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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Nutzfahrzeug zur Personenbeförderung mit einem Fahrgastraum und einem Fahrerraum gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Aus der
DE 79 14 919 U1 ist ein Omnibus bekannt, bei dem benachbart zum Fahrersitz eine Wechselkasse angeordnet ist. Um einen schnellen Einstieg der Fahrgäste und damit bei den einzelnen Haltestellen möglichst kurze Aufenthaltszeiten zu erreichen, werden die Omnibusse mit sogenannten Wechselkassen ausgestattet, die dann zwischen dem Fahrersitz und dem Einstiegsraum des Omnibusses angeordnet sind. Will der Fahrer nun zu dem Fahrersitz gelangen oder aber denselben verlassen, so muss noch ein ausreichender Zwischenraum zur Verfügung stehen, um den Durchtritt des Fahrers zu seinem Sitz zu ermöglichen.
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Insbesondere bei den im öffentlichen Verkehr eingesetzten Omnibussen ist es jedoch oftmals erwünscht, den Fahrersitz durch eine rückwärtige Trennwand gegenüber dem Fahrgastraum abzuschirmen, wodurch der für den Durchtritt des Fahrers erforderliche Zwischenraum noch eine weitere Einengung erfährt.
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Gemäß der
DE 79 14 919 U1 soll diese Schwierigkeit beseitigt und eine Gestaltung geschaffen werden, die auch eine seitliche Abschirmung des Fahrersitzes gegenüber dem benachbarten Einstiegsraum und damit auch gegenüber der durch die Einstiegstür eindringenden Kaltluft ermöglicht. Hierzu ist gemäß der
DE 79 14 919 U1 vorgesehen, dass benachbart zur Innenseite des Fahrersitzes eine an einer feststehenden Stütze oder dergleichen angelenkte, um eine senkrechte Achse schwenkbare und maximal bis zur Höhe des Lenkrades reichende Tür angeordnet und die Wechselkasse oder ein diese tragender Tisch ebenfalls um eine senkrechte Achse schwenkbar an dieser feststehenden Stütze angelenkt ist, wobei dann zwischen der Tür und der Wechselkasse oder dem diese tragenden Tisch derart ein gelenkiges, zug- und druckfestes Verbindungselement angeordnet ist, dass die Wechselkasse oder der diese tragende Tisch zusammen mit der Tür in eine den Durchtritt des Fahrers ermöglichende Öffnungsstellung zu bringen ist. Der Fahrer braucht also, um zu seinem Sitz zu gelangen oder aber denselben zu verlassen, lediglich die die seitliche Abschirmung bildende Tür zu öffnen, wobei dann gleichzeitig auch die Wechselkasse zur Seite geschwenkt und damit ein unbehinderter Durchtritt zum Fahrersitz freigegeben wird. Steht die Tür dabei ständig unter Wirkung einer Schließfeder, so kehrt die Tür und mit dieser auch die Wechselkasse in ihre Normalstellung zurück.
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Auch aus der
DE 33 33 087 C2 ist ein Omnibus mit einer Fahrerkabine und mit einer Schwenktür bekannt. Im Ausschnittsbereich der Schwenktür ist eine Wechselkasse angeordnet und zusammen mit dieser verschwenkbar. Die Wechselkasse ist an einer gegenüber der Fahrerkabine ortsfesten Halterung abstützbar. Auch diese Schwenktür ist gegenüber der Vorderseite des Fahrzeugs gelagert.
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Aus der
JP H07 - 246 957 A ist eine hintere Wand bekannt, die der Abtrennung des Fahrersitzes von den Passagiersitzen dient. Die hintere Wand erstreckt sich hinter dem Fahrersitz über die gesamte Breite eines Omnibusses. Eine seitliche Einfassung des Fahrersitzes ist mit der hinteren Wand verbunden. Die seitliche Einfassung des Fahrersitzes verläuft dabei in Fahrtrichtung des Busses und erstreckt sich auf der einen Seite des Fahrersitzes. Ein Durchgang für den Fahrer verläuft am vorderen Ende zwischen der seitlichen Einfassung und der Instrumententafel. Eine verriegelbare Tür schließt den Durchgang zum Fahrersitz. Bei der Tür handelt es sich um eine ausziehbare Falttür mit einer seitlichen Aufnahme, deren Höhe in etwa mit der Höhe der Tür übereinstimmt und die an der Vorderseite der seitlichen Einfassung angeordnet ist. Das hintere Ende der Tür ist in die Aufnahme eingeführt. Im zusammengeschobenen Zustand ist die Tür in die Aufnahme eingeschoben.
