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DE102005056835B3 - Seiten-Ankopplungsvorrichtung für Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtungen - Google Patents

Seiten-Ankopplungsvorrichtung für Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtungen Download PDF

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DE102005056835B3 DE102005056835A DE102005056835A DE102005056835B3 DE 102005056835 B3 DE102005056835 B3 DE 102005056835B3 DE 102005056835 A DE102005056835 A DE 102005056835A DE 102005056835 A DE102005056835 A DE 102005056835A DE 102005056835 B3 DE102005056835 B3 DE 102005056835B3
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Abstract

Seiten-Ankopplungsvorrichtung für eine Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtung, wobei die Seiten-Ankopplungsvorrichtung die Länge der Verbindung zwischen ihren gegenüberliegenden Enden vergrößert, wenn das Fahrzeug eine enge Kurve fährt, so dass verhindert wird, dass der Fahrzeugkörper plötzlich kippt, wodurch ein Abheben des Fahrzeugs gemindert wird, wodurch die Steuerbarkeit und die Fahrstabilität des Fahrzeugs deutlich verbessert werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung basiert auf und beansprucht die Priorität der Anmeldung mit der koreanischen Anmeldenummer 10-2005-0098424, angemeldet am 19. Oktober, 2005.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Seiten-Ankopplungsvorrichtung für Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtungen und insbesondere eine Seiten-Ankopplungsvorrichtung für Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtungen, mit der es möglich ist, ein Abheben eines Fahrzeugs bei einer plötzlichen Drehung desselben zu mindern und dadurch deutlich die Steuerbarkeit und die Fahrstabilität des Fahrzeugs zu verbessern.
  • Aus der DE 36 34 090 A1 ist eine Hinterachse eines Kraftfahrzeugs mit Achsstummeln bekannt, die an einem Hinterachsrohr befestigt sind. Das Hinterachsrohr ist über elastische Kurbeln an quer liegenden am Fahrzeugrahmen oder am Wagenkasten eingespannten Drehstabfedern abgestützt. Jeder das Hinterachsrohr tragende Schwingarm besteht aus nur einer hochgestellten geraden Blattfeder. Das Hinterachsrohr ist mit dem Rahmen durch eine einzige quer zur Fahrtrichtung angeordnete Stange gelenkig verbunden. Dabei sind die Achsstummel an einem geschlossenen Hinterachsrohr befestigt und beide Schwingarme sind mit ihren hinteren Enden über Buchsen drehbar auf den Achsstummeln gelagert.
  • Aus der EP 1 199 195 A2 ist eine Achse eines Kraftfahrzeugs bekannt, die verschiebbar in einer quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Führungsbahn gelagert ist. Eine Steuerstange ist vorgesehen, die ein schräger verlaufendes erstes Koppelglied zur Verbindung des Fahrzeugrahmens und der Achse, ein Verbindungsglied zur Verbindung dieses Koppelglieds und der Achse und ein drittes Verbindungsglied umfasst, das die Verbindungsstelle des ersten Koppelglieds mit der Achse und ein einteilig mit dem Fahrzeugsrahmen ausgebildetes Stützelement verbindet.
  • Aus der JP 05169944 A ist eine Achse eines Kraftfahrzeugs bekannt, die einen Achs-Querträger und seitlich daran gekuppelte seitliche Koppelglieder umfasst, die zum Ausgleich von Querkräften jeweils über ein Zwischenstück mit dem Fahrzeugrahmen gekuppelt sind.
  • Aus dem Stand der Technik sind Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtungen bekannt, mit denen verhindert wird, dass Vibrationen oder Einwirkungen direkt von der Straße auf den Fahrzeugkörper beim Fahren übertragen werden, um somit Beschädigungen am Fahrzeugkörper und der Beladung zu verhindern und dadurch die Steuerbarkeit und die Fahrstabilität des Fahrzeugs deutlich zu verbessern.
  • In der Zwischenzeit sind starre Hinterachsen-Aufhängungsvorrichtungen derart gestaltet, dass eine Achse mit an deren gegenüberliegenden Enden montierten Rädern an einem Fahrzeugkörper unter Verwendung von zwischen der Achse und dem Fahrzeugkörper angeordneten Federn angeordnet sind.
  • Derartige starre Hinterachsen-Aufhängungsvorrichtungen werden weithin für Personenkraftfahrzeuge eingesetzt.
