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Die
Erfindung betrifft ein Sicherheitselement mit einem lichtdurchlässigen Trägermaterial,
das auf einer ersten Seite ein erstes periodisches oder fastperiodisches
Punkt- oder Liniendruckmuster und auf einer zweiten Seite ein dazu
im Wesentlichen spiegelbildliches zweites periodisches oder fastperiodisches
Punkt- oder Liniendruckmuster aufweist, wobei das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster
wenigstens einen Teilbereich aufweist, in dem Punkte oder Linien
gegenüber
den Punkten oder Linien des übrigen
zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters versetzt angeordnet sind.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines
derartigen Sicherheitselements, einen Datenträger mit einem derartigen Sicherheitselement
sowie die Verwendung eines derartigen Sicherheitselements oder Datenträgers zur
Produktsicherung.
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Zum
Schutz gegen Nachahmung, insbesondere mit Farbkopierern oder anderen
Reproduktionsverfahren, werden Datenträger, wie beispielsweise Banknoten,
Wertpapiere, Kredit- oder Ausweiskarten, Pässe, Urkunden und Ähnliches,
Labels, Verpackung oder andere Elemente für die Produktsicherung, mit
Sicherheitselementen ausgestattet, die ein beidseitig bedrucktes,
lichtdurchlässiges
Trägermaterial
aufweisen. Der Fälschungsschutz
eines solchen Sicherheitselements beruht dabei darauf, dass neben
den Druckbildern der beiden Seiten des Trägermaterials visuell auch noch
ein Bild wahrgenommen werden kann, das sich im Durchsicht als Überlagerung
der vorder- und rückseitigen
Druckbilder ergibt. Das in Durchsicht erkennbare Bild kann von den oben
genannten Reproduktionsgeräten
nicht oder nur unzureichend wiedergegeben werden, wodurch eine Fälschung
leicht erkannt werden kann.
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Hierzu
ist beispielsweise aus der
DE
32 08 204 A1 ein Druckverfahren zur Sicherung von Banknoten
und anderen Dokumenten gegen unerlaubtes Nachmachen bekannt, bei
dem z. B. eine Banknote aus einem durchscheinenden Papier oder einem
anderen Trägermaterial
auf der Vorderseite und Rückseite
mit einem periodischen oder fastperiodischen Punkt- oder Linienmuster
bedruckt wird. In einer Variante des in dieser Druckschrift beschriebenen
Verfahrens werden die Punkt- oder Linienmuster in beliebigen Teilbereichen
der Vorder- und Rückseite
gewollt gegeneinander versetzt, so dass Moirébilder erzeugt werden, die
im Durchlicht mit dem unbewaffneten Auge erkannt und als Echtheitsmerkmal
ausgewertet werden können.
Wenngleich die nach dieser Verfahrensvariante hergestellten Dokumente
einen gewissen Schutz gegen Nachahmung bieten, erweist es sich als
nachteilig, dass das Echtheitsmerkmal von einer Person lediglich
mit den Augen als Sinnesorgan wahrgenommen werden kann. Darüber hinaus kann
es für „den Mann
oder die Frau auf der Straße" verhältnismäßig schwierig
sein, eine authentische Moiréstruktur
von einer Moiréstruktur
zu unterscheiden, die sich bei Betrachtung einer gefälschten
Banknote oder ähnlichen
Sicherheitsdokuments ergibt.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitselement
der eingangs genannten Art vorzuschlagen, das die Nachteile der
bekannten gattungsgemäßen Sicherheitselemente
vermeidet, ein erhöhtes
Maß an
Fälschungssicherheit bietet
und zugleich auf einfache Art und Weise auf seine Echtheit hin überprüft werden
kann. Außerdem soll
ein Datenträger
mit einem derartigen Sicherheitselement und ein Verfahren zur Herstellung
eines derartigen Sicherheitselements angegeben werden.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiterbildungen der
Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement
wird das erste Punkt- oder Liniendruckmuster mit einer Prägestruktur
kombiniert, die mit einem Stichtiefdruckverfahren erzeugt ist. Unter
Prägestruktur
wird im Weiteren jede Struktur verstanden, die aus erhabenen und
vertieften Bereichen des Trägermaterials
besteht und mit den im Stichtiefdruckverfahren üblicherweise eingesetzten Prägewerkzeugen
erzeugt werden kann. Bei den Prägewerkzeugen
handelt es sich um mit verschiedenen Techniken tiefgravierte Platten.
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Ferner
wirkt bei dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement
das erste periodische oder fastperiodische Punkt- oder Liniendruckmuster
mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster derart zusammen, dass
wenigstens ein Teilbereich in Durchsicht eine die Echtheit des Sicherheitselements kennzeichnende,
visuell erkennbare Information aufweist. Unter einem periodischen
Punkt- oder Liniendruckmuster wird im Weiteren ein jedes Muster
verstanden, dessen Periodizität
der im „Taschenbuch der
Mathematik", Bronstein,
Semendjajew, 25. Auflage, angeführten
Definition genügt.
Die das Punkt- oder Liniendruckmuster bildenden Punkte oder Linien
sind demnach regelmäßig angeordnet,
d. h. die Muster weisen bezüglich
des Abstands der Punkte oder Linien ein wiederkehrendes Intervall
auf.
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Unter
einem fastperiodischen Punkt- oder Liniendruckmuster wird im Weiteren
ein jedes Muster verstanden, das nicht exakt, sondern nur annähernd periodisch
ist. Insbesondere werden die im Banknotendruck eingesetzten „Guillochen", d. h. feine geometrische
Linienmuster oder Ornamente, als fastperiodische Muster verstanden.
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Ferner
wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für einen Betrachter ein Punktraster
abhängig
von der Größe und den
Abständen
der Punkte bei Unterschreiten des visuellen Auflösungsvermögens auch als Linienraster
erscheinen kann. Für
den Gegenstand der Erfindung ist eine scharfe Abgrenzung zwischen
Punkt- und Linienrastern aber nicht erforderlich, weshalb auf eine
solche verzichtet wird.
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Schließlich wird
noch angemerkt, dass der wahrgenommene Eindruck des ersten und zweiten Punkt-
oder Liniendruckmusters sich stets auf eine Betrachtung im Auflicht,
also in Reflexion bezieht, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass
es sich um den visuellen Eindruck des Punkt- oder Liniendruckmusters in Durchsicht,
also in Transmission handelt.
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Durch
die Kombination des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters mit einer
Prägestruktur weist
das erfindungsgemäße Sicherheitselement nicht
nur visuell, sondern auch haptisch erfassbare Echtheitsmerkmale
auf. Das Sicherheitselement stellt demnach ein mit den Augen und
dem Tastsinn erfassbares so genanntes „Humanmerkmal" dar, das die Echtheitsprüfung durch „den Mann
oder die Frau auf der Straße' auf einfache Art
und Weise ermöglicht.
