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DE102006036964B4 - Baukastensystem für die Herstellung einer anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit und daraus hergestellte elektrische Baueinheit - Google Patents

Baukastensystem für die Herstellung einer anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit und daraus hergestellte elektrische Baueinheit Download PDF

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DE102006036964B4
DE102006036964B4 DE102006036964A DE102006036964A DE102006036964B4 DE 102006036964 B4 DE102006036964 B4 DE 102006036964B4 DE 102006036964 A DE102006036964 A DE 102006036964A DE 102006036964 A DE102006036964 A DE 102006036964A DE 102006036964 B4 DE102006036964 B4 DE 102006036964B4
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Markus Roth
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Friedrich Luetze & Co KG GmbH
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Abstract

Baukastensystem für die Herstellung einer anwendungsspezifischen elektrische Baueinheit, wobei das Baukastensystem mindestens ein elektrisches Basismodul (302) und mindestens ein elektrisches Erweiterungsmodul (306, 308) umfasst, aus denen eine elektrische Schaltungsanordnung der anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit gebildet werden kann, die mindestens ein erstes Basismodul (302) aufweist, und wobei zur Bildung der Schaltungsanordnung ein oder mehrere Erweiterungsmodule (306, 308) und/oder ein oder mehrere weitere Basismodule (302) über definierte elektrische Schnittstellen (780, 980) mit dem ersten Basismodul (302) und/oder untereinander verbindbar sind, und wobei das Baukastensystem weiterhin Gehäuseteile (120, 150, 160) zur Bildung eines die Schaltungsanordnung aufnehmenden Gehäuses umfasst, wobei mindestens ein Gehäuseteil (120, 150, 160) mindestens einen Teil einer Befestigungseinrichtung aufweist, mittels der das Gehäuse an einer Tragschiene (136) befestigbar ist, und wobei mindestens ein Gehäuseteil (120, 150, 160) derart ausgebildet ist, dass das Gehäuse an ein weiteres, ebenfalls an der Tragschiene (136) befestigbares Gehäuse einer weiteren elektrischen Baueinheit anreihbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Baukastensystem für die Herstellung einer anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit sowie eine aus einem solchen Baukastensystem hergestellte elektrische Baueinheit, wobei ein Gehäuse der elektrischen Baueinheit anreihbar ist, und das Gehäuse außerdem vorzugsweise einstückig eine Befestigungseinrichtung zur Befestigung der elektrischen Baueinheit an einer Tragschiene aufweist, beispielsweise an einer so genannten Hutschiene.
  • Erfindungsgemäße elektrische Baueinheiten können nebeneinander an einer Tragschiene befestigt werden, beispielsweise an einer DIN-Schiene TS35 „Hutschiene". Gattungsgemäße elektrische Baueinheiten werden in großen Stückzahlen gefertigt und dienen in einer einfachen Ausführungsart dem Herstellen einer lösbaren elektrischen Verbindung von Drähten, Adern und Leitungen mit Hilfe eines Klemmenkörpers. Als elektrische Baueinheit sind aber auch Vorrichtungen mit mehreren Anschlussklemmen zu verstehen, die in ihrem Inneren elektrische oder elektronische Bauelemente mit weiteren Funktionen aufweisen. Beispiele für derartige Funktionen sind die Wandlung elektrischer Signale von analog zu digital und umgekehrt, Messverstärker für Temperaturmessung, Pegelwandlung und Impulszählung. Erfindungsgemäße elektrische Baueinheiten können auch Leistungsausgänge, beispielsweise zur Ansteuerung eines Schrittmotors, einen Schaltverstärker, eine Hilfsspannungserzeugung und weitere spezielle Ausgänge aufweisen, oder mit einer Anzeige versehen sein, beispielsweise zum Anzeigen eines logischen Pegels oder des Vorhandenseins einer bestimmten Spannung. Die Ausstattung derartiger elektrischer Baueinheiten mit Befestigungseinrichtungen für Tragschienen, wie sie in der Industrie in Form der so genannten Hutschienen üblich sind, erlaubt einen effektiven Aufbau eines kompletten Schaltschrankes und einen einfachen Austausch.
  • Aus der DE 198 07 710 C2 ist ein modulares Automatisierungsgerät mit anreihbaren, auf einer Tragschiene gehaltenen Basismodulen bekannt, wobei das Basismodul mit einem Elektronikmodul kontaktierbar ist und wobei ein mit dem Basismodul lösbar verrastbares Anschlussmodul mit Außenkontakten vorgesehen ist. Bei der bekannten Lösung sind die Außenkontakte mit einer durch die Basismodule hindurchgeschleiften Versorgungsspannung nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar über das Elektronikmodul verbunden. Bei der bekannten Lösung weist das Basismodul Kontaktstellen auf, mit denen korrespondierende Kontaktstellen des Elektronikmoduls kontaktierbar sind. Die Kontaktstellen des Basismoduls werden mittels eines Busses durch die Basismodule hindurchgeschleift.
  • Die DE 196 00 997 C2 offenbart ein Bussystem zur Übertragung von Daten zwischen auf einer Tragschiene angeordneten Klemmen, wobei es sich bei der bekannten Lösung um eine Aneinanderreihung von eigenständig funktionsfähigen Reihenklemmen handelt, die über das offenbarte Bussystem miteinander kommunizieren können.
  • In der Praxis eines Herstellers für anwendungsspezifische elektrische Baueinheiten besteht häufig das Problem, dass kurzfristig und kostengünstig eine bestimmte Anzahl von elektrischen Baueinheiten bestimmter Funktionalität aus dem umfangreichen Gesamtprogramm bereitzustellen ist. Für ein schnelles Reagieren des Herstellers ist daher eine sehr umfangreiche Lagerhaltung notwendig, um kurzfristig auf Kundenwünsche reagieren zu können. Bei Sonderwünschen ist häufig ein mindestens teilweises Überarbeiten der Schaltungsanordnung der elektrischen Baueinheit erforderlich.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, anwendungsspezifische elektrische Baueinheiten unterschiedlicher Funktionalität in hoher Qualität schnell und kostengünstig bereitstellen zu können und auch Sonderwünsche schnellstmöglich bedienen zu können.
