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DE102005040169A1 - Höhenvariabel einbaubarer Drehzahlsensor - Google Patents

Höhenvariabel einbaubarer Drehzahlsensor Download PDF

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DE102005040169A1
DE102005040169A1 DE102005040169A DE102005040169A DE102005040169A1 DE 102005040169 A1 DE102005040169 A1 DE 102005040169A1 DE 102005040169 A DE102005040169 A DE 102005040169A DE 102005040169 A DE102005040169 A DE 102005040169A DE 102005040169 A1 DE102005040169 A1 DE 102005040169A1
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Germany
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sensor
carrier plate
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grid
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DE102005040169A
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English (en)
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Harald Ott
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Priority to CNA2006800309771A priority patent/CN101248357A/zh
Priority to KR1020087004456A priority patent/KR20080047367A/ko
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Montieren von Sensoren (40) an einer Trägerplatte (10) eines Steuermoduls mit nachfolgenden Verfahrensschritten:
Ein Sensor (40) wird ausgerichtet und in einen Sensordom (18) der Trägerplatte (10) in Montagerichtung (56) eingeschoben. Danach erfolgt die Einstellung eines Sensoreinbaumaßes (88) in Bezug auf eine Oberseite (16) der Trägerplatte (10). Es wird eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Sensor (40) und dem Sensordom (18) durch Einbringen einer Fixiermasse (68) in einen Hohlraum (64) hergestellt und während des Einschiebens des Sensors (40) in den Sensordom (18) wird eine form- oder stoffschlüssige Sensorkontaktierung (76) zwischen dem Sensor (40) und trägerplattenseitigen Kontaktierungen (70) erzeugt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen höhenvariabel einbaubaren Drehzahlsensor, der insbesondere an Getriebesteuermodulen im Kraftfahrzeugbereich als Drehzahlsensor zur Erfassung der An- oder Abtriebsdrehzahl eingesetzt werden kann.
  • DE 103 48 651 A1 bezieht sich auf eine Einbaueinheit für ein Kraftfahrzeug insbesondere zur Steuerung eines Getriebes des Kraftfahrzeuges. Die Einbaueinheit umfasst ein Trägerteil sowie an dem Trägerteil angeordnete elektrische und/oder elektronische Baugruppen sowie an dem Trägerteil angeordnete elektrische Verbindungselemente zur elektrischen Verbindung der elektrischen und/oder elektronischen Baugruppen. Die elektrischen Verbindungselemente sind in Form wenigstens eines FFC-Flachbandkabels ausgebildet, in dem wenigstens zwei parallel zueinander verlaufende Metallbandleiter angeordnet sind. Die parallel zueinander verlaufenden Metallbandleiter sind aus gewalzten Metalldrähten gefertigt, die in ein flaches streifenförmiges Isolierstoffband eingebettet sind.
  • Das wenigstens eine FFC-Flachbandkabel ist mittels einteiliger oder mehrteilig ausgebildeter Kunststoffteile an dem Trägerteil angeordnet. Die Enden der Metallbandleiter des wenigstens einen FFC-Flachbandkabels sind an wenigstens einem Ende eines Verbindungsabschnittes aus der Isolierstoffumhüllung des FFC-Flachbandkabels herausgeführt und in einem mit einer Aussparung versehenen wannenförmigen Kunststoffteil gehalten. Die Aussparung des wannenförmigen Kunststoffteils ist mit einer Isolierstofffüllung befüllt. Das Kunststoffteil umfasst wenigstens ein an dem FFC-Flachbandkabel durch Umspritzen des FFC-Flachbandkabels mit Kunststoff befestigtes erstes Kunststoffelement. Das Kunststoffteil weist darüber hinaus wenigstens ein mit dem ersten Kunststoffelement verbindbares zweites Kunststoffelement auf, das an dem Trägerteil befestigt ist und vorzugsweise mittels an dem Kunststoffteil ausgebildeten und durch Öffnungen des Trägerteils hindurchgeführten und umgeformten Zapfen an dem Trägerteil befestigt ist.
