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DE102006052007B4 - Medikamentenbehälter - Google Patents

Medikamentenbehälter Download PDF

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DE102006052007B4 DE102006052007A DE102006052007A DE102006052007B4 DE 102006052007 B4 DE102006052007 B4 DE 102006052007B4 DE 102006052007 A DE102006052007 A DE 102006052007A DE 102006052007 A DE102006052007 A DE 102006052007A DE 102006052007 B4 DE102006052007 B4 DE 102006052007B4
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Robert Kagermeier
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Abstract

Medikamentenbehälter (2) mit zumindest einem verschließbaren Fach (4) zur Aufnahme eines Medikaments (6), dadurch gekennzeichnet, – dass ein Speicherelement (16) zum Speichern von medikamentenbezogenen Daten und ein Anzeigeelement (10) auf Basis eines digitalen Papiers zur Anzeige von Daten vorgesehen sind, – dass eine Kommunikationsschnittstelle (30) zum Datenaustausch vorgesehen ist, – dass der Datenaustausch mit einem Datenmanagementsystem (20) erfolgt, – dass für den Datenaustausch mit dem Datenmanagementsystem (20) ein RFID-Transponder (12) vorgesehen ist und – dass das Anzeigeelement (10), der RFID-Transponder (12) sowie weitere Komponenten (14, 18, 36, 38, 42, 44) auf einer selbsthaftenden Folie (60) als Träger appliziert sind

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Medikamentenbehälter.
  • Bei der Medikation eines Patienten im Rahmen einer Therapie ist es von großer Bedeutung, dass ein Medikament regelmäßig zu einer bestimmten Zeit und in einer bestimmten Menge eingenommen wird. Anhand der Wirkungen eines Medikamentes sowie womöglich auftretender Nebenwirkungen lässt sich die Therapie anpassen. wird das Medikament nicht regelmäßig oder in einer falschen Dosierung eingenommen, so ist eine Anpassung der Therapie ungleich schwerer.
  • Bei einem stationär in einem Krankenhaus behandelten Patienten hat das Krankenhauspersonal dafür Sorge zu tragen, dass ein Medikament nach den Vorgaben eines Arztes vom Patienten eingenommen wird. Ein Patient, der von einem niedergelassenen Arzt extern behandelt wird, muss selbst für die Einnahme des Medikaments zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Menge Sorge tragen.
  • Insbesondere, wenn ein Patient über einen Tag verteilt mehrere Medikamente zu bestimmten Zeitpunkten und in einer vorgegebenen Menge einnehmen muss, gestaltet sich deren ordnungsgemäße Einnahme als schwierig. So muss ein Patient, der stationär in einem Krankenhaus behandelt wird, regelmäßig vom Pflegepersonal an die Einnahme seiner Medikamente erinnert werden. Ein Patient, der extern behandelt wird, muss an die Einnahme seiner Medikamente selber denken.
  • Derzeit stehen als Hilfsmittel Medikamentenbehälter zur Verfügung, die üblicherweise mehrere verschließbare Fächer zur Aufnahme von Medikamenten aufweisen und für eine Tagesration von Medikamenten ausgelegt sind. Ein jedes Fach ist dabei mit einer Beschriftung versehen und dient dem Patienten oder einem den Patienten versorgenden Krankenpfleger als Orientierungshilfe. Da es sich bei einem derartigen Medikamentenbehälter um eine rein passive Vorrichtung handelt, ist eine korrekte Einnahme der im Medikamentenbehälter aufbewahrten Medikamente davon abhängig, ob der Krankenpfleger oder der Patient selbst an die Einnahme der Medikamente zum richtigen Zeitpunkt denkt. Zudem können Fehler bei der Bestückung der einzelnen Fächer des Medikamentenbehälters geschehen.
  • Wird einem Patienten ein Medikament zur Einnahme von einem Arzt verordnet, so wird dieses Medikament dem Patienten üblicherweise in einer Medikamentenverpackung vom Arzt selbst oder von einem Apotheker ausgehändigt. Dem Patienten ist dabei vom Arzt oder vom Apotheker mitzuteilen, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Dosis das Medikament einzunehmen ist. Üblicherweise besteht für den Patienten auch noch die Möglichkeit, anhand eines in der Medikamentenverpackung beigefügten Beipackzettels selbst in Erfahrung zu bringen, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Dosis das Medikament einzunehmen ist. insbesondere bei älteren Patienten können hierbei Schwierigkeiten und Irritationen auftreten.
  • Wird ein Medikament nicht zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Dosis eingenommen oder wird seine Einnahme gar vollständig vergessen, so kann das starke oder gar lebensbedrohliche gesundheitliche Schädigungen des Patienten mit sich bringen. Außerdem dauert die Therapie länger oder verläuft gar erfolglos.
