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Die Erfindung betrifft eine Dichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Dichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 24.
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Es sind Radialwellendichtringe bekannt (
DE 35 26 731 C2 ), bei denen der Boden des Stützkörpers und ein radial nach innen versetzter Wandabschnitt des Stützkörpers mit einer Ummantelung aus elastomerem Material versehen sind. Der Dichtteil besteht aus einer Polytetrafluorethylenscheibe, die an die Ummantelung anvulkanisiert ist. Die elastomere Ummantelung muss durch Spritzgießen am Stützkörper befestigt werden. Hierzu sind aufwändige und teure Werkzeuge erforderlich. Auch das Anvulkanisieren des Dichtteiles an die Ummantelung ist aufwändig und teuer.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine funktionssichere Dichtung dieser Art so auszubilden, dass bei einfacher Herstellung der statische und der dynamische Dichtteil einfach und kostengünstig am Stützkörper befestigt werden können.
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Diese Aufgabe wird bei einer Dichtung der gattungsbildenden Art erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 und beim gattungsgemäßen Verfahren erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 24 gelöst.
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Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung sind sowohl der statische als auch der dynamische Dichtteil Bestandteil des Dichtelementes, das als gesonderte Einheit problemlos am Stützkörper befestigt werden kann. Der Stützkörper und das Dichtelement lassen sich jeweils kostengünstig herstellen. Insbesondere sind keine aufwändigen und teuren Maschinen und Werkzeuge erforderlich. Das Dichtelement wird mittels der Klebescheibe mit dem Stützkörper verbunden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass der Stützkörper als vorgeformtes Bauteil in einen Werkzeugteil eingesetzt wird, dass an den Stützkörperboden eine thermoplastische Klebescheibe angebracht wird, dass anschließend auf die vom Stützkörper abgewandte Außenseite der Klebescheibe das als unverformte Dichtscheibe ausgebildete Dichtelement so aufgelegt wird, dass es über die radial inneren Ränder der Klebescheibe und des Stützkörperbodens vorsteht, und dass danach ein anderer Werkzeugteil so gegen den einen Werkzeugteil bewegt wird, dass der den statischen Dichtteil bildende Teil der Dichtscheibe und der zugehörige Teil der Klebescheibe so umgebogen werden, dass sie auf dem Mantel des Stützkörpers aufliegen.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigt:
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1 bis 15 im Schnitt einen Teil jeweils einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Radialwellendichtringes.
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16 einen weiteren erfindungsgemäßen Radialwellendichtring mit einem erfindungsgemäßen Werkzeug während der Herstellung des Dichtringes in einer Darstellung entsprechend den 1 bis 15.
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Der Radialwellendichtring 1 gemäß 1 ist mit Pressung in eine Einbauöffnung 2' eines Maschinenteiles 2 eingesetzt. Der Dichtring 1 hat einen napfförmigen Stützkörper 3, der aus Metall oder einem harten Kunststoff besteht. Sein zylindrischer Mantel 5 ist etwa in halber axialer Länge radial nach innen abgesetzt, so daß ein radial innerer und ein radial äußerer Mantelabschnitt 5a, 5b gebildet werden. Der radial nach innen zurückversetzte Abschnitt 5a geht in einen zur Achse des Radialwellendichtringes radial verlaufenden Boden 4 über. Er weist eine zentrale Öffnung 6 auf, durch die eine abzudichtende Welle 7 ragt, die eine Öffnung 8 des Maschinenteiles 2 durchsetzt.
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Der Dichtring 1 weist ein Dichtelement 9 auf, das aus Polyfluorcarbon, vorzugsweise Polytetrafluorethylen, besteht. Das Dichtelement 9 ist aus einer Ringscheibe hergestellt, deren Außendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Stützkörpers 3 im Bereich des radial äußeren Mantelabschnittes 5b. Das Dichtelement 9 ist mit einem mittleren Ringabschnitt 10 am Boden 4 des Stützkörpers 3 befestigt. Ein radial äußerer Ringabschnitt 11 sowie ein radial innerer Ringabschnitt 12 stehen radial nach außen bzw. nach innen über den Boden 4 vor. Der radial äußere Ringabschnitt 11 ist bei montiertem Dichtring 1 entgegen Montagerichtung P so abgebogen, daß er in einem zwischen dem Mantelabschnitt 5a des Mantels 5 und der Innenwand der Einbauöffnung 2 gebildeten Ringraum 26 am Mantelabschnitt 5a und an der Innenwand der Einbauöffnung 2' anliegt. Der Ringabschnitt 11 reicht vorteilhaft bis zu einer Ringschulter 13, die zwischen den beiden Mantelabschnitten 5a, 5b des Stützkörpers 3 gebildet ist. Bei montiertem Dichtring 1 bildet der radial äußere, etwa rechtwinklig abgebogene Ringabschnitt 11 den statischen Dichtteil des Dichtringes.
