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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Führen einer Leine um einen Ring,
insbesondere einen Bojenring, oder um eine Stange, ein Rohr oder eine
andere Leine, wobei die Vorrichtung eine Haltestange umfaßt, an deren
vorderen Ende eine Leinen-Einfädeleinrichtung
angeordnet ist, gemäß den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruchs 1.
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Zur
Befestigung von Wasserfahrzeugen, insbesondere von Segelschiffen,
Sportbooten und dgl., an Festmacherbojen ist es beispielsweise aus
den Druckschriften
DE
90 12 077 U1 und
DE
298 17 346 U1 bekannt, am Ende der jeweils zu befestigenden Leine
einen Bojenhaken anzuordnen, der im wesentlichen aus einem mit einer
Stange versehenen Haken besteht und der an dem Ring der entsprechenden Boje
eingehakt wird. Der jeweilige Bojenhaken verbleibt anschließend so
lange an der entsprechenden Boje, bis die Leine wieder gelöst werden
soll.
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Nachteilig
bei Verwendung eines derartigen Bojenhakens ist unter anderem, daß der Haken
sich bei ungünstigen
Bedingungen von selber lösen
und das Fahrzeug beim „Schwojen” durch
mit dem Haken verbundenen starren Stange beschädigt werden kann. Außerdem lassen
sich die bekannten Bojenhaken teilweise nur schwer vom Boot aus
wieder lösen oder
benötigen
ein separates Seil zum Öffnen,
was sich leicht „vertörnen” und beim
Lösen zu
Problemen führen
kann.
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Aus
den Druckschriften
DE
82 30 641 U1 und
DE
43 27 605 C1 sind Vorrichtungen zum Legen einer Leine um
einen Ring, insbesondere um einen Bojenring, bekannt, die aus einer
Haltestange und einer vorderseitig an der Haltestange angeordneten Leinen-Einfädeleinrichtung
bestehen. Mit diesen Einfädeleinrichtungen,
die nach dem Einfädelvorgang jeweils
wieder an Bord des Fahrzeuges gezogen werden, können die Leinen durch das geschlossene Bojenauge
gezogen werden, wel ches später
dann leicht wieder von Bord des Fahrzeuges aus gelöst werden
kann. Nach dem Einfädelvorgang
verbleiben am Bojenauge keine starren Bauteile.
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Die
bekannten Leinen-Einfädeleinrichtungen sind
allerdings hinsichtlich ihrer Handhabung relativ kompliziert, und
es bedarf einiges Geschickes der das entsprechende Wasserfahrzeug
befestigenden Person, um eine einwandfreie Funktionsweise der bekannten
Vorrichtungen zu ermöglichen.
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Aus
der
WO 92/02 406 A1 ist
ein an dem Ende einer Trosse angeordneter ringförmiger Haken bekannt, dessen
Hakenöffnung
mit einem schwenkbaren Verschlußteil
versehen ist. Das Verschlußteil kann
mittels einer Freigabeeinrichtung geöffnet werden, die durch eine
entlang der Trosse geführte
Leine betätigbar
ist. Einen Hinweis auf eine Leinen-Einfädeleinrichtung
offenbart diese Druckschrift allerdings nicht.
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Schließlich ist
aus der
US 4,560,098
A eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art bekannt, bei welcher
die Leinen-Einfädeleinrichtung
ein scheibenförmiges
Umlegteil umfaßt,
welches exzentrisch um eine Drehachse schwenkbar ist. Dabei erfolgt
die Schwenkbewegung gegen die Rückstellkraft
eines elastischen Elementes von einer Ruheposition in eine Einfädel-Endposition, wobei
die Ruheposition und die Einfädel-Endposition
des Umlegteiles durch Exzenterflächenanschläge oder
ein bogenförmiges Langloch
festgelegt sind. Zur Festlegung der Lage der zu verlegenden Leine
ist eine separate Einrichtung vorgesehen, welche auf dem äußeren Rand
des Umlegteiles angeordnet und gegenüber dem Umlegteil in Umfangsrichtung
verschiebbar ist.
