DE102006030082B3 - Dichtscheibe mit Perforationen - Google Patents
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Abstract
Eine Dichtscheibe (10) für das Verschließen von Mündungen von Behältern besitzt Perforationen (30), mit einer Folie (20) für die induktive Einkopplung von Wärme in die Dichtscheibe, mit einer Siegelschicht (25) zum abdichtenden Aufsiegeln der Dichtscheibe (10) auf der Mündung des Behälters, wobei die Perforationen (30) durch die Folie (20) für die induktive Einkopplung von Wärme geführt sind, wobei die Folie (20) für die induktive Einkopplung von Wärme so dick und mechanisch stabil ist, dass sie das Füllgut in dem Behälter beschädigungsfrei bei Streuvorgängen außerhalb der Perforationen (30) zurückhalten kann.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Dichtscheibe für das Verschließen von Mündungen von Behältern.
- Dichtscheiben werden für die Verschlüsse von Behältermündungen in einer Vielzahl von Fällen eingesetzt. Sie werden benötigt, um dauerhafte Abdichtungen gegenüber einem Eindringen von Luft oder Fremdkörpern von außen in das Behälterinnere sicherzustellen und ebenso auch, um das Füllgut im Inneren des Behälters am Herausfallen zu hindern.
- Dichtscheiben werden dabei häufig zusätzlich zu Schraubkappen, Nockendrehverschlüssen oder anderen Deckelarten eingesetzt, um eine Behältermündung plan abzuschließen und die Kappe als zusätzlichen, mechanischen Verschluss vorzusehen.
- Die Dichtscheiben dienen neben der mechanischen Sicherung durch die äußere Kappe dazu, eine wirklich gas- und luftdichte Abdichtung unmittelbar an der Behältermündung vorzusehen und sicherzustellen.
- In Behältern abgepackt werden unter anderem auch Gewürze. Bei Gewürzen stellt sich ein zusätzliches Problem dadurch, dass das Füllgut aus dem Behälter nicht auf einmal oder in wenigen Schüben verbraucht wird, sondern dass eine unregelmäßige, jedoch gelegentlich sehr lang andauernde Benutzung des Behälterinhalts zum Würzen von Speisen gewünscht wird, während die jeweilige Restmenge der Gewürze in dem Behälter verbleibt.
- Gleichwohl verwenden auch die Hersteller von Gewürzen Dichtscheiben, um dem Benutzer eine vor der Erstöffnung garantierte, dichte Verpackung anbieten zu können.
- Der Verbraucher erwartet darüber hinaus eine Hilfestellung bei der Abgabe der Gewürze oder vergleichbarer Produkte, etwa durch eine Art Streuscheibe oder ähnliches.
- Dies wird auch angeboten, etwa in Form von nachträglich einsetzbaren oder schon eingeklebten Plastikeinsätzen mit derartigen Streuperforationen. Dies ist jedoch kostspielig und die Plastikeinsätze wirken häufig auch unschön, was weder den Verbraucher noch den Hersteller zufrieden stellt.
- Ähnlich sieht es aus in der
EP 0 061 929 A1 . Dort wird zur Verbesserung vorgeschlagen, statt des eingeklebten Plastikeinsatzes mit derartigen Streuperforationen eine Scheibe mit solchen Perforationen oben auf die Behältermündung zu kleben. Über diese Behältermündung wird dann noch eine zusätzliche Schraubkappe geschraubt, die ebenfalls Perforationen der gleichen Form besitzt. Durch einen Schraubvorgang können dann die Perforationen der Scheibe und der Kappe miteinander in Deckung gebracht werden, um den Behälterinhalt herausstreuen zu können. Zum Verschließen wird dann die Schraubkappe wieder zurückgedreht und die Perforationen aus ihrer Ausrichtung verschoben. Dies ist recht anspruchsvoll und aufwendig herzustellen. - Aus der
EP 1 462 381 B1 ist daher schon ein Vorschlag bekannt, bei dem eine Dichtscheibe mit einer Vielzahl an Löchern ausgestattet wird. Über diese perforierte Dichtscheibe wird dann eine vollflächige Folie gelegt, um die Perforationen bis zur Erstöffnung zu verdecken. - Dies ist jedoch unpraktikabel. Der Benutzer findet nach dem Aufschrauben der Schraubkappe eine vollflächig verschlossene Öffnung vor, die ihm den Zugriff auf das Füllgut (beispielsweise das Gewürz) versperrt. Er ist daher nun versucht, entweder die vor ihm liegende Folie zu durchstechen, wodurch er die Streuscheibe zerstören würde, oder er wird andere demontierende Maßnahmen ergreifen. Es wäre wenig befriedigend, für das Öffnen eines Gewürzsteuers eine umfangreiche Bedienungsanleitung beizulegen oder aufzudrucken.