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Der radial innere Ringabschnitt 12 bildet einen dynamischen, als Dichtlippe wirkenden Dichtteil, der in gleiche Richtung wie der Ringabschnitt 11 gebogen ist, durch die Öffnung 6 im Boden 4 des Stützkörpers 3 ragt und dichtend an der Welle 7 anliegt.
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Die Dichtlippe 12 weist an ihrer vom Stützkörper 3 abgewandten, dem Medium zugewandten Außenseite eine Rückfördereinrichtung 14, wie ein Rückfördergewinde oder eine Drallnut, für das abzudichtende Medium auf.
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Die Dichtscheibe kann auch aus einem Elastomer, einem Gummi oder einem gummiähnlichen bzw. gummiartigen Werkstoff bestehen.
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Der radial verlaufende Ringabschnitt 10 ist am Boden 4 des Stützkörpers 3 vorzugsweise durch Kleben befestigt. In der in 1 dargestellten montierten Lage liegt der Dichtring 1 mit dem Ringabschnitt 10 des Dichtteiles 9 an der in Montagerichtung P vorderen Öffnungswand 15 an. Der Radialwellendichtring 1 liegt mit dem Mantelabschnitt 5b des Stützkörpers 3 mit Preßsitz an der koaxial zur Achse der Öffnung 8 verlaufenden Zylinderwand 16 der Einbauöffnung 2' an. Dadurch hat der Radialwellendichtring in montierter Lage einen einwandfreien unverrückbaren Sitz im Maschinenteil 2. Der in Montagerichtung P vor dem Mantelabschnitt 5b liegende Ringabschnitt 11 des Dichtelementes 9 dichtet an der Wand 16 einwandfrei ab. Der Radialwellendichtring kann mit geringen Kosten einfach hergestellt werden, da er nur aus dem Stützkörper 3 und dem Dichtelement 9 besteht. Dadurch entfallen aufwendige und teure Werkzeuge, die bei einem Dichtelement aus thermoplastischem oder elastomeren Material erforderlich wären. Außerdem sind keine aufwendigen Vulkanisiervorgänge erforderlich. Die Rückfördereinrichtung 14 kann im Dichtelement 9 in kürzester Zeit durch Einprägen hergestellt werden. Vorteilhaft ist ferner, daß beim Umbiegen des Dichtteiles 12 und des äußeren Dichtteilabschnittes 11 keine Faltenbildung auftritt.
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Der Dichtring 1 gemäß 2 ist gleich ausgebildet wie der gemäß 1. Er ist lediglich so in die Einbauöffnung 2' des Maschinenteiles 2 eingesetzt, daß er sich mit dem freien Rand 17 des Mantelabschnittes 5b des Stützkörpers 3 an der in Montagerichtung vorderen Wand 15 der Einbauöffnung 2' abstützt oder geringen Abstand von ihr hat. Der Boden 4 des Stützkörpers 3 und der Dichtteilabschnitt 10 liegen in Höhe des offenen Endes 18 der Einführöffnung 2'. Der radial innere Ringabschnitt 12 des Dichtteiles 9 ist gegen das abzudichtende Medium gebogen. Die Rückfördereinrichtung 14 des Ringabschnittes 12 befindet sich auf der Luftseite.
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3 zeigt den Wellendichtring 1, der gleich ausgebildet und eingebaut ist wie der Wellendichtring gemäß 2. An der Außenseite des mittleren Ringabschnittes 10 des Dichtelementes 9 ist ein gegen Schmutzteilchen abdichtendes ringförmiges Schutzteil 19 vorgesehen. Es besteht vorzugsweise aus Vlies und ist am Ringabschnitt 10 durch Kleben befestigt. Das Schutzteil 19 hat eine zentrale Öffnung 20, durch die die Welle 7 ragt. Das Schutzteil 19 hat etwa gleiche Dicke wie das Dichtelement 9, aber kleinere radiale Erstreckung als dieses. Im Ausführungsbeispiel erstreckt sich das Schutzteil 19 bis etwa in Höhe des radial nach innen versetzten Mantelabschnittes 5a des Stützkörpers 3.
