DE3907380A1 - Behaeltnis, insbesondere dose bzw. buechse, zur verpackung von nahrungsmitteln, insbesondere getraenken - Google Patents
Behaeltnis, insbesondere dose bzw. buechse, zur verpackung von nahrungsmitteln, insbesondere getraenkenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Behältnis, ins
besondere eine Dose bzw. Büchse, zur Verpackung von
Nahrungsmitteln, insbesondere Getränken, das gleichzeitig
als Trinkgefäß dient, mit einem Boden, einem Mantel und
einem Deckel, in dem ein öffenbarer, eine Trinköffnung
freigebender Verschluß vorgesehen ist.
Derartige Behältnisse, insbesondere Dosen bzw. Büchsen,
sind bekannt und befinden sich seit geraumer Zeit im Handel.
Es handelt sich hierbei in der Regel um Wegwerfartikel,
deren Inhalt nach dem Öffnen des Verschlusses vollständig
entleert werden muß, da ein Wiederverschließen nicht möglich
ist. Es gibt jedoch auch bereits ähnliche Behältnisse,
die nach dem Entfernen des Verschlusses durch einen zweiten
Verschluß wieder verschließbar sind, so daß derartige
Behältnisse mehrfach gebraucht werden können.
Der hier verwendete Begriff "Behältnis" soll sämtliche
Behältnisse umfassen, die gleichzeitig als Trinkgefäß
dienen, d.h. nicht ausschließlich zum Entleeren der darin
befindlichen Nahrungsmittel dienen. Derartige Nahrungsmittel
sind in erster Linie Getränke, jedoch auch beispielsweise
pulverisierte Massen, die zu Nahrungszwecken dienen. Die
hier in Rede stehenden Behältnisse besitzen, da sie
gleichzeitig als Trinkgefäß dienen, im Bereich des Ver
schlusses, der nach dem Öffnen die Trinköffnung bildet,
einen Seitenwand- bzw. Mantel- und Deckelbereich, der
vom Mund des Benutzers kontaktiert wird, wenn dieser aus
dem Behältnis trinkt. Letztendlich ist ein derartiger
Bereich auch bei Flaschen vorgesehen, so daß die Erfindung
auch bei Flaschen anwendbar ist.
Jedenfalls soll die Erfindung sämtliche Behälterformen
abdecken, die gleichzeitig als Trinkgefäß dienen und bei
denen beim Trinken Wand- bzw. Deckelbereiche mit dem Mund
des Benutzers in Berührung treten.
Bei derartigen Behältnissen bestehen Hygieneprobleme,
da die den Verschluß, d.h. die Trinköffnung, umgebenden
Bereiche der Wand bzw. des Deckels, die beim Trinken mit
dem Mund des Benutzers in Berührung treten, während der
Herstellung, des Transportes, der Lagerung, des Kaufes
etc. der Behältnisse in ungeschützter Weise von einer
Vielzahl von Personen berührt werden bzw. Umwelteinflüssen
ausgesetzt sind. So werden die entsprechenden Bereiche
allein während des Transportes, der Lagerung und des
Verkaufes von einer Vielzahl von Personen berührt, so
daß sich eine entsprechende Keimbildung auf diesen
Oberflächen nicht ausschließen läßt. Auch können Rückstände
von Reinigungsflüssigkeiten, Schmutzpartikel etc. vorhanden
sein, die eine hygienisch einwandfreie Handhabung der
Behältnisse beim Trinken ausschließen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Behältnis
der angegebenen Art zu schaffen, das in hygienisch einwand
freier Weise als Trinkgefäß benutzt werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Behältnis der angegebenen
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein die Trinköffnung
umgebender, mindestens der Größe eines menschlichen Mundes
entsprechender Bereich des Deckels und/oder Mantels des
Behältnisses mit einer entfernbaren hygienischen Schutzfolie
versehen ist.
Der Kern der Erfindung besteht darin, daß nach dem Abfüllen
bzw. Verschließen des Behältnisses die entsprechende
Schutzfolie aufgebracht wird, so daß die Oberfläche des
die Trinköffnung umgebenden Bereiches während der weiteren
Handhabung des Behältnisses nicht mehr unmittelbar
kontaktiert werden kann bzw. entsprechenden Umwelteinflüssen
ausgesetzt ist. Der Käufer sieht beim Erwerb des Behält
nisses, daß dieses noch ordnungsgemäß mit der Schutzfolie
versehen ist, so daß er unmittelbar erkennt, ob der
entsprechende Trinkbereich einwandfrei geschützt worden
ist. Zerstörte bzw. eingerissene Schutzfolien deuten darauf
hin, daß dies nicht der Fall ist, so daß der Verbraucher
von derartigen Behältnissen Abstand nehmen kann.
