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DE102005063058B3 - Verfahren zum Herstellen eines Kaltbands mit ferritischem Gefüge - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines Kaltbands mit ferritischem Gefüge Download PDF

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DE102005063058B3
DE102005063058B3 DE102005063058A DE102005063058A DE102005063058B3 DE 102005063058 B3 DE102005063058 B3 DE 102005063058B3 DE 102005063058 A DE102005063058 A DE 102005063058A DE 102005063058 A DE102005063058 A DE 102005063058A DE 102005063058 B3 DE102005063058 B3 DE 102005063058B3
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Michael Dr.-Ing. Sachtleber
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Rolf Dr. Degenhardt
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ThyssenKrupp Nirosta GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Kaltbands mit ferritischem Gefüge, bei dem eine bei Abkühlung ein ferritisches Gefüge bildende Stahlschmelze zu einem gegossenen Band vergossen wird, bei dem das gegossene Band erforderlichenfalls inline warmgewalzt wird, bei dem das warmgewalzte Band aufgehaspelt wird und bei dem aus dem warmgewalzten Band in ein oder mehreren Schritten das Kaltband kaltgewalzt wird. Mit einem solchen Verfahren lassen sich Kaltbänder, bei denen die Gefahr der Bildung von Orangenhaut oder Zugrilligkeit bei einer Kaltumformung minimiert ist, dadurch herstellen, dass das gegossene Band zwischen dem Gießen und dem Haspeln ausgehend von einer nicht tiefer als 1180 DEG C liegenden Starttemperatur mit einer mindestens 150 DEG C/s betragenden Abkühlrate auf eine höchstens 1000 DEG C betragende Zwischentemperatur abgekühlt und anschließend für mindestens 10 s bei einer 900-1000 DEG C betragenden Haltetemperatur gehalten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Kaltbands mit ferritischem Gefüge, bei dem eine bei Abkühlung ein ferritisches Gefüge bildende Stahlschmelze zu einem gegossenen Band vergossen wird, bei dem das gegossene Band erforderlichenfalls inline warmgewalzt wird, bei dem das warmgewalzte Band aufgehaspelt wird und bei dem aus dem warmgewalzten Band in einem oder mehreren Schritten das Kaltband kaltgewalzt wird.
  • Auf Grund des hohen Nickelpreises findet weltweit zunehmend eine Substitution von austenitischem Edelstahl durch ferritischen Edelstahl statt, der Ni typischerweise nur noch als herstellungsbedingtes Begleitelement enthält. Ein Verfahren der eingangs angegebenen Art, das dies ermöglichen soll, ist beispielsweise aus der EP 0 881 305 B1 bekannt. Gemäß dem bekannten Verfahren wird ein rostfreier ferritischer Stahl, der (in Gew.-%) max. 0,12% C, max. 1% Mn, max. 1% Si, max. 0,04% P, max. 0,030% S, 16–18% Cr und als Rest Eisen und unvermeidbare Verunreinigungen enthält, im zwischen den Walzen einer Zwei-Walzen-Gießmaschine gebildeten Gießspalt zu einem gegossenen Band vergossen. Anschließend wird das gegossene Band abgekühlt, wobei während des Abkühlens vermieden wird, dass das Band im Austenit-Ferrit-Umwandlungsbereich gehalten wird. Nach der Abkühlung wird das Band bei einer Temperatur, die zwischen 600°C und der Temperatur der Martensitumwandlung liegt, gehaspelt. Anschließend wird das gehaspelte Band mit einer Geschwindigkeit von max. 300°C/h bis zu einer Temperatur abgekühlt, die zwischen 200°C und der Raumtemperatur liegt. Schließlich wird ein an sich bekanntes Haubenglühen des gehaspelten Bandes durchgeführt.
  • Bei der üblicherweise für die Herstellung von ferritischen Blechen eingeschlagenen Route über das Stranggießen von Brammen wird zunächst die Oberfläche der Bramme bearbeitet, dann die Bramme wiedererwärmt, anschließend die Bramme in der Warmbandstraße zu Warmband warmgewalzt und dann zu einem Coil gehaspelt. Das so erhaltene Warmband wird daraufhin geglüht, gebeizt und in mehreren Stichen kaltgewalzt. Abschließend wird das Kaltband üblicherweise blankgeglüht und dressiert.
  • Unabhängig davon, über welche der voranstehend genannten Wege das Warmband erzeugt wird, besteht bei aus ferritischem Edelstahl mit einem Cr-Gehalt im Bereich von 17% kaltgewalzten Bändern das Problem, dass im Zuge eines anschließenden Kaltumformens, speziell beim Tiefziehen, Zugrilligkeit oder Orangenhaut auftreten können. Mit Zugrilligkeit (engl. ridging) werden dabei stark ausgeprägte linienhafte Oberflächenfehler bezeichnet, die bei ferritischen Chromstählen in Walzrichtung ausgerichtet sind. Der als "Orangenhaut" (engl. orange peel) bezeichnete Oberflächenfehler erscheint dagegen ungerichtet und ist durch eine narbige Ausprägung der Oberfläche gekennzeichnet.
  • Vermieden werden kann die Entstehung von Zugrilligkeit oder Orangenhaut dadurch, dass die über eine der bekannten Herstellungsrouten erzeugten Warmbänder zwischen den einzelnen Stichen des Kaltwalzens aufwändig zwischengeglüht werden. Diese aufwändigen Glühschritte führen jedoch zu erhöhten Kosten der Herstellung, die sich in einem höheren Marktpreis von ferritischem Edelstahlband gegenüber gleichwertigem Material aus austenitischem Edelstahl niederschlagen.
