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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug, insbesondere ein Schienenfahrzeug,
mit einer Fahrzeuglängsachse,
wenigstens einer ersten Fahrzeugkomponente, die über wenigstens eine erste Federeinrichtung
auf wenigstens einer ersten Radeinheit abgestützt ist und die über wenigstens
eine zweite Federeinrichtung auf wenigstens einer zur ersten Radeinheit
in Richtung der Fahrzeuglängsachse
beabstandeten zweiten Radeinheit abgestützt ist, sowie wenigstens einer
ersten Wankstützeinrichtung
und einer zweiten Wankstützeinrichtung,
die über
eine Koppeleinrichtung miteinander gekoppelt sind, die jeweils mit
der ersten Fahrzeugkomponente verbunden sind und die jeweils Wankbewegungen
der ersten Fahrzeugkomponente um eine zur Fahrzeuglängsachse
parallele Wankachse entgegenwirken.
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Bei
Schienenfahrzeugen – aber
auch bei anderen Fahrzeugen – ist
der Wagenkasten in der Regel gegenüber den Radeinheiten, beispielsweise Radpaaren
oder Radsätzen, über eine
oder mehrere Federstufen federnd gelagert. Die bei Bogenfahrt auftretende,
quer zur Fahrbewegung und damit zur quer Fahrzeuglängsachse
wirkende Zentrifugalbeschleunigung bedingt wegen des vergleichsweise hoch
liegenden Schwerpunkts des Wagenkastens die Tendenz des Wagenkastens,
sich gegenüber
den Radeinheiten nach bogenaußen
zu neigen, mithin also eine Wankbewegung um eine zur Fahrzeuglängsachse
parallele Wankachse auszuführen.
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Solche
Wankbewegungen sind oberhalb bestimmter Grenzwerte zum einen dem
Fahrkomfort abträglich.
Zum anderen bringen sie die Gefahr einer Verletzung des zulässigen Lichtraumprofils
sowie im Hinblick auf die Entgleisungssicherheit unzulässiger einseitiger
Radentlastungen mit sich. Um dies zu verhindern, werden in der Regel
Wankstützeinrichtungen
in Form so genannter Wankstabilisatoren eingesetzt. Deren Aufgabe
ist es, der Wankbewegung des Wagenkastens einen Widerstand entgegenzusetzen, um
sie zu mindern, während
die Hub- und Tauchbewegungen des Wagenkastens gegenüber den
Radeinheiten nicht behindert werden sollen.
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Solche
Wankstabilisatoren sind in verschiedenen hydraulisch oder rein mechanisch
wirkenden Ausführungen
bekannt. Häufig
kommt eine sich quer zur Fahrzeuglängsrichtung erstreckende Torsionswelle
zum Einsatz, wie sie beispielsweise aus der
EP 1 075 407 B1 bekannt
ist. Auf dieser Torsionswelle sitzen zu beiden Seiten der Fahrzeuglängsachse drehfest
angebrachte Hebel, die sich in Fahrzeuglängsrichtung erstrecken. Diese
Hebel sind wiederum mit Lenkern oder dergleichen verbunden, welche
kinematisch parallel zu den Federeinrichtungen des Fahrzeugs angeordnet
sind. Beim Einfedern der Federeinrichtungen des Fahrzeugs werden
die auf der Torsionswelle sitzenden Hebel über die mit ihnen verbundenen
Lenker in eine Drehbewegung versetzt.
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Kommt
es bei der Bogenfahrt zu einer Wankbewegung mit unterschiedlichen
Federwegen der Federeinrichtungen auf den beiden Seiten des Fahrzeugs,
ergeben sich hieraus unterschiedliche Drehwinkel der auf der Torsionswelle
sitzenden Hebel. Die Torsionswelle wird demgemäß mit einem Torsionsmoment
beaufschlagt, welches sie – je
nach ihrer Torsionssteifigkeit – bei
einem bestimmten Torsionswinkel durch ein aus ihrer elastischen
Verformung resultierendes Gegenmoment ausgleicht und so eine weitere
Wankbewegung verhindert. Dabei kann bei mit Drehgestellen ausgestatteten
Schienenfahrzeugen die Wankstützeinrichtung
sowohl für
die Sekundärfederstufe
vorgesehen sein, d. h. zwischen einem Fahrwerksrahmen und dem Wagenkasten
als erster Fahrzeugkomponente wirken. Ebenso kann die Wankstützeinrichtung
auch in der Primärstufe
eingesetzt werden, d. h. zwischen den Radeinheiten und einem Fahrwerksrahmen
als erster Fahrzeugkomponente wirken.
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Diese
isolierten Wankstabilisatoren führen zwar
zu der gewünschten
Erhöhung
der Wanksteifigkeit der gesamten Anordnung, d. h. zu einem hinreichend
niedrigen Neigungskoeffizienten des Wagenkastens. Sie weisen jedoch
den Nachteil auf, dass bei Fahrt auf Gleisabschnitten mit einer
Verwindung der Gleisebene, wie sie beispielsweise bei Gleisüberhöhungsrampen
oder dergleichen auftritt, durch die nun gegeneinander geneigten
Gleisebenen im Bereich der beiden Radeinheiten ein hohes Torsionsmoment
in die erste Fahrzeugkomponente, also den Wagenkasten bzw. den Fahrgestellrahmen
eingeleitet wird. Dies rührt
daher, dass die jeweilige Wankstützeinrichtung
auf eine Einstellung der ersten Fahrzeugkomponente hinwirkt, die
senkrecht zu der im Bereich der Radeinheiten jeweils vorliegenden
Gleisnormale verläuft.
Da die Gleisnormalen im Bereich der Radeinheiten bei einer Verwindung
der Gleisebene eine unterschiedliche Ausrichtung aufweisen, ergibt
sich die beschriebene Torsionsbelastung der ersten Fahrzeugkomponente.
Neben starken Beanspruchungen der ersten Fahrzeugkomponente kann durch
die damit einhergehenden einzelnen Radentlastungen die Entgleisungssicherheit
beeinträchtigt werden.
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Mit
anderen Worten besteht ein Zielkonflikt zwischen einerseits kleinem
Wankkoeffizienten bzw. hoher Wanksteifigkeit und andererseits geringer
Belastung bzw. niedriger Verwindungssteifigkeit der ersten Fahrzeugkomponente
und hinreichender Entgleisungssicherheit des Fahrzeugs.
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Um
diesen Zielkonflikt aufzulösen,
ist aus der
DE 28 39
904 C2 eine Kopplung der einzelnen Wankstützeinrichtungen
bekannt. Bei dieser Lösung
sind die Wankstützeinrichtungen
in einer hydraulischen Ausführung
gestaltet. Die Wankstützeinrichtungen weisen
jeweils zwei zweiseitig wirkende Arbeitszylinder auf, deren Wirkvolumina
gegensinnig verbunden sind. Die Kopplung der Wankstützeinrichtungen
ist dadurch realisiert, dass die Wirkvolumina der auf einer Seite
des Fahrzeugs liegenden Arbeitszylinder der beiden Wankstützeinrichtungen über Rohrleitungen
gleichsinnig miteinander verbunden sind.
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Neben
der prinzipiell unerwünschten
Tatsache, dass es sich bei dieser Lösung um eine leckageanfällige Hydraulikinstallation
handelt, tritt in den langen Rohrleitungen zwischen den Wankstützeinrichtungen
an beiden Wagenenden ein bedeutender Fließwiderstand auf, der die Funktion
und damit den Vorteil der Anordnung erheblich mindert.
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Ähnliche
Probleme mit erhöhten
Torsionsbelastungen beim Durchfahren von Gleisabschnitten mit einer
Verwindung der Gleisebene treten auch bei mehrgliedrigen Fahrzeugen
auf, bei denen Wankbewegungen zwischen aneinandergrenzenden Wagenkästen über quer
zur Fahrzeuglängsachse
verlaufende Wankstützeinrichtungen,
häufig
einfache Querlenker, unterbunden sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Fahrzeug
der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, welches die oben
genannten Nachteile nicht oder zumindest in geringerem Maße aufweist
und insbesondere eine auf einfache und zuverlässige Weise eine Reduktion der
Torsionsbelastung der ersten Fahrzeugkomponente in verwundenen Gleisabschnitten
ermöglicht.
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Die
vorliegende Erfindung löst
diese Aufgabe ausgehend von einem Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die technische Lehre zu Grunde, dass
man auf einfache und zuverlässige
Weise eine Reduktion der Torsionsbelastung der ersten Fahrzeugkomponente
in verwundenen Gleisabschnitten ermöglicht, wenn die erste Wankstützeinrichtung
in einem ersten Anlenkpunkt an der Koppeleinrichtung angelenkt ist,
die zweite Wankstützeinrichtung
in einem zweiten Anlenkpunkt an der Koppeleinrichtung angelenkt
ist, die Koppeleinrichtung derart ausgebildet ist, dass bedingt
durch eine gegenkraftfreie erste Verschiebung der ersten Wankstützeinrichtung über den
ersten Anlenkpunkt und den zweiten An lenkpunkt eine gegenläufige zweite
Verschiebung in die zweite Wankstützeinrichtung eingeleitet wird.
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Durch
die im zwangskräftefreien
Zustand erzielte gegenläufige
Verschiebung der beiden Wankstützeinrichtungen
kann zum einen die oben bereits beschriebene vorteilhafte Reduktion
der Torsionsbelastung der ersten Fahrzeugkomponente erzielt werden.
Dies rührt
daher, dass die beiden Wankstützeinrichtungen
im Fall eines verwundenen oder anderweitig deformierten Gleisebenenverlaufs
durch ihre dank der Kopplungseinrichtung erzielte gegenläufige Verschiebung
dem deformierten Gleisebenenverlauf gegebenenfalls sogar vollständig folgen
können, ohne
betätigt
zu werden, d. h. ohne eine auf die erste Fahrzeugkomponente wirkende
Rückstellkraft
auszuüben,
welche dann zu der beschriebenen Torsionsbelastung der ersten Fahrzeugkomponente
führen
könnte.
