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DE102006016342A1 - Sicherheitselement - Google Patents

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DE102006016342A1
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DE102006016342A
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Christof Baldus
Max Voit
Jürgen ZERBES
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Giesecke and Devrient GmbH
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Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement mit einem lichtdurchlässigen Trägermaterial, das auf einer ersten Seite ein erstes periodisches oder fast periodisches Punkt- oder Liniendruckmuster und auf einer zweiten Seite ein dazu im Wesentlichen spiegelbildliches zweites periodisches oder fast periodisches Punkt- oder Liniendruckmuster aufweist, wobei das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster wenigstens einen Teilbereich aufweist, in dem die Punkte oder Linien gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters versetzt angeordnet sind. Dadurch, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster mit einer Prägestruktur kombiniert ist, die mit einem Stichtiefdruckverfahren erzeugt ist, und dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster derart zusammenwirkt, dass wenigstens ein Teilbereich in Durchsicht eine die Echtheit des Sicherheitselements kennzeichnende visuell erkennbare Information aufweist, lässt sich die Fälschungssicherheit des Sicherheitselements erhöhen. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Sicherheitselements, einen Datenträger mit einem derartigen Sicherheitselement sowie die Verwendung eines derartigen Sicherheitselements oder Datenträgers zur Produktsicherung.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement mit einem lichtdurchlässigen Trägermaterial, das auf einer ersten Seite ein erstes periodisches oder fastperiodisches Punkt- oder Liniendruckmuster und auf einer zweiten Seite ein dazu im Wesentlichen spiegelbildliches zweites periodisches oder fastperiodisches Punkt- oder Liniendruckmuster aufweist, wobei das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster wenigstens einen Teilbereich aufweist, in dem Punkte oder Linien gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters versetzt angeordnet sind. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Sicherheitselements, einen Datenträger mit einem derartigen Sicherheitselement sowie die Verwendung eines derartigen Sicherheitselements oder Datenträgers zur Produktsicherung.
  • Zum Schutz gegen Nachahmung, insbesondere mit Farbkopierern oder anderen Reproduktionsverfahren, werden Datenträger, wie beispielsweise Banknoten, Wertpapiere, Kredit- oder Ausweiskarten, Pässe, Urkunden und Ähnliches, Labels, Verpackung oder andere Elemente für die Produktsicherung, mit Sicherheitselementen ausgestattet, die ein beidseitig bedrucktes, lichtdurchlässiges Trägermaterial aufweisen. Der Fälschungsschutz eines solchen Sicherheitselements beruht dabei darauf, dass neben den Druckbildern der beiden Seiten des Trägermaterials visuell auch noch ein Bild wahrgenommen werden kann, das sich im Durchsicht als Überlagerung der vorder- und rückseitigen Druckbilder ergibt. Das in Durchsicht erkennbare Bild kann von den oben genannten Reproduktionsgeräten nicht oder nur unzureichend wiedergegeben werden, wodurch eine Fälschung leicht erkannt werden kann.
  • Hierzu ist beispielsweise aus der DE 32 08 204 A1 ein Druckverfahren zur Sicherung von Banknoten und anderen Dokumenten gegen unerlaubtes Nachmachen bekannt, bei dem z. B. eine Banknote aus einem durchscheinenden Papier oder einem anderen Trägermaterial auf der Vorderseite und Rückseite mit einem periodischen oder fastperiodischen Punkt- oder Linienmuster bedruckt wird. In einer Variante des in dieser Druckschrift beschriebenen Verfahrens werden die Punkt- oder Linienmuster in beliebigen Teilbereichen der Vorder- und Rückseite gewollt gegeneinander versetzt, so dass Moirébilder erzeugt werden, die im Durchlicht mit dem unbewaffneten Auge erkannt und als Echtheitsmerkmal ausgewertet werden können. Wenngleich die nach dieser Verfahrensvariante hergestellten Dokumente einen gewissen Schutz gegen Nachahmung bieten, erweist es sich als nachteilig, dass das Echtheitsmerkmal von einer Person lediglich mit den Augen als Sinnesorgan wahrgenommen werden kann. Darüber hinaus kann es für „den Mann oder die Frau auf der Straße" verhältnismäßig schwierig sein, eine authentische Moiréstruktur von einer Moiréstruktur zu unterscheiden, die sich bei Betrachtung einer gefälschten Banknote oder ähnlichen Sicherheitsdokuments ergibt.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitselement der eingangs genannten Art vorzuschlagen, das die Nachteile der bekannten gattungsgemäßen Sicherheitselemente vermeidet, ein erhöhtes Maß an Fälschungssicherheit bietet und zugleich auf einfache Art und Weise auf seine Echtheit hin überprüft werden kann. Außerdem soll ein Datenträger mit einem derartigen Sicherheitselement und ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Sicherheitselements angegeben werden.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement wird das erste Punkt- oder Liniendruckmuster mit einer Prägestruktur kombiniert, die mit einem Stichtiefdruckverfahren erzeugt ist. Unter Prägestruktur wird im Weiteren jede Struktur verstanden, die aus erhabenen und vertieften Bereichen des Trägermaterials besteht und mit den im Stichtiefdruckverfahren üblicherweise eingesetzten Prägewerkzeugen erzeugt werden kann. Bei den Prägewerkzeugen handelt es sich um mit verschiedenen Techniken tiefgravierte Platten.
  • Ferner wirkt bei dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement das erste periodische oder fastperiodische Punkt- oder Liniendruckmuster mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster derart zusammen, dass wenigstens ein Teilbereich in Durchsicht eine die Echtheit des Sicherheitselements kennzeichnende, visuell erkennbare Information aufweist. Unter einem periodischen Punkt- oder Liniendruckmuster wird im Weiteren ein jedes Muster verstanden, dessen Periodizität der im „Taschenbuch der Mathematik", Bronstein, Semendjajew, 25. Auflage, angeführten Definition genügt. Die das Punkt- oder Liniendruckmuster bildenden Punkte oder Linien sind demnach regelmäßig angeordnet, d. h. die Muster weisen bezüglich des Abstands der Punkte oder Linien ein wiederkehrendes Intervall auf.
  • Unter einem fastperiodischen Punkt- oder Liniendruckmuster wird im Weiteren ein jedes Muster verstanden, das nicht exakt, sondern nur annähernd periodisch ist. Insbesondere werden die im Banknotendruck eingesetzten „Guillochen", d. h. feine geometrische Linienmuster oder Ornamente, als fastperiodische Muster verstanden.
  • Ferner wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für einen Betrachter ein Punktraster abhängig von der Größe und den Abständen der Punkte bei Unterschreiten des visuellen Auflösungsvermögens auch als Linienraster erscheinen kann. Für den Gegenstand der Erfindung ist eine scharfe Abgrenzung zwischen Punkt- und Linienrastern aber nicht erforderlich, weshalb auf eine solche verzichtet wird.
  • Schließlich wird noch angemerkt, dass der wahrgenommene Eindruck des ersten und zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters sich stets auf eine Betrachtung im Auflicht, also in Reflexion bezieht, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um den visuellen Eindruck des Punkt- oder Liniendruckmusters in Durchsicht, also in Transmission handelt.
