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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Occlusionsinstrument, bestehend
aus einem Geflecht dünner
Drähte
welches mittels eines Umformungs- und Wärmebehandlungsverfahrens eine
geeignete finale Form erhält
und sich zum Implantieren oder Explantieren auf den Durchmesser
eines für
einen intravaskulären
Operationseingriff verwendeten Katheters verjüngen lässt, mit einem proximalen Retentionsbereich,
einem distalen Retentionsbereich, in welchem die Enden der Drähte oder
Fäden in
einer Fassung zusammenlaufen, und mit einem zylindrischen Steg zwischen
dem proximalen Retentionsbereich und dem distalen Retentionsbereich,
wobei die beiden Retentionsbereiche nach der Implantation beiderseits
eines zu verschließenden
Shunts in einem Septum zur Anlage kommen, während der Steg durch den Shunt
hindurch verläuft.
Die Erfindung betrifft des weiteren ein Operationsbesteck zum Implantieren
und Explantieren eines Implantats, insbesondere eines vorstehend
beschriebenen Occlusionsinstrumentes. Schließlich betrifft die vorliegende
Erfindung ein Verfahren zum wiederholbaren Ankoppeln eines Implantates,
insbesondere eines vorstehend beschriebenen Occlusionsinstrumentes,
an ein solches Operationsbesteck.
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In
der Medizintechnik besteht seit längerem das Bemühen, septale
Defekte, wie etwa Defekte des Vorhofseptums, mittels eines transvenösen, interventionellen
Zugangs nichtchirurgisch, also ohne Operation im eigentlichen Sinne,
katheterinterventionell zu verschließen. Dabei wurden verschiedene
Occlusionssysteme mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen vorgeschlagen,
ohne das sich bisher ein bestimmtes Verschluss-System durch setzen
konnte. Im Folgenden werden die verschiedenen Systeme „Occluder" oder „Occlusionsinstrumente" genannt. Bei allen
interventionellen Occlusionssystemen wird transvenös über einen
in einem Septum vorliegenden, zu verschließenden Defekt ein selbstexpandierendes
Schirmsystem eingebracht. Ein derartiges System könnte beispielsweise
aus zwei Schirmchen bestehen, die jeweils an der distalen Seite
(d.h. an der weiter von der Körpermitte
bzw. vom Herzen entfernten Seite) bzw. an der proximalen Seite (d.h.
an der näher
zur Körpermitte
angeordneten Seite) des Septums positioniert werden, wobei anschließend die
beiden Schirmprothesen im Septum-Defekt zu einem Doppelschirm verschraubt
werden. Das Verschluss-System besteht somit dann im zusammengebautem
Zustand üblicherweise
aus zwei aufgespannten Schirmchen, die über einen kurzen, durch den
Defekt hindurchlaufenden Stift miteinander verbunden sind. Bei derartigen
aus dem Stand der Technik bekannten Occlusionsinstrumenten stellt
es sich jedoch als nachteilig heraus, dass die Implantationsprozedur
relativ kompliziert, schwierig und aufwendig ist. Abgesehen von
dem komplizierten Implantieren des Verschluss-Systems im zu verschließenden Septum-Defekt
besteht bei den verwendeten Schirmchen grundsätzlich die Gefahr der Materialermüdung mit Branchenfraktur.
Ferner ist häufig
mit thrombembolischen Komplikationen zu rechnen.
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Um
zu erreichen, dass das erfindungsgemäße Occlusionsinstrument mittels
eines Einführbesteckes
bzw. eines Führungsdrahtes
eingeführt
werden kann, ist vorgesehen, dass das Ende des distalen Retentionsbereich
eine Fassung aufweist, die in Eingriff mit dem Einführbesteck
bzw. Führungsdraht
gebracht werden kann. Dabei ist vorgesehen, dass der Eingriff nach
der Positionierung des Occlusionsinstrumentes im Defekt leicht wieder
gelöst
werden kann. Beispielsweise ist möglich, das Geflecht am Ende des
distalen Retentionsbereichs des Occlusionsinstrumentes derart zu
fassen, dass in der Fassung ein Innengewinde hergestellt wird, mit
dem das Einführbesteck
in Eingriff gelangt.
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Bei
den bisher bekannten Occludern aus Nitinol- Drahtgeflecht, beispielsweise
von AGA oder JEN.meditec, wird die Kupplung an den Einführdraht als
Schraubgewinde ausgeführt.
Mittels Einführdraht kann
der Occluder im Katheterschlauch vor- oder zurückgeschoben werden. Nach der
Platzierung in der Herzscheidewand wird der Einführdraht abgeschraubt und der
Occluder endgültig
freigesetzt. Eine Korrektur ist danach nicht mehr möglich.
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Da
der Einführungsdraht
und die Kupplung relativ steif sind, und der Katheder bei der minimalinvasiven
Implantation des Occluders über
die Beinarterie aus anatomischen Gründen im flachen Winkel auf
die Herzscheidewand trifft, wird der Occluder bei seiner Entfaltung
in einer Schieflage gehalten und die Schirmchen können sich
nicht beiderseits des Shunts anlegen. Der Operateur kann in dieser
Situation nicht erkennen, ob der Occluder im abgekoppelten Zustand
seine vorbestimmte Passform einnehmen wird.
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Daraus
ergibt sich eine große
Unsicherheit für
den Operateur, insbesondere dadurch, dass er den abgekoppelten Occluder
nicht minimalinvasiv repositionieren kann. Diese entscheidenden
Nachteile der bekannten Systeme zu minimieren, liegt der Anspruch
der vorliegenden Erfindung zugrunde, nämlich den Occluder nach dem
Positionieren in der Herzscheidewand und der Freisetzung aus der
Einführschleuse
alle Bewegungsfreiheiten zu seiner selbständigen Entfaltung und Anpassung
an den zu verschließenden
Herzscheidewanddefekt zu geben, und nicht vom Einführbesteck
in eine Position gezwungen zu werden, die er von selbst nicht einnehmen
würde und
dennoch bei Bedarf repositioniert und über das Einführbesteck
wieder zurückgeholt werden
kann. Selbstverständlich
sind hier aber auch andere Ausführungsformen
denkbar. Bei einem anderen Occlusionsinstrumenttyp, dem sogenannten Lock-Clamshell-Schirmsystem,
sind zwei vorzugsweise mit Dacron bespannte Stahlschirme vorgesehen,
die durch je vier Ärmchen
stabilisiert werden. Dieser Occludertyp wird über einen venösen Zugang des
Patienten implantiert. Bei dem Lock-Clamshell-Occluder hat es sich
jedoch als problematisch erwiesen, dass das zur Implantation benötigte Einführbesteck
relativ groß ausgeführt werden
muss. Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass bei anderen Systemen,
z. B. dem so genannten „Anplatzer-Occluder", viele verschiedene
Occludergrößen benötigt werden, um
den jeweiligen Proportionen des zu schließenden Septum-Defektes gerecht
zu werden. So hat sich herausgestellt, dass die Schirmchen im eingesetzten Zustand
nicht vollständig
abflachen, wenn die Länge oder
der Durchmesser des im Defekt eingesetzten Stegs nicht optimal passt.
Dies führt
zu einer unvollständigen
Endothelialisierung. Ferner hat es sich gezeigt, dass viele der
im Körper
des Patienten implantierten Systeme über einen längeren Zeitraum aufgrund der
erheblichen mechanischen Belastung Materialermüdungen und Brüche in den
metallischen Strukturen aufweisen. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn zwischen dem Implantat und dem Septum dauerhaft Spannungen
bestehen.
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Um
diese Nachteile auszuräumen,
wurden selbst-zentrierende Occlusionsinstrumente entwickelt, die
mittels minimalinvasiver Verfahren, beispielsweise über einen
Katheter und Führungsdrähte, in
den Körper
des Patienten eingeführt
und in den zu verschließenden
Septum-Defekt eingebracht werden. Der Konstruktion liegt dabei das
Prinzip zugrunde, dass sich das Occlusionsinstrument auf die Größe des für den intravaskulären Operationseingriff
verwendeten Einführbesteckes
bzw. Katheters verjüngen
lässt.