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Kann
eine solche gegenläufige
Verschiebung aufgrund eines nicht deformierten Gleisebenenverlaufs
jedoch nicht stattfinden, können
die Wankstützeinrichtungen
hingegen ihre Wankbewegungen begrenzende Wirkung in vollem Umfange entfalten.
Mit anderen Worten wird die Wirksamkeit der Wankstützeinrichtungen
in den Fällen,
in denen sie tatsächlich
zum Einsatz kommen sollen, nicht beeinträchtigt.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt darin, dass durch
die über
die Anlenkpunkte an der Kopplungseinrichtung erzielte Verschiebung
der Wankstützeinrichtungen
keine Festlegung hinsichtlich der Bauform und Gestaltung der Wankstützeinrichtungen
vorgegeben ist. Bei der erfindungsgemäßen Lösung können somit Wankstützeinrichtungen
beliebiger Art (hydraulisch, mechanisch etc.) zum Einsatz kommen
und gegebenenfalls beliebig miteinander kombiniert werden.
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Bei
besonders einfach gestalteten Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
ist die Koppeleinrichtung derart ausgebildet, dass eine gegenkraftfreie
erste Verschiebung des ersten Anlenkpunkts eine gegenläufige zweite
Verschiebung des zweiten Anlenkpunkts bewirkt. Hierdurch lässt sich
insbesondere die Koppeleinrichtung besonders einfach gestalten,
da eine solche gegenläufige
Bewegung der beiden Anlenkpunkte gegebenenfalls einfach über einen
einzigen schwenkbar gelagerten Hebelarm mit zwei freien Enden realisieren
lässt,
an denen sich jeweils einer der Anlenkpunkte befindet.
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Die
durch die Kopplungseinrichtung erzielte Bewegungsübersetzung
kann grundsätzlich
beliebig gewählt
sein und an die Bauform und Gestaltung der auf der jeweiligen Seite
der Kopplungseinrichtung angeschlossenen Wankstützeinrichtung angepasst sein.
Bei beson ders einfach gestalteten Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs,
insbesondere bei Varianten mit identisch aufgebauten Wankstützeinrichtungen,
ist vorgesehen, dass die erste Verschiebung und die zweite Verschiebung
im Wesentlichen denselben Betrag aber voneinander abweichende Richtung,
insbesondere im Wesentlichen entgegengesetzte Richtung, aufweisen.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass der erste Anlenkpunkt ein Auflagerpunkt der
ersten Wankstützeinrichtung
ist und/oder der zweite Anlenkpunkt ein Auflagerpunkt der zweiten
Wankstützeinrichtung
ist. Die Verschiebung eines solchen Auflagerpunkts der jeweiligen
Wankstützeinrichtung
ermöglicht
es in besonders einfacher Weise, das beschriebene dem deformierten
Gleisebenenverlauf nachfolgende Bewegungsverhalten ohne Rückstellkräfte erzeugende Betätigung der
Wankstützeinrichtungen
zu erzielen. Mit anderen Worten kann hiermit die gesamte Wankstützeinrichtung
dem deformierten Gleisebenenverlauf nachfolgen, ohne Rückstellkräfte zu erzeugen.
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Wegen
der einfachen Gestaltung mit gegenläufiger Bewegung der Anlenkpunkte
ist bevorzugt vorgesehen, dass die Koppeleinrichtung auf derselben
Seite der Fahrzeuglängsachse
gelegene Teile der ersten Wankstützeinrichtung
und der zweiten Wankstützeinrichtung
verbindet. Vorzugsweise verbindet die Koppeleinrichtung zudem Komponenten der
ersten Wankstützeinrichtung
und der zweiten Wankstützeinrichtung,
welche dieselbe Funktion und/oder Lage innerhalb der jeweiligen
Wankstützeinrichtung
aufweisen. Hierdurch lassen sich besonders einfache Bauvarianten
mit einfacher Kinematik erzielen.
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Wie
oben bereits erwähnt,
umfasst die Koppeleinrichtung wegen der besonders einfachen Gestaltung
bevorzugt wenigstens einen um einen ersten Schwenkpunkt schwenkbar
an der ersten Fahrzeugkomponente angelenkten ersten Hebelarm, wobei der
erste Schwenkpunkt in der kinematischen Kette zwischen der ersten
Wankstützeinrichtung
und der zweiten Wankstützeinrichtung
angeordnet ist. Vorzugsweise umfasst der erste Hebelarm ein freies
erstes Ende und ein freies zweites Ende, wobei das erste Ende unmittelbar
mit der ersten Wankstützeinrichtung
verbunden ist und das zweite Ende unmittelbar oder über weitere
Zwischenelemente mit der zweiten Wankstützeinrichtung verbunden ist.
An den freien Enden eines solchen ersten Hebelarms kann dann, wie
oben dargelegt, jeweils einer der Anlenkpunkte angeordnet sein.
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Bei
weiteren vorteilhaften Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
ist vorgesehen, dass die Koppeleinrichtung wenigstens einen um einen zweiten
Schwenkpunkt schwenkbar an der ersten Fahrzeugkomponente angelenkten
zweiten Hebelarm umfasst, wobei der zweite Schwenkpunkt in der kinematischen
Kette zwischen der ersten Wankstützeinrichtung
und der zweiten Wankstützeinrichtung angeordnet
ist und der zweite Hebelarm mit dem ersten Hebelarm über wenigstens
ein Koppelelement, insbesondere eine Schubstange, verbunden ist. Durch
eine solche Anordnung lassen sich in vorteilhafter Weise günstige Bewegungsübersetzungen
erzielen, sodass auch größere Strecken
zwischen den Wankstützeinrichtungen überbrückt werden
können, ohne
dass die Koppeleinrichtung große
Auslenkungen vollführen
muss.
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Die
vorliegende Erfindung lässt
sich wie erwähnt
mit beliebigen Arten Wankstützeinrichtungen einsetzen.
Besonders vorteilhaft ist ihr Einsatz jedoch im Zusammenhang mit
den eingangs beschriebenen rein mechanischen Wankstützeinrichtungen, weil
hiermit besonders robuste Gestaltungen erzielt werden können. Bevorzugt
umfasst daher wenigstens eine der Wankstützeinrichtungen ein mit der
ersten Fahrzeugkomponente verbundenes Torsionselement.
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Die
vorliegende Erfindung lässt
sich weiterhin im Zusammenhang mit beliebigen Anordnungsvarianten
von Wankstützeinrichtungen
einsetzen. Bei vorteilhaften Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
ist die erste Fahrzeugkomponente daher ein Fahrwerksrahmen, insbesondere
ein Drehgestellrahmen, wobei dann die erste Wankstützeinrichtung mit
der ersten Radeinheit verbunden ist und die zweite Wankstützeinrichtung
mit der zweiten Radeinheit verbunden ist.
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Bei
weiteren vorteilhaften Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
ist die erste Fahrzeugkomponente ein Wagenkasten, wobei dann die
erste Wankstützeinrichtung
mit der ersten Radeinheit verbunden ist und die zweite Wankstützeinrichtung
mit der zweiten Radeinheit verbunden ist.
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Bei
weiteren vorteilhaften Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
ist die erste Fahrzeugkomponente schließlich ein erster Wagenkasten
mit einem ersten Wagenkastenende und einem zweiten Wagenkastenende
ist, wobei dann ein dem ersten Wagenkastenende benachbarter zweiter
Wagenkasten und ein dem zweiten Wagenkastenende benachbarter dritter
Wagenkasten vorgesehen sind, die erste Wankstützeinrichtung mit dem zweiten
Wagenkasten verbunden ist und die zweite Wankstützeinrichtung mit dem dritten
Wagenkasten verbunden ist.
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Besonders
vorteilhaft lässt
sich die Erfindung dabei im Zusammenhang mit so genannten radlosen Sänften einsetzen,
also Wagenkästen,
die nicht mit Rädern
versehen sind und zwischen zwei benachbarten Wagenkästen aufgehängt sind.
Vorzugsweise ist daher vorgesehen, dass der erste Wagenkasten nach
Art einer radlosen Sänfte
ausgebildet ist, wobei er an dem zweiten Wagenkasten und dem dritten Wagenkasten
befestigt ist.
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Die
Koppeleinrichtung kann wie erwähnt
auf beliebige geeignete Weise ausgebildet sein, um die oben genannten
gegenläufigen
Verschiebungen der Wankstützeinrichtungen
bzw. an den Wankstützeinrichtungen
zu erzielen. Wie erwähnt,
kann sie rein mechanisch durch ein Hebelgetriebe oder dergleichen
ausgebildet sein. Ebenso kann sie aber auch ganz oder teilweise über ein
fluidisches Getriebe, beispielsweise ein hydraulisches Getriebe
realisiert sein. Bei weiteren bevorzugten Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
ist daher vorgesehen, dass die Koppeleinrichtung wenigstens einen
mit der ersten Wankstützeinrichtung
verbundenen ersten Arbeitszylinder, insbesondere einen ersten Hydraulikzylinder,
umfasst, die Koppeleinrichtung wenigstens einen mit der zweiten
Wankstützeinrichtung
verbundenen zweiten Arbeitszylinder, insbesondere einen zweiten
Hydraulikzylinder, umfasst und die Koppeleinrichtung wenigstens
eine den ersten Arbeitszylinder und den zweiten Arbeitszylinder
verbindende Verbindungsleitung für
ein Arbeitsmedium, insbesondere ein Hydraulikfluid, umfasst.
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Die
Radeinheit des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
kann in beliebiger geeigneter Weise, beispielsweise als Fahrwerk
mit einem oder mehreren Radpaaren oder Radsätzen ausgebildet sein. Bevorzugt
umfasst wenigstens eine der Radeinheiten einen Radsatz oder ein
Radpaar.
