DE102005040169A1 - Höhenvariabel einbaubarer Drehzahlsensor - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Montieren von Sensoren
(40) an einer Trägerplatte
(10) eines Steuermoduls mit nachfolgenden Verfahrensschritten:
Ein Sensor (40) wird ausgerichtet und in einen Sensordom (18) der Trägerplatte (10) in Montagerichtung (56) eingeschoben. Danach erfolgt die Einstellung eines Sensoreinbaumaßes (88) in Bezug auf eine Oberseite (16) der Trägerplatte (10). Es wird eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Sensor (40) und dem Sensordom (18) durch Einbringen einer Fixiermasse (68) in einen Hohlraum (64) hergestellt und während des Einschiebens des Sensors (40) in den Sensordom (18) wird eine form- oder stoffschlüssige Sensorkontaktierung (76) zwischen dem Sensor (40) und trägerplattenseitigen Kontaktierungen (70) erzeugt.
Ein Sensor (40) wird ausgerichtet und in einen Sensordom (18) der Trägerplatte (10) in Montagerichtung (56) eingeschoben. Danach erfolgt die Einstellung eines Sensoreinbaumaßes (88) in Bezug auf eine Oberseite (16) der Trägerplatte (10). Es wird eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Sensor (40) und dem Sensordom (18) durch Einbringen einer Fixiermasse (68) in einen Hohlraum (64) hergestellt und während des Einschiebens des Sensors (40) in den Sensordom (18) wird eine form- oder stoffschlüssige Sensorkontaktierung (76) zwischen dem Sensor (40) und trägerplattenseitigen Kontaktierungen (70) erzeugt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen höhenvariabel einbaubaren Drehzahlsensor, der insbesondere an Getriebesteuermodulen im Kraftfahrzeugbereich als Drehzahlsensor zur Erfassung der An- oder Abtriebsdrehzahl eingesetzt werden kann.
-
DE 103 48 651 A1 bezieht sich auf eine Einbaueinheit für ein Kraftfahrzeug insbesondere zur Steuerung eines Getriebes des Kraftfahrzeuges. Die Einbaueinheit umfasst ein Trägerteil sowie an dem Trägerteil angeordnete elektrische und/oder elektronische Baugruppen sowie an dem Trägerteil angeordnete elektrische Verbindungselemente zur elektrischen Verbindung der elektrischen und/oder elektronischen Baugruppen. Die elektrischen Verbindungselemente sind in Form wenigstens eines FFC-Flachbandkabels ausgebildet, in dem wenigstens zwei parallel zueinander verlaufende Metallbandleiter angeordnet sind. Die parallel zueinander verlaufenden Metallbandleiter sind aus gewalzten Metalldrähten gefertigt, die in ein flaches streifenförmiges Isolierstoffband eingebettet sind. - Das wenigstens eine FFC-Flachbandkabel ist mittels einteiliger oder mehrteilig ausgebildeter Kunststoffteile an dem Trägerteil angeordnet. Die Enden der Metallbandleiter des wenigstens einen FFC-Flachbandkabels sind an wenigstens einem Ende eines Verbindungsabschnittes aus der Isolierstoffumhüllung des FFC-Flachbandkabels herausgeführt und in einem mit einer Aussparung versehenen wannenförmigen Kunststoffteil gehalten. Die Aussparung des wannenförmigen Kunststoffteils ist mit einer Isolierstofffüllung befüllt. Das Kunststoffteil umfasst wenigstens ein an dem FFC-Flachbandkabel durch Umspritzen des FFC-Flachbandkabels mit Kunststoff befestigtes erstes Kunststoffelement. Das Kunststoffteil weist darüber hinaus wenigstens ein mit dem ersten Kunststoffelement verbindbares zweites Kunststoffelement auf, das an dem Trägerteil befestigt ist und vorzugsweise mittels an dem Kunststoffteil ausgebildeten und durch Öffnungen des Trägerteils hindurchgeführten und umgeformten Zapfen an dem Trägerteil befestigt ist.