  • Aus der US 2004/0182873 A1 ist ein Medikamentenbehälter mit einer Mehrzahl von Fächern zur Aufnahme von Medikamenten bekannt. Der Medikamentenbehälter weist eine mittels Tastern programmierbare Steuereinheit auf. Auf diese Weise lässt sich auf einer der Steuereinheit zugeordneten LCD-Anzeige zeitgesteuert angeben, die Medikamente welches Fachs ein Patient einnehmen soll. Jedoch ist die Programmierung der Steuereinheit über die Taster zeitaufwändig und fehleranfällig.
  • Die US 2003/0183226 A1 beschreibt einen Medikamentenspender, der mit einem ein Medikament aufnehmenden Vorratsbehälter koppelbar ist. Der Medikamentenspender weist ein lokales Datenmanagementsystem auf, dem eine LCD-Anzeige und ein erster RFID-Transponder zugeordnet sind. Dem Vorratsbehälter ist ein zweiter RFID-Transponder zugeordnet. Das lokale Datenmanagementsystem kann über am Medikamentenspender angeordnete Bedienungselemente oder über ein übergeordnetes Datenmanagementsystem parametriert werden. Die beiden RFID-Transponder bilden eine Kommunikationsschnittstelle zwischen Medikamentenspender und Vorratsbehälter. Über das lokale Datenmanagementsystem lässt sich eine Kennung des Vorratsbehälters auslesen. Auf diese Weise lässt sich entscheiden, ob dem Medikamentenspender der gewünschte Vorratsbehälter zugeordnet wurde. Über die LCD-Anzeige kann ein Patient an das Einnehmen des Medikaments erinnert werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Medikamentenbehälter anzugeben, der eine Hilfestellung bei der Einnahme eines Medikaments hinsichtlich des Zeitpunktes und der Dosis gibt und der möglichst einfach und kostengünstig herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen Medikamentenbehälter nach Anspruch 1. Der Medikamentenbehälter weist hierfür zumindest ein verschließbares Fach zur Aufnahme eines Medikaments auf. Weiterhin sind ein Speicherelement zum Speichern von medikamentenbezogenen Daten und ein Anzeigeelement auf Basis eines digitalen Papiers zur Anzeige der Daten vorgesehen.
  • Dank dem Einsatz des digitalen Papiers, auch e-Paper genannt, ist eine kostengünstige Realisierung eines Anzeigeelements möglich, bei der die im Speicherelement gespeicherten medikamentenbezogenen Daten einfach und schnell in Echtzeit auf dem Display visualisiert werden. Unter digitalem Papier werden allgemein energiesparende Anzeigen mit folienartigem Charakter verstanden, bei denen im Unterschied zu LCD-Displays keine Flüssigkeitskristalle verwendet werden. Einen Überblick über unterschiedliche Technologien für das digitale Papier gibt der Artikel ”Digitales Papier” aus der Zeitschrift ”c't – Magazin für Computer Technik”, 21/2006, S. 228 ff. Auch aus der US 2006/0152536 A1 ist eine Anzeige aus einem derartigen digitalen Papier bekannt. Displays auf Basis eines digitalen Papiers sind extrem energiesparend – sie benötigen eine sehr geringe Energiemenge, um ihren Bildinhalt zu ändern, und behalten den Bildinhalt ohne Energiezufuhr auch lange Zeit nach dem Abschalten. Im Vergleich zu LCD-Displays weisen sie den Vorteil auf, dass sie weder Hinterleuchtung noch Polarisatoren benötigen. Sie sind deshalb insbesondere in hellem Tageslicht besser lesbar. Unter digitalem Papier lassen sich insbesondere die folgenden Kategorien, die auf unterschiedlichen Prinzipien beruhen, identifizieren: elektronische Tinte, die auf dem Prinzip der Elektrophorese beruht und bei der Partikel im elektrischen Feld bewegt werden elektrochrome Displays, bei denen eine stromgesteuerte Elektronenwanderung zwischen zwei Steuerelektroden vorliegt, die einen chemischen Prozess in einer Pixelzelle mit Farbstoff auslöst; und reflektive e-Paper-Displays, die ihren Bildinhalt durch mechanische Vorgänge ändern, z. B. durch eine Spiegel-Modulation von einfallenden Lichtstrahlen.