  • Weiterhin werden Hinterachsen-Aufhängungsvorrichtungen nach Art der Federn für Aufhängungsvorrichtungen in mehrere Klassen eingeteilt, z.B. gibt es einen Parallelblattfedertyp bei einer Verwendung von Blattfedern, einen Schraubenfedertyp, einen Gelenktyp bei dem eine Mehrzahl von Gelenken miteinander kombiniert werden, einen Torsionsträgertyp bei der Verwendung eines Querträgers als Achse, usw..
  • Die voranstehend genannte hintere Aufhängung mit starrer Achse weist eine einfache Struktur hoher Festigkeit auf. Hinzu kommt, dass bei einer vertikalen Bewegung der Räder die Änderungen in der Spurweite und der Krümmung relativ gering sind. Weil derartige hintere Aufhängungen mit starrer Achse aufgrund des großen Gewichts des Bereichs unterhalb der Federn relativ schwer sind, sind jedoch die Bewegungen der linken und rechten Räder auf nicht erwünschte Weise miteinander verkoppelt. Daher ist es nachteilig, dass der Fahrkomfort und die Steuerbarkeit des Fahrzeugs reduziert wird.
  • Eine hintere Aufhängung mit starrer Achse ist durch die Kombination eines Paares von oberen und hinteren Kontrollarmen zur Kontrolle der Fahrzeugbewegung mit einer seitlichen Stange als Fünf-Gelenk-Typ konstruiert.
  • Deren seitliche Stange kreuzt den Fahrzeugkörper und koppelt eine Achse an den Fahrzeugrahmen. Weiterhin dient die seitliche Stange dazu, die Seitenbewegung der Achse zu begrenzen.
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung stellen eine Seiten-Ankopplungsvorrichtung für Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtungen bereit, die Strukturen veränderlicher Länge aufweisen, so dass verhindert wird, dass ein Fahrzeugkörper plötzlich kippt, wenn der Fahrzeugkörper eine enge Drehung erfährt, und dadurch ein Abheben des Fahrzeugs gemindert wird, wodurch die Steuerbarkeit und die Fahrstabilität des Fahrzeugs deutlich verbessert werden.
  • Eine Seiten-Ankopplungsvorrichtung für Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtungen nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Achs-Kopplungsglied, das an seinem ersten Ende über ein Gelenk drehbar mit einer Achse und insbesondere einer Hinterachse verbunden ist. Ein Körper-Kopplungsglied ist an seinem ersten Ende drehbar mit einem zweiten Ende des Achs-Kopplungsglieds verbunden und ist an seinem zweiten Ende drehbar mit einem unteren Abschnitt oder Teil des Fahrzeugkörpers an einer Stelle verbunden, die einem Gelenk zwischen der Achse und dem Achs-Kopplungsglied gegenüberliegt. Ein Körper-Kopplungsglied begrenzt die Drehwinkel des Achs-Kopplungsglieds und des Körper-Kopplungsglieds. Das Verbindungsglied ist drehbar an seinem ersten Ende mit dem Achs-Kopplungsglied an einer Stelle verbunden, wobei die Entfernung von dem Gelenk zwischen dem Achs-Kopplungsglied und dem Körper-Kopplungsglied in Richtung zum Gelenk zwischen der Achse und dem Achs-Kopplungsglied ein vorbestimmter Abstand ist. Das Verbindungsglied ist drehbar an seinem zweiten Ende mit einer in dem Körper-Kopplungsglied angeordneten Führungsbahn derart verbunden, dass das zweite Ende des Verbindungsglieds in der Führungsbahn drehbar und linear beweglich ist. Das Verbindungsglied ist mehrmals abgewinkelt, so dass ein mittlerer, dessen erstes und zweites Ende verbindender Abschnitt des Verbindungsglieds zu dem Fahrzeugkörper hin gerichtet ist.
  • Zu einem besseren Verständnis des Wesens und der Aufgabe der vorliegenden Erfindung sollte auf die folgende detaillierte Beschreibung mit den zugehörigen Figuren Bezug genommen werden, die zeigen:
  • 1 schematisch die Struktur eines seitlichen Anschlusses/Verb für ein hinteres Fahrzeug-Aufhängungssystem nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 die Funktionsweise des seitlichen Anschlusses?? nach der 1, wenn das Fahrzeug plötzlich dreht.
  • Im Folgenden wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren im Detail beschrieben.