- In der
US 5,513,781 A wird ein Behälterverschluss mit einer perforierten Scheibe vorgeschlagen, die auf der Behältermündung verbleiben kann. Die perforierte Scheibe ist mit einer Folie überzogen, von der eine Grifflasche nach außen vorspringt. Vor der Benutzung kann mittels der Grifflasche die Folie von der perforierten Scheibe abgezogen werden. - Aus der
EP 1 577 226 A1 ist ein weiterer Vorschlag für Behälterverschlüsse mit Streufunktion bekannt. Auch hier wird ein Behälter mit einer mit zahlreichen Perforationen versehenen Platine beziehungsweise ein entsprechendes deckelförmig ausgestanztes Element zum Verschließen der Behältermündung vorgesehen. Diese Platine ist mit einer zweiten Lage ausgestattet, wobei die Deckeleinrichtungen überspringende Nasen oder Grifflaschen besitzen, die ein teilweises Abziehen erlauben. - Derartige Grifflaschen wie in der
US 5,513,781 A der derEP 1 577 226 A1 sind relativ teuer, vor allem wenn es um die Herstellung von Massenwaren geht, und sie sind ein latentes Problem, wenn noch um die Grifflaschen herum Schraubkappen vorgesehen werden sollen. Ferner neigen sie dazu, geknickt oder abgerissen zu werden. - Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Dichtscheibe vorzuschlagen, die eine Streumöglichkeit besitzt, gleichwohl aber kostengünstig und einfach zu handhaben ist.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Dichtscheibe für das Verschließen von Mündungen von Behältern, mit Perforationen, mit einer Folie für die induktive Einkopplung von Wärme in die Dichtscheibe, mit einer Siegelschicht zum abdichtenden Aufsiegeln der Dichtscheibe auf der Mündung des Behälters, wobei die Perforationen durch die Folie für die induktive Einkopplung von Wärme und die Siegelschicht geführt sind, und wobei die Folie für die induktive Einkopplung von Wärme so dick und mechanisch stabil ist, dass sie das Füllgut in dem Behälter beschädigungsfrei bei Streuvorgängen außerhalb der Perforationen zurückhalten kann.
- Mit diesen kombinierten Maßnahmen werden verschiedene Gedanken miteinander kombiniert, die bisher in einem Widerspruch zueinander standen. Im Ergebnis entsteht jedoch eine Dichtscheibe mit einer unerwartet hohen Funktionalität, die ein ausgezeichnetes Produkt gerade für die Lebensmittelindustrie bietet.
- So ist die Dichtscheibe aufsiegelbar. Das war bisher bei Behälterverschlüssen mit Streufunktion nicht möglich, denn auf der Behältermündung konnte nur entweder ein Plastikelement mit Streueigenschaften angebracht werden oder aber eine Siegelschicht zum Aufsiegeln auf der Behältermündung.