  • Neben dem voranstehend erläuterten Stand der Technik ist aus der DE 199 30 519 C1 ein Verfahren zum Herstellen von nicht kornorientiertem Elektroblech bekannt, bei dem aus einem Vormaterial, wie gegossenen Brammen, Bändern, Vorbändern oder Dünnbrammen, das aus einem Stahl mit (in Gewichts-%) C: 0,001–0,05%, Si: ≤ 1,5%, Al: ≤ 0,4% mit Si + 2Al ≤ 1,7%, Mn: 0,1–1,2%, gegebenenfalls bis insgesamt 1,5% an Legierungszusätzen, wie P, Sn, Sb, Zr, V, Ti, N, Ni, Co, Nb und/oder B, und als Rest Eisen sowie üblichen Begleitelementen hergestellt ist, ein Warmband erzeugt wird. Dazu wird gemäß dem bekannten Verfahren das Vormaterial direkt aus der Gießhitze oder nach einem vorhergehenden Wiedererwärmen auf eine mindestens 1000°C und höchstens 1180°C betragende Wiedererwärmungstemperatur in mehreren Umformstichen warmgewalzt und anschließend gehaspelt, wobei während des Warmwalzens mindestens der erste Umformstich im Austenitgebiet und mindestens ein weiterer Umformstich im Zweiphasenmischgebiet Austenit/Ferrit durchgeführt wird und wobei während des Walzens im Zweiphasenmischgebiet eine Gesamtformänderung εh von mindestens 35% erreicht wird. Bei dieser Vorgehensweise werden die magnetischen Eigenschaften des erhaltenen Elektroblechs durch eine Verformung während der einzelnen im Zuge des Warmwalzens durchlaufenen Umformstiche in Abhängigkeit vom jeweiligen Gefügezustand gezielt beeinflusst. Entscheidenden Anteil hat dabei das Walzen im Zweiphasenmischgebiet, wogegen der Anteil der Umformung im Ferritgebiet möglichst gering sein soll. Das bekannte Verfahren ist daher besonders für die Verarbeitung von solchen Fe-Si-Legierungen geeignet, welche ein ausgeprägtes Zweiphasenmischgebiet zwischen dem Austenit- und dem Ferritgebiet aufweisen.
  • Der Erfindung lag die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zu nennen, mit dem sich Kaltbänder aus ferritischen Edelstählen herstellen lassen, bei denen die Gefahr der Bildung von Orangenhaut oder Zugrilligkeit bei einer Kaltumformung minimiert ist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst worden, dass bei einem Verfahren der eingangs angegebenen Art das gegossene Band zwischen dem Gießen und dem Haspeln ausgehend von einer nicht tiefer als 1180°C liegenden Starttemperatur mit einer mindestens 150°C/s betragenden Abkühlrate auf eine höchstens 1000°C betragende Zwischentemperatur abgekühlt und anschließend für mindestens 10s bei einer 900–1000°C betragenden Haltetemperatur gehalten wird.
  • Praxisgerechte Starttemperaturen der intensiven Abkühlung liegen typischerweise im Bereich von 1180–1270°C, insbesondere im Bereich von 1200–1250°C. Bei Unterschreiten der Grenze von 1180°C kann am Bandrand schon Austenit in Mengen auftreten, die den Erfolg des erfindungsgemäßen Verfahrens beeinträchtigen würden.
  • Für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eignen sich insbesondere solche an sich bekannten Stähle, die zur Klasse der 10–18 Gew.-% Cr enthaltenden, ein ferritisches Gefüge bildenden Edelstähle gehören und im Zuge ihrer Abkühlung ausgehend vom Ferrit nicht vollständig in Austenit und danach wieder in Ferrit umwandeln. Derartige Stähle enthalten neben Eisen und unvermeidbaren Verunreinigungen typischerweise (in Gew.-%) bis zu 0,08 C, 10–18 Gew.-% Cr, bis zu 1% Si, bis zu 1,5% Mn, bis zu 1% Ni, bis zu 0,04% P und bis zu 0,015% S. Bei dem möglicherweise vorhandenen Ni-Gehalt handelt es sich hier nicht um eine metallurgisch gezielte Zugabe, sondern die Folge des Herstellungsprozesses und gelangt über die Ni-haltigen Gießpfannen, Konverter oder Öfen in die Schmelze. Typischerweise liegt der Ni-Gehalt erfindungsgemäß verarbeiteter Stähle im Bereich von 0,7–0,8 Gew.-%.
  • Für die Wirkung des erfindungsgemäßen Verfahrens entscheidend ist die Kombination aus Bandgießen, schneller Abkühlung des gegossenen Bandes und Halten des Bandes über eine ausreichende, mindestens 10 Sekunden dauernde Zeit bei einer Temperatur, die im Bereich von 950 ± 50°C, insbesondere 950 ± 20°C, liegt. Überraschend hat sich gezeigt, dass bei der Kaltverformung von Kaltbändern, die aus derart erfindungsgemäß wärmebehandelten gegossenen Bändern erzeugt worden sind, weder Zugrilligkeit noch Orangenhaut auftritt, ohne dass dazu aufwändige Zwischenglühungen zwischen den Stufen des Kaltwalzens durchgeführt werden müssen.
  • Erfindungsgemäß verwendete Stahllegierungen erstarren im Zuge des Bandgießens zunächst ferritisch. Beim Abkühlen des erstarrten Bandes wandelt Ferrit dann zwischen 1200°C und 800°C teilweise in Austenit um. Die thermodynamische Ursache liegt in der geringen und mit der Temperatur abnehmenden Löslichkeit von Kohlenstoff im Ferrit. Karbide, die auch Kohlenstoff aufnehmen können, bilden sich erst unterhalb 900°C. Austenit dagegen löst wesentlich mehr Kohlenstoff.