Darüber
hinaus wird durch die Kombination mit den Augen wahrnehmbarer und
tastbarer Echtheitsmerkmale der Fälschungsschutz weiter erhöht, da die
Prägestrukturen
des Sicherheitselements mit üblichen
Reproduktionstechniken, wie z. B. Farbkopierern, grundsätzlich nicht
wiedergegeben werden können.
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Die
auf der ersten Seite des Trägermaterials vorgesehene
Prägestruktur
ist zu einem gewissen Ausmaß stets
auch als negative Prägestruktur
auf der zweiten Seite des Trägermaterials
vorhanden, weshalb das Sicherheitselement auf beiden Seiten haptisch
erfassbar ist. Dadurch wird die Fälschungssicherheit weiter erhöht und das
Sicherheitselement weist auf beiden Seiten die vom Benutzer für ein Wertdokument
als typisch empfundene Griffigkeit auf.
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Ferner
erweist es sich als Vorteil, dass die durch das Zusammenwirken von
erstem und zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster in wenigstens einem Teilbereich
in Durchsicht erkennbare, die Echtheit kennzeichnende Information
vorhanden ist. Bei der im Durchlicht wahrnehmbaren Information wird
im Weiteren eine jede Information verstanden, die dem Betrachter
ohne Verwendung von Hilfsmitteln die Echtheit des Sicherheitselements
anzeigt. Die auf einfache Weise erkennbare zusätzliche Information des Sicherheitselements
erhöht
die Sicherheit gegen Fälschung
weiter, da sie durch Reproduktionstechniken, wie Scanner oder Farbkopierer,
nicht oder nur sehr unzureichend reproduziert werden kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist
vorgesehen, dass das erste Punkt- oder Liniendruckmuster eine im
Stichtiefdruck erzeugte Druckschicht ist. Vorteilhafterweise wird
dadurch das Trägermaterial
gleichzeitig mit dem ersten Punkt- oder Liniendruckmuster und der
erfindungsgemäßen Prägestruktur
versehen, da das Stichtiefdruckverfahren neben der Erzeugung der
Prägestruktur
die simultane Aufbringung der Druckfarbe ermöglicht. Ein solcher Druck wird
auch als „farbführender
Stichtiefdruck" bezeichnet.
Durch die simultane Aufbringung bzw. Anordnung des ersten Punkt-
oder Liniendruckmusters bzw. der Prägestruktur im Stichtiefdruck kann
die erste Seite des erfindungsgemäßen Sicherheitselements in
einem einzigen Verfahrensschritt erzeugt werden, was sich als Zeit
und Kosten sparend erweist.
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Des
Weiteren ist es besonders zweckmäßig, wenn
die Druckschicht im Wesentlichen deckungsgleich zu den erhabenen
Bereichen der Prägestruktur
angeordnet ist. Wenngleich es mittels geeignet geformter Vertiefungen
in der Stichtiefdruckplatte und geeignetem Auswischen der in den
Vertiefungen angeordneten Farbe vor dem Aufdrucken nicht ausgeschlossen
ist, dass die Druckfarbe nicht deckungsgleich zu den erhabenen Bereichen
der Prägestruktur
angeordnet wird, ist die deckungsgleiche Anordnung von Druckschicht
und Prägestruktur
besonders bevorzugt, da so eine präzise Kombination von Punkt-
oder Linienmuster sowie Prägestruktur
möglich
ist. Der Benutzer kann das im farbführenden Stichtiefdruck erzeugte
Farbrelief sehr gut mit seinem Tastsinn und seine Augen wahrnehmen.
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Zweckmäßig kann
es darüber
hinaus sein, wenn das erste Punkt- oder Liniendruckmuster eine im
Offset-, Sieb-, Flexo-, Xerographie-, Tintenstrahl-, Thermographiedruck
oder eine durch einen Laserdrucker erzeugte Druckschicht ist. Eine
jede der genannten Druckschichten weist, abhängig von dem für sie eingesetzten
Verfahren, bestimmte Eigenschaften auf, die dem Fachmann hinlänglich bekannt
sind. Die Wahl einer bestimmten Druckschicht wird daher von dem
beabsichtigten Einsatz an Farbe, der gewünschten Auflösung, dem
vorgesehenen Druckbild, etc. abhängen.
Bei einem gemäß dieser
Ausführungsform
vorgesehenen Punkt- oder Liniendruckmuster erfolgt eine Entkopplung
des Drucks von der Anordnung der Prägestruktur auf derselben Seite des
Trägermaterials.
Wenngleich also für
den Druck und die Verprägung
zwei Verfahrensschritte erforderlich sind, geht die Trennung der
beiden Verfahrensschritte gleichzeitig mit einer Erhöhung der
Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Parameter des Druckmusters
einher. Es lassen sich auf diese Art und Weise z. B. Liniendruckmuster
mit einer von der Prägestruktur
abweichenden Rasterweite erzeugen, was im Stichtiefdruck so nicht
oder nur sehr eingeschränkt
möglich
ist. In jedem Fall erfolgt in einem der Verfahrensschritte eine
so genannte „Blindprägung" mit der nicht mit
Farbe gefüllten
Stichtiefdruckplatte, um die erfindungsgemäße Prägestruktur mit dem ersten Punkt-
oder Liniendruckmuster zu kombinieren.
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Sofern
das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und die Prägestruktur
durch die vorstehend beschriebenen getrennten Arbeitsgänge erzeugt werden,
ist es besonders vorteilhaft, wenn das erste Punkt- oder Liniendruckmuster
und die Prägestruktur zur
Bildung einer optisch variablen Struktur so angeordnet sind, dass
wenigstens Teile des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters bei senkrechter
Betrachtung vollständig
sichtbar sind, bei schräger
Betrachtung aber verdeckt werden. Die so erzeugte optisch variable
Struktur zeigt einen visuell wahrnehmbaren Kippeffekt, der für sich allein
genommen bereits ein Echtheitsmerkmal darstellt.
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Um
eine solche optisch variable Struktur zu erzeugen, ist es erforderlich,
dass das Prägeraster und
das Druckmuster in einer definierten räumlichen Beziehung zueinander
stehen, so dass erhabene Bereiche der Prägestruktur zumindest Teile
des Druckmusters bei schräger
Betrachtung verdecken. Insbesondere setzt ein eindrucksvoller Kippeffekt
voraus, dass die Druckschicht zumindest in einem Bereich nicht deckungsgleich
zu den erhabenen Bereichen der Prägestruktur angeordnet ist,
da sich sonst kein bzw. ein nur minimaler betrachtungswinkelabhängiger Effekt
einstellt.