  • Diese Aufgabe ist durch das im Anspruch 1 bestimmte Baukastensystem für die Herstellung einer anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit sowie durch die im Nebenanspruch bestimmte elektrische Baueinheit gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen bestimmt.
  • In einer Ausführungsart umfasst das erfindungsgemäße Baukastensystem für die Herstellung einer anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit Gehäuseteile zur Herstellung des Gehäuses sowie elektrische Module, insbesondere elektrische Leiterplatten, aus denen eine Schaltungsanordnung, vorzugsweise die Gesamtschaltung, der anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit gebildet werden kann. Die mit dem Baukastensystem hergestellte elektrische Baueinheit weist mindestens ein Basismodul als elektrisches Modul auf. In einer Ausführungsart einer aus dem Baukastensystem hergestellten elektrischen Baueinheit bildet allein das Basismodul die Schaltungsanordnung. In einer anderen Ausführungsart können Erweiterungsmodule über definierte elektrische Schnittstellen mit dem Basismodul und/oder mit anderen Erweiterungsmodulen verbunden werden und dadurch die Schaltungsanordnung gebildet werden.
  • In einer Ausführungsart ist die Schaltungsanordnung in einem aus Gehäuseteilen des Baukastensystems gebildeten Gehäuse vorgebbarer Breite aufnehmbar. Dadurch lassen sich mit Hilfe des Baukastensystems die für unterschiedliche elektrische Baueinheiten erforderlichen Gehäuse in unterschiedlicher Breite bei ansonsten gleichbleibender Kontur bereitstellen, und in ein derartiges Gehäuse lassen sich unterschiedliche Module in unterschiedlichen Anordnungen bei wählbarer Anzahl der Module aufnehmen.
  • In einer Ausführungsart weist mindestens eines der Gehäuseteile mindestens einen Teil einer Befestigungseinrichtung zur vorzugsweise werkzeuglosen Befestigung der elektrischen Baueinheit an einer Tragschiene auf, vorzugsweise bildet mindestens eines der Gehäuseteile einstückig eine Aussparung aus, mit dem das Gehäuse und damit die elektrische Baueinheit an der Tragschiene lösbar befestigt werden kann, insbesondere in welche die Tragschiene eingeclipst werden kann.
  • Durch das Baukastensystem kann eine auftragsspezifische Zusammenstellung einzelner elektrischer Module sowie des erforderlichen Gehäuses für die bestellten elektrischen Baueinheiten erfolgen, ohne dass eine spezifische, für den Anwender notwendige elektrische Baueinheit bevorratet werden muss. Auch lässt sich dergestalt kurzfristig ein Ersatzteil in Form einer elektrischen Baueinheit erstellen, das eine früher ausgelieferte elektrische Baueinheit ersetzen kann.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung weist die elektrische Baueinheit mindestens ein Basismodul auf, das Basisfunktionen der elektrischen Baueinheit bereitstellt, wie beispielsweise eine Signalverstärkung, eine Signalaufbereitung, ein Filter oder dergleichen. Ein gegebenenfalls frei programmierbarer Prozessor kann hierbei die Flexibilität des Basismoduls erhöhen. Hierbei kann die Signalaufbereitung oder Signalkonditionierung beispielsweise durch einen an dem Basismodul oder einem Erweiterungsmodul vorgesehenen Platinenschalter unterschiedliche Normsignale als Ausgangssignal bereitstellen, beispielsweise an einem Ausgang der elektrischen Baueinheit. Beispiele für derartige Normsignale sind z.B. die Stromsignale von 0 bis 20 mA oder von 4 bis 20 mA.
  • In einer Ausführungsart weist die Schaltungsanordnung im Basismodul und/oder im Erweiterungsmodul mindestens ein Netzteil auf für die Energieversorgung des Basismoduls und/oder eines Erweiterungsmoduls, vorzugsweise ein Netzteil, bei dem eine Eingangsseite des Netzteils galvanisch getrennt ist von einer Ausgangsseite des Netzteils. In einer Ausführungsart sind eine Eingangsseite und eine Ausgangsseite des Basismoduls, des Erweiterungsmoduls und/oder der Schaltungsanordnung insgesamt galvanisch voneinander getrennt und vorzugsweise auch von der an die elektrische Baueinheit anschließbaren Energieversorgungs-Anschlussleitung galvanisch getrennt.
  • In einer Ausführungsart ist das Basismodul mit mindestens einer Schnittstelle ausgerüstet, über die das Basismodul mit weiteren Modulen verbindbar ist. Auch eine Verbindung in den Bereich außerhalb des Gehäuses der elektrischen Baueinheit kann vorgesehen sein. So kann, je nach Anforderung, das Basismodul hierbei einen zwei- bis zehnpoligen, insbesondere einen vier-, sechs- oder achtpoligen Anschluss nach außerhalb des Gehäuses aufweisen.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung bilden das Basismodul und ein Erweiterungsmodul, in Form einer lateral zur Leiterplatte des Basismoduls angeordneten weiteren Leiterplatte, die Schaltungsanordnung der elektrischen Baueinheit. Das Erweiterungsmodul ist dabei über mindestens eine definierte Schnittstelle mit dem Basismodul verbunden. Derartige Schnittstellen können drahtgebunden, beispielsweise in Form einer Steckverbindung und/oder in Form von verlöteten Drahtverbindungen, aber auch drahtlos sein.
  • Das Basis- und/oder Erweiterungsmodul können auch gleichzeitig ein oder mehrere drahtgebundene und ein oder mehrere drahtlose Schnittstellen aufweisen. Auch eine Energieübertragung, beispielsweise für die Energieversorgung eines auf Hochspannungsniveau befindlichen Erweiterungsmoduls, ist auf drahtlosem Wege möglich, ebenso wie eine galvanisch getrennte Signalübertragung zwischen den Modulen, beispielsweise durch Optokoppler oder elektromagnetische Übertragung.