  • Bei einer üblichen Abkühlung bildet sich nur an den Korngrenzen Austenit, da Kohlenstoff im Ferrit wiederum schnell diffundiert und aus dem Korninneren zu den Rändern wandern kann. Dadurch werden die Ferritkorngrenzen mit Austenit markiert. Sobald sich bei Temperaturen von weniger als 900°C Karbide bilden, nimmt der Austenitanteil an den Korngrenzen wieder ab. Wegen der relativ langsam ablaufenden Karbidbildung erfolgt dies aber nicht vollständig, so dass Reste von Austenit verbleiben, die später im Temperaturbereich von 200–300°C zu Martensit umwandeln. Der bei konventioneller Arbeitsweise an den Korngrenzen verbleibende Restaustenit fixiert so das grobe Gussgefüge.
  • Die der Erfindung zu Grunde liegende Idee besteht nun darin, sehr schnell auf etwa die Temperatur mit dem maximalen Austenitanteil abzukühlen (950°C ± 50°C, insbesondere 950°C ± 20°C). Auf diese Weise wird die Austenitausbildung an den Krongrenzen minimiert, da dabei die Diffusionsweglängen für Kohlenstoff und erst recht für die substitutionellen Elemente (Cr, Ni, Mn, ...) in der kurzen Zeit der Abkühlung nicht ausreichend sind.
  • Gleichzeitig ist im Bereich einer Haltetemperatur von etwa 950°C die die Austenitbildung vorantreibende Kraft am größten und der temperaturabhängige Diffusionskoeffizient so niedrig, dass sich über Keimbildung im Korninneren Austenitteilchen bilden. In Folge des deutlich verringerten Diffusionskoeffizienten ändert sich die Verteilung der in der jeweiligen Legierung enthaltenen substitutionellen Elemente nicht oder nur wenig (Paraequilibrium). Gleichzeitig wird die Kohlenstoff-Übersättigung abgebaut.
  • Hält man in erfindungsgemäßer Weise das gegossene Bandmaterial bei dieser Temperatur über einer Zeit von mindestens zehn Sekunden, vorzugsweise zwanzig Sekunden, so beginnen sich daher im Korninneren an Strukturdefekten Austenitteilchen auszuscheiden. Es entstehen neue Körner in einer ferritischen Matrix, die das ursprüngliche Gussgefüge aufbrechen. Die Teilchendichte wird umso größer, je länger die Haltezeit ist. Dieser Ausscheidungsmechanismus bewirkt eine Kornfeinung, die im Ergebnis zur Unempfindlichkeit erfindungsgemäß erzeugter Kaltbänder gegen Zugrilligkeit und Orangenhautbildung führt.
  • Je höher die Abkühlgeschwindigkeit bei der erfindungsgemäßen Intensivkühlung des gegossenen Bandes ist, desto sicherer tritt die erfindungsgemäß angestrebte Unterdrückung einer Bildung von Austenit ein. Grundsätzlich werden daher möglichst hohe Abkühlgeschwindigkeiten angestrebt. Praktische Versuche haben in diesem Zusammenhang jedoch bestätigt, dass schon bei Abkühlraten von 150–250°C/s die erfindungsgemäß genutzten Effekte sicher eintreten.
  • Ausgehend von der voranstehend erläuterten grundsätzlichen erfindungsgemäßen Verfahrenweisen ergeben sich verschiedene Varianten der Erfindung, die abhängig von den angestrebten Eigenschaftskombinationen der jeweils zu erzeugenden Kaltbänder, von dem Warmverformungsverhalten des jeweils erhaltenen gegossenen Bandes, der zur Verfügung stehenden Anlagentechnik oder den Erfordernissen der Betriebslogistik gewählt werden können. So kann man beispielsweise zuerst intensiv kühlen und dann Warmwalzen oder zuerst Walzen (oberhalb 1200°C im Ferrit) und dann schnell kühlen. Weiter kann man auch das Zweiphasengebiet zwischen 1200 und 800°C sehr schnell durchfahren. Dann bildet sich zunächst kein Austenit, sondern ein an Kohlenstoff übersättigter Ferrit wird eingefroren. Wird dann schnell von unter 800°C auf die Haltetemperatur erwärmt, findet wiederum die Austenitbildung im Korninneren statt. Eine besonders schnelle Wiedererwärmung auf die Haltetemperatur wirkt sich dabei positiv auf das Arbeitsergebnis aus. Erwärmt man zu langsam, bildet sich unerwünschtes Austenit an den Korngrenzen, während die C-Übersättigung im Korninneren durch Kohlenstoff-Diffusion abgebaut wird, wodurch im Ergebnis das ursprüngliche Gussgefüge fixiert wird. Des Weiteren sollte man sich nicht zu lange im Temperaturbereich von 800–900°C aufhalten, weil praktische Versuch belegen, dass in diesem Temperaturbereich nach etwa 100 Sekunden die Kohlenstoff-Übersättigung durch Karbidbildung abgebaut wird.
  • Kühlt man im Zuge der Abkühlung bis hinab zu Temperaturen von weniger als 500°C, beispielsweise bis Raumtemperatur, kann sich kein Karbid mehr bilden. Der übersättigte Ferrit ist vielmehr eingefroren und kann später (offline) wieder schnell auf 950°C erwärmt werden, um im Korninneren Austenitteilchen zu bilden.
  • Gemäß der Erfindung wird das gegossene Band somit bei seiner erfindungsgemäßen Intensivkühlung auf eine Zwischentemperatur von 900–1000°C abgekühlt, so dass die für die Erfindung kritische Temperatur auf direktem Weg schnell erreicht wird.