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Die Ausführungsform nach 4 unterscheidet sich dadurch von der Ausführungsform nach 3, daß der Stützkörper 21 wesentlich größere Dicke hat und aus steifem Kunststoff, wie Thermoplast oder Duroplast, besteht. Der Stützkörper 21 hat ebenfalls einen radial verlaufenden Boden 22 und einen zylindrischen Mantel 5 mit einem radial äußeren und einem radial nach innen zurückversetzten Mantelabschnitt 23 und 24, Das Dichtelement 9 ist gleich ausgebildet wie das Dichtelement gemäß 1. Der radial äußere Dichtteilabschnitt 11 liegt wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen formschlüssig in dem Ringraum 26 zwischen dem radial zurückversetzten Mantelabschnitt 24 und der Innenwand der Einbauöffnung 2'. Der radial äußere, die statische Dichtung bildende Ringabschnitt 11 des Dichtelementes 9 reicht entsprechend den vorigen Ausführungsformen bis zur Schulter 25 zwischen den beiden Mantelabschnitten 23, 24 des Stützkörpers 21. Auch bei dieser Ausführungsform ist ein ringscheibenförmiges, in einer Radialebene liegendes Schutzteil 19 vorgesehen, das gleich ausgebildet ist wie das Schutzteil nach 3.
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5 zeigt einen Radialwellendichtring 1, der gleich ausgebildet ist wie der Radialwellendichtring 1 gemäß 4, jedoch keinen Schutzteil 19 aufweist.
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Bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen ist der radial äußere Ringabschnitt 11 des Dichtelementes 9 über seine axiale Länge fest mit dem Mantelabschnitt 5a, 24 des Stützkörpers 3, 21 verbunden, vorzugsweise mit ihm verklebt. 6 zeigt die Möglichkeit, das Dichtelement 9 nur mit seinem mittleren Abschnitt 10 fest mit dem Boden 4 des Stützkörpers 3 zu verbinden. Dementsprechend ist nur auf der Außenseite des Bodens 4 des Stützkörpers 3 eine Halteschicht 28, vorzugsweise eine Klebeschicht, vorgesehen, über die der mittlere Abschnitt 10 des ringscheibenförmigen Dichtelementes 9 mit dem Stützkörper 3 verbunden ist. Der radial äußere Randabschnitt 11 des Dichtelementes 9 ist ohne Verbindung zum Mantelabschnitt 5a des Stützkörpers 3 und wird in der Einbaulage abgebogen und zwischen der Innenwand der Einbauöffnung 2' und dem Mantelabschnitt 5a eingeklemmt. Der Randabschnitt 11 wirkt als statische Dichtlippe, mit der ohne weiteres Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden können, ohne daß dadurch die Dichtwirkung in diesem Bereich beeinträchtigt wird. Diese Ausführungsform kann bei allen zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen vorgesehen sein.
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7 zeigt eine Ausführungsform, bei der der radial äußere Randabschnitt 11 des Dichtelementes 9 an seiner Außenseite ein Wellenprofil 27 aufweist. Es kann durch einen Rollvorgang oder durch einen Prägevorgang vor dem Einkleben des Dichtelementes 9 hergestellt werden. Das Wellenprofil 27 ist so ausgebildet, daß die Wellenberge beim Einpressen des Dichtringes in die Einbauöffnung 2' elastisch verformt werden. Dadurch wird eine hervorragende Abdichtung auch bei größeren Fertigungstoleranzen erreicht.
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8 zeigt einen Wellendichtring 1, bei dem der statische und der dynamische Dichtteil 11, 12 wie bei den vorigen Ausführungsformen Teil des ringscheibenförmigen Dichtelementes 9 sind. Der Dichtteil 11 hat entsprechend der Ausführungsform gemäß 7 an seiner Außenseite das Wellenprofil 27 und erstreckt sich bis zur Schulter 13 des Mantels 5 des Stützkörpers 3. Der statische Dichtteil 11 und der mittlere Abschnitt 10 des Dichtelementes 9 sind am radial inneren Mantelabschnitt 5a und an der Außenseite des Bodens 4 des Stützkörpers 3 befestigt, vorzugsweise verklebt.