Ein derart verjüngtes
Occlusionsinstrument wird dann über
den Katheter in den zu verschließenden Septum-Defekt bzw. in
den zu verschließenden
Shunt des Septum-Defektes eingebracht. Danach tritt der Occluder
aus dem Katheter aus, worauf sich anschließend die selbst-expandierenden
Schirmchen bzw. Retentionsscheibchen entfalten, die sich beiderseits
des Septums anlegen. Die Schirme wiederum enthalten beispielsweise
aus Dacron gefertigte Gewebeeinlagen oder werden von solchen überspannt,
womit der Defekt bzw. Shunt verschlossen wird. Die im Körper verbleibenden
Implantate werden nach einigen Wochen bis Monaten mehr oder weniger
vollständig
von körpereigenem Gewebe
eingeschlossen.
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Ein
Beispiel eines selbst-zentrierenden Occlusionsinstruments der eingangs
genannten Art und gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 ist aus der WO 99/12478 A1 bekannt, das eine
Weiterentwicklung des unter dem Namen „Amplatzer-Occluder" bekannten Occlusionsinstruments
gemäß der US-Patentschrift
Nr. 5,725,552 ist. Es besteht aus einem Geflecht aus einer Vielzahl
feiner, geflochtener Nitinol-Drähte
in Form eines Jojos. Jenes Geflecht wird in seiner ursprünglichen
Form als Rundgeflecht hergestellt, welches sowohl an seinem Anfang
(bzw. an seiner proximalen Seite) als auch an seinem Ende (bzw.
an seiner distalen Seite) lose Drahtenden aufweist. Bei der Weiterverarbeitung
des Rundgeflechtes müssen
dann diese losen Enden jeweils in einer Hülse gefasst und verschweißt werden.
Nach dieser entsprechenden Weiterverarbeitung weist sowohl die proximale
Seite als auch die distale Seite des fertigen Occluders jeweils
eine abstehende Hülse
auf. In das distale und proximale Retentionsschirmchen und in dem
dazwischen angeordneten Steg sind Dacron-Patches eingenäht. Aufgrund
des „Memory-Effektes" des verwendeten
Nitinol-Materials entfalten sich die beiden Retentionsschirmchen
beim Verlassen des Katheders selbstständig. Dies erfolgt zunächst über eine
ballonartige Zwischenstufe, wobei die Retentions-Schirmchen letztendlich
beiderseits des Septums endgültig
platziert eine mehr oder weniger abgeplattete Form einnehmen. Der
Steg zentriert sich während
des Aufspannens der Schirmchen in dem zu verschließenden Shunt
selbstständig.
Durch die beim proximalen Retentionsbereich des Occluders hervorstehende
Hülse kann
allerdings das Problem auftreten, dass das eingesetzte Implantat
emboliebedingte Probleme, insbesondere die konsekutive Embolisation,
hervorruft. Ferner wird oft auch eine vollständige Endothelialisierung des
Verschluss-Implantats verhindert.
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Des
Weiteren ist aus der WO 95/27448 A1 ein aus einem Drahtgeflecht
bestehendes Occlusionsinstrument bekannt. Dieses Instrument weist
allerdings keine Fassung auf, so dass dieser Occluder auch nicht,
wie es bei den oben beschriebenen Instrumenten der Fall ist, auf
die selbe Weise mittels eines Einführbestecks gesteuert, eingebracht
oder – im Fall
eines falschen Sitzes – noch
vor dem Abkoppeln wieder entfernt werden kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt von daher die Problemstellung zugrunde,
ein solches aus der Medizintechnik bekanntes und aus einem Geflecht bestehendes,
selbst-zentrierendes Occlusionsinstrument derart weiterzuentwickeln,
dass die vorstehend genannten Nachteile überwunden werden können. Insbesondere
soll ein Occlusionsinstrument angegeben werden, dass zum Verschluss
von Defekten unterschiedlicher Größe anwendbar ist, wobei die
Implantation des Occluders auf einfache Weise erfolgen und auch
eine Explantation, z. B. zur Sitzkorrektur möglich sein soll.
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Auf
der Grundlage dieser Problemstellung liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Occlusionsinstrument anzugeben, welches
im eingesetzten Zustand an der proximalen Seite des Septum-Defektes
möglichst
flach mit dem Septum abschließt
und nach dem Abkoppeln wieder rückholbar
ist, wenn eine Fehlstellung sichtbar ist.
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Es
ist des weiteren eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein entsprechendes
Operationsbesteck und ein Verfahren zum wiederholbaren Ankoppeln
eines Occlusionsinstrumentes an ein solches Operationsbesteck anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Occlusionsinstrument der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Fassung an ihrem freien Ende einen Kopfabschnitt mit einer Öse in Form einer
Querbohrung aufweist, der formschlüssig von einem Im- oder Explantationsbesteck
gegriffen und gehalten werden kann. Alternativ hierzu wird die Aufgabe
bei einem Occlusionsinstrument der eingangs genannten Axt erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass
die Fassung an ihrem freien Ende einen im Längsschnitt semisphärisch als
Zentrierhülse
ausgebildeten Kopfabschnitt mit einer Öse in Form einer Querbohrung
aufweist und mittels einer durch die Öse verlaufenden Befestigungsschlinge
an einem Im- oder Explantationsbesteck gehalten werden kann.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende verfahrenstechnische
Aufgabe wird alternativ durch die Verfahrensschritte der Patentansprüche 18,
19 oder 20 gelöst.
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Vorliegend
wird also als Lösung
der erfindungsgemäß gestellten
Aufgabe ein gesamtes System offenbart, bestehend aus einem Implantat
in Form eines Occlusionsinstrumentes, einem dazu passenden Operationsbesteck
und einem entsprechenden Verfahren zur Verwendung jenes Operationsbestecks.
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Die
Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, dass ein intravaskuläres Occlusionsinstrument,
insbesondere zur Behandlung von Septum-Defekten, angegeben wird,
wel ches sich mit einem entsprechend ausgebildeten Operationsbesteck für den Implantationseingriff
zuverlässig
greifen und zum Überprüfen des
Sitzes des Occlusionsinstrumentes auch wieder von dem Operationsbesteck
lösen lässt, wobei
es besonders hervorzuheben ist, dass ein erneutes Greifen des Occlusionsinstrumentes,
beispielsweise zum Verändern
seines Sitzes oder zum sofortigen Explantieren, ohne weiteres möglich ist.
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Zur
Ausbildung der Fassung des Occlusionsinstrumentes werden erfindungsgemäß drei alternative
Ausführungsformen
vorgeschlagen.
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Zum
einen kann der Kopfabschnitt der Fassung als Kugelkopf ausgebildet
sein, wobei die Innenseiten der Backen der Greifzange des Operationsbestecks
entsprechend der Kugelkopfform derart ausgebildet sind, dass ein
formschlüssiges
Greifen jenes Kugelkopfes mit der Greifzange des Operationsbestecks
gewährleistet
ist. Damit ein erneutes Ergreifen des Kugelkopfes ohne weiteres
möglich
ist, nachdem die Verbindung zwischen dem Operationsbesteck und dem
Occlusionsinstrument gelöst
wurde, weist das Operationsbesteck einen Führungsfaden oder Führungsdraht
auf, der im Anlieferungszustand des Operationsbestecks an dessen
proximalem Ende in Form einer Schlaufe aus der Greifzange des Operationsbestecks
herausragt und dessen beide lose Enden durch den Operateur im Bereich
des Griffs des Operationsbestecks gehalten oder vorher dort befestigt
werden. Mit diesem Führungsfaden oder
Führungsdraht
ist es ohne weiteres möglich,
die Greifzange des Operationsbestecks zielsicher wieder mit dem
Kopfabschnitt der Fassung des Occlusionsinstrumentes zu verbinden
und somit das Occlusionsinstrument erneut – beispielsweise für eine Repositionierung
oder zum Explantieren – zu
greifen.
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Gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Fassung des Occlusionsinstrumentes ist die Öse des Kopfabschnitts schräg zur Querbohrung
geschlitzt, wobei sich die Enden des Schrägschlitzes in Bezug auf die
die Längsrichtung
der Querbohrung überlappen.
Dadurch wird es möglich,
den Führungsfaden bzw.
