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Die
Erfindung betrifft einen Bolzenanker, der in eine Bohrung in einem
Untergrund, beispielsweise einem Beton-Untergrund, setzbar ist,
bestehend aus einem langgestreckten, an seinem rückwärtigen bohrungsäußeren Ende
mit einem Gewinde für
eine gegebenenfalls nach Aufsetzen einer Unterlegscheibe aufschraubbaren
Mutter versehenen Bolzenschaft, der an seinem vorderen bohrungsinneren
Ende mit einem im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt versehen
ist, welcher am freien Ende in einen sich erweiternden Spreizkonus
ausläuft,
wobei auf dem im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt eine durch
vorzugsweise mehrere Spreizlängsschlitze vom
bohrungsinneren Ende her, in Spreizzungen unterteilte und durch
den Spreizkonus aufspreizbare Spreizhülse lose aufgesetzt ist, deren
bohrungsinneres vorderes Ende an dem rückwärts zur Bohrungsmündung weisenden
verjüngten
Bereich des Spreizkonus abgestützt
ist.
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Im
Bereich der Bautechnik stellt sich häufig die Aufgabe, Lasten in
Bauteile wie Beton oder Stahlbeton einzuleiten. Hierzu sind diverse
Befestigungsmittel bekannt, die je nach ihrem Mechanismus und der
Art der Kraftübertragung
eingeteilt werden können.
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Bekannt
sind beispielsweise Bolzenanker der eingangs genannten Art. Derartige
Bolzenanker, welche unter Ausübung
von Druck oder auch durch Eintreiben mittels leichter Hammerschläge in die Bohrung
und anschließendes
Anschrauben der Mutter gesetzt werden, wobei der Bolzenschaft zurückgezogen
wird und der sich in die Spreizhülse
einziehende Spreizkonus den bohrungsinneren vorderen Endbereich
der Spreizhülse
konisch aufspreizt und radial mit der umgebenden Bohrungswandung
kraftschlüssig
verspannt, sind beispielsweise aus der
DE 42 03 324 C2 bekannt.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Bolzenanker der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln,
dass dieser ein verbessertes Tragverhalten im Untergrund für größere Lasten
zeigt.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Bolzenanker nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs
1 gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß ist zur
Lösung
der genannten Aufgabe vorgesehen, dass die Spreizzungen auf der
Außenseite
ihrer freien Enden wenigstens eine, vorzugswei se mehrere hintereinander,
besonders bevorzugt zwei hintereinander angeordnete Schneidkanten
aufweisen. Die Spreizzungen sind hierbei derart ausgebildet, dass
diese beim Einziehen des Spreizkonus in die Spreizhülse aufgespreizt werden
und bei weiterem axialen Einziehen des Spreizkonus entsprechend
der Konizität
des Spreizkonus so weit aufschwenken, dass die Schneidkanten in
die Wandung der Bohrung einschneiden und in diesem Bereich dann
einen Hinterschnitt in der Bohrung bilden.
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Damit
wird erstmals ein Bolzenanker der eingangs genannten Art zur Verfügung gestellt,
der nicht kraftschlüssig,
sondern formschlüssig
in der Bohrung verankert ist. Durch die wenigstens eine Schneidkante,
vorzugsweise Schneidkantenreihe, wird beim Aufspreizen der Spreizhülse eine
Hinterschneidung in der Bohrung erzeugt. Äußere Zugkräfte können so optimal auf die Wandung
der Bohrung übertragen werden
und ein Kopfbolzen ähnliches
Verhalten erzeugen.
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Es
hat sich hierbei herausgestellt, dass größere äußere Zugkräfte übertragen werden können, wenn
erfindungsgemäß mehr als
eine, vorzugsweise zwei hintereinander angeordneten Schneidkanten
je Spreizzunge vorgesehen sind.