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Weitere
bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen bzw. der
nachstehenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele, welche auf
die beigefügten
Zeichnungen Bezug nimmt. Es zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Teils einer bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
in Neutralstellung;
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Teils einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
in Neutralstellung;
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3 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Teils einer weiteren
bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
in Neutralstellung;
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4 eine
schematische Draufsicht auf einen Teil einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
in Neutralstellung;
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5 eine
schematische Draufsicht den Teil des Fahrzeugs aus 4 in
Verwindungsstellung;
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6 eine
schematische Draufsicht auf einen Teil einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
in Neutralstellung.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Die 1 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Teils einer bevorzugten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs 1 mit
einer Fahrzeuglängsachse 1.1.
Das Fahrzeug 1 umfasst eine erste Fahrzeugkomponente in
Form eines Fahrwerksrahmens, hier eines Drehgestellrahmens 2,
der über
eine Primärfederung 3 auf
zwei Radeinheiten in Form von Radsätzen 4 und 5 abgestützt ist.
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Der
mit abgewinkelten Endbereichen ausgeführte Drehgestellrahmen 2 erstreckt
sich im wesentlichen in einer Drehgestellrahmenebene. Über eine Sekundärfederung 6 ist
auf dem Drehgestellrahmen 2 weiterhin ein – in 1 nicht
dargestellter – Wagenasten
abgestützt.
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Der
erste Radsatz 4 und der zweite Radsatz 5 sind
in Richtung der Fahrzeuglängsachse 1.1 voneinander
beabstandet. Der Drehgestellrahmen 2 ist über jeweils
eine erste Primärfedereinrichtung 3.1 auf
den Radlagern des ersten Radsatzes 4 abgestützt, während er über jeweils
eine zweite Primärfedereinrichtung 3.2 auf
den Radlagern des zweiten Radsatzes 5 abgestützt ist.
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Die
Primärfedereinrichtungen 3.1 und 3.2 sind
in 1 ebenso wie die Sekundärfederung 6 vereinfachend
als Schraubenfedern dargestellt. Es versteht sich jedoch, dass sie
tatsächlich
auch eine beliebige andere Ausgestaltung, wie sie für derartige Primär- und Sekundärfederungen
möglich
ist, aufweisen können.
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Zwischen
dem jeweiligen Radsatz 4, 5 und dem Drehgestellrahmen 2,
also im Bereich in der Primärstufe,
ist jeweils eine Wankstützeinrichtung 7 bzw. 8 angeordnet.
So ist zwischen dem ersten Radsatz 4 und dem Drehgestellrahmen 2 eine
erste Wankstützeinrichtung 7 vorgesehen,
während
zwischen dem zweiten Radsatz 5 und dem Drehgestellrahmen 2 eine
zweite Wankstützeinrichtung 8 vorgesehen
ist.
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Die
erste Wankstützeinrichtung 7 umfasst auf
jeder Seite des Drehgestellrahmens 2 parallel zu jeder
ersten Primärfedereinrichtung 3.1 eine
Stange 7.1, die einerseits schwenkbar am jeweiligen Radsatzlager 4.1 andererseits
jeweils schwenkbar an einem Hebel 7.2 der ersten Wankstützeinrichtung 7 angelenkt
ist. Die beiden Hebel 7.2 sitzen drehfest auf einer Torsionswelle 7.3 der
ersten Wankstützeinrichtung 7.
Die Torsionswelle 7.3 ist auf der einen Fahrzeuglängsseite 1.2 drehbar
in einem fest mit dem Drehgestellrahmen 2 verbundenen Lagerblock 2.1 gelagert.
Auf der anderen Fahrzeuglängsseite 1.3 ist die
Torsionswelle 7.3 drehbar in einem ersten Anlenkpunkt 7.4 in
einem ersten freien Ende eines ersten Hebelarms 9.1 einer
Koppeleinrichtung 9 gelagert, deren Funktion weiter unten
noch näher
erläutert
wird.
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In
analoger Weise umfasst die zweite Wankstützeinrichtung 8 auf
jeder Seite des Drehgestellrahmens 2 parallel zu jeder
zweiten Primärfedereinrichtung 3.2 eine
Stange 8.1, die einerseits schwenkbar am jeweiligen Radsatzlager 5.1 andererseits
jeweils schwenkbar an einem Hebel 8.2 der zweiten Wankstützeinrichtung 8 angelenkt
ist. Die beiden Hebel 8.2 sitzen wiederum drehfest auf
einer drehbar gelagerten Torsionswelle 8.3 der zweiten
Wankstützeinrichtung 8.
Die Torsionswelle 8.3 ist auf der einen Fahrzeuglängsseite 1.2 wiederum
drehbar in einem fest mit dem Drehgestellrahmen 2 verbundenen
Lagerblock 2.2 gelagert. Auf der anderen Fahrzeuglängsseite 1.3 ist
die Torsionswelle 8.3 drehbar in einem zweiten Anlenkpunkt 8.4 in
dem zweiten freien Ende des ersten Hebelarms 9.1 der Koppeleinrichtung 9 gelagert,
sodass die erste Wankstützeinrichtung 7 über die
Koppeleinrichtung 9 mit der zweiten Wankstützeinrichtung 8 mechanisch
gekoppelt ist.
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Der
erste Hebelarm 9.1 ist über
einen zentralen Schwenkpunkt 9.2, der in der kinematischen
Kette mittig zwischen dem ersten Anlenkpunkt 7.4 und dem
zweiten Anlenkpunkt 8.4 liegt, an dem Drehgestellrahmen 2 angelenkt.
Der erste Hebelarm 9.1 ist dabei um eine parallel zur Fahrzeugquerachse
verlaufende Schwenkachse 9.3 schwenkbar, die fest mit dem
Drehgestellrahmen 2 verbunden ist.
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Im
Folgenden wird die Wirkungsweise der Koppeleinrichtung 9 und
der über
sie gekoppelten ersten Wankstützeinrichtung 7 und
zweiten Wankstützeinrichtung 8 erläutert.
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Bei
einer Fahrt in einem undeformierten Gleisbogen erfährt der – in 1 nicht
dargestellte – Wagenkasten
infolge der Zentrifugalkraft, die auf seinen oberhalb des Drehgestell rahmens 2 liegenden Schwerpunkt
wirkt, ein Wankmoment um eine zur Fahrzeuglängsachse 1.1 parallele
Wankachse. Dieses Wankmoment resultiert in einer unterschiedlich starken
Einfederung der Sekundärfederung 6.
Liegt beispielsweise die Fahrzeuglängsseite 1.3 auf der Bogenaußenseite,
federt der Teil der Sekundärfederung 6 auf
dieser Seite stärker
ein, als auf der anderen Fahrzeuglängsseite 1.2. Über den
Drehgestellrahmen 2 überträgt sich
dies auch auf die Primärfederung 3.
So federn die Primärfedern 3.1 und 3.2 auf der
bogenäußeren Fahrzeuglängsseite 1.3 stärker ein
als auf der bogeninneren Fahrzeuglängsseite 1.2. Im undeformierten
Gleisbogen federn die Primärfedern 3.1 bzw. 3.2 auf
der jeweiligen Fahrzeuglängsseite 1.2 bzw. 1.3 dabei
gleich weit ein.
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Wegen
der unterschiedlich starken Einfederung der Primärfedern 3.1 und 3.2 auf
den beiden Fahrzeuglängsseiten 1.3 und 1.2 werden
die Hebel 7.2 der ersten Wankstützeinrichtung 7 auf
den beiden Fahrzeuglängsseiten 1.3 und 1.2 ebenfalls
unterschiedlich stark ausgelenkt. Dies hat eine elastische Torsion
der Torsionswelle 7.3 zur Folge. Gleiches gilt für die Hebel 8.2 der
zweiten Wankstützeinrichtung 8 auf
den beiden Fahrzeuglängsseiten 1.3 und 1.2. Diese
werden ebenfalls unterschiedlich stark ausgelenkt, sodass eine elastische
Torsion der Torsionswelle 8.3 erfolgt.
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Da
im undeformierten Gleisbogen entlang der Fahrzeuglängsachse 1.1 eine
im Wesentlichen gleichmäßige Kraftverteilung
herrscht und die Primärfedern 3.1 bzw. 3.2 auf
der jeweiligen Fahrzeuglängsseite 1.2 bzw. 1.3 somit
gleich weit einfedern, wirken an dem ersten Anlenkpunkt 7.4 und
dem zweiten Anlenkpunkt 8.4 senkrecht zur Drehgestellrahmenebene
die gleichen Vertikalkräfte.
Dies hat zur Folge, dass der erste Hebel 9.1 der Koppeleinrichtung 9 wegen
der mittigen Anordnung des Schwenkpunkts 9.2 im Wesentlichen
in seiner in 1 dargestellten Neutralstellung
verbleibt, in der er im Wesentlichen parallel zur Drehgestellrahmenebene
ausgerichtet ist. Mit anderen Worten wird im undeformierten Gleisbogen
mit den beiden Wankstützeinrichtungen 7 und 8 der
selbe Effekt erzielt wie bei den bekannten Wankstützeinrichtungen,
bei denen alle Anlenkpunkte in fest am Drehgestellrahmen befestigten
Lagerblöcken
liegen.
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Die
beschriebene Gestaltung der Koppeleinrichtung 9 und die
Anlenkung der beiden Wankstützeinrichtungen 7 und 8 an
der Koppeleinrichtung 9 haben andererseits den Effekt,
dass bei einer gegenkraftfreien ersten Verschiebung der ersten Wankstützeinrichtung 7 mit
einer ersten Auslenkung des ersten Anlenkpunktes 7.4 nach
unten über
den ersten Hebel 9.1 eine gegenläufige zweite Verschiebung der zweiten
Wankstützeinrichtung 8 mit
einer zur ersten Auslenkung gegenläufigen zweiten Auslenkung des zweiten
Anlenkpunktes 8.4 nach oben bedingt wird. Der Betrag der
Verschiebungen bzw. Auslenkungen ist dabei gleich, während die
Richtungen jeweils entgegengesetzt sind.