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Wie bei den vorigen Ausführungsbeispielen sitzt der Dichtring 1 mit Preßsitz in der Einbauöffnung 2' des Maschinenteiles 2. Dabei gewährleistet der radial äußere Mantelabschnitt 5b des Stützkörpers 3 den Preßsitz, während der Dichtteil 11 die statische Abdichtung gewährleistet.
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Der radial innere, den dynamischen Dichtteil bildende Randabschnitt 12 des Dichtteiles 9 liegt unter elastischer Verformung auf der abzudichtenden Welle 7 auf.
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Der Mantelabschnitt 5b des Stützkörpers 3 ist am freien Ende mit einer radial nach innen gerichteten Abbiegung 29 versehen.
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Der Wellendichtring 1 nach 9 unterscheidet sich von der vorigen Ausführungsform dadurch, daß der radial äußere Mantelabschnitt 5b des Stützkörpers 3 länger ist als der radial innere Mantelabschnitt 5a. Dadurch kann dieser Wellendichtring 1 dort eingesetzt werden, wo die Einbauräume entsprechend tief sind.
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10 zeigt einen Wellendichtring 1, bei dem der Mantel 5 des Stützkörpers 3 durchgehend zylindrisch ist und keine Schulter aufweist. Der den statischen Dichtteil bildende äußere Randabschnitt 11 des Dichtteiles 9 erstreckt sich über die ganze Länge des zylindrischen Mantels 5, so daß in der Einbaulage eine optimale Abdichtung sichergestellt ist. Der Randabschnitt 11 und der mittlere Abschnitt 10 des Dichtteiles 9 sind auf dem Mantel 5 und der Außenseite des Bodens 4 des Stützkörpers 3 befestigt. Der innere Randabschnitt 12 des Dichtteiles 9 bildet den dynamischen Dichtteil, der unter elastischer Verformung dichtend auf der Welle 7 aufliegt.
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Damit der Wellendichtring 1 sicher in der Einbauöffnung gehalten wird, ist er mit Verkrallabschnitten 30 versehen. Sie werden durch den schräg nach außen gerichteten Rand des Mantels 5 gebildet, in den mit Abstand voneinander Schlitze 31 eingebracht sind. Sie erstrecken sich bis zum zylindrischen Teil des Mantels 5 und trennen benachbarte Verkrallabschnitte 30 voneinander. Die Verkrallabschnitte 30 sind vorteilhaft gleich lang und über den gesamten Umfang des Stützkörpers 3 vorgesehen. Dadurch ist gewährleistet, daß der Wellendichtring 1 über seinen Umfang gleichmäßig fest in der Einbauöffnung gehalten ist.
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Die Verkrallabschnitte 30 stehen radial über den Randabschnitt 11 des Dichtteiles 9 vor und haben rechteckigen Querschnitt. Da die Verkrallabschnitte 30 schräg nach außen gerichtet sind, verkrallen sie sich mit ihrer äußeren Längskante 32 in der Wandung der Einbauöffnung.
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Die Ausführungsform nach 11 unterscheidet sich von der vorigen Ausführungsform nur dadurch, daß der äußere Randabschnitt 11 des Dichtteiles 9 außenseitig mit dem Wellenprofil 27 versehen ist. Im übrigen ist der Wellendichtring 1 gleich ausgebildet wie das Ausführungsbeispiel nach 10.
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Die 12 und 13 zeigen einen Wellendichtring 1, bei dem der Mantel 5 des Stützkörpers 3 die Schulter 13 aufweist. Dadurch hat der Stützkörper 3 den radial inneren und äußeren, jeweils zylindrischen Mantelabschnitt 5a, 5b. Der freie Rand des radial äußeren Mantelabschnittes 5b ist schräg nach außen gerichtet und weist entsprechend den Ausführungsformen gemäß den 10 und 11 die durch die Schlitze 31 voneinander getrennten Verkrallabschnitte 30 auf.