  • Praktische Versuche haben bestätigt, dass sich das erfindungsgemäße schnelle Abkühlen auf die Zwischentemperatur und Halten bei der Haltetemperatur zwischen Gießen und Haspeln auch bei solchen Verfahren positiv auf die Unempfindlichkeit des erhaltenen Kaltbands gegen Zugrilligkeit- und Orangenhautbildung auswirken, bei dem zwischen Gießen und Haspeln auf ein Warmwalzen verzichtet wird. Bei solchen gegossenen Bändern, die in konventioneller Weise beispielsweise über eine Zwei-Walzen-Gießmaschine erzeugt werden, wird das gegossene Band im Hinblick auf die Homogenität seiner Gefügeausbildung und seiner Eigenschaftsverteilung jedoch in der Regel zwischen dem Bandgießen und dem Haspeln in mindestens einem Stich warmgewalzt. Durch die Warmumformung werden die Dichte und die Geschwindigkeit der Ausscheidung von Austenitteilchen erhöht, da damit Strukturdefekte in das Gefüge eingebracht werden. Die Ausnutzung dieses Mechanismus für eine Kornfeinung hängt entscheidend von den optimal gewählten Umformbedingungen und den Abkühl- und Aufheizraten ab. Eine schnelle Aufheizung bzw. Abkühlung kann prinzipiell nur an dünnen Bändern erreicht werden. Daher ist in erfindungsgemäßer Weise durch Bandgießen erzeugtes Band besonders geeignet für eine solche thermomechanische Behandlung.
  • Wird beim erfindungsgemäßen Verfahren ein Warmwalzen durchgeführt, so wird dazu zunächst vorzugsweise ein Band mit einer Dicke von 1–5 mm, insbesondere 2–3 mm, direkt gegossen und das gegossene Band dann inline mit einer Stichabnahme von 5–60%, insbesondere 10–40%, warmgewalzt. Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Verfahrens macht es dabei möglich, die Temperaturführung des Bandes im Hinblick auf das erforderlichenfalls absolvierte Warmwalzen so zu wählen, dass während des Warmwalzens auf das Verformungsverhalten des jeweils verarbeiteten Stahls oder die angestrebte Eigenschaftskombination des erhaltenen Bandes optimal abgestimmte Temperaturbedingungen herrschen.
  • Unter Einbeziehung eines Warmwalzens ergeben sich somit folgende Varianten des erfindungsgemäßen Verfahrens:
  • Variante 1:
    • – Gießen des gegossenen Bandes;
    • – Warmwalzen des Bandes mit einer Warmwalztemperatur von nicht weniger als 1180°C, typischerweise von 1180–1270°C (im Zuge des Warmwalzens kommt es zu einer ersten Abkühlung des gegossenen Bandes);
    • – im Anschluss an das Warmwalzen einsetzendes Abkühlen auf eine 900–1000°C betragende Temperatur mit einer Abkühlrate von mindestens 150°C/s, wobei in diesem Fall Zwischen- und Haltetemperatur gleich dieser Temperatur sind;
    • – Halten des Bandes bei der betreffenden, zwischen 900–1000°C liegenden, insbesondere 950°C ± 20°C betragenden Temperatur für mindestens 10 Sekunden.
  • Im Rahmen dieser ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das erfindungsgemäße Abkühlen und Halten des Bandes erst nach dem Warmwalzen durchgeführt. Dabei soll in diesem Fall die Abkühlung möglichst unmittelbar nach dem Warmwalzen einsetzen, in der Praxis also innerhalb von weniger als drei, insbesondere innerhalb von weniger als einer Sekunde nach dem Verlassen des letzten Warmwalzgerüstes. Auf diese Weise lässt sich die Gießhitze des gegossenen Bandes direkt in die Warmwalzstufe mitnehmen, so dass nicht nur hohe Warmwalztemperaturen möglich sind, sondern auch der für die Temperaturführung des Bandes erforderliche Energieaufwand auf ein Minimum reduziert ist.
  • Variante 2:
    • – Gießen des gegossenen Bandes;
    • – Abkühlen auf eine 900–1000°C betragende Zwischentemperatur mit einer Abkühlrate von mindestens 150°C/s;
    • – Warmwalzen des Bandes bei der Zwischentemperatur;
    • – Halten des Bandes bei einer Haltetemperatur, die ebenfalls zwischen 900–1000°C liegt, insbesondere im Wesentlichen gleich der Zwischentemperatur ist oder 950°C ± 20°C beträgt, für mindestens 10 Sekunden.
  • Bei dieser Variante der Erfindung wird das Abkühlen auf die Zwischentemperatur vor dem Warmwalzen und das Halten bei der Haltetemperatur nach dem Warmwalzen des gegossenen Bands absolviert. Durch das Warmwalzen im Temperaturbereich von 900–1000°C werden zusätzliche Versetzungen im Gefüge des warmgewalzten Bands erzeugt, die als Keimstellen für die Austenitbildung beim nachfolgenden Halten bei der Haltetemperatur dienen.
  • Variante 3:
    • – Gießen des gegossenen Bandes;
    • – Abkühlen auf eine 900–1000°C betragende Zwischentemperatur mit einer Abkühlrate von mindestens 150°C/s;
    • – Halten des Bandes bei einer Haltetemperatur, die ebenfalls zwischen 900–1000°C liegt, insbesondere im Wesentlichen gleich der Zwischentemperatur ist oder 950°C ± 20°C beträgt, für mindestens 10 Sekunden;
    • – Warmwalzen des Bandes bei der Zwischentemperatur.