- Dadurch, dass nun Perforationen gerade in die Induktionsfolie eingebracht werden, die zum Aufsiegeln benötigt wird, kann diese Induktionsfolie mit der Siegelschicht auf der der Behältermündung zugewandten Seite unmittelbar auf diese Behältermündung aufgebracht und dort festgesiegelt werden. Dies erfolgt dadurch, dass die elektrisch leitfähige Folie durch induktive Einkopplung erwärmt wird. Die elektrisch leitfähige Folie ist bevorzugt eine Metallfolie, insbesondere eine Aluminiumfolie. Wird in ihr ein elektrischer Strom induziert, etwa durch Vorbeiführen an einem Magnetfeld (oder umgekehrt), so erwärmt sich die Folie, schmilzt die benachbarte Siegelschicht auf und diese geht eine innige Verbindung mit dem Rand der Mündung des Behälters ein.
- Auf der der Behältermündung abgewandten Seite der elektrisch leitfähigen, für die induktive Einkopplung von Wärme in die Dichtscheibe geeigneten Folie befindet sich die Trägerschicht, die mit der elektrisch leitfähigen Folie zunächst verbunden ist. Diese durchgehende und nicht perforierte Trägerschicht dichtet dadurch nach dem Aufsiegeln den Behälter nach oben ab.
- Bei der Erstöffnung des Behälters wird, wie bei anderen Dichtscheiben mit einer Folie aus einem elektrisch leitfähigen Material, diese Trägerschicht von der Folie getrennt, was dadurch geschehen kann, dass die Klebkräfte zwischen den verschiedenen Schichten und Folien der Dichtscheibe so eingestellt werden, dass durch das Vorsehen von Nocken oder anderen Kräfte die Dichtscheibe sich genau in dieser Ebene zwischen der elektrisch leitfähigen Folie und der Trägerschicht trennt, wenn eine Schraubkappe aufgedreht wird.
- Das bedeutet, dass nach dieser Trennung jetzt die Perforationen in der elektrisch leitfähigen Folie offen liegen. Sie waren also bis zu diesem Zeitpunkt abgedeckt und abgedichtet, sind jedoch jetzt für den Benutzer unmittelbar und ohne größere Komplikationen zugänglich.
- Der Benutzer blickt jetzt also auf eine insbesondere aus Aluminium bestehende Folie, wie er sie sonst als Schutzfolie bei pulverförmigen oder flüssigen Lebensmitteln in Behältern auch kennt und bei herkömmlichen Behälterverschlüssen dann durch Abziehen oder Zerstören entfernt, um an den Behälterinhalt zu gelangen.
- Bei der erfindungsgemäßen Dichtscheibe dagegen, besitzt diese Folie nun Perforationen und kann zugleich zum dosierten Entnehmen des Behälterinhalts verwendet werden. Die elektrisch leitfähige Folie dient gewissermaßen als Streuscheibe.
- Dies kann sie tun, da sie hinreichend dick und mechanisch stabil ist, um das Füllgut in dem Behälter beschädigungsfrei bei Streuvorgängen außerhalb der Perforationen zurückzuhalten.
- Nimmt man also als Füllgut in dem Behälter beispielsweise ein Gewürz wie etwa Pfeffer oder Curry, so werden die entsprechenden Gewürzteilchen beziehungsweise -körnchen durch die Perforationen dosiert vom Benutzer abgegeben, werden zwischen den Perforationen aber durch die stehen bleibenden Partien der Folie zurückgehalten.
- Die Folie kann zugleich benutzt werden, um nochmals auf den Inhalt des Behälters hinzuweisen, es kann also beispielsweise auf dieser elektrisch leitfähigen Folie aufgedruckt werden, dass der Inhalt des Behälters „Pfeffer" oder „Curry" ist, sodass der Benutzer zusätzlich zu der außen am Behälter befindlichen Banderole noch eine weitere Informationsfläche erhält und vor Fehlgriffen gewarnt wird.
