DE102005045549A1 - Verfahren zum Bestücken eines Teppichs mit elekronischen Bauteilen, Vorrichtung hierzu, sowie Teppich mit elektronischen Bauteilen - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft zunächst ein Verfahren zum Bestücken eines Teppichs mit elektronischen Bauteilen.
- Es besteht das Bedürfnis, Teppiche bzw. Teppichböden oder auch Unterlagevliese bzw. Unterlageschäume mit elektronischen Bauteilen zu versehen. Diese Bauteile können Informationen über den zu reinigenden Teppichboden aufweisen oder auch zur Orientierung eines autonom arbeitenden Reinigungsgeräts auf dem Teppichboden dienen.
- Zum Bestücken eines Teppichs sind manuelle Verfahren bekannt, bei welchen die elektronischen Bauteile einzeln auf dem Teppichboden platziert werden. Diese Verfahren erweisen sich als sehr zeitaufwändig und kostenintensiv.
- Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, ein Verfahren der in Rede stehenden Art anzugeben, welches ein effizientes, exakt lokalisierbares Aufbringen der elektronischen Bauteile auf den Teppich gewährleistet.
- Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die mit einem Trägermaterial fest verbundenen elektronischen Bauteile mit Hilfe des Trägers mit dem Teppich verklebt werden. Entsprechend werden die elektronischen Bauteile nicht direkt mit dem Teppich verbunden. Vielmehr sind diese fest mit einem Trägermaterial verbunden, so weiter bevorzugt in ein solches Trägermaterial eingebunden. Das Trägermaterial stellt die Verbindung zum Teppich her. Die elektronischen Bauteile selbst kommen nicht direkt in Kontakt mit dem Haftmittel, so insbesondere mit dem Kleber. Das Trägermaterial kann des Weiteren eine Folie oder ein Folienschlauch sein, in welchem die elektronischen Bauteile geschützt aufgenommen sind.
- Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 1 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein. So ist weiter vorgesehen, dass die Bauteile mit dem Teppichrücken verklebt werden, infolge dessen die Bauteile nach einem Verlegen des Teppichs in einer geschützten Lage verweilen. Entsprechend sind diese nicht einer mechanischen Beanspruchung, beispielsweise durch Sauggeräte oder dergleichen ausgesetzt. Alternativ können die Bauteile auch zwischen einem Erst- und einem Zweitrücken des Teppichs und dementsprechend in einer ober- und unterseitig geschützten Lage angeordnet sein. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung bietet die Möglichkeit, auf einem beispielsweise streifenartigen Trägermaterial mehrere hintereinander angeordnete Bauteile anzuordnen. So kann auch beispielsweise ein vorkonfektionierter Trägermaterialstreifen mit aufgebrachten oder eingebundenen elektronischen Bauteilen mit dem Teppich verklebt werden, wobei weiter durch vorgegebene Abstände der elektronischen Bauteile zueinander eine gewünschte Rasterung erreicht werden kann. Insbesondere bei der Anordnung von Trägerstreifen mit beabstandeten Bauteilen besteht weiter die Möglichkeit, die Bauteile mit auf oder in dem Trägermaterial verlegten Leiterbahnen elektrisch zu verbinden. Die Bauteile können vor dem Verkleben auch vereinzelt werden, dies durch entsprechendes Abtrennen des Trägermaterials, wonach die Bauteile mit Hilfe der Träger in einem vorgegebenen Raster mit dem Teppich verklebt werden. Die Abtrennung des Trägers wird bevorzugt zwischen zwei Träger-Halterungsstationen durchgeführt, welche Träger-Halterungsstationen Teil einer Vorrichtung zur Aufbringung der elektronischen Bauteile auf einen Teppich sind und in erster Linie der Zuführung und Überführung der Träger mit den elektronischen Bauteilen auf den Teppich dienen. Diesbezüglich wird weiter vorgeschlagen, dass auf einer Träger-Halterungsstation die Halterung des Bauteils durch Unterdruck vorgenommen wird. Zum Weitertransport bzw. Abtransport des Bauteils bzw. des dieses aufnehmenden Trägers wird die Unterdruckbeaufschlagung gezielt