  • 1 zeigt schematisch die Struktur einer seitlichen Ankopplungsvorrichtung für ein hinteres Fahrzeug-Aufhängungssystem nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Wie es in der 1 gezeigt ist, umfasst die Seiten-Ankopplungsvorrichtung 1 der vorliegenden Erfindung ein Achs-Kopplungsglied 10 vorzugsweise in Form einer Kopplungsstange, ein Körper-Kopplungsglied 20 vorzugsweise in Form einer Kopplungsstange und einen Verbindungsglied 30.
  • Das Achs-Kopplungsglied 10 ist parallel zu einer Achse und insbesondere einer Hinterachse 3 angeordnet und an seinem ersten Ende über ein Gelenk H1 drehbar mit der Hinterachse 3 verbunden.
  • Das Körper-Kopplungsglied 20 ist an seinem ersten Ende über ein Gelenk H2 drehbar mit einem zweiten Ende des Achs-Kopplungsglieds 10 verbunden. Über ein Gelenk H3 ist ein zweites Ende des Körper-Kopplungsglieds 20 drehbar mit einem unteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers an einer dem Gelenk H1 gegenüberliegenden oder in einem vorbestimmten Abstand entfernt liegenden Stelle verbunden, das heißt dem Verbindungsgelenk zwischen der Hinterachse 3 und dem Achs-Kopplungsglieds 10 gegenüber liegend.
  • Eine Kopplungsaussparung 21 oder eine Ausnehmung oder Vertiefung ist in dem ersten Ende des Körper-Kopplungsglieds 20 gebildet, wobei die Kopplungsaussparung 21 nach vorne, also in Richtung zum ersten Ende des Achs-Kopplungsglieds 10 hin, und nach oben, also zum Fahrzeugkörper B hin, offen ist.
  • Weiterhin dient ein Boden 21a oder eine untere Anschlag- oder Anlagefläche der Kopplungsaussparung 21 oder der Ausnehmung zur Begrenzung des Drehwinkels des Körper-Kopplungsglieds 20 entlang des Verbindungsglied 30, wenn das Körper-Kopplungsglied 20 entgegen dem Uhrzeigersinn um das Gelenk H3, das heißt um das zwischen dem Körper-Kopplungsglieds 20 und dem Fahrzeugkörper B gelegene Gelenk, gedreht wird.
  • Das Verbindungsglied 30 ist drehbar an seinem ersten Ende über ein Gelenk H4 mit dem Achs-Kopplungsglied 10 an einer Stelle verbunden, die von dem Gelenk H2 zwischen dem Achs-Kopplungsglied 10 und dem Körper-Kopplungsglied 20 in einem vorbestimmten Abstand in Richtung zum ersten Gelenk H1 hin beabstandet ist.
  • Das Verbindungsglied 30 ist drehbar an seinem zweiten Ende über ein Gelenk H5 mit einem in dem Körper-Kopplungsglied 20 geformten Führungsschlitz oder einer Führungsbahn 23 verbunden, wobei das Gelenk H5 vorzugsweise in der Führungsbahn 23 geführt wird, so dass das zweite Ende des Verbindungsglieds 30 entlang dem Führungsschlitz linear hin und her beweglich ist.
  • Weiterhin hat das Verbindungsglied 30 einen in etwa U-förmigen Querschnitt bzw. einen in etwa U-förmigen Verlauf, der dadurch entsteht, dass das Verbindungsglied 30 mehrmals abgewinkelt ist, so dass ein mittlerer, dessen erstes und zweites Ende verbindender Abschnitt des Verbindungsglieds 30 zu dem Fahrzeugkörper B hinragt oder zu diesem hin gerichtet oder diesem im Vergleich zu dessen Endabschnitten näher liegend ist. Das Verbindungsglied 30 hat mit der zuvor genannten Form die Funktion, die Drehwinkel sowohl des Achs-Kopplungsglieds 10 als auch des Körper-Kopplungsglieds 20 zu begrenzen.
  • Der Führungsschlitz oder die Führungsbahn 23 erstreckt sich ausgehend von einer Stelle, die in einem vorbestimmten Abstand von dem Gelenk H2 zwischen dem Achs-Kopplungsglied 10 und dem Körper-Kopplungsglied 20 gelegen ist, über eine vorbestimmte Länge in einer Längsrichtung des Körper-Kopplungsglieds 20 zu dem Gelenk H3 zwischen dem Fahrzeugkörper B und dem Körper-Kopplungsglied 20 hin.
  • In der 1 bezeichnet das Bezugszeichen W linke und rechte Hinterräder und das Bezugszeichen S Federelemente und insbesondere Spiralfedern.