Wenn der Verbraucher nach dem Erwerb des Behältnisses
wünscht, dieses auszutrinken, so entfernt er die Schutzfolie
durch Abreißen. Der unter der Folie befindliche, die
Trinköffnung umgebende Bereich liegt dann in einem
hygienisch einwandfreien Zustand vor, so daß er ohne Gefahr
einer Keimübertragung mit dem Mund kontaktiert werden kann.
Um den erreichbaren Effekt zu verbessern, ist es zweckmäßig,
entweder die Folie vor ihrer Aufbringung oder den ent
sprechenden Bereich des Behältnisses vor Aufbringung der
Folie zu sterilisieren.
Je nach Art und Ausgestaltung des Behälters und der ver
wendeten Folie ist die Schutzfolie zumindest teilweise
mit dem Behältnis verklebt, an das Behältnis angeschmolzen
und/oder auf das Behältnis aufgeschrumpft. Die geeignete
Aufbringung wird durch zwei Kriterien bestimmt: Zum einen
soll die Folie eng am Behältnis anliegen, so daß das
Eindringen von Schmutzpartikeln zwischen Folie und Behältnis
vermieden wird, und zum anderen soll sich die Folie wieder
leicht vom Behältnis entfernen lassen, ohne daß hierzu
eine große Kraftaufwendung erforderlich ist. Insbesondere
ist es von Bedeutung, daß sich die gesamte Folie oder
zumindest ein Teil der Folie, der den entsprechenden Bereich
der Trinköffnung umgibt, auf einmal vom Behältnis entfernen
läßt, ohne daß dabei Folienreste im entsprechenden Bereich
zurückbleiben.
Um ein rasches Abreißen der Folie zu ermöglichen, wird
erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß diese vorzugsweise
mit einem Abreißlappen versehen ist. Dieser Lappen ist
zweckmäßigerweise in dem Bereich der Folie vorgesehen,
die mit dem Deckel oder dem oberen Seitenrand des Behält
nisses in Kontakt steht, so daß der Abreißlappen eine
exponierte Lage besitzt, die einen raschen Zugriff ermög
licht. Der Abreißlappen kann auch mit mindestens einer,
das Entfernen der Folie fördernden Perforationslinie in
der Folie zusammenwirken. Diese Ausführungsform kommt
zum Tragen, wenn nur der Teil der Folie entfernt werden
soll, der die Trinköffnung umgibt und kontaktiert wird.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er
findung erstreckt sich die Schutzfolie im geschlossenen
Zustand des Verschlusses über diesen und den die Trink
öffnung umgebenden Bereich. Diese Ausführungsform gestaltet
sich besonders einfach, da hierbei die Schutzfolie weder
Öffnungen noch Perforationen etc. aufweist. Für den Benutzer
ist der Verschluß hierbei nicht unmittelbar zugänglich;
er muß vorher die Schutzfolie abreißen, ehe er den Verschluß
öffnen kann. Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung sieht hierbei vor, daß mit dem Abreißen
der Folie zugleich der Verschluß geöffnet werden kann.
Dies ist beispielsweise bei einer Dose, die einen Auf
reißverschluß mit einem Reißring aufweist, so verwirklicht,
daß der Abreißlappen der Schutzfolie am Reißring anliegt
bzw. mit diesem verbunden ist, so daß durch den ent
sprechenden Aufreißvorgang des Verschlusses gleichzeitig
die Schutzfolie abgerissen wird.
Alternativ dazu sieht eine Ausführungsform vor, daß die
Schutzfolie eine den Verschluß bzw. dessen Handhabungsmecha
nismus (Aufreißring etc.) freigebende Öffnung aufweist,
so daß der Verschluß sofort zugänglich ist, ohne daß vorher
die Schutzfolie entfernt werden muß. Diese Ausführungsform
ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn das Behältnis
überwiegend zum Entleeren der darin enthaltenen Flüssigkeit
in weitere Behältnisse und nicht überwiegend als Trinkgefäß
benutzt wird, da beim Entleeren die Schutzfolie nicht
unbedingt entfernt werden muß. Soll jedoch das Behältnis
als Trinkgefäß verwendet werden, kann die aufgebrachte
Schutzfolie in üblicher Weise, ggf. mit Hilfe eines
Abreißlappens, vom Behältnis abgerissen werden.
