Schussfäden 11 bis 14 einstechen und von diesen den jeweils ersten Schussfaden 11 beschleunigt nach vorn in Richtung auf die Wirkwerkzeuge hin bewegen kann.
  • In den 1 und 2 ist nur der Antrieb des einen Randvorbringers 5 außerhalb der Arbeitsbreite AB an der einen Seite der Kettenwirkmaschine im Einzelnen dargestellt. Der an der gegenüber liegenden Seite der Arbeitsbreite AB befindliche Randvorbringer 5 wird in der gleichen Weise angetrieben, so dass die eine Darstellung genügt.
  • Die Schwingbewegung der Legebarre 46 mit den Lochnadeln 6 wird in der üblichen Weise über die Legebarrenwelle 16 erzeugt. Die Stehfaden-Platinen 4 befinden sich an der Stehfaden-Barre 45 mit dem Stehfaden-Barrenträger 21 und der zugehörigen Trägerplatte 44. Durch die Stehfaden-Platinen 4 werden die Stehfäden 8 genau geführt und können je nach Muster in Längsrichtung 00/00// bzw. 00/11// seitlich bewegt werden. Einzelheiten zu diesen Antrieben können als bekannt vorausgesetzt werden.
  • Auch die Vorbringer-Platinen 7 gehören zum Stand der Technik; sie sind in der DE 22 44 096 C3 beschrieben. Sie befinden sich unterhalb der herangeführten Schussfäden 11 bis 14 und sind über die gesamte Arbeitsbreite AB der Kettenwirkmaschine im Abstand voneinander in der gleichen Weise ausgebildet und angeordnet. Lediglich die beiden randseitigen Vorbringer-Platinen 47 und 48, die sich außen im Bereich zwischen der Arbeitsbreite AB der Kettenwirkmaschine und den Randvorbringern 5 befinden, bilden eine Ausnahme. Sie ragen etwas weiter nach vorn in Richtung auf die Wirkwerkzeuge vor als die übrigen Vorbringer-Platinen 7, vgl.
  • 3 und 4. Der Überstand liegt im Bereich von 0,3 bis 1,0 mm. Außerdem sind die randseitigen Vorbringer-Platinen 47 und 48 von stärkerer Ausführung, also vor allem größerer Dicke als die übrigen Vorbringer-Platinen 7.
  • In den 1 bis 4 sind die herangeführten Schussfäden 11 bis 14 eingezeichnet, die mittels aufschraubbarer Haken 35 an bewegten Förderketten 42 befestigt sind, die zu beiden Seiten der Arbeitsbreite AB verlaufen. Die Schussfäden 11 bis 14 werden im Endlos-Legeverfahren durch Schussleger verlegt, wobei Versatzrechen 37 die Schussfäden 10 bis 14 um die Haken 35 herumführen. Für diese Anordnung ist auch die Bezeichnung „Schussfaden-Magazin" oder „Schussfaden-Eintragungsautomat" üblich. Dabei entstehen auch Abschnitte 11a bis 14a der Schussfäden 11 bis 14, die in Längsrichtung der Förderketten 42 verlaufen und zusammen mit den senkrecht dazu verlaufenden überstehenden Abschnitten die Schussfaden-Enden 11b bis 14b bilden, die im Bereich der Wirkwerkzeuge abgeschnitten werden. Dadurch werden die Schussfäden 11 bis 14 von den Förderketten 42 gelöst. Die Schussfaden-Abschnitte 11a und 14a und Schussfaden-Enden 11b bis 14b bedeuten eine erhebliche Menge an Abfall.
  • Die Schussfäden 11 bis 14 müssen während des Transports auf den Förderketten 42 unter einer gewissen Spannung gehalten werden. Diese wird durch lösbare Klemmschieber 36 bis zum Einlauf in den Bereich der Wirkwerkzeuge aufrechterhalten. Derartige Klemmschieber 36 gehören zum Stand der Technik, vgl. DE 37 29 344 A1 .