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Vorzugsweise
sind diese Schneidkanten in vorgegebener Weise voneinander beabstandet,
um so eine optimale Übertragung
der äußeren Zugkräfte zu erreichen.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass die Spreizhülse
aus einem im Wesentlichen ebenflächigen
Metallzuschnitt herstellbar und bei der Herstellung direkt um den
im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt umformbar ist, derart,
dass sie nach dem Umformen einen durchgehenden Längsschlitz aufweist.
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Erfindungsgemäß wird also
nicht zuerst eine Hülse
hergestellt und diese dann auf den Bolzenschaft aufgeschoben, sondern
die Hülse
entsteht quasi beim Umwickeln des im Durchmesser verringerten Schaftabschnitts
mit dem genannten Metallzuschnitt, welcher bereits eine vorgegebene
Profilierung aufweist. Selbstverständlich können die Spreizzungen auch
auf einer herkömmlich
gedrehten Spreizhülse
angebracht sein. Die Montage- bzw. Ausführungsart der Spreizhülse hat
keinen Einfluss auf das formschlüssige
Einbringen der Kräfte.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass jede Spreizzunge
im Bereich ihres nicht freien Endes eine Sollbiegestelle, vorzugsweise
in Form einer Biegekante aufweist. Durch diese Sollbiegestelle wird
erreicht, dass sich die Spreizhülse
beim Einziehen des Spreizkonus besonders einfach und energiesparend
aufspreizen lässt,
so dass sich der Bolzenanker schon bei geringem Hub, d.h. bei nur
geringfügigem
Einziehen des Spreizkonus, in der Bohrung verankert. Die Gefahr,
dass der Bolzenanker beim Einziehen des Spreizkonus insgesamt aus
der Bohrung gezogen wird, weil sich die Spreizhülse nicht aufspreizen lässt, besteht
mithin nicht.
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Zweckmäßigerweise
ist der Übergang
zwischen dem nicht in Spreizzungen geteilten Bereich der Spreizhülse und
der Spreizzunge zur Bildung einer Sollbiegestelle einstufig ausgebildet
ist, wobei die Steigung vorzugsweise in Form einer schiefen Ebene ausgeführt ist.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass die Spreizhülse
so bemessen ist, dass ihr maximaler Außendurchmesser, vorzugsweise
gemessen an dem nicht in Spreizzungen geteilten Bereich der Spreizhülse und/oder
besonders bevorzugt an den Schneidkanten, gleich dem Außendurchmesser
des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts
in nicht gesetztem und nicht aufgespreiztem Zustand ist. Dadurch
lässt sich
der erfindungsgemäße Bolzenanker zuverlässig und
ohne zu Klemmen in eine vorbereitete Bohrung einbringen. Dadurch,
dass die Spreizhülse
im Außendurchmesser
gleich dem Außendurchmesser
des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts
ist, wird insbesondere erreicht, dass nur ein geringer Hub erforderlich
ist, damit die Schneidkanten in die Wandung der Bohrung eindringen.
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Vorzugsweise
ist die Bohrung zylindrisch ausgebildet. Prinzipiell ist es aber
auch möglich,
dass die Bohrung eine Hinterschneidung aufweist, in welche die Schneidkanten
beim Aufspreizen des Spreizkonus eingreifen.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Innendurchmesser
der Spreizhülse
im nicht aufgespreizten Zustand im Wesentlichen gleich dem bzw.
etwas größer als
der Durchmesser des im Durchmesser verringerten Schaftabschnitts
ist. Dadurch wird ein Verrutschen und Verklemmen der Spreizhülse auf
dem Bolzenschaft verhindert. Ein leichtes Einziehen des Spreizkonus
in die Spreizhülse
wird so sichergestellt.
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Der
Spreizkonus erweitert sich in Setzrichtung des Bolzenankers vorzugsweise
kegelstumpfförmig
und schließt
dann trapezförmig,
gerade oder vorzugsweise kugelförmig
ab. Insbesondere durch den kugelförmigen Abschluss wird ein Verkanten
des Spreizkonus in der Bohrung beim Setzen des Bolzenankers verhindert.
