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Die Erfindung betrifft ein Handgerät gemäß Gattungsbegriff des Hauptanspruches.
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Lösungen dieser Art sind bekannt zum Beispiel durch die
Europa-Patente 986 412 und
1 163 922 . Bei diesen sitzt das Schrittschaltwerk einschließlich Skala in der Nähe des entgegen Federwirkung eindrückbaren Ventilröhrchens der Kartusche praktisch im Ringraum um dieses Ventilröhrchen. Der gesamte Schrittschaltwerkträger ist mit dem unteren Rand der Kartusche verklipst. Diese Anordnung im Ringraum verlangt relativ kleine Schrittschaltwerke und erlaubt auch nur kleine Skalen. Die Anordnung in dem Ringraum bedeutet auch, dass das Schrittschaltwerk gerade dort liegt, wo das Gerät die größte Schmutzansammlung besitzt. Die Klipsverbindung zur Kartusche ist derart, dass Schrittschaltwerk und Kartusche beim Entnehmen der Kartusche zu Reinigungszwecken als zusammenhängende Einheit aus dem Gehäuse entnommen werden. Durch das Entnehmen wird auch erst der Gehäuse-Raum unter der Kartusche bis zum Mundstück zum Reinigen frei. Ein Reinigen des Schrittschaltwerkes bringt eine erhebliche Beschädigungsgefahr für das gedrängte Schrittschaltwerk. Dies gilt insbesondere wenn man dafür die Trennung von Schrittschaltwerk und Kartusche außerhalb des Gehäuses vornimmt.
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Zur Erzielung größerer, besser lesbar angeordneter Schrittschaltwerksskalen ist es aus der
WO 93/24167 bekannt, den Skalenring als um die Mantelfläche der Kartusche laufendes Element auszubilden mit einem zugehörigen Sichtfenster in der Gehäusemantelwand. Diese Lösungen arbeiten jedoch nicht in Abhängigkeit vom Ausgabebetätigungshub der Kartusche. Das zugehörige Schrittschaltwerk wird vielmehr gesteuert durch das Aufsetzen einer Schutzkappe auf das Mundstück des Handgerätes. Das führt zu Unsicherheiten in der Zählung der ausgegebenen Mengen.
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Eine größere Skala ist bei den Lösungen der
US-PS 4,817,822 einmal dadurch geschaffen, dass man die schrittschaltwerkgesteuerte Skala als Scheibe ausgebildet hat, die sich um eine Achse senkrecht zur Längsachse der Kartusche verdreht und genau wie das Schrittschaltwerk innerhalb des Gehäuses ortsfest gelagert ist. Hier wird mit dem Rückhub der Kartusche gezählt. Solche Lösungen sind technisch kompliziert und können praktisch vom Benutzer überhaupt nicht gereinigt werden, insbesondere nicht in dem Bereich des Gehäuses, der unter der Kartuschenfassung liegt. Ein zweites Ausführungsbeispiel desselben US-Patentes schlägt eine in Längsrichtung des Gehäuses verlaufende Zahnstange mit Skala vor, die von einem Schrittschaltwerk bewegt wird. Letzteres sitzt an einer fest auf das Kopfende der Kartusche aufgedrückten Kappe in einem von der Kappe abwärts reichenden Balken. Auch diese Lösung gestattet bei einsitzender Kartusche keine Reinigung des unmittelbaren Bereiches am unteren Ventilende der Kartusche.
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Aus der
GB 1 317 315 ist zudem eine Lösung bekannt, bei welcher, wie auch in der bereits erwähnten
WO 93/24167 beschrieben, ein Schaltfinger im Zuge der Kartuschenverlagerung zur schrittweisen Verlagerung des Skalenringes direkt auf diesen einwirkt. Jeder Betätigungshub bewirkt eine Drehverlagerung des Skalenringes um mindestens einen Zahn.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, ein Handgerät der in Rede stehenden Art in räumlich günstiger Weise bei reinigungssympathischen vereinfachten und stabilerem Aufbau zu schaffen.
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Dies wird erreicht durch die Charakterisierung im Hauptanspruch. Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen dar.
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Zufolge dieser Ausgestaltung erfolgt die Beaufschlagung des Schrittschaltwerkes bzw. des Skalenringes indirekt über ein Übersetzungsrad. Der Skalenring selbst wirkt mit einem Abtriebsrad zusammen, welches übersetzt von dem schaltfingerbetätigbaren Übersetzungsrad angetrieben wird. Diese Übersetzung kann auch negativ sein, d. h. in Art einer Untersetzung. Durch Anpassung der Übersetzung ist die Aufteilung der insgesamt maximal durchzuführenden Betätigungshübe der Kartusche auf den Gesamtumfang des Skalenringes übertragbar. So können in einfachster Weise durch entsprechende Auswahl der Über- bzw. Untersetzung Skalenringe gleichen Durchmessers sowohl beispielsweise mit einer Skala für Kartuschen mit einer maximalen Anzahl von 50 Hüben als auch alternativ mit einer Skala für Kartuschen mit einer maximalen Anzahl von 250 Hüben versehen sein, wobei jeweils sich der Skalenbereich zwischen Maximum und Minimum über den gesamten bzw. nahezu über den gesamten Umfang des Ringes erstreckt. So kann weiter beispielsweise ein Betätigungshub der Kartusche zu einer Drehverlagerung des Skalenringes um 30° führen, während bei einem Handgerät mit einer Kartusche mit größerer Hubanzahl eine solche Hubbewegung die Drehverlagerung um beispielsweise 2° bewirken würde. Diese Lösung ist einfach und kostengünstig herstellbar, wobei weiter ein stabiler Aufbau erreicht ist. Eine reinigungssympathische Lösung ist dadurch erreicht, dass die Drehachse des Schrittschaltwerkes oberhalb des Stützabschnittes für das Kartusche-Ausgaberohr liegt und der Raum um den Stützabschnitt freilegbar ist. Insbesondere dieser um den Stützabschnitt liegende Raum neigt durch die in diesem Bereich auströmende, sprühfähige Substanz zu Verunreinigungen, insbesondere durch Ablagerung Teile der Substanz wandungsinnenseitig. Es besteht diesbezüglich ein erhöhter Reinigungsbedarf dieser Zone. Dadurch bedingt, dass die Drehachse des schaltfingerbetätigbaren Schrittschaltwerkes oberhalb und somit außerhalb dieses Reinigungsbereiches liegt ist Letzterer beispielsweise durch Ausspülen mittels eines Wasserstrahls leicht zu reinigen. Es ergeben sich keine Schattenräume. Das Schrittschaltwerk ist neben der Mantelwand der Kartusche mit einer Skala versehen, die praktisch die größtmögliche Länge hat, nämlich diejenige des Umfanges der Kartuschenmantelfläche. Schrittschaltwerk und Skale sind ohne wesentliche Verschlechterung der Handlichkeit des Gerätes insoweit auch in günstiger Position untergebracht, weil es nicht nur räumlich größer gestaltet werden kann, sondern man hat auch den Vorteil der besseren Handhabung beim Reinigen. Dafür wird lediglich das untere Ringteil abgeschraubt. Dann liegt der schmutzsammelnde Raum unter der Kartusche völlig frei mitsamt dem restlichen Mundstück-Kanal und auch die Unterseite der Kartusche. Wegen des fehlenden Stützabschnitte kann selbst eine dabei stattfindende Kartuschenverschiebung keine Öffnung des Ventiles herbeiführen. Kartusche und Schrittschaltwerk verbleiben stets im oberen Gehäuseringteil