Führungsdraht,
der im Anlieferungszustand des Operationsbestecks an dessen proximalem
Ende in Form einer Schlaufe aus der Greifzange herausragt, durch
den Schrägschlitz
in die Öse
der Fassung des Occlusionsinstrumentes einzuhängen, wobei die sich überlappenden
Enden des Schrägschlitzes
dafür sorgen,
dass der Führungsfaden
bzw. Führungsdraht nicht
ohne weiteres, und insbesondere nicht nachdem der Führungsfaden
bzw. Führungsdraht
durch den Operateur gespannt wurde, unbeabsichtigt aus der Öse entweichen
und dennoch beabsichtigt durch Schrägstellung der Schlaufe aus
der Öse
bewegt werden kann.
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Vorzugsweise
sind die beiderseitigen Austrittsschnittflächen der Querbohrung mit der
Mantelfläche
des Kugelkopfes zum freien Ende der Fassung hin konvergierend ausgebil det.
Das hat zum Vorteil, dass keine scharfen Kanten existieren, die
den Führungsfaden
oder Führungsdraht
beschädigen
könnten,
und darüber
hinaus ist ein Einfädeln
der Schlaufe des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahtes
durch die Öse
der Fassung des ersten Ausführungsbeispiels
leichter möglich.
Schließlich
aber bringt die konvergierende Ausbildung der Austrittsschnittflächen der
Querbohrung eine Material- und Gewichtsersparnis mit sich.
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Gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Fassung des Occlusionsinstrumentes ist der Kopfabschnitt als
im Längsschnitt
semisphärisch
ausgebildete Zentrierhülse
geformt und ebenfalls mit einer Öse
in Form einer Querbohrung vorsehen. Zum Verbinden mit dem entsprechenden
Operationsbesteck wird durch die Öse eine Befestigungsschlinge,
beispielsweise aus chirurgischem Nahtmaterial, gezogen und unter
Einhaltung einer definierten Weite der Befestigungsschlinge werden
deren beide Enden verknotet und an dem Haken des entsprechenden Operationsbestecks
eingehängt.
Während
bei der ersten und der zweiten Ausführungsform des Kopfabschnitts
der Fassung das Spannen des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts
manuell durch den Operateur durch Ziehen an einem oder beiden losen
Enden des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts
erfolgte, geschieht das Spannen der Befestigungsschlinge bei der
dritten Ausführungsform
durch Zurückziehen
des Hakens innerhalb des Operationsbestecks.
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Vorzugsweise
beinhaltet das Schub- und Zugsystem des Operationsbestecks für die erste
und zweite Ausführungsform
folgende Bestandteile: Eine Spiralfeder, durch deren Inneres in
axialer Richtung ein axial genügend
steifes, aber dennoch ausreichend flexibles Betätigungsmittel verläuft, an
dessen proximalem Ende ein Schaft der Greifzange befestigt ist,
und an dessen distalem Ende ein erstes Griffstück. Des weiteren beinhaltet
das Schub- und Zugsystem eine Kegelhülse, in deren proximalem Endabschnitt
der Schaft der Greifzange axial verschiebbar aufgenommen ist, und
in deren distalem Endabschnitt das proximale Ende der Spiralfeder
gegen einen Anschlag stoßend
aufgenommen ist. Schließlich
gehört
auch ein zweites Griffstück
dazu, in welchem das distale Ende der Spiralfeder gegen einen Anschlag
stoßend
aufgenommen ist, wobei sich die Greifbacken durch das außen anliegende
proximale stirnseitige Ende der Kegelhülse unter Wirkung der Kraft
der Spiralfeder schließen
und sich durch Vorschieben des Betätigungsmittels öffnen. Die
Vorteile dieses Schub- und Zugsystems liegen im Wesentlichen in
der Einfachheit und damit einhergehenden Zuverlässigkeit seiner Komponenten
und in einem sicheren Greifen und Loslassen der Fassung des Implantats.
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Der
Führungsfaden
oder Führungsdraht,
der im Anlieferzustand des Operationsbestecks an dessen proximalem
Ende in Form einer Schlaufe aus der Greifzange herausragt, und der
mit beiden losen Enden durch das Innere der Kegelhülse und
das Innere der Spiralfeder zum ersten Griffstück am distalen Ende des Operationsbestecks
geführt
ist, wird bei dem ersten Ausführungsbeispiel
der Fassung mit seiner Schlaufe vor dem Implantieren des Implantats durch
die Öse
der Fassung des Implantats hindurchgeführt und an der Greifzange befestigt.
Ein Spannen des Führungsfadens
oder Führungsdrahts
führt zu einer
Verbindung des Operationsbestecks mit der Fassung des Occlusionsinstrumentes,
was unter Beibehaltung der Verbindung wiederholt geschehen kann.
Somit kann die Verbindung zwischen dem Operationsbesteck und dem
Occlusionsinstrument beispielsweise zunächst – bis auf den Führungsfaden
bzw. Führungsdraht – gelöst werden,
um den Sitz des Implantats zu überprüfen, und
kann mit Hilfe des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts
ohne weiteres wiederhergestellt werden, wenn der Sitz des Implantats
verändert
und somit die Fassung des Implantats erneut mit dem Operationsbesteck
gegriffen werden muss. Auch für
den Fall, dass es erforderlich wird, das Implantat nochmals zu explantieren,
ist somit eine einfache Wiederherstellung der Verbindung zwischen
Operationsbesteck und Implantat möglich. Demgegenüber wird
die Schlaufe bei dem zweiten Ausführungsbeispiel durch den Schrägschlitz
in die Öse
eingehängt
und nicht, wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel, durch die Öse hindurchgeführt.
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Sowohl
bei der ersten Ausführungsform
als auch der zweiten Ausführungsform
der Fassung ist ein erstes loses Ende des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts
im Bereich des ersten Griffstücks
befestigbar, während
das zweite lose Ende des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts
mit einem Nippel versehen ist, mit dessen Hilfe der Führungsfaden
bzw. -draht entweder im angekoppelten Zustand des Implantats spannbar
oder aus dem Operationsbesteck herausziehbar ist, nachdem die Verbindung
des ersten Endes mit dem Griffstück
gelöst
wurde. Bei der zweiten Ausführungsform
der Fassung kann die Schlaufe des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts dabei
durch den Schrägschlitz
aus der Öse
herausbewegt werden, nachdem wenigstens ein loses Ende des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts
gelockert wurde.
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Vorzugsweise
besteht der Führungsfaden bzw.
Führungsdraht
aus Nitinoldraht, aus welchem beispielsweise auch das Geflecht des
Occlusionsinstrumentes selbst bestehen kann. Nitinol hat sich als ein
für derartige
Eingriffe bewährtes
Material erwiesen.
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Für die dritte
Ausführungsform
der Fassung eines Occlusionsinstrumentes ist ein Operationsbesteck
mit einem Haken vorgesehen, der mittels eines Schub- und Zugsystems
axial auf die Öse
zu- bzw. von ihr wegbewegbar ist, wobei eine durch die Öse verlaufende
und in den Haken einhängbare
Befestigungsschlinge zum Einsatz kommt, mittels derer das Implantat
durch Spannen der Befestigungsschlinge an dem Operationsbesteck
gehalten werden kann, wenn der Haken von der Öse wegbewegt wird. Der Vorteil
dieser Ausführungsform
des Operationsbestecks besteht insbesondere darin, dass der bei
den anderen beiden Ausführungsformen
beschriebene Führungsfaden
bzw. Führungsdraht
durch die Befestigungsschlinge ersetzt und dadurch ein Ziehen an den
losen Enden des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts
zum Spannen der gesamten Vorrichtung nicht mehr erforderlich ist,
sondern dieses Spannen durch Zurückziehen
des Hakens erfolgt, was durch geeignete Betätigung des Operationsbestecks
erfolgen kann.