  • Durch die Kombination des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters mit einer Prägestruktur weist das erfindungsgemäße Sicherheitselement nicht nur visuell, sondern auch haptisch erfassbare Echtheitsmerkmale auf. Das Sicherheitselement stellt demnach ein mit den Augen und dem Tastsinn erfassbares so genanntes „Humanmerkmal" dar, das die Echtheitsprüfung durch „den Mann oder die Frau auf der Straße' auf einfache Art und Weise ermöglicht. Darüber hinaus wird durch die Kombination mit den Augen wahrnehmbarer und tastbarer Echtheitsmerkmale der Fälschungsschutz weiter erhöht, da die Prägestrukturen des Sicherheitselements mit üblichen Reproduktionstechniken, wie z. B. Farbkopierern, grundsätzlich nicht wiedergegeben werden können.
  • Die auf der ersten Seite des Trägermaterials vorgesehene Prägestruktur ist zu einem gewissen Ausmaß stets auch als negative Prägestruktur auf der zweiten Seite des Trägermaterials vorhanden, weshalb das Sicherheitselement auf beiden Seiten haptisch erfassbar ist. Dadurch wird die Fälschungssicherheit weiter erhöht und das Sicherheitselement weist auf beiden Seiten die vom Benutzer für ein Wertdokument als typisch empfundene Griffigkeit auf.
  • Ferner erweist es sich als Vorteil, dass die durch das Zusammenwirken von erstem und zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster in wenigstens einem Teilbereich in Durchsicht erkennbare, die Echtheit kennzeichnende Information vorhanden ist. Bei der im Durchlicht wahrnehmbaren Information wird im Weiteren eine jede Information verstanden, die dem Betrachter ohne Verwendung von Hilfsmitteln die Echtheit des Sicherheitselements anzeigt. Die auf einfache Weise erkennbare zusätzliche Information des Sicherheitselements erhöht die Sicherheit gegen Fälschung weiter, da sie durch Reproduktionstechniken, wie Scanner oder Farbkopierer, nicht oder nur sehr unzureichend reproduziert werden kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster eine im Stichtiefdruck erzeugte Druckschicht ist. Vorteilhafterweise wird dadurch das Trägermaterial gleichzeitig mit dem ersten Punkt- oder Liniendruckmuster und der erfindungsgemäßen Prägestruktur versehen, da das Stichtiefdruckverfahren neben der Erzeugung der Prägestruktur die simultane Aufbringung der Druckfarbe ermöglicht. Ein solcher Druck wird auch als „farbführender Stichtiefdruck" bezeichnet. Durch die simultane Aufbringung bzw. Anordnung des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters bzw. der Prägestruktur im Stichtiefdruck kann die erste Seite des erfindungsgemäßen Sicherheitselements in einem einzigen Verfahrensschritt erzeugt werden, was sich als Zeit und Kosten sparend erweist.
  • Des Weiteren ist es besonders zweckmäßig, wenn die Druckschicht im Wesentlichen deckungsgleich zu den erhabenen Bereichen der Prägestruktur angeordnet ist. Wenngleich es mittels geeignet geformter Vertiefungen in der Stichtiefdruckplatte und geeignetem Auswischen der in den Vertiefungen angeordneten Farbe vor dem Aufdrucken nicht ausgeschlossen ist, dass die Druckfarbe nicht deckungsgleich zu den erhabenen Bereichen der Prägestruktur angeordnet wird, ist die deckungsgleiche Anordnung von Druckschicht und Prägestruktur besonders bevorzugt, da so eine präzise Kombination von Punkt- oder Linienmuster sowie Prägestruktur möglich ist. Der Benutzer kann das im farbführenden Stichtiefdruck erzeugte Farbrelief sehr gut mit seinem Tastsinn und seine Augen wahrnehmen.
  • Zweckmäßig kann es darüber hinaus sein, wenn das erste Punkt- oder Liniendruckmuster eine im Offset-, Sieb-, Flexo-, Xerographie-, Tintenstrahl-, Thermographiedruck oder eine durch einen Laserdrucker erzeugte Druckschicht ist. Eine jede der genannten Druckschichten weist, abhängig von dem für sie eingesetzten Verfahren, bestimmte Eigenschaften auf, die dem Fachmann hinlänglich bekannt sind. Die Wahl einer bestimmten Druckschicht wird daher von dem beabsichtigten Einsatz an Farbe, der gewünschten Auflösung, dem vorgesehenen Druckbild, etc. abhängen. Bei einem gemäß dieser Ausführungsform vorgesehenen Punkt- oder Liniendruckmuster erfolgt eine Entkopplung des Drucks von der Anordnung der Prägestruktur auf derselben Seite des Trägermaterials. Wenngleich also für den Druck und die Verprägung zwei Verfahrensschritte erforderlich sind, geht die Trennung der beiden Verfahrensschritte gleichzeitig mit einer Erhöhung der Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Parameter des Druckmusters einher. Es lassen sich auf diese Art und Weise z. B. Liniendruckmuster mit einer von der Prägestruktur abweichenden Rasterweite erzeugen, was im Stichtiefdruck so nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. In jedem Fall erfolgt in einem der Verfahrensschritte eine so genannte „Blindprägung" mit der nicht mit Farbe gefüllten Stichtiefdruckplatte, um die erfindungsgemäße Prägestruktur mit dem ersten Punkt- oder Liniendruckmuster zu kombinieren.
  • Sofern das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und die Prägestruktur durch die vorstehend beschriebenen getrennten Arbeitsgänge erzeugt werden, ist es besonders vorteilhaft, wenn das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und die Prägestruktur zur Bildung einer optisch variablen Struktur so angeordnet sind, dass wenigstens Teile des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters bei senkrechter Betrachtung vollständig sichtbar sind, bei schräger Betrachtung aber verdeckt werden. Die so erzeugte optisch variable Struktur zeigt einen visuell wahrnehmbaren Kippeffekt, der für sich allein genommen bereits ein Echtheitsmerkmal darstellt.
  • Um eine solche optisch variable Struktur zu erzeugen, ist es erforderlich, dass das Prägeraster und das Druckmuster in einer definierten räumlichen Beziehung zueinander stehen, so dass erhabene Bereiche der Prägestruktur zumindest Teile des Druckmusters bei schräger Betrachtung verdecken. Insbesondere setzt ein eindrucksvoller Kippeffekt voraus, dass die Druckschicht zumindest in einem Bereich nicht deckungsgleich zu den erhabenen Bereichen der Prägestruktur angeordnet ist, da sich sonst kein bzw. ein nur minimaler betrachtungswinkelabhängiger Effekt einstellt.
  • Zweckmäßig ist es ferner, wenn das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster ein Linienraster mit einer konstanten Rasterweite ist. Das Druckmuster mit konstanter Raster weite stellt einen Spezialfall eines periodischen Druckmusters dar, allerdings mit der Maßgabe, dass es nur eine definierte Periode aufweist, die sich innerhalb des Druckmusters nicht ändert. Das Druckmuster mit konstanter Rasterweite lässt sich mit heutigen Drucktechniken verhältnismäßig genau erzeugen und fügt sich darüber hinaus gut in ein gegebenenfalls auf der jeweiligen Seite des Sicherheitselements weiter vorhandenes Bildmotiv oder geometrisches Muster ein.