bis die Kartusche total entleert ist. Dann wird die ganze Einheit weggeworfen. Zur aufwärts gerichteten Rückstellbewegung der Kartusche nach Wegfall des Betätigungsdruckes stellt sich diese samt Käfig nicht nur aufgrund der Schließbelastung des Ventilröhrchens in Aufwärtsrichtung zurück, sondern auch zusätzlich durch die sich am oberen Rand des unteren Gehäusebauteilsabstützenden Federn. Wegen des fehlenden Stützabschnittes kann selbst eine bei der Reinigung der Kartuschenunterseite stattfindende Kartuschenverschiebung keine Öffnung des Ventiles herbeiführen. Der den Kartuschenmantel umfassende Zahnkranz gewährleistet eine gute Führung der Kartusche beim Abwärtsdrücken und erlaubt auch eine günstig liegende große Skala. Schraubt man das untere gereinigte Ringteil – einschließlich des dazugehörenden Mundstückes – wieder an, so belastet dessen oberer Rand über die Rückstellfedern das obere Ringteil in Aufwärtsrichtung und damit das Kartuschenventilröhrchen in die richtig axiale Position. Alternativ kann die Freilegbarkeit des Raumes um den Stützabschnitt auch durch Abklappen des oberen Ringteiles oder durch verschließbare Fenster in der unteren Ringteilwand erzielt sein. Entsprechend liegen hierbei nicht, zumindest zum Zwecke der Reinigung nicht vollständig zu trennende zwei Ringteile vor. Auch ist das Schrittschaltwerk mit der entsprechenden neben der Mantelwand der Kartusche liegenden Grundplatte ohne wesentliche Verschlechterung der Handlichkeit des Gerätes insofern an günstiger Position untergebracht, weil es räumlich größer ausgestaltet werden kann und nicht mehr im oder nahe dem schmutzsammelndem Bereich liegt. Die Kartusche und das Schrittschaltwerk mit der Skaleneinrichtung brauchen weitestgehend zu Reinigungszwecken gar nicht mehr entnommen werden. Das Schrittschaltwerk verlässt nicht notwendigerweise das schützende Gehäuse. Eventuell kann dies auch sogar durch eine entsprechende Stop-Rast am Innenwandbereich des Gehäuses erzwungen werden. Die mit dem Zahnkranz zusammenhängende Betätigungsskala ist groß bei kleinstem Platzbedarf. Eine weitere Verbesserung der Reinigungsmöglichkeit ist durch eine dreiteilige Ausgestaltung des Gehäuses erreicht. Der getrennte, Schrittschaltwerk aufweisende Teilabschnitt ist hierbei ein Mittelabschnitt, der weiter bspw. schraubverbunden sein kann mit dem mundteilseitigen Gehäuseabschnitt. Im übertragenen Sinne kann dieser Teilabschnitt als Adapter zwischen Mundstückabschnitt und Kartusche-Verkleidungs-Rohrabschnitt betrachtet werden. Letzter kann hierbei an dem mittleren Teilabschnitt unverlierbar angebunden sein und den insgesamt runden Querschnitt der Kartusche aufnehmend gebildet sein.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Es zeigt:
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1 in einer perspektivischen Darstellung das erfindungsgemäße Handgerät in einer Bereitstellung mit einer in einem Gehäuse axial verschiebbaren Kartusche und einem Schrittschaltwerk;
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2 das Gehäuse des Handgeräts und das Schaltwerk in perspektivischer Explosionsdarstellung vor einer Erstbenutzung des Handgeräts;
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3 eine der 2 entsprechende perspektivische Darstellung, nach Einsetzen des Schaltwerks in das Gehäuse vor einer Erstbenutzung des Handgeräts;
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4 eine weitere perspektivische Darstellung des Handgeräts vor Einsetzen der Kartusche mit dem an dieser festgelegtem Schrittschaltwerk in das Gehäuse;
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5 die Kartusche mit dem daran festgelegten Schrittschaltwerk in einer Seitenansicht;
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6 die herausvergrößerte Detaildarstellung des Bereiches VI in 5;
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7 das Schrittschaltwerk in einer perspektivischen Explosionsdarstellung mit zugeordneter Kartusche;
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8 das Schrittschaltwerk in einer perspektivischen Einzeldarstellung;
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9 das Schrittschaltwerk in einer weiteren perspektivischen Einzeldarstellung;
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10 das Schrittschaltwerk in einer Vorderansicht;
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11 das Schrittschaltwerk in einer Seitenansicht;
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12 den Schnitt gemäß der Linie XII-XII in 1;
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13 eine Rückansicht des Handgeräts in Richtung des Pfeiles XIII in 12 bei partiellem Aufbruch des Gehäuses;
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14 eine der 12 entsprechende Darstellung, jedoch nach einer axialen Abwärtsverlagerung der Kartusche innerhalb des Gehäuses zur Freigabe eines Medikamentenstoßes und hierbei einhergehender Beaufschlagung des Schrittschaltwerkes;
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15 eine der 13 entsprechende Rückansicht gegen das Schrittschaltwerk bei einer Betätigung der Kartusche gemäß 14;
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16 eine Darstellung wie 3, jedoch mit einer Stop-Rast;
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17 eine Raststellung wie 14, jedoch mit der Stop-Rast;
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18 eine schematische Längsschnittdarstellung durch ein erfindungsgemäßes Inhalier-Handgerät, die unbelastete Grundstellung betreffend;
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19 eine der 18 entsprechende schematische Längsschnittdarstellung, jedoch in der belasteten Ausgabe-Öffnungs-Stellung einer in einem Gehäuse angeordneten Kartusche;
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20 eine weitere der 18 entsprechende Darstellung nach Trennung des zweiteiligen Gehäuses;
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21 in perspektivischer Darstellung einen dem Gehäuse des Handgeräts zuordbaren Kartuschenkäfig mit angeordnetem Schrittschaltwerk;
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22 eine weitere der 18 entsprechende Darstellung, jedoch eine alternative Ausgestaltung mit abschwenkbarem Mundstück betreffend;
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23 eine Ausführungsform mit einem im Rücken des Mundstückes angeordneten, öffenbaren Fenster;
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24 die Rückansicht hierzu;
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25 einen schematischen Längsschnitt durch ein Inhalier-Handgerät mit dreiteiligem Gehäuse;
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26 den Längsschnitt durch das Schrittschaltwerk der Ausführungsform gemäß 25;
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27 die Draufsicht auf das Schrittschaltwerk.