  • Darüber hinaus umfasst die Einbaueinheit wenigstens eine Baugruppe, die als Steckerleiste mit Steckkontakten ausgebildet ist. Bei heutigen, im Kraftfahrzeugbereich eingesetzten Getriebesteuermodulen werden zum Beispiel für die Erfassung der Abtriebsdrehzahl Sensoren eingebaut, die verschieden lang ausgeführt sind. Üblicherweise werden die Sensoren in einen entsprechend konfigurierten Sensordom einer Trägerplatte eingedrückt, wobei sich der Sensor dort zentriert. Die Fixierung des Sensors erfolgt auf der gegenüberliegenden Seite am Sensorfuß. Dort wird der Sensor mit zwei Warmverstemmungen an der Trägerplatte befestigt. Die elektrische Kontaktierung zum Getriebesteuermodul erfolgt durch Stanzgitter, die durch Laserschweißen miteinander verbunden werden. Von Nachteil bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen und der Lösung gemäß DE 103 48 641 A1 ist der Umstand, dass die erforderlichen, verschieden langen Sensorelemente jeweils eigene Werkzeugsätze zur Herstellung des Sensors notwendig machen, was den fertigungstechnisch zu betreibenden Aufwand erhöht.
  • Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen wird ein möglichst kleiner Luftspalt zwischen einem Sensorkopf und einem Impulsgeberrad, um ein Beispiel zu nennen, angestrebt. Dieser Luftspalt ist jedoch toleranzbehaftet, wobei sich die Gesamttoleranz aus der Toleranz der Sensorlänge, der Toleranz der Trägerplatte und einer Einbautoleranz aufsummiert. Aufgrund der sich ausgehend von einem anzustrebenden Luftspalt aufsummierenden, oben skizzierten Toleranzkette kann es vereinzelt dazu kommen, dass ein Sensorkopf in einem unzulässig weiten Abstand vom Impulsgeberrad angeordnet ist, was signalerfassungstechnische Nachteile mit sich bringt. Daher werden möglichst geringe Einbautoleranzen angestrebt, um einen wohldefinierten Luftspalt zwischen einem ein Impulsgeberrad z. B. abtastenden Sensorkopf zu gewährleisten.
  • Darstellung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, die je nach Typ des Getriebesteuermoduls erforderlichen, verschieden lang ausgebildeten Sensoren durch variables Einpressen und anschließendes Fixieren eines Einheitssensorelementes darzustellen. Dadurch wird eine einfache und kostengünstige Herstellung eines Getriebesteuermoduls realisiert, da nur ein Sensorwerkzeugsatz sowie lediglich eine Montagelinie für Sensoren erforderlich sind. Ferner ist eine äußerst einfache Sensor-Montageeinrichtung in der Modulmontage realisierbar. Durch den Einsatz eines Einheitssensorelementes ergibt sich insbesondere die Möglichkeit, die Einbauhöhe des Einheitssensormoduls im Getriebesteuermodul bei der Montage sehr genau einzustellen. Die Montagegenauigkeit ist insbesondere hinsichtlich eines geringen Luftspaltes von Vorteil, der Funktionsvorteile bringt. Bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung kann das Einbaumaß im Montageprozess sehr genau eingestellt werden. Insbe sondere wird die Toleranzkette aus Trägerplatte, Sensorlänge und Einbautoleranz vermieden, so dass der tatsächliche Luftspalt zwischen dem Sensorkopf und einem Impulsgeberrad zum Beispiel eines Kraftfahrzeuggetriebes wesentlich genauer eingestellt werden kann. Aus signalerfassungstechnischer Sicht ist ein möglichst geringer Luftspalt L zwischen der Umfangsfläche des Impulsgeberrades und der Position des Sensorkopfes des Sensorelementes anzustreben. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung ist das sich im Montageprozess gemäß des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahrens einstellende Sensoreinbaumaß hochgenau. Des Weiteren ist von Vorteil, dass mit dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Montageverfahren ein Antriebsdrehzahlen oder Abtriebsdrehzahlen erfassender Sensor stufenlos im Sensordom einer Trägerplatte, zum Beispiel eines Getriebesteuermoduls, eingelassen werden kann.
  • Zeichnung
  • Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben.