  • Es sei erwähnt, dass für den Fall gleicher Rasterweite der Druckmuster auf erster und zweiter Seite des Sicherheitselements, eine passergenaue Anordnung der Druckmuster nicht zwingend erforderlich ist. Mitunter können durch eine nicht passergenaue Anordnung des ersten und zweiten Druckmusters in Durchsicht interessante Schwebungseffekte zumindest im Bereich des wenigstens einen Teilbereichs auftreten.
  • Vorteilhafterweise kann die Prägestruktur des Sicherheitselements ein Linienraster mit einer konstanten Rasterweite sein. Eine solche Prägestruktur kann mit der Stichtiefdrucktechnik präzise erzeugt werden und lässt sich besonders vorteilhaft mit einem als Linienraster ausgeführten Punkt- oder Liniendruckmuster gleicher Rasterweite kombinieren. Sofern Druckmuster und Prägestruktur, wie vorstehend beschrieben, in einem einzigen Verfahrensschritt erzeugt werden und dabei jede Vertiefung der Stichtiefdruckplatte mit Farbe gefüllt ist, kann nach dieser Verfahrensvariante auf einfache Weise die Kombination eines Druckmusters und einer Prägestruktur gleicher Rasterweite bewerkstelligt werden. Sofern Druckmuster und Prägung, wie vorstehend beschrieben, in getrennten Arbeitsgängen erzeugt werden, muss für den Druck und die Verprägung jeweils die gleiche Rasterweite vorgesehen werden.
  • Zweckmäßig ist es ferner, wenn die Prägestruktur der ersten Seite auf der zweiten Seite des Datenträgers eine im Wesentlichen negative Prägestruktur bildet, die mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster zur Bildung einer optisch variablen Struktur derart zusammenwirkt, dass wenigstens Teile des zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters bei senkrechter Betrachtung vollständig sichtbar sind, bei Schrägbetrachtung aber verdeckt werden. Wie bereits erwähnt, wird durch die Prägestruktur der ersten Seite in gewissem Umfang stets auch eine negative Prägestruktur auf der zweiten Seite erzeugt. Sofern die erhabenen und vertieften Bereiche auf der zweiten Seite ausreichend hoch bzw. tief und mit einem geeigneten Druckmuster kombiniert sind, ergibt sich auf der zweiten Seite stets eine optisch variable Struktur. Diese Struktur kann auch mit einer optisch variablen Struktur auf der ersten Seite des Trägermaterials kombiniert sein. Ein solches Sicherheitselement mit einer optisch variablen Struktur auf beiden Seiten des Substrats erweist sich als außerordentlich fälschungssicher und verleiht dem Sicherheitselement ein hohes Maß an Taktilität.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Punkte oder Linien des wenigsten einen Teilbereichs gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters um einen Bruchteil der Rasterweite des Linienrasters versetzt angeordnet sind. Besonders bevorzugt ist dabei ein Versatz um ein Drittel der Rasterweite des Linienrasters. Auf diese Art und Weise erhält man einen Teilbereich mit einem verhältnismäßig klar definierten Versatz gegenüber dem übrigen Druckmuster.
  • Besonders bevorzugt ist es ferner, wenn das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster mehrere Teilbereiche aufweist. Auf diese Art und Weise lässt sich die in Durchsicht erkennbare und die Echtheit des Sicherheitselements kennzeichnende Information redundant erzeugen, weshalb sie unter Umständen auch noch nach teilweiser Zerstörung des Sicherheitselements sichtbar ist.
  • Zweckmäßig ist es ferner, wenn das Punkt- oder Liniendruckmuster mehrere Teilbereiche aufweist, die eine zweite Information bilden, welche in horizontaler Richtung m Teilbereiche und in vertikaler Richtung n Teilbereiche aufweist, wobei m, n ≥ 1, vorzugsweise m, n ≥ 2 gilt. Neben einer Anordnung in einer Matrix mit einer Spalte und mehreren Zeilen ist auch eine schachbrettartige Anordnung mit m = n von Vorteil. Diese Ausführungsform erhöht die Fälschungssicherheit des Sicherheitselements, weil die Durchsichtsinformationen auch bei Zerstörung eines Teils der Teilbereiche in den nicht zerstörten Teilbereichen sichtbar bleibt. Andererseits lässt sich das Sicherheitselement technisch aufwändig und damit inhärent fälschungssicher erzeugen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Sicherheitselements ist vorgesehen, dass die Punkte oder Linien der Teilbereiche gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters um verschiedene Bruchteile der Rasterweite des Linienrasters versetzt angeordnet sind. Durch den unterschiedlichen Versatz der Punkte oder Linien in den verschiedenen Teilbereichen ergibt sich in Durchsicht eine unterschiedliche Helligkeit der Teilbereiche, weil die Punkte oder Linien des ersten und zweiten Druckmusters unterschiedlich stark überlappen. Dadurch kann eine die Echtheit kennzeichnende Information in den verschiedenen Teilbereichen mit einer unterschiedlichen Helligkeit wahrgenommen werden, was für den Betrachter sehr ansprechend ist.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass neben dem Versatz der Punkte oder Linien in dem wenigstens einen Teilbereich eine die Echtheit kennzeichnende Information auch durch Modulation der Breite der Linien in den Teilbereichen des zweiten Liniendruckmusters erfolgen kann. Eine solche Codierung durch Linienmodulation ist dem Fachmann an sich bekannt und kann für das erfindungsgemäße Sicherheitselement eingesetzt werden. Die Erkennbarkeit der korrespondierenden Durchsichtsinformation ist aber nicht so gut wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster eine Stichtief-, Offset-, Sieb-, Flexo-, Xerographie-, Tintenstrahl-, Thermographiedruck oder eine durch einen Laserdrucker erzeugte Druckschicht ist. Wie bereits erwähnt, weist das Druckmuster, abhängig von dem eingesetzten Verfahren, bestimmte Eigenschaften auf, die dem Fachmann an sich bekannt sind. Sofern neben dem zweiten auch das erste Punkt- oder Liniendruckmuster im Stichtiefdruckverfahren hergestellt wird, erhält man ein Sicherheitselement, das auf beiden Seiten eine kombinierte Druck-Präge-Struktur aufweist. Selbstverständlich müssen die Schichtdicke des Trägermaterials und die Parameter der Prägungen für diesen Fall so gewählt werden, dass eine gegenseitige Zerstörung der Prägestruktur einer Seite durch die Prägestruktur der anderen Seite vermieden wird. Andererseits kann es durchaus gewünscht sein, eine einseitig eingebrachte und auf der Gegenseite in gewissem Ausmaß vorhandene negative Prägestruktur durch die Anordnung der zweite Prägestruktur auf der Gegenseite noch zu verstärken.
  • Von Vorteil ist es ferner, wenn ein Teil des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters und/oder des zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters durch Einwirkung von Laserstrahlung erzeugt ist. Als Strahlungsquellen kommen hier CO2-Laser, Nd:YAG-Laser oder andere Lasertypen im Wellenlängenbereich von Ultraviolett (UV) bis zum fernen Infrarot (IR) infrage, wobei die Laser oft auch mit Frequenzverdoppelung, -verdreifachung oder einer noch größeren Frequenzvervielfachung arbeiten. Vorzugsweise werden allerdings Laserquellen im nahen IR eingesetzt, da dieser Wellenlängenbereich gut zu den Absorptionseigenschaften der für die Druckmuster vorgesehenen Materialien passt. Da die Spotgröße der Laserstrahlung je nach Anwendungsfall von wenigen Mikrometern bis hin zu einigen Millimetern variieren kann, lassen sich die erfindungsgemäßen Druckmuster vorteilhaft durch den Einsatz von Laserstrahlung erzeugen. Die Dauerleistung der dafür eingesetzten Laser liegt üblicherweise zwischen einigen wenigen Watt und einigen hundert Watt.