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Das zur portionierten Ausgabe sprühfähiger Substanzen, insbesondere Aerosol-Inhaliermedikamenten dienende Handgerät 1 setzt sich, wie insbesondere in 1 dargestellt, im Wesentlichen zusammen aus einem Gehäuse 2 und einer in diesem Gehäuse 2 axial verschiebbaren Kartusche 3. Letztere ist im Bereich eines Kartuschenkopfes 4 mit einem zentralen, sich koaxial zur Kartusche erstreckenden Ventil 5 in Form eines durch Abfederung in die Schließstellung belasteten Röhrchens ausgestattet. Über Letzteres wird eine Medikamentenausgabe durch eine axiale Relativbewegung zwischen Kartusche 3 und Gehäuse 2 erreicht.
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Das einen Ventilschaft aufweisende Ventil 5 stützt sich hierbei auf einem zugeordneten Stützabschnitt 6 innerhalb des Gehäuses 2 ab, dies bei freier axialer Bewegung der Kartusche 3 innerhalb des die Kartusche 3 umgebenden Gehäuseabschnittes 7. Von diesem die Kartusche 3 umfassenden Gehäuseabschnitt 7 ragt aus den, dem Stützabschnitt 6 zugewandten geschlossenen Endbereich des Gehäuses 2 ein Mundstück 8 ab, welches mit einer aufsetzbaren Abdeckkappe 9 verschließbar ist.
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Der das Ventil 5 der Kartusche 3 klemmend aufnehmende Stützabschnitt 6 ist des Weiteren mit Strömungskanal 10 versehen, welcher strömungstechnisch in Verbindung steht mit dem Schaft des Ventils 5, wobei das dem Ventil 5 abgewandte Ende des Strömungskanals 10 in Richtung auf das Mundstück 8 weist.
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Das dem Ventil 5 abgewandte obere Ende der Kartusche 3 liegt betätigungszugänglich gehäuseendseitig frei, wozu das Gehäuse 2 dem Endbereich des Gehäuseabschnitts 7 fingermuldenartige, randoffene Ausnehmungen 11 aufweist. Der in Axialrichtung gegenüberliegende, wandungsinnenseitig den Stützabschnitt 6 aufweisende Endabschnitt ist konkav ausgeformt. Zufolge dieser Ausgestaltungen ist das Handgerät 1 in einfachster Weise von einer Hand zu erfassen, dies unter Auflegen des Handgeräts 1 im Bereich der konkaven Ausformung auf der Daumeninnenseite bei gleichzeitiger Beaufschlagung der zur Betätigung endseitig freiliegenden Kartusche 3 mittels des Zeigefingers, wonach durch Zeigefingerbetätigung die Kartusche 3 relativ zum Gehäuse 2 in Axialrichtung verlagert werden kann, was über das Ventil 5 und den Strömungskanal 10 eine portionierte Ausgabe der sprühfähigen Substanz bewirkt.
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Um die durchgeführten Ausgabe-Betätigungen zu zählen und anzuzeigen, ist das Handgerät 1 mit einem Schrittschaltwerk 13 versehen. Dieses Schrittschaltwerk 13 wird in der Gebrauchsstellung des Handgeräts 1 durch die Kartusche 3 getragen. Vor einem Erstgebrauch der Kartusche 3 kann das Schrittschaltwerk 13 an dieser, ggf. bereits werksseitig, festgelegt werden. Denkbar ist jedoch auch, das Schrittschaltwerk 13, wie in den 2 und 3 dargestellt, vor einer Erstbenutzung lageorientiert in dem Gehäuse 2 anzuordnen, wonach das Schrittschaltwerk 13 in dem Gehäuse 2 verdrehgesichert und ggf. durch Reibschluss gehalten ist. Wird nunmehr das Gehäuse 2 mit der Kartusche 3 in üblicher Weise durch Einstecken derselben bestückt, so verbindet sich hierbei die Kartusche 3 mit der Schrittschaltwerk-Einheit 13, zum Beispiel verrastend an der Kartusche 3 mit den Nasen 27.
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Das Schrittschaltwerk 13 weist zunächst eine Grundplatte 14 auf, welche grundrissmäßig langgestreckt plan und rechteckig ausgebildet ist. Diese Grundplatte 14 trägt im Bereich ihres oberen Randabschnittes einen rechtwinklig zur Grundplattenerstreckung ausgerichteten Deckenabschnitt 15 mit einer in einer Projektion auf diesen Deckenabschnitt 15 randoffenen, konkave Ausnehmung 16. Der Radius dieser Aufnahmeausnehmung 16 ist angepasst an den Radius der Kartusche 3.
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An dem Deckenabschnitt 15 ist ein Ring 17 festgelegt, mit einem Innendurchmesser, welcher dem Außendurchmesser der Kartusche 3 angepasst ist. In einem Querschnitt ist dieser Ring 17 C-förmig ausgebildet mit nach radial außen weisenden C-Stegen. Zwischen diesen beiden C-Stegen des Ringes 17 ist frei drehbar relativ gegenüber dem C-Schenkel des Ringes 17 ein Zahnkranz 18 angeordnet, mit einer dem Deckenabschnitt 15 der Grundplatte 14 abgewandten, umlaufenden Stirnverzahnung 19. Im der Grundplatte 14 zugewandten Bereich ist der untere C-Steg des Ringes 17 zur Freilegung der Stirnverzahnung 19 unterbrochen.
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Mantelaußenwandig trägt der Zahnkranz 18 einen drehfest mit diesem verbundenen Anzeigering 20 mit einer Skala 21.