  • Im Bereich der Randvorbringer 5 ist es zweckmäßig, den Schussfaden-Enden 11b bis 14b eine Führung zugeben, wenn sie die Haken 35 der Förderketten 42 verlassen und durch die Randvorbringer 5 beschleunigt nach vorn befördert werden. Zu diesem Zweck sind neben jedem Randvorbringer 5 nach innen zur Arbeitsbreite AB hin je ein unteres Führungsteil 39 und ein oberes Führungsteil 43 vorgesehen. Diese Führungsteile 39, 43 können z. B. durch einfache Bleche gebildet sein. Sie erfordern dann wenig Platz und können gut neben den Randvorbringern 5, 50, 51 und den Haken 35 der Förderketten 42 eingebaut werden. Sie umschließen einen schmalen Führungskanal 49, der ein Auswandern der Schussfaden-Enden 11b bis 14b nach oben oder unten verhindert. Das ist besonders dann wichtig, wenn die Randvorbringer zwischen die Schussfäden 11 und 12 einstechen. Zweckmäßig wird die aus den 2 bis 4 ersichtliche Reihenfolge der einzelnen Teile in Richtung der Arbeitsbreite AB von innen nach außen gewählt: Vorbringer-Platinen 7 – randseitige Vorbringer-Platine 47 bzw. 48 – oberes und unteres Führungsteil 39, 43 – Randvorbringer 5 – Haken 35 der Förderkette 42.
  • In der Darstellung der 5 sind die Einzelheiten im Wirkbereich der Kettenwirkmaschine nach den 1 bis 4 noch einmal vergrößert im mittleren Teil der Arbeitsbreite AB dargestellt.
  • 1 erläutert die Erfindung am Beispiel der Herstellung einer Gitterware. Die Stehfäden 8 werden von oben, zuletzt in der Richtung schräg abwärts, den Wirkwerkzeugen zugeführt. Die Zufuhr der an den Haken 35 der Förderketten 42 befindlichen Schussfäden 11 bis 14 erfolgt in waagerechter Richtung. Schräg von oben laufen auch die Wirkfäden 15 den Wirkwerkzeugen zu und verwirken mittels der Lochnadeln 6 die Stehfäden 8 mit den Schussfäden 11 bis 14. Die fertige Warenbahn 9 wird schräg nach unten abgezogen, etwa in derselben Richtung, in welcher die Stehfäden 8 zugeführt werden.
  • Hierbei laufen die an den Haken 35 der Förderketten 42 befindlichen Schussfäden 11 bis 14 mit ihren Enden 11b bis 14b in die beiden Führungskanäle 49 ein, die sich rechts und links neben der Arbeitsbreite AB der Wirkmaschine befinden. Die Schussfaden-Enden 11b bis 14b werden durch das untere und das obere Führungsteil 39, 43 daran gehindert, nach unten oder oben auszuweichen. In den 1 und 3 bezeichnet die Bezugsziffer 10 den bereits eingewirkten Schussfaden, der von den Haken 35 der Förderkette 42 abgeschnitten ist. Als nächster ist der Schussfaden 11 den Wirkwerkzeugen zuzuführen, der sich jetzt als der erste im vorderen, den Wirkwerkzeugen zugewandten Bereich des Führungskanals 49 befindet. Hierzu stechen die beiden Randvorbringer 5 mit ihren Spornen 5a in den Zwischenraum zwischen dem ersten Schussfaden 11 und dem ihm folgenden nächsten Schussfaden 12 ein und schieben den ersten Schussfaden 11 mit einer Geschwindigkeit, die höher ist als die Umlauf-Geschwindigkeit der Förderketten 42, nach vorn in den Bereich der Wirkwerkzeuge hinein.
  • Dadurch vergrößert sich der Abstand a zwischen dem ersten Schussfaden 11 und dem nächsten ihm folgenden Schussfaden 12.
  • Sobald der Abstand a genügend groß geworden ist, wird der erste Schussfaden 11 von den Vorbringer-Platinen 7 übernommen und hinter die Schiebernadeln 1 in Anlage auf den ortsfesten Abschlagplatinen 3 geschoben, während die beiden Randvorbringer 5 in einer angehobenen Position über den nächsten folgenden Schussfaden 12 hinweg in ihre Ausgangsstellung zurückgeführt werden.