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Zweckmäßig ist
es ferner, wenn das erste Punkt- oder Liniendruckmuster und/oder
das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster ein Linienraster mit einer
konstanten Rasterweite ist. Das Druckmuster mit konstanter Raster weite
stellt einen Spezialfall eines periodischen Druckmusters dar, allerdings
mit der Maßgabe,
dass es nur eine definierte Periode aufweist, die sich innerhalb
des Druckmusters nicht ändert.
Das Druckmuster mit konstanter Rasterweite lässt sich mit heutigen Drucktechniken
verhältnismäßig genau
erzeugen und fügt
sich darüber
hinaus gut in ein gegebenenfalls auf der jeweiligen Seite des Sicherheitselements
weiter vorhandenes Bildmotiv oder geometrisches Muster ein.
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Es
sei erwähnt,
dass für
den Fall gleicher Rasterweite der Druckmuster auf erster und zweiter Seite
des Sicherheitselements, eine passergenaue Anordnung der Druckmuster
nicht zwingend erforderlich ist. Mitunter können durch eine nicht passergenaue
Anordnung des ersten und zweiten Druckmusters in Durchsicht interessante
Schwebungseffekte zumindest im Bereich des wenigstens einen Teilbereichs
auftreten.
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Vorteilhafterweise
kann die Prägestruktur des
Sicherheitselements ein Linienraster mit einer konstanten Rasterweite
sein. Eine solche Prägestruktur
kann mit der Stichtiefdrucktechnik präzise erzeugt werden und lässt sich
besonders vorteilhaft mit einem als Linienraster ausgeführten Punkt-
oder Liniendruckmuster gleicher Rasterweite kombinieren. Sofern
Druckmuster und Prägestruktur,
wie vorstehend beschrieben, in einem einzigen Verfahrensschritt
erzeugt werden und dabei jede Vertiefung der Stichtiefdruckplatte
mit Farbe gefüllt
ist, kann nach dieser Verfahrensvariante auf einfache Weise die Kombination
eines Druckmusters und einer Prägestruktur
gleicher Rasterweite bewerkstelligt werden. Sofern Druckmuster und
Prägung,
wie vorstehend beschrieben, in getrennten Arbeitsgängen erzeugt werden,
muss für
den Druck und die Verprägung
jeweils die gleiche Rasterweite vorgesehen werden.
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Zweckmäßig ist
es ferner, wenn die Prägestruktur
der ersten Seite auf der zweiten Seite des Datenträgers eine
im Wesentlichen negative Prägestruktur
bildet, die mit dem zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster zur Bildung
einer optisch variablen Struktur derart zusammenwirkt, dass wenigstens
Teile des zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters bei senkrechter
Betrachtung vollständig
sichtbar sind, bei Schrägbetrachtung
aber verdeckt werden. Wie bereits erwähnt, wird durch die Prägestruktur
der ersten Seite in gewissem Umfang stets auch eine negative Prägestruktur
auf der zweiten Seite erzeugt. Sofern die erhabenen und vertieften
Bereiche auf der zweiten Seite ausreichend hoch bzw. tief und mit
einem geeigneten Druckmuster kombiniert sind, ergibt sich auf der
zweiten Seite stets eine optisch variable Struktur. Diese Struktur
kann auch mit einer optisch variablen Struktur auf der ersten Seite
des Trägermaterials
kombiniert sein. Ein solches Sicherheitselement mit einer optisch
variablen Struktur auf beiden Seiten des Substrats erweist sich
als außerordentlich fälschungssicher
und verleiht dem Sicherheitselement ein hohes Maß an Taktilität.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
die Punkte oder Linien des wenigsten einen Teilbereichs gegenüber den
Punkten oder Linien des übrigen
zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters um einen Bruchteil der Rasterweite des
Linienrasters versetzt angeordnet sind. Besonders bevorzugt ist
dabei ein Versatz um ein Drittel der Rasterweite des Linienrasters.
Auf diese Art und Weise erhält
man einen Teilbereich mit einem verhältnismäßig klar definierten Versatz
gegenüber
dem übrigen
Druckmuster.
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Besonders
bevorzugt ist es ferner, wenn das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster
mehrere Teilbereiche aufweist. Auf diese Art und Weise lässt sich die
in Durchsicht erkennbare und die Echtheit des Sicherheitselements kennzeichnende
Information redundant erzeugen, weshalb sie unter Umständen auch
noch nach teilweiser Zerstörung
des Sicherheitselements sichtbar ist.
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Zweckmäßig ist
es ferner, wenn das Punkt- oder Liniendruckmuster mehrere Teilbereiche
aufweist, die eine zweite Information bilden, welche in horizontaler
Richtung m Teilbereiche und in vertikaler Richtung n Teilbereiche
aufweist, wobei m, n ≥ 1,
vorzugsweise m, n ≥ 2
gilt. Neben einer Anordnung in einer Matrix mit einer Spalte und
mehreren Zeilen ist auch eine schachbrettartige Anordnung mit m
= n von Vorteil. Diese Ausführungsform
erhöht
die Fälschungssicherheit
des Sicherheitselements, weil die Durchsichtsinformationen auch
bei Zerstörung
eines Teils der Teilbereiche in den nicht zerstörten Teilbereichen sichtbar
bleibt. Andererseits lässt
sich das Sicherheitselement technisch aufwändig und damit inhärent fälschungssicher
erzeugen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Sicherheitselements
ist vorgesehen, dass die Punkte oder Linien der Teilbereiche gegenüber den Punkten
oder Linien des übrigen
zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters um verschiedene Bruchteile
der Rasterweite des Linienrasters versetzt angeordnet sind. Durch
den unterschiedlichen Versatz der Punkte oder Linien in den verschiedenen
Teilbereichen ergibt sich in Durchsicht eine unterschiedliche Helligkeit
der Teilbereiche, weil die Punkte oder Linien des ersten und zweiten
Druckmusters unterschiedlich stark überlappen. Dadurch kann eine
die Echtheit kennzeichnende Information in den verschiedenen Teilbereichen
mit einer unterschiedlichen Helligkeit wahrgenommen werden, was
für den
Betrachter sehr ansprechend ist.