  • Ein e-Paper-Display zeichnet sich außerdem dadurch aus, dass es dünn, biegsam, leicht und relativ kostengünstig drucktechnisch herstellbar ist. Darüber hinaus ist ein Display auf Basis eines digitalen Papiers in allen Größen und Formen herstellbar und zeichnet sich durch einen hohen Kontrast aus. Des Weiteren bietet ein derartiges Display den Vorteil, dass die angezeigten Informationen und Kennzeichnungsdaten über einen relativ langen Zeitraum energielos bzw. mit nur sehr geringer Leistungsaufnahme aufrecht erhalten werden können, wodurch sein Energiebedarf äußerst gering ist. Auf dem Display können schwarz-weiß oder farbig sowohl alphanumerische als auch geometrische Formen angezeigt werden, die entsprechend eine visuelle sowie eine maschinelle Erkennung der Kennzeichnungsdaten ermöglichen.
  • Mittels des Speicherelements zum Speichern von Daten lässt sich vorgeben, welche medikamentenbezogenen Daten auf dem Anzeigeelement angezeigt werden sollen. Dabei handelt es sich insbesondere um den Zeitpunkt der Einnahme eines Medikaments sowie die einzunehmende Dosis. Diese Anzeige kann zum einen dem Patienten oder dem Pflegepersonal dazu dienen, die einzelnen Fächer des Medikamentenbehälters zu bestücken. Andererseits dient die Anzeige auch als individuelle Kontrolle dafür, wann und in welcher Menge ein Medikament einzunehmen ist. Durch die Unterteilung des Medikamentenbehälters in verschiedene Fächer können zudem verschiedenartige, stückige Medikamente, die zum gleichen Zeitpunkt eingenommen werden sollen, in ein und dasselbe Fach gegeben werden. Unter stückigen Medikamenten sind hierbei insbesondere Medikamente in Pillen- oder Kapselform zu verstehen.
  • Weiterhin ist eine Kommunikationsschnittstelle zum Datenaustausch vorgesehen. Dieser Datenaustausch der medikamentenbezogenen Daten findet zwischen dem Medikamentenbehälter und einer übergeordneten Einheit statt. Unter einer Kommunikationsschnittstelle sind hierbei Elektronikkomponenten zu verstehen, mit deren Hilfe eine Übertragung von Daten zwischen dem Medikamentenbehälter und der übergeordneten Einheit erfolgt. Mittels der Kommunikationsschnittstelle werden somit nicht nur im Datenspeicher hinterlegte Daten angezeigt, sondern aufgrund des Datenaustauschs werden die hinterlegten Informationen bei Bedarf auch regelmäßig aktualisiert. Auf diese Weise ist eine Aktualisierung der medikamentenbezogenen Daten abhängig vom Therapiefortschritt durchführbar. Die Kommunikationsschnittstelle wird beispielsweise mittels einer Funkverbindung bereit gestellt.
  • Als Kommunikationsschnittstelle für den Datenaustausch ist ein RFID-Transponder vorgesehen. Insbesondere ist hierbei auch das Speicherelement zum Speichern von Daten ein Bauelement des RFID-Transponders. Aufgrund seiner kleinen Abmessungen ist der RFID-Transponder einfach in den Medikamentenbehälter integrierbar, beispielsweise durch Aufkleben, ohne dass die Geometrie des Medikamentenbehälters geändert werden muss. Ein RFID-Transponder bietet eine Reihe von Vorteilen, wie z. B. eine hohe Speicherkapazität, eine geringe Störanfälligkeit sowie die Möglichkeit einer schnellen Aktualisierung und Ergänzung der auf seinem RFID-Chip hinterlegten Daten. Neben medikamentenbezogenen Daten können auf dem RFID-Chip noch weitere Daten, wie z. B. Patientendaten od. dgl. hinterlegt sein.
  • Der Datenaustausch erfolgt mit einem externen Datenmanagementsystem. Dabei handelt es sich insbesondere um ein Krankeninformationssystem, in das sämtliche Daten bezüglich der Erkrankung eines Patienten sowie getroffener Therapiemaßnahmen einpflegbar sind. Ein Krankeninformationssystem weist üblicherweise eine so genannte Client-Server-Topologie auf. Dabei erfolgt das Eingeben oder Abrufen von patientenbezogenen Daten mittels eines Terminals oder eines Arbeitsplatzrechners, der mit einem zur zentralen Verwaltung von Daten ausgebildeten Server verbunden ist. In das Krankeninformationssystem lässt sich auch eine medikamentenbezogene Information einpflegen. Diese kann dann mittels einer dem Client zugeordneten Kommunikationseinheit zum Medikamentenbehälter übertragen werden. Dort wird die Information im Speicherelement des Medikamentenbehälters gespeichert und an seinem Anzeigeelement angezeigt.
