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DE102005053392B3 - Handgehaltenes elektrisch betriebenes Küchengerät mit einstellbarer Bedienelementposition - Google Patents

Handgehaltenes elektrisch betriebenes Küchengerät mit einstellbarer Bedienelementposition Download PDF

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DE102005053392B3
DE102005053392B3 DE200510053392 DE102005053392A DE102005053392B3 DE 102005053392 B3 DE102005053392 B3 DE 102005053392B3 DE 200510053392 DE200510053392 DE 200510053392 DE 102005053392 A DE102005053392 A DE 102005053392A DE 102005053392 B3 DE102005053392 B3 DE 102005053392B3
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Hartmut Loth-Krausser
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Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Abstract

Es wird ein handgehaltenes elektrisch betriebenes Küchengerät (19) mit einem Griffteil (20) beschrieben, dem wenigstens zwei unterschiedliche Arbeitswerkzeuge alternativ ankuppelbar sind, wobei an dem Griffteil (20) wenigstens ein Bedienelement (2, 3), wie Schaltschieber, Schalttaster, Schaltdrücker eines Schalters, zum Bedienen des elektrisch betriebenen Küchengeräts (19) angeordnet ist. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das wenigstens eine Bedienelement (2, 3) auf oder an einem Träger (1) angeordnet ist, welcher verstellbar, insbesondere verschiebbar, verdrehbar oder verschwenkbar, am Griffteil (20) gelagert ist, wobei das wenigstens eine Bedienelement (2, 3) durch die Verstellung des Trägers (1) an einer unterschiedlichen Position am Griffteil (20) des Küchengerätes angeordnet werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein handgehaltenes elektrisch betriebenes Küchengerät mit einem Griffteil, dem wenigstens zwei unterschiedliche Arbeitswerkzeuge alternativ ankuppelbar sind, wobei an dem Griffteil wenigstens ein Bedienelement, wie Schaltschieber, Schalttaster, Schaltdrücker eines Schalters, zum Bedienen des elektrisch betriebenen Küchengeräts angeordnet ist, wobei wenigstens ein Bedienelement auf oder an einem Träger angeordnet ist, welcher verstellbar, insbesondere verschiebbar, verdrehbar oder verschwenkbar am Griffteil gelagert ist.
  • Ein derartiges Küchengerät ist beispielsweise aus den Druckschriften DE 39 42 712 A1 , DE 699 06 932 T2 , DE 198 20 915 A1 oder DE 1 638 615 A bekannt. Allerdings findet bei den Geräten nach diesen Entgegenhaltungen ein Positionswechsel des Bedienelementes nicht statt, wobei dann nach der Verstellung das Bedienelement selbst eine andere Position zum Griffteil einnimmt.
  • Beispielsweise aus der deutschen Patentschrift DE 15 29 271 C3 ist ein weiteres elektrisches Küchenhandgerät für kombinierte Arbeitsweise bekannt, bei dem neben der üblichen Mixer-Rührwelle ein weiteres Küchengerät mit dem Griffteil gekoppelt werden kann. Dabei handelt es sich um ein Messer, dessen beide Schneiden mittels des Elektromotors gegenläufig axial zueinander bewegt werden.
