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Die
Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugsitz insbesondere für einen
geschlossenen Kraftwagen mit einer Luftversorgungseinrichtung zum
Versorgen des Kopf-, Nacken- und
Schulterbereichs eines Sitzinsassen insbesondere mit warmer Luft
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
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Beispielsweise
aus der
DE 100 47
754 B4 ist bereits eine Luftversorgungseinrichtung in einem Kraftfahrzeugsitz
als bekannt zu entnehmen, welche allerdings insbesondere für einen
offenen Kraftwagen geeignet ist. Bei der dortigen Luftversorgungseinrichtung
ist eine Luftausströmöffnung auf
der dem Sitzinsassen zugewandten Seite des Sitzes vorgesehen, über welche
ein warmer Luftstrom zur Versorgung des Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs
des Sitzinsassen austreten kann. Bei offener Fahrt entsteht durch
die über
beziehungsweise um die Windschutzscheibe herum strömende Luft
bekanntermaßen
im Bereich hinter den Fahrzeugsitzen eine so genannte Luftwalze,
welche im Bereich des Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs des Sitzinsassen
zu unerwünschten
Zuglufterscheinungen führt.
Um diese Zuglufterscheinungen deutlich zu minimieren, muss der durch
die Luftversorgungseinrichtung erzeugte warme Luftstrom entsprechend
stark und mittels einer Düse
der Luftausströmöffnung sehr
punktgenau auf den entsprechenden Körperbereich des Sitzinsassen
gerichtet sein. Die warme Luft umströmt dann mit relativ hoher Geschwindigkeit
den Sitzinsassen, um die gewünschte
Erwärmung
des Kopf-, Nacken- und
Schulterbereichs zu erreichen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es nun, eine Luftversorgungseinrichtung
für einen
Kraftfahrzeugsitz zu gestalten, welche insbesondere für einen
geschlossenen Kraftwagen einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Kraftfahrzeugsitz mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige, nichttriviale
Weiterbildungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben.
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Bei
dem Kraftfahrzeugsitz nach der Erfindung ist eine Luftversorgungseinrichtung
vorgesehen, deren Luftausströmöffnung sich
zumindest über etwa
einen Drittel der Breite des Fahrzeugsitzes erstreckt. Während bei
der Luftversorgungseinrichtung gemäß dem Stand der Technik nach
der
DE 100 47 754
B4 – wie
oben beschrieben – ein
sehr starker warmer Luftstrom notwendig ist, um die beim offenen Fahren
unerwünschten
Zuglufterscheinungen zu reduzieren, soll im vorliegenden Fall eine
Luftversorgungseinrichtung geschaffen werden, bei welcher der Kopf-,
Nacken- und Schulterbereich des Sitzinsassen mit einem warmen Luftraum
umgeben werden soll. Mit anderen Worten soll der angesprochene Körperbereich
des Sitzinsassen nicht einem starken Luftstrom ausgesetzt werden,
sondern vielmehr einem relativ unauffälligen, unaufdringlichen und
zugarmen virtuellen Luftkissen umgeben werden. Aus den vorbeschriebenen
Gründen
ist es somit notwendig, dass die vorzugsweise warme Luft – bei entsprechender
Luftmenge – mit
relativ geringen Geschwindigkeiten in Richtung des Fahrzeuginsassen
aus der Luftversorgungseinrichtung ausströmen kann. Um dies zu erreichen
ist demgemäß ein relativ
großer Öffnungsquerschnitt
der Luftausströmöffnung nötig, welcher
sich zumindest über
etwa einen Drittel der Breite des Fahrzeugsitzes erstreckt. Durch
diese großformatige
Luftausströmöffnung kann
zudem erreicht werden, dass sich innerhalb der ausströmenden Warmluft
eine konstante und homogene Temperaturverteilung ergibt. Zudem hat
eine derart breit angelegte Luftausströmöffnung den Vorteil, dass ein sehr
breiter Bereich nahe des Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs des
Sitzinsassen mit Luft versorgt werden kann.
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Während der
in der Fachterminologie als Sitzspiegel bezeichnete zentrale untere
Bereich der Rückenlehne
zwischen den Seitenwangen, mit welcher der Sitzinsasse in unmittelbarem
Körperkontakt steht,
zumeist durch eine Sitzheizung mit Widerstandsdrähten versorgt wird, bleibt
der oberhalb des Sitzspiegels angeordnete – dem Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs
des Sitzinsassen benachbarte Teil der Rückenlehne – nach dem bisherigen Stand
der Technik weitgehend kalt. Nach dem nunmehr gemäß der Erfindung
vorliegenden Prinzip wird diesem Problem abgeholfen, und somit die
durch den oberhalb des Sitzspiegels angeordneten Teil der Rückenlehne abgestrahlte
Kälte durch
den Sitzinsassen nicht mehr bemerkt. Es ergibt sich eine Art Vergrößerung des Bereichs
der Rückenlehne,
welche durch eine Sitzheizung beheizt ist.
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Neben
der Anwendung zur Erwärmung
des Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs des Sitzinsassen ist die
erfindungsgemäße Luftversorgungseinrichtung
auch geeignet, diesen Körperbereich
zu kühlen.
In diesem Fall ist der Luftversorgungseinrichtung kein im weiteren
noch beschriebenes Heizelement, sondern vielmehr ein Kühlelement
zugeordnet. Bei warmen Temperaturen im Innenraum des Kraftwagens
und einer dementsprechend auch warmen Rückenlehne kann die erfindungsgemäße Luftversorgungseinrichtung
für angenehme
Kühle im
angesprochenen Körperbereich
sorgen, ohne als unangenehme kalte Zugluft empfunden zu werden.
Vielmehr wird auch dann ein kühles
Luftkissen geschaffen, welches vom Sitzinsassen als äußerst angenehm empfunden
wird. Während
im unteren Sitzspiegel-Bereich der Rückenlehne, in welchem der Sitzinsasse
unmittelbaren Kontakt zur Bepolsterung der Rückenlehne hat, eine so genannte
Sitzbelüftung
wie beispielsweise beschrieben in der
DE 196 28 698 C1 die Funktion
der Kühlung übernimmt,
kann nunmehr auch ein Bereich der Rückenlehne oberhalb des Sitzspiegels
entsprechend gekühlt
werden.
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Ein
besonders homogenes und großräumiges Luftkissen
im Bereich des Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs des Sitzinsassen – auch bei
unterschiedlichen Größen bei
wechselnden Sitzinsassen – kann
erreicht werden, wenn die Luftausströmöffnung entsprechend groß ausgebildet
ist und sich zumindest über
die Breite des Sitzspiegels der Rückenlehne erstreckt. Demgemäß erstreckt
sich die Luftausströmöffnung vorzugsweise
zumindest über
etwa die Hälfte
der Breite des Fahrzeugsitzes.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich die Anordnung der Luftausströmöffnung auf
der dem Sitzinsassen zugewandten Vorderseite und nahe der oberen Stirnseite
der Rückenlehne
gezeigt. Gleichfalls wäre es
jedoch auch denkbar, die Luftversorgungseinrichtung innerhalb der
Kopfstütze
der Rückenlehne
anzuordnen. Dementsprechend ist zur Anordnung der Luftausströmöffnung nahezu
jeder dem Kopf-, Nacken- und Schulterbereich des Sitzinsassen gegenüberliegende
Bereich der Rückenlehne
denkbar, in welchem der Sitzinsasse nicht direkt die Rückenlehne
kontaktiert und somit die Luftausströmöffnung verschließt.
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Die
Luftversorgungseinrichtung ist bevorzugt als vormontierbares Einbaumodul
gestaltet, welches dann in die Rückenlehne
integriert beispielsweise am Lehnenrahmen oder aber innerhalb der
Kopfstütze befestigt
werden kann.
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Wie
oben bereits dargelegt, kann die Luftversorgungseinrichtung sowohl
zum Erwärmen
wie auch zum Kühlen
des Kopf-, Nacken- und Schulterbereichs des Sitzinsassen Einsatz
finden. Demgemäß ist der
Belüftungsvorrichtung
eine Heiz- und/oder eine Kühleinrichtung
zur Erwärmung
beziehungsweise Kühlung
des Luftkissens vorgesehen.
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Gemäß Anspruch
8 ist bei der Heiz- und/oder Kühleinrichtung
die luftdurchflutbare Schicht mit einer Struktur versehen, mit welcher
der eintretende Luftstrom in eine turbulente beziehungsweise diffuse Strömung überführbar ist.
Eine derart turbulente beziehungsweise diffuse Strömung hat
den Vorteil, dass diese weitaus mehr Wärme bzw. Kälte aufnehmen kann als laminare
Luft. Im Unterschied zu einer laminaren Strömung erwärmen/kühlen sich vorlegend nicht nur
die unmittelbar mit einer Wellrippe in Berührung kommenden Grenzschichten,
sondern ein weitaus größerer Luftanteil.
Darüber
hinaus bewirkt die erzeugte turbulente beziehungsweise diffuse Strömung einen
längeren
Verbleib des Luftstroms innerhalb der luftdurchflutbaren Schicht,
so dass mehr Wärme
bzw. Kälte
aufgenommen werden kann.
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Die
turbulente beziehungsweise diffuse Strömung des Luftstroms wird dadurch
erreicht, dass die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht eine
Vielzahl von Abstandsfäden,
-stegen, -drähten
oder dergleichen aufweist. Eine denkbare Gestaltung dieser luftdurchflutbaren
Schicht ist beispielsweise aus der
DE 198 05 178 C2 als bekannt zu entnehmen,
welche ein Abstandsgewirke bei einem belüfteten Fahrzeugsitz betrifft
und auf deren Inhalt hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird.
Das dortige Abstandsgewirke umfasst eine Vielzahl von Abstandsstegen
beziehungsweise -fäden,
welche quer zu den äußeren Breitseiten
des Abstandsgewirkes verlaufen und durch eine turbulente beziehungsweise
diffuse Luftströmung
umströmt
werden können.
Die Abstandsstege beziehungsweise -fäden sind dabei in spezifischen
Mustern zueinander angeordnet, durch welche die Strömungsrichtung
und Strömungsgeschwindigkeit
beeinflusst werden können.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Abstandsstege beziehungsweise
-fäden
verschiedenste Querschnittsformen aufweisen können, wie zum Beispiel kreisförmige, ovale,
rechteckige, quadratische oder dergleichen. Die Abstandstege beziehungsweise
-fäden können dabei
zueinander orientiert oder unorientiert ausgerichtet sein und aus
verschiedensten Materialien bestehen. Als besonders vorteilhaft
hat es sich erwiesen, die Abstandstege beziehungsweise -fäden als
Gewirke, Gewebe oder als Geflecht auszubilden. Gleichwohl ist es
jedoch denkbar, die Abstandsfäden beziehungsweise
-stege unorientiert nach Art einer Wolle anzuordnen. Es ist ersichtlich,
dass ein solches Gewirke, Gewebe oder als Geflecht gegenüber dem Stand
der Technik zudem eine weitaus größere umströmte Fläche zur Abgabe von Wärme/Kälte an die durchströmenden Luft
aufweist.
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Als
besonders vorteilhaft hat es sich zudem gezeigt, die Struktur der
luftdurchflutbaren Schicht aus einem gut leitenden Metall wie beispielsweise
einer Aluminium- oder Kupferlegierung herzustellen. Derartige Metallfäden sind demnach
besonders gut geeignet, Wärme
bzw. Kälte
an die umströmende Luft
abzugeben. Durch die große
umströmte
Fläche der
Vielzahl von Abstandsfäden,
-drähten
beziehungsweise -stegen kann somit eine sehr wirkungsvolle Heiz-
und/oder Kühleinrichtung
geschaffen werden.
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Eine
vorbeschriebene Struktur aus Abstandsstegen, -drähten oder -fäden hat
zudem den Vorteil, dass diese elastisch nachgiebig ausgebildet werden
kann. Hierdurch ist es möglich,
die luftdurchflutbare Schicht beziehungsweise das gesamte Sandwich
aus Heiz- und/oder Kühlschicht
und luftdurchflutbarer Schicht auf entsprechend einfache Weise an
den Bauraum anzupassen, innerhalb welchem die Heiz- und/oder Kühleinrichtung
bzw. die gesamte Luftversorgungseinrichtung angeordnet werden soll.
In diesem Zusammenhang hat es sich als besonders vorteilhaft gezeigt,
die Heizschicht als Widerstandsheizung in Form einer dünnschichtigen, verformbaren
und vorzugsweise elastischen Lage auszubilden. Auch eine derart
dünnschichtige,
verformbare und vorzugsweise elastische Kühlschicht ist dabei denkbar.
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Eine
besonders hohe Heizleistung der Heizschicht bzw. Kühlleistung
der Kühlschicht
kann erreicht werden, wenn dieser eine gut wärme- bzw. kälteleitende Deckschicht zugeordnet
wird, durch welche die erzeugte Wärme/Kälte gleichmäßig innerhalb der Heiz- oder
Kühlschicht
verteilt wird. Hierbei hat sich insbesondere eine Metallfolie oder
ein Metallblech beispielsweise aus einer Aluminium- oder Kupferlegierung
als geeignet gezeigt.
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Ein
besonders wirkungsvolles Sandwich der Heiz- und/oder Kühleinrichtung
wird dadurch geschaffen, dass wenigstens drei luftdurchflutbare Schichten
vorgesehen sind, wobei zwischen der mittleren und der äußeren luftdurchflutbaren
Schicht jeweils eine Heiz- bzw. Kühlschicht angeordnet wird. Die
zentrale mittlere luftdurchflutbare Schicht wird somit von beiden
diese flankierenden Heiz- bzw. Kühlschichten
mit Wärme
und/oder Kälte
versorgt, so dass der die mittlere Schicht durchströmende Luftstrom
besonders schnell erwärmt
bzw. abgekühlt werden
kann. Die beiden äußeren luftdurchflutbaren Schichten
werden demgemäß lediglich
von der benachbarten Heiz- bzw. Kühlschicht mit Wärme bzw. Kälte versorgt,
so dass sich in diesem Bereich eine geringere Erwärmung bzw.
Abkühlung
des diese durchströmenden
Luftstromes ergibt. Hierdurch ist unter anderem gewährleistet,
dass sich keine Überhitzung
der dieses Sandwich umgebenden Bauteile wie beispielsweise eines
Gehäuses
oder daran angrenzender weiterer Teile ergibt.
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Bei
mehreren zu einem Sandwich zusammengefassten Schichten kann zudem
deren Strömungswiderstand
unterschiedlich gestaltet werden, indem beispielsweise die Distanz
und Orientierung der einzelnen Abstandstege, -drähte oder -fäden jeder Schicht unterschiedlich
ist. So kann beispielsweise durch ein entsprechend feinmaschigeres
Gewirke oder Gewebe oder dergleichen der mittleren der drei luftdurchflutbaren
Schichten erreicht werden, dass der diese durchströmende Luftstrom
dort länger
verbleibt als in den beiden äußeren Schichten.
Im Ergebnis bewirkt dies eine entsprechend bessere Durchwärmung bzw.
Durchkühlung
des durchströmenden
Luftstroms.
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Das
Sandwich aus der Heiz- bzw. Kühlschicht
und der luftdurchflutbaren Schicht ist in einfachster Ausführungsform
eben gestalten. Dabei ist die Anzahl der luftdurchflutbaren Schichten
und der dazwischen angeordneten Heiz- bzw. Kühlschicht beliebig wähl- beziehungsweise
erweiterbar. Auch die äußeren Abmessungen
des Sandwichs sind beliebig gestaltbar. Darüber hinaus kann das Sandwich aus
der luftdurchflutbaren Schicht und der Heiz- bzw. Kühlschicht
auch im Wesentlichen schneckenförmig ausgebildet
und im Querschnitt auf jeden beliebigen Durchmesser erweiterbar
ausgebildet sein.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist eine zentral angeordnete luftdurchflutbare Schicht umfangsseitig
von einer Heizschicht umgeben. Hierdurch ergibt sich eine besonders schnelle
und homogene Erwärmung
bzw. Abkühlung des
durchströmenden
Luftstroms. Umfangsseitig der Heizschicht kann dabei eine weitere
luftdurchflutbare Schicht vorgesehen sein, wobei dann bei einer
bevorzugten Ausführungsform
die zentrale Schicht durch strömenden
Luftstrom stärker
erwärmt
bzw. abgekühlt
wird als der die umfangsseitig angeordnete Schicht durchströmende Luftstrom.
Dieser Aufbau ermöglicht
einen in der zentralen luftdurchflutbaren Schicht sehr schnell und
stark erwärmbaren
bzw. abkühlbaren
Luftstrom, während
der durch die umfangsseitig angeordnete äußere luftdurchflutbare Schicht
hindurchgelangende Luftstrom eine geringere bzw. höhere Temperatur
aufweist, und dementsprechend angrenzende Bauteile wie beispielsweise ein
Gehäusewand
nicht überhitzt
oder zu stark abgekühlt
werden können.
Es ist klar, dass eine derart zentrisch aufgebaute Anordnung von
luftdurchflutbaren Schichten mit gegebenenfalls dazwischen angeordneten
Heiz- bzw. Kühlschichten
beliebig erweiterbar ist. Darüber
hinaus sind sowohl kreisförmige
wie auch ovale oder dergleichen Anordnungen der Heiz- bzw. Kühlschichten
denkbar.
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Die
Luftversorgungseinrichtung umfasst vorzugsweise ein – in Breitenrichtung
des Fahrzeugssitzes gesehen – etwa
mittig der Heiz- und/oder Kühleinrichtung
angeordnetes Gebläse,
welches vorzugsweise auf der der Vorderseite des Sitzes abgewandten Rückseite
der Heiz- und/oder Kühleinrichtung
angeordnet ist. In Kombination mit der vorbeschriebenen Heiz- und/oder
Kühlschicht
wird somit eine sehr platzsparende Luftversorgungseinrichtung geschaffen,
welche problemlos an die Tiefe beziehungsweise Dicke der Rückenlehne
anpassbar ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Gebläse dabei
in seiner Dicke an die Dicke der Heiz- und/oder Kühleinrichtung
angepasst, so dass sich insgesamt eine sehr flache Bauweise der
Luftversorgungseinrichtung realisieren lässt.
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Eine
besonders platzsparende Bauweise der Luftversorgungseinrichtung
lässt sich
zudem realisieren, wenn sich die Heiz- und/oder Kühleinrichtung ausgehend
von einem Gebläse
bis zu der Luftausströmöffnung etwa
V-förmig
vergrößert beziehungsweise
erweitert.
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Schließlich hat
es sich als besonders vorteilhaft gezeigt, die Luftausströmöffnung mit
einem Auslassgitter oder einem Auslassnetz oder dergleichen zu versehen.
Hierdurch kann der aus der Heiz- und/oder Kühleinrichtung gelangende Luftstrom nochmals
verlangsamt und gleichzeitig homogenisiert werden, so dass sich
das erwünschte
zugarme Luftkissen rund um den Kopf-, Nacken- und Schulterbereich
des Sitzinsassen ergibt.
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Weiter
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische Seitenansicht auf den innerhalb des Innenraums eines
Kraftwagens angeordneten, mit einem Sitzinsassen besetzten Kraftfahrzeugsitz
nach der Erfindung;
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2 eine
schematische Perspektivansicht auf die Heiz- und/oder Kühleinrichtung
und das Gebläse
der Luftversorgungseinrichtung innerhalb des Kraftfahrzeugsitzes;
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3 eine
schematische Schnittansicht auf die Heiz- und/oder Kühleinrichtung der Luftversorgungseinrichtung
nach einer ersten Ausführungsform,
bei welcher zwei Heiz- bzw. Kühlschichten
zwischen drei luftdurchflutbaren Schichten angeordnet sind;
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4 eine
schematische Schnittansicht auf die Heiz- und/oder Kühleinrichtung der Luftversorgungseinrichtung
nach einer weiteren Ausführungsform,
bei welcher eine beliebig erweiterbare Mehrzahl von luftdurchflutbaren
Schichten durch jeweils eine Heiz- bzw. Kühlschicht voneinander getrennt sind;
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5 eine
schematische Perspektivansicht auf die Heiz- und/oder Kühleinrichtung
nach einer dritten Ausführungsform,
bei welcher das Sandwich aus der luftdurchflutbaren Schicht und
der Heiz- und/oder Kühlschicht
im Wesentlichen schneckenförmig
aufgewickelt und innerhalb eines Luftkanal angeordnet ist;
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6a, 6b einen
schematischen Querschnitt durch die Heiz- und/oder Kühleinrichtung nach einer vierten
und einer fünften
Ausführungsform,
bei welcher eine zentrale luftdurchflutbare Schicht umfangsseitig
von einer Heiz- bzw. Kühlschicht sowie
von einer weiteren luftdurchflutbaren Schicht umgeben ist;
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7a, 7b eine
Draufsicht auf beziehungsweise eine Schnittansicht entlang der Linie
VIIb-VIIb in 7a durch die Struktur der luftdurchflutbaren
Schicht gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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8a, 8b eine
Draufsicht auf beziehungsweise eine Schnittansicht entlang der Linie
VIIIb-VIIIb in 8a durch die Struktur der luftdurchflutbaren
Schicht nach einer zweiten Ausführungsform;
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9a, 9b eine
schematische Draufsicht auf beziehungsweise eine schematische Schnittansicht
entlang der Linie IXb-IXb in
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9a durch
die Struktur der luftdurchflutbaren Schicht gemäß einer dritten Ausführungsform;
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10 eine
schematische Draufsicht auf die Struktur der luftdurchflutbaren
Schicht gemäß einer vierten
Ausführungsform;
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11a, 11b eine
schematische Draufsicht auf beziehungsweise Schnittansicht entlang
der Linie XIb-XIb in 11a durch die Struktur der luftdurchflutbaren
Schicht gemäß einer
fünften
Ausführungsform;
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12 eine
schematische Perspektivdarstellung auf den oberen Bereich der Rückenlehne
mit der Kopfstütze
des Kraftfahrzeugsitzes, in welchem die erfindungsgemäße Luftversorgungseinrichtung integriert
ist;
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13a, 13b eine
schematische Perspektivdarstellung auf beziehungsweise eine schematische
Schnittdarstellung entlang der Linie XIIIb-XIIIb in 13a durch
den oberen Bereich der Rückenlehne
mit der darin integrierten Luftversorgungseinrichtung;
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14a, 14b eine
schematische Perspektivansicht auf beziehungsweise eine schematische
Schnittansicht entlang der Linie XIVb-XIVb in 14a durch die Rückenlehne mit der darin integrierten
Luftversorgungseinrichtung nach einer weiteren Ausführungsform;
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15 eine
schematische Perspektivansicht auf die innerhalb der Rückenlehne
des Kraftfahrzeugsitzes integrierte Luftversorgungseinrichtung nach
einer weiteren Ausführungsform;
und in
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16 eine
schematische Perspektivansicht auf die Rückenlehne mit der darin integrierten
Luftversorgungseinrichtung nach einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung.
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In 1 ist
in schematischer Seitenansicht ausschnittsweise der Innenraum eines
Kraftfahrzeuges dargestellt, innerhalb welchem ein Kraftfahrzeugsitz
angeordnet ist. Der Kraftfahrzeugsitz umfasst im Wesentlichen ein
Sitzteil 1 sowie eine Rückenlehne 2,
welcher eine Kopfstütze 3 zugeordnet ist.
Zur Klimatisierung ist im Innenraum des Kraftfahrzeugs eine Heizung-
oder Klimaanlage vorgesehen, mit welcher im Wesentlichen die Raumtemperatur des
Innenraums bestimmt werden kann. Darüber hinaus ist in den allermeisten
Kraftfahrzeugsitzen eine Sitzheizung vorgesehen, bei welcher eine
Vielzahl von Widerstandsdrähten
unterhalb des Sitzbezuges angeordnet ist. Diese Sitzheizungen sind
sowohl im Sitzteil 1 wie auch in der Rückenlehne 2 üblich. Innerhalb
der Rückenlehne 2 erstrecken
sich derartige Sitzheizungen jedoch lediglich in einem zentralen Spiegelbereich 13 (12)
bis auf eine Höhe
S, bis zu welcher der Sitzinsasse üblicherweise Kontakt mit der
Polsteroberfläche
hat. Oberhalb der Höhe
S, bis zu welcher der Sitzinsasse direkten Kontakt mit der Rückenlehne 2 hat,
erstreckt sich der Kopf-, Nacken- und Schulterbereich L des Sitzinsassen,
welcher mit der erfindungsgemäßen Luftversorgungseinrichtung mit
einem erwärmten
beziehungsweise gekühlten Luftraum
beziehungsweise Luftkissen umgeben werden soll. Der Kraftfahrzeugsitz
mit der Luftversorgungseinrichtung ist insbesondere für einen
geschlossenen Kraftwagen geeignet.
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In 2 ist
in schematischer Perspektivdarstellung von einer Luftversorgungseinrichtung 4 eine im
weiteren noch näher
beschriebene Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 sowie
ein zugeordnetes Gebläse 20 dargestellt,
deren Funktion im Weiteren noch näher erläutert werden wird. Die Heiz-
und/oder Kühleinrichtung 5 umfasst
ein insbesondere unter Bezugnahme auf die 3 und 4 noch
näher erläutertes
Sandwich 18 aus luftdurchflutbaren Schichten 10, 12 und
dazwischen angeordneten Heiz- und/oder Kühlschichten 14, wobei
das Sandwich 18 insgesamt innerhalb eines lediglich schematisch
und ausschnittsweise dargestellten Modulgehäuses 16 angeordnet
ist. Innerhalb des Modulgehäuses 16 ist
auch das Gebläse 20 angeordnet,
mittels welchem Luft insbesondere aus einem Bereich hinter dem Fahrzeugsitz
angesaugt und durch das Sandwich 18 auf im Weiteren noch
näher beschriebene
Weise befördert
wird. Die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 beziehungsweise
das Sandwich 18 und das Gehäuse 16 sind im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
etwa rechteckförmig
gestaltet. Wie durch die gestrichelten Linien angedeutet, kann sich
die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 beziehungsweise
das darin angeordnete Sandwich 18 und das diese umgebende
Gehäuse 16 ausgehend
von dem Gebläse 20 bis
hin zu der Luftausströmöffnung 6 etwa
V-förmig
vergrößern. Anstelle
an der Längsseite
der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 kann
das Gebläse 20,
welches im vorliegenden Ausführungsbeispiel
als Radialgebläse
ausgestaltet ist, auch an der Schmalseite der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 angeordnet
sein. Diese Ausführungsform
ist mit gestrichelten Linien angedeutet. Anstelle eines Radialgebläses sind
selbstverständlich
auch andere gängige
Gebläse
wie Axial- oder
Querstromgebläse
denkbar.
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3 zeigt
in schematischer Schnittdarstellung durch die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5,
welche hier lediglich als Heizeinrichtung 5 ausgestaltet ist
und bei welcher eine mittlere luftdurchflutbare Schicht 10,
zwei äußere luftdurchflutbare
Schichten 12 sowie zwei im Weiteren noch näher beschriebene Heizschichten 14 zu
dem Sandwich 18 vereinigt sind. Anstelle der oder zusätzlich zu
den Heizschichten 14 können
auch ähnlich
gestaltete Kühlschichten
eingesetzt werden, um neben der Heizfunktion auch eine Kühlfunktion
der Luftversorgungseinrichtung 4 zu realisieren. Das im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
vorgesehene Modulgehäuse 16 zur
Aufnahme des Sandwichs 18, welches als Luftkanal dient,
ist beispielsweise aus einem üblichen
Kunststoff hergestellt. Innerhalb des Gehäuses 16 ist dem Sandwich 18 das
Gebläse 20 vorgeschaltet,
von welchem in 1 lediglich ein schematisch
angedeutetes Lüfterrad
erkennbar ist. Mittels dieses Gebläses 20 ist ein Luftstrom
erzeugbar, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel die drei luftdurchflutbaren
Schichten 10, 12 durchströmen kann. Die zwischen der
mittleren luftdurchflutbaren Schicht 10 und der jeweils
zugeordneten äußeren luftdurchflutbaren
Schicht 12 angeordnete Heizschicht 14 umfasst
jeweils mit elektrischem Strom verforgbare Widerstandsheizungen und
ist vorliegend als dünnschichtige,
verformbare und elastische Lage 22 ausgebildet. Eine als
Kühlschicht
ausgebildete Lage könnte ähnlich gestaltet sein.
Den beiden Heizschichten 14 ist jeweils eine gut wärmeleitende
Deckschicht 24 zugeordnet, welche jeweils an der Breitseite
der mittleren luftdurchflutbaren Schicht 10 anschließen und
im gezeigten Ausführungsbeispiel
aus einer gut wärmeleitenden
Metallfolie oder einem Metallblech insbesondere aus einer Aluminium-
oder Kupferlegierung hergestellt sind. Alle Schichten 10, 12, 14, 22 und 24 sind
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
eben und eng aneinander anliegend ausgebildet.
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Wird
durch das stromaufwärts
dem Sandwich 18 vorgelagerte Gebläse 20 ein Luftstrom
erzeugt, so gelangt dieser über
die jeweilige Schmalseite in die mittlere luftdurchflutbare Schicht 10 sowie in
die beiden äußeren luftdurchflutbaren
Schichten 12. Die drei luftdurchflutbaren Schichten 10, 12 sind im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
aus einem im Weiteren unter Bezugnahme auf die 7a und 7b noch
näher beschriebenen
Abstandsgewirke hergestellt, welches aus einer Vielzahl von Abstandsfäden beziehungsweise
Abstandsstegen besteht. Die Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstege verlaufen
dabei im Wesentlichen quer zur Strömungsrichtung des Luftstroms
beziehungsweise quer zu den Breitseiten der luftdurchflutbaren Schichten 10, 12.
Anstelle eines derartigen Abstandsgewirkes kann selbstverständlich auch
ein aus einer Vielzahl von Abstandsfäden oder dergleichen hergestelltes
Gewebe, Geflecht oder ein wollartiges Gebilde verwendet werden.
Mit anderen Worten können
die Abstandsstege beziehungsweise die Abstandsfäden sowohl zueinander orientiert
angeordnet sein, oder aber – wie
bei Wolle üblich – ungeordnet
zueinander sein. Ein durch das Gebläse 20 erzeugter Luftstrom wird
demnach beim Durchströmen
der jeweiligen luftdurchflutbaren Schicht 10, 12 entsprechend
häufig an
den Abstandsfäden
beziehungsweise den Abstandsstegen abgelenkt und es stellt sich
innerhalb der jeweiligen luftdurchflutbaren Schicht 10, 12 bereits
nach einer kurzer Wegstrecke eine turbulente diffuse Strömung ein.
Gegenüber
einer laminaren Strömung
verbleibt diese mittels der Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstege
erzeugte diffuse Strömung
länger
innerhalb der zugehörigen
luftdurchflutbaren Schicht 10, 12 und kann dementsprechend
mehr Wärme
(bzw. Kälte
bei einer Kühlschicht 14) über das
Heizelement 14 – bestehend
aus der Widerstandsheizungs-Lage 22 und der Deckschicht 24 – aufnehmen.
Die diffuse Verteilung des Luftstroms innerhalb der jeweiligen luftdurchflutbaren Schicht 10, 12 bewirkt
zudem, dass nicht nur einzelne Grenzschichten mit der jeweiligen
Heizschicht 14 in Kontakt kommen, sondern vielmehr wird
eine gute und homogene durch Mischung der Luftströmung erreicht.
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Da
die mittlere luftdurchflutbare Schicht 10 an ihren beiden
Breitseiten von jeweils einer Heizschicht 14 beziehungsweise
einer Deckschicht 24 begrenzt ist, wird der durch die mittlere
luftdurchflutbare Schicht 10 gelangende Luftstrom besonders stark
erwärmt
(bzw. bei einer Kühlschicht 14 gekühlt). Aufgrund
der Tatsache, dass die beiden äußeren luftdurchflutbaren
Schichten 12 jeweils nur auf ihrer der mittleren Schicht 10 zugewandten
Breitseite mit der Heizschicht 14 beziehungsweise deren
Widerstandsheizungs-Lage 22 in Kontakt kommen, werden die beiden
durch die jeweils äußere luftdurchflutbare Schicht 12 gelangenden
Luftströme
weniger stark erwärmt
(bzw. bei einer Kühlschicht 14 weniger
gekühlt)
als der durch die mittlere luftdurchflutbare Schicht 10 gelangende
Luftstrom. Hierdurch wird unter anderem gewährleistet, dass die Wandung
des Gehäuses 16 nicht
durch hohe Temperaturen der durch die äußeren luftdurchflutbaren Schichten 12 gelangenden
Luftströme überhitzt
werden kann. Mit anderen Worten wirken die beiden die äußeren luftdurchflutbaren
Schichten 12 durchströmenden Teilluftströme als eine
Art Wärmeisolator
für den
zentralen wärmeren
Teilluftstrom.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
weist die mittlere luftdurchflutbare Schicht 10 zudem einen höheren Strömungswiderstand
auf als die beiden diese flankierenden äußeren luftdurchflutbaren Schichten 12.
Der höhere
Strömungswiderstand
wird dadurch erzielt, dass die Abstandsfäden beziehungsweise die Abstandsstege
der mittleren luftdurchflutbaren Schicht 10 enger zueinander
angeordnet und somit das Gewirke oder Gewebe insgesamt engmaschiger
beziehungsweise dichter gestaltet ist, als die Struktur der beiden äußeren luftdurchflutbaren Schichten 12.
Hierdurch wird – bei
gleicher Eintrittsgeschwindigkeit aller Luftströme an der Eintrittseite der
luftdurchflutbaren Schichten 10, 12 – erreicht, dass
der Teilluftstrom durch die mittlere Schicht 10 diese langsamer
durchströmt
als die beiden Teilluftströme,
welche durch die beiden äußeren Schichten 12 gelangen.
Durch unterschiedliche Geschwindigkeiten kann demgemäß durch
die einzelnen Luftströme
mehr oder weniger an Wärme
(bzw. Kälte
bei einer Kühlschicht 14)
aufgenommen werden. Außerdem
kann an der Austrittsseite eine gegebenenfalls erwünschte Schichtung
des Gesamtluftstroms erreicht werden, nämlich mit einem mittleren wärmeren Luftstrom
aus der mittleren Schicht 10 und zwei äußeren, etwas weniger warmen
Luftströmen
aus den äußeren Schichten 12.
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4 zeigt
in schematischer Schnittansicht die Heizeinrichtung 5 nach
einer zweiten Ausführungsform,
bei der das Sandwich 18 eine Mehrzahl von luftdurchflutbaren
Schichten 10, 12 und Heizschichten 14 umfasst.
Wie gestrichelt angedeutet, ist das Sandwich 18 dabei um
eine oder mehrere mittlere luftdurchflutbare Schichten 10 ergänzbar und
somit in seiner Dicke variierbar. In der hier gezeigten Ausführungsform
sind drei mittlere luftführende Schichten 10 sowie
außenseitig
jeweils eine äußere luftdurchflutbare
Schicht 12 angeordnet, wobei zwischen den einzelnen luftdurchflutbaren
Schichten 10, 12 jeweils wenigstens eine Heiz-
und oder Kühlschicht 14 vorgesehen
ist. Das Sandwich 24 ist dabei wiederum innerhalb eines
Gehäuses 16 angeordnet und
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
einer Mehrzahl von Gebläsen 20 nachgeschaltet.
Während in 4 die
oberste Heizschicht 14 zu der obersten Heizschichten 14 gemäß 3 identisch
ist, weisen die von oben gesehen zweitoberste und drittoberste Heizschicht 14', 14'' einen jeweils andersartigen Aufbau
auf. Bei der zweitobersten Heizschicht 14' ist unmittelbar anschließend an
die darüber
liegende beziehungsweise darunter liegende luftdurchflutbare mittlere
Schicht 10 jeweils eine Deckschicht 24 vorgesehen,
welche wiederum aus einem gut wärmeleitenden
Metallblech oder einer Metallfolie hergestellt ist. Jeder der beiden
Deckschichten 24 ist jeweils eine Widerstandsheizungs-Lage 22 zugeordnet,
wie diese bereits unter Bezugnahme auf 3 beschrieben
worden sind. Von diesem Aufbau der zweitobersten Heizschicht 14' unterscheidet
sich der Aufbau der drittobersten Heizschicht 14'' dadurch, dass anstelle von zwei
Widerstandsheizungs-Lagen 22 lediglich eine zwischen den beiden
Deckschichten 24 angeordnet ist und somit diese beiden
Deckschichten 24 beheizt. Hinsichtlich der Funktionsweise
der Heizeinrichtung 5 gemäß 4 wird auf
die Funktionsweise der Heizeinrichtung 5 gemäß 3 verwiesen,
welche bis auf die unterschiedliche Anzahl der verwendeten luftdurchflutbaren
Schichten 10 beziehungsweise der hierbei zugeordneten Heizschichten 14 unterschiedlich
ist.
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5 zeigt
in schematischer Perspektivdarstellung die Heizeinrichtung 5 nach
einer dritten Ausführungsform,
welche innerhalb eines als rohrförmiger
Luftkanal ausgebildeten Gehäuses 16 angeordnet
ist. Innerhalb dieses Gehäuses 16 ist
stromaufwärts
des im Weiteren noch näher
erläuterten
Sandwich 18 ein nicht dargestelltes Gebläse vorgesehen, durch
welches ein mit Pfeilen 26 dargestellter Luftstrom erzeugt
wird. Das Sandwich 18 besteht im Wesentlichen aus einer
Heizschicht 28 und einer luftdurchflutbaren Schicht 30 und
ist zu einer in Querschnitt etwa kreisrunden Schnecke aufgewickelt.
Die luftdurchflutbare Schicht 30 ist dabei so ausgebildet, dass
diese die Heizschicht 28 umfangseitig vollständig umschließt. Die
Heizschicht 28 besteht wiederum aus einer Widerstandsheizungs-Lage 22,
welche an ihren beiden Breitseiten von jeweils einer Deckschicht 24 vorzugsweise
aus einer Metallfolie oder einem Metallblech abgedeckt ist. Es ist
ersichtlich, dass auch hier zentrale Abschnitte der luftdurchflutbaren
Schicht 30 an ihren beiden Breitseiten von der Heizschicht 28 flankiert
sind. In diesen Bereichen ist demgemäß eine starke Aufheizung des
Luftstroms möglich.
Demgegenüber
sind die umfangseitig außen
liegenden beziehungsweise an die Wandung des Gehäuses 16 angrenzenden
Abschnitte der luftdurchflutbaren Schicht 30 lediglich
an einer – nämlich der
inneren – Breitseite
von der Heizschicht 28 flankiert. Demgemäß wird der
Teil des Luftstroms, welcher durch die außen liegenden, an die Wandung
des Gehäuses 16 angrenzenden
Bereiche der luftdurchflutbaren Schicht 30 hindurchströmt, weniger
stark erwärmt
als die vorbeschriebenen inneren Teile des Gesamtluftstroms. Im
Ergebnis ist hiermit auch eine – in
Querschnitt betrachtet – Schichtung
des Gesamtluftstroms geschaffen, wobei ein zentraler Teilluftstrom
stärker
erwärmt
wird als ein äußerer Teil
des Luftstroms. Es ist klar, dass die luftdurchflutbare Schicht 30 auch
mehrere Abschnitte umfassen kann, welche einen unterschiedlichen
Strömungswiderstand
aufweisen. Zudem kann auch hier anstelle oder zusätzlich zu
der Heizschicht 28 eine Kühlschicht vorgesehen sein.
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In 6a ist
in einer schematischen Querschnittsansicht die Heizeinrichtung 5 nach
einer vierten Ausführungsform
gezeigt, bei welcher das Sandwich 18 innerhalb eines als
rohrförmiger
Luftkanal 16 ausgebildeten Gehäuses angeordnet ist. Das Sandwich 18 umfasst
dabei eine zentrale, im Querschnitt insgesamt etwa kreisförmige luftdurchflutbare Schicht 32,
welche umfangseitig von einer Heizschicht 34 umgeben ist.
Die Heizschicht 34 umfasst ein an die äußere Mantelseite der luftdurchflutbaren Schicht 32 anschließende Deckschicht 24 aus
Metallblech oder Metallfolie, welche wiederum außenseitig von einer Widerstandsheizungs-Lage 22 umschlossen
ist. Außenumfangseitig
der Heizschicht 34 ist eine äußere luftdurchflutbare Schicht 38 vorgesehen,
welche zwischen der Heizschicht 34 und der Wandung des
Gehäuses 16 verläuft. Auch
hier ist ersichtlich, dass die zentral angeordnete luftdurchflutbare
Schicht 32 stärker
erwärmt
werden kann als die äußere luftdurchflutbare
Schicht 38. Auch hier können
die zentrale luftdurchflutbare Schicht 32 und die äußere luftdurchflutbare
Schicht 38 einen unterschiedlichen Strömungswiderstand für den durchströmenden Luftstrom
bieten.
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In 6b ist
die Heizeinrichtung 5 gemäß 6a nach
einer weiteren Ausführungsform
dargestellt, welche sich von der Ausführung gemäß 6a im
Wesentlichen lediglich dadurch unterscheidet, dass vorliegend ein
ovaler Querschnitt des Sandwich 18 gewählt worden ist. Demgemäß sind in 6b gleiche
Bauteile mit gleichen Bezugszeichen wie in 6a bezeichnet.
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Das
Sandwich 18 gemäß den 5, 6a und 6b ist
je nach Durchmesser des Gehäuses 16 beliebig
radial erweiterbar. Auch in ihrer Länge ist das Sandwich 18 beliebig
gestaltbar.
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In
den 7a und 7b ist
in schematischer Draufsicht beziehungsweise in schematischer Schnittansicht
entlang der Linie VIIb-VIIb in 7a eine
mögliche
Struktur 40 der luftdurchflutbaren Schichten 10, 12, 30, 32, 38 dargestellt.
Die Struktur 40 besteht hier aus einem so genannten Abstandsgewirke,
welches an ihrer oberen und unteren Breitseite jeweils eine Deckschicht
in Form einer Wabenstruktur 42 umfasst. Zwischen der oberen
und unteren Deckschicht 42 erstrecken sich eine Vielzahl
von Abstandsfäden
beziehungsweise Abstandsstegen 44, welche sich im Wesentlichen
quer zu den beiden Deckschichten 42 erstrecken. Durch die
Orientierung und die Distanz der Abstandsfäden beziehungsweise Abstandsstege 42 zueinander
kann dabei der Strömungswiderstand
der Struktur 40 variiert werden und demgemäß die Strömungsgeschwindigkeit
des durch die Struktur 40 hindurch gelangenden Luftstroms
eingestellt werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel können die
Abstandsfäden
oder Abstandsstege 44 insbesondere aus einem Kunststoff
hergestellt sein. In einer besonderen Ausführungsform werden anstelle
der Abstandsfäden
oder Abstandsstege 44 auch Abstandsdrähte oder dergleichen verwendet, welche
vorzugsweise aus einem gut wärmeleitenden Metall
wie aus einer Aluminiumlegierung oder einer Kupferlegierung hergestellt
sind. Derartige Metalldrähte
haben gegenüber
Kunststofffäden
den Vorteil, dass diese zusätzlich
die – mittels
der Heiz- und/oder Kühlschicht 14, 28, 34 erzeugte – Wärme bzw.
Kälte besonders
gut an die turbulente beziehungsweise diffuse Strömung des
durch die luftdurchflutbare Schicht 10, 12, 30, 32, 38 gelangenden
Luftstroms erwärmen
können.
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In
den 8a und 8b ist
in schematischer Draufsicht beziehungsweise in schematischer Schichtansicht
entlang der Linie VIIIb-VIIIb in 8a die
Struktur 40' der
luftdurchflutbaren Schichten 10, 12, 30, 32, 38,
nach einer weiteren Ausführungsform dargestellt.
Hierbei verlaufen Abstandsstege beziehungsweise Abstandsdrähte 46 senkrecht
zu den beiden Breitseiten der Struktur 40'. Die Abstandsstege beziehungsweise
Abstandsdrähte 46 sind
dabei – wie
aus 8a erkennbar – in
Reihe zueinander angeordnet.
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In
den 9a und 98b ist in
schematischer Draufsicht beziehungsweise in schematischer Schnittansicht
entlang der Linie IXb-IXb in 9a eine
weitere Struktur 40'' dargestellt,
bei welcher sich zwischen den beiden Breitseiten der Struktur 40 Abstandsstege 48 mit
im Wesentlichen rechteckförmigem
Querschnitt erstrecken. Wie in Zusammenschau mit 10,
welche in Draufsicht die Anordnung der Abstandsstege 48 in
einer alternativen Gestaltung zeigt, wird ersichtlich, dass die
Stege längs,
quer oder aber schräg
zur Strömungsrichtung
des die luftdurchflutbare Schicht durchströmenden Luftstroms ausgerichtet
sein können.
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Weiter
zeigen die 11a und 11b in schematischer
Draufsicht beziehungsweise in Schnittansicht entlang der Linie XIb-XIb
in 11a eine Struktur 40''', bei welcher die
Abstandsfäden, Abstandsstege
oder Abstandsdrähte
unorientiert zueinander nach Art einer Wolle ausgerichtet sind.
Die Abstandsfäden,
Abstandsstegen oder Abstandsdrähte
können
dabei insbesondere aus einem Kunststoff oder aber aus einem Metall
hergestellt sein.
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In 12 ist
in schematischer Perspektivdarstellung der obere Bereich der Rückenlehne 2 sowie
die höhenverstellbar
daran gehaltene Kopfstütze 3 erkennbar,
wobei die Heiz- und/oder
Kühleinrichtung 5 unterhalb
des Sitzbezuges 7 angeordnet ist. Demgemäß ist von
der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 im
Wesentlichen lediglich die Luftausströmöffnung 6 erkennbar,
welche sich auf der dem Sitzinsassen zugewandten Vorderseite 8 und
nahe der oberen Stirnseite 9 der Rückenlehne 2 erstreckt.
Die Luftausströmöffnung 6 verläuft dabei
zumindest über
etwa einen Drittel der Breite b der Rückenlehne 2 des Fahrzeugsitzes.
Unter der Breite b der Rückenlehne 2 ist
dabei diejenige Breite zu verstehen, die die Rückenlehne 2 nahe des
Sitzteils 1 misst. Mit anderen Worten ist unter der Breite
b auch etwa die Breite des Sitzteils zu verstehen. Als vorzugsweise
Breite misst die Luftausströmöffnung ca.
100 mm bis ca. 500 mm In Höhenrichtung
erstreckt sich die Luftausströmöffnung vorzugsweise
in einem Bereich von etwa 10 mm bis etwa 60 mm. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
ist die Luftausströmöffnung 6 etwa
recheckförmig
gestaltet; gleichwohl kann die Luftausströmöffnung 6 auch eine
andere Querschnittsform wie zum Beispiel ein Quadrat, ein Kreis,
eine Ellipse, ein Mehreck oder dergleichen aufweisen. Zudem ist
in der gezeigten Ausgestaltung die Luftversorgungseinrichtung 4 beziehungsweise
insbesondere die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 so
bemessen, dass diese innerhalb der Führungsstangen 11 der
Kopfstütze 3 angeordnet
werden kann. Das lediglich schematisch angedeutete Gebläse 20 ist
auf der der Vorderseite 8 der Rückenlehne 2 beziehungsweise
auf der der Luftausströmöffnung 6 abgewandten
Rückseite
der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 angeordnet.
Die Lufteinlassöffnung
des Gebläses 20 kann
dabei an der Rückseite
der Rückenlehne 2 vorgesehen
sein. Auf der Vorderseite 8 der Rückenlehne 2 ist abschnittsweise
ein Sitzspiegel 13 erkennbar, wie er sich in einem zentralen
unteren Bereich der Rückenlehne 2 erstreckt
und seitlich durch die Nähte 15 und
nach oben hin durch die Naht 17 begrenzt ist. Es ist ersichtlich,
dass die Luftausströmöffnung 6 sich
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
zumindest annähernd über die
Breite dieses Sitzspiegels 13 erstreckt. Zudem ist erkennbar,
dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 beziehungsweise
insbesondere das Gehäuse 16 mit
dem Sandwich 18 – in
Fahrzeuglängsrichtung
gesehen – leicht
gekrümmt
ausgebildet und somit an die Form der Stirnseite 9 der Rückenlehne 2 angepasst
ist.
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In
den 13a und 13b ist
in schematischer Perspektivansicht beziehungsweise in einer Schnittansicht
entlang der Linie XIIIb-XIIIb in 13a die
Luftversorgungseinrichtung 4 nach einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Insbesondere aus 13a ist
dabei erkennbar, dass die Heiz- und/oder Kühleinrichtung beziehungsweise das
Gehäuse 16 mit
dem Sandwich 18 – in
Breitenrichtung der Rückenlehne 2 gesehen – länger bemessen
ist als der Abstand zwischen den beiden Führungsstangen 11 der
Kopfstütze 3.
Mit anderen Worten durchqueren im vorliegenden Ausführungsbeispiel
die Führungsstangen 11 das
Gehäuse 16 beziehungsweise
das Sandwich 18 im Bereich von zwei entsprechend dimensionierten
Ausnehmungen. In Zusammenschau mit 13b wird
insbesondere der Querschnitt der Luftversorgungseinrichtung 4 mit dem Gehäuse 16,
dem Sandwich 18 und dem Gebläse 20 erkennbar. Die
Luftversorgungseinrichtung 4 erstreckt sich dabei – im Querschnitt
betrachtet – von der
Luftausströmöffnung 6 nahe
der oberen Stirnseite 9 der Rückenlehne 2 in Richtung
nach hinten. Gegenüber
der Luftausströmöffnung 6 nach
unten versetzt angeordnet, ist eine Einlassöffnung 21 des Gebläses 20 an
der Rückseite
der Rückenlehne 2 vorgesehen.
Das innerhalb des Gehäuses 16 aufgenommene
Sandwich 18, welches druckseitig des Gebläses 21 in
einem Abstand zu diesem angeordnet ist, ist entsprechend des Aufbaus
gemäß 3 im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
aus drei luftdurchflutbaren Schichten 10, 12 beziehungsweise
dazwischen angeordneten Heiz- und/oder Kühlschichten 14 gestaltet.
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In
den 14a und 14b ist
in einer schematischen Perspektivdarstellung beziehungsweise in
einer schematischen Schnittdarstellung entlang der Linie XIVb-XIVb
in 14a die Rückenlehne 2 mit
einer darin integrierten Luftversorgungseinrichtung 4 nach
einer weiteren Ausführungsform
dargestellt. Diese unterscheidet sich von den vorherigen Ausführungsformen
im Wesentlichen dadurch, dass das Sandwich 18 etwa vertikal
angeordnet ist. Dementsprechend ist im Bereich der Luftausströmöffnung 6 eine
Kröpfung 17 des
Gehäuses 16 in
dessen oberem Bereich vorgesehen. Am unteren Ende des Gehäuses 16 ist
das Gebläse 20 erkennbar,
welches nahe einer weiteren Kröpfung 19 des
Gehäuses 16 angeordnet
ist. Das Gebläse 20 ist
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
als Axiallüfter
gestaltet; gleichfalls wäre
jedoch auch ein Radiallüfter
denkbar. Die Lufteinlassöffnung 21 des
Gebläses 20 ist
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
durch ein so genanntes Lehnenspannteil 23 kaschiert, welches
die Rückseite der
Rückenlehne 2 bildet.
Demgemäß wird die
Luft aus dem Raum unmittelbar vor dem Lehnenspannteil 23 angesaugt.
Die Luftausströmöffnung 6 kann
mit einem Auslassgitter 27, -netz oder dergleichen überdeckt
sein, welches für
eine zusätzliche
Homogenisierung und Vergleichmäßigung des
aus dem Sandwich 18 ausströmenden Luftstroms sorgt. Eine
weitere Ausführungsform
der Luftversorgungseinrichtung ist in schematischer Perspektivansicht
in 15 dargestellt, bei welcher das Sandwich 18 und
das dieses umgebende Gehäuse 16 so
bemessen sind, dass dieses an der oberen Stirnseite 9 innerhalb
der Rückenlehne 2 und
vor den Führungsschienen 11 der Kopfstütze 3 positioniert
werden kann. Mit anderen Worten ist die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 beziehungsweise
das Sandwich 18 derart schmal gestaltet, dass dieses in
Raum zwischen den Führungsstangen 11 der
Kopfstütze 3 und
der Vorderseite 8 der Rückenlehne 2 passt.
Die Luftversorgungseinrichtung 4 umfasst seitlich der Heiz-
und/oder Kühleinrichtung 5 beziehungsweise
seitlich des Sandwichs 18 jeweils ein Gebläse 20,
welches im vorliegenden Ausführungsbeispiel
als Axiallüfter
ausgebildet ist und deren jeweilige Lufteinlassöffnung an der oberen Stirnseite 9 der
Rückenlehne 2 angeordnet ist.
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Schließlich ist
in 16 in schematischer Perspektivansicht eine weitere
Ausführungsform
der Luftversorgungseinrichtung 4 dargestellt, bei welcher die
Luftausströmöffnung 6 etwas
tiefer als in den vorherigen Ausführungsbeispielen angeordnet
ist. Die Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 mit
dem Sandwich 18 ist im Wesentlichen etwa rechteckförmig ausgebildet
und zwischen den beiden Führungsstangen 11 der
Kopfstütze 3 angeordnet.
Am hinteren Ende des Sandwichs 18 ist ein als Axiallüfter ausgebildetes
Gebläse 20 erkennbar,
dessen Lufteinlassöffnung
an der Rückseite
der Rückenlehne 2 angeordnet
ist. Insgesamt ist die Luftversorgungseinrichtung 6 mit
der Heiz- und/oder Kühleinrichtung 5 und
dem dahinter angeordneten Gebläse 20 jedoch
lediglich so breit gestaltet, dass dieses innerhalb der Rückenlehne
angeordnet werden kann.