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Das
scheibenförmige
Umlegteil der bekannten Vorrichtung weist in seinem Randbereich
eine sich bis zum äußeren Rand
erstreckende Ausnehmung zur Aufnahme des von der Leine zu umschließenden Ringes
etc. auf, in welche der Ring etc. einführbar ist, wobei sich die Einrichtung
zur Festlegung der Lage der zu verlegenden Leine – in Drehrichtung des
Umlegteiles gesehen – vor
der Ausnehmung befindet, so daß nach
dem Einführen
des Ringes oder einer Stange in die Ausnehmung das scheibenförmige Umlegteil
sich beim Drücken
des Umlegteiles auf den Ring etc. sowie beim anschließenden Ziehen
an der Haltestange zunächst
entgegen der Zugrichtung der Haltestange dreht und die Ausnehmung
außenseitig
durch die Einrichtung zur Festlegung der Lage der zu verlegenden
Leine verschlossen wird, wobei die Leine den Ring etc. mindestens
teilweise umschließt,
und daß beim
weiteren Ziehen an der Haltestange die Ausnehmung den Ring etc.
wieder freigibt,
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Als
nachteilig hat es sich bei der bekannten Vorrichtung erwiesen, daß eine separate
Einrichtung zur Festlegung der Leine erforderlich ist, welche lose in
einer Aussparung des Umlegteiles geführt wird. Diese Einrichtung
kann sich gegebenenfalls verklemmen und das Einfädeln des Ringes oder der Stange in
die entsprechende Ausnehmung des Umlegteiles behindern. Außerdem muß bei der
bekannten Vorrichtung ein elastisches Rückstellelement vorgesehen werden,
um das scheibenförmige
Umlegteil nach Erreichen der Einfädel-Endposition wieder in die Ruheposition
zu schwenken. Schließlich
können
sich an den zur Festlegung der Endpositionen des Umlegteiles erforderlichen
Anschlagflächen
leicht Verschmutzungen (Sand, Kies, Tang etc.) absetzen und das Umlegteil
blockieren, so daß keine
Bewegung von der einen zur anderen Endposition erfolgen kann. Dadurch
kann das Einführen,
wie das Freigeben des Ringes oder der Stange behindert oder sogar
unmöglich
gemacht werden.
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Ausgehend
von der
US 4,560,098
A liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs erwähnten
Art anzugeben, die kostengünstig
herstellbar und sich besonders einfach und bequem handhaben läßt und überdies
betriebssicher ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren
die Unteransprüche.
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Die
Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, als Leinen-Einfädeleinrichtung
ein nur in einer Richtung drehbares, scheibenförmiges Umlegteil zu verwenden,
an dem außerhalb
der Drehachse die zu verlegende Leine direkt an dem scheibenförmigen Umlegteil
angeordnet ist, wobei das scheibenförmige Umlegteil mit seinem
im wesentlichen kreisförmigen äußeren Rand
drehbar in einer Führung
eines das Umlegteil randseitig teilweise umschließenden Gehäuses eingreift.
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Ein
derartiger Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Vorteile
auf, daß gegenüber der
bekannten Vorrichtung weniger bewegliche Teile erforderlich sind.
Insbesondere ist keine von dem scheibenförmigen Umlegteil separate Einrichtung
zur Festlegung der Lage der zu verlegenden Leine erforderlich, welche
lose an dem Umlegteil geführt
wird. Außerdem
entfällt
eine Begrenzung des Schwenkweges, da das Umlegteil sich nur in einer Richtung
dreht. Ferner kann ein elastisches Element entfallen.
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Da
außerdem
das scheibenförmige
Umlegteil über
eine Führung
am Außendurchmesser
des Gehäuses
geführt
wird, entfällt
eine separate Drehachse oder Nabenführung, wie sie im Falle der
US 4,560,098 A erforderlich
ist.
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Zur
Festlegung der Drehrichtung des scheibenförmigen Umlegteiles hat es sich
als vorteilhaft erwiesen, wenn das Umlegteil eine sägezahnförmige Außenkontur
aufweist, in welche ein federbeaufschlagtes Sperrteil eingreift.
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Alternativ
können
aber auch seitlich oder radial an dem scheibenförmigen Umlegteil ange ordnete
Sägezahnprofile
in Verbindung mit einer Sperrklinke zum Einsatz kommen.