  • Der vergrößerte Abstand a zwischen dem jeweils ersten vorzubringenden Schussfaden 11 und dem ihm folgenden nächsten Schussfaden 12 ist somit größer als die Teilung t der jetzt noch in den Haken 35 der Förderketten 42 befindlichen Schussfäden 12 bis 14. Der vergrößerte Abstand a bedeutet einen Zeitgewinn. Der Schussfaden 11 kann eingewirkt werden, ohne dass der vorangehende oder nachfolgende Schussfaden diesen Vorgang behindert. Im Vergleich zum Stand der Technik kann mit verringerter Teilung t gearbeitet werden, und es verringert sich die Abfallmenge, die durch abgeschnittenen Schussfaden-Enden 11b bis 14b entsteht; denn die Länge der in Richtung der Förderketten verlaufenden Schussfaden-Abschnitte 11a bis 14a wird geringer.
  • Zwar greifen die Randvorbringer 5 nur an den äußeren Enden des jeweils ersten Schussfadens 11 an; das reicht aber aus, um den gesamten ersten Schussfaden 11 in seiner gestreckten Form auf einen vergrößerten Abstand a zu dem ihm folgenden Schussfaden 12 zu bringen. In einer Ansicht von oben entsprechend der 3 nimmt der jeweils erste vorzubringende Schussfaden 11 zunächst eine gekrümmte Form an, indem seine Mitte gegenüber den Enden zurückbleibt. Da der Schussfaden aber unter einer mechanischen Spannung steht, geht er bald wieder in seine gestreckte Form über, so dass der gesamte Schussfaden um den vergrößerten Abstand a vorgerückt ist. Die randseitigen Vorbringer-Platinen 47, 48 unterstützen diesen Vorgang, indem sie etwas weiter in Richtung auf die Wirkwerkzeuge vorstehen und zu diesem Zweck auch stärker ausgeführt sind als die übrigen Vorbringer-Platinen.
  • In den 6 bis 9 sind die einzelnen Bewegungsphasen der beiden Randvorbringer im Zusammenwirken mit den Vorbringer-Platinen 7 und den übrigen Wirkwerkzeugen noch einmal im Einzelnen dargestellt.
  • 6 zeigt den Zustand in dem Augenblick, in dem der vorangegangene Schussfaden 10 noch von den Vorbringer-Platinen 7 auf den Abschlagplatinen 3 gehalten wird. Die beiden Randvorbringer 5 stechen mit ihren Spornen 5a von oberhalb der Schussfäden 11 bis 14 kommend zwischen den am weitesten vorn befindlichen ersten Schussfaden 11 und den nächsten ihm folgenden Schussfaden 12 ein.
  • Gemäß 7 kommen die beiden Sporne 5a der Randvorbringer 5 an den äußeren Enden des eingeschlossenen ersten Schussfadens 11 zur Anlage, während sich die Vorbringer-Platinen 7 von dem vorangegangenen, bereits eingewirkten Schussfaden 10 hinweg in eine abgesenkte Stellung zurückbewegt haben.
  • In der Darstellung der 8 haben die Randvorbringer 5 den ersten Schussfaden 11 bereits auf einen vergrößerten Abstand a zu dem nächsten ihm folgenden Schussfaden 12 gebracht. Von unterhalb der Schussfäden 11 bis 14 kommend, stechen die wieder vorfahrenden Vorbringer-Platinen 7 in den Zwischenraum zwischen den Schussfäden 11 und 12 ein und kommen an dem ersten Schussfaden 11 zur Anlage.
  • In 9 ist die Bewegungsphase festgehalten, in der die Vorbringer-Platinen 7 den Abstand a zwischen dem ersten Schussfaden 11 und dem nächsten ihm folgenden Schussfaden 12 auf seinen maximalen Wert gebracht haben. Jetzt wird der erste Schussfaden 11 eingewirkt wie vorher der Schussfaden 10. Die Randvorbringer 5 fahren zu diesem Zeitpunkt bereits in angehobenem Zustand wieder in ihre Ausgangsstellung zurück. Das Fortschreiten der Zeit ist in den 6 bis 9 auch an den verschiedenen Stellungen der Schiebernadel 1 zu erkennen.