- Darüber hinaus umfasst die Einbaueinheit wenigstens eine Baugruppe, die als Steckerleiste mit Steckkontakten ausgebildet ist. Bei heutigen, im Kraftfahrzeugbereich eingesetzten Getriebesteuermodulen werden zum Beispiel für die Erfassung der Abtriebsdrehzahl Sensoren eingebaut, die verschieden lang ausgeführt sind. Üblicherweise werden die Sensoren in einen entsprechend konfigurierten Sensordom einer Trägerplatte eingedrückt, wobei sich der Sensor dort zentriert. Die Fixierung des Sensors erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite am Sensorfuß. Dort wird der Sensor mit zwei Warmverstemmungen an der Trägerplatte befestigt. Die elektrische Kontaktierung zum Getriebesteuermodul erfolgt durch Stanzgitter, die durch Laserschweißen miteinander verbunden werden. Von Nachteil bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen und der Lösung gemäß
DE 103 48 641 A1 ist der Umstand, dass die erforderlichen, verschieden langen Sensorelemente jeweils eigene Werkzeugsätze zur Herstellung des Sensors notwendig machen, was den fertigungstechnisch zu betreibenden Aufwand erhöht. - Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen wird ein möglichst kleiner Luftspalt zwischen einem Sensorkopf und einem Impulsgeberrad, um ein Beispiel zu nennen, angestrebt. Dieser Luftspalt ist jedoch toleranzbehaftet, wobei sich die Gesamttoleranz aus der Toleranz der Sensorlänge, der Toleranz der Trägerplatte und einer Einbautoleranz aufsummiert. Aufgrund der sich ausgehend von einem anzustrebenden Luftspalt aufsummierenden, oben skizzierten Toleranzkette kann es vereinzelt dazu kommen, dass ein Sensorkopf in einem unzulässig weiten Abstand vom Impulsgeberrad angeordnet ist, was signalerfassungstechnische Nachteile mit sich bringt. Daher werden möglichst geringe Einbautoleranzen angestrebt, um einen wohldefinierten Luftspalt zwischen einem ein Impulsgeberrad z. B. abtastenden Sensorkopf zu gewährleisten.
- Darstellung der Erfindung
- Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, die je nach Typ des Getriebesteuermoduls erforderlichen, verschieden lang ausgebildeten Sensoren durch variables Einpressen und anschließendes Fixieren eines Einheitssensorelementes darzustellen. Dadurch wird eine einfache und kostengünstige Herstellung eines Getriebesteuermoduls realisiert, da nur ein Sensorwerkzeugsatz sowie lediglich eine Montagelinie für Sensoren erforderlich sind. Ferner ist eine äußerst einfache Sensor-Montageeinrichtung in der Modulmontage realisierbar. Durch den Einsatz eines Einheitssensorelementes ergibt sich insbesondere die Möglichkeit, die Einbauhöhe des Einheitssensormoduls im Getriebesteuermodul bei der Montage sehr genau einzustellen. Die Montagegenauigkeit ist insbesondere hinsichtlich eines geringen Luftspaltes von Vorteil, der Funktionsvorteile bringt. Bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung kann das Einbaumaß im Montageprozess sehr genau eingestellt werden. Insbe sondere wird die Toleranzkette aus Trägerplatte, Sensorlänge und Einbautoleranz vermieden, so dass der tatsächliche Luftspalt zwischen dem Sensorkopf und einem Impulsgeberrad zum Beispiel eines Kraftfahrzeuggetriebes wesentlich genauer eingestellt werden kann. Aus signalerfassungstechnischer Sicht ist ein möglichst geringer Luftspalt L zwischen der Umfangsfläche des Impulsgeberrades und der Position des Sensorkopfes des Sensorelementes anzustreben. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung ist das sich im Montageprozess gemäß des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahrens einstellende Sensoreinbaumaß hochgenau. Des Weiteren ist von Vorteil, dass mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Montageverfahren ein Antriebsdrehzahlen oder Abtriebsdrehzahlen erfassender Sensor stufenlos im Sensordom einer Trägerplatte, zum Beispiel eines Getriebesteuermoduls, eingelassen werden kann.