unterbrochen. In vorteilhafter Weise ist hierdurch eine Fixierung des elektronischen Bauteils bzw. des zugeordneten Trägers auf der Halterungsstation ohne mechanisch auf den Träger bzw. die Bauteile einwirkende Hilfsmittel erreicht. Das abgetrennte Bauteil wird mittels eines bewegbaren Halterungsteils auf den Teppich aufgebracht, welches bewegbare Halterungsteil in einer weiter bevorzugten Ausgestaltung gleichfalls mit Unterdruck auf das zu transportierende Bauteil bzw. den Träger einwirkt. Dieser Transfer ist auch bei streifen- oder flächenförmigen Trägern mit mehreren elektronischen Bauteilen möglich. Das bewegbare Halterungsteil übernimmt das aufzubringende Bauteil von einer unterdruckbeaufschlagten Träger-Halterungsstation. Zur Verhaftung der elektronischen Bauteile bzw. deren Träger kann der Teppich vor Aufbringung der Bauteile mit einer Klebeschicht versehen werden, so beispielsweise durch Aufsprühen oder Aufstreichen eines Klebers in der Trägermaterialbreite. Alternativ können auch die Bauteile bzw. die entsprechenden Träger der Bauteile eine Selbstklebeschicht aufweisen, welche zunächst mit einer Abdeckung versehen ist. Diese Abdeckung wird vor Aufbringen des Bauteils bzw. des Trägers auf den Teppich entfernt, so weiter bevorzugt im Bereich einer der Träger-Halterungsstationen, insbesondere der Halterungsstation, die der Abtrennstation nachfolgt. Des Weiteren besteht die alternative Möglichkeit, dass der Träger vor oder nach Abtrennung, soweit eine Abtrennung erfolgt, an seiner Aufbringungsfläche mit Klebstoff versehen wird. Auch dieser Auftrag kann durch Sprühen oder Aufstreichen erreicht sein. Als besonders vorteilhaft erweist sich das erfindungsgemäße Verfahren, wenn die Bauteile – wie auch in der Regel die zu bestückende Teppichware – auf einer Endlosträgerrolle vorgehalten sind. Demzufolge ist es erreicht, in einem vorzugsweise frei wählbaren Raster die entsprechenden Bauteile, wie beispielsweise Tags und/oder Leuchtdioden, auf eine Bahnenware von beispielsweise 0,5 bis 6 Meter Breite "endlos" aufzubringen.
- Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Vorrichtung zur Aufbringung von elektronischen Bauteilen auf einen Teppich. Um eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art derart verbessert auszugestalten, dass eine effiziente, exakt lokalisierbare Aufbringung von elektronischen Bauteilen erreicht werden kann, wird vorgeschlagen, dass die Bauteile auf einer Endlos-Trägerbahn aufgebracht vorgehalten sind und dass der Trägerbahn eine Vereinzelungsstation nachgeordnet ist, zur Vereinzelung der Bauteile. Es ist eine Vorrichtung geschaffen, mittels welcher die Bauteile geschützt auf bzw. in einer Endlos-Trägerbahn bevorratet auf den Teppich aufgebracht werden. Mittels der Vereinzelungsstation ist eine Vereinzelung der Bauteile bzw. der auf der Trägerbahn angeordneten Bauteile erreichbar, wobei nicht zwingend jedes Bauteil hierbei vereinzelt werden muss. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, eine Serie von Bauteilen, das heißt einen Streifen einer Trägerbahn mit mehreren gleichmäßig oder auch ungleichmäßig in einem vordefinierten Abstand zueinander aufgebrachten Bauteilen aus der Endlos-Trägerbahn zu vereinzeln. Diese Endlos-Trägerbahn ist bevorzugt auf einer Rolle vorgehalten, wobei weiter die Trägerbahn in ihrer Breite angepaßt sein kann an die Breite des zu bestückenden Teppichs. Alternativ können über die Breite eines Teppichs auch parallel mehrere Trägerbahnstreifen aufgebracht werden, wobei für jede Bauteilreihe, die auf dem Teppich platziert werden soll, eine eigene Vorrichtung mit eigener Endlos-Trägerbahnrolle vorgesehen ist. In diesem Falle sind die Vorrichtungen synchronisiert, zur Gewährleistung eines einheitlichen Rasters über die gesamte Breite des Teppichs. Die Maschinenteile der Vorrrichtung, welche mit den elektronischen Bauteilen in Kontakt treten, sind antistatisch ausgeführt.
- Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 13 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein. So ist in einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass der Vereinzelungsstation eine Handha bungsvorrichtung zugeordnet ist, die ein vereinzeltes Bauteil aufnimmt und auf den Teppich aufbringt. In bevorzugter Ausgestaltung besteht die Vereinzelungsstation aus zwei Haltetischen, die in Transportrichtung der Trägerbahn hintereinander angeordnet sind, wobei zwischen den Haltetischen eine Schneidstation angeordnet ist. Die Trägerbahn wird zufolge dieser Ausgestaltung über die hintereinander angeordneten Haltetische transportiert, unter Querung der Schneidstation zur Vereinzelung der Bauteile bzw. der die Bauteile aufnehmenden Träger. Hierbei weist ein Haltetisch eine Vortriebsrolle für die endlos bevorzugt auf einer Rolle vorgehaltene Trägerbahn auf. Weiter weist ein Haltetisch, bevorzugt beide Haltetische, eine Unterdruckeinrichtung auf, mittels welcher die Halterung der Trägerbahn bzw. des nach dem Schneidvorgang vereinzelten Trägers bzw. Bauteils auf der Halterungsstation erreicht ist. Dem weiteren Haltetisch, das heißt bevorzugt dem Haltetisch, welcher keine Vorratsrolle aufweist, ist die Handhabungsvorrichtung zugeordnet. Entsprechend trägt dieser weitere Haltetisch nach dem Schneidvorgang das vereinzelte Bauteil. Die Handhabungsvorrichtung transportiert mittels Unterdruck das abgetrennte Bauteil bzw. dessen Träger von dem weiteren Haltetisch auf den Teppich, wozu die Unterdruckbeaufschlagung des vereinzelten Bauteils wechselt von der haltetischseitigen in die handhabungsvorrichtungsseitige Beaufschlagung. Die Handhabungsvorrichtung transportiert das Bauteil auf eine Rückseite des Teppichs, welche Rückseite auch die Rückseite eines Erst- oder eines Zweitrückens sein kann. Bei der Anordnung der Bauteile auf den Erstrücken ist eine abschliessende Aufbringung eines Zweitrückens des Teppichs vorgesehen, infolge dessen die aufgebrachten elektronischen Bauteile in einer Geschütztlage verbracht sind. Zur Anhaftung der elektronischen Bauteile bzw. deren Träger an dem Teppich bzw. Teppichrücken erfolgt auf dem weiteren Haltetisch im Zuge des Vortransports des Trägers ein Klebstoffauftrag auf den Träger. Dieser Klebstoffauftrag kann vor einer Vereinzelung der Trägerbahn erfolgen. Denkbar ist der Auftrag auch nach dem Schneidvorgang. Beispielsweise erfolgt der Klebstoffauftrag über eine Sprüh- oder Walzeneinrichtung. Alternativ kann der Träger eine Selbstklebeschicht mit Folienabdeckung aufweisen, wobei die Folienabdeckung im Bereich des weiteren Haltetisches entfernt wird. Die Handhabungsvorrichtung transportiert unabhängig davon, ob ein gesonderter Klebstoffauftrag erfolgt oder ob der Träger eine Selbstklebeschicht aufweist, stets einen klebefähigen Träger zum Teppich. Weiter alternativ kann die Bestückung eines Teppichs mit elektronischen Bauteilen bzw. mit einer diese elektronischen Bauteile tragenden Trägerbahn auch in Art einer Laminierung erfolgen, so weiter in einem Endlosverfahren, wozu sowohl die die Bauteile aufweisende Trägerbahn als auch der Teppich bzw. ein zu bestückendes Unterlagevlies direkt von der jeweiligen Rolle abgezogen werden und nach Klebebeschichten der Trägerbahn unmittelbar vor Aufbringen auf den Teppichrücken über eine Andruckrolle oder dergleichen die Festlegung erfolgt. Ein gegebenenfalls gewünschtes Bauteilraster auf dem Teppich bzw. auf dem Teppichrücken kann hierbei durch entsprechende Beabstandung der elektronischen Bauteile innerhalb bzw. auf der Trägerbahn erreicht sein.