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Zahnkranz 18 und Skala 21 sind umfasst von einem weiteren, dem Ring 17 zuzuordnenden Mantel 22, welch letzterer gleichfalls an dem Deckenabschnitt 15 der Grundplatte 14 festlegbar ist Mittels dieses Mantels 22 ist die den Zahnkranz 18 und den Anzeigering 20 aufnehmende C-Öffnung des Ringes 17 geschlossen, wobei zur Ablesung der Skala 21 im Überdeckungsbereich zu dieser in dem Ring 17 bzw. dem Mantel 22 ein Sichtfenster 23 vorgesehen ist. Letzteres ist gegenüberliegend zum Festlegungsbereich des Ringes 17 an der Grundplatte 14 platziert.
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Unterseitig des Ringes 17, das heißt weiter abgehängt von dem Deckenabschnitt 15 der Grundplatte 14 ist an dem Ring 17 ein Haltekorb 24 angeformt. Dieser besitzt drei gleichmäßig über den Umfang des Ringes 17 verteilt angeordnete, parallel zur Ringachse ausgerichtete Haltestege 25, die im Bereich ihrer dem Ring 17 abgewandten Enden einen durchmesserverringerten Haltering 26 tragen, dessen freier Innendurchmesser angepasst ist an den Tellerdurchmesser der Kartusche 3 im Sockelbereich des Ventils 5 (vgl. hierzu 12).
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Das Schrittschaltwerk kann zur weiteren Entfernung vom Sprühbereich auch bei Bedarf noch wesentlich höher sitzen als in den Figuren beispielhaft dargestellt, so dass es noch weiter vom reinigungsbedürftigen Bereich R weg liegt.
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Die Haltestege 25 besitzen jeweils einen nach radial innen weisenden Rastnocken 27 zur Rastfestlegung des gesamten Schrittschaltwerks 13 an der Kartusche 3, indem die Rastnocken 27 in einen im Kartuschenkopfbereich in üblicher Weise ausgeformten Taillenabschnitt 28 eingreifen. Die Verrastung ist nur so stark, dass die federnd hochfahrende Kartusche 3 das Schrittschaltwerk 13 etc. mitschleppt.
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Die Haltestege 25 sind umfangsmäßig des Ringes 17 des Weiteren so angeordnet, dass einer dieser Haltestege 25 gegenüberliegend zur Grundplatte 14 positioniert ist. Dieser greift zur Verdrehsicherung des Schrittschaltwerks 13 in dem Gehäuse 2 bzw. zur korrekten Lagezuordnung in einen gehäuseinnenwandig vorgesehenen, taschenartigen Längsschlitz 29 ein. Diese Lageorientierung ist insbesondere für den korrekten Schrittschalt-Eingriff des Schrittschaltwerks 13 zu einem gehäusefest angeordneten Schaltfinger 36 von Bedeutung.
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Die in der montierten Stellung in dem Gehäuse 2 sekantenförmig zu letzterem bzw. annähernd tangentenförmig zur Kartusche 3 liegende Grundplatte 14 trägt auf der der Kartusche 3 abgewandten Breitseite ein Schaltrad 30 mit einer Umfangsverzahnung 31. Die Drehachse x des Schaltrades 30 steht senkrecht zur Grundplatte 14, wobei der entsprechende Achskörper 32 die Grundplatte 14 durchsetzend auf der gegenüberliegenden, das heißt auf der der Kartusche 3 zugewandten Breitseite der Grundplatte 14 ein weiteres, jedoch gegenüber dem Schaltrad 30 durchmesserverringertes Abtriebsrad 33 trägt. Die Durchmesser von Schaltrad 30 und Abtriebsrad 33 stehen in einem Verhältnis von etwa 3:1 bis 5:1.
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Das Abtriebsrad 33 steht in stetigem Eingriff zu einem Übersetzungsrad 34, welches ebenfalls eine Umfangsverzahnung aufweist. Die Drehachse y dieses Übersetzungsrades 34 erstreckt sich parallel zur Drehachse x des Schaltrades 30.
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Das Übersetzungsrad 34 greift mit dessen Umfangsverzahnung den freigeschnittenen Abschnitt des C-Steges des Ringes 17 durchtretend in die Stirnverzahnung 19 des Zahnkranzes 18 ein. Es ist somit eine Zahnradübersetzung zwischen Schaltrad 30 und Zahnkranz 18 geschaffen.
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Wie weiter insbesondere aus der Darstellung in 13 zu erkennen, ist das Schaltrad überfangen von einem auf der Grundplatte 14 befestigten Schutzdeckel 35.
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Bei einer Kartuschenbetätigung durch Axialverlagerung innerhalb des Gehäuses 2 wird zusammen mit der Kartusche 3 auch das Schrittschaltwerk 13 in Axialrichtung nach unten verlagert, bedingt durch eine Abstützung des Kartuschenkopfes auf dem Haltering 26 des Haltekorbes 24, wobei das auf der Grundplatte sitzende Schaltrad 30 gegen einen gehäusefest benachbart zum Stützabschnitt 6 angeordneten Schaltfinger 36 bewegt wird, der im Zuge der Abwärtsverlagerung der Kartusche 3 in die Umfangsverzahnung 31 eintritt und das Schaltrad 30 um einen Zahnwinkel weiter drehverlagert (siehe Pfeil a in 15). Diese Drehverlagerung des Schaltrades über den Schaltfinger 36 wird über das Abtriebsrad 33 und das Übersetzungsrad 34 auf den Zahnkranz 18 und somit auf die Skala 21 übertragen, welche Skala 21 durch das Sichtfenster 23 und den zumindest in diesem Bereich transparent gehaltenen Gehäuseabschnitt 7 von außen durch den Benutzer ablesbar ist. Die gefundene neue Anzeigestellung wird gesichert durch einen auf das Schaltrad 30 radial in die Umfangsverzahnung 31 durch Federbeaufschlagung einwirkenden Rastfinger 37, welcher weiter so ausgebildet ist, dass dieser nur eine Drehung des Schaltrades 30 in die gewünschte Richtung des Pfeiles a zulässt.
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Im Zusammenwirkungsbereich von Schaltrad 30 und Schaltfinger 36 bzw. zum Rastfinger 37 ist der Schutzdeckel 35 mit fensterartigen Ausschnitten 38 versehen.