Was die Form und Größe der hygienischen Schutzfolie
anbetrifft, so muß diese erfindungsgemäß mindestens so
groß ausgebildet sein, daß der die Trinköffnung umgebende
Bereich des Behältnisses, der mindestens der Größe eines
menschlichen Mundes entspricht, durch die Folie abgedeckt
wird. Da sich bei derartigen Behältnisses die Trinköffnung
in der Regel bis in die Nähe des Deckel- bzw. Seitenwand
randes erstreckt und der Benutzer an diesen Rand seine
Lippen ansetzt, muß die Folie auch den entsprechenden
Rand sowie den darunter befindlichen Mantel- bzw. Seiten
wandabschnitt abdecken. Für diese Zwecke besitzt die Folie
in der Abwicklung vorzugsweise die Form eines aus einem
Dreieck und einem daran angesetzten Halbkreis zusammen
gesetzten Flächengebildes, wobei der dem Dreieck ent
sprechende Flächenanteil auf dem Deckel und der dem
Halbkreis entsprechende Flächenanteil auf der Seitenwand
zu liegen kommt. Eine solche Ausführungsform der Schutzfolie
wird zweckmäßigerweise bei ihrer Aufbringung auf das
Behältnis mit diesem zumindest teilweise verklebt oder
an das Behältnis angeschmolzen (zumindest im Randbereich).
Lediglich der vorgesehene Abreißlappen, der hierbei an
der freien Dreiecksecke vorgesehen sein kann, wird nicht
verklebt bzw. angeschmolzen.
Bei einer anderen zweckmäßigen Ausführungsform wird der
gesamte obere Bereich des Behältnisses, d.h. bei einer
Dose der gesamte Deckel und der gesamte obere Mantelbereich
mit einer Schutzfolie versehen. Diese Ausführungsform
ist insbesondere dann geeignet, wenn die Schutzfolie auf
das Behältnis aufgeschrumpft wird. Der Abreißlappen befindet
sich dabei am Rand der Folie im Bereich des Mantels bzw.
der Seitenwand des Behältnisses. Hierbei besitzt die Folie
etwa Kreisform. Geeignete Verfahren zum Aufschrumpfen
bzw. Heißaufschrumpfen sind dem auf diesem Gebiet tätigen
Fachmann bekannt.
Was die Stärke und das Material der verwendeten Folie
anbetrifft, so bleibt es dem Fachmann überlassen, je nach
Anwendungsfall geeignete Materialien und Folienstärken
auszuwählen. Die hierfür zu beachtenden Kriterien sind
bereits vorstehend erläutert worden, nämlich einerseits
eine gute Aufbringbarkeit und dichte Anlage mit dem Be
hältnis und andererseits ein einfaches und vollständiges
Abreißen. Schutzfolien aus geeigneten thermoplastischen
Kunststoffen sind hierfür besonders geeignet, da sich
diese Folien sehr leicht anschmelzen bzw. aufschrumpfen
lassen. Ein besonders geeignetes Material ist beispielsweise
Polyäthylen.
Die Folie sollte so dünn wie möglich ausgebildet sein,
jedoch noch eine ausreichende Stärke besitzen, um die
üblichen Belastungen von derartigen Behältnissen während
des Transportes und der Handhabung ohne Beschädigung
auszuhalten. Falls gleichzeitig mit einer derartigen Folie
eine entsprechende Schutzwirkung gegen Stöße, Schläge
etc. erreicht werden soll, ist die Dicke des Materiales
entsprechend zu erhöhen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungs
beispielen in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ausführungsform
einer ersten Ausführungsform einer mit einer
hygienischen Schutzfolie versehenen Dose;
Fig. 2 eine schematische perspektivische Ansicht eines
Teiles der Dose der Fig. 1. im halbaufgerissenen
Zustand des Verschlusses; und
Fig. 3 eine schematische perspektivische Ansicht einer
weiteren Ausführungsform einer mit einer
hygienischen Schutzfolie versehenen Dose.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Dose handelt es sich um