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Bei
solchen Verschiebungen der Wankstützeinrichtungen 7 und 8 kommt
es zu keiner nennenswerten Torsion der Torsionswellen 7.3 und 8.3,
sodass über
die Wankstützeinrichtungen 7 und 8 keine nennenswerten
zusätzlichen
Kräfte
in den Drehgestellrahmen 2 eingeleitet werden, welche den
Drehgestellrahmen 2 andernfalls deformieren, insbesondere
tordieren, würden.
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Um
Verschiebungen der Anlenkpunkte 7.4 bzw. 8.4 in
Richtung des Drehgestellrahmens zu ermöglichen, weist dieser im Bereich
der freien Enden des ersten Hebels 9.1 entsprechende Ausnehmungen 2.3 auf.
Es versteht sich hierbei weiterhin, dass die Lagerung der Torsionswellen 7.3 und 8.3 in
den Lagerblöcken 2.1 und 2.2 sowie
in dem ersten Hebel 9.1 so gestaltet ist, dass sie eine
Verkippung der Torsionswellen 7.3 und 8.3 zur
Fahrzeugquerachse ohne weiteres zulassen.
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Erfolgt
bei dem Fahrzeug 1 aus 1 also eine
unterschiedliche Einfederung der Primärfedern 3.1 bzw. 3.2 nicht
durch ein Wanken des Wagenkastens, sondern durch eine Deformation,
z. B. eine Torsion, des befahrenen Gleisstücks, d. h. durch unterschiedliche
Vertikalkoordinaten der Aufstandspunkte der Räder der Radsätze 4 und 5 auf
den – in 1 nicht
dargestellten – Schienen,
so können
die beiden Wankstützeinrichtungen 7 und 8 dank
der beschriebenen Gestaltung der Koppeleinrichtung 9 der
deformierten Gleisform durch Kippen des ersten Hebels 9.1 gegebenenfalls
vollständig
folgen. Dabei kommt es je nach Art der Deformation der Gleislage
gegebenenfalls zu den beschriebenen Verschiebungen der beiden Wankstützeinrichtungen 7 und 8 ohne
Torsion der Torsionswellen 7.3 und 8.3.
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In
bestimmten Fällen
liegt beispielsweise eine Torsion des Gleises durch eine Längssteigung der
Schiene, die auf der – in
Fahrtrichtung – rechten Fahrzeuglängsseite 1.3 liegt,
bei horizontaler Lage der auf der linken Fahrzeuglängsseite 1.2 liegenden Schiene
vor, wobei die beiden Schienen in der Mitte zwischen den beiden
Radsätzen 4 und 5 das
selbe Gleisniveau aufweisen. In diesem Fall liegt der Aufstandspunkt
des in Fahrtrichtung vorn rechts befindlichen Rads 5.2 höher als
derjenige des zum selben Radsatz 5 gehörenden Rades auf der linken
Fahrzeuglängsseite 1.2.
Demgegenüber
liegt der Aufstandspunkt des in Fahrtrichtung hinten rechts befindlichen
Rads 4.2 niedriger als derjenige des zum selben Radsatz 4 gehörenden Rades
auf der linken Fahrzeuglängsseite 1.2.
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Die über die
betreffenden Stangen 7.1 bzw. 8.1 übertragenen
Vertikalverschiebungen von vorderem und hinterem Rad 4.2 bzw. 5.2 auf
der rechten Fahrzeuglängsseite 1.3 führen nun
jedoch nicht zu einer Torsion der Torsionswellen 7.3 bzw. 8.3 der
beiden Wankstützeinrichtungen 7 und 8.
Diese werden vielmehr durch eine Hebung des zweiten Anlenkpunktes 8.4 über dem
rechten vorderen Rad 5.2 und eine Senkung des ersten Anlenkpunktes 7.4 über dem
rechten hinteren Rad 4.2 über die Verkippung des ersten
Hebels 9.1 um seine Kippachse 9.3 ausgeglichen
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Es
versteht sich, dass bei unterschiedlicher Höhe der Hebung bzw. Senkung
der beiden auf derselben Fahrzeuglängsseite angeordneten Räder 4.2 und 5.2 der
Drehgestellrahmen 2 durch die sich am Schwenkpunkt 9.2 ergebende
Restkraft im Bereich des Schwenkpunkts 9.2 um den halben
Differenzbetrag auf dieser Fahrzeuglängsseite gehoben bzw. gesenkt
wird. Reaktionskräfte,
wie sie in den starr mit dem Drehgestellrahmen verbundenen Lagern
bekannter Wankstützeinrichtungen
auftreten und welche die vorderen und hinteren Enden der Langträger des
Drehgestellrahmens 2 stark beanspruchen, entfallen hierbei.
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Die
Koppeleinrichtung 9 bewirkt somit im Bereich der Wankstützeinrichtungen 7 und 8 eine
vorteilhafte Entkopplung von Reaktionen auf Wankbewegungen und Reaktionen
auf Gleisdeformationen, insbesondere Gleistorsion, indem mechanische
Verschiebungen an Anlenkpunkten 7.4 bzw. 8.4 der Wankstützeinrichtungen 7 und 8 vorgenommen
werden. Die Erzielung des beschriebenen Ausgleichseffekts durch
mechanische Verschiebungen an Anlenkpunkten 7.4 bzw. 8.4 der
Wankstützeinrichtungen 7 und 8 hat
neben der einfachen mechanischen Realisierung den Vorteil, dass
die Erfindung mit beliebig gestalteten Wankstützeinrichtungen eingesetzt
werden kann, ohne dass in irgend einer Form ein wesentlicher Eingriff
in die Gestaltung der Wankstützeinrichtung
vorgenommen werden muss.
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Um
die beschriebene Entkopplung der Reaktionen der Wankstützeinrichtungen 7 und 8 zu
erzielen genügt
es, eine einzige Koppeleinrichtung 9 vorzusehen. Dennoch
versteht es sich, dass bei anderen Varianten der Erfindung auch
auf beiden Seiten eine entsprechende Koppeleinrichtung vorgesehen sein
kann. Weiterhin versteht es sich, dass bei anderen Varianten der
Erfindung auch eine Koppeleinrichtung vorgesehen sein kann, die
bei einer Verschiebung der ersten Wankstützeinrichtung auf der gegenüberliegenden
Fahrzeuglängsseite
eine gleichlaufende Verschiebung der zweiten Wankstützeinrichtung erzielt
wird, da hiermit insgesamt letztlich die gleiche Ausgleichsbewegung
erzielt werden kann.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführung
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs 101 ist
in 2 dargestellt. Das Fahrzeug 101 entspricht
dabei in seiner grundsätzlichen
Gestaltung und Funktionsweise dem Fahrzeug 1 aus 1,
sodass hier lediglich auf die Unterschiede eingegangen werden soll.
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Der
einzige Unterschied zur Ausführung
aus 1 besteht in der Gestaltung der Koppeleinrichtung 109, über welche
die beiden Wankstützeinrichtungen 107 und 108 miteinander
gekoppelt sind. An Stelle des ersten Hebelarmes 9.1 umfasst
die Koppeleinrichtung 109 einen ersten Hebelarm 109.1 und
einen zweiten Hebelarm 109.4, die über eine als Zug-Druck-Stange ausgebildete
Koppelstange 109.5 gekoppelt sind.
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Der
als kurzer Winkelhebel ausgebildete erste Hebelarm 109.1 ist
in der Nähe
der ersten Wankstützeinrichtung 107 um
einen ersten Schwenkpunkt 109.2 mit einer ersten Schwenkachse 109.3 schwenkbar
an dem Drehgestellrahmen 102 angelenkt. Die erste Schwenkachse 109.3 befindet
sich im Berech des Knicks des ersten Hebelarms 109.1 und ist
ortsfest mit dem Drehgestellrahmen 102 verbunden.
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An
dem ersten freien Ende des ersten Hebelarms 109.1 befindet
sich der erste Anlenkpunkt 107.4 der ersten Wankstützeinrichtung 107,
während
am zweiten freien Ende des ersten Hebelarms 109.1 die Koppelstange 109.5 über ein
Kugelgelenk oder ein ähnlich
bewegliches Gelenk angelenkt ist.
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Der
ebenfalls als kurzer Winkelhebel ausgebildete zweite Hebelarm 109.4 ist
in der Nähe
der zweiten Wankstützeinrichtung 108 um
einen zweiten Schwenkpunkt 109.6 mit einer zweiten Schwenkachse 109.7 schwenkbar
an dem Drehgestellrahmen 102 angelenkt. Die zweite Schwenkachse 109.7 befindet
sich im Berech des Knicks des zweiten Hebelarms 109.4 und
ist ortsfest mit dem Drehgestellrahmen 102 verbunden.
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An
dem ersten freien Ende des zweiten Hebelarms 109.4 befindet
sich der zweite Anlenkpunkt 108.4 der zweiten Wankstützeinrichtung 108,
während
am zweiten freien Ende des zweiten Hebelarms 109.1 die
Koppelstange 109.5 über
ein Kugelgelenk oder ein ähnlich
bewegliches Gelenk angelenkt ist.
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Der
erste Hebelarm 109.1 und der zweite Hebelarm 109.4 weisen
identische Abmessungen auf und sind symmetrisch zur Quermittenebene
des Drehgestellrahmens 102 angeordnet. Dabei verläuft die
Koppelstange 109.5 durchgehend auf einer Seite der Verbindungsgeraden
der Schwenkpunkte 109.2 und 109.6, sodass eine
gegenkraftfreie Auslenkung des ersten freien Endes des ersten Hebelarms 109.1 eine
gegenläufige
Auslenkung des ersten freien Endes des zweiten Hebelarms 109.4 erzeugt
und umgekehrt.