  • Es zeigt:
  • 1 eine Sensorbefestigung eines Sensorelementes an einer Trägerplatte eines Getriebesteuermoduls gemäß des Standes der Technik,
  • 2 die sich bei der Anordnung gemäß 1 ergebende Toleranzkette,
  • 3 das erfindungsgemäß vorgeschlagene Einheitssensorelement mit Stanzgitterumspritzung und freiliegenden Stanzgitterbereichen,
  • 4 ein in einen Sensordom einer Trägerplatte eingelassenes Sensorelement gemäß der Darstellung in 3,
  • 5 eine erstes Ausführungsbeispiel einer Kontaktierung des Sensorelementes gemäß der Darstellung in 4 mit der Trägerplatte,
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Kontaktierungsmöglichkeit zwischen dem Sensorelement gemäß 4 und der Trägerplatte,
  • 7 den Schnittverlauf durch die Kontaktierung gemäß des Schnittverlaufes VII-VII aus 6,
  • 8 einen Schnitt durch die Kontaktierungsmöglichkeit zwischen Sensorelement und Trägerplatte gemäß des Schnittverlaufes VIII-VIII in 6 und
  • 9 die sich bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung ergebende Toleranzkette.
  • Der Darstellung gemäß 1 ist eine Sensorbefestigung eines Sensorelementes an einer Trägerplatte gemäß des Standes der Technik zu entnehmen.
  • Eine Trägerplatte 10 eines Getriebesteuermoduls für Kraftfahrzeuggetriebe umfasst eine Vielzahl von Ausnehmungen 14, die durch Stege 12 voneinander getrennt sind. In der Trägerplatte 10 ist ein Sensordom 18 ausgebildet, in welchen ein Sensor 20 eingelassen ist. Die Symmetrieachse des Sensordoms 18 ist durch Bezugszeichen 30 gekennzeichnet. Über Zentriernoppen 24 wird der Sensor 20 innerhalb des Sensordoms 18, der sich über die Oberseite 16 der Trägerplatte 10 erstreckt, zentriert. Die an einem Sensorfuß 22 liegenden Kontakte des Sensors 20 werden an einer Sensorkontaktierung 26 mit den innerhalb der Trägerplatte 10 verlaufenden Stanzgittern zum Beispiel durch Laserverschweißen kontaktiert. Die Befestigung des Sensors 20 erfolgt zum Beispiel im Wege einer Warmverstemmung am Sensorfuß 22, angedeutet durch Bezugszeichen 28.
  • Aus der Darstellung gemäß 2 geht die Toleranzkette einer aus dem Stand der Technik bekannten Sensoranordnung näher hervor.
  • Ein Luftspalt L, in dem sich ein an der Stirnseite des Sensors 20 befindliches Sensorelement im Umfang eines Impulsgeberrades 32 befindet, ist toleranzbehaftet. Bei der in 2 dargestellten Lösung ist die Trägerplatte 10 mit einer Toleranz 34 behaftet, ferner die Sensorlänge 36 des Sensors 20 sowie die sich bei der Montage ergebende Einbautoleranz 38. Dies führt zu einer Gesamttoleranz 39 des Getriebesteuermoduls, die von mindestens drei Einzeltoleranzen abhängig ist. Aufgrund sich ungünstig addierender Toleranzen 34, 36 beziehungsweise 38 kann der Sensor 20 so weit vom Umfang des Impulsgeberrades 32 entfernt angeordnet sein, dass die Signalerfassung zwischen Impulsgeberrad 32 und dem Sensor 20 beeinträchtigt ist. Dies ist konstruktiv möglichst zu vermeiden. Die vom Getriebe herrührenden Toleranzen, die ebenfalls Einfluss auf den Luftspalt L haben, werden im Folgenden nicht weiter betrachtet.
  • Der Darstellung gemäß 3 ist der erfindungsgemäß vorgeschlagene Einheitssensor zu entnehmen, welcher zum Beispiel als Sensor zur Erfassung der Antriebs- oder Abtriebsdrehzahl eingesetzt werden kann.
  • Der in 3 dargestellte Drehzahlsensor 40 umfasst an seinem Kopf eine Fläche 42, an der der Drehzahlsensor 40 von einem Montagewerkzeug ergriffen und ausgerichtet werden kann. Die Fläche 42 ist an einem Sensorbecher 44 des Drehzahlsensors 40 ausgebildet, dessen Umfangsfläche über einen sich in axiale Richtung erstreckenden längeren Bereich mit Rillen 46 versehen ist. Der Sensorbecher 44 ist mit einer Füllung 48 einer Vergussmasse versehen. An den Sensorbecher 44 schließen sich Stanzgitter 52 an, die in einer standardisierten Überlänge ausgebildet sind. Die sich unmittelbar an den Sensorbecher 44 anschließenden Bereiche der Stanzgitter 52 sind von einer Stanzgitterumspritzung 50 umschlossen; die Stanzgitter 52 sind am Sensorbecher 44 des Drehzahlsensors 40 in einem Abstand 54 zueinander befestigt. Die Stanzgitter 52 weisen darüber hinaus eine durch Bezugszeichen 55 angedeutete freie Länge auf, die zu Ausbildung einer elektrischen Kontaktierung mit der Trägerplatte 10 beispielsweise eines Getriebesteuermoduls dient.