  • Unter der Voraussetzung, dass das eingesetzte Trägermaterial für den gewählten Wellenlängenbereich der Laserstrahlung absorbierend ist oder das Trägermaterial einen diese Strahlung absorbierenden Zusatzstoff enthält, kann ein Teil des Punkt- oder Liniendruckmusters durch Verfärben des Trägermaterials erzeugt werden. Bevorzugt ist aber die Erzeugung von Punkt- oder Linienrastern in einem zuvor durch ein Druckverfahren aufgebrachten Druckbild. Durch die Einwirkung der Laserstrahlung wird in diesem Fall ein Teil der zuvor aufgebrachten Druckschicht abgetragen und ein fein strukturiertes Punkt- oder Linienraster erzeugt.
  • Um die Fälschungssicherheit weiter zu erhöhen, ist in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, dass das erste und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster eine zumindest teilweise mehrfarbige Schicht ist. Auf diese Art und Weise lassen sich neben einer unterschiedlichen farblichen Gestaltung des ersten und zweiten Druckmusters im Durch licht interessante Mischfarbeneffekte erzeugen, die gleichfalls die Sicherheit gegen Nachahmung erhöhen.
  • Bei dem ersten und/oder zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster kann es sich ferner um eine optisch variable Druckfarbe oder eine Metalleffektfarbe handeln. Als Metalleffektfarbe können dabei mit Vorteil Gold- oder Silbereffektfarben eingesetzt werden. Als optisch variable Druckfarbe kommen bevorzugt Interferenzschichtpigmente oder Flüssigkristallpigmente enthaltende Druckfarben zum Einsatz. Diese optisch variablen Druckfarben erzeugen für den Betrachter abhängig von dem Betrachtungswinkel eine bestimmte Farbe. Des Weiteren wird durch Verwendung dieser Druckfarben der Fälschungsschutz weiter erhöht.
  • Zweckmäßig kann es ferner sein, wenn das erste und/oder zweite Punkt- oder Liniendruckmuster zumindest bereichsweise maschinell lesbare Eigenschaften aufweist, da ein solches Sicherheitselement neben den so genannten „Humanmerkmalen" auch noch in einer weiteren Sicherheitsstufe überprüfbare Echtheitsmerkmale aufweist. Eine solche Überprüfung kann z. B. für Banken und ähnliche Einrichtungen von Interesse sein.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann das Sicherheitselement weitere Schichten und Echtheitsmerkmale aufweisen, wie z. B. eine zusätzliche tranzluzente, optisch variable Schicht oder ein Folienelement. Die zusätzliche transluzente Schicht kann dabei mit Vorteil in einem farbführenden Stichdruck auf ein bereits aufgedrucktes Punkt- oder Liniendruckmuster aufgebracht werden. Denkbar ist es aber auch, sowohl das Druckmuster als auch die zusätzliche lichtdurchlässige, optisch variable Schicht in separaten Verfahrensschritten, z. B. im Offset- oder Nyloprintdruck, auf das Druckmuster aufzubringen. Die Verwendung einer transluzenten, optisch variab len Schicht führt bei Betrachtung des Druckmusters in Aufsicht dazu, dass sich die Farbe des Druckmusters abhängig von der Betrachtungsrichtung ändert. Ein ausgeprägter Farbkippeffekt wird dabei vor allem mit dunklen Farben für das Druckmuster, wie Schwarz oder dunkles Grün, erreicht. Gleichzeitig wird aber aufgrund der Transparenz der zusätzlichen optisch variablen Schicht die Erkennbarkeit der Durchsichtsinformation in keinster Weise beeinträchtigt. Ein Sicherheitselement gemäß dieser Ausführungsform ist verhältnismäßig aufwändig in der Herstellung, zugleich aber sehr gut gegen Fälschungen geschützt.
  • Die vorgenannten zusätzlichen Schichten und Elemente können dem ersten und/oder zweiten Druckmuster überlagernd oder unterlegt sein.
  • Die in Durchsicht visuell wahrnehmbare Information des wenigstens einen Teilbereichs ist bevorzugt ein alphanumerisches Zeichen, Symbol und/oder geometrisches Muster. Bei dem alphanumerischen Zeichen kann es sich beispielsweise um die Denomination des Datenträgers, z. B. eine Banknote, handeln, die das Sicherheitselement aufweist. Besonders fälschungssicher, aber zugleich sehr aufwändig, ist ein individualisiertes Sicherheitselement, welches in Durchsicht eine die Echtheit kennzeichnende, idividualisierende Information erkennen lässt. Bei den alphanumerischen Zeichen können Zeichen sämtlicher bekannter Schriftsätze eingesetzt werden, wenngleich Zeichen aus dem Standardlatein- und -griechisch-Schriftsatz besonders bevorzugt sind. Als Symbol ist beispielsweise an ein Kreuz-, Doppelkreuzsymbol, polygonal begrenzte Gebilde oder einen Kreis zu denken. Bei den geometrischen Mustern kann es sich z. B. um ein Guillochenmuster oder die Umrissform einer Schneeflocke handeln.
  • Es versteht sich von selber, dass die visuell wahrnehmbare Information in verschiedenen Teilbereichen verschieden ist oder aber die einzelnen Informationen der Teilbereiche sich zu einer Gesamtinformation, beispielsweise einer Wertzahl, ergänzen.
  • Grundsätzlich kann für das Sicherheitselement jedes lichtdurchlässige Trägermaterial verwendet werden. Dabei muss die Lichtdurchlässigkeit zumindest so groß sein, dass im Durchlicht die in wenigstens einem Teilbereich enthaltene Information visuell wahrgenommen werden kann. Der Einsatz eines zusätzlichen Beleuchtungsmittels zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Information durch den Beobachter ist denkbar, wenngleich die Dicke des Materials so gewählt wird, dass eine Wahrnehmung des Durchlichtmerkmals auch ohne Hilfsmittel möglich ist. Ferner muss das eingesetzte Trägermaterial Eigenschaften aufweisen, die es gestatten, die erfindungsgemäße Prägestruktur im Stichtiefdruckverfahren einzubringen.
  • Als Trägermaterial ist demnach Papier, insbesondere Baumwoll-Velinpapier, bevorzugt. Selbstverständlich kann auch Papier eingesetzt werden, welches einen Anteil x polymeren Materials im Bereich von 0 < x < 100 Gew.-% enthält.
  • Weiterhin ist bevorzugt, dass das Trägermaterial eine Kunststofffolie, insbesondere Polyethylenfolie, ist. Die Folie kann ferner monoaxial oder biaxial gereckt sein. Die Reckung der Folie führt unter anderem dazu, dass sie polarisierende Eigenschaften erhält, die als weiteres Sicherheitsmerkmal genutzt werden können. Die zur Ausnutzung dieser Eigenschaften erforderlichen Hilfsmittel, wie Polarisationsfilter, sind dem Fachmann bekannt.