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Eine Sitzanordnung für den Fahrer eines Fahrzeuges ist aus der
DE 44 39 498 A1 bekannt. Hierbei ist der Sitz mit dem Fahrzeug in Fahrtrichtung einstellbar und arretierbar verbunden und während der Fahrt vor den Mitteln zum Lenken oder Betreiben des Fahrzeuges angeordnet. Es wird eine Sitzanordnung offenbart, die die Ausnutzung der Bewegungsfreiheit verbessert, wodurch insbesondere die Ein- oder Ausstiegsvorgänge vereinfacht und effektiver gestaltbar sind. Die Sitzanordnung weist dazu Mittel zum translatorischen Verschieben des Sitzes in eine, um einen definierten Winkel α zur Fahrtrichtung geneigte waagrechte Richtung auf.
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Gattungsgemäß als nächstliegender Stand der Technik wird die
DE 10 2005 037 190 A1 betrachtet. Hierin wird ein Fahrerarbeitsplatz für ein Nutzfahrzeug, insbesondere ein Omnibus offenbart, wobei der Fahrerarbeitsplatz mehrere Einzelkomponenten aufweist. Der Fahrerarbeitsplatz ist als eigenständig handhabbares Fahrerarbeitsplatzmodul ausgebildet, welches ein Grundmodul mit mehreren Submodulen besitzt. Die Submodule sind im Grundmodul außerhalb des Nutzfahrzeugs montierbar. Das Fahrerarbeitsplatzmodul weist definierte, äußere Abmessungen auf und ist in eine vorgegebene Modulöffnung im Busgerippe eines Nutzfahrzeugs einsetzbar und mit diesem Verbindbar.
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Bei Omnibussen und Schienenfahrzeugen zur Personenbeförderung besteht zunehmend die Forderung nach einer weitgehend zum Fahrgastraum geschlossenen Fahrerkabine, die gleichzeitig einen leichten Zugang des Fahrers zur Fahrerkabine ermöglicht. Die bislang bekannt gewordenen Schwenktüren lassen sich nicht zur vollständigen Schließung der Fahrerkabine nutzen, da gleichzeitig zusätzliche Geräte wie Zahlkassen, Entwerter, usw. so verbaut werden müssen, dass ein einfacher Zugriff durch den Fahrer gewährleistet wird.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Nutzfahrzeug der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass der Fahrer in einem für sich abgeschlossenen Bereich sitzt und ein besonders leichter Zugang zum Fahrerraum ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Gemäß Patentanspruch 1 wird ein Nutzfahrzeug zur Personenbeförderung mit einem Fahrgastraum und einem Fahrerraum vorgeschlagen, wobei der Fahrerraum durch eine, bezogen auf die Fahrtrichtung, rückseitige und/oder seitliche Trennwand vom Fahrgastraum abgetrennt ist. Zudem ist eine bewegliche Einrichtung zum Abtrennen des Fahrerraums gegenüber dem Fahrgastraum vorgesehen, wobei die bewegliche Einrichtung mit der Trennwand verbunden ist und sich so weit nach vorn in Richtung einer Frontpartie bzw. des Bugs des Fahrzeugs bewegen lässt, dass sie mit einer an die Frontwand des Fahrzeugs anschließenden Wand oder einem anderen, mit der Frontwand des Fahrzeugs verbundenen Bauelement eine geschlossene Fläche bildet. Erfindungsgemäß ist die sich hinter einem Fahrersitz und im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung erstreckende Trennwand mit der beweglichen Einrichtung versehen, die zwischen dem Fahrerraum und dem Fahrgastraum einen abtrennbaren Durchgang schaffen, der in Verbindung mit einem drehbaren und/oder verschwenkbaren Fahrersitz einen leichten Zugang zum Fahrerraum ermöglicht, wobei die Trennwand zwei Schalen umfasst, zwischen denen ein Zwischenraum gebildet ist, der der Verstauung der beweglichen Einrichtung dient, wobei die bewegliche Einrichtung in einer Ebene bewegbar ist, die einen im Wesentlichen gleich bleibenden Abstand zur Trennwand hat.
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Die Erfindung beruht auf der Idee, den vorderen Teil des Fahrerraums fest mit dem Fahrzeuggerippe oder einem anderen zu diesem gehörigen Modul zu verbinden und dafür die sich hinter und/oder seitlich des Fahrers erstreckende Trennwand mit einem bewegbaren Bauelement zu versehen, das, wenn es nach vorn bewegt, also beispielsweise nach vorn gezogen oder geschwenkt wird, eine geschlossene Verbindung mit dem vorderen Bereich des Fahrerraums ausbildet.