  • 4 zeigt den Einheitssensor gemäß der Darstellung in 3 im in einen Sensordom einer Trägerplatte montierten Zustand.
  • Der Darstellung gemäß 4 ist entnehmbar, dass der Drehzahlsensor 40 gemäß der Darstellung in 3 in Montagerichtung 56 in den Sensordom 18 eingeschoben ist. Entsprechend eines gewünschten Einbaumaßes 88 des Drehzahlsensors 40, was zwischen der Oberseite 16 der Trägerplatte 10 und der Stirnseite des Drehzahlsensors 40 genommen wird, folgt ein Einschieben des Drehzahlsensors 40 in den Sensordom 18. Zwischen einer Innenseite 60 der Wand 58 des Sensordoms 18 und der Umfangsfläche des Sensorbechers 44 des Drehzahlsensors 40 stellt sich eine leichte Presspassung ein, mit welcher der Drehzahlsensor 40 im Sensordom 18 fixiert ist.
  • Vor dem Einschieben in die Öffnung des Sensordoms 18 wird der Drehzahlsensor 40 zuvor an der Fläche 42 ausgerichtet, so dass die Stanzgitter 52 beim Einschieben in Öffnungen 72 der Trägerplatte 10 keinen Schaden nehmen.
  • Der Sensordom 18 kann durch rippenförmige Abstützungen 84, die an der Trägerplatte 10 angespritzt sein können, verstärkt sein. Der Sensordom 18 ist Teil der bevorzugt als Kunststoffspritzgießbauteil hergestellten Trägerplatte 10. Nach dem Einpressen in den Sensordom 18 ist der Drehzahlsensor 40 durch die sich zwischen der Umfangsfläche des Sensorbechers 44 und der Innenseite 60 der Wand 58 einstellende Pressung fixiert. Die endgültige Fixierung erfolgt durch Einspritzen einer Fixiermasse, wie zum Beispiel Klebstoff, Schmelzkleber oder eine leicht fließende Kunststoffspritzgussmasse in eine Einspritzöffnung 66, die in der Wand 58 des Sensordoms 18 vorgesehen ist. Die in der Darstellung gemäß 3 nur auf einer Seite dargestellte Fixiermasse 68 füllt beim Einspritzen den von einem Hinterschnitt 62 begrenzten Hohlraum 64 aus und verfließt zwischen die Rillen 46, die an der Mantelfläche des Sensorbechers 44 ausgebildet sind. Ein Formschluss des Drehzahlsensors 40 mit dem Sensordom 18 kann durch den Hinterschnitt 62 im Sensordom 18 realisiert werden. Der Durchmesser des Hinterschnittes 62 ist so gewählt, dass er im Spritzgusswerkzeug zwangsentformt werden kann.
  • Beim Einführen des Drehzahlsensors 40 in den Sensordom 18 werden die freiliegenden Enden der Stanzgitter 52 zunächst durch Einführschrägen 74 zentriert, bevor die freiliegenden Stanzgitter 52 die Öffnungen 72 der Trägerplatte 10 passieren. Sobald die freiliegenden Enden der Stanzgitter 52 die Öffnungen 72 passiert haben, folgt eine elektrische Kontaktierung 76 zwischen den freien Enden der Stanzgitter 72 und einem Stanzgitter 70, welches in die Trägerplatte 10 eingespritzt oder eingelegt ist. Die elektrische Kontaktierung 76 ist in den 4 bis 7 eingehender dargestellt.
  • Zwischen den Öffnungen 72, die in der Trägerplatte 10 eines Getriebesteuermoduls beispielsweise ausgebildet sein können, befindet sich ein rippenförmiger Trennsteg 90, welcher Kurzschlüsse zwischen den Kontaktierungen verhindert.