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Zur
Festlegung der Lage der zu verlegenden Leine an dem scheibenförmigen Umlegteil
kann eine Bohrung vorgesehen sein, durch welche die Leine von der
Rückseite
zur Vorderseite hindurchziehbar ist. Dabei kann die Leine auf der
Rückseite
des Umlegteiles verknotet sein oder das entsprechende Ende kann
zum Bediener zurückgeführt und
von diesem gehalten werden.
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Es
kann aber auch vorgesehen sein, daß das entsprechende Ende der
Leine an dem scheibenförmigen
Umlegteil durch eine Klemmeinrichtung oder ein dornenförmiges Fixierteil
gehalten wird.
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Das
scheibenförmige
Umlegteil kann aus Kunststoff oder einem nicht rostenden Metall
bestehen.
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Als
besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn auf der der Haltestange
zugewandten Seite des Gehäuses
der Leinen-Einfädeleinrichtung
eine hakenförmige
Vorrichtung zum Fangen oder Halten der Boje, der Stange, des Rohres
oder einer anderen Leine angeordnet ist, so daß ein an der Haltestange angeordneter
separater Bootshaken entfallen kann.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden
anhand von Figuren erläuterten
Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
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1 eine
teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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2 eine
perspektivische Ansicht der in 1 dargestellten
Vorrichtung;
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3–7 die
in 1 dargestellte Vorrichtung beim Einfädeln einer
Leine in einen Bojenring zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
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In
den 1–7 ist
mit 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Legen einer
Leine 2 um einen Bojenring 3 (vgl. 3–7)
einer nicht dargestellten Boje bezeichnet. Die Vorrichtung 1 besteht aus
einer Haltestange 4 und einer am vorderen Ende der Haltestange 4 befestigten
Leinen-Einfädeleinrichtung 5.
Dabei ist an der Leinen-Einfädeleinrichtung 5 eine
hakenförmige
Fangeinrichtung 6 angeordnet.
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Die
Leinen-Einfädeleinrichtung 5 umfaßt ein scheibenförmiges Umlegteil 7 aus
Kunststoff, welches mit seinem im wesentlichen kreisförmigen äußeren Rand 8 drehbar
in eine Führung 9 eines
das Umlegteil 7 randseitig teilweise umschließenden Gehäuses 10 aus
Aluminium gelagert ist.
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Dabei
sind das Umlegteil 7 und das Gehäuse 10 derart ausgebildet,
daß das
Umlegteil 7 in der Führung 9 des
Gehäuses 10 nur
in einer Richtung, und zwar in dem dargestellten Ausführungsbeispiel entgegen
dem Uhrzeigersinn, drehbar ist. Hierzu weist das Umlegteil 7 eine
sägezahnförmige Außenkontur
auf 11, in welche ein in dem Gehäuse 10 gelagertes
und durch eine Druckfeder 12 beaufschlagtes Sperrteil 13 eingreift.
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Im
Bereich des äußeren Randes 8 und
damit außerhalb
der Drehachse 14 des Umlegteiles 7 ist eine Bohrung 15 vorgesehen,
durch welche die zu verlegende Leine 2 hindurchführbar ist.
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Außerdem weist
das Umlegteil 7 im Bereich seines äußeren Randes 8 eine
sich bis zum äußeren Rand 8 erstreckende
Ausnehmung 16 zur Aufnahme des von der Leine 2 zu
umschließenden
Bojenringes 3 auf, wobei die Ausnehmung 16 etwa
keilförmig
ausgebildet ist und unterschiedlich lange Schenkel 17, 18 aufweist.
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Da
die Bohrung 15 zur Aufnahme der zu verlegenden Leine 2 sich – in Drehrichtung
des Umlegteiles 7 gesehen – vor der Ausnehmung 16 zur
Aufnahme des Bojenringes 3 befindet, dreht sich nach dem
Einführen
des Bojenringes 3 in die Ausnehmung 16 das scheibenförmige Umlegteil 7 beim
Ziehen an der Haltestange 4 entgegen dem Uhrzeigersinn.