  • Das Anzeigeelement, das Speicherelement, sowie weitere Komponenten, wie beispielsweise der RFID-Transponder oder eines oder mehrere Betätigungselemente, sind auf einer selbsthaftenden Trägerfolie appliziert. So ist es möglich, einen Medikamentenbehälter in einem Arbeitsgang in einfacher Weise mit Komponenten zur Anzeige und zur Speicherung von Daten und zur Kommunikation zu versehen. Ein derartiger Träger eignet sich insbesondere für die Anbringung auf einem als Medikamentenverpackung ausgebildeten Medikamentenbehälter. Somit lassen sich bei Bedarf insbesondere ältere und zur Vergesslichkeit neigende Patienten bei der zeitgerechten und mengengerechten Einnahme des Medikaments unterstützen.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung handelt es sich bei dem digitalen Papier um ein elektrochromes Display. Unter einem elektrochromen Display sind hierbei jegliche Arten von Displays zu verstehen, die einen platten- oder folienartige Träger aufweisen. Der Träger besteht aus elektrisch leitendem Kunststoff und kleinen Kügelchen mit Farbstoffpartikel, die auf elektrische Spannung chemisch reagieren (elektrochromer Effekt) und durch das Anlegen einer Gleichspannung ihre Farbe verändern.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung ist das Datenmanagementsystem eingerichtet, eine Bestückungsliste für die einzelnen Fächer des Medikamentenbehälters zu generieren. Dabei weisen die einzelnen Fächer für eine korrekte Zuordnung entweder eine tageszeitliche Beschriftung, wie ”morgens”, ”mittags” oder ”abends” auf, oder aber sie sind zu ihrer Identifizierung mit einer Nummer oder mit einer Uhrzeit versehen. Anhand der Bestückungsliste ist es einem Krankenpfleger oder aber dem Patienten selbst möglich, zu Beginn eines Tages oder am Vortag den Medikamentenbehälter komplett für einen gesamten Tag zu befüllen. Die Bestückungsliste ermöglicht weiterhin die Kontrolle und Überwachung der zeitabhängigen Einnahme der Medikamente durch einfaches Ablesen der angezeigten Information. Auch spezielle Einnahmevorschriften, wie beispielsweise das Einnehmen eines Medikaments mit einer Flüssigkeit, sind in der Bestückungsliste hinterlegbar.
  • In einer Weiterbildung ist eine Steuereinheit zur Anzeige einer Zeitinformation vorgesehen. Diese Steuereinheit ist beispielsweise in Form eines RFID-Chips in einen RFID-Transponder integriert und gestattet die Anzeige der Zeitinformation am Anzeigeelement. Der Krankenpfleger oder der Patient erhält somit neben der Zeitinformation aus der Bestückungsliste eine Information über die momentane Zeit und ersieht somit, wann die in einem Fach hinterlegten Medikamente einzunehmen sind.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung ist am Medikamentenbehälter zumindest ein Betätigungstaster vorgesehen. Mittels dieses Betätigungstasters lässt sich beispielsweise in einer Bestückungsliste, die am Anzeigeelement nicht vollständig darstellbar ist, ””blättern”. Bei diesem ”Blättern” werden sukzessive verschiedene Teilabschnitte der Bestückungsliste am Anzeigeelement dargestellt.
  • In einer Variante ist mittels des Betätigungstasters eine Befüllung und/oder Leerung eines Faches quittierbar. Diese Quittierung kann anschließend bei einem erneuten Datenaustausch mit dem Datenmanagementsystem archiviert werden und dient als Hinweis auf eine korrekte Medikation des Patienten.
  • In einer Weiterbildung ist der Betätigungstaster als Piezotaster zur Energieversorgung des Anzeigeelements ausgebildet. Eine Betätigung des Piezotasters sorgt somit insbesondere für eine Aktualisierung der Anzeige oder über die Kommunikationsschnittstelle für eine Aktualisierung der medikamentenbezogenen Daten. Auf diese Weise ist dem Medikamentenbehälter keine separate Energieversorgung zur Verfügung zu stellen. Der Medikamentenbehälter kann somit einfacher und kostengünstiger ausgeführt werden.
  • In einer Variante verfügt zumindest ein Deckel über einen Piezoaktor oder einen Polymeraktor zum automatischen Öffnen des Deckels. Wird dieses automatische Öffnen an eine Zeitinformation gekoppelt, so lässt sich vorteilhaft erreichen, dass sich nur jeweils das Fach öffnen lässt, dessen Medikamente gerade eingenommen werden sollen. Das Öffnen des Deckels geschieht beispielsweise über einen Betätigungstaster. Auf diese Weise lässt sich eine kontrollierte Einnahme der im Medikamentenbehälter enthaltenen Medikamente weiter positiv beeinflussen.