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An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass neben dem Versatz der
Punkte oder Linien in dem wenigstens einen Teilbereich eine die
Echtheit kennzeichnende Information auch durch Modulation der Breite
der Linien in den Teilbereichen des zweiten Liniendruckmusters erfolgen
kann. Eine solche Codierung durch Linienmodulation ist dem Fachmann an
sich bekannt und kann für
das erfindungsgemäße Sicherheitselement
eingesetzt werden. Die Erkennbarkeit der korrespondierenden Durchsichtsinformation
ist aber nicht so gut wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das zweite Punkt-
oder Liniendruckmuster eine Stichtief-, Offset-, Sieb-, Flexo-,
Xerographie-, Tintenstrahl-, Thermographiedruck oder eine durch einen
Laserdrucker erzeugte Druckschicht ist. Wie bereits erwähnt, weist
das Druckmuster, abhängig von
dem eingesetzten Verfahren, bestimmte Eigenschaften auf, die dem
Fachmann an sich bekannt sind. Sofern neben dem zweiten auch das
erste Punkt- oder Liniendruckmuster im Stichtiefdruckverfahren hergestellt
wird, erhält
man ein Sicherheitselement, das auf beiden Seiten eine kombinierte Druck-Präge-Struktur
aufweist. Selbstverständlich müssen die
Schichtdicke des Trägermaterials
und die Parameter der Prägungen
für diesen
Fall so gewählt
werden, dass eine gegenseitige Zerstörung der Prägestruktur einer Seite durch
die Prägestruktur
der anderen Seite vermieden wird. Andererseits kann es durchaus
gewünscht
sein, eine einseitig eingebrachte und auf der Gegenseite in gewissem
Ausmaß vorhandene
negative Prägestruktur
durch die Anordnung der zweite Prägestruktur auf der Gegenseite noch
zu verstärken.
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Von
Vorteil ist es ferner, wenn ein Teil des ersten Punkt- oder Liniendruckmusters
und/oder des zweiten Punkt- oder Liniendruckmusters durch Einwirkung
von Laserstrahlung erzeugt ist. Als Strahlungsquellen kommen hier CO2-Laser, Nd:YAG-Laser oder andere Lasertypen
im Wellenlängenbereich von
Ultraviolett (UV) bis zum fernen Infrarot (IR) infrage, wobei die
Laser oft auch mit Frequenzverdoppelung, -verdreifachung oder einer
noch größeren Frequenzvervielfachung
arbeiten. Vorzugsweise werden allerdings Laserquellen im nahen IR
eingesetzt, da dieser Wellenlängenbereich
gut zu den Absorptionseigenschaften der für die Druckmuster vorgesehenen Materialien
passt. Da die Spotgröße der Laserstrahlung
je nach Anwendungsfall von wenigen Mikrometern bis hin zu einigen
Millimetern variieren kann, lassen sich die erfindungsgemäßen Druckmuster
vorteilhaft durch den Einsatz von Laserstrahlung erzeugen. Die Dauerleistung
der dafür
eingesetzten Laser liegt üblicherweise
zwischen einigen wenigen Watt und einigen hundert Watt.
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Unter
der Voraussetzung, dass das eingesetzte Trägermaterial für den gewählten Wellenlängenbereich
der Laserstrahlung absorbierend ist oder das Trägermaterial einen diese Strahlung
absorbierenden Zusatzstoff enthält,
kann ein Teil des Punkt- oder Liniendruckmusters durch Verfärben des
Trägermaterials
erzeugt werden. Bevorzugt ist aber die Erzeugung von Punkt- oder Linienrastern
in einem zuvor durch ein Druckverfahren aufgebrachten Druckbild.
Durch die Einwirkung der Laserstrahlung wird in diesem Fall ein
Teil der zuvor aufgebrachten Druckschicht abgetragen und ein fein
strukturiertes Punkt- oder Linienraster erzeugt.
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Um
die Fälschungssicherheit
weiter zu erhöhen,
ist in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen, dass
das erste und/oder das zweite Punkt- oder Liniendruckmuster eine
zumindest teilweise mehrfarbige Schicht ist. Auf diese Art und Weise
lassen sich neben einer unterschiedlichen farblichen Gestaltung
des ersten und zweiten Druckmusters im Durch licht interessante Mischfarbeneffekte erzeugen,
die gleichfalls die Sicherheit gegen Nachahmung erhöhen.
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Bei
dem ersten und/oder zweiten Punkt- oder Liniendruckmuster kann es
sich ferner um eine optisch variable Druckfarbe oder eine Metalleffektfarbe handeln.
Als Metalleffektfarbe können
dabei mit Vorteil Gold- oder Silbereffektfarben eingesetzt werden. Als
optisch variable Druckfarbe kommen bevorzugt Interferenzschichtpigmente
oder Flüssigkristallpigmente
enthaltende Druckfarben zum Einsatz. Diese optisch variablen Druckfarben
erzeugen für
den Betrachter abhängig
von dem Betrachtungswinkel eine bestimmte Farbe. Des Weiteren wird
durch Verwendung dieser Druckfarben der Fälschungsschutz weiter erhöht.
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Zweckmäßig kann
es ferner sein, wenn das erste und/oder zweite Punkt- oder Liniendruckmuster zumindest
bereichsweise maschinell lesbare Eigenschaften aufweist, da ein
solches Sicherheitselement neben den so genannten „Humanmerkmalen" auch noch in einer
weiteren Sicherheitsstufe überprüfbare Echtheitsmerkmale
aufweist. Eine solche Überprüfung kann
z. B. für
Banken und ähnliche
Einrichtungen von Interesse sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann das Sicherheitselement weitere Schichten
und Echtheitsmerkmale aufweisen, wie z. B. eine zusätzliche tranzluzente,
optisch variable Schicht oder ein Folienelement. Die zusätzliche
transluzente Schicht kann dabei mit Vorteil in einem farbführenden
Stichdruck auf ein bereits aufgedrucktes Punkt- oder Liniendruckmuster
aufgebracht werden. Denkbar ist es aber auch, sowohl das Druckmuster
als auch die zusätzliche
lichtdurchlässige,
optisch variable Schicht in separaten Verfahrensschritten, z. B.
im Offset- oder Nyloprintdruck, auf das Druckmuster aufzubringen.
Die Verwendung einer transluzenten, optisch variab len Schicht führt bei
Betrachtung des Druckmusters in Aufsicht dazu, dass sich die Farbe
des Druckmusters abhängig
von der Betrachtungsrichtung ändert.
Ein ausgeprägter
Farbkippeffekt wird dabei vor allem mit dunklen Farben für das Druckmuster,
wie Schwarz oder dunkles Grün,
erreicht. Gleichzeitig wird aber aufgrund der Transparenz der zusätzlichen
optisch variablen Schicht die Erkennbarkeit der Durchsichtsinformation
in keinster Weise beeinträchtigt.
Ein Sicherheitselement gemäß dieser Ausführungsform
ist verhältnismäßig aufwändig in der
Herstellung, zugleich aber sehr gut gegen Fälschungen geschützt.
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Die
vorgenannten zusätzlichen
Schichten und Elemente können
dem ersten und/oder zweiten Druckmuster überlagernd oder unterlegt sein.