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Besonders
bevorzugt erweitert sich der Spreizkonus in Setzrichtung des Bolzenankers
exponentiell und schließt
dann trapezförmig,
gerade oder vorzugsweise kugelförmig
ab. Durch die exponentielle Erweiterung wird erreicht, dass bereits
bei geringem Hub, d.h. bei geringfügigem Einziehen des Spreizkonus
in die Spreizhülse,
ein verbessertes Aufspreizen der Spreizhülse und so eine schnelle Verankerung
des Bolzenankers erfolgt.
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Eine
vorteilhaft Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass auf dem
im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt zwischen der Spreizhülse und
dem im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt
eine weitere vorzugsweise aus Kunst stoff bestehende Drehsicherungshülse aufgesetzt
ist, die sich kegelstumpfförmig
in Richtung des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts erweitert,
dort aufclipbar ist und sowohl an der Spreizhülse als auch an dem im Durchmesser
vergrößerten Schaftabschnitt
anliegt, wobei der Außendurchmesser
des an dem im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt
anliegenden Bereichs der Drehsicherungshülse größer ist als der Außendurchmesser
des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts.
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Durch
die erfindungsgemäße Drehsicherungshülse wird
verhindert, dass sich der Bolzenanker samt Spreizhülse beim
Aufschrauben der Mutter dreht, wodurch der Spreizkonus nicht in
die Spreizhülse
einziehbar wäre.
Um dies also zu verhindern, liegt die Drehsicherungshülse aufgrund
ihres größeren Durchmessers
an der Wandung der Bohrung an. Beim Setzen des Bolzenankers entsteht
eine kraft- und formschlüssige
Verbindung zwischen Wandung und Drehsicherungshülse, die ein Drehen der Spreizhülse beim
Einziehen des Spreizkonus verhindert. Außerdem wird durch die Drehsicherungshülse ein Herausziehen
des Bolzenankers beim Aufschrauben der Mutter verhindert. Die Drehsicherungshülse liegt nämlich an
der Spreizhülse
an und drückt
diese gegen die Einziehrichtung des Konus.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass die Drehsicherungshülse in dem zur Spreizhülse weisenden Bereich
Zähne aufweist,
die in entsprechende Ausnehmungen der Spreizhülse eingreifen. Dadurch wird
auf überraschend
einfache Weise ein Drehen der Spreizhülse verhindert.
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Eine
weitere Funktion dieser Drehsicherungshülse ist die elastische Funktion
für das
Erzeugen einer Klemmkraft. Nach der Verankerung der Hinterschneidelemente
in der Wandung der Bohrung zieht bzw. quetscht sich die Drehsicherungshülse zusammen,
so dass eine Klemmkraft zwischen dem zu befestigenden Gut und dem
Ankergrund entsteht.
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Vorzugsweise
besteht die Drehsicherungshülse
aus High Density-Polyethylen (HDPE). Dieses Material hat sich als
besonders geeignet erwiesen, die beim Aufschrauben der Mutter und
mithin beim Einziehen des Spreizkonus in die Spreizhülse auftretenden
Kräfte
aufzunehmen bzw. auf die Wandung der Bohrung zu übertragen. Zusätzlich hat
dieses Material die erforderliche Elastizität, um sich zusammenquetschen
zu lassen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind auf der Außenfläche der
Drehsicherungshülse
mehrere voneinander beabstandete Vorsprünge angeordnet, die jeweils
nach Art eines an der Außenfläche stehenden
keilförmigen
Körpers ausgebildet
sind, dessen Spitze in Setzrichtung weist. Diese Vorsprünge haben
sich als besonders geeignet erwiesen, die gewünschte Drehsicherung zu gewährleisten
und Kräften,
die beim Aufschrauben der Mutter und mithin beim Einziehen des Spreizkonus
in die Spreizhülse
auf die Drehsicherungshülse
einwirken, entgegenzuwirken.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, das
in der Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigen
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1 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen Bolzenankers
im nicht verankerten Zustand mit einem zu befestigenden Gut,
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2 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen Bolzenschafts
des Bolzenankers,
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3 eine
Seitenansicht der erfindungsgemäßen Spreizhülse des
Bolzenankers,
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4 eine
Draufsicht auf die erfindungsgemäßen Spreizhülse in Setzrichtung,
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5 einen
Schnitt durch die erfindungsgemäße Spreizhülse entgegen
der Setzrichtung,
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6 eine
Seitenansicht der erfindungsgemäßen Drehsicherungshülse des
Bolzenankers und
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7 eine
Draufsicht auf die erfindungsgemäße Drehsicherungshülse entgegen
der Setzrichtung.