  • Aus der Darstellung gemäß 4 geht hervor, dass sich nach Herstellen der elektrischen Kontaktierung 76 zwischen den Stanzgittern 52 des Drehzahlsensors 40 und dem trägerplattenseitigen Stanzgitter 70 ein Stanzgitterüberstand 78 in Bezug auf die freiliegenden Enden der Stanzgitter 52 einstellt. Der Stanzgitterüberstand 78 gemäß der Darstellung in 4 ist abhängig vom Sensoreinbaumaß 88. Der Stanzgitterüberstand 78 kann nach dem Herstellen der elektrischen Kontaktierung 76 einfach abgelängt werden. Danach kann optional die elektrische Kontaktierung 76 zwischen dem trägerplattenseitigen Stanzgitter 70 und den frei überstehenden Enden der Stanzgitter 52 durch eine Abdeckplatte 80 abgedeckt werden, um die hergestellten elektrischen Kontaktierungen 76 vor Feuchtigkeit, Korrosion und Partikelablagerung zu schützen.
  • Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Trägerplatte 10 zum Beispiel eines Getriebesteuermoduls mehrere Sensordome 18 aufweisen kann sowie mit einer Anzahl von Befestigungsbuchsen 82 versehen sein kann, die in der Darstellung gemäß 3 angedeutet sind. Aus der Darstellung gemäß 3 geht zudem hervor, dass sich abhängig vom jeweiligen individuellen Sensoreinbaumaß 88 aufgrund der Überlänge der freien Enden der Stanzgitter 52 ein Überstehmaß 86 des Drehzahlsensors 40 ergibt, welches die Einbauvariabilität bezüglich der Einbauhöhe des Drehzahlsensors 40 im Sensordom 18 andeutet. Ent sprechend dieses Maßes 86 sind am Umfang des Sensorbechers 44 die Rillen 46 angeordnet, so dass der Drehzahlsensor 40 im Sensordom 18 in jeder beliebigen innerhalb des Maßes 86 liegenden Einbauhöhe durch das Einspritzen einer Fixiermasse 68 durch die Einspritzöffnung 66 stoff- oder formschlüssig fixiert werden kann.
  • Der Darstellung gemäß 5 ist eine Schneid-Klemm-Kontaktierung zwischen den freien Enden der Stanzgitter und dem trägerplattenseitigen Stanzgitter zu entnehmen.
  • Beim Einschieben der Stanzgitter 52 erfolgt durch die in der Trägerplatte 10 oberhalb der Öffnungen 72 ausgebildeten Einführschrägen 74 eine Zentrierung der freiliegenden Enden der Stanzgitter 52. Beim weiteren Einschieben der Stanzgitter 52 beim Einbau des Drehzahlsensors 40 in den Sensordom 18 werden Kontaktfahnen 94, 96, die an dem trägerplattenseitigen Stanzgitter 70 ausgeführt sind, auseinandergedrückt und es stellt sich eine Schneid-Klemm-Kontaktierung 76 ein. Aufgrund der Vorspannung des Werkstoffes des Stanzgitters liegen die erste und die zweite Kontaktfahne 94, 96 an den Stanzgittern 52 an, wie der Schnittdarstellung gemäß 7 entsprechend des in 5 eingetragenen Schnittverlaufes VII-VII entnommen werden kann. Nach Herstellen der Kontaktierung 76 – wie in 7 dargestellt – kann das abzulängende Stanzgittermaterial (in 7 gestrichelt dargestellt, vgl. Bezugszeichen 98)) abgetrennt werden und die in 4 dargestellte Abdeckung 80 kann der Unterseite der Trägerplatte 10 auf die wie obenstehend beschriebenen Kontaktierungen 76 zwischen den Drehzahlsensor 40 und der Trägerplatte 10 aufgebracht werden.
  • Den Darstellungen gemäß der 6 und 8 ist eine weitere Ausführungsmöglichkeit einer elektrischen Kontaktierung 76 zwischen den freien Enden der Stanzgitter 52 und dem in die Trägerplatte 10 eingelassenen Stanzgitter 70 zu entnehmen.