- Zeichnung
- Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
- Es zeigt:
-
1 eine Sensorbefestigung eines Sensorelementes an einer Trägerplatte eines Getriebesteuermoduls gemäß des Standes der Technik, -
2 die sich bei der Anordnung gemäß1 ergebende Toleranzkette, -
3 das erfindungsgemäß vorgeschlagene Einheitssensorelement mit Stanzgitterumspritzung und freiliegenden Stanzgitterbereichen, -
4 ein in einen Sensordom einer Trägerplatte eingelassenes Sensorelement gemäß der Darstellung in3 , -
5 eine erstes Ausführungsbeispiel einer Kontaktierung des Sensorelementes gemäß der Darstellung in4 mit der Trägerplatte, -
6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Kontaktierungsmöglichkeit zwischen dem Sensorelement gemäß4 und der Trägerplatte, -
7 den Schnittverlauf durch die Kontaktierung gemäß des Schnittverlaufes VII-VII aus6 , -
8 einen Schnitt durch die Kontaktierungsmöglichkeit zwischen Sensorelement und Trägerplatte gemäß des Schnittverlaufes VIII-VIII in6 und -
9 die sich bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung ergebende Toleranzkette. - Der Darstellung gemäß
1 ist eine Sensorbefestigung eines Sensorelementes an einer Trägerplatte gemäß des Standes der Technik zu entnehmen. - Eine Trägerplatte
10 eines Getriebesteuermoduls für Kraftfahrzeuggetriebe umfasst eine Vielzahl von Ausnehmungen14 , die durch Stege12 voneinander getrennt sind. In der Trägerplatte10 ist ein Sensordom18 ausgebildet, in welchen ein Sensor20 eingelassen ist. Die Symmetrieachse des Sensordoms18 ist durch Bezugszeichen30 gekennzeichnet. Über Zentriernoppen24 wird der Sensor20 innerhalb des Sensordoms18 , der sich über die Oberseite16 der Trägerplatte10 erstreckt, zentriert. Die an einem Sensorfuß22 liegenden Kontakte des Sensors20 werden an einer Sensorkontaktierung26 mit den innerhalb der Trägerplatte10 verlaufenden Stanzgittern zum Beispiel durch Laserverschweißen kontaktiert. Die Befestigung des Sensors20 erfolgt zum Beispiel im Wege einer Warmverstemmung am Sensorfuß22 , angedeutet durch Bezugszeichen28 . - Aus der Darstellung gemäß
2 geht die Toleranzkette einer aus dem Stand der Technik bekannten Sensoranordnung näher hervor. - Ein Luftspalt L, in dem sich ein an der Stirnseite des Sensors
20 befindliches Sensorelement im Umfang eines Impulsgeberrades32 befindet, ist toleranzbehaftet. Bei der in2 dargestellten Lösung ist die Trägerplatte10 mit einer Toleranz34 behaftet, ferner die Sensorlänge36 des Sensors20 sowie die sich bei der Montage ergebende Einbautoleranz38 . Dies führt zu einer Gesamttoleranz39 des Getriebesteuermoduls, die von mindestens drei Einzeltoleranzen abhängig ist. Aufgrund sich ungünstig addierender Toleranzen34 ,36 beziehungsweise38 kann der Sensor20 so weit vom Umfang des Impulsgeberrades32 entfernt angeordnet sein, dass die Signalerfassung zwischen Impulsgeberrad32 und dem Sensor20 beeinträchtigt ist. Dies ist konstruktiv möglichst zu vermeiden. Die vom Getriebe herrührenden Toleranzen, die ebenfalls Einfluss auf den Luftspalt L haben, werden im Folgenden nicht weiter betrachtet. - Der Darstellung gemäß
3 ist der erfindungsgemäß vorgeschlagene Einheitssensor zu entnehmen, welcher zum Beispiel als Sensor zur Erfassung der Antriebs- oder Abtriebsdrehzahl eingesetzt werden kann. - Der in