- Schliesslich betrifft die Erfindung einen Teppich bestückt mit elektronischen Bauteilen. Um einen Teppich der in Rede stehenden Art weiter zu verbessern, wird vorgeschlagen, dass die Bauteile mittels eines Trägers rückenseitig des Teppichs aufgeklebt werden. Demzufolge befinden sich die Bauteile nach Verlegen des Teppichs in einer geschützten Lage. Diese sind nicht insbesondere einer mechanischen Beanspruchung durch Sauggeräte oder der- gleichen ausgesetzt. Die elektronischen Bauteile können Informationen über den Teppich beinhalten, anhand welcher Informationen ein automatischer Abgleich der Saugparameter des Sauggeräts erreicht werden kann.
- Die Gegenstände der weiteren Ansprüche sind nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 23 erläutert, können aber auch in ihrer unabhängigen Formulierung von Bedeutung sein. Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Weiterbildung dahingehend, dass die Bauteile zwischen einem Erst- und einem Zweitrücken angeordnet sind. Zufolge dieser Ausgestaltung sind die elektronischen Bauteile sowohl ober- als auch unterseitig schützend überdeckt. Die Bauteile werden bevorzugt in einem, regelmäßige Längs- und Querabstände aufweisenden Raster aufgebracht, so beispielsweise durch getaktetes Aufbringen vereinzelter Bauteile bzw. diese Bauteile tragenden Trägern. Diesbezüglich erweist es sich weiter als vorteilhaft, wenn die Bauteile mittels eines in Längsrichtung des Teppichs endlosen Trägers aufgebracht werden, so beispielsweise in Form von Trägerstreifen mit regelmäßig oder auch unregelmäßig dem Raster entsprechend zueinander beabstandet aufgebrachten Bauteilen.
- Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
-
1 in schematischer Darstellung die Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform, eine Zwischenstellung bei der Vereinzelung von elektronische Bauteile aufweisenden Trägern betreffend; -
2 eine schematische Draufsicht zu der Darstellung in1 ; -
3 den schematischen Schnitt gemäß der Linie III-III in2 ; -
4 eine Folgedarstellung zu1 nach einem Transfer des abgetrennten Trägers auf einen Teppichrücken; -
5 in perspektivischer Explosionsdarstellung einen Ausschnitt eines Teppichs mit zwischen einem Erstrücken und einem Zweitrücken angeordneten elektronischen Bauteilen; -
6 in perspektivischer Einzeldarstellung einen vereinzelten Träger mit elektronischen Bauteilen; -
7 die übertrieben dargestellte Seitenansicht hierzu; -
8 eine der1 entsprechende Darstellung, jedoch eine zweite Ausführungsform betreffend und -
9 in einer schematischen Darstellung die Vorrichtung in einer dritten Ausführungsform. - Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu
1 eine Vorrichtung1 zur Aufbringung von elektronischen Bauteilen2 auf einen Teppich3 . - Die elektronischen Bauteile
2 , so beispielsweise Tags und/oder Leuchtdioden sind mit einem Träger4 aus einem Kunststoffmaterial fest verbunden und auf einer Endlosträgerrolle5 vorgehalten. - Wie insbesondere aus den Einzeldarstellungen in den
6 und7 zu erkennen, sind die elektrischen Bauteile2 in dem schlauchartig bzw. doppellagig ausgeformten Träger4 gepackt und so vor direkter Berührung geschützt. - Die auf der Rolle
5 bevorratete Trägerbahn6 wird über zwei in Transportrichtung r hintereinander angeordnete Haltetische7 ,8 geführt. Beide Haltetische weisen beidseitig der aufliegenden Trägerbahn6 in Transportrichtung r sich erstreckende Führungsschienen9 auf. - Beide Haltetische
7 und8 sind mit Unterdruckeinrichtungen10 versehen, welche über die Tischfläche11 unterseitig auf die aufliegende Trägerbahn6 einwirken. Die Ventile für die Unterdruckbeaufschlagung sind mit dem Bezugszeichen12 versehen. Belüftungsventile tragen das Bezugszeichen13 . - Der Vortrieb der Trägerbahn
6 erfolgt über eine antistatische Gummirolle14 , welche mit der Tischfläche11 des in Transportrichtung r ersten Haltetisches7 zusammenwirkt. Wie diese Gummirolle14 sind auch die weiteren mit der Trägerbahn6 bzw. mit den elektronischen Bauteilen2 in Berührung kommenden Vorrichtungsteile antistatisch ausgeformt. - Die Gummirolle