  • Zweckmäßig kann es auch sein, wenn das Trägermaterial ein mehrschichtiger Verbund ist, der wenigstens eine Schicht aus Papier oder einem papierartigen Material aufweist. Ein solcher Verbund zeichnet sich durch eine außerordentlich große Stabilität aus, was für die Haltbarkeit des Sicherheitsmerkmals von großem Vorteil ist und darüber hinaus die Fälschungssicherheit erhöht.
  • Denkbar ist aber auch, als Trägermaterial ein mehrschichtiges, papierfreies Kompositmaterial einzusetzen. Auch diese Materialien können in bestimmten Klimaregionen der Erde mit Vorteil eingesetzt werden.
  • Alle als Trägermaterial eingesetzte Materialien können Zusatzstoffe aufweisen, die als Echtheitsmerkmale dienen. Dabei ist in erster Linie an Lumineszenzstoffe zu denken, die im sichtbaren Wellenlängenbereich vorzugsweise transparent sind und im nicht sichtbaren Wellenlängenbereich durch ein geeignetes Hilfsmittel, z. B. eine UV- oder IR-Strahlung emittierende Strahlungsquelle, angeregt werden können, um eine sichtbare oder zumindest detektierbare Lumineszenz zu erzeugen. Auch andere Sicherheitsmerkmale können mit Vorteil eingesetzt werden, sofern sie die Betrachtung der Druckmuster in Aufsicht bzw. der Information im Durchlicht nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen.
  • Das erfindungsgemäße Sicherheitselement kann auf einen Datenträger, wie beispielsweise Sicherheits- und Wertdokumente, wie Banknoten, Aktien, Anleihen, Urkunden, Gutscheine, Bank- und Ausweiskarten, Pässe oder dergleichen, aufgebracht sein. Der Datenträger wird auf diese Weise mit einem auch für den Laien leicht erkennbaren Sicherheitselement zur Erhöhung des Fälschungsschutzes ausgestattet. Auch kann das erfindungsgemäße Sicherheitselement sehr vorteilhaft im Bereich des Produktschutzes verwendet werden. Hierbei kann das Sicherheitselement auf entsprechenden Etiketten oder Verpackungen oder der Ware selbst aufgebracht werden.
  • Auch ist ein Datenträger besonders bevorzugt, der ein Wasserzeichen und ein zumindest teilweise im Bereich des Wasserzeichens angeordnetes Sicherheitselement aufweist. Dadurch wird vorteilhafterweise ein bekanntes Echtheitsmerkmal mit dem erfindungsgemäßen Echtheitsmerkmal kombiniert und die Fälschungssicherheit weiter erhöht.
  • Für die Herstellung des erfindungsgemäßen Sicherheitselements wird ein lichtdurchlässiges Substrat vorzugsweise zuerst mit dem ersten und zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster versehen, und anschließend registerhaltig dazu die Prägestruktur erzeugt. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, die Verfahrensschritte in umgekehrter Reihenfolge vorzusehen. Die Druckschicht kann in einem beliebigen Druckverfahren, wie beispielsweise im Flachdruck, z. B. im Offsetverfahren, im Hochdruck, z. B. im Buchdruck- oder Flexodruckverfahren, im Siebdruck, im Tiefdruck, z. B. im Rastertiefdruck oder Stichtiefdruck, oder in einem Thermografieverfahren erzeugt werden. Darüber hinaus kann die Beschichtung bevorzugt auch durch einen Laserdrucker oder durch die Einwirkung von Laserstrahlung erzeugt werden.
  • Die Erzeugung der Prägestruktur erfolgt mittels einer Stichtiefdruckplatte als Prägewerkzeug. Hierbei wird die Prägung mithilfe der nicht farbführenden Stichtiefdruckplatte als Blindprägung erzeugt. Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann die Prägestruktur allerdings auch im farbführenden Stichtiefdruck erzeugt werden. Diese Herstellungsvariante kommt insbesondere für die Ausführungsformen in Betracht, bei welchen deckungsgleich zur Prägestruktur das Druckmuster vorgesehen ist.
  • Für die Herstellung des Prägewerkzeugs wird beispielsweise eine Plattenoberfläche mit einem Gravierstichel oder einem Laser gefräst. Als Plattenoberfläche kann ein beliebiges Material, wie Kupfer, Messing, Stahl, Nickel oder dergleichen, verwendet werden. Der für die Fräsung verwendete Gravurstichel weist vorzugsweise einen Flankenwinkel von ca. 40° und eine an ein Kugelsegment oder -sektor angenäherte abgerundete Spitze auf. Das Prägewerkzeug kann dabei als Einzelnutzen oder bereits als Mehrfachnutzen gefräst werden.
  • Prinzipiell ist die Reihenfolge der Verfahrensschritte Druck und Prägung frei wählbar. In der Regel wird zuerst die Beschichtung aufgebracht und dann geprägt. Damit bleibt die Reliefhöhe und Ausformung der Prägung von weiteren Einflüssen, die beispielsweise in einem nachfolgenden Druckvorgang auftreten, verschont. Die Alternative dazu, nämlich zuerst zu Prägen und dann die Beschichtung aufzubringen, bietet jedoch den Vorteil einer höheren Farbbrillanz und eines schärfer konturierten Aufdrucks. Dieser Effekt rührt daher, dass beim Prägevorgang das Substrat gleichzeitig kalandriert wird und somit eine glattere, weniger saugfähige Oberfläche erhält.
  • Anhand der nachfolgenden Ausführungsbeispiele und ergänzenden Figuren werden die Vorteile der Erfindung erläutert. Die beschriebenen Einzelmerkmale und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele sind für sich genommen, aber auch in Kombination erfinderisch. Die Beispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen dar, auf die jedoch die Erfindung in keiner Weise beschränkt sein soll. Die in den Figuren gezeigten Proportionen entsprechen nicht den in der Realität vorliegenden Verhältnissen und dienen ausschließlich zur Verbesserung der Anschaulichkeit.
  • Es zeigen:
  • 1 die Vorderseite eines Datenträgers mit der ersten Seite eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements in Aufsicht,
  • 2 die Rückseite des Datenträgers der 1 mit der zweiten Seite des erfindungsgemäßen Sicherheitselements in Aufsicht,
  • 3 die Vorderseite des Datenträgers der 1 mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement in Durchsicht,
  • 4 die zweite Seite des erfindungsgemäßen Sicherheitselements gemäß 2 in einer vergrößerten Aufsicht,
  • 5 ein Schnitt entlang der Linie A-A aus 1,
  • 6 ein Schnitt entlang der Linie A-A aus 1 für ein weiteres erfindungsgemäßes Sicherheitselement.