  • Für eine drahtgebundene Schnittstelle können bestimmte Verbindungskontakte fest vorbelegt sein, beispielsweise zwei Adern für die Energieversorgung, eine Ader für einen potentialfreien Masseanschluss, zwei Adern für einen Signaleingang, zwei Adern für einen Signalausgang sowie zwei oder mehr Adern für eine serielle oder parallele Datenübertragung. Daneben können ein oder mehrere Verbindungskontakte frei und modulspezifisch belegt werden. Es ist auch möglich, dass jedes Modul bei seiner Inbetriebnahme oder auf einen Steuerimpuls hin die Belegung seiner Schnittstellen über einen voreingestellten Kanal, drahtgebunden oder drahtlos, an das angeschlossene weitere Modul übermittelt. Auf diese Weise kann beispielsweise das Basismodul die Kontaktbelegung der Schnittstellen der angeschlossenen Erweiterungsmodule abfragen.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung weist die Schaltungsanordnung der mit dem erfindungsgemäßen Baukastensystem hergestellten elektrischen Baueinheit mindestens ein stapelartig ober- oder unterhalb des Basismoduls angeordnetes Erweiterungsmodul auf, das ebenfalls durch eine Leiterplatte gebildet sein kann. Es sind auch Kombinationen eines oder mehrerer Basismodule mit einem oder mehreren Erweiterungsmodulen zusammensetzbar, je nach erforderlicher Funktion der herzustellenden elektrischen Baueinheit.
  • Das Basismodul oder ein Erweiterungsmodul kann eine Weitbereichs-Spannungsversorgung bereitstellen. Auf diese Weise lässt sich die in der elektrischen Baueinheit realisierte Schaltungsanordnung an jeden nationalen und internationalen elektrischen Energieversorgungssystem betreiben, beispielsweise mit Gleichspannungen von 12 V, 24 V oder 48 V oder mit Wechselspannungen von 110 V oder 230 V.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung weist das Basismodul und oder ein Erweiterungsmodul Anschlusseinrichtungen auf für eine drahtgebundene Verbindung mit an die elektrische Baueinheit zugeführten Anschlussleitungen und/oder Verbindungsleitungen. Die an den Anschlusseinrichtungen anliegenden Signale sind über in Gehäuseteile der elektrischen Baueinheit aufnehmbare Kontaktorgane mit Leitungen außerhalb des Gehäuses der elektrischen Baueinheit verbindbar. Hierdurch können beispielsweise Eingänge und Ausgänge des Basismoduls oder des Erweiterungsmoduls nach außen geführt werden oder auch Verbindungen zu weiteren elektrischen Baueinheiten hergestellt werden. Außerdem kann auf diese Weise die Schaltungsanordnung mit einer externen Energieversorgungsleitung verbunden werden.
  • Erfindungsgemäß erkennt das Basismodul der elektrischen Baueinheit in Art einer Autokonfiguration beispielsweise bei der erstmaligen Inbetriebnahme der elektrischen Baueinheit, ob und gegebenenfalls welche Erweiterungsmodule Bestandteil der Schaltungsanordnung der elektrischen Baueinheit sind. Dadurch ist eine „plug-and-plag" Funktion der elektrischen Baueinheit bereitgestellt, die einen zuverlässigen Betrieb der elektrischen Baueinheit gewährleistet. Diese Autokonfiguration kann auch regelmäßig in vorgebbaren Zeitabständen erfolgen, beispielsweise zusammen mit einem Selbsttest der Basis- und/oder Erweiterungsmodule. Dadurch lassen sich auftretende Fehler frühzeitig erkennen. In einer Ausführungsart kann die Autokonfiguration auch infolge eines Steuerimpulses erfolgen, der beispielsweise über eine an die elektrische Baueinheit angeschlossene Steuerleitung oder über einen Feldbus übertragen wird, oder der durch Betätigen eines vorzugsweise verdeckt und/oder gegen unbeabsichtigtes Betätigen geschützt an der elektrischen Baueinheit angeordneten Tasters erzeugt werden kann. Alternativ oder ergänzend kann die elektrische Baueinheit auch manuell konfiguriert werden, beispielsweise indem elektrische Verbindungen geschaltet werden entsprechend der Bestückung der elektrischen Baueinheit mit Basis- und Erweiterungsmodulen. Hierzu können die Basismodule und/oder Erweiterungsmodule sogenannte Jumper, Platinenschalter oder dergleichen aufweisen.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung sind die Schnittstellen zwischen den Modulen der elektrischen Baueinheit drahtgebunden, beispielsweise durch verlötete Drahtverbindungen oder durch Steckverbindungen gebildet. Durch eine eindeutige Codierung der einzelnen Verbindungspunkte sowie eine eindeutige Codierung der Verbindungsdrähte, beispielsweise durch Farben der Isolation, oder durch einen mechanischen Verpolungsschutz, der bei Steckverbindungen nur das Verbinden der Steckverbinder in der vorgesehenen Orientierung zulässt, kann eine fehlerhafte Verbindung der Schnittstellenelemente verhindert werden.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung kommunizieren die Basis- und Erweiterungsmodule der elektrischen Baueinheit untereinander oder die mit dem Baukastensystem hergestellte elektrische Baueinheit mit anderen elektrischen Baueinheiten und/oder mit einem Rechner, der einer die elektrische Baueinheit aufweisende Anlage zugeordnet ist, über Datennetze, beispielsweise ein LAN oder WLAN, oder über einen Feldbus, beispielsweise den so genannten CAN-Bus. Hierzu weisen die Basis- und Erweiterungsmodule Schnittstellen auf, beispielsweise eine Ethernet-, Bluetooth-, USB- oder eine galvanisch entkoppelte USB-Schnittstelle. Durch eine galvanisch entkoppelte USB-Verbindung ist gegenüber einer herkömmlichen, aus dem PC-Bereich bekannten USB-Verbindung, die im Bereich der Messtechnik geforderte Störsicherheit und Entkoppelung einzelner Bestandteile des Messsystems gewährleistet.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung weist das Basismodul und/oder ein Erweiterungsmodul einen Mikroprozessor auf. Durch einen einzelnen oder mehrere Mikroprozessoren in Modulen der elektrischen Baueinheit wird zum einen die Flexibilität der einzelnen Module und damit der gesamten elektrischen Baueinheit erhöht, da in Abhängigkeit der Programmierung des Mikroprozessors unterschiedliche Funktionalitäten der einzelnen Module realisiert werden können. Zum anderen bieten moderne Mikroprozessoren bereits vielfältige analoge und digitale Schnittstellen und stellen darüber hinaus definierte Schnittstellen zur Datenübertragung zur Verfügung. Dadurch ist die Anzahl der Bauelemente und damit auch der Kontaktstellen zwischen Bauelementen erheblich reduziert.