  • Zweckmäßig weist der Medikamentenbehälter ein Warnelement zur Aufgabe einer Warnmeldung auf. Bei dem Warnelement handelt es sich beispielsweise um ein Blinken der Anzeige des Anzeigeelements oder eine Hupe. Es ist auch möglich, ein jedes Fach einzeln mit einem optischen Leuchtelement zu versehen, um explizit anzuzeigen, dass die in diesem Fach enthaltenen Medikamente eingenommen werden sollen. Mittels des Einsatzes einer oder mehrerer Warnelemente lässt sich die korrekte Einnahme der Medikamente positiv beeinflussen.
  • In einer Variante ist ein Versorgungselement zur elektrischen Energieversorgung vorgesehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Solarzelle, eine insbesondere als Folienbatterie ausgebildete niedrigkapazitive Batterie oder einen Kondensator. Derartige Versorgungselemente weisen eine äußerst geringe Bauhöhe auf und lassen sich daher einfach entweder am Anzeigeelement selbst oder am Medikamentenbehälter befestigen. Zudem sind sie preiswert in der Herstellung. Sei Sondervarianten, wie beispielsweise einem elektrochromen Display, dessen Energieversorgung über einen Piezotaster erfolgt, ist ein derartiges Versorgungselement nicht notwendig. Jedoch ist mittels des Versorgungselementes beispielsweise eine elektrische Versorgung des oder der Warnelemente oder einer Kommunikationsschnittstelle mit einer hohen Sende- und Empfangsleistung möglich.
  • In einer Variante ist der Medikamentenbehälter als eine Verkaufsverpackung ausgebildet. Unter einer Verkaufsverpackung ist dabei üblicherweise ein Behälter oder eine Schachtel zu verstehen, in dem sich eine einzige Sorte eines Medikaments befindet. Diese Variante ist besonders dann von Vorteil, wenn der Patient selbst für eine korrekte Medikation zu sorgen hat. Ein Apotheker oder Arzt, der dem Patienten den als Verkaufsverpackung ausgebildeten Medikamentenbehälter übergibt, kann mittels einer Kommunikationsschnittstelle mittels eines Datenmanagementsystems dem Patienten am Anzeigeelement eine Dosierungsanweisung vorgeben. Da das Anzeigeelement unverlierbar mit dem Medikamentenbehälter verbunden ist, muss der Patient vor einem Einnehmen des Medikaments lediglich die am Anzeigeelement angezeigte Einnahmevorschrift durchlesen und sie anschließend befolgen. Auf diese Weise ist insbesondere bei älteren Patienten sichergestellt, dass eine Medikation zu bestimmen Zeiten und in einer bestimmten Dosierung erfolgt, da der Patient mit einem Blick auf das Anzeigeelement an die Einnahmevorschrift erinnert wird.
  • Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Verfahren zur Anzeige von medikamentenbezogenen Daten. Hierbei ist ein Speicherelement zur Speicherung der Daten und eine Anzeigeelement auf Basis eines digitalen Papiers zur Anzeige der Daten vorgesehen. Hierbei ist ein Kommunikationselement vorgesehen, das Daten mit einem Datenmanagementsystem austauscht. Das Datenmanagementsystem generiert eine Bestückungsliste für die einzelnen Fächer.
  • Vorteilhaft ist außerdem, dass der Datenaustausch zwischen dem Kommunikationselement und dem Datenmanagementsystem bidirektional erfolgt. Mittels eines bidirektionalen Datenaustauschs ist zum einen eine Übertragung der medikamentenbezogenen Daten vom Datenmanagementsystem zum Medikamentenbehälter möglich. Zum anderen können aber auch Informationen des Medikamentenbehälters, wie beispielsweise eine Quittierung des Leerens eines Faches mittels eines Betätigungstasters, an das Datenmanagementsystem übertragen werden. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise erkennen, ob und wann ein Medikament eingenommen wurde. Daraus lassen sich wiederum Rückschlüsse auf den Verlauf der Therapie ziehen.
  • Die Kommunikation zwischen dem Kommunikationselement und dem Datenmanagementsystem erfolgt dabei bevorzugt drahtlos, beispielsweise über Funk, akustisch oder optisch. Es ist aber auch eine direkte Kontaktierung, d. h. eine direkte galvanisch leitende Verbindung zwischen dem Kommunikationselement und dem Datenmanagementsystem möglich.
  • Bezüglich des Verfahrens sind die im Hinblick auf dem Medikamentenbehälter angeführten Vorteile für die bevorzugten Ausgestaltungen auf die auf das Verfahren gerichteten Ansprüche sinngemäß zu übertragen.