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Wegen
der Lage des ersten Anlenkpunktes 107.4 an dem ersten freien
Ende des ersten Hebelarms 109.1 und der Lage des zweiten
Anlenkpunktes 108.4 an dem ersten freien Ende des zweiten
Hebelarm 109.4 bedingt die Koppeleinrichtung 109 analog zu
der Koppeleinrichtung 9 aus 1 gegenläufige Auslenkungen
des ersten Anlenkpunktes 107.4 und des zweiten Anlenkpunktes 108.4 der
jeweiligen Wankstützeinrichtung 107 bzw. 108.
Der Betrag der Auslenkungen ist dabei gleich, während die Richtungen jeweils
entgegengesetzt sind.
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Bei
den daraus resultierenden Verschiebungen der Wankstützeinrichtungen 107 und 108 kommt es
zu keiner nennenswerten Torsion der Torsionswellen 107.3 und 108.3,
sodass über
die Wankstützeinrichtungen 107 und 108 keine
nennenswerten zusätzlichen
Kräfte
in den Drehgestellrahmen 102 eingeleitet werden, welche
den Drehgestellrahmen 102 andernfalls deformieren, insbesondere
tordieren, würden.
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Bei
einer Fahrt in einem undeformierten Gleisbogen erfährt der – in 2 nicht
dargestellte – Wagenkasten
infolge der Zentrifugalkraft wie oben beschrieben ein Wankmoment
um eine zur Fahrzeuglängsachse 101.1 parallele
Wankachse. Dieses Wankmoment resultiert in einer unterschiedlich
starken Einfederung der Primärfedern 103.1 und 103.2. Diese
federn auf der bogenäußeren Fahrzeuglängsseite 101.3 stärker ein
als auf der bogeninneren Fahrzeuglängsseite 101.2.
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Die
Primärfedern 103.1 und 103.2 federn
auf der jeweiligen Fahrzeuglängsseite 101.2 bzw. 101.3 im
undeformierten Gleisbogen wegen der im Wesentlichen gleichmäßigen Kraftverteilung
im Wesentlichen gleich weit ein. Daher wirken an dem ersten Anlenkpunkt 107.4 und
dem zweiten Anlenkpunkt 108.4 senkrecht zur Drehgestellrahmenebene
die gleichen Vertikalkräfte.
Dies hat zur Folge, dass der erste Hebel 109.1 und der
zweite Hebel 109.4 der Koppeleinrichtung 109 wegen
der identischen Abmessungen im Wesentlichen in ihrer in 2 dargestellten
Neutralstellung verbleiben. Mit anderen Worten wird im undeformierten
Gleisbogen auch mit den beiden Wankstützeinrichtungen 107 und 108 der
selbe Effekt erzielt wie bei den bekannten Wankstützeinrichtungen,
bei denen alle Anlenkpunkte in fest am Drehgestellrahmen befestigten
Lagerblöcken
liegen.
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Um
Verschiebungen der Anlenkpunkte 107.4 bzw. 108.4 in
Richtung des Drehgestellrahmens 102 zu ermöglichen,
weist dieser im Bereich des ersten freien Endes des ersten He bels 109.1 und
im Bereich des ersten freien Endes des zweiten Hebels 109.4 entsprechende
Ausnehmungen 102.3 auf. Es versteht sich hierbei weiterhin,
dass die Lagerung der Torsionswellen 107.3 und 108.3 in
den Lagerblöcken 102.1 und 102.2 sowie
in dem ersten Hebel 109.1 und dem zweiten Hebel 109.4 so
gestaltet ist, dass sie eine Verkippung der Torsionswellen 107.3 und 108.3 zur
Fahrzeugquerachse ohne weiteres zulassen.
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Erfolgt
bei dem Fahrzeug 101 aus 2 also eine
unterschiedliche Einfederung der Primärfedern 3.1 bzw. 3.2 nicht
durch ein Wanken des Wagenkastens, sondern durch eine Deformation,
z. B. eine Torsion, des befahrenen Gleisstücks, d. h. durch unterschiedliche
Vertikalkoordinaten der Aufstandspunkte der Räder 104.2 bzw. 105.2 der
Radsätze 104 und 105 auf
den – in 2 nicht
dargestellten – Schienen,
so können
die beiden Wankstützeinrichtungen 107 und 108 dank
der beschriebenen Gestaltung der Koppeleinrichtung 109 der
deformierten Gleisform durch Kippen des ersten Hebels 109.1 und
des zweiten Hebels 109.4 gegebenenfalls vollständig folgen. Dabei
kommt es je nach Art der Deformation der Gleislage gegebenenfalls
zu den beschriebenen Verschiebungen der beiden Wankstützeinrichtungen 107 und 108 ohne
Torsion der Torsionswellen 107.3 und 108.3.
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Es
versteht sich, dass bei unterschiedlicher Höhe der Hebung bzw. Senkung
der beiden auf derselben Fahrzeuglängsseite angeordneten Räder 104.2 und 105.2 der
Drehgestellrahmen 102 durch die sich in der Koppeleinrichtung 109 ergebende Restkraft über im die
Schwenkpunkte 109.2 und 109.6 mittig um den halben
Differenzbetrag auf dieser Fahrzeuglängsseite gehoben bzw. gesenkt
wird. Reaktionskräfte,
wie sie in den starr mit dem Drehgestellrahmen verbundenen Lagern
bekannter Wankstützeinrichtungen
auftreten und welche die vorderen und hinteren Enden der Langträger des
Drehgestellrahmens 102 stark beanspruchen, entfallen hierbei.
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Die
Koppeleinrichtung 109 bewirkt somit im Bereich der Wankstützeinrichtungen 107 und 108 ebenfalls
eine vorteilhafte Entkopplung von Reaktionen auf Wankbewegungen
und Reaktionen auf Gleisdeformationen, insbesondere Gleistorsion,
indem mechanische Verschiebungen an Anlenkpunkten 107.4 bzw. 108.4 der
Wankstützeinrichtungen 107 und 108 vorgenommen
werden. Die Vorteile dieser Entkopplung wurden bereits oben im Zusammenhang
mit 1 beschrieben, sodass diesbezüglich auf die obigen Ausführungen
verwiesen wird.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführung
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs 201 mit
der Entkopplung im Bereich der Sekundärfederung ist in 3 dargestellt.
Die 3 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht
eines Teils des Fahrzeugs 201 mit einer Fahrzeuglängsachse 201.1.
Das Fahrzeug 201 umfasst eine erste Fahrzeugkomponente
in Form eines Wagenkastens 202, der jeweils über eine – nicht
dargestellte – Kastenfedereinrichtung,
z. B. eine Sekundärfedereinrichtung,
auf zwei in Richtung der Fahrzeuglängsachse 201.1 voneinander
beabstandeten Radeinheiten in Form von Fahrwerken 204 und 205 abgestützt ist.
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Es
versteht sich, dass es sich bei den Fahrwerken 204 und 205 um
beliebig gestaltete Fahrwerke handeln kann. So können diese beispielsweise sowohl
Einzelachsfahrwerke als auch Drehgestelle sein. Insbesondere bei
Einzelachsfahrwerken kann die Kastenfedereinrichtung dann in einer
Stufe ausgebildet sein und die einzige Federung des Wagenkastens
bilden.
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Zwischen
dem jeweiligen Fahrwerk 204, 205 und dem Wagenkasten 202,
also im Bereich in der Kastenfederstufe, ist parallel zu den dortigen
Kastenfedereinrichtungen jeweils eine Wankstützeinrichtung 207 bzw. 208 angeordnet.
So ist zwischen dem ersten Fahrwerk 204 und dem Wagenkasten 202 eine
erste Wankstützeinrichtung 207 vorgesehen, während zwischen
dem zweiten Fahrwerk 205 und dem Wagenkasten 202 eine
zweite Wankstützeinrichtung 208 vorgesehen
ist.
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Die
erste Wankstützeinrichtung 207 umfasst auf
jeder Seite des ersten Fahrwerks 204 parallel zu jeder
Kastenfedereinrichtung eine Stange 207.1, die einerseits
schwenkbar an einem Hebel 207.2 der ersten Wankstützeinrichtung 207 angelenkt
ist. Die beiden Hebel 207.2 sitzen drehfest auf einer Torsionswelle 207.3 der
ersten Wankstützeinrichtung 207.
Die Torsionswelle 207.3 ist auf beiden Fahrzeuglängsseiten 201.2 und 201.3 drehbar
in einem fest mit dem ersten Fahrwerk 204 verbundenen Lagerblock 202.1 gelagert.
Auf der einen Fahrzeuglängsseite 201.2 ist der
Hebel 207.2 schwenkbar an dem Wagenkasten 202 angelenkt.
Auf der anderen Fahrzeuglängsseite 201.3 ist
der Hebel 207.2 drehbar in einem ersten Anlenkpunkt 207.4 in
einem ersten freien Ende eines ersten Hebelarms 209.1 einer
Koppeleinrichtung 209 gelagert, deren Funktion weiter unten
noch näher
erläutert
wird.
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In
analoger Weise umfasst die zweite Wankstützeinrichtung 208 auf
jeder Seite des zweiten Fahrwerks 205 parallel zu jeder
Kastenfedereinrichtung eine Stange 208.1, die einer seits
schwenkbar an einem Hebel 208.2 der zweiten Wankstützeinrichtung 208 angelenkt
ist. Die beiden Hebel 208.2 sitzen drehfest auf einer Torsionswelle 208.3 der
zweiten Wankstützeinrichtung 208.