  • Neben der bereits erwähnten Autokonfiguration lassen sich beispielsweise auch eine automatische Funktionskontrolle, eine Fehleranalyse bei defekten Teilen der elektrischen Baueinheit, Alarmfunktionen im Falle der Überschreitung des zulässigen Bereichs für ein Ein- oder Ausgangssignal und ähnliche die Zuverlässigkeit eines Messsystems erhöhende Funktionen realisieren. Moderne, so genannte Mixed-Signal-Mikroprozessoren stellen auch im Bereich der Analogtechnik umfangreiche Schaltungsteile bereit, beispielsweise Verstärker, Filter, Modulatoren einschließlich Puls-Breiten-Modulatoren (PBM), mit denen etwa ein Motor ansteuerbar ist. Solche Mikroprozessoren erlauben daher für eine beispielsweise im Bereich der Messtechnik eingesetzte elektrische Baueinheit eine weitgehende Vereinfachung und/oder Miniaturisierung einzelner Schaltungsteile.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung sind die durch die einzelnen Module realisierten Funktionen durch eine Programmierung des Mikroprozessors wählbar. Hierdurch wird eine weitere Steigerung der Flexibilität des erfindungsgemäßen Baukastensystems erreicht, da abgesehen von einer individuellen Zusammenstellung einzelner Module zu einer elektrischen Baueinheit auch die Funktionen einzelner Module durch eine geeignete Programmierung des Mikroprozessors ausgewählt werden können und somit nicht für jede vom Kunden gewünschte Funktion ein spezielles Modul bereitgestellt werden muss. Auch ist dergestalt bei bereits hergestellten elektrischen Baueinheiten in gewissem Umfang eine nachträgliche Abänderung der Funktionalität möglich.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung ist der Mikroprozessor frei programmierbar, insbesondere vor Ort feldprogrammierbar, sodass dergestalt auch bei bereits hergestellten und/oder an der Tragschiene befestigten elektrischen Baueinheiten durch das Programmieren die Funktion einer anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit wählbar ist. Dergestalt kann z.B. ein Servicetechniker vor Ort, d.h. dort, wo die elektrische Baueinheit beispielsweise im Rahmen eines Messsystems in einem Produktionsbereich eines Unternehmens installiert ist, noch Änderungen vornehmen und beispielsweise direkt vor Ort feststellbare Parameter bei der anwendungsspezifischen Funktion der elektrischen Baueinheit berücksichtigen.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung ist die anwendungsspezifische Schaltungsanordnung einer Klemme eine Schaltung zur Signalverarbeitung, deren Eingangssignal ein Sensorsignal und deren Ausgangssignal ein normiertes Strom- oder Spannungssignal der Messtechnik, insbesondere ein Stromsignal zwischen 4 mA und 20 mA oder zwischen 0 mA und 20 mA oder ein Spannungssignal zwischen 2 V und 10 V oder zwischen 0 V und 10 V ist. Beispiele für Eingangssignale sind Thermospannungen oder auch Temperatursensoren in Form von temperaturabhängigen Widerständen, beispielsweise PT100-Widerstände. Die Bereitstellung von genormten Strom- oder Spannungssignalen erlaubt eine problemlose Integration der elektrischen Baueinheit in ein in der Messtechnik übliches Umfeld.
  • Das Basis- oder Erweiterungsmodul kann ein so genanntes Autoscaling vorsehen, bei dem mit Hilfe des Mikroprozessors automatisch ein geeignetes Skalieren des Eingangssignals der Schaltung zur Signalverarbeitung erfolgt, sodass dieses auf ein genormtes Strom- oder Spannungssignal als Ausgangssignal abgebildet werden kann.
  • In einer Ausführungsart weist das Gehäuse der elektrischen Baueinheit von der Breite des Gehäuses unabhängige äußere Gehäuseseitenteile und in Abhängigkeit von der erforderlichen Breite des Gehäuses kein, ein oder mehrere zwischen diese Seitenteile einbringbare Gehäuseabstandsteile (spacer) auf. Hierdurch ist es möglich, bei Verwendung gleicher äußerer Gehäuseseitenteile lediglich durch das Hinzufügen von Gehäuseabstandsteilen das Gehäuse für unterschiedlichste Konfigurationen geeignet zusammenzusetzen, d.h. für elektrischen Baueinheiten mit einer unterschiedlichen Anzahl von Modulen. Dies senkt zum einen die Kosten, da nicht für jede Breite einer elektrischen Baueinheit ein spezielles Gehäuse hergestellt wird, zum anderen erlaubt dieses System ein auch nachträgliches Erweitern einer bereits vorhandenen elektrischen Baueinheit um weitere Module, ohne dass ein vorhandenes Gehäuses zerstört werden müsste.
  • In einer Ausführungsart weist das Baukastensystem mindestens ein erstes Gehäuseteil auf, das eine Außenfläche des Gehäuses bildet, an die eine weitere elektrische Baueinheit anreihbar ist, und außerdem mindestens ein zweites Gehäuseteil, das mit dem ersten Gehäuseteil oder einem weiteren zweiten Gehäuseteil verbindbar ist und durch das die Breite des Gehäuses stufenweise vergrößerbar ist. Die Gehäuseteile sind vorzugsweise lösbar zusammensteckbar.
  • In einer Ausführungsart weist das erste und/oder zweite Gehäuseteil vorzugsweise einstückig Aufnahmemittel auf für die Aufnahme von elektrischen Kontaktorganen, mittels denen Basismodule und/oder Erweiterungsmodule von außerhalb der elektrischen Baueinheit elektrisch kontaktierbar sind. Es können insbesondere Federklemm- oder Schraubkontaktorgane eingesetzt werden, die mit den Anschlusseinrichtungen der Module elektrisch verbunden werden, beispielsweise durch Löten, Kleben, Klemmen oder dergleichen. In einer Ausführungsart sind die Aufnahmemittel an dem Gehäuseteil randseitig und achsensymmetrisch zu einer Mittelachse angeordnet.