14 verbringt das freie Ende der Trägerbahn6 auf die Tischfläche11 des zweiten Haltetisches8 . In einer zu detektierenden Wartestellung wird die Trägerbahn6 sowohl im Bereich des Haltetisches7 als auch im Bereich des Haltetisches8 mittels der jeweiligen Unterdruckeinrichtung10 gesichert. - Die Detektierungseinheit ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in Form einer Lichtschranke
15 gebildet. Diese ist in Transportrichtung r betrachtet zwischen den Haltetischen7 und8 platziert. Alternative Detektierungseinheiten können beispielsweise Metalldetektoren oder Luminiszenztaster sein. - Durch die Detektierung wird zugleich die Schnittposition für die Vereinzelung der Bauteile bzw. der Träger
4 ermittelt. Eine Schneidvorrichtung16 vereinzelt automatisch an der detektierten Stelle die Bauteile2 bzw. Träger4 . Als Schneidvorrichtung ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Scheibenmesser gewählt. Denkbar ist auch eine Vereinzelung durch Scherenschnitt, Laser oder Wasserstrahl. - Nach der durchgeführten Vereinzelung der Träger
4 wird die Unterdruckeinrichtung10 des zweiten, den vereinzelten Träger4 tragenden Haltetisches8 abgeschaltet und die Unterdruckeinrichtung einer saugglockenartigen Handhabungsvorrichtung17 eingeschaltet. Deren Vakuumventil ist mit18 bezeichnet. Das zugehörige Belüftungsventil trägt das Bezugszeichen19 . - Die auf den vereinzelten Träger
4 einwirkende Fläche der Handhabungsvorrichtung17 entspricht der Tischfläche des Haltetisches8 , zufolge dessen der vereinzelte Träger4 nach Einschalten der saugglockenseitigen Unterdruckeinrichtung vollflächig von der Handhabungsvorrichtung17 übernommen wird. - Die Handhabungsvorrichtung
17 kann des Weiteren auch in einfachster Weise ein Gummisauger oder auch Greifer sein. - Unabhängig von der gewählten Ausgestaltung der Handhabungvorrichtung
17 platziert diese den mit dem elektrischen Bauteil2 bestückten Träger4 auf den endlos auf einer Rolle20 bevorrateten Teppich3 , insbesondere auf den zugewandten Teppichrücken21 , welcher mit einem auf die Trägerbahn6 abgestimmten Kleber behaftet ist. Hierbei kann es sich um Hotmelt-Kleber, Dispersionen oder auch um Flammkaschierung handeln. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Sprühklebevorrichtung22 vorgesehen, welche den zu bestückenden Abschnitt taktabhängig mit Kleber versorgt. Entsprechend wird der Kleber unmittelbar vor der Platzierung der Bauteile2 bzw. Träger4 auf den Teppichrücken21 in definierter Breite und Stärke aufgebracht. - Nach dem Aufbringen des Trägers
4 auf den Teppichrücken21 fährt die Handhabungsvorrichtung17 nach Deaktivierung ihrer Unterdruckeinrichtung wieder in die Grundposition zum Haltetisch8 zurück, im Zuge dessen bereits die Gummirolle14 die Trägerbahn6 soweit vorgeschoben hat, dass ein nächster, zu vereinzelnder Träger4 auf der Tischfläche11 des Haltetisches8 bereit liegt. - Dieser beschriebene Vorgang zur Vereinzelung und Platzierung der Träger
4 auf dem Teppichrücken21 wird entsprechend der Trägergeschwindigkeit bzw. der Vortriebsgeschwindigkeit der Gummirolle14 und dem herzustellenden Raster wiederholt. - Für jede Bauteilreihe, die auf dem Teppichrücken
21 zu platzieren ist, ist eine eigene Vorrichtung1 mit eigener Endlosträgerrolle5 vorgesehen. Die Vorrichtungen sind synchronisiert, um ein einheitliches Raster über die gesamte Breite des Teppichs3 zu gewährleisten. - Weiter alternativ können die elektronischen Bauteile
2 bzw. die diese beinhaltenden Träger4 auch zwischen einem Erstrücken23 und einem Zweitrücken24 des Teppichs3 angeordnet werden, so beispielsweise zunächst auf der dem Erstrücken zugewandten Oberfläche des Zweitrückens24 , wonach Erst- und Zweitrücken in üblicher Weise zur Ausformung des fertigen Teppichs3 laminiert werden. Die elektronischen Bauteile2 sind hiernach in einer geschützten Lage sowohl ober- als auch unterseitig von Teppich- bzw. Teppichrückenmaterial überdeckt. - In einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform kann anstelle der Kleberbeschichtung des Teppichrückens wie in