  • Die 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Datenträger 10 in Form einer Banknote mit einem Sicherheitselement 3, das im Druckbildbereich des Datenträgers 10 platziert ist. Das Sicherheitselement 3 wird gemäß der Erfindung als so genanntes „Humanmerkmal", d. h. als ein durch den Menschen ohne Hilfsmittel prüfbares Merkmal, neben gegebenenfalls weiteren Merkmalen, wie Sicherheitsfäden, Wasserzeichen, etc., zur Feststellung der Echtheit verwendet. Das Vorsehen derartiger Merkmale ist besonders sinnvoll bei Banknoten, aber auch bei anderen geldwerten Dokumenten, wie Aktien, Schecks und dergleichen. Als Datenträger im Sinne der Erfindung kommen auch Etiketten, Pässe oder Karten in Betracht, wie sie heute z. B. zur Identifikation von Personen oder Waren, oder zur Durchführung anderer Transaktionen oder Dienstleistungen eingesetzt werden.
  • Allen Sicherheitselementen gemäß der Erfindung ist gemeinsam, dass sie und die daraus resultierenden Effekte mithilfe der heute bekannten Reproduktionstechniken, insbesondere Kopiergeräten, nicht nachgeahmt werden können, da diese Geräte die jeweilige Seite des Sicherheitselements lediglich in Aufsicht wiedergeben können, so dass der Durchsichtseffekt verloren geht. Darüber hinaus wird die Nachahmung in aller Regel auch an der zu geringen Auflösung der Reproduktionsvorrichtungen scheitern. Schließlich erfolgt durch die Reproduktionstechniken naturgemäß keine Wiedergabe der Prägestruktur, was gleichfalls zur Fälschungssicherheit beiträgt.
  • Im Folgenden werden anhand der Figuren Beispiele zweier bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung erläutert. Die Darstellung der Figuren ist des besseren Verständnisses wegen stark schematisiert und spiegelt nicht alle Gegebenheiten wider.
  • Die im Folgenden beschriebenen Ausführungsformen sind der besseren Verständlichkeit wegen auf die wesentlichen Kerninformationen reduziert. Bei der praktischen Umsetzung können wesentlich komplexere Druckmuster im Ein- oder Mehrfarbendruck als erstes bzw. zweites Punkt- oder Liniendruckmuster zur Anwendung kommen. Dasselbe gilt für die Prägestruktur. Die Prägestruktur weist im Regelfall eine Prägehöhe im Bereich von 10 μm bis 250 μm, bevorzugt von 50 μm bis 120 μm auf. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele sind auch nicht auf die Verwendung in der beschriebenen Form beschränkt, sondern können zur Erhöhung der Effekte auch untereinander kombiniert werden.
  • Ferner wird im Folgenden lediglich die Ausgestaltung und gegenseitige Zuordnung des ersten und zweiten Druckmusters bzw. der Prägestruktur dar gestellt, um die optischen Effekte des erfindungsgemäßen Sicherheitselements anschaulich darstellen zu können.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, weist das Sicherheitselement 3 auf der ersten Seite des Trägermaterials, welches im vorliegenden Fall ein Baumwoll-Velinpapier der Banknote ist, ein erstes Druckmuster auf. Bei dem Druckmuster handelt es sich um ein periodisches Liniendruckmuster mit einer konstanten Rasterweite. Die Rasterweite ist dabei so gewählt, dass es sich optisch in die Gestaltung des umgebenden Guillochenmusters 11 einfügt. Der Druck des Liniendruckmusters 1 und der Guillochen 11 auf der Vorderseite 12 der Banknote erfolgte in einem farbführenden Stichtiefdruckverfahren.
  • Auf der Rückseite 13 der Banknote 10 und damit auf der zweiten Seite des Sicherheitselements 3 befindet sich gemäß 2 ein Liniendruckmuster 2, das im Wesentlichen spiegelbildlich zum vorderseitigen Druckmuster ausgebildet ist. Bei dem rückseitigen Liniendruckmuster 2 ist ein Linienraster gleicher Rasterweite und im Wesentlichen spiegelbildliche Linien wie beim vorderseitigen Liniendruckmuster 1 vorgesehen. Lediglich die Breite der Linien des Musters 2 ist etwas größer als die Breite der Linien des Musters 1, so dass die druckfreien Bereiche des Musters 2 eine geringere Fläche als beim Muster 1 einnehmen.
  • 3 zeigt nun die Vorderseite 12 der Banknote 10 in Durchsicht. Es ist ersichtlich, dass sich das erste und zweite Liniendruckmuster 1 bzw. 2 im Durchlicht derart überlappen, dass eine Information 7 visuell erfassbar ist, die die Denomination der Banknote, nämlich „500", darstellt. Die Information 7 ist in der Realität noch in zwei weiteren Teilbereichen des Sicherheitselements 3 erfassbar, allerdings mit einem anderen Kontrast, der mit der in 3 gewählten Reproduktionstechnik nicht ausreichend dargestellt werden kann.
  • Im Weiteren werden Einzelheiten des erfindungsgemäßen Sicherheitselements anhand der 4 bis 6 beschrieben.
  • Wie bereits erwähnt, ist das Liniendruckmuster 2 im Wesentlichen spiegelbildlich zum vorderseitigen Liniendruckmuster 1 angeordnet. Es weist darüber hinaus Teilbereiche auf, in denen die Linien gegenüber den umgebenden Linien versetzt sind. Gemäß 4 stellen die Bereiche 4a, 4b und 4c ein Muster dar, das dieselbe Rasterweite wie das Druckmuster 1 aufweist und spiegelbildlich auf der Rückseite 13 der Banknote 11 aufgedruckt ist.
  • Des Weiteren weist das Liniendruckmuster 2 Bereiche auf, in denen die Linien gegenüber den Linien der übrigen Bereiche des Druckmusters 2, insbesondere der Bereiche 4a, 4b und 4c, versetzt angeordnet sind. Beispielsweise handelt es sich dabei um die Bereiche 5a, 5b und 5c sowie 6a, 6b und 6c. Dabei wirken im vorliegenden Fall die Bereiche 5a bis 5c mit den korrespondierenden Bereichen 6a bis 6c derart zusammen, dass sie eine Information codieren. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist diese die Denomination „500". Die codierte Information ist bei Betrachtung des Druckmusters 4 in Aufsicht visuell sehr schwer erfassbar. In Durchsicht durch das erfindungsgemäße Sicherheitselement 3 kann die Information allerdings einfach und eindeutig wahrgenommen werden. Neben der in 3 dargestellten Durchsichtsinformation „500" bei Betrachtung des Druckmusters 1 ist die spiegelbildliche Information zu „500" bei Betrachtung des Liniendruckmusters 2 in Durchsicht erfassbar. Entsprechendes gilt für die Teilbereiche 5a, 6a sowie 5c, 6c und die in diesen Teilbereichen in Durchsicht erfassbare Information.
  • Der Versatz der Linien, der in den Teilbereichen 5a bis 5c und 6a bis 6c des Druckmusters 2 die Information codiert, ist in 5 näher dargestellt. Das Trägermaterial 30 weist eine im Stichtiefdruckverfahren erzeugte Prägestruktur mit erhabenen Bereichen 31 und Tälern 32 auf. Die Prägestruktur ist in Form eines Linienrasters mit Rasterweite R1 ausgeführt. Gleichzeitig mit der Prägestruktur wurde in dem farbführenden Stichtiefdruck das erste Liniendruckmuster 1 auf das Trägermaterial 30 aufgedruckt. In 5 sind drei Linien 1a, 1b und 1c im Querschnitt dargestellt, welche im Wesentlichen deckungsgleich zu den erhabenen Bereichen 31 des Prägerasters angeordnet sind.