3 dargestellte Drehzahlsensor40 umfasst an seinem Kopf eine Fläche42 , an der der Drehzahlsensor40 von einem Montagewerkzeug ergriffen und ausgerichtet werden kann. Die Fläche42 ist an einem Sensorbecher44 des Drehzahlsensors40 ausgebildet, dessen Umfangsfläche über einen sich in axiale Richtung erstreckenden längeren Bereich mit Rillen46 versehen ist. Der Sensorbecher44 ist mit einer Füllung48 einer Vergussmasse versehen. An den Sensorbecher44 schließen sich Stanzgitter52 an, die in einer standardisierten Überlänge ausgebildet sind. Die sich unmittelbar an den Sensorbecher44 anschließenden Bereiche der Stanzgitter52 sind von einer Stanzgitterumspritzung50 umschlossen; die Stanzgitter52 sind am Sensorbecher44 des Drehzahlsensors40 in einem Abstand54 zueinander befestigt. Die Stanzgitter52 weisen darüber hinaus eine durch Bezugszeichen55 angedeutete freie Länge auf, die zu Ausbildung einer elektrischen Kontaktierung mit der Trägerplatte10 beispielsweise eines Getriebesteuermoduls dient. -
4 zeigt den Einheitssensor gemäß der Darstellung in3 im in einen Sensordom einer Trägerplatte montierten Zustand. - Der Darstellung gemäß
4 ist entnehmbar, dass der Drehzahlsensor40 gemäß der Darstellung in3 in Montagerichtung56 in den Sensordom18 eingeschoben ist. Entsprechend eines gewünschten Einbaumaßes88 des Drehzahlsensors40 , was zwischen der Oberseite16 der Trägerplatte10 und der Stirnseite des Drehzahlsensors40 genommen wird, folgt ein Einschieben des Drehzahlsensors40 in den Sensordom18 . Zwischen einer Innenseite60 der Wand58 des Sensordoms18 und der Umfangsfläche des Sensorbechers44 des Drehzahlsensors40 stellt sich eine leichte Presspassung ein, mit welcher der Drehzahlsensor40 im Sensordom18 fixiert ist. - Vor dem Einschieben in die Öffnung des Sensordoms
18 wird der Drehzahlsensor40 zuvor an der Fläche42 ausgerichtet, so dass die Stanzgitter52 beim Einschieben in Öffnungen72 der Trägerplatte10 keinen Schaden nehmen. - Der Sensordom
18 kann durch rippenförmige Abstützungen84 , die an der Trägerplatte10 angespritzt sein können, verstärkt sein. Der Sensordom18 ist Teil der bevorzugt als Kunststoffspritzgießbauteil hergestellten Trägerplatte10 . Nach dem Einpressen in den Sensordom18 ist der Drehzahlsensor40 durch die sich zwischen der Umfangsfläche des Sensorbechers44 und der Innenseite60 der Wand58 einstellende Pressung fixiert. Die endgültige Fixierung erfolgt durch Einspritzen einer Fixiermasse, wie zum Beispiel Klebstoff, Schmelzkleber oder eine leicht fließende Kunststoffspritzgussmasse in eine Einspritzöffnung66 , die in der Wand58 des Sensordoms18 vorgesehen ist. Die in der Darstellung gemäß3 nur auf einer Seite dargestellte Fixiermasse68 füllt beim Einspritzen den von einem Hinterschnitt62 begrenzten Hohlraum64 aus und verfließt zwischen die Rillen46 , die an der Mantelfläche des Sensorbechers44 ausgebildet sind. Ein Formschluss des Drehzahlsensors40 mit dem Sensordom18 kann durch den Hinterschnitt62 im Sensordom18 realisiert werden. Der Durchmesser des Hinterschnittes62 ist so gewählt, dass er im Spritzgusswerkzeug zwangsentformt werden kann. - Beim Einführen des Drehzahlsensors
40 in den Sensordom18 werden die freiliegenden Enden der Stanzgitter52 zunächst durch Einführschrägen74 zentriert, bevor die freiliegenden Stanzgitter52 die Öffnungen72 der Trägerplatte10 passieren. Sobald die freiliegenden Enden der Stanzgitter52 die Öffnungen72 passiert haben, folgt eine elektrische Kontaktierung76 zwischen den freien Enden der Stanzgitter72 und einem Stanzgitter70 , welches in die Trägerplatte10 eingespritzt oder eingelegt ist. Die elektrische Kontaktierung76 ist in den4 bis7 eingehender dargestellt. - Zwischen den Öffnungen
72 , die in der Trägerplatte10 eines Getriebesteuermoduls beispielsweise ausgebildet sein können, befindet sich ein rippenförmiger Trennsteg90 , welcher Kurzschlüsse zwischen den Kontaktierungen verhindert. - Aus der Darstellung gemäß