  • Anhand der 10 wird erläutert, dass der in den 8 und 9 erläuterte Ablauf variiert werden kann. Die Bewegung der Randvorbringer 5 kann so ausgelegt werden, dass sie mit ihren Spornen 5a den jeweils ersten vorzubringenden Schussfaden 11 selbst bis auf den maximalen Abstand a zum nächsten folgenden Schussfaden 12 und damit hinter die Schiebernadeln 1 bringen. Die Vorbringer-Platinen 7 unterstützen in jedem Fall die Wirkung der Randvorbringer 5, haben aber auch die Aufgabe, den ersten Schussfaden 11 auf der Abschlagplatine 3 und hinter der Schiebernadel 1 zu positionieren, d. h. festzuhalten. Die in 10 dargestellte Position von Randvorbringer 5 und Vorbringer-Platine 7 kommt beim Verfahrensablauf nach den 6 bis 9 nicht zustande.
  • Bei der Ausführung der Kettenwirkmaschine nach den 1 bis 10 sind die beiden Randvorbringer 5 stets über den Schussfäden 10 bis 14 angebracht und setzen diese mit ihren Spornen 5a schiebend in ihre beschleunigte Bewegung. Eine abgewandelte Ausführung zeigt 11. Die Randvorbringer 50 sind hier hinter den Wirkwerkzeugen angeordnet und beaufschlagen mit ihren Spornen 50a den jeweils ersten Schussfaden 11 in einer ziehenden Bewegung.
  • Eine weitere Variante ist in 12 dargestellt. Der Randvorbringer 51 ist dabei als Drehplatine ausgebildet, die von oben kommend mit einem Wirkzapfen 51a zwischen die Schussfäden einsticht und durch eine exzentrische Drehbewegung den ersten vorzubringenden Schussfaden 11 gegenüber dem nächsten folgenden Schussfaden 12 einen Abstand a einstellt, der größer ist als die Teilung t der Haken 35 auf der Förderkette 42.
  • 1
    Schiebernadel
    2
    Schieber
    3
    Abschlagplatine
    3a
    Oberkante
    4
    Stehfaden-Platine
    5
    Randvorbringer
    5a
    Sporn
    5b
    Langloch
    6
    Lochnadeln
    7
    Vorbringer-Platine
    8
    Stehfaden
    9
    Warenbahn
    10
    eingewirkter oder an der Stelle des Einwirkens befindlicher Schussfaden
    11
    Schussfaden
    11a
    Schussfaden-Abschnitt
    11b
    Schussfaden-Ende
    12
    Schussfaden
    12a
    Schussfaden-Abschnitt
    12b
    Schussfaden-Ende
    13
    Schussfaden
    13a
    Schussfaden-Abschnitt
    13b
    Schussfaden-Ende
    14
    Schussfaden
    14a
    Schussfaden-Abschnitt
    14b
    Schussfaden-Ende
    15
    Wirkfaden
    16
    Legebarrenwelle
    17
    Vorbringerwelle
    18
    Einschließerwelle
    19
    Konsole
    20
    Längsträger
    21
    Stehfaden-Barrenträger
    22
    Barrenstück
    22a
    Befestigungsloch
    23
    Lagerbock
    24
    Koppelglied
    25
    Führungshebel
    26
    Kugelbüchse
    27
    Führungsbolzen
    28
    Zwischenhebel
    29
    Vorbringer-Antriebshebel
    30
    Einschließer-Antriebshebel
    31
    Hauptwelle
    32
    Exzenter
    33
    Traverse
    34
    Maschinenbett
    35
    Haken
    36
    Klemmschieber
    37
    Versatzrechen
    38
    Halterung
    39
    unteres Führungsteil
    40
    Vorbringer-Antriebsstange
    41
    Einschließer-Antriebsstange
    42
    Förderkette
    43
    oberes Führungsteil
    44
    Trägerplatte
    45
    Stehfadenbarre
    46
    Legebarre
    47
    randseitige Vorbringer-Platine
    48
    randseitige Vorbringer-Platine
    49
    Führungskanal
    50
    Randvorbringer
    50a
    Sporn
    51
    Randvorbringer
    51a
    Wirkzapfen
    AB
    Arbeitsbreite
    a
    Abstand
    t
    Teilung

Claims (19)