  • Bei dem letztgenannten Stand der Technik ist das eine Arbeitswerkzeug an dem einen Ende des Griffteils und das andere Arbeitswerkzeug an dem anderen Ende des Griffteils ankoppelbar. Auch ist das Griffteil dieses bekannten Küchengeräts mit einem am Griffteil angeformten Handgriff versehen, wobei die Bedienelemente im Bereich dieses Handgriffs angeordnet sind. Bei im Wesentlichen zylindrischen Griffteilen, die von der Hand des Benutzers während des Gebrauchs des Küchengeräts umgriffen werden, zeigt bei Verwendung eines Mixerarbeitswerkzeugs der Daumen der Griffhand im Allgemeinen weg von dem Arbeitswerkzeug, sodass die Bedienelemente von Vorteil im Bereich des Daumens der Benutzerhand anzuordnen sind, beispielsweise um den elektrischen Motor ein- und auszuschalten oder dessen Arbeitsgeschwindigkeit zu variieren. Wird anstelle des Mixer- Arbeitswerkzeuges jedoch ein so genanntes Messerarbeitswerkzeug, bevorzugt mit gegenläufig bewegten Klingen, mit dem Griffteil gekoppelt, um beispielsweise Brot, Braten oder Gemüse sowie Früchte in Scheiben zu schneiden, weist der Daumen der Griffhand des Benutzers während des Schneidvorgangs in aller Regel hin zum Arbeitswerkzeug. In diesem Falle sind dann die Bedienelemente zur Steuerung der Küchenmaschine nicht dort angeordnet, wo der Daumen des Benutzers üblicherweise zur Anlage an das Griffteil gelangt, sodass die Bedienung des Gerätes erschwert ist.
  • Problem
  • Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein handgehaltenes elektrisches Küchengerät der eingangs genannten Art bereitzustellen, dessen Bedienelemente sowohl für die Handhabung des Küchengeräts bei Verwendung eines ersten Arbeitswerkzeugs, zum Beispiel eines Mixers, als auch bei der Handhabung des Küchengeräts mit einem zweiten Arbeitswerkzeug, beispielsweise einem elektrischen Messer, gut zugänglich zur Betätigung durch die Griffhand des Benutzers positioniert sind.
  • Erfindung und vorteilhafte Wirkungen
  • Nach der Erfindung wird diese Aufgabe im Wesentlichen dadurch gelöst, dass das wenigstens eine Bedienelement durch die Verstellung des Trägers an einer unterschiedlichen Position am Griffteil des Küchengerätes angeordnet werden kann.
  • Aufgrund dieser Maßnahme kann in Abhängigkeit von dem verwendeten Arbeitswerkzeug und der damit verbundenen unterschiedlichen Griffhaltung der Hand des Benutzers der Träger entsprechend verstellt, beispielsweise verschoben, verdreht oder verschwenkt werden, so dass die Bedienelemente je nach Griffhaltung des Benutzers in eine günstige Betätigungsposition am Griffteil überführt werden, vorzugsweise mit einem oder zwei Fingern der Griffhand unabhängig von der Griffhaltung betätigbar sind.
  • Dabei bietet es sich nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung an, dass das wenigstens eine Bedienelement asymmetrisch an dem Träger angeordnet ist, sodass bei einem Verstellen des Trägers das Bedienelement in einer unterschiedlichen Position am Griffteil des Küchengeräts angeordnet ist.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Träger als Platte oder auch als Bedienpanel ausgebildet, welche beziehungsweise welches bevorzugt mittels Rastmitteln am Griffteil befestigt ist. Es versteht sich, dass der Träger auch mittels Verschraubung oder sonstiger Befestigungsmaßnahmen am Griffteil angeordnet sein kann.
  • Weiterhin bietet es sich an, dass der Träger um eine Drehachse verstellbar bzw. verschwenkbar am Griffteil angeordnet ist. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, den Träger beispielsweise in 180 Grad – oder auch 90 Grad – Winkelschritten bezüglich des Griffteils zu verschwenken, um somit eine optimale Positionierung der Bedienelemente für den Be nutzer, insbesondere in Bezug auf die individuelle Handhaltung bzw. den Einsatz individueller Arbeitswerkzeuge zu erzielen.
  • Nach einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass wenigstens zwei oder mehrere, beispielsweise drei oder vier Bedienelemente am Träger angeordnet sind. Bei Einsatz von zwei Bedienelementen kann beispielsweise das eine Bedienelement zum Ein- und Ausschalten des elektrischen Motors vorgesehen sein, während mittels des anderen Bedienelements beispielsweise die Drehgeschwindigkeit des Motors einstellbar ist.