4 schematisch dargestellt, auch die Trägerbahn6 im Zuführungsprozess mit Kleber zum Beispiel über eine Pflatsch-, Sprühvorrichtung oder ähnlichem versehen werden. Hierbei dient der Haltetisch8 als Applizierungsstelle, wobei weiter im Zuge des Kleberauftrags die Handhabungsvorrichtung17 als Fixierungsvorrichtung dient. Der hiernach einsetzende Transfer des haftkleberbeschichteten, vereinzelten Trägers4 erfolgt in gleicher Weise wie anhand des ersten Ausführungsbeispieles beschrieben. - Weiter alternativ kann die Trägerbahn
6 auch mit einer Selbstklebeschicht versehen sein, welche zunächst mit einer Abdeckung versehen ist. Diese wird vor Aufbringen des Bauteils2 bzw. des vereinzelten Trägers4 entfernt, wozu beispielsweise im Bereich des Haltetisches8 eine entsprechende Abzugsvorrichtung vorgesehen ist. - In
8 ist in einer weiteren Ausführungsform eine Alternative bezüglich des Vortransports der Trägerbahn6 dargestellt. Bei dieser Variante entfällt die angetriebene Gummirolle14 . Der Transport des Trägerbandes6 erfolgt hierbei vielmehr durch die Handhabungsvorrichtung17 , welche das freie Ende der Endlos-Trägerbahn6 auf dem Haltetisch7 ansaugt, abholt und unter Abziehen der Trägerbahn6 von der Endlosrolle5 zum Haltetisch8 verbringt und dort fixiert. Nach der Vereinzelung durch Schneiden erfolgt der Transfer des Trägers4 zum Teppich3 , wie anhand des ersten Ausführungsbeispieles beschrieben. - In
9 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei welcher die elektronischen Bauteile2 nicht vereinzelt auf den Teppichrücken21 aufgebracht werden, sondern vielmehr als "Endlos"-Trägerstreifen, welcher direkt von der Endlosträgerrolle5 abgegriffen und nach Auftrag eines Haftklebers mittels einer Sprühvorrichtung25 unmittelbar mit dem Teppichrücken21 laminiert wird. Die in Transportrichtung r nach der Sprühvorrichtung25 auf die kleberversehene Trägerbahn6 und den Teppichrücken21 einwirkende Druckrolle trägt das Bezugszeichen26 . - Die elektronischen Bauteile
2 müssen, insbesondere bei der Ausführungsform gemäß der Darstellung in9 nicht zwingend direkt hintereinander auf der Trägerbahn6 angeordnet sein. Vielmehr ist auch die Anordnung in einem vorgegebenen Längenraster möglich. Die Vereinzelung und Positionierung kann hierbei entfallen. Die Bauteile2 sind mittels eines in Längsrichtung des Teppich1 endlosen Trägers4 aufgebracht. - Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
Claims (26)
- Verfahren zum Bestücken eines Teppichs (
3 ) mit elektronischen Bauteilen (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass die mit einem Trägermaterial fest verbundenen elektronischen Bauteile (2 ) mit Hilfe der Träger (4 ) mit dem Teppich (3 ) verklebt werden. - Verfahren nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) mit dem Teppichrücken (21 ) verklebt werden. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) zwischen einem Erst- (23 ) und einem Zweitrücken (24 ) des Teppichs (3 ) angeordnet sind. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) vor dem Verkleben vereinzelt werden, durch entsprechendes Abtrennen des Trägermaterials und die Bauteile (2 ) in einem vorgegebenen Raster mit dem Teppich (3 ) verklebt werden. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrennung des Trägers (
4 ) zwischen zwei Träger-Halterungsstationen durchgeführt wird. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Träger-Halterungsstation die Halterung des Bauteils (
2 ) durch Unterdruck vorgenommen wird. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein abgetrenntes Bauteil (
2 ) mittels eines bewegbaren Halterungsteils auf den Teppich (3 ) aufgebracht wird. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Teppich (