  • Gemäß dieser dritten Variante wird das Abkühlen auf die Zwischentemperatur und das Halten bei der Haltetemperatur vor dem Warmwalzen des gegossenen Bandes absolviert. Das Warmwalzen des Gefüges mit der durch das zuvor absolvierte Halten bei der Haltetemperatur erzeugten hohen Dichte an Austenitkörnern in der ferritischen Matrix führt zu einer hohen Versetzungsdichte, die bei einer anschließenden Rekristallisation zu einem feinkörnigen Gefüge führt. Eine solche Rekristallisation wird üblicherweise durch eine geeignete Rekristallisationsglühbehandlung bewirkt, wie sie bei der Herstellung von kaltgewalzten Bändern der in Rede stehenden Art standardmäßig durchgeführt wird.
  • Variante 3:
    • – Gießen des gegossenen Bandes;
    • – Abkühlen mit mindestens 150°C/s auf eine Zwischentemperatur unterhalb von 900°C, insbesondere im Bereich von 800°C;
    • – Warmwalzen des Bandes bei der Zwischentemperatur;
    • – schnelles Erwärmen des Bandes auf eine 950°C ± 50°C, insbesondere 950°C ± 20°C, betragende Haltetemperatur;
    • – Halten des Bandes bei der Haltetemperatur.
  • Das Warmwalzen im Bereich von Temperaturen von weniger als 900°C, insbesondere im Bereich um 800°C, findet in diesem Fall im reinen Ferritgebiet mit einer gegenüber einem Walzen im Mischgebiet geringeren Fließspannung statt. Dadurch kann bei vermindertem Leistungsbedarf und geringem Walzenverschleiß ein höherer Umformgrad erreicht werden, sofern dies erforderlich und erwünscht ist.
  • Eine erfindungsgemäß intensive Abkühlung in Temperaturbereiche unterhalb von 900°C eröffnet die Möglichkeit, um ein Walzen des gegossenen Bandes bei Temperaturen deutlich unterhalb von 800°C oder eine weitere Wärmebehandlung bei Temperaturen von weniger als 500°C, insbesondere weniger als 400°C, durchzuführen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren lässt sich in den voranstehend beschriebenen Varianten besonders kostengünstig auf solchen Bandgießanlagen durchführen, bei denen das Gießen, das erforderlichenfalls durchgeführte Warmwalzen und das Haspeln sowie die zwischen Gießen und Haspeln durchgeführten erfindungsgemäßen Schritte des Abkühlens auf die Zwischentemperatur und Haltens bei der Haltetemperatur in einer kontinuierlich aufeinander folgenden Schrittfolge absolviert werden.
  • Die durch die Erfindung genutzten Effekte ermöglichen jedoch auch eine diskontinuierliche Abarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens. Diese kann sich beispielsweise dann als zweckmäßig erweisen, wenn eine entsprechende Anlagentechnik zur Verfügung steht oder logistische Gründe für eine zeitlich versetzte Durchführung der Arbeitsschritte sprechen. Hieraus ergibt sich folgende vierte Variante der Erfindung.
  • Variante 4:
    • – Gießen des gegossenen Bandes;
    • – Abkühlen mit mindestens 150°C/s auf eine Zwischentemperatur unterhalb 900°C, insbesondere unterhalb von 800°C;
    • – Abkühlen auf weniger als 500°C, insbesondere auf Raumtemperatur;
    • – schnelles Erwärmen auf eine Warmwalzendtemperatur;
    • – Warmwalzen des Bandes bei der Warmwalztemperatur;
    • – schnelles Erwärmen des Bandes auf eine 950°C betragende Haltetemperatur;
    • – Halten des Bandes bei der Haltetemperatur.
  • Gemäß dieser vierten Variante der Erfindung ist es vorgesehen, das gegossene Band im Zuge des erfindungsgemäßen Abkühlens auf eine weniger als 900°C, insbesondere weniger als 800°C liegende Zwischentemperatur abzukühlen, wobei diese Abkühlung bis zur Raumtemperatur gehen kann. Später wird das gegossene Band dann auf die Haltetemperatur wiedererwärmt. Später meint in diesem Zusammenhang, dass zwischen der Abkühlung und dem Halten weitere Arbeitsschritte, wie beispielsweise ein Warmwalzen bei einer bestimmten Temperatur, ein Lagern, ein Zerteilen zu Tafeln etc. durchgeführt werden können.
  • Des Weiteren ist es möglich, das gegossene Band im Anschluss an das Gießen auf Raumtemperatur abzukühlen und erst zu einem späteren Zeitpunkt zunächst auf die für ein Warmwalzen optimale Temperatur zu erwärmen und daran anschließend auf die Haltetemperatur zu bringen und dort über die erforderliche Zeit zu halten.
  • Im Fall, dass bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens Zwischentemperaturen im Bereich von 800–900°C erreicht werden, sollte aus den bereits genannten Gründen bei der Wiedererwärmung auf die Haltetemperatur dieser Temperaturbereich grundsätzlich schnell durchschritten werden. Daher sieht eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die von der jeweiligen Zwischentemperatur ausgehende Wiedererwärmung auf die Haltetemperatur in 1–5 Sekunden, insbesondere in 2–3 Sekunden, erfolgt.
  • Im Fall, dass die im Zuge der Abkühlung erreichten Zwischentemperaturen deutlich unterhalb von 800°C, insbesondere im Bereich der Raumtemperatur oder leicht darüber liegen, muss das Band für das Warmwalzen aus den bereits genannten Gründen ausreichend schnell wiedererwärmt werden. Daher sieht die Erfindung vor, dass das Band ausgehend von der niedrigen Zwischentemperatur innerhalb von 200s, insbesondere innerhalb von 100s, auf die jeweilige Warmwalztemperatur erwärmt wird, die typischerweise 700–800°C betragen wird. Ist die Aufheizung bis 800°C zu langsam, können sich unerwünschte Karbide ausscheiden. Diese führen zu einer vorzeitigen Verringerung der Übersättigung und damit zu einer deutlich reduzierten Dichte an Austenitteilchen mit der Folge, dass die erfindungsgemäß angestrebte Kornfeinung nicht erreicht wird.