  • Auf der Rückseite des Trägermaterials 30 ist das zweite Liniendruckmuster 2 angeordnet, welches im Offsetdruckverfahren aufgebracht wurde. Dabei handelt es sich um ein Linienraster mit der Rasterweite R2, wobei in 5 die Linien 2a, 2b, 2c und 2d dieses Rasters im Querschnitt dargestellt sind. Im gezeigten Fall stimmen die Rasterweiten des vorder- und rückseitigen Rasters R1 bzw. R2 überein.
  • In Aufsicht auf das Liniendruckmuster 1 ist eine Linienstruktur zu erkennen, die sich aufgrund der Verwendung einer dunklen Druckfarbe von den hellen, druckfreien Bereichen des Trägermaterials 30 abhebt. In entsprechender Weise kann in Aufsicht auch das Liniendruckmuster 2 als eine Abfolge von in dunklem Farbton ausgeführten Linien 2a bis 2d und dazu kontrastierenden druckschichtfreien Bereichen des Trägermaterials 30 wahrgenommen werden.
  • Wie ferner aus 5 ersichtlich ist, ist die Linie 2c gegenüber den benachbarten Linien 2b und 2d versetzt angeordnet. Der Versatz ist mit dem Bezugszeichen R21 gekennzeichnet. Entlang der Substratoberfläche ist der perio disch wiederkehrende Abstand 40 der Linien durch den Versatz auf den Abstand 41 verringert bzw. um den Abstand 42 vergrößert.
  • Von der Vorderseite 12 der Banknote 10 bzw. des Sicherheitselements 3 kann in Durchsicht aufgrund des Zusammenwirkens der Liniendruckmuster 1 und 2 eine Abfolge dunkler Druckbereiche und heller druckfreier Bereiche des Trägermaterials 30 wahrgenommen werden. Im Bereich des vorder- und rückseitigen Linienrasters 1 bzw. 2, in denen Linien nicht gegeneinander versetzt sind, ergibt sich somit ein regelmäßiger Hell-/Dunkelkontrast in Durchsicht. Im vorliegenden Fall erscheint in Durchsicht der Bereich S0 als druckschichtfreier Bereich der Vorder- und Rückseite des Sicherheitselements 3 in einem hellen Farbton, der sich aus der Farbe des Trägermaterials 30 im Durchlicht ergibt. Andererseits führt der Versatz der Linie 2c dazu, dass vom Betrachter des Linienrasters 1 in Durchsicht zwischen den Linien 1b und 1c ein größerer druckschichtfreier Bereich S1 wahrgenommen wird. Wegen des größeren druckschichtfreien Bereichs S1 erscheint der Bereich zwischen den Linien 1b und 1c im Durchlicht heller als der Bereich zwischen den Linien 1a und 1b. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für eine Betrachtung der Linien 2a, 2b sowie 2b, 2c des Liniendruckmusters 2 im Durchlicht.
  • Der Versatz der Linie 2c zeigt exemplarisch, wie durch die versetzte Anordnung einer Vielzahl von Linien des Liniendruckmusters 2 eine Information im Durchlicht sichtbar gemacht wird, die in Aufsicht auf das Sicherheitselement 3 codiert und im Wesentlichen nicht sichtbar ist.
  • Aus 5 ist ferner ersichtlich, dass die Einbringung der Prägestrukturen in das Trägermaterial 30 auf der zweiten Seite eine negative Prägestruktur erzeugt, die mit dem zweiten Liniendruckmuster 2 derart zusammenwirkt, dass sich ein eine optisch variable Struktur ergibt. Während sich in Aufsicht aus der Richtung A2 für den Betrachter eine Abfolge von Linien und druckschichtfreien Bereichen ergibt, werden die Linien des Linienrasters 2 bei Betrachtung aus der Richtung B2 teilweise verdeckt oder abgeschattet, weshalb sich der Farbton gegenüber der Betrachtung aus Richtung A2 verändert, und zwar aufhellt. Entsprechend wird aus Richtung C2 zumindest ein Teil der druckschichtfreien Bereiche 40, 41 durch erhabene Bereiche 33 des Trägermaterials 30 verdeckt, so dass sich der visuelle Eindruck aus der Betrachtungsrichtung C2 vom visuellen Eindruck, den der Betrachter aus den Richtungen A2 bzw. B2 wahrnimmt, unterscheidet. Dieser optisch variable Kippeffekt ist auf der Rückseite 13 der Banknote 10 verhältnismäßig stark ausgeprägt, während er bei Betrachtung des Liniendruckmusters 1 auf der Vorderseite 12 der Banknote 10 aufgrund der im Wesentlichen deckungsgleichen Anordnung des Linienrasters 1 und der erhabenen Bereiche 31 der Prägestruktur praktisch kaum wahrnehmbar ist. Demzufolge ergibt sich aus den Betrachtungsrichtungen A1, B1 und C1 für das Druckmuster 1 im Wesentlichen derselbe optische Eindruck für den Betrachter.
  • In 6 ist ein Querschnitt durch ein weiteres erfindungsgemäßes Sicherheitselement 3 dargestellt, bei dem ein Liniendruckmuster 1 und 2 auf erster und zweiter Seite des Trägermaterials 30 angeordnet ist. Während das Liniendruckmuster 2 im Wesentlichen dem Liniendruckmuster 2 der Ausführungsform der 5 entspricht, unterscheidet sich das Liniendruckmuster 1 erheblich von dem in 5 dargestellten Liniendruckmuster 1. Im Unterschied zu dem farbführenden Stichtiefdruck der Ausführungsform gemäß 5, wurde das Druckmuster 1 des Sicherheitselements der 6 im Offsetverfahren gedruckt und in einem getrennten Verfahrensschritt mit einer Prägestruktur im Stichtiefdruckverfahren kombiniert. Auf diese Art und Weise ist es möglich, die Linien 1a, 1b und 1c des Linienrasters 1 auf einer Flanke der Prägestruktur anzuordnen, während die Amplituden 31 unbedruckt bleiben. Werden die Rasterweiten R1 und R2 der beiden Linienraster 1, 2 gleich groß gewählt, ergeben sich im Durchlicht im Wesentlichen ähnliche Effekte, wie sie für die Ausführungsform der 5 beschrieben wurden, allerdings mit veränderten Abständen der hellen und dunklen Bereiche. Letzteres ergibt sich unmittelbar aus der exakten Anordnung der Linien 1a, 1b, 1c sowie 2a, 2b, 2c auf dem Trägermaterial 30.
  • Andererseits ist nun auch ein optisch variabler Effekt des Liniendruckmusters 1 auf der Vorderseite des Sicherheitselements 3 zu erkennen, da sich der visuelle Eindruck aus der Betrachtungsrichtung A1, B1 und C1 unterscheidet. Analog zum bereits beschriebenen Kippeffekt der Rückseite, ergibt sich auch für das vorderseitige Linienmuster 1 aus Richtung A1 ein Wechsel heller, druckfreier und dunkler, bedruckter Bereiche des Trägermaterials 30. Aus Richtung B1 wirkt das Linienmuster dunkler, aus Richtung C1 dagegen heller. In Aufsicht auf das Sicherheitselement 3 der 6 ergibt sich mithin ein optisch variabler Effekt der Druckmuster 1 und 2 der ersten bzw. der zweiten Seite. Ferner ist im Durchlicht aufgrund versetzter Linien 2c eine die Echtheit des Sicherheitselements 3 kennzeichnende zusätzliche Information 7 erkennbar, wie dies bereits bei 5 beschrieben wurde.