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Der radial äußere Randabschnitt 11 und der mittlere Abschnitt 10 des Dichtteiles 9 sind auf der Außenseite des Mantelabschnittes 5a und des Bodens 4 des Stützkörpers 3 befestigt. Der Randabschnitt 11 reicht bis zur Schulter 13. Der radial innere Randabschnitt 12 des ringscheibenförmigen Dichtteiles 9 liegt unter elastischer Verformung an der Welle dichtend an. Abgesehen von der unterschiedlichen Gestaltung des Mantels 5 ist der Wellendichtring 1 gleich ausgebildet wie die Ausführungsform nach 10.
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Der Wellendichtring 1 nach 14 ist im wesentlichen gleich ausgebildet wie der Wellendichtring nach 10. Der schräg nach außen gerichtete Rand des Mantels 5 des Stützkörpers 3 ist nicht mit Schlitzen versehen. Dadurch ist nur ein einziger Verkrallabschnitt 30 vorgesehen, der sich über den Umfang des Mantels 5 erstreckt und dessen einzige Längskante 32 durchgehend über den Umfang des Verkrallabschnittes 30 vorgesehen ist. Dieser Wellendichtring 1 ist besonders einfach ausgebildet und kostengünstig herzustellen. Er eignet sich besonders für Einsatzfälle, bei denen die Einbauöffnung nur geringe Toleranzen aufweist.
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Die Ausführungsformen mit mehreren Verkrallabschnitten 30 können vorteilhaft dort eingesetzt werden, wo die Fertigungstoleranzen größer sind.
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Bei sämtlichen beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen kann das Dichtteil 9 nicht nur aus Polyfluorcarbon bestehen. Für das Dichtteil 9 kommen alle Werkstoffe in Betracht, mit denen eine Abdichtung erreicht werden kann, zum Beispiel Elastomere, Gummi, gummiähnliche Werkstoffe und Kunststoffe. Bestehen die Dichtteile 9 aus Gummi oder gummiähnlichen Werkstoffen, können sie vulkanisiert werden. Die fertigen Dichtteile 9 lassen sich dann durch einen Klebevorgang einfach und zuverlässig am Stützkörper 3 befestigen.
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Bei allen beschriebenen Ausführungsformen sind der statische und der dynamische Dichtteil 11, 12 am Dichtelement 9 vorgesehen, die in der beschriebenen Weise als Einheit am Stützkörper 3 befestigt werden.
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Der Dichtring 1 gemäß 15 unterscheidet sich von dem Dichtring gemäß den 1 und 2 im wesentlichen nur dadurch, daß das aus Polytetrafluorethylen bestehende und aus einer Dichtscheibe gebildete Dichtelement 9 mittels einer thermoplastischen Halte- bzw. Klebeschicht 28 am Stützkörper 3 befestigt ist. Dieser besteht vorzugsweise aus Stahl und ist im wesentlichen gleich ausgebildet wie der Stützkörper gemäß den 1 und 2. Die Klebeschicht 28 erstreckt sich über die gesamte Fläche des Stützkörperbodens 4 sowie dem radial inneren Mantelabschnitt 5a des Stützkörpers 3. Entsprechend erstreckt sich die Klebeschicht 28 über den mittleren Ringabschnitt 10 sowie den radial äußeren Ringabschnitt 11 des Dichtelementes 9. Sein radial innerer Ringabschnitt 12 ist wie bei den Ausführungsformen nach den 1 und 2 mit einem Rückfördergewinde 14 versehen, das jedoch im wesentlichen nur im axial verlaufenden Bereich des Ringabschnittes 12 vorhanden ist.
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Der Radialwellendichtring gemäß 15 kann äußerst kostengünstig mit einem einfachen beheizbaren Werkzeug (16) hergestellt werden, so daß zu seiner Herstellung keine teuren Spritzgußmaschinen erforderlich sind. Das Werkzeug besteht, wie 16 zeigt, aus zwei ringscheibenförmigen Werkzeugteilen 33 und 34, von denen das eine Werkzeugteil 33 an seinem inneren Radialrand 35 eine schulterförmige Aufnahme 36 für den Boden 4 des Stützkörpers 3 und anschließend einen in axialer Richtung stufenartig abgesetzten äußeren Ringrand 37 zur Aufnahme der beiden Mantelabschnitte 5a, 5b des Stützkörpermantels 5 aufweist.