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In
allen Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Bauteile.
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In 1 ist
der erfindungsgemäße Bolzenanker 10 im
nicht verankerten Zustand mit einem zu befestigenden Gut 52 dargestellt.
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Der
Bolzenanker 10, der in eine hier nicht dargestellte Bohrung
in einem Untergrund, beispielsweise einem Beton-Untergrund, setzbar
ist, besteht aus einem lang gestreckten, an seinem rückwärtigen bohrungsäußeren Ende
mit einem Gewinde 16 für eine
gegebenenfalls nach Aufsetzen einer Unterlegscheibe 18 aufschraubbaren
Mutter 20 versehenen Bolzenschaft 22.
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Der
Bolzenschaft 22 ist an seinem vorderen bohrungsinneren
Ende mit einem im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt 24 versehen,
welcher am freien Ende in einen sich erweiternden Spreizkonus 26 ausläuft.
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Auf
dem im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt 24 ist
eine durch vorzugsweise mehrere Spreizlängsschlitze 28 vom
bohrungsinneren Ende her, in Spreizzungen 30 unterteilte
und durch den Spreizkonus 26 aufspreizbare Spreizhülse 32 lose
aufgesetzt ist.
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Das
bohrungsinnere vordere Ende der Spreizhülse 32 ist hierbei
an dem rückwärts zur
Bohrungsmündung
weisenden verjüngten
Bereich des Spreizkonus 26 abgestützt.
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Die
Spreizzungen 30 weisen auf der Außenseite ihrer freien Enden
zwei hintereinander angeordnete Schneidkanten 34, 36 auf,
wobei die Spreizzungen 30 derart ausgebildet sind, dass
diese beim Einziehen des Spreizkonus 26 in die Spreizhülse 32 aufgespreizt
werden und bei weiterem axialen Einziehen des Spreizkonus 26 entsprechend
der Konizität
des Spreizkonus 26 so weit aufschwenken, dass die Schneidkanten 34, 36 in
die Wandung der hier nicht dargestellten Bohrung einschneiden und
in diesem Bereich dann einen Hinterschnitt in der Bohrung bilden.
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Zum
leichteren Aufspreizen der Spreizzungen 30 weist jede Spreizzunge 30 im
Bereich ihres nicht freien Endes eine Sollbiegestelle 40 auf.
Hiezu ist der Übergang
zwischen dem nicht in Spreizzungen 30 geteilten Bereich
der Spreizhülse 32 und
der Spreizzunge 30 einstufig ausgebildet ist, wobei die Steigung
in Form einer schiefen Ebene 42 ausgeführt ist.
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Die
Spreizhülse 32 ist
so bemessen, dass ihr maximaler Außendurchmesser, gemessen an
dem nicht in Spreizzungen 30 geteilten Bereich der Spreizhülse 32 und/oder
besonders bevorzugt an den Schneidkanten 34, 36,
gleich dem Außendurchmesser
des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts 44 im
nicht gesetzten und nicht aufgespreiztem Zustand ist.