  • Nachfolgend werden drei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1a, b einen Medikamentenbehälter in einer schematischen Draufsicht sowie ein Detail des Medikamentenbehälters,
  • 2 einen zweiten Medikamentenbehälter, sowie
  • 3 einen dritten Medikamentenbehälter.
  • Gemäß 1a weist ein Medikamentenbehälter 2 vier Fächer 4 zur Aufnahme von Medikamenten in Form von stückigen Arzneimitteln 6 auf. Bei den stückigen Arzneimitteln 6 handelt es sich um Pillen oder um Kapseln. Jedes der Fächer 4 ist mit einem separaten Deckel 8 verschlossen. Weiterhin weist der Medikamentenbehälter 2 ein als elektrochromes Display ausgebildetes Anzeigeelement 10 sowie einen RFID-Transponder 12 auf.
  • Der RFID-Transponder 12 weist, wie in 1b dargestellt, als eine Kommunikationseinheit 14 auf. Zudem verfügt er über ein Speicherelement 16 zum Speichern von Daten sowie eine als RFID-Chip ausgebildete Steuereinheit 18 zur Ablaufsteuerung.
  • Der Medikamentenbehälter 2 wird zur Medikation eines Patienten eines Krankenhauses genutzt. Im Krankenhaus ist ein Datenmanagementsystem 20 in Form eines Krankeninformationssystems installiert. Dieses Datenmanagementsystem 20 weist einen zentralen Server 22 sowie eine Anzahl von Clients 24 auf, die als Terminals oder Arbeitsplatzrechner ausgeführt sind. In der Figur ist lediglich ein derartiges Terminal 24 gezeigt, das über eine Datenleitung 26 mit dem Server 22 kommuniziert. Von jedem der Clients 24 aus ist ein Zugriff auf die im Server 22 hinterlegten patientenbezogenen Daten möglich. Weiterhin verfügt der Client 24 lokal über eine Kommunikationseinheit 28, die als drahtloses RFID-Lesegerät ausgeführt ist.
  • Die Kommunikationseinheit 28 des Datenmanagementsystems 20 und die Kommunikationseinheit 14 des RFID-Transponders 12 bilden gemeinsam eine Kommunikationsschnittstelle 30 zur bidirektionalen Übertragung von Daten zwischen dem Datenmanagementsystem 20 sowie dem RFID-Transponder 12.
  • Der Medikamentenbehälter 2 umfasst die Tagesration an Medikamenten für einen Patienten. Mittels des Clients 24 werden unter Bezugnahme auf die patientenbezogenen Daten medikamentenbezogene Daten generiert. Diese medikamentenbezogenen Daten umfassen die Art des Medikaments, den Zeitpunkt seiner Einnahme sowie die einzunehmende Menge. Die medikamentenbezogenen Daten werden mittels der Kommunikationsschnittstelle 30 zum Medikamentenbehälter 2 übertragen und in der Speichereinheit 16 des RFID-Transponders 12 gespeichert. Mittels der Steuereinheit 18 werden die medikamentenbezogenen Daten als Bestückungsliste 32 am Anzeigeelement 10 dargestellt.
  • Jedes der vier Fächer 4 weist einen Schildträger 34 mit einer spezifischen Beschriftung auf. Dabei kann es sich entweder um ein Zeitintervall oder um eine Bezeichnung, wie ”morgens”, ”mittags” oder ”abends” handeln. Anhand der Bestückungsliste 32 werden die einzelnen Fächer 4 mit Medikamenten in der vorgegebenen Menge befüllt und die Deckel 6 werden geschlossen. Die Befüllung wird mittels eines Betätigungselementes 36 quittiert. Die Quittierung wird dokumentiert und als ordnungsgemäßes Befüllen des Medikamentenbehälters 2 interpretiert. Mittels zweier weiterer als Taster ausgebildeter Betätigungselemente 38 ist auch bei einer sehr langen Bestückungsliste 32 ein Hin- und Herschalten zwischen den einzelnen Textabschnitten möglich.
  • Der fertig befüllte Medikamentenbehälter 2 wird anschließend entweder einem Krankenpfleger oder dem Patienten selbst zur Medikation übergeben. In periodischen Abständen wird ein in die Steuereinheit 18 integrierter Systemzeitgeber ausgelesen und dessen Zeitinformation mit den Zeitinformationen der Bestückungsliste 32 verglichen. Jedem der Fächer 4 entspricht ein Zeitintervall, in dem sein Inhalt vom Patienten eingenommen werden soll. Ist der Beginn eines derartigen Zeitintervalls erreicht, so beginnen zwei in Querrichtung 40 links und rechts vom Fach 4 angeordnete Leuchtelemente 42 periodisch zu blinken. Außerdem wird die Bestückungsliste 32 speziell für dieses Fach 4 angezeigt. Zusätzlich ertönt eine von der Steuereinheit angesteuerte Hupe 44 als zusätzliches Warnelement, um den Krankenpfleger oder den Patienten auf die Einnahme der in Fach 4 befindlichen Medikamente hinzuweisen.