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Das andere Werkzeugteil 34 weist an seiner inneren radial verlaufenden Ringfläche 38 eine schulterförmige Ausnehmung 39 zur Aufnahme des mittleren und radial inneren Ringabschnittes 10 und 12 des unverformten Dichtelementes 9 auf. Die Ausnehmung 39 hat größere radiale Erstreckung als die Ausnehmung 36 des Werkzeugsteiles 33. In ihrem radial inneren Abschnitt weist die Ausnehmung 39 eine zahnartige Profilierung 40 zur Herstellung der Rückfördereinrichtung 14 (1) auf.
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Das Werkzeugteil 34 hat einen axial vorstehenden umlaufenden Rand 41, mit dem der radial äußere Ringabschnitt 11 des Dichtelementes 9 aus der in 16 dargestellten ebenen Lage des unverformten Dichtringes 9 etwa rechtwinklig gebogen wird.
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Zu Herstellungsbeginn wird zunächst der Stützkörper 3 im Werkzeugteil 33 bzw. dessen Aufnahmen 36, 37 eingesetzt (16). Der Boden der Aufnahmen 36, 37 ist an die Innenseite des Stützkörpers 3 angepaßt, so daß er einwandfrei auf dem Werkzeugteil 33 positioniert werden kann. Anschließend wird an den Stützkörperboden 4 die als thermoplastische Klebescheibe ausgebildete Klebeschicht 28 so angebracht, so daß deren innerer Ringrand 42 nur geringfügig hinter dem radial inneren Ringrand 43 des Stützkörperbodens 4 zurückversetzt ist. Die Klebescheibe 28 ragt über etwa ihre halbe radiale Breite über den Stützkörpermantel 5 radial vor. Anschließend wird auf die vom Stützkörper 3 abgewandte Außenseite 44 der Klebescheibe 28 die unverformte Dichtscheibe 9 so aufgelegt, daß deren äußerer Rand 45 mit dem äußeren Rand 46 der Klebescheibe 28 fluchtet. Die Dichtscheibe 9 ragt in dieser Lage im Ausführungsbeispiel über mehr als ein Drittel ihrer radialen Breite über die inneren Ränder 42, 43 der Klebescheibe 28 bzw. des Stützkörperbodens 4 vor. Anschließend wird das andere Werkzeugteil 34 in Richtung des Pfeiles 47 in 16 gegen das andere Werkzeugteil 33 verschoben, wobei das Werkzeugteil 34 zunächst mit der freien Ringfläche 48 seines axial vorstehenden Ringrandes 41 auf den radial nach außen vorstehenden Abschnitt 49, 50 der Dichtscheibe 9 bzw. der Klebescheibe 28 trifft.
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Bei weiterem Verschieben des Werkzeugteiles 34 in Richtung 47 wird der Dichtscheibenteil 49 mit dem Klebescheibenteil 50 durch den Rand 41 des Werkzeugteiles 34 umgebogen, bis sie auf dem inneren Mantelabschnitt 5a des Stützkörpers 3 aufliegen, wie 15 zeigt.
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Beim Verstellen des Werkzeugteiles 34 kommt auch die Verzahnung 40 an der vom Stützkörper 3 abgewandten Außenseite 51 der Dichtscheibe 9 zur Anlage und wird in diese gedrückt, wodurch das wellenartige Profil der Rückfördereinrichtung 14 gebildet wird.
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Das Werkzeug mit den Werkzeugteilen 33, 34 ist bei der beschriebenen Verfahrensweise beheizt, vorteilhaft auf eine Temperatur von ca. 240°C. Bei einer solchen Temperatur läßt sich die Dichtscheibe 9 über die thermoplastische Klebescheibe 28 in kürzester Zeit (ca. 10 Sekunden) mit dem Stützkörper 3 sicher verbinden.
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Die Aufheiztemperatur wird so eingestellt, daß die Klebescheibe 28 für den Klebevorgang optimal aktiviert wird. Je nach Art des Materials der Klebescheibe 28 sind unterschiedliche Aufheiztemperaturen notwendig. Um die Klebewirkung am Stützkörper 3 zu optimieren, wird er vor dem Einlegen in die Werkzeugform vorteilhaft vorgewärmt.
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Das Werkzeug ist konstruktiv sehr einfach ausgebildet. Für die Herstellung des Radialwellendichtringes ist keine teure Spritzgußmaschine erforderlich.