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Der
Spreizkonus 26 ist so ausgestaltet, dass er sich in Setzrichtung
des Bolzenankers 10 exponentiell erweitert und dann kugelförmig abschließt. Die
Setzrichtung des Bolzenankers 10 ist mit dem Pfeil 54 dargestellt.
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Außerdem ist
auf dem im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt 24 zwischen
der Spreizhülse 32 und
dem im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt 44 eine
weitere vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Drehsicherungshülse 46 aufgesetzt,
die sich kegelstumpfförmig
in Richtung des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts 44 erweitert,
dort aufclipbar ist und sowohl an der Spreizhülse 32 als auch an
dem im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt 44 anliegt.
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Der
Außendurchmesser
des an dem im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt 44 anliegenden
Bereichs der Drehsicherungshülse 46 ist hierbei
größer als
der Außendurchmesser
des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts 44.
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Die
Abmessungen des erfindungsgemäßen Bolzenankers 10 mit
Spreizhülse 32 sind
in Abhängigkeit
der Einsatzbedingungen wählbar.
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In 2 ist
der erfindungsgemäße Bolzenschaft 22 des
Bolzenankers 10 dargestellt.
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Der
lang gestreckte Bolzenschaft 22 weist an seinem rückwärtigen bohrungsäußeren Ende
ein Gewinde 16 für
eine gegebenenfalls nach Aufsetzen einer hier nicht dargestellten
Unterlegscheibe aufschraubbaren, hier ebenfalls nicht dargestellten
Mutter auf.
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An
seinem vorderen bohrungsinneren Ende ist der lang gestreckte Bolzenschaft 22 mit
einem im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt 24 versehen,
welcher am freien Ende in einen sich erweiternden Spreizkonus 26 ausläuft.
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In 2 ist
deutlich zu erkennen, dass sich der Spreizkonus 26 erfindungsgemäß in Setzrichtung 54 exponentiell
erweitert und dann im Wesentlichen kugelförmig abschließt.
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3 zeigt
die erfindungsgemäße Spreizhülse 32 des
Bolzenankers 10 in schematischer Seitenansicht.
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Die
durch den hier nicht dargestellten Spreizkonus aufspreizbare Spreizhülse 32 ist
durch mehrere Spreizlängsschlitze 28 vom
bohrungsinneren Ende her in Spreizzungen 30 unterteilt.
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Die
Spreizzungen 30 weisen erfindungsgemäß auf der Außenseite
ihrer freien Enden zwei hintereinander angeordnete Schneidkanten 34, 36 auf, die
in vorgegebener Weise von einander beabstandet sind.
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Jede
Spreizzunge 30 hat im Bereich ihres nicht freien Endes
eine Sollbiegestelle 40, derart, dass der Übergang
zwischen dem nicht in Spreizzungen 30 geteilten Bereich
der Spreizhülse 32 und
der Spreizzunge 30 einstufig ausgebildet ist, wobei die Steigung
in Form einer schiefen Ebene 42 ausgeführt ist.
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Dadurch
lassen sich die Spreizzungen 30 beim Einziehen des hier
nicht dargestellten Spreizkonus 26 in die Spreizhülse 32 besonders
leicht aufspreizen und schwenken bei weiterem axialen Einziehen
des hier nicht dargestellten Spreizkonus 26, entsprechend
der Konizität
des Spreizkonus 26 so weit auf, dass die Schneidkanten 34, 36 in
die Wandung einer hier nicht dargestellten Bohrung einschneiden
und in diesem Bereich dann einen Hinterschnitt in der Bohrung bilden.
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Die
Spreizhülse 32 selbst
ist aus einem im Wesentlichen ebenflächigen Metallzuschnitt herstellbar
und wird zum losen Aufsetzen auf den hier nicht dargestellten Bolzenschaft
direkt um den im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt 24 umgeformt, derart,
dass sie nach dem Umformen einen durchgehenden Längsschlitz 38 aufweist.