  • Mit der Erfindung steht somit ein Verfahren zur Verfügung, das es bei Vermeidung aufwändiger Fertigungsschritte ermöglicht, ein sowohl hinsichtlich seiner Eigenschaften als auch hinsichtlich seines Preises konkurrenzfähiges Produkt herzustellen. Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht dabei darin, dass sich mit ihm Kaltbänder herstellen lassen, die durch eine homogene Erscheinung und eine zundernarbenfreie Oberfläche gekennzeichnet sind. Letztere wird dadurch erreicht, dass schon bei der erfindungsgemäßen Intensivkühlung der auf dem gegossenen Band haftende Zunder weitestgehend entfernt wird, so dass beim erforderlichenfalls durchgeführten Warmwalzen allenfalls eine minimierte Oberflächenschädigung in Folge von auf dem Band noch vorhandenem Zunder verursacht wird.
  • Bei erfindungsgemäßer Vorgehensweise kann somit auf ein aufwändiges, beim Stand der Technik regelmäßig zu einer Unterbrechung des kontinuierlichen Bearbeitungablaufes führendes Entzundern verzichtet werden. Auch kann durch das erfindungsgemäße Verfahren der Aufwand eingespart werden, der beim Stand der Technik noch für die stets notwendige Haubenglühung des kaltgewalzten Materials erforderlich ist. Die Möglichkeit, im Zuge des erfindungsgemäßen Verfahrens eine Abkühlung auf unterhalb von 800°C liegende Temperaturen vorzunehmen, erlaubt es darüber hinaus, beispielsweise eine Besäumung des gegossenen oder warmgewalzten Bandes bei Temperaturen, beispielsweise 600°C, vorzunehmen, bei denen Planheitsprobleme weitgehend vermieden werden können. Schließlich erlaubt das erfindungsgemäße Verfahren auf Grund der weitgehend frei gestaltbaren Temperaturführung eine Erhöhung des Warmumformgrades in der Bandgießlinie über beispielsweise ein zweites Walzgerüst oder kleineren Arbeitswalzendurchmesser, wodurch erfindungsgemäß erzeugte Kaltbänder gegenüber solchen Kaltbändern, die nach der üblichen Verfahrensroute erzeugt worden sind, ein besseres Tief-/Streckziehvermögen aufweisen können. Die für die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erforderlichen schnellen Temperaturänderungen können dabei nur unter Anwendung der Bandgießtechnik verwirklicht werden, da nur die geringe Banddicke des gegossenen Bandes ausreichend schnelle Temperaturwechsel über den gesamten Bandquerschnitt ermöglichen. Ausführungsbeispiele: Den nachfolgend beschriebenen, zum Nachweis der Wirkung der Erfindung durchgeführten Ausführungsbeispielen (Versuche I–IV) lag jeweils ein ferritischer Stahl zu Grunde, der (in Gew.-%) 0,043% C, 0,25% Si, 0,36% Mn, 0,021% P, 0,002 S, 16,23% Cr, 0,49% Ni enthielt.
  • In einer konventionell aufgebauten Gießwalzanlage ist aus einer entsprechend erschmolzenen Stahlschmelze jeweils ein gegossenes Band erzeugt, das gegossene Band zu einem Warmband warmgewalzt und das Warmband schließlich aufgehaspelt worden. Die Bandgießanlage umfasste dazu eine Zweiwalzen-Gießmaschine, ein in Förderrichtung des gegossenen Bandes folgend inline zu der Gießmaschine angeordnetes Warmwalzgerüst und eine in Förderrichtung hinter dem Warmwalzgerüst angeordnete Haspeleinrichtung. Zusätzlich sind abhängig von der jeweiligen Versuchsdurchführung eine Intensiv-Wasser-Kühleinrichtung, induktiv arbeitende Band-Erwärmungseinrichtungen und elektrische Warmhalteöfen eingesetzt worden.
  • Nach der erfindungsgemäßen Warmbehandlung wiesen die erhaltenen Warmbänder ein feinkörniges Gefüge auf, in dem sich im Gegensatz zu konventionell als "fein" bezeichneten Gefügen eine Vielzahl von Teilchen (Martensit, Restaustenit, Karbid) in einem relativ großen, ferritischen Korn (= Matrix) befinden. Das Gefüge ist dementsprechend insgesamt feiner, in sich jedoch auch inhomogener als konventionell feinkörnig ausgebildete Gefüge. Kennzeichnend für das Gefüge erfindungsgemäß erzeugten Bands ist daher die hohe Zahl von Teilchen pro Korn.
  • Die Weiterverarbeitung der in den Versuchen I–IV unter Einsatz der Gießwalzanlage erfindungsgemäß erzeugten Warmbänder erfolgte jeweils in konventioneller Weise unter Einbeziehung einer Haubenglühung, eines Beizschritts, eines Kaltwalzens ohne Zwischenglühungen, eines Blankglühens und eines Dressierens.
  • Aus den so erhaltenen Kaltbändern sind mit einem Gesamtumformgrad von 70% Probeteile gefertigt worden. Bei keinem der Probeteile zeigten sich Orangenhaut oder Zugrilligkeit.
  • Versuch I:
  • In einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens betrug die Dicke des gegossenen Bandes 3 mm. Nachdem das aus dem Gießspalt der Zwei-Walzen-Gießmaschine austretende gegossene Band eine Bandtemperatur von 1180°C erreicht hatte, erfolgte eine Intensivkühlung mit Wasser. Dabei wurde das gegossene Band innerhalb von 2s auf eine Zwischentemperatur von 950°C abgekühlt.