Die Torsionswelle 208.3 ist auf beiden Fahrzeuglängsseiten 201.2 und 201.3 drehbar
in einem fest mit dem zweiten Fahrwerk 205 verbundenen
Lagerblock 202.2 gelagert. Auf der einen Fahrzeuglängsseite 201.2 ist
der Hebel 208.2 schwenkbar an dem Wagenkasten 202 angelenkt. Auf
der anderen Fahrzeuglängsseite 201.3 ist
der Hebel 207.2 drehbar in einem zweiten Anlenkpunkt 208.4 in
einem ersten freien Ende eines zweiten Hebelarms 209.4 der
Koppeleinrichtung 209 gelagert. Der erste Hebelarm 209.1 und
der zweite Hebelarm 209.4 sind über eine Koppelstange 209.5 mechanisch
verbunden, sodass die erste Wankstützeinrichtung 207 über die
Koppeleinrichtung 209 mit der zweiten Wankstützeinrichtung 208 mechanisch
gekoppelt ist.
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Der
als kurzer Winkelhebel ausgebildete erste Hebelarm 209.1 ist
in der Nähe
der ersten Wankstützeinrichtung 207 um
einen ersten Schwenkpunkt 209.2 mit einer ersten Schwenkachse 209.3 schwenkbar
an dem Wagenkasten 202 angelenkt. Die erste Schwenkachse 209.3 befindet
sich im Berech des Knicks des ersten Hebelarms 209.1 und
ist ortsfest mit dem Wagenkasten 202 verbunden.
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An
dem ersten freien Ende des ersten Hebelarms 209.1 befindet
sich der erste Anlenkpunkt 207.4 der ersten Wankstützeinrichtung 207,
während
am zweiten freien Ende des ersten Hebelarms 209.1 die Koppelstange 209.5 angelenkt
ist.
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Der
ebenfalls als kurzer Winkelhebel ausgebildete zweite Hebelarm 209.4 ist
in der Nähe
der zweiten Wankstützeinrichtung 208 um
einen zweiten Schwenkpunkt 209.6 mit einer zweiten Schwenkachse 209.7 schwenkbar
an dem Wagenkasten 202 angelenkt. Die zweite Schwenkachse 209.7 befindet sich
im Berech des Knicks des zweiten Hebelarms 209.4 und ist
ortsfest mit dem Wagenkasten 202 verbunden.
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An
dem ersten freien Ende des zweiten Hebelarms 209.4 befindet
sich der zweite Anlenkpunkt 208.4 der zweiten Wankstützeinrichtung 208,
während
am zweiten freien Ende des zweiten Hebelarms 209.1 die
Koppelstange 209.5 angelenkt ist.
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Der
erste Hebelarm 209.1 und der zweite Hebelarm 209.4 weisen
identische Abmessungen auf und sind symmetrisch zur Quermittenebene
des Wagenkasten 202 angeordnet. Dabei verläuft die Koppelstange 209.5 durchgehend
auf einer Seite der Verbindungsgeraden der Schwenkpunkte 209.2 und 209.6,
sodass eine gegenkraftfreie Auslenkung des ersten frei en Endes des
ersten Hebelarms 209.1 eine gegenläufige Auslenkung des ersten
freien Endes des zweiten Hebelarms 209.4 erzeugt und umgekehrt.
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Wegen
der Lage des ersten Anlenkpunktes 207.4 an dem ersten freien
Ende des ersten Hebelarms 209.1 und der Lage des zweiten
Anlenkpunktes 208.4 an dem ersten freien Ende des zweiten
Hebelarm 209.4 bedingt die Koppeleinrichtung 209 analog zu
der Koppeleinrichtung 109 aus 2 gegenläufige Auslenkungen
des ersten Anlenkpunktes 207.4 und des zweiten Anlenkpunktes 208.4 der
jeweiligen Wankstützeinrichtung 207 bzw. 208.
Der Betrag der Auslenkungen ist dabei gleich, während die Richtungen jeweils
entgegengesetzt sind.
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Im
Folgenden wird die Wirkungsweise der Koppeleinrichtung 209 und
der über
sie gekoppelten ersten Wankstützeinrichtung 207 und
zweiten Wankstützeinrichtung 208 erläutert.
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Bei
einer Fahrt in einem undeformierten Gleisbogen erfährt der
Wagenkasten 202 infolge der Zentrifugalkraft, die auf seinen
oberhalb der Fahrwerke liegenden Schwerpunkt wirkt, ein Wankmoment um
eine zur Fahrzeuglängsachse 201.1 parallele Wankachse.
Dieses Wankmoment resultiert in einer unterschiedlich starken Einfederung
der Sekundärfederung.
Liegt beispielsweise die Fahrzeuglängsseite 201.3 auf
der Bogenaußenseite,
federt der Teil der Kastenfedereinrichtungen auf dieser Seite stärker ein,
als auf der anderen Fahrzeuglängsseite 201.2. Im
undeformierten Gleisbogen federn die Kastenfedereinrichtungen auf
der jeweiligen Fahrzeuglängsseite 201.2 bzw. 201.3 dabei
gleich weit ein.
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Bei
unterschiedlich starker Einfederung der Kastenfedereinrichtungen
auf den beiden Fahrzeuglängsseiten 201.3 und 201.2 werden
die Hebel 207.2 der ersten Wankstützeinrichtung 207 auf
den beiden Fahrzeuglängsseiten 201.3 und 201.2 ebenfalls
unterschiedlich stark ausgelenkt. Dies hat eine elastische Torsion
der Torsionswelle 207.3 zur Folge. Gleiches gilt für die Hebel 208.2 der
zweiten Wankstützeinrichtung 208 auf
den beiden Fahrzeuglängsseiten 201.3 und 201.2.
Diese werden ebenfalls unterschiedlich stark ausgelenkt, sodass
eine elastische Torsion der Torsionswelle 208.3 erfolgt.
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Da
im undeformierten Gleisbogen entlang der Fahrzeuglängsachse 201.1 eine
im Wesentlichen gleichmäßige Kraftverteilung
herrscht und die Kastenfedereinrichtungen auf der jeweiligen Fahrzeuglängsseite 201.2 bzw. 201.3 somit
gleich weit einfedern, wirken an dem ersten Anlenkpunkt 207.4 und
dem zweiten Anlenkpunkt 208.4 senkrecht zur Fahrwerksebene
die gleichen Vertikalkräfte.
Dies hat zur Folge, dass der erste Hebel 209.1 und der
zweite Hebel 209.4 der Koppeleinrichtung 209 im
Wesentlichen in ihrer in 3 darge stellten Neutralstellung verbleiben.
Mit anderen Worten wird im undeformierten Gleisbogen mit den beiden
Wankstützeinrichtungen 207 und 208 der
selbe Effekt erzielt wie bei den bekannten Wankstützeinrichtungen,
bei denen alle Anlenkpunkte der beiden Wankstützeinrichtungen in fest am
Wagenkasten befestigten Lagerblöcken
liegen, wie dies in 3 durch die gestrichelten Konturen 210.1 auf
der Fahrzeuglängsseite 201.3 angedeutet
ist.
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Die
beschriebene Gestaltung der Koppeleinrichtung 209 und die
Anlenkung der beiden Wankstützeinrichtungen 207 und 208 an
der Koppeleinrichtung 209 haben andererseits den Effekt,
dass bei einer gegenkraftfreien ersten Verschiebung der ersten Wankstützeinrichtung 207 mit
einer ersten Auslenkung des ersten Anlenkpunktes 207.4 nach
unten über
die Koppeleinrichtung 209 eine gegenläufige zweite Verschiebung der
zweiten Wankstützeinrichtung 208 mit
einer zur ersten Auslenkung gegenläufigen zweiten Auslenkung des
zweiten Anlenkpunktes 208.4 nach oben bedingt wird.
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Bei
solchen Verschiebungen der Wankstützeinrichtungen 207 und 208 kommt
es zu keiner nennenswerten Torsion der Torsionswellen 207.3 und 208.3,
sodass über
die Wankstützeinrichtungen 207 und 208 keine
nennenswerten zusätzlichen
Kräfte
in den Wagenkasten 202 eingeleitet werden, welche den Wagenkasten 202 andernfalls
deformieren, insbesondere tordieren, würden.
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Erfolgt
bei dem Fahrzeug 201 aus 3 also eine
unterschiedliche Einfederung der Kastenfedereinrichtungen nicht
durch ein Wanken des Wagenkastens 202, sondern durch eine
Deformation, z. B. eine Torsion, des befahrenen Gleisstücks, d.
h. durch unterschiedliche Vertikalkoordinaten der Aufstandspunkte
der Räder
der Fahrwerke 204, 205 auf den – in 3 nicht
dargestellten – Schienen,
so können die
beiden Wankstützeinrichtungen 207 und 208 dank
der beschriebenen Gestaltung der Koppeleinrichtung 209 der
deformierten Gleisform durch synchrones Kippen des ersten Hebels 209.1 und
des zweiten Hebels 209.4 gegebenenfalls vollständig folgen.
Dabei kommt es je nach Art der Deformation der Gleislage gegebenenfalls
zu den beschriebenen Verschiebungen der beiden Wankstützeinrichtungen 207 und 208 ohne
Torsion der Torsionswellen 207.3 und 208.3.
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In
bestimmten Fällen
liegt beispielsweise eine Torsion des Gleises durch eine Längssteigung der
Schiene, die auf der – in
Fahrtrichtung – rechten Fahrzeuglängsseite 201.3 liegt,
bei horizontaler Lage der auf der linken Fahrzeuglängsseite 201.2 liegenden
Schiene vor, wobei die beiden Schienen in der Mitte zwischen den
beiden Fahrwerken 204, 205 das selbe Gleisniveau
aufweisen. In diesem Fall liegt der Aufstandspunkt des in Fahrtrichtung
vorn rechts befindlichen Rads höher
als derjenige des zum selben Fahrwerk gehörenden Rades auf der linken
Fahrzeuglängsseite 201.2.