  • Eine erste Betätigung des Betätigungstasters betätigt ein Piezoelement 46, über das der zum Fach 4 gehörige Deckel 6 automatisch geöffnet wird. Nach dem Öffnen des Deckels ist eine Entnahme der Medikamente aus dem Fach 4 und eine Einnahme der Medikamente durch den Patienten möglich. Nach dem Entleeren des Faches 4 wird der Betätigungstaster 36 noch einmal betätigt, so dass sich der Deckel 6 des Faches 4 mittels des Piezoelements 46 wieder schließt. Unterbleibt die zweite Betätigung des Betätigungstasters 36, so wird mittels der Hupe 44 ein Warnsignal ausgegeben, das den Pfleger oder den Patienten an die Quittierung der Entnahme der Medikamente erinnern soll.
  • Für die elektrische Versorgung des Medikamentenbehälters 2 ist eine streifenartig ausgebildete Solarzelle 48 vorgesehen.
  • Wird erneut über die Kommunikationsschnittstelle 30 eine Verbindung zwischen dem RFID-Transponder 12 des Medikamentenbehälters 2 und dem Datenmanagementsystem 20 aufgebaut, so werden sämtliche Quittierungen des Betätigungstasters 36 ausgelesen und am Anzeigeelement 50 des Clients 24 dargestellt.
  • Da jeweils nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fach 4, dessen Medikamente eingenommen werden sollen, mittels des Betätigungstasters 36 geöffnet werden kann, ist ein versehentliches Entleeren eines der anderen Fächer 4 sicher vermieden. Auf diese Weise ist ein zusätzlicher Beitrag zu einer sicheren Durchführung einer Medikamententherapie erreicht.
  • 2 zeigt eine alternative Ausgestaltung eines Medikamentenbehälters 2, der als Wochendispenser ausgeführt ist. Mit einem derartigen Wochendispenser ist eine Dosierung von Medikamenten über einen Zeitraum von bis zu einer Woche möglich. In jedem der vier Fächer 4 befinden sich im gefüllten Zustand übereinander gestapelt jeweils sieben rechteckige Aufbewahrungsbehälter 52 für die Aufnahme von stückigen Arzneimitteln 6. Jedem der Fächer 4 ist dabei ein bestimmtes Zeitintervall zugeordnet. Der Medikamentenbehälter 2 weist ein Anzeigeelement 10 sowie einen RFID-Transponder 12 auf. Seine elektrische Versorgung geschieht mittels eines als Folienbatterie ausgebildeten Versorgungselements 48, das in Längsrichtung 54 unter dem Anzeigeelement 10 an einer Seitenwand des Medikamentenbehälters 2 angeordnet ist. Im Bereich des Bodens 56 des Medikamentenbehälters 2 ist eine Entnahmerinne 58 für die Entnahme der stückigen Arzneimittel 6 angeordnet. Wie bereits für den Medikamentenbehälter 2 aus 1 beschrieben, erfolgt eine Kommunikation des RFID-Transponders 12 mit dem Datenmanagementsystem 20 mittels der Kommunikationsschnittstelle 30. Auf dem Anzeigeelement 10 wird die Bestückungsliste 32 angezeigt. Wird der Anfang dieses Zeitintervalls erreicht, wird mittels eines in der 2 nicht dargestellten Dosiersystems der jeweils unterste Behälter 52 des entsprechenden Faches 4 freigegeben und fällt in die Entnahmerinne 58, aus der er entnommen werden kann. Das Freigeben des Behälters 52 wird mittels der Hupe 44 angezeigt. Auf diese Weise ist auch eine längerfristige autonome Versorgung eines Patienten mit aufeinander abgestimmten Medikamenten möglich. In den einzelnen Behältern 52 sind auch abgestuft Dosisänderungen von einzelnen Medikamenten umsetzbar, so dass sich die Medikamententherapie für den Zeitraum von bis zu einer Woche von vornherein vorgeben lässt.