eine Standarddose der im Handel erhältlichen Art, die
zur Verpackung von Getränken, wie beispielsweise Bier,
Limonade etc.,dient. Die Dose 1 besteht aus Weißblech
und besitzt einen Deckel 2, einen Boden 3 und einen Mantel
4. Sie ist etwa zylindrisch ausgebildet.
Im Deckel 2 der Dose ist ein öffenbarer Verschluß 5
eingeprägt, der mit Hilfe eines an den Deckel gehefteten
Aufreißringes 6 öffenbar ist. Hierzu wird der Aufreißring
6 von einem Finger eines Benutzers ergriffen, relativ
zum Dosendeckel angewinkelt, wodurch eine punktförmige
Öffnung im Verschlußbereich entsteht, und dann gezogen,
wodurch der etwa dreieckförmige Verschluß 5 vom Deckel
abgerissen wird, so daß eine Trinköffnung 21 (in Fig.
2 gezeigt) entsteht.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Dose ist mit einer
hygienischen Schutzfolie 7 versehen. Diese Schutzfolie
besitzt in der Abwicklung etwa die Form eines aus einem
Dreieck und einem Halbkreis zusammengesetzten
Flächengebildes, wobei im Bereich des Dreiecks eine Öffnung
vorgesehen ist. Diese Schutzfolie 7, die aus einem geeignetan
thermoplastischen Material besteht und sterilisiert worden
ist, wird nach dem Verfüllen der Dose 1 und Schließen
derselben durch Verkleben bzw. Heißversiegeln (Anschmelzen)
auf die Dose aufgebracht. Die Folie wird dabei so angeordnet,
daß deren halbkreisförmiger Abschnitt 10 auf dem oberen
Mantelbereich zu liegen kommt und sich über den
Seitenwandrand bis in den Deckelbereich hineinerstreckt,
während der Dreiecksbereich 9 auf dem Deckel und dem dort
vorgesehenen Aufreißrings 6 zu liegen kommt. Dabei wird
die in der Folie vorgesehene Öffnung so angeordnet, daß
sie etwa mit der Öffnung des Aufreißringes 6 zusammenfällt.
Dieser ringförmige Bereich der Folie ist bei 8 gezeigt.
Die Folie ist daher so angeordnet, daß sie sowohl den
Verschluß 5 als auch einen den Verschluß umgebenden Bereich
abdeckt, mit dem der Mund eines Benutzers in Berührung
kommt, wenn er die Dose als Trinkgefäß benutzt. Dieser
Bereich wird daher entsprechend geschützt, so daß nach
dem Abreißen der Folie ein hygienisch einwandfreier
Oberflächenbereich der Dose zur Verfügung steht.
Fig. 2 zeigt einen Teil der Dose der Fig. 1 im
halbaufgerissenen Zustand des Verschlusses 5. Man erkennt,
daß der Aufreißring 6 mit dem daran angeschmolzenen
Folienring 8 etwa rechtwinklig zur Deckeloberfläche
angeordnet ist und daß der Verschluß 5 bereits etwa zur
Hälfte entfernt worden ist, so daß die Trinköffnung 21
zum Teil bereits freigegeben worden ist. Der auf dem Deckel
befindliche Folienabschnitt 9 ist bereits in dem benachbart
zum Aufreißring angeordneten Bereich vom Deckel gelöst.
Mit dem weiteren Aufreißvorgang wird auch der restliche
Teil der Folie 7, insbesondere der am Mantel 10 befindliche
Teil, von der Dose abgezogen. Somit wird durch einen einzigen
Aufreißvorgang sowohl die Dose geöffnet als auch die
Folie entfernt, wodurch eine entsprechende Handhabungs
erleichterung erreicht wird.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungs
gemäß ausgewählten Dose. Die hier dargestellte Dose 20
entspricht in ihrem Aufbau der Dose der Fig. 1 und 2 und
besitzt ebenfalls einen Deckel 11, einen Mantel 13 und
einen Boden 12. Auch diese Dose ist im wesentlichen zylin
drisch ausgebildet und dient zur Verpackung von Getränken.
In den Deckel ist ein Aufreißverschluß 14 eingeprägt,
der über einen an den Deckel gehefteten Reißring 15 zur
Freigabe einer Trinköffnung entfernt werden kann.