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Zu Reinigungszwecken kann die Kartusche hochgezogen werden einschließlich Schrittschaltwerk. Man kann dabei das Herauswandern des Schrittschaltwerks bzw. schon das der Grundplatte etc. aus dem schützenden Gehäuse 2 stoppen durch Übergreifen des oberen Gehäuserandes mit einem Finger der haltenden Hand. Bei weiterem Ziehen an der Kartusche löst sich dann die Verrastung der Nasen 27 und die Kartusche wird frei. Man kann diese Trennung auch erreichen durch eine Stop-Rast 39 an der Gehäuseinnenwand, mindestens am oberen Gehäuserand. Dies (siehe 16, 17) vermeidet sicher ein ungewolltes Herausziehen des empfindlichen Schrittschaltwerkes. Es wird erst durch Eingreifen in den Zahnkranz 18 kontrolliert herausgenommen. Das Einsetzen ist erleichtert durch die Einlaufschräge 40.
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Das Schrittschaltwerk 13 kann werksseitig so voreingestellt sein, dass durch das Sichtfenster 23 auf der Skala 21 die Maximal-Hubzahl der Kartusche 3 von beispielsweise 200 Hüben angezeigt wird. Mit jedem Betätigen der Kartusche 3 wird der Zahnkranz 18 weiter in Umfangsrichtung der Kartusche 3 gedreht, wobei durch die gewählte Übersetzung – resultierend aus den unterschiedlichen Durchmessern von Schaltrad 30, Abtriebsrad 33 und Übersetzungsrad 34 – nicht jeder Zahnvorschub am Schaltrad 30 eine Drehverlagerung des Zahnkranzes 18 um ein ganzes Zahnsegment bewirkt. Vielmehr kann die Übersetzung in Abhängigkeit zur Zähnezahl des Zahnkranzes 18 so gewählt sein, dass erst zwei oder mehr Ausgabe-Betätigungen und damit einhergehende Schaltrad-Beaufschlagungen eine Drehverlagerung des Zahnkranzes 18 um ein ganzes Zahnsegment veranlassen.
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Die Skala 21 kann als Farbskala ausgebildet sein, wobei noch vor Erschöpfung des Kartuscheninhaltes der im Sichtfenster 23 sichtbare Bereich der Skala 21 beispielsweise rot gefärbt ist. Auch eine Zahlenskala ist denkbar, wobei bei beispielsweise maximal 200 Hüben auf der Skala beispielsweise nur jeder fünfte Hub beziffert ist. Eine solche Zahlenskala kann insbesondere auf Richtung Null gehend mit einer Farbskala kombiniert sein. Entsprechend kann der Bereich beispielsweise der letzten zwanzig Hübe mit einer Signalfarbe unterstrichen sein.
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In den 18 bis 21 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt. Das Gehäuse 2 ist zweigeteilt und besteht im Wesentlichen aus zwei übereinander angeordneten Ringteilen I und II, von welchen das obere Ringteil I schaftartig ausgeformt ist und das untere Ringteil II ein etwa quer zur Schafterstreckung ausgerichtetes Mundstück 8 aufweist. Letzteres ist durch eine nicht dargestellte Abdeckkappe verschließbar.
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Das Ventilrohr 5 der Kartusche 3 stützt sich auf einem zugeordneten Stützabschnitt 6 innerhalb des unteren Ringteiles II ab, dies bei axialer Beweglichkeit der Kartusche 3 innerhalb des die Kartusche 3 umgebenden, schaftartigen Ringteiles I.
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Der das Ventilrohr 5 der Kartusche 3 klemmend aufnehmende, innerhalb des unteren Gehäuse-Ringteils II ausgeformte Stützabschnitt 6 ist mit einem Strömungskanal 10 versehen, welcher strömungstechnisch in Verbindung steht mit dem Ventilrohr 5, wobei das dem Ventilrohr 5 abgewandte Ende des Strömungskanals 10 in Richtung auf das Mundstück 8 weist.
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Die beiden Ringteile I und II des Gehäuses 2 sind über ein Gewinde beispielsweise ein Grobgewinde mit hoher Steigung – miteinander verbunden. Hierzu weist zunächst das untere, das Mundstück 8 aufweisende Ringteil II einen Schaftabschnitt 51 mit kreisrundem Querschnitt auf, an dessen Mantelaußenwandung ein Außengewinde 52 ausgeformt ist. Dieses ist ausgelegt zur kämmenden Zusammenwirkung mit einem Innengewinde 53 des oberen Ringteiles I, welches Innengewinde 53 innenwandig an einem den Schaftabschnitt 51 des unteren Ringteils II umfassenden Ringteilabschnitts 54 gebildet ist.
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Die Anordnung in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist weiter so gewählt, dass der Kartuschenkopf 4 der in dem Gehäuse 2 gehalterten Kartusche 3 etwa auf Höhe der Gewindeausformung zwischen Ringteil I und Ringteil II liegt.
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Die Kartusche 3 ist in dem Gehäuse 2, insbesondere in dem oberen Ringteil I in Axialerstreckung derselben verlagerbar gehalten, jedoch nicht aus dem Gehäuse 2 bzw. aus dem Ringteil I entnehmbar. Vielmehr ist die Kartusche 3 in ihrer axialen Verlagerbarkeit eingeschränkt, dies sowohl in die axial eine Richtung als auch in die entgegengesetzte Richtung. Es liegt eine Fesselung von Kartusche 3 und Gehäuse-Oberteil I vor.
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Diese Fesselung der Kartusche 3 in dem oberen Ringteil I bei gegebener, wenn auch eingeschränkter axialer Verlagerbarkeit ist erreicht durch den radialen Eingriff eines inneren Gehäuseteilabschnittes des oberen Ringteil I in den in üblicherweise rückwärtig des Kartuschenkopfes 4 ausgeformten Taillenabschnitt 28 der Kartusche 3. Der in diesen Taillenabschnitt 28 eingreifende Gehäuseabschnitt ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch eine radial nach innen einragende Ringabschnitt-Schulter 55 gebildet. Diese ist oberhalb des freien Ringrandes des aufgeschraubten unteren Ringteiles II ausgeformt. Das radiale Erstreckungsmaß dieser Schulter 55 ist hierbei so groß gewählt, dass der Kartuschenkopf 4 die Schulter 55 radial überfängt. Das Übergriffsmaß sowie die Materialstärke sind weiter so gewählt, dass ein Überlaufen des Kartuschenkopfes 4 zur Entnahme der Kartusche 3 aus dem Gehäuse 2 nicht oder zumindest nicht beschädigungsfrei durchgeführt werden kann.