  • Von Vorteil wirkt das eine Bedienelement über elektrische Schleifbahnen am Träger und Schleifkontakte mit einer elektrischen Steuerung im Griffteil zur Steuerung des Elektromotors des Küchengeräts zusammen. Durch den Einsatz der Schleifbahnen und Schleifkontakte ist die elektrische Kontaktierung zwischen Träger und Griffteil bzw. Steuerung bzw. Elektromotor unabhängig von der jeweiligen Position des Trägers relativ zum Griffteil gewährleistet.
  • Dabei bietet es sich an, dass die Schleifbahnen, insbesondere konzentrisch zur Drehachse des Trägers angeordnet sind.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen, dass das Bedienelement über eine Wippe mit einem elektrischen Schaltkontakt zum Ein-/Ausschalten des elektrischen Motors zusammenwirkt.
  • Von Vorteil betätigt die Wippe einen axial verstellbaren Stößel, welcher in der Drehachse des Trägers am Griffteil des Küchengeräts gelagert ist. Aufgrund dieser Maßnahme lässt sich der Stößel unabhängig von der Verschwenkposition des Trägers relativ zum Griffteil mittels der Wippe betätigen.
  • Schließlich ist es nach einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass der Träger in einer Aufnahme am Griffteil aufgenommen ist und die Außenfläche des Trägers mit der Außenfläche des Griffteils im Bereich der Aufnahme im Wesentlichen bündig abschließt.
  • Es bietet sich an, die Verbindung von Träger und Griffteil wasserdicht auszugestalten, beispielsweise mittels Dichtringen oder gegebenenfalls Mehrkomponenten-Spritzgußverfahren.
  • Weitere Vorteile, Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger, sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen drehbaren Träger in schematischer Darstellung,
  • 2 eine Draufsicht auf den drehbaren Träger nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in Draufsicht und
  • 3 den Träger und das Griffteil der 2 in Seitenansicht und im Querschnitt, jeweils in schematischer, vereinfachter und nicht maßstäblicher Darstellung.
  • In den Figuren ist das Griffteil 20 eines handgehaltenen elektrisch betriebenen Küchengeräts 19 wiedergegeben, wobei dem Küchengerät 19 wenigstens zwei unterschiedliche Arbeitswerkzeuge alternativ ankuppelbar sind. An dem Griffteil 20 sind wenigstens ein oder mehrere Bedienelemente 2, 3, wie Schaltschieber, Schalttaster oder Schaltdrücker eines Schalters zum Bedienen des elektrisch betriebenen Küchengeräts 19 angeordnet. Das wenigstens eine Bedienelement 2, 3 ist auf oder an einem Träger 1 angeordnet, welcher verstellbar, insbesondere verschiebbar, verdrehbar oder verschwenkbar am Griffteil 20 gelagert ist. Dabei ist das wenigstens eine Bedienelement 2, 3 bevorzugt asymmetrisch auf dem Träger 1 angeordnet. Der Träger 1 ist als Platte oder Bedienpaneel ausgebildet, welche beziehungsweise welches mittels Rastmitteln 10, 11 am Griffteil 20 befestigt ist. Der Träger 1 ist bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel um eine Drehachse 21 verschwenkbar am Griffteil 20 angeordnet. Auch ist das wenigstens eine Bedienelement 2, 3 an einem endseitigen Abschnitt 22 des Trägers 1 angeordnet. Bevorzugt sind auf dem Träger 1 wenigstens 2 oder auch mehrere Bedienelemente 2, 3 vorgesehen.
  • Insbesondere wirkt das Bedienelement 2 über elektrische Schleifbahnen 6, 7 am Träger 1 und Schleifkontakte 8, 9 mit einer elektrischen Steuerung 15 im Griffteil 20 zur Steuerung des Elektromotors 16 des Küchengerätes 19 zusammen. Dabei sind die Schleifbahnen 6, 7 konzentrisch zur Drehachse 21 des Trägers 1 angeordnet.