4 geht hervor, dass sich nach Herstellen der elektrischen Kontaktierung76 zwischen den Stanzgittern52 des Drehzahlsensors40 und dem trägerplattenseitigen Stanzgitter70 ein Stanzgitterüberstand78 in Bezug auf die freiliegenden Enden der Stanzgitter52 einstellt. Der Stanzgitterüberstand78 gemäß der Darstellung in4 ist abhängig vom Sensoreinbaumaß88 . Der Stanzgitterüberstand78 kann nach dem Herstellen der elektrischen Kontaktierung76 einfach abgelängt werden. Danach kann optional die elektrische Kontaktierung76 zwischen dem trägerplattenseitigen Stanzgitter70 und den frei überstehenden Enden der Stanzgitter52 durch eine Abdeckplatte80 abgedeckt werden, um die hergestellten elektrischen Kontaktierungen76 vor Feuchtigkeit, Korrosion und Partikelablagerung zu schützen. - Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Trägerplatte
10 zum Beispiel eines Getriebesteuermoduls mehrere Sensordome18 aufweisen kann sowie mit einer Anzahl von Befestigungsbuchsen82 versehen sein kann, die in der Darstellung gemäß3 angedeutet sind. Aus der Darstellung gemäß3 geht zudem hervor, dass sich abhängig vom jeweiligen individuellen Sensoreinbaumaß88 aufgrund der Überlänge der freien Enden der Stanzgitter52 ein Überstehmaß86 des Drehzahlsensors40 ergibt, welches die Einbauvariabilität bezüglich der Einbauhöhe des Drehzahlsensors40 im Sensordom18 andeutet. Ent sprechend dieses Maßes86 sind am Umfang des Sensorbechers44 die Rillen46 angeordnet, so dass der Drehzahlsensor40 im Sensordom18 in jeder beliebigen innerhalb des Maßes86 liegenden Einbauhöhe durch das Einspritzen einer Fixiermasse68 durch die Einspritzöffnung66 stoff- oder formschlüssig fixiert werden kann. - Der Darstellung gemäß
5 ist eine Schneid-Klemm-Kontaktierung zwischen den freien Enden der Stanzgitter und dem trägerplattenseitigen Stanzgitter zu entnehmen. - Beim Einschieben der Stanzgitter
52 erfolgt durch die in der Trägerplatte10 oberhalb der Öffnungen72 ausgebildeten Einführschrägen74 eine Zentrierung der freiliegenden Enden der Stanzgitter52 . Beim weiteren Einschieben der Stanzgitter52 beim Einbau des Drehzahlsensors40 in den Sensordom18 werden Kontaktfahnen94 ,96 , die an dem trägerplattenseitigen Stanzgitter70 ausgeführt sind, auseinandergedrückt und es stellt sich eine Schneid-Klemm-Kontaktierung76 ein. Aufgrund der Vorspannung des Werkstoffes des Stanzgitters liegen die erste und die zweite Kontaktfahne94 ,96 an den Stanzgittern52 an, wie der Schnittdarstellung gemäß7 entsprechend des in5 eingetragenen Schnittverlaufes VII-VII entnommen werden kann. Nach Herstellen der Kontaktierung76 – wie in7 dargestellt – kann das abzulängende Stanzgittermaterial (in7 gestrichelt dargestellt, vgl. Bezugszeichen98 )) abgetrennt werden und die in4 dargestellte Abdeckung80 kann der Unterseite der Trägerplatte10 auf die wie obenstehend beschriebenen Kontaktierungen76 zwischen den Drehzahlsensor40 und der Trägerplatte10 aufgebracht werden. - Den Darstellungen gemäß der
6 und8 ist eine weitere Ausführungsmöglichkeit einer elektrischen Kontaktierung76 zwischen den freien Enden der Stanzgitter52 und dem in die Trägerplatte10 eingelassenen Stanzgitter70 zu entnehmen. - Aus der Darstellung gemäß
6 geht hervor, dass die freien Enden der Stanzgitter52 vor dem Einschieben in die Öffnungen72 der Trägerplatte10 über die Einführschrägen74 ebenfalls zentriert werden. Ein weiteres Einschieben der freiliegenden Enden der Stanzgitter52 erfolgt nun derart, dass diese so weit eingeschoben werden, dass die freien Enden der Stanzgitter52 einem ungebogenen Ende102 des trägerplattenseitigen Stanzgitters70 gegenüberliegen. Das umgebogene Ende102 des trägerplattenseitigen Stanzgitters70 wird mit dem freien Ende des Stanzgitters52 zur Deckung gebracht und anschließend erfolgt eine stoffschlüssige Verbindung100 zum Beispiel im Wege des Widerstands oder des Laserschweißens. - Die stoffschlüssige Verbindung