Dabei wird die Ausnehmung 16 außenseitig durch das Gehäuse 10 verschlossen,
und die Leine 2 umschließt den Bojenring 3.
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Nachfolgend
wird mit Hilfe der 3–7 die Wirkungsweise
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 näher erläutert. Dabei
sei die an der entsprechenden Boje zu befestigende Leine 2 durch
die Bohrung 15 des Umlegteiles 7 hindurchgezogen
und mit dem in den Fig. nicht sichtbaren Ende auf der Rückseite
des Umlegteiles verknotet, so daß dieses Ende bei dem Legevorgang
nicht durch die Bohrung 15 hindurchrutschen kann. Das andere
Ende der Leine 2 sei an Bord belegt. Außerdem ist das Umlegteil 7 grob
positioniert, wobei die Ausnehmung 16 zur Aufnahme des
Bojenringes 3 sich nicht in dem von dem Gehäuse 10 umschlossenen
Bereich befindet, und zwar möglichst
in der Nähe
des der Haltestange 4 zugewandten Bereiches des Gehäuses 10,
wie dieses beispielsweise auch in den 1 und 2 dargestellt
ist.
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Zunächst wird
mittels des an der Leinen-Einfädeleinrichtung 5 angeordneten
hakenförmigen Fangeinrichtung 6 der
Bojenring 3 gefangen, d. h. die Fangeinrichtung 6 wird
um den Bojenring 3 gelegt und die Boje dann an das nicht
dargestellte Fahrzeug herangezogen (3).
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Dann
wird die Vorrichtung 1 etwas angehoben und der Bojenring 3 in
die Ausnehmung 16 eingeführt (4). Sodann
wird der kurze Schenkel 17 der Ausnehmung 16 gegen
den Bojenring 3 gedrückt, so
daß sich
das Umlegteil 7 um seine Drehachse 14 entgegen
dem Uhrzeigersinn dreht und der Bojenring 3 zwischen dem
Gehäuse 10 und
dem Umlegteil 7 eingeschlossen wird (5).
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Durch
Ziehen an der Haltestange 4 in Richtung des Pfeiles 19 dreht
sich das scheibenförmige Umlegteil 7 weiter
(6), bis der Bojenring 3 schließlich wieder
freigegeben wird, d. h. bis die Ausnehmung 16 nicht mehr
durch das Gehäuse 10 verschlossen
wird (7). Bei diesem Vorgang wird die Leine 2 durch
den Bojenring 3 hindurchgezogen.
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Anschließend wird
die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit
der an der Leinen-Einfädeleinrichtung 5 noch
verbundenen Leine 2 an Bord des Wasserfahrzeuges geholt,
das verknotete Ende der Leine 2 geöffnet und aus der Bohrung 15 des
Umlegteiles 7 gezogen sowie z. B. an einer Klampe befestigt.
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Die
Erfindung ist selbstverständlich
nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So
kann das Umlegteil 7 beispielsweise auch aus einem nicht
rostenden Material und das Gehäuse 10 aus
einem Seewasser festem Kunststoff bestehen.
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Ferner
muß das
Umlegteil nicht zwingend eine Bohrung oder sonstige Ausnehmung für die Leine
aufweisen, sondern es kann auch eine andere Fixiereinrichtung vorgesehen
sein, wie eine Klemmeinrichtung oder ein dornenförmiges Fixierteil etc.
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Außerdem ist
die erfindungsgemäße Vorrichtung
nicht nur für
das Legen von Leinen durch Ringe einsetzbar, sondern kann in gleicher
Weise auch für das
Legen einer Leine um eine Stange, ein Rohr oder eine andere Leine
herum verwendet werden.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Leine
- 3
- Ring,
Bojenring
- 4
- Haltestange
- 5
- Leinen-Einfädeleinrichtung
- 6
- Fangeinrichtung
- 7
- Umlegteil
- 8
- äußere Rand
- 9
- Führung
- 10
- Gehäuse
- 11
- sägezahnförmige Außenkontur
- 12
- Druckfeder
- 13
- Sperrteil
- 14
- Drehachse
- 15
- Bohrung,
Einrichtung
- 16
- Ausnehmung
- 17
- Schenkel
- 18
- Schenkel
- 19
- Pfeil