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Die
in Durchsicht visuell wahrnehmbare Information des wenigstens einen
Teilbereichs ist bevorzugt ein alphanumerisches Zeichen, Symbol und/oder
geometrisches Muster. Bei dem alphanumerischen Zeichen kann es sich
beispielsweise um die Denomination des Datenträgers, z. B. eine Banknote,
handeln, die das Sicherheitselement aufweist. Besonders fälschungssicher,
aber zugleich sehr aufwändig,
ist ein individualisiertes Sicherheitselement, welches in Durchsicht
eine die Echtheit kennzeichnende, idividualisierende Information
erkennen lässt. Bei
den alphanumerischen Zeichen können
Zeichen sämtlicher
bekannter Schriftsätze
eingesetzt werden, wenngleich Zeichen aus dem Standardlatein- und -griechisch-Schriftsatz
besonders bevorzugt sind. Als Symbol ist beispielsweise an ein Kreuz-,
Doppelkreuzsymbol, polygonal begrenzte Gebilde oder einen Kreis
zu denken. Bei den geometrischen Mustern kann es sich z. B. um ein
Guillochenmuster oder die Umrissform einer Schneeflocke handeln.
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Es
versteht sich von selber, dass die visuell wahrnehmbare Information
in verschiedenen Teilbereichen verschieden ist oder aber die einzelnen
Informationen der Teilbereiche sich zu einer Gesamtinformation,
beispielsweise einer Wertzahl, ergänzen.
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Grundsätzlich kann
für das
Sicherheitselement jedes lichtdurchlässige Trägermaterial verwendet werden.
Dabei muss die Lichtdurchlässigkeit
zumindest so groß sein,
dass im Durchlicht die in wenigstens einem Teilbereich enthaltene
Information visuell wahrgenommen werden kann. Der Einsatz eines
zusätzlichen
Beleuchtungsmittels zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Information
durch den Beobachter ist denkbar, wenngleich die Dicke des Materials
so gewählt
wird, dass eine Wahrnehmung des Durchlichtmerkmals auch ohne Hilfsmittel
möglich ist.
Ferner muss das eingesetzte Trägermaterial
Eigenschaften aufweisen, die es gestatten, die erfindungsgemäße Prägestruktur
im Stichtiefdruckverfahren einzubringen.
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Als
Trägermaterial
ist demnach Papier, insbesondere Baumwoll-Velinpapier, bevorzugt.
Selbstverständlich
kann auch Papier eingesetzt werden, welches einen Anteil x polymeren
Materials im Bereich von 0 < x < 100 Gew.-% enthält.
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Weiterhin
ist bevorzugt, dass das Trägermaterial
eine Kunststofffolie, insbesondere Polyethylenfolie, ist. Die Folie
kann ferner monoaxial oder biaxial gereckt sein. Die Reckung der
Folie führt
unter anderem dazu, dass sie polarisierende Eigenschaften erhält, die
als weiteres Sicherheitsmerkmal genutzt werden können. Die zur Ausnutzung dieser
Eigenschaften erforderlichen Hilfsmittel, wie Polarisationsfilter,
sind dem Fachmann bekannt.
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Zweckmäßig kann
es auch sein, wenn das Trägermaterial
ein mehrschichtiger Verbund ist, der wenigstens eine Schicht aus
Papier oder einem papierartigen Material aufweist. Ein solcher Verbund zeichnet
sich durch eine außerordentlich
große
Stabilität
aus, was für
die Haltbarkeit des Sicherheitsmerkmals von großem Vorteil ist und darüber hinaus die
Fälschungssicherheit
erhöht.
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Denkbar
ist aber auch, als Trägermaterial
ein mehrschichtiges, papierfreies Kompositmaterial einzusetzen.
Auch diese Materialien können
in bestimmten Klimaregionen der Erde mit Vorteil eingesetzt werden.
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Alle
als Trägermaterial
eingesetzte Materialien können
Zusatzstoffe aufweisen, die als Echtheitsmerkmale dienen. Dabei
ist in erster Linie an Lumineszenzstoffe zu denken, die im sichtbaren
Wellenlängenbereich
vorzugsweise transparent sind und im nicht sichtbaren Wellenlängenbereich
durch ein geeignetes Hilfsmittel, z. B. eine UV- oder IR-Strahlung
emittierende Strahlungsquelle, angeregt werden können, um eine sichtbare oder
zumindest detektierbare Lumineszenz zu erzeugen. Auch andere Sicherheitsmerkmale
können
mit Vorteil eingesetzt werden, sofern sie die Betrachtung der Druckmuster
in Aufsicht bzw. der Information im Durchlicht nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen.
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Das
erfindungsgemäße Sicherheitselement kann
auf einen Datenträger,
wie beispielsweise Sicherheits- und Wertdokumente, wie Banknoten,
Aktien, Anleihen, Urkunden, Gutscheine, Bank- und Ausweiskarten,
Pässe oder
dergleichen, aufgebracht sein. Der Datenträger wird auf diese Weise mit
einem auch für
den Laien leicht erkennbaren Sicherheitselement zur Erhöhung des
Fälschungsschutzes
ausgestattet. Auch kann das erfindungsgemäße Sicherheitselement sehr
vorteilhaft im Bereich des Produktschutzes verwendet werden. Hierbei
kann das Sicherheitselement auf entsprechenden Etiketten oder Verpackungen
oder der Ware selbst aufgebracht werden.
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Auch
ist ein Datenträger
besonders bevorzugt, der ein Wasserzeichen und ein zumindest teilweise
im Bereich des Wasserzeichens angeordnetes Sicherheitselement aufweist.
Dadurch wird vorteilhafterweise ein bekanntes Echtheitsmerkmal mit dem
erfindungsgemäßen Echtheitsmerkmal
kombiniert und die Fälschungssicherheit
weiter erhöht.
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Für die Herstellung
des erfindungsgemäßen Sicherheitselements
wird ein lichtdurchlässiges
Substrat vorzugsweise zuerst mit dem ersten und zweiten Punkt- oder
Liniendruckmuster versehen, und anschließend registerhaltig dazu die
Prägestruktur
erzeugt. Grundsätzlich
ist es jedoch auch möglich,
die Verfahrensschritte in umgekehrter Reihenfolge vorzusehen. Die
Druckschicht kann in einem beliebigen Druckverfahren, wie beispielsweise
im Flachdruck, z. B. im Offsetverfahren, im Hochdruck, z. B. im
Buchdruck- oder
Flexodruckverfahren, im Siebdruck, im Tiefdruck, z. B. im Rastertiefdruck
oder Stichtiefdruck, oder in einem Thermografieverfahren erzeugt werden.
Darüber
hinaus kann die Beschichtung bevorzugt auch durch einen Laserdrucker
oder durch die Einwirkung von Laserstrahlung erzeugt werden.