100 ist in der Schnittdarstellung gemäß8 entsprechend des Schnittverlaufes VIII-VIII in6 dargestellt. Aus der Darstellung gemäß7 lässt sich zudem entnehmen, dass nach Herstellung der stoffschlüssigen Verbindung100 zwischen dem umgebogenen Ende102 des trägerplattenseitigen Stanzgitters70 und des freien Endes des Stanzgitters52 des Drehzahlsensors40 ein abzulängendes Stanzgittermaterial98 – hier gestrichelt dargestellt – unterhalb der stoffschlüssigen Verbindung100 abgetrennt werden kann. Nach Abtrennen des abzulängenden Stanzgittermaterials98 kann die elektrische Kontaktierung76 ebenfalls mit der in3 dargestellten Abdeckplatte an der Unterseite der Trägerplatte10 überdeckt und somit gegen Korrosion, Feuchtigkeit und Partikelablagerung geschützt werden. - Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Einheitssensor, der zum Beispiel als Abtriebsdrehzahlsensor
40 an einem Getriebesteuermodul eingesetzt werden kann, ermöglicht in vorteilhafter Weise die Einhaltung individueller Sensoreinbaumaße88 . Der Sensorbecher44 des Drehzahlsensors40 gemäß der Darstellung in den3 und4 weist in einem Bereich seines Umfangs Rillen46 auf, welche zu einer entsprechenden Variabilität86 hinsichtlich der Einbauhöhe des Drehzahlsensors40 im Sensordom18 führen. Die endgültige Fixierung des Drehzahlsensors40 im Sensordom18 kann im Rahmen des Überstehmaßes86 stufenlos entlang der Rillen46 durch Einspritzen einer Fixiermasse68 durch die Einspritzöffnung66 herbeigeführt werden. Aufgrund des Umstandes, dass die freien Enden der Stanzgitter52 in einer Überlänge ausgebildet sind, ist stets gewährleistet, dass entsprechend des individuellen Einbaumaßes88 des Drehzahlsensors40 eine elektrische Kontaktierung76 zwischen den frei überstehenden Enden der Stanzgitter52 und dem trägerplattenseitig vorliegenden Stanzgitter70 der Trägerplatte10 hergestellt wird. Bei der elektrischen Kontaktierung76 zwischen dem Sensorelement40 und der Trägerplatte10 kann es sich sowohl um eine Schneid-Klemm-Kontaktierung gemäß den Darstellungen in den5 und7 , als auch um eine stoffschlüssige Verbindung100 , die im Wege des Laser- oder Widerstandschweißens gemäß den6 und8 hergestellt wird, handeln. - Der Darstellung gemäß
9 ist eine mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung erzielbare Toleranz zu entnehmen. - Dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren folgend kann bei der Montage des Drehzahlsensors
40 , sei er zur Erfassung der Antriebsdrehzahl oder der Abtriebsdrehzahl eingesetzt, ein Luftspalt L erzielt werden, welcher höchst genau ist. Im Unterschied zu der in2 dargestellten Toleranzkette der Toleranz34 , der Länge des Sensors36 sowie der sich unvermeidlich einstellenden Einbautoleranz38 , ergibt sich bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung im Rahmen des Montageprozesses eine Gesamttoleranz39 , die lediglich von der Toleranz des Einbaumaßes88 abhängig ist. Damit ist der Luftspalt L, der sich zwischen dem Drehzahlsensor40 gemäß der Darstellung in9 und dem Außenumfang des Impulsgeberrades32 einstellt, wesentlich genauer herstellbar. Aufgrund der Rillen46 und der zwischen Sensordom18 und dem Außenumfang des Sensorelements40 eingespritzten Fixiermasse68 lässt sich der Drehzahlsensor40 zudem stufenlos innerhalb des Sensordoms18 einbauen. Damit kann das Sensoreinbaumaß88 so gewählt werden, dass sich ein optimaler Luftspalt L hinsichtlich der Signalübertragung zwischen dem Impulsgeberrad32 und dem Sensorelement des Drehzahlsensors40 erreichen lässt.