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Durch die Erfindung wird ein leichter Zugang zu dem in Form einer Fahrerkabine verschließbaren Fahrerraum geschaffen. Dabei ist der Fahrersitz drehbar bzw. seitlich verschwenkbar angeordnet. Wenn das bewegbare Bauelement beispielsweise eine Schiebetür ist, lässt sich somit der Fahrerraum bequem erreichen. Zusätzlich kann der vordere feststehende Teil der Fahrerkabine mittels einer Verglasung höher geschlossen werden. Zusätzliche Geräte lassen sich darin so positionieren, dass sowohl eine wenigstens nahezu geschlossene Fahrerkabine als auch der Zugriff des Fahrers auf die Geräte gewährleistet bleiben. Die sich hinter und/oder wenigstens teilweise auch seitlich des Fahrers erstreckende Wand umfasst daher einen feststehenden und einen beweglichen, beispielsweise verschiebbaren Teil.
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Der verschiebbare Teil der Trennwand wird auf seiner oberen und seiner unteren Seite an entsprechend ausgelegten Schienen oder Drehscharnieren geführt, so dass er im geöffneten Zustand für die Fahrgäste nicht mehr sichtbar entweder innerhalb des feststehenden Teils der Trennwand oder auf der dem Fahrer zugewandten Seite der Trennwand untergebracht ist.
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Mittels einer Dreh-, Schwenk- oder Schiebebewegung wird das bewegliche Element in die Position „geschlossen“ bewegt und dann durch eine entsprechende Schließung, Verriegelung oder Verrastung sicher geschlossen gehalten.
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Durch den Einsatz der Erfindung wird eine sehr Platz sparende Möglichkeit zur vollständigen Abtrennung des Fahrerraums gegenüber dem Fahrgastraum geschaffen. Damit geht eine Verbreiterung der vorderseitigen Zugangsöffnung oder Zugangstür des Nutzfahrzeugs für die Fahrgäste einher, die es auch behinderten Personen und sogar Rollstuhlfahrern ermöglicht, leicht in den Fahrgastraum nach hinten zu gelangen.
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Durch die leichtgängige und einfache Verriegelbarkeit des bewegbaren Elements in der Trennwand wird, insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz eines drehbaren Fahrersitzes, eine komfortable Art des Durchgangs in die Fahrerkabine eröffnet. Dabei kann auf eine am vorderen Bereich des Fahrzeugs angeschlagene Absperrtür, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, verzichtet werden und der dadurch frei werdende Platz für den Einbau von Zahlkassensystemen genutzt werden. Dabei lässt sich die Trennwand gegenüber dem Stand der Technik auch weiter vorn anordnen, so dass der Fahrer besser gegen Zugluft und andere störende Einflüsse, bspw. auch gegen ihn während der Fahrt störenden oder ablenkenden oder gar gewalttätigen Fahrgästen abgeschirmt wird.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Von Vorteil ist es insbesondere, wenn die bewegbare Einrichtung gemäß der Erfindung als Tür ausgebildet ist. In einer anderen vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass die Einrichtung als Jalousie oder als eine andere, Lamellen umfassende Anordnung ausgebildet ist.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Einrichtung in einem geringen Abstand zu einer senkrechten Fläche der Trennwand verstaubar ist, insbesondere auf der dem Fahrerraum zugewandten Seite der Trennwand.
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Wenn die bewegbare Vorrichtung als Falttür oder als Jalousie mit Lamellen ausgeführt ist, wird sie vorzugsweise auf Schienen geführt.
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Als vorteilhaft erweist sich auch eine Ausgestaltung des Nutzfahrzeugs, in der die Tür als Schiebetür, als Falttür oder als über an der Trennwand befestigte Drehscharniere schwenkbare Tür ausgeführt ist. Alternativ kann die Tür auch als Drehtür ausgebildet sein. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn diese Drehtür mindestens ein Drehgelenk aufweist. Ggf. können auch zwei oder mehr Drehgelenke bzw. -scharniere vorgesehen sein. Diese sind vorzugsweise oberhalb sowie unterhalb der Sitzposition des Fahrers angeordnet.
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Zusätzlich lässt sich in vorteilhafter Weise vorsehen, dass an der Tür ein Aggregat oder eine Vorrichtung, insbesondere eine Wechselkasse oder ein Staufach, angebracht ist. In diesem Fall kann das Aggregat oder die Vorrichtung verschwenkbar oder verschiebbar angebracht an dem beweglichen Element angebracht sein.
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Wahlweise kann das Bauelement ein feststehendes Teil des frontseitigen Armaturenbretts sein. Zweckmäßigerweise kann es so ausgebildet sein, dass es alle notwendigen Einrichtungen wie Kassensysteme, Fahrscheinautomaten etc. sicher aufnehmen kann. Eine weitere Alternative kann darin bestehen, dass das Bauelement so ausgebildet ist, dass es Platz für die Aufnahme einer Fahrertasche oder eines anderen Behältnisses hat. Ggf. kann die Fahrertasche auch an einer geeigneten Aufhängeeinrichtung befestigt werden.