  • Aus der Darstellung gemäß 6 geht hervor, dass die freien Enden der Stanzgitter 52 vor dem Einschieben in die Öffnungen 72 der Trägerplatte 10 über die Einführschrägen 74 ebenfalls zentriert werden. Ein weiteres Einschieben der freiliegenden Enden der Stanzgitter 52 erfolgt nun derart, dass diese so weit eingeschoben werden, dass die freien Enden der Stanzgitter 52 einem ungebogenen Ende 102 des trägerplattenseitigen Stanzgitters 70 gegenüberliegen. Das umgebogene Ende 102 des trägerplattenseitigen Stanzgitters 70 wird mit dem freien Ende des Stanzgitters 52 zur Deckung gebracht und anschließend erfolgt eine stoffschlüssige Verbindung 100 zum Beispiel im Wege des Widerstands oder des Laserschweißens.
  • Die stoffschlüssige Verbindung 100 ist in der Schnittdarstellung gemäß 8 entsprechend des Schnittverlaufes VIII-VIII in 6 dargestellt. Aus der Darstellung gemäß 7 lässt sich zudem entnehmen, dass nach Herstellung der stoffschlüssigen Verbindung 100 zwischen dem umgebogenen Ende 102 des trägerplattenseitigen Stanzgitters 70 und des freien Endes des Stanzgitters 52 des Drehzahlsensors 40 ein abzulängendes Stanzgittermaterial 98 – hier gestrichelt dargestellt – unterhalb der stoffschlüssigen Verbindung 100 abgetrennt werden kann. Nach Abtrennen des abzulängenden Stanzgittermaterials 98 kann die elektrische Kontaktierung 76 ebenfalls mit der in 3 dargestellten Abdeckplatte an der Unterseite der Trägerplatte 10 überdeckt und somit gegen Korrosion, Feuchtigkeit und Partikelablagerung geschützt werden.
  • Der erfindungsgemäß vorgeschlagene Einheitssensor, der zum Beispiel als Abtriebsdrehzahlsensor 40 an einem Getriebesteuermodul eingesetzt werden kann, ermöglicht in vorteilhafter Weise die Einhaltung individueller Sensoreinbaumaße 88. Der Sensorbecher 44 des Drehzahlsensors 40 gemäß der Darstellung in den 3 und 4 weist in einem Bereich seines Umfangs Rillen 46 auf, welche zu einer entsprechenden Variabilität 86 hinsichtlich der Einbauhöhe des Drehzahlsensors 40 im Sensordom 18 führen. Die endgültige Fixierung des Drehzahlsensors 40 im Sensordom 18 kann im Rahmen des Überstehmaßes 86 stufenlos entlang der Rillen 46 durch Einspritzen einer Fixiermasse 68 durch die Einspritzöffnung 66 herbeigeführt werden. Aufgrund des Umstandes, dass die freien Enden der Stanzgitter 52 in einer Überlänge ausgebildet sind, ist stets gewährleistet, dass entsprechend des individuellen Einbaumaßes 88 des Drehzahlsensors 40 eine elektrische Kontaktierung 76 zwischen den frei überstehenden Enden der Stanzgitter 52 und dem trägerplattenseitig vorliegenden Stanzgitter 70 der Trägerplatte 10 hergestellt wird. Bei der elektrischen Kontaktierung 76 zwischen dem Sensorelement 40 und der Trägerplatte 10 kann es sich sowohl um eine Schneid-Klemm-Kontaktierung gemäß den Darstellungen in den 5 und 7, als auch um eine stoffschlüssige Verbindung 100, die im Wege des Laser- oder Widerstandschweißens gemäß den 6 und 8 hergestellt wird, handeln.
  • Der Darstellung gemäß 9 ist eine mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung erzielbare Toleranz zu entnehmen.
  • Dem erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahren folgend kann bei der Montage des Drehzahlsensors 40, sei er zur Erfassung der Antriebsdrehzahl oder der Abtriebsdrehzahl eingesetzt, ein Luftspalt L erzielt werden, welcher höchst genau ist. Im Unterschied zu der in 2 dargestellten Toleranzkette der Toleranz 34, der Länge des Sensors 36 sowie der sich unvermeidlich einstellenden Einbautoleranz 38, ergibt sich bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung im Rahmen des Montageprozesses eine Gesamttoleranz 39, die lediglich von der Toleranz des Einbaumaßes 88 abhängig ist. Damit ist der Luftspalt L, der sich zwischen dem Drehzahlsensor 40 gemäß der Darstellung in 9 und dem Außenumfang des Impulsgeberrades 32 einstellt, wesentlich genauer herstellbar. Aufgrund der Rillen 46 und der zwischen Sensordom 18 und dem Außenumfang des Sensorelements 40 eingespritzten Fixiermasse 68 lässt sich der Drehzahlsensor 40 zudem stufenlos innerhalb des Sensordoms 18 einbauen. Damit kann das Sensoreinbaumaß 88 so gewählt werden, dass sich ein optimaler Luftspalt L hinsichtlich der Signalübertragung zwischen dem Impulsgeberrad 32 und dem Sensorelement des Drehzahlsensors 40 erreichen lässt.