  • Die dargestellte negative Prägestruktur der zweiten Seite des Trägermaterials 30 kann im Übrigen verstärkt werden, wenn der Druck des Linienmusters 2 durch eine so genannte „Blindprägung" im Stichtiefdruckverfahren ergänzt wird.
  • Ferner kann das rückseitige oder vorderseitige Liniendruckmuster 2 bzw. 1 durch eine zusätzliche transluzente, optisch variable Schicht überlagert oder unterlegt sein, wodurch sich, abhängig von der jeweiligen Betrachtungsrich tung, weitere Farbkippeffekte auf der jeweiligen Seite ergeben. Eine solche zusätzliche Schicht ist in den Figuren aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.

Claims (31)

  1. Sicherheitselement mit einem lichtdurchlässigen Trägermaterial, das auf einer ersten Seite ein erstes periodisches oder fastperiodisches Punkt- oder Liniendruckmuster und auf einer zweiten Seite ein dazu im Wesentlichen spiegelbildliches zweites periodisches oder fastperiodisches Punkt- oder Liniendruckmuster aufweist, wobei das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster wenigstens einen Teilbereich aufweist, in dem die Punkte oder Linien gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters versetzt angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster mit einer Prägestruktur kombiniert ist, die mit einem Stichtiefdruckverfahren erzeugt ist, und dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster derart zusammenwirkt, dass wenigstens ein Teilbereich in Durchsicht eine die Echtheit des Sicherheitselements kennzeichnende visuell erkennbare Information aufweist.
  2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster eine im Stichtiefdruck erzeugte Druckschicht ist.
  3. Sicherheitselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das die Druckschicht im Wesentlichen deckungsgleich zu den erhabenen Bereichen der Prägestruktur angeordnet ist.
  4. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster eine im Offset-, Sieb-, Flexo-, Xerographie-, Tintenstrahl-, Thermographiedruck oder eine durch einen Laserdrucker erzeugte Druckschicht ist.
  5. Sicherheitselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und die Prägestruktur zur Bildung einer optisch variablen Struktur so angeordnet sind, dass wenigstens Teile des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters bei senkrechter Betrachtung vollständig sichtbar sind, bei Schrägbetrachtung aber verdeckt werden.
  6. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster ein Linienraster mit einer konstanten Rasterweite ist.
  7. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Prägestruktur ein Linienraster mit einer konstanten Rasterweite ist.
  8. Sicherheitselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Linienraster des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters und das Linienraster der Prägestruktur die gleiche Rasterweite aufweisen.
  9. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das die Prägestruktur der ersten Seite auf der zweiten Seite eine im Wesentlichen negative Prägestruktur bildet, die mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster zur Bildung einer optisch variablen Struktur derart zusammenwirkt, dass wenigstens Teile des zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters bei senkrechter Betrachtung vollständig sichtbar sind, bei Schrägbetrachtung aber verdeckt werden.
  10. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Punkte oder Linien des wenigstens einen Teilbereichs gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters um einen Bruchteil, insbesondere ein Drittel, der Rasterweite des Linienrasters versetzt angeordnet sind.
  11. Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster mehrere Teilbereiche aufweist.
  12. Sicherheitselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilbereiche eine zweidimensionale Matrix bilden, die in einer horizontalen Richtung m Teilbereiche und in einer vertikalen Richtung n Teilbereiche aufweist, wobei m, n ≥ 1, vorzugsweise m, n ≥ 2 gilt.
  13. Sicherheitselement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Punkte oder Linien der Teilbereiche gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters um verschiedene Bruchteile der Rasterweite des Linienrasters versetzt angeordnet sind.
  14. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster eine im Stichtief-, Offset-, Sieb-, Flexo-, Xerographie-, Tintenstrahl-, Thermographiedruck oder eine durch einen Laserdrucker erzeugte Druckschicht ist.
  15. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters und/oder des zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters durch Einwirkung von Laserstrahlung erzeugt ist.
  16. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruck muster und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster ein Teil eines auf der ersten bzw. zweiten Seite angeordneten Bildmotivs oder geometrischen Musters ist.
  17. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster eine zumindest teilweise mehrfarbige Schicht ist.
  18. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster eine optisch variable Druckfarbe oder eine Metalleffektfarbe ist.
  19. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster zumindest bereichsweise maschinell lesbare Eigenschaften aufweist.
  20. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Seite des Sicherheitselements eine zusätzliche transluzente, optisch variablen Schicht oder ein Folienelement aufweist.
  21. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die in Durchsicht visuell erkennbare Information des wenigstens einen Teilbereichs ein alphanumerisches Zeichen, Symbol und/oder geometrisches Muster ist.
  22. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial Papier, insbesondere ein Baumwoll-Velinpapier, ist.
  23. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial eine Kunststofffolie, insbesondere eine Polyethylenfolie, ist.
  24. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial ein mehrschichtiger Verbund ist, der wenigstens eine Schicht aus Papier oder einem papierartigen Material aufweist.
  25. Datenträger mit einem Sicherheitselement gemäß einem der Ansprüche 1 bis 24.
  26. Datenträger nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger ein Wertpapier, insbesondere eine Banknote ist.
  27. Datenträger nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger ein Wasserzeichen aufweist und das Sicherheitselement zumindest teilweise im Bereich des Wasserzeichens angeordnet ist.
  28. Verwendung eines Sicherheitselements gemäß einem der Ansprüche 1 bis 24 oder eines Datenträgers gemäß einem der Ansprüche 25 bis 27 für die Produktsicherung.
  29. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements mit einem lichtdurchlässigen Trägermaterial, bei dem auf einer ersten Seite ein erstes periodisches oder fastperiodisches Punkt- oder Liniendruckmuster aufgedruckt und auf einer zweiten Seite ein dazu im Wesentlichen spiegelbildliches zweites periodisches oder fastperiodisches Punkt- oder Liniendruckmuster aufgedruckt wird, wobei das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster wenigstens einen Teilbereich aufweist, in dem die Punkte oder Linien gegenüber den Punkten oder Linien des übrigen zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters versetzt angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Stichtiefdruckverfahren eine Prägestruktur erzeugt und mit dem ersten Punkt- oder Liniendruckmuster kombiniert wird, so dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster derart zusammenwirkt, dass wenigstens ein Teilbereich in Durchsicht eine die Echtheit des Sicherheitselements kennzeichnende visuell erkennbare Information aufweist.
  30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster im Flachdruck, wie z. B. im Offsetverfahren, im Hochdruck, wie z. B. im Buchdruck oder im Flexodruckverfahren, im Siebdruck, im Tiefdruck, wie z. B. im Rastertiefdruck oder im Stichtiefdruck, in einem Tintenstrahl- oder Thermographieverfahren, wie z. B. im Thermotransferverfahren, oder im Laserdruck, erzeugt wird.
  31. Verfahren nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters und/oder des zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters durch Einwirkung von Laserstrahlung erzeugt wird.
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