Claims (12)
- Verfahren zum Montieren von Sensoren (
40 ) an einer Trägerplatte (10 ) eines Steuermoduls mit nachfolgenden Verfahrensschritten: a) dem Ausrichten und Einschieben des Sensors (40 ) in Montagerichtung (56 ) in einen Sensordom (18 ) der Trägerplatte (10 ), b) dem Einstellen eines Sensoreinbaumaßes (88 ) in Bezug auf eine Oberseite (16 ) der Trägerplatte (10 ), c) dem Herstellen einer formschlüssigen Verbindung zwischen dem Sensor (40 ) und dem Sensordom (18 ) durch Einbringen einer Fixiermasse (68 ) in einen Hohlraum (64 ) und d) dem Herstellen einer form- oder stoffschlüssigen Sensorkontaktierung (76 ) zwischen dem Sensor (40 ) und trägerplattenseitigen Kontaktierungen (70 ) während des Einschiebens des Sensors (40 ) in den Sensordom (18 ) gemäß Verfahrensschritt a). - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt c) die Fixiermasse (
68 ) in den Hohlraum (64 ) eingespritzt wird, der von einer Wand (58 ) des Sensordoms (18 ) und von einer rillenförmige Erhebungen (46 ) aufweisenden Mantelfläche des Sensors (40 ) begrenzt ist. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Fixiermasse (
68 ) ein Klebstoff, ein Schmelzkleber oder eine leicht verfließende Kunststoffspritzgussmasse eingesetzt wird. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt a) Stanzgitter (
52 ) des Sensors (40 ) durch Einführschrägen (74 ) zentriert werden. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt d) die Sensorkontaktierung (
76 ) durch eine Schneid-Klemm-Kontaktierung zwischen einem Stanzgitter (52 ) des Sensors (40 ) und Kontaktfahnen (94 ,96 ) trägerplattenseitiger Stanzgitter (70 ) oder durch eine stoffschlüssige Verbindung (100 ) zwischen einem abgebogenen Ende (102 ) eines trägerplattenseitigen Stanzgitters (70 ) und einem Stanzgitter (52 ) des Sensors (40 ) erfolgt. - Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die stoffschlüssige Verbindung (
100 ) durch Laserschweißen oder Widerstandsschweißen erzeugt wird. - Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach Herstellung der form- oder stoffschlüssigen Sensorkontaktierung (
76 ) ein Abtrennen eines Stanzgitterüberstandes (78 ,98 ) erfolgt. - Trägerplatte (
10 ) für Steuermodule, insbesondere für Getriebesteuermodule (92 ) für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem Sensordom (18 ), in welchem ein Sensor (40 ) gemäß des Verfahrens nach einem oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche montiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (40 ) eine Mantelfläche mit rillenförmig angebrachten Erhebungen (46 ) und Stanzgitter (52 ) umfasst, die in einer freien Länge (55 ) ausgeführt sind, welche ein maximales Einbaumaß (86 ,88 ) des Sensors (40 ) in Bezug auf die Oberseite (16 ) der Trägerplatte (10 ) übersteigt. - Trägerplatte gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die rillenförmigen Erhebungen (
46 ) am Sensor (40 ) in einem Bereich angeordnet sind, dessen Länge in axiale Richtung des Sensors (40 ) gesehen einem Überstehmaß (86 ) des Sensors (40 ) über den Sensordom (18 ) entspricht. - Trägerplatte gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass diese umspritzte oder eingelegte trägerplattenseitige Stanzgitter (
70 ) umfasst, die sich unterhalb von Öffnungen (72 ) der Trägerplatte (10 ) erstrecken, denen Einführschrägen (74 ) zur Zentrierung der Stanzgitter (52 ) vorgeordnet sind. - Trägerplatte gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Öffnungen (
72 ) für die Stanzgitter (52 ) des Sensors (40 ) ein rippenförmig ausgeführter Trennsteg (90 ) verläuft. - Trägerplatte gemäß einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (
40 ) ein die Antriebs- oder Abtriebsdrehzahl eines Kraftfahrzeuggetriebes erfassender Sensor ist.
Priority Applications (7)
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---|---|---|---|
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