  1. Kettenwirkmaschine nach Art einer Raschelmaschine, bei der die folgenden Merkmale vorgesehen sind: a) zu den Wirkwerkzeugen gehören stationär angeordnete Abschlagplatinen (3), die mit Schiebernadeln (1) zusammenwirken, wobei die Schussfäden in der Stellung ihres Verwirkens (10) auf den Oberkanten (3a) der Abschlagplatinen (3) aufliegen; b) es sind zwei im Abstand voneinander angeordnete angetriebene Förderketten (42) vorgesehen, welche die Arbeitsbreite AB der Kettenwirkmaschine bestimmen und auf denen die Schussfäden (11 bis 14) im Abstand voneinander mit einer bestimmten Teilung t abgelegt und vorübergehend befestigt sind und den Abschlagplatinen (3) zugeführt werden; c) die Förderketten (42) bilden eine ebene, waagerechte Bewegungsbahn, die mit den Oberkanten (3a) der Abschlagplatinen (3) richtungsgleich ist, so dass die Schussfäden (11 bis 14) in der Abschlaghöhe auf die Oberkanten (3a) auflaufen; d) in der Bewegungsrichtung der Förderketten (42) vor den Abschlagplatinen (3) sind Vorbringer-Platinen (7, 47, 48) unterhalb der Schussfäden (11 bis 14) angeordnet, welche den jeweils ersten Schussfaden (11) von den Förderketten (42) übernehmen und zu der Stelle seines Verwirkens auf den Abschlagplatinen (3) vorbringen, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: e) jeder Förderkette (42) ist in ihrem den Wirkwerkzeugen zugewandten Endbereich je ein angetriebener Randvorbringer (5, 50, 51) zugeordnet, der sich zwischen dem Arbeitsbereich AB der Kettenwirkmaschine und den Förderketten (42) befindet; f) die beiden Randvorbringer (5, 50, 51) sind zum taktweisen Zusammenwirken mit den Enden des jeweils ersten zwischen den Förderketten (42) befindlichen und auf die Abschlagplatinen (3) auflaufenden Schussfadens (11) ausgebildet, dem sie richtungsgleich mit der Bewegungsbahn der Förderketten (42) eine beschleunigte Bewegung erteilen; g) die beiden Randvorbringer (5, 50, 51) sind derart angetrieben und gesteuert, dass der in der Stellung seines Verwirkens auf den Abschlagplatinen (3) befindliche und von den Förderketten (42) getrennte erste Schussfaden (11) von dem ihm folgenden nächsten Schussfaden (12) einen Abstand a aufweist, der größer ist als die Teilung t der auf den Förderketten (42) befindlichen Schussfäden (12 bis 14).
  2. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Randvorbringer (5) in dem den Wirkwerkzeugen zugewandten Endbereich der Förderketten (42) über den Schussfäden (11 bis 14) angeordnet sind und bei ihrem Vorwärtshub in einer abgesenkten Position eine Schubwirkung in auf die Enden des jeweils ersten Schussfadens (11) ausüben.
  3. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Randvorbringer (50) in Laufrichtung der Förderketten (42) hinter den Wirkwerkzeugen und über der ablaufenden Warenbahn (9) angeordnet sind und bei ihrem Vorwärtshub in einer abgesenkten Position eine Zugwirkung auf die Enden des jeweils ersten Schussfadens (11) ausüben.
  4. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsbahn des Randvorbringers (5, 50) bei seinem Vorwärtshub annähernd linear verläuft.
  5. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Randvorbringer (5, 50) einen nach unten abstehenden Sporn (5a, 50a) aufweist, der in der abgesenkten Position der Randvorbringer (5, 50) zur Anlage an die Enden des jeweils ersten Schussfadens (11) gelangt.
  6. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die folgenden Merkmale vorgesehen sind: a) die beiden Randvorbringer (5, 50, 51) sind zu einer hin- und hergehenden periodischen Bewegung angetrieben, wobei sie in der einen Richtung das Vorbringen des jeweils ersten Schussfadens (11) bewirken, in der anderen Richtung jedoch wirkungslos sind; b) die hin- und hergehende Bewegung der Randvorbringer (5, 50) setzt sich aus einer oszillierenden Schwenkbewegung und einer zugleich ablaufenden Linearbewegung zusammen; c) die hin- und hergehende Bewegung wird durch Einschließer- und Vorbringergetriebe erzeugt, von denen je eines an jedem der beiden Randvorbringer (5, 50) angreift; d) jeder Randvorbringer (5, 50) ist an einer Schwenkhalterung befestigt, der durch das Vorbringergetriebe die oszillierende Schwenkbewegung erteilt wird; e) die Befestigung der Randvorbringer (5, 50) an der Schwenkhalterung erfolgt über Führungsbolzen (27), die in der Schwenkhalterung linear verschiebbar gelagert sind und durch das Einschließergetriebe der gesteuerten Linearbewegung unterliegen.