  • In einer Ausführungsart der Erfindung ist die Befestigungseinrichtung zur Befestigung der elektrischen Baueinheit an einer Tragschiene einstückig von einem oder mehreren Gehäuseteilen ausgebildet. In einer Ausführungsart der Erfindung bestehen die Gehäuseteile jeweils aus Kunststoff, sodass die Befestigungseinrichtung zur Befestigung an einer Tragschiene durch geeignete Ausgestaltung Eigenschaften einer Feder aufweist und so eine einfache, lediglich durch Aufschnappen bzw. Einrasten zu bewerkstelligendes, Befestigung der elektrischen Baueinheit an einer Tragschiene, insbesondere an einer Hutschiene, ermöglicht ist.
  • Die Erfindung betrifft auch eine elektrische Baueinheit, die mit einem erfindungsgemäßen Baukastensystem hergestellt ist.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
  • 1 zeigt ein Basismodul,
  • 2 zeigt eine Anordnung von einem Basismodul und einem Funktionsmodul,
  • 3 zeigt eine Anordnung von einem Basismodul, einem Funktionsmodul sowie einem Optionsmodul,
  • 4 zeigt eine weitere Anordnung von einem Basismodul, einem Funktionsmodul sowie einem Optionsmodul,
  • 5 zeigt eine Anordnung von einem Basismodul, einem Funktionsmodul sowie zwei Optionsmodulen,
  • 6 zeigt eine weitere Anordnung von einem Basismodul, einem Funktionsmodul sowie zwei Optionsmodulen,
  • 7 zeigt eine Draufsicht auf eine Innenseite eines ersten Gehäuseteils,
  • 8 zeigt ein weiteres erstes Gehäuseteil,
  • 9 zeigt eine Draufsicht auf ein zweites Gehäuseteil,
  • 10 zeigt eine Rückseite des zweiten Gehäuseteils der 9,
  • 11 zeigt eine Draufsicht auf eine Anordnung aus Basis- und Funktionsmodul mit drahtgebundener Schnittstelle,
  • 12 zeigt die Seitenansicht der Anordnung aus 11,
  • 13 zeigt eine perspektivische Ansicht auf eine Anordnung aus Basis- und Optionsmodul mit drahtgebundener Schnittstelle, und
  • 14 zeigt eine perspektivische Ansicht auf eine Anordnung aus Basis-, Funktions- und Optionsmodul mit drahtloser Schnittstelle.
  • Die 1 bis 6 zeigen beispielhaft verschiedene Anordnungen von Basis- und Erweiterungsmodulen von mit dem erfindungsgemäßen Baukastensystem hergestellten elektrischen Baueinheiten. In der nachfolgenden Figurenbeschreibung werden die lateral zu den Basismodulen angeordneten Erweiterungsmodule als Funktionsmodule bezeichnet, und die stapelartig zu den Basismodulen angeordneten Erweiterungsmodule als Optionsmodule bezeichnet.
  • In 1 weist die Schaltungsanordnung 100 ein 6-poliges Basismodul 102 mit Anschlusseinrichtungen 104 auf. Das Basismodul 102 weist eine Leiterplatte mit darauf angeordneten und miteinander verschalteten Bauelementen auf, die in der 1 nicht dargestellt sind. Die Leiterplatte ist trapezförmig, wobei die parallelen Grundlinien des Trapezes die Schmalseiten bilden und die Schenkel des Trapezes die Längsseiten, an denen – vorzugsweise äquidistant – die Anschlusseinrichtungen 104 angeordnet sind.
  • Die Anschlusseinrichtungen 104, die als ungefähr halbkreisförmige Ausnehmungen in den Längsseiten des Basismoduls 102 ausgebildet sind, sind mit in 1 nicht dargestellten Kontaktorganen elektrisch verbindbar, die in einem Gehäuseseitenteil oder Gehäuseabstandsteil angeordnet sind, das in 1 ebenfalls nicht dargestellt ist. Beispielsweise sind die Anschlusseinrichtungen 104 bei einer Leiterplatte durch bereichsweise vergoldete Metallisierungen gebildet, die durch Federdruck in elektrisch kontaktierender Anlage an den Kontaktorganen gehalten werden, oder durch eine leitfähige Verbindung wie Löten oder Kleben mit den Kontaktorganen verbunden sind.
  • Die sechs Anschlusseinrichtungen 104 sind symmetrisch zu einer Mittelachse des von der Leiterplatte gebildeten Trapezes angeordnet. Die Anzahl der Anschlusseinrichtungen 104 beträgt ein Vielfaches von zwei. Das Ausführungsbeispiel kann bei Bedarf um zwei weitere Anschlusseinrichtungen 104 ergänzt werden.
  • In 2 weist die Schaltungsanordnung 200 ein Basismodul 202 und ein Funktionsmodul 206 auf. Das Basismodul 202 ist 6-polig und weist an den Längsseiten der Leiterplatte die Anschlusseinrichtungen 204 auf. Über eine nicht dargestellte definierte Schnittstelle kommunizieren das Basismodul 202 und das Funktionsmodul 206 miteinander, tauschen insbesondere Daten- und/oder Versorgungssignale aus. Das Funktionsmodul 206 ist trapezförmig und bildet insbesondere die Trapezkontur des Basismoduls 202 fort. Die Außenkontur der Schaltungsanordnung 200 ist trotz der lateralen Anordnung des Funktionsmoduls 206 an der Schmalseite des Basismoduls 202 im Wesentlichen deckungsgleich mit der Außenkontur der Schaltungsanordnung 100 des in 1 dargestellten Basismoduls 102.
  • 3 zeigt eine Schaltungsanordnung 300 mit einem Basismodul 302 mit Anschlusseinrichtungen 304, einem Funktionsmodul 306 und einem Optionsmodul 308. In einer abgewandelten Ausführungsart können auch das Funktionsmodul 306 und/oder das Optionsmodul 308 Anschlusseinrichtungen aufweisen. Die Leiterplatten der Module sind planparallel zueinander angeordnet, wobei die Leiterplatte des Funktionsmoduls 306 lateral an die Leiterplatte des Basismoduls 304 anschließt, und die Leiterplatte des Optionsmoduls 308 im Wesentlichen deckungsgleich zu der Leiterplatte des Basismoduls 304 ist und oberhalb der Leiterplatte des Basismoduls 304 stapelartig angeordnet ist.