  • 3 zeigt einen weitere alternative Ausgestaltung des Medikamentenbehälters 2. Der Medikamentenbehälter 2 ist hier als Verkaufsverpackung ausgeführt. Er enthält nur eine einzige Sorte eines Medikaments. An einer Seite des Medikamentenbehälters 2 ist das streifenförmiges Anzeigeelement 10 in Form eines elektrochromen Displays angebracht. Auf dem Display 10 ist der RFID-Transponder 12 angeordnet. Mittels der Kommunikationseinheit 14 des RFID-Transponders 12 kommuniziert dieser mit dem Datenmanagementsystem 20. Mittels des bereits in der 2 beschriebenen Clients 24 kann somit ein Apotheker, der einem Patienten den Medikamentenbehälter 2 aushändigt, medikamentenbezogene Daten übertragen, die in der Speichereinheit 16 gespeichert werden. Die medikamentenbezogenen Daten werden anschließend in Form einer Bestückungsliste 32 am Anzeigeelement 10 angezeigt. Jede Einnahme des Medikaments wird vom Patienten mittels des Betätigungstasters 36, der ebenfalls am Anzeigeelement 10 angeordnet ist, quittiert. Am Anzeigeelement 10 ist sodann sofort der nächste Zeitpunkt für die Einnahme des Medikaments sowie seine Dosierung ablesbar. Somit lassen sich auch angepasste Therapien vorgeben, bei denen beispielsweise ein besonders stark wirkendes Medikament im Laufe eines vorgegebenen Zeitraums ganz oder teilweise abgesetzt werden soll. Der Patient muss somit nur noch daran denken, dass er überhaupt das Medikament einnehmen muss. Die Dosierung und den Einnahmezeitpunkt liest er am Anzeigeelement 10 ab. Als Versorgungselement 48 weist der Medikamentenbehälter 2 eine streifenartig ausgebildete Folienbatterie auf.
  • Das Anzeigeelement 10, der RFID-Transponder 12, der Betätigungstaster 36 und das Versorgungselement 48 sind auf einem als selbsthaftendes Etikett ausgeführtem Träger 60 appliziert. Der Träger 60 wird auf dem Medikamentenbehälter 2 bei Bedarf aufgebracht. Dieser Bedarf tritt beispielsweise bei zu Vergesslichkeit neigenden älteren Patienten ein, die hinsichtlich der zeitgerechten und mengengerechten Einnahme des Medikaments unterstützt werden sollen.

Claims (13)

  1. Medikamentenbehälter (2) mit zumindest einem verschließbaren Fach (4) zur Aufnahme eines Medikaments (6), dadurch gekennzeichnet, – dass ein Speicherelement (16) zum Speichern von medikamentenbezogenen Daten und ein Anzeigeelement (10) auf Basis eines digitalen Papiers zur Anzeige von Daten vorgesehen sind, – dass eine Kommunikationsschnittstelle (30) zum Datenaustausch vorgesehen ist, – dass der Datenaustausch mit einem Datenmanagementsystem (20) erfolgt, – dass für den Datenaustausch mit dem Datenmanagementsystem (20) ein RFID-Transponder (12) vorgesehen ist und – dass das Anzeigeelement (10), der RFID-Transponder (12) sowie weitere Komponenten (14, 18, 36, 38, 42, 44) auf einer selbsthaftenden Folie (60) als Träger appliziert sind
  2. Medikamentenbehälter (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das digitale Papier ein elektrochromes Display ist.
  3. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenmanagementsystem (20) eingerichtet ist, eine Bestückungsliste (32) für die einzelnen Fächer (4) zu generieren.
  4. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinheit (18) zur Anzeige einer Zeitinformation vorgesehen ist.
  5. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Betätigungstaster (36, 38) vorgesehen ist.
  6. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels des Betätigungstasters (36, 38) eine Befüllung und/oder Leerung eines Faches (4) quittierbar ist.
  7. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungstaster (36, 38) als Piezotaster zur Energieversorgung des Anzeigeelements (10) ausgebildet ist.
  8. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Deckel (6) über einen Piezoaktor oder Polymeraktor (46) zum automatischen Öffnen des Deckels verfügt.
  9. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Warnelement (42, 44) zur Ausgabe einer Warnmeldung.
  10. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Versorgungselement (48) zur elektrischen Energieversorgung vorgesehen ist.
  11. Medikamentenbehälter (2) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Medikamentenbehälter (2) als Verkaufsverpackung ausgebildet ist.
  12. Verfahren zur Anzeige von medikamentenbezogenen Daten, dadurch gekennzeichnet, – dass ein Speicherelement (16) Daten speichert und ein Anzeigeelement (10) auf Basis eines digitalen Papiers die Daten anzeigt, – dass ein Kommunikationselement (14) Daten mit einem Datenmanagementsystem (20) austauscht und – dass das Datenmanagementsystem (20) eine Bestückungsliste für die einzelnen Fächer (4) generiert und die Daten an die Steuereinheit (18) übergibt.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenaustausch bidirektional erfolgt.
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