Demgegenüber
liegt der Aufstandspunkt des in Fahrtrichtung hinten rechts befindlichen
Rads niedriger als derjenige des zum selben Fahrwerk gehörenden Rades
auf der linken Fahrzeuglängsseite 201.2. Ähnliche
Gleislagezustände
können
sich bei Fahrten in Abschnitten mit unterschiedlicher Gleisüberhöhung ergeben.
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Die über die
betreffenden Stangen 207.1 bzw. 208.1 übertragenen
Vertikalverschiebungen von vorderem und hinterem Rad auf der rechten
Fahrzeuglängsseite 201.3 führen nun
jedoch nicht zu einer Torsion der Torsionswellen 207.3 bzw. 208.3 der beiden
Wankstützeinrichtungen 207 und 208.
Diese werden vielmehr durch eine Hebung des zweiten Anlenkpunktes 208.4 über dem
rechten vorderen Rad und eine Senkung des ersten Anlenkpunktes 207.4 über dem
rechten hinteren Rad über
die synchrone Verkippung des ersten Hebels 209.1 und des
zweiten Hebels 209.4 um seine Kippachse 209.3 bzw. 209.7 ausgeglichen
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Es
versteht sich, dass bei unterschiedlicher Höhe der Hebung bzw. Senkung
der beiden auf derselben Fahrzeuglängsseite angeordneten Räder 204.2 und 205.2 der
Wagenkasten 202 durch die sich an der Koppeleinrichtung 209.2 ergebende
Restkraft im Mittenbereich um den halben Differenzbetrag auf dieser
Fahrzeuglängsseite
gehoben bzw. gesenkt wird. Reaktionskräfte, wie sie in den starr mit
dem Wagenkasten verbundenen Lagern bekannter Wankstützeinrichtungen
auftreten und welche den Wagenkasten 202 stark beanspruchen,
entfallen hierbei.
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Die
Koppeleinrichtung 209 bewirkt somit im Bereich der Wankstützeinrichtungen 207 und 208 eine
vorteilhafte Entkopplung von Reaktionen auf Wankbewegungen und Reaktionen
auf Gleisdeformationen, insbesondere Gleistorsion, indem mechanische
Verschiebungen an Anlenkpunkten 207.4 bzw. 208.4 der
Wankstützeinrichtungen 207 und 208 vorgenommen
werden. Die Erzielung des beschriebenen Ausgleichseffekts durch
mechanische Verschiebungen an Anlenkpunkten 207.4 bzw. 208.4 der Wankstützeinrichtungen 207 und 208 hat
neben der einfachen mechanischen Realisierung den Vorteil, dass
die Erfindung mit beliebig gestalteten Wankstützeinrichtungen eingesetzt
werden kann, ohne dass in irgend einer Form ein wesentlicher Eingriff
in die Gestaltung der Wankstützeinrichtung
vorgenommen werden muss.
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Wie
in 3 durch die Kontur 210.2 angedeutet ist,
können
im Bereich der Koppeleinrichtung 209 eine oder mehrere
Stell- und/oder Dämpfungseinrichtungen
vorgesehen sein, um aktive Stellkräfte zu erzeugen und/oder die
in der Anordnung auftretenden Bewegun gen zu dämpfen. So kann mit der Stell-
und/oder Dämpfungseinrichtung 210.2 beispielsweise
durch eine Längenänderung
der Koppelstange 209.5 aktiv eine gewünschte Rollbewegung des Wagenkastens 202 erzeugt
werden.
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Es
versteht sich hierbei, dass derartige Stell- und/oder Dämpfungseinrichtungen
bei anderen Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs auch an anderer
Stelle angeordnet sein können.
Ebenso versteht es sich, dass derartige Stell- und/oder Dämpfungseinrichtungen
auch bei sämtlichen
anderen hier beschriebenen Ausführungsbeispielen
zum Einsatz kommen können.
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Um
die beschriebene Entkopplung der Reaktionen der Wankstützeinrichtungen 207 und 208 zu erzielen
genügt
es auch hier, eine einzige Koppeleinrichtung 209 vorzusehen.
Dennoch versteht es sich, dass bei anderen Varianten der Erfindung
auch auf beiden Seiten eine entsprechende Koppeleinrichtung vorgesehen
sein kann. Weiterhin versteht es sich, dass bei anderen Varianten
der Erfindung auch eine Koppeleinrichtung vorgesehen sein kann,
die bei einer Verschiebung der ersten Wankstützeinrichtung auf der gegenüberliegenden
Fahrzeuglängsseite eine
gleichlaufende Verschiebung der zweiten Wankstützeinrichtung erzielt wird,
da hiermit insgesamt letztlich die gleiche Ausgleichsbewegung erzielt
werden kann.
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Viertes Ausführungsbeispiel
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Die
bisher beschriebenen Ausführungsbeispiele
bezogen sich auf Anwendungen innerhalb eines Fahrwerks bzw. innerhalb
eines Wagens als erster Fahrzeugkomponente, bei denen innerhalb
der jeweiligen Struktur der Fahrzeugkomponente übermäßige Torsionsbelastungen infolge
von Gleisverwindungen vermieden werden sollen. Eine vergleichbare Aufgabe
stellt sich für
Gliederzüge
wie z.B. mehrteilige Straßenbahnen
oder Triebzüge,
welche aus einzelnen, miteinander gekoppelten Segmenten mit dazwischenliegenden Übergängen für Fahrgäste bestehen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn einzelne Segmente nicht auf eigenen
Fahrwerken abgestützt werden,
sondern als so genannte „Sänfte" über Gelenkverbindungen im Bodenbereich
und ggf. weitere Koppelelemente im Dachbereich mit ihren Nachbarsegmenten
verbunden sind.
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Auch
hier lässt
sich die Erfindung vorteilhaft anwenden. Die 4 und 5 zeigen
schematische Draufsichten auf einen Teil eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs 301 mit
einer Fahrzeuglängsachse 301.1.
Das Fahrzeug 301 umfasst eine erste Fahrzeugkomponente
in Form eines radlosen ersten Wagenkastens 302, der an
zwei benachbarten zweiten Fahr zeugkomponenten in Form eines zweiten
Wagenkastens 311 und eines dritten Wagenkastens 312 nach
Art einer solchen Sänfte
abgestützt
ist.
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Die
Wagenkästen 311 und 312 sind
jeweils im Anschlussbereich an den ersten Wagenkasten 302 über entsprechende
Federeinrichtungen auf Fahrwerken 304 und 305 abgestützt. Der
erste Wagenkasten 302 stützt sich somit über den
zweiten Wagenkasten 311 und die zugehörige Federeinrichtung auf dem
ersten Fahrwerk 304 und über den dritten Wagenkasten 312 und
die zugehörige
Federeinrichtung auf dem zweiten Fahrwerk 305 ab. Die Wagenkästen 302, 311 und 312 stellen
dabei mit anderen Worten Fahrzeugsegmente des mehrgliedrigen Fahrzeugs 301 dar.
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Während übermäßige Wankdifferenzen
zwischen den Wagenkästen 302, 311 und 312 verhindert werden
sollen, sollen sich aufgrund des Befahrens von den oben ausführlich beschriebenen
deformierten Gleisabschnitten, insbesondere von Gleisverwindungen,
einstellende gestaffelte Neigungen der aufeinander folgender Wagenkästen 302, 311 und 312 um
ihre jeweilige Längsachse
zugelassen werden.
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Bekannte
Lösungen
weisen z.B. im Dachbereich zwischen benachbarten Wagenkästen in
Querrichtung angeordnete und diese gelenkig verbindenden Stangen
auf, wie sie in 4 durch die gestrichelten Konturen 310 angedeutet
sind. Die Wagenkästen 302, 311, 312 sind
weiterhin beispielsweise durch eine – nicht dargestellte – Artikulation
im Bodenbereich gelenkig miteinander verbunden. Bei Wankbewegungen
eines Wagenkastens 302, 311, 312, d.
h. einer Querbewegung im Dachbereich gegenüber dem tiefer liegenden Wankpol,
wird diese Querbewegung über
die Steifigkeit der Stangen 310 auf den benachbarten Wagenkasten
des Gliederzugs übertragen.
Die Stangen 310 verhindern somit das Wanken der Wagenkästen 302, 311, 312 relativ
zueinander, während
gleichzeitig relative Nickbewegungen der Wagenkästen 302, 311, 312,
wie sie beim Befahren von Gleiswannen oder -kuppen auftreten können, zugelassen
werden.
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Beim
Befahren von Gleisverwindungen versuchen diese Stangen 310 jedoch,
die benachbarten Wagenkästen 302, 311, 312 alle
parallel zueinander, insbesondere in Vertikalrichtung parallel zueinander zu
halten, was zum Entstehen starker Zwangskräfte in den Anlenkpunkten dieser
Stangen 310 und damit der Struktur der Wagenkästen 302, 311, 312 führt.
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Um
diesen Nachteil zu überwinden,
ist eine erfindungsgemäße Entkoppelung
der dynamisch bedingten und unerwünschten Wankbewegung von der durch
das Befahren eines deformierten Gleisabschnitte, z. B. einer Gleisverwindung,
erzeugten relativen Querneigung aufeinander folgender Segmente eines
Gliederzugs erforderlich.
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Dies
wird bei dem in 4 und 5 schematisch
dargestellten Fahrzeug 301 wie folgt erreicht, wobei die 4 in
der Draufsicht die Situation auf ebenem Gleis und die 5 die
Situation auf verwundenem Gleis darstellt:
Zwischen dem jeweiligen
zweiten Wagenkasten 311, 312 und dem ersten Wagenkasten 302 ist
jeweils eine Wankstützeinrichtung 307 bzw. 308 angeordnet. So
ist zwischen dem Wagenkasten 311 und dem Wagenkasten 302 eine
erste Wankstützeinrichtung 307 vorgesehen,
während
zwischen dem Wagenkasten 312 und dem Wagenkasten 302 eine
zweite Wankstützeinrichtung 308 vorgesehen
ist.