- Selbstverständlich kann diese Fläche auch für Werbeaufdrucke und Hinweise auf die Marke des Füllgutes verwendet werden. Um stabil genug zu sein, hat es sich bewährt, wenn die Folie für die induktive
- Einkopplung von Wärme, also die elektrisch leitfähige Folie, eine Mindestdicke aufweist. Grundsätzlich käme in Betracht, eine Metallfolie mit hinreichender Dicke einzusetzen. Deutlich kostengünstiger ist es jedoch, wenn man eine elektrisch leitfähige Folie, insbesondere eine Aluminiumfolie, mit einer Dicke von 9 μm bis etwa 42 μm verwendet. Derartige Folien sind im Handel gut erhältlich und erfüllen die Aufgabe der Einkopplung von Wärme in den Gesamtverbund optimal. Diese Folie kann nun mit einer weiteren Schicht zur mechanischen Verstärkung ausgestattet werden. Für diese Schicht kommt insbesondere eine Kunststoffschicht, bevorzugt eine Polyethylenterephtalatfolie (PET-Folie) in Betracht. Bei einer derartigen Dicke kann einerseits noch die hinreichende Stabilität zum Zurückhalten des Füllgutes gewährleistet werden, andererseits bleibt die Dichtscheibe insgesamt hinreichend dünn, um auch noch von den Einlege- und Verschließmaschinen wunschgemäß gehandhabt werden zu können.
- Ferner ist es bevorzugt, wenn die Zahl der Perforationen in der Dichtscheibe kleiner als 10 ist.
- Dies ist für die Mehrzahl an potentiellen Füllgütern, insbesondere bei Gewürzen, hinreichend, andererseits lassen sich die Perforationen so noch präzise einbringen und tragen aufgrund ihrer geringen Zahl zur Stabilität der Folie für die induktive Einkopplung von Wärme in die Dichtscheibe bei.
- Ferner ist es bevorzugt, wenn die Perforationen nur in einer Flächenhälfte der Folie für die induktive Einkopplung von Wärme vorgesehen sind.
- Für den dosierten Schüttvorgang durch den Benutzer ist es im Regelfall ausreichend, wenn er die Perforationen nur auf einer Seite des Streuelementes vorfindet, da er den Behälter aus praktischen Gründen meist gekippt hält, um besonders gute Dosierungen vornehmen zu können.
- Dadurch, dass in der anderen Flächenhälfte keine Perforationen vorgesehen sind, wird die Stabilität der gesamten Folie weiter erhöht, da die Struktur zu über der Hälfte ununterbrochen ist.
- Im Folgenden wird anhand einer Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
-
1 einen Schnitt durch eine Ausführungsform einer Dichtscheibe gemäß der Erfindung. - In der in
1 dargestellten Dichtscheibe10 sind mehrere Schichten beziehungsweise Folien übereinander angeordnet. Die komplette Dichtscheibe10 wird auf einen Behälter5 aufgebracht, von dem man lediglich die obere Mündung im Schnitt schematisch angedeutet findet. Der Behälter5 wird beispielsweise mit einer Schraubkappe6 verschlossen, die ebenfalls schematisch angedeutet ist. Vor der Erstöffnung ist die Schraubkappe6 ununterbrochen fest zugeschraubt, bei der Erstöffnung wird die Schraubkappe6 erstmals abgenommen und aufgeschraubt. - Die Dichtscheibe
10 besitzt als zentrales Element in der Erfindung eine Folie20 für die induktive Einkopplung von Wärme in die Dichtscheibe10 . Diese Folie20 besteht aus einem elektrisch leitfähigen Material, insbesondere einem Metall, üblicherweise Aluminium. - Diese Folie
20 ist auf der der Mündung des Behälters5 zugewandten Seite mit einer Siegelschicht25 versehen. Nach dem Füllen des Behälters wird die gesamte Dichtscheibe10 auf die Behältermündung gelegt beziehungsweise dort platziert. Dann wird induktiv in die Dichtscheibe10 und damit insbesondere in die Folie20 Wärme eingekoppelt. Diese Wärme bringt die Siegelschicht25 zum Aufschmelzen, insbesondere auch dort, wo die Siegelschicht25 unmittelbar auf dem Rand der Mündung des Behälters5 aufliegt. Die Siegelschicht25 verbindet sich also fest mit dem oberen Rand des Behälters5 . - Auf der von der Siegelschicht