  • Die Funktionsweise und die Wirkungsweise der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend beschrieben.
  • Wenn das Fahrzeug normal fährt, das heißt, wenn das Fahrzeug stabil geradeaus fährt oder stabil dreht oder eine Kurve fährt, bleiben das Achs-Kopplungsglied 10 und das Körper-Kopplungsglied 20 in einer Stellung, bei diese gemäß 1 am Gelenk H2 um einen vorbestimmten Winkel abgewinkelt oder winklig angeordnet sind.
  • Wenn sich hierbei das Achs-Kopplungsglied 10 und das Körper-Kopplungsglied 20 in der abgewinkelten Stellung mit dem zuvor genannten Winkel befinden, ist das an dem zweiten Ende des Verbindungsglieds 30 angekoppelte Gelenk H5 in Kontakt mit einem Ende der Führungsschlitz oder der Führungsbahn 23 und kann dadurch nicht in Richtung zu Gelenk H3 bewegt werden.
  • Selbst wenn in diesem Zustand eine Seitenkraft F1 auf das hintere Aufhängungsvorrichtung ausgeübt wird, bewegen sich aufgrund der Kopplungskraft des Gelenks F2 das Achs-Kopplungsglied 10 und das Körper-Kopplungsglied 20 nicht in die Richtung, in die die Seitenkraft F1 gerichtet ist. Somit kann die Seiten-Ankopplungsvorrichtung 1 der vorliegenden Erfindung die Seiten-Bewegung der Achse bzw. der der Aufhängung auf effiziente Weise beschränken.
  • Wenn sich das Fahrzeug plötzlich dreht, wird ein Abheben (jack-up state) eingeleitet, d.h. eine Situation, bei der wie in der 2 gezeigt eine Seite des Fahrzeugkörpers B abhebt, so dass der Fahrzeugkörper B in eine Richtung verdreht wird.
  • Zu diesem Zeitpunkt wird bei der seitlichen Ankopplungsvorrichtung 1 der vorliegenden Erfindung das zweite Ende des Körper-Kopplungsglieds 20, das über das Gelenk H3 an den Fahrzeugkörper B angekoppelt ist, zusammen mit dem Fahrzeugskörper B angehoben. Das erste Ende des Körper-Kopplungsglieds 20, das über das Gelenk H2 an das Achs-Kopplungsglied 10 angekoppelt ist, wird auch angehoben, und wird dabei entgegen den Uhrzeigersinn gedreht.
  • Wenn somit das Gelenk H2, das die Verbindung zwischen dem Achs-Kopplungsglied 10 und dem Körper-Kopplungsglied 20 ist, angehoben wird, wird das Körper-Kopplungsglied 20 in die Richtung des in der Zeichnung gezeigten Pfeils M bewegt, während das Gelenk H5 mit Hilfe des Führungsschlitzes oder der Führungsbahn 23 geführt wird. Resultierend daraus wird die Länge der Verbindung der gegenüberliegenden Enden der seitlichen Ankopplungsvorrichtung 1 (die Länge der Linie, die das Gelenk H1 und das Gelenk H3 verbindet) im Vergleich zu derselben Länge nach der 1 um einen vorbestimmten Längenbetrag verlängert.
  • Wenn die Länge der Verbindung der gegenüberliegenden Enden der seitlichen Ankopplungsvorrichtung 1 vergrößert wird, wird der Radius der Drehung des Fahrzeugskörpers B bei einem Kippen desselben ebenfalls vergrößert (wenn der Fahrzeugkörper B angehoben wird, wird der Fahrzeugskörper B um das Gelenk H1 gekippt). Dadurch wird verhindert, dass der Fahrzeugkörper B schnell gekippt werden kann, so dass ein Abheben des Fahrzeugs vermindert wird.
  • Somit kann die Seiten-Ankopplungsvorrichtung 1 der vorliegenden Erfindung einen Abhebe-Zustand mindern, wenn das Fahrzeug eine Rechtsdrehung vollführt, wodurch die Steuerbarkeit und die Stabilität des bewegten Fahrzeugs deutlich verbessert werden kann.
  • Wenn die die gegenüberliegenden Seiten verbindende Länge bei einer plötzlichen Drehung des Fahrzeugs vergrößert worden ist, kehrt die Seiten-Ankopplungsvorrichtung 11 zu ihrem Ausgangszustand zurück, wenn das Fahrzeug in einen normalen Fahrzustand zurückgekehrt ist.