  • Das derart abgekühlte gegossene Band wurde anschließend in einem kontinuierlich, unterbrechungsfrei ablaufenden Verfahrensablauf in einer induktiven Erwärmungsanlage für eine Zeitdauer von 10s bei einer Haltetemperatur gehalten, die in diesem Fall gleich der Zwischentemperatur war.
  • Das derart in erfindungsgemäßer Weise wärmebehandelte gegossene Band wurde dann auf eine Banddicke von 2,5 mm warmgewalzt.
  • Auf dem auf das Warmwalzgerüst folgenden Auslaufrollgang kühlte das Band auf eine Haspeltemperatur von etwa 550°C ab, bevor es die Haspeleinrichtung erreichte, in der es zu einem Coil aufgewickelt worden ist.
  • Das so erhaltene Warmband wies eine stängelige Kornstruktur (ca. 100 μm breit und 500 μm lang) mit einem gleichachsigen Bandmittenbereich (Korngröße 150 μm) auf. Die Korngrenzen waren mit einem dünnen Saum aus Martensit und Karbiden belegt. Im Korninneren befanden sich rekristallisierte Bereiche mit einer Korngröße von 20 μm. Weiter lagen im Gefüge fein verteilte inselhafte Teilchen vor, die aus Karbiden, Martensit und Restaustenit bestanden. Die Teilchendichte betrug typischerweise 15–25 Teilchen pro Korn.
  • Versuch II:
  • In einem zweiten Versuch wurde aus der Stahlschmelze mit der oben angegebenen Legierung zunächst ein gegossenes, 2,8 mm dickes Band erzeugt. Das gegossene Band wurde in einer induktiven Erwärmungsanlage bei einer Temperatur von 1200°C gehalten und anschließend bei dieser Temperatur auf eine Banddicke von 2,1 mm warmgewalzt.
  • Unmittelbar nach dem Warmwalzen erfolgte eine Intensivkühlung mit Wasser. Dabei wurde das mit ca. 1m/s geförderte Band innerhalb von 1s auf eine Zwischentemperatur von 950°C abgekühlt. Das Band gelangte danach auf einen Auslaufrollgang, dessen erster dem Warmwalzgerüst zugeordneter Abschnitt über eine Länge von 15m mit einer Abdeckung versehen war, die sicherstellte, dass das Band in diesem ersten Abschnitt über 15s eine im Wesentlichen konstante Temperatur behielt. Anschließend kühlte das Band noch auf dem Auslaufrollgang auf eine Haspeltemperatur von etwa 500°C ab, mit der es schließlich zu einem Coil gehaspelt worden ist.
  • Das Gefüge des im zweiten Versuch erhaltenen Warmbandes wies dieselbe stängelige Kornstruktur (ca. 100 μm breit und 500 μm lang) mit einem gleichachsigen Bandmittenbereich (Korngröße 150 μm) auf wie das Gefüge des im ersten Versuch erhaltenen Warmband. Auch in diesem Fall zeigten die Korngrenzen einen dünnen Saum belegt mit Martensit und Karbiden. Im Korninneren befanden sich ebenfals rekristallisierte Bereiche mit einer Korngröße von durchschnittlich 20 μm. Ebenso lagen im Gefüge fein verteilte inselhafte Teilchen vor, die ebenfalls wie beim nach dem ersten Versuch enthaltenen Band aus Karbiden, Martensit und Restaustenit bestanden. Die Teilchendichte betrug typischerweise 20–30 Teilchen pro Korn.
  • Versuch III:
  • In einem dritten Versuch wurde zunächst ein 3 mm dickes Band gegossen. Nachdem das gegossene Band eine Temperatur von 1180°C erreicht hatte, setzte eine Intensivkühlung mit Wasser ein, bei der das Band innerhalb von 3s auf eine Zwischentemperatur von 780°C abgekühlt worden ist. Das gegossene und derart abgekühlte Band wurde dann in einer induktiven Erwärmungsanlage warmgehalten, auf eine Warmwalztemperatur von 800°C erwärmt und anschließend bei dieser Warmwalztemperatur auf eine Banddicke von 2,5 mm warmgewalzt. Das Band kühlte dann auf dem Auslaufrollgang auf eine Haspeltemperatur von ca. 550°C ab und ist bei dieser Temperatur gehaspelt worden.
  • Von dem so erhaltenen Band wurden bei Raumtemperatur Probetafeln abgeteilt. Diese wurden dann induktiv innerhalb einer Zeit von 15s zunächst auf 800°C und dann auf 950°C aufgeheizt. Die Zeit für das Aufheizen zwischen 800°C und 950°C betrug 2s.
  • Mittels eines Warmhalteofens wurde das Band daraufhin für 20s bei einer Haltetemperatur von 950°C gehalten. Anschließend erfolgte eine Abkühlung an Luft.
  • Das Gefüge der derart wärmebehandelten Warmband-Probetafeln zeigte ebenfalls eine stängelige Kornstruktur (ca. 100 μm breit und 500 μm lang) mit einem gleichachsigen Bandmittenbereich (Korngröße 150 μm). An den Korngrenzen war auch hier ein dünner Saum belegt mit Martensit und Karbiden vorhanden. Es befanden sich im Korninneren wiederum rekristallisierte Bereiche mit einer Korngröße von 20 μm und im Gefüge lagen fein verteilte inselhafte Teilchen vor, die aus Karbiden, Martensit und Restaustenit bestanden. Die Teilchendichte betrug hierbei typischerweise 40–60 Teilchen pro Korn.