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Die
Erzeugung der Prägestruktur
erfolgt mittels einer Stichtiefdruckplatte als Prägewerkzeug. Hierbei
wird die Prägung
mithilfe der nicht farbführenden
Stichtiefdruckplatte als Blindprägung
erzeugt. Gemäß einer
besonderen Ausführungsform
kann die Prägestruktur
allerdings auch im farbführenden Stichtiefdruck
erzeugt werden. Diese Herstellungsvariante kommt insbesondere für die Ausführungsformen
in Betracht, bei welchen deckungsgleich zur Prägestruktur das Druckmuster
vorgesehen ist.
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Für die Herstellung
des Prägewerkzeugs wird
beispielsweise eine Plattenoberfläche mit einem Gravierstichel
oder einem Laser gefräst.
Als Plattenoberfläche
kann ein beliebiges Material, wie Kupfer, Messing, Stahl, Nickel
oder dergleichen, verwendet werden. Der für die Fräsung verwendete Gravurstichel
weist vorzugsweise einen Flankenwinkel von ca. 40° und eine
an ein Kugelsegment oder -sektor angenäherte abgerundete Spitze auf.
Das Prägewerkzeug
kann dabei als Einzelnutzen oder bereits als Mehrfachnutzen gefräst werden.
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Prinzipiell
ist die Reihenfolge der Verfahrensschritte Druck und Prägung frei
wählbar.
In der Regel wird zuerst die Beschichtung aufgebracht und dann geprägt. Damit
bleibt die Reliefhöhe
und Ausformung der Prägung
von weiteren Einflüssen,
die beispielsweise in einem nachfolgenden Druckvorgang auftreten,
verschont. Die Alternative dazu, nämlich zuerst zu Prägen und
dann die Beschichtung aufzubringen, bietet jedoch den Vorteil einer
höheren
Farbbrillanz und eines schärfer
konturierten Aufdrucks. Dieser Effekt rührt daher, dass beim Prägevorgang
das Substrat gleichzeitig kalandriert wird und somit eine glattere,
weniger saugfähige
Oberfläche
erhält.
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Anhand
der nachfolgenden Ausführungsbeispiele
und ergänzenden
Figuren werden die Vorteile der Erfindung erläutert. Die beschriebenen Einzelmerkmale
und nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele sind für sich genommen,
aber auch in Kombination erfinderisch. Die Beispiele stellen bevorzugte
Ausführungsformen
dar, auf die jedoch die Erfindung in keiner Weise beschränkt sein
soll. Die in den Figuren gezeigten Proportionen entsprechen nicht
den in der Realität
vorliegenden Verhältnissen und
dienen ausschließlich
zur Verbesserung der Anschaulichkeit.
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Es
zeigen:
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1 die
Vorderseite eines Datenträgers
mit der ersten Seite eines erfindungsgemäßen Sicherheitselements in
Aufsicht,
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2 die
Rückseite
des Datenträgers
der 1 mit der zweiten Seite des erfindungsgemäßen Sicherheitselements
in Aufsicht,
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3 die
Vorderseite des Datenträgers
der 1 mit dem erfindungsgemäßen Sicherheitselement in Durchsicht,
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4 die
zweite Seite des erfindungsgemäßen Sicherheitselements
gemäß 2 in
einer vergrößerten Aufsicht,
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5 ein
Schnitt entlang der Linie A-A aus 1,
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6 ein
Schnitt entlang der Linie A-A aus 1 für ein weiteres
erfindungsgemäßes Sicherheitselement.
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Die 1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Datenträger 10 in
Form einer Banknote mit einem Sicherheitselement 3, das
im Druckbildbereich des Datenträgers 10 platziert
ist. Das Sicherheitselement 3 wird gemäß der Erfindung als so genanntes „Humanmerkmal", d. h. als ein durch
den Menschen ohne Hilfsmittel prüfbares
Merkmal, neben gegebenenfalls weiteren Merkmalen, wie Sicherheitsfäden, Wasserzeichen,
etc., zur Feststellung der Echtheit verwendet. Das Vorsehen derartiger
Merkmale ist besonders sinnvoll bei Banknoten, aber auch bei anderen geldwerten
Dokumenten, wie Aktien, Schecks und dergleichen. Als Datenträger im Sinne
der Erfindung kommen auch Etiketten, Pässe oder Karten in Betracht,
wie sie heute z. B. zur Identifikation von Personen oder Waren,
oder zur Durchführung
anderer Transaktionen oder Dienstleistungen eingesetzt werden.
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Allen
Sicherheitselementen gemäß der Erfindung
ist gemeinsam, dass sie und die daraus resultierenden Effekte mithilfe
der heute bekannten Reproduktionstechniken, insbesondere Kopiergeräten, nicht
nachgeahmt werden können,
da diese Geräte die
jeweilige Seite des Sicherheitselements lediglich in Aufsicht wiedergeben
können,
so dass der Durchsichtseffekt verloren geht. Darüber hinaus wird die Nachahmung
in aller Regel auch an der zu geringen Auflösung der Reproduktionsvorrichtungen
scheitern. Schließlich
erfolgt durch die Reproduktionstechniken naturgemäß keine
Wiedergabe der Prägestruktur,
was gleichfalls zur Fälschungssicherheit
beiträgt.
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Im
Folgenden werden anhand der Figuren Beispiele zweier bevorzugter
Ausführungsformen
der Erfindung erläutert.
Die Darstellung der Figuren ist des besseren Verständnisses
wegen stark schematisiert und spiegelt nicht alle Gegebenheiten
wider.
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Die
im Folgenden beschriebenen Ausführungsformen
sind der besseren Verständlichkeit
wegen auf die wesentlichen Kerninformationen reduziert. Bei der
praktischen Umsetzung können
wesentlich komplexere Druckmuster im Ein- oder Mehrfarbendruck als
erstes bzw. zweites Punkt- oder Liniendruckmuster zur Anwendung
kommen. Dasselbe gilt für
die Prägestruktur.
Die Prägestruktur
weist im Regelfall eine Prägehöhe im Bereich
von 10 μm
bis 250 μm,
bevorzugt von 50 μm
bis 120 μm
auf. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele
sind auch nicht auf die Verwendung in der beschriebenen Form beschränkt, sondern
können
zur Erhöhung
der Effekte auch untereinander kombiniert werden.
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Ferner
wird im Folgenden lediglich die Ausgestaltung und gegenseitige Zuordnung
des ersten und zweiten Druckmusters bzw. der Prägestruktur dar gestellt, um
die optischen Effekte des erfindungsgemäßen Sicherheitselements anschaulich
darstellen zu können.