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Die
erste Wankstützeinrichtung
ist in Form einer ersten Zug-Druck-Stange 307 ausgebildet,
die einerseits schwenkbar an einer Konsole an dem zweiten Wagenkasten 311 angelenkt
ist. An ihrem dem ersten Wagenkasten 302 zugewandten Ende
ist die erste Stange 307 drehbar in einem ersten Anlenkpunkt 307.4 in
einem ersten freien Ende eines ersten Hebelarms 309.1 einer
Koppeleinrichtung 309 gelagert, deren Funktion weiter unten
noch näher
erläutert
wird.
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In
analoger Weise ist die zweite Wankstützeinrichtung 308 in
Form einer zweiten Zug-Druck-Stange 308 ausgebildet,
die einerseits schwenkbar an einer Konsole an dem dritten Wagenkasten 312 angelenkt
ist. An ihrem dem ersten Wagenkasten 302 zugewandten Ende
ist die zweite Stange 308 drehbar in einem zweiten Anlenkpunkt 308.4 in
einem ersten freien Ende eines zweiten Hebelarms 309.4 der
Koppeleinrichtung 309 gelagert. Der erste Hebelarm 309.1 und
der zweite Hebelarm 309.4 sind über eine Koppelstange 309.5 mechanisch
verbunden, sodass die erste Wankstützeinrichtung 307 über die
Koppeleinrichtung 309 mit der zweiten Wankstützeinrichtung 308 mechanisch
gekoppelt ist.
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Der
als kurzer Winkelhebel ausgebildete erste Hebelarm 309.1 ist
in der Nähe
der ersten Wankstützeinrichtung 307 um
einen ersten Schwenkpunkt 309.2 mit einer ersten Schwenkachse
schwenkbar an dem ersten Wagenkasten 302 angelenkt. Die
erste Schwenkachse befindet sich im Berech des Knicks des ersten
Hebelarms 309.1 und ist ortsfest mit dem ersten Wagenkasten 302 verbunden.
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An
dem ersten freien Ende des ersten Hebelarms 309.1 befindet
sich der erste Anlenkpunkt 307.4 der ersten Wankstützeinrichtung 307,
während
am zweiten freien Ende des ersten Hebelarms 309.1 die Koppelstange 309.5 angelenkt
ist.
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Der
ebenfalls als kurzer Winkelhebel ausgebildete zweite Hebelarm 309.4 ist
in der Nähe
der zweiten Wankstützeinrichtung 308 um
einen zweiten Schwenkpunkt 309.6 mit einer zweiten Schwenkachse
schwenkbar an dem ersten Wagenkasten 302 angelenkt. Die
zweite Schwenkachse 309.7 befindet sich im Berech des Knicks
des zweiten Hebelarms 309.4 und ist ortsfest mit dem Wagenkasten 302 verbunden.
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An
dem ersten freien Ende des zweiten Hebelarms 309.4 befindet
sich der zweite Anlenkpunkt 308.4 der zweiten Wankstützeinrichtung 308,
während
am zweiten freien Ende des zweiten Hebelarms 309.1 die
Koppelstange 309.5 angelenkt ist.
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Der
erste Hebelarm 309.1 und der zweite Hebelarm 309.4 weisen
identische Abmessungen auf und sind symmetrisch zur Quermittenebene
des ersten Wagenkastens 302 angeordnet. Dabei verläuft die
Koppelstange 309.5 durchgehend auf einer Seite der Verbindungsgeraden
der Schwenkpunkte 309.2 und 309.6, sodass eine
gegenkraftfreie Auslenkung des ersten freien Endes des ersten Hebelarms 309.1 eine
gegenläufige
Auslenkung des ersten freien Endes des zweiten Hebelarms 309.4 erzeugt und
umgekehrt.
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Wegen
der Lage des ersten Anlenkpunktes 307.4 an dem ersten freien
Ende des ersten Hebelarms 309.1 und der Lage des zweiten
Anlenkpunktes 308.4 an dem ersten freien Ende des zweiten
Hebelarm 309.4 bedingt die Koppeleinrichtung 309 analog zu
der Koppeleinrichtung 109 aus 2 gegenläufige Auslenkungen
des ersten Anlenkpunktes 307.4 und des zweiten Anlenkpunktes 308.4 der
jeweiligen Wankstützeinrichtung 307 bzw. 308.
Der Betrag der Auslenkungen ist dabei gleich, während die Richtungen jeweils
entgegengesetzt sind.
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Im
Folgenden wird die Wirkungsweise der Koppeleinrichtung 309 und
der über
sie gekoppelten ersten Wankstützeinrichtung 307 und
zweiten Wankstützeinrichtung 308 erläutert.
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Erfährt der
erste Wagenkasten 302, z. B. infolge einer Laufunruhe und
seines hochliegenden Schwerpunkts, ein reines Wankmoment um eine Wankachse
parallel zur Fahrzeuglängsachse 301.1, so
bewegen sich der erste Anlenkpunkt 307.4 und der zweite
Anlenkpunkt 308.4 an seinen beiden Wagenkastenenden gegenüber den
benachbarten Wagenkästen 311, 312 in
gleicher Relativrichtung. Dadurch wird auf die ersten freien Enden
der beiden Winkelhebel 309.1 und 309.4 symmetrisch
belastet, d. h. es wird auf sie jeweils eine Kraft im Wesentlichen
gleicher Richtung und gleichen Betrags ausgeübt. Aufgrund ihrer eigenen
Steifigkeit und der Steifigkeit der Koppelstange 309.5 werden
die Winkelhebel 309.1 und 309.4 an einer Drehung
gehindert, sodass die Anordnung wie die bekannten Stangen 310 der
Wankbewegung entgegenwirkt.
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Bei
Verwindung des Gleises werden die Wagenkästen 302, 311, 312 etc.
in Fahrtrichtung sukzessive aus der Vertikalrichtung ausgelenkt.
Die relative Horizontalbewegung zwischen dem ersten Wagenkasten 302 und
dem vorausfahrenden dritten Wagenkasten 312 sowie zwischen
dem ersten Wagenkasten 302 und dem nachfolgenden zweiten
Wagenkasten 311 erfolgt nun in entgegengesetzter Richtung.
Dadurch können
sich die beiden Winkelhebel 309.1 und 309.4 um
ihren jeweiligen Schwenkpunkt 309.2 bzw. 309.6 gleichsinnig
drehen. Die Koppelstange 309.5 erfährt hierbei keine nennenswerte Kraft,
sondern bewegt sich ebenso nahezu widerstandslos in Fahrzeuglängsrichtung 301.1 Dadurch werden
die Konsolen an den Wagenkästen 302, 311, 312 sowie
die Wagenkästen 302, 311, 312 selbst nicht
wie im herkömmlichen
Fall mit den Stangen 310 mit Zwangskräften belastet.
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Bei
einer Mischform beider Bewegungen, d. h. bei gleichzeitigem Wanken
eines Wagenkastens während
der Überfahrt über ein
Stück deformiertes Gleis,
werden nur die dem eigentlichen Wanken eines einzelnen Wagenkastens
gegenüber
den ihm benachbarten Wagenkästen
entsprechenden Differenzkräfte
von den Konsolen der Wankstützeinrichtungen 307, 308 aufgenommen,
während
die durch die Gleisverwindung hervorgerufene zunehmende Schrägstellung
der Wagenkästen 302, 311, 312 in Querrichtung
keine unerwünschten
Zwangskräfte hervorruft.
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Fünftes Ausführungsbeispiel
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführung
des erfindungsgemäßen Fahrzeugs 401 mit
den Wagenkästen 402, 411, 412 ist
in 6 dargestellt. Das Fahrzeug 401 entspricht
dabei in seiner grundsätzlichen
Gestaltung und Funktionsweise dem Fahrzeug 301 aus 4,
sodass hier lediglich auf die Unterscheide eingegangen werden soll.
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Der
einzige Unterschied zur Ausführung
aus 4 besteht in der Gestaltung der Koppeleinrichtung 409, über welche
die beiden Wankstützeinrichtungen 407 und 408 miteinander
gekoppelt sind. An Stelle der Koppelstange 309.5 umfasst
die Koppeleinrichtung 409 eine hydraulische Kopplung 409.5 mit
Hydraulikzylindern 409.8 und 409.9, deren Arbeitsräume über eine
Hydraulikleitung 409.10 verbunden sind.
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Die
Hydraulikzylinder 409.8 und 409.9 sind jeweils
an einem Ende schwenkbar an dem ersten Wagenkasten 402 angelenkt.
An seinem anderen Ende ist der erste Hydraulikzylinder 409.8 an
dem ersten Hebelarm 409.1 schwenkbar angelenkt, während der
zweite Hydraulikzylinder 409.9 schwenkbar an dem und einen
zweiten Hebelarm 409.4 angelenkt ist.
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Es
versteht sich, dass bei anderen Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
die vorstehend beschriebene hydraulische Koppeleinrichtung auch mit
einer aktiven Stelleinrichtung und/oder einer Dämpfungseinrichtung versehen
sein kann. So kann beispielsweise eine entsprechende Pump- und Steuereinheit
oder dergleichen vorgesehen sein, welche den Füllgrad der Arbeitsräume der
Hydraulikzylinder entsprechend den Vorgaben einer Steuereinrichtung modifiziert.
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Es
versteht sich, dass bei anderen Varianten des erfindungsgemäßen Fahrzeugs
die vorstehend beschriebenen oder auch andere Kopplungsmechanismen
einzeln oder zur in Kombination zur Anwendung kommen können, um
die erfindungsgemäße Kopplung
zwischen den Wankstützeinrichtungen
zu realisieren.
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Die
vorliegende Erfindung wurde vorstehend ausschließlich anhand von Beispielen
für Schienenfahrzeuge
beschrieben. Es versteht sich schließlich weiterhin, dass die Erfindung
auch in Verbindung mit beliebigen anderen Fahrzeugen zum Einsatz
kommen kann.