  • Die Festlegung des Funktionsmoduls 306 und/oder des Optionsmoduls 308 in Bezug auf das Basismodul 302 kann durch eine Befestigung des jeweiligen Moduls an einem Gehäuseteil erfolgen und/oder durch eine Verbindung mit dem Basismodul, beispielsweise kann die Festlegung jedenfalls teilweise auch durch eine elektrische Steck- oder Lötverbindung von mindestens zwei Modulen erfolgen.
  • Über in der 3 nicht dargestellte drahtgebundene und/oder drahtlose Schnittstellen ist eine Kommunikation zwischen dem Basismodul 302 und dem Funktionsmodul 306 und/oder dem Optionsmodul 308 möglich; ebenso kann eine Kommunikation zwischen dem Optionsmodul 308 und dem Funktionsmodul 306 über definierte Schnittstellen erfolgen.
  • Die 4 zeigt eine Schaltungsanordnung 400 mit einem Basismodul 402 mit Anschlusseinrichtungen 404, einem Funktionsmodul 406 sowie einem Optionsmodul 408. Die Kontur des Optionsmoduls 408 ist im Wesentlichen deckungsgleich mit der sich aus der Kombination des Basismoduls 402 mit dem Funktionsmodul 406 ergebenden Kontur, insbesondere überdeckt das Optionsmodul 408 das Basismodul 402 und das Funktionsmodul 406. Dadurch lassen sich Schnittstellenelemente auf den Modulen so anordnen, dass sie im zusammengebauten Zustand unmittelbar benachbart sind, was bei drahtgebundenen Schnittstellen kurze Verbindungslängen ermöglicht und bei drahtlosen Schnittstellen eine sichere Verbindung bei geringen Sendeenergien.
  • Für das stapelweise Anordnen von Basis- oder Funktionsmodulen mit Optionsmodulen können die Leiterplatten Abstandhalterelemente aufweisen, die beispielsweise bei drahtgebundenen Schnittstellen durch Steckverbindungsleisten gebildet sein können.
  • Die 5 zeigt eine Schaltungsanordnung 500 mit einem dreilagigen Aufbau, wobei über eine Anordnung von Basismodul 502 mit Anschlusseinrichtungen 504, einem daran lateral anschließenden Funktionsmodul 506 und einem darüber angeordneten Optionsmodul 508 entsprechend der Schaltungsanordnung 400 der 4 ein weiteres Optionsmodul 510 angeordnet ist, dessen Kontur im Wesentlichen mit der Kontur des Basiselements 502 übereinstimmt.
  • Die 6 zeigt eine Schaltungsanordnung 600 mit einem dreilagigen Aufbau, wobei über eine Anordnung von Basismodul 602 mit Anschlusseinrichtungen 604, einem daran lateral anschließenden Funktionsmodul 606 und einem darüber angeordneten Optionsmodul 608 entsprechend der Schaltungsanordnung 400 der 4 ein weiteres Optionsmodul 610 angeordnet ist, dessen Kontur im Wesentlichen mit der Kontur der Kombination aus Basiselements 602 und Funktionsmodul 606 übereinstimmt.
  • Die 7 zeigt eine Draufsicht auf eine Innenseite eines ersten Gehäuseteils 120 aus Kunststoff. Die Innenfläche 122 ist plan und bildet eine Auflagefläche für die Leiterplatte eines Basismoduls 102 (1) und gegebenenfalls eines Funktionsmoduls 206 (2). Auf einander gegenüberliegenden Seiten und symmetrisch zu einer Längsachse 124 bildet das erste Gehäuseteil einstückig Aufnahmemittel 126 für die Aufnahme von nicht dargestellten elektrisch leitfähigen Kontaktorganen auf, beispielsweise Feder- oder Schraubklemmen. Die Aufnahmemittel 126 begrenzen einen Einführkanal 130 für eine Anschlussleitung und einen Einführkanal 132 für ein Werkzeug zum Betätigen des Kontaktorgans. Die Längsrichtung der Einführkanäle 130, 132 einander in Bezug auf die Längsachse 124 gegenüberliegender Aufnahmemittel 126 schließen einen Winkel von weniger als 12° ein, insbesondere zwischen 45° und 90°, und vorzugsweise von etwa 60°.
  • Die Kontaktorgane verlaufen um eine von den Aufnahmemitteln 126 ausgebildete Kante 128 und kontaktieren an dieser Position die Anschlusseinrichtung 104 der Leiterplatte des zugehörigen Basis-, Funktions- oder Optionsmoduls. Die gedachten Verbindungslinien der Kanten 128 der einzelnen Aufnahmemittel 126 entsprechen den Schenkeln der Trapezkontur der Leiterplatten der Module. Insgesamt sind auf den beiden Seiten jeweils vier Aufnahmemittel 126 angeordnet, die baukastenartig je nach Bedarf, d.h. je nach Anzahl der Anschlusseinrichtungen der in das Gehäuseteil eingesetzten Module, mit Kontaktorganen bestückbar sind.
  • Auf der Unterseite 134 des ersten Gehäuseteils 120, die der breiten Grundseite der Leiterplatte des Basismoduls 104 zugeordnet ist, bildet das erste Gehäuseteil einstückig eine Befestigungseinrichtung für die Befestigung der elektrischen Baueinheit an einer Tragschiene 136 aus. Die Befestigungseinrichtung umfasst ein in Richtung des Pfeils 144 verschiebbares Federelement 138, mittels dem das erste Gehäuseteil 120 und damit die elektrische Baueinheit vorzugsweise werkzeuglos federverrastend und lösbar auf die Tragschiene 136 aufclipsbar ist, indem die abgekröpften Enden 140 in zugehörige Aussparungen 142 der Befestigungseinrichtung eingreifen.
  • Die 8 zeigt ein weiteres erstes Gehäuseteil 150, das mit dem ersten Gehäuseteil 120 der 7 zusammensetzbar ist. Hierzu bildet das weitere erste Gehäuseteil 150 einstückig hohle Verbindungselemente 152 aus, in die einstückig von dem Gehäuseteil 120 ausgebildete Verbindungsstifte 146 klemmend einsteckbar sind. Die Verbindungsstifte 146 können ebenfalls hohl sein. Es sind mehrere Verbindungsstifte 146 und Verbindungselemente 152 auf dem ersten Gehäuseteil 120 und dem weiteren ersten Gehäuseteil 152 symmetrisch zur Längsachse 124 angeordnet. Die beiden ersten Gehäuseteile 120, 150 bilden im zusammengesteckten Zustand das Gehäuse der elektrischen Baueinheit mit minimaler Breite.