3 ) vor Aufbringung der Bauteile (2 ) mit einer Klebeschicht versehen ist. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) bzw. die entsprechenden Träger (4 ) der Bauteile (2 ) eine Selbstklebeschicht aufweisen. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Selbstklebeschicht zunächst mit einer Abdeckung versehen ist und die Abdeckung vor Aufbringen des Bauteils (
2 ) bzw. des Trägers (4 ) auf den Teppich (3 ) entfernt wird. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
4 ) vor oder nach Abtrennung, soweit eine Abtrennung erfolgt, an seiner Aufbringungsfläche mit Klebstoff versehen wird. - Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) auf einer Endlosträgerrolle (5 ) vorgehalten sind. - Vorrichtung (
1 ) zur Aufbringung von elektronischen Bauteilen (2 ) auf einen Teppich (3 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (2 ) auf einer Endlos-Tägerbahn (6 ) aufgebracht vorgehalten sind und dass der Trägerbahn (6 ) eine Vereinzelungsstation nachgeordnet ist, zur Vereinzelung der Bauteile (2 ). - Vorrichtung nach Anspruch 13 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Vereinzelungsstation eine Handhabungsvorrichtung (
17 ) zugeordnet ist, die ein vereinzeltes Bauteil (2 ) aufnimmt und auf den Teppich (3 ) aufbringt. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 14 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Vereinzelungsstation aus zwei Haltetischen (
7 ,8 ) besteht, die in Transportrichtung (r) der Trägerbahn (6 ) hintereinander angeordnet sind und dass zwischen den Haltetischen (7 ,8 ) eine Schneidstation (16 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 15 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein Haltetisch (
7 ) eine Vortriebsrolle (14 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 16 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass ein Haltetisch (
7 ,8 ) eine Unterdruckeinrichtung (10 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 17 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass dem weiteren Haltetisch (
8 ) die Handhabungsvorrichtung (17 ) zugeordnet ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 18 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungsvorrichtung (
17 ) mittels Unterdruck das abgetrennte Bauteil (2 ) bzw. dessen Träger (4 ) von dem weiteren Haltetisch (8 ) auf den Teppich (3 ) transportiert. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 19 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungsvorrichtung (
17 ) das Bauteil (2 ) auf eine Rückseite des Teppichs (3 ) transportiert. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 20 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem weiteren Haltetisch (
8 ) im Zuge des Vortransports des Trägers (4 ) ein Klebstoffauftrag auf den Träger (4 ) erfolgt. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 13 bis 21 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
4 ) eine Selbstklebeschicht mit Folienabdeckung aufweist und dass die Folienabdeckung im Bereich des weiteren Haltetisches (8 ) entfernt wird. - Teppich (
3 ) bestückt mit elektronischen Bauteilen (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (2 ) mittels eines Trägers (4 ) rückenseitig des Teppichs (3 ) aufgeklebt werden. - Teppich nach Anspruch 23 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) zwischen einem Erst- (23 ) und einem Zweitrücken (24 ) angeordnet sind. - Teppich nach einem oder mehreren der Ansprüche 23 bis 24 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) in einem, re gelmäßige Längs- und Querabstände aufweisenden Raster aufgebracht werden. - Teppich nach einem oder mehreren der Ansprüche 23 bis 25 oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Bauteile (
2 ) mittels eines in Längsrichtung des Teppichs (3 ) endlosen Trägers (4 ) aufgebracht werden.
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