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Zur Betätigung der Kartusche 3 liegt diese an dem dem Ventilrohr 5 abgewandten oberen Ende betätigungszugänglich gehäuseendseitig frei. Hierzu weist das Gehäuse 2 bzw. das obere Ringteil I im freien Endbereich fingermuldenartige, randoffene Ausnehmungen 56 auf. Der in Axialrichtung gegenüberliegende, wandungsinnenseitig den Stützabschnitt 6 aufweisende Endabschnitt im Bereich des unteren Ringteils II ist konkav ausgeformt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist das Handgerät 1 in einfachster Weise von einer Hand zu erfassen, dies unter Auflegen des Handgeräts 1 im Bereich der konkaven Ausformung auf der Daumeninnenseite bei gleichzeitiger Beaufschlagung der zur Betätigung endseitig freiliegenden Kartusche 3 mittels des Zeigefingers, wonach durch Zeigefingerbetätigung die Kartusche 3 relativ zum Gehäuse 2 bzw. zum oberen Ringteil I in Axialrichtung verlagert werden kann, was über das Ventilrohr 5 und den Strömungskanal 10 eine portionierte Ausgabe der sprühfähigen Substanz bewirkt (vgl. 19).
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Um die durchgeführte Ausgabe-Betätigungen der Kartusche 3 zu zählen und anzuzeigen, ist das Handgerät 1 mit einem Schrittschaltwerk 13 versehen. Dieses Schrittschaltwerk 13 ist durch den oberen Ringteil I des Gehäuses 2 getragen, dies bei relativer Vertikalbeweglichkeit zum Ringteil I und zur das Schrittschaltwerk 13 zentral durchsetzenden Kartusche 3.
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Das Schrittschaltwerk 18 ist verdrehgesichert in dem oberen Ringteil I nicht entnehmbar gehalten, wozu wandungsinnenseitg des Ringteiles I oberhalb des Schrittschaltwerks 13 radial einragende Rückhaltevorsprünge 57 vorgesehen sind.
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Das Schrittschaltwerk 13 weist zunächst eine Grundplatte 14 auf. Im unteren Randbereich dieser Grundplatte 14 ist ein Umfassungsring 58 festgelegt, mit einem Innendurchmesser, welcher den Außendurchmesser der Kartusche 3 übertrifft. In einem Querschnitt ist dieser Ring 58 C-förmig ausgebildet mit nach radial außen weisenden C-Stegen. Zwischen diesen beiden C-Stegen des Ringes 58 ist frei drehbar relativ gegenüber dem C-Schenkel des Ringes 58 ein Zahnkranz 18 angeordnet, mit einer nach oben, d. h. zum freien Ende des Schrittschaltwerks 13 hin weisenden Stirnverzahnung. In dem der Grundplatte 14 zugewandten Bereich ist der obere C-Steg des Ringes 58 zur Freilegung der Stirnverzahnung unterbrochen.
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Mantelaußenwandig trägt der Zahnkranz 18 einen drehfest mit diesem verbundenen Anzeigering 20 mit einer Skala.
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Zahnkranz 18 und Anzeigering 20 sind umfasst von einem weiteren dem Ring 58 zugeordneten Mantel 22, welch letzterer gleichfalls an der Grundplatte 14 festlegbar ist. Mittels dieses Mantels 22 ist die den Zahnkranz 18 und den Anzeigering 20 aufnehmende C-Öffnung des Ringes 58 geschlossen, wobei zur Ablesung des Anzeigeringes 20 im Überdeckungsbereich zu diesem in dem Ring 58 bzw. dem Mantel 22 ein Sichtfenster 23 vorgesehen ist. Letzteres ist gegenüberliegend zum Festlegungsbereich des Umfassungsringes 58 an der Grundplatte 14 platziert und somit im direkten Blickfeld des Benutzers positioniert.
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Unterseitig des Ringes 58 ist an diesem ein Kartuschenkäfig 59 angeformt. Dieser ist zunächst ausgehend von dem Umfassungsring 58 schaftartig ausgeformt mit einem endseitigen Übergang in einen durchmesserverringerten Abschnitt, welche wiederum geformt ist durch vier gleichmäßig über den Umfang des Ringes 58 verteilt angeordnete, parallel zur Ringachse ausgerichtete Haltestege 25. Diese Haltestege 25 tragen im Bereich ihrer dem Kartuschenkäfig 59 abgewandten Enden einen durchmesserverringerten Haltering 26, dessen freier Innendurchmesser angepasst ist an den Tellerdurchmesser des Kartuschenkopfes 4 im Sockelbereich des Ventilrohres 5.
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Der Abschnitt zwischen schaftartig geschlossenem oberen Bereich des Kartuschenkäfigs 59 und dem durch die Haltestege 25 gebildeten Bereich ist sich kontinuierlich verjüngend ausgebildet, angepasst an den zugeordneten Verjüngungsabschnitt im Taillenbereich der Kartusche 3.
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Der Innendurchmesser im Bereich der Haltestege 25 ist zur Aufnahme des Kartuschenkopfes 4 an dessen Außendurchmesser angepasst. Der Außendurchmesser im Bereich der Haltestege 25 ist kleiner gewählt als der Innendurchmesser des unteren Ringteils II im Bereich des Schaftabschnitts 51.
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Entsprechend der erwähnten Anordnung der Kartusche 3 bzw. der Platzierung des Kartuschenkopfes 4 innerhalb des Gehäuses 2 erstreckt sich der im oberen Ringteil I über dem Ring 58 angeordnete Kartuschenkäfig 59 mit seinem durchmesserverringerten Abschnitt im Bereich der Haltestege 25 bis in den Bereich des Schaftabschnittes 51 des unteren Ringteiles II.
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Durch den zwischen zwei umfangsmäßig benachbarten Haltestegen 25 geschaffenen Ringfreiraum taucht die wandungsinnenseitig des oberen Ringteils I nach radial innen weisende Schulter 55 zur Ausbildung eines Kartuschen-Entnahmehindernisses. Entsprechend der umfangsmäßig gleichmäßigen Anordnung von vier Haltestegen 25 und damit einhergehender Ausbildung von vier zwischen Haltestegen 25 ausgebildeten Freiräumen können auch innenwandig des oberen Ringteils I mehrere (bspw. zwei gegenüberliegende oder vier) Ringabschnittschultern 55 zur Entnahmesicherung der Kartusche 3 vorgesehen sein und in den Taillenabschnitt 15 der Kartusche 3 einjagen.
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Die in dem oberen Gehäuseteil (oberer Ringteil I) sekantenförmig zu letzterem bzw. annähernd tangentenförmig zur Kartusche 3 liegende Grundplatte 14 trägt auf der der Kartusche 3 zugewandten Breitseite ein Schaltrad 30 mit einer Umfangsverzahnung 31. Die Drehachse x des Schaltrades 30 steht senkrecht zur Grundplatte 14. Auf dieser Drehachse x trägt das Schaltrad 30 gleichfalls auf der der Kartusche zugewandten Seite ein weiteres, jedoch gegenüber dem Schaltrad 30 durchmesserverringertes Abtriebsrad 33 trägt. Die Durchmesser von Schaltrad 30 und Abtriebsrad 33 stehen etwa in einem Verhältnis von 3:1 bis 5:1, dargestellt etwa 4:1.