  • Die Rückseite des ersten Gehäuseteils 120 ist mindestens abschnittsweise plan, vorzugsweise ganzflächig plan, und bildet eine Außenfläche des Gehäuses der elektrischen Baueinheit, an die eine weitere elektrische Baueinheit anreihbar ist. Die Rückseite des weiteren ersten Gehäuseteils 150 ist mindestens abschnittsweise plan, vorzugsweise ganzflächig plan, und bildet eine Außenfläche des Gehäuses der elektrischen Baueinheit, an die eine weitere elektrische Baueinheit anreihbar ist.
  • Die 9 zeigt eine Draufsicht auf ein zweites Gehäuseteil 160 und die 10 eine Rückseite des Gehäuseteils 160, das im Wesentlichen U- oder C-förmig ist und als Abstandshalterelement (spacer) für die Herstellung eines breiteren Gehäuses eingesetzt werden kann. Hierzu kann das zweite Gehäuseteil 160 mit seiner Rückseite mit dem ersten Gehäuseteil 120 (7) zusammengesteckt werden. Die Rückseite weist hierzu hohle Verbindungselemente 162 auf, deren Position und Form mit den hohlen Verbindungselementen 152 des weiteren ersten Gehäuseteils 150 (8) übereinstimmen. Die Vorderseite weist Verbindungsstifte 156 auf, deren Position und Form mit den Verbindungsstiften 146 des ersten Gehäuseteils 120 (7) übereinstimmen. Auf diese Weise können ein oder mehrere zweite Gehäuseteile 160 zusammengesetzt und zwischen die beiden ersten Gehäuseteile 120, 150 gesetzt werden, um dadurch – abhängig von der Anzahl der in das Gehäuse eingesetzten Module – eine stufenweise Verbreiterung des Gehäuses der elektrischen Baueinheit bereitzustellen.
  • Das zweite Gehäuseteil 160 bildet zwischen seinen Schenkeln 164, die einstückig Aufnahmemittel 166 für Kontaktorgane ausbilden, einen Aufnahmeraum 170, in den ein Erweiterungsmodul einsetzbar ist, insbesondere ein Optionsmodul 308, 408 (3, 4). Das zweite Gehäuseteil 160 weist eine Befestigungseinrichtung auf, mit der das Gehäuse und damit die elektrische Baueinheit an der Tragschiene 136 (7) festlegbar ist. Das zweite Gehäuseteil 160 bildet hierzu vorzugsweise einstückig ein Federelemente 168 aus, mittels dem das Gehäuse werkzeuglos lösbar an der Tragschiene 136 festlegbar ist.
  • Die 11 zeigt eine Draufsicht und die 12 eine Seitenansicht eines Funktionsmoduls 706, das über eine drahtgebundene Schnittstelle 780 mit einem Basismoduls 702 verbindbar ist. Die Schnittstelle 780 umfasst als elektrische Verbindungselemente eine Steckerleiste 782 an dem Basismodul 702 und eine Buchsenleiste 784 an dem Funktionsmodul 706, wobei die Verbindungsrichtung lateral in Bezug auf die Leiterplatte des Basismoduls 702 ist. In einer Ausführungsart weisen die elektrischen Verbindungselemente einen mechanischen Verpolschutz auf. Außerdem können die elektrischen Verbindungselemente auch eine mechanische Verbindung bereitstellen, entweder allein aufgrund des klemmenden Eingriffs der Steckerstifte 786 in die Buchsenelemente 788, oder alternativ oder zusätzlich durch ein mechanisches Verbindungselement, beispielsweise eine Verbindungsschraube oder einen Verbindungsstift.
  • Die 13 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Optionsmoduls 808, das über eine drahtgebundene Schnittstelle 880 mit einem Basismoduls 802 verbindbar ist. Die Schnittstelle 880 umfasst als elektrische Verbindungselemente eine Steckerleiste 882 an dem Basismodul 802 und eine Buchsenleiste 884 an dem Funktionsmodul 806, wobei die Verbindungsrichtung vertikal in Bezug auf die Leiterplatte des Basismoduls 802 ist. In einer Ausführungsart weisen die elektrischen Verbindungselemente einen mechanischen Verpolschutz auf. Außerdem können die elektrischen Verbindungselemente auch eine mechanische Verbindung bereitstellen, entweder allein aufgrund des klemmenden Eingriffs der Steckerstifte 886 in die Buchsenelemente 888, oder alternativ oder zusätzlich durch ein mechanisches Verbindungselement, beispielsweise eine Verbindungsschraube oder einen Verbindungsstift.
  • Die 14 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Schaltungsanordnung umfassend ein Basismodul 902, ein Funktionsmodul 906 und ein Optionsmodul 908, die jeweils eine drahtlose Schnittstelle 980 aufweisen, mittels denen eine Einweg- oder Zweiweg-Signalübertragung zwischen den Modulen durchführbar ist. Die Schnittstellen sind im Ausführungsbeispiel als Funkschnittstellen ausgeführt und umfassen jeweils eine Antenne 990, die auch als flächiges Element oder gedruckte Leiterbahn ausgebildet sein kann. Alternativ oder ergänzend zu einer Funkschnittstelle können auch optische oder sonstige drahtlose Schnittstellen vorgesehen sein. Darüber hinaus können Basis- oder Erweiterungsmodule neben drahtlosen Schnittstellen auch drahtgebundene Schnittstellen aufweisen, beispielsweise wie in den Ausführungsbeispielen der 12 und 13 dargestellt und beschrieben. Insbesondere das Basismodul 902 weist alle Schnittstellen auf, die in den diesem Basismodul 902 zugeordneten Erweiterungsmodulen realisiert sind, damit eine Verbindung dieses Basismoduls 902 mit allen zugeordneten Erweiterungsmodulen möglich ist.