25 abgewandten Seite der Folie20 befindet sich noch eine Trägerschicht40 . Die Trägerschicht40 besteht aus einem Kunststoff, ist flexibel, um Ungleichmäßigkeiten ausgleichen zu können und wird durch den Verschluss beziehungsweise die Schraubkappe6 beim verschlossenen Behälter5 auf die Folie20 mit der Siegelschicht25 und damit auf die Mündung des Behälters5 gedrückt. - Bei der Herstellung der Dichtscheibe
10 werden außerdem Perforationen30 durch die Folie20 und die Siegelschicht25 gelegt. Die Trägerschicht40 weist keine derartigen Perforationen auf und wird erst anschließend mit der Folie20 verbunden, beispielsweise verklebt. - Wird nun der Behälterverschluss, im dargestellten Beispiel also die Schraubkappe
6 , erstmals vom Behälter5 abgeschraubt, so trennt sie beispielsweise durch Eingriff einer Nocke41 die Trägerschicht40 von der Folie20 . Die Trägerschicht40 verbleibt dann in der Schraubkappe6 . - Der Benutzer sieht dann von oben auf den Behälter
5 , wobei die Mündung des Behälters5 durch die Folie20 für die induktive Einkopplung von Wärme in die Dichtscheibe10 abgeschlossen ist. Dem Benutzer ist nicht bekannt, beziehungs weise gleichgültig, wozu die Folie20 zuvor gedient hat. Interessanter für ihn ist, dass diese Folie20 Perforationen30 aufweist, die durch die Folie20 und die für den Benutzer nicht sichtbare Siegelschicht25 hindurchragen und das Innere des Behälters5 mit dem Außenraum nunmehr verbinden. - Durch Schrägstellen des Behälters
5 lassen sich nun die Elemente des Füllgutes in dem Behälter5 durch die Perforationen30 dosiert und so langsam wie gewünscht ausschütten. -
- 5
- Behälter
- 6
- Schraubkappe
- 10
- Dichtscheibe
- 20
- Folie für die induktive Einkopplung von Wärme
- 25
- Siegelschicht
- 30
- Perforationen
- 40
- Trägerschicht
- 41
- Nocken
Claims (7)
- Dichtscheibe (
10 ) für das Verschließen von Mündungen von Behältern, mit Perforationen (30 ), mit einer Folie (20 ) für die induktive Einkopplung von Wärme in die Dichtscheibe (10 ) mit einer Siegelschicht (25 ) zum abdichtenden Aufsiegeln der Dichtscheibe (10 ) auf der Mündung des Behälters, wobei die Perforationen (30 ) durch die Folie (20 ) und die Siegelschicht (25 ) geführt sind, wobei die Folie (20 ) so dick und mechanisch stabil ist, dass sie das Füllgut in dem Behälter beschädigungsfrei bei Streuvorgängen außerhalb der Perforationen (30 ) zurückhalten kann. - Dichtscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
20 ) eine Aluminiumfolie ist. - Dichtscheibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (
20 ) eine Dicke von mehr als 9 μm aufweist und mit einer weiteren Schicht zur mechanischen Verstärkung ausgestattet ist. - Dichtscheibe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Schicht zur mechanischen Verstärkung eine Kunststofffolie ist.
- Dichtscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht zur weiteren mechanischen Verstärkung eine Folie aus Polyethylenterephtalat (PET) ist.
- Dichtscheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahl der Perforationen in der Folie (
20 ) und der Siegelschicht (25 ) kleiner als 10 ist. - Dichtscheibe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforationen (
30 ) nur in einer Flächenhälfte der Folie (20 ) und der Siegelschicht (25 ) vorgesehen sind.
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