  • Gemäß dem Voranstehenden ist offensichtlich, das die vorliegende Erfindung eine Seiten-Ankopplungsvorrichtung für Aufhängungsvorrichtungen bereitstellt, bei der die Länge der Verbindung der gegenüberliegenden Enden vergrößert wird, wenn das Fahrzeug eine Rechtsdrehung macht, so dass verhindert wird, dass ein Fahrzeugkörper plötzlich kippt, und dadurch ein Abheben des Fahrzeugs gemindert wird, wodurch die Steuerbarkeit und die Fahrstabilität des Fahrzeugs deutlich verbessert werden.
  • Es kann alternativ oder zusätzlich auch eine Seiten-Ankopplungsvorrichtung für eine Aufhängevorrichtung mit einer umgekehrten Orientierung als beschrieben am Fahrzeugs-Körper und der Hinterachse angeordnet sein, um ein Anheben des Fahrzeugs bei einer Linksdrehung zu mindern, wobei dann die genannten Merkmale in analoger Weise und spiegelsymmetrisch auf diese weitere Ausführungsform zu übertragen sind.
  • Die beschriebenen Ausführungsformen können alternativ oder zusätzlich auch an der Vorderachse angeordnet sein.

Claims (5)

  1. Seiten-Ankopplungsvorrichtung für ein Fahrzeug-Aufhängungsvorrichtung, umfassend: • ein Achs-Kopplungsglied (10), das an seinem ersten Ende über ein Gelenk (H1) drehbar mit einer Achse (3) verbunden ist; • ein Körper-Kopplungsglied (20), das an seinem ersten Ende drehbar mit einem zweiten Ende des Achs-Kopplungsglieds (10) verbunden ist und an seinem zweiten Ende drehbar mit einem unteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers (B) an einer einem Gelenk (H1) zwischen der Achse (3) und dem Achs-Kopplungsglied (10) gegenüberliegenden Stelle verbunden ist; • ein Verbindungsglied (30) zur Begrenzung von Drehwinkeln des Achs-Kopplungsglieds (10) und des Körper-Kopplungsglieds (20), wobei das Verbindungsglied (30) drehbar an seinem ersten Ende mit dem Achs-Kopplungsglied (10) an einer Stelle (H4) drehbar verbunden ist, die von dem Gelenk (H2) zwischen dem Achs-Kopplungsglied (10) und dem Körper-Kopplungsglied (20) in Richtung zum Gelenk (H1) zwischen der Achse (3) und dem Achs-Kopplungsglied (10) einen vorbestimmten Abstand einnimmt, und an seinem zweiten Ende mit einer in dem Körper-Kopplungsglied (20) angeordneten Führungsbahn (23) derart verbunden ist, dass das zweite Ende des Verbindungsglieds (30) in der Führungsbahn (23) drehbar und linear beweglich ist, wobei das Verbindungsglied (30) mehrmals abgewinkelt ist, so dass ein mittlerer, dessen erstes und zweites Ende verbindender Abschnitt des Verbindungsglieds (30) zu dem Fahrzeugkörper (B) hin gerichtet ist.
  2. Seiten-Ankopplungsvorrichtung nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Achs-Kopplungsglied (10) parallel zu der Achse (3) angeordnet ist.
  3. Seiten-Ankopplungsvorrichtung nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Achs-Kopplungsglied (10) in eine Kopplungsaussparung (21) eingesetzt und an dieser angekoppelt ist, die am ersten Ende des Körper-Kopplungsglieds (20) angeordnet ist.
  4. Seiten-Ankopplungsvorrichtung nach dem Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsaussparung (21) einen Boden (21a) aufweist, durch den der Drehwinkel des Körper-Kopplungsglieds (20) begrenzt wird, wenn dieses entgegen dem Uhrzeigersinn um das Gelenk (H3) zwischen dem Körper-Kopplungsglieds (20) und dem Fahrzeugkörper (B) gedreht wird.
  5. Seiten-Ankopplungsvorrichtung nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbahn (23) einen Schlitz umfasst, der sich ausgehend von einer Stelle, die in einem vorbestimmten Abstand von dem Gelenk (H2) zwischen dem Achs-Kopplungsglied (10) und dem Körper-Kopplungsglied (20) gelegen ist, über eine vorbestimmte Länge zu dem Gelenk (H3) zwischen dem Fahrzeugkörper (B) und dem Körper-Kopplungsglied (20) hin erstreckt.
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