  • Versuch IV:
  • Es wurde entsprechend dem Versuch III ein 3 mm dickes Band erzeugt, das bei Erreichen einer Bandtemperatur von 1180°C intensiv gekühlt worden ist, bis eine Zwischentemperatur von 780°C erreicht war. Abweichend vom Versuch III wurde jedoch nicht nur der Schritt des Haltens bei der Haltetemperatur, sondern auch der Warmwalzschritt offline durchgeführt.
  • Zu diesem Zweck wurden von dem gegossenen Band, nachdem es auf Raumtemperatur abgekühlt war, Tafeln abgeteilt und diese Tafeln von Raumtemperatur innerhalb von 30s auf eine Warmwalztemperatur von 800° C induktiv aufgeheizt, bei der sie auf eine Banddicke von 2,4 mm warmgewalzt wurden. Nach dem erneuten Abkühlen der warmgewalzten Tafeln wurden sie innerhalb von 3s auf eine Haltetemperatur von 950°C wiedererwärmt.
  • Mittels eines Warmhalteofens wurde das wiedererwärmte Band für 20s bei der Haltetemperatur gehalten. Anschließend ist das Band an Luft abgekühlt worden.
  • Auch in diesem Ausführungsbeispiel zeigte das Gefüge der warmgewalzten Tafeln nach dem Halten bei der Haltetemperatur eine stängelige Kornstruktur (ca. 100 μm breit und 500 μm lang) mit einem gleichachsigen Bandmittenbereich (Korngröße 150 μm), wobei auch hier die Korngrenzen einen dünnen Saum belegt mit Martensit und Karbiden aufwiesen und im Korninneren sich rekristallisierte Bereiche mit einer Korngröße von 20 μm befanden. Weiter lagen genauso wie bei den anderen Versuchen im Gefüge fein verteilte inselhafte Teilchen vor, bestehend aus Karbiden, Martensit und Restaustenit. Die Teilchendichte betrug typischerweise 40–60 Teilchen pro Korn.

Claims (21)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Kaltbands mit ferritischem Gefüge, bei dem eine bei Abkühlung ein ferritisches Gefüge bildende Stahlschmelze zu einem gegossenen Band vergossen wird, bei dem das gegossene Band erforderlichenfalls inline warmgewalzt wird, bei dem das warmgewalzte Band aufgehaspelt wird und bei dem aus dem warmgewalzten Band in ein oder mehreren Schritten das Kaltband kaltgewalzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das gegossene Band zwischen dem Gießen und dem Haspeln ausgehend von einer nicht tiefer als 1180°C liegenden Starttemperatur mit einer mindestens 150°C/s betragenden Abkühlrate auf eine höchstens 1000°C betragende Zwischentemperatur abgekühlt und anschließend für mindestens 10s bei einer 900–1000°C betragenden Haltetemperatur gehalten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Starttemperatur der intensiven Abkühlung im Bereich von 1180–1270°C, insbesondere 1200–1250°C, liegt.
  3. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stahlschmelze wie folgt zusammengesetzt ist (in Gew.-%): Cr: 10,5–18%, C: ≤ 0,08%, Si: ≤ 1% Mn: ≤ 1,5%, Ni: ≤ 1,00%, P: ≤ 0,04%, S: ≤ 0,015%, Rest Eisen und unvermeidbare Verunreinigungen.
  4. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkühlrate 150–250°C/s beträgt.
  5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischentemperatur 900–1000°C beträgt.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischentemperatur gleich der Haltetemperatur ist.
  7. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das gegossene Band warmgewalzt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abkühlen und Halten nach dem Warmwalzen durchgeführt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Abkühlen des warmgewalzten Bandes innerhalb von weniger als drei, insbesondere von weniger als einer Sekunde nach dem Verlassen des letzten Warmwalzgerüstes einsetzt.
  10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abkühlen auf die Zwischentemperatur und das Halten bei der Haltetemperatur vor dem Warmwalzen des gegossenen Bands absolviert werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Abkühlen auf die Zwischentemperatur vor dem Warmwalzen und das Halten bei der Haltetemperatur nach dem Warmwalzen des gegossenen Bands absolviert werden.
  12. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das gegossene Band bei dem Abkühlen auf eine weniger als 900°C, insbesondere weniger als 800°C liegende Zwischentemperatur abgekühlt und später auf die Haltetemperatur wiedererwärmt wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 7 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Warmwalzen bei der weniger als 800°C betragenden Zwischentemperatur durchgeführt wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Wiedererwärmung innerhalb von 1–5 Sekunden erfolgt.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gießen, das erforderlichenfalls durchgeführte Warmwalzen, das Haspeln und das zwischen Gießen und Haspeln durchgeführte Abkühlen auf die Zwischentemperatur und Halten auf der Haltetemperatur in einem diskontinuierlichen Verfahrensablauf absolviert werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Band bei dem Abkühlen auf eine weniger als 500°C, insbesondere weniger als 400°C, betragende Temperatur abgekühlt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Band im Anschluss an das Gießen auf Raumtemperatur abgekühlt wird.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Band für das Warmwalzen innerhalb von 200s, insbesondere innerhalb von 100s, auf die jeweilige Warmwalztemperatur erwärmt wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Gießen, das erforderlichenfalls durchgeführte Warmwalzen, das Haspeln und das zwischen Gießen und Haspeln durchgeführte Abkühlen auf die Zwischentemperatur und Halten auf der Haltetemperatur in einem kontinuierlichen Verfahrensablauf absolviert werden.
  20. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gießen des Bandes mittels einer Zwei-Rollen-Gießmaschine durchgeführt wird.
  21. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke des gegossenen Bandes höchstens 6 mm beträgt.
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