Claims (12)

  1. Verfahren zum Montieren von Sensoren (40) an einer Trägerplatte (10) eines Steuermoduls mit nachfolgenden Verfahrensschritten: a) dem Ausrichten und Einschieben des Sensors (40) in Montagerichtung (56) in einen Sensordom (18) der Trägerplatte (10), b) dem Einstellen eines Sensoreinbaumaßes (88) in Bezug auf eine Oberseite (16) der Trägerplatte (10), c) dem Herstellen einer formschlüssigen Verbindung zwischen dem Sensor (40) und dem Sensordom (18) durch Einbringen einer Fixiermasse (68) in einen Hohlraum (64) und d) dem Herstellen einer form- oder stoffschlüssigen Sensorkontaktierung (76) zwischen dem Sensor (40) und trägerplattenseitigen Kontaktierungen (70) während des Einschiebens des Sensors (40) in den Sensordom (18) gemäß Verfahrensschritt a).
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt c) die Fixiermasse (68) in den Hohlraum (64) eingespritzt wird, der von einer Wand (58) des Sensordoms (18) und von einer rillenförmige Erhebungen (46) aufweisenden Mantelfläche des Sensors (40) begrenzt ist.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Fixiermasse (68) ein Klebstoff, ein Schmelzkleber oder eine leicht verfließende Kunststoffspritzgussmasse eingesetzt wird.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt a) Stanzgitter (52) des Sensors (40) durch Einführschrägen (74) zentriert werden.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass gemäß Verfahrensschritt d) die Sensorkontaktierung (76) durch eine Schneid-Klemm-Kontaktierung zwischen einem Stanzgitter (52) des Sensors (40) und Kontaktfahnen (94, 96) trägerplattenseitiger Stanzgitter (70) oder durch eine stoffschlüssige Verbindung (100) zwischen einem abgebogenen Ende (102) eines trägerplattenseitigen Stanzgitters (70) und einem Stanzgitter (52) des Sensors (40) erfolgt.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die stoffschlüssige Verbindung (100) durch Laserschweißen oder Widerstandsschweißen erzeugt wird.
  7. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach Herstellung der form- oder stoffschlüssigen Sensorkontaktierung (76) ein Abtrennen eines Stanzgitterüberstandes (78, 98) erfolgt.
  8. Trägerplatte (10) für Steuermodule, insbesondere für Getriebesteuermodule (92) für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem Sensordom (18), in welchem ein Sensor (40) gemäß des Verfahrens nach einem oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche montiert wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (40) eine Mantelfläche mit rillenförmig angebrachten Erhebungen (46) und Stanzgitter (52) umfasst, die in einer freien Länge (55) ausgeführt sind, welche ein maximales Einbaumaß (86, 88) des Sensors (40) in Bezug auf die Oberseite (16) der Trägerplatte (10) übersteigt.
  9. Trägerplatte gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die rillenförmigen Erhebungen (46) am Sensor (40) in einem Bereich angeordnet sind, dessen Länge in axiale Richtung des Sensors (40) gesehen einem Überstehmaß (86) des Sensors (40) über den Sensordom (18) entspricht.
  10. Trägerplatte gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass diese umspritzte oder eingelegte trägerplattenseitige Stanzgitter (70) umfasst, die sich unterhalb von Öffnungen (72) der Trägerplatte (10) erstrecken, denen Einführschrägen (74) zur Zentrierung der Stanzgitter (52) vorgeordnet sind.
  11. Trägerplatte gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Öffnungen (72) für die Stanzgitter (52) des Sensors (40) ein rippenförmig ausgeführter Trennsteg (90) verläuft.
  12. Trägerplatte gemäß einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (40) ein die Antriebs- oder Abtriebsdrehzahl eines Kraftfahrzeuggetriebes erfassender Sensor ist.
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