  7. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkhalterung Kugelbüchsen (26) umfasst, in denen die Führungsbolzen (27) verschiebbar gelagert sind und die über einen Führungshebel (25) an einer ortsfest gelagerten Vorbringerwelle (17) befestigt sind, die ihrerseits über eine von dem Vorbringergetriebe ausgehende hin- und hergehende Vorbringer-Antriebsstange (40) in die oszillierende Schwenkbewegung versetzt wird.
  8. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch ein Einschließergetriebe mit einer von diesem ausgehenden Einschließer-Antriebsstange (41), die über einen Einschließer-Antriebshebel (30) eine ortsfest gelagerte Einschließerwelle (18) in eine hin- und hergehende Drehbewegung versetzt, und mit von der Einschließerwelle (18) angetriebenen Übertragungsgliedern, die gelenkige Koppelglieder (24) umfassen und mit den Randvorbringern (5, 50) in Wirkverbindung stehen.
  9. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Randvorbringer (51) als Drehplatinen mit Drehachsen, die senkrecht zu der durch die Förderketten (42) gebildeten Bewegungsbahn verlaufen, und mit exzentrisch zu den Drehachsen angeordneten Wirkzapfen (51a) ausgebildet sind, die an dem jeweils ersten Schussfaden (11) die Beschleunigung bewirkend zur Anlage kommen.
  10. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: a) Im Bereich zwischen den Förderketten (42) und der Arbeitsbreite AB der Wirkmaschine ist je ein Führungskanal (49) ausgebildet; b) jeder Führungskanal (49) verläuft in Richtung der Vorbringbewegung und erstreckt sich zumindest über einen Längenbereich, in dem die Randvorbringer (5, 50, 51) den jeweils ersten Schussfaden (11) von den Förderketten (42) übernehmen; c) der Führungskanal (49) ist derart ausgebildet, dass er eine Bewegung der Schussfäden (11 bis 14) senkrecht zu der durch die Förderketten (42) gebildeten Bewegungsbahn ausschließt.
  11. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungskanal (49) durch je ein flach ausgebildetes unteres und oberes und Führungsteil (39, 43) gebildet ist, die benachbart zu den Randvorbringern (5, 50, 51) angeordnet sind.
  12. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden außen angeordneten randseitigen Vorbringer-Platinen (47, 48) in Richtung auf die Wirkwerkzeuge hin einen Überstand im Vergleich zu dem Feld der übrigen Vorbringer-Platinen (7) aufweisen und verstärkt ausgebildet sind.
  13. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Überstand im Bereich von 0,3 bis 1,0 mm liegt.
  14. Kettenwirkmaschine nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass in der Richtung senkrecht zur Laufrichtung der Förderketten (42) und von der Mitte der Arbeitsbreite nach außen gehend die folgende Reihenfolge der Einzelteile besteht: Vorbringer-Platinen (7) – randseitige Vorbringer-Platine (47 bzw. 48) – unteres und oberes Führungsteil (39, 43) – Randvorbringer (5) – Förderkette (42).
  15. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb der Randvorbringer (5, 50, 51) von einer Maschinen-Hauptwelle (31) mechanisch abgeleitet ist.
  16. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb der Randvorbringer (5, 50, 51) durch rechnergesteuerte Servomotoren erfolgt.
  17. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Förderketten (42) zum Positionieren und Halten der Schussfäden (11 bis 14) in einer gleichmäßigen Teilung t von ein viertel Zoll (6,35 mm) aufschraubbare Haken (35) vorgesehen sind.
  18. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zu den Wirkwerkzeugen auch Stehfaden-Platinen (4) und Legebarren (46) mit Lochnadel (6) für Wirkfäden (15) gehören.
  19. Kettenwirkmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Herstellung von mehreren zusammenhängenden Warenbahnen ein oder mehrere weitere Randvorbringer innerhalb der Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine angeordnet sind.
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