Aus Festigkeitsgründen
kann dieser Längsschnitt,
entgegen der Setzrichtung 54, am oberen Ende punktiert
werden.
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Die
Spreizhülse 32 besitzt
außerdem
an ihrem rückwärts zur
Bohrungsmündung
weisenden Ende mehrere Ausnehmungen 50, in welche die Zähne der
in obigen Beschreibung zu 1 genannten Drehsicherungshülse 46 eingreifen
können,
um die Spreizhülse 32 gegen
Verdrehen oder Verklemmen zu sichern.
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In 4 ist
eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Spreizhülse 32 in Setzrichtung 54 dargestellt.
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen
zu 3 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche
Bauteile bezeichnen.
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5 zeigt
außerdem
einen Schnitt auf die erfindungsgemäße Spreizhülse 32 entgegen der Setzrichtung,
wobei ebenfalls zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die
Ausführungen
zu 3 verwiesen wird, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche
Bauteile bezeichnen.
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In 6 ist
die erfindungsgemäße Drehsicherungshülse 46 des
Bolzenankers 10 dargestellt.
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Die
Drehsicherungshülse 46 ist – wie in 1 gezeigt – auf dem
im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt zwischen der Spreizhülse und dem
im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt aufgesetzt,
wobei sie sich kegelstumpfförmig
in Richtung des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts, also
entgegen der Setzrichtung 54, erweitert, dort auf den im
Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt
aufclipbar ist und sowohl an der Spreizhülse als auch an dem im Durchmesser
vergrößerten Schaftabschnitt
anliegt. Der Außendurchmesser
des an dem im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitt
anliegenden Bereichs der Drehsicherungshülse 46 ist hierbei
größer als
der Außendurchmesser
des im Durchmesser vergrößerten Schaftabschnitts.
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Auf
der Außenfläche der
Drehsicherungshülse 46 sind
mehrere voneinander beabstandete Vorsprünge angeordnet, die jeweils
nach Art eines an der Außenflä che stehenden
keilförmigen
Körpers 56 ausgebildet
sind, dessen Spitze 58 in Setzrichtung 54 weist.
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Die
Drehsicherungshülse 46 weist
in dem zur Spreizhülse
weisenden Bereich Zähne 48 aufweist, die
in entsprechende, in 3 dargestellte Ausnehmungen
der Spreizhülse
eingreifen. Der Längsschnitt 49 der
Drehsicherungshülse 46 ermöglich ein
Aufclipen der Drehsicherungshülse 46 auf
den im Durchmesser verringerten Schaftabschnitt 24 des
Bolzenankers 10.
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Vorzugsweise
besteht die Drehsicherungshülse 46 aus
High Density-Polyethylen (HDPE).
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7 zeigt
schließlich
noch eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Drehsicherungshülse 46 entgegen
der Setzrichtung 54. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen
wird auf die Ausführungen
zu 6 verwiesen, wobei gleiche Bezugsziffern gleiche
Bauteile bezeichnen.
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- 10
- Bolzenanker
- 16
- Gewinde
- 18
- Unterlegscheibe
- 20
- Mutter
- 22
- Bolzenschaft
- 24
- Schaftabschnitt
(kleiner Durchmesser)
- 26
- Spreizkonus
- 28
- Spreizlängsschlitz
- 30
- Spreizzunge
- 32
- Spreizhülse
- 34
- Schneidkante
- 36
- Schneidkante
- 38
- Längsschlitz
- 40
- Sollbiegestelle
- 42
- Schiefe
Ebene
- 44
- Schaftabschnitt
(großer
Durchmesser)
- 46
- Drehsicherungshülse
- 48
- Zahn
- 49
- Längsschlitz
- 50
- Ausnehmung
- 52
- Gut
- 54
- Setzrichtung
- 56
- keilförmiger Körper
- 58
- Spitze