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Wie
aus 1 ersichtlich ist, weist das Sicherheitselement 3 auf
der ersten Seite des Trägermaterials,
welches im vorliegenden Fall ein Baumwoll-Velinpapier der Banknote ist, ein erstes
Druckmuster auf. Bei dem Druckmuster handelt es sich um ein periodisches
Liniendruckmuster mit einer konstanten Rasterweite. Die Rasterweite
ist dabei so gewählt,
dass es sich optisch in die Gestaltung des umgebenden Guillochenmusters 11 einfügt. Der
Druck des Liniendruckmusters 1 und der Guillochen 11 auf der
Vorderseite 12 der Banknote erfolgte in einem farbführenden
Stichtiefdruckverfahren.
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Auf
der Rückseite 13 der
Banknote 10 und damit auf der zweiten Seite des Sicherheitselements 3 befindet
sich gemäß 2 ein
Liniendruckmuster 2, das im Wesentlichen spiegelbildlich
zum vorderseitigen Druckmuster ausgebildet ist. Bei dem rückseitigen
Liniendruckmuster 2 ist ein Linienraster gleicher Rasterweite
und im Wesentlichen spiegelbildliche Linien wie beim vorderseitigen
Liniendruckmuster 1 vorgesehen. Lediglich die Breite der
Linien des Musters 2 ist etwas größer als die Breite der Linien des
Musters 1, so dass die druckfreien Bereiche des Musters 2 eine
geringere Fläche
als beim Muster 1 einnehmen.
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3 zeigt
nun die Vorderseite 12 der Banknote 10 in Durchsicht.
Es ist ersichtlich, dass sich das erste und zweite Liniendruckmuster 1 bzw. 2 im Durchlicht
derart überlappen,
dass eine Information 7 visuell erfassbar ist, die die
Denomination der Banknote, nämlich „500", darstellt. Die
Information 7 ist in der Realität noch in zwei weiteren Teilbereichen
des Sicherheitselements 3 erfassbar, allerdings mit einem
anderen Kontrast, der mit der in 3 gewählten Reproduktionstechnik
nicht ausreichend dargestellt werden kann.
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Im
Weiteren werden Einzelheiten des erfindungsgemäßen Sicherheitselements anhand
der 4 bis 6 beschrieben.
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Wie
bereits erwähnt,
ist das Liniendruckmuster 2 im Wesentlichen spiegelbildlich
zum vorderseitigen Liniendruckmuster 1 angeordnet. Es weist
darüber
hinaus Teilbereiche auf, in denen die Linien gegenüber den
umgebenden Linien versetzt sind. Gemäß 4 stellen
die Bereiche 4a, 4b und 4c ein Muster
dar, das dieselbe Rasterweite wie das Druckmuster 1 aufweist
und spiegelbildlich auf der Rückseite 13 der
Banknote 11 aufgedruckt ist.
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Des
Weiteren weist das Liniendruckmuster 2 Bereiche auf, in
denen die Linien gegenüber
den Linien der übrigen
Bereiche des Druckmusters 2, insbesondere der Bereiche 4a, 4b und 4c,
versetzt angeordnet sind. Beispielsweise handelt es sich dabei um
die Bereiche 5a, 5b und 5c sowie 6a, 6b und 6c. Dabei
wirken im vorliegenden Fall die Bereiche 5a bis 5c mit
den korrespondierenden Bereichen 6a bis 6c derart
zusammen, dass sie eine Information codieren. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist diese die Denomination „500". Die codierte Information
ist bei Betrachtung des Druckmusters 4 in Aufsicht visuell
sehr schwer erfassbar. In Durchsicht durch das erfindungsgemäße Sicherheitselement 3 kann
die Information allerdings einfach und eindeutig wahrgenommen werden.
Neben der in 3 dargestellten Durchsichtsinformation „500" bei Betrachtung
des Druckmusters 1 ist die spiegelbildliche Information
zu „500" bei Betrachtung
des Liniendruckmusters 2 in Durchsicht erfassbar. Entsprechendes
gilt für
die Teilbereiche 5a, 6a sowie 5c, 6c und
die in diesen Teilbereichen in Durchsicht erfassbare Information.
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Der
Versatz der Linien, der in den Teilbereichen 5a bis 5c und 6a bis 6c des
Druckmusters 2 die Information codiert, ist in 5 näher dargestellt. Das
Trägermaterial 30 weist
eine im Stichtiefdruckverfahren erzeugte Prägestruktur mit erhabenen Bereichen 31 und
Tälern 32 auf.
Die Prägestruktur
ist in Form eines Linienrasters mit Rasterweite R1 ausgeführt. Gleichzeitig
mit der Prägestruktur
wurde in dem farbführenden
Stichtiefdruck das erste Liniendruckmuster 1 auf das Trägermaterial 30 aufgedruckt.
In 5 sind drei Linien 1a, 1b und 1c im
Querschnitt dargestellt, welche im Wesentlichen deckungsgleich zu
den erhabenen Bereichen 31 des Prägerasters angeordnet sind.
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Auf
der Rückseite
des Trägermaterials 30 ist das
zweite Liniendruckmuster 2 angeordnet, welches im Offsetdruckverfahren
aufgebracht wurde. Dabei handelt es sich um ein Linienraster mit
der Rasterweite R2, wobei in 5 die Linien 2a, 2b, 2c und 2d dieses
Rasters im Querschnitt dargestellt sind. Im gezeigten Fall stimmen
die Rasterweiten des vorder- und rückseitigen Rasters R1 bzw.
R2 überein.
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In
Aufsicht auf das Liniendruckmuster 1 ist eine Linienstruktur
zu erkennen, die sich aufgrund der Verwendung einer dunklen Druckfarbe
von den hellen, druckfreien Bereichen des Trägermaterials 30 abhebt.
In entsprechender Weise kann in Aufsicht auch das Liniendruckmuster 2 als
eine Abfolge von in dunklem Farbton ausgeführten Linien 2a bis 2d und dazu
kontrastierenden druckschichtfreien Bereichen des Trägermaterials 30 wahrgenommen
werden.
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Wie
ferner aus 5 ersichtlich ist, ist die Linie 2c gegenüber den
benachbarten Linien 2b und 2d versetzt angeordnet.
Der Versatz ist mit dem Bezugszeichen R21 gekennzeichnet. Entlang
der Substratoberfläche
ist der perio disch wiederkehrende Abstand 40 der Linien
durch den Versatz auf den Abstand 41 verringert bzw. um
den Abstand 42 vergrößert.
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Von
der Vorderseite 12 der Banknote 10 bzw. des Sicherheitselements 3 kann
in Durchsicht aufgrund des Zusammenwirkens der Liniendruckmuster 1 und 2 eine
Abfolge dunkler Druckbereiche und heller druckfreier Bereiche des
Trägermaterials 30 wahrgenommen
werden. Im Bereich des vorder- und rückseitigen Linienrasters 1 bzw. 2,
in denen Linien nicht gegeneinander versetzt sind, ergibt sich somit
ein regelmäßiger Hell-/Dunkelkontrast
in Durchsicht. Im vorliegenden Fall erscheint in Durchsicht der
Bereich S0 als druckschichtfreier Bereich der Vorder- und Rückseite
des Sicherheitselements 3 in einem hellen Farbton, der
sich aus der Farbe des Trägermaterials 30 im
Durchlicht ergibt. Andererseits führt der Versatz der Linie 2c dazu,
dass vom Betrachter des Linienrasters 1 in Durchsicht zwischen
den Linien 1b und 1c ein größerer druckschichtfreier Bereich
S1 wahrgenommen wird. Wegen des größeren druckschichtfreien Bereichs
S1 erscheint der Bereich zwischen den Linien 1b und 1c im
Durchlicht heller als der Bereich zwischen den Linien 1a und 1b.
Die vorstehenden Ausführungen
gelten entsprechend für
eine Betrachtung der Linien 2a, 2b sowie 2b, 2c des
Liniendruckmusters 2 im Durchlicht.
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Der
Versatz der Linie 2c zeigt exemplarisch, wie durch die
versetzte Anordnung einer Vielzahl von Linien des Liniendruckmusters 2 eine
Information im Durchlicht sichtbar gemacht wird, die in Aufsicht
auf das Sicherheitselement 3 codiert und im Wesentlichen
nicht sichtbar ist.
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Aus 5 ist
ferner ersichtlich, dass die Einbringung der Prägestrukturen in das Trägermaterial 30 auf
der zweiten Seite eine negative Prägestruktur erzeugt, die mit
dem zweiten Liniendruckmuster 2 derart zusammenwirkt, dass
sich ein eine optisch variable Struktur ergibt. Während sich
in Aufsicht aus der Richtung A2 für den Betrachter eine Abfolge
von Linien und druckschichtfreien Bereichen ergibt, werden die Linien
des Linienrasters 2 bei Betrachtung aus der Richtung B2
teilweise verdeckt oder abgeschattet, weshalb sich der Farbton gegenüber der Betrachtung
aus Richtung A2 verändert,
und zwar aufhellt. Entsprechend wird aus Richtung C2 zumindest ein
Teil der druckschichtfreien Bereiche 40, 41 durch
erhabene Bereiche 33 des Trägermaterials 30 verdeckt,
so dass sich der visuelle Eindruck aus der Betrachtungsrichtung
C2 vom visuellen Eindruck, den der Betrachter aus den Richtungen
A2 bzw. B2 wahrnimmt, unterscheidet. Dieser optisch variable Kippeffekt
ist auf der Rückseite 13 der
Banknote 10 verhältnismäßig stark
ausgeprägt,
während
er bei Betrachtung des Liniendruckmusters 1 auf der Vorderseite 12 der
Banknote 10 aufgrund der im Wesentlichen deckungsgleichen
Anordnung des Linienrasters 1 und der erhabenen Bereiche 31 der
Prägestruktur
praktisch kaum wahrnehmbar ist. Demzufolge ergibt sich aus den Betrachtungsrichtungen
A1, B1 und C1 für
das Druckmuster 1 im Wesentlichen derselbe optische Eindruck
für den
Betrachter.
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In 6 ist
ein Querschnitt durch ein weiteres erfindungsgemäßes Sicherheitselement 3 dargestellt,
bei dem ein Liniendruckmuster 1 und 2 auf erster
und zweiter Seite des Trägermaterials 30 angeordnet
ist. Während
das Liniendruckmuster 2 im Wesentlichen dem Liniendruckmuster 2 der
Ausführungsform
der 5 entspricht, unterscheidet sich das Liniendruckmuster 1 erheblich
von dem in 5 dargestellten Liniendruckmuster 1.
Im Unterschied zu dem farbführenden
Stichtiefdruck der Ausführungsform
gemäß 5,
wurde das Druckmuster 1 des Sicherheitselements der 6 im
Offsetverfahren gedruckt und in einem getrennten Verfahrensschritt
mit einer Prägestruktur
im Stichtiefdruckverfahren kombiniert. Auf diese Art und Weise ist
es möglich,
die Linien 1a, 1b und 1c des Linienrasters 1 auf
einer Flanke der Prägestruktur
anzuordnen, während
die Amplituden 31 unbedruckt bleiben. Werden die Rasterweiten
R1 und R2 der beiden Linienraster 1, 2 gleich
groß gewählt, ergeben
sich im Durchlicht im Wesentlichen ähnliche Effekte, wie sie für die Ausführungsform
der 5 beschrieben wurden, allerdings mit veränderten
Abständen
der hellen und dunklen Bereiche. Letzteres ergibt sich unmittelbar aus
der exakten Anordnung der Linien 1a, 1b, 1c sowie 2a, 2b, 2c auf
dem Trägermaterial 30.
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Andererseits
ist nun auch ein optisch variabler Effekt des Liniendruckmusters 1 auf
der Vorderseite des Sicherheitselements 3 zu erkennen,
da sich der visuelle Eindruck aus der Betrachtungsrichtung A1, B1
und C1 unterscheidet. Analog zum bereits beschriebenen Kippeffekt
der Rückseite,
ergibt sich auch für
das vorderseitige Linienmuster 1 aus Richtung A1 ein Wechsel
heller, druckfreier und dunkler, bedruckter Bereiche des Trägermaterials 30.
Aus Richtung B1 wirkt das Linienmuster dunkler, aus Richtung C1
dagegen heller. In Aufsicht auf das Sicherheitselement 3 der 6 ergibt
sich mithin ein optisch variabler Effekt der Druckmuster 1 und 2 der ersten
bzw. der zweiten Seite. Ferner ist im Durchlicht aufgrund versetzter
Linien 2c eine die Echtheit des Sicherheitselements 3 kennzeichnende
zusätzliche
Information 7 erkennbar, wie dies bereits bei 5 beschrieben
wurde.
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Die
dargestellte negative Prägestruktur
der zweiten Seite des Trägermaterials 30 kann
im Übrigen
verstärkt
werden, wenn der Druck des Linienmusters 2 durch eine so
genannte „Blindprägung" im Stichtiefdruckverfahren
ergänzt
wird.
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Ferner
kann das rückseitige
oder vorderseitige Liniendruckmuster 2 bzw. 1 durch
eine zusätzliche transluzente,
optisch variable Schicht überlagert
oder unterlegt sein, wodurch sich, abhängig von der jeweiligen Betrachtungsrich tung,
weitere Farbkippeffekte auf der jeweiligen Seite ergeben. Eine solche
zusätzliche
Schicht ist in den Figuren aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.