  • Das Bedienelement 3 wirkt über eine Wippe 4 mit einem elektrischen Schaltkontakt 13 zum Ein-/Ausschalten des elektrischen Motors 16 zusammen. Dabei ist die Wippe 4 mittels eines Gelenks 5 gelenkig am Träger 1 gelagert. Insbesondere betätigt die Wippe 4 einen Stößel 12, dessen Mittellängsachse mit der Drehachse 21 des Trägers 1 zusammenfällt. Der Stößel 12 ist am Griffteil 20 des Küchengeräts 19 axial verstellbar gelagert. Der Schaltkontakt 13 ist insbesondere als Bügelfeder ausgebildet und bildet mit einem Gegenkontakt 26 einen elektrischen Schalter. Die Steuerung 15 dient, wie in 3 dargestellt, zur Steuerung eines elektrisch steuerbaren Schalters 14.
  • Weiterhin ist in dem Griffteil 20 eine elektrische Energiequelle 17 vorgesehen, welche beispielsweise durch einen Akkumulator oder auch durch ein Netzanschlusskabel an das Haushaltsnetz realisiert sein kann. Mit der Bezugsziffer 18 ist das Gehäuse des Griffteils 20 gekennzeichnet.
  • Wie insbesondere aus 3 ersichtlich ist, ist der Träger 1 in einer Aufnahme 23 am Griffteil 20 aufgenommen, wobei die Außenfläche 24 des Trägers 1 mit der Außenfläche 25 des Griffteils 19 im Bereich der Aufnahme 23 im Wesentlichen bündig abschließt.

Claims (11)

  1. Handgehaltenes elektrisch betriebenes Küchengerät (19) mit einem Griffteil (20), dem wenigstens zwei unterschiedliche Arbeitswerkzeuge alternativ ankuppelbar sind, wobei an dem Griffteil (20) wenigstens ein Bedienelement (2, 3), wie Schaltschieber, Schalttaster, Schaltdrücker eines Schalters zum Bedienen des elektrisch betriebenen Küchengeräts (19) angeordnet ist, wobei wenigstens ein Bedienelement (2, 3) auf oder an einem Träger (1) angeordnet ist, welcher verstellbar, insbesondere verschiebbar, verdrehbar oder verschwenkbar am Griffteil (20) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Bedienelement (2, 3) durch die Verstellung des Trägers (1) an einer unterschiedlichen Position am Griffteil (20) des Küchengerätes angeordnet werden kann.
  2. Küchengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Bedienelement (2, 3) asymmetrisch auf bzw. an dem Träger 1 angeordnet ist.
  3. Küchengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) als Platte ausgebildet ist, welche mittels Rastmitteln (10, 11) am Griffteil (20) befestigt ist.
  4. Küchengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) um eine Drehachse (21) verschwenkbar am Griffteil (20) angeordnet ist.
  5. Küchengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Bedienelement (2, 3) an einem endseitigen Abschnitt (22) des Trägers (1) angeordnet ist.
  6. Küchengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei oder mehrere Bedienelemente (2, 3) am Träger (1) angeordnet sind.
  7. Küchengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienelement (2) über elektrische Schleifbahnen (6, 7) am Träger (1) und Schleifkontakte (8, 9) mit einer elektrischen Steuerung (15) im Griffteil (20) zur Steuerung des Elektromotors (16) des Küchengeräts (19) zusammenwirkt.
  8. Küchengerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifbahn (6, 7) konzentrisch zur Drehachse (21) des Trägers (1) an diesen angeordnet sind.
  9. Küchengerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienelement (3) über eine Wippe (4) mit einem elektrischen Schaltkontakt (13) zum Ein-/Ausschalten des elektrischen Motors (16) zusammenwirkt.
  10. Küchengerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Wippe (4) einen axial verstellbaren Stößel (12) betätigt, welcher konzentrisch zur Drehachse (21) des Trägers (1) am Griffteil (20) des Küchengeräts (19) gelagert ist.
  11. Küchengerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1) in einer Aufnahme (23) am Griffteil (20) aufgenommen ist, und die Außenfläche (24) des Trägers (1) mit der Außenfläche (25) des Griffteils (19) im Bereich der Aufnahme (23) im Wesentlichen bündig abschließt.
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