Claims (12)

  1. Baukastensystem für die Herstellung einer anwendungsspezifischen elektrische Baueinheit, wobei das Baukastensystem mindestens ein elektrisches Basismodul (302) und mindestens ein elektrisches Erweiterungsmodul (306, 308) umfasst, aus denen eine elektrische Schaltungsanordnung der anwendungsspezifischen elektrischen Baueinheit gebildet werden kann, die mindestens ein erstes Basismodul (302) aufweist, und wobei zur Bildung der Schaltungsanordnung ein oder mehrere Erweiterungsmodule (306, 308) und/oder ein oder mehrere weitere Basismodule (302) über definierte elektrische Schnittstellen (780, 980) mit dem ersten Basismodul (302) und/oder untereinander verbindbar sind, und wobei das Baukastensystem weiterhin Gehäuseteile (120, 150, 160) zur Bildung eines die Schaltungsanordnung aufnehmenden Gehäuses umfasst, wobei mindestens ein Gehäuseteil (120, 150, 160) mindestens einen Teil einer Befestigungseinrichtung aufweist, mittels der das Gehäuse an einer Tragschiene (136) befestigbar ist, und wobei mindestens ein Gehäuseteil (120, 150, 160) derart ausgebildet ist, dass das Gehäuse an ein weiteres, ebenfalls an der Tragschiene (136) befestigbares Gehäuse einer weiteren elektrischen Baueinheit anreihbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Basismodul (302) bei einer erstmaligen Inbetriebnahme, und/oder beim Einschalten der elektrischen Energieversorgung, und/oder in Antwort auf einen Steuerbefehl erkennt, ob und gegebenenfalls welche Erweiterungsmodule (306, 308) Bestandteil der Schaltungsanordnung der elektrischen Baueinheit sind, und dass die elektrische Baueinheit autokonfigurierbar ist.
  2. Baukastensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Basismodul (302) einen Mikroprozessor aufweist, durch dessen Programmierung die Funktion des Basismoduls (302), und/oder des Erweiterungsmoduls (306, 308), und/oder der Schaltungsanordnung der elektrischen Baueinheit wählbar ist.
  3. Baukastensystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor frei programmierbar ist, insbesondere auch am Ort der Montage der elektrischen Baueinheit programmierbar ist, und dadurch auch bei einer bereits hergestellten und/oder an der Tragschiene befestigten elektrischen Baueinheit eine anwendungsspezifische Funktion der elektrischen Baueinheit wählbar ist.
  4. Baukastensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Schnittstellen (780, 980) des Basismoduls (302) drahtlose Schnittstellen (980) für einen drahtlosen Signalaustausch mit Erweiterungsmodulen (306, 308) und/oder mit außerhalb der elektrischen Baueinheit angeordneten Komponenten sind.
  5. Baukastensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Schnittstellen (780, 980) des Basismoduls (302) drahtgebundene Schnittstellen (780) für einen drahtgebundenen Signalaustausch mit Erweiterungsmodulen (306, 308) und/oder mit außerhalb der elektrischen Baueinheit angeordneten Komponenten sind.
  6. Baukastensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltungsanordnung eine Schaltung zur Signalverarbeitung ist, deren Eingangssignal ein Sensorsignal und deren Ausgangssignal ein normiertes Strom- oder Spannungssignal der Messtechnik ist, insbesondere ein Stromsignal zwischen 4 mA und 20 mA oder zwischen 0 mA und 20 mA, oder ein Spannungssignal zwischen 2 V und 10 V oder zwischen 0 V und 10 V ist.
  7. Baukastensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Baukastensystem mindestens ein erstes Gehäuseteil (120, 150) aufweist, das eine Außenfläche des Gehäuses bildet, an die eine weitere elektrische Baueinheit anreihbar ist, und außerdem mindestens ein zweites Gehäuseteil (160) aufweist, das mit dem ersten Gehäuseteil (120, 150) oder einem weiteren zweiten Gehäuseteil (160) verbindbar ist und durch das die Breite des Gehäuses stufenweise vergrößerbar ist.
  8. Baukastensystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuseteil (160) vorzugsweise einstückig Aufnahmemittel (166) aufweist für die Aufnahme von elektrischen Kontaktorganen, mittels denen Basismodule (302) und/oder Erweiterungsmodule (306, 308) elektrisch kontaktierbar sind.
  9. Baukastensystem nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur des zweiten Gehäuseteils (160) an mindestens zwei Außenseiten mit der Kontur des ersten Gehäuseteils (120, 150) übereinstimmt.
  10. Elektrische Baueinheit, hergestellt aus einem Baukastensystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die elektrische Baueinheit mindestens ein erstes Basismodul (302) aufweist, das mindestens eine definierte elektrische Schnittstelle (780, 980) aufweist für die Verbindung mit einem Erweiterungsmodul (306, 308) und/oder einem weiteren Basismodul (302), wobei alle die Schaltungsanordnung der elektrischen Baueinheit bildenden Basis- und Erweiterungsmodule (302, 306, 308) in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sind, wobei das Gehäuse eine Befestigungseinrichtung aufweist, mittels der das Gehäuse an einer Tragschiene (136) befestigbar ist, wobei das Gehäuse an ein weiteres, ebenfalls an der Tragschiene (136) befestigbares Gehäuse einer weiteren elektrischen Baueinheit anreihbar ist, wobei das Basismodul (302) bei einer erstmaligen Inbetriebnahme, und/oder beim Einschalten der elektrischen Energieversorgung, und/oder in Antwort auf einen Steuerbefehl erkennt, ob und gegebenenfalls welche Erweiterungsmodule (306, 308) Bestandteil der Schaltungsanordnung der elektrischen Baueinheit sind, und wobei die elektrische Baueinheit autokonfigurierbar ist.
  11. Elektrische Baueinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Erweiterungsmodul (306, 308) lateral zu dem Basismodul (302), vorzugsweise lateral an das Basismodul (302) anschließend, in dem Gehäuse angeordnet ist, insbesondere lateral zu einer Leiterplatte des Basismoduls (302) angeordnet ist.
  12. Elektrische Baueinheit nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Erweiterungsmodul (306, 308) stapelartig zu dem Basismodul (302) in dem Gehäuse angeordnet ist, insbesondere ober- oder unterhalb zu einer Leiterplatte des Basismoduls (302) angeordnet ist.
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