Auch diese Dose 20 ist mit einer hygienischen Schutzfolie
16 versehen. Die in der Abwicklung etwa kreisförmig aus
gebildete Folie erstreckt sich hierbei über den gesamten
Deckel 11 und um den oberen Teil des Dosenmantels 13 herum.
Am unteren Rand des sich um den Dosenmantel erstreckenden
Folienabschnitts 17 ist ein Abreißlappen 19 vorgesehen,
der natürlich nicht fest mit der Dose verbunden ist. Der
den Deckel abdeckende Folienabschnitt 18 erstreckt sich
auch über den Aufreißverschluß 14 sowie den Reißring 15.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ist die
hygienische Schutzfolie 16 vorzugsweise auf die Dose
aufgeschrumpft (heiß aufgeschrumpft). Sie ist daher nicht
mit der Dose verklebt und wird lediglich durch ihre
Vorspannung an der Dose gehalten. Hierdurch wird der
Abreißvorgang begünstigt. Bei dieser Ausführungsform
kann der Reißring 15 erst nach dem Abreißen bzw. Abziehen
der Schutzfolie betätigt werden. Zum Öffnen der Dose sind
daher zwei Vorgänge erforderlich.
Ergänzend sei noch bemerkt, daß die erfindungsgemäß
vorgesehene hygienische Schutzfolie auch als Mehrfachfolie
ausgebildet sein kann.
Claims (9)
1. Behältnis, insbesondere Dose bzw. Büchse, zur Verpackung
von Nahrungsmitteln, insbesondere Getränken, das gleich
zeitig als Trinkgefäß dient, mit einem Boden, einem Mantel
und einem Deckel, in dem ein öffenbarer, eine Trinköffnung
freigebender Verschluß vorgesehen ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein die Trinköffnung (21) umgebender, min
destens der Größe eines menschlichen Mundes entsprechender
Bereich des Deckels (2, 11) und/oder Mantels (4, 13)
des Behältnisses mit einer entfernbaren hygienischen
Schutzfolie (7, 16) versehen ist.
2. Behältnis nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Schutzfolie (7, 16) im geschlossenen Zustand
des Verschlusses (5, 14) über diesen und den die Trink
öffnung (21) umgebenden Bereich erstreckt.
3. Behältnis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzfolie (7, 16) mit einem Abreißlappen (8,
19) versehen ist.
4. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie mindestens
eine das Entfernen derselben fördernde Perforationslinie
aufweist.
5. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie im Bereich
des Verschlusses eine Öffnung zum Zugänglichmachen des
Verschlusses aufweist.
6. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (7, 16)
zumindest teilweise mit der Dose (1, 20) verklebt, an
die Dose angeschmolzen und/oder auf die Dose aufgeschrumpft
ist.
7. Behältnis nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (7) so
angeordnet ist, daß sie beim Aufreißen des Verschlusses
(5) zumindest teilweise mit aufgerissen bzw. abgerissen
wird.
8. Behältnis nach Anspruch 7 mit einem in den Deckel
eingeprägten, mit Reißring versehenen Aufreißverschluß,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schutzfolie (7)
über den Aufreißverschluß (5) und dessen benachbarte
Bereiche auf dem Dosenmantel (4) und dem Dosendeckel
(2) erstreckt und einen Abreißlappen (8) aufweist, der
auf dem Reißring (6) des Dosendeckels angeordnet ist
sowie eine der Reißringöffnung entsprechende Öffnung
aufweist.
9. Behältnis nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Schutzfolie (16) über den
gesamten Dosendeckel (11) und zumindest um einen Teil
des Dosenmantels (13) herum erstreckt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3907380A DE3907380A1 (de) | 1989-03-08 | 1989-03-08 | Behaeltnis, insbesondere dose bzw. buechse, zur verpackung von nahrungsmitteln, insbesondere getraenken |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3907380A DE3907380A1 (de) | 1989-03-08 | 1989-03-08 | Behaeltnis, insbesondere dose bzw. buechse, zur verpackung von nahrungsmitteln, insbesondere getraenken |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3907380A1 true DE3907380A1 (de) | 1990-09-13 |
Family
ID=6375775
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE3907380A Withdrawn DE3907380A1 (de) | 1989-03-08 | 1989-03-08 | Behaeltnis, insbesondere dose bzw. buechse, zur verpackung von nahrungsmitteln, insbesondere getraenken |
Country Status (1)
Country | Link |
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