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Das Abtriebsrad 33 greift mit dessen Umfangsverzahnung den freigeschnittenen Abschnitt des C-Steges des Umfassungsringes 58 durchtretend in die Stirnverzahnung des Zahnkranzes 18 ein. Es ist somit eine Zahnradübersetzung zwischen Schaltrad 30 und Zahnkranz 18 geschaffen.
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Bei einer Kartuschenbetätigung durch Axialverlagerung innerhalb des Gehäuses 2, insbesondere innerhalb des oberen Ringteiles I wird zusammen mit der Kartusche 3 auch das Schrittschaltwerk 13 in Axialrichtung nach unten verlagert, durch eine mitschleppende Abstützung des Kartuschenkopfes 4 auf dem Haltering 26 des Kartuschenkäfigs 59, wobei das auf der Grundplatte 14 sitzende Schaltrad 30 gegen einen gehäusefest in dem oberen Ringteil I aufrecht gerichteten Schaltfinger 36 bewegt wird. Dieser tritt im Zuge der Abwärtsverlagerung der Kartusche 3 in die Umfangsverzahnung 31 des Schaltrades 30 ein und verlagert letztes um einen Zahnwinkel. Diese Drehverlagerung des Schaltrades 30 über den Schaltfinger 36 wird über das Abtriebsrad 33 auf den Zahnkranz 18 und somit auf den Anzeigering 20 übertragen, welche Anzeige durch das Sichtfenster 23 und dem zumindest in diesem Bereich transparent gehaltenen Ringteil I von außen durch den Benutzer ablesbar ist. Die gefundene neue Anzeigestellung wird gesichert durch einen auf das Schaltrad 30 radial in die Umfangsverzahnung 31 durch Federbeaufschlagung einwirkenden Rastfinger 37, welcher weiter so ausgebildet ist, dass dieser nur eine Drehung des Schaltrades 30 in die erwünschte Richtung zulässt. Der Rastfinger 37 ist an der Grundplatte 14 festgelegt.
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Das Weiterschalten der Skala erfolgt demnach im Zuge der Abwärtsverlagerung der Kartusche und somit im Zuge des Inhaliervorganges. Durch die gewählte Anordnung des Skalen-Sichtfensters kann sich der Benutzer noch während des Inhaliervorganges von einer korrekten Durchführung überzeugen.
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Der Rückhub der Kartusche 3 nach erfolgter Sprühauslösung ist durch die integrierte Ventilfeder im Bereich des Ventilrohrs 5 in bekannter Weise erreicht. In Rückhubrichtung der Kartusche 3 erfolgt keine Mitnahme des Schrittschaltwerks 13 bzw. des hieran angeformten Kartuschenkäfigs 59. Dessen Rückverlagerung ist unabhängig von der der Kartusche 3, wozu das Schrittschaltwerk 13 mit einer Feder 60 versehen ist, welche im Zuge der Verlagerung der Kartusche 3 und hierüber des Schrittschaltwerks 13 und des Kartuschenkäfigs 59 in die Ausgabeöffnungs-Stellung aufgeladen wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dieser Feder 60 um elastisch biegbare Federbeine 61. Diese sind materialeinheitlich an dem Kartuschenkäfig 59 angeformt, und zwar etwa in Verlängerung der Mantelwandung des schaftförmig geschlossenen Abschnitts des Kartuschenkäfigs 59. Entsprechend erstrecken sich die Federbeine 61 den sich verjüngenden Abschnitt des Kartuschenkäfigs 59 übergreifend mit radialem Abstand zu den Haltestegen 25. Die Federbeine 61 stützen sich mit ihren freien Enden auf dem zugewandten Rand 62 des Schaftabschnitts 11 des unteren Ringteils II ab. Dieser Rand 62 bildet entsprechend das Widerlager.
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Im Zuge der vertikalen Abwärtsverlagerung der Kartusche 3 und hierüber das Kartuschenkäfigs 59 werden die Federbeine 61 unter Abstützung an dem Rand 62 gespannt. Die hierbei gespeicherte Kraft wird nach einem Loslassen der Kartusche 3 und der hiernach folgenden Ventilfeder belasteten Rückstellung freigegeben zur Rückverlagerung des Kartuschenkäfigs 59 und des Schrittschaltwerks 13 in die Grundstellung. Diese Grundstellung ist definiert durch Anschlagbegrenzung im Bereich des gegen den Kartuschenkopf 4 tretenden Halteringes 26.
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Zu Reinigungszwecken kann das Gehäuse 2 getrennt werden. Hierzu wird das untere Ringteil II vom oberen Ringteil I abgeschraubt. Kartusche 3 sowie Schrittschaltwerk 13 und Kartuschenkäfig 59 verbleiben in dem oberen Ringteil I. In dem abgetrennten, verschmutzungsgefährdeten unteren Ringteil II sind keine empfindlichen Bauteile vorhanden, so dass eine gründliche Reinigung des Mundstücks und des den Stützabschnitt 6 umgebenden Raumes R ohne die Gefahr einer Beschädigung empfindlicher Teile erreicht werden kann. Je nach gewählter Materialart kann das untere Ringteil II sogar spülmaschinenfest ausgebildet sein.
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Oberes Ringteil I des Gehäuses 2, die Kartusche 3 sowie das Schrittschaltwerk 13 mit dem angeformten Kartuschenkäfig 59 und der im oberen Gehäuseteil angeordnete Schaltfinger 36 bilden eine insbesondere für den Benutzer nicht zu trennende Einheit, dies sowohl in der Benutzungsstellung als auch in der Reinigungsstellung, in welcher die Gehäuseteile getrennt sind.
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In 22 ist eine weitere alternative Ausgestaltung insbesondere des Gehäuses 2 gezeigt. Auch dieses besteht im Wesentlichen aus zwei Gehäuse-Ringteilen I und II. Diese sind jedoch im Gegensatz zum zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel nicht gänzlich voneinander trennbar, sondern vielmehr über ein Klappscharnier 40 miteinander verbunden. Dieses Scharnier 40 ist rückwärtig, d. h. dem Mundstück 8 abgewandt oberhalb des Stützabschnittes 6 ausgebildet. Die Trennebene verläuft senkrecht zur Handgeräteachse z.
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Zufolge dieser Ausgestaltung ist das untere Gehäuse-Ringteil II (Mundstück 8) von dem oberen Gehäuse-Ringteil I abschwenkbar (vgl. strichpunktierte Darstellung in 22). Entsprechend ist der Raum R um den Stützabschnitt 6 im unteren Gehäuse-Ringteil II zur vereinfachten Reinigung freilegbar.
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Zur Sicherung der Betriebsstellung ist gegenüberliegend zu dem Scharnier 40 eine Verklipsung 41 zwischen den Gehäuseteilen I und II vorgesehen.
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Auch kann das Gehäuse 2 gemäß den Darstellungen in den 23 und 24 einstückig gebildet sein. Um bei einer solchen Ausführung den Raum R in einfachster Weise reinigen zu können, ist hier ein verschließbares Fenster 42 vorgesehen. Dieses ist rückwärtig des Stützabschnittes 6, d. h. dem Mundstück 8 abgewandt vorgesehen und mittels eines quer zur Handgeräteachse z ausgerichteten Schiebers 43 verschließbar.
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Durch das geöffnete Fenster 42 kann beispielsweise mittels eines Wasserstrahls der Raum R ausgespült werden, welches Spülwasser dann über das Mundstück 8 wieder austritt.
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Eine weitere Ausführungsform zeigen die 25 bis 27. In diesem ist zur Freilegung des bevorzugt zu reinigenden Raumes R das Gehäuse 2 dreigeteilt, so im Wesentlichen durch Zwischenschalten eines Teilabschnittes III zwischen dem oberen, ein Kartuschen-Verkleidungs-Rohrabschnitt bildenden Ringteil I und dem unteren, das Mundstück-Gehäuseteil bildenden Ringteil II.
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Während der Anschlussabschnitt des Mundstück-Gehäuseteiles II und im Wesentlichen auch der Kartuschen-Verkleidungs-Röhrabschnitt 1 im Grundriss ringförmig mit gegenüber dem Durchmesser der aufzunehmenden Kartusche 3 vergrößertem Durchmesser ausgebildet sind, weist der zwischen diesen vorgesehene Teilabschnitt III einen seitlich ausladenden Bereich 44 auf. Dieser wächst aus dem im Grundriss ansonsten kreisringförmigen Gehäuse 45 des Teilabschnittes 3 seitlich aus und ist auf der dem Mundstück 8 des unteren Ringteils II abgewandten Seite, d. h. rückwärtig angeordnet.
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Dieser über den Durchmesser des ansonsten kreisringförmigen Gehäuses 45 ausladende Bereich 44 nimmt das Schrittschaltwerk 13 auf. So ist weiter in dem ausladenden Bereich 44 sowohl das schaltfingerbetätigbare Schaltrad 30 als auch das hiermit drehfest verbundene Abtriebsrad 33 platziert. Deren gemeinsame Achse x erstreckt sich senkrecht zu einer Körperachse des Teilabschnittes 3, welche mit der gesamten Handgeräteachse z zusammenfällt.
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Der nicht näher dargestellte Schaltfinger 36 ist an einem in dem ausladenden Bereich 44 parallel zur Achse z verlagerbaren Schaltrahmen 46 befestigt, welcher Schaltrahmen 46 sich federnd auf dem Boden des ausladenden Bereiches 44 abstützt.
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Dieser Schaltrahmen erstreckt sich von einem mit Bezug zu dem Schaltrad 30 zenitnahen Bereich ausgehend abwärts und unter Einschluss einer Stufe nach radial innen, um im Bereich des freien Endes einen im Grundriss kreisscheibenabschnittförmigen Mitnehmer 47 auszuformen. Dieser ragt in den Verlagerungsweg der Kartusche 3, wobei in einer Nichtbenutzungsstellung gemäß der Darstellung in 25 der Kartuschenkopf 4 auf diesem Mitnehmer 47 aufliegt.
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Die Kartusche 4 ist in dem Gehäuse 45 des Teilabschnitts III gehaltert, so weiter bevorzugt verschnäppert. Hierzu sind gehäuseinnenwandig radial nach innen greifende Federvorsprünge 48 vorgesehen, die in den Taillenbereich 28 der Kartusche 3 eingreifen.
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Durch druckbetätigte Abwärtsverlagerung der Kartusche 3 entgegen der in dem Ventil 5 vorgesehenen Federkraft wird über den Mitnehmer 47 der angeformte Schaltfinger 36 in selbe Richtung mitverlagert, dies unter Beaufschlagung des Schaltrades 30. Das hiermit übersetzt angetriebene Antriebsrad 33 wirkt, wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen, auf einen die Kartusche 3 umfassenden, in dem Teilabschnitt III drehbar gehalterten Anzeigering 20. Dieser Anzeigering 20 ist entsprechend mit einer Stirnverzahnung versehen. Ein gegenüberliegend zum ausladenden Bereich 44, dementsprechend in dem im Grundriss kreisringförmigen Bereich des Teilabschnittes III vorgesehenes Sichtfenster 23 bietet den Blick auf die Skala.
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Die parallel zur Ebene des Schaltrades 30 verlaufende Rückwand des ausladenden Bereiches 44 formt in dieser Ausführungsform die Grundplatte 14 aus, welche auch hier tangential zur Kartuschen-Mantelwand und mit radialem Abstand zu dieser verläuft.
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Der Teilabschnitt III ist überdeckt von dem oberen Ringteil I, welches fußseitig, zur Abdeckung des ausladenden Bereichs 44 des Teilabschnittes III einen entsprechend grundrissmäßig angepassten, ausladenden Kragenabschnitt 49 aufweist. Der sich von diesem Kragenabschnitt 49 weiter erstreckende Bereich des oberen Ringsteiles I ist im Grundriss streng kreisringförmig.
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Das obere Ringteil I ist bevorzugt mit dem mittleren Teilabschnitt III unlösbar verbunden, so beispielsweise verklebt.
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Die Verbindung zwischen Teilabschnitt III und unterem Ringteil II hingegen ist lösbar gestaltet, so in dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch Ausbildung eines Gewindes 50. Zufolge dessen ist ein einfachster Weise der kritische Raum R freilegbar, wonach dieser in einfachster Weise ausgespült oder anderweitig gereinigt werden kann.
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In dieser getrennten Stellung ist die Kartusche 3 unverlierbar mit dem Teilabschnitt III und dem oberen Ringteil I verbunden. Entsprechend ist auch eine eindeutige Zuordnung von Schrittschaltwerk 13 und Kartusche 3 gegeben.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.