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Nachstehend wird die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer Fahrerkabine in einem Fahrzeug zur Personenbeförderung mit einer Schiebetür im geöffneten Zustand,
- 2 eine perspektivische Ansicht der Fahrerkabine gemäß 1 mit geschlossener Schiebetür,
- 3 eine schematische Ansicht der Fahrerkabine gemäß 1 von oben mit geöffneter Schiebetür und
- 4 eine schematische Ansicht der Fahrerkabine gemäß 2 von oben mit geschlossener Schiebetür.
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Eine allgemein mit der Bezugsziffer 10 bezeichnete Fahrerkabine entsprechend der 1 bis 4 kann insbesondere Teil eines schienengebundenen oder eines nicht schienengebundenen Fahrzeugs (nicht dargestellt), insbesondere zur Personenbeförderung sein. Die Fahrerkabine 10 weist einen Fahrersitz 12 auf, der gemäß dem nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiel vorzugsweise als Drehsitz ausgebildet ist.
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In Fahrtrichtung vor dem Fahrersitz 12 ist eine Bug- oder Frontpartie 14 des Fahrzeugs mit einer in einen Fahrzeugrahmen 16 oder ein Fahrzeuggerippe integrierten Frontscheibe 18 angeordnet. Zwischen der Frontpartie 14 mit der Frontscheibe 18 und dem Fahrersitz 12 sind an einem Innenelement 20 der Frontpartie 14 eine Instrumententafel 22 und ein Lenkrad 24 angeordnet.
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In Fahrtrichtung hinter dem Fahrersitz 12 erstreckt sich im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs und zusätzlich auch schräg zur Fahrtrichtung oder auch teilweise in Fahrtrichtung eine Trennwand 30, die in ihrem oberen Bereich vorzugsweise bis an den Fahrzeughimmel ragt und seitlich an die Innenwand einer Dachvöute 32 angrenzt.
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Die Trennwand 30 weist eine vordere bzw. äußere Schale 34 sowie eine hintere bzw. innere Schale 36 auf, die durch einen Hohlraum voneinander getrennt sind. Zwischen den beiden Schalen 34 und 36 lässt sich eine Schiebetür 40 bewegen und bis an ein seitlich angrenzendes, insbesondere eine Nische oder einen Stauraum aufweisendes Bugbauelement 42 oder bis ein unmittelbar an die Frontscheibe 18 oder ein die Frontscheibe 18 unterbrechendes Rahmenelement des Fahrzeugs schieben, so dass eine geschlossene oder nahezu geschlossene Abschirmung des Fahrers innerhalb der Fahrerkabine 10 gegenüber dem dahinter und ggf. seitlich davon liegenden Fahrgastraum ermöglicht wird.
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Die Schiebetür 40 wird wenigstens unten oder oben, vorzugsweise aber sowohl unten als auch oben, in Schienen geführt. Anstelle der Schiebetür 40 lässt sich auch eine schwenkbare Tür oder eine aus faltbaren Elementen bestehende Tür (nicht dargestellt) einsetzen. Auch solche faltbaren Elemente werden in Schienen geführt. Falls anstelle der Tür ein aus Lamellen bestehender Rollladen o. dgl. eingesetzt wird, wird auch dieser zum Öffnen in den Hohlraum der Trennwand 30 hinein geschoben. Die Trennwand 30 enthält in diesem Fall vorzugsweise zusätzlich eine Aufwickelvorrichtung mit einer Aufwickelrolle, so dass sich die Jalousie äußerst Platz sparend verstauen lässt.
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Auf der Innenseite der inneren Schale 36 der Trennwand 30 oder oberhalb der Trennwand 30 kann im oberen Bereich, insbesondere unmittelbar unterhalb des Fahrzeughimmels, vorzugsweise auch ein Staufach 44 oder ein Luftführungskanal zur Klimatisierung der Fahrerkabine 10 angeordnet sein.
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Die schematische Draufsicht der 3 verdeutlicht nochmals die Fahrerkabine 10 mit dem seitlich zum Fahrgastraum um ca. 100 ... 110° nach rechts verschwenkten Fahrersitz 12, was ein leichtes Ein- und Aussteigen des Fahrers durch den durch die Schiebetür 40 begrenzbaren Durchgang ermöglicht. Die Schiebetür 40 ist hierbei geöffnet.
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Die schematische Draufsicht der 4 verdeutlicht nochmals die Fahrerkabine 10 mit dem in Fahrtrichtung gedrehten und vorzugsweise arretierten Fahrersitz 12 sowie mit geschlossener Schiebetür 40, so dass die Fahrerkabine 10 gegen den übrigen Fahrgastraum des Fahrzeugs abgetrennt ist.