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Für die dritte
Ausführungsform
des Operationsbestecks weist das Schub- und Zugsystem im Wesentlichen
folgende Bestandteile auf: Eine Spiralfeder, durch deren Inneres
in axialer Richtung ein axial genügend steifes, aber dennoch
ausreichend flexibles Betätigungsmittel
verläuft,
an dessen proximalem Ende ein Schaft des Hakens befestigt ist, und
an dessen distalem Ende ein erstes Griffstück befestigt ist; eine zylindrische
Hülse,
in deren distalem Endabschnitt das proximale Ende der Spiralfeder
gegen einen Anschlag stoßend
aufgenommen ist und in der der Schaft des Hakens axial verschiebbar
aufgenommen ist; und ein zweites Griffstück, in welchem das distale
Ende der Spiralfeder gegen einen Anschlag stoßend aufgenommen ist, wobei
sich der Haken unter Wirkung der Kraft der Spiralfeder von der Öse axial
wegbewegt und durch Vorschieben des Betätigungsmittels auf die Öse zubewegt
werden kann. Auch dieses Schub- und Zugsystem ermöglicht eine sehr
einfache und zuverlässige
Handhabung des Occlusionsinstrumentes vor und während des operativen Eingriffs.
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Um
die Verbindung der durch die Öse
der Fassung des Occlusionsinstrumentes verlaufenden Befestigungsschlinge
mit dem Schub- und Zugsystem weiter zu vereinfachen ist vorzugsweise
vorgesehen, dass die zylindrische Hülse an der proximalen Stirnseite
eine durchgängige
erste Längsnut
aufweist, im mittleren Bereich eine einseitige zweite Längsnut zur
verdrehungssicheren Führung
des in der Hülse
axial bewegbaren Hakens, und im rechten Winkel zur einseitigen zweiten
Längsnut
eine Quernut, welche bis zur Längsachse
der Hülse
reicht und mittig eine Erweiterung zur Aufnahme eines Knotens der
Befestigungsschlinge besitzt. Dabei sorgt die Erweiterung zur Aufnahme
des Knotens der Befestigungsschlinge unter anderem auch dafür, dass
die Befestigungsschlinge einen festen Sitz innerhalb der Quernut
hat.
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Um
ein sicheres Greifen der Befestigungsschlinge durch den Haken zu
gewährleisten
ist vorzugsweise vorgesehen, dass der Querschnitt des vorderen Abschnitts
des Hakens gegenüber
dem Querschnitt des Schafts um etwa ein Drittel abgeflacht ausgebildet
ist und mit Spiel in die zweite Längsnut der zylindrischen Hülse passt.
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Zum
Trennen der Verbindung zwischen dem Operationsbesteck und der Fassung
des Implantats ist am distalen Ende des hinter dem Haken gebildeten
Fensters eine Messerschneide vorgesehen.
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In
vorteilhafter Weise wird als Material für das Betätigungsmittel des Operationsbestecks
ein Drahtseil verwendet. Jedoch könnte auch durchaus jedes andere
Material welches axial genügend
steif, aber dennoch ausreichend flexibel ist, verwendet werden.
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Im
Folgenden werden die drei angesprochenen Ausführungsbeispiele eines Occlusionsinstrumentes
und entsprechend dazu drei Ausführungsbeispiele
eines Operationsbestecks sowie die drei unterschiedlichen Verfahren
zum wiederholbaren Ankoppeln eines Implantats bzw. Occlusionsinstrumentes
an das jeweilige Operationsbesteck anhand einer Zeichnung näher beschrieben.
Dabei ist die Ausführungsform
1 in den 1 bis 7 gezeigt,
die Ausführungsform
2 in den 8 bis 14, und
die Ausführungsform
3 in den 15 bis 24.
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Es
zeigen
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1 eine
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
eines Occlusionsinstrumentes mit entsprechendem Operationsbesteck
gemäß Ausführungsform
1;
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2 eine
vergrößerte Schnittdarstellung des
Teilschnitts „A" gemäß 1;
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3 eine
perspektivische Darstellung eines beispielhaften Occlusionsinstrumentes;
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4 eine
vergrößerte Seitenansicht
einer ersten Ausführungsform
einer Fassung des Occlusionsinstrumentes;
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5 eine
perspektivische Darstellung der Fassung gemäß 4;
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6 eine
vergrößerte Detailansicht
der Greifzange mit Führungsdraht
und Fassung eines Occlusionsinstrumentes;
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7 eine
Ansicht des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks und eines
Occlusionsinstrumentes mit durchgezogener Schlaufe;
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8 eine
Seitenansicht eines Operationsbestecks mit Occlusionsinstrument
am Führungsfaden
bzw. -draht gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
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9 eine
teilweise Schnittdarstellung des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks
mit dem Occlusionsinstrument am Führungsfaden bzw. -draht gemäß 8;
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10 eine
vergrößerte Seitenansicht
einer Fassung eines Occlusionsinstrumentes gemäß Ausführungsform 2;
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11 eine
perspektivische Darstellung der Fassung gemäß 10;
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12 eine
vereinfachte Ansicht des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks
mit Greifzange und Führungsfaden
bzw. -draht und Occlusionsinstrument;
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13 eine
vergrößerte Detailansicht
des Abschnitts „A" gemäß 12;
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14 eine
Ansicht des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks mit Greifzange
und Occlusionsinstrument mit eingehängter Führungsdrahtschlaufe;
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15 eine
verkürzte
Schnittdarstellung eines Operationsbestecks mit angehängtem Occlusionsinstrument
gemäß Ausführungsform
3;
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16 eine
Teil-Schnittansicht gemäß „B" in 15;
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17 einen
Schnitt durch den vorderen Abschnitt des Operationsbestecks mit
angekoppeltem Occlusionsinstrument;
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18 eine
vergrößerte Seitenansicht
der Fassung eines Occlusionsinstrumentes gemäß Ausführungsform 3;
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19 eine
perspektivische Darstellung der Fassung gemäß 18;
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20 eine
vergrößerte perspektivische Darstellung
der zylindrischen Hülse
gemäß Ausführungsform
3;
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21 eine
vergrößerte perspektivische Darstellung
des Hakens gemäß 17;
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22 eine
perspektivische Darstellung des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks
gemäß der dritten
Ausführungsform
mit angekoppelter Fassung eines Occlusionsinstrumentes;
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23 eine
perspektivische Darstellung ähnlich 22;
und
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24 eine
vergrößerte perspektivische Darstellung
des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks gemäß Ausführungsform
3 mit einem Occlusionsinstrument zur Darstellung der Ankopplung mittels
einer Befestigungsschlinge.
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Die 1 und 2 zeigen
eine Seitenansicht und einen Teilschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Operationsbestecks 100 zum Im- und Explantieren eines
Implantats, welches als Beispiel für ein Implantat an ein Occlusionsinstrument 1 angekoppelt
ist. Das Operationsbesteck 100 weist eine Greifzange 102 auf,
deren Greifbacken 103, 104, 105 mittels
eines Schub- und Zugsystems öffen-
und schließbar
sind. Die Innenflächen
der Greifbacken 103, 104, 105 sind derart
ausgebildet, dass sie den kugelkopfförmig ausgebildeten Kopfabschnitt 14 der Fassung 10 des
Implantats formschlüssig
umgreifen können.
Das Schub- und Zugsystem weist im Wesentlichen folgende Bestandteile
auf: Eine Spiralfeder 106, durch deren inneres in axialer
Richtung ein axial genügend
steifes, aber dennoch ausreichend flexibles Betätigungsmittel 107 verläuft, an
dessen proximalem Ende ein Schaft 111 der Greifzange 102 befestigt
ist, und an dessen distalem Ende ein erstes Griffstück 108 angebracht
ist. Des weiteren weist das Schub- und Zugsystem eine Kegelhülse 109 auf,
in deren proximalem Endabschnitt 112 der Schaft 111 der
Greifzange 102 axial verschiebbar aufgenommen ist, und
in deren distalem Endabschnitt 113 das proximale Ende der
Spiralfeder 106 gegen einen Anschlag 114 stoßend aufgenommen
ist. Des weiteren weist das Schub- und Zugsystem im Wesentlichen ein
zweites Griffstück 110 auf,
in welchem das distale Ende der Spiralfeder 106 gegen einen
Anschlag stoßend
aufgenommen ist, wobei sich die Greifbacken 103, 104, 105 durch
das außen
anliegende proximale stirnseitige Ende 115 der Kegelhülse 109 unter
Wirkung der Kraft der Spiralfeder 106 schließen und
sich durch Vorschieben des Betätigungsmittels 107 öffnen. Als
besonders wesentlichen Bestandteil weist dieses Operationsbesteck 100 einen
Führungsfaden oder
Führungsdraht 116 auf,
der im Anlieferzustand des Operationsbestecks 100 an dessen
proximalem Ende in Form einer Schlaufe 117 aus der Greifzange 102 herausragt,
und der mit beiden losen Enden 118, 119 durch
das Innere der Kegelhülse 109 und
das Innere der Spiralfeder 106 zum ersten Griffstück 108 am
distalen Ende des Operationsbestecks 100 geführt ist,
wobei die Schlaufe 117 vor dem Implantieren des Implantats
durch die Öse 16 der
Fassung 10 des Implantats hindurchführbar und an der Greifzange 102 an
einem Befestigungspunkt 101 befestigbar ist. Der Führungsfaden
bzw. Führungsdraht 116 weist ein
erstes loses Ende 119 auf, welches im Bereich des ersten
Griffstücks 108 befestigbar
ist, und ein zweites loses Ende 118, welches mit einem
Nippel 120 versehen ist, mit dessen Hilfe der Führungsfaden bzw.
-draht 116 entweder im angekoppelten Zustand des Implantats
spannbar oder aus dem Operationsbesteck 100 herausziehbar
ist, nachdem die Verbindung des ersten Endes 119 mit dem
ersten Griffstück 108 gelöst wurde.
Dieses Herausziehen des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts
aus dem Operationsbesteck 100 geschieht erst dann, wenn
das implantierte Occlusionsinstrument den vom Operateur gewünschten
Sitz aufweist. Sollte dies nicht der Fall sein, dient der Führungsfaden
bzw. Führungsdraht 116 dazu,
dass der Operateur die Greifzange 102 des Operationsbestecks 100 problemlos
wieder mit dem Kopfabschnitt 14 der Fassung 10 des
Occlusionsinstrumentes 1 verbinden, also die Greifbacken 103, 104, 105 der
Greifzange 102 den kugelkopfförmigen Kopfabschnitt 14 der
Fassung 10 sicher und formschlüssig greifen können.
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3 zeigt
beispielsweise ein Occlusionsinstrument, welches mit einer erfindungsgemäßen Fassung 10 versehen
sein kann. Dieses Occlusionsinstrument besteht im Wesentlichen aus
einem Geflecht 2 dünner
Drähte
oder Fäden 4,
welches mittels eines Umformungs- und Wärmebehandlungsverfahrens eine
geeignete finale Form erhält
und sich zum Implantieren oder Explantieren auf den Durchmesser eines
für einen
intravaskulären
Operationseingriff verwendeten Katheters 5 verjüngen lässt. Das
Occlusionsinstrument weist einen proximalen Retentionsbereich 6 auf,
und einen distalen Retentionsbereich 8, in welchem die
Enden der Drähte
oder Fäden 4 in einer
Fassung 10 zusammenlaufen, und einen zylindrischen Steg 12 zwischen
dem proximalen Retentionsbereich 6 und dem distalen Retentionsbereich 8, wobei
die beiden Retentionsbereiche 6, 8 nach der Implantation beiderseits
eines zu verschließenden Shunts
in einem Septum zur Anlage kommen, während der Steg 1 durch
den Shunt hindurch verläuft. Somit
eignet sich das Occlusionsinstrument insbesondere zur Behandlung
von Septum-Defekten, wobei sich das Instrument für eine Zufuhr über einen Katheter 5 zu
dem zu verschließenden
Defekt eignet. Dadurch, dass der proximale Retentionsbereich 6 des
Geflechts 2 eine zum proximalen Ende des Occlusionsinstrumentes
hin einlagige, scheibenförmige Abflachung
aufweist, kann in besonders vorteilhafter Weise erreicht werden,
dass sich das Occlusionsinstrument – unabhängig von der Proportion des
Durchmessers des zu verschließenden
Defekts und unabhängig
von der Stärke
der Septumwand – an
den Defekt in der Septumwand selbständig anpasst, und zwar derart,
dass an der proximalen Seite des Defekts keine Anteile des Occlusionsinstrumentes über die
Ebene, in welcher die Septumwand mit dem Defekt liegt, herausragt.
Somit treten die üblichen
hiermit im Zusammenhang stehenden Komplikationen nicht mehr auf.
Anders ausgedrückt
bedeutet dies, dass das eingesetzte Occlusionsinstrument wesentlich
schneller als bei den aus dem Stand der Technik bekannten Verschlusssystemen
vollständig
von körpereigenem
Gewebe eingeschlossen wird. Aus der Verwendung eines aus dünnen Drähten oder
Fäden aufgebauten
Geflechts als Ausgangsmaterial für
das erfindungsgemäße Occlusionsinstrument
leitet sich der weitere Vorteil ab, dass es eine langfristige mechanische
Stabilität
aufweist. Somit kann das Auftreten von Brüchen in der Struktur des eingesetzten
Implantats weitgehend verhindert werden. Ferner besitzt das Geflecht
eine ausreichende Steifigkeit. Die zum proximalen Ende hin scheibenförmige Gestalt des
Geflechts 2 ohne Nabe gestattet es zusätzlich, dass der proximale
Retentionsbereich 6 des Occlusionsinstrumentes im eingesetzten
Zustand an dem Randsaum des Defekts vollständig abflacht. Demnach kann
das Occlusionsinstrument über
einen weiten Bereich unterschiedlich großer Septum-Defekte eingesetzt
werden. Dadurch, dass sich das Geflecht 2 auf den Durchmesser
eines bei intravaskulären Operationseingriffen
verwendeten Katheters verjüngen
lässt ist
es möglich,
das Occlusionsinstrument beispielsweise durch eine Vene einzubringen,
so dass eine offene Operation im eigentlichen Sinne nicht mehr nötig ist.
Da das Geflecht 2 aus einem Material mit Formgedächtnis – oder „Memory"-Effekt besteht,
kann das Occlusionsinstrument auch als „selbst-expandierendes Instrument" bezeichnet werden,
welches sich nach dem Austritt aus dem Katheter selbständig entfaltet,
so dass sich die beiden Retentionsbereiche 6, 8 entsprechend
an die proximale bzw. distale Defektseite anlegen können.
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4 zeigt
eine vergrößerte Seitenansicht eines
ersten Ausführungsbeispiels
einer Fassung 10 eines solchen Occlusionsinstrumentes.
Diese Fassung 10 weist an ihrem freien Ende einen Kopfabschnitt 14 mit
einer Öse 16 in
Form einer Querbohrung auf, wobei der Kopfabschnitt 14 formschlüssig von
dem Operationsbesteck 100 gegriffen und gehalten werden
kann.
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5 zeigt
eine perspektivische Darstellung der Fassung gemäß 4. Anhand
dieser Darstellung ist ersichtlich, dass die beiderseitigen Austrittsschnittflächen 18, 20 der
Querbohrung mit der Mantelfläche
des Kugelkopfes zum freien Ende der Fassung 10 hin konvergierend
ausgebildet sind.
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6 zeigt
eine vergrößerte Detailansicht des
Operationsbestecks 100 mit dem durch die Öse 16 verlaufenden
Führungsdrahts 116,
der in Form einer Schlaufe 117 an dem Schaft 111 der
Greifzange 102 eingehängt
ist (vgl. 2, Befestigungspunkt 101).
Anhand dieser Darstellung ist ersichtlich, dass die Greifzange 102 im
vorderen Bereich mit einem Außenkegel
versehen und mittels Längsnuten
in drei Greifbacken 103, 104, 105 geteilt
ist, welche sich beim Anliegen des kegeligen Schaftes an dem proximalen
stirnseitigen Ende 115 der Kegelhülse 109 schließen. Dabei
sind die Greifbacken 103, 104, 105 schalenförmig ausgedreht,
um den kugelkopfförmigen
Kopfabschnitt 14 der Fassung 10 formschlüssig greifen
zu können.
Der Schaft 111 der Greifzange 102 ist abgeflacht
ausgebildet, um die Schlaufe 117 des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts 116 innerhalb
der Kegelhülse 109 vorbeiführen zu
können.
Die Schlaufe 117 ist so vorbereitet, dass sie im Anlieferzustand
aus der Greifzange 102 herausragt (s. 7).
Die losen Enden 118, 119 des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts 116 werden
durch die Schlitze der Greifzange 102 und durch die Spiralfeder 106 geführt und
sind am ersten Griffstück 108 des
Griffs befestigt, wobei das erste lose Ende 118 zusätzlich mit
einem Nippel 120 versehen ist, der den Führungsfaden
bzw. -draht leichter ergreifen und spannen lässt.
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7 zeigt
eine vereinfachte Ansicht des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks 100 mit der
Kegelhülse 109,
der Greifzange 102, der Spiralfeder 106 und dem
Betätigungsmittel 107.
Vorne aus der Greifzange 102 und bereits durch die Öse 16 des Kopfabschnitts 14 der
Fassung 10 geführt
ist die Schlaufe 117 des Führungsfadens bzw. -drahts 116 erkennbar.
Der durch den Kreis „A" hervorgehobene Ausschnitt
stellt die vergrößerte Detailansicht
gemäß 6 dar.
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Zur
Ankoppelung des Occlusionsinstrumentes 1 wird die Schlaufe 117 des
Führungsfadens
bzw. -drahts 116 durch die Öse 16 geholt und an
einem dafür
vorgesehenen Befestigungspunkt 101 (s. 2)
an dem Schaft 111 der Greifzange 102 aufgehängt. Das
die Schlaufe 117 bildende Faden- bzw. Drahtmaterial des
Führungsfadens
bzw. -drahts 116 verläuft
dabei in jeweils einem Schlitz zwischen den Greifbacken 103, 104 und 105,
wäh rend
die rückläufigen Enden
in dem dritten Schlitz zwischen den Greifbacken 104, 105 verlaufen.
Wird die Greifzange 102 in die Kegelhülse 109 durch Spannen
des Führungsfadens
bzw. -drahts 116 zurückgezogen,
kann sich die Schlaufe 117 nicht mehr aushängen. Die Schlaufe 117 wird
danach am Nippel 120 so weit zugezogen, bis sich der kugelkopfförmige Kopfabschnitt 14 der
Fassung 10 in den Greifbacken 103, 104, 105 der
Greifzange 102 versenkt. Das andere, nicht mit dem Nippel 120 versehene
lose Ende 119 des Führungsfadens
bzw. -drahts 116 ist in geeigneter Weise im Bereich des
zweiten Griffstücks 108 befestigt.
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Im
Folgenden wird ein Verfahren zum wiederholbaren Ankoppeln eines
Implantats mit einer vorstehend beschriebenen Fassung 10,
insbesondere eines Occlusionsinstrumentes 1, an das Operationsbesteck 100 beschrieben:
In
einem ersten Schritt wird die Schlaufe 117 des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts 116 vor
Beginn des intravaskulären
Operationseingriffs durch die Öse 16 der
Fassung 10 des Implantats geführt und an einem dafür vorgesehenen
Befestigungspunkt 101 an der Greifzange 102 aufgehängt, während das
erste und zweite lose Ende 119, 118 des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts 116 festgehalten
oder im Bereich des ersten Griffstücks 108 befestigt
werden. In einem zweiten Schritt wird der Kopfabschnitt 14 der
Fassung 10 des Implantats mit der Greifzange 102 gegriffen.
In einem dritten Schritt wird das mit dem Nippel 120 versehene
zweite lose Ende 118 des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts 116 gespannt,
bis der Kopfabschnitt 14 in den Greifbacken 103, 104, 105 vollständig aufgenommen
ist. Durch Lösen
des mit dem Nippel 120 versehenen zweiten losen Endes 118 kann
die Greifzange 102 wieder vom Kopfabschnitt 14 des
Implantats gelöst und
der Sitz des Implantats überprüft werden.
Mit Hilfe des Führungsfadens
bzw. -drahts 116 ist jederzeit eine Wiederankoppelung der
Greifzange 102 an die Fassung 10 des Implantats
möglich.
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Die 8 und 9 zeigen
eine verkürzte Seitenansicht
und einen Teilschnitt einer zweiten Ausführungsform eines Operationsbestecks 200 mit einem
anzukoppelnden Occlusionsinstrument 1, welches eine Fassung 10 einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung aufweist. Dabei sind gleiche Bestandteile
des Operationsbestecks 200 und des Occlusionsinstrumentes 100 wieder
mit den Bezugszeichen der 1 und 2 versehen.
Der Unterschied zwischen diesem zweiten Ausführungsbeispiel des Occlusionsinstrumentes 1 bzw.
des zweiten Ausführungsbeispiels
des Operationsbestecks 200 und den gleichen Teilen der
ersten Ausführungsform
besteht in der Ausbildung des Kopfabschnitts 14 der Fassung 10 des
Occlusionsinstrumentes 1 und in der Anwendung und Führung des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts 116,
was bereits anhand 9 deutlich wird: Dort ist die
Schlaufe 117 des Führungsfadens
bzw. -drahts 116 nicht mit beiden Fäden bzw. Drähten durch die Öse 16 des Kopfabschnitts 14 geführt, sondern
verläuft
nur mit einem Faden durch jene Öse 16 und
wird ansonsten mit seinen beiden losen Enden 118, 119 durch
das Innere der Kegelhülse 109 und
das Innere der Spiralfeder 106 zum ersten Griffstück 108 am
distalen Ende des Operationsbestecks 200 geführt. Die
Verbindung des Führungsfadens
bzw. -drahts 116 mit dem Kopfabschnitt 14 der
Fassung 10 wird nachstehend anhand der 10 und 11 beschrieben.
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Die 10 und 11 zeigen
eine vergrößerte Seitenansicht
(10) bzw. eine perspektivische Darstellung (11)
eines zweiten Ausführungsbeispiels
einer Fassung 10 eines Occlusionsinstrumentes 1.
Dieses zweite Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß den 4 und 5 dadurch,
dass die Öse 16 des
Kopfabschnitts 14 schräg
zur Querbohrung geschlitzt ist, wobei sich die Enden 22, 24 des Schrägschlitzes 26 in
Bezug auf die Längsrichtung der
Querbohrung überlappen.
Ansonsten weist auch dieses zweite Ausführungsbeispiel des Kopfabschnitts 14 eine
Kugelkopfform auf, und die beiderseitigen Austrittsschnittflächen 18, 20 der
Querbohrung mit der Mantelfläche
des Kugelkopfes sind zum freien Ende der Fassung 10 hin
konvergierend ausgebildet. Dadurch, dass die Öse 16 einen Schrägschlitz 26 aufweist,
kann die Schlaufe 117 des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts 116 in
die Öse 16 hineinbewegt
werden, ohne ein loses Ende 118, 119 des Führungsfadens
durch die Öse 16 hindurchfädeln zu
müssen
oder aber die gesamte Schlaufe 117 durch die Öse 16 hindurchführen und
am Schaft 111 der Greifzange 102 einhängen zu
müssen.
Der Schrägschlitz 26 ermöglicht somit
ein besonders einfaches Einhängen
der Schlaufe 117.
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Die Öse 16 hat
den Vorteil, dass die Schlaufe 117 in gleicher Weise jederzeit
wieder entfernt werden kann, nämlich
dann, wenn der Operateur den korrekten Sitz des Occlusionsinstrumentes 1 festgestellt
hat und das Operationsbesteck 200 vom Occlusionsinstrument 1 endgültig gelöst werden
soll. Dazu wird die Schlaufe 117 aus der Öse 16 und
aus dem gesamten Operationsbesteck 200 wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel
durch Ziehen an einem der losen Enden 118, 119,
vorzugsweise aber dem mit dem Nippel 120 versehenen zweiten
losen Ende 118, zurückgezogen.
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12 zeigt
eine vereinfachte Darstellung des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks 200 mit
der aus der Spitze der Greifzange 102 herausragenden Schlaufe 117 und
dem anzukoppelnden Occlusionsinstrument 1, alles gemäß der zweiten
Ausführungsform.
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13 zeigt
eine vergrößerte Detailansicht der
Greifzange 102 mit der zwischen den Greifbacken 103, 104, 105 (die
Greifbacken 104, 105 sind in dieser Darstellung
nicht sichtbar) herausragenden Schlaufe 117 des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts 116.
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14 zeigt
eine ähnliche
Darstellung wie 12, wobei in 14 das
Operationsbesteck 200 bereits mit dem Occlusionsinstrument 1 verbunden ist.
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Das
Schub- bzw. Zugsystem der zweiten Ausführungsform des Operationsbestecks 200 besteht
aus den selben Bauteilen, wie vorstehend zur ersten Ausführungsform
beschrieben.
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Im
Folgenden wird das Verfahren zum wiederholbaren Ankoppeln eines
Implantats mit einer Fassung 10 des zweiten Ausführungsbeispiels,
insbesondere eines Occlusionsinstrumentes 1, an ein Operationsbesteck 200 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
beschrieben: In einem ersten Schritt wird die Schlaufe 117 des
Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts 116 vor
Beginn des intravaskulären Operationseingriffs
durch den Schrägschlitz 26 in
die Öse 16 in
der Fassung 10 des Implantats eingeführt, während das erste und zweite
lose Ende 119, 118 des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts 116 festgehalten
oder im Bereich des ersten Griffstücks 108 befestigt
werden. In einem nächsten
Schritt wird der Kopfabschnitt 14 der Fassung 10 mit
der Greifzange 102 gegriffen. Dann wird das mit dem Nippel 120 versehene
zweite lose Ende 118 des Führungsfadens bzw. Führungsdrahts 116 gespannt,
bis der Kopfabschnitt 14 in den Greifbacken 103, 104, 105 vollständig aufgenommen
ist. Durch Lösen
des mit dem Nippel 120 versehenen zweiten losen Endes 118 kann die
Greifzange 102 wieder vom Kopfabschnitt 14 des Implantats
gelöst
und der Sitz des Implantats überprüft werden.
Mit Hilfe des Führungsfadens
bzw. Führungsdrahts 116 ist
jederzeit eine Wiederankoppelung der Greifzange 102 an
die Fassung 10 des Implantats möglich. Soll das Occlusionsinstrument 1 endgültig von
dem Operationsbesteck 200 getrennt werden, wird der Führungsfaden
bzw. -draht 116 durch Ziehen an dem mit dem Nippel 120 versehenen
zweiten losen Ende 118 aus dem Operationsbesteck herausgezogen
werden. Beim Herausziehen ist es von Bedeutung, dass die Schlinge 117 flexibel genug
ist, sich um die engen Radien zu winden und die Umlenkpunkte an
der Öse 16 oder
der Greifzange 102 keine scharfen Kanten aufweisen. In
Bezug auf die Öse 16 wird
dies, wie vorstehend beschrieben, dadurch sichergestellt, dass die
beiderseitigen Austrittsschnittflächen 18, 20 der
Querbohrung mit der Mantelfläche
des Kugelkopfes zum freien Ende der Fassung 10 hin konvergierend
ausgebildet sind. Darüber
hinaus ist die Verwendung von dünnem,
superelastischem Nitinoldraht als Füh rungsfaden bzw. -draht 116 besonders
geeignet, wenngleich auch chirurgisches Nahtmaterial verwendet werden
kann.
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Die 15, 16 und 17 zeigen
eine verkürzte
Schnittdarstellung (15) sowie eine perspektivische
Detaildarstellung gemäß Kreis „B" in 15 sowie
eine Schnittdarstellung durch den vorderen Bereich eines Operationsbestecks 300 mit
einem Occlusionsinstrument 1, alles in der dritten Ausführungsform.
Das Operationsbesteck 300 weist im Wesentlichen einen Haken 302 auf,
der mittels eines Schub- und Zugsystems axial auf die Öse 16 des Kopfabschnitts 14 der
Fassung 10 des Occlusionsinstrumentes 1 zu bzw.
von ihr wegbewegbar ist, des weiteren eine durch die Öse 16 verlaufende
und in den Haken 302 einhängbare Befestigungsschlinge 301,
mittels derer das Implantat durch Spannen der Befestigungsschlinge 301 an
dem Operationsbesteck 300 gehalten werden kann, wenn der
Haken 302 von der Öse 16 wegbewegt
wird. In diesem Falle weist das Schub- und Zugsystem im Wesentlichen folgende
Bestandteile auf: Zunächst
eine Spiralfeder 106, durch deren Inneres in axialer Richtung
ein axial genügend
steifes, aber dennoch ausreichend flexibles Betätigungsmittel 107 verläuft, an
dessen proximalem Ende ein Schaft 303 des Hakens 302 befestigt
ist, und an dessen distalem Ende ein erstes Griffstück 108 angebracht
ist. Des weiteren weist das Schub- und Zugsystem im Wesentlichen
eine zylindrische Hülse 304 auf,
in deren distalem Endabschnitt 113 das proximale Ende der
Spiralfeder 106 gegen einen Anschlag 114 stoßend aufgenommen
ist, und in der der Schaft 303 des Hakens 302 axial
verschiebbar aufgenommen ist, und in der der Schaft 303 des
Hakens 302 axial verschiebbar aufgenommen ist. Schließlich gehört zu dem
Schub- und Zugsystem
dieses dritten Ausführungsbeispiels
noch ein zweites Griffstück 110,
in welchem das distale Ende der Spiralfeder 106 gegen einen
Anschlag stoßend aufgenommen
ist, wobei sich der Haken 302 unter Wirkung der Kraft der
Spiralfeder 106 von der Öse 16 axial wegbewegt
und durch Vorschieben des Betätigungsmittels 107 auf
die Öse 16 zubewegt
werden kann.
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Die 18 und 19 zeigen
eine vergrößerte Seitenansicht
bzw. eine vergrößerte perspektivische
Darstellung der dritten Ausführungsform
einer Fassung 10 des Occlusionsinstrumentes 1.
Dieses dritte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von den anderen beiden Ausführungsbeispielen dadurch, dass
die Fassung 10 an ihrem freien Ende einen im Längsschnitt
semisphärisch
als Zentrierhülse
ausgebildeten Kopfabschnitt 14 mit einer Öse 16 in
Form einer Querbohrung aufweist und die Fassung 10 mittels
einer durch die Öse 16 verlaufenden
Befestigungsschlinge 301 an dem Operationsbesteck 300 gehalten
werden kann (vgl. 16 und 17).
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20 zeigt
eine perspektivische Darstellung der zylindrischen Hülse 304 des
Operationsbestecks 300 gemäß der dritten Ausführungsform.
Die zylindrische Hülse 304 weist
an der proximalen Stirnseite 304 eine durchgängige erste
Längsnut 306 auf, im
mittleren Bereich eine einseitige zweite Längsnut 307 zur verdrehungssicheren
Führung
des in der Hülse
axial bewegbaren Hakens 302, und im rechten Winkel zur
einseitigen zweiten Längsnut 307 eine Quernut 308,
welche bis zur Längsachse
der Hülse 304 reicht
und mittig eine Erweiterung 309 zur Aufnahme eines Knotens 311 der
Befestigungsschlinge 301 besitzt. Dabei ist die zweite
Längsnut 307 derart ausgebildet,
dass sie den Umfang der Hülse 304 vom Außendurchmesser
zum Innendurchmesser durchdringt.
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21 zeigt
eine perspektivische Darstellung des Hakens 302 mit seinem
Schaft 303. Der Querschnitt des vorderen Abschnitts des
Hakens 302 ist gegenüber
dem Querschnitt des Schafts 303 um etwa ein Drittel abgeflacht
ausgebildet, was durch das Bezugszeichen 314 bezeichnet
ist. Dadurch passt jener abgeflachte vordere Abschnitt des Hakens 302 mit
Spiel in die zweite Längsnut 307 der
zylindrischen Hülse 304 (20).
Hinter der Spitze des Hakens 302 ist ein materialfreies
Fenster 315 gebildet, welches an seinem distalen Ende eine
Messerschneide 310 aufweist.
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22 zeigt
eine perspektivische Darstellung des vorderen Abschnitts des Operationsbestecks 300,
welches mittels der Befestigungsschlinge 301 lose an die
Fassung 10 des Occlusionsinstrumentes 1 gekoppelt
ist. Dazu ist die Befestigungsschlinge 301 in die Quernut 308 derart
eingelegt, dass der Knoten 311 der Befestigungsschlinge 301 in einer
Erweiterung 309 der Quernut 308 zu liegen kommt,
während
der Faden der Befestigungsschlinge 301 die zylindrische
Hülse 304 in
der Quernut 308 diametral durchquert. Dabei ist die Quernut 308 derart
ausgelegt, dass der Knoten 311 der eingehängten Befestigungsschlinge 301 seitlich
nicht entweichen kann.
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23 zeigt
eine der 22 ähnliche Darstellung, wobei
allerdings gestrichelt der in die zylindrische Hülse 304 eingeführte Haken 302 erkennbar ist.
Durch definiertes Vorschieben des Hakens 302 schlüpft nämlich die
Befestigungsschlinge 301 unter Ausweichen in die zweite
Längsnut 307 über die
Spitze des Hakens und bleibt in dem dahinter gebildeten Fenster 315 liegen.
Der Knoten der Befestigungsschlinge 301 befindet sich in
einer der seitlichen Kammern, die durch die Abflachung 314 des
Hakens 302 gebildet werden. Durch Zurückziehen des Hakens 302 wir
das Occlusionsinstrument 1 mit seiner Fassung 10 and
die Stirnseite 305 der zylindrischen Hülse gezogen und mit dem Operationsbesteck 300 verspannt.
Die Befestigungsschlinge 301 läuft dabei aus der durchgängigen ersten
Längsnut 306 beiderseits
heraus und am Umfang der Hülse 304 entlang, bis
sie wieder an der Quernut 308 nach innen und hinter den
Haken 302 geführt
wird. Somit ist das Occlusionsinstrument 1 spielfrei am
Schub- und Zugsystem des Operationsbestecks 300 angekoppelt und
kann in einen Katheter 5 (hier nicht dargestellt) eingesetzt
werden.
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Für das endgültige Abkoppeln
des Occlusionsinstrumentes 1 vom Operationsbesteck 300 werden
die in dem zweiten Griffstück 110 befindlichen Anschläge 312, 313 freigesetzt,
wobei der Haken 302 definiert weiter nach vorn geschoben
werden kann. Dabei kommt die am distalen Ende des Fensters 315 hinter
der Spitze des Hakens 302 angeordnete Messerschneide 310 zum
Einsatz. Beim Zurückziehen des
Operationsbestecks wird nämlich
die Befestigungsschlinge 301 innerhalb der Quernut 308 diametral
gespannt und kann somit durch Vorschieben des Hakens 302 von
der Messerschneide 310 durchtrennt werden. In Folge dessen
löst sich
beim Zurückziehen
des Operationsbestecks 300 das knotenlose Ende der Befestigungsschlinge 301 aus
der Öse 16 der
Fassung 10, wobei das andere Ende der Befestigungsschlinge 301 mit
dem Knoten 311 zwangsläufig innerhalb
der Quernut 308 und damit am Haken 302 verbleibt.
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24 zeigt
eine der 23 ähnliche Darstellung, wobei
hier an der Fassung 10 auch das Occlusionsinstrument 1 gezeigt
ist, was mittels der Fassung 10 und mittels der Befestigungsschlinge 301 in der
Quernut 308 der Hülse 304 eingehängt ist.
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Im
Folgenden wird das Verfahren zum wiederholbaren Ankoppeln eines
Implantats mit einer Fassung 10 der dritten Ausführungsform,
insbesondere eines Occlusionsinstrumentes 1, an ein Operationsbesteck 300 näher beschrieben:
In
einem ersten Verfahrensschritt wird an der Öse 16 der Fassung 10 des
Implantats eine Befestigungsschlinge 301 definierter Länge befestigt.
Sodann wird die Befestigungsschlinge 301 derart in die
Quernut 308 der zylindrischen Hülse 304 eingesetzt,
dass der Knoten 311 der Befestigungsschlinge 301 mittig durch
die Erweiterung 309 passt und der in der Quernut 308 zu
liegen kommende Abschnitt der Befestigungsschlinge 301 diametral
gehalten wird. Durch definiertes Vorschieben des Hakens 302 schlüpft dann
der in der Quernut 308 liegende Abschnitt der Befestigungsschlinge 301 unter
Ausweichen in die zweite Längsnut 307 über den
Haken 302 und bleibt dort verankert. Durch Zurückziehen
des Hakens 302 wird die Fassung 10 des Implantats
an die proximale Stirnseite 305 der Hülse 304 gezogen und
verspannt. Durch erneutes definiertes Vorschieben des Hakens 302 wird
die Befestigungsschlinge 301 wieder locker und die proximale
Stirnseite 305 der Hülse 304 löst sich
von der Fassung 10 und der Sitz des Implantats kann überprüft werden.
Mit Hilfe der Befestigungsschlinge 301 ist jederzeit eine
Wiederankoppe lung der Hülse 304 an
die Fassung 10 des Implantats möglich. Ein unbeabsichtigtes
Lösen des
Occlusionsinstrumentes 1 vom Operationsbesteck 300 wird durch
folgende Maßnahmen
verhindert: Erstens kann die Befestigungsschlinge 301 im
gespannten Zustand nicht selbst vom Haken 302 abrutschen. Zweitens
kann die Befestigungsschlinge 301 auch im losen Zustand
nicht vom Haken 302 rutschen, da die Hakenöffnung durch
die ihn umgebende Hülse 304 geschlossen
ist. Drittens ist der Haken 302 innerhalb der zweiten Längsnut 307 der
Hülse 304 gegen
Verdrehung gesichert, so dass sich die Hakenöffnung auch nicht vor die Quernut 308 legen
kann. Viertens bleibt die Messerschneide 310 in dem durch
die Anschläge 312, 313 im
zweiten Griffstück 110 gesicherten
Zustand hinter der Quernut 308 und kann sowohl die ungespannte
als auch die gespannte Befestigungsschlinge 301 nicht berühren oder
durchtrennen. Schließlich
kann die Messerschneide 310 im Fenster 315 des
Hakens 302 nur in einem bewussten und beabsichtigten Zusammenwirken
der Betätigungselemente
des Operationsbestecks 300 und durch dessen leichtes Zurückziehen
gegen die gespannte Befestigungsschlinge 301 geführt werden, um
diese zu durchtrennen. Nur beim leichten Zurückziehen des Operationsbestecks 300 spannt
sich die Befestigungsschlinge 301 diametral durch die Quernut 308 und
nur durch definiertes Vorschieben des Hakens 302 mit seiner
Messerschneide 310 kann die Befestigungsschlinge 301 durchtrennt
werden.
-
Bezugszeichen
-
- 1
- Occlusionsinstrument
- 2
- Geflecht
- 4
- Drähte oder
Fäden
- 5
- Katheter
- 6
- proximaler
Retentionsbereich
- 8
- distaler
Retentionsbereich
- 10
- Fassung
- 12
- Steg
- 14
- Kopfabschnitt
- 16
- Ose
- 18,
20
- Austrittsschnittflächen
- 22,
24
- Enden
von 14
- 26
- Schrägschlitz
- 100,
200, 300
- Im-
oder Explantationsbesteck/Operationsbesteck
- 101
- Befestigungspunkt
für 117 an 102
- 102
- Greifzange
- 103,
104, 105
- Greifbacken
- 106
- Spiralfeder
- 107
- Betätigungsmittel
- 108
- erstes
Griffstück
- 109
- Kegelhülse
- 110
- zweites
Griffstück
- 111
- Schaft
- 112
- Endabschnitt
- 113
- Endabschnitt
- 114
- Anschlag
in 109
- 115
- proximales
stirnseitiges Ende v. 109
- 116
- Führungsfaden
oder Führungsdraht
- 117
- Schlaufe
- 118,
119
- Enden
von 116
- 120
- Nippel
- 301
- Befestigungsschlinge
- 302
- Haken
- 303
- Schaft
von 302
- 304
- Hülse
- 305
- proximale
Stirnseite
- 306
- erste
Längsnut
- 307
- zweite
Längsnut
- 308
- Quernut
- 309
- Erweiterung
- 310
- Messerschneide
- 311
- Knoten
von 301
- 312,
313
- Anschläge in 110
- 314
